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Heidbrink Funkverkehr an Bord von Yachten

Heidbrink Funkverkehr an Bord von Yachten...Tel.: 0521 / 559-0, Fax: 0521 / 559-115 E-Mail: [email protected] Vorwort | 5 Vorwort Auf vielen Törns mit einer Segelyacht nutze

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Heidbrink

Funkverkehran Bordvon Yachten

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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation inder Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.

1. AuflageISBN 978-3-667-11430-3© Delius Klasing & Co. KG, Bielefeld

Lektorat: Felix Wagner, Tanja MotzkauFotos: Boris Becker, S.23; BSH, S. 26–29; Achim Dunker S.101; Hamacher Fotogra-fie Köln, S. 50, 58–69, 76, 96; Gerd Heidbrink, S. 9, 19, 25, 51, 53, 79, 80, 81, 110, 135, 139, 209; Icom Europe, S. 8, 44, 49, 50, 223; Inmarsat, S. 122, 123, 125, 126; KHP Stuttgart S., 151, 175; Marine Traffic, S.49; Florian Paeschke, S.37; Sailor, S. 48, 112; Shutterstock, S. 34, 89, 95, 105, 181; Simrad, S. 47; UKHO, S.27Illustrationen: Andrea PerkonsUmschlaggestaltung: Buchholz.Graphiker, HamburgLayout: Gabriele EngelLithografie: Mohn Media, GüterslohDruck: Kunst- und Werbedruck, Bad OeynhausenPrinted in Germany 2019

Alle in diesem Buch enthaltenen Angaben und Daten wurden von dem Autor nach bestem Wissen erstellt und von ihm sowie vom Verlag mit der gebotenen Sorgfalt überprüft. Gleichwohl können wir keinerlei Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen.

Unter Verwendung von Datenmaterial des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hergestellt [Lizenznr. 11123 / 2012-29].

Alle Rechte vorbehalten! Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Verlages darf das Werk weder komplett noch teilweise reproduziert, übertragen oder kopiert werden, wie z. B. manuell oder mithilfe elektronischer und mechanischer Systeme inklusive Fotokopieren, Bandaufzeichnung und Datenspeicherung.

Delius Klasing Verlag, Siekerwall 21, D - 33602 BielefeldTel.: 0521 / 559-0, Fax: 0521 / 559-115E-Mail: [email protected]

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Vorwort | 5

Vorwort

Auf vielen Törns mit einer Segelyacht nutze ich die vorhandene UKW-Seefunkanlage gern und häufig. Gespräche mit begleitenden Yachten, Hafenmeistern oder auch Küstenfunkstellen sind Rou-tine. Die regelmäßig ausgestrahlten Wetterberichte und Sicher-heitsmeldungen geben mir die Informationen, die ich zur sicheren Durchführung eines Törns benötige. Das Gefühl, in einem Notfall schnell und sicher Hilfe herbeiholen zu können, beruhigt unge-mein.

Der Seefunk ist weltweit einheitlich geregelt. Wo immer man auch segelt, man kann sich darauf verlassen, dass Funkverkehr nach den gleichen Regeln abgewickelt wird und man letztlich, trotz mancher Sprachprobleme, immer verstanden wird. Die wichtigste Empfehlung lautet daher, die Funkanlage auch für Routinegesprä-che regelmäßig zu benutzen, um mit deren Handhabung bestens vertraut zu sein.

Die Betriebsverfahren für die Abwicklung des Funkverkehrs auf See wurden von der »World Radio Communications Conference 2007« überarbeitet und traten 2009 in Kraft. Eine wesentliche Änderung betrifft dabei den Funkverkehr auf Sportbooten, weil die Verfahren jetzt für alle Fahrzeuge, ob ausrüstungspflichtig oder nicht, gleich sind und die bisherigen Unterschiede aufge-hoben wurden.

Im Lehrbuch werden alle Wellenbereiche im Seefunk (UKW, Grenzwelle, Kurzwelle, Satellitentelefonie) klar voneinander abgegrenzt behandelt. Das Buch legt großen Wert auf die Praxis, sodass es später seinen Platz in der Bordbibliothek finden sollte.Das Buch gibt den Stand von Herbst 2018 wieder.

