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www.nsgb.de H 21450 Deutsche Post AG 55. Jahrgang Nr. 1/2003 Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund Wiedergutmachung statt Armenhilfe Vereins-Bäder Großstadt – Umland Dispenspapier Cuxhaven

H 21450 Deutsche Post AG 55. Jahr gang - NSGB · 2014-07-16 · H 21450 Deutsche Post AG 55. Jahr gang Nr. 1/2003 Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund Wiedergutmachung statt

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www.nsgb.de

H 21450 Deutsche Post AG 55. Jahr gang

Nr. 1/2003

Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund

Wiedergutmachung statt Armenhilfe

Vereins-Bäder

Großstadt – Umland

Dispenspapier Cuxhaven

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1DNG 1 2003

Die VGH ist der öffentlich-recht-

liche Versicherer für die nieder-

sächsischen Kommunen. Bei

uns sind rund 400 Verwaltungs-

einheiten versichert. Und dazu

noch eine Vielzahl kommunaler

und öffentlicher Einrichtungen.

In enger Zusammenarbeit mit

den Kommunen haben wir ein

Konzept entwickelt, das ihren

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Bei uns finden Kommunen offene Türen.

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1DNG 1 2003

„Die Niedersächsische Gemeinde“erscheintsechsmal jährlich. Bezugspreis jährlich 36,– Euro,

Einzelpreis 6,– Euro zuzügl. Porto. In sämtlichen Ver-kaufspreisen sind 7 % Mehrwertsteuer

enthalten. Für Mitglieder ist der Bezugspreis imMitgliedsbeitrag enthalten.

Bestellungen an den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund, 30159 Hannover, Arnswaldtstr. 28.

Herausgeber: Niedersächsischer Städte- undGemeindebund. Redaktion: Landesgeschäftsführer

Dr. Wulf Haack. Referent Thorsten Bullerdiek30159 Hannover, Arnswaldtstraße 28

Telefon (0511) 30 28 50, Telefax (0511) 3 02 85 30E-Mail: [email protected]

Homepage: http://www.nsgb.de

Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung der Schriftleitung gestattet. Mit dem Namen des Verfassers veröffentlichte Aufsätze und Beiträge stellen nicht unbedingt die Meinung der

Redaktion dar. Für unverlangt eingesandteManuskripte wird keine Haftung übernommen.

Anzeigenverkauf und Anzeigenverwaltung:W. Kohlhammer GmbH

AnzeigenmarketingHeßbrühlstraße 69, 70549 Stuttgart

Telefon (0711) 78 63-2 62,Telefax (0711) 78 63-3 93.

Z.Z. ist Anzeigenpreisliste Nr. 31 gültig.

Gesamtherstellung:Winkler & Stenzel GmbH,

Schulze-Delitzsch-Straße 35, 30938 BurgwedelTelefon (05139) 8 99 90, Telefax (05139) 89 99-50.

Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.

Auflage geprüft

I M P R E S S U M

Titelbild:Gemeinde Kalefeld

Monatszeitschrift für diekommunale Selbstverwaltung

55. Jahrgang · Heft 1/2003

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

Mitglieder stellen sich vorGemeinde Kalefeld –

Immer in Bewegung 2

Aus dem Städte- undGemeindebund Wiedergutmachung

statt Armenhilfe!

Mehrwertsteuererhöhung als

Chance eines Neuanfangs

von Dr. Wulf Haack 4

Scheckübergabe „Gemeinden

helfen Gemeinden“ im alten

Rathaus von Dannenberg 5

Thesen zur Zusammenarbeit

zwischen Großstädten und

Nachbargemeinden

von Dr. Jürgen Busse 6

Terminhinweis: E-Government

und die Kosten 7

Kurznachrichten 8

…und das Publikum wendet

sich mit Grausen ab

von Rolf Wernstedt 8

Zur Person 9

Landesfest

24. „Tag der Niedersachsen“ 9

Bürger zahlen selbst 10

Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N.

Mobilfunkantennen –

EU-Vergleich 10

Der Riese stürzt 11

Alles in eine Tonne 11

Wohin mit dem Rest? 11

Allgemeine Verwaltung und Europa

Moin! – Mehr Bürgerservice

im Meldewesen

von Thorsten Bullerdiek und

Dr. Stephan Klein 12

Moin! – CeBIT 2003 13

Lottospiel sollte Haushalt sanieren 13

Von den Grenzen der Macht 13

Öffentliche Sicherheit,Ordnung und Verkehr

Zukunft der Feuerwehren sichern 14

Radarkontrollen 14

Vier Jahre Sicherheitspartner-

schaften in Niedersachsen 15

Auf dem Bauernhof

von Eike Ingwer Schmidt 15

Arbeit und SozialesSozialsysteme reformieren 16

Bauwesen undRaumordnung

LBS Nord trotzt Konjunkturflaute 16

Wirtschaftliche Betätigung und Fremdenverkehr

Vereinsbäder – Ein Weg

aus der Krise?

von Dr. Christian Ochsenbauer 17

Gute Noten für Bayern und Hessen 19

Ladenschlusszeiten in der EU 19

Kommunale Entscheidungsfreiheit

bei Ladenschluss 19

Genossenschaftliche Privatisierung

Kommunen können sich beteiligen 20

UmweltschutzWasserwirtschaft 2001 21

Finanzen und SteuernGefahren des Cross-Border-Leasings

von Christoph Sturm 22

Warmer Regen für die Kommunen 23

Rettung für verschuldete Kommunen?

von Dr. Johannes Höppner 24

Das Zehn-Milliarden-Loch in den

Kassen der Städte und Gemeinden

von Dr. Gerd Landsberg 25

Goldreserven 25

Zu viel Statistik 26

RechtsprechungBestattungspflicht

naher Angehöriger 27

BverwG: Gemeinden haben Recht

der Gebietsauswahl beim Bau von

Windenergieanlagen 27

Bücherschau 28

Beilagenhinweis

Diese Ausgabe enthält das

DNG-Jahresinhaltsverzeichnis 2002.

Wir bitten um

freundliche Beachtung.

Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund

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2 DNG 1 2003 3DNG 1 2003

MITGLIEDER STELLEN SICH VOR

Gemeinde Kalefeld – Immer in Bewegung

Weißenwasserkirche

Autobahnabfahrt

Am Westrand des Harzes, umrahmt von seinen lieblichen Vorbergen, liegt ein har-monisches Stückchen Land, das seit Urzeiten bewohnt ist. Ein fruchtbares Land, das von vielen Bächen, die sich zur Aue vereinen, durchflossen wird. Geographisch betrachtet hätten die Gründungsväter der Gemeinde Kalefeld dieses Gebiet im Jahr 1974 auch Auetal nennen können. Eine historische Be-trachtung hätte vermutlich mit der Namens-findung „Altes Amt“ geendet. Bei Bildung der Einheitsgemeinde im Jahre 1974 kamen die seinerzeit Verantwortlichen vielmehr zu dem Ergebnis, aus den bis dato selbstän-digen Gemeinden Dögerode, Düderode, Eboldshausen, Echte, Kalefeld, Oldenrode, Oldershausen, Sebexen, Westerhof, Wiers-hausen und Willershausen eine Einheitsge-meinde zu bilden und dieser den Namen der bevölkerungsstärksten Ortschaft, also Kalefeld, zu geben.

Folgt man den Chronisten, so beweisen bereits Funde aus der Jungsteinzeit, dass dieses Gebiet schon vor mehr als 4 000 Jahren vor Christus besiedelt war. Eines der Wahrzeichen der Gemeinde bildet die in frühchristlicher Zeit entstandene, wohl ältes-te Kirche im „Alten Amt“. Es ist die Weißenwasser-kirche, eine Taufkirche für das christianisierte Gebiet. Sie ist ein Wahrzeichen für die Region und steht unter dem Schutz des Heiligen Jacobus.

Die Gemeinde profitiert gerade aus wirtschaftli-cher Sicht immer mehr von der Tatsache, dass wir hier über die einzigen echten 1 000 Meter in der gesamten Bundesrepublik verfügen.

Diese hervorragende strategische Lage haben zwischenzeitlich Weltun-ternehmen wie die Robert Bosch GmbH, die aus der Ortschaft Willershausen den gesamten Weltmarkt mit Ersatzteilen für Elektrowerkzeuge versorgt, die Renolit AG mit einem kunst-stoffverarbeitenden Betrieb in der Ortschaft Dögerode als auch die Firma LM Glasfiber, die in der Ortschaft Sebexen Rotorblätter für Windräder aus allen Teilen Europas instand setzt, erkannt. Für den Ausbau des für die Wirtschaft günstigen Standortes wird zurzeit das zentrale Gewerbegebiet ProWi 2000 in der Nähe der Autobahnabfahrt durch die ProWi geschaffen.

Daneben sind es insbesondere Urlauber

aus den Skandinavischen Ländern und den Niederlanden, die in der Sommerzeit den Er-holungswert des Gemeindegebietes nutzen oder einfach nur einen Zwischenstopp mit Übernachtung in einer der preisgünstigen Gasthäuser einlegen.

In der Gemeinde leben derzeit um die 7 600 Menschen. Die Gesamtfläche beträgt 84,10 km2 und wird überwiegend landwirtschaft-lich genutzt. Das Gemeindegebiet wird von einem Kranz mit bewaldeten Höhenzügen, in stetem Wechsel zwischen lichten Buchen und dunklen Nadelwäldern ummantelt. Rund 39 % der Fläche werden forstwirt-schaftlich genutzt. In der Gemeinde findet man Staats-, Kloster-, Kirchen-, Privat- und Genossenschaftsforsten. Fast der gesamte waldbedeckte Norden, Süden und Osten der Gemeinde ist als großflächiges Erholungsge-biet ausgewiesen. Besonders in der Ortschaft Westerhof bieten sich Erholungs- und Frei-zeitmöglichkeiten. Dort gibt es ausgebaute und gekennzeichnete Wanderwege. In wenigen Minuten sind der Oberharz, der Solling und das Weserbergland mit ihren vielfältigen Fremdenverkehrseinrichtungen sowie die Kureinrichtungen der Stadt Bad

Gandersheim zu erreichen. In der Ortschaft Dü-derode befindet sich eine Frei-zeitanlage mit Campingplatz, beheiztem Frei-bad, Beachvol-leyballfeld und Minigolfanlage. Weitere Mög-lichkeiten zur Sportausübung sind in fast al-len Ortschaften vorhanden. Turnhallen, Sport- und Bolz-plätze sowie eine Skaterbahn kön-nen kostenfrei benutzt werden.

Die Auetalhalle in Willershausen, die für sportliche Aktivitäten wie auch für kulturel-le und gesellige Veranstaltungen jeglicher Art genutzt werden kann, steht mit ca. 500 Sitzplätzen nicht nur den Sport-, Schüt-zen- und Gesangvereinen zur Verfügung, sondern bietet daneben Gelegenheit in Sauna, Solarium und Kegelbahn, Abstand vom Alltagsstress zu gewinnen.

Für die vorschulische Kindererziehung stehen vier Kindertagesstätten bereit, wobei von einer der Einrichtungen auch

ein Waldkindergarten betrieben wird. Die schulische Bildung erfolgt in drei Grund-schulen, der Orientierungsstufe und der Haupt- und Realschule. Gymnasien und Berufsfachschulen befinden sich in den umliegenden Kleinstädten Northeim, Bad Gandersheim und Einbeck, die durch gute Verkehrsanbindungen in 10 bis 15 Minuten zu erreichen sind. Ein Anschluss an das inter-nationale Schienennetz ist über den 10 km entfernten Bahnhof Kreiensen mit einer bis in unser Gemeindegebiet führenden Neben-strecke gegeben.

Ganz besonders stolz sind Rat und Verwaltung auf die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren, die in allen Ortschaften über motivierte Einsatzkräfte und gutes Material verfügen und nicht nur bei Brandeinsätzen und Hilfeleistungen, sondern insbesondere auch bei Hochwassersituationen mehrfach bewiesen haben, was in ihnen steckt.

Für Jung und Alt besteht in den örtlichen Vereinen wie Seniorenclubs, Heimatverei-nen, Siedlerverbänden, Skatclubs, Chören und Schützenvereinen ein umfangreiches Betätigungsfeld.

Die Vielseitigkeit des Vereinslebens in un-serer Gemeinde ist gerade im vergangenen Jahr seitens der Bezirksregierung Braun-schweig dokumentiert worden, als wir den dritten Platz auf Bezirksebene beim Wettbe-werb „Unsere sportfreundliche Gemeinde“ belegen konnten. Randsportarten wie Aiki-do, Badminton, Beachvolleyballturniere und überregionale Leichtathletikveranstaltungen oder auch Tae-Bo-Boxing, Modern-Self-De-fense, Paintball und der Tanzsport locken mehr und mehr Sportlerinnen und Sportler von außerhalb des Gemeindegebietes in unsere Vereine. Die gute Gemeinschaft spie-gelt sich in den ehrenamtlichen Aktionen im Bereich der Unterhaltung von öffentlichen Anlagen und Einrichtungen wieder.

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2 DNG 1 2003 3DNG 1 2003

AUS DEM STÄDTE- UND GEMEINDEBUND

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4 DNG 1 2003 5DNG 1 2003

AUS DEM STÄDTE- UND GEMEINDEBUND

Wiedergutmachung statt Armenhilfe!Mehrwertsteuererhöhung als Chance eines Neuanfangs

von Dr. Wulf Haack

Vom Ziehkind zum Stiefkind – das ist die freie kommunale Selbstverwaltung im Zeitraffer der letzten 50 Jahre. Des Staates Stiefkinder - die Gemeinden: rechtlos, mittellos und wehrlos. Ein Staat, der seine Kommunen wie Kolonien behandelt, herausholt, was herauszuholen ist und auf sie abschiebt, was er nicht mehr finanzieren kann, ein solcher Staat ist in großer Gefahr, seine Ba-lance zu verlieren. Hier ist Umkehr gefordert. Der Staat muss sich von seiner Kolonialpolitik gegenüber den Kommunen verabschieden und deren Belange so berücksichtigen, als wären es eigene Belange. Dabei wäre der erste Schritt eine echte Gemeindefinanzreform und eine Finanzierung der Sozialhilfelasten durch den Staat.

Ein Sonderprogramm zur Hilfe für arme Kommunen hat Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe ankündigt. Gut ge-meint, angesichts des Kassennotstandes in den Rathäusern. Aber nur gut gemeint, was bekanntlich das Gegenteil von gut ist. Für den Kundigen ist es blanker Zynismus. Die Kommunen brauchen Wiedergutma-chung, nicht Armenhilfe. Denn es war und ist der Staat, sind Bund und Länder, die durch jahrelange Rücksichtslosigkeit den kommunalen Ruin verursacht haben. Zu lange sind den Kommunen von Bund und Ländern neue Dauerzahlungsverpflichtun-gen diktiert worden, ohne Kenntnis der Gesamtkosten, wohl aber in Kenntnis der Tatsache, dass die Kommunen die Raten-zahlungen nicht erbringen können.

An den Realitäten vorbeiDie Regierenden unterlagen lustvoll

der Versuchung, sich auf Kosten der Kommunen mit sozialen Wohltaten zu schmücken. Darin haben sie in den letz-ten 20 Jahren geradezu eine Meisterschaft entwickelt, an den Realitäten vorbei nur den eigenen Wünschen fest ins Auge bli-ckend. Ein beruhigendes Schulterklopfen für die Kommunen: Wird schon nicht so schlimm werden, wir stehen an Eurer Seite und degleichen bla, bla - in der Sache aber beinhart weiter: Augen zu und durch!

Die Folgen dieser kommunalfeindli-chen Politik sind in den Städten und Ge-meinden nicht mehr zu übersehen und zu überhören. Es hilft nicht mehr, die Augen zu verschließen, um die kaputten Schulgebäude, ruinierten Straßen und geschlossenen Freibäder zu übersehen.

Es hilft auch nicht mehr, sich die Ohren zuzuhalten, um den Protest nicht mehr hören zu müssen - den Protest der Be-nutzer von Kindergärten und Schulen, Frei- und Hallenbädern, Bibliotheken, Theatern und Jugendzentren. Der kom-munale Ruin auf Raten ist offenkundig, ist unübersehbar, ist unüberhörbar. Hier hilft nicht Notspeisung, sondern radikale Umkehr und Wiedergutmachung sind das Gebot der Stunde.

Ein Staat, der die Kommunen schlecht behandelt, behandelt seine Bürgerinnen und Bürger schlecht. Und der Staat hat die Kommunen rücksichtslos und schlecht, hat sie stiefmütterlich behandelt. Und nun sind die Kommunen hoffnungslos pleite, sind in den „Ruin auf Raten“ getrieben worden. Was nun, Stiefvater Staat?

Besserung nicht in SichtSchlau und listenreich wird Besserung

versprochen, wird eine Kommission für Gemeindefinanzreform berufen, wieder einmal wird eine „nun aber eine ganz und gar grundlegende“ Verwaltungsre-form angekündigt und nun auch noch eine staatliche Notspeisung für besonders arme Kommunen in Aussicht gestellt. Wer die finanzielle Gesundung von den Ergebnissen der aktuellen Beratungen ei-ner Gemeindefinanzreform erhofft, darf auch an die Weihnachtsfrau oder den Weihnachtsmann glauben. Hat doch der Bundesfinanzminister schon in der ersten Kommissionssitzung erklärt, dass Geld für die Umverteilung zugunsten der Kommu-nen nicht zur Verfügung stehe. Dass unter diesen Umständen von der Kommission

keine heilende Medizin für die schwer-kranken Gemeindefinanzen gebraut werden kann, liegt auf der Hand.

Aber auch die lauthals alle Jahre wieder angekündigten Verwaltungsreformen ha-ben sich durchgängig als „Wind vor der Tür“ entpuppt. Zwar werden immer wieder Vorschriften gestrichen, aber es ändert sich nichts. Denn im Quadrat zur Zahl der abgeschafften Vorschriften wach-sen neue Vorschriften nach, umfassender, gründlicher, personalintensiver und damit für die Kommunen teurer, als die soeben aufgehobenen Vorschriften. Verwaltungs-reform ist zu einem Dauertreten auf der Stelle geworden, zu viel Lärm um nichts, verkrustet. Und nun noch ein „Sonderpro-gramm in einstelliger Milliardenhöhe“ für besonders arme Kommunen, sozusagen Notspeisung mit ungesicherter Finanzie-rung.

