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Handlungsanleitung für die Gefährdungsbeurteilung bei Getränkeschankanlagen 10.33.1/09 BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Arbeits- Sicherheits- Informationen u/09

Handlungsanleitung für die Gefährdungsbeurteilung bei ... · „Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen“ (ASI 6.83) „Handlungsanleitung Betriebliche Gefährdungs-

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Handlungsanleitung für dieGefährdungsbeurteilungbeiGetränkeschankanlagen

10.33.1/09

BGNBerufsgenossenschaftNahrungsmittel undGaststätten

Arbeits-Sicherheits-Informationen

u/09

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Inhalt:

● Vorwort

● Rechtliche Grundlagen

● Gefährdungsbeurteilung

● Dokumentation

● Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung

● Gefährdungs- und Maßnahmenkatalog

● Formulare zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

● Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument (Muster)

● Maßnahmenblatt (Muster)

● Anhang

VorwortDer Arbeitgeber hat eine umfassende Verantwortung für Sicherheit und Gesund-heit der Beschäftigten in seinem Betrieb. Er ist verpflichtet, „die erforderlichenMaßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände treffen, dieSicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen“ (§ 3ArbSchG). Der Arbeitgeber muss die Arbeitsbedingungen in seinem Betrieb unterArbeitssicherheitsgesichtspunkten beurteilen. Entsprechend den festgestelltenGefährdungsmöglichkeiten sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen.Auch diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG).

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) konkretisiert diese Verpflichtungdes Arbeitgebers. Sie bestimmt als Beurteilungsmaßstab den „Stand der Technik“.Der Arbeitgeber wird deutlich verpflichtet, eine ganzheitliche Ermittlung undBewertung der Gefährdungsfaktoren durchzuführen.

Dabei sind insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die sich aus derBenutzung von Arbeitsmitteln ergeben bzw. die durch die Wechselwirkungen vonArbeitsmitteln, Arbeitsstoffen und der Arbeitsumgebung entstehen.

Im Gaststättengewerbe sind Getränkeschankanlagen ein wichtiges, nahezu unver-zichtbares Arbeitsmittel. Mit dem Betrieb von Schankanlagen sind aber auchGefährdungen verbunden. Um den Betreibern von GetränkeschankanlagenHinweise zu deren sicheren Betrieb zu geben und ihn bei der Gefährdungsbeurteilungzu unterstützen, wurde dieses Merkblatt entwickelt.

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Rechtliche Grundlagen

Nach § 3 Abs. 1 der „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei derBereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, überSicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über dieOrganisation des betrieblichen Arbeitsschutzes“ (Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV) hat der Arbeitgeber bei der nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchutzG)erforderlichen Gefährdungsbeurteilung insbesondere die Gefährdungen durch dieBereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln zu beachten.

Getränkeschankanlagen sind in Sinne der Betriebssicherheitsverordnung „Arbeits-mittel“ (§ 2 Abs.1 der BetrSichV), wie Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder ebenAnlagen.

Unter Anlagen werden Arbeitsmittel verstanden, die sich aus mehreren Funk-tionseinheiten zusammensetzen, die zueinander in Wechselwirkung stehen und derensicherer Betrieb wesentlich von diesen Wechselwirkungen bestimmt wird.

Getränkeschankanlagen sind Anlagen, aus denen mit oder ohne Betriebs-überdruck Getränke zum Endverbrauch ausgeschenkt werden, jedoch keineAnlagen, die mit Wasserdampf oder Heißwasser betrieben werden.

Zu den Getränkeschankanlagen gehören Druckgasflaschen, Druckbehälter,Verdichter und alle Bauteile der Anlage einschließlich Handpumpen, sowieSchanktische mit Spülvorrichtungen und Räume für die Lagerung der an dieGetränkeschankanlage angeschlossenen Getränke- oder Grundstoffbehälter.

Zu den Getränkeschankanlagen gehören ferner Räume, in denen Verdichter,Druckgasflaschen oder Druckbehälter angeschlossen und bereitgestellt werden.

