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Jugendamt Charlottenburg–Wilmersdorf Handreichung Erstgespräch im RSD vor dem Anhörungstermin im familiengerichtlichen Verfahren Erstellt von: Frau Ablinger, Frau Enßlin, Herr Goerigk, Frau Kaiser, Frau Klag-Pirzer, Herr Lüneberg, Herr Rosenthal, Frau Stab, Frau Thiel Stand: Januar 2011

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Jugendamt Charlottenburg–Wilmersdorf

Handreichung

Erstgespräch im RSD vor dem Anhörungstermin im familiengerichtlichen Verfahren

Erstellt von: Frau Ablinger, Frau Enßlin, Herr Goerigk, Frau Kaiser, Frau Klag-Pirzer,

Herr Lüneberg, Herr Rosenthal, Frau Stab, Frau Thiel Stand: Januar 2011

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Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf 17.01.2011

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir überreichen Ihnen zu dem Thema „ Erstgespräch im RSD vor dem Anhörungstermin im familiengerichtlichen Verfahren“ eine Handreichung. Bei der Erarbeitung haben wir uns von den praktischen Schritten, die jeder von Ihnen kennt, leiten lassen und sie gebündelt. Dabei haben wir sowohl die Haltung, die uns leitet, als auch die Methodik herausgearbeitet. Jeder von uns, der am familiengerichtlichen Verfahren mitwirkt, kennt die schwierigen Bedingungen, als da sind Zeitdruck, unterschiedliche Erwartungen der Beteiligten und unsere Aufgabenvielfalt, um nur einige zu nennen. Die von uns systematisierten Arbeitsschritte sind als Hilfsmittel zur Gestaltung des Erstgesprächs gedacht. Mit dem Papier ist nicht der Anspruch verbunden, dass alle Schritte nacheinander und vollständig abgearbeitet werden, vielmehr haben wir die Handreichung als Leitfaden, als Anregung für die Gestaltung des Erstgesprächs verfasst. Wir hoffen, dass sie diesen Zweck erfüllt und Ihnen nützlich ist. An der Arbeitsgruppe haben teilgenommen: Fr. Ablinger, Fr. Kaiser, Hr. Lüneberg, Fr. Thiel, Fr. Stab, Hr. Goerigk, Hr. Rosenthal, Fr. Ensslin, Fr. Klag-Pirzer Für die Arbeitsgruppe Klag-Pirzer

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Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf Stand 17.01.2011

Handreichung

Erstgespräch im RSD vor dem Anhörungstermin

im familiengerichtlichen Verfahren

Präambel

• Vom Gesetzgeber wird die Elternverantwortung als wichtiges schützenswertes Gut angesehen¹

• Bei einer Trennung kommt es oft zu Situationen, in denen die beteiligten Eltern in ihrer Elternverantwortlichkeit beeinträchtigt sind. Für diesen Fall benötigen die Eltern Unterstützung mit dem Ziel, sie zu befähigen, die beeinträchtigte Verantwortung wieder allein ausüben zu können, oder eine mögliche Beeinträchtigung zu verhindern.

• Sozialpädagogische Beratung vor einem Gerichtsverfahren soll genau an dieser Stelle herausfinden, wo die Elternverantwortung beeinträchtigt ist und welche Regelungen im Interesse der Kinder bzw. des Kindeswohls sinnvoll sind und notwendig erscheinen.²

• Wichtig ist zu klären, ob die Eltern bereit sind, Unterstützung für sich anzunehmen. • Der Sozialarbeiter/die Sozialarbeiterin erwartet vor diesem Hintergrund von den

Eltern ein hohes Maß an Kooperation mit abgestimmter Eigeninitiative und Eigenverantwortung.

• Im Rahmen der „Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten“ unterrichtet das Jugendamt „insbesondere über angebotene und erbrachte Leistungen, bringt erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen ein und weist auf weitere Möglichkeiten der Unterstützung hin“.³

Es geht also bei den Gesprächen um folgende innere Haltung:

• Ich bin mir meiner Rolle als Sozialarbeiter/in im familiengerichtlichen Verfahren (in Abgrenzung zu den Rollen der anderen Verfahrensbeteiligten) bewusst.