Falscher Weg NotspeisungDie angekündigte Notspeisung ist die

falsche Therapie, weil sie die Ursachen des kommunalen Siechtums völlig au-ßer acht lässt. Denn nicht kommunaler Leichtsinn beim Geldausgeben hat in die kommunale Finanzkatastrophe geführt. Vielmehr liefert der Staat den Treibstoff für den kommunalen Ruin. Trotz leerer Kommunalkassen werden die Kommunen ständig zu neuen finanzielle Leistungen gezwungen; jüngstes Beispiel ist das Anfang Januar in Kraft getretene Grund-sicherungsgesetz mit 1,5 Milliarden Euro Folgekosten für die Kommunen. Bund und Länder scheinen nicht zu wissen, was sie tun, obgleich sie es wissen müssten. Noch viel schlimmer: Sie tun noch nicht einmal das, was sie wissen. Sie kennen den kommunalen Finanzkollaps, nehmen aber davon mit der gleichen Konsequenz keine Kenntnis, wie sie sich auch weigern, die Kostenfolgen ihrer Vorschriften zur Kenntnis zu nehmen.

Das staatliche Leistungsdiktat ist die Ursache für den Finanznotstand in den deutschen Kommunen. Daher müssen nicht die Kommunen, sondern der Staat

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4 DNG 1 2003 5DNG 1 2003

AUS DEM STÄDTE- UND GEMEINDEBUND

muss auf den Behandlungstisch, weil er mit der Methode der „Verschuldung zu Lasten Dritter“ die Kommunen sehenden Auges in den Ruin getrieben hat. In einem ersten Schritt müssen Konnexitätsprinzip, Konsultationsmechanismus und Folgekos-tennachweise die Sofortanwendungen am Behandlungstisch sein, damit nicht noch weitere unfinanzierbare Lasten den Kommunen aufgehalst werden.

Dazu ist der Bund aber nicht bereit. Während in einigen Bundesländern ernsthaft darüber nachgedacht wird, den Kommunen ein Vetorecht gegen neue belastende Gesetzen einzuräumen, scheint der Bund „den Schuss noch nicht gehört zu haben“. Denn in diesen Tagen hat der Chef des Bundeskanzleramtes gegenüber den kommunalen Spitzenver-bänden deutlich gemacht, dass auch nicht im Ansatz daran gedacht wird, den Kom-munen gegen neue belastende Gesetze ein Vetorecht einzuräumen. Bleibt nur zu hoffen, dass einer aktuellen Bundes-ratsinitiative von Sachsen-Anhalt Erfolg vergönnt ist. Diese will erreichen, dass nach österreichischem Vorbild zugunsten der Kommunen ein Vetorecht gegen kostenträchtige staatliche Vorschriften gesetzlich verankert werden soll. Das wäre für die Zukunft Hilfe und nicht nur hilflose Notspeisung.

Neuanfang wagenUnabhängig vom Verzicht auf weitere

kostenträchtige Gesetze zu Lasten der Kommunen muss das Übel an der Wurzel behandelt, muss der bei den Kommunen bereits eingetretene große Schaden wie-der gut gemacht werden. Und das wäre die Entlastung der Kommunen von den Kosten der Sozialhilfe. Bund und Länder müssen die Sozialhilfe aus der eigenen Kasse finanzieren. Das wäre Wiedergut-machung, wäre eine wirksame Hilfe für die Kommunen, wäre ein Neuanfang.

Die erforderlichen Mittel können sich Bund und Länder durch Anhebung der Mehrwertsteuer beschaffen. Nur so kann der Teufelskreis durchbrochen und den Kommunen wieder ein finanzieller Bewegungsspielraum, zum Beispiel für Bauinvestitionen, freigeschaufelt wer-den. Es könnten Arbeitsplätze geschaffen und ein positiver Wirtschaftskreislauf in Gang gesetzt werden. Damit hätte eine

Mehrwertsteuererhöhung, die so sicher wie das nächste Dementi kommt, eine nachhaltige Wirkung, nämlich geordnete Gemeindefinanzen und nachhaltige Be-schäftigungsimpulse. Die Mehreinnahmen einer Mehrwertsteuererhöhung würden nicht unauffindbar verpulvert, sondern zur Finanzierung eines gesellschaftlichen Neuanfangs eingesetzt, mit unmittelbar flächendeckenden Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt.

Und schließlich sollte man sich von der Vorstellung verabschieden, dass ein kom-munales Leistungsgerüst bundes- oder landesweit für die Bürgerinnen und Bürger in allen Städten, Gemeinden und Land-kreisen deckungsgleich sein muss. Der Ge-setzgeber sollte sich darauf beschränken, das „Ob“ einer Leistung vorzuschreiben, nicht aber festlegen, „wie“ die Leistung zu erbringen ist - und das nicht nur für Kindergärten oder Schülertransport, son-dern auch für Landschaftspläne, beamtete Ärzte oder Frauenbeauftragte. Alles das kann vom Gesetzgeber dem Grunde nach weiter vorgeschrieben werden. Aber wie dann die Aufgaben durchgeführt werden, bliebe den Städten und Gemeinden und

damit den gewählten Bürgerinnen und Bürgern in den Räten überlassen.

Das wäre die Rückbesinnung auf die Aufgaben und Möglichkeiten der freien Selbstverwaltung. Was schrieb doch ein anonymer Berichterstatter vor 170 Jahren über die Stein’schen Reformen: „Stein fand es ungereimt, dass der Staat landfremden Beamten eine Kenntnis der Angelegenheiten und Bedürfnisse ihres Geschäftsbezirks zutraute, die er den Eingesessenen absprach. Der Staat sollte sich aus allen Angelegenheiten zurückzie-hen, die der Initiative des Einzelnen oder seiner Gemeinde überlassen bleiben konnten und sich nur auf allgemeine Aufsicht beschränken. Auf diese Weise sollte zugleich der Staat von einer Fülle öffentlicher Aufgaben entlastet und ihm diese bisher missachteten Kenntnisse und Fähigkeiten seiner Bürger nutzbar gemacht werden.“ Dieser Aussage aus dem Jahr 1830 ist nichts hinzuzufügen. Das wäre ein Ausweg aus der Krise der Kommunen und zugleich ein Neuanfang, den die Kommunen, unsere Gesellschaft, vor allem aber den die Bürgerinnen und Bürger dringend brauchen.

Scheckübergabe „Gemeinden helfen Gemeinden“im alten Rathaus von Dannenberg

R. v.li.: Präsident des NSGB Rainer Timmermann, Vorsitzender des Kreisverbandes Lüchow-Dannenberg Dieter Michaelis, Vorsitzender des Kreisverbandes LüneburgHans Ellfrodt und Bürgermeister des Fleckens Horneburg Hans-Jürgen Detje.

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6 DNG 1 2003 7DNG 1 2003

AUS DEM STÄDTE- UND GEMEINDEBUND

Thesen zur Zusammenarbeit zwischenGroßstädten und NachbargemeindenVon Dr. Jürgen Busse, Geschäftsführendes Präsidialmitglied,Bayerischer Gemeindetag, München

These 1Das Stadt-Umland-Verhältnis ist immer

noch von Vorurteilen zu Lasten des ländli-chen Raumes geprägt, die abgebaut wer-den müssen, bevor eine echte Kooperati-on auf Regionsebene erfolgen kann.

Die von den Städten nicht selten er-hobenen Vorwürfe, sie trügen im Stadt-Umland-Bereich die Lasten und die Um-landgemeinden hätten die Vorteile, sind unberechtigt.• „Der Schuldenvorwurf“: Die Gemein-

den im Umland bedienen sich auf Kosten der Städte aus dem ohnehin viel zu kleinen Topf der vorhandenen Finanzmittel.

Gegenargumente: Kreisfreie Gemein-den erledigen auch die Aufgaben der Kreisverwaltungsbehörden. Kreisfreie Gemeinden sind, völlig unabhängig von ihrem Schuldenstand, in den entscheidenden Parametern der Wirt-schaftskraft überlegen. Die Finanzkraft der Städte ist eindeutig höher als die der kreisangehörigen Gemeinden. Zu dieser Finanzkraft tragen die Umland-gemeinden nicht unwesentlich bei (Kaufkraft).

• „Der Infrastrukturvorwurf“: Die Ein-wohner nutzen die Einrichtungen der zentralen Infrastruktur der Städte mit, ohne sie mitzufi nanzieren.

Gegenargumente: Städte betreiben diese Einrichtungen aus eigenem Selbstverständnis heraus. Durch Mitbenutzung wird lediglich Defi zit verringert. Umlandgemeinden über-nehmen vielfältige Funktionen für die Stadt (vom Flughafen bis zum natur-schutzrechtlichen Ausgleich).

• „Der Kaufkraftvorwurf“: Durch un-gesteuerte Ausweisung von Einzel-handelsfl ächen tragen die Umlandge-meinden zur Verödung der Innenstädte der Zentren bei.

Gegenargument: Es gibt kein Natur-gesetz, dass Einzelhandelsgroßprojek-te nur in den Zentren errichtet werden dürfen. Vielmehr kommt es darauf an, ob der Standort „passt“.

• „Der Flächenverbrauchsvorwurf“: Die Umlandgemeinden weisen ungezügelt Bauland aus, während in den Städten Flächen brach liegen.

Gegenargument: Die angesprochene Bauleitplanung ist nicht unmittelbare oder einzige Ursache des Flächenver-brauchs; vielmehr existiert ein Netz von Faktoren, die „Flucht“ der Städter aufs Land beeinfl ussen (sog. „push-Fakto-ren: Umweltbelastungen, niedrige Wohnumfeldqualität in den Städten; sog. Pull-Faktoren: niedrigere Boden-preise, Chance zur Vergrößerung der Wohnfl äche).

These 2Ein neues Regionskonzept kann nur

partnerschaftlich funktionieren. Falsch wäre eine neue Planungs- und Entschei-dungsebene zu bilden bzw. vorhandene (regionaler Planungsverband) mit neuen Zuständigkeiten von unten nach oben anzureichern. Der richtige Weg führt über Kooperation.

Die - auch informellen - Kontakte zwi-schen den Kommunen müssen verstärkt werden. Dies gilt nicht nur auf der politi-schen Ebene der Mandatsträger, sondern muss sich auf der Verwaltungsebene fortsetzen.

Die regionalen Planungsverbände können dabei Plattformen verstärkter Kommunikation darstellen, jedoch nicht selbst konsensual zu erarbeitende Lösun-gen ersetzen.

Sehr überlegenswert ist dabei der An-satz der Landesplanung, die Bedeutung landesplanerischer Vereinbarungen zu erhöhen. Besonders positiv ist dabei zu bewerten, dass die entsprechende raum-ordnerische Steuerung nicht dirigistisch „top down“ erfolgt, sondern durch ein-vernehmliche Regelung der Kommunen „bottom up“. Kooperative Instrumente genießen hohe Akzeptanz und weisen große Flexibilität auf.

These 3Neue institutionelle Ansätze regionaler

Zusammenarbeit sind nicht notwendig. Das geltende Instrumentarium reicht aus.

Das BauGB enthält vom Erfordernis der interkommunalen Abstimmungspfl icht nach § 2 Abs. 2 BauGB, das als institutio-nelle Grundlage von Konsensgesprächen dienen kann, bis hin zur Möglichkeit von gemeinsamen Flächennutzungsplänen nach § 204 BauGB und von Planungsver-bänden nach § 205 BauGB eine Vielzahl abgestufter Mechanismen interkommu-naler Zusammenarbeit.

Diese werden durch sonstige Formen (Stadt-Umland-Verbände, Zweckverbän-de, Zweckvereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften, privatrechtliche Formen) ergänzt.

Notwendig ist nicht in erster Linie eine neue Institutionalisierung kommunaler Zusammenarbeit, sondern ein Umden-kungsprozess in den Gemeinden: Die Stadt kann nicht ohne die Leistungen des Umlands und das Umland nicht ohne die Leistungen und Funktionen der Stadt auf Dauer existieren. Stadt und Umland sind Partner, die voneinander abhängig sind und sich gegenseitig ergänzen.

Mit frdl. Genehmigung ausvhw FW 5/ Okt.-Nov. 2002

Die

Mitglieder-versammlung

2003des Niedersächsischen Städte-und Gemeindebundes fi ndet

am 18. Juni in Stade

statt.

Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund

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6 DNG 1 2003 7DNG 1 2003

Wieviel E-Government braucht eine Kommune, um zeitgemäß, aber auch rationell und kostengünstig die Möglichkeiten zu nut-zen, die heutige Technik bietet? Der „Kongress des Wissens“ soll den Teilnehmerinnen und Teilnehmern anhand von ausgewählten Beispielen und Erfahrungsberichten aus den Kommunen helfen, die richtigen Weichen für ihre Verwaltung zu stellen. Neben Pra-xisberichten aus den Kommunen zum kostengünstigen Einsatz von E-Government, stehen die Hinweise zur kostengünstigen IuK-Ausstattung von Schulen, die Möglichkeiten von E-Govern-ment als Instrument der kommunalen Wirtschaftsförderung und aktuelle Rechtsfragen im Vordergrund des Kongresses.

Veranstalter sind der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen und der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund. Die Organisation hat die gemeinde4u gmbh übernommen. Die Kongressgebühr beträgt 179,- Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Bei einer Anmeldung bis zum 20. Februar 2003 reduziert sich die Kongressgebühr auf 149,- Euro zzgl. Mehrwertsteuer.

Anmeldeformulare können angefordert werden bei:gemeinde4u GmbH, Girardetstraße 60, 45131 EssenTelefon: 0201-4377345, Telefax: 0201-4377333E-Mail: [email protected]

In einer Zeit, in der in den Rathäusern jeder Cent mehrfach umgedreht werden muss und alle Ausgaben auf dem Prüfstand stehen, müssen die Kommunen verstärkt auf interkommunale Zusammenarbeit setzen und von anderen Verwaltungen lernen, um die Kosten im IuK-Bereich im Griff zu behalten.

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Terminhinweis: E-Government und die Kosten„Kongress des Wissens“ am 7./8. Mai 2003 im Kaiserpalais Bad Oeynhausen

Vorläufige Agenda „Kongress des Wissens“ zum Thema E-Government und die Kosten

Veranstalter: Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen

Mittwoch, 7. Mai 2003 ab 9:00 Uhr Anmeldung der Teilnehmer/innen und Ausgabe der Unterlagen 10:00 Uhr Begrüßung 10:30 Uhr Wirtschaftlicher Einsatz von E-Government in den Kommunen ab 11:00 Uhr Workshops • E-Government in der Praxis (Praxisberichte aus Kommunen) • Aktuelle Rechtsfragen im E-Government • E-Government als kommunaler Standortfaktor 12:30 Uhr Mittagspause 13:30 Uhr Mit einfachen Mitteln viel erreichen! Strategische und technische Möglichkeiten für Kommunen ab 14:20 Uhr Workshops • E-Government in der Praxis (Berichte aus Kommunen) • Aktuelle Rechtsfragen im E-Government • E-Government als kommunaler Standortfaktor ab 16:00 Uhr Meet the Experts, Möglichkeiten zu Diskussion in kleinen Gruppen, Ausstellung im Foyer

Donnerstag, 8. Mai 2003 9:30 Uhr Media@Komm - Chance und Risiko? 10:00 Uhr Finanzelle Aspekte für Kommunen beim Einsatz von E-Government 10:30 Uhr Kaffeepause ab 11:00 Uhr Workshops • E-Government in der Praxis • Aktuelle Rechtsfragen im E-Government • Computereinsatz an Schulen (Fördermöglichkeiten und Handlungs- empfehlungen für eine Kostenreduzierung bei der Ausstattung von Schulen) 12:30 Uhr Mittagspause ab 13:30 Uhr Fortsetzung der Workshops 16:00 Uhr Ende des Kongresses

AUS DEM STÄDTE- UND GEMEINDEBUND

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KURZNACHRICHTEN

+++ Finanzausgleich 2003Der kommunale Finanzausgleich sinkt 2003 um rd. 431 auf

rd. 2 204 Mio. Euro. Im Jahr 2002 standen den Kommunen aus dem FAG-Topf noch Mittel in Höhe von 2 663 Mio. Euro zur Verfügung. Der katastrophale Rückgang resultiert aus einer negativen Steuerver-bundabrechnung für 2002 ( -263 Mio. Euro), einer Reduktion der Ver-bundmasse aus dem Flutopfersolidaritätsgesetz (-41,7 Mio. Euro) und FAG-Wirkungen aus den verminderten Steuereinnahmeerwartungen des Landes (-126 Mio. Euro).

Neben diesen Mindereinnahmen aus dem Finanzausgleich treten die negativen Wirkungen bei den eigenen gemeindlichen Steuereinnahmen. So werden die Steuereinnahmen im Jahr 2003 nach der Novemberschät-zung um 430 Mio. Euro sinken und mit 4 495 Mio. Euro noch unter dem Niveau des Jahres 1993 liegen. +++

+++ HundegesetzIn Niedersachsen dürfen bestimmte Hunderassen nur mit

Erlaubnis gehalten werden, so das vom Landtag verabschiedete Hundegesetz, das am 1. März 2003 in Kraft tritt. Das Gesetz wird die bisherige Gefahrtierverordnung ersetzen, die vom Bundesverwaltungs-gericht in wesentlichen Punkten für nichtig erklärt wurde.

Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Durch Verweis auf das Hundeverbringungs- und -einführungs-beschränkungsgesetz des Bundes handelt es sich dabei um folgende Rassen: Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier sowie Kreuzungen dieser Rassen. Für diese Hun-

+++ FlächenverbrauchDie Kommunen gehen mit der Flächeninanspruchnahme höchst

verantwortlich um. Sie ist in den alten Bundesländern von 114 ha pro Tag in den 70-er Jahren auf 71 ha pro Tag Anfang der 90-er Jahre deutlich gesunken. Das Wiederansteigen auf 89 ha pro Tag bedeutet keinesfalls, dass damit der rückläufige Trend unterbrochen worden ist. Denn dafür ist im Wesentlichen die verstärkte Ausweisung von Flächen für Ausgleichsmaßnahmen ursächlich. Vor diesem Hintergrund hat der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund den pauschalen Vorwurf von Niedersachsens Umweltminister Wolfgang Jüttner zurückgewiesen, dass die Kommunen für einen übermäßigen Flächenverbrauch verant-wortlich seien. Jüttner hatte auf dem 3. Niedersächsischen Bodenfo-rum kritisiert, dass gerade kleinere Kommunen ein „Preisdumping mit der grünen Wiese“ betrieben. Dass Flächenverbrauch auch durch die verstärkte Ausweisung von Flächen für Ausgleichsmaßnahmen stattfin-det, wird dabei in der Diskussion anscheinend noch nicht hinreichend berücksichtigt. Und wenn Flächenverbrauch im Zusammenhang mit Hochwasserschutz diskutiert wird, dann gewinnt man schnell den Eindruck, dass Siedlungsfläche immer noch mit „versiegelter“ Fläche gleichgesetzt wird. +++

derassen ist eine zwangsweise Haftpflichtversicherung vorgesehen. Unter die Erlaubnispflicht fällt künftig auch das Halten von auffällig gewordenen Hunden soweit behördlich festgestellt wird, dass von ihnen eine Gefahr ausgeht. +++

... und das Publikum wendet sich mit Grausen abvon Rolf Wernstedt, Präsident des Niedersächsischen Landtages

„Es ist nur noch furchtbar“, stöhnte neulich eine Landtagskollegin über das sprachliche Niveau und das menschli-che Klima zwischen den Fraktionen im Niedersächsischen Landtag während der letzten Monate. Ungewöhnlich ist diese Feststellung nicht. Der Ton ist in den letzten Monaten wieder rauer, die Wortwahl unge-eigneter, das Lachen über den politischen Gegner hämischer, die Unterstellungen unverhohlener geworden.

