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Handreichung für integrative Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen Sächsisches Landesjugendamt Landesarbeitskreis Integration Freistaat Sachsen Sächsisches Landesamt für Familie und Soziales

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Handreichungfür integrative

Kindertageseinrichtungenim Freistaat Sachsen

Sächsisches Landesjugendamt

Landesarbeitskreis Integration

Freistaat SachsenSächsisches Landesamt für Familie und Soziales

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HANDREICHUNG

FÜR INTEGRATIVE KINDERTAGESEINRICHTUNGEN IM

FREISTAAT SACHSEN

Erarbeitet vom Landesarbeitskreis „Integration“

Assmann, Hanna (Integrative Kita Riesa),

Aurich, Gabriele (Jugendamt Stadt Chemnitz),

Ebermann, Sabine (Integrative Kita Chemnitz),

Granz, Margitta (Landesjugendamt),

Hartig, Dagmar (Jugendamt, LRA Riesa-Großenhain),

Heising, Birgit (Sozialamt, LRA Riesa-Großenhain),

Jäpelt, Heike (Heilpädagogische Kita Freiberg),

Kaubisch, Carmen (Landeswohlfahrtsverband Sachsen),

Petzold, Cordelia (Diakon. Werk Sachsen),

Wende, Brigitte (Sächsisches Staatsministerium für Soziales),

Wolfram, Marita (Jugendamt Stadt Görlitz),

Dr. Wustmann, Cornelia (TU Dresden),

(unter Federführung des Landesjugendamtes Sachsen)

Sächsisches Landesamt für Familie und Soziales Landesjugendamt Reichsstr. 3 09112 Chemnitz Tel.: 0371 577 0 Fax: 0371 577 282 [email protected] www.slfs.sachsen.de/lja Chemnitz, April 2005

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Einleitung

1. Konzeptionelle Qualitätsstandards bei der Gestaltung von Bildungsprozessen in

integrativen Kindertageseinrichtungen

1.1. Aufnahme

1.2. Gestaltung der Eingewöhnungsphase

1.3. Integrative Gruppenprozesse

1.4. Wahrnehmen/Beobachten/Verstehen

1.5. Erziehungspartnerschaft mit den Eltern

2. Interdisziplinäre Zusammenarbeit

2.1. Gesamthilfeplan

2.2. Entwicklungsbericht

2.3. Förderplan

3. Rahmenbedingungen

3.1. Personal

3.2. Erhöhter Personaleinsatz

3.3. Gruppenzusammensetzung

3.4. Raumgestaltung

3.5. Finanzierung

4. Anlagen

Anlage1 Literatur

Anlage 2 Rechtliche Grundlagen

Anlage 3 Muster Gesamtplan nach § 58 SGB XII und Hilfeplan nach § 36 Abs. 3 SGB

VIII

Anlage 4 Instrumente für Entwicklungseinschätzungen

Anlage 5 Servicestellen nach § 23 SGB IX

Anlage 6 Stiftungen

Anlage 7 Literaturhinweise

Anlage 8 Ansprechpartner und Tipps

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Einleitung Im Freistaat Sachsen gibt es zurzeit 958 Integrative Kindertageseinrichtungen mit 5.385 Plätzen

für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Kinder (Stand 31.12.2004). Das

sind 34 % der Gesamtzahl der Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort).

Die gemeinsame Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen

ist in Sachsen ein fester Bestandteil in der Landschaft der Kindertageseinrichtungen.

Der Gesetzgeber unterstützt dieses Anliegen, in dem er in § 19 des Sächsischen Gesetzes zur

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) und der danach erlassenen

Sächsischen Integrationsverordnung (SächsIntegrVO) die Förderung der Integration von Kindern

mit Behinderungen regelt.

In Sachsen wurden zwei Modellprojekte zur „Integration von behinderten Kindern in

Kindertageseinrichtungen“ durchgeführt. Das erste begann im September 1996 und endete im

August 1999. In diesem Projekt war von Beginn an eine Vision verfolgt worden: Eine

Kindertageseinrichtung für alle Kinder. Als sinnvollen Anschluss an dieses dreijährige Projekt

wurde dann für ein Jahr das Projekt zur „Qualifizierung von Fachberater/innen für

Integrationsberatung“ initiiert, welches die Implementierung der Ergebnisse des ersten Projekts

realisieren sollte.

Ziele des ersten Projekts für die beteiligten Kindertageseinrichtungen waren:

1. Die Erzeugung von sowohl Bereitschaft als auch Befähigung, alle behinderten Kinder im

jeweiligen Einzugsbereich auf Wunsch der Eltern ungeachtet der Schwere der Behinderung

aufzunehmen, zu betreuen, zu fördern und zu bilden.

2. Die Voraussetzungen für den erforderlichen pädagogischen, heilpädagogischen, räumlichen

und organisatorischen Rahmen zu schaffen.

3. Die Zusammenarbeit von Einrichtungsträgern, pädagogischen und psychologischen

Fachkräften, Eltern, medizinischem und therapeutischem Personal und den entsprechenden

Behörden zu initiieren, die sich am Wohlbefinden aller Kinder und ihrer Sehnsucht nach

Geborgenheit orientiert. (vgl. Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und

Familie 1999)

Um den Integrationsgedanken ebenso für andere Einrichtungen ansprechend und nachvollziehbar

darzustellen, wurden innerhalb dieses Projekts eine Vielzahl von Materialien erarbeitet, deren

Brandbreite von Handreichungen vielfältigster Art zur Integration bis hin zu

Qualifizierungskonzepten für Erzieher/innen reicht. Im zweiten Projekt wurde zunächst anhand

eines Fragebogens nachgefragt, welche Inhalte eine spezifische Integrationsberatung gegenüber

der allgemeinen Fachberatung haben sollte, welche Personengruppen unbedingt einbezogen

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werden sollten und über welche fachlichen Qualifikationen diese für die Beratung verfügen

sollten.

Die Ergebnisse der Projekte lassen hoffnungsvolle Ansätze für die Integration erkennen. Es ist

deutlich geworden, dass für die am Projekt Beteiligten eine Integration generell aller behinderten

Kinder vorstellbar geworden ist und sie diese Grundauffassung weitergeben wollen. Dies

geschieht zum einen durch die Leistungen der Fachberater/innen und zum anderen durch die

Bildung eines Arbeitskreises zur Integration behinderter Kinder.

Die gemeinsame Erziehung, Bildung und Förderung der Kinder bietet gleiche Chancen für alle.

Mit Blick auf die Stärken der Kinder und entsprechend der Leitfragen „Wo steht das Kind? Was

braucht das Kind? Was muss ich tun, damit das Kind Entwicklung vollziehen kann?“ können

Bildungsprozesse effizienter angeregt werden.

Der Landesarbeitskreis möchten mit dieser Handreichung die Arbeit in den integrativen

Kindertageseinrichtungen unterstützen, die Träger und das pädagogische Personal von

Kindertageseinrichtungen ermuntern, Integration als festen Bestandteil der pädagogischen Arbeit

anzubieten und allen an der Integration Beteiligten Orientierungshilfen bei der Umsetzung der

gesetzlichen Bestimmungen nach SächsKitaG und SächsIntegrVO geben.

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1. Konzeptionelle Qualitätsstandards bei der Gestaltung von Bildungsprozesse in integrativen Kindertageseinrichtungen

1.1. Aufnahme

Die Eltern wählen für ihr Kind, entsprechend ihres Grundverständnisses von Bildung und

Erziehung, die Einrichtung mit der entsprechenden pädagogischen Konzeption aus.

Dabei ist es unerheblich, ob bei einem Kind die Behinderung schon festgestellt wurde oder ob

sich eine Behinderung erst nach Aufnahme des Kindes herausstellt.

Die Beratungsleistung der Einrichtung bei Beratung der Eltern wird dementsprechend

differenziert gestaltet.

Nachfolgende Schritte sind dabei zu berücksichtigen:

Aufnahme eines Kindes mit einer schon festgestellten Behinderung

• Die Beratung der Eltern über geeignete Leistungen erfolgt durch den zuständigen

Rehabilitationsträger (Sozialamt, Jugendamt, Unfallkasse Sachsen, Krankenkasse).

• Im Rahmen dieser Beratung werden die Eltern über Kindertageseinrichtungen mit dem

Angebot zur Integration informiert.

• Die Beratung der Eltern erfolgt unter der Sicht der Option - gemeinsame Betreuung von

behinderten und nichtbehinderten Kinder - und berücksichtigt die Erwartungen der

Eltern.

• Der örtlich zuständige Rehabilitationsträger, in der Regel das Sozialamt, erstellt im

Rahmen seiner Verantwortung einen Gesamtplan. (s. Anlage)

• Die Kindertageseinrichtung hält die entsprechenden Bedingungen für die Aufnahme des

behinderten Kindes vor oder schafft sie.

Feststellen eines Förderbedarfes nach Aufnahme eines Kindes

• Das pädagogische Personal nimmt wahr, dass ein eventueller Förderbedarf bei einem

Kind besteht.

• Gemeinsam mit den Eltern des Kindes werden die gegenseitigen Beobachtungen

ausgetauscht. Die Eltern werden über geeignete Beratungsangebote informiert.

• Die Eltern setzen sich mit dem zuständigen Amtsarzt zur Abklärung des Förderbedarfs in

Verbindung.

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• Der zuständige Rehabilitationsträger erstellt auf der Grundlage des amtsärztlichen

Gutachtens und der Entwicklungseinschätzung der Kindertageseinrichtung einen

Gesamtplan nach § 58 SGB XII oder einen Hilfeplan nach § 36 SGB VIII für das Kind.

• Um das Kind nicht aus seinem gewohnten Lebensumfeld zu nehmen, sollte es nach

Möglichkeit in der Gruppe oder zumindest in der Einrichtung verbleiben.

• Der Träger der Einrichtung hat die entsprechenden Bedingungen für die Betreuung der

behinderten Kinder vorzuhalten.

1.2. Gestaltung der Eingewöhnungszeit

Die Gestaltung der Eingewöhnungszeit ist ein wichtiger Prozess für den weiteren Lebensweg

jeden einzelnen Kindes, unabhängig davon, ob ein Kind behindert oder nichtbehindert ist.

Grundkenntnisse über das Bindungsverhalten sind eine Voraussetzung für das notwendige

Verständnis. Die Gestaltung der Eingewöhnungszeit für Kinder mit Behinderungen ist dabei in

Bezug auf die Art und Schwere der Behinderung individuell zu gestalten.

Aus Sicht des Kindes bedeutet Eingewöhnungszeit:

- Das Kind verlässt zeitweise die vertraute Umgebung, die ihm die Familie bietet.

- Es baut sich eine neue „sichere Basis“ auf, d.h., das Kind lässt sich auf das

Beziehungsangebot der pädagogischen Fachkräfte ein.

- Das Kind erfährt, dass es neben den Eltern auch andere Erwachsene gibt, die ihm Schutz

und Hilfe bieten.

- Das Kind stellt erste Kontakte zu anderen Kindern her.

Aus Sicht der Eltern bedeutet Eingewöhnungszeit:

- Sie geben für einen Teil des Tages die Verantwortung für ihr Kind in die Hände der

Erzieher/in.

- Sie sind solange an der Seite des Kindes, bis eine tragfähige Beziehung entstanden ist.

- Die Eltern überzeugen sich während der Eingewöhnungszeit, dass sie der Fürsorge und

Bildungsarbeit der Mitarbeiter/innen in der Kindertageseinrichtung vertrauen können.

- Sie geben den pädagogischen Fachkräften Einblick in den bisherigen Alltag des Kindes.

Qualitätsstandards für integrative Kindertageseinrichtungen:

- Die pädagogischen Fachkräfte haben Kenntnis über Bindungstheorien.

