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HLF/Antrag Mai 2018 www.h-l-f.de 1 = HAMBURGER LEHRER-FEUERKASSE Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit gegründet 1897 Senden Sie bitte dieses Formular an: Mitgliederverwaltung Perckentinweg 17 22455 Hamburg Tel. 33350514 Antrag auf Neuabschluss Veränderung Übertragung A Hausratversicherung nach VHB HLF 2003 B Glasversicherung nach AGIB HLF 2003 (nur in Verbindung mit der Hausratversicherung möglich) E-Mail-Adresse Name, Vorname des Antragstellers Rechnungsanschrift (wenn abweichend) Geburtsdatum Beruf/Dienstbezeichnung Straße, Hausnr. des Versicherungsortes PLZ Ort Telefon Wohnfläche (1) in m²_____________(Bitte immer angeben!) Vers.-Nr.___________________(wenn bereits Mitglied der H.L.-F) Wie sind Sie auf uns aufmerksam geworden? (Angaben freiwillig) Kollegen/Bekannte Familie Anzeige Werbeflyer Internet Sonstige ______________________________ Bitte kreuzen Sie die von Ihnen gewünschten Versicherungen in den vor- und nachstehenden Kästchen an. Nähere Informatio- nen entnehmen Sie bitte der beigefügten „Anlage zum Antragsformular". Wichtiger Hinweis: Alle Prämiensätze für Grunddeckungen und Erweiterungen entnehmen Sie bitte dem gültigen Mitteilungs- blatt der H.L.-F. A Hausratversicherung nach VHB HLF 2003 Unterversicherungsverzicht: Bei einer Versicherungssumme bis EUR 200.000 verzichtet die H.L.-F. darauf, im Schadensfall die Entschädigung wegen Unterversicherung zu kürzen, wenn die Versicherungssumme wie folgt ermittelt wird: Bitte beachten Sie (2) m² Wohnfläche (1) mal Vers,-Summe pro m² (Ausstattung der Wohnung) gleich Versicherungssumme x oder Von mir frei errechnete Versicherungssumme (höchstens EUR 200.000): EUR______.000 Mitversicherung einer Einbauküche (3) Wert: + _____________ = EUR______.000* Oft nicht in der Gebäudevers. enthalten. Bitte prüfen! * Der Wert der Einbauküche ist in dieser Versicherungssumme enthalten. Beantragter Beginn der Versicherung / Veränderung: _____._____.20_____ - 0 Uhr (4) Erweiterungen des Versicherungsschutzes Erhöhung der Entschädigungsgrenze für einfachen Diebstahl von Fahrrädern (bis zu 5% der Versicherungssumme; höchstens EUR 3.000, bei zwei Fahrrädern EUR 6.000. Wenn weniger als 620 EUR/m² abgeschlossen worden sind, nur bis 1 % der VS) (5) EUR__________ Erhöhung der Entschädigungsgrenze von Überspannungsschäden durch Blitzschlag auf 10 % der Versicherungssumme (6) Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Wertsachen (7) auf 25% 30% 35% 40% 45% 50% der Versicherungssumme (Wertgegenstände mit einem Einzelwert über EUR 1.000 bitte auf beiliegender "Werteliste" aufführen) Versicherung von Schäden durch bestimmungswidrigen Austritt von Wasser aus Aquarien und Wasserbetten bis 300 Liter bis 500 Liter Wasservolumen B Glasversicherung nach AGIB HLF 2003 (8) Beantragter Beginn der Glasvers.: ___.___.20___ - 0 Uhr (4) Abschluss nur möglich in Verbindung mit einer Hausratversicherung nach VHB HLF 2003 Mietwohnung Eigentumswohnung Einzel-, Doppel-, Reihenhaus Erweiterungen des Versicherungsschutzes (nur möglich im Rahmen einer Glasversicherung nach AGIB HLF 2003) Glaskeramik- (Ceran-, Induktions-) Kochflächen. Anzahl: ________ b. w. EUR 680,00 (2) schlichte Ausstattung EUR 720,00 gehobene Ausstattung ab EUR 800,00 höherwertige Ausstattung EUR_____.000 __________m²

HAMBURGER LEHRER-FEUERKASSE Antrag auf A B...sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin, Pelze

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HLF/Antrag Mai 2018 www.h-l-f.de 1

=

HAMBURGER LEHRER-FEUERKASSE Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit gegründet 1897

