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Teilegutachten 366-0006-15-WIRD-TG ANLAGE: 1 Radtyp: ZP09 9,5x19 Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. Stand: 08.01.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 27 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl och Zentrierring- werkstoff zul. Rad- zul. Abroll gültig ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 120572535 ET 35 ohne 72,6 745 2144 12/14 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X-N1; X1; X1-N1; (Nur BMW X1) Zubehör : Nabenkappe: C087 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 187; 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03) Zubehör : Nabenkappe: C087 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : Z89; 390X; 3K; 187; ZR; 346C; 346R; 346L; 3L; 1C; 560X; 392C; 390L; 346K; 3K-N1; 3C; 182; Z85 Zubehör : Nabenkappe: C087 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012) Zubehör : Nabenkappe: C087 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3K-N1; 3K; (nur BMW 3er (F31) ab 2012) Zubehör : Nabenkappe: C087 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04) Zubehör : Nabenkappe: C087 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1C; 701; 7L; 3C; X-N1; 5L; 5K; 6C; K-N1; X3; 3-V Zubehör : Nabenkappe: C087 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X83 Zubehör : Nabenkappe: C087 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R 120 Nm für Typ : ZR; Z85; Z89; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C; 560X 120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1

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Teilegutachten 366-0006-15-WIRD-TG

ANLAGE: 1 Radtyp: ZP09 9,5x19 Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. Stand: 08.01.2015 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 1 von 27

Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.

Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG

Raddaten:

Radgröße nach Norm : 9 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35

Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung

Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenloch

Zentrierring- werkstoff

zul. Rad-

zul. Abroll

gültig ab

Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum

120572535 ET 35 ohne 72,6 745 2144 12/14

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG

Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X-N1; X1; X1-N1; (Nur BMW X1)

Zubehör : Nabenkappe: C087

Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 187; 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)

Zubehör : Nabenkappe: C087

Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : Z89; 390X; 3K; 187; ZR; 346C; 346R; 346L; 3L; 1C; 560X; 392C; 390L; 346K; 3K-N1; 3C; 182; Z85

Zubehör : Nabenkappe: C087

Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)

Zubehör : Nabenkappe: C087

Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3K-N1; 3K; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)

Zubehör : Nabenkappe: C087

Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)

Zubehör : Nabenkappe: C087

Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1C; 701; 7L; 3C; X-N1; 5L; 5K; 6C; K-N1; X3; 3-V

Zubehör : Nabenkappe: C087

Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X83

Zubehör : Nabenkappe: C087

Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R 120 Nm für Typ : ZR; Z85; Z89; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C; 560X 120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1

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Teilegutachten 366-0006-15-WIRD-TG

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Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.

120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187 140 Nm für Typ : K-N1; X-N1; X3; X83; 1C; 3C; 3-V; 5K; 5L; 6C; 7L; 701 140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1; 3L

Verkaufsbezeichnung: BMW X3

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 255/40R19 24D; 51G; 57F; 575 10B; 11G; 11H; 11K;

275/35R19 96W 24D; 57F; 993 12A; 51A; 71C; 71K;

285/35R19 99 24D; 57F; 994 721; 725; 73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

3K 3K-N1

e1*2007/46*0315*.. e24*2007/46*0022*..

85 - 250 255/35R19 92Y 22L; 22Q; 244; 247; 27B; 27F; 57F; 575

BMW 3er (F31) ab 2012; Ab

265/30R19 93 22L; 22Q; 244; 247; 27B; 27F; 57F; 68X

e24*2007/46*0022*03; Ab e1*2007/46*0315*06;

275/30R19 92Y 22L; 22Q; 24D; 27B; 27F; 57F; 676; 68R

Allradantrieb; Heckantrieb;

285/30R19 94 22L; 22Q; 24D; 27B; 27F; 57F; 99J

10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 6AA; 71C;

71K; 721; 725; 73C; 74A; 76B

3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 250 255/35R19 92 22M; 22P; 244; 247; 27B; 27H; 57F; 6AA

BMW 3er (F30) ab 2012; Ab e1*2007/46*0314*05;

265/30R19 93 22L; 22Q; 244; 247; 27B; 27F; 57F; 6AA; 68X

Limousine; Stufenheck; Allradantrieb;

275/30R19 92 22L; 22Q; 24D; 27B; 27F; 57F; 6AA; 68R

Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K;

285/30R19 94 22L; 22Q; 24D; 27B; 27F; 57F; 6AA; 99J

12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C;

74A; 76B

3-V e1*2007/46*0559*.. 100 - 250 245/40R19 98 XFB; 248; 57F ab e1*2007/46*0559*01;

255/40R19 96 248; 57F; 575 Allradantrieb;

265/35R19 98 XFC; 248; 27I; 57F; 67H

Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K;

265/40R19 98 248; 27I; 57F; 67K 12A; 51A; 573; 71C;

275/35R19 96 XFD; 244; 247; 27I; 57F

71K; 721; 725; 73C; 74A; 76B

346C e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..