- Sie nehmen vor Aufnahme des Kindes einen ersten Kontakt außerhalb der Gruppe zum

Kind und den Eltern auf und treffen Vereinbarungen für die Gestaltung der

Eingewöhnungszeit.

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- Sie kennen die Behinderung des jeweiligen Kindes, wissen um den Umgang mit dieser

Behinderung und holen sich die erforderlichen Informationen.

- Die pädagogischen Fachkräfte erhalten für die Gestaltung der Eingewöhnungsphase

ausreichend Zeit.

- Die pädagogischen Fachkräfte beobachten das Kind und lassen dem Kind die

Eingewöhnungszeit, die es braucht, um bereit zu sein, von sich aus Kontakt

aufzunehmen.

- Die Gruppengröße bei der Gestaltung der Eingewöhnung wird entsprechend der

SächsIntegrVO gestaltet.

- Die Zusammenarbeit mit medizinisch-therapeutischen Zentren und Therapeuten, die das

Kind vorab betreut haben, wird gewährleistet.

- Die Finanzierung durch den örtlich zuständigen Rehabilitationsträger ist gewährleistet.

1.3. Integrative Gruppenprozesse

„Integrativ ist die Pädagogik, in der alle Kinder in Kooperation miteinander auf ihrem

jeweiligen Entwicklungsniveau und mittels ihrer momentanen Wahrnehmungs,- Denk- und

Handlungskompetenzen an und mit einem gemeinsamen Gegenstand, spielen, lernen und

arbeiten.“ Georg Feuser

Im Einzelnen bedeutet dass:

Integrativ ist die Pädagogik, in der alle Kinder...

Eine Kindertagesstätte für alle Kinder, das ist erklärter, politischer Wille der sächsischen

Staatsregierung. Jedes Kind hat das Bedürfnis nach Anerkennung durch Erwachsene und

Kinder, nach Befriedigung seiner kindlichen Neugier und nach Sicherheit. Jedes Kind will lernen

und eigene Erfahrungen machen. Die Erwachsenen sind dafür verantwortlich, „dass alle Kinder

alles lernen können“ (Comenius). Zur Welt der Kinder gehören Kinder mit und ohne

Beeinträchtigungen, Kinder mit unterschiedlichen bereits erworbenen Kompetenzen und Kinder

aus verschiedenen Ländern. Die Unterschiedlichkeit ist ein Bildungspotential der Kinder.

Qualitätsstandards für Rollenfindungsprozesse

- Die Kinder mit Behinderungen sind an allen Entscheidungsprozessen der Gruppe zu

beteiligen. Dies ist zu dokumentieren.

- Die pädagogischen Fachkräfte planen sowohl das Tagesgeschehen als auch Aktivitäten

so, dass sich jedes Kind mit seinen Fähigkeiten einbringen kann und die Kinder sich als

Gemeinschaft erleben.

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- Die pädagogischen Fachkräfte schaffen Möglichkeiten, dass sich Kinder auf

altersgemäße Weise mit ihrer Behinderung auseinandersetzen können und ein positives

Selbstbild entwickeln. Das gilt analog für die Kinder ohne Behinderungen: Sie setzen

sich damit auseinander, dass es Behinderungen gibt und sie selbst nicht davon betroffen

sind.

...in Kooperation miteinander...

Kinder konstruieren ihre inneren Bilder von der Welt. Sie verändern sie, in dem sie neue

Erfahrungen machen. Indem sich Kinder miteinander über ihre inneren Bilder austauschen,

miteinander probieren, ob die erdachte Methode zum Ziel führt oder ob der Vorschlag eines

anderen Kindes besser ist, lernen sie kooperatives Verhalten. Kinder lernen am intensivsten mit

anderen Kindern. Diese Zusammenarbeit unter Gleichaltrigen wird als Ko-Konstruktion

bezeichnet.

Qualitätsstandards für Gestaltungsprozesse

- Kinder mit Behinderungen werden wie alle anderen in allen pädagogischen Bereichen an

der Gestaltung von Abläufen und Prozessen beteiligt. Dies wird dokumentiert.

- Die pädagogischen Fachkräfte finden Möglichkeiten, dass unterschiedliche individuelle

Interessen und Kompetenzen von Kindern mit und ohne Behinderungen einander

ergänzen können.

...auf ihrem jeweiligen Entwicklungsniveau und mittels ihrer momentanen Wahrnehmungs-,

Denk- und Handlungskompetenz...

Der kindliche Bildungsprozess baut immer auf einer bereits gemachten Erfahrung auf. Diese

Erfahrungen sind in einer integrativen Gruppe sehr unterschiedlich. Jedes Kind hat das Recht,

sich nach seinem „inneren Bauplan“ (Montessori) Handlungsziele zu setzen und neue

Kompetenzen zu erwerben.

...an und mit einem gemeinsamen Gegenstand, spielen, lernen und arbeiten.

Jedes Kind hat seine eigenen Interessen an einem Gegenstand. Indem alle Kinder an einem

gemeinsamen Projekt teilnehmen, wird ein gemeinsames Ziel deutlich, auf das sich die

Kindergruppe mit ihren unterschiedlichen Kompetenzen hin bewegt. So gestaltet sich

Gemeinschaft. Im ko-konstruktiven Miteinander erforschen die Kinder ihre Umgebung und

lernen Neues über sich selbst und die Welt kennen.

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Qualitätsstandards für Lernprozesse

- Die pädagogischen Fachkräfte ermöglichen in allen pädagogischen Bereichen, dass

Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam lernen und an einer gemeinsamen Sache

tätig sind.

- Die pädagogischen Fachkräfte beobachten alle Kinder und dokumentieren die

individuellen Entwicklungsverläufe.

1.4 Wahrnehmen - Beobachten - Verstehen

Die kurze Schilderung über eine sinnesbehinderte junge Frau soll als Einstieg für die

Themenbereiche Wahrnehmung und Beobachtung dienen und verdeutlichen, wie oft unsere

Wahrnehmungen und Beobachtungen vom jeweiligen Betrachter, seinen Einstellungen und den

Erfahrungen seiner Biographie geprägt sind:

„Sie war also ‚debil‘, eine ‚Närrin‘ oder ‚Verrückte‘ - jedenfalls hatte sie ihr Leben lang diesen

Eindruck gemacht und war auch immer so bezeichnet worden -, aber sie verfügte über eine

unerwartete, seltsam rührende poetische Kraft. Oberflächlich betrachtet war sie tatsächlich eine

Ansammlung von Behinderungen und Unfähigkeiten und mit allen Frustrationen und Ängsten

belastet, die diesen Zustand begleiten; auf dieser Ebene war sie ein geistiger Krüppel und fühlte

sich auch so - die Mühelosigkeit und Geschicklichkeit, mit der andere ihren Alltag bewältigen,

blieb für sie unerreichbar. ... Als ich sie das nächste Mal sah, hatte ich einen völlig anderen

Eindruck. Es handelte sich nicht um eine klinische Testsituation, in der es um eine ‚Beurteilung‘

ging. Es war ein herrlicher Frühlingstag... Ich sah Rebecca auf einer Bank sitzen und

schweigend, mit offensichtlicher Freude, die jungen Blätter und Triebe der Bäume betrachten.

Ihre Haltung hatte nichts von der Unbeholfenheit, die mir beim erstenmal so ins Auge

gesprungen war. ... Sie hätte irgendeine junge Frau sein können, die einen schönen Frühlingstag

genießt. Dies war das menschliche Bild, der totale Gegensatz zu meinem neurologischen Bild.

Ich ging auf sie zu. Als sie meine Schritte hörte, drehte sie sich um, lächelte mich an und machte

eine wortlose Geste. ‚Sehen Sie nur: die Welt - wie schön sie ist!‘ schien sie zu sagen. Und dann

brachen stoßweise seltsame, poetische Wendungen aus ihr hervor: ‚Frühling‘, ‚Geburt‘,

‚Wachsen‘, ‚Regung‘, ‚zum Leben erwachen‘, ‚Jahreszeiten‘, ‚alles zu seiner Zeit‘.

Unwillkürlich musste ich an das Buch Prediger Salomo denken... Dies war es, was Rebecca, auf

ihre wirre Art, zum Ausdruck gebracht hatte - eine Vision von Zeiten und Jahreszeiten, wie die

des Predigers... Sie ist eine geistig behinderte Predigerin, sagte ich zu mir selbst. Und in diesem

Satz begegneten sich, kollidierten und verschmolzen die zwei Eindrücke, die ich von ihr hatte:

die geistig Behinderte und die Symbolikerin.“ (Sacks 2003)

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Wahrnehmung

Die Beschreibung der geistig behinderten Rebecca durch Oliver Sacks, Professor für Klinische

Neurologie am Albert Einstein College of Medicine New York, wurde als Ausgangspunkt

gewählt, um zwei Aspekte zu verdeutlichen:

a) Es ist nicht alles wahr, was wir wahrnehmen. Wahrnehmung ist nach den wissenschaftlichen

Erkenntnissen aus der Hirnforschung ein Prozess der Interpretation der Signale aus der

Umwelt, aus dem das Gehirn ein Bild der Welt zusammensetzt, das uns glauben lässt, dass

wenige Informationen ein Gesamtbild ergeben, ohne dass bewusst wird, dass Lücken

existieren, die das Gehirn dann durch Konstruktionen ergänzt. Wichtig im Kontext der

Wahrnehmung verschiedener Kinder ist, dass die individuelle Wahrnehmung ein Produkt des

Abgleichs mit bereits sehr früh erlernten und gespeichertem Wissen ist und dass die

„Wahrheiten“ oft nicht mehr sind als ein flexibles Produkt der jeweiligen Situation, des

Zeitgeists und der jeweiligen Kultur, in der sich eben auch Anschauungen über behinderte

Menschen finden. Eine Schlussfolgerung für den pädagogischen Alltag in (integrativen)

Kindertageseinrichtungen könnte demnach lauten: Fehlwahrnehmungen müssen bewusst

gemacht werden durch methodische Zugriffe wie begleitende Beobachtung aller an der

Erziehung Beteiligten und der anschließenden Reflektion der Wahrnehmung und

Beobachtung durch dieselben.

b) Es ist überaus schwierig für eine gelungene Integration, wenn ein Kind nicht in seiner

Persönlichkeit, sondern in seiner Behinderung wahrgenommen wird. Oder noch deutlicher:

Beschreibungen der Persönlichkeit wie Rebecca halten uns einen Spiegel vor, in dem wir die

Fragwürdigkeit unseres Normalitätsgedankens erblicken können und in dem offenbar wird,

dass Behinderung ein Konstrukt ist, dass durch gelungene soziale Integration, die als Ziel der

Integrationsbemühungen steht, überwunden werden kann. (Dies betrifft jedoch nur die

pädagogische Zielsetzung, der Unterteilung hinsichtlich der Schweregrade von

Behinderungen bedarf es solange, wie strukturelle Rahmenbedingungen für eine umfassende

Integration noch nicht gegeben sind und um Anrechnung von Personalbedarf, Fort- und

Weiterbildungsbedarfe, Anrechnungen von Beratungsstunden etc. pp. debattiert wird.)

Beobachten als Begleitung des Prozesses der Aneignung von Welt

Wahrnehmung steht ergo im engen Zusammenhang mit dem Bild vom Mensch, welches sich in

den Lebensjahren aufgrund von Erfahrungen, Erlebnissen und Gelerntem entwickelt hat.