Senden Sie bitte dieses Formular an: Mitgliederverwaltung Perckentinweg 17 – 22455 Hamburg – Tel. 33350514 Antrag auf �Neuabschluss �Veränderung �ÜbertragungA��� Hausratversicherung nach VHB HLF 2003 B�� Glasversicherung nach AGIB HLF 2003

(nur in Verbindung mit der Hausratversicherung möglich) E-Mail-Adresse

Name, Vorname des Antragstellers Rechnungsanschrift (wenn abweichend) Geburtsdatum Beruf/Dienstbezeichnung

Straße, Hausnr. des Versicherungsortes PLZ Ort Telefon

Wohnfläche(1) in m²_____________(Bitte immer angeben!) Vers.-Nr.___________________(wenn bereits Mitglied der H.L.-F)

Wie sind Sie auf uns aufmerksam geworden? (Angaben freiwillig) � Kollegen/Bekannte � Familie � Anzeige � Werbeflyer � Internet � Sonstige ______________________________

Bitte kreuzen Sie die von Ihnen gewünschten Versicherungen in den vor- und nachstehenden Kästchen an. Nähere Informatio-nen entnehmen Sie bitte der beigefügten „Anlage zum Antragsformular". Wichtiger Hinweis: Alle Prämiensätze für Grunddeckungen und Erweiterungen entnehmen Sie bitte dem gültigen Mitteilungs-blatt der H.L.-F.

A ��Hausratversicherung nach VHB HLF 2003 Unterversicherungsverzicht: Bei einer Versicherungssumme bis EUR 200.000 verzichtet die H.L.-F. darauf, im Schadensfall die Entschädigung wegen Unterversicherung zu kürzen, wenn die Versicherungssumme wie folgt ermittelt wird: Bitte beachten Sie (2)

m² Wohnfläche(1) mal Vers,-Summe pro m² (Ausstattung der Wohnung) gleich Versicherungssumme

� x�oder � Von mir frei errechnete Versicherungssumme (höchstens EUR 200.000): EUR______.000� Mitversicherung einer Einbauküche (3) Wert: + _____________ = EUR______.000* Oft nicht in der Gebäudevers. enthalten. Bitte prüfen! * Der Wert der Einbauküche ist in dieser Versicherungssumme enthalten.

Beantragter Beginn der Versicherung / Veränderung: _____._____.20_____ - 0 Uhr (4)

Erweiterungen des Versicherungsschutzes � Erhöhung der Entschädigungsgrenze für einfachen Diebstahl von Fahrrädern

(bis zu 5% der Versicherungssumme; höchstens EUR 3.000, bei zwei Fahrrädern EUR 6.000. Wenn weniger als 620 EUR/m² abgeschlossen worden sind, nur bis 1 % der VS) (5) EUR__________

� Erhöhung der Entschädigungsgrenze von Überspannungsschäden durch Blitzschlag auf 10 % der Versicherungssumme(6)

� Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Wertsachen (7) auf� 25% � 30% � 35% � 40% � 45% � 50% der Versicherungssumme

(Wertgegenstände mit einem Einzelwert über EUR 1.000 bitte auf beiliegender "Werteliste" aufführen)

� Versicherung von Schäden durch bestimmungswidrigen Austritt von Wasser aus Aquarien und Wasserbetten � bis 300 Liter � bis 500 Liter Wasservolumen

B � Glasversicherung nach AGIB HLF 2003(8) Beantragter Beginn der Glasvers.: ___.___.20___ - 0 Uhr (4)

Abschluss nur möglich in Verbindung mit einer Hausratversicherung nach VHB HLF 2003

� Mietwohnung � Eigentumswohnung �Einzel-, Doppel-, Reihenhaus Erweiterungen des Versicherungsschutzes (nur möglich im Rahmen einer Glasversicherung nach AGIB HLF 2003)

� Glaskeramik- (Ceran-, Induktions-) Kochflächen. Anzahl: ________ b. w.

��EUR 680,00 (2) schlichte Ausstattung

��EUR 720,00 gehobene Ausstattung

��ab EUR 800,00 höherwertige Ausstattung

EUR_____.000 __________m²

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HLF/Antrag Mai 2018 www.h-l-f.de 2

Allgemeine Angaben: (Bitte unbedingt beantworten bzw. ankreuzen!) 01. Befinden sich die zu versichernden Räume in einem � Einzel-/Doppel-/Reihenhaus oder in einer � Wohnung?