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Premix-Schankanlage

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Postmix-Schankanlage

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BierleitungenWandhalterungenfür Zapfköpfe

Zapfkopf mitAbsperrhahn

Zwischendruckreglermit Manometer

Rückschlagsicherungam Zapfkopf

Hinterdruck-gasleitung

Druckminderermit Sicherheitsventilund Überdruck-messgeräten für Vor-und Hinterdruckseite

Vordruckgasleitung

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Bier-Schankanlage

Die bierführende Seite der Schankanlage und ihre Bauteile

Der druckgasseitige Teil der Schankanlage und ihre Bauteile

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Arbeitsmittel, also auch Getränkeschankanlagen, müssen nach dem Arbeits-schutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung so bereitgestellt und benutztwerden, dass Personen vor Gefährdungen geschützt werden.

Gefährdungen sind u. a.:

1. Mechanische Gefährdungen2. Elektrische Gefährdungen3. Chemische Gefährdungen4. Biologische Gefährdungen5. Brand- und Explosionsgefährdungen6. Thermische Gefährdungen7. Physikalische Gefährdungen,8. Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen9. Belastungen aus Wahrnehmung und Handhabbarkeit usw.

GefährdungsbeurteilungDer Arbeitgeber hat, wie oben bereits ausgeführt, eine Gefährdungsbeurteilungdurchzuführen. Ziel dieser Gefährdungsbeurteilung ist es, die notwendigen sicher-heitstechnischen Maßnahmen auf der Grundlage eines systematischen Vorgehens zuermitteln.

Bei der Gefährdungsbeurteilung muss er die notwendigen Maßnahmen für diesichere Bereitstellung und Benutzung des Arbeitsmittels Getränkeschankanlageermitteln. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mitder Benutzung der Getränkeschankanlage selbst verbunden sind und die amArbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mitArbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden.Für die Getränkeschankanlage sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erfor-derlicher Prüfungen zu ermitteln. Ferner hat der Arbeitgeber zu ermitteln und fest-zulegen, welche notwendigen Voraussetzungen die Personen erfüllen müssen, dievon ihm mit der Prüfung oder Erprobung der Getränkeschankanlage zu beauftragensind.Bei der Festlegung der geeigneten Maßnahmen hat der Arbeitgeber technischenMaßnahmen den Vorrang vor organisatorischen und personenbezogenen Maß-nahmen zu geben.

Ein Beispiel für ein solches Vorgehen beim Transport von schweren Fässern:

1. technische Maßnahme:Einbau eines Kleingüteraufzuges zum Transport schwerer Fässer,

2. organisatorische Maßnahme:Transport durch zwei Arbeitnehmer,

3. personenbezogene Maßnahme:Transportverbot für weibliche Arbeitnehmer.

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DokumentationNach § 6 des Arbeitsschutzgesetzes muss der Arbeitgeber über Unterlagen verfü-gen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegtenMaßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlichsind.

Formal gilt die Dokumentationspflicht nur für Arbeitgeber, die mehr als zehnArbeitnehmer beschäftigen.

In Anlehnung an die BGV A1 -Grundsätze der Prävention- ist jeder Unternehmerzur Dokumentation verpflichtet. Dies gilt unabhängig davon ob er allein tätig istoder Arbeitnehmer beschäftigt. Daher ist über die Ausnahme des § 6Arbeitsschutzgesetzes hinaus, die Gefährdungsbeurteilung stets schriftlich vonjedem Unternehmer festzuhalten.

Hilfen bei der GefährdungsbeurteilungFür die Beurteilung der Gefährdungen von Getränkeschankanlagen gibt es eineganze Reihe von Hilfen. Die einschlägigen Rechtsvorschriften und Informationender Berufsgenossenschaften erleichtern das Erkennen von Gefährdungen undBelastungen, die Einschätzung und Bewertung des Risikos und die Auswahl geeig-neter Maßnahmen.