Deshalb wird auch die Beobachtung im Auge des Betrachters geprägt. Dessen Subjektivität -

und nicht eine oftmals angenommene und wohl auch gewünschte Objektivität - bestimmen die

Wahrnehmung der Umwelt, die allzu schnell zu Vermutungen und Verallgemeinerungen führen

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kann. Und ein zweiter wichtiger Punkt ist festzuhalten: Eine Beobachtung ist keine

Begutachtung, sondern eine aufmerksame, planmäßige und methodisch kontrollierte

Wahrnehmung zur Gewinnung von Informationen zu Personen oder auch Gruppen, die immer

nur eine Auswahl aller möglichen Wahrnehmungen sein kann.

Insbesondere bei behinderten Kinder braucht die Erzieherin ein erhöhtes Maß an

Aufmerksamkeit. Grundprinzip ist dabei die Achtung und Akzeptanz vor dem Kind. Kinder

brauchen Menschen, die sie achten und sich ihren Erlebnissen und Sichtweisen annähern. Der

Aufbau von Nähe kann durch Kennenlernen, Verstehen und Begreifen von Handlungs- und

Verhaltensmustern positiv unterstützt werden. Der Respekt vor ihren Handlungen und Lösungen

ist für die Kinder eine sichere und verlässliche Basis.

Insbesondere müssen pädagogische Fachkräfte bereit sein, Entwicklungsschritte der Kinder

abzuwarten und zu verstehen. Dies bietet die Chance, die Eigenaktivität des Kindes zu fördern,

denn Spaß und Freude am Lernen sind die besten Voraussetzungen Entwicklungsschritte

anzuregen. Die gezielten Beobachtungen orientieren sich an den Fähigkeiten (Stärken) des

Kindes, d.h. die Orientierung erfolgt nicht an Defiziten, sondern aufgrund einer wertschätzenden

und differenzierten Ermittlung des Handlungs- und Entwicklungsniveaus des Kindes. Der

Lebensalltag eines jeden Kindes bietet zahlreiche Situationen, die dem Kind zeigen, wo es

aufgrund seiner Behinderung in seinen Handlungen eingeschränkt wird. Die genaue

Beobachtung gibt Hinweise darauf, wo die Kompetenzen des Kindes erweitert werden können.

Pr. Adriano Milani Camparetti hält dazu fest: „ Nur das Kind ist Protagonist seiner eigenen

Entwicklung“. Nötig ist also Respekt vor der Eigenaktivität des Kindes in dem Bewusstsein, dass

nur das Kind allein sich selbst aufbauen kann. Das Kind baut sich nur dann auf, wenn es dies

tatsächlich auch selbst will. Fehlt ein solcher Wille, so gibt es kein Mittel, die Entwicklung des

Kindes voranzutreiben. Durch Beobachten ist zu erkennen, wann ein Kind bereit ist, den

nächsten Entwicklungsschritt zu gehen. Fördernde Arbeit mit dem Kind sucht deshalb den

Dialog: Zu den Vorschlägen aus der Selbsteinschätzung des Kindes werden durch die Fachkräfte

aus ihrer pädagogischen und therapeutischen Kompetenz Anregungen für das Kind eingebracht,

so dass für das Kind weitere, eigene Schritte möglich werden. Nur so kann es dann zu

Entwicklungsprozessen kommen.

Verstehen

Wie aus dem Beobachten ein Verstehen werden kann, zeigt ein Beispiel aus dem Bericht

„Brauchen wir eine neue Pädagogik?“ von Ursula Heinz-Nießner:

Junge, 4 Jahre, schwerstmehrfachbehindert: gehörlos, halbseitig gelähmt, geistige Behinderung

zu diesem Zeitpunkt noch nicht einschätzbar:

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„Das Kind konnte sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Boden seitwärts rollen und mit starker

Unterstützung unter beiden Armen aufrecht stehen.

Situation: Im Gruppenraum befindet sich eine Spüle. Das Kind stand mit den Unterarmen auf

den Ablauf gestützt. Ein Mädchen aus der Gruppe kam und wusch sich die Hände und vergaß,

den Wasserhahn zuzudrehen. Das Wasser lief weiter, und das Kind entwickelte plötzlich eine

heftige Tendenz nach rechts in Richtung Wasserhahn. Sein Blick fixierte den Wasserstrahl, und

die Lust stand ihm ins Gesicht geschrieben. Langsam rutschte er am Rand der Spüle entlang in

die Schräglage. In diesem Moment war eine Therapeutin zur Stelle und unterstützte ihn mit dem

richtigen Griff am rechten Bein, und er machte den ersten Gehschritt seines Lebens - und zwar

in Richtung des begehrten Wassers. Er quietschte vor Begeisterung. Dass hinterher das ganze

Zimmer unter Wasser stand, hatte in diesem Zusammenhang keine Bedeutung.

Was war passiert?

Der Junge hat einen Vorschlag gemacht, der für ihn in einer bedeutsamen Situation entstanden

ist. Der Vorschlag hieß: Ich möchte jetzt mit dem Wasser spielen, hilf mir. Die anwesende

Therapeutin hat diesen Vorschlag aufgenommen und reagiert mit einem weiteren Vorschlag: Du

könntest mit meiner Hilfe einen Schritt nach rechts versuchen.

Hätte die Therapeutin nur mit dem Kind in einer isolierten Therapiesituation „Schritte machen“

geübt, wäre ihr Blick hauptsächlich auf die Beine des Kindes gerichtet gewesen. Das

Entwicklungs- oder Lernziel wäre dann nicht das des Kindes, sondern das ihre gewesen.“

Qualitätsstandards für Beobachtungsprozesse:

- Die pädagogischen Fachkräfte kennen Beobachtungsverfahren und –bögen und können

sie anwenden. (s. Anlage)

- Die Beobachtungen werden kontinuierlich durchgeführt und dokumentiert.

- Den pädagogischen Fachkräften sind Fehlerquellen bei der Beobachtung wie Halo-

Effekt, Projektionen, Typisierungen u.ä. bekannt und werden beachtet.

- Es erfolgt ein Austausch im Team über die Beobachtungen, um mögliche

Fehlinterpretationen der Wahrnehmung zu vermeiden.

1.5 Erziehungspartnerschaft mit den Eltern

Gemäß § 1626 Abs. 1 Satz 1 BGB haben die Eltern die Pflicht und das Recht zur elterlichen

Sorge. Die elterliche Sorge umfasst nach § 1626 Abs. 1 Satz 2 BGB die Personensorge und die

Vermögenssorge. Die Personensorge umfasst gemäß § 1631 Abs. 1 BGB insbesondere die

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Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Die Pflege des

Kindes schließt auch die Fürsorge für die Gesundheit des Kindes ein.

Mit Aufnahme der Kinder in eine Kindertageseinrichtung geht nach allgemeiner Auffassung die

allgemeine Sorgepflicht für diese Zeit auf die betreffende Einrichtung und deren Personal über.

Um so wichtiger ist es, dass die pädagogischen Fachkräfte mit den Eltern partnerschaftlich

zusammenarbeiten. Eine gute Zusammenarbeit zwischen pädagogischen Fachkräften und Eltern

zeichnet sich durch eine vertrauensvolle und wertschätzende Beziehung zueinander aus. Das

Wecken des Verständnisses, dass die Eingliederungshilfe eine spezielle und zusätzliche Hilfe zur

Förderung des Kindes ist und diese Förderung auch in der Verantwortung der Eltern liegt, ist

eine vordringliche Aufgabe der Kindertageseinrichtung.

Qualitätsstandards für Erziehungspartnerschaft mit den Eltern

• Eltern sind Experten ihres Kindes und kompetente Erziehungspartner. Sie

o sind in der Einrichtung und in der Gruppe willkommen,

o können ihr Recht auf Mitsprache wahrnehmen,

o erhalten die Möglichkeiten zur selbstorganisierten Begegnung und zum

Austausch.

• Pädagogische Fachkräfte verfügen über die erforderlichen Beratungskompetenzen

o zum gemeinsamen Erörtern und Erarbeiten des Entwicklungsstandes und der

Entwicklungsziele für das Kind,

o für die gemeinsame Strukturierung von Fördermöglichkeiten im Elternhaus und

in der Kindertageseinrichtung,

o zur Gestaltung von Übergängen zur Schule.

• Pädagogische Fachkräfte besitzen darüber hinaus Kenntnisse zu

o Hilfsangeboten der zuständigen Rehabilitationsträger und Jugendämter,

o neuen Erkenntnissen in der Pädagogik, der Entwicklungspsychologie, der

Entwicklungsphysiologie und der Familienbildung,(Dazu können

themenbezogene Elternabende und Elternbildungstage genutzt werden.)

o über Bildungs-, Kultur- und Freizeitangeboten im Umfeld.

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2. Interdisziplinäre Zusammenarbeit Zur Früherkennung und Frühförderung gibt es für Kinder von der Geburt an bis zum

Schuleintritt ein Netz von Hilfen durch Ärzte, speziellen Diensten und Einrichtungen. Hierzu

gehören z.B. die Frühförderstellen und sozialpädiatrischen Zentren. Die Hilfen dienen der

frühest möglichen Erkennung und Erfassung von behinderten bzw. von Behinderung bedrohten

Kindern, der gezielten Einleitung von Fördermaßnahmen und der Beratung von Eltern und

Angehörigen. Die Fördermaßnahmen schließen medizinische, therapeutische, psychologische

und heilpädagogisch-sozialpädagogische Leistungen ein.

Entsprechend den Bedürfnissen eines behinderten Kindes ist eine auf die Ganzheitlichkeit der

Entwicklung orientierte Förderung zu gewährleisten. Dies gelingt nur, wenn Eltern,

Institutionen, Kindertageseinrichtungen und Therapeuten eng zusammenarbeiten.

2.1. Gesamtplan/Hilfeplan

Für die Erstellung des Gesamtplans nach § 58 SGB XII (Bereich gilt für alle Kinder mit

Anspruch auf Eingliederungshilfe in Kinderkrippe und Kindergarten und körperbehinderte

Kinder im Hort) oder Hilfeplan nach § 36 Abs. 2 SGB VIII (Bereich gilt für Hortkinder mit

Anspruch auf Eingliederungshilfe, die seelisch behindert sind) ist der zuständige

Rehabilitationsträger (siehe Punkt 1.1.) verantwortlich.

Der Gesamtplan/Hilfeplan stellt die Basis zur Festlegung von Förderschwerpunkten dar. (siehe

Anlage 3)

Qualitätsstandards bei der Erstellung des Gesamtplans/Hilfeplan

• Die Einbeziehung aller Beteiligten an der Erstellung des Gesamtplans ist zu

gewährleisten. Beteiligte sind: Rehabilitationsträger, Eltern, Träger von

Kindertageseinrichtungen, pädagogische Fachkräfte, Therapeut/innen, Frühförderstelle,

Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ), Audiologisch – Phoniatrisches Zentrum (APZ), ggf.

die zuständige Ärzte/innen oder Amtsärzte/innen.

• Zu erfassen sind folgende Kriterien: Personalien, Behinderung, Gründe für die gewährte

Maßnahme, Ziel der Maßnahme, die zeitliche Angabe des Förderbedarfes, Art der

Förderung, Festlegungen zur Aufenthaltsdauer, ggf. Festlegung zum erhöhten

Personalbedarf,.

• Festlegungen zum Controlling wie z.B. Fortschreibung des Gesamtplans, Förderplan der

Einrichtung, Entwicklungsberichte sind zu treffen.

• Es finden regelmäßig, je nach Bedarf aber mindestens einmal im Jahr,

Hilfeplankonferenzen statt.

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2.2. Entwicklungsbericht

Die Kindertageseinrichtungen haben auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 der SächsIntegrVO die

Verpflichtung, mindestens einmal jährlich einen Entwicklungsbericht für jedes behinderte Kind

zu erstellen.

