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Handlungsbedarf vor Ort – Handlungsbedarf vor Ort – Luftreinhaltung in Steinhagen Luftreinhaltung in Steinhagen Vortrag Vortrag 17.06.2012, Alte Feuerwehr in Steinhagen RegioConsult. Verkehrs- und Umweltmanagement. Wulf Hahn & Dr. Ralf Hoppe GbR Am Weißenstein 7 35041 Marburg Tel. 06421/686900 Fax 06421/686910 www.RegioConsult-Marburg.com Dipl.-Geogr. / SRL Wulf Hahn

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Handlungsbedarf vor Ort – Handlungsbedarf vor Ort – Luftreinhaltung in SteinhagenLuftreinhaltung in Steinhagen

Vortrag Vortrag 17.06.2012, Alte Feuerwehr in Steinhagen

RegioConsult.Verkehrs- und Umweltmanagement.

Wulf Hahn & Dr. Ralf Hoppe GbRAm Weißenstein 7

35041 MarburgTel. 06421/686900Fax 06421/686910

www.RegioConsult-Marburg.com

Dipl.-Geogr. / SRL Wulf Hahn

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Kurzvorstellung RegioConsult

Fachagentur für Stadt- und Verkehrsplanung, Umwelt- und Landschaftsplanung

Tätigkeitsschwerpunkt:

Beratung und Vertretung Betroffener von Infrastrukturprojekten (Straße, Schiene, Flughafen, Magnetschwebebahn)

in Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren sowie in Bebauungsplanverfahren

Firmengründung 1995:

Standorte in Marburg und Friedrichshafen

Wulf Hahn arbeitet seit 2000 im AA 1.1 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (Erhebung und Prognose des Verkehrs) mit und ist Mitglied in verschiedenen Arbeitskreisen des AA 1.2: AK 1.2.5, 1.26, 1.8.4)

Ausbildung zum Mediator 10/2010-10/2011 bei Mediatio, Heidelberg

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Gliederung

1. Grundlagen1.1 Lärm & Lärmschutz

1.2 Luftschadstoffe (NO2/NOx & Feinstaub)

1.3 Maßnahmenwirkung

2. Luftreinhalteplanung

3. Luftreinhaltung in Steinhagen

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1. Grundlagen

Begriffsdefinitionen:

Schadstoff = jeder in der Luft vorhandene Stoff, der schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt insgesamt haben kann (nach 39. Bundesimmissionsschutzverordnung, BImschV);

Emissionen = Schadstoffe, die durch menschliche Tätigkeit aus Quellen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und ihrer ausschließlichen Wirtschaftszone freigesetzt werden, ausgenommen Schadstoffe des internationalen Seeverkehrs und von Flugzeugen außerhalb des Lande- und Startzyklus (nach 39. BImschV);

Immissionen = Durch Emission in bestimmte Umweltmedien eindringender bzw. dort in bestimmten Konzentrationen vorhandener Schadstoff (oder -energie).

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1.1 Lärm und Lärmschutz

Definition Lärm:

„Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" (TA-Lärm), definiert Lärm:

‚Lärm ist Schall (Geräusch), der Nachbarn oder Dritte stören (gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen) kann oder stören würde.“ (http://www.ratgeber-recht24.de/Nachbarrecht_Teil_2/TALaerm.html).

„Schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche im Sinne der TA

Lärm sind:

Geräuschimmissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind,

Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die

Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.“ (TA-Lärm).

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1.1 Lärm und Lärmschutz

Gehen auf einem weichen Teppich 15-20 dB

leises Blätterrauschen 25 dB

üblicher Hintergrundschall im Haus 30-40 dB

Ventilatoren von Kopierern und Computern 40-50 dB

normale Sprachlautstärke 60 dB

vorbeifahrender Pkw 70 dB

Rasenmäher 80 dB

mittlerer Straßenverkehr 85 dB

Schwerlastverkehr 95 dB

Diskothek, Presslufthammer, Kreissäge, Rock- oder Popkonzert 110-115 dB

startender Düsenjet 125 dB

Schmerzgrenze (Gehörschädigung auch bei kurzer Einwirkung möglich)

> 130 dB

Tab. 1: Überblick über die Dezibel-Werte bekannter Geräusche

Quelle: http://www.ratgeber-recht24.de/Nachbarrecht_Teil_2/TALaerm.html

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1.1 Lärm und Lärmschutz

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1.1 Lärm und Lärmschutz

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1.1 Lärm und Lärmschutz

Lärmsummenpegel:

bis heute gibt es kein vollständig abgesichertes mathematisches Verfahren zur Addition von Gewerbe- und Straßen- bzw. Schienenverkehrslärm

obwohl Gesamtlärmbetrachtung der Zielsetzung des BImSchG (§§ 1, 3, 22) entspricht

erstes pragmatisches Verfahren zur Gesamtlärmbetrachtung wurde von TEGEDER im Jahr 2000 entwickelt:

Ermittlung Gesamt-Immissionsgrenzwerten mit Werten von 60-65 dB(A) für den Nachtbereich und von 70-75 dB(A) für den Tagbereich

geräuschart-spezifischen Belästigungsfaktoren werden durch ein Bonus-Malus-System berücksichtigt

Gesamtpegel ergibt sich durch energetische Addition, der mit dem Bonus-Malus-System korrigierten Pegel. Der Malus für Gewerbe- und Industrielärm würde nach diesem Ansatz mit + 4 dB(A) angesetzt, während die Schiene den Abzug von – 5dB(A) erhält. Die Straße wird mit 0 dB(A) quasi neutral gehalten.

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1.1 Lärm und Lärmschutz

Maßnahmen zur Lärmminderung

Instandhaltung/-setzung der Fahrbahnoberfläche, Senkung des Geschwindigkeitsniveaus, Reduzierung des Schwerlastverkehrs, ggf. auch zeitlich beschränkt, Verstetigung des Verkehrs durch signalgestützte

Verkehrssteuerungsmaßnahmen (z. B. "Grüne Welle"), Verkehrslenkung zur Minderung bzw. Verlagerung des Kfz-

Verkehrsaufkommens in besonderen Problembereichen Verlagerung und Bündelung von Verkehren im Netz bzw. Stadtgebiet, Veränderung des Modal-Splits zugunsten des Umweltverbundes, Vergrößerung des Abstands zwischen Quelle und Immissionsort, Nutzung von Eigenabschirmungen bei Neuplanungen, Aktive Schallschutzmaßnahmen, wie Schallschutzwände und -wälle.

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1.2 Luftschadstoffe

Stickstoffdioxid NO2

„Luftschadstoffe, die die Qualität unserer Außenluft und die von Ökosystemen maßgeblich beeinflussen.“ (HLUG o.J.)

Stickstoffoxide NOx

„Stickstoffoxide sind die Summe der Volumenmischungsverhältnisse von

Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid, ausgedrückt in der Einheit der

Massenkonzentration von Stickstoffdioxid in Mikrogramm pro Kubikmeter“

(39. BImschV)

Entstehung: natürliche Ursachen: Bodenprozesse, Gewitter, Vulkanausbruch Anthropogene Ursachen: Industrie, Kraft- und Heizwerke,

Gebäudeheizung & v.a. Kraftfahrzeugverkehr

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1.2 Luftschadstoffe

Abb. 1: NO2-Anteile an der gemessenen Immission nach Quellsektoren für die Frankfurter Allee in Berlin

Quelle: Luftreinhalte- und Aktionsplan Berlin 2005 bis 2010

LKW & Busse tragen gravierend zu den N0x-Emissionen bei

1/3 bis 50 % der lokalen verkehrsbedingten Belastung ist auf Schwerverkehr zurückzuführen

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1.2 Luftschadstoffe

Feinstaub:

Primäre Partikel: direkt als Partikel emittiert

Sekundäre Partikel: aus gasförmigen Vorläufern in der Atmosphäre gebildete Partikel

Unterscheidung nach aerodynamischem Partikeldurchmesser:

ultrafein: < 0,1 µm

fein: 01-2,5 µm „Akkumulationsmodus“

grob: > 2,5 µm „coarse mode“

PM10 = Feinstäube mit einem aerodynamischen Durchmesser < 10 µm

PM10 sind Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen aerodynamischen Durchmesser von 10 Mikrometern einen Abscheidegrad von 50 Prozent aufweist (nach 39. BImschV);

PM2,5 = Feinstäube mit einem aerodynamischen Durchmesser < 2,5 µm

PM2,5 sind Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen aerodynamischen Durchmesser von 2,5 Mikrometern einen Abscheidegrad von 50 Prozent aufweist (nach 39. BImschV);

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1.2 Luftschadstoffe

Abb. 2: Einteilung von Staub Quelle: www.wikipedia.org

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Entstehung PM10, PM 2,5

Verbrennungsprozesse:primäre Partikel < 0,3 µm (z.B. Ruß)

Mechanische Prozesse:primäre >1-2 µm (z.B. windgetragener Staub unbefestigter Straßen, Industriegebiete, Reifen-, Brems- und Fahrbahnabrieb)