Wichtige staatliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften und geeigneteHilfen sind beispielsweise:

Staatliche Gesetze, Verordnungen, Vorschriften● Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)● Geräte- und Produktsicherheit- verordnungen zum Geräte- und Produktsicher-

heitsgesetz (GPSGV)● Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)● Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)● Lasthandhabungsverordnung (LasthandhabV)● Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

bzw. als Stand der Technik:

● Errichtung und Betrieb von Getränkeschankanlagen (BGR 228)

Unfallverhütungsvorschriften, BG-Regeln undArbeitssicherheitsinformationen (ASI)● „Grundsätze der Prävention” (BGV A1)● „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A3)● „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in Gaststätten“ (BGR 110)

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● „Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“ (BGR 181)● „Druckgase zur Versorgung von Getränkeschankanlagen“ (ASI 6.80)● „Stationäre Druckbehälter zur Versorgung von Getränkeschankanlagen mit

Kohlendioxid (CO2)“ (ASI 6.82)● „Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen“ (ASI 6.83)● „Handlungsanleitung Betriebliche Gefährdungs- und Risikobeurteilung“

(ASI 10.0)

DIN-Normen

● Normenreihe DIN 6650 Teil 1 bis 9 „Getränkeschankanlagen“● DIN 6647 Teil 1-3 „Zylindrische Getränke- und Grundstoffbehälter“● DIN 32677 „Leitungsanschlussteile für Getränkeschankanlagen“● DIN 8546 „Anforderungen an Druckminderer“

Trotz Verwendung dieser Vorschriften und Hilfen kann es vorkommen, dass dieGefährdungsermittlung und -bewertung bzw. die Ableitung geeigneter MaßnahmenSchwierigkeiten bereitet. So können sich in einigen Fällen Unklarheiten ergeben,ob überhaupt eine zu beachtende Gefährdung vorliegt oder nicht. In diesem Fallesollten entweder Experten des eigenen Betriebes (Sicherheitsfachkraft, Betriebsarzt,Sicherheitsbeauftragter oder sonstige fachkundige Personen), oder auch externeBerater (z. B. befähigte Personen für die Prüfung von Getränkeschankanlagen,Gewerbeaufsichtsbeamte und Aufsichtspersonen der BG) hinzu gezogen werden.

Gefährdungs- und MaßnahmenkatalogDer Gefährdungs- und Maßnahmenkatalog hilft Ihnen, gezielt Gefährdungen undBelastungen sowie eventuelle Probleme bei Getränkeschankanlagen zu erkennenund gibt praxiserprobte Hinweise zur Beseitigung oder Verringerung der vorhande-nen Gefährdungen. Damit ist der Katalog ein Baustein für die vom Gesetzgebergeforderte Gefährdungsbeurteilung.

Der Gefährdungs- und Maßnahmenkatalog ist untergliedert in: ● Mechanische Gefährdungen● Elektrische Gefährdungen● Chemische Gefährdungen● Biologische Gefährdungen● Brandgefährdungen● Thermische Gefährdungen● Physikalische Gefährdungen● Belastungen durch Heben und Tragen von Lasten.

Sowohl die aufgeführten Gefährdungen als auch die möglichen Maßnahmen erhe-ben nicht den Anspruch einer vollständigen Auflistung.

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Mögliche Gefährdung

Sturz – durch Stolperstellen im Zugang

zur Getränkeschankanlage(z. B. Getränkekühlraum)

– auf rutschigem Fußboden

Absturz – von Treppen zur Getränkeschank-

anlage– durch Kellerluken

Umkippende oder herabfallendeFässer durch falsches Stapeln

Umfallende oder herabfallendeortsbewegliche Druckgeräte(Druckgasflaschen)

Teile mit gefährlichen Oberflächen,wie z. B. Kanten, Spitzen, Ecken, Schneiden

Ungeschützte bewegte Maschinenteile

Maßnahmen zur Beseitigungoder Verringerung der Gefährdung

– Unebenen Fußboden und schad-haften Bodenbelag ausbessern

– rutschhemmenden Bodenbelagverlegen

– Verschmutzungen beseitigen– Bodenabfluss für Flüssigkeiten

installieren

– Geländer anbringen– Lukenabdeckungen installieren

– Stapelhöhe von Fässern beachten(max. nur ein Aufsatz)