Diese Entwicklungsberichte werden auf der Grundlage von verschiedenen Instrumenten zur

Entwicklungseinschätzung erstellt. Die Entscheidung, welches Instrument verwendet wird, hängt

in der Praxis einerseits vom Kenntnisstand des pädagogischen Fachpersonals über die

verschiedenen Instrumente und anderseits von der Art der Behinderung des Kindes ab. Es ist

legitim, wenn pädagogische Fachkräfte hauptsächlich mit bestimmten Instrumenten arbeiten, die

sie gut beherrschen. Da jedes Instrument andere Schwerpunkte hat, sollten sie die anderen

Instrumente jedoch kennen und einzelfallbezogen ggf. anwenden.

Mögliche Instrumente von Entwicklungseinschätzungen: (s. Anlage 4)

• Beller (Entwicklungstabelle)

• Frostig (Frostigs Entwicklungstest der visuellen Wahrnehmung)

• Gardner (7 Intelligenzen)

• Günzburg (Pädagogische Analyse und Curriculum der sozialen und persönlichen

Entwicklung)

• Kiphard (Entwicklungsgitter)

• Michaelis & Haas (Meilensteine der frühkindlichen Entwicklung)

• Michaelis (Validierte Grenzsteine der Entwicklung)

• Sinnhuber (Sensomotorische Förderdiagnostik)

Qualitätsstandards für die Erstellung von Entwicklungsberichten

Das pädagogische Fachpersonal:

- kennt verschiedene Instrumente von Entwicklungseinschätzungen,

- erkennt Zusammenhänge bei Beobachtung, Wahrnehmen und Verstehen,

- erkennt die Stärken des Kindes.

2.3. Förderplan

Der Förderplan ist ein Instrument, um die individuellen Entwicklungsziele für das Kind in der

Kindertageseinrichtung zu formulieren und beabsichtigte Methoden zu fixieren. Der Förderplan

ist ein Teil des Gesamtplans. Er wird auf der Grundlage des Entwicklungsberichtes erstellt und

fortgeschrieben (§ 3 Abs. 3 SächsIntegrVO).

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16

Qualitätsstandards für die Erstellung von Förderplänen

• Die pädagogischen Fachkräfte beziehen alle Beteiligten ein und besitzen kommunikative

Fähigkeiten, um gemeinsam mit allen Beteiligten den Förderplan zu erstellen.

• Die pädagogischen Fachkräfte beobachten das Kind, um sein Handlungs- und

Entwicklungsniveau zu erfassen.

• Es gibt eine verlässliche Verständigung und Planung der Lernangebote innerhalb der

„Zone der nächsten Entwicklung“.

3. Rahmenbedingungen Zur Betreuung von Kindern mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Kinder

gemeinsam mit nichtbehinderten Kinder bedarf es zur Umsetzung des Zieles differenzierter

räumlicher und personeller Rahmenbedingungen.

Die für die Integration in Kindertageseinrichtungen erforderlichen Mindeststandards sind im

SächsKitaG in Verbindung mit der SächsIntegrVO festgelegt.

3.1. Personal

Die Arbeit in integrativen Kindertageseinrichtungen erfordert Persönlichkeiten, die bereit sind,

Veränderungen ihres eigenen Selbstverständnisses auf Grund neuer Erfahrungen zu begrüßen.

Neben pädagogischem Fachwissen sind vor allem menschliche Kompetenzen und das

Bewusstsein für eigene Stärken und Schwächen wichtig. Das Verhalten und die Einstellungen

der pädagogischen Fachkräfte ist geprägt von eigenen biografischen Erfahrungen, Werten und

Normen, die ihr Handeln und Beziehungen gegenüber den Kinder beeinflussen können.

Die pädagogische Fachkraft verfügt über:

• Bereitschaft und Fähigkeit zur Selbstreflexion,

• Reflektierte Selbst- und Fremdwahrnehmung,

• Einfühlungsvermögen und Sensibilität im Umgang mit den behinderten Kindern und

deren Eltern,

• Fachwissen und Bereitschaft zur Fortbildung,

• Kommunikations- und Konfliktfähigkeit,

• Fähigkeit, zu planen, zu beobachten, wahrzunehmen und zu dokumentieren.

Um dem hohen Anspruch gerecht zu werden, ist eine angemessene Vor- und Nachbereitungszeit

einzuplanen.

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17

Welche Qualifikation ist erforderlich?

Gemäß § 5 SächsIntegrVO muss in jeder Gruppe, in der behinderte Kinder mit Anspruch auf

Eingliederungshilfe betreut werden, eine der eingesetzten Fachkräfte über eine Ausbildung als

Heilpädagoge/in, mindestens jedoch über eine heilpädagogische Zusatzqualifikation, die der

Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales (siehe Anlage 1) entspricht,

verfügen. Anstelle dieser Fachkraft kann ein Heilerziehungspfleger/in oder eine vom

Landesjugendamt in begründeten Ausnahmefällen zugelassene gleichwertige Fachkraft

eingesetzt werden.

3.2. Erhöhter Personaleinsatz

Der Personalschlüssel für die Betreuung von Kindern mit Anspruch auf Eingliederungshilfe ist

in § 5 SächsIntegrVO geregelt.

Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 SächsIntegrVO kann aufgrund der Schwere der Behinderung von

diesem Personalschlüssel zugunsten des Kindes abgewichen werden. Darüber entscheidet der

zuständige Rehabilitationsträger in der Regel vor Aufnahme des Kindes. Zu beachten ist dabei,

dass der Antrag frühestmöglich gestellt wird.

Schritte bei der Beantragung eines erhöhten Personalbedarfs aufgrund der Schwere der

Behinderung eines Kindes

• Der Träger der Einrichtung stellt in Abstimmung mit den Personensorgeberechtigten den

Antrag beim zuständigen Rehabilitationsträger. Dazu ist eine Begründung erforderlich,

warum der vorgesehene Personalschlüssel nicht ausreicht und eine Anhebung der

Pauschale zur Abdeckung des erhöhten behindertenbedingten Mehrbedarfes deshalb

notwendig ist.

• Eine ausführliche Stellungnahme des Amtsarztes/der Amtsärztin.

• Die Stellungnahme des SPZ oder Frühförderstelle, wenn das Kind dort betreut wurde.

• Eine Entwicklungseinschätzung des Kindes.

Der zuständige Rehabilitationsträger reicht den Antrag mit der erforderlichen Stellungnahme

beim überörtlicher Träger - Landeswohlfahrtsverband - ein.

3.3. Gruppenzusammensetzung

Die Zusammensetzung der Gruppen und die Anzahl der Kinder in diesen Gruppen regelt § 4 i.V.

mit § 7 Abs. 1 Nr. 1 SächsIntegrVO. Die Anzahl der Kinder in einer Gruppe ist abhängig vom

Alter der Kinder, der Art und Schwere der Behinderung und der Größe des Gruppenraumes .

In der Regel sollen nicht mehr als 3 behinderte Kinder in eine Gruppe aufgenommen werden.

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18

In begründeten Ausnahmefällen kann von dieser Regelung abgewichen werden.

Die Festlegung der Gruppengröße sowie die geforderte Raumnutzungsfläche pro Kind im

Gruppenraum soll die Überschaubarkeit gewährleisten. Kleinere Gruppen bieten eine gute

Voraussetzung, um Kindern mit Behinderungen und Kindern ohne Behinderungen gleiche

Entwicklungschancen zu gewährleisten.

Ein entscheidendes Kriterium für die Größe der Gruppe ist die Sicherung der gruppenbezogenen

und individuellen Förderung aller Kinder.

3.4. Raumgestaltung

Bei der Überlegung, behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in eine

Kindertageseinrichtung aufzunehmen, stellt sich meist die Frage, ob und wie die Einrichtung

räumlich ausgestattet werden soll. Dies hält nicht wenige Einrichtungen davon ab, behinderte

Kinder aufzunehmen.

Ausgehend von den integrativen Gruppenprozessen ergeben sich aus der Aufnahme eines Kindes

mit Behinderung zunächst keine besonderen Anforderungen. Es gelten die allgemeinen Kriterien

zur Gestaltung von kindlichen Umwelten, die flexibel und kreativ von den Kindern angeeignet

werden können. Die Kinder sollen sich dort bewegen, spielen und selbst bilden können. Bei der

Gestaltung der Räume sollte es dabei selbstverständlich sein, Kinder und Eltern als Experten für

ihre Lebenswelt zu beteiligen. Ggf. müssen im Einzelfall Zugänge anders gesichert werden bzw.

barrierefrei gestaltet werden. Zur Beratung und Finanzierung solcher eventuell notwendiger

Baumaßnahmen finden sich im Anhang. (s. Anlagen/ Stiftungen)

In Kindertageseinrichtungen, die behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam betreuen,

bilden und erziehen, ist gemäß § 7 Abs. 1 Ziff. 2 SächsIntegrVO ein Raum zur differenzierten

Arbeit vorzuhalten. Dieser Raum kann bei Bedarf zur Einzelförderung bzw. zur Förderung von

Kindern in Kleingruppen genutzt werden. Er kann ansonsten allen Kindern der Einrichtung zur

Verfügung gestellt werden. Denn ein Anliegen der integrativen Pädagogik ist, dass die

therapeutischen Fördermaßnahmen soweit wie möglich in den Alltag der Gruppe eingebunden

werden, damit Kinder nicht aus ihren Erlebnis- und Situationszusammenhängen herausgerissen

werden.

Qualitätskriterien:

• Sicherstellung des Raumbedarfs entsprechend § 7 der SächsIntegrVO. • Einbezug der Kinder und Eltern als Experten bei der Raumgestaltung. • Gewährleistung des selbstständigen Zugangs zu allen Materialien. • Überschaubare Vielfalt an Materialien, welche die Kindern zum Selbst - Tun anregen. • Erstellung einer Raumkonzeption unter Beteiligung der Kinder.

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3.5. Finanzierung

Die Finanzierung einer Kindertageseinrichtung ist in §§ 14 – 18 SächsKitaG geregelt. Die

Betriebskosten (Sach- und Personalkosten) werden durch Landeszuschuss, Gemeindeanteil, ggf.

Eigenanteil des freien Trägers der Jugendhilfe und Elternbeiträge finanziert. Insofern Kinder mit

Anspruch auf Eingliederungshilfe in Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden, wird dem

Einrichtungsträger ein doppelter Landeszuschuss gewährt. Der zuständige Rehabilitationsträger

finanziert für jedes Kind mit Behinderung eine Pauschale zur Deckung des erforderlichen

Mehrbedarfes an Personal gemäß § 5 SächsIntegrVO und die zur Förderung des Kindes

erforderlichen pädagogischen Materialien. Die Finanzierung im Freistaat Sachsen (Stand

01.01.2005) ist wie folgt aufgeschlüsselt:

Finanzierung von Kindertageseinrichtungen, die im Bedarfsplan ausgewiesen sind (bedarfsnotwendige Einrichtungen):

Tabelle 1:

Land Gemeinde Eltern ggf. Freier Träger Zuschuss für jedes zum Stichtag 1.4. des Vorjahres in einer Kindertageseinrichtung im Gemeindegebiet aufgenommene Kind, berechnet auf eine täglich neunstündige Betreuungszeit

Finanziert die durch Land, Elternbeiträge und den Eigenanteil des freien Trägers nicht gedeckten erforderlichen Betriebskosten. Notwendig ist hierzu eine vertragliche Vereinbarung mit dem freien Träger.

Krippe: ungekürzter Elternbeitrag mindestens 20 % höchstens 23 % der Betriebskosten Kindergarten/Hort: ungekürzter Elternbeitrag mindestens 20 % höchstens 23 % der Betriebskosten Absenkungen sind vorzusehen: Alleinerziehenden und Eltern mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Einrichtung besuchen

Im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit ist ein angemessener Eigenanteil an den Betriebskosten zu erbringen.