Es müssen nicht einmal verbale Entglei-sungen sein, die einen Ordnungsruf zur Folge haben („Sie haben doch einen an der Waffel“). Es ist die lächerliche Pose, die in demonstrativer Aggressivität auftritt. Jede Seite des Hauses glaubt sich der nächsten Wahlen sicher, vor allem angeheizt durch die Umfragen. Das geht nun schon fast ein Jahr lang so, wenn man die Phase der Bundestagswahl dazurechnet. Vieles hat den Charakter eines Pfeifens im Walde.

Erstaunen muss dabei immer, dass of-fensichtlich viele Abgeordnete glauben, sie hätten einen moralisch höherwertigen Standpunkt oder gar eine solche Gesin-nung als der politische Gegner. Dies macht

es dann ungeheuer bequem, sich nicht mehr der Anstrengung des Arguments zu unterziehen, sondern nur das Gute und Wirksame für sich in maßloser Selbstü-berschätzung zu reklamieren und für den anderen das Schlechte und Törichte.

Besonders beliebt ist das Zitieren von Sätzen, die - aus Zusammenhängen ge-rissen, in eine andere Beziehung gesetzt - einen völlig anderen Sinn ergeben als im ursprünglichen Konsens. Manche haben ganze Zettelkästen, aus denen sie beliebig zitieren. Findet man zufällig ein Parteimitglied, das eine kritische Meinung über die eigene Partei äußert, kann man sicher sein, dass der politische Gegner diese triumphierend verbreitet als Beleg dafür, wie Recht er doch habe. Beweiskraft hat das alles nicht, es schafft nur Stimmung. Gedankenlosigkeit macht hemmungslos. Und manche fühlen sich dabei sehr wohl.

Seit Heiner Geislers „Rentenlüge“ ge-gen Helmut Schmidt 1976 ist die Anklage der Lüge schnell vorgebracht. Wer sich ein bisschen in der Kulturgeschichte der Lüge auskennt, weiß, wie kompliziert das Problem ist. Dass man nicht lügen darf

(also mit Vorsatz die Unwahrheit sagen, um andere zu täuschen), gilt bei uns als ausgemacht.

Ist es aber verwerflich, wenn man nicht alles sagt? Ist es moralisch bedenklich, wenn man eine Statistik oder einen Trend anders bewertet als sein Gegenüber? Ist es moralisch bedenklich und eigentlich zu unterlassen, wenn man über einen anderen etwas Wahres sagt, um ihm zu schaden? Augustinus hat es so bewertet.

Man sollte den Vorwurf der Lüge in der politischen Auseinandersetzung vermei-den, man sollte es aus Reinlichkeitsgründen unterlassen. Wenn man das Falsche vom Richtigen zu unterscheiden sich bemühte, wäre das völlig ausreichend. Es ist nur mühsamer.

Sicher ist nur eines: Der rücksichtslose Versuch, den politischen Gegner persön-lich und moralisch zu diskreditieren, bringt niemanden voran und löst keine Probleme, sondern schafft nur Verdruss untereinan-der - und das Publikum wendet sich mit Grausen ab...!

Mit freundlicher Genehmigungaus „rundblick/nord-report“ vom 20.12.2002

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ZUR PERSON

Ehrungen und Jubiläen

Ernst Böhme (li.) und Erwin Mitten-dorf (re.), Flecken Delligsen, LK Holzmin-den, wurden aufgrund eines einstimmigen Beschlusses des Rates des Fleckens Dellig-sen zu Ehrenratsherren ernannt.

Martin Döscher (2.v.li.), Köhlen, Samt-gemeinde Bederkesa, LK Cuxhaven, wurde vom Landesgeschäftsführer des Nieders. Städte- und Gemeindebundes, Dr. Wulf Haack (re.), mit der Ehrenmedaille des Verbandes ausgezeichnet. Döscher war über 30 Jahre Bürgermeister in Köhlen und hat sich als Landrat und Kommu-nalpolitiker große Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung erworben. Martin Döscher gehörte dem Landtag vom 1978 bis 1994 an, ist seit 1976 Mitglied im Kreistag und seit dem 1.11.1991 Landrat im Landkreis Cuxhaven.

Dr. Jochen Heidemeier, Uchte, LK Nienburg, wurde durch den Vorsitzenden des Kreisverbandes Nienburg, Friedrich Sieling, für sein 30-jähriges Wirken im Rat des Fleckens Uchte und im Samtge-meinderat Uchte mit der Silbernen Ehren-nadel des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes ausgezeichnet.

Willi Heineking MdL, Landesbergen, LK Nienburg, wurde vom Präsidenten des Niedersächsischen Städte- und Ge-meindebundes, Rainer Timmermann, für 30 Dienstjahre als Bürgermeister der Gemeinde Landesbergen ausgezeich-net. „30 Jahre im Dienst kommunaler Selbstverwaltung zeugen von enormer Leistungsbereitschaft und Energie“, so begründete Timmermann die Ehrung. Heineking habe sich in den vergangenen drei Jahrzehnten als konstanter Ansprech-partner für die Verwaltung sowie für die Bürger erwiesen und eine Lebensleistung erbracht, die einen Eintrag in das Buch der Rekorde rechtfertigen würde.

Hans Ellfrodt (li.), Gemeinde Aden-dorf, LK Lüneburg, Vizepräsident des Niedersächsischen Städte- und Gemein-debundes, Kreisgeschäftsführer im Landkreis Lüneburg, und mehr als 34 Jahre Gemeindedirektor der Gemeinde

Artur Lange, Flecken Delligsen, LK Holzminden, wurde für seine 30-jährige Tätigkeit als Ratsmitglied des Fleckens Delligsen mit der Silbernen Ehrennadel des Niedersächsischen Städte- und Ge-meindebundes ausgezeichnet.

Landesfest 24. „Tag der Niedersachsen“

in HolzmindenIn Abstimmung mit der Niedersächsi-schen Landesregierung hat das Kura-torium „Tag der Niedersachsen“ den Termin für das Landesfest im Jahre

2004 festgelegt.Der 24. „Tag der Niedersachsen“ findet vom 25. bis 27. Juni 2004

Stadt Holzminden statt.Die Festlegung des Termins für das Fest im Jahr 2004 berücksichtigtstadteigene und überregionale Ver-anstaltungen sowie den Beginn der

Sommerferien am 8.7.2004.

Adendorf, wurde vom Landesgeschäfts-führer des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Wulf Haack (Mitte), mit der Ehrenmedaille des Verbandes aus-gezeichnet. Bei der Übergabe der Ehren-medaille wies Haack darauf hin, dass sich Hans Ellfrodt über mehrere Jahrzehnte an vorderster Stelle für die kommunale Selbstverwaltung in Niedersachsen ein-gesetzt und sowohl auf lokaler als auch auf regionaler, Landes- und Bundesebene Hervorragendes geleistet habe.

Volker Lüdke, Bokel, Samtgemeinde Beverstedt, LK Cuxhaven, wurde vom Präsidenten des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Rainer Timmermann, mit der Goldenen Ehren-medaille des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes für mehr als 30-jährige Tätigkeit als Bürgermeister in Bokel ausgezeichnet. Timmermann würdigte bei der Übergabe der Medaille die enorme ehrenamtliche Tätigkeit Lüdkes, der sich vor Ort als Anwalt kommunaler Interessen große Verdienste erworben habe.

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ZUR PERSON

Ruth Zuther (li.), daneben Dr. Jerzy Kranz, polnischer Botschafter in Berlin.

Ruth Zuther, Tostedt, LK Harburg, wurde für ihre Verdienste um die Ent-wicklung der deutsch-polnischen Be-ziehungen mit dem Verdienstkreuz der Republik Polen in Silber ausgezeichnet. Ruth Zuther ist seit 1976 Mitglied im Rat der Samtgemeinde Tostedt und hat dort den Vorsitz im Schulausschuss. Zudem ist sie Mitglied des Kreistages seit 1972 und gehört dem Schul- und Kulturausschuss des NSGB an.

Wahlen und Ernennungen

Hermann Bröring, Meppen, LK Ems-land, wurde am 6.12.2002 einstimmig zum neuen Vorsitzenden der Verbandsver-sammlung und des Verbandsvorstandes des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes gewählt. Die Verbands-versammlung ist das oberste Organ der 51 Sparkassen des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes, der Ver-bandsvorstand das Aufsichtsgremium.

Nachruf

Dr. Hartmut Friedrichs, Stadt Verden, LK Verden, starb im Alter von 80 Jahren. Friedrichs war 25 Jahre, von 1956 bis 1961 und von 1970 bis 1990, Bürgermeister der Stadt Verden. Er gehörte dem Rat der Stadt von 1952 bis 1991 an. Der Ver-storbene hat mit seiner Kompetenz, seiner Erfahrung und seinen Kenntnissen einen unschätzbaren Dienst für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Verden geleistet.

Wilfried Hasselmann, Niendorf, LK Celle, Landesminister a.D. und Ehrenvor-sitzender der CDU Niedersachsen, ist im Alter von 78 Jahren verstorben. Von 1965 bis 1970 war er Niedersächsischer Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Fors-ten, von 1976 bis 1986 Niedersächsischer Minister für Bundesangelegenheiten und von 1986 bis 1988 Minister des Innern. In der Zeit von 1978 bis 1988 war Hassel-mann zudem stellvertretender Minister-präsident Niedersachsens. Mit Wilfried Hasselmann hat das Land Niedersachsen einen der profiliertesten und engagiertes-ten Landespolitiker verloren.

Bürger zahlen selbstEine findige Idee zur Erhöhung ihrer Einnahmen hat sich die Gemeinde Gleichen im

Kreis Göttingen ausgedacht: Dort können die Straßenlaternen künftig auch nach 23 Uhr wieder leuchten - wenn die Bürger dafür selbst zahlen. Die Einwohner in den 16 Dörfern der finanzschwachen Kommune mussten bislang auch nach größeren Feiern im Dunkeln nach Hause gehen. Künftig können die Veranstalter größerer Feste die Laternen auf Antrag einschalten lassen, wenn sie bereit sind, die Kosten zu tragen. Je nach Dorfgröße und Laternen-Anzahl liegen die Gebühren pro Nacht bei 5 bis 15 Euro.

KOMMUNALEUMWELT-AKTION U.A.N.

Mobilfunk-antennen –EU Vergleich

Die Parlamentarische Staatssekretä-rin Simone Probst hat am 30. Oktober 2002 in Beantwortung einer Kleinen Anfrage des BTAbg. Kurt J. Rossma-nith (CDU/CSU) zu den Grenzwerten in der EU folgende Ausführungen gemacht:

Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen zur Rechtslage in den Ländern der Eu-ropäischen Union existieren bisher keine rechtsverbindlichen Regelun-gen zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern in den Niederlanden, Dänemark, Belgien, Spanien, Großbritannien, Schweden und Österreich. Soweit dort rechtlich unverbindliche Empfehlungen oder Normen bestehen, entspricht ihr Schutzniveau weitgehend demjeni-gen der 26. BImSchV oder ist weniger streng. Die in der Schweiz geltenden Regelungen beinhalten die selben Grenzwerte als Schutzgrenzwerte wie die 26. BImSchV. Diese werden aber für bestimmte Bereiche durch so genannte Anlagengrenzwerte als Vorsorgewerte ergänzt, die um ca. einen Faktor 10 strenger sind als die Schutzgrenzwerte. Am 3. Januar 2001 wurde in Luxemburg eine Rege-lung zur Begrenzung von elektroma-gnetischen Feldern erlassen, die für den Frequenzbereich des Mobilfunks einen Grenzwert von 3 Volt pro Meter vorschreibt. Zum Schutz von Schwan-geren wurde festgelegt, dass sie kei-nen elektromagnetischen Feldern ausgesetzt sein sollen. Verbindliche Regelungen auf der Basis der EU-Rats-empfehlung gibt es darüber hinaus in Finnland, Griechenland, Portugal und Frankreich. In Italien gelten strengere Grenzwerte, die aber zurzeit im Hin-blick auf eine Abschwächung geprüft werden.

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KOMMUNALE UMWELT-AKTION U.A.N.

Alles in eine TonneModerne Sortier- und Trennmöglichkeiten

sind das Ende der „Tonnenwirtschaft“ in der Hausmüllentsorgung. Daher dürften der Gelbe Sack und die Grüne Tonne spätestens im Jahr 2020 ausgedient haben. Dann wird es nur noch einen Behälter für den gesam-ten Hausmüll geben. Lediglich Altpapier, Glas, Textilien und sperrige Abfälle sollen von den Haushalten weiterhin getrennt gesammelt werden. Zu dieser Empfehlung kommt die Akademie für Technikfol-genabschätzung in Baden-Württemberg (lndustriestraße 5, D-70565 Stuttgart Internet www.ta-akademie.de/deutsch/ Aktuelles/abfall/index.asp) in ihrer Studie zur Hausmüllentsorgung der Zukunft.

Im Mittelpunkt des künftigen Konzep-tes steht eine vollautomatische Sortier- und Trenntechnik, die stofflich verwertbare Fraktionen von brennbaren Teilen abtrennt und so eine nahezu vollständige Verwer-tung der Abfälle möglich machen soll. Eigens erwähntes Vorbild ist das derzeit an drei deutschen Standorten umgesetzte Trockenstabilatverfahren. Vorausgesetzt wird dabei, dass der Biomüll verbrannt

Der Riese stürztAm 26. Oktober 2002 wurde in Ennigstedt, LK Vechta, eine 70 m hohe Windkraftanlage vom Sturm „umgeweht“.

Da liegt er nun, der stolze Recke, auf der Strecke: Windlos, stromlos, nutzlos! Foto: Haack

wird. Dies ist nach Ansicht der Autoren der Studie unter dem Aspekt des Klima-schutzes sinnvoll, da die Zersetzung leicht abbaubarer organischer Bestandteile die Wärme für die Trocknung der Abfälle liefe-re und außerdem die mit der aufwändigen Getrenntsammlung und Kompostierung verbundenen Probleme entfallen würden.

Auch der Gelbe Sack wird für verzichtbar erklärt, weil das getrennte Sammeln und stoffliche Verwerten von Kunststoffabfällen mit Kosten in Höhe von ca. 800 bis 1200 Euro pro Tonne unwirtschaftlich sei und keinen wesentlichen ökologischen Vorteil gegenüber der energetischen Verwertung aufweise.

Wohin mit dem Rest?handlungsanlagen. Für diese wären zu-sätzlich Verbrennungskapazitäten für 2,1 Mio. Tonnen an heizwertreichen Reststof-fen notwendig. Bei ihren Berechnungen gingen die Banker davon aus, dass sich die derzeitige Restmüllmenge von 295 kg je Einwohner und Jahr kaum noch verringern wird. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft geht von etwa 6 Mio. Tonnen an fehlenden Behandlungs-kapazitäten aus. Der Umweltrat beziffert in seinem Umweltgutachten 2002 die Fehlkapazität auf 1,3 bis 7,9 Mio. Tonnen. Dazu kämen noch Behandlungskapazitä-ten für 3,2 Mio Tonnen Klärschlamm.

Wenn in Deutschland von Juni 2005 an keine unbehandelten Siedlungsab-fälle mehr deponiert werden dürfen, droht ein Müllnotstand. Die Deutsche Bank Research (Angelika Rauch, Große Gallusstraße 10-14, D-60311 Frankfurt/ Main) geht in einer Branchenanalyse der Entsorgungswirtschaft für 2005 von einer Restmüllmenge von 7 Mio. Tonnen aus, für die bis dahin noch keine Vorbehandlungs-kapazitäten vorhanden oder gebaut sein werden. Dies entspräche einem Bedarf von etwa 20 Müllverbrennungsanlagen mit je 350 000 Jahrestonnen Kapazität oder 50 mechanisch-biologischen Be-

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ALLGEMEINE VERWALTUNG UND EUROPA

Moin! – Mehr Bürgerservice im MeldewesenDie erste landesweite Serviceplattform zum Meldewesen in Niedersachsen

von Thorsten Bullerdiek, Verbandsreferent des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB), und Dr. Stephan Klein, Geschäftsführer der bremen online services GmbH & Co. KG

Umzug ohne StressFür viele Menschen ist ein

Umzug ein Graus. Neben dem Umzugstress sind lästige Behör-dengänge zu erledigen. Dabei sind Wartezeiten in den Meldeämtern zum Teil unvermeidlich. Zukünftig wird sich für Niedersachsens Bür-gerinnen und Bürger einiges än-dern. Die Kommunikation mit dem zuständigen Meldeamt kann dann dank modernster Internettechnologie auch vom heimischen PC aus erfolgen.

Mehr Service für Bürgerinnen und Bürger

„Mehr Service für Bürgerinnen und Bürger“ ist das Ziel des ersten Gemein-schaftsprojektes „Niedersachsen - Ver-waltung für den Bürger“, das von den kommunalen Spitzenverbänden und den Datenzentralen aus Niedersachsen konzi-piert wurde. Gemeinsam mit der bremen online services GmbH & Co. KG wird eine landesweite EDV-Plattform für das Melde-wesen aufgebaut. Die Plattform wird im ersten Schritt die Basis für die Realisierung verschiedenster Geschäftsvorfälle aus dem Bereich Meldewesen sein.

Der Servicegedanke des Projekts, das von der Niedersächsischen Landesregie-rung im Rahmen der Multimediainitiative Niedersachsen gefördert wird, zielt aber nicht nur auf Bürgerinnen und Bürger. Auch die Kommunikation zwischen Un-ternehmen und Behörden sowie zwischen Behörden liegt im Fokus der Projektbetei-ligten, da der einheitliche Datenaustausch mittelfristig viel Zeit und Geld spart.

Dabei sollen die Prozesse in den Verwal-tungen effizienter und bürgerfreundlicher gestaltet werden. Damit einhergehend werden Kosten gespart, und die Qualität der Melderegister wird nachhaltig durch den zeitnahen Datenaustausch verbessert. Die Geschäftsvorfälle, die im Rahmen des elektronischen Meldewesens als Online-Dienste realisiert werden sollen, sind in der Tabelle dargestellt.

für Kommunikation mit den Fach-verfahren bzw. der Fachverfahren untereinander sein. Im Rahmen des Projektes werden so genannte Adapter programmiert. Diese haben die Aufgabe, die Sprache der Fach-verfahren in XMeld zu übersetzen und umgekehrt.