02. Sind Sie � Mieter � Hausbesitzer � Wohnungseigentümer � Mitglied einer WG? 03. Ist das Haus / die Wohnung länger als 60 Tage ununterbrochen unbewohnt oder unbeaufsichtigt? � ja � nein 04. Handelt es sich um eine Zweit-, Ferien-, Wochenendwohnung? � ja � nein (Bitte Punkt 9 der Anlage beachten!) 05. Sind Sicherheitsschlösser (Flachschlüssel) an allen Außentüren (Eingangstüren) vorhanden? � ja � nein 06. Besteht das Gebäude, in dem sich die zu versichernden Räume befinden, aus Holz? � ja � nein 07. Hat das Gebäude, in dem sich die zu versichernden Räume befinden, ein Reet- oder Strohdach?(10) � ja � nein 08. Ist das Gebäude ein Niedrig-Energie-Haus? � ja � nein 09. Besteht eine weitere Hausratversicherung? � ja � nein

Wenn ja, Höhe der Versicherungssumme: EUR ___________, Name der Gesellschaft: _____________________________ Versicherungsnummer:____________________

10. Bestand eine Vorversicherung? � ja � nein Wenn ja, Name der Gesellschaft:___________________________________Versicherungsnummer:________________

Gekündigt durch � Versicherungsnehmer � Gesellschaft� 11. Zahl der Hausratschäden in den letzten 5 Jahren: _____; Höhe der Entschädigung: EUR ______________ 12. Anzahl der Personen, die zurzeit die zu versichernden Räume bewohnen:________ Der Antragsteller ist allein für die Richtigkeit der angegebenen Tatsachen verantwortlich, auch wenn eine andere Person deren Niederschrift vornimmt. Striche oder sonstige Zeichen oder Nichtbeantwortung gelten als Verneinung. Mündliche Nebenabspra-chen sind unwirksam, schriftliche nur dann verbindlich, wenn sie die H.L.-F. schriftlich bestätigt oder in den Versicherungsschein aufnimmt. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach dem Antrag, den Bedingungen für die Hausratversicherung (VHB HLF 2003, AGIB HLF 2003), den gesetzlichen Bestimmungen und der Satzung der Hamburger Lehrer-Feuerkasse. (11) Der jeweils gültige Prämiensatz pro Tausend Euro Versicherungssumme und die Prämiensätze für die Versicherungserweite-rungen werden vom Vorstand der H.L.-F. jährlich festgelegt und im jährlich erscheinenden Mitteilungsblatt veröffentlicht. Der Versicherungsschein und die Prämienrechnung werden Ihnen zugesandt. Ab dem Zeitpunkt der Zusendung des Versicherungsscheines haben Sie ein Widerrufsrecht gem. § 8 VVG von 14 Tagen. Spä-testens nach Ablauf der Widerrufsfrist verpflichte ich mich, den Versicherungsschein unverzüglich durch Zahlung der Prämie einzulösen. Der Versicherungsvertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn nicht drei Monate vor Geschäftsjahresende eine schriftliche Kündigung erfolgt. Auch regeln die §§ 5 und 7 der Satzung der H.L.-F. die Mitgliedschaft. Die „Anlage zum Antragsformular“ ist Bestandteil dieses Formulars und befindet sich in Ihrem Besitz. Weiterhin befinden sich in Ihrem Besitz: Die VHB HLF 2003 und gegebenenfalls die AGIB HLF 2003, die Satzung der Hambur-ger Lehrer-Feuerkasse und das aktuelle Mitteilungsblattes der H.L.-F. Widerrufsbelehrung Sie können diesen Antrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Absatz 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§1 bis 4 der VVG-Informationspflichtverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an die oben in diesem Antrag angeführte Anschrift zu richten. Das Produktinformationsblatt, die Datenschutzhinweise, die Versicherungsbedingungen und Klauseln, die Satzung, das aktuelle Mitteilungsblatt sowie die Anlage zum Antragsformular habe ich erhalten und zur Kenntnis genommen. __________________________________ ____________________________________________________________ Ort, Datum eigenhändige Unterschrift des Antragstellers / Versicherungsnehmers Ich bestätige die Richtigkeit der Angaben. Die Rechtsfolgen bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (§ 19 VVG) habe ich gelesen. Mit der Datenverarbeitung gemäß des ausgehändigten Merkblattes „Datenschutzhinweise“ bin ich einverstanden. ______________________________________ ____________________________________________________________________ Ort, Datum eigenhändige Unterschrift des Antragstellers / Versicherungsnehmers

Einzugsermächtigung Bitte ausfüllen, wenn Sie den jährlichen zu zahlenden Beitrag (und evtl. zu entrichtende Nachversicherungsbeiträge) von ihrem Konto einziehen lassen möchten. Schließen Sie sich bitte dem Einzugsermächtigungsverfahren an. Sie ersparen sich und der HLF Arbeit, Zeit und Kosten. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Hiermit ermächtige ich die Hamburger Lehrer-Feuerkasse, meinen jährlich zu zahlenden Beitrag (und evtl. zu entrichtende Nachversicherungs-beiträge) von dem folgenden Konto einzuziehen.