– volle nicht auf leere Behälter stapeln– nur Behälter stapeln, die stapelfähig

sind

– Druckgasflaschen gegen Umfallenoder Herabfallen sichern

– zum Befördern von Druckgas-flaschen nur solche Lastaufnahme-mittel verwenden, die Beschädigungoder ein Herabfallen der Druckgas-flaschen zuverlässig verhindern

– Abdeckungen anbringen– Schlauchklemmen oder Halterungen

ohne scharfe Kanten verwenden– Kennzeichnung (Warnanstrich)

– Schutzgitter anbringen,z. B. am Ventilator des Verdampfers

Mechanische Gefährdungen

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Mögliche Gefährdung

Gefährdung durch elektrischen Strominfolge schadhafter elektrischer Geräte, Anschlüsse und elektrischer Leitungen

Unzureichende Beleuchtung

Maßnahmen zur Beseitigungoder Verringerung der Gefährdung

– Vor der Benutzung Geräte aufsichtbare Mängel prüfen

– schadhafte Geräte und Kabel nichtweiter betreiben bzw. benutzen

– keine unzulässigen Verlängerungs-kabel benutzen

– Reparatur schadhafter Geräte nurdurch Elektrofachkraft

– regelmäßige Überprüfung durchElektrofachkraft

– Kühlraum in „Feuchtraum-installation”

Für ausreichend helle und blendfreieBeleuchtung sorgen; insbesonderean den Zugangstreppen zu Getränke-und Lagerräumen

Elektrische Gefährdungen

Mögliche Gefährdung

Unkontrolliert ausströmendes Gas(CO2 / N2)z. B. durch schadhafte– Dichtungen– Druckminderer– Sicherheitsventile– Überdruckmessgeräte (Manometer)– Anschlussverschraubungen

durch– Fehlbedienung

und– undichte Leitungsanschlussteile– ungeeignete Schläuche

Maßnahmen zur Beseitigungoder Verringerung der Gefährdung

– Durch die räumlichen Bedingungenoder geeignete Maßnahmen sicher-stellen, dass keine Gefährdung fürPersonen zu befürchten ist,z. B. durch:

– verbesserte natürliche Belüftung– technische Lüftung (Boden-

absaugung)– eine für das jeweilig verwendete

Druckgas geeignete Gaswarn-einrichtung

– Warnzeichen an den Zugängen zu denAufstellungsräumen für Druckgasbe-hälter und Getränkebehälter anbringen

Chemische Gefährdungen

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Mögliche Gefährdung

Verwendung von Reinigungs- undDesinfektionsmitteln,die Gefahrstoffe enthalten

Maßnahmen zur Beseitigungoder Verringerung der Gefährdung

– schadhafte Druckminderer, Sicher-heitsventile, Überdruckmessgeräteaußer Betrieb nehmen und ersetzenlassen

– Undichtigkeiten an Dichtungen,Schläuchen, Anschlussverschrau-bungen beseitigen

– Unterweisung

– Anhand des SicherheitsdatenblattesBetriebsanweisung erstellen

– Umgang entsprechend der Betriebs-anweisung sicherstellen (persönlicheSchutzausrüstung bereitstellen undbenutzen)

– jährliche Unterweisung– bei gleicher Wirkweise der Mittel

weniger gefährliche einsetzen

Chemische Gefährdungen (Forts.)