Gerd Heidbrink

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Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Anweisung zum Gebrauch des Lehrbuchs . . . . . . . . . . . . . . . . 8

SrC – SHort rANGE CErtIFICAtE 9

Grundlagen Seefunk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 1. Funkverkehr auf See heute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 2. Seefunkzeugnisse SRC und LRC . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 3. Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrts-

funk UBI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 4. Das Buchstabieralphabet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 5. Englische Redewendungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 6. Vokabeln SRC und LRC . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 7. Abkürzungsverzeichnis Seefunk . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 8. Gesetzliche Bestimmungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 9. Zulassung und Genehmigung der Funkanlagen. . . . . . . . 30 10. Aufgaben der Küstenfunkstellen. . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 11. Und noch ein paar Regeln ... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

technik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 12. Ausrüstung mit Funkanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 13. Technische Ausstattung der UKW-Sprechfunk-

anlagen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 14. Technische Ausstattung der Anlagen

im GMDSS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

Seegebiete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 DSC-Controller und Sprechfunkanlage . . . . . . . . . . . . . 44 NAVTEX Navigational Text Messages. . . . . . . . . . . . . . . 46 SART-Radartransponder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 EPIRB Satelliten Notfunkbaken . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 AIS-Automatic Identification System . . . . . . . . . . . . . . 48 Aufhebung von Fehlalarmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50

Betriebsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 15. Non GMDSS oder GMDSS? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 16. Der Standardanruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 17. Die Bedienung des ICOM M323/423 in Prüfung für

das SRC und das UBI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 18. Routine-Verkehr mit dem DSC-Controller . . . . . . . . . . . 62 19. Notverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 19.1 Betriebsverfahren Notverkehr GMDSS . . . . . . . . . . . . . 67 19.2 Sprechfunk nach Aussendung eines Notalarms. . . . . . . . 70 19.3 Sollen Sie einen Notruf weiterleiten? . . . . . . . . . . . . . . 73 20. Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen . . . . . . . . . . 75 21. Ist ein Handy ein Ersatz für die UKW-Seefunk-

anlage?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 22. Bericht über einen aktuellen Notfall . . . . . . . . . . . . . . . 80 23. Übungsaufgaben für die Prüfung im Seefunk . . . . . . . . . 82

INHALt

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UBI – UKw-SPrECHFUNKZEUGNIS FÜr DEN BINNENSCHIFFFAHrtSFUNK 89

24. Ein Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 25. Genehmigung von Schiffsfunkstellen . . . . . . . . . . . . . . 92 26. Technische Merkmale der Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . 92 27. Betrieb der Binnenschifffahrtsfunkanlagen . . . . . . . . . . 93 28. Praktische Verkehrsabwicklung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 29. Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr . . . . . . . 98 Übungen für die Prüfung UBI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102

LrC – LoNG rANGE CErtIFICAtE 105

30. Ein Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106 31. Frequenzbereiche, Wellenlänge . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 32. Ausbreitung der Funkwellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 33. DSC-Controller SAILOR 4500 B . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 34. Grenzwelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114 35. Anrufverfahren mittels DSC und Sprechfunk

auf der Grenzwelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 36. Kurzwelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117 37. Anrufverfahren mittels DSC und Sprechfunk

auf der Kurzwelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117 38. Inmarsat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 39. Die Abdeckung durch das Inmarsat-Satellitensystem . . 122 40. Inmarsat Fleet one . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123

41. Inmarsat C . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 42. Capsat. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126

LEXIKoN DEr wICHtIGStEN BEGrIFFE 131

DIE PrÜFUNGEN UND DErEN ABLAUF 135

SrC-FrAGENKAtALoG GÜLtIG AB 01 .10 .2018 139

KAtALoG SEEFUNKtEXtE 175

FrAGENKAtALoG UBI GÜLtIG AB 01 .10 .2018 181

FrAGENKAtALoG LrC GÜLtIG AB 01 .10 .2018 208

ICoM DSC-CoNtroLLEr DS 100 UND UKw- SPrECHFUNKGErÄt IC-M503 223

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8 |

ANwEISUNG ZUM GEBrAUCH DES LEHrBUCHS

Der Inhalt des Lehrbuchs behandelt den Seefunkverkehr auf den Ultrakurzwellen und den Binnenschifffahrtsfunk. In einem Sonderteil für das LRC (Long Range Certificate) werden auch Grenzwelle, Kurzwelle und Inmarsat behandelt. Es geht an manchen Stellen etwas über den reinen Prü-fungsstoff hinaus.

Vergewissern Sie sich zuerst, welcher DSC-Con troller in Ihrer Prüfung verwendet wird.

In den Prüfungsausschüssen und Schulen werden vorwiegend . der ICOM-Controller DS 100 in Verbindung mit dem Funkgerät

M 503. und die Geräte ICOM M 323 / 423 sowie. der ICOM M 505eingesetzt. Es gibt aber keine Beschränkung in den Prüfungen auf bestimmte Anlagen. Sie können ggf. auch eigene Anlagen mit-bringen.