Gas-Partikelkonversion:sekundäre Partikel 0,1- 2,5 µm

Sekundäre Partikel bilden sich in der gesamten unteren Atmosphäre Primäre Partikel werden v.a. durch Verbrennungs- und Antriebsprozesse emittiert -

lokal eng begrenzte Quellen

Verhalten:

Partikel > 10 µm: sedimentieren schnell

Partikel > 0,1µm: verbinden sich oder werden durch Kondensation größer (Akkumulationsmodus)

Partikel 0,1-2,5 µm: (Akkumulationsmodus) bleiben lange in der Luft, werden weit transportiert

1.2 Luftschadstoffe

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1.2 Luftschadstoffe

Verkehrbedingte Feinstaubbelastung bodennahe Emission der Partikel Motorbedingte Emission (Auspuff) – ultrafeine bis feine Partikel Nicht motorbedingte Partikel – v.a. PM2,5 PM10

Abrieb Reifen, Fahrbahn, Bremsen Wiederaufwirbelung eingetragener Straßenstaub

Randbebauung der Straße erschwert Verdünnung Nicht motorbedingte Partikel erscheint bei schlechtem Verkehrsfluss höher 1/5 der gesamten Partikelemission in der BRD durch Straßenverkehr an stark befahrenen, innerstädtischen Hauptverkehrstraßen mit dichter Rand-

bebauung oft mehr als die Hälfte der PM10 durch Straßenverkehr

Zusammensetzung PM10 PM2,5:

lokale Kfz-Verkehr, Zusatzbelastung (städtischer Verkehr, Industrie, Hausbrand,

Gewerbe, Sonstiges), großräumiger Hintergrund

vom motorisierte Straßenverkehr, v.a. Fernverkehr geht eine hohe Belastung aus

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1.2 Luftschadstoffe

Abb. 3: Schema der Verteilung der Feinstaub (PM10)-Belastung in Berlin und Umgebung

Quelle: John et al., 2004

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1.2 Luftschadstoffe

Maßnahmen zur Feinstaub- und NO2- Minderung

Reduzierung motorisierter Verkehr durch Verlagerung auf andere Verkehrsträger

Verkehrslenkung und -beschränkung Geschwindigkeitsregelungen Verstetigung des Verkehrs (fließender

Verkehr) Veränderung der Fahrzeugflotte Feinstaubfilter LKW, Partikelfilter Diesel-

PKW Sanierung Straßenoberflächen Ausweisung von Umweltzonen

Quelle: LANUV NRW Faltblatt Umweltzonen

Abb. 4: Schadstoffgruppen Umweltzone

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1.3 Maßnahmenwirkung

Tab. 3: Wirkung von Einzelmaßnahmen

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1.3 Maßnahmenwirkung

Tab. 4-1: Maßnahmenwirkung in dB (A)

Verkehrsdaten Wohn- undSammel-straßen

Verkehrs-straßen, Geschäftsstraßen

Sammelstr. mit Schleichverkehr

Hauptver-kehrsstraßen,

Ortsdurch-fahrten

Ortsum-gehungen

DTV in Kfz/dSpitzenbelastung in Kfz/h

LKW-Anteil in %davon schwere Lkw in %

mittl. Geschwindigkeit in km/h

1.5001003050

5.00030063050

12.000720125050

16.0001.000

1550100

Einzelmaßnahmen Minderung des Mittelungspegels in dB(A)

1 Reduzierung Verkehrsmenge(von - auf Kfz/d)

2,01.500 - > 1.000

3,05.000 - >2.500

2,012.000 ->7.500

2 Reduzierung Lkw-Anteil 1,0 1,0 1,0 1,0

3 Lärmarme Lkw 0,5 1,0 2,0 1,0

4 Temporeduzierung(von - auf km/h)

2,550 -> 30

2,550 -> 30

2,050 -> 30

2,0100 -> 70

5 Lärmarmer Fahrbahnbelag 3,0 2,0 2,0 3,0

Quelle: FGSV, 2009, Hinweise zur EU-Umweltgesetzgebung in der Verkerhsplanungsprxis, Teil 1: LRP - E

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1.3 Maßnahmenwirkung

Tab. 4-2: Maßnahmenwirkung durch Kombination von Maßnahmen in dB (A)

Maßnahmenkombination Minderung des Mittelungspegels in dB(A)