Mögliche Gefährdung

Schimmelpilzbefall z. B.im Getränkekühlraum

Maßnahmen zur Beseitigungoder Verringerung der Gefährdung

– Decken und Wände abwaschbargestalten, ggf. mit Spezialfarbestreichen

– Verdampfer regelmäßig reinigen

Biologische Gefährdungen

Mögliche Gefährdung

Brand

Maßnahmen zur Beseitigungoder Verringerung der Gefährdung

– Keine brennbaren Stoffe lagern

Brandgefährdungen

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Mögliche Gefährdung

Unzulässigen Erwärmungen von Anlageteilen

Unterkühlung (Getränkekühlraum)

Maßnahmen zur Beseitigungoder Verringerung der Gefährdung

– Auswahl der Schläuche für denjeweiligen Einsatzbereich vor-nehmen

– Schläuche so verlegen, dass keineunzulässige Erwärmung auftritt(Verlegungshinweise des Herstellersbeachten)

– Geeignete Kleidung tragen– Einschließen von Personen im

Getränkekühlraum verhindernz. B. durch eine Notentriegelung

Thermische Gefährdungen

Mögliche Gefährdung

Bersten der ortsbeweglichen Druck-geräte (Druckgasflaschen),Defekte am Druckminderer oderSicherheitsventil

Maßnahmen zur Beseitigungoder Verringerung der Gefährdung

– Anlage vor Beaufschlagung durchflüssiges CO2 schützen, z. B. Druck-gasflasche nicht liegend betreiben

– Druckgasflasche vor Anschlusskurz öffnen

– Druckgasflasche vor gefährlicherErwärmung schützen (z. B. Auf-stellung mit Abstand zu Heizkörpern)

– Druckminderer und Sicherheitsventilauf Funktionsfähigkeit prüfen lassen

Physikalische Gefährdungen

Mögliche Gefährdung

Körperliche Überlastungen durch Hebenu. Tragen von Lasten, z. B. Transport derFässer über Treppen, Stapeln von Fässern

Maßnahmen zur Beseitigungoder Verringerung der Gefährdung

– Bauliche Gegebenheiten verbessern– Transporthilfsmittel einsetzen– Verringerung der Lastgewichte

Belastungen durch Heben und Tragen von Lasten

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Unterstützende Formulare zur Dokumentation derGefährdungsbeurteilungUm die ermittelten Gefährdungen, die festzulegenden Maßnahmen sowie dieMaßnahmenumsetzung zu dokumentieren, empfiehlt sich die Verwendung geeig-neter Formblätter.

Aus diesem Grunde wurden Musterformulare entwickelt, wie ein solches Dokumentnach § 6 Arbeitsschutzgesetz i.V. mit § 3 Betriebsicherheitsverordnung aussehenkönnte.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch jede andere Form derDokumentation, die die Beurteilung der Getränkeschankanlage erfasst, möglich ist.

1. Sicherheits- und GesundheitsschutzdokumentMit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument wird die Betrachtungseinheitder Gefährdungsbeurteilung, z. B. ein bestimmtes Arbeitsmittel (in unserem Fall dieGetränkeschankanlage) festgelegt. Damit wird der Rahmen abgesteckt, innerhalbdessen die Beurteilung vorgenommen wird.

2. MaßnahmenblattMit dem Maßnahmenblatt werden die ermittelten Gefährdungen, die ausgewähltenMaßnahmen und die Regelungen von Zuständigkeiten und Kontrollen dokumen-tiert.

Das Dokument muss immer dann angepasst und aktualisiert werden, wenn sich aufGrund von Veränderungen im beurteilten Bereich eine andere Gefährdung ergibt.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument gemäß § 6 ArbSchG i.V. mit § 3 BetrSichV

Betriebsstätte: ___________________________________________________Ort: ____________________________________________________________Arbeitgeber / Betreiber: ____________________________________________Standort der Anlage: _______________________________________________

Gefährdungsbeurteilung durch: ________________________ Datum: ________Beigezogene Personen: ____________________________________________

Prüfungen:

Prüfung vor Inbetriebnahme: _____________________ Datum: ____________Regelmäßige Prüfungen: _______________________ Prüfintervall: _______

Bemerkungen:__________________________________________________

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Beschreibung der Getränkeschankanlage

Errichter der Anlage:

