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Handelsvertreter – Rechtsschutz zum Schutze einer starken Ausschließlichkeit RA Andreas Heinsen Vorstandsmitglied ÖRAG Rechtsschutz AG

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Handelsvertreter – Rechtsschutzzum Schutze einer starken Ausschließlichkeit

RA Andreas HeinsenVorstandsmitgliedÖRAG Rechtsschutz AG

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Agenda

Was bewegt die deutsche Ausschließlichkeit ?

Rahmenvertragsanpassungen

Highlights der AVV/ÖRAG - Kooperation in 2008

Mediation zur Prozessvermeidung

Wer ist schon alles dabei ?

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3Vermittlerabwerbung und weitere Fälle der ÖRAG

4

Umdeckung auf Verbandslösung bei bestehendem Vertrag7

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Was bewegt die AO ?

Alternative VertriebswegeARAG und Penny verstoßen gegen das Versicherungsvermittlerrecht

Zweitmarken der Service-VUHUK24, Allianz24, R+V24 ,

HDI24, S-Direkt, BAVARIA24

GesetzesänderungenVVG-Reform, Vermittler-

Richtlinie, neue Provisionsregelungen

Club und HerstellerADAC KFZ Versicherung

VW mit VVD und Reinsurance AG

Vertriebssteuerung(gläserne) Vertriebs-AGneue Agentur- und GSt-

Systeme

Kundenservice-CenterKunden-Value-Management

Scoringsysteme

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AO ist optimistisch

Ausschließlichkeit blickt zuversichtlicher in die Zukunft (aktuelle Psychonomics-Studie)

Der gebundene Versicherungsvertrieb blickt trotz zunehmenden Wettbewerb-drucks wieder zuversichtlicher in die Zukunft. Zu diesen Ergebnissen kam die Studie "Erfolgsfaktoren im Ausschließlichkeitsvertrieb 2007". Danach haben sich die Zufriedenheit und die Bindung der Vermittler deutlich verbessert.

Knapp drei Viertel der AO-Vertreter beurteilen ihre Gesellschaft insgesamt mit "ausgezeichnet" oder "sehr gut". 2006 waren dies nur 62 Prozent. Einen Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft ziehen derzeit hingegen nur noch 14 Prozent der Vermittler in Betracht. 2006 waren es noch 20 %.

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AO-Managementstudie

Quelle: MSR-Kundenmanagementstudie 2007

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Highlights der AVV/ÖRAG - Kooperation in 2008

1. Aktive Einbindung des AVV-Vorstandes in die Weiterentwicklung des Produktmodells „ AVV Handelsvertreter - Rechtsschutz “.

2. Gemeinsames Auftreten im Rahmen von Jahrestagungen.

3. Durchführung der 1. ÖRAG-Tagung für teilnehmende Vereini-gungen, ab jetzt jährlicher Turnus

4. Klärung von AVV-Grundsatzfragen (Gutachten) durch die ÖRAG.

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Handelsvertreterrecht

Fall 1:

Der Agent M. streitet sich nach Kündigung durch den Versicherer A., der die Produktionsleistungen für zu gering erachtete, und der Aufnahme einer neuen Vermittlertätigkeit für die Gesellschaft C. über seinen Aus-gleichsanspruch sowie die Auskehrung von Stornoreserven.

Seine ehemalige Gesellschaft A. überzieht ihn mit einer Unterlassungs-klage wegen Wettbewerbsverstoßes und stellt Schadenersatzforderungen.

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Handelsvertreterrecht

Fall 2:

Der Generalagent vermittelt sein Transportgeschäft im Speditionsgewerbe über einen Ventilmakler, da seine Gesellschaft R. diese Risiken nur sehr eingeschränkt zeichnet.

Wegen Verstoßes gegen die Ausschließlichkeitsvereinbarung wird der Agenturvertrag fristlos gekündigt.