Finanzierung bei Aufnahme eines Kindes mit Anspruch auf Eingliederungshilfe in eine Kindertageseinrichtung (bedarfsnotwendige Einrichtung):

Tabelle 2:

Land Gemeinde Eltern ggf. Freier Träger zuständiger Rehabilitationsträger

Doppelter Zuschuss für jedes zum Stichtag 1.4. des Vorjahres in einer Kindertageseinrichtung im Gemeindegebiet aufgenommene Kind mit Anspruch auf Eingliederungshilfe, berechnet auf eine täglich neunstündige Betreuungszeit.

Finanziert die durch Land, Elternbeiträge und den Eigenanteil des freien Trägers nicht gedeckten erforderlichen Betriebskosten. Notwendig ist hierzu eine vertragliche Vereinbarung mit dem freien Träger.

Krippe: ungekürzter Elternbeitrag mindestens 20 % höchstens 23 % der Betriebskosten Kindergarten/Hort: ungekürzter Elternbeitrag mindestens 20 % höchstens 23 % der Betriebskosten Absenkungen sind vorzusehen: Alleinerziehenden und Eltern mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Einrichtung besuchen.

Im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit ist ein angemessener Eigenanteil an den Betriebskosten zu erbringen.

Pauschale für jedes Kind mit Anspruch auf Eingliederungshilfe zur Deckung des: behindertenbedingten Mehrbedarfes - an Personal nach § 5 SächsIntegrVO und - Anschaffung von Materialien zur Förderung der Kinder.

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Anlage 1

4. Anlagen

Anlage 1 - Literatur

Braun, Ulrich (2005): “Obacht!” Beobachtungsmanagement in den städtischen

Tageseinrichtungen für Kinder in Recklinghausen. In: klein und groß, 1/2005, S. 10-13.

Carr, Margaret (1998): Assessing Children’s Learning in Early Childhood Settings. A

Professional Development Programme for Discussion and Reflection. Wellington.

Carr, Margaret (2001): Assessment in Early Childhood Settings. Learning Stories. London.

Comenius, Johann Amos (1985): Große Didaktik. (Didactica Magna). Stuttgart.

Laewen, Hans-Joachim (2002): Grenzsteine der Entwicklung als Grundlage eines

Frühwarnsystems für Risikolagen in Kindertageseinrichtungen. Berlin.

Leu, Hans Rudolf (2002): Bildungs- und Lerngeschichten von Kindern. In: DJI Bulletin 60/61,

Winter 2002, S. 8-12

Lueger, Dagmar (2005): Beobachtung leicht gemacht. Beobachtungsbögen zur Erfassung

kindlichen Verhaltens und kindlicher Entwicklungen. Weinheim und Basel.

Michaelis, Richard (2003): Validierte Grenzsteine der Entwicklung. Berlin.

Montessori, Maria (1950): Die Entdeckung des Kindes. Stuttgart.

Montessori, Maria (1972): Das kreative Kind, der absorbierende Geist. Stuttgart.

Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V. (1985): Von der Behandlung der Krankheit

zur Sorge um Gesundheit. Konzept einer am Kind orientierten Gesundheitsförderung von Prof.

Adriano Milani Comparetti. Entwicklungsförderung im Dialog. Überprüfung des gegenwärtigen

Stands von Praxis und Forschung an den Leitlinien Milani.

Sacks, Oliver (2003): Der Mann, der seine Frau mit einem Hut verwechselte. Reinbek bei

Hamburg.

Schäfer, Gerd E. (2001): Bildungsprozesse im Kindesalter. Selbstbildung, Erfahrung und

Lernen in der frühen Kindheit. Weinheim und München.

Singer, Wolf (2002): Der Beobachter im Gehirn. Essays zur Hirnforschung. Frankfurt.

Strätz, Rainer/ Demandewitz, Helga (2000): Beobachten. Anregungen für Erzieherinnen im

Kindergarten. Weinheim und Basel.

Thiesen, Peter (2003): Beobachten und Beurteilen in Kindergarten, Hort und Heim. Weinheim

und Basel.

Thiesen, Peter (2005): Beobachten und Beurteilen. Unverzichtbare Grundkompetenzen für

ErzieherInnen. In: klein und groß, 1/2005, S. 7-9. Wir sind bemüht, jeweils die genaue Quelle anzugeben. Trotz intensiven Recherchen war dies nicht in allen Fällen möglich. Für Hinweise sind wir dankbar.

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Anlage 2

Anlage 2 - Rechtliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechtes in das Sozialgesetzbuch

www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/index.php

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/index.php

Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

Kinder- und Jugendhilfe

www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/index.php

Landesjugendhilfegesetz

www.sachsen.de/de/bf/rs/lebenslagen_02.html

SächsKitaG

Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

www.kita-bildungsserver.de

SächsIntegrVO

Verordnung des Sächsischen Staatsministerium für Soziales zur Integration von behinderten und

von Behinderung bedrohten Kindern in Tageseinrichtungen

www.kita-bildungsserver.deEmpfehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur

Durchführung der heilpädagogischen Zusatzqualifikation (HPZ 2003)

www.kita-bildungsserver.de

SächsQualiVO

Verordnung des Sächsischen Staatsministerium für Soziales über die Anforderungen an die

Qualifikation und Fortbildung des pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen und

der Tagespflege

www.kita-bildungsserver.de

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Anlage 3

Anlage 3 –

Muster Gesamthilfeplan nach § 46 BSHG und Hilfeplan nach § 36 Abs. 2 SGB VIII

Gesamthilfeplan

(Landratsamt Riesa-Großenhain, Sozialamt)

Gesamthilfeplan zur Durchführung der Maßnahme gemäß § ..........SGB XII

1. Persönliche Daten

Name:..................................................Vorname:........................................geb............................

wohnhaft:......................................................................................................................................

Einrichtung:..................................................................................................................................

2. Anwesende

Gesundheitsamt:............................................................................................................................

SPZ:...............................................................................................................................................

Frühförderstelle:............................................................................................................................

Eltern:............................................................................................................................................

Leiterin der

Einrichtung/Gruppenerzieherin:....................................................................................................

Sozialamt:......................................................................................................................................

Jugendamt:....................................................................................................................................

3. Diagnostische Aussage lt. ärztlichen Gutachten

...........................................................................................................................................................

...........................................................................................................................................................

...............................................................................................................................................

...............................................................................................................................................

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Anlage 3

Art der Behinderung

...........................................................................................................................................................

...................................................................................................................................................

Ziel der vorgesehenen Maßnahme

...........................................................................................................................................................

...................................................................................................................................................Art

der Maßnahme

...........................................................................................................................................................

...................................................................................................................................................

Beginn der Maßnahme

.......................................................................................................................................................

Dauer der Maßnahme

.......................................................................................................................................................

Ort der Durchführung der Maßnahme

...........................................................................................................................................................

...................................................................................................................................................

Beteiligte Kostenträger

...........................................................................................................................................................

...................................................................................................................................................

Eingang des Förderplanes der FF/Kita

.......................................................................................................................................................W

eiterbewilligungsantrag

.......................................................................................................................................................

Neubegutachtung

.......................................................................................................................................................

Fortschreibung des Förderplanes

.......................................................................................................................................................

4. Einschätzung der Beteiligten

Eltern

...........................................................................................................................................................

...........................................................................................................................................................

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Anlage 3

...........................................................................................................................................................

...........................................................................................................................................

Amtsarzt/Gesundheitsamt

...........................................................................................................................................................

...........................................................................................................................................................

...........................................................................................................................................................

...........................................................................................................................................

Jugendamt

...........................................................................................................................................................

...........................................................................................................................................................

...........................................................................................................................................................

...........................................................................................................................................

Sozialamt

...........................................................................................................................................................

...........................................................................................................................................................

...........................................................................................................................................................

...........................................................................................................................................

5. Sonstige Daten

Wiedervorlage

...........................................................................................................................................................

...................................................................................................................................................

Sonstige Vermerke

...........................................................................................................................................................

...........................................................................................................................................................

...............................................................................................................................................

Ort, den....................................... .....................................................

Unterschrift – Sozialhilfeträger

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Anlage 3

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder - Hilfeplan nach § 36 Abs.

2 SGB VIII in Verbindung mit § 35 a SGB VIII analog zu § 58 SGB XII

Leistungsempfänger:

Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind,

haben Anspruch auf Eingliederungshilfe. Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall

1. in ambulanter Form

2. in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen

3. durch geeignete Pflegepersonen

4. in Einrichtungen über Tag und nacht sowie sonstigen Wohnformen geleistet.

Leistungserbringer:

Örtlich zuständige Jugendamt des Landekreises oder der Städte

1. Persönliche Daten

Name:.............................................Vorname:..................................geb:..................................

wohnhaft:......................................................................................................................................

2. Anwesende

Eltern:............................................................................................................................................

Kind:..............................................................................................................................................

Jugendamt/Sozialer Dienst:...........................................................................................................

Arzt:..............................................................................................................................................

Leiterin/Gruppenerzieherin der Einrichtung:...............................................................................

3. Ärztliche Stellungnahme/Gutachten vorrangig ärztliche oder psychologische Gutachten

(Arzt muss über besondere Erfahrungen in der Hilfe mit Behinderten verfügen)

...........................................................................................................................................................

...........................................................................................................................................................

...........................................................................................................................................................

...........................................................................................................................................................

.......................................................................................................................................

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Anlage 3

Ziel der vorgesehenen Maßnahme

...........................................................................................................................................................

...................................................................................................................................................

Art der Maßnahme

...........................................................................................................................................................

...................................................................................................................................................Begi

nn der Maßnahme

...........................................................................................................................................................

...................................................................................................................................................Daue

r der Maßnahme

...........................................................................................................................................................

...................................................................................................................................................

Kostenträger

...........................................................................................................................................................

...................................................................................................................................................

Förderplan/Fortschreibung des Förderplanes

...........................................................................................................................................................

...................................................................................................................................................

Termine zu weiteren Hilfeplankonferenzen

...........................................................................................................................................................

...........................................................................................................................................................

...............................................................................................................................................

4. Einschätzung der Beteiligten

Eltern:.................................................................................................................................................

...........................................................................................................................................................

.............................................................................................................................................

Arzt:...................................................................................................................................................

...........................................................................................................................................................

..............................................................................................................................................

Jugendamt:.........................................................................................................................................

...........................................................................................................................................................

..............................................................................................................................................

Einrichtung:.......................................................................................................................................

...........................................................................................................................................................

...............................................................................................................................................

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Anlage 3

5. Sonstige Daten

Wiedervorlage

...........................................................................................................................................................

...................................................................................................................................................

Sonstige Vermerke

...........................................................................................................................................................

...........................................................................................................................................................

...........................................................................................................................................................

...........................................................................................................................................

Ort, den....................................................

Unterschrift Leistungserbringer Unterschrift Leistungsberechtigter

(bzw. gesetzlicher Vertreter)

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Anlage 4

Anlage 4 - Möglichkeiten der Entwicklungseinschätzung nach ausgewählten diagnostischen

Verfahren

Vorbemerkungen:

Der Landesarbeitskreis möchte ausdrücklich festhalten, dass die nachfolgend aufgeführten

Verfahren eine Auswahl darstellen und somit kein Anspruch auf Vollständigkeit besteht. Die

Entwicklungseinschätzungen sind Verfahren zur Entwicklungsprüfung von Kindern, um

rechtzeitig Auffälligkeiten zu erkennen und notwendige Fördermaßnahmen einzuleiten.

Es sind KEINE Testverfahren, denn diese dürfen nur von bestimmten Berufsgruppen

durchgeführt werden (z. B. Psychologen). Die in den Einrichtungen vorliegenden Fachgutachten,

in dem bestimmte Verhaltenweisen bzw. Problemlagen eines Kindes beschrieben werden und

gebündelt in einer Diagnose zum Ausdruck gebracht werden, basieren in der Regel auf einer

nominierten und statusbezogenen Diagnostik, der Testdiagnostik bzw. der psychiatrischen

Nosologie.

