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HANDWERK AKTUELL Offizielles Organ der Kreishandwerkerschaft Duisburg 12·14 In diesem Heft: Herbst-Vollversammlung der Kreishandwerkerschaft Duisburg In eigener Sache BG Bau Wettbewerb „Die gute Form“ GFW Duisburg Wettbewerb der Handwerksjugend LGH IKK classic UFH Die Betriebsbörse Recht / Finanzen / Politik / Steuern Innungsnachrichten Die Kreishandwerkerschaft und das BZH bleiben vom 24.12.2014 bis zum 4.1.2015 geschlossen.

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HANDWERKAKTUELLOffizielles Organ der Kreishandwerkerschaft Duisburg

12·14

In diesem Heft:

Herbst-Vollversammlung derKreishandwerkerschaft Duisburg

In eigener Sache

BG Bau

Wettbewerb „Die gute Form“

GFW Duisburg

Wettbewerb der Handwerksjugend

LGH

IKK classic

UFH

Die Betriebsbörse

Recht/Finanzen/Politik/Steuern

Innungsnachrichten

Die Kreishandwerkerschaft

und das BZH bleiben

vom 24.12.2014 bis zum 4.1.2015

geschlossen.

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2 HANDWERK AKTUELL

Herbst-Vollversammlung der KreishandwerkerschaftDuisburg 2

In eigener Sache 3

BG Bau 4

Handwerkskampagne 5

Tagung 5

Die gute Form 6

Neueröffnung 7

GFW Duisburg 8

Wettbewerb 9

LGH 9

IKK classic 10

UFH 10

Die Betriebsbörse 12

Recht 12

Finanzen 16

Politik 16

Steuern 16

Innungsnachrichten 18

Inhalt

Impressum

HANDWERKAKTUELL

Offizielles Organ der Kreishandwerkerschaft

Duisburg

Herausgeber und Verlag:Kreishandwerkerschaft DUDüsseldorfer Straße 16647053 DuisburgTelefon (02 03) 9 96 34-0Fax (02 03) 9 96 [email protected]

Redaktion:Lothar HellmannStefan PielBodo H. OppenbergHeinz-Jürgen HipplerNadine BergerGFW DuisburgAndreas OttenDr. Frank Bruxmeier

Anzeigen:KreishandwerkerschaftDuisburg und Oppenberg Druck + Verlag GmbH

Druck:Oppenberg Druck + Verlag GmbHKardinal-Galen-Straße 647051 DuisburgTelefon (02 03) 30 55 66Fax (02 03) 30 55 67

Der Bezugspreis ist durchden Mitgliedsbeitrag an dieKreishandwerkerschaftDuisburg abgegolten.z. Z. gilt Preisliste vom 1.1.2002

tionale Flughafen Düsseldorfals europäische Drehscheibe seinur 20 Minuten entfernt. Auchan den öffentlichen Nahver-kehr sei das Quartier optimalangebunden. Nahezu in Sicht-weite lägen drei U-Bahn-Statio-nen, von denen aus man schnellim Zentrum sei. Gut für Kundenund Mitarbeiter.Das Objekt verfüge über eineNettobaufläche von über50.000 m² voller Möglichkeiten.Bei Grundstücksgrößen von ca.2.500 m² bis hin zu ca. 20.000m² gebe es mannigfaltige Mög-lichkeiten für individuelle Flä-chenzuschnitte und Gestal-tungsspielräume in einem er-schlossenen Gebiet mit Per-spektive und guter Anbindung.Auf Nachfrage teilte Herr Joh-nen mit, dass die Quadratme-terpreise im Mittel bei 100,00EUR lägen.Herr Franke gab einen kurzenÜberblick über das Gewerbege-biet „Im Holtkamp“.Hier gebe es Flächen, die aus-schließlich der Unterbringungvon Gewerbebetrieben vorbe-halten seien, die in anderenBaugebieten wegen ihres Stör-potentials unzulässig seien.Angesiedelt seien hier schonein Schrottplatz und ein Kunst-stoffrecycler.Hier stehen Flächen in der Grö-ßenordnung von 2.000 m² bis50.000 m² zur Verfügung.Eine Vermietung sei hier präfe-riert. Die Mietpreise seien ab-

Die Herbst-Vollversammlungder KreishandwerkerschaftDuisburg fand am 18.11.2014um 18.00 Uhr im „Haus desHandwerks“ statt.Herr KreishandwerksmeisterHellmann begrüßte die Anwe-senden und gab dann das Wortweiter an die Referenten desAbends.Herr Johnen stellte die aurelisReal Estate GmbH & Co. KG kurzvor. aurelis sei ein bundesweittätiger Projekt- und Flächen-entwickler, dessen Stärke inzwei Geschäftsfeldern liege: imAsset Management und im De-velopment. Das Potenzial, dasin einer Immobilie stecke, wer-de erkannt und entwickelt. MitRevitalisierungs- oder Neubau-maßnahmen werde das Miet-porfolio aufgewertet. Aus un-genutzten Brachflächen werdeerschlossenes Bauland mit Pla-nungsrecht.Ziel sei es, für Partner Werteund Projekte mit Bestand zuschaffen. Gewerblichen Mie-tern werden bedarfsgerechteLösungen für eine langfristigeZusammenarbeit geboten. Ge-meinsam mit Kommunen wür-den innerstädtische Freiflächenentwickelt. Mit Investoren, Pro-jektentwicklern und Bauträgernwürden aus Brachen zukunfts-orientierte Lebensräume fürspätere Nutzer gemacht.Frau Juretzko ging anhand ei-nes Power-Point-Vortrages nä-her auf das Gewerbegebiet „AmWasserturm“ ein.

Das Quartier „Am Wasserturm“sei eine ehemalige Bahnliegen-schaft und liege im Süden derDuisburger Innenstadt im zen-trumsnahen Stadtteil Hochfeld.Es liege damit ganz nah bei Kun-den und Geschäftspartnern.Das mache das über 50.000 m²große Gewerbegebiet für dieunterschiedlichen Branchensehr attraktiv. Denn hier wür-den sich die Nähe zum Stadt-zentrum und die schnelle Er-reichbarkeit des Umlands ver-binden. Die Zufahrt erfolgeüber die Heerstraße.Das Areal habe eine direkte An-bindung an die Bundesauto-bahn 59 und damit denschnellsten Zugang zur A40 undzur A3. Das Ruhrgebiet, dasRheinland und der Niederrheinlägen vor der Tür. Der interna-

Herbst-Vollversammlung der Kreishandwerkerschaft Duisburg

Bericht des alten und neuen Kreishandwerksmeisters Dipl.-Ing. Lothar Hellmann

Auditorium

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HANDWERK AKTUELL 3

hängig von der Laufzeit und derAusstattung usw.Betriebswohnungen seien aufdem Gelände möglich.Herr KreishandwerksmeisterDipl.-Ing. Hellmann bedanktesich für die interessanten Infor-mationen und teilte mit, dassdie anwesenden Obermeisterals Multiplikatoren die Informa-tionen an ihre Innungsmitglie-der weitergeben würden.Herr Johnen seinerseits bedank-te sich noch einmal für die Mög-lichkeit der Vorstellung der Pro-jekte in der Vollversammlung.Anschließend gab Herr Kreis-handwerksmeister Hellmannseinen Geschäftsbericht ab undberichtete über runde Geburts-tage, Todesfälle und Veranstal-

tungen der Innungen, wie zumBeispiel Gesellenprüfungenund Freisprechungen, Eig-nungstests, Neuwahlen undEhrungen.Nach dem Bericht des HerrnHellmann gaben Herr Hauptge-schäftsführer Piel und Herr Ge-schäftsführer Dr. Bruxmeier ih-re Berichte ab.Es fanden die Neuwahlen fürden Vorstand der Kreishand-werkerschaft Duisburg statt.Siehe hierzu auch den Artikel„Kreishandwerkerschaft wählteneuen Vorstand“ in dieser Aus-gabe.Der Haushaltsplan 2015 derKreishandwerkerschaft Duis-burg wurde mit einer Enthal-tung angenommen.

Referenten der Firma aurelis Real Estate GmbH & Co. KG: (von links) Dipl.-Ing. Wolfgang Johnen, Dipl.-Sachverständiger(DIA) Markus Franke und Dipl.-Geogr. Yvonne Juretzko

In der Vollversammlung derKreishandwerkerschaft Duis-burg am 18.11.2014 wurde einneuer Vorstand gewählt.Herr Dipl.-Ing. Lothar Hellmannwurde in seinem Amt als Kreis-handwerksmeister bestätigt.Herr Obermeister GünterSchröers wurde als stellvertre-tender Kreishandwerksmeisterwiedergewählt.Er bekleidet auch gleichzeitigdas Amt des Kreislehrlingswar-tes und wurde auch in diesesAmt wiedergewählt.

Herr Obermeister HermannScheelen wurde ebenfalls zumstellvertretenden Kreishand-werksmeister wiedergewählt.Als weitere Vorstandsmitglie-der wurden wiedergewählt:Frau Obermeisterin CharlotteNoé, Herr Obermeister KlausBerger, Herr Obermeister Blas-tik, Herr Obermeister Jörg Häm-merling und Herr ObermeiserUdo Rosenstengel.Neu in den Vorstand gewähltwurde: Herr Obermeister Jür-gen Struchholz.

Kreishandwerkerschaftwählte neuen Vorstand

In eigener Sache

Von links nach rechts: Udo Rosenstengel, Klaus Berger, JörgHämmerling, stv. Kreishandwerksmeister Hermann Scheelen,Kreishandwerksmeister Dipl.-Ing. Lothar Hellmann, stv. Kreis-handwerksmeister Günter Schröers, Heinz-Josef Blastik, Charlotte Noé

Die nordrhein-westfälischen Ar-beitgeber empfehlen im bera-tenden Ausschuss für das Min-destentgelt auf eine Anhebungdes Mindestentgeltes nach demTariftreue- und VergabegesetzNRW zum 1. Januar 2015 zu ver-zichten und eine zeitnahe Ver-einheitlichung des NRW-Verga-bemindestentgelts und desbundeseinheitlichen Mindest-lohns anzustreben.Nach der Verabschiedung desGesetzes zur Stärkung der Tarif-autonomie (Tarifautonomie-stärkungsgesetz) durch Bun-destag und Bundesrat tritt zum1. Januar 2015 ein bundesweiteinheitlicher gesetzlicher Min-destlohn in Höhe von 8,50 Euroin Kraft. Bereits bestehende all-gemeinverbindliche Tarifverträ-ge im Entsendegesetz, die füreinzelne Branchen oder Regio-nen gelten, übernehmen spä-testens ab dem 1. Januar 2018den gesetzlichen Mindestlohnin der dann geltenden Höhe,wobei das Stundenentgelt be-reits ab dem 1. Januar 2017mindestens 8,50 Euro betragenmuss.Eine mit Arbeitnehmer- und Ar-beitgebervertretern besetzteMindestlohnkommission sollerstmals im Jahr 2016 über eine

Anpassung der Höhe des Min-destlohns zum 1. Januar 2017beschließen. Danach beschließtdie Mindestlohnkommissiondann alle zwei Jahre über An-passungen der Mindestlohnhö-he.Spätestens mit der nun be-schlossenen Einführung desbundesweiten Mindestlohns istein NRW-Sonderweg im Verga-berecht nicht mehr erforder-lich. Insbesondere sind keinesozialpolitischen Gründe für einvom bundeseinheitlichen Min-destlohn abweichendes NRW-Vergabemindestentgelt er-sichtlich. Vor diesem Hinter-grund wäre eine Streichung des§ 4 Abs. 3 TVgG-NRW zum 1. Ja-nuar 2015 folgerichtig. Zumin-dest sollten der NRW-Mindest-lohn und der bundesweite Min-destlohn jedoch so schnell wiemöglich vereinheitlicht werden.Mit der Angleichung des verga-bespezifischen NRW-Mindest-entgelts an den bundeseinheit-lichen Mindestlohn würde dieLandesregierung zudem einenwichtigen Beitrag zum Bürokra-tieabbau sowohl für die Unter-nehmen als auch für das Landund die Kommunen leisten.