Die technische LösungFür dieses Pilotprojekt bot sich

eine in Bremen entwickelte E-Govern-ment-Lösung an. Die Software Governi-kus wurde von der bremen online services GmbH & Co. KG entwickelt und wird das technische Fundament der aufzubauen-den Plattform sein. Die Software baut auf OSCI auf und gewährleistet eine authen-tische, integre und vertrauliche Kommu-nikation zwischen allen Kommunikations-partnern. Sie ist dafür konzipiert worden, elektronische Signaturen zu erstellen und zu verarbeiten. Nahezu alle gängigen Sig-naturkarten und Kartenlesegeräte sind in Governikus eingebunden. Mit Governikus ist es möglich, XMeld konforme Nachrich-ten zu erstellen und zu verarbeiten.

Die Bremer E-Government-Software wird also allen Anforderungen an ein elektronisches Meldewesen gerecht.

Ein Großprojekt, das nur imVerbund lösbar ist

Die kommunalen Spitzenverbände und Datenzentralen aus Niedersachsen führen dieses landesweite Großprojekt mit Unter-stützung der Multimediainitiative des Lan-des Niedersachsen durch. Die Federfüh-rung hat der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB). Die Projektleitung hat die Kommunale Wirtschafts- und Leis-tungsgesellschaft (KWL) des Niedersäch-sischen Städte- und Gemeindebundes übernommen. Zu den kommunalen Spit-zenverbänden gehören neben dem NSGB der Niedersächsische Städtetag (NST) und der Niedersächsische Landkreistag (NLT). Als erste Datenzentralen sind am Projekt die Hannoversche Informationstechnolo-

Zielgruppen mit zugeordneten Geschäftsvorfällen, die im Rahmen des Projektes realisiert werden sollen.

Zielgruppe Geschäftsvorfälle

BürgerInnen Um- und Anmeldung Einrichten von Auskunftssperren Melderegisterauskünfte

Unternehmen Melderegisterauskünfte

Meldebehörden Rückmeldung Fortschreibung des Melderegisters

Herausforderung: Datenschutz und -sicherheit

Da im elektronischen Meldewesen überwiegend personenbezogene Daten über offene Netze übertragen werden, sind „Datenschutz und -sicherheit“ Kernthemen des Projekts. Wie auch für viele andere Bereiche der elektronischen Verwaltung (E-Government), gelten hier die Sicherheitsziele Authentizität, Vertrau-lichkeit und Integrität.

Herausforderung:Verschiedene Fachverfahren

Wird die Kommunikation zwischen Meldebehörden betrachtet, wird schnell deutlich, dass eine heterogene System-landschaft vorliegt. In den Kommunen ist unterschiedliche Software im Einsatz, um Melderegisterdaten zu verwalten (Fachverfahren), die oft für eine sehr spezifische DV-Technologie erstellt wur-den. Allein im hier beschriebenen Projekt sind vier verschiedene Fachverfahren zu berücksichtigen, die nicht miteinander „sprechen“ können. Bislang fehlte es an einer einheitlichen „Sprache“. Um diese „Sprachschwierigkeiten“ zu überwinden, wurde im Jahr 2002 in einem bundes-weiten Projekt ein vielversprechendes, standardisiertes Datenaustauschformat für den Bereich Meldewesen erarbeitet: XMeld.

Für XMeld wurden rund 30 Bausteine wie Name, Anschrift, Nachweisdaten etc. formal modelliert. Bausteine und Nachrichten wurden in der Sprache XML beschrieben. XMeld wird die Basis

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Dies bringt gegenüber Neuentwicklungen Zeitersparnis und Kostenvorteile mit sich. Die Details der Lösung sind in einem Fach-konzept festgelegt, bevor im Jahr 2003 die Realisierung der Geschäftsvorfälle und die Installation in den ersten Rechenzen-tren erfolgen soll.

ALLGEMEINE VERWALTUNG UND EUROPA

gien (HannIT) für die Region Hannover, die ITEBO GmbH Osnabrück, die Kommunale Datenverarbeitungszentrale Südnieder-sachsen in Göttingen, die KOSYNUS GmbH Braunschweig, die Landeshaupt-stadt Hannover, die Stadt Salzgitter und der Zweckverband Kommunale Daten-verarbeitung Oldenburg (KDO) beteiligt. Die Datenzentralen, als Servicecenter der Kommunen, sehen das Projekt als Chance, noch mehr hochwertige und kostenspa-rende Dienstleistungen für Bürger und Verwaltung anbieten zu können.

Dabei wird die Lösung so konzipiert, dass sie auch bei Kommunen, die kei-ner Datenzentrale angeschlossen sind, einsetzbar ist.

Vorstellung zur CeBIT 2003Bis zur CEBIT 2003 sollen die Prototy-

pen erster Online-Dienste aus dem Bereich Meldewesen präsentiert werden. Um die-ses ehrgeizige Ziel erreichen zu können, wird auf bereits vorhandene Lösungen und Erfahrungen aus Bremen aufgebaut.

Lottospielsollte Haushalt sanieren

Nach vier Minuten und 20 Sekunden war der Traum der Gemeinde Heiningen geplatzt: Der kleine Ort im Landkreis Wol-fenbüttel wollte mit Lottospielen seinen Haushalt sanieren.

Viele Einwohner verfolgten am Sams-tagabend im Dorfgasthaus gespannt die Ziehung der Lottozahlen. Den Tippschein hatte Bürgermeister Andreas Memmert ausgefüllt, indem er sich Zahlen von etwa 300 Mitspielern nennen ließ. Er investier-te 2255,50 Euro für 14 Kreuze. Doch das Glück war Heiningen nicht hold: Zwei Richtige mit Zusatzzahl brachten am Ende gar nichts ein.

Restaurierung des Klosterguts, Erneu-erung des Dorfplatzes und Rückbau der Bundesstraße 4: All’ dies muss

von den 780 Einwohnern nun auf anderem Wege finanziert werden.

Mehr als 300 Mitspieler hatten sich beteiligt und in den vorangegangenen Monaten kleine Summen gespendet, um ihre sechs Zahlen ankreuzen zu dürfen. Bei der Auswertung der Liste gab es einen kleinen Schock für Bürgermeister Andreas Memmert: „Die Zahlen sind nicht gut ver-teilt.“ Als er den Schein zur Annahmestelle trug, hatte Memmert 2255,50 Euro dabei und setzte auf die Zahlen 1, 2, 3, 7, 8, 9, 10, 11, 13, 14, 17, 19, 24 und 39. „Lauter Geburtstage“, war sich der Bürgermeister klar.

Doch Memmert ließ sich durch die Niederlage nicht beirren: „Gewonnen hat die Dorfgemeinschaft.“ Heiningen sei ein Stück mehr zusammengerückt durch das Lottospiel. „Wir werden uns wieder

etwas ausden-ken.“

Genau wie im August: Damals kam Heiningen mit dem längs-ten Tretroller der Welt (50 Meter) ins Guinessbuch der Rekorde.

Die gute Tat am Rande: Durch den

Wett-Einsatz bei ei-ner Lotto-Annahmestelle im Nachbardorf

Von denGrenzen der Macht

Aus einem 1995 von der US-Marine freigegebenen Sprechfunkprotokoll.

Funkstation 1: „Bitte ändern Sie Ihren Kurs um 15 Grad nach Norden, um eine Kollision zu vermeiden.“

Funkstation 2: „Empfehle, Sie ändern Ihren Kurs um 15 Grad nach Süden.“

Funkstation 1: „Hier spricht der Kom-mandant eines US-Kriegsschiffes. Ich wiederhole: Ändern Sie Ihren Kurs !“

Funkstation 2: „Nein. Sie ändern Ihren Kurs!“

Funkstation 1: „Dies ist der Flugzeug-träger Enterprise. Wir sind ein sehr gro-ßes Kriegsschiff der US-Navy. Ändern Sie den Kurs - und zwar jetzt.“

Funkstation 2: „Wir sind ein Leucht-turm. Over to you.“

Entnommen Johannes Hartkemeyer „Miteinander denken. Das Geheimnis des Dialogs“

Moin! – CeBIT 2003Die Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft (KWL)

des NSGB wird das Projekt Meldewesen online unter dem Pro-jekttitel Moin! am Stand des Landes Niedersachsen in Halle 11, Stand D06, auf der CeBIT 2003 in der Zeit vom 12. bis 19. März vorstellen.

Dabei handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt der kommunalen Spitzen-verbände und der niedersächsischen Datenzentralen, bei dem die KWL die Feder-führung übernommen hat. Ziel ist die Schaffung einer einheitlichen Kommunika-tionsplattform auf der Basis des Einwohnermeldewesens zwischen Kommunen, Wirtschaft und Bürgern.

wurde deren Bestand erstmals gesichert. „Die 2255,50 Euro sind für mich sonst ein ganzer Wochenumsatz“, strahlte die Kiosk-Besitzerin. Ohne diese Spritze wäre ihr kleines Geschäft von der Schließung bedroht gewesen.

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ÖFFENTLICHE SICHERHEIT,ORDNUNG UND VERKEHR

Zukunft der Feuerwehren sichern

„Der ehrenamtliche Brandschutz und die Arbeit der über 140 000 freiwilligen Feuer-wehrleute in den Städten und Gemeinden liegt uns besonders am Herzen“, erklärte der Präsident des Niedersächsischen Städ-te- und Gemeindebundes (NSGB), Bür-

germeister Rainer Timmermann, Seevetal (Landkreis Harburg), in Seevetal. „Auch wenn uns die dramatische Entwicklung der öffentlichen Haushalte an allen Ecken und Enden zu extremer Sparsamkeit in den Kommunen zwingt, müssen wir si-

cherstellen, dass die ehrenamtliche Arbeit der Feuerwehrleute als Helfer in der Not, aber auch als wesentlicher Bestandteil des Gemeinschaftslebens in den Städten und Gemeinden anerkannt und unterstützt wird“, sagte Timmermann.

Wegen des hohen Wertes eines flä-chendeckenden Systems von Freiwilligen Feuerwehren und des damit verbundenen ehrenamtlichen Engagements haben die Präsidien des Feuerwehrverbandes und des NSGB beschlossen, die gemeinsame Grundsatzerklärung aus dem Jahre 1994 „Kommunen in schwerer Zeit - Brand-schutz und örtliche Hilfeleistung“ zu aktualisieren.

„Wie dringend wir unsere Feuerwehren brauchen konnten, war eindrucksvoll im Sommer vergangenen Jahres bei der Hochwasserkatastrophe festzustellen. Ich möchte mich auch im Namen aller Städte und Gemeinden für den schnellen und nachhaltigen Einsatz bei den vielen Hel-ferinnen und Helfern bedanken“, erklärte Timmermann.

RadarkontrollenZur Rechtmäßigkeit der Rundfunkwar-

nungen vor Radarkontrollen hat die Bun-desregierung am 8.10.2002 im Rahmen der Beanwortung einer Kleinen Anfrage wie folgt Stellung genommen:

Bei den von den Rundfunksendern ver-breiteten Informationen über Standorte der Verkehrsüberwachung ist zu unterscheiden zwischen den von ihnen selbst initiierten Meldungen und denjenigen Informatio-nen, die von der Polizei stammen. Bei der erstgenannten Alternative fordert der je-weilige Sender seine Hörerschaft dazu auf, beobachtete Messstellen mitzuteilen. Diese Informationen werden sodann im laufen-den Programm teilweise sehr konkret (Art des Messfahrzeuges, genauer Standort) bekannt gegeben.

Die Bundesregierung hat diese Praxis in der Vergangenheit im Hinblick auf die Untergrabung der Verkehrsüberwachung stets missbilligt. Eine rechtliche Handhabe hiergegen besteht aber nicht. Ein Verbot ist auch nicht beabsichtigt, weil hiermit in die durch Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes geschützte Rundfunkfrei-

heit eingegriffen würde. Das wäre nur zu rechtfertigen, wenn anderenfalls die Verkehrssicherheit beträchtlichen Scha-den nähme. Das ist nach Einschätzung der Bundesregierung aber nicht der Fall, weil - anders als bei den Radarwarngerä-ten und ähnlichen Einrichtungen, mit deren Verwendung die Erwartung verknüpft ist, sich Verkehrskontrollen wirksam entziehen zu können und deren Benutzung deshalb verboten worden ist - die betreffenden Verlautbarungen nicht geeignet sind, beim Kraftfahrer den Eindruck umfassender Kenntnis über stattfindende Kontrollen zu erzeugen. Sie sind angesichts ihrer Vielzahl selbst regional kaum noch überschaubar; außerdem wechselt die Polizei vielfach die Messstellen, so dass die Informationen al-lenfalls zeitlich begrenzten Wert haben.

Der Frage einer möglichen Beeinträch-tigung der Aufgabenerfüllung durch die Polizei war 1999 ein Arbeitskreis der Innenministerkonferenz nachgegangen; er hatte dies verneint und zur Erhaltung der Wirksamkeit der Kontrollen prakti-sche Empfehlungen verabschiedet (z. B.

zeitliche Begrenzung der Kontrollen auf eine Stunde). Der 39. Deutsche Verkehrs-gerichtstag hatte die Praxis zwar ebenfalls missbilligt, sich aber nicht für ein Verbot ausgesprochen.

Hinsichtlich der zweiten Alternative - der durch die Polizei veranlassten Veröffentli-chungen - ist darauf hinzuweisen, dass sich einige Länder hierdurch eine Verbes-serung der Verkehrsdisziplin versprechen. Dazu wird ein bestimmter Ausschnitt aus dem gesamten Spektrum der geplanten Verkehrskontrollen angekündigt. Bei den Kraftfahrern soll auf diese Weise das Bewusstsein gestärkt werden, dass sie ständig mit der Präsenz der Verkehrsüber-wachungsbehörden rechnen müssen. Ob dies das regelkonforme Verhalten tatsäch-lich fördert, beurteilen die Länder, deren alleinige Zuständigkeit insofern gegeben ist, allerdings unterschiedlich. Die weiterhin so verfahrenden örtlichen Behörden sind inzwischen meist dazu übergegangen, nur noch sachlich-inhaltliche Schwerpunkte, etwa die verstärkte Kontrolle an Schulen, Kindergärten u. A., zu publizieren.

Vergleichsvorführung der Kommunalen Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft (KWL) in Ronnenberg.

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aus Cloppenburg, Hannover, Wolfsburg und Goslar verschiedene erfolgreiche Praxisbeispiele vor. Dabei wurde die Vielfalt der Einsatzmöglichkeiten von Sicherheitspartnerschaften deutlich. Fa-zit der erfolgreichen Veranstaltung: Mit gebündeltem Sachverstand können die örtlichen Sicherheitsprobleme flexibler und einfallsreicher gelöst werden.

ÖFFENTLICHE SICHERHEIT,ORDNUNG UND VERKEHR

Vier Jahre Sicherheitspartnerschaftenin Niedersachsen

Unter dem Motto „Vier Jahre Sicher-heitspartnerschaften in Niedersachsen“ hatte die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände am 16. Dezember 2002 zu einem Erfahrungs-austausch nach Verden (Aller) geladen. Zahlreiche Vertreter von Kommunen und Polizei waren der Einladung gefolgt, um sich über Möglichkeiten der Erhöhung der Sicherheit vor Ort zu informieren.

Innenminister Bartling erläuterte in seinem einführenden Beitrag die Idee der Sicherheitspartnerschaft (problem- und projektbezogene Zusammenarbeit der zuständigen staatlichen und kom-munalen Kräfte auf örtlicher Ebene) und betonte die Bedeutung des engen Zusammenwirkens von Polizei und Kom-munen. Anschließend stellten Referenten

Auf dem BauernhofEin Märchen von Präsident des Verwaltungsgerichts Eike Ingwer Schmidt, Stade(Jede Ähnlichkeit der Beteiligten mit lebenden Personen wäre rein zufällig und nicht beabsichtigt.)

Es war einmal ein kleines rotes Huhn, das lebte auf einem Bauernhof und scharrte unentwegt in der Erde. Eines schönen Morgens entdeckte es einige Weizenkörner, und weil die wirtschaftli-che Lage sowieso nichts Gutes erwarten ließ, dachte es über die Zukunft nach und wandte sich an die anderen Arbeitnehmer auf dem Hof. Es sagte: „Wenn wir den Weizen pflanzen würden, hätten wir Brot zum Essen. Wer würde mir beim Pflanzen helfen?“

„Immer dieser blindwütige, flatterhafte Aktionismus der Hühner! Zunächst sollten wir einen umfassenden Versorgungsinfra-strukturplan ausarbeiten!“ wieherte das Pferd, das als Aufseher eingesetzt war.

„Das dauert viel zu lange, und wir ha-ben dafür auch gar kein Budget“, quakte die Ente.

„Gerade innovatives Handeln auf dem Bauernhof bedarf eines intensiven Con-trollings. Wer soll das machen? Dafür würde ich zunächst eine umfassende Fortbildung brauchen!“ grunzte das Schwein.

„Solche Visionen hast nur Du!“ muhte die Kuh.

„Ohne umfassendes Qualitätsmanage-ment geht das alles nicht und darf von der Hofspitze nicht verantwortet werden, wir sind doch keine Laienspielschar!“ schnat-terte die Gans.

„Mit oder ohne Hofspitze; oberstes Prinzip bleibt: Produkt und Ressourcen-verantwortung gehören in eine Hand!“

proklamierte das Schwein.„Wir sollten zunächst ein projekt- und

prozessbegleitendes In- und Outputgre-mium bilden!“ krähte der Hahn.

„Na gut, dann mache ich es eben selbst, denn es eilt“, sagte das kleine rote Huhn. Und es säte den Weizen.

Dieser wuchs in stattliche Höhe und reifte heran. „Wer hilft mir bei der Ernte?“ fragte das kleine rote Huhn.

„Lass uns erst einmal unsere Zu-ständigkeit über-prüfen!“ meinte das Pferd und klap-perte bestimmend mit den Hufen.

„Das würde auch gar nicht meinem Dienstalter entspre-chen!“ ergänzte die Ente.

„Genau, diese Tätigkeit entspricht auch nicht meiner Dienstpostenbe-schreibung! Außer-dem bin ich gerade in der Frühstücks-pause!“ meinte die Gans.

„Wir brauchen mindestens eine Kuh mehr dazu!“ meinte die Kuh und unter-strich dies laut mit: „Muh!“

Der Hahn krähte: „Angesichts der angespannten Gesamtsituation bedarf jede zusätzliche Belastung vor allem des

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Sozialsysteme reformierenDer Deutsche Städte- und Gemeinde-

bund fordert einen radikalen Kurswechsel in der Sozialpolitik. „Wer den Sozialstaat in seinen Grundsätzen erhalten und da-mit den wirklich Hilfsbedürftigen helfen will, muss jetzt nachhaltige Reformen umsetzen. Dazu gehört der Grundsatz, zielgenau zu helfen und gleichzeitig An-reize zur Eigeninitiative zu schaffen nach dem Prinzip „Fördern und Fordern“, sagte der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Oberbürgermeister Christian Schramm, in Berlin.