• Ich habe nicht den Anspruch und die Verantwortung, eine fertige Lösung für den Anhörungstermin zu präsentieren.

• Ich betone die Eigenverantwortung der Eltern. • Ich unterstütze die Eltern in der Suche, eine Regelung im

Interesse und zum Wohl der Kinder zu finden. • Mein Blick richtet sich vorrangig auf die Ressourcen, nicht

auf die Defizite. • Ich achte im Gespräch darauf, dass die Eltern ihre

Eigenverantwortlichkeit annehmen und versuche eventuelle Missverständnisse zu klären.

¹ SGB VIII § 1(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. ² SGB VIII § 1(3) 2. [Jugendhilfe soll] ...Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen ³ SGB VIII § 50 Absatz 2

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Erstgespräch

Vorbereitung

Arbeitsschritt: Sondierung und Bewertung der Vorinformationen

• Durchsicht der gerichtlichen Schriftsätze • Bestehen/bestanden Kontakte im Jugendamt oder zu anderen

Trägern • Erste fachliche Einschätzung des elterlichen Konflikts • Besonderes Augenmerk auf schon bestehende Lösungsversuche der

Eltern • Schreiben an die Eltern (evtl. mit Fragebogen) • Im Einzelfall auch telefonischer oder Mail-Kontakt

Hilfsmittel/Arbeitsmaterialien (optional):

• Infoblatt der Berliner Familiengerichte (Anlage 1) • Merkblatt für Eltern (Anlage 2) • Adressenliste der Beratungsstellen (Anlage 3) • Fragebogen – auch als Gesprächsleitfaden nutzbar - (Anlage 4) • Konfliktmodell und „Logik der Eskalation“ (Anlage 5) • Settingfragen klären (Anlage 6) • Allparteilichkeit thematisieren (Anlage 7)

Erstkontakt

Arbeitsschritt: Kontaktaufnahme und Auftragsklärung

Methodik:

• Aktuelle Situation erfragen – warming up • Raum geben, aber nicht zu viel • Bezug nehmen zum Fragebogen, sofern er verteilt wurde und vorliegt • Sich bedanken, dass die Eltern sich die Zeit genommen haben.... • Loben und ggf mitteilen, dass man sich gefreut hat, dass beide schon

angefangen haben, wichtige Regelungen zu treffen. • Diese Verabredungen benennen. • Wie haben Sie das gemacht? • Was hat Ihnen dabei geholfen?

Motto: VERSTEHEN und KONFRONTIEREN Ziel: erste Ressourcen entdecken und präsent haben für die nachfolgende Beratung Auftragsklärung:

• Erwartungen der Eltern • Aufklärung über das familiengerichtliche Verfahren, die Rolle der

Beteiligten und die jeweiligen Verantwortlichkeiten • Sozialarbeiter/in sollte insbesondere die eigene Rolle (Rolle des

Jugendamtes) verdeutlichen • Fokussierung auf das Thema des heutigen Gesprächs

Methodik:

• Prozessverantwortlich, nicht ergebnisverantwortlich für das heutige Gespräch

• In der Regel hohe Emotionalität, deshalb: Allparteilichkeit, keine Wertungen, Struktur halten. (Methodischer Hinweis Anlage7)

• Sich nicht unter Druck setzen lassen (wg. Termins bei Gericht) • Darauf achten sich nicht zu einem Elternteil positionieren

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• Evtl. Visualisierung von schon gefundenen Lösungen • Evtl. Visualisierung der unterschiedlichen Vorstellungen der Eltern • Zusammenfassung (Paraphrasieren) • Sofern möglich, Durchspielen von möglichen Lösungen, auch aus der

Perspektive des Kindes Ziel : Rollenklärungen und Aufgabenklärung Bei schwierigem Gesprächsverlauf:

Unterbinden: Gesprächsregeln vereinbaren, die negative Kommunikation unterbrechen Konfrontieren: Vom Vorwurf zur Klärung von Aufgaben und Verantwortung kommen Perspektivenwechsel: Eltern ermutigen, die Perspektive des Kindes/der Kinder auf den elterlichen Konflikt einzunehmen (siehe unten)

Arbeitsschritt: Einschätzung der aktuellen Familiensituation

• Aktuelle Familiensituation in der unterschiedlichen Darstellung der Eltern

• Aktueller Umgang/Nichtumgang, Umgangsrealisierung, Umgangsvereinbarung, mit Zwischenlösung

• Auswertung vergangener Hilfen • Wieso nicht geeignet, was war nicht geeignet

Methodik: Kriterien für eine erste Einschätzung Kindesinteressen:

• Wie werden die Bedürfnisse und Interessen des Kindes von den Eltern wahrgenommen/vertreten?