6 Verkehrsberuhigung (VB)(mit baulichen Maßnahmen)

1+2+4

5,5 6,5 5,0 3,0

7 Verkehrsberuhigung plus lärmarmer Fahrbahnbelag

1+2+4+5

8,5 8,5 7,0 6,0

8 VB + lärmarme Fahrbahn + lärmarme Lkw

1+2+3+4+5

9,0 9,5 9,0 7,0

9 VB + lärmarme Fahrbahn + Lkw-Verbot

1+2+3+4+5 (nachts)

10,0 10,5 10,0 8,0

Quelle: FGSV, 2009, Hinweise zur EU-Umweltgesetzgebung in der Verkerhsplanungsprxis, Teil 1: LRP - E

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Umgebungslärm

Abb. 8: Umgebungslärm Steinhagen

Quelle: MUNLV NRW, Kartierung nach RL 2002/49/EG

Lärmkartierung Steinhagen 2007

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Lärmkartierung Steinhagen 2007

3. Luftreinhaltung in Steinhagen

Quelle: MUNLV NRW, 2008, Ergebnisse der Lärmkartierung Steinhagen

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2. Luftreinhalteplanung

Entwicklung Gesetzgebung:

RL 96/62EG über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität + Tochterrichtlinien

Erhaltung Luftqualität und wo notwendig Verbesserung 2002 in dt. Recht umgesetzt Novellierung BImschG:

22. Verordnung BImSchG

„Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft“

RL 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa

+ Tochterrichtlinie 2004/107/EG 25.01.2010 in dt. Recht umgesetzt Novellierung BImschG:

39. Verordnung zum BImschG:

„Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen“ BImschG §§44-47

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2. Luftreinhalteplanung

Aufgaben: Erhaltung Gebiete guter Luftqualität &

dauerhafte Verbesserung Gebiete schlechter Luftqualität Festlegung von Grenzwerten und Alarmschwellen Bei Überschreitung Aufstellen von Luftreinhalteplänen und „Pläne für kurzfristig zu

ergreifende Maßnahmen“

Charakteristika: Beurteilung nach einheitlichen Methoden „schärferes“ Instrument als Umgebungslärmrichtlinie

Neu mit der 39. BImSchV: für PM2,5 Luftqualitätswert Fristverlängerungsmöglichkeiten (PM10, Benzol, Stickstoffdioxid) Luftreinhalteplan/Luftqualitätsplan muss wenn PM2,5-Zielwert überschritten ist aufgestellt

werden

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2. Luftreinhalteplanung

Luftreinhaltepläne„Luftreinhaltepläne sind Pläne, in denen Maßnahmen zur Erreichung der Immissionsgrenzwerte oder des PM2,5-Zielwerts festgelegt sind.“ (39. BImSchV) § 47 BImschG § 27 39. BImschV: Aufzustellen bei Überschreitung Immissionsgrenzwert zzgl. Toleranzmarge oder Zielwert

Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen„Pläne für kurzfristige Maßnahmen“ sind Pläne mit den Maßnahmen, die kurzfristig zu ergreifen sind, um die Gefahr der Überschreitung von Alarmschwellen für Schwefeldioxid und Stickstoffdioxid zu verringern oder deren Dauer zu beschränken § 47 BImschG § 28 39. BImschV Aufzustellen bei Gefahr der Überschreitung der Alarmschwellen kann Teil von Luftreinhalteplan sein

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2. Luftreinhalteplanung

Schadstoff Mitteilungs-zeitraum

Grenzwertµg/m3

Erlaubte Überschreitungendes Grenzwertes pro Jahr

Zeitpunkt ab dem derGrenzwert einzuhaltenbzw. zu unterschreiten ist

NO2 1 Stunde 200 18 1.1.2010

NO2 Kalenderjahr 40 / 1.1.2010

Partikel (PM10)

24 Stunden 50 35 1.1.2005

Partikel (PM10)

Kalenderjahr 40 / 1.1.2005

Partikel (PM2,5)

Kalenderjahr 25 / 1.1.2015

Quelle: fgsv 2011: 7, nach 39. BImschV

Tab. 5: Immissionsgrenzwerte nach der 39. BImSchV NO2, PM10, PM2,5

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2. Luftreinhalteplanung

Schematische Darstellung fgsv. S. 7

Quelle: fgsv 2011: 7Abb. 5: Schematische Darstellung der Maßnahmemnbzw. Aktionen bei entsprechender Schadstoffbelastung eines Gebietes nach 39. BImschV

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29Quelle: http://www.lanuv.nrw.de/luft/gifs/lrp_gross.htm

3. Luftreinhaltung in Steinhagen

Abb. 6: Aktionspläne und Luftreinhaltepläne NRW (Stand August 2011)