Vergabespezifisches Mindestentgelt:

Arbeitgeber für Verzichtauf Anpassung in NRW

Fortsetzung nächste Seite

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HANDWERK AKTUELL4

Besuchen Sie uns in unserem Energiesparcenter

Automatisierungstechnik · Elektrotechnik · InformationstechnikTheodor-Heuss-Straße 130 · 47167 Duisburg · www.elektro-venn.de · Telefon (02 03) 73 94 90 · Fax (02 03) 58 7140 · [email protected]

Die Kreishandwerkerschaft

Duisburg und das Bildungszentrum

Handwerk bleiben vom 24.12.2014

bis 4.1.2015 geschlossen.

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Hüseyin Ezer, Schlosserstr. 3,47055 Duisburg, Innung Metall,am 04.11.2014.

Michael Klein, Okerstr. 13,47259 Duisburg, Dachdecker-und Zimmerer-Innung, am24.11.2014.

Neue Innungsmitglieder

Besuchen Sie

uns

im Internet:

www.handwerk-

duisburg.de

Bis zur ersten Erhöhung desMindestlohns auf Bundesebenesollte daher auf eine Erhöhungdes vergabespezifischen NRW-Mindestentgelts verzichtetwerden. Sobald der bundeswei-te Mindestlohn dann die Höhedes NRW-Vergabemindestent-gelts übersteigt, könnte unmit-telbar eine entsprechende An-gleichung des NRW-Mindest-entgelts vorgenommen wer-den. Im weiteren Verlauf wärees dann folgerichtig, die durchdie Mindestlohnkommissionauf Bundesebene beschlosse-nen Erhöhungen für das NRW-Mindestentgelt zu überneh-men.

lag diese Quote noch bei 73,12Unfällen je 1.000 Vollarbeiter. 83Arbeitsunfälle im Jahr 2013 en-deten tödlich, acht weniger alsim Vorjahr und 80 weniger alsvor zehn Jahren. Der Abwärtt-strend wird beim Vergleich derersten acht Monate des laufen-den Jahres 2014 mit denen aus2013 bestätigt: 55 tödliche Un-fälle wurden bis Ende August2013 registriert, gegenüber 43

Die Zahl der Arbeitsunfälle aufdeutschen Baustellen ist weiterrückläufig. 105.248 Beschäftigteverunglückten 2013 bei der Ar-beit, fast 4.000 weniger als imVorjahr und beinahe 50.000 we-niger als vor zehn Jahren. Dazubeigetragen haben gezielteInitiati ven zur Prävention undein gewachsenes Bewusstseinfür einen verbesserten Arbeits -schutz in den Unternehmen.

Das berichtete die Berufsgenos-senschaft der Bauwirt schaft (BGBAU) am 20. November 2014 inBerlin.Auch in konjunkturbereinigterSicht zeige sich ein deutlicherRückgang im Unfallgeschehen.Die dazu herangezogene Quoteder Arbeitsunfälle je 1.000 Voll-arbeiter ist von 58,72 in 2012 auf57,32 Arbeitsunfälle im Jahr2013 gesunken. Vor zehn Jahren

Weniger Arbeitsunfälle in der Bauwirtschaft

BG Bau

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Page 5: Handwerk 12-2014 Handwerk 6/2011 · Handwerk 12-2014_Handwerk 6/2011 08.12.14 15:34 Seite 4. HANDWERK AKTUELL 5 Die Imagekampagne des Hand-werks geht ab Januar 2015 in die nächste

HANDWERK AKTUELL 5

Die Imagekampagne des Hand-werks geht ab Januar 2015 in dienächste Runde. In dieser zwei-ten Kampagnenstaffel liegt derFokus verstärkt auf der Nach-wuchsgewinnung. Gleichzeitiglaufen zum Jahreswechsel dieNutzungsrechte an einigen al-ten Kampagnenmaterialien aus,sodass diese nicht weiter ver-wendet werden dürfen.Als Faustregel gilt: Materialienmit Kampagnen-Sprüchen aufblauem Hintergrund dürfen un-eingeschränkt weiter verwen-det werden. Materialien aus derersten Kampagnenstaffel mitFotomotiven, Video und Tondürfen nicht mehr eingesetztwerden. Betriebe werden gebe-ten, betreffende Materialiennicht mehr zu verwenden undvon ihrer Internetseite oder ausihren Betriebsräumen zu ent-fernen. Ansonsten könnenrechtliche Abmahnungen nichtausgeschlossen werden.Alle sogenannten blau-rotenTextmotive, die das einheitliche

Erscheinungsbild des Hand-werks zusammen mit dem Logoin den vergangenen Jahren ge-prägt haben, bleiben damit auchfür die Zukunft erhalten. Ledig-lich einige Fotomotive und Vi-deos können nicht mehr zumEinsatz kommen. Mitte Januarerscheinen dafür bereits dienächsten neuen Bildmotive derzweiten Kampagnenstaffel, diefür die kommenden fünf Jahreeingesetzt werden können. Hintergrund: Nutzungsrechtefür Materialien mit Rechten Drit-ter, wie Fotos, Videos oder Ton-aufnahmen, werden in der Wer-bung gewöhnlich für einen be-fristeten Einsatzzeitraum einge-kauft. Nach diesem Zeitraumdürfen diese Materialien nichtmehr verwendet werden. Soauch bei der Imagekampagnedes deutschen Handwerks. Inte-ressierte finden Detailinforma-tionen zum Nutzungszeitraumder einzelnen Kampagnenele-mente auf handwerk.de unter„Motive & Downloads“.

Nutzungsrechte von Bildmotiven laufen aus

Handwerkskampagne

bis Ende August 2014. Viele Un-fälle geschahen, weil Beschäftig-te über herumliegende Gegen-stände stolperten oder die Kon-trolle über Werkzeuge und ge-tragene Gegenstände verlorenhaben. Die meis ten Absturzun-fälle geschahen bei der Arbeitmit Leitern, Trittleitern oder Ge-rüsten. Häufig betroffene Be-rufsgruppen sind Gerüstbauer,Dachdecker, Zimmerer sowieMaler- und La ckierer. Gründe für den langfristig rück-läufigen Trend der Unfallzahlensind neben einem gewachse nenSicherheitsbewusstsein in vielenUnternehmen sowie einer gu-ten Kooperation zwischen In-nungen, Verbänden und der BGBAU auch zahlreiche Initiativenzur Unfallverhütung. Be sondersauf Zielgruppen bezogene Maß-nahmen zum Arbeitsschutz wir-ken sich langfristig positiv aus.Beispiele sind ständige Schulun-gen und Präventionskampa-gnen der BG BAU, wie etwa zu"Bau- und Montagearbeiten" im

Zusammenhang mit der Ge-meinsamen Deut schen Arbeits-schutzstrategie. Starke präventi-ve Wirkung, so die BG BAU, ha-ben auch die Unternehmensbe-suche der Aufsichtspersonender BG BAU, die die Mitgliedsun-ternehmen beraten. Zudemwurden im Jahr 2013 über200.000 Besichtigungen und Re-visionen von Baustellen sowieÜberprüfungen in den Betrie-ben durchgeführt. Die BG BAU erfasst 2,7 MillionenVersicherte aus weit über500.000 Mitgliedsbetrieben. Mitihrer Präventionsarbeit möchtedie BG BAU dafür sorgen, dassmöglichst keine Unfälle bei derArbeit geschehen. Im Leistungs-fall kommt die BG BAU für Heil-behandlungen, medizini scheund berufliche Rehabilitations-und Pflegekosten auf. Nach Ab-lauf der Lohnfortzahlung zahltdie Berufsgenossenschaft Ver-letztengeld und ab einer Er-werbsminderung von min -destens 20 Prozent eine Rente.

Normen, Richtlinien und Ver-ordnungen: Für Fensterbauerist es enorm wichtig, denÜberblick über die geltendenBestimmungen zu behalten.Bei der Fensterfachtagung desFachverbandes Tischler NRWkönnen sich Fensterbaubetrie-be am 28. Januar 2015 in Lünenüber aktuelle Änderungen undneue Entwicklungen aus denBereichen der Fertigung undMontage informieren.Unter anderem stellt Franz-Jo-sef Wiegers, technischer Bera-ter des Fachverbandes, einenneuen Leitfaden zur Planungund Ausführung sowie einenProduktpass vor und erläutertNeuerungen in relevantenNormen, der EnEV und der EU-Bauproduktenverordnung.Außerdem wird es einen aus-führlichen Beitrag zum ThemaGebäudeautomation geben.

Schadensfälle und VerbraucherrechtDer Sachverständige EberhardAchenbach zeigt anhand vondiversen Praxisbeispielen ausseiner täglichen Arbeit, welcheSchadensfälle bei der Montagevon Fenstern und Haustüren

auftreten können und gibtHinweise, wie diese vermiedenwerden können. Heinz-JosefKemmerling, Justiziar desFachverbandes, wirft zudemeinen Blick auf aktuelle rechtli-che Fragen und Stolpersteinewie beispielsweise die neueVerbraucherrichtlinie und er-läutert Möglichkeiten, wieTischler ihr Geld bei Auftragge-bern einzufordern können.Neben den Fachvorträgenkönnen sich die Teilnehmer beizahlreichen Ausstellern überProdukte und Dienstleistun-gen rund um die Fensterferti-gung und -Montage informie-ren.Die Fensterfachtagung 2015startet am 28. Januar um 9:30Uhr (Ende ca. 16:30 Uhr) imRinghotel Lünen, Kurt-Schu-macher-Straße 43. Die Ta-gungsgebühren betragen fürInnungsmitglieder 105 Europro Person. Nicht-Innungsmit-glieder zahlen 139 Euro proPerson (Preise zzgl. MwSt.).

Info: Petra Weiland, Fachverband Tischler NRW,Telefon: 02 31-91 20 10 39,[email protected]

Theorie und Praxis fürFensterbauer

Fensterfachtagung des Fachverbandes Tischler NRW durchleuchtet am 28. Januar in Lünen Normen und

Richtlinien

Tagung

Durchblick für Fensterbauer: Die Fensterfachtagung informiertüber Neuerungen rund um die Fertigung und Montage.