Der unbegrenzte Anstieg der Sozialhil-fekosten in Deutschland auf inzwischen 23,9 Mrd. Euro ist für die Kommunen nicht länger zu verkraften. Allein in den letzten 10 Jahren stiegen die kommuna-len Sozialausgaben um rund 30 Prozent. Im vergangenen Jahr wurden für die Hilfe zum Lebensunterhalt 8,5 Mrd. Euro ausgegeben, die Eingliederungshilfe für Behinderte stieg im gleichen Jahr um 5,4 Prozent auf 8,8 Mrd. Euro.

Die Bundespolitik belastet die kommu-nalen Haushalte weiter durch die Gesetz-gebung im Sozialbereich. Mit dem Grund-sicherungsgesetz werden die Kassen der Kommunen mit ca. 1,5 Mrd. Euro belastet. Änderungen im Bundessozialhilfegesetz verursachen weitere Mehrbelastungen von ca. 500 Mio. Euro.

Die demografische Entwicklung ver-schärft den Druck auf die Rentenversi-cherung. Es besteht damit die Gefahr, dass die Leistungen der Grundsicherung immer stärker in Anspruch genommen werden müssen. Das finanzielle Risiko tragen die Kommunen.

Die bisherigen sozialen Leistungen sind nicht mehr finanzierbar. Die Politik muss endlich handeln. Dazu gehört auch die notwendige Ehrlichkeit gegenüber den Bürgern. Mit immer weniger Steuern können nicht immer bessere Leistungen erbracht werden. Nicht alles, was wün-schenswert ist, ist auch finanzierbar.

ARBEIT UND SOZIALES

ÖFFENTLICHE SICHERHEIT,ORDNUNG UND VERKEHR

uneingeschränkten Votums des Gesamt-personalrats.“

„Das entspricht nicht meiner Eingrup-pierung!“ meinte das Schwein, und ohne die anderen dabei anzusehen ergänzte es: „Eine Voraussetzung für meine Mitarbeit wäre der Abbau, mindestens aber die Abflachung von Hierarchie.“

„Na gut, dann mache ich es eben al-lein“, sagte sich das kleine rote Huhn.

„Wer würde mir denn beim Brotbacken helfen?“ fragte es die anderen Arbeitneh-mer.

„Das wären ja Überstunden!“ wieherte das Pferd.

„Ich habe noch dringende Besorgungen zu erledigen!“ quakte die Ente.

„Dazu fehlt uns ein eindeutiges Man-dat!“ kommentierte das Schwein.

„Lass’ mich endlich in Ruh!“ muhte die Kuh!

„Ohne Ab- und Zustimmung, die die ganze Hühnerleiter einbezieht, mache ich gar nichts!“ krähte der Hahn.

„Wenn ich der einzige Gehilfe wäre, wäre das unfair!“ verlautbarte die Gans.

„Na gut, dann mach ich es eben allein“ sagte das kleine rote Huhn, und es buk sieben Laib Brot.

Gerade wollte es diese zum Bauern bringen, als die anderen Arbeiter, deren Sonder- und Bildungsurlaub inzwischen aufgebraucht war, auftauchten. Sie wollten nun sicherstellen, dass der Bauer auch bemerkte, dass es sich hier um ein Gruppenprojekt handelte.

„Es ist zwingend erforderlich, es durch einen Dritten präsentieren zu lassen“ wieherte das Pferd.

„Wir müssen auch den Abteilungsleiter einbinden!“ quakte die Ente.

„Lass’ den man lieber in Ruh!“ muhte die Kuh.

„Wir sollten unbedingt vorher eine Ko-pie ziehen!“ grunzte das Schwein.

„Ich verlange gleiches Recht für alle!“ trompetete die Gans.

Aber das kleine rote Huhn überbrachte die Brotlaibe dann doch selbst.

Dann aber kam die Zeit, als der Bauer den Gewinn auskehren wollte, und er gab jedem Arbeiter einen Brotlaib.

„Aber das habe ich doch alles ganz allein bewirkt!“ empörte sich das kleine rote Huhn.

„Ich weiß“, sagte der Bauer, „aber es

würde viel zu viel Schreibaufwand erfor-dern zu begründen, dass du das ganze Brot für dich allein bekommen solltest. Es ist viel einfacher und unbürokratischer und entspricht damit den grundlegenden Zielen moderner Verwaltung, alles gleich-mäßig aufzuteilen ... und die anderen

würden sich sonst sowieso beschweren. Wer weiß, wie die Gerichte den Fall dann sehen!“

So teilte das Hühnchen das Brot mit den anderen Arbeitern. Jetzt aber wun-dern sich alle, warum das Hühnchen nie wieder Brot backen will.

LBS Nord trotzt Konjunkturflaute

BAUWESEN UND RAUMORDNUNG

PR-Artikel

Mit einem Rekordergebnis hat die LBS Norddeutsche Landesbausparkasse in 2002 sämtliche Erwartungen übertroffen: 207 261 Neuverträge mit einem Gesamt-volumen von 3,8 Milliarden Euro machten das vergangene Geschäftsjahr zum erfolg-reichsten in der Geschichte des Instituts. Die Zahl der neu abgeschlossenen Verträ-ge legte gegenüber dem Vorjahr um 6,4 Prozent zu, die Bausparsumme stieg sogar

um 9,3 Prozent. Der enorme Aufschwung im Bauspargeschäft erklärt sich in erster Linie aus der zunehmenden Notwendig-keit, sich neben der gesetzlichen Rente zusätzlich für das Alter abzusichern.

Bei den Finanzierungen verzeichnete die LBS Nord im Jahr 2002 ein zurückhal-tendes Geschäft. Sie zahlte ihren Kunden Bauspardarlehn in Höhe von 220,6 Millio-nen Euro aus. Die Auszahlungen sanken

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BAUWESEN UND RAUMORDNUNG

damit um 16,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Die Nachfrage nach Vor- und Zwi-schenfi nanzierungen hat sich bei der LBS Nord hingegen positiv entwickelt. Im vergangenen Jahr bewilligte sie im außer-kollektiven Bereich ein Darlehnsvolumen von 778,8 Millionen Euro. Das entspricht einer Steigerung von rund 9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Um den außer-kollektiven Bereich zu stärken, hatten die

Landesbausparkassen ein bundesweites Sonderkreditprogramm aufgelegt.

In Niedersachsen blieb nach ersten Prognosen der Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern mit rund 26 100 fertig gestellten Wohnungen im Jahr 2002 stabil. Der seit mehreren Jahren anhaltende Abwärtstrend beim Bau von Mehrfamilienhäusern setzte sich hingegen fort. Die Fertigstellungszahlen sanken um 20 Prozent auf 5300 Wohnungen.

In Berlin fi el der Rückgang bei den Ge-schosswohnungen noch dramatischer aus: Die Fertigstellungen erreichten nur 1750 Einheiten und gingen gegenüber dem Vorjahr um 45 Prozent zurück. Der Bereich Ein- und Zweifamilienhäuser konnte mit 2250 neu gebauten Wohnungen und ei-nem Minus von 15 Prozent noch deutlich besser abschneiden.

WIRTSCHAFTLICHE BETÄTIGUNGUND FREMDENVERKEHR

Vereinsbäder – ein Weg aus der Krise?von Dr. Christian Ochsenbauer*)

Angesichts knapper öffent-licher Kassen wird in immer mehr Kommunen darüber nachgedacht, im Rahmen von Alternativmodellen zum klassischen Regiebetrieb den vielerorts vorhandenen Sa-nierungsstau zu überwinden oder gar drohende Bäder-schließungen zu vermeiden. Neben der Überleitung in privatrechtliche Gesellschaf-ten und/ oder Teilprivatisie-rungen wird heute dabei wieder zunehmend darüber diskutiert, den Betrieb von Hallen- und Freibädern auf Sportvereine oder Bürgerinitiativen zu übertragen. Eine Analyse der Praxis zeigt, dass solche Modelle durchaus ihren Platz haben, jedoch im Allgemeinen keine Lö-sung grundsätzlicher Problemstellungen der Kommunen im Bereich der Bäder darstellen. Es geht dabei zumeist um die Betriebsführung kleinerer, stadtteil-bezogener öffentlicher Bäder oder um die Situation, dass ein Bad im Rahmen einer integrierten Bäderleitplanung als Gruppenbad für Schulen und Vereine umgewidmet worden ist. Nicht selten wird kein oder nur stark eingeschränkter öffentlicher Badebetrieb angeboten. Vo-raussetzung für den Erfolg ist in jedem Fall, dass die übernehmenden Vereine die betroffenen Bäder auf der Grundlage eines professionellen Umfeldes in Betrieb und Management betreiben.

Rechtliche undfi nanzielleKonsequenzen

Nicht immer sind sich allerdings die Beteiligten darüber vollständig im Klaren, welche rechtli-chen und fi nanziellen Konsequenzen sich aus der Übertragung der Be-triebsführung ergeben können. Insbesondere Vereine unterschätzen leicht die vielfältigen

Probleme, die der Bäderbetrieb aufwer-fen kann.

Die übernehmenden Vereine werden mit der Übernahme unter anderem Ar-beitgeber und Unternehmer im Sinne des Steuer- und Umweltrechts. Auf diese Vereine treffen dann alle gesetzlichen Bestimmungen, Unfallverhütungsvor-schriften, technische Regeln zur Auf-sicht, zu den Anforderungen an Hygiene und Badewasserqualität, den Umgang mit Gefahrstoffen, wie beispielsweise Chlorgas etc., gleichermaßen wie für die Kommune zu.

Von besonderer Bedeutung ist hier-bei die Aufsichtspfl icht gegenüber den Badegästen, deren Vernachlässigung erhebliche straf- und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Ein Badbetreiber hat darüber hinaus eine sehr komplexe Technik und differenzierte Betriebsabläufe zu managen und kann dies deshalb im Allgemeinen nur durch Verpfl ichtung von dafür geeigneten Kräf-ten angemessen sichern. Bei der Übergabe eines Bades an einen Verein ist daher aus Sicht der Kommune eingehend zu prüfen, ob dort auf Dauer die nötigen personellen und organisatorischen Voraussetzungen vorhanden sind. Nicht zuletzt stellt sich für den Verein die Frage, inwieweit er in das fi nanzielle Risiko eines Badbetriebes einsteigt. Im Allgemeinen wird die Kom-mune das Bad ja nicht übertragen, um anschließend die Zuschüsse in unverän-derter Höhe tragen zu müssen.

Die Risiken für die übertragende Kom-mune sind gewissermaßen ein Spiegelbild der Sichtweise des übernehmenden Ver-eins. Hat sich der Verein gut abgesichert, bleiben vermeintlich gelöste Probleme unter Umständen bestehen, da unter an-derem aus fi nanziellen bzw. personellen Gründen ein Rückfall des Bades an die Kommune sehr schnell Realität werden kann. Darüber hinaus können Schäden durch unsachgemäße Handhabung der komplexen Bädertechnik oder z. B. durch falsche „Einwinterung“ eines Freibades entstehen, die einen größeren Umfang annehmen können als das erhoffte Ein-sparpotential. Vor Übergabe eines Bades an einen Verein muss deshalb grundsätz-lich überlegt werden, wer für hohe Defi -zite oder für Schäden aufkommt. Kann

Dr. Christian Ochsenbauer

*) Dr. Christian Ochsenbauer ist Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. und des Bundesfachverbandes öffentliche Bäder e.V.

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WIRTSCHAFTLICHE BETÄTIGUNGUND FREMDENVERKEHR

Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. ist der Dachverband der Verbände des Badewesens. Ihre drei Trägerverbände sind der Bundesfachverband öffentliche Bäder e.V., der Deutsche Sauna-Bund e. V. und der VDB-Physiotherapieverband. Weitere Mitgliedsverbände sind z. B. der Bundesfachverband Schwimmbad und Wellness e. V. und der Bundesfachverband Deutscher Schwimmmeis-ter e. V. Eine gemeinsame Geschäftsstelle wird in Essen zusammen mit dem Bundesfachverband öffentliche Bäder e.V. unterhalten. Dieser vertritt seit 1897 die Interessen der badbetreibenden Kommunen in Deutschland. Zu seinem umfangreichen Dienstleistungsangebot gehören unter an-derem Beratungsleistungen, Fortbildungsveranstaltungen und der Überörtliche Betriebsvergleich Bäder. Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V. und der Bundes-fachverband öffentliche Bäder e.V. geben zusammen die Fachzeitschrift A. B. Archiv des Badewesens heraus.

die Kommune zulassen, dass ein Verein zahlungsunfähig und damit liquidiert wird, weil er ein Bad übernommen hat?

Dies alles sind Fragestellungen, die ei-ner eingehenden Prüfung und eindeutiger vertraglicher Regelungen bedürfen.

Schulen und Vereine, wird dieses aller-dings durchaus seinen Platz als Baustein einer integrierten Bäderleitplanung haben. Bezüglich der heute alle Überlegungen dominierenden Frage der Kosteneinspa-rungen müssen sich die Kommunen dar-über im Klaren sein, dass Personalkosten nur dann eingespart werden können, wenn Personal auch wirklich freigesetzt oder anderweitig verwendet werden kann - eine Voraussetzung, die nur in wenigen Fällen gegeben sein dürfte.

entsprechenden Haftpflichtversicherer ein haftungsrechtliches Risiko beinhaltet. Die Gemeinde bleibt in diesem Fall ja im Betreiberrisiko und muss organisatorisch letztlich den weisungsmäßigen Durchgriff auf die Aufsichtsperson haben, um ihre Verkehrssicherungspflicht insgesamt ab-zudecken, d. h., diese Aufsichtsperson muss den rechtlichen Status eines Erfül-lungs- bzw. Verrichtungsgehilfen haben, was aus Sicht des Bundesfachverbandes öffentliche Bäder e.V. am Besten über

das Konstrukt des Ar-beitnehmerverhältnisses zu realisieren ist. Diese Unterwerfung unter das Direktionsrecht der Gemeinde bzw. deren Vertreter ist jedoch im Allgemeinen nicht die Intention der Gliede-rungen der Wasserret-tungsorganisationen, wenn diese die Wasser-aufsicht mit ihren ehren-amtlichen Mitgliedern übernehmen wollen. Die gängige Praxis ist heute eine Übernahme des Wachdienstes, der von der rechtlichen Qualität her nicht mit

der Aufsicht im Rahmen der Verkehrssi-cherung gleichgesetzt werden darf. An dieser Stelle ist auch anzumerken, dass die gelegentlich angedachte Konstrukti-on, ein Bad als reines Vereinsbad zu betrei-ben und gleichzeitig z. B. per Satzung die Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht auszuschließen, spätestens seit Inkrafttre-ten des neuen BGB entsprechend § 309, Ziff. 7, unmöglich ist.

Die ehrenamtliche Tätigkeit auch im Bä-derbereich ist insgesamt außerordentlich positiv zu sehen. Jede Kommune hofft, dass sich mehr Bürger über Fördervereine für „ihr“ Bad engagieren und unterstüt-zende Funktionen übernehmen. Ein För-derverein kann z. B. bei Reinigungs- oder Reparaturarbeiten personelle Hilfe leisten oder Spenden für bestimmte Anschaffun-gen sammeln. Gerade der persönliche Einsatz von Bürgerinnen und Bürgern kann dazu beitragen, den in öffentlichen Bädern dominierenden Kostenblock „Per-sonal“ zu senken.

Vertragliche KonsequenzenRegelungsinhalte eines solchen vertrag-

lichen Arrangements sind:• Vertragsgegenstand (genaue Beschrei-

bung des Bades inklusive Lageplan, Inventarliste)

• Gewährleistungen, Genehmigungen, Übergabeprotokoll

• Dauer des Vertrages, Kündigungsfris-ten, Gründe für fristlose Kündigung

• Ansprüche bei Beendigung des Vertra-ges

• Vereinbarungen zum Betrieb des Bades bezüglich

- Öffnungszeiten - Erlass einer Badeordnung - Beachtung der Bestimmu-

gen zum Bäderbetrieb - Informationspflicht des

Vereins

• Instandhaltung und Pflege des Bades und der Außenanlagen (auch Reini-gungs- und Streupflicht etc.)

• Bauliche Veränderungen

• Personalgestellung, Kostenübernahme

• Haftung, Versicherungen

• Besichtigungs- und Zutrittsrecht

• Warenverkäufe durch den Verein bzw. Verpachtung

• Allgemeine vertragliche Bestimmungen (salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort).

In der Praxis ist für die Kommune am Ende neben den technisch-juristischen Details der Umsetzung naturgemäß der Beitrag einer Übertragung zur Erfüllung der Infrastrukturaufgaben zentrales Ent-scheidungskriterium. Wenn eine solche Maßnahme sich in der Wirkung lediglich als eine Sonderform der Sportförderung darstellt, weil - ohne Ersatz - überhaupt kein öffentllicher Badebetrieb mehr erfolgt, ist dies sicher keine Lösung grundsätzlicher Problemstellungen der Kommunen im Bereich der Bäder. Geht es um die Betriebsführung eines kleineren, stadtteilbezogenen öffentlichen Bades, z.B. als umgewidmetes Gruppenbad für

Insgesamt zeigen die langjährigen Er-fahrungen des Bundesfachverbandes öf-fentliche Bäder e.V., dass die Probleme mit kommunalen Bädern in erster Linie durch Kundenorientierung, konsequentes Kos-tenmanagement und eine Optimierung der Erträge durch die Kommunen selbst in den Griff zu bekommen sind.

Wasseraufsicht während desBadebetriebes

Ein Thema, welches im Zusammenhang mit der hier behandelten Thematik immer wieder auftaucht, ist die Frage der Über-tragung der Wasseraufsicht während des öffentlichen Badebetriebes auf örtliche Gliederungen von Wasserrettungsor-ganisationen. Es ist offenkundig, dass bei einer vertraglichen Vereinbarung zwischen einer Gemeinde als Betreiber eines öffentlichen Bades und einer Or-ganisation, die eine Teilaufgabe wie z. B. die Wasseraufsicht übernimmt, diese Kon-struktion für die Gemeinde bzw. für den

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WIRTSCHAFTLICHE BETÄTIGUNGUND FREMDENVERKEHR

Gute Noten für Bayern und HessenBayern und Hessen - das sind aus

der Sicht der Writschaft die beiden Bundesländer, die dem Mittelstand am freundlichsten gegenüberstehen. Das ergab eine Creditreform-Untersuchung. Über ein Drittel der befragten Unter-nehmen in diesen Ländern bewertet die regionalen Standortbedingungen für die Mittelständler als sehr gut oder gut. Nur eine Minderheit (13 und 12 Prozent) gab „mangelhaft“ oder „ungenügend“ zu Protokoll. Zwar schneidet auch Berlin auf den ersten Blick recht gut ab, 36 Prozent der Unternehmen halten die Bedingungen dort für sehr gut oder gut, aber noch mehr - nämlich 41 Prozent - sprechen einen Tadel aus. Am schlechtesten kommt das Land Sachsen-Anhalt davon. Keiner der Befragten konnte sich zu einem positiven Urteil entschließen. Fast drei Viertel waren unzufrieden.