Für Grenz- und Kurzwelle wird der Sailor 4500 B und die Trainings-software von TRANSAS verwendet. In der Prüfung wird immer der originale Controller verwendet.

Die Fragenkataloge und englischen Texte sind dem Buch bei-gefügt. Zu den mit Kopfhörer gekennzeichneten Übungsauf gaben finden Sie MP3-Dateien auf: www.heidbrink-sprechfunk.de.

Sollten sich während der Laufzeit des Buches Änderungen erge-ben oder auch der Fragenkatalog für die Prüfungen aktualisiert werden, finden Sie diese ebenfalls auf: www.heidbrink-sprech-funk.de.

Mitteilungen an den Autor können Sie per E-Mail gern an [email protected] richten.

Icom M 323 / 423

Icom DS 100 Icom M 503

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ANwEISUNG ZUM GEBrAUCH DES LEHrBUCHS | 9

SRC – SHORT RANGE CERTIFICATE

GRUNDLAGEN SEEFUNK

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10 | SrC – GrUNDLAGEN SEEFUNK

1 . FUNKVErKEHr AUF SEE HEUtE

Die bestimmende Auswirkung auf den Bordbetrieb ergibt sich durch die neue Technologie des DSC-Controllers (digitaler Selek-tivruf), der, je nach Ausstattung, in allen Wellenbereichen UKW, Grenzwelle und Kurzwelle einen direkten Anruf jeder anderen Funkstelle und die automatische Übermittlung von Daten ermög-licht.

Dies betrifft ausdrücklich auch Routinegespräche, die nicht unter das GMDSS fallen, aber nach gleichen Regeln und mit gleichem Gerät abgewickelt werden. Aus Sicherheitsgründen wird sogar empfohlen, häufig Routinegespräche abzuwickeln, weil dadurch die Bedienung der Anlage geläufig bleibt.

Bisher wurde von allen Funkstellen Hörwache gehalten, damit alle Anrufe von anderen Funkstellen entgegengenommen werden konnten. Dies ist ein, auf Sportbooten und auch allen Fahrzeu-gen mit kleiner Crew, recht mühsames Unterfangen und garan-tiert auch nicht die ununterbrochene Erreichbarkeit. Es war aber bis zur Einführung des digitalen Selektivrufs das einzige Verfahren und hat daher im gesamten Funkverkehr einen hohen Stellenwert.

Mit Einführung der neuen Technologie des digitalen Selektivrufs (DSC) kann grundsätzlich auf eine Hörwache verzichtet werden, weil jedes Schiff direkt und unmittelbar angerufen werden kann und dieser Anruf auch angenommen wird, wenn das Funkgerät gerade nicht besetzt ist.

Kommunikation auf See dient in erster Linie der Sicherheit von Mannschaft und Schiff. Alle Maßnahmen zur Verbesserung in tech-nischer und organisatorischer Hinsicht waren und sind immer auf dieses Ziel ausgerichtet. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass eine Sprechfunkanlage heute auch der Bequemlichkeit an Bord dient und sei es nur, um im Voraus einen Liegeplatz zu reser-vieren oder mit dem Schiffsführer einer begleitenden Yacht zu sprechen.

Im Seefunk dreht sich fast alles nur noch um das GMDSS – Glo-bal Maritime Distress and Safety System (weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem) .

Das Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS wurde zum 01.02.1999 weltweit eingeführt. Die Veränderungen für den Funkverkehr an Bord sind erheblich und da Sportbootfahrer davon genauso betroffen sind wie die Berufsschifffahrt, ist eine neue Ausrüstung von seegehenden Yachten und das Anwenden neuer Betriebsverfahren unerlässlich.

GMDSS beinhaltet folgende Elemente:

. automatisierte Alarmierung im Seenotfall

. automatische Identifizierung des Fahrzeugs in Not

. Koordinierung der Such- und rettungsdienste

. Funkverkehr im Suchgebiet

. Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen

. Anrufe an Küstenfunkstellen

. Übermittlung von warn- und wetternachrichten

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1 . FUNKVErKEHr AUF SEE HEUtE | 11

In der Zwischenzeit wurde allerdings beschlossen, die Hörwache (wenn möglich) auf Kanal 16 unlimitiert fortzusetzen, weil

. ein Kanal für die Notalarmierung und den Funkverkehr für nicht ausrüstungspflichtige Schiffe dauerhaft benötigt wird und zugleich

. Schiff-Schiff-Verkehr für ausrüstungspflichtige Schiffe auch ohne Benutzung des DSC-Controllers möglich sein soll.