Die Anlage dient dem Ausschank von folgenden Getränken:

Getränke / Grundstoff Leitungsnummer(n) Druckerzeugung / max. zul.Betriebsüberdruck

Es ist vorhanden: (Nichtzutreffendes streichen)

Premix – eigener Getränkelagerraum - über/unter Erdgleiche - begehbar - gekühlt

– dazugehöriger Aufstellungsraum für Gase/Flaschenschrank - über/unter Erdgleiche

– natürliche/technische Lüftung (ständig laufend/über Kontakt) - Gaswarnanlage

Postmix – eigener Getränkelagerraum - über/unter Erdgleiche - begehbar – gekühlt

– dazugehöriger Aufstellungsraum für Gase/Flaschenschrank - über/unter Erdgleiche

– natürliche/technische Lüftung (ständig laufend / über Kontakt) - Gaswarnanlage

Bier – eigener Getränkelagerraum - über/unter Erdgleiche - begehbar - gekühlt

– dazugehöriger Aufstellungsraum für Gase/Flaschenschrank - über/unter Erdgleiche

– natürliche/technische Lüftung (ständig laufend/über Kontakt) - Gaswarnanlage

Sonstige – eigener Getränkelagerraum - über/unter Erdgleiche - begehbar - gekühlt

– dazugehöriger Aufstellungsraum für Gase/Flaschenschrank - über/unter Erdgleiche

– natürliche/technische Lüftung (ständig laufend/über Kontakt) - Gaswarnanlage

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Beschreibung des Aufstellungsortes der Druckgas-versorgung

Gasversorgung der Getränkeschankanlage

❒ Aufstellungsort der ortsbeweglichen Druckgeräte(Druckgasflaschen) oder Druckbehälter

❒ Aufstellungsort der Getränke- oder Grundstoffbehälter

Raumbeschreibung

Länge: _________ m Breite: _________ m Höhe: _________ m

Lage zur Erdgleiche: ______________________________________ m

❒ Natürliche Lüftung durch: _________________________________________

❒ Technische Lüftung 2-/10-fach Lüftungsbedarf ________m3/h

❒ Gaswarnanlage für CO2 / Sauerstoffmangel

Raumskizze (mit Lage der Türen und anderen Öffnungen):

Betriebsanweisung(en) und Warnhinweis(e) sind an folgendenStellen angebracht:

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Maßnahmenblatt

Betriebsstätte: ______________________________________________________

Ort: ______________________________________________________________

Standort der Anlage: ________________________________________________

Datum: ___________________________________________________________

Festgestellte Gefährdung Maßnahmen Zuständiger Terminoder Belastung technisch - organisatorisch

personenbezogen

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Anhang

Auszug aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):

§ 2Begriffsbestimmungen

(1) Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung sind Werkzeuge, Geräte, Maschinenoder Anlagen. Anlagen im Sinne von Satz 1 setzen sich aus mehrerenFunktionseinheiten zusammen, die zueinander in Wechselwirkung stehen undderen sicherer Betrieb wesentlich von diesen Wechselwirkungen bestimmt wird;hierzu gehören insbesondere überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne des§ 2 Abs. 2a des Gerätesicherheitsgesetzes.

(2) Bereitstellung im Sinne dieser Verordnung umfasst alle Maßnahmen, die derArbeitgeber zu treffen hat, damit den Beschäftigten nur der Verordnung ent-sprechende Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Bereitstellungim Sinne von Satz 1 umfasst auch Montagearbeiten, wie den Zusammenbau einesArbeitsmittels einschließlich der für die sichere Benutzung erforderlichenInstallationsarbeiten.

(3) Benutzung im Sinne dieser Verordnung umfasst alle ein Arbeitsmittel betref-fenden Maßnahmen wie Erprobung, Ingangsetzen, Stillsetzen, Gebrauch, In-standsetzung und Wartung, Prüfung, Sicherheitsmaßnahmen bei Betriebs-störung, Um- und Abbau und Transport.