Bild: Bettina Engel-Albustin

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HANDWERK AKTUELL6

dem Ziel, irgendwann in dieSelbständigkeit zu gehen undvor allem im Bereich der beruf-lichen Ausbildung tätig zu sein.

Japanische Esskultur aufPlatz 2Auf die Knie gehen kann manvor dem zweiten prämiertenStück von Phil Imhausen ausBergneustadt (Ausbildungsbe-trieb: Werkstatt für Möbelde-sign Krauthoff, Wiehl). Seinniedriger Esstisch aus „wuchti-gen, breiten Kirschbaum-Bret-tern mit Baumrinde, die sich inihrer ganzen natürlichenSchönheit entfalten“, so die Ju-ry, greife in den konstruktivenVerbindungen die japanischeTradition der Holzverarbeitungauf. Auch die Höhe des Tisches

erinnere an die japanische Kul-tur, wo meist kniend gegessenwird. Die Jury hebt an dem Tischauch die Kontraste hervor: „Sorau bearbeitet die Platte in ihrerurtümlichen Kraft ist, so feinsind die beiden herausdrehba-ren Kästchen unter dem Tischgefertigt.“ Das Material für sei-nen Tisch hat Phil Imhausendurch Zufall entdeckt. Vor runddrei Jahren fiel sein Blick in sei-nem Heimatort auf einen vomWind umgestürzten Kirsch-baum – und schon damalsstand für den heute 25-Jähri-gen fest, dass er daraus sein Ge-sellenstück bauen möchte.

Platz 3 für ein traditionelles Möbel, neu interpretiertKleine Schreibmöbel wie dasStück des dritten Siegers JanDieberg aus Bochum (Ausbil-dungsbetrieb Werkstätten Di-ckerhoff, Bochum) sind dankLaptop und Tablet inzwischenwieder populär: „Mit ruhigerSelbstverständlichkeit wird dietraditionelle Gestalt des Sekre-tärs aufgenommen und einermodernen Nutzung zuge-führt“, lautete das Urteil der Ju-ry, welche die Verarbeitungs-qualität besonders lobte: „JanDieberg hat in feinster hand-werklicher Qualität einenSchreibsekretär gebaut“, derdem eingesetzten wunderba-

Stahlblech umhüllt Eiche: Fürsein zurückhaltendes, bis inskleinste Detail sensibel gestalte-tes Sideboard „Delden Oak“wurde der Kölner Manuel Heim-bach (AusbildungsbetriebRaumWerk, Pulheim) am 8. No-vember 2014 im Rahmen derMesse „Mode Heim Handwerk“in Essen mit dem ersten Preisbeim Landeswettbewerb „DieGute Form 2014“ in Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet. Ins-gesamt waren 45 Stücke ausganz NRW auf dem rund 500Quadratmeter großen Messe-stand des Fachverbandes Tisch-ler NRW in Halle 11 bis zum 16.November 2014 zu sehen.Bei dem Siegerstück trägt dasleichtere Holz den schwerenStahl. Diese „Umkehr konstruk-tiver Gewohnheiten“ gefiel derFachjury ganz besonders. Dievier Gestaltungsexperten undeine -expertin lobten, wie derKölner das Zusammenspiel derMaterialien Eiche und Stahl um-gesetzt hat. Das Metall wirke, alssei es in das Holz hineingegos-sen: „Das Stahlblech fügt sichmit großer Präzision in dieOberfläche aus Eiche ein“, heißtes im Urteil der Jury. Auf eineausgleichende Fuge zwischenHolz und Stahl hat ManuelHeimbach verzichtet. Das Blechfaltet sich um den Korpus undbildet unten eine kleine Ablage.Lobend hebt die Jury auch die

leise Zurückhaltung des Stückesmit dem praktischen Nutzenhervor: „Bei seinem SideboardDelden Oak hat der Tischlerge-selle alles Entbehrliche wegge-lassen. Verdichtet auf das We-sentliche, entwickelt der Ent-wurf eine einfache Klarheit, diezu hoher Qualität führt.“ Manu-el Heimbach habe sensibel undmit Gespür für das sorgfältigeDetail gearbeitet: Die Böden derSchubkästen hat er leicht ein-gefärbt, sodass sie einen schö-nen Dreiklang erzeugen. Vorseiner Tischlerlehre hat der 28-Jährige als Verwaltungsfachan-gestellter bei der Stadt Köln ge-arbeitet. Den Wechsel vomSchreibtisch an die Hobelbankhat er keine Minute bereut. Erarbeitet weiter als Geselle mit

Sensibles Spiel mit Kontrasten Manuel Heimbach aus Köln gewinnt den Wettbewerb „Die Gute Form – Tischler gestalten ihr Gesellenstück“ –

Ausstellung bis zum 16. November 2014 auf der Messe Mode Heim Handwerk in Essen

Die gute Form

Holz und Metall: Manuel Heimbach hat mit seinem Siegerstückseine zwei Lieblingsmaterialien vereint.

Den ersten Entwurf umgesetzt: Jan Dieberg hatte schon sehrfrüh eine klare Vorstellung von seinem Gesellenstück.

Wenig Maschine, viel Handarbeit: Phil Imhausen landete mitseinem Esstisch auf Platz 2.

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HANDWERK AKTUELL 7

lerhandwerk in NRW mit demWettbewerb und einer Ausstel-lung der prämierten Gesellen-stücke, wie gestalterisch be-gabt die Nachwuchskräfte sind.Die drei Sieger dürfen sich überGeldpreise in Höhe von 750,

600 und 500 Euro freuen. Dieersten beiden Manuel Heim-bach und Phil Imhausen reisenaußerdem mit ihren Gesellen-stücken im Mai 2015 zum Bun-deswettbewerb nach Hanno-ver.

ren „Kirschbaumholz auf dasSchönste gerecht“ werde. „Ichwollte ein zeitloses Möbelschaffen, für das man immerVerwendung hat“, sagt der 26-Jährige. Die erste Aufgabe war-tet auf den mit Linoleum beleg-ten Sekretär auch schon: JanDiebergs Frau wird an ihm ihreMasterarbeit in Theaterwissen-schaften schreiben.

Drei Belobigungen Neben den drei Siegern wurdendrei weitere Stücke mit Belobi-gungen ausgezeichnet: Beim„Eckigen Drachenei“ von Romi-na Friedrich aus Düsseldorf(Ausbildungsbetrieb DirkSchmidt, Atelier für Holzbear-beitung, Düsseldorf) in weißemLack und Eiche-Multiplex gefielder Jury besonders, wie „unbe-kümmert, eigenständig und

frech“ es daher kommt. Daswandelbare Möbel „90°“ von Si-mon Spatz aus Heelden (Ausbil-dungsbetrieb Bernhard Klocke,Möbelwerkstätte, Borken) kannwahlweise waagerecht oder alsStele senkrecht aufgestellt wer-den. Eine dritte Belobigung hatdie Jury für den eigenwilligenHängeschrank von Jana Platteaus Remscheid (Ausbildungs-betrieb Tischlerei Klaus Gart-mann) ausgesprochen. Bei demStück klammern zwei Stahlble-che die beiden Quader aus Ei-chenholz zusammen.

Chancen beim BundeswettbewerbExperimentieren, kreatives Po-tenzial fördern und fordern –das ist das Ziel des Gestaltungs-wettbewerbes „Die Gute Form“.Seit 28 Jahren zeigt das Tisch-

Romina Friedrich erhielt für ihr „Eckiges Drachenei“ eine Belobigung.

Ein hängendes Sideboardoder eine Stele? Simon Spitzkonnte sich bei den Über-legungen zu seinem Gesellen-stück nicht recht entscheidenund hat daher ein wan-delbares Möbel gebaut.

Jana Platte hat in der Schuleschon viel und gerne mit Holzgearbeitet und freut sich überdie Belobigung für ihr Gesel-lenstück.

Bilder: Bettina Engel-Albustin

Über Langeweile brauchte sichSteinmetzmeister Wintgens inden letzten Wochen nicht be-klagen. Erst übernahm er denalteingessenen Mülheimer Kol-legenbetrieb Hirnstein undbaute ihn im wahrsten Sinnedes Wortes komplett um. Ent-standen ist ein architektoni-sches Kleinod direkt an derFriedhofstraße in Speldorf. Da-mit hat Udo Wintgens, der inseine Grabmalgestaltung im-mer wieder künstlerische As-pekte einfließen lässt, nebenseinem Stammbetrieb in Duis-burg und einer Dependance inNeukirchen-Vluyn nun direktam Friedhof das dritte Ge-schäft.Und noch einen weiteren Grundgab es zu feiern. Auszubilden-der Tobias Remus wurde nichtnur 1. Kammersieger in seinemHandwerk, sondern belegt aufLandesebene einen ebenfalls

hervorragenden 2. Platz. Herz-lichen Glückwunsch von Seitendes kompletten DuisburgerHandwerkes.

Ereignisreiche Wochen fürSteinmetzbetrieb Wintgens

Filialeröffnung in Mülheim und Ehrung

Neueröffnung

Impressionen der Ausstellungs-eröffnung der SteinbildhauereiWintgens in Speldorf

OPPENBERGDruck+Verlag GmbH

DruckereiBuchbindereiVerlag

Kardinal-Galen-Straße 647051 Duisburg (Stadtmitte)Tel. (02 03) 30 55 66Fax (02 03) 30 55 67E-Mail [email protected]

Von der Gestaltungbis zumEndprodukt

ZeitschriftenGeschäftsdrucksachenEndlossätzeProgrammbroschürenBücherWerbebeschriftung