Der Siegeszug des mobilen Telefonierens und vor allem die Ein-führung der Satellitentelefonie von Inmarsat hat das klassi-sche Verfahren der Gesprächsvermittlung über Küstenfunkstellen im öffentlichen Nachrichtenaustausch überflüssig gemacht. In Deutschland, Holland, Frankreich und vielen anderen Ländern der Welt wurden daher diese Küstenfunkstellen geschlossen. Weitere werden folgen. Der Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr werden nur noch über eine Seenotleitzentrale MRCC (Maritime Rescue Coordination Centre) abgewickelt.

GMDSS besteht 2018 bereits fast 20 Jahre .

Der Funkverkehr im Küstenbereich ist seitdem durch folgende Ent-wicklungen geprägt.

1. Die Einführung von AIS (Automatic Identification System) für alle nach SOLAS-ausrüstungspflichtigen Schiffe ermöglicht

Schiffen und Küstenfunkstellen, jedes Schiff direkt mit seinem Namen und Rufzeichen anzusprechen. Die MMSI (Rufnummer des mobilen Seefunkdienstes) und damit der DSC-Controller werden hierfür nur in Ausnahmefällen benötigt. Die weitaus meisten Gespräche auf See werden daher unter Verwendung eines standardisierten Anrufs auf Kanal 16 eingeleitet.

2. Der gesamte Funkverkehr mit den Verkehrszentralen (Revier-funkdienst) wird durch einen Anruf auf dem Arbeitskanal ein-geleitet. Die Revierzentralen besitzen keine DSC-Controller und benötigen diese auch nicht, da sie immer besetzt sind und alle Gespräche nur über kürzere Distanzen innerhalb der UKW-Reichweite stattfinden.

3. GMDSS und der dafür notwendige DSC-Controller hat seine Bedeutung für alle Schiffe im Not-, Dringlichkeits- und Sicher-heitsverkehr. Dafür wurde es auch geschaffen.

4. Alle Yachten werden Routineverkehr mit Küstenfunkstellen oder anderen Schiffen meist mit den klassischen Anrufverfah-ren einleiten. Dabei muss sich der Yachtskipper bewusst sein, dass international nur Englisch gesprochen wird. Dies gilt für den Verkehr mit Schiffen natürlich auch in deutschen Gewäs-sern. In den nordeuropäischen Revieren ist der Gebrauch der Funkanlage häufig, vor allem da, wo sich Freizeit- und Berufs-schifffahrt treffen. Im Mittelmeer ist diese Notwendigkeit nicht in gleichem Umfang gegeben.

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12 | SrC – GrUNDLAGEN SEEFUNK

2 . SEEFUNKZEUGNISSE SrC UND LrC

Seit dem 01.01.2003 sind der Deutsche Segler-Verband (DSV) und der Deutsche Motoryachtverband (DMYV) gemeinsam für die Prüfung und Ausstellung der Seefunkzeugnisse für Sportbootfah-rer SRC (Short Range Certificate), LRC (Long Range Certificate) und auch im Binnenschifffahrtsfunk (UBI) zuständig.

Die Internationale Fernmeldeunion (ITU) hat 1997 die weltweite Einführung von Funkbetriebszeugnissen zur Abwicklung des Global Maritime Distress and Safety Systems (GMDSS) auf nicht ausrüs-tungspflichtigen Schiffen beschlossen und den Prüfungsumfang festgelegt. Die neuen Zeugnisse entsprechen diesen Vorschrif-ten und sind international gültig. Alle neuen Zeugnisse kön-nen nur noch in Englisch erworben werden. Auf die Zeugnisse für die Berufsschifffahrt Restricted Operators Certificate (ROC) und General Operators Certificate (GOC) wird hier nicht näher einge-gangen.

Im Seefunk gilt seit dem 01.08.2005, dass der Schiffsführer das jeweilige Funkzeugnis besitzen muss. Ob SRC oder LRC, ist abhän-gig von den auf diesem Schiff vorhandenen Anlagen. Die Absicht, Zeugnisse an den Erwerb von Führerscheinen zu binden, besteht nicht mehr.

Für alle Funkanlagen im Seefunkdienst

Allgemeines Funkbetriebszeugnis LrC (Long range Certificate), ab 01 .01 .2003

Dieses Zeugnis berechtigt zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes bei al-len Sprech-Seefunkdiensten, Schiffs-Erdfunkstellen und Funk- einrichtungen des GMDSS auf nicht ausrüstungspflichtigen Schiffen. Sendungen erfolgen in allen Wellenbereichen Ultrakurz-welle (UKW), Grenzwelle (GW),

Kurzwelle (KW) und Inmarsat.Das Zeugnis ist unbefristet gültig.Es gilt nicht im Binnenschifffahrtsfunk.

