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HACCP – das präventive Eigenkontrollsystem für
Lebensmittelsicherheit
Lebensmittelverarbeitende Betriebe, Großküchen und Lebensmitteleinzelhandel arbeiten mit
dem Ziel, dem Verbraucher Produkte zu bieten, aus deren Genuss keinerlei Gefahren
resultieren. Diese Lebensmittelsicherheit wird durch Prävention und penible Kontrolle im
Umgang mit Lebensmitteln gewährleistet – Maßnahmen, die das HACCP-Konzept fordert
und regelt.
Das verbindliche Hygienekonzept der EU
Das Kürzel „HACCP“ steht für „Hazard Analysis Critical Control Point“ – die Gefahrenanalyse
und Festlegung kritischer Kontrollpunkte. Ursprünglich für die NASA entwickelt, um sichere
Astronautennahrung herzustellen, ist das HACCP-Konzept seit 1998 in der deutschen
Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) verankert. Seit 2006 gilt zudem das Hygienepaket
der EU, in dem vorgeschrieben ist, das Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von
Lebensmittel innerhalb der Europäischen Union ausschließlich nach den HACCP-Standards
erfolgen dürfen.
Was genau ist HACCP?
HACCP ist ein auf Prävention ausgerichtetes Überwachungssystem, das den laufenden
Prozess von der Beschaffung bis zur Ausgabe der Lebensmittel kontrolliert und Korrekturen
ermöglicht. Seine Hygiene-Richtlinien sind rechtlich verbindlich und umfassen die Bereiche:
räumliche Ausstattung
technische Ausstattung
Personalhygiene
Reinigung- und Desinfektion
Schädlingsbekämpfung
DR.SCHNELL Chemie GmbH, Taunusstrasse 19, D - 80807 München Tel.: +49/(0)89/35 06 08 0, Fax: +49/(0)89/35 06 08 47, [email protected], www.dr-schnell.de
So wird ein hauseigenes Eigenkontrollsystem nach HACCP eingerichtet:
1. Ermittlung von Gefahrenquellen
Für eine Vielzahl von Lebensmitteln liegen gesicherte Erkenntnisse über mögliche von ihnen
ausgehende Gefahren vor. Die sich aus diesem Wissen ergebenden Schlussfolgerungen
betreffen insbesondere Risikogruppen, die vom Lebensmittelunternehmen versorgt werden.
Beispielsweise können auf dem Rohei Salmonellen vorkommen. Daher ist es sinnvoll, etwa
in Krankenhausküchen auf Rohei zu verzichten und pasteurisiertes Flüssigei zu verwenden.
2. Bestimmung von kritischen Kontroll- und Lenkungspunkten
Dies dient dem regulierenden Eingriff, um Gefahren für die Lebensmittelsicherheit
vorzubeugen. So werden etwa beim Erhitzen von Geflügel durch zu niedrige Brattemperatur
pathogene Mikroorganismen nicht restlos abgetötet. Dagegen können sich diese
Mikroorganismen beim Überschreiten der Kühltemperatur von Fisch bei Anlieferung oder
Lagerung unerwünscht vermehren. Indem bei Erreichen solcher kritischen Werte geplante
Gegenmaßnahmen ablaufen, können Risiken unterbunden werden.
3. Festlegung von Grenzwerten
Ein Grenzwert legt fest, ab wann eine mikrobiologische Gefahr beherrscht wird. In der
Großküche ist der Indikator in erster Linie die Temperatur der Lebensmittel. Grenzwerte
können zum Beispiel sein:
konkrete Erhitzungstemperaturen und Behandlungszeiten
vorgegebene Kühltemperaturen für leicht verderbliche Lebensmittel
vorgegebene Tiefkühltemperaturen zur Verhinderung des Antauens
4. Einführung eines Überwachungssystems
Folgende Werte sollten systematisch kontrolliert werden:
Temperatur
pH-Wert
Standzeiten bei empfindlichen Produkten
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5. Definition von Korrekturmaßnahmen
Wenn die Überwachung anzeigt, dass ein Kontrollpunkt nicht mehr beherrscht wird, muss
korrigierend eingegriffen werden. Etwa durch:
Sperrung und ggf. Entsorgung der fehlerhaften Produkte
Erhitzung und Weiterverwendung
6. Verfahren zur Verifizierung
Darunter fällt zum Beispiel die regelmäßige Überprüfung der eingesetzten Messinstrumente.
7. Dokumentation
Seit 2006 müssen alle Kontrollmaßnahmen durch den Betrieb dokumentiert werden. Dazu
bieten sich einfache Checklisten an.