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chen und Jungen im Grund-schulalter bei ihrer naturwis-senschaftlich-technischen Ent-deckungsreise durch den Alltagzu begleiten: „Schließlich soll inDuisburg eine kontinuierlicheMINT-Förderung sichergestelltwerden – von den Drei- bisSechsjährigen in den Kitas bishin zum Schulabschluss der Ju-gendlichen. Daher wollen wiram bewährten Konzept auchkünftig festhalten.“„Gerade in der Mercatorstadtgeht die Idee der Kleinen For-scher auf. Erzieherinnen undErzieher erschließen sich mit-tels gemeinschaftlichen Experi-mentierens mit den Kindern All-tagsphänomene im MINT-Be-reich. Über Mathematik undTechnik zu sprechen, schultnämlich spielerisch auch derenSprachschatz. In einer Stadt, dieso bunt ist wie Duisburg, in derso viele Kinder mit Sprach-schwierigkeiten oder andererMuttersprache leben, ist diesumso wichtiger“, weiß AnnetteUhr, Fachbereichsleiterin undneue Netzwerkkoordinatorinder „Kleinen Forscher Duis-burg“ an der VHS Duisburg. Ab Januar 2015 ist sie An-sprechpartnerin für alle Kinder-gärten, Kindertageseinrichtun-gen und Grundschulen, die be-

reits als „Haus der Kleinen For-scher“ zertifiziert sind odernoch zu einem solchen werdenwollen. Uhr freut sich auf dieKoordination der Workshops,„die zweifelsohne arbeitsinten-siv sein wird. Aber allein derThemenreigen, in dem die Trai-ner die hiesigen Erzieher/-in-nen und Lehrer/-innen schulen,verspricht interessante Stun-den, stehen hier doch Experi-mentierrunden zu Themen wieWasser, Luft, Magnetismus,Akustik, Licht, Farben und Se-hen an.“Dr.-Ing. Wolf-Eberhard Reiff,Geschäftsführer Bildung undTechnologie bei der Niederrhei-nischen Industrie- und Handels-kammer Duisburg-Wesel-Kleve(IHK) und Mitglied im DU.MINT-Förderverein, ist guter Dinge,„dass die Netzwerkarbeit vom‚Haus der kleinen ForscherDuisburg‘ wirkungsvoll dazubeitragen kann, dass aus klei-nen Forschern von heute gro-ße Forscher von morgen wer-den. Wer als Kind, Jugendlicherund junger Erwachsener fürMINT gewonnen wird, bei demstehen die Chancen gut, dasssich dieser für eine Ausbildungbeziehungsweise ein Studiumim einschlägigen Bereich ent-scheiden wird. Und das im Ide-alfall am Standort Duisburg.“ Die Niederrheinische IHK gehörtzum Kreis der Unterstützer der„Kleinen Forscher Duisburg“.Gleiches gilt für das RuhrorterFamilienunternehmen Haniel.Dieses leistete in der Vergan-genheit eine nachhaltige An-schubfinanzierung und trugdamit zum Erfolg der KleinenForscher ebenso bei wie die ak-tuellen Unterstützer. Nebender IHK sind das die FOM Fach-hochschule für Ökonomie &Management gGmbH sowie derLions Club Duisburg-Concordia.Sandra Seidler, Geschäftslei-tung des StudienzentrumsDuisburg bei der FOM, erklärt:Sehr gerne stellen wir weiter

Alles begann im November2010 im Duisburger Technolo-giezentrum Tectrum mit einem„Flaschentornado“. Ein leichtnachzubauendes Experimentmit Sprudelgasen wurde vorge-führt, um „Geschmack“ zu ma-chen auf die Förderung vonMathematik, Informatik, Natur-wissenschaft und Technik, kurz:MINT. Die GFW Duisburg übernahmseinerzeit die Koordination desNetzwerkes „Haus der KleinenForscher Duisburg“. „Die bun-desweite Initiative ‚Kleine For-scher‘ fördert naturwissen-schaftliche und technischeFrühbildung, um so den Inno-vations- und Forschungsstand-ort Deutschland zu stärken. DasNetzwerk ‚Kleine Forscher Duis-burg‘ will dies, runtergebro-chen auf der lokalen Ebene, er-reichen“, so die bisherige Netz-werkkoordinatorin Sabrina Höl-scher. Die GFW-Projektmana-gerin weiß: „Schon Vieles habenwir seither erreicht; allen vorankonnten wir mit Hilfe großarti-ger Unterstützer ein solidesFundament für MINT-Förde-rung in Duisburg entlang dergesamten Bildungskette le-gen.“Bereits zu Beginn konnte dasTeam der GFW Duisburg rund50 interessierte Kindergärtenund Kindertagesstätten in derMercatorstadt dafür gewinnen,zum „Haus der Kleinen For-scher“ zu werden. Nachdem Er-zieherinnen und Erzieher vonerfahrenen und pädagogischgeschulten Trainern mit demneuen Wissenskanon und mög-lichen Experimenten vertrautgemacht wurden, gaben dieseihr Wissen an die Kita-Kinder aufspielerische Art und Weise wei-ter. Innerhalb von vier Jahren konn-te die GFW Duisburg rund 120Kindergärten und Kindertages-stätten in ihr Projekt einbezie-hen. Seit 2010 schulten sechsTrainer etwa 264 pädagogische

Fachkräfte im MINT-Bereich. Indiesem Jahr wird das Konzeptauch auf hiesige Grundschulenausgeweitet.„Nun ist der Zeitpunkt gekom-men, dass wir als GFW Duisburgdie Koordination des weiterwachsenden Netzwerks in guteHände abgeben, um uns nochmehr auf unsere Kernthemenkonzentrieren zu können. DieVolkshochschule Duisburg istunserer Meinung nach für dieOrganisation und Durchfüh-rung insbesondere der MINT-Workshops prädestiniert, stehtsie doch als Institution originärfür Bildung und profunde Wis-sensvermittlung in der Stadt“,betont Ralf Meurer, Geschäfts-führer der Gesellschaft für Wirt-schaftsförderung Duisburg.Dr. Gerhard Jahn, Direktor derVolkshochschule Duisburg, be-grüßt den Ansatz der Stiftung„Haus der kleinen Forscher“:„Dieser versteht Kitas als Bil-dungseinrichtungen und trägtzielführend dazu bei, dass die inden Bildungsplänen der Länderformulierten Ziele im MINT-Be-reich umgesetzt und erreichtwerden.“ Der VHS-Direktor weißum die Bedeutung innovativerFortbildungsangebote, die pä-dagogische Fach- und Lehrkräf-te dabei unterstützen, Mäd-

Nach erfolgreicher Aufbauphase:

Kleine Forscher in gute Hände abgegebenÜbergabe der Netzwerk-Koordination von der GFW Duisburg an die hiesige VHS

Sabrina Hölscher, Dr. Gerhard Jahn, Annette Uhr, Dr.-Ing. Wolf-Eberhard Reiff, Sandra Seidler, Ralf Meurer (v.l.n.r.)

Foto: Josip Sosic, VHS Duisburg

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unsere Räumlichkeiten für dieSchulungen zur Verfügung.“Die Mutter eines Kleinkindesweiß: „Die spielerische Vermitt-lung von Lehrinhalten im MINT-Bereich wirkt nachhaltig. Duis-burgs Kinder und Jugendlichewerden als Erwachsene davonprofitieren. Können diese dannan den Wirtschaftsstandort ge-bunden werden, so profitierendavon Duisburger Unterneh-men, Institutionen, Bildungs-einrichtungen und Wissen-schaft.“ Auch die Kreishand-werkerschaft Duisburg hat mit-telbar zum Projekterfolg beige-

tragen, indem sie das zdi-Zen-trum DU.MINT Duisburg Nieder-rhein tatkräftig unterstützt.Unter dessen Dach werden dieMINT-Aktivitäten in der Merca-torstadt entlang der gesamtenBildungskette gebündelt.Akteure aus Kindergärten, Kin-dertageseinrichtungen undGrundschulen können sich beiInteresse und Anliegen rundum das Netzwerk „Haus derkleinen Forscher Duisburg“wenden an: Annette Uhr, Fach-bereichsleiterin, VHS Duisburg,Telefon: 0203 / 283 – 2063, E-Mail: [email protected]

Mit rund 120 Gästen, Mitgliedernund Partnern aus Politik undHandwerk hat die Landes-Ge-werbeförderungsstelle desnordrhein-westfälischen Hand-werks (LGH) im Rahmen derHandwerkstage in Köln ihr 60-jähriges Bestehen gefeiert. „Wirdanken unseren Mitgliedern fürdas Vertrauen, das sie uns seitsechs Jahrzehnten entgegenbringen“, betonte Hans Rath,Vorsitzender der LGH, in seinerRede. „Nur durch die Unterstüt-zung und Förderung unsererPartner kann die LGH für dasHandwerk in Nordrhein-Westfa-len Programme und Projekte er-folgreich umsetzen.“Angeregt durch einen Festvor-trag des Mitinitiators und Unter-stützers der „Global MarshallPlan Initiative“, Prof. Franz JosefRadermacher, warf die Veran-staltung einen Blick in die Zu-kunft. Welche Themen beschäf-tigen Organisationen und deneinzelnen Menschen in Zu-kunft? Welche Perspektivenund Handlungsmöglichkeitengibt es vor dem Hintergrundökologischer, sozialer und kul-tureller Herausforderungen? –Die Antworten des Globalisie-rungsexperten sind eindeutig:Eine friedliche und nachhaltigeWelt mit Zukunft wird nur aufBasis der folgenden goldenenRegel entstehen: „Was Du nichtwillst, das man dir tut, das fügauch keinem anderen zu.“ DieFestveranstaltung erinnerte an

die Gründung der LGH als Kopf-,Leit- und Ideenstelle. An ihremGründungstag, dem 15. Juni1954, erhielt die LGH auf Initiati-ve des Landes den Auftrag imNamen der Handwerkskam-mern und Fachverbände, kam-mer- und verbandsübergreifen-de Initiativen zur Gewerbeförde-rung für alle Partner abzustim-men und umzusetzen. DieseKernaufgabe ist eine Konstanteund wird auch im Jahr 2014 z.B.in Form der Betriebsberatungenund Betriebsvergleiche weiterwahrgenommen. Auch der Be-reich Aus- und Weiterbildung,der in den sechziger Jahren mit„Übungswerkstätten“ begann,ist stärker vertreten denn je. Zuden Projekten gehören u.a. „Ju-gend in Arbeit plus“, „let’s go!“und die „Zukunfts-InitiativeHandwerk Nordrhein-Westfalen2.0“.In ihrer Form als Gemeinschafts-einrichtung ist die LGH inDeutschland ein einmaliges Kon-strukt, das die übergreifendenAktivitäten des HandwerksNordrhein-Westfalen auf fachli-cher und finanztechnischer Ebe-ne bündelt, koordiniert und ab-wickelt. Die LGH ist ein zentralerTeil der vom Land Nordrhein-Westfalen initiierten Handwerks-initiative. Unter dem Motto „Wirbewegen Ideen – Ideen bewe-gen uns“ will die LGH auch in Zu-kunft als stabiler Partner Service-Center und Kompetenzträgerfür seine Bezugsgruppen sein.

LGH feiert Jubiläum:

60 Jahre im Dienst desHandwerks

LGH

Hans Rath (LGH), Prof. Franz Josef Radermacher, Reiner Nolten(LGH) und Jürgen-Johannes Lau (LGH).

Beim diesjährigen PraktischenLeistungswettbewerb der Hand-werksjugend auf Ebene desHandwerkskammerbezirks Düs-seldorf und auf Landesebeneder Handwerkskammer Münsterkonnten die Auszubildendenderjenigen Ausbildungsbetrie-be, die der Kreishandwerker-schaft Duisburg angeschlossensind, wieder ausgezeichneteLeistungen erbringen.Dieses gute Ergebnis doku-mentiert den hohen Ausbil-dungsstandard in den Betrie-ben und gleichermaßen dieLeistungsbereitschaft der Aus-zubildenden, die den immerhöher werdenden Anforderun-gen in ihren HandwerksberufenRechnung tragen.

Die Baugewerks-Innung stell-te einen II. Kammersieger:Melvin Pieringer, Am Dyck 92,47179 DuisburgAusbildungsbetrieb:Herbert Schiffer GmbH & Co. KGThyssenstraße 116, 46535 Dins-laken

Die Tischler-Innung stellte ei-nen III. Kammersieger:Florian Weidlich, Mevissenstra-ße 19, 47228 DuisburgAusbildungsbetrieb:Gerber GmbHAuf der Höhe 62-64, 47059Duisburg

Die Steinmetz- und Steinbild-hauer-Innung stellte einen II.Landessieger:Tobias Remus, Pastronatsstra-ße 11, 48165 MünsterAusbildungsbetrieb:Udo WintgensZum Lith 133, 47055 Duisburg

Das Duisburger Handwerk be-glückwünscht die Auszubilden-den sowie die Ausbildungsbe-triebe zu dieser großartigenLeistung und wünscht ihnenweiterhin Glück und Erfolg beiden Wettbewerben auf höhe-rer Ebene sowie in der Aus-übung ihrer handwerklichenTätigkeit.