Allgemeines Betriebszeugnis GoC (General operators Certificate), bis 31 .12 .2002Es dürfen alle Funkanlagen für Ultrakurzwelle, Grenzwelle und Kurzwelle, Inmarsat-Satellitentelefone und alle sonstigen Anla-gen für das GMDSS bedient werden. Dieses Zeugnis behält für alle nicht ausrüstungspflichtigen Schiffe weiterhin seine Gültigkeit. Für die Bedienung von Funkanlagen auf ausrüstungspflichtigen Schiffen muss es allerdings beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) umgetauscht werden. Das neue Zeugnis gilt dann nur noch 5 Jahre.

Es gibt noch das ältere Allgemeine Sprechfunkzeugnis. Auch dies behält seine Gültigkeit. Anlagen im GMDSS dürfen damit aller-dings nicht bedient werden. Alle vor dem 31.12.2002 ausgestell-ten Zeugnisse gelten auch im Binnenschifffahrtsfunk.

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3 . SPrECHFUNKZEUGNIS FÜr DEN BINNENSCHIFFFAHrtSFUNK UBI | 13

Für UKw-Anlagen im Seefunkdienst

Beschränkt gültiges Funkbetriebzeugnis SrC (Short range Certificate), ab 01 .01 .2003

Dieses Zeugnis berechtigt zur Ausübung des Seefunkdiens-tes bei Sprech-Seefunkdienst für UKW und Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW. Das Zeug-nis ist unbefristet gültig. Es gilt nicht im Binnenschifffahrtsfunk.

UKw-Betriebszeugnis I roC (restricted operators Certificate), bis 31 .12 .2002Dieses Zeugnis berechtigt zur Bedienung der UKW-Sprechfunkan-lagen und des DSC-Controllers im GMDSS weltweit. Not-, Dring-lichkeits- und Sicherheitsmeldungen sind in englischer Sprache abzugeben. Dieses Zeugnis behält seine unbefristete Gültigkeit. Es gilt auch im Binnenschifffahrtsfunk.

UKw-Betriebszeugnis II, bis 31 .12 .2002

Das Betriebszeugnis II berechtigt zur Bedienung der UKW-Sprech-funkanlagen und des DSC-Controllers im Abdeckungsbereich der deutschen Küstenfunkstellen (Gebiet A1, ca. 30-sm-Zone entlang der deutschen Küsten). Es gilt auch im Binnenfunk. Sie können nachträglich die Englischprüfung ablegen und erhalten dann das neue »Beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis SRC«.

UKw-Sprechfunkzeugnis, bis 31 .12 .2002

Es berechtigt zur Bedienung von UKW-Funkanlagen im See- und Binnenschifffahrtsfunk ohne GMDSS. Dieses Zeugnis behält seine Gültigkeit.

3 . SPrECHFUNKZEUGNIS FÜr DEN BINNENSCHIFF-FAHrtSFUNK UBI

Für den Binnenschifffahrtsfunk muss ein Zeugnis gemäß den Vorschriften der »Regionalen Vereinbarung für den Binnen-schifffahrtsfunk« (geändert 2016 durch Committee RAINWAT) erworben werden. Die Sprechfunkverordnung für den Binnen-schifffahrtsfunk wurde am 18.12.2002 erlassen. Zur Bedienung aller Funkanlagen auf Binnenschiffen muss künftig das

UKw-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk UBI erworben werden.

Der Binnenschifffahrtsfunk ist in den neuen Seefunkzeugnissen nicht mehr enthalten. Die Prü-fung für Inhaber eines der nach dem 01.01.2003 ausgestellten Zeugnisse für den Seefunk fin-det in einer Ergänzungsprüfung statt. Der Prüfungsumfang ist etwas geringer, da die Kennt-nisse der allgemeinen Regeln

und die Bedienung der Anlagen bereits in der Prüfung zum Seefunk nachgewiesen wurden.

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UBI – UKW-SPRECHFUNK-ZEUGNIS FÜR DEN BINNEN-

SCHIFFFAHRTS-FUNK

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90UBI –BINNENSCHIFFFAHRTSFUNK

24.EINÜBERBLICK

Es gelten grundsätzlich die bereits vom Seefunk her bekann-ten Vorschriften (Radio Regulations), soweit diese auf den Bin-nenschifffahrtsfunk anzuwenden sind. Die Betriebsverfahren entsprechen den Verfahren, wie sie für Non-GMDSS-Verkehr vor-geschrieben sind. Im Binnenschifffahrtsfunk gibt es natürlich kein GMDSS und auch keinen Digitalen Selektivruf Controller (DSC).

