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Erläuterungen zur Haushaltskonsolidierung – aktueller Stand, Vorgeschichte und perspektivische Wirkungen
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Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme 2011 2012 2013 2014 2015
1 2 3 4 5 6 7 I Verbesserung der Erträge/Einnahmen
A Maßnahmen mit finanzieller Auswirkung ≥ 10 T€
B Maßnahmen mit finanzieller Auswirkung < 10 T€
Zwischensumme I. der Spalten 1.980.800 € 2.000.800 € 2.000.800 €
II Verringerung der Aufwendungen/AusgabenA Maßnahmen mit finanzieller Auswirkung ≥ 10 T€
B Maßnahmen mit finanzieller Auswirkung < 10 T€
Zwischensumme II. der Spalten 184.000 € 429.000 € 520.600 € 667.600 € 811.600 €
Gesamtsumme der Spalten: 184.000 € 429.000 € 2.501.400 € 2.668.400 € 2.812.400 €
nur strukturelle (jährlich wiederkehrende) Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Haushaltsentlastung führen.Vermögensveräußerungen (soweit keine Ersatzbeschaffung erfolgt) sind mit der angenommenen Zinsentlastung von 4 % des Veräußerungserlöses unter Verringerung der Aufwendungen/Ausgaben zu erfassen.Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen, die 2012 umgesetzt wurden, sind für die Jahre 2012, 2013, 2014 und 2015 anzugeben, der Maßnahmen, die in 2013 umgesetzt werden, für die Jahre 2013, 2014 und 2015,der Maßnahmen, die in 2014 umgesetzt werden, für die Jahre 2014 und 2015, der Maßnahmen, die in 2015 umgesetzt werden, für das Jahr 2015.
Bereich für den öffentlich-rechtlichen Vertrag § 16a FAG
P H A S E 1
finanzielle Auswirkungen in T€ im Jahr3
Übersicht über die in 2011 und 2012 umgesetzten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung und die im Zeitraum 2013-2015 vorgesehenen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung 1,2
Die Gesamtsumme der Spalte 7 gibt die strukturelle (jährlich wiederkehrende) Wirkung aller umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen im Jahr 2015 an und soll mindestens 60% des vorläufigen Richtwertes betragen.
Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme1 2 3I. Verbesserung der Erträge/Einnahmen
Maßnahmen mit finanzieller Auswirkung ≥ 10 T€
Maßnahmen mit finanzieller Auswirkung < 10 T€
II. Verringerung der Aufwendungen/Ausgaben
Maßnahmen mit finanzieller Auswirkung ≥ 10 T€
Maßnahmen mit finanzieller Auswirkung < 10 T€
Gesamtsumme der Spalten: - €nur strukturelle (jährlich wiederkehrende) Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Haushaltsentlastung führen.Vermögensveräußerungen (soweit keine Ersatzbeschaffung erfolgt) sind mit der angenommenen Zinsentlastung von 4 % des Veräußerungserlöses unter Verringerung der Aufwendungen/Ausgaben zu erfassen.Die Umsetzung der Maßnahmen II B 1,2 und 4 würden zu einer finanziellen Mehrbelastung führen.
Übersicht über die von den örtlichen und den überörtlichen Prüfungsbehörden jeweils im letzten Prüfungsbericht vorgeschlagenen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung, soweit diese nicht umgesetzt wurden und nach dem Konsolidierungskonzept 2012 - 2015 auch nicht umgesetzt werden sollen 1,2,3
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Gründe (Stichwortartig), warum die Maßnahme nicht durchgeführt wurde
4
Berechnung zu den in den Anl. 3 a + b angesetzten Konsolidierungsbeiträgen
I Verbesserung der Erträge/Einnahmen
1. Verdopplung der Parkgebühren
2. Parkgebührenpflicht an der Hochbrücke
3. Vermietung der Lehrerparkplätze
4. Erhöhung der Sondernutzungsgebühren - Straßenraum
5. Erhöhung der Nutzungsgebühren - Stadtbücherei
bisher neu
7. Erhöhung der Gewerbesteuer über Richtlinien-Vorgabe
Durchschnittlicher Gewerbesteuermessbetrag 3.477.752,69 € Multiplikation mit Hebesatz von 360 % 12.519.909,68 € Multiplikation mit Hebesatz (neu) von 390 % 13.563.235,49 € Differenz/ Konsolidierungsbeitrag 1.043.325,81 € gerundet 1.043.000,00 €
8. Erhöhung der Grundsteuer B über Richtlinien-Vorgabe
Grundsteuermessbetrag B 1.599.767,24 € Multiplikation mit Hebesatz von 380 % 6.079.115,51 € Multiplikation mit Hebesatz (neu) von 400 % 6.399.068,96 € Differenz/Konsolidierungsbeitrag 319.953,45 € gerundet 320.000,00 €
9. Erhöhung der Hundesteuer über Richtlinien-Vorgabe
Anzahl der Hunde 1.665 Multiplikation mit Hundesteuer (alt) von 110 € 183.150,00 € Multiplikation mit Hundesteuer (neu) von 120 € 199.800,00 € Differenz/Konsolidierungsbeitrag 16.650,00 € gerundet 15.000,00 €
10. Erhöhung der Vergnügungssteuer über Richtlinien-Vorgabe
Jahressoll 2012 mit Steuersatz (alt) in Höhe von 11% 215.373,25 € Jahressoll 2012 mit Steuersatz (neu) in Höhe von 12% 234.952,64 € Differenz/Konsolidierungsbeitrag 19.579,39 € gerundet 19.000,00 €
11. Verkauf Dienstwohnungsgebäude KSP
12. Verkauf weiterer Immobilien
13. Reduzierung Sportförderung/Hallennutzungsgebühren
14. Erhöhter Steuersatz für Kampfhunde
15. Erhöhung Büchereisäumnisgelder
16. Erhöhung Verwaltungsgebühren Bauamt
II Verringerung der Aufwendungen/Ausgaben
17. Reduzierung der Bewirtschaftungskosten der Sportstätten
18. Optimierung Stadtmuseum und Drostei
19.- bis 31. Wegfall diverser Stellen
32. Reduzierung der zu unterhaltenen Parkbänke und Spielplätze
33. Aufgabe der Dienstwagen des FD Ordnung und der Botenmeisterei
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