77 - 170 265/30R19 93 22B; 22F; 22L; 24D; 54A; 57F; 68X

Kompakt; Cabrio; Coupe; Limousine;

346K e1*2001/116*0167*.., Stufenheck 4-türig; e1*98/14*0167*.. 10B; 11G; 11H; 11K; 346L e1*97/27*0097*.., 12A; 51A; 71C; 71K; e1*98/14*0097*.. 721; 725; 729; 73C; 346R e1*2001/116*0146*.., 74A; 744; 76B e1*98/14*0146*..

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Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.

Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

346L e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..

85 - 170 265/30R19 93 22B; 22F; 22L; 24D; 54A; 57F; 68X

Touring; 10B; 11G; 11H; 11K;

12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 744; 76B

3K 3K-N1

e1*2007/46*0315*.. e24*2007/46*0022*..

85 - 160 265/30R19 89Y 22I; 24M; 5FR; 57F; 670; 68X

Nur bis e1*2007/46*0315*05;

390L e1*2001/116*0308*.. 265/30R19 93 22I; 24M; 57F; 670; 68X

Facelift ab September 2008; Nur bis

275/30R19 92 22B; 24D; 57F; 676 e24*2007/46*0022*02;

85 - 225 255/30R19 22I; 24M; 51G; 57F; 673

Ab e1*2001/116*0308*09;

265/30R19 93Y 22I; 24M; 57F; 670; 68X

Touring; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K;

275/30R19 92Y 22B; 24D; 57F; 676 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76B

3L 390L

e1*2007/46*0314*.. e1*2001/116*0308*..

85 - 225 255/30R19 22I; 24M; 51G; 57F; 673

Nur bis e1*2007/46*0314*04;

265/30R19 89Y 22I; 24M; 57F; 670; 68X

Facelift ab September 2008; Ab

275/30R19 92 22B; 24D; 57F; 676 e1*2001/116*0308*09; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76B

390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 120 265/30R19 89W 22I; 24M; 57F; 670; 68X

Nur bis e1*2001/116*0308*08;

89 - 190 265/30R19 93 22I; 24M; 57F; 670; 68X

Touring; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K;

89 - 225 255/30R19 91Y 22I; 24M; 57F; 673 12A; 51A; 71C; 71K;

265/30R19 93Y 22I; 24M; 57F; 670; 68X

721; 725; 729; 73C; 74A; 76B

275/30R19 92Y 22B; 24D; 57F; 676

390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 265/30R19 89W 22I; 24M; 57F; 670; 68X

Nur bis e1*2001/116*0308*08;

85 - 225 255/30R19 91 22I; 24M; 57F; 673 Limousine;

265/30R19 93 22I; 24M; 57F; 670; 68X

Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K;

275/30R19 92 22B; 24D; 57F; 676 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76B

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ANLAGE: 1 Radtyp: ZP09 9,5x19 Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. Stand: 08.01.2015 __________________________________________________________________________________________________________________

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Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.

Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

3K 3K-N1

e1*2007/46*0315*.. e24*2007/46*0022*..

120 - 240 255/30R19 91 22I; 248; 5GG; 57F; 575

Nur bis e1*2007/46*0314*04;

3L e1*2007/46*0314*.. 265/30R19 93 22I; 248; 57F; 990 Nur bis 390X e1*2001/116*0344*.. e1*2007/46*0315*05; Nur bis e24*2007/46*0022*02; Ab e1*2001/116*0344*06; Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76B

3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 225 255/30R19 91Y AFQ; 22I; 24M; 57F bis 390X e1*2001/116*0344*.. e1*2007/46*0316*07; Coupe; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76B

390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 190 255/30R19 91 22I; 24M; 57F; 575 Nur bis

155 - 225 255/30R19 91Y 22I; 24M; 57F; 575 e1*2001/116*0344*05; Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76B

3C 392C

e1*2007/46*0316*.. e1*2001/116*0346*..