Im Abschlussbericht des Modellprojektes „Zur Integration behinderter Kinder in

Kindertageseinrichtungen“ (S. 149 152) werden die Anforderungen an eine pädagogische

Diagnostik in integrativen pädagogischen Prozessen beschrieben. Die pädagogische Diagnostik

unterscheidet sich in ihrer Ausrichtung und vom Bezugssystem her deutlich von oben

beschriebener nominierten und statusbezogenen Diagnostik. Der wesentliche Unterschied ist

dabei, dass sich die pädagogische Diagnostik an der Biographie des jeweiligen Menschen

orientiert. Das heißt, sie orientiert sich sowohl an dem Menschen als auch an seiner Entwicklung.

Um so wichtiger ist es, dass bei der Auswahl von Maßnahmen darauf geachtet wird, dass diese

bei Anwendung „das Bild vom Kind“ differenzierter erscheinen lassen.

Bei den Beobachtungen und Einschätzungen ist das Kind ist in seiner bio-psycho-sozialen

Einheit zu sehen, welches sich aktiv mit seiner Umwelt auseinander setzt.

Zur Einschätzung des Entwicklungsstandes sollten immer alle Bereiche der kindlichen

Persönlichkeit betrachtet werden (Wahrnehmung, Denken, Sprache, Motorik, Sozial-

Emotionsverhalten).

Ziel sollte es sein, den Lernweg, die Stärken und Schwächen des einzelnen Kindes zu

analysieren und ein darauf aufbauendes, ganzheitlichen Förderkonzept zu entwickeln.

Die Auswahl und der Einsatz eines Instrumentes zur Entwicklungseinschätzung hängt

maßgeblich von der konkreten Zielstellung ab.

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Anlage 4

Dr. Hans Rudolf Leu benennt 3 Ebenen, die sich durch ihre konkrete Zielstellung unterscheiden.

Alle bereits vorhandenen Instrumente können diesen Ebenen zugeordnet werden.

Folgend werden die bekannten Instrumente kurz vorgestellt. Für die konkrete Anwendung ist es

nötig, die entsprechende Literatur einzusehen.

Ebene A

Entwicklung einer kindzentrierten Perspektive in der Pädagogik

Alle Beobachtungsinstrumente, die auf dieser Ebene einzuordnen sind, ermöglichen ein besseres

Verstehen des Kindes, seiner individuellen Interessen und Bedürfnisse sowie seiner ganz

persönlichen Bildungs- und Lernwege.

Die Anwendung der Instrumente dieser Ebene helfen, einen umfassenden und möglichst

objektiven Blick für die Besonderheiten eines Kindes zu erhalten. Daher wird die Zielsetzung

dieser Ebene als vorrangige für die pädagogische Arbeit angesehen.

Der Einsatz folgender Instrumente wäre denkbar:

GARDNER (7 INTELLEGENZEN)

Kinder konstruieren sich ein Bild von der Welt. Dieses Bild setzt sich aus allen

Sinneseindrücken zusammen, die im Erfahrungsbereich des Kindes liegen.

Ausgangspunkt ist, die Kinder nicht nur nach den allgemeinen Fähigkeiten, insbesondere im

sprachlich-kognitiven Bereich zu beurteilen, sondern auf die Wege zu achten, auf denen die

Kinder ihre Welt strukturieren.

Das Wissen, dass Kinder in unterschiedlichen Bereichen unterschiedliche Kompetenzen

entwickeln, wird das grundlegende Verständnis der Erzieher/innen für die Situation der Kinder

verändern.

Kompetenzen:

- sprachliche Intelligenz

- logisch-mathematische Intelligenz

- Bewegungsintelligenz

- musikalische Intelligenz

- soziale Intelligenz

- praktische Intelligenz

- wissenschaftliche Intelligenz

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Anlage 4

Nachzulesen in: Die sieben Intelligenzen des Howard Gardner. In: Laewen, Hans-Joachim /

Andres, Beate (Hrsg.): Forscher - Künstler - Konstrukteur. Luchterhand-Verlag. (ISBN 3-472-

05113-2)

Ebene B

Kontrolle von Lernfortschritten im Rahmen klar definierter Altersnormen und Lernziele

Zu dieser Ebene gehören Beobachtungsinstrumente, bei denen der Blick auf bestimmte

Entwicklungsbereiche des Kindes fokussiert wird. Altersnormen sind durch empirische

Forschungen erarbeitet worden.

Durch den Vergleich mit vorhergehenden Beobachtungen des gleichen Instrumentes werden

Lernfortschritte sichtbar.

Möglicher Einsatz folgender Instrumente wäre denkbar:

KIPHARD (ENTWICKLUNGSGITTER)

Diese beinhaltet eine Entwicklungsskala für die ersten 4 Lebensjahre, zusammengestellt als

Entwicklungsgitter. Die Erläuterungen im dazugehörigen Buch sind unbedingt bei der

Einschätzung mit zu berücksichtigen.

Das Ziel der Entwicklungsüberprüfung ist, einen Überblick über den augenblicklichen

Entwicklungsstand des Kindes zu erhalten.

Im Entwicklungsgitter sind Mindestanforderungen gegeben, d. h. die Altersangaben orientieren

sich an der untersten Norm. Zwischen den Untersuchungen sollten ca. 6 Monate liegen. Das

Instrument dient nicht nur der Entwicklungsüberprüfung, sondern stellt auch ein gezieltes

Übungsprogramm zur systematischen Förderung entwicklungsrückständiger Kinder dar.

Funktionsbereiche:

A – Sehen und optisch wahrnehmen

B – Greifen sowie Hand- und Fingergeschick

C – Fortbewegung und Gesamtkörperkontrolle

D – Mundgeschick und aktiver Sprachschatz

E – Hören und akustisch wahrnehmen (Sprachverständnis)

Zu beziehen: Kiphard, E. J. „Wie weit ist mein Kind entwickelt?“ Eine Anleitung zur

Entwicklungsüberprüfung. Verlag modernes Lernen Dortmund. (ISBN 3-8080-0267-0)

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Anlage 4

BELLER (ENTWICKLUNGSTABELLE)

MÖGLICHKEITEN DER ENTWICKLUNGSEINSCHÄTZUNG DES NICHT BEHINDERTEN KINDES NACH PROF. KUNO BELLER Jedes Kind kann sich in den verschiedenen Bereichen unterschiedlich entwickeln. Das

Entwicklungsprofil gibt ein Bild der Individualität des Kindes und zeigt die Verteilung der

Kompetenzen im Kind.

Es stellt eine Basis für die Auswahl individueller, der Entwicklung angemessener Angebote dar.

Ziel ist es, eine Über- und Unterforderung zu vermeiden. Die Beobachtung des Kindes erfolgt

durch eine vertraute Erzieherin im Kindergartenalltag auf Grundlage der Entwicklungstabelle

und liefert die Information über die Entwicklung des Kindes. Der Beobachter versucht zu

verstehen, was er wahrnimmt (Verhaltensweisen). Dadurch wird ihm das Kind wichtig. Das

Kind spürt das Interesse des Erziehers und nimmt es als Zuwendung wahr. Durch die aktive

Beobachtung entwickelt oder verstärkt sich gegenseitiges Interesse, welches wiederum eine

optimale Voraussetzung für das Lernen ist.

Innerhalb von 2 bis 4 Wochen nach der ersten Erhebung sollte ein zweites Entwicklungsprofil

erhoben werden.

In dieser Entwicklungstabelle ist die Einschätzung des Entwicklungsstandes des Kindes in 8

Bereichen ausgewiesen:

Körperpflege

Umgebungsbewusstsein

Sozial-emotionale Entwicklung

Spieltätigkeit

Sprache

Kognition

Grobmotorik

Feinmotorik

Beller stellt 14 Phasen von Entwicklungsveränderungen in den ersten 72 Lebensmonaten dar.

Zu bestellen unter: Beller & Beller Forschung und Fortbildung in der Kleinkindpädagogik

Derfflingerstraße 20

10785 Berlin

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Anlage 4

PAC (PÄDAGOGISCHE ANALYSE UND CURRICULUM DER SOZIALEN UND PERSÖNLICHEN

ENTWICKLUNG)

Das PAC-System stellt ein ausgebautes Beobachtungs- und pädagogisches Fördersystem für

Geistigbehinderte dar. Mit Hilfe eines Handbuches werden Leistungen eines Kindes in den

Bereichen Selbsthilfe, Verständigungsvermögen, Sozialanpassung und Motorik erfasst. Aus nicht

erbrachten Leistungen lassen sich direkte Fördermaßnahmen ableiten.

Mögliche Testformen:

P P-A-C Kleinkind

S/P P-A-C für geistig schwerstbehinderte Kinder und Erwachsene

P-A-C 1 für geistig behinderte Kinder von 6 bis 16 Jahren

M/P-A-C 1 Modifikation von P-A-C 1 für Kinder mit Down-Syndrom

Ein besonderer Schwerpunkt des Materials liegt im kleinschrittigen Aufbau von

Lebensfertigkeiten für den Personenkreis der schwer geistig behinderten Menschen

FEW FROSTIGS ENTWICKLUNGSTEST DER VISUELLEN WAHRNEHMUNG

(M. Frostig dt. Bearbeitung von O. Lockowandt)

Frostig geht davon aus, dass die visuelle Wahrnehmungsfunktion eine Kernbedingung des

Lernens ist. Das Verfahren erfasst mit verschiedenen Untertests Grundfunktionen der

Wahrnehmung:

1. Auge-Hand-Koordination

2. Figur-Grund-Unterscheidung

3. Formkonstanz

4. Lage im Raum

5. räumliche Beziehungen

Altersbereich: Kinder zwischen 4 und 9 Jahren

SINNHUBER (SENSOMOTORISCHE FÖRDERDIAGNOSTIK)

Ziel ist die Erfassung der Lernausgangssituation. Das Entwicklungsgitter ist als Leitfaden heran

zu ziehen. Sichergestellt werden soll, dass Entwicklungsprobleme bei Kindern rechtzeitig

erkannt werden. Dargestellt werden unter anderen auch die spielerische Gestaltung von

Fördersituationen.

Bei der Fortführung der Förderung ist auch das sensomotorische Entwicklungsgitters nach

Kiphard zu beachten.

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Anlage 4

Entwicklungsbereiche:

- Optische Wahrnehmung

- Handmotorik

- Körpermotorik

- Sprache

- Akustische Wahrnehmung

Zu beziehen: Sinhuber, Helga: Ein Praxishandbuch zur Entwicklungsüberprüfung und

Entwicklungsförderung der Kinder von 4 bis 7,6 Jahren. Verlag modernes Lernen – Dortmund.

(ISBN 3-8080-0469-X)

Ebene C

Frühzeitiges Erkennen von Entwicklungsstörungen

Instrumente dieser Ebene dienen als ein Alarmsystem für pädagogische Fachkräfte und Eltern.

Sie signalisieren, ob eine Kind in einem oder mehreren Entwicklungsbereichen gravierend hinter

anderen Kindern zurücksteht. Dabei sind die vergleichbaren Altersnormen im unteren Bereich

angesiedelt.