Ladenschlusszeiten in der EUDie Ladenschlusszeiten sind in

Deutschland weit strenger geregelt als in anderen Ländern. Viele Industrienati-onen sind schon seit Jahren viel flexibler und genehmigen Einzelhändlern längere Öffnungszeiten.

In Italien hat der Handel weitgehenden Freiraum. Geschäfte dürfen an Werkta-gen einschließlich Sonnabend von 7 bis 22 Uhr öffnen, jedoch maximal 13 Stun-den täglich. Außerdem haben Händler das Recht, an mehreren Sonntagen zu verkaufen, was meist vor Weihnachten genutzt wird. Ausnahmen sind große Einkaufzentren und einige große Super-märkte, die jeden Sonntag durchgehend geöffnet haben.

Geschäfte in Frankreich haben in der Regel Montag bis Sonnabend bis 19.30, 20 Uhr oder später geöffnet. Als Ausgleich haben viele Läden am Montagvormittag geschlossen. An Sonn- und Feiertagen gibt es in Frankreich frisches Baguette und Zeitungen zu kaufen. Beim arabischen Krämer, dessen sonntägliche Öffnung geduldet wird, sind Lebensmittel und Obst im Angebot. Kleine Krämer-Läden haben oft bis 22 oder 23 Uhr geöffnet, manche auch die ganze Nacht.

In Belgien sind Supermärkte und an-dere Lebensmittelgeschäfte in der Regel montags bis sonnabends bis 19.30 oder 20 Uhr geöffnet, andere Läden schließen meist gegen 18 oder 18.30 Uhr.

In der Schweiz werden Öffnungszeiten von Kantonen und teils von Gemeinden festgelegt. Wenn es eine Regel gibt, dann den langen Donnerstag, in Genf etwa bis 21 Uhr, und den langen Sonnabend bis 18 Uhr. Genf konkurriert mit den langen Öff-nungszeiten im benachbarten Frankreich. Sonst ist normalerweise zwischen 18.30 und 19.30 Uhr Schluss.

In Spanien sind Ladenschlusszeiten großzügig geregelt. Normalerweise sind Läden von 10 bis 20 Uhr geöffnet. Klei-

nere Geschäfte schließen von 14 bis 17 Uhr für die Mittagspause oder „Siesta“. Große Kaufhäuser und Einkaufszentren sind bis 22 Uhr durchgehend geöffnet, auch sonnabends. In Griechenland wird auch eine Siesta eingelegt.

Die Niederlande haben 1996 die star-ren Öffnungszeiten aufgegeben. Danach können Läden werktags zwischen 6 und 22 Uhr geöffnet sein.

In Österreich sind die Öffnungszeiten auf montags bis freitags von 6 bis 19.30 Uhr und sonnabends von 6 bis 17 Uhr beschränkt, wobei Läden insgesamt nicht länger als 66 Stunden in der Woche offen halten dürfen.

Kommunale Entscheidungs-freiheit bei Ladenschluss

Der Niedersächsische Städte- und Ge-meindebund (NSGB) hält den Vorstoß der Bundesregierung, die Ladenöffnungszei-ten nur an Samstagen auf 20.00 Uhr zu verlängern, für zu kurz gegriffen. „Die Städte und Gemeinden müssen eigenver-

antwortlich entscheiden können, welche Ladenöffnungszeiten sie in Abstimmung mit dem Handel zulassen. Hiermit ist eine vorgeschriebene Festlegung auf bestimm-te Zeiten nicht vereinbar“, erklärte der Landesgeschäftsführer des Niedersächsi-

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schen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Wulf Haack.

Von einer Verlängerung der Laden-öffnungszeiten in den Innenstädten und Ortskernen, die grundsätzlich nur Sonn- und Feiertage ausnehmen sollte, muss im Interesse der Städte und Ge-meinden ein eindeutiges städtebauliches Signal ausgehen. „Die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten ist ein wesentlicher Schritt, Innenstädte und Ortskerne vor einer weiteren Verödung zu bewahren und sie auch am Abend wieder zu leben-digen Orten des Handels, der Kultur, des Arbeitens, des Wohnens und der Freizeit zu machen“, betonte Haack. Attraktive Innenstädte gewährleisten einen angst-freien Aufenthalt und bieten Sicherheit für die Bürger. Dies führt insgesamt zu einer Steigerung der Lebensqualität in den Städten und Gemeinden.

Nach Auffassung des NSGB muss den Städten und Gemeinden auch die Möglichkeit gegeben werden, eine Ver-längerung der Ladenöffnungszeiten auf der Grundlage einer selbstbestimmten Abgrenzung auf die Innenstädte und Ortskerne zu beschränken und die soge-nannte „Grüne Wiese“ hiervon auszuneh-men. Hierdurch kann ein fairer Ausgleich gegenüber den ansonsten im Vergleich zur „Grünen Wiese“ benachteiligten Innenstädten und Ortskernen geschaf-fen werden. Die „Grüne Wiese“ genießt gegenwärtig in Form kostengünstiger Parkplatzkapazitäten, eines größeren Flä-chenpotentials sowie eines preiswerteren Baulands Wettbewerbsvorteile, die durch eine räumliche Begrenzung erweiterter Ladenöffnungszeiten auf die Innenstädte und Ortskerne relativiert werden.

Der NSGB hält es neben einer Ver-längerung der Ladenöffnungszeiten zur Revitalisierung der Zentren für erforder-lich, gemeinsame durch Kommunen und Handel Einzelhandels- und Stadtmarke-tingkonzepte aufzustellen. Nur so könne auf Dauer mehr Aufenthaltsqualität und Lebendigkeit für die Städte und Gemein-den und damit letztlich eine Verbesserung der Bedingungen für den Handel und die Bürger in den Zentren erreicht werden.

WIRTSCHAFTLICHE BETÄTIGUNGUND FREMDENVERKEHR

GenossenschaftlichePrivatisierungKommunen können sich beteiligen

Genossenschaften sind eine zukunftsweisende Privatisierungsalternative zur

Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Dies machte der Beitrag „Die Genossenschaft

als Privatisierungsmodell“ (DNG 5/02, S. 150) deutlich. Als nutzernahe und nut-

zerbestimmte Form der Privatisierung und durch die demokratische Organisation

und das genossenschaftliche Selbstverwaltungsprinzip ist die Berücksichtigung

örtlicher Belange umfassend gewährleistet und bietet einen wirksamen Schutz

vor Spekulationen, da fremde Gewinninteressen von vornherein ausgeschlossen

sind.

Die Eignung der Genossenschaft zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben bzw. von

Aufgaben in öffentlichem Interesse zeigen nicht nur bestehende Genossenschaften

in Bereichen wie Wasserversorgung, Krankenhäuser, Schulen und Wochenmärkten,

sondern zunehmend auch das Interesse an genossenschaftlichen Privatisierungs-

ansätzen in der politischen Diskussion.

Der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. hat deshalb 2003 das

Projekt „Privatisierung in Genossenschaften“ gestartet, welches konkrete Möglich-

keiten und Perspektiven einer genossenschaftlichen Privatisierung der Stadtwerke,

von Pflegeeinrichtungen, Kindergärten sowie Bildungs-, Sport- und Kultureinrich-

tungen u.a. ausloten und konzeptionelle und strategische Ansatzpunkte für die

Umsetzung des Modells der genossenschaftlichen Privatisierung entwickeln soll.

Die Federführung dieses Projektes liegt von Seiten des Genossenschaftswesens

beim Genossenschaftsverband Norddeutschland e.V. in Hannover, und es wird

in enger Zusammenarbeit mit den Kommunalverbänden durchgeführt werden.

In den kommenden Monaten wird eine Analyse der Privatisierungsbereiche, in

denen genossenschaftliche Modelle am meisten erfolgversprechend sind, erarbei-

tet. Im Rahmen eines kommunalpolitischen Workshops soll ein Basiskonzept für

genossenschaftliche Privatisierung erarbeitet werden. Dieses Basiskonzept dient als

Grundlage für genossenschaftliche Privatisierungsvorhaben und ist im konkreten

Projekt an den jeweils spezifischen Kontext anzupassen.

Ziel des Projektes ist, neben der Entwicklung des Basiskonzeptes, der Start mehre-

rer Modellprojekte in unterschiedlichen Privatisierungsbereichen. Die Modellprojekte

sollen in Zusammenarbeeit mit den Kommunalverbänden beratend, publizistisch

und wissenschaftlich begleitet werden. Damit soll das Modell der Genossenschaft

als Alternative der Privatisierung, die zur Sicherung und Erhaltung lokaler und

regionaler Infrastruktur und Versorgungsdienstleistungen beiträgt, und eine genos-

senschaftliche Verknüpfung von Public-Private-Partnership und bürgerschaftlichem

Engagement ermöglicht, die Mitbestimmung sichern und die örtlichen Belange

im Hinblick auf Versorgungssicherheit, -qualität und Kosten gegenüber externen

Gewinninteressen schützt, eine gewisse Bedeutung erlangen.

Interessierte Kommunalvertreter können sich an dem Projekt noch im Rahmen

des kommunalpolitischen Workshops beteiligen oder einen Vorschlag für ein kon-

kretes Modellprojekt machen.

Interessenten melden sich bitte bei: Genossenschaftsverband Norddeutschland

e.V., Dr. Andreas Eisen, Hannoversche Str. 149, 30627 Hannover, Tel. 0511/9574-

325.

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UMWELTSCHUTZ

Wasserwirtschaft 2001*)

Jährlich wird ein gemeinsamer Bericht der mit der Wasserwirtschaft befassten Bundesministerien herausgegeben. In dem Jahresbericht werden Zahlen ver-öffentlicht, die oftmals Entwicklungen erkennen lassen.

WasserversorgungFür den Bereich der Wasserversorgung

ist dem Jahresbericht 2001 zu entnehmen, dass in dem Zeitraum von 1990 bis 2001 die Wasserförderung kontinuierlich abge-nommen hat. So ging die Wasserförde-rung von insgesamt 6767 Mio. m3 im Jahr 1990 um 1300 Mio. m3 auf 5467 Mio. m3 im Jahre 2001 zurück. Das entspricht einer Abnahme von 19,2 %. Die Wasserabga-be an die Verbraucher verringerte sich im gleichen Zeitraum von 5985 Mio. m3 auf 4785 Mio. m3, was einer Abnahme von 20,1 % entspricht. Der durchschnittliche Wasserpreis im Jahre 2001 betrug in der Bundesrepublik Deutschland 3,33 DM pro Kubikmeter (Tabelle). Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies ein Anstieg von 0,6 %. Der seit 1997 zu verzeichnende verlangsamte jährliche Anstieg konnte somit beibehalten werden. Im Bundes-durchschnitt gibt der Bürger täglich nach wie vor rd. 43 Pfennig (22 Cent) für das Trinkwasser aus; das ergibt für das ganze Jahr einen Betrag von etwa 157 DM (rd. 80 Euro).

AbwasserbeseitigungDie Abwasserentgelte in Deutschland

liegen auf dem Niveau des Vorjahres. Das geht aus einer gemeinsamen Umfrage im Jahre 2001 zur Abwasserentsorgung der Deutschen Vereinigung für Wasserwirt-schaft, Abwasser und Abfall (DTV-DVWK) und des BGW hervor. An der Umfrage haben sich insgesamt 1133 Abwasserent-sorger in Deutschland mit 40 Mio. erfass-ten Einwohnern beteiligt. Bezogen auf die Einwohner entspricht dies einem Anteil von rd. 49 % der Gesamtbevölkerung. Im Jahre 2000 sind die Abwasserentgelte im Vergleich zum Vorjahr lediglich um 0,3 % gestiegen. 2001 sind sie sogar unverändert geblieben. Trotz der aktuellen Inflationsrate von 2,5 % sind somit die Abwassergebüh-ren stabil.

Nach Angaben von ATV-DVWK und BGW

liegt das durchschnittliche Abwasserentgelt derzeit jährlich bei 117 Euro je Einwohner. Jeder Bürger zahlt also täglich rund 32 Cent für die Abwasserbeseitigung. Hierin enthal-ten sind die Leistungen für die Sammlung, Ableitung und Reinigung von Schmutz- und Regenwasser sowie Anschlussbei-träge. Aus Gründen der Vergleichbarkeit sind in diesen Ab-wasserentgelten die einmalig zu zahlenden Beiträ-ge eingerechnet. Im Bundesdurch-schnitt beträgt der Beitragsanteil dabei knapp 11 Euro/Einwohner im Jahr.

Maßgeblich für den Bürger ist die jährliche Entgelt-höhe; die Abwas-serentgelte setzen sich dabei aus den laufenden Ab-wassergebühren, Grundgebühren und Anschlussbeiträgen zusammen. Im Bundesdurchschnitt errechnet sich ein Gebührensatz in Höhe von 2,18 Euro pro Kubikmeter, bezogen auf den Frischwas-sermaßstab.

GebührenstrukturImmer mehr Abwasserentsorger gehen

dazu über, bei der Gebührenberechnung einen gesplitteten Gebührenmaßstab für Schmutz- und Niederschlagswasser anzu-wenden. Inzwischen überwiegt der Anteil der erfassten Einwohner mit rund 57 %, die eine Gebührenrechnung getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser erhalten. Dabei orientiert sich die Schmutz-wassergebühr an dem eingesetzten Frisch-wasser, während für die Berechnung des abzuleitenden Niederschlagswassers die jeweils zu entwässernde Grundstücksflä-che herangezogen wird.

InvestitionsniveauIm Jahre 2001 meldeten die öffentlichen

Abwasserentsorger Investitionsvorhaben in Höhe von insgesamt 6,85 Mrd. Euro.

Schwerpunkt der Invstitionstätigkeit sind mit einem Anteil von 68 % die Erneuerung und der weitere Ausbau der Kanalnetze. Von diesem hohen Investitionsniveau der öffentlichen Abwasserentsorgung gehen anhaltend positive beschäftigungspoliti-sche Wirkungen aus.

In Deutschland sind über 93 % der Be-

Stand jeweils 1. Januar; Gewichtete Durchschnittspreise einschl. Grundpreis und Mehrwertsteuer.Die Veränderungsraten beziehen sich auf die durchschnittlichen Wasserpreise in DM pro Kubikmeter. Aufgrund von Rundungsdifferenzen bei der Umrechnung in Euro mit dem Umrechnungsfaktor 1,95583 ergeben sich hiervon leicht abweichende Verände-rungsraten.

Entwicklung der Wasserpreise 1992 - 2001 in Deutschland

Jahr DM/m3 Veränderung gegen- über dem Vorjahr Euro/m3

1992 2,31 - 1,181993 2,58 + 11,7 1,321994 2,79 + 8,1 1,431995 2,92 + 4,7 1,491996 3,05 + 4,5 1,561997 3,13 + 2,6 1,601998 3,21 + 2,6 1,641999 3,26 + 1,6 1,672000 3,31 + 1,5 1,692001 3,33 + 0,6 1,70

völkerung an das rund 450 000 km lange Kanalnetz angeschlossen. Über 10 000 öffentliche Kläranlagen erfüllen eine fast vollständige Umsetzung der höchsten EU-Anforderungen bei der Abwasserrei-nigung. Rund 40 000 Beschäftigte allein in den Abwasserbetrieben sind täglich für den Gewässerschutz im Einsatz. Durch die Steigerung der Reinigungsleistung der Kläranlagen und den hohen Anschluss-grad leisten die Abwasserentsorger einen aktiven Beitrag zum Gewässerschutz. Damit belegt die deutsche Abwasserwirt-schaft einen Spitzenplatz in Europa.

Fixkosten

*) aus „Wasser & Boden“ 7+8/2002

Die Abwasserentsorgung ist geprägt durch einen hohen Anteil fixer Kosten. Etwa 75 bis 85 % der Kosten entstehen unabhängig davon, wie viel Abwasser ab-geleitet und in den Kläranlagen gereinigt wird. Bei den Anlagen der Abwasserent-sorgung handelt es sich im Wesentlichen um langlebige Wirtschaftsgüter (Ka-nalnetz, Kläranlage etc.), deren Kosten

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die von den Gemeinden und Städten in kommunaler Trägerschaft erfolgt. Als Aufgabenträger dominiert der kommu-nale Eigenbetrieb mit einem Anteil von 37 %, bezogen auf die erfassten Ein-wohner, vor dem Regiebetrieb mit 25 %. Zweckverbände und Wasserverbände als Aufgabenträger mehrerer Kommunen machen 16 % aus. Die Erfüllung der Ab-wasserentsorgung kann dabei durch den Aufgabenträger selbst gewährleistet oder auch auf Dritte übertragen werden.

auf die gesamte Nutzungsdauer verteilt werden. Mit einem Anteil von 56 % an den Gesamtkosten machen Abschrei-bungen und Zinsen daher den größten Kostenblock in der Gebührenkalkulation der Abwasserentsorger aus.

Personalkosten sowie Energie- und Materialkosten schlagen mit 13 % bzw. 12 % zu Buche. Rund 4 % der Kosten ent-fallen auf die Behandlung, Entsorgung des Klärschlamms und sonstiger Abfälle sowie 3 % auf die von den Abwasserentsorgern

UMWELTSCHUTZ

zu entrichtende Abwasserabgabe. Grund-gebühren werden bei rund 11 % der Bür-ger erhoben. Durch Grundgebühren kann eine gleichmäßigere Verteilung der hohen Fixkosten in der Abwasserentsorgung er-reicht werden. Sie tragen gleichzeitig als stabilisierendes Element zur Dämpfung des Gebührenanstiegs bei.

Organisationsformen Die öffentliche Abwasserentsorgung in

Deutschland ist eine hoheitliche Aufgabe,

FINANZEN UND STEUERN

Gefahren des Cross-Border-Leasingsvon Christoph Sturm, Wissenschaftlicher Angestellterbeim Nieders. Städte- und Gemeindebund

Immer mehr Kommunen entdecken zur Sanierung der Haushalte das Instrument „Cross- Border-Leasing“. Dabei werden kommunale Einrichtungen - meist mit ei-ner Laufzeit von 50 oder 99 Jahren - von einem ameri-kanischen In-vestor geleast. Anschließend mietet die Kommune in einem Paral-lelvertrag die Einrichtung wieder zurück. Durch die lange Laufzeit des Leasingvertrages gelten die Verträge nach dem Recht der meisten Bundesstaaten der USA als Eigentumsü-bertragung. Dieses Eigentum können die Investoren in ihre Bilanz einstellen. Der Wert der erstandenen Einrichtung wird als Ausgabe angegeben und dafür bekommt der Investor vom amerikanischen Fiskus eine Steuererstattung. Von der Steuerer-sparnis gibt er dann einen kleinen Teil an die deutsche Kommune ab, den so ge-nannten Barwertvorteil. Je höher der Wert der städtischen Anlage ist, desto höher ist der Steuervorteil für den Investor in den USA und desto höher ist der Barwertvorteil für die deutsche Kommune. Angesichts der langen Laufzeit der Verträge eignen sich nur langlebige städtische Einrich-tungen für diese Vertragskonstruktion. Da zudem gewisse Transaktionskosten

unabhängig vom Leasingvolumen anfal-len, muss der Wert der Anlage auch ein Mindestvolumen von circa 150 Millionen Euro haben, damit sich das Geschäft rech-net. Angesichts eines solchen Mindest-

transaktions-volumens kann die deutsche Kommune mit einem Mindest-barwertvorteil von circa fünf bis zehn Millio-

nen Euro rechnen.Für die Bundesregierung hat der Parla-

mentarische Staatssekretär Karl Diller am 1. November 2002 im Rahmen der Beant-wortung einer Kleinen Anfrage zu diesem Finanzierungsmodell Stellung genommen (DS 15/43).