105 - 160 265/30R19 93W 22I; 24M; 57F; 670; 68X

bis e1*2007/46*0316*07;

105 - 225 255/30R19 91Y 22I; 24M; 57F; 575; 671; 673

Cabrio; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K;

265/30R19 93Y 22I; 24M; 57F; 670; 68X

12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C;

275/30R19 92Y 22B; 24D; 57F; 676 74A; 76B

3C 392C

e1*2007/46*0316*.. e1*2001/116*0346*..

90 - 225 255/30R19 91 22I; 24M; 57F; 575; 671; 673

bis e1*2007/46*0316*07;

265/30R19 93 22I; 24M; 57F; 670; 68X

Coupe; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K;

275/30R19 92 22B; 24D; 57F; 676 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76B

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Teilegutachten 366-0006-15-WIRD-TG

ANLAGE: 1 Radtyp: ZP09 9,5x19 Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. Stand: 08.01.2015 __________________________________________________________________________________________________________________

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Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.

Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 250 255/35R19 96 244; 247; 27B; 27H; 57F; 575

BMW 4er (F32, F33) ab 2013; ab

265/30R19 93W 244; 247; 27B; 27F; 57F; 68X

e1*2007/46*0316*09; Cabrio; Allradantrieb;

275/30R19 96 244; 247; 27B; 27F; 57F; 68R

Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K;

12A; 51A; 6AA; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76B

3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 250 255/35R19 92 244; 247; 27B; 27H; 57F; 575

BMW 4er (F32, F33) ab 2013; ab

265/30R19 93 244; 247; 27B; 27F; 57F; 68X

e1*2007/46*0316*08; Coupe; Allradantrieb;

275/30R19 92 244; 247; 27B; 27F; 57F; 68R

Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K;

12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76B

3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 250 255/35R19 96 244; 247; 27B; 27H; 57F; 575

4er Gran Coupe (F36); ab e1*2007/46*0316*10;

265/30R19 93W 244; 247; 27B; 27F; 57F; 68X

Allradantrieb; Heckantrieb;

275/30R19 96 244; 247; 27B; 27F; 57F; 68R

10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 6AA; 71C;

71K; 721; 725; 73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 265/30R19 93Y 22B; 24D; 57F; 990 nur Limousine

275/30R19 92Y 22B; 24D; 57F; 99E Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76B

560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 275/30R19 96 22B; 24D; 57F; 99E nur Kombi Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung: X-REIHE

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 235/35R19 91W 22I; 248; 51J Nur BMW X1;

245/35R19 93 22I; 244 Allradantrieb;

255/35R19 92W 22I; 244; 57F; 575 Heckantrieb;

285/30R19 94 22B; 244; 57F; 99J 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 744; 76B

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Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.

Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1)

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

X1 e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 235/35R19 91W 22I; 248; 51J Nur BMW X1;

245/35R19 93 22I; 244 Allradantrieb;

255/35R19 92W 22I; 244; 57F; 575 Heckantrieb;

285/30R19 94 22B; 244; 57F; 99J 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 744; 76B

Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 230 255/40R19 96W 244 BMW X3; BMW X4;

275/40R19 101 244; 247; 27I; 57F; 575 Allradantrieb; Heckantrieb;

10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76B

X-N1 e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 235/35R19 91W 22I; 248; 51J Nur BMW X1;

245/35R19 93 22I; 244 Allradantrieb;

255/35R19 92W 22I; 244; 57F; 575 Heckantrieb;

285/30R19 94 22B; 244; 57F; 99J 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 744; 76B

Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3, X4)

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

X3 e1*2007/46*0512*.. 100 - 230 255/40R19 96W 244 BMW X3; BMW X4;

275/40R19 101 244; 247; 27I; 57F; 575 Allradantrieb; Heckantrieb;

10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 255/30R19 91 22B; 22L; 24D; 57F; 585; 671

Cabrio; Coupe; 10B; 11G; 11H; 11K;

265/30R19 89 22B; 22L; 24D; 54A; 57F; 68X

12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A;

76B

ZR Z89

e1*2007/46*0373*.. e1*2001/116*0499*..

115 - 250 255/30R19 91 22B; 22H; 248; 57F; 673

Cabrio; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K;

12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76B; 97K

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Teilegutachten 366-0006-15-WIRD-TG

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Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.

Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

1K2 1K4

e1*2007/46*0273*.. e1*2007/46*0283*..