Praktischer Leistungs-wettbewerb der

Handwerksjugend 2014

Wettbewerb

Besuchen Sie uns im Internet:

www.handwerk-duisburg.de

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HANDWERK AKTUELL10

Qualität bleibt oberstes ZielKeine Abstriche bei Extra-Leistungen

Zusatzbeitrag unter dem Durchschnitt

IKK classic

Für die IKK classic hat die Siche-rung der medizinischen Ver-sorgungsqualität unter Bedin-gungen des demografischenWandels oberste Priorität. Dasstellte der Verwaltungsrat derKasse bei seiner Zusammen-kunft im Oktober in Nürnbergfest.Damit reagiert die Selbstver-waltung der größten IKK auf diejüngsten Prognosen des GKV-Schätzerkreises und auf die ak-tuellen Gesetzesregelungenzum Kassenwettbewerb. „Die demografische Entwick-lung und der medizinischeFortschritt werden die Ausga-ben der Krankenversicherungin den kommenden Jahrenstärker prägen, als viele den-ken“, erklärt Ulrich Hanne-mann, Vorsitzender des Ver-waltungsrates. „Ein Preiswett-bewerb zwischen den Kranken-kassen, über den manche Ak-teure derzeit noch spekulieren,wäre auf diese ernste Heraus-forderung keine seriöse Ant-wort.“ Als finanziell solide aufgestell-tes Unternehmen wird die IKKclassic nach Hannemanns Wor-ten im Jahr 2015 zwar einen Zu-satzbeitragssatz unter demDurchschnitt der gesetzlichenKrankenversicherung erheben,ihren Kunden also auch einenfinanziellen Vorteil bieten.

Klaren Vorrang gegenübertemporären Effekten habeaber die langfristige Sicherungder guten medizinischen Ver-sorgung der Versicherten. „Al-le unsere Extra-Leistungen wieOsteopathie werden wir daherim kommenden Jahr ohne Ab-striche beibehalten“, so Hanne-mann. Dies gelte auch für die mit je-weils bis zu 300 Euro pro Kopfdotierten Zahlungen, die Versi-cherte jährlich im Rahmen desGesundheitskontos und desBonussystems beanspruchenkönnen. Diese Vorteile erfreu-en sich gerade in den ostdeut-schen Kernregionen der Kassestetigen Zuspruchs: rund jederdritte Versicherte der IKK clas-sic in Sachsen und Thüringennimmt am Bonusprogrammder Kasse teil. „Unser Ziel im Wettbewerbmuss es sein, die Qualität derVersorgung zu sichern undauszubauen. Die Entwicklunginnovativer Betreuungswege,die Hebung von Wirtschaftlich-keitsreserven, etwa durch denEinsatz von E-Health-Syste-men, und der Abbau überflüs-siger Bürokratie stehen dabeian vorderster Stelle“, erklärteGerd Ludwig, Vorstandsvorsit-zender der IKK classic.

Jahresprogramm 2015

11. Januar 2015 Neujahrsempfang/Langschläfer-Frühstückmit Partner und Familie

Ort: Amateur-Schwimm-Club

Beginn: 11.00 Uhr

29. Januar 2015 Der Mindestlohn – Fluch oder Segen?Ort: Agentur für Arbeit

Beginn: 15.00 Uhr

Referent: Rechtsanwalt Stefan Meurer

05. März 2015 Mitgliederversammlung mit WahlenOrt: Kreishandwerkerschaft Duisburg

Beginn: 19.00 Uhr

17./18. April 2015 Meisterwerk UFH – 25 Jahre Landes-verband NRWOrt: Sport-Schloss Velen

Programm folgt

06. Juni 2015 Meine KraftquellenWorkshop zur Burn-out-Prophylaxe

Ort: AWO-Seniorenzentrum Duisburg-Duissern

Beginn: 10.00 Uhr

Referentin: Anita Hampel

04. August 2015 Kinder haften für ihre ElternElternunterhalt – das Sozialamt bittet Kinder zur

Kasse

Referentin: Rechtsanwältin Delia Jurgeleit

Einzelheiten folgen

28. August 2015 IKK-Gesundheitsforum –Gesundes FührenOrt: IKK-Akademie, Hagen

Referentin: Mechthild Jansen

September 2015 Facebook und Co. – Social Medias alsMarketinginstrumenteOrt: BZH, Duisburg-Neumühl

Referent: Bernd Gärtner

09. Oktober 2015 Industriekultur bei NachtFackelführung durch den beleuchteten

Landschaftspark Nord

Beginn: 19.00 Uhr

17./18. Oktober 2015 Bundeskongress in ErfurtProgramm folgt

Ende Okt./Anf. Nov. 2015 AuszeittageEinzelheiten folgen

04. November 2015 UFH trifft PolitikBesuch des Landtages Düsseldorf

Programm folgt

November 2015 Und die Schuld kennt Deinen NamenEmma-Hansen-Krimi-Lesung mit dem Autor

Jörg Böhm bei Glühwein, Stutenkerl und Co.

Ort: Café Richter

Dezember 2015 WeihnachtsüberraschungEinzelheiten folgen

Änderungen vorbehalten. Zu allen Veranstaltungen wird gesondert eingeladen.

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Frauen sind laut einer Studieder Universität Aachen die bes-seren Führungskräfte. Sie sindteamfähiger, hören besser zu,denken vernetzter und zeigenmehr Engagement für ihre Mit-arbeiter. Mit ihrer ausgepräg-

ten Sozialkompetenz fördernsie Motivation, Kreativität undFähigkeiten ihrer Untergebe-nen. Und doch ist die Unter-nehmenswelt immer nochstark männlich geprägt undwird nach den Regeln des „star-

Frauen führen anders

UnternehmerFrauenHandwerk

Von Frauen. Für Frauen.

Nächste Veranstaltung:

Mindestlohn – Fluch oder Segen?Referent: RA Stefan Meurer

Agentur für Arbeit, Wintgensstraße, DU-Duissern29. Januar 2015, 15.00 Uhr

Anmeldungen:W. Adams-Sattler, Tel. 0 20 66/4185 90, Fax 0 20 66/4185 91

oder über unsere Internet-Homepage www.ufh-duisburg.de

Arbeitskreis UnternehmerFrauen im Handwerk

Duisburg e.V.

1. Vorsitzende: Jutta Schmidt, Tel. 02 03-55 33 35Geschäftsstelle: Kreishandwerkerschaft Duisburg,Tel. 02 03-99 63 40, Herr J. Hippler

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Handwerksorganisation?

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Lernen Sie uns kennen:

Bei unserem nächsten Treffen und unterwww.ufh-duisburg.de

ken Geschlechts“ geführt. DieseRegeln sind den Frauen meis-tens nicht vertraut.Frau Flume schlüsselte in ihremSeminar am 10. November 2014in der KreishandwerkerschaftDuisburg die „männlichen“ Ver-haltensweisen für die Unter-nehmerfrauen auf.Beim Zuordnen von Eigen-schaften wurden als typischMännliche „Karriere machen“und „stolz auf eine Leistungsein“ eingeordnet. Als typisch weibliche Eigen-schaften gelten: Einfühlungs-vermögen, Zuhören und Ge-fühle zeigen.Frauen sehen, denken und füh-len anders als Männer. Für Män-ner ist Fragen ein Zeichen vonSchwäche, für Frauen Interesseund Anteilnahme. Sie kommu-nizieren, um eine Beziehungaufzubauen. Für Männer istKommunikation ein Machtin-strument und sie kommunizie-ren durch Handeln. Währendfür Frauen die Aufgabe im Mit-telpunkt steht und sie sich denInhalten widmen, sind für Män-ner die Inhalte nicht so wichtig.

Sie wollen die Fäden in den Hän-den halten und wollen gewin-nen. Wenn „frau“ sich mit diesenmännlichen Verhaltensweisenvertraut macht, kann sie ge-nauso direkt agieren und sichden Respekt in der Männerweltsichern.Nach diesem aufschlussreichenSeminar wurde ein Imbiss ge-reicht und in „weiblicher Art“ausgiebig kommuniziert!

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Betriebsvermittlungen

Die Betriebsbörse

In der letzten Zeit wurden unsnachstehend aufgeführte An-gebote bekannt. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die HandwerkskammerDüsseldorf, Frau Ute Rübsa-men, Telefon 0211/8795-328,Telefax 0211/8795-334, E-Mail:[email protected].

HWK-D-AN-02616Elektroinstallationsbetriebim Gewerbegebiet Duisburg-Meiderich aus gesundheitli-chen Gründen des Inhabers aneinen Existenzgründer ganzoder teilweise zu vermieten mitder Option zum späteren Er-werb der Immobilie (nach ca. 5Jahren), wobei die bereits ge-zahlte Miete vom vorher fest-gelegten Kaufpreis abgezogenwird. Die Miete ist also nichtunwiederbringlich verloren,sondern in die Zukunft inves-tiert. Die ges. Nutzfläche be-trägt ca. 960 qm bestehend aus2 Wohnungen à 125 qmund 70 qm (erweiterbar um 30 qm), ein Ladenlokal von 230 qm, Wekhalle von 86 qmzuzüglich 86 qm Büroräume,230 qm teilweise befahrenderKellerräume und ca. 250 qmFreifläche. Geeignet für alleBranchen, universell nutzbarfür Handel Dienstleistung oderHandwerk. Alles weitere ist Ver-handlungssache.

HWK-D-AN-07719Alteingesessenes Autohaus ausAltersgründen zu verkaufen oderzu verpachten. Pacht kann aufKaufsumme angerechnet wer-den. Großraum Duisburg, sehrgute Verkehrsanbindung. Saube-re Werkstatt mit vier Bühnenm,sechs Plätze = 200 qm, Büroebenfalls 200 qm, Ersatzteillager95 qm, Ausstellungsräume 300qm. Einarbeitung möglich.

HWK-D-AN-07535Alteingesessene Tischlereikann aus Altersgründen inDuisburg-Neudorf übernom-men werden.

HWK-D-AN-07696Alteingesessene, bekannte Än-

derungsschneiderei in Duis-burg aus Altersgründen abzu-geben. Sehr guter Kunden-stamm, bewährte Industrie-bzw. Ledernähmaschinen, guteParkmöglichkeiten, weitere La-denlokale in der Nachbarschaft,gute Verkehrsanbindung.

HWK-D-AN-07489Komplett ausgestattete Metz-gerei mit Kühlhaus und Laden-theke in Duisburg-Wanhei -merort, Im Schlenk 62a, 47055Duisburg, zu vermieten oder zuverkaufen. Interessenten wen-den sich bitte an Stefan Fleuth,Telefon 0203/770092 oder0174/3344000.