• Motivation für Perspektivenwechsel auf die Kinder Fähigkeiten/Ressourcen des elterlichen Beziehungssystems

• Beratungsbereitschaft klären • Schuldzuweisung im Vordergrund? Oder gemeinsame Suche nach

praktischen Lösungen? • Kommunikationskompetenzen, Konfliktlösefähigkeiten des Paares • Planungsfähigkeiten des Paares • Selbstwert, Empathiefähigkeit des Paares • Emotionale Belastbarkeit, Gesundheit • Flexibilität im Denken, Umstellungsfähigkeit (gibt es dafür auch

Hinweise im Gespräch, werden Gedanken aufgenommen und weiterentwickelt)

• Durchhaltefähigkeiten, Motivierbarkeit • Interessenstreuung • Soziale Fähigkeiten, Freunde, Soziales Netz • Selbstwirksamkeitserwartung

Kriterien möglicher Beratungsresistenz (Negativdiagnose):

• Lange chronische Kampfsituation mit Scheitern von beraterischen • Hilfen

• Verschiedene Beratungsanläufe mit immer denselben Misserfolgen • Was spricht für, was spricht gegen eine Beratung • Was ist geeigneter: die richterliche Entscheidung oder das Hinwirken

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auf Einvernehmen Ziel: Meine vorläufige Einschätzung zur Unterstützung:

• Beratung im RSD • Beratung in EFB • Beratung bei Freien Trägern: z.B. Gruppenangebote wie „KIB“ Kind

im Blick (Caritas und ZiF), Fit Kids (Amsoc), Scheidungskindergruppen

• Begleiteter Umgang • Verfahrensbeistand • Umgangspflegschaft • Hilfe zur Erziehung • Psychologisches Gutachten • Gebote/Auflagen • Richterliche Entscheidung • Sonstiges

Arbeitsschritt: Vereinbarungen

• Zusammenfassung des Gesprächs

• „Ich habe verstanden...“ • „Folgendes ist schon gemeinsam geklärt…“ • „Folgendes muss - im Interesse der Kinder - zu einer Lösung geführt

werden…“

• Einschätzung mitteilen

• Transparenz herstellen, was dem Gericht berichtet wird • Aufklärung über unterschiedliche Beratungsstellen und methodische

Unterschiede der Beratung (Mediation, Kosten) • Zwischenlösung bis zum Gerichtstermin - falls möglich – vereinbaren

Nach dem Erstgespräch

Arbeitsschritt: Anhörungstermin vorbereiten

• Psychohygiene • Vereinbarungen und Zwischenlösungen notieren • Kollegiale Beratung

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Anlage 3

Adressenliste der Beratungsstellen Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf Erziehungs- und Familienberatungsstelle Haubachstraße 45 10585 Berlin Tel. Anmeldung: 9029 18500 Caritasverband für das Erzbistum Berlin Erziehungs- und Familienberatungsstelle Pfalzburger Straße 18 10719 Berlin Tel. 86009233; Fax 86009234 [email protected] Zusammenwirken im Familienkonflikt (ZiF) Interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaft e.V. Zentrum für Beratung bei Trennung und Scheidung Mehringdamm 50 10961 Berlin Tel. 861 01 95; Fax 873 48 30 [email protected] Tel. Anmeldung: 861 01 95 Tel. Anmeldezeiten: Montag 10.00 - 13.00

Mittwoch 13.00 - 16.00 Freitag 10:00 - 13.00

Interkulturelle Familienberatung Arbeitskreis Neue Erziehung e.V. Hasenheide 54 10967 Berlin siehe Internet: http://www.ane.de/familienberatung

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Anlage 4

Kurzfragebogen zur Situation nach Trennung und Scheidung Haben sich seit Antragstellung bei Gericht Änderungen für das Kind / die Kinder ergeben? Wenn ja, welche…………. Waren Sie vor Antragstellung bei Gericht zur Beratung? Wenn ja, wo:

Anwalt Erziehungsberatung Regionaler Sozialpädagogischer Dienst Andere

Falls eine Beratung stattgefunden hat: Die Beratung hat die Situation:

verbessert nicht verändert

Auf welche Regelungen in Bezug auf ihr Kind/ ihre Kinder konnten Sie sich bereits mit dem Vater / der Mutter einigen?