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Handelsvertreterrecht

Fall 3:

Der Geschäftsstellenleiter D. wird wegen einer Falschberatung im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Krankenvollversicherung (keine Chefarztbehandlung im Einzelzimmer und viel zu geringes Krankentagegeld) wegen angefallener und nicht übernommener Behandlungs- und Krankentagegeldkosten von über 50.000 € vom Kunden in Anspruch genommen. Dieser Sachverhalt wird zur Prüfung bei seiner Berufshaftpflichtversicherung vorgelegt.

Die Gesellschaft H. lehnt die Freistellung ab und kündigt den Vermittlervertrag wegen angeblichen betrügerischem Zusammenwirken mit dem Kunden, hilfsweise wegen grob fahrlässigen Verstoßes gegen dieAnnahme- und Dokumentationsrichtlinien.

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Rahmenvertrag Status quo

Über 33 Vertretervereinigungen des AVV sind mittlerweile versichert!

Bisher: Beitrittsmöglichkeit ab 50 % der Mitglieder der Vertretervereinigung mit folgenden Konditionen: Beigetretene Mitglieder Beitrag je Mitglied 50 % bis 80 % 200 € über 80 % < 100 % 150 € 100 %-Lösung oder mind. 500 120 €

Besondere Vereinbarungen bei Bruttoprovisionseinnahmen ab 500.000 € p. a. Großgeschäftsstellen

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Neu – und als „Sahnehäubchen“

Verzicht auf die 50%-Klausel

Wegfall der Staffelbeiträge:

Nur noch ein Beitrag von 120 € je Mitglied

Deckungserweiterung:

Anwaltliches Mediationsverfahren zur Prozessvermeidung

Besonderer Wunsch des AVV – Umsetzung durch ÖRAG!

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Was ist Mediation?

1. strukturiertes freiwilliges Verfahren

2. zur konstruktiven Vermeidung oder Beilegung eines Konfliktes

3. mit Unterstützung einer dritten neutralen Person (Mediator)

4. zur Erlangung einer einvernehmlichen Lösung

5. Prinzipien sind Eigenverantwortlichkeit, Freiwilligkeit und Vertrauen

Wir werden gemeinsam mit den Vorständen der Vereinigungen testen, ob mit diesem Verfahren insbesondere Streitfälle, die ihre Ursache im Beziehungsbereich, z.B. zwischen GD und Agent haben, gelöst werden können.

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Abschluß Mediations-vertrag

Bestands-aufnahme

Interessens-

findung

Konflikt-lösung

Phasen des Mediationsprozesses

1. Schritt

Ergebnis

2. Schritt

3. Schritt

4. Schritt

5. Schritt

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Vorteile der Mediation

Die Mediation ist nicht streitwertabhängig und kann günstiger sein. Mediation bietet die Möglichkeit, eine eigene passende Lösung für die Parteien zu finden. Persönliches wird nicht öffentlich vor Gericht ausgetragen Mediation kann verhindern, dass Konflikte noch weiter eskalieren Schlanke und schnelle ablauforganisatorische Strukturen

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Umdeckung auf Verbandslösung bei bestehendem Vertrag

AVV ist eine starke Gemeinschaft, die stets bemüht ist, seine Mitglieder optimal abzusichern!

ÖRAG ist neutraler Rechtsschutzpartner

Keine Gefahr von Interessenkollisionen: Es kann immer zu Problemen kommen, wenn man Schadenfälle mit Beteiligung des eigenen Hauses hat.

Günstiger Beitrag von 120 € je Mitglied und qualifiziertes Schadenmanagement!

Anrechnung von Wartezeiten aus der Vorversicherung!

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Handelsvertreterrecht

Fall 4:

Der Agent L. selbst kündigt bei der Gesellschaft K., da sich seine ver-traglichen Konditionen deutlich verschlechtert haben. Er wechselt zur Gesellschaft G und streitet sich mit K. um Ausgleichsansprüche.

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Unser gemeinsames Ziel 2009

20.000geschützte

selbständige Vermittler

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ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG Hansaallee 19940549 Düsseldorfwww.oerag.de

Vielen Dank für Ihr Interesse !