HWK-D-AN-01883In Duisburg-Meiderich ist einseit 50 Jahren bestehenderDamen- und Herrenfriseur-laden (Laden ca. 120 qm, Mie-te ca. 700 EURO Kaltmiete) absofort wegen Krankheitsgrün-den abzugeben. Der Salon be-findet sich in zentraler Lage, gu-te Verkehrsanbindung, gro ßesSchaufenster, Parkplätze vor-handen, Kundenstamm ist vor-handen. Von der Fläche herkann der Salon um einen Kos-metikbereich erweitert wer-den. Für Existenzgründer ge-eignet. Auch für andere Zweckenutzbar.

HWK-D-AN-04486Alteingesessenes Friseurge-schäft in Duisburg/GrenzeDinslaken aus Altersgründenabzugeben. Separater Damen-und Herrensalon (65 und 35qm), 10 Damen- und zwei Her-renbedienungsplätze. Herren-salon 2004 neu eingerichtet.Der Salon besteht seit mehr als40 Jahren und verfügt über vie-le Stammkunden. Preis: Ver-handlungsbasis.

HWK-D-AN-07057Eingeführtes Kosmetik-Insti-tut in zentraler Lage in Duis-burg-Stadtmitte kann über-nommen werden. Die großzü-gig und attraktiv gestaltetenRäumlichkeiten können güns-tig angemietet werden. Klima-

anlage vorhanden. Einrichtungund 2 komplette Kabinen kön-nen erworben werden.

HWK-D-AN-07382Nie mehr Miete zahlen! La-denlokal in guter Wohnge-gend mit Friseursalon inDuisburg zu verkaufen. GuterKundenstamm, 6 Bedienplät-ze, Größe des Salons ca. 40 qm.Nebenkosten, Hausverwal-tung pro Monat 150 Euro inkl.Heizungskosten, Wassergeld,Versicherung und Müllgebüh-ren. Ladenlokal kann auch an-derweitig, so Bedarf, genutztwerden.

HWK-D-AN-07290Es handelt sich um eine Lager-halle (128 m²), eine Werkstatt(160 qm), Kellerräume (150qm), Bürofläche mit WC + Tee-küche (108 qm) und Sozialräu-me mit Duschen und WC (40qm) und großer Hoffläche. BeiBedarf und Interesse könnendie Flächen auch einzeln ver-mietet werden. Die Komplett-miete incl. Nebenkosten be-trägt 2.100,00 EUR. Das Mietob-jekt befindet sich in einemMischgebiet in der Nähe vomSchlachthof in Duisburg-Mei-derich. Es liegt zentral zwi-schen A 59, A 3 und A 42. Das

Objekt wurde bisher von einemMalerbetrieb genutzt, kannaber auch an andere Gewerkeund Interessenten vermietetwerden. Zusätzlich ist ab An-fang Juni 2014 noch sämtlichesInventar zu verkaufen (Spritz-geräte, Maschinen, Leitern, Ma-terial, Fuhrpark etc.). Falls Siemehr Informationen oder Fo-tos benötigen, dann rufen Sieuns an: 0203 425892.

HWK-D-AN-07565Ideal für Neueinsteiger/Jung-gesellen: Ein Portraitatelier(ca. 73 qm), seit 1983 in Weselansässig, kann sofort oder zum1.1.2015 übernommen wer-den. Schwerpunkte: Fotografie(Portrait, Hochzeiten, Indus-trie/Werbung, Bewerbungsfo-tos/Passfotos, saisonbedingteAnlässe), Rahmenverkauf, keinHandel bislang.

Werkstattausstattung Zwei-rad (Werkzeuge für Fahrrad,Moped, Roller) komplett (auchteilweise möglich) ab Mai 2015auf VB zu verkaufen.Kontakt: Firma Franz Henneken ZweiräderInh. Monika ReekenTel. 0203/559785Mail: [email protected]

Es ist gängige Praxis in vielen Un-ternehmen, einem Mitarbeiterbei einem finanziellen Engpassmit einem Arbeitgeberdarlehenauszuhelfen. War es bisher eherein Thema hier einen geldwertenVorteil zu vermeiden, ist jetzt dasSonderkündigungsrecht desDarlehens bei Beendigung desArbeitsverhältnisses in den Fokusder Rechtsprechung geraten.In fast allen Darlehensverträgenzwischen Arbeitgebern und Ar-beitnehmern findet sich dieKlausel, dass bei Beendigung desArbeitsverhältnisses das Darle-hen sofort zurückzuzahlen ist.Da bei einer Beendigung kein Zu-griff mehr auf die Vergütung be-steht, glaubte man sich hier miteiner Verschlechterung der fürdas Darlehen gestellten Sicher-

heit entsprechend § 490 Abs. 11.Alt. BGB helfen zu können. DasBAG hat hier aber keine Ver-schlechterung für den Arbeitge-ber gesehen, sondern eine un-angemessene Benachteiligungdes Arbeitnehmers und die Klau-sel für unwirksam erklärt (BAGEntscheidung vom 12.12.2013 8AZR 829/12). Der Arbeitgebermuss weiter auf monatliche Zah-lungen hoffen. Im hier im Streitstehenden Fall wurden dieseweiter geleistet.Für die Praxis stellt sich aber dieFrage nach der richtigen Vorge-hensweise, wenn der Arbeit-nehmer die Zahlungen einstellt.Dem Thema Sicherheiten bei einem Arbeitgeberdarlehenkommt jetzt eine viel größereBedeutung zu.

Arbeitgeberdarlehen

Recht

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HANDWERK AKTUELL 13HANDWERK AKTUELL 13

Durch das im Juli 2014 verab-schiedete so genannte Tarifau-tonomiestärkungsgesetz wirdab dem 01.01.2015 grundsätz-lich ein gesetzlicher Mindest-lohn von 8,50 Euro eingeführt.In den ersten beiden Jahrenkann in einzelnen Branchenüber Tarifverträge davon nochabgewichen werden; ab dem01.01.2017 gilt der Mindestlohndann ausnahmslos.Nachfolgend die wichtigstenInformationen hierzu:• Ab dem 01.01.2015 gilt

grundsätzlich für in Deutsch-land tätige Arbeitnehmerin-nen und Arbeitnehmer einMindestlohn von 8,50 Euro, z.B. auch für ausländische Be-schäftigte, Saisonarbeiter, Mi-nijobber und Praktikanten.

• Personen, die sich in einer Be-rufsausbildung befinden, er-halten keinen Mindestlohn.Ihre Entlohnung wird weiter-hin durch das Berufsausbil-dungsgesetz geregelt.

• Der Mindestlohn wird ab01.01.2017 alle zwei Jahre an-gepasst. Über die Höhe derAnpassungen berät eineKommission der Tarifpartner.

• Bis zum 31.12.2016 sind Löhneunter 8,50 Euro nur erlaubt,wenn ein entsprechender Ta-rifvertrag dies vorsieht unddurch Rechtsverordnung aufder Grundlage des Arbeitneh-mer-Entsendegesetzes oderdes Arbeitnehmerüberlas-sungsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärt wurde.

• Zeitungszusteller erhalten imJahr 2015 mindestens 75 %des Mindestlohns, im Jahr2016 mindestens 85 %, imJahr 2017 mindestens 8,50Euro und ab dem Jahr 2018den Mindestlohn ohne Ein-schränkung.

• Bei Langzeitarbeitslosen kannder Arbeitgeber in den erstensechs Monaten nach Wieder-einstieg in den Arbeitsmarktvom Mindestlohn abweichen.

Mindestlohn ab 01.01.2015Recht

Nachdem der Bund zur Kosten-und Zeitersparnis bei der Auf-tragsvergabe im Hochbau diePräqualifikation von Bauunter-nehmen verbindlich vorge-schrieben hat, macht auch dasLand Nordrhein-Westfalen die-se Art der Zertifizierung für dieAuftragsvergabe am Hochbauzur Pflicht.Rückwirkend zum 1. April 2014muss bei allen freihändigen undbeschränkten Ausschreibun-gen des Landes für Bauleistun-gen, also bei allen Aufträgendes Bau- und Liegenschaftsbe-triebes NRW, auf Unternehmenaus der Präqualifikationslistezurückgegriffen werden. Er-fasst sind alle Aufträge an „Dach

und Fach“ bis zu einem Wertvon 100.000,00 Euro netto. ZurVermeidung von Wettbewerbs-verzerrungen können aus-nahmsweise bei freihändigenVergaben bis zu drei nichtprä-qualifizierte Unternehmen zu-gezogen werden, bei be-schränkten Vergaben optionalbis zu sechs. PräqualifizierteUnternehmen sind grundsätz-lich immer zur Angebotsabga-be aufzufordern. Den Kommu-nen im Land wird der Erlass nurzur Anwendung empfohlen.Der Präqualifizierungserlass desLandes NRW findet sich im In-ternet unter www.vergabe.nrw.de unter „Präqualifizie-rung“.

Land NRW macht Präqualifikation bis

100.000,00 Euro zur Pflicht

Nach einem Urteil des Gerichts-hofs der Europäischen Uniondürfen nationale Rechtsvor-schriften der EU-Mitgliedsstaa-ten nicht vorsehen und auchnicht in dem Sinne ausgelegtwerden, dass der Anspruch aufbezahlten Jahrurlaub für nichtgenommenen Urlaub unter-geht, wenn das Arbeitsverhält-nis durch den Tod des Arbeit-nehmers endet. Zumindestmuss dann eine Abgeltung inGeld erfolgen. Diese darf nichtdavon abhängig gemacht wer-den, dass der Betroffene imVorfeld einen Antrag auf Ur-laubsgewährung oder Aus-gleichszahlung gestellt hat.Die Witwe eines in Deutschlandverstorbenen Arbeitnehmershatte von dessen ehemaligemArbeitgeber einen finanziellenAusgleich für von ihrem Ehe-mann nicht genommenen Jah-resurlaub verlangt. Der Arbeit-geber weigerte sich und ver-wies darauf, dass Zweifel daran

bestünden, dass es sich bei demAnspruch auf Urlaub um einenvererbbaren Anspruch handele.Daraufhin klagte die Frau. Wäh-rend ihre Klage vor dem Ar-beitsgericht unter Hinweis aufeine entgegenstehende Recht-sprechung des Bundesarbeits-gerichts abgewiesen wurde,legte das Landesarbeitsgerichtden Fall dem Gerichtshof derEuropäischen Union vor.Dieser verwies darauf, dass inden maßgeblichen Vorschriftendes europäischen Rechts von„bezahltem Mindestjahresur-laub“ die Rede sei und leitetedaraus her, dass ein Anspruchauf finanziellen Ausgleich durchden Tod des Arbeitnehmersnicht untergeht. Weil der Ver-storbene in den letzten Jahrenvor seinem Tod über lange Stre-cken arbeitsunfähig war undkeinen Urlaub nahm, ging es imkonkreten Fall um den Aus-gleich von 140,5 offenen TagenJahresurlaub.