Aufwand richtet sich nach Unternehmensgröße
Der individuelle Aufwand für die Einrichtung des Eigenkontrollsystems ist abhängig von der
Größe des Unternehmens. Von Firmen mit vielen Gefahrenpotenzialen, wie sie z.B. bei der
Verarbeitung von Rohei oder Geflügel entstehen, sowie Einzelhandelsunternehmen, die
Risikogruppen wie immungeschwächte oder alte Menschen, Babies und Kleinkinder
versorgen, werden ausführliche Aufzeichnungen erwartet. Bei kleineren Unternehmen, die
nicht mit solchen Risiken rechnen müssen, genügen Reinigungspläne,
Verifizierungsnachweise, Personalanweisungen und Schulungsnachweise.
Unbedingt Leitlinien der Verbände beachten
Die Umsetzung der gesetzlichen Forderungen beginnt mit der Einführung der „Guten
Hygienepraxis“ (GHP). Dies sind Vorbeugemaßnahmen für unterschiedliche Berufsgruppen,
die in sogenannten „Leitlinien“ von vielen Verbänden gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG)
Nr. 852/2004 herausgegeben werden. Zur GHP gehören beispielsweise
Reinigungsprogramme, die Wareneingangskontrolle oder Richtlinien zur Rohstoffpolitik.
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Einfache Checklisten – große Effektivität
Ein küchenspezifischer HACCP-Ordner, in dem alle notwendigen Maßnahmen einfach und
prägnant dargestellt werden, erleichtert die tägliche Einhaltung aller Standards. Große
Übersichtlichkeit trägt dazu bei, dass das Eigenkontrollsystem im Mitarbeiterkreis von Anfang
an akzeptiert und effektiv umgesetzt werden kann.
Die reibungslose Dokumentation wird durch Checklisten sichergestellt. Spezifische
Arbeitsanweisungen, Reinigungs- und Desinfektionspläne, Produktinformationen der
Schulungs-Formulare sorgen für die Umsetzung der einzelnen Hygienestandards. Hierher
gehören auch wichtiges Informationen zur Lagerung der Lebensmittel, zu den
Temperaturvorschriften sowie zu den Grundlagen der Personalhygiene und
Gesundheitsvorsorge.
Klare Reinigungs- und Desinfektionspläne
Eine zentrale Rolle im HACCP-System spielen effektive Reinigungspläne. Diese haben
knapp und verständlich darzustellen, welche Gegenstände im Lebensmittelbereich mit
welchen Produkten gereinigt werden. Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sollen so
geplant sein, dass sie lückenlos und systematisch durchgeführt sowie kontrolliert werden
können. Der erforderliche Aufwand muss nicht nur einfach und effektiv, sondern auch
wirtschaftlich vertretbar sein. So können Hygienelücken sofort festgestellt werden, denen
dann umgehend – etwa über Schulungen – entgegengewirkt werden kann.
Übersichtliche Produktpalette
Wenige wirksame Produkte an Reinigungs-, Geschirrspül- und Desinfektionsmittel sollen
nach den HACCP-Standards ein einfaches Handling sichern und falsche Anwendungen
verhindern. Bei ihrer Auswahl sind mehrere Kriterien ausschlaggebend: Die Eignung für den
Lebensmittelbereich und eine rückstandsfreie Anwendung auf Oberflächen müssen gegeben
sein. Waschpräparate, Hautschutz- und Händedesinfektionsprodukte sollen zudem frei von
Farb- und Parfümstoffen sein. Ebenso dürfen Öl- und Fettabscheider in ihrer Funktion nicht
beeinträchtigt werden.
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Qualifizierte Mitarbeiter
Alle Mitarbeiter sollten sich ihrer Verantwortung dem Endkunden gegenüber bewusst sein.
Daraus resultiert die Motivation, die HACCP-Hygieneregeln konsequent umzusetzen.
Regelmäßig dokumentierte Schulungen, Einweisungen und Kontrollen helfen dabei – und
selbstverständlich müssen Vorgesetzte ihrer Rolle als Vorbilder gerecht werden.
Die neue europäische Lebensmittel- und Hygieneverordnung hat die Messlatte für
Hygienesicherheit in Großküchen oder auf der Fleischtheke hoch gelegt. Diese im Sinne der
Lebensmittelsicherheit notwendige Hürde ist nur mit einem klar konzipierten
Hygienemanagement und festgeschriebenen Verantwortlichen zu meistern. Und nur im
Zusammenspiel aller aufgeführten Faktoren und durch die Mitwirkung aller Beteiligten kann
das Ziel „Hygieneeinheit“ erreicht werden. Richtschnur dafür ist die Dokumentation über ein
betriebsspezifisches Eigenkontrollsystem nach den HACCP-Prinzipien.
Stand: Mai 2010