IBAN Kontoinhaber wenn abweichend: ____________________________________________ __________________________________ ____________________________________________________________ Ort, Datum eigenhändige Unterschrift des Antragstellers / Versicherungsnehmers

D E

Unrichtige Beantwortung der vorstehenden Fragen nach Gefahrumständen sowie arglistiges Verschweigen sonstiger Gefahrumstände können den Versicherer berechtigen, den Versicherungsschutz zu versagen!

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HLF/Antrag Mai 2018 www.h-l-f.de 3

HAMBURGER LEHRER-FEUERKASSE Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit gegründet 1897

Anlage zum Antragsformular für die Hausratversicherung nach VHB HLF 2003 und die Glasversicherung nach AGIB HLF 2003 – Fußnoten

Betr.: VHB HLF 2003 ( 1 ) des Antrags

( 1 ) Wohnfläche Unter der Wohnfläche ist zu verstehen die Grundfläche aller Räume einer Wohnung einschließlich Hobbyräumen. Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Garagen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller-, Speicher- und Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden. Die korrekte Angabe der Wohnfläche ist zusammen mit der Min-destversicherungssumme je qm (s. Punkt 2) Voraussetzung für die Vereinbarung des Unterversicherungsverzichts.

Betr.: VHB HLF 2003 ( 2 ) des Antrags ( 2 ) Klausel 4 der VHB HLF 2003: Unterversicherungsverzicht

1. Die H.L.-F. nimmt abweichend von § 19, Nr. 4 und 5 VHB HLF 2003 keinen Abzug wegen Unterversich e-rung vor, wenn pro qm Wohnfläche mindestens folgende Versicherungssummen abgeschlossen werden: a) für schlichte Ausstattung der Wohnung EUR 620; b) für gehobene Ausstattung der Wohnung EUR 720; c) für höherwertige Ausstattung der Wohnung ab EUR 800. Die H.L.-F. empfiehlt jedoch bei schlichter Ausstattung mindestens einen Wert von EUR 680 anzusetzen, da EUR 620 nicht mehr dem heutigen Preisniveau entsprechen. Nr. 1 gilt nur, solange nicht ein weiterer Hausratversicherungsvertrag desselben Versicherungsnehmers für denselben Versicherungsort ohne eine Unterversicherungsverzichtsvereinbarung besteht und solange keine Erhöhung der Entschä-digungsgrenze für Wertsachen vereinbart ist. 2. Ein Hinweis der H.L.-F.: Die Ausstattung Ihrer Wohnung kennen Sie. Entscheiden Sie über die Mindestversicherungs-summe je qm Wohnfläche. Wichtig zu wissen ist, die Versicherungssumme begrenzt auf jeden Fall unsere Leistungszusa-ge.

Betr.: VHB HLF 2003 ( 3 ) des Antrags ( 3 ) Mitversicherung einer Einbauküche

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Einbau-/Anbauküche bei der Hausratversicherung zu versichern, da viele Gebäudeversicherun-gen diese von der Versicherung ausschließen und dem Hausrat zurechnen. Fragen Sie bitte bei Ihrer Gebäudeversiche-rung nach. Sogar Mieter tragen meistens die Gefahr für gemietete, nicht selbst eingebrachte Einbauküchen. Fragen Sie gegebenenfalls Ihren Vermieter bzw. die Hausverwaltung. Schäden durch Vandalismus sind in der Hausratversiche-rung eingeschlossen, in der Gebäudeversicherung jedoch nicht. Den Neuwert der Einbauküche schlagen Sie dann bit-te der errechneten Versicherungssumme zu.

Betr.: VHB HLF 2003 und AGIB HLF 2003 ( 4 ) des Antrags ( 4 ) Versicherungsbeginn und -dauer

Die Versicherungsdauer ist die Zeit zwischen Versicherungsbeginn bzw. Beginn der Veränderung der Versich e-rung und Ende des jeweiligen Geschäftsjahres (Kalenderjahres). Der Versicherungsvertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn nicht drei Monate vor Geschäftsjahres-ende eine schriftliche Kündigung erfolgt. Auch regeln die §§ 5 und 7 der Satzung der H.L.-F. die Mitgliedschaft.