Anspruch der Erben auf Abgeltung des nicht

genommenen Jahresurlaubs

Fortsetzung nächste Seite

Wird als Vergütung einer detail-liert beschriebenen Leistung ei-ne Pauschalsumme vereinbart,kann der Auftraggeber denPauschalpreis grundsätzlichnicht kürzen, auch wenn nurgeringere Mengen als ur-sprünglich ausgeschrieben er-bracht werden. Dies hat das OLGBrandenburg mit Urteil vom11.06.2014 (Az. 11 U 63/12) ent-schieden.

SachverhaltEin Auftraggeber (AG) möchteverschiedenen Heizungsbauar-beiten beauftragen. Die Leis-tungen sind zunächst durch eindetailliertes Leistungsverzeich-nis mit entsprechenden Men-genangaben (LV) beschrieben.Im Laufe der Verhandlungen ei-nigt sich der AG mit einem Bau-unternehmen (AN) auf einePauschale und erteilt den Auf-trag, unter Einbeziehung derVOB/B.

Der AN erbringt die Arbeitenund rechnet den vereinbartenPauschalpreis ab. Der AG kürztdie Rechnung; er ist der Auffas-sung, dass der AN nicht die ur-sprünglich im LV beschriebe-nen 14.400 laufenden Meter,sondern lediglich 7.500 laufen-de Meter Rohre verlegt habe.Daher könne er nicht die vollePauschale erhalten, sondern seisogar überzahlt.

EntscheidungDas Oberlandesgericht gibtdem Auftragnehmer Recht.Zwar hätten die Parteien denUmfang der geschuldeten Leis-tungen nicht pauschaliert, son-dern durch das Leistungsver-zeichnis näher festgelegt. DasLV bestimme daher Art undUmfang der zu erbringendenWerkleistungen, während spä-ter geforderte oder notwendi-

Rechnungskürzung wegenMengenminderung beiPauschalpreisvertrag?

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ge Zusatzarbeiten nicht vomPauschalpreis erfasst seien.Trotzdem sei zu beachten, dasseine Pauschalpreisvereinba-rung getroffen wurde. Hieransei nach § 2 Abs. 7 VOB/Bgrundsätzlich festzuhalten. DerUnternehmer trage grundsätz-lich das Risiko von Mehrleistun-gen, und dem Auftraggeberstehe kein Rückforderungsan-spruch wegen überhöhter Ver-gütung zu, wenn geringereMengen erbracht würden.Anderes gelte nur dann, wennein Ausnahmefall vorliege, fürden strenge Anforderung gel-ten. Hierfür müsse die ausge-führte Leistung von der ver-traglich vorgesehenen so er-heblich abweichen, dass einFesthalten an der Pauschal-summe nicht mehr zuzumutenist. Dies sei stets im Einzelfall zuklären, zumal beide Parteiengewisse Risiken bewusst in Kaufgenommen hätten und des-halb in aller Regel eine be-stimmte Toleranzgrenze zu be-rücksichtigen sei.Entscheidend seien keine star-ren Prozentsätze, sondern es

müsse ein deutliches Missver-hältnis zwischen der Gesamt-bauleistung einerseits und demPauschalpreis andererseits vor-liegen. Im Fall von Mengenab-weichungen komme es dahernicht auf einzelne Positionenan. Zum Gesamtverhältnis habeder AG aber nichts substantiiertvorgetragen, so dass der Pau-schalpreis nicht anzupassen sei.

Bedeutung der EntscheidungDer Begriff der „Pauschale“ wirdin der Praxis häufig fehlinter-pretiert, indem hieraus auchRückschlüsse auf das Bausollgezogen werden. Dies ist aberkeinesfalls zwingend. Legennämlich die Parteien dem Ver-trag – wie in diesem Fall – eindetailliertes LV zugrunde, sowird die zu erbringende Leis-tung auch in diesem LV be-schrieben.Der Begriff „Pauschale“ be-schreibt dann regelmäßig nurdie Abrede, dass die Parteiennicht nach tatsächlich ausge-führten Mengen – also nichtnach Aufmaß – abrechnen wol-

len, sondern dass sie das Men-genrisiko auf den AN verlagern.Mit dem weiteren Leistungsin-halt hat dies nichts zu tun.Soll hingegen auch das Risikobeim AN liegen, welche Leistun-gen im Detail erbracht werden,ist die Leistung rein funktional

zu beschreiben, so dass der ANin der Folge selbst über die Ein-zelheiten der Ausführung ent-scheidet. Auch in diesem Fallwird die Vergütung eine Pau-schale sein. Entscheidend ist al-so der Leistungsbeschrieb,nicht die Art der Vergütung.

EU-Recht: Deutschland hat die„Richtlinie zur Bekämpfung vonZahlungsverzug im Geschäfts-verkehr“ umgesetzt. Das be-deutet Neuerungen vor allemhinsichtlich der Zahlungszieleund Verzugszinsen bei Unter-nehmergeschäften.Die wichtigsten Änderungen,die ausschließlich Geschäftezwischen Unternehmern be-treffen und seit dem29.07.2014 gelten, hier imÜberblick:

Änderungen bei den ZahlungszielenBislang konnten Zahlungszielemit Geschäftspartnern beliebigvereinbart werden.In Zukunft gilt:• Zahlungsziele zwischen ge-

werblichen Vertragspartnerndürfen nur dann 60 Tageüberschreiten, wenn sie dieParteien ausdrücklich verein-baren und sachlich begrün-den. In den Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen sind da-mit Zahlungsziele über 60 Ta-ge hinaus nicht mehr wirk-sam.

• Wenn ein öffentlicher Auf-traggeber Zahlungen zu leis-ten hat, dann sind Zahlungs-ziele über 30 Tage nur mitausdrücklicher Vereinbarungmöglich. Höchstgrenze fürvertragliche Vereinbarungenmit öffentlichen Auftragge-

bern sind aber 60 Tage. Alleswas darüber hinausgeht, istunwirksam. Bei gewerblichenVertragspartnern kann dieseHöchstgrenze bei ausdrückli-cher Vereinbarung im Einzel-fall überschritten werden.

Änderung bei den Abnahmefristen• Neu ist auch, dass die Frist für

die Abnahme und Überprü-fung auf 30 Tage begrenzt ist.Ein Überschreiten der Frist istnur noch bei ausdrücklicherVereinbarung und sachlicherBegründung möglich.

Änderung bei den Verzugszinsen und Verzugskosten• Ist der Schuldner mit der Zah-

lung in Verzug, kann der Gläu-biger Verzugszinsen sowie Er-satz des Verzögerungsscha-dens verlangen. Seit dem29.07.2014 kann der Gläubi-ger statt der acht Prozentnun neun Prozent Zinsenüber dem Basiszinssatz ver-langen. Zusätzlich kann derGläubiger beim Zahlungsver-zug des Schuldners eine Ver-zugspauschale in Höhe von40,00 Euro verlangen. DiePauschale kann nicht durchAllgemeine Geschäftsbedin-gungen oder vertraglicheVereinbarungen ausge-schlossen werden.

Neues beimZahlungsverzug

Recht

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HANDWERK AKTUELL16

In den meisten Handwerksbe-trieben wird 40 Stunden proWoche gearbeitet. Dies ent-spricht im Jahr 2015 einer An-zahl von 2.088 bezahlten Stun-den. Abzüglich der regional un-terschiedlichen Feiertage ver-bleiben hier je nach Bundesland

zwischen 2.000 und 2.032 Stun-den.Diese Stunden stehen Ihnen je-doch nicht als Kapazität zur Ver-fügung. Hiervon gehen, je nachIhren individuellen betriebli-chen Verhältnissen und demVerhalten Ihrer Mitarbeiter, ab:

Arbeitskalender 2015

Finanzen

Anzahl Arbeitsstunden pro Arbeitstag/Woche 8,0 / 40,0

Bezahlte Stunden pro Jahr 2.088,0

gesetzliche Feiertage = 7 Tage (37,5 – 42,5 Std.) - 56,0

regionale Feiertage, je nach Bundesland zwischen0 und 3 Tagen (max. 25,5 Std.) (ø 1,5 Tage) - 12,0

Urlaub ca. 30 Tage - 240,0

Krankheit ca. 5 Tage - 40,0

sonstige Fehlzeiten ca. 3 Tage (Fortbildung,Arztbesuch, lokale Feiertage, etc.) - 24,0

Im Durchschnitt verbleiben im Jahr 2015(je nach Anzahl der regionalen Feiertage) alsverfügbare Zeit übrig: - 1.716,0

ø Anzahl verfügbarer Arbeitsstunden pro Monat 143,0

Diese Zeit können Sie als pro-duktive, d. h. an den Kundenberechenbare Zeit Ihrer Mitar-beiter verplanen. Hiervon müs-sen jedoch noch die unproduk-tiven Zeiten wie Auftragsvorbe-reitung, Lager aufräumen, nichtbezahlte Fahrtzeiten, Zeiten für

Garantie- und Gewährleistun-gen etc. abgezogen werden.Ihr Ziel sollte es sein, möglichst100 % dieser Zeit an Ihre Kun-den (multipliziert mit Ihrem be-triebseigenen Stundenverrech-nungssatz) weiter zu berech-nen.

Die nordrhein-westfälischenUnternehmer haben die Lan-desregierung zu einem wirt-schaftspolitischen Kurswechselaufgefordert. Die Landesverei-nigung der Unternehmensver-bände Nordrhein-Westfalen(unternehmer nrw) erklärte,Nordrhein-Westfalen benötigeangesichts der deutlich schwä-cheren wirtschaftlichen Dyna-mik (1. Halbjahr 2014: +1,0 Pro-zent) gegenüber der durch-schnittlichen Entwicklung inDeutschland (1. Halbjahr 2014:+1,7 Prozent) einen standort-

politischen Befreiungsschlagfür Innovationen und Investitio-nen.Seit Jahren wachse Nordrhein-Westfalen in Aufschwungpha-sen langsamer und falle in kon-junkturellen Schwächeperi-oden schneller als andere Bun-desländer. Dies müsse sich end-lich ändern. „Dass unser Landinzwischen bundesweit als‚Schuldenland Nummer 1‘wahrgenommen wird, ist einverheerendes Signal für Investi-tionsentscheidungen von Un-ternehmen“, erklärte der

Unternehmer nrw fordernwirtschaftspolitischenKurswechsel in NRW

Politik

Hauptgeschäftsführer von un-ternehmer nrw, Dr. Mallmann.Überbordende Zins- und Til-gungslasten bedeuteten im-mer weniger Mittel für öffentli-che Investitionen in Innovatio-nen und Infrastruktur. Diesschmälere das Vertrauen vonUnternehmen in die Zukunfts-fähigkeit des Standorts Nord-rhein-Westfalen.Anstatt jedoch für Aufbruch-stimmung zu sorgen, kümme-re sich die Landesregierung seitJahren lieber um neue Regulie-rungsprojekte. Das industrie-feindliche Klimaschutzgesetz,das europarechtswidrige Tarif-

treue- und Vergabegesetz, eineinvestitionshemmende Landes-entwicklungsplanung sowie dasrückwärtsgewandte Hoch-schulzukunftsgesetz seien Be-lege für eine insgesamt wirt-schaftskritische Grundstim-mung der Regierungspolitik.„Eine Willkommenskultur fürarbeitsplatzschaffende Investi-tionen sieht wahrlich andersaus“, erklärte Dr. Mallmann. Erforderte die Landesregierungauf, alles zu tun, um die längstdiagnostizierte Wachstums-,Investitions- und Technolo-gieschwäche Nordrhein-West-falens endlich zu beheben.