70 - 235 255/30R19 91 22L; 24D; 27F; 57F; 673

BMW 1er (F20 2011); BMW 1er (F21 2012);

265/30R19 89 22L; 24D; 27F; 57F; 68X

Ab e1*2007/46*0283*04; Ab e1*2007/46*0273*04;

Kombilimousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 6AA; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76B

1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 160 235/35R19 91 22B; 24D 1ER REIHE; bis

182 e1*2001/116*0352*.. 100 - 240 245/30R19 89Y 22B; 22H; 24D; 56G; 57F; 677; 678

e1*2007/46*0277*07; Cabrio; Coupe;

255/30R19 91 22B; 22H; 24D; 57F; 671; 673

Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K;

265/30R19 93 22B; 22F; 24D; 57F; 670; 68X

12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C;

74A; 744; 76B; 76R

1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 195 235/35R19 91 22B; 22L; 24D; 270 Nur bis 1K4 e1*2007/46*0283*.. e1*2007/46*0283*03; 187 e1*2001/116*0287*.. Nur bis e1*2007/46*0273*03; Ab e1*2001/116*0287*10; Schrägheck 2-türig; Schrägheck 4-türig; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 744; 76B

187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 195 235/35R19 91 22B; 22H; 22L; 24D Nur bis e1*2001/116*0287*09; 4-türig; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 744; 76B

Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

1C e1*2007/46*0277*.. 240 245/35R19 89 24D; 27F; 57F; 6AE 2ER REIHE; ab

255/30R19 91 24D; 27F; 57F; 6AF e1*2007/46*0277*08; Coupe; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 6AA; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76B

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Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.

Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 160 245/35R19 89 24D; 27F; 57F; 6AE 2ER REIHE; ab

255/30R19 91 24D; 27F; 57F; 6AF e1*2007/46*0277*08; Coupe; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 6AA; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

5K e1*2007/46*0455*.. 120 - 280 275/35R19 100 248; 270; 57F; 993 Nur BMW 5er Touring;

275/35R19 96Y 248; 270; 5IE; 57F; 993 Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K;

12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 75I; 76B

5K e1*2007/46*0455*.. 100 - 330 275/35R19 96 248; 270; 57F; 68S Nur BMW 5er Touring; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 75I; 76B; 765

5L e1*2007/46*0363*.. 120 - 330 275/35R19 96Y 248; 270; 57F; 575 Stufenheck; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76B; 765

5L e1*2007/46*0363*.. 100 - 330 275/35R19 96Y 248; 270; 57F; 575 Stufenheck; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76B; 765

Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

K-N1 e1*2007/46*0508*.. 100 - 330 275/35R19 96 248; 270; 57F; 68S Nur BMW 5er Touring; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 75I; 76B; 765

K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 280 275/35R19 100 248; 270; 57F; 993 Nur BMW 5er Touring;

275/35R19 96Y 248; 270; 5IE; 57F; 993 Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K;

12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 75I; 76B

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Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.

Verkaufsbezeichnung: 6ER REIHE

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 245/40R19 94 Lim (Gran Coupe 4-

255/35R19 96 248 türig); Allradantrieb;

255/40R19 96 248 Heckantrieb;

265/35R19 94 248; 27I; 57F; 67H 10B; 11G; 11H; 11K;

275/35R19 96 248; 27I; 57F; 575 12A; 51A; 573; 71C;

285/30R19 94 244; 247; 27B; 27H; 57F; 572; 675

71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76B

285/35R19 99 244; 247; 27B; 27H; 57F; 68G

6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 245/40R19 94 5HI Nicht Lim (Gran Coupe

255/35R19 96 4-türig); Cabrio;

255/40R19 96 Coupe; Allradantrieb;

265/35R19 94 27I; 5HI; 57F; 67H Heckantrieb;

275/35R19 96 248; 27H; 27I; 57F; 575 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71C;

285/30R19 94 248; 27B; 27H; 5HI; 57F; 572; 675

71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76B

285/35R19 99 248; 27B; 27H; 57F; 68G

Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

7L 701

e1*2007/46*0276*.. e1*2001/116*0490*..

155 - 300 275/40R19 22P; 248; 51G; 57F; 575

Nicht beschussgeschütztes

285/35R19 99 22H; 22P; 248; 57F; 68G

Fz.; nicht Hinterachslenkung;

10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 744; 75I; 76B; 970; BEN

Auflagen

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem

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Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.

Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.

