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Aktiv Assekuranz Makler GmbH | Hanauer Straße 67 | 80993 München | Tel.: +49 89 149708‐0 | Fax: +49 89 149708‐880 info@aktiv‐assekuranz.de | www.aktiv‐assekuranz.de
Haftungsübersicht Fracht‐ und Speditionsrecht
ADSp 2016 ADSp 2003 Rechtsgrundlage AGB AGB Haftungsgrundsatz
Obhutshaftung bei Obhut; Fixkosten, Sammelladung und Selbsteintritt; Verschuldenshaftung bei rein speditioneller Tätigkeit
Obhutshaftung bei Obhut; Fixkosten, Sammelladung und Selbsteintritt; Verschuldenshaftung bei rein speditioneller Tätigkeit
Haftungsumfang
Güterschäden, Vermögensschäden
Güterschäden, Vermögensschäden
Haftungsgrenzen
Güterschäden: SZR 8,33/kg; max. 1,0 Mio/ Schadenfall; Bei reiner Seebeförderung oder multimodal unter Einschluss der Seebeförderung: 2 SZR/kg Lieferfristüberschreitung: 3‐fache Fracht Sonstige Vermögensschäden: 3 x Güterschaden, max. € 100.000,00 Lager: Güterschäden SZR 8,33/kg, max. € 25.000,00/Schadenfall Inventurdifferenzen: SZR 8,33/kg, max. € 50.000,00/Inventur; Andere als Güterschäden: Max. € 25.000,00/Schadenfall Insgesamt: max. € 2,0 Mio./Ereignis
Güterschäden: € 5,00/kg; bei Beförderung: Frachtrecht; bei Seetransport: 2 SZR/kg Lieferfristüberschreitung: 3‐fache Fracht Sonstige Vermögensschäden: 3 x Güterschaden, max. € 100.000,00 Lager: Güterschäden € 5,00/kg, max. € 5.000,00/Schadenfall Inventurdifferenzen: € 5,00/kg, max. € 25.000,00/Inventur; Andere als Güterschäden: Max. € 5.000,00/Schadenfall, max. € 2,0 Mio./Ereignis
Änderung der Haftungsgrenzen
Durch Individualvereinbarung unbegrenzt, wenn nicht zwingendes Recht dagegen steht; Wertdeklaration Ziff. 24.2
Durch Individualvereinbarung unbegrenzt, wenn nicht zwingendes Recht dagegen steht
Wegfall der Haftungsgrenzen
Vorsatz, bewusste Leichtfertigkeit
Vorsatz, bewusste Leichtfertigkeit
Wichtige Haftungsausschlüsse (Beispiele)
Unabwendbares Ereignis, Absenderverschulden, Verschulden Auftraggeber
Unabwendbares Ereignis, Absenderverschulden, Verschulden Auftraggeber
Mängelrügefristen (jeweils nach Ablieferung)
Äußerlich erkennbar: Sofort Verdeckter Mangel: 7 Tage Lieferfristüberschreitung: 21 Tage
Äußerlich erkennbar: sofort Verdeckter Mangel: 7 Tage Lieferfristüberschreitung: 21 Tage
Verjährung
1 Jahr im Regelfall; 3 Jahre bei Vorsatz/ bewusster Leichtfertigkeit; schriftliche Geltendmachung hemmt Verjährungsfrist
1 Jahr im Regelfall; 3 Jahre bei Vorsatz/ bewusster Leichtfertigkeit; schriftliche Geltendmachung hemmt Verjährungsfrist
Erstellt von Werner Förg/Philipp Stein, Aktiv Assekuranz Makler GmbH, 2016 (keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität und technische Exaktheit der zusammengestellten Informationen).