Die im Einkommensteuerge-setz geregelten Grenzen fürden Abzug unangemessenerAufwendungen gelten auch fürdie Beschaffung ausschließlichbetrieblich genutzter PKW. Obdie Aufwendungen für dasFahrzeug unangemessen sind,bestimmt sich weiter danach,ob ein ordentlicher und gewis-senhafter Unternehmer - un-geachtet seiner Freiheit, denUmfang seiner Erwerbsauf-wendungen selbst bestimmenzu dürfen - angesichts der er-warteten Vorteile und Kostendie Aufwendungen nach denUmständen des Einzelfallesebenfalls auf sich genommenhaben würde.So hat der Bundesfinanzhof imFalle eines Tierarztes entschie-den, der die Kosten für einenfür rund 2.000,00 Euro pro Mo-nat geleasten Sportwagen alsBetriebsausgaben abziehenwollte. Bei einer jährlichen Fahr-leistung von nur 2.400 bis 3.800km lag der durch Fahrtenbuchnachgewiesene betrieblicheAnteil (Fahrten zu Fortbil-dungsveranstaltungen) bei et-wa 90 %.Nach Ansicht des Gerichts wa-ren die Aufwendungen für dasFahrzeug wegen des absolut

geringen betrieblichen Nut-zungsumfangs des Sportwa-gens sowie wegen der Be-schränkung der wenigen Fahr-ten auf Reisen zu Fortbildungs-veranstaltungen oder Gerichts-terminen und damit wegenfehlenden Einsatzes in der be-rufstypischen tierärztlichen Be-treuung einerseits und des ho-hen Repräsentationswerts ei-nes Luxussportwagens für sei-ne Nutzer andererseits unan-gemessen. Zur Berechnung desangemessenen Teils der Auf-wendungen kann auf durch-schnittliche Fahrtkostenbe-rechnungen für aufwändigereModelle gängiger Marken derOberklasse in Internetforen zu-rückgegriffen werden.

HinweisDas Gericht hat hier auf Erfah-rungswerte verwiesen, die miterheblichen Risiken verbundensind.Welche Modelle der Ober-klasse und welche Internetfo-ren (in die man alles einstellenkann) sind gemeint? Wer ein Lu-xusfahrzeug dem Betriebsver-mögen zuordnet, muss im Ein-zelfall mit Kürzung der Aufwen-dungen rechnen, selbst wennein ordnungsgemäßes Fahr-tenbuch geführt wird.

UnangemessenerFahrzeugaufwand eines

Freiberuflers

Steuern

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Am 26.09.14 besuchte dieRaumausstatter Innung Rhein-Ruhr, auf Einladung der FirmaSchellens, deren Mohair-Möbel-stoff-Weberei in Helmond/Nie-derlande.25 Personen inklusive Berufs-schullehrer und Referendarinwaren beeindruckt von derweltweit einzigen Mohair-We-berei, die alle Produktions-schritte selber ausführt.

Es wurde im Detail gezeigt, wiediese hochwertigen Möbelstof-fe gewebt, gefärbt und ausge-rüstet werden.Ein besonderer Dank gilt derFirma Schellens/VESCOM für diekostenlose Bereitstellung vonrund 250 m Mohair-Möbelstofffür die ÜBL-Lehrgänge unsererAuszubildenden.

Tagesfahrt derRaumausstatter Innung

Rhein-Ruhr

Raumausstatter-Innung

Am 12.11.2014 konnte Ehren-obermeister Nolte Herrn ArnoldSchönnenbeck anlässlich der In-nungsversammlung der Flei-scher-Innung Duisburg denGoldenen Meisterbrief überrei-chen.

Der Fleischerbetrieb Schönnen-beck wird mittlerweile in derdritten Generation von HerrnMichael Schönnenbeck ge-führt. Herr Michael Schönnen-beck ist Mitglied im Vorstandder Fleischer-Innung Duisburg.Wir gratulieren.

Goldener Meisterbrief

Fleischer-Innung

Zur bestandenen Meisterprüfung im Oktober 2014

Christopher Mühl, Wiesenstr.7, 47198 Duisburg, geb. am29.11.1984 in Hamm, Kraftfahr-zeugtechniker.

Wir gratulieren

Uwe Rudolf Albert Franck,Am Böllert 65, 47269 Duisburg,geb. am 19.02.1991 in Duis-burg, Elektrotechniker.Katharina Sabrina Bubner,Essen-Steeler-Str. 66, 47138Duisburg, geb. am 03.05.1985in Duisburg, Friseur.

Die Vorstandmitglieder der Ma-ler-Innung-Duisburg haben an-lässlich Ihrer Vorstandssitzun-gen in den vergangenen 2 Jah-ren Geld gesammelt, um dieseszum passenden Zeitpunkt ei-nem wohltätigen Zweck zu-kommen zu lassen. Am 4. De-zember war es nun endlich so-weit. Passend zur Weihnachts-zeit konnten die Vertreter desVorstandes der Maler-Innungdem Förderverein des Kinder-

dorfes Duisburg e.V. einenScheck über € 1000,– überrei-chen. Die Leiterin des Kinder-dorfes, Frau Inge Lauterborn-Astrath, nahm den Scheck ent-gegen und informierte die Ver-treter des Vorstandes der Ma-ler-Innung (auf dem Bild vonlinks Uwe Hüttenhoff, Heinz-Jürgen Lobreyer, Inge Lauter-born-Astrath, Werner GünterJung ) über die Arbeit des Kin-derdorfes.

1000,– € Spende an Kinderdorf

Maler- und Lackierer-Innung

Der Bundesfinanzhof hat jetzt ineinem besonders gelagertenSachverhalt Maklerkosten alsWerbungskosten bei den Miet-einkünften anerkannt. Im ent-schiedenen Fall hatte ein Grund-stückseigentümer ein Miet-wohnhaus durch einen Maklerverkaufen lassen. Der Kaufpreiswurde vom Käufer vereinba-rungsgemäß direkt an eine Banküberwiesen, die ein Darlehenzur Finanzierung eines anderenMietwohnhauses gewährt hat-

te. Hierdurch sanken die Zins-aufwendungen für diesesWohnhaus. Die Maklerkostenmachte er als Werbungskosteninsoweit geltend, als mit demVerkaufspreis das Darlehen ge-tilgt wurde. Das Gericht machtein seiner Entscheidung deutlich,dass die Maklerkosten aber nurdann abzugsfähig sind, wennder Verkaufspreis des Hausesvon vornherein zur Darlehenstil-gung für das andere Objekt vor-gesehen war.

Veräußerung eines Grundstücks:

Maklerkosten können Werbungskosten sein

Steuern

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HANDWERK AKTUELL 19

Im Rahmen der Innungsver-sammlung der Elektro-InnungDuisburg am 27.11.2014 wurdeHerr Dipl.-Ing. Lothar Hellmannfür weitere 5 Jahre in seinemAmt als Obermeister bestätigt.Herr Hellmann bekleidet dasAmt des Obermeisters bereitsseit 1989.Herr Jürgen Lettmann wurdeeinstimmig zum stv. Obermeis-ter wiedergewählt.Herr Johann Metternich wurdeeinstimmig zum Lehrlingswartwiedergewählt.Als Vorstandsmitglieder wie-dergewählt wurden die Herren

Thomas Greve, Hendrik Jansen,Thomas Luven, Horst-WernerPannenbecker, Werner Ringund Rainer Sosna.Herr Lutz Mohrmann wurdeneu in den Vorstand gewählt,da Herr Günter Runniger auf ei-genen Wunsch aus dem Vor-stand ausschied.Herr Obermeister Hellmannkonnte Herrn Günter Runnigerfür seine langjährige Tätigkeitim Vorstand und im Gesellen-prüfungsausschuss der Innungdie Bronzene Medaille derHand-werkskammer Düssel-dorf überreichen.

Vorstandswahlen in derElektro-Innung Duisburg

Elektro-Innung

Im Rahmen der Innungsver-sammlung der Gebäudereini-ger-Innung Duisburg am19.11.2014 wurde Herr JörgHämmerling als Obermeistereinstimmig wiedergewählt.Als stellvertretende Obermeis-terin wurde Frau Ina van der

Wielen ebenfalls einstimmigwiedergewählt.Als Lehrlingswart wurde HerrFrank Müller einstimmig wie-dergewählt.In seinem Amt als Vorstands-mitglied wurde Herr WernerMenzel einstimmig bestätigt.

Vorstandswahlen bei derGebäudereiniger-Innung

Duisburg

Gebäudereiniger-Innung

Im Rahmen der Vollversamm-lung der Kreishandwerker-schaft Duisburg am 18. Novem-ber 2014 wurde dem Obermeis-ter der Glasapparatebauer-In-nung Duisburg die Silberne Me-daille der HandwerkskammerDüsseldorf verliehen.Seit 1989 führt Dieter Verheesdie Innung, der Betriebe ausganz Nordrhein-Westfalen an-gehören. Damit ist der Geehrteder mittlerweile am längstenamtierende Obermeister in derInnungsgeschichte. In Aner-kennung seiner erfolgreichenTätigkeit als Obermeister sowie

in Würdigung seiner Verdiensteum die Förderung des Hand-werks wurde ihm diese hoheAuszeichnung zuteil.Im Juni 1999 war ihm bereits dieBronzene Medaille der Hand-werkskammer Düsseldorf ver-liehen worden.Da seine Betriebseröffnung am01.06.1974 erfolgt ist, konnteDieter Verhees auch noch dieUrkunde zum 40-jährigen Be-triebsjubiläum vom wiederge-wählten Kreishandwerksmeis-ter, Dipl.-Ing. Lothar Hellmann,überreicht werden.

Silberne Medaille für Obermeister Dieter Verhees

Glasapparatebauer-Innung

Obermeister Dieter Verhees (links) erhält die Urkunde zur Verleihung der Silbernen Medaille vom wiedergewähltenKreishandwerksmeister Dipl.-Ing. Lothar Hellmann (rechts)

Am 12.11.2014 wurde in der In-nungsversammlung der Flei-scher-Innung Herr ChristophSieveneck zum neuen Ober-meister gewählt.Nach 30 Jahren im Amt desObermeisters wollte Herr Hans-Jörg Nolte nicht erneut kandi-dieren.Die Versammlungsteilnehmerwählten Herrn Nolte einstim-mig zum Ehrenobermeister.

Der Landesinnungsmeister desFleischerverbandes Nordrhein-Westfalen, Herr Emil Müller, warpersönlich erschienen, umHerrn Nolte für seine langjähri-ge engagierte Tätigkeit in denverschiedensten Gremien desLandesverbandes zu danken. Sowar Herr Nolte über 20 JahreLehrlingswart des Fleischerver-bandes Nordrhein-Westfalen.

Führungswechsel in derFleischer-Innung

Fleischer-Innung

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