Betr.: VHB HLF 2003 ( 5 ) des Antrags ( 5 ) Klausel 2 der VHB HLF 2003: Erhöhung der Entschädigungsgrenze für den einfachen Diebstahl von Fahrrädern

Schäden durch einfachen Diebstahl von Fahrrädern sind in Ihrer Versicherung bis EUR 260 mitversichert (s. § 3, Nr. 2b VHB HLF 2003) Eine Erhöhung dieser Entschädigungsgrenze bis zu 5% Ihrer Versicherungssumme ist mit Prämienzuschlag möglich. Die Entschädigungsgrenze ist jedoch begrenzt auf 1 % der Versicherungssumme, wenn nicht mindestens EUR 680 pro qm Wohnfläche als Versicherungssumme abgeschlossen sind. Die Höchstentschädigungsgrenze beträgt EUR 1.500. Darüber hinaus können maximal zwei Fahrräder im Wert von über EUR 1.500 bis höchstens EUR 3.000 pro Fahrrad unter folgenden Zusatzbedingungen versichert werden: - Die Fahrräder müssen mit einem hochwertigen Schloss gesichert sein, - Es wird im Schadenfall nur bis zur Höhe des nachgewiesenen Kaufpreises erstattet, - Bei Elektrofahrrädern ist der Akku bis zum Zeitwert versichert.

Betr.: VHB HLF 2003 ( 6 ) des Antrags ( 6 ) Klausel 1 der VHB HLF 2003: Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Überspannungsschäden durch Blitz

Überspannungsschäden durch Blitzschlag sind bis zu 5% der Versicherungssumme in Ihrer Versicherung mitversichert. (s. § 3, Nr. 1a VHB HLF 2003) Diese Entschädigungsgrenze kann mit Prämienzuschlag auf 10% der Versicherungssumme erhöht werden.

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HLF/Antrag Mai 2018 www.h-l-f.de 4

Betr.: VHB HLF 2003 ( 7 ) des Antrags

( 7 ) Klausel 5 der VHB HLF 2003: Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Wertsachen Die Entschädigungsgrenze für Wertsachen ist begrenzt auf 20% der Versicherungssumme. Die allgemeine Entschädigungsgrenze kann mit Prämienzuschlag in Stufen von 5% bis auf höchstens 50% der Versiche-rungssumme erhöht werden. (s. § 20, Nr. 2 VHB HLF 2003) Beispiel: Ihre Versicherungssumme beträgt EUR 50.000; Sie besitzen EUR 15.000 an Wertsachen. Sie müssten dann auf 30% der Versicherungssumme erhöhen, um auch für Ihre Wertsachen einen kompletten Versicherungsschutz zu haben. Bei Erhöhung der Entschädigungsgrenze über 35% der Versicherungssumme hinaus fordert die H.L.-F. besondere Si-cherheitseinrichtungen für die Wohnung, wie z.B. Alarmanlage, Bewegungsmelder, besondere Sicherungen von Tü-ren und Fenstern o. Ä..

Betr.: AGIB HLF 2003 ( 8 ) des Antrags

( 8 ) Versicherte Sachen Versichert sind (s. § 2, Nr. 1 AGIB HLF 2003) folgende Sachen: Mehrscheiben-Isolierverglasungen, Dachverglasungen aller Art, Sicherheitsgläser jeder Art, Scheiben und Platten aus Kunststoff, Glasbausteine und Profilbaugläser, Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff, Verglasungen von Veranden und Wintergärten, deren Gesamtfläche größer als drei Quadratmeter ist, Ceran-Kochfelder, soweit deren Versicherung gesondert beantragt worden ist.

Betr.: VHB HLF 2003 ( 9 ) des Antrags ( 9 ) Hausrat in Zweit-, Ferien-, Wochenendwohnungen bzw. -häusern

In einer Zweitwohnung sind von der Versicherung ausgeschlossen: Bargeld, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin, Pelze sowie sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), mit Ausnahme von Möbel-stücken. (s. § 1, Nr. 5b VHB HLF 2003) In einem Wochenendhaus und in einer Ferienwohnung sind oben genannte Sachen und außerdem alle Sachen aus Silber, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken), Schusswaffen, Foto- und op-tische Apparate sowie Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), nicht versichert. (s. § 1, Nr. 5a VHB HLF 2003) Hausrat in Ferien- und Wochenendhäusern bzw. -wohnungen ist nur versichert, wenn die Räume vom Versiche-rungsnehmer selbst bewohnt und nicht, auch für befristete Zeit, an andere Personen vermietet werden. (s. § 1, Nr. 5c VHB HLF 2003)