Binnenschifffahrtsfunk gibt es grundsätzlich auf allen Binnenwas-serstraßen, auf denen Güterverkehr stattfindet und die mit dem Rhein in irgendeiner Weise verbunden sind. (Früher hieß der Bin-nenschifffahrtsfunk deshalb »Rheinfunkdienst«.) Eine Auflistung aller Gewässer der Zonen 1–4 in Europa, für die das Zeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk UBI erforderlich ist, finden Sie im Internet unter http://www.wsv.de/fvt/ubi/Karte-Zonen-1-4.pdf.Die Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 sind Seeschifffahrtsstraßen im Binnenland, auf denen auch Binnenschiffe verkehren und das Funkzeugnis UBI gültig ist.

SpezielleVorschriftenfürdenBinnenfunk

Die Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk(01.10.2016) wurde von allen Staaten Europas, die am Binnen-schifffahrtsfunk beteiligt sind, abgeschlossen. In erster Linie sind dies Deutschland, die Schweiz, Frankreich, Belgien, Luxemburg und die Niederlande. Beigetreten sind auch Österreich und alle osteuropäischen Anliegerstaaten der Donau.

Sie sind enthalten im Handbuch Binnenschifffahrtsfunk (revidierte Ausgabe 2018), das auch von nicht ausrüstungspflichtigen Schif-fen an Bord mitgeführt werden muss, wenn diese über eine UKW-Funkanlage verfügen.

AusrüstungmitFunkanlagen

Binnenschiffe müssen zwei Funkanlagen für den Betrieb im »Nau-tischen Informationsfunk« »Schiff-Schiff-Verkehr« bzw. »Schiff-Hafen-Verkehr« eingebaut haben.

Kleinfahrzeuge, also alle Fahrzeuge unter 20 m Länge im Sinne der Verkehrsordnungen, sind nicht verpflichtet, eine UKW-Sprech-funkanlage einzubauen.

Bei Radarfahrt oder bei verminderter Sicht müssen Kleinfahrzeuge auf folgenden Gewässern eine Sprechfunkanlage eingebaut haben und im Verkehrskreis Schiff-Schiff hörbereit sein:. auf dem Rhein ab Rheinfelden einschließlich Lek und Waal bis

zum offenen Meer,. auf verschiedenen stark befahrenen Wasserstraßen in den Nie-

derlanden,. auf der Mosel unterhalb von Metz,. auf der Donau,. auf den übrigen deutschen Binnenschifffahrtsstraßen.

Einzelheiten enthält das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk.

Bei Erreichen der Hochwassermarke I auf dem Rhein, dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit Funk ausgerüstet sind.

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LRC – LONG RANGE CERTIFICATE

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106| LRC–LONGRANGECERTIFICATE

30.EINÜBERBLICK

Das Long Range Certificate (LRC) erlaubt die Bedienung aller GMDSS-Funkanlagen an Bord von Schiffen – UKW, Grenzwelle, Kurzwelle und Inmarsat. Wenn Sie das Short Range Certificate (SRC) bereits haben, brau-chen Sie lediglich eine Ergänzungsprüfung zu machen. Der Lehr-stoff für diese Ergänzungsprüfung steht im folgenden Kapitel.

Wenn Sie eine Vollprüfung ablegen wollen, besteht Ihre Prüfung aus dem Lehrstoff des SRC und diesem ergänzenden Lehrstoff für das LRC. Die Betriebsverfahren (Radio Regulations) für die Abwicklung des Funkverkehrs sind grundsätzlich für alle Wellenbereiche gleich. Insofern werden sie hier nicht wiederholt. Es wird auf den Teil SRC verwiesen. Mögliche Abweichungen werden im Text genannt.

Nachfolgemodell Sailor 6300

SAILOR-4500-B-Anlage für den Verkehr auf Grenz- und Kurzwellen

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DIEPRÜFUNGENUNDDERENABLAUF| 135

DIE PRÜFUNGEN UND DEREN

ABLAUF

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136| DIEPRÜFUNGENUNDDERENABLAUF

DIENEUENPRÜFUNGENFÜRDASSRC,DASLRCUNDDASUBI

Zum 1.10.2011 traten neue Prüfungen für die Funkzeugnisse SRC und LRC in Kraft. Sie wurden als »Durchführungsrichtlinien Funk-betriebszeugnisse« vom Bundesminister für Verkehr veröffentlicht. Die Prüfungen für das UBI werden ebenfalls ab dem 1.10.2011 nach dem neuen Fragenkatalog durchgeführt. Zum Oktober 2018 wurden die Fragenkataloge angepasst.