Aufenthaltsort Umgangskontakte Ferienregelung

Findet kontinuierlicher Umgang zwischen Ihrem Kind / Ihren Kindern und dem Elternteil statt, bei dem es nicht seinen Lebensmittelpunkt hat?

Ja, seit der Trennung bis heute gab es stets regelmäßige Umgangskontakte Ja, es gab Kontakte aber unregelmäßig Von der Trennung bis heute gab es nur selten Kontakte Seit der Trennung sind die Kontakte abgebrochen Nein, es gab niemals Kontakte

Was können Sie dazu tun, um die Gesprächsbereitschaft des Vaters / der Mutter zu erreichen oder zu verbessern?

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Anlage 6

Setting II Einbezug des Kindes /der Kinder

Wie kann die Situation des Kindes in die Beratung einfließen? Wo soll das Kind gesehen werden?

• Wenn Zuhause, was bedeutet das für den Kontakt zum andern Elternteil • In der Dienststelle, wer bringt das Kind • Alter des Kindes mitberücksichtigen • Gespräch mit beiden Eltern und Kind – eher nicht Was geschieht mit den Informationen

• Können in den weiteren Klärungsprozess mit einfließen • Sozialarbeiter/in kennt Kind, weiß etwas von der Situation des Kindes • Kann deshalb besser die Interessen des Kindes vertreten Nachteile

• Es wird sichtbar, dass das Kind im Hilfesystem schon vielfach aufgetaucht ist • Einladung ist aus Kindessicht mit implizitem Versprechen der Hilfe verbunden • Kind fühlt sich schnell im Loyalitätskonflikt.

Settingfragen

Setting I Eltern einzeln oder gemeinsam einladen

Einzeln

Vorteile: • Kontakt herstellen, • offen für den Einzelnen, • bessere Arbeitsbeziehung, • Allparteilichkeit verdeutlichen geht besser.

Nachteile:

• Parteilichkeitsgefahr, • Arbeitsaufwand.

Gemeinsam Vorteile:

• Stichprobe der Kommunikation, • diagnostische Einschätzung des

Konfliktniveaus; • Mitbekommen was das Kind erlebt;

Zeitvorgaben können eher erfüllt werden.

Nachteile:

• Streit wird in die Beratung „eingeführt“; • gleich anders mit dem Konflikt umzugehen ist schwierig; • eigene Struktur zu setzen, Balance zu halten ist schwieriger • Vorschlag: Mail – Austausch.

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Anlage 7

Ausgangspunkt: Individuelle Neuorientierung

dominiert die Situation: Jeder versucht seine Position

zu finden, Kinderbedürfnisse rücken in den

Hintergrund. Eltern haben oft ein Gefühl d. Scheiterns

1

2 Beratung: Wünsche nach parteilicher Unterstützung

durch Berater zu den individuellen Zielen gegen Part.

3 Berater spielt mit Eltern die Folgen durch: Wenn ich

auf Ihre Parteilichkeitswünsche eingehen würde, hätte

dies Folgen: Anderer Elternteil würde sich

benachteiligt fühlen und aussteigen. Keine Lösung

sondern Pattsituation würde weiter bleiben. Sie wollen

gerade aus diesem Dilemma herauskommen. Etwas

Neues ist notwendig.

4 Die neue Alternative:

• Keine Parteilichkeit im Streit der Eltern

• Wer recht hat spielt hier keine Rolle mehr

• Gemeinsam nach einer Lösung suchen

• Hauptziel Lösungen für unser Kind zu suchen

Kind

Umgang mit Parteilichkeitswünschen der Eltern an den Berater

Aktiv Ansprechen – Folgen gemeinsam einschätzen – Alternative vorschlagen