Betr.: VHB HLF 2003 ( 10 ) des Antrags ( 10 ) Hausrat in Holzhäusern und Reet gedeckten Gebäuden

Hausrat in Gebäuden, deren Umfassungswände aus Holz bestehen, ist nicht versichert, es sei denn, diese Gebäude be-sitzen eine Feuerkassenklassifizierung. (s. § 1 Nr. 5d VHB HLF 2003). Hausrat in Gebäuden, deren Dächer aus Reet oder ähnlichem Material bestehen, ist nicht versichert. (s. § 1, Nr. 5e VHB HLF 2003)

Betr.: VHB HLF 2003 und AGIB HLF 2003 ( 11 ) des Antrags

( 11) Pflichten des Versicherungsnehmers a) Zeigen Sie uns bitte schriftlich sofort an, wenn Sie umziehen. Der Wohnungswechsel muss spätestens bei U m-

zugsbeginn unter Angabe der neuen Wohnfläche angezeigt werden. (s. § 12, Nr. 3 VHB HLF 2003) b) Zeigen Sie uns bitte schriftlich sofort an, wenn eine Gefahrerhöhung eintritt. Eine solche liegt insbesondere vor,

wenn (s. § 14, VHB HLF 2003) 1. sich anlässlich eines Wohnungswechsels oder aus sonstigen Gründen ein Umstand ändert, nach dem im

Antrag gefragt wurde; 2. die ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 60 Tage ununterbrochen unbewohnt und unbeaufsichtigt

ist. Beaufsichtigt ist eine Wohnung nur, wenn sich in dieser während der Nachtzeit eine hierzu berechtigte er-wachsene Person aufhält.

3. bei Antragstellung vorhandene oder zusätzlich vereinbarte Sicherungen beseitigt oder vermindert werden. Das gilt auch bei Wohnungswechsel.

c) Zeigen Sie uns bitte schriftlich sofort an, wenn abhanden gekommene oder gestohlene Sachen wieder herbei-geschafft wurden (s. § 26 VHB HLF 2003).

d) Zeigen Sie uns bitte den Eintritt eines Versicherungsfalles unverzüglich schriftlich an. Bei einem Schaden durch Ein-bruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub oder einfachen Fahrraddiebstahl muss eine Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle erfolgen. Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden sind bei Verlust un-verzüglich sperren zu lassen (s. § 22 VHB HLF 2003).

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gegr. 1897

HLF-PIB April 18 - Ka

Dieses Informationsblatt gibt Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Hausratversicherung. Es ist beispielhaft und daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen, Klauseln zu den Versicherungsbedingungen und Leistungsverzeichnis). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie sich bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Versicherung handelt es sich?

Wir bieten Ihnen eine Hausratversicherung. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen der Zerstörung, der Beschädigung oder des Abhandenkommens Ihres Hausrats infolge eines Versicherungsfalls. Was ist versichert?

9 Versichert ist der Hausrat Ihrer Wohnung.

Dazu zählen alle Sachen, die dem Haushalt zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen. Dazu zählen beispielsweise auch:

9 Möbel, Teppiche, Bekleidung; 9 elektrische und elektronische Haushaltsgeräte (z.B.

Waschmaschine, TV, Computer); 9 Antennen und Markisen, die zu Ihrer Wohnung

gehören; 9 Bargeld und andere Wertsachen (z. B.

Schmuck) in begrenzter Höhe. Versicherte Gefahren 9 Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall

oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung;

9 Überspannungsschäden durch Blitz bis 5 Prozent der Versicherungssumme;

9 Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder der Versuch einer solchen Tat;

9 Diebstahl von Hausrat aus verschlossenen Kraftfahrzeugen innerhalb Deutschlands (tagsüber) bis 260 €;

9 Einfacher Diebstahl von Fahrrädern und Kinderwagen (tagsüber) bis 260 €;

9 Einfacher Diebstahl von Gartengeräten, -möbeln, Wäsche auf der Leine und Diebstahl aus Krankenzimmern bis 300 €;

9 Leitungswasser; 9 Sturm, Hagel; 9 Glasbruch von Einfachverglasungen bis max. 3 m² je

Scheibe. Höherversicherung bei Wertsachen, Fahrrädern und Überspannungsschäden ist möglich.

Versicherte Schäden

9 Sachschaden infolge von Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen der versicherten Sachen infolge eines Versicherungsfalls.