PrüfungsablaufSRC

1. EnglischprüfungAus dem Katalog der Seefunktexte wird ein Text in Englisch dik-tiert. Dabei müssen alle buchstabierten Begriffe fehlerlos wie-dergegeben sein. Dieser Text ist schriftlich ins deutsche zu übersetzen.

Ein zweiter Text ist vom deutschen ins nglische zu übersetzen.Hat der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse nicht in vollem Umfang nachgewiesen, erfolgt eine mündliche Prüfung.

2. TheoretischePrüfungEs gibt 12 Fragebogen mit jeweils 24 Fragen mit 4 Antwortvor-schlägen. Von diesen Fragen müssen 19 durch Ankreuzen richtig beantwortet werden. Die Bearbeitungszeit beträgt 30 min. Eine mündliche Prüfung ist nicht vorgesehen.

3. PraktischePrüfungIn der praktischen Prüfung werden geprüft: (keine Veränderung gegenüber den bisherigen Prüfungen). Kenntnisse über das Bedienen der Funkanlagen. Allgemeine Kenntnisse über den digitale Selektivruf. Verkehrsabwicklung im Not-, Dringlichkeits- und Sicherheits-

verkehr in englischer Sprache. und praktische Kenntnisse über die Telekommunikation mit

Küsten- und Seefunkstellen

Es gibt 4 Pflichtaufgaben aus dem Bereich der Abwicklung von Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache. Wird eine der Aufgaben auch beim zweiten Versuch nicht bestan-den, ist die praktische Prüfung nicht bestanden.Aus dem Bereich der sonstigen Fertigkeiten werden 3 Aufgaben gestellt, von denen mindestens 2 mit ausreichend bewertet werden.

DiepraktischePrüfungdauertbiszu20Minuten.

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DIEPRÜFUNGENUNDDERENABLAUF| 137

PrüfungsablaufLRC

Die Prüfung umfasst den oben beschriebenen Teil des SRC, falls das noch nicht bestanden ist und setzt mit der folgenden zusätz-lichen Prüfung fort.

4. TheoretischePrüfungEs gibt 12 Fragebogen mit jeweils 14 Fragen mit 4 Antwortvor-schlägen, von denen 11 durch Ankreuzen richtig beantwortet wer-den müssen. Die Bearbeitungszeit beträgt 20 Minuten.

5. PraktischePrüfungIn der praktischen Prüfung werden geprüft: (keine Veränderung gegenüber den bisherigen Prüfungen). Bedienen von Grenzwellen- und Kurzwellenfunkanlagen. Bedienen von Funktelexeinrichtungen. Bedienen von Inmarsat B und C Anlagen. Kenntnisse von NAVTEX. Kenntnisse von EPIRBs. Verkehrsabwicklung im Not-, Dringlichkeits- und Sicherheits-

verkehr auf Grenzwelle und Kurzwelle in englischer Sprache. Empfang von Seefunk Sicherheitsinformationen. Auswahl geeigneter Telekommunikationsverfahren

Es gibt 4 Pflichtaufgaben aus dem Bereich der Abwicklung von Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache, die mit einer Grenzwellen bzw. Kurzwellenanlage geprüft werden. Es gibt weitere 4 Pflichtaufgaben im Seefunk über Satelliten. Aus dem Bereich Inmarsat B und Inmarsat C werden zwei weitere Aufgaben gestellt, von denen mindestens eine mit ausreichend bewertet werden muss.

DiepraktischePrüfungdauertbiszu30Minuten.

PrüfungsablaufUBI

1. NurbeiVollprüfungen:Es wird ein deutscher Text diktiert, der fehlerfrei aufgenommen werden muss. Anschließend ist dem Prüfer ein deutscher Text zuzusprechen. Dabei ist die internationale Buchstabiertafel anzu-wenden.

2. TheoretischePrüfungFür die Vollprüfung (22 Fragen mit jeweils 4 Antwortvorschlägen) ist eine Bearbeitungszeit von 60 Minuten vorgesehen. Die Prü-fung ist bei Erreichen von 17 richtigen Antworten als bestanden zu werten.Für die Ergänzungsprüfung (10 Fragen mit jeweils 4 Antwortvor-schlägen) SRC und LRC auf UBI ist eine Bearbeitungszeit von 30 Minuten vorgesehen und die Prüfung ist bei Erreichen von 8 richtigen Antworten bestanden.