Dieser wörtlich: „Bei den „Cross-Bor-der-Leasing-Konstruktionen“ geht es um sehr spezielle Finanzierungsstrukturen. Die regelmäßig sehr umfangreichen mil-lionenteuren Investitionen, in der Regel im kommunalen Infrastrukturbereich, werden - zusammengefasst und verkürzt ausgedrückt - verkauft, zurückgeleast und am Ende der Laufzeit wieder zurückge-kauft. Hierdurch können durch Nutzung von Gestaltungsspielräumen, die das US-Steuerrecht amerikanischen Kapital-anlegern für Leasing-Geschäfte eröffnet, Finanzierungsvorteile erzielt werden. Sie

bestehen insbesondere in der Möglichkeit, Mietvorauszahlungen sofort abziehen zu können oder in der Inanspruchnahme von Abschreibungen. Mit diesen Ge-staltungen erzielen US-Investoren in den USA Steuerstundungseffekte, die sie in Finanzierungsvorteile für Investitionen Dritter ummünzen. Den Vorteil aus dem Steuerstundungseffekt teilen sie sich mit dem ausländischen Investor, zum Beispiel einer kommunalen Körperschaft.

Damit die US-Investoren die gewünsch-ten Steuerstundungseffekte nach den Be-stimmungen des US-Steuerrechts erzielen können, muss dem Leasing-Geschäft nicht nur ein formaler, sondern ein echter Ge-schäftszweck zugrunde liegen. Die Ge-staltung darf nicht allein darin bestehen, einen Steuervorteil zu erzielen. Ob und inwieweit einzelne Gestaltungen in den USA aus steuerlicher Sicht angreifbar sind, obliegt der Prüfung der US-Steuerverwal-tung. Ihr sind die Leasing-Gestaltungen bekannt. Es wäre daher Sache des US-Gesetzgebers, gegen die Modelle vorzu-gehen, mit denen der US-Steuerzahler Investitionen ausländischer Kommunen mitfinanziert, falls er den Steuervorteil für sachlich ungerechtfertigt hält.

Die Leasingtransaktionen, über die Kommunen in eigener Verantwortung entscheiden, kommen im Ergebnis den Kommunen zugute; sie gehen nicht zu-lasten des deutschen Steueraufkommens.

Der kurzfristige „Geldsegen“ darf nicht den Blick für die erheblichen Risiken des Cross-Bor-der-Leasings trüben:

• lange Laufzeit• schwer verständliche Verträge• mögliche Schadensersatzforderungen

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FINANZEN UND STEUERN

Da durch die Leasingtransaktionen deut-sche steuerrechtliche Vorschriften weder umgangen noch entgegen ihrem Sinn und Zweck ausgenutzt werden, besteht inso-weit kein Anlass, deutsche Steuergesetze zu ändern. Ob und inwieweit der US-Ge-setzgeber beabsichtigt, in nächster Zeit Maßnahmen gegen diese Gestaltungen zu ergreifen, ist mir nicht bekannt.“

Diese insgesamt positive Bewertung des Cross-Border-Leasings durch die Bundes-regierung kann von dem Verfasser nicht geteilt werden. Denn trotz des kurzfristig erheblichen Geldzuflusses für die klam-men Kassen der Städte und Gemeinden, führen solche Cross-Border-Leasing-Mo-delle zu einem unkalkulierbaren Risiko für die Kommunen und können diese im schlimmsten Fall finanziell ruinieren.

Die erheblichen Risiken beginnen be-reits bei den Vertragsverhandlungen. Nach den üblichen Vorvereinbarungen trägt die Kommune die angelaufenen Kosten für Berater und Schätzgutachter, wenn das Geschäft nicht zustande kommt. Diese Kosten können sich in Millionenhöhe bewegen, wenn die Verhandlungen erst nach einigen Monaten scheitern.

Viele Kommunen sind sich auch nicht bewusst, welche vertraglichen Verpflich-tungen sie im Einzelnen eingehen. Die englischsprachigen Vertragswerke sind oftmals mehr als tausend Seiten dick und werden grundsätzlich nicht über-setzt. Deshalb wird häufig blind auf die kurzen Zusammenfassungen vertraut, welche von den so genannten Arrangeu-ren verfasst werden. Bei diesen handelt es sich meist um deutsche Großbanken, die an der Vermittlung der Cross-Border-Leasing-Verträge verdienen und den Kommunen zusichern, dass die Verträge vollkommen unbedenklich seien. Auch die demokratische Kontrolle durch den Rat bleibt hier zumeist auf der Strecke. Denn wenn schon der Verwaltung nicht in allen Einzelheiten bewusst ist, welche Verbindlichkeiten eingegangen werden, kann dies das einzelne Ratsmitglied erst recht nicht überschauen.

Das Hauptrisiko liegt in der langen Laufzeit der Verträge. Wie bereits er-wähnt, werden diese üblicherweise für 50 oder 99 Jahre abgeschlossen. Durch eine so genannte „Rückkaufoption“ hat die Kommune in der Regel das Recht,

nach 30 Jahren den Vertrag vorzeitig zu beenden. Vor Ablauf dieser 30 Jahre ist sie aber vertraglich gebunden und kann sich von dieser Bindung auch nicht lösen. Während der gesamten Laufzeit muss die Anlage oder Einrichtung aufrecht erhalten, also im vereinbarten Volumen betrieben werden und voll funktionstüchtig sein. Verletzt die Kommune solche wesent-lichen Vertragspflichten, sollte also die Anlage nach einiger Zeit nicht mehr im vereinbarten Umfang funktionieren, nicht ausgelastet sein oder gar komplett ausfallen, darf der Investor den Vertrag kündigen und Schadensersatz fordern. Dies birgt erhebliche Risiken für die Kommune. So könnten beispielsweise bestimmte Anlagen nach einigen Jahren aus Umweltschutzgründen nicht mehr be-trieben werden dürfen. Bestimmte Einrich-tungen könnten sich angesichts sinkender Nachfrage als überdimensioniert erweisen und verkleinert oder gar ganz stillgelegt werden müssen. Oder eine Kläranlage könnte durch Überschwemmung zerstört und nicht mehr im ursprünglichen Umfang wieder errichtet werden. All dies wären Kündigungsgründe für den Investor mit der Folge der Entstehung eines Schadens-ersatzanspruches. Es besteht also ein hohes Risiko, dass die amerikanischen Investoren die Kommunen auf Schadensersatz verkla-gen. Dieses Risiko wird dadurch verstärkt, dass für alle Cross-Border-Leasing-Vertäge das amerikanische Recht mit seinen ho-hen Schadensersatzansprüchen gilt, und

als Gerichtsstand die Zuständigkeit eines Gerichtes in den USA vereinbart wird. Ein solches immens wirtschaftliches Risiko für mindestens 30 Jahre einzugehen, wider-spricht jeder soliden Haushaltsführung.

Da dass Cross-Border-Leasing Modell aus den aufgezeigten Gründen faktisch dazu zwingt, das Bestehende aufrecht zu halten, wird es sich letztlich auch als er-hebliche Investitionsblockade erweisen.

Zu beachten ist schließlich noch, dass die Kommunen nach den Vertragsbe-stimmungen auch das Risiko tragen, wenn eine der beteiligten Depotbanken zahlungsunfähig wird. Denn die Insol-venz einer involvierten Depotbank wäre ebenfall ein Kündigungsgrund für den amerikanischen Investor mit der oben beschriebenen Folge.

Aus all diesen Gründen kann nur davon abgeraten werden, Cross-Bor-der-Leasing-Verträge abzuschließen. Es wäre naiv, nur den kurzfristigen Ver-mögenszuwachs zu sehen. Das langfris-tige Risiko solcher Verträge ist einfach zu groß. Davon abgesehen haftet den Cross-Border-Leasing-Modellen auch ein moralisch fader Beigeschmack an. Denn wie kann die öffentliche Hand einerseits dafür eintreten, Steuerschlupflöcher zu stopfen, um so ein Mehr an Steuerein-nahmen und an Steuergerechtigkeit zu erreichen, wenn sie andererseits aktiv bei Steuerumgehungsmethoden mitwirkt, durch die dem amerikanischen Fiskus erhebliche Einnahmen entgehen?

Warmer Regen fürdie Kommunen

Die niedersächsischen Kommunen, die sich 1999 an der bundesweit ersten

Stromausschreibung für die Laufzeit 2000/2001 beteiligt haben, können jetzt mit

nicht unerheblichen Nachzahlungen rechnen. Insgesamt kann die Kommunale

Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft (KWL) an diese Städte, Gemeinden und

Landkreise 750 000 Euro auszahlen. Nach Angaben der KWL, einer hundertprozen-

tigen Tochter des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, handelt es sich

um Rückerstattungen aus dem Jahr 2001, die die KWL im Rahmen der Vertrags-

betreuung mit der Bietergemeinschaft unter Federführung der E.ON aushandeln

konnte. Bereits 2001 waren Rückerstattungen in Höhe von 378 000 Euro an die

teilnehmenden Kommunen geflossen. Für die zurzeit vorbereitete landesweite

Energieausschreibung für 2004/2005 wird die Betreuung durch die KWL wieder

Vertragsbestandteil sein.

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FINANZEN UND STEUERN

Rettung für verschuldete Kommunen?von Dr. Johannes Höppner, Oberkreisdirektor LK Cuxhaven

Aus dem Bereich Cuxhaven kommt ein Dispenspapier (ge-meinsame Initiative des Landkrei-ses und des Kreisverbandes des Nieders. Städte- und Gemeinde-bundes), das vielleicht für viele hochverschuldete Kommunen die Rettung sein könnte: Ein Lan-desgesetz, das unter bestimmten Voraussetzungen die Kommunen von einer ganzen Reihe gesetzli-cher Aufgaben und unnötigem Aufwand befristet freistellt.

Nachdem weder der Niedersächsische Landtag noch die Niedersächsische Lan-desregierung eine allseits akzeptierte Verteilung der kommunalen Finanzaus-gleichsmasse erreicht haben und Hilfe von anderer Stelle nicht zu erwarten ist, muss man ange-sichts der Dauer und der Dimensionen der Finanzkrise unseres Landes zu ungewöhn-lichen Mitteln greifen. Ausgangspunkt ist dabei die Erkenntnis, dass die Ursache der Verschuldung, also die jahrelange finanzi-elle Überforderung der Kommunen, beseitigt werden muss. Ohne diese Ursachenbeseiti-gung ist auf Dauer keine Konsolidierung zu erreichen. Vermögenswerte kann man bekanntlich nur einmal veräußern, nicht vorhandene Einnahmequellen können damit auf Dauer nicht ersetzt werden.

Die Einnahmekraft unserer Kommunen unterscheidet sich erheblich. Bei den meis-ten Ausgabeverpflichtungen nimmt man hingegen keine Rücksicht darauf, ob es sich um eine einnahmestarke oder einnah-meschwache Kommune handelt. Wenn also die Gesetze nicht für gleiche Einnah-meverhältnisse sorgen, muss daraus die bittere Konsequenz gezogen werden, dass sich finanzstarke Gemeinden mehr als fi-nanzschwache leisten können. Es wäre daher nur logisch, der Ungleichheit der Einnahmen bei den auferlegten Ausga-ben Rechnung zu tragen. Das Prinzip, das Ausgabeverhalten an den Einnahmen zu orientieren, hat im privaten Lebensbereich uneingeschränkt Gültigkeit. Wer es auf Dauer verletzt, landet unweigerlich als In-solvenzfall im wirtschaftlichen Abseits. Für den öffentlich-rechtlichen Lebensbereich gilt im Prinzip die gleiche Erkenntnis, nur heisst hier der Insolvenzfall „hochverschul-detet Bedarfszuweisungsempfänger“.

Das verfassungspolitische Ziel der Gleichheit der Lebensbedingungen in unserem Lande steht diesen Überlegun-

gen nicht entgegen. Die Verpflichtung, das gleiche Leistungsangebot trotz un-terschiedlicher Finanzstärke vorhalten zu müssen, erfüllen die finanzschwachen Kommunen nur durch Vermehrung ihrer Verschuldung. Dies führt aber zum Fehlen

von Finanzspielräumen und verhindert da-mit die notwendige Weiterentwicklung des Gemeinwesens. Die Einnahmen wer-den - mit steigender Tendenz - für Zins und Tilgung statt für notwendige Investi-tionen ausgegeben. Die Schere zwischen prosperierenden und einnahmestarken Kommunen auf der

einen Seite und hochverschuldeten, zu Investitionen nicht mehr fähigen Kom-munen auf der anderen Seite würde sich noch weiter öffnen. Die Gleichheit der Lebensbedingungen kann also nicht durch eine Erhöhung der Verschuldung sichergestellt werden. Von der Gleichheit der Lebensbindungen wird man nur dann sprechen können, wenn überforderte Kommunen für einen bestimmten Zeit-raum von verzichtbaren Leistungen und Aufwand freigestellt werden und den Zeitraum für eine Konsolidierung ihrer Finanzen nutzen können. Aber auch dies setzt voraus, dass Land und Bund bei der üblichen Aufgabenverschiebung auf die kommunale Ebene radikal umdenken.

Im Einzelnen wäre an folgende Rege-lungen zu denken:

1. Grundsatz der DifferenzierungDa einige der niedersächsischen

Kommunen ihren Haushalt ausgleichen können, andere Kommunen hingegen auf Dauer strukturelle Defizite aufwei-sen, ist entsprechend der Einnahmekraft zu differenzieren. Die Leichterung, von bestimmten gesetzlichen Aufgaben und Aufwand befreit zu werden, sollte aber nur diejenigen Kommunen treffen, die einen gewissen Grad von Verschuldung

(z.B. 20 % der jährlichen Ausgaben) über einen längeren Zeitraum (z.B. die letzten fünf Jahre) erreicht haben.

2. Eigenständiges GesetzDa nicht alle Kommunen von der Aufga-

ben- und Aufwanderleichterung betroffen sein sollen, sind nicht die entsprechenden Landesgestze zu ändern, sondern der Aufgaben- und Aufwanddispens sollte durch ein eigenständiges „Gesetz zur Wiederherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit“ ermöglicht werden. Rechtstechnisch müsste dieses Gesetz die bisherige pflichtige Aufgabenwahr-nehmung für den Kreis der in Betracht kommenden Kommunen in eine „Kann-Vorschrift“ umwandeln.

3. Umfassender DispenskatalogUm einen möglichst großen Einsparef-

fekt zu erhalten, müsste eine Vielzahl von nicht zwingend für die Arbeit der unteren Verwaltungsebene notwendigen Aufga-ben in den Dispenskatalog aufgenommen werden. Je umfangreicher der Katalog ist, umso größer werden die Möglichkeiten, Gestaltungsspielräume für die Gremien und Organe der kommunalen Selbstver-waltung zu eröffnen.

4. Einbindung der kommunalenSpitzenverbände

Ein fraktionsübergreifender Konsens im Landtag wäre für die Durchsetzbar-keit von einschneidenden Maßnahmen förderlich. Um die Realisierungschancen weiterhin zu erhöhen, sollten die kom-munalen Spitzenverbände im Frühjahr einen Vorschlag für den Dispenskatalog derjenigen Aufgaben machen, die aus Sicht der unteren Verwaltungsebene für einen bestimmten Zeitraum zur Wieder-herstellung der kommunalen Handlungs-fähigkeit verzichtbar sind. Nur eine breite Allianz aus Landesregierung, Landtag und kommunalen Spitzenverbänden wäre in der Lage, dem zu erwartenden Druck der Interessenverbände standzuhalten.

5. Demokratische Legitimation der Auswahlentscheidung

Ein umfassender Dispenskatalog der verzichtbaren Aufgaben macht eine

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FINANZEN UND STEUERN

Das Zehn-Milliarden-Loch in den Kassender Städte und Gemeindenvon Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des DStGB

Die deutschen Städte und Gemeinden befinden sich in der schwersten Finanzkri-se seit Gründung der Bundesrepublik. Die Einnahmen brechen weg, die Ausgaben steigen an. Betrug der Finanzierungsaldo zwischen Einnahmen und Ausgaben im Jahr 2000 noch +1,9 Milliarden Euro, so werden es 2003 fast 10 Milliarden Euro sein. Einen solchen katastrophalen Absturz der Gemeindefinanzen gab es noch nie. Während die Einnahmen in diesem Jahr um 2,3 % sinken, steigen die Ausgaben für Personal um 2 % und die Sozialleistungen um 5,6 %. Die Inves-titionen werden um annähernd 11 % zu-rückgehen. Ein Ende dieser dramatischen Entwicklung ist nicht abzusehen, zumal der jüngste Tarifabschluss im öffentlichen Dienst weitere Belastungen bringt. Viele Kommunen in Deutschland sind nicht

mehr handlungsfähig. Es ist bereits fünf nach zwölf! Inzwischen kündigt sich ein tief greifender Umbruch der städtischen Zivilisation an. Welche öffentlichen Leis-tungen können künftig noch angeboten werden? Wird der Abbau von Leistungen die Qualität der Städte und Gemeinden weiter verschlechtern? Wird der Gemein-geist als Grundlage städtischer Wohlfahrt überleben können?

GoldreservenDer sich in ausschließlicher Ver-

fügung der Deutschen Bundesbank befindliche physische Goldbestand belief sich Ende Juli 2002 auf insgesamt 110,8 Mio. Unzen Feingold (ozf.) oder 3446 Tonnen.