Luftreinhalteplanung in der

Bezirksregion Detmold

Luftqualitätsplan:

Paderborn: 2011 in Kraft getreten

Halle: in Bearbeitung

Bielefeld: in BearbeitungQuelle: LANUV NRW, Stand Oktober 2011

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Abb. 7: Ausschnitt Verkehrsmengekarte 2005

Verkehrsbelastung 2005

Quelle: http://www.mbv.nrw.de/verkehr/Strassenverkehr/Verkehrszaehlungen/Manuelle_Zaehlung/index.php

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Abb. 8: Ausschnitt Verkehrsmengekarte 2010

Verkehrsbelastung 2010

Quelle: http://www.mbv.nrw.de/verkehr/Strassenverkehr/Verkehrszaehlungen/Manuelle_Zaehlung/index.php

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3. Luftreinhaltung in SteinhagenAbb. 9: Übersicht Messstationen NRW

Quelle: http://www.lanuv.nrw.de/luft/temes/temesk1.htm

Messstellen außer Betrieb

seit Jan. 2008:Hagen, Emilienplatz

Seit Jan. 2009: Halle, Lange Straße

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3. Luftreinhaltung in Steinhagen

Tab. 6: Luftschadstoffe im Umfeld von Steinhagen 2008

Quelle: LANUV, Kennwerte 2008

Messstellen außer Betrieb

seit Jan. 2008: Hagen, Emilienplatz

seit Jan. 2009: Halle, Lange Straße

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Umgebungslärm

Abb. 8: Umgebungslärm Steinhagen

Quelle: MUNLV NRW, Kartierung nach RL 2002/49/EG

Lärmkartierung Steinhagen 2007

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Lärmkartierung Steinhagen 2007

3. Luftreinhaltung in Steinhagen

Quelle: MUNLV NRW, 2008, Ergebnisse der Lärmkartierung Steinhagen

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Lärmkartierung Steinhagen 2007

3. Luftreinhaltung in Steinhagen

Quelle: MUNLV NRW, 2008, Ergebnisse der Lärmkartierung Steinhagen

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3. Luftreinhaltung in Steinhagen

A 33Abschnitt: Bielefeld - Steinhagen/Halle

- Planfestestellungsbeschluss 2007

- 1. Spatenstich: 25. September 2009

Länge: 7,9 km

Kosten: 90,4 Mio. Euro

Ausbauquerschnitt: vierstreifig

Verkehrsbelastung: Prognose 2020: bis zu 39.000 Kfz/24h

Verkehr auf der viel befahrenen B 68 bei Steinhagen soll um mehr als die Hälfte zurückgehen.

Abschnitt: Halle – Borgholzhausen

- Planfestestellungsbeschluss 9. Juli 2011

- Planfestestellungsverfahren läuft

Länge: Länge: 12,6 km

Kosten: 129,7 Mio. Euro

Ausbauquerschnitt: vierstreifig

Verkehrsbelastung: Prognose 2020: bis zu 41.000 Kfz/24h

Quelle: Straßen.NRW

Quelle: http://www.strassen.nrw.de/projekte/a33/a2-b61.html

Abb. 10: Lückenschluss A 33

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3. Luftreinhaltung in Steinhagen

Zusammenfassung Untersuchung 2009:

Ohne wesentliche Reduktion der Stickstoffdioxid-Emissionen von KFZ werden die Grenzwerte der 39. BImSchV an verkehrsnahen Standorten derzeit nicht (überall) eingehalten werden können,

an den Kreuzungspunkten mit dem Verkehrsnetz (B 61/A 33 und L 778 bzw. Bahnhofstraße/A33) und im Nahbereich der Trasse bis mindestens 200 m Entfernung ist eine Einhaltung des Grenzwertes für NO2 nicht gewährleistet.

betrifft auch die Ortsdurchfahrt von Steinhagen an der Bahnhofstraße, der L 778 an der Bielefelder Straße, der L 806 an der Brockhagener Straße und Ummeln an der B 61,

im Nahbereich bis 40 m vom Straßenrand ist im Bereich des Jückemühlenwegs mit 26 Überschreitungen des NO2-Kurzzeit-Grenzwertes und 25 Überschreitungen des Feinstaub-Kurzeitwertes (PM10) zu rechnen

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3. Luftreinhaltung in Steinhagen

Handlungsempfehlungen:

Messstationen in Steinhagen sind wieder zu errichten

Luftreinhalteplan bzw. Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen sind zeitnah zu realisieren.

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