3. PraktischePrüfungIn der praktischen Prüfung werden geprüft:. Bedienen der UKW - Sprechfunkanlage (alle Funktionen). Fallbeispiele aus dem Bereich des Not-, Dringlichkeits-,

Sicherheits- oder Routineverkehrs in deutscher Sprache.

DiepraktischePrüfungdauertca.15Minuten.

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FRAGE UND ANTWORT SRC | 139

SRC – FRAGEN KATALOG MOBILER SEEFUNKDIENST

FÜR DAS BESCHRÄNKT GÜLTIGE FUNK BETRIEBS ZEUGNIS

GÜLTIG AB 1.10.2018

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140 | FRAGE UND ANTWORT SRC

FRAGE & ANTWORT

3 Zu welchem Zweck wurde das Weltweite Seenot- und Sicherheits funksystem (GMDSS) eingeführt?

a. Schnelle und genaue Alarmierung in Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsfällen

b. Schnelle Alarmierung nur in Notfällenc. Schnelle und genaue Alarmierung in Not- und Dringlichkeits-

fällend. Schnelle und genaue Alarmierung in Not- und Sicherheits-

fällen

1 »Mobiler Seefunkdienst« ist mobiler Funkdienst … a. zwischen Küstenfunkstellen und Seefunkstellen bzw. zwischen Seefunkstellen untereinander

b. zwischen tragbaren Funkstellen an Bord eines Seefahrzeugesc. ausschließlich zwischen Seefunkstellend. zwischen Funkstellen, für die keine Zuteilung (Ship Station

Licence) notwendig ist

2 Welche Funktion hat das »GMDSS« (Global Maritime Distress and Safety System)?

a. Hilfe in Seenotfällen und Sicherung der Schifffahrt durch schnelle und genaue Alarmierung im Seenotfall

b. Koordinierung der Alarmierung von Seefunkstellen im See-notfall

c. Positionsbestimmung des Havaristen durch geostationäre Satelliten

d. Störungsfreier Funkverkehr im Seenotfall

4 Welche Aufgabe hat die Internationale Fernmelde union (International Tele communication Union [ITU])?

a. Die Internationale Fernmeldeunion (ITU) legt die grundlegen-den Regelungen für die internationale Telekommunikation fest

b. Die Internationale Fernmeldeunion (ITU) legt für alle Nationen der UN, die weltweit Seeschifffahrt betreiben, die Mindeststandards hinsichtlich der Funkausrüstung von Seeschiffen fest

c. Die Internationale Fernmeldeunion (ITU) führt als internatio-nale Verkehrsbehörde weltweit die Überwachung des Funk-verkehrs durch

d. Die Internationale Fernmeldeunion (ITU) rechnet die Gebüh-ren von weltweiten Seefunk gesprächen ab

Antwort a. ist immer richtig (fettgedruckt).

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224 | ANHANG

Das Menü des DSC-Controllers ICOM DS-100 der Klasse D (für nicht ausrüstungspflichtige Schiffe) ermöglicht:

DistressDistress Alert Call (Notalarm). »schnelle«NotmeldungNur über Taste Call »Distress Setting«. Notmeldung mit Angabe von DetailsNature of distress. Undesignated (unbestimmt). Fire, explosion (Feuer, Explosion). Flooding (Wassereinbruch). Collision (Kollision). Grounding (auf Grund gelaufen). Capsizing (Gefahr des Kenterns). Sinking (sinken). Disabled adrift (manövrierunfähig, treibend). Abandoning ship (verlassen das Schiff). Piracy attack (Piraterie). Man over board (Person über Bord)Position. GPS oder. MNL manuell eingebenTime UTC. aktuelle Uhrzeit. Uhrzeit zugehörig PositionTaste CALLType of call. Entry position / time (nur wenn kein GPS). Individual call. Individual ACK. Group call. All ships call. Position request (Positionsabfrage). Received calls (Speicher). Distress setting (Eingaben im Notfall). Setup

Category, Priority. Routine. Safety. Urgency. DistressReceived Calls. distress messages. other messagesSetup. MMSI-checkEin DSC-Controller bietet verschiedene Speichermöglichkeiten:. Die letzten 20 Notalarme (Aufruf »Received Calls«) – Speicher

löschen manuell oder überschreiben). Speicherung der letzten 20 empfangenen Rufe (Aufruf »Recei-

ved Calls«). Eingabe von Position und Uhrzeit, falls kein GPS vorhanden

(Taste CALL). MMSI Rufnummern (ID Reg) (Aufruf SETUP)