§ 3Gefährdungsbeurteilung

(1) Der Arbeitgeber hat bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 desArbeitsschutzgesetzes unter Berücksichtigung der Anhänge 1 bis 5, des § 16 der Gefahrstoffverordnung und der allgemeinen Grundsätze des § 4 des Arbeits-schutzgesetzes die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung undBenutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Dabei hat er insbesondere dieGefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittelsselbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen derArbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebunghervorgerufen werden.

(3) Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicherPrüfungen zu ermitteln. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraus-setzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen,die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragensind.

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§ 4Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung der

Arbeitsmittel

(1) Der Arbeitgeber hat die nach den allgemeinen Grundsätzen des § 4 desArbeitsschutzgesetzes erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit denBeschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatzgegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßerBenutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Ist es nichtmöglich, demgemäß Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten in vol-lem Umfang zu gewährleisten, hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zutreffen, um eine Gefährdung so gering wie möglich zu halten. Die Sätze 1 und2 gelten entsprechend für die Montage von Arbeitsmitteln, deren Sicherheit vomZusammenbau abhängt.

(2) Bei den Maßnahmen nach Absatz 1 sind die vom Ausschuss für Betriebssicherheitermittelten und vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung imBundesarbeitsblatt veröffentlichten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichti-gen. Die Maßnahmen müssen dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach§ 3 und dem Stand der Technik entsprechen.

(3) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Arbeitsmittel nur benutzt werden, wennsie gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung für die vorgeseheneVerwendung geeignet sind.

(4) Bei der Festlegung der Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 sind für dieBereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln auch die ergonomischenZusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsorganisation,Arbeitsablauf und Arbeitsaufgabe zu berücksichtigen; dies gilt insbesondere fürdie Körperhaltung, die Beschäftigte bei der Benutzung der Arbeitsmittel ein-nehmen müssen.

§ 10Prüfung der Arbeitsmittel

(1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel, deren Sicherheit vonden Montagebedingungen abhängt, nach der Montage und vor der erstenInbetriebnahme sowie nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle oder aneinem neuen Standort geprüft werden. Die Prüfung hat den Zweck, sich von derordnungsgemäßen Montage und der sicheren Funktion dieser Arbeitsmittel zuüberzeugen. Die Prüfung darf nur von hierzu befähigten Personen durchgeführtwerden.

(2) Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen, die zu gefähr-lichen Situationen führen können, hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel ent-

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sprechend den nach § 3 Abs. 3 ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Personenüberprüfen und erforderlichenfalls erproben zu lassen. Der Arbeitgeber hatArbeitsmittel einer außerordentlichen Überprüfung durch hierzu befähigtePersonen unverzüglich zu unterziehen, wenn außergewöhnliche Ereignisse statt-gefunden haben, die schädigende Auswirkungen auf die Sicherheit desArbeitsmittels haben können. Außergewöhnliche Ereignisse im Sinne des Satzes2 können insbesondere Unfälle, Veränderungen an den Arbeitsmitteln, längereZeiträume der Nichtbenutzung der Arbeitsmittel oder Naturereignisse sein. DieMaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 sind mit dem Ziel durchzuführen, Schädenrechtzeitig zu entdecken und zu beheben sowie die Einhaltung des sicherenBetriebes zu gewährleisten.

(3) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Arbeitsmittel nach Instand-setzungsarbeiten, welche die Sicherheit der Arbeitsmittel beeinträchtigen kön-nen, durch befähigte Personen auf ihren sicheren Betrieb geprüft werden.

(4) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Prüfungen auch den Ergebnissender Gefährdungsbeurteilung nach § 3 genügen.

Bildnachweis

Die Abbildungen wurden uns freundlicherweise

● vom Deutschen Brauer-Bund e.V., Bonn und

● von der Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG, Berlin

zur Verfügung gestellt.

Verantwortlich für den Inhalt:

Arbeitskreis „Getränkeschankanlagen” im Fachausschuss Nahrung und Genuss der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN)

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HERAUSGEBER :

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