Versicherte Kosten

Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls die notwendigen und tatsächlich angefallenen

9 Aufräumungskosten; 9 Bewegungs- und Schutzkosten; 9 Transport- und Lagerkosten (begrenzt); 9 Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten; 9 Bewachungskosten bis 300 €; 9 Schlossänderungskosten; 9 Reparaturkosten für Gebäudeschäden; 9 Reparaturkosten für Leitungswasserschäden; 9 Wasserverlust durch Rohrbruch bis 300 €; 9 Hotelkosten (begrenzt).

Versicherungssumme und Versicherungswert

9 Die Versicherungssumme ist der vereinbarte

Betrag, der dem Versicherungswert entsprechen soll. Ist das nicht der Fall, können Nachteile bei der Entschädigungsberechnung entstehen.

Was ist nicht versichert?

Dazu zählen beispielsweise:

x vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser die Gefahr trägt;

x Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger;

x Luft- und Wasserfahrzeuge;

x Hausrat von Untermietern . Gibt es Einschränkungen beim Versicherungsschutz?

Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen

der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:

! Krieg, Innere Unruhen, Streiks, Erdbeben, Kernenergie, Schwamm, Sturmflut;

! Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben.

Hausratversicherung Produktinformationsblatt zu der Versicherung Hausratversicherung nach Hamburger Lehrer-Feuerkasse VHB HLF 2003 – Fassung 2008 Versicherungsverein a.G. Registriert in der Bundesrepublik Deutschland

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Wo habe ich Versicherungsschutz? 9 Ihr Hausrat ist in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung versichert. Aber auch, wenn sich der Hausrat vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befindet, ist er zeitweise begrenzt versichert.

Welche Pflichten habe ich?

● Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. ● Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig zahlen. ● Sie müssen den Schaden unverzüglich melden. ● Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben. ● Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten. ● Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände (Anbringen eines Gerüstes, Umzug, Wohnung ist mehr als 60 Tage nicht bewohnt, ...) während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie diese anzeigen.

Wann und wie muss ich zahlen? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie weitere Beiträge zahlen müssen ist im Versicherungsschein genannt. Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen.

Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz ? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag. Wie kann ich den Vertrag beenden? Sie können den Vertrag ebenso wie wir zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit geschehen). Ebenfalls können Sie und wir nach dem Eintritt eines Schadenfalles den Versicherungsvertrag kündigen.

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Dieses Informationsblatt gibt Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Glasversicherung. Es ist beispielhaft und daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie sich bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Glasversicherung als Zusatz zu der Hausratversicherung für alle Arten von Glasscheiben, die nicht zu Einfachglas zählen. Dieses ist bereits in der Hausratversicherung enthalten. Die Glasversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen der Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Sachen. Was ist versichert?

Versichert ist Glas in Form von beispielsweise:

9 Mehrscheiben-Isolierverglasungen; 9 Dachverglasungen aller Art; 9 Sicherheitsgläser jeder Art; 9 Scheiben und Platten aus Kunststoff; 9 Glasbausteine und Profilbaugläser; 9 Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff; 9 Verglasungen von Veranden und Wintergärten, deren

Einzel- oder Gesamtfläche größer als 3 m² ist; Ceranfelder können gegen Zuschlag versichert werden.

Versicherte Gefahren und Schäden 9 Die Zerstörung oder Beschädigung durch

Bruch der versicherten Sachen. Versicherte Kosten 9 Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls

notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen);

9 das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für die Entsorgung (Entsorgungskosten).

Versicherungssumme

Siehe Hausratversicherung

Was ist nicht versichert?

Es handelt sich um eine beispielhafte und nicht vollständige Aufzählung.

8 Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind; 8 Blei-, Messing- und Elektrolytverglasungen; 8 Alle künstlerisch bearbeiteten Gläser; 8 optische Gläser und Hohlgläser; 8 Beleuchtungskörper und Handspiegel; 8 Geschirr; 8 Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die

Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten, Computer- oder Handy-Displays);

8 Photovoltaikanlagen.

Gibt es Einschränkungen beim Versicherungsschutz?

! Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen

der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:

! Beschädigungen von Oberflächen und Kanten (zum Beispiel Kratzer, Schrammen, Muschelausbrüche);

! Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen;

! Kran- und Gerüstkosten;

! Kriegsereignisse jeder Art;

! Innere Unruhen;

! Erdbeben oder Kernenergie.