22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

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Teilegutachten 366-0006-15-WIRD-TG

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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.

27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.

27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.

27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.

51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.

51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.

54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen.

56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.

572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße:

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Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 285/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.

57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.

585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

5FR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1180kg.

5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg.

5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig.

5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1420kg.

670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

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671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 285/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

676) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

677) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 245/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.

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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

678) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/35R19 Hinterachse: 245/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R19 Hinterachse: 265/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19

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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

6AE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 245/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

6AF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

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71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.

71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden.

721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.

73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.

744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen.

74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.

75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.

765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.

76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.

76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht unterschritten wird.

970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse.

97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse.

990) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird

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Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.

empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

993) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

994) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

99J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 285/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und/oder automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

AFQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19

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Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.

Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.

BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.

XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R19 Hinterachse: 245/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

XFD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

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Nacharbeitsprofile Fahrzeug

Fahrzeug:

Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: 3-V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0559*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): ab e1*2007/46*0559*01 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm]

26P x = 175 y = 270 VA

26B x = 225 y = 320 VA

27I x = 170 y = 260 HA

27B x = 220 y = 310 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm]

26J x = 225 y = 320 23 VA

26N x = 225 y = 320 8 VA

27H x = 220 y = 310 8 HA

27F x = 220 y = 310 25 HA

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Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.

Fahrzeug:

Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0316*.. Handelsbez.: BMW 4ER REIHE Variante(n): ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10, Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm]

26B x = 225 y = 320 VA

26P x = 175 y = 270 VA

27I x = 170 y = 260 HA

27B x = 220 y = 310 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm]

26J x = 225 y = 320 12 VA

26N x = 225 y = 320 8 VA

27F x = 220 y = 310 33 HA

27H x = 220 y = 310 8 HA

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Fahrzeug:

Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: X3 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0512*.. Handelsbez.: X-REIHE (X3, X4) Variante(n): BMW X3, BMW X4 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm]

26B x = 350 y = 370 VA

26P x = 300 y = 320 VA

27B x = 330 y = 460 HA

27I x = 280 y = 410 HA

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Fahrzeug:

Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0277*.. Handelsbez.: 2ER REIHE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm]

26B x = 250 y = 250 VA

26P x = 200 y = 200 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm]

26J x = 250 y = 250 30 VA

26N x = 250 y = 250 8 VA

27F x = 280 y = 370 30 HA

27H x = 280 y = 370 8 HA

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Fahrzeug:

Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3K Genehm.Nr.: e1*2007/46*0315*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm]

26P x = 175 y = 270 VA

26B x = 225 y = 320 VA

27I x = 170 y = 260 HA

27B x = 220 y = 310 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm]

26N x = 225 y = 320 8 VA

26J x = 225 y = 320 25 VA

27H x = 220 y = 310 8 HA

27F x = 220 y = 310 25 HA

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Fahrzeug:

Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 6C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0562*.. Handelsbez.: 6ER REIHE Variante(n): Allradantrieb, Heckantrieb, Lim (Gran Coupe 4-türig) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm]

26B x = 300 y = 500 VA

26P x = 290 y = 450 VA

27B x = 300 y = 330 HA

27I x = 250 y = 280 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm]

26J x = 300 y = 500 10 VA

26N x = 300 y = 500 8 VA

27F x = 300 y = 330 28 HA

27H x = 300 y = 330 8 HA

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Fahrzeug:

Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1K4 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*.. Handelsbez.: 1ER REIHE Variante(n): Heckantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm]

26B x = 190 y = 220 VA

26P x = 140 y = 170 VA

27B x = 220 y = 270 HA

27I x = 170 y = 240 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm]

26N x = 190 y = 220 8 VA

27F x = 220 y = 270 30 HA

27H x = 220 y = 270 8 HA

26J x = 190 y = 220 25 VA

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Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.

Fahrzeug:

Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 6C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0562*.. Handelsbez.: 6ER REIHE Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, HA, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm]

27I x = 250 y = 280 HA

27B x = 300 y = 330 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm]

27H x = 300 y = 330 8 HA

27F x = 300 y = 330 28 HA

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Fahrzeug:

Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0314*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm]

26P x = 175 y = 270 VA

26B x = 225 y = 320 VA

27I x = 170 y = 260 HA

27B x = 220 y = 310 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm]

26J x = 225 y = 320 23 VA

26N x = 225 y = 320 8 VA

27H x = 220 y = 310 8 HA

27F x = 220 y = 310 25 HA