Möglicher Einsatz folgender Instrumente wäre denkbar:

RICHARD MICHAELIS (VALIDIERTE GRENZSTEINE DER ENTWICKLUNG STAND 2003)

Das Instrument beinhaltet Entwicklungsziele, die von etwa 90 – 95 % der Kinder einer

definierten Population gesunder Kinder bis zu einem bestimmten Alter erreicht worden ist. Die

in diesem Instrument ausgewählten Grenzsteine sind unerlässliche Durchgangsstadien der

kindlichen Entwicklung in der westlichen Zivilisation. Die Grenzsteine soll die Aufmerksamkeit

der ErzieherInnen in Kindertageseinrichtungen auf wichtige Entwicklungs- und

Bildungssegmente lenken, um frühzeitig Risiken in den Bildungsabläufen der Kinder zu

erkennen. Es ist kein Diagnostikinstrument.

Das Instrument enthält folgende Schwerpunkte:

1. Grenzstein der Körpermotorik

2. Grenzstein der Hand- und Fingermotorik

3. Grenzstein des Spracherwerbes

4. Grenzstein der kognitiven Entwicklung

5. Grenzstein der sozialen Kompetenz

6. Grenzstein der emotionalen Kompetenz

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Anlage 4

INFANS – Institut für angewande Sozialisationsforschung Frühe Kindheit e.V. Havelberger Str.

13, 10559 Berlin

Nachzulesen: www.mbjs.brandenburg.de/kita/kita-startseite

„HURRA, ICH KANNS“

Dieses Verfahren aus dem ÖBV Pädagogischer Verlag, Wien teilt sich in 2 Bereiche und ist

besonders für das Vorschulalter geeignet.

1. Vorschulförderprogramm: Bewegungstraining, Gedächtnistraining,

Konzentrationstraining, Sozialtraining

2. Verfahren zur Erfassung von Teilleistungsschwächen im Vorschulalter

Optische Wahrnehmung und Differenzierung

Akustische Wahrnehmung und Differenzierung

Verbindung von optischen und akustischen Leistungen

Merkfähigkeit, Handgeschicklichkeit, Körper- und

Raumwahrnehmung

Zu beziehen: Sedlak, Franz/ Sidelar, Brigitte: „Hurra, ich kann’s.“ ÖBV Pädagogischer Verlag,

Wien. (ISBN 3-215-05169-9)

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Anlage 5

Anlage 5 - Servicestellen nach § 23 SGB IX Kreise und

kreisfreie Städte

Träger der gemeinsamen Servicestellen nach SGB IX

Regierungsbezirk Chemnitz

Chemnitz, Stadt Bundesversicherungsanstalt

für Angestellte

An der Markthalle 3-5

09111 Chemnitz

Bundesknappschaft

Jagdschänkenstr. 50

09117 Chemnitz

Barmer Ersatzkasse

Augustusburger Str. 189

09127 Chemnitz

Plauen, Stadt Landesversicherungsanstalt

Sachsen

A+B Stelle Plauen

Weststr.

08523 Plauen

IKK Sachsen

Marienstr. 21

08727 Plauen

Zwickau, Stadt Bundesversicherungsanstalt

für Angestellte

Hauptmarkt 25

08056 Zwickau

Barmer Ersatzkasse

Lothar-Streit-Str. 10b

08056 Zwickau

Kreis Annaberg Landesversicherungsanstalt

Sachsen

A+B Stelle Annaberg

Geyersdorfer Str. 9a

09456 Annaberg-Buchholz

AOK Sachsen

Geschäftsstelle Annaberg

Str. der Einheit

09459 Annaberg-Buchholz

Kreis Chemnitzer

Land

Landesversicherungsanstalt

Sachsen

A+B Stelle Glauchau

Hoffnung 81-82

08371 Glauchau

Landesversicherungsanstalt

Sachsen

A+B Stelle Hohenstein-

Ernstthal

Am Bahnhof 3

08337 Hohenstein-

Ernstthal

Kreis Freiberg Bundesversicherungsanstalt

für Angestellte

Chemnitzer Str. 8

09599 Freiberg

Landesversicherungsanstalt

Sachsen

A+B Stelle Flöha

Kohlenstr. 1a

09557 Flöha

Vogtlandkreis Landesversicherungsanstalt

Sachsen

A+B Stelle Auerbach

Robert-Blum-Str. 2

08209 Auerbach

Landesversicherungsanstalt

Sachsen

A+B Stelle Oelsnitz

Adolf-Damaschke-Str. 20

08606 Oelsnitz

Landesversicherungsanstalt

Sachsen

A+B Stelle Reichenbach

Bahnhofstr. 8

08468 Reichenbach

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Anlage 5

Mittlerer

Erzgebirgskreis

Landesversicherungsanstalt

Sachsen

A+B Stelle Zschopau

Johannisstr. 5

09405 Zschopau

Landesversicherungsanstalt

Sachsen

A+B Stelle Olbernhau

Markt 5

09529 Olbernhau

IKK Marienberg

Hanschallee 1

09496 Marienberg

Kreis Mittweida Bundesversicherungsanstalt

für Angestellte

Markt 21-23

09649 Mittweida

Landesversicherungsanstalt

Sachsen

A+B Stelle Heinichen

Bahnhofstr. 35

09661 Hainichen

Landesversicherungsanstalt

Sachsen

A+B Stelle Rochlitz

Leipziger Str. 34 – 36

09306 Rochlitz

Kreis Stollberg Landesversicherungsanstalt

Sachsen

A+B Stelle Stollberg

Parkstr. 10

09366 Stollberg

Kreis Aue-

Schwarzenberg

Bundesanstalt für

Angestellte

Postplatz 2a

08280 Aue

Landesversicherungsanstalt

Sachsen

A+B Stelle Schwarzenberg

Str. der Einheit 55

08340 Schwarzenberg

Kreis Zwickauer

Land

Landesversicherungsanstalt

Sachsen

A+B Stelle Werdau

Leipziger Str. 21

08412 Werdau

Regierungsbezirk Dresden

Dresden, Stadt Bundesversicherungsanstalt

für Angestellte

Fetzscher Str. 34

01307 Dresden

BKK Landesrepräsentanz

Sachsen

Tiergartenstr. 32

01219 Dresden

AOK Sachsen

Georgenstr. 7

01097 Dresden

Verwaltungsberufsgenossenschaft

Bezirksverwaltung Dresden

Schützenhohe 26

Postfach 10 02 29

01072 Dresden

Görlitz, Stadt Bundesversicherungsanstalt

für Angestellte

Berliner Str. 57

Görlitz

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Anlage 5

Hoyerswerda, Stadt Landesversicherungsanstalt

Sachsen

A+B Stelle Hoyerswerda

Albert-Einstein-Str. 47

02977 Hoyerswerda

Kreis Bautzen Landesversicherungsanstalt

Sachsen

A+B Stelle Bautzen

Muskauer Str. 20c

02625 Bautzen

IKK Bischofswerda

Kamenzer Str. 29B

01877 Bischofswerda

Kreis Meißen Landesversicherungsanstalt

Sachsen

A+B Stelle Meißen

Teicherring 9

01562 Meißen

AOK Sachsen

Rennerbergstr. 1

01445 Radebeul

Niederschlesischer

Oberlausitzkreis

Landesversicherungsanstalt

Sachsen

A+B Stelle Niesky

Hausmannstr. 1b

02906 Niesky

Landesversicherungsanstalt

Sachsen

A+B Stelle Weißwasser

Str. der Glasmacher 20

02943 Weißwasser

Kreis Riesa-

Großenhain

Bundesversicherungsanstalt

für Angestellte

Alexander-Puschkin-Platz

4 c/d

01587 Riesa

Landesversicherungsanstalt

Sachsen

A+B Stelle Großenhain

C.-M.von-Weber-Allee 41

01558 Großenhain

AOK Sachsen

Friedrich-Engels-Str. 59

01587 Riesa

Kreis Löbau-Zittau Landesversicherungsanstalt

Sachsen

A+B Stelle Löbau

Georgewitzer Str. 25

02708 Löbau

Landesversicherungsanstalt

Sachsen

A+B Stelle Zittau

Villingring 3

02753 Zittau

Kreis Sächsische

Schweiz

Bundesversicherungsanstalt

für Angestellte

Dohnaische Str. 68

01796 Pirna

Landesversicherungsanstalt

Sachsen

A+B Stelle Sebnitz

Schandauer Str. 4

01855 Sebnitz

Weißeritzkreis Landesversicherungsanstalt

Sachsen

A+B Stelle Freital

Mühlenstr. 10

01705 Freital

Landesversicherungsanstalt

Sachsen

A+B Stelle

Dippoldiswalde

Nicolaistr. 6

01744 Dippoldiswalde

AOK Sachsen

Dresdner Str. 205

01705 Freital

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Anlage 5

Kreis Kamenz Landesversicherungsanstalt

Sachsen

A+B Stelle Kamenz

Auenstr. 10

01917 Kamenz

Regierungsbezirk Leipzig

Leipzig, Stadt Bundesversicherungsanstalt

für Angestellte

Nordstr. 17

04105 Leipzig

DAK Geschäftsstelle

Leipzig

Augustusplatz 7

04109 Leipzig

Bundesknappschaft

Friedrich-Ebert-Str. 51

04109 Leipzig

Kreis Delitzsch Landesversicherungsanstalt

Sachsen

A+B Stelle Delitzsch

Schkeuditzer Str. 80

04509 Delitzsch

Landesversicherungsanstalt

Sachsen

A+B Stelle Eilenburg

Bergstr. 62

04838 Eilenburg

AOK Sachsen

Markt 2

04849 Bad Düben

Kreis Döbeln Landesversicherungsanstalt

Sachsen

A+B Stelle Döbeln

Äußere Dresdner Str.

04720 Döbeln

Kreis Leipziger Land Landesversicherungsanstalt

Sachsen

A+B Stelle Borna

Wettinstr.7

04552 Borna

AOK Sachsen

Xeutzner Str. 14

04452 Borna

Muldentalkreis Bundesversicherungsanstalt

für Angestellte

Markt 10

04668 Grimma

Landesversicherungsanstalt

Sachsen

A+B Stelle Wurzen

Badergasse 1-9

04808 Wurzen

AOK Sachsen

Torgauer Str. 4

04808 Wurzen

Kreis Torgau-

Oschatz

Landesversicherungsanstalt

Sachsen

A+B Stelle Oschatz

Blomberger Str. 6

04758 Oschatz

Landesversicherungsanstalt

Sachsen

A+B Stelle Torgau

Leipziger Str. 42

04860 Torgau

AOK Sachsen

Wolffersdorfstr. 9

04860 Torgau

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Anlage 6

Anlage 6 - Stiftungen

Die folgenden Stiftungen sind eine Auswahl von Stiftungen für Kinder mit besonderem

Förderbedarf, die unter www.stiftung-fuer-kinder.de zu finden sind.

Name der Stiftung Ansprechpartner/Adresse Zweck Auszahlungsbetrag/

Besonderheit Stiftung für Kinder C/o RA Ekkehard Arnsperger

Schwaighofstr. 14

79100 Freiburg im Breisgau

fon: 0761 71015

fax :0761 77306

mail:

[email protected]

Unterstützung von

Kindern in

Deutschland und auf

den Phillipinen

GWA - Arbeit

Datenbank mit 2.800

Adressen von Stiftungen,

Vereinen, Instituten und

Organisationen für Kinder

und Jugendliche

Angela-Havers-

Stiftung

C/o Stifterverband für die Deutsche

Wissenschaft e.V.