Glasversicherung Produktinformationsblatt zu der Versicherung Glasversicherung nach Hamburger Lehrer-Feuerkasse AGIB HLF 2003 – Fassung 2008 Versicherungsverein a.G. Registriert in der Bundesrepublik Deutschland

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Hamburger Lehrer-Feuerkasse Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

gegr. 1897

HLF-PIB-April 18 - Ka

Wo habe ich Versicherungsschutz? 9 Versicherungsort sind die in dem Hausratversicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden. Bewegliche Sachen sind innerhalb des Versicherungsortes versichert.

Welche Pflichten habe ich? ● Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. ● Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. ● Sie müssen den Schaden unverzüglich melden. ● Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben. ● Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten. ● Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie diese anzeigen.

Wann und wie muss ich bezahlen? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie weitere Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Sie können uns die Beiträge überweisen. Wir würden es begrüßen, wenn Sie uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen.

Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz ? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag. Wie kann ich den Vertrag beenden? Sie können den Vertrag ebenso wie wir zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit geschehen). Ebenfalls können Sie und wir nach dem Eintritt eines Schadenfalles den Versicherungsvertrag kündigen.

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Stand: 16.05.18

Datenschutzhinweise

Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Hamburger Lehrer-Feuerkasse und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. 1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Hamburger Lehrer-Feuerkasse Versicherungsverein a. G. Müssenredder 96 c 22399 Hamburg Telefon: 040 67971 93 Fax: 040 679 571 94 [email protected]

Unseren Vorstand erreichen Sie per Post unter der o.g. Adresse mit dem Zusatz – Datenschutzbeauftragter 2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grund-verordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutz-gesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungs-vertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus befolgt unser Versicherungsverein die „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“, die die oben genannten Gesetze für die Versicherungswirtschaft präzisieren. Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder Rechnungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrages ist ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personen-bezogenen Daten zur Erstellung von versicherungs-spezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Die Daten aller mit einer Fremd-gesellschaft bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung oder -ergänzung, für Kulanz-entscheidungen oder für umfassende Auskunfts-erteilungen.

Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu wahren (Art.6 Abs. 1 f) DSGVO). Dies kann insbesondere erforderlich sein: - zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT- Betriebs, - zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Produkte unserer Kooperationspartner sowie für Markt- und Meinungsumfragen, - zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungs-missbrauch hindeuten können. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichts-rechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungs-pflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. 3. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Rückversicherer: Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen Versicherungsunternehmen (Rück-versicherer). Dafür kann es erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann. Darüber hinaus ist es möglich, dass der Rückversicherer unseres Versicherungsvereins aufgrund seiner besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Wir übermitteln Ihre Daten an den Rückversicherer nur soweit dies für die Erfüllung unseres Versicherungsvertrages mit Ihnen erforderlich ist bzw. im zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlichen Umfang. Externe Dienstleister: Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister, die diese hier genannten Daten- schutzhinweise ebenfalls berücksichtigen. Weitere Empfänger: Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungs-pflichten (z. B. Finanzbehörden oder Strafverfolgungs-behörden).

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Stand: 16.05.18

4. Dauer der Datenspeicherung

Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkommen, dass personen-bezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unseren Versicherungsverein geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahren.

5. Betroffenenrechte

Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen. Sie können sich über unseren Vorstand (siehe Punkt 1) Informationen zu unseren externen Dienstleistern und des Rückversicherers einholen.

6. Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu widersprechen. Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Datenverarbeitung sprechen.

7. Beschwerderecht

Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an unseren Vorstand oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Klosterwall 6 (Block C) 20095 Hamburg

8. Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer

Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrages bzw. Ihre Angaben bei Eintritt des Versicherungsfalls überprüfen und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im dafür erforderlichen Umfang ein Austausch von personenbezogenen Daten mit dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versicherer erfolgen. 9. Bonitätsauskünfte

Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, fragen wir bei einer Auskunftei Informationen zur Beurteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. 10. Datenübermittlung in ein Drittland

Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde.

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HLF/Antrag Mai 2018 www.h-l-f.de 1

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RÜCKSENDEVORDRUCK FÜR UMSCHLÄGE MIT SICHTFENSTER

Hamburger Lehrer-Feuerkasse . Perckentinweg 17 . 22455 Hamburg

Hamburger Lehrer-Feuerkasse T. Mittag Perckentinweg 17 22455 Hamburg

HAMBURGER LEHRER-FEUERKASSE Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit gegründet 1897 Perckentinweg 17 22455 Hamburg Telefon: 040-33350514 E-Mail: [email protected] www.h-l-f.de Hamburger Volksbank eG BLZ 201 900 03, Konto-Nr. 84 394 102