Entfremdung von der Politikund vom Staat

Der dramatische Rückgang der Einnah-men wird zwangsweise zu weiteren Ein-sparungen bei den freiwilligen Leistungen der Kommunen und bei den Investitionen führen. Das ist für die Bürger und für den Wirtschaftstandort Deutschland nicht gut. Wenn selbst einfache freiwillige Leistun-gen wie Büchereien, Mütterberatungen, Suchtbetreuung, Jugendarbeit und Ver-einsförderung immer mehr ausgedünnt werden müssen, wird sich die Entfrem-dung der Menschen von der Politik und vom Staat noch weiter beschleunigen. Wie weit dieser Prozess schon vorange-schritten ist, zeigt das jüngste Ergebnis der Shellstudie, wonach mehr als 30 % der Jugendlichen sich nicht mehr für Politik interessieren. Wer dem entgegen

Auswahlentscheidung erforderlich. Die demokratische Legitimation für diese Auswahlentscheidung fällt - auch unter dem Gesichtspunkt der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung - natur-gemäß der Vertretungskörperschaft (Rat oder Kreistag) der betreffenden Kommune zu. Bekanntlich sind die Aufgaben- und Interessenschwerpunkte der Kommunen unterschiedlich. Eine industriell dominier-te Kommune hat andere Interessen und Aufgabenschwerpunkte als eine Fremden-verkehrsgemeinde. Mit dem vorgeschla-genen Weg würde die demokratische und politische Rückkoppelung der Auswahl-entscheidung gewährleistet sein.

6. Zwang zur Anwendungdes Dispenses

Um die auf Dauer defizitären Kommu-nen zu zwingen, sich der neu geschaffe-nen, politisch aber nicht leicht durchsetz-baren Möglichkeiten zu bedienen, sollte die Haushaltsgenehmigung der Kommu-nalaufsicht von dem ausreichenden Ge-brauch des Dispensangebotes abhängig gemacht werden.

Der hier vorgeschlagene Weg, einer Differenzierung der Aufgabenlast zwi-

Individuelle Ausschreibungsverfahren von Feuerwehrfahrzeugen für die Städte,Gemeinden und SamtgemeindenIhre Ansprechpartner: Herr Kuntze, Telefon: 0511/30285-57 Herr Hoppe, Telefon: 0511/30285-77

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schen einnahmestarken und einnah-meschwachen Kommunen ist sicherlich nicht auf Dauer geeignet, die erhebli-chen Finanzprobleme aller niedersäch-sischen Kommunen zu lösen. Er ist aber ein geeigneter Weg, nach jahrelangem unfruchtbaren Streit über die Höhe der kommunalen Finanzausgleichsmasse zu Taten zu kommen. Wer angesichts

eines in den niedersächsischen Kommu-nen bisher aufgelaufenen strukturellen Defizits von ca. zwei Milliarden Euro auf die Steuerreformkommission des Bundes verweist, hat den Ernst der Lage nicht begriffen. Schuldig am finanziellen Ruin unserer Kommunen wird man auch durch Nichtstun, wenn Handeln möglich war.

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26 DNG 1 2003 27DNG 1 2003

halten will, braucht bessere Jugendarbeit, bessere Schulen und lebenswertere Städ-te und Gemeinden. Das erfordert eine Umverteilung der staatlichen Einnahmen von oben, d. h. vom Bund, aber auch von den Ländern zugunsten der Kommunen. Wer Bürgernähe und Subsidiarität ernst nimmt, muss das Gemeinwesen von unten stärken und nicht von oben Wohltaten verkünden, die andere bezahlen. Dazu gehört die Ehrlichkeit, dem Bürger klar zu machen, dass unserer Sozial- und Finanzsystem ohne grundlegende Re-formen kollabieren wird. Die Politik muss aufhören, den Bürgern zu vermitteln, mit immer weniger Steuern könnten immer bessere staatliche Leistungen erbracht werden.

Dazu gehört auch, dass Bund und Län-der endlich aufhören, den Kommunen immer wieder Leistungen aufzubürden, deren Finanzierung nicht gesichert ist. So gilt z. B. seit 1. Januar die vom Bund be-schlossene Grundsicherung, die von den Kommunen weitgehend organisiert und finanziert werden muss. Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“, muss endlich praktiziert und in der Verfassung veran-kert werden.

FINANZEN UND STEUERN

Nach der Einigung im Tarifstreit erwar-ten die Kommunen auch eine massive Unterstützung der Gewerkschaften und ein sofortiges Handeln der Bundesre-gierung. Wir brauchen ein Sofortpro-gramm zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit. Notwendig ist die Senkung der Gewerbesteuerumlage auf das ursprüngliche Niveau, was für die Kommunen Mehreinnahmen von 2,3 Milliarden Euro im Jahre 2003 bedeuten würde. Ein entsprechender Bundesratsbe-schluss liegt bereits vor. Die Bundesregie-rung muss jetzt handeln.

Dramatischer Einbruchder Einnahmen

Nach der jüngsten Steuerschätzung haben die Kommunen im Jahr 2002 2,5 Mrd. Euro Steuereinnahmen verloren. Der Gewerbesteuereinbruch 2001 hat sich im vergangenen Jahr verstärkt fortgesetzt mit einem Rückgang von 2,1 Milliarden Euro um mehr als 11 % auf weniger als 17 Milliarden Euro. Ein katastrophales Ergebnis!

Auch der Gemeindeanteil an der Ein-kommensteuer wird im Jahr 2003 zurück-gehen. Die Einkommensteuer ist für mehr als dreiviertel der Gemeinden die wichtigs-te Einnahmequelle. Vor einem Jahr hatten die Steuerschätzer noch einen Anstieg von 3, 6 % prognostiziert, nun müssen die Kommunen ihre Haushaltsansätze massiv nach unten korrigieren, gleichzeitig aber ihre Ausgaben finanzieren.

Die kommunalen Investitionen stürzten seit 1992 um 10 Mrd. Euro ab. Allein die Bauinvestitionen gingen im letzten Jahr um 4,9 % zurückgehen. Wer die Inves-titionen in die kommunale Infrastruktur zurückfährt, gefährdet Arbeitsplätze und damit das Wirtschaftswachstum.

Bedauerlicherweise ist Deutschland auch bei den öffentlichen Investitionen mit 1,5 % des Bruttoinlandsproduktes Schlusslicht in Europa. Der Durchschnitt der europäischen Staaten investiert im-merhin 2,5 % seines Bruttoinlandspro-duktes. Um dieses auszugleichen wären zusätzliche Investitionen von jährlich 20 Milliarden Euro in Deutschland erfor-derlich. Auch die Wirtschaftsweisen zur Begutachtung der gesamtwirtschaftli-chen Lage haben zur Verbesserung der

Konjunktur ein kommunales Investiti-onsprogramm gefordert. Dies muss jetzt aufgegriffen werden.

Nur bedingt gespart werden kann kurz-fristig beim Personal. Ohne ausreichende Einnahmen müssen die Kommunen des-halb ihre Personalausgaben über teuere Kassenkredite finanzieren.

Ausgaben steigen weiter anGrundlegende Veränderungen sind

auch auf der Ausgabenseite notwendig. Die Ausgaben für die Sozialhilfe steigen immer weiter an und sprengen die Haus-halte der Kommunen. Der ungebremste Anstieg der Sozialhilfekosten in Deutsch-land auf inzwischen 23,9 Milliarden Euro ist für die Kommunen nicht länger ver-kraftbar. Allein in den letzten 10 Jahren stiegen die kommunalen Sozialausgaben um rund 30 %. Im vergangenen Jahr wurden für die Hilfe zum Lebensunter-halt 8,5 Milliarden Euro ausgegeben, die Eingliederungshilfe für Behinderte stieg im gleichen Jahr um 5, 4 % auf 8,8 Milliarden Euro.

Der Deutsche Städte- undGemeindebund fordert:1. Die Sozialhilfeleistungen zu entbüro-

kratisieren und zur Stärkung der Eigen-verantwortung der Hilfeempfänger in einer Pauschale zusammenzufassen,

2. den Familienlastenausgleich so zu ge-stalten, dass Kinder nicht in die Sozial-hilfe fallen (zur Zeit erhalten mehr als 1 Millionen Kinder Sozialhilfe),

3. dass Prinzip der Nachrangigkeit in der Sozialhilfe wieder herzustellen (die So-zialhilfe muss wieder zum allerletzten Sicherungsmittel werden. Die Eigenvor-sorge muss stärker betont werden),

4. ein einheitliches Leistungsrecht des Bundes für die erwerbsfähigen So-zialhilfeempfänger. (Der Bund trägt die wirtschaftspolitische- und finanz-politische Verantwortung für diesen Personenkreis. Dies muss sich im Leis-tungsrecht ausdrücken).

Wir brauchen einen sofortigenKurswechsel

Grundlegende Reformen müssen jetzt umgesetzt werden! Blockaden durch strangulierende Gesetze müssen aufge-hoben werden!

Zu vielStatistik

In einer gemeinsamen Untersu-chung kritisieren der Bundesrech-nungshof und 11 Landesrechnungs-höfe die schlechte Organisation von Statistikämtern sowie die Erstellung unsinniger Statistiken. Das Ver-schwendungsvolumen wird auf über 100 Millionen Euro beziffert. Vor-geschlagen wird, die bisherigen 16 Statistischen Landesämter zu fünf Einheiten zusammen zu fassen. Rund 9000 Mitarbeiter in Bundes- und Lan-desbehörden erstellen derzeit 350 verschiedene Statistiken, darunter beispielsweise eine über gefährdete Farne im niedersächsischen Flachland. Das Statistische Bundesamt beruft sich auf den Informationsauftrag aufgrund von Bundesgesetzen und Vorgaben der Europäischen Union.

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26 DNG 1 2003 27DNG 1 2003

RECHTSPRECHUNG

Bestattungspflicht naher Angehöriger

Nds. OVG, Beschluss v. 9.12.2002- 8 LA 158/02

Die nahen Angehörigen eines Verstorbenen sind gewohnheitsrechtlich dazu verpflichtet, für dessen Bestattung zu sorgen. Zu diesem Personenkreis gehören nicht nur die Kinder und der Ehegatte, sondern auch die Geschwis-ter des Verstorbenen.

Die zivilrechtlichen Bestimmungen über die Pflicht, die Kosten der Bestattung zu tragen, hindern die Ordnungsbehörde nicht daran, von dem Bestattungspflichtigen, der seiner Bestattungspflicht nicht nachgekommen ist, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die ihr durch die Ersatzvornahme entstanden sind, und zwar unbeschadet eines etwaigen Erstattungsanspruchs des Bestattungspflichti-gen gegenüber den zivilrechtlich zur Kosten-tragung Verpflichteten.

LEITSATZ

Aus den Gründen ... Der Senat hat bereits entschieden, dass die

nahen Angehörigen eines Verstorbenen gewohn-heitsrechtlich dazu verpflichtet sind, für dessen Bestattung zu sorgen (Senatsbeschl. v. 9.7.2002 - 8 PA 94/02 - m.w.N.). Die Verordnung über die Bestattung von Leichen vom 29. Oktober 1964 (Nieders. GVBl. S. 183) geht ebenfalls von einer Bestattungspflicht der nahen Angehörigen aus (Senatsbeschl. v. 9.7.2002, a.a.O.). Zu diesem Personenkreis gehören nicht nur die Kinder und der Ehegatte, sondern auch die Geschwister des Ver-storbenen (vgl. OVG Münster, Urt. v. 15.10.2001 - 19 A 571/00 - m.w.N.). Aus den vom Kläger zi-tierten Beschlüssen des Niedersächsischen Oberver-waltungsgerichts vom 27. Juli 2000 (4 L 2110/00) und 6. Dezember 2001 (12 LB 2922/01), die die Frage betreffen, wann der Träger der Sozialhilfe die Bestattungskosten übernehmen muss, ergibt sich nichts anderes.

Daher war auch der Kläger zur Bestattung seines

BverwG: Gemeinden haben Recht der Gebietsauswahl beim Bau von Windenergie-anlagen

BverwG 4 C 15.01, Urteil vom 17.12.2002In einem Rechtsstreit um die Erteilung eines

Bauvorbescheides für den Bau einer Windener-gieanlage hat das Bundesverwaltungsgericht zu der Frage Stellung genommen, nach welchen Gesichtspunkten die Gemeinden berechtigt sind, die Errichtung von Windenergieanlagen durch Darstellungen im Flächennutzungsplan auf bestimmte Flächen des Gemeindegebiets zu beschränken (sog. Konzentrationsflächen) und damit für die übrigen Gemeindegebietsteile auszuschließen. Geklagt hatte ein Bauinteressent, der eine Windenergieanlage auf einem Außenbe-reichsgrundstück errichten möchte, das nicht in

Die Gesetzesflut muss eingedämmt werden. Zu viele Normen und Standards schränken die Handlungsspielräume der Städte, Gemeinden, Bürger und Wirt-schaft ein und verhindern damit Innovati-on, Wachstum und Selbstverantwortung. Notwendig sind verständlichere und praxi-sorientierte Gesetze. Ein konkretes Geset-zesabschaffungskonzept für überflüssige Regelungen sollte wesentlicher Bestand-teil jedes Regierungsprogramms sein.

So wurden in der 8. Wahlperiode (1976 - 1980) insgesamt 339 Gesetze verkün-det, in der letzten Wahlperiode (1998 bis 2002) waren es bereits 546. Derzeit gelten in Deutschland rund 2.150 Bundesgeset-ze und rund 3.130 Rechtsverordnungen. Hinzukommen für jeden Bundesbürger mehrere hundert Landesgesetze und -Verordnungen sowie kommunale Sat-zungen. Das geltende Recht der Euro-päischen Union umfasst allein 105.000 Seiten. Mit dieser Flut von Regelungen hat der Einsatz neuer Instrumente und Methoden im Gesetzgebungsverfahren nicht Schritt gehalten.

Der Bürger versteht die Regelungen zum großen Teil nicht mehr. Selbst die mit dem Vollzug betrauten Behörden können mit der Regelungswut kaum Schritt halten. Dies zeigt sich auch an der rasant steigenden Zahl der Streitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten. Die Ver-fahren vor den Verwaltungsgerichten (ohne Asylverfahren) sind von 88.000 im Jahr 1995 auf mehr als 150.000 im Jahr 2000 gestiegen.

Zur Reform des Gesetzgebungs-verfahrens schlagen wir folgende Schritte vor:1. Jedes Gesetzgebungsverfahren muss

eine umfassende Gesetzesfolgenab-schätzung durchlaufen.

2. Die Prüfung europäischer Rechtsset-zungsvorhaben ist durch eine neue Form der Normfolgenabschätzung zu erweitern. Die Bundesregierung muss feststellen, welcher Änderungsbedarf sich durch europäische Regelungen im Bundesrecht ergibt und welche Kosten für wen daraus entstehen.

3. Soweit möglich, sind Gesetze, Rechts-verordnungen und Verwaltungsvor-schriften zeitlich zu befristen. Ein „Gesetzes-TÜV“, d.h. die regelmä-

ßige Prüfung der Normen auf Not-wendigkeit und Praxistauglichkeit, ist einzuführen.

4. Bei jedem Gesetzesvorhaben sollte zunächst auch geprüft werden, ob als Alternative eine freiwillige Selbstverein-barung oder ein kooperatives Modell in Betracht kommt.

5. In der Verfassung ist ein Konsultations-mechanismus nach österreichischem Vorbild einzuführen. Danach darf der

Bund die anderen Ebenen (Länder oder Kommunen) nur belasten, wenn über die Kostenfolge eine einvernehmliche Regelung getroffen wurde. Bis dahin sollte die Bundesregierung eine Selbst-verpflichtung zur sofortigen Praktizie-rung vereinbaren.

6. Bei den Beratungen kommunalrelevan-ter Gesetze im Vermittlungsausschuss sind die Kommunen wirksam zu betei-ligen (Anhörung/Gaststatus).

FINANZEN UND STEUERN

Bruders verpflichtet. Dass er nicht zu den Erben des Verstorbenen gehört, die nach § 1968 BGB die Kosten der standesgemäßen Beerdigung des Erb-lassers zu tragen haben, ändert daran nichts. Denn die zivilrechtlichen Vorschriften über die Kostentra-gungspflicht enthalten keine rechtliche Vorgabe für den Kreis der nach-öffentlichem Recht Bestat-tungspflichtigen (BVerwG, Beschl. v. 19.8.1994 - 1 B 149.94 - NVwZ-RR 1995 S. 283). Diese Bestim-mungen hindern die Ordnungsbehörde auch nicht daran, von dem Bestattungspflichtigen, der seiner Bestattungspflicht nicht nachgekommen ist, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die ihr durch die Ersatzvornahme entstanden sind, und zwar unbeschadet eines etwaigen Erstattungs-anspruchs des Bestattungspflichtigen gegen den zivilrechtlich zur Kostentragung Verpflichteten (BVerwG, Beschl. v. 19.8.1994, a.a.O.).

Ob das auch dann gilt, wenn die Heranziehung des Bestattungspflichtigen zu den Bestattungs-kosten eine unbillige Härte bedeuten würde (vgl. dazu OVG Münster, Urt. v. 15.10.2001, a.a.O.), kann dahinstehen. Denn der Kläger hat im Beru-fungszulassungsverfahren nicht dargelegt, dass hier ein derartiger Fall vorliegt.

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28 DNG 1 2003

BÜCHERSCHAU

der von der - im Märkischen Kreis in Westfalen gelegenen - Gemeinde ausgewiesenen (einzigen) Konzentrationsfläche liegt.

Die Klage blieb auch vor dem Bundesverwal-tungsgericht ohne Erfolg. In der Begründung heißt es: Die Gemeinden müssen nicht sämtliche Bereiche, die sich objektiv für eine Windener-gienutzung eignen, für diesen Zweck auch tatsächlich planerisch sichern. Sie dürfen in dem Interessenkonflikt zwischen Windenergienutzung

und sonstigen Schutzgütern, wie etwa dem Natur-schutz oder der Wahrung der Erholungsfunktion der Landschaft, je nach dem Gewicht der Belange, die in der konkreten örtlichen Situation betroffen sind, eine Gebietsauswahl treffen. Voraussetzung für eine wirksame Auswahlentscheidung ist al-lerdings, dass die im Flächennutzungsplan dar-gestellte Konzentrationsfläche sich als Standort für die Errichtung von Windkraftanlagen eignet und nicht so klein ist, dass die Ausweisung, statt

der Windenergienutzung substantielle Entfal-tungsmöglichkeiten zu bieten, in Wahrheit auf eine Verhinderungsplanung hinausläuft. In dem zugrunde liegenden Streitfall hat das Bundesver-waltungsgericht in Übereinstimmung mit der Vorinstanz, dem Oberverwaltungsgericht Müns-ter, den Flächennutzungsplan mit der darin vor-gesehenen Konzentrationszone, die maximal elf Anlagen zulässt, als rechtswirksam angesehen.

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gründlich und sorgfältig überarbeitet und der aktuellen Rechtslage angepasst. Der Band behandelt das Verwal-tungsverfahren einschl. der Verwaltungsvollstreckung, den Verwaltungsrechtsschutz und das wichtige Thema Bescheid bzw. Widerspruchsbescheid. Berücksichtigung finden außerdem die Verfahrensregelungen des Sozi-algestzbuches und der Abgabenordnung. Abgerundet wird das Lehrbuch durch Aufbaumuster, Übersichten und Formulierungsvorschläge.

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28 DNG 1 2003

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