Barkhovenallee 1

45239 Essen

fon: 0201 84010

fax: 0201 8401301

mail: [email protected]

www.Stifterverband.de

Unterstützung

behinderter Kinder

und bedürftigen

alten Menschen

ca. 45.000 €

Clarence- und Emma-

Mielech-Stiftung

Wilhelm Rabe (Vorstand)

Georg-Wilhelm-Str. 3

10711 Berlin

fon: 03089 36950

fax: 03089 369588

Unterstützung

behinderter und

krebskranker Kinder

Mitglied im

Bundesverband

Deutscher

Stiftungen

ca. 133.500 €

Dr. Alois-Stankiewicz-

Stiftung

Dr. Hannelore Stankiewicz

Lönspark 65

29227 Celle

fon: 065141 86282

fax: 065141 83929

mail :

[email protected]

Förderung

behinderter Kinder

Mitglied im

Bundesverband

Deutscher

Stiftungen

ca. 45.000 €

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Anlage 6

Dr. Hans- und Therese-

Krille- Stiftung

C/o Dresdner Bank AG

Erb- und Stiftungsangelegenheiten

60301 Frankfurt am Main

Sven Albrecht

fon: 069 26353931

mail:

[email protected]

Unterstützung

bedürftiger

körperbehinderter

Kinder und

Jugendlicher

Gemeinnützige

Organisation,

welche diese

unterstützt

Mitglied im

Bundesverband

Deutscher

Stiftungen

Einhorn-Stiftung Dieter Schultz

(Vorstandsvorsitzender)

PF 1665

87686 Memmingen

fon: 08331 1040

fax: 08331 104333

Unterstützung

besonders

hilfebedürftiger

Personen, besonders

kranke und

behinderte Kinder

Mitglied im

Bundesverband

Deutscher

Stiftungen

Franz-Kessler-

Gemeinnützige

Stiftungsgesellschaft

Dr. Wilhelm-Ladenburger-Str. 5

88422 Bad Buchau

Schutz, Erziehung,

Ausbildung geistig

behinderter ,

deutscher Kinder

Frederike-Bresser-

Stiftung

C/o Stifterverband für die Deutsche

Wissenschaft e.V.

Barkhovenallee 1

45239 Essen

fon: 0201 84010

fax: 0201 8401301

mail: [email protected]

www.Stifterverband.de

Unterstützung

behinderter Kinder

Gold-Kraemer-Stiftung Römerstr. 100

50226 Frechen

fon: 0221 2080914

fax: 0221 230823

Förderung von

Einrichtungen

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Anlage 6

Hans- und Elfriede-

Westphal-Stiftung

Dr. Wilhelm Haberkorn

Im kleinen Feld 18

30982 Pattensen

fon: 05101 915055

Förderung von

Einrichtungen

Mitglied im

Bundesverband

Deutscher

Stiftungen

ca. 5.000 €

Heinrich-Busch-

Stiftung

Dr. W. Fischer

Tarpenbekstr. 128

20251 Hamburg

Förderung

behinderter Kinder

und deren Mütter

Hans- und Ilse-

Bühnen-Stiftung

Ostpreußische Str. 20

28211 Bremen

fon: 0421 5120100

fax: 0421 5120255

Förderung der

Integration

behinderter Kinder

u.a. im Kindergarten

ca. 40.500 €

Hilfe für

schwerstbehinderte

Kinder-Theodor-

Fischwasser-Stiftung

Ministerialdirektor a.D.

Gerd Fischwasser

(Vorstandsvorsitzender)

Weinbergstr. 7

53177 Bonn

fon: 0228 33610

fax: 0228 327136

Unterstützung in

allen Bereichen

9.500 €

Kurt-Feierabend-

Stiftung

Lorenz Nieth

Pfarrstr. 20

065527 Niedernhausen

fon: 06127 2508

[email protected]

www.kurt-feierabend-stiftung.de

Hilfe für körperlich

und geistig

behinderte Kinder

Kämpgen-Stiftung Dipl.-Päd. Petra Grobusche (GF)

Matthiaskirchplatz 5

50968 Köln

fon: 0221 9312010

fax: 0221 93120120

mail:

[email protected]

www.kaempgen-stiftung.de

u.a. Förderung

körperbehinderter

Kinder und begabter

Waisen

Mitglied im

Bundesverband

Deutscher

Stiftungen

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Anlage 7

Anlage 7- Literaturhinweise zum Thema Integration und Behinderung

Literatur aus den Modellprojekten in Sachsen

Landesverband Sachsen Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. (1997):

„Integration- Wirklichkeit und Ansprüche“, Zwischenbericht zum Modellprojekt „Integration

von behinderten Kindern in Kindertageseinrichtungen“, herausgegeben im Auftrag des

Sächsischen Landesjugendamtes Chemnitz, Chemnitz

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie (Hg) (1999):

Modellprojekt:“ Integration von behinderten Kindern in Kindertageseinrichtungen“,

Abschlussbericht - Auf dem Weg zu einer Kindertageseinrichtung für alle, Dresden

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie (Hg) (2000):

Projekt: „Qualifizierung von Fachberatung für Integrationsberatung“ , Dresden

Grundlagenliteratur:

Achilles, I. (2002): Und um uns kümmert sich keiner. Die Situation der Geschwister behinderter

und chronisch kranker Kinder, Serie Piper

Ayres, J. (2002): Bausteine der kindlichen Entwicklung. Die Bedeutung der Integration im

Sinne für die Entwicklung des Kindes. Störungen erkennen und verstehen. Ganzheitliche

Frühförderung und Therapie. Praktische Hilfen für Eltern. Springer Verlag

Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e.V. (HG) (1993): Die Rechte behinderter

Menschen und ihre Angehörigen. Emden

Dichans, W.-SPI-(1993): Der Kindergarten als Lebensraum für behinderte und nichtbehinderte

Kinder. 2. Auflage. Kohlhammer

Eberwein, H. (Hg) (1996): Einführung in die Integrationspädagogik. Deutscher Studien Verlag,

Weinheim.

Eberwein, H. (Hg) (1997): Handbuch Integrationspädagogik- Kinder mit und ohne Behinderung

lernen gemeinsam. 1997

Evangelische Bundesarbeitsgemeinschaft für Sozialpädagogik im Kindesalter (HG) (1992):

Gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder - eine Zwischenbilanz nach 10

Jahren integrativer Praxis im Bereich der Bremischen evangelischen Kirche. Bielefeld.

Feuser, G. (1995): Behinderte Kinder und Jugendliche zwischen Integration und Aussonderung.

Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt.

Jonas, M. (1990): Trauer und Autonomie bei Müttern schwerstbehinderter Kinder. Ein

feministischer Beitrag. Mathias-Grünewald-Verlag Mainz.

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Anlage 7

Jonas, M. (1992): Behinderte Kinder - Behinderte Mütter? Fischer Taschenbuchverlag.

Kaplan-Rückert-Garde u.a.( ): Gemeinsame Förderung behinderter und nichtbehinderter

Kinder. (Grüne Reihe) Weinheim und Basel

Schmutzler, H.-J. (1999): Handbuch Heilpädagogisches Grundwissen. Herder Verlag

Staatsinstitut für Frühpädagogik und Familienforschung München (Hg) ( ): Handbuch der

integrativen Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder . Ernst Reinhardt Verlag

München Basel.

Klein, G./Kreiel, G./Kron, M./Reiser. H.: Integrative Prozesse in Kindergartengruppen. Über

die gemeinsame Erziehung von behinderten und nichtbehinderten Kindern. (DJI Materialien)

Juventa Verlag Weinheim und München

Miedaner, L. (1997): Gemeinsame Erziehung Behinderter und Nichtbehinderter Kinder. (DJI

Materialien)

Muth, J. (1986): Integration von Behinderten. Über Gemeinsamkeiten im Bildungswesen.

Essen.

Schöler, J. (Hg)/Fritzsche, R./Schastok, A. (2001): Ein Kindergarten für alle - Kinder mit und

ohne Behinderung spielen und lernen gemeinsam. Neuwied u.a.

Tröster, H. (1990): Einstellungen und Verhalten gegenüber Behinderten, Konzepte, Ergebnisse

und Perspektiven sozialpsychologischer Forschung. Bern u.a.

Zeitschriften:

Gemeinsam Leben - Zeitschrift für Integrative Erziehung. Luchterhand, ISSN 0943-8394,

Postfach 2352, 56513 Neuwied

Zeitschriftenartikel zu den Themen Bildung und zum Themenbereich der Behinderung

Deller, Ulrich (20002): „Bildungslieferant“ Kindergarten? - Ergebnisse und mögliche

Auswirkungen der PISA-2000-Studie auf die Kindertagesstätten, Jugendhilfe 4/2002, S. 186-

196.

Dollhase, Rainer (2000): Reif für die Schule?, Kinderzeit 5/2000, S. 5-8.

Hense, Magarita (2002): Bildungsarbeit im Team. Kinderzeit 2/2002, S. 6-8.

Hillebrandt, Birgit (2002): Vor(der)schule. Kinderzeit 2/2002, S. 9-10

Hübner, Klaus (2000): Die Arche Noah. Kinderzeit 11/2000, S. 12-14

Krieg, Elisabeth/ Krieg, Helmut/Krüger, Elisabeth (2000): Kinder verstehen lernen -

Beobachtung - Eine Technik für sich, Welt des Kindes 4/2000, S. 20 - 25.

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Anlage 7

Rauschenbach, Thomas (2000): Kitas auf dem Weg zu sozialen Dienstleistungszentren für

Kinder und ihre Familien im Sozialraum- 4 Thesen. Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit

10/2000, S. 385-388.

Schnabel, Michael/ Ho Huoney-Min (2001): Ein erfolgreiches Konzept der

Kindergartenpädagogik- Der Situationsansatz. Eine kritische Bilanz, Kinderzeit 5/2001, S. 18-

20.

Stenger, Ursula (2000): Bildungsauftrag Kreativität, Kinderzeit 8/2000, S. 16-17.

Thirsch, Renate (2000) : Brüche, Krisen, Neuanfänge, Welt des Kindes 6/2000, S. 6-11.

Uhle, Margret (2002): Mehr Bildung in die Kindergärten - Die Hamburger AWO bietet den

Kindergarten von morgen an, Kinder 1/2001, S. 6-8.

Völkel, Petra (2000): Kinder brauchen Kinder - Zum Bildungsauftrag des Kindergarten, Welt

des Kindes 4/2000, S. 16-19.

Wagner, Petra (2001):Kleine Kinder - Keine Vorurteile - Vorurteilsbewusste Pädagogik in

Kindertageseinrichtungen, Diskurs 2/2001, S. 22-27.

Wulk, Johannis (2000): Kinderschulen statt Kindergärten - Ein Blick auf die Frühpädagogik in

Europa, Welt des Kindes 5/2000, S. 17-19

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Anlage 8

Anlage 8 - Ansprechpartner und Tipps

• Bayrisches Integrations-Info der LAG: Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen

Ulrike Ruppert, Eschenbach 104, 91224 Pommelsbrunn

• Fördern durch Spielmittel – Spielzeug für behinderte Kinder e.V.

Siegfried Zoels, Christburger Str. 14, 10405 Berlin

Tel: 030 4429293

Fax: 030 44359214

Mail: [email protected]

• Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen

Renate Kilwing, Schmidthofener Str. 6a, 79423 Heitersheim-Gallenweiler

Tel: 07633 82572

• Hilfe für sozial benachteiligte Kinder

Prof. Dr. Reinhard Hoffmann, Bleichstr. 11, 28203 Bremen

• Kindernetzwerk für kranke und behinderte Kinder und Jugendliche in der Gesellschaft

e.V. (besitzen hilfreiche Datenbanken)

Hanauer Str. 15, 63739 Aschaffenburg

Tel: 06021 12030 und 0180 5213739 (Mo, Die, Do. 9-12)

• Leitfaden für pädagogische Praxis integrativer Kindergartengruppen

R. Aichinger, Paulus-Gmainer-Str. 13, 94491 Hengsberg

• Lernen fördern-Bundesverband zur Förderung Lernbehinderter e.V.

Rolandstr. 61, 50667 Köln

Tel: 0221 380666

Fax: 0221 385954

(Zeitschrift : Gemeinsam leben - Zeitschrift für Integrative Erziehung, Seminare)