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HWG & UWG Karl Hinkel, Dipl.-Wirtsch.-Ing, MBM - Köln Vortrag im Rahmen der Einführung eines Partner- programmes für www.Heilsuse.eu Mit allen Produkten, die im hart umkämpften Markt der Gesundheit und Wellness angeboten werden, kann man rasch in Berührung mit dem HWG = Heilmittelwerbegesetz und dem UWG = Unlauterer Wettbewerb Gesetz kommen Das Bundesministerium für Justiz stellt die kom- pletten Bundesgesetze und Aktualisierungen kos- tenlos ins Internet. Wenn man sich also mit dieser Materie befassen möchte, dann kann man das über Wikipedia ausführlich tun und zu allen De- tailfragen, Definitionen und Erläuterungen Ant- worten finden. Hier nun meine Ausarbeitung für sie, soweit es unsere gute Zusammenarbeit an- geht. Natürlich entspricht dieses Script keiner Rechtsberatung im Konfliktfalle. Es ist eine Ein- führung und sinnvolle Information. WWW.HEILSUSE.EU - [email protected]

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Erläuterung des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) anhand von zwei Beispielen, leicht verständlich, eine Einführung ins Thema, interessant für MLMer für Diätprodukte u.a.

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HW G & UW G

Karl Hinkel, Dipl.-Wirtsch.-Ing, MBM - Köln

Vortrag im Rahmen der Einführung eines Partner-programmes für www.Heilsuse.eu

Mit allen Produkten, die im hart umkämpften Markt der Gesundheit und Wellness angeboten werden, kann man rasch in Berührung mit dem

HWG = Heilmittelwerbegesetz und dem

UWG = Unlauterer Wettbewerb Gesetz kommen

Das Bundesministerium für Justiz stellt die kom-pletten Bundesgesetze und Aktualisierungen kos-tenlos ins Internet. Wenn man sich also mit dieser Materie befassen möchte, dann kann man das über Wikipedia ausführlich tun und zu allen De-tailfragen, Definitionen und Erläuterungen Ant-worten finden. Hier nun meine Ausarbeitung für sie, soweit es unsere gute Zusammenarbeit an-geht. Natürlich entspricht dieses Script keiner Rechtsberatung im Konfliktfalle. Es ist eine Ein-führung und sinnvolle Information.

W W W . H E I L S U S E . E U - I N F O @ H E I L S U S E . E U

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Bevor wir uns an eine Gliederung begeben, zeichne ich zuerst die Beweggründe für diese Arbeit in einer Einleitung auf und gebe die bei-den Beispiele an, mit denen wir uns beschäfti-gen wollen; denn dann wissen Sie gleich, ob es sich für Sie lohnt, das gesamte Ebook durchzu-lesen.

An dieser Stelle muss ich auch betonen, dass es sich hier nicht um (unzulässige) Rechtsbera-tung handelt. Es geht um eine kaufmännische Einführung in die Thematik, welche mit dem Ti-tel angegeben ist:

Das Heilmittelwerbegesetz und das Gesetz ge-gen den unlauteren Wettbewerb kennenzuler-nen und damit die Grenzen zu kennen, in denen wir uns geschäftsmäßig bewegen können.

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Das ist ja wichtig, weil für Ihren Erfolg im Ver-kauf nichts wichtiger ist, als Selbstsicherheit, für Ihre wirtschaftl iche Tagesarbeit nichts wich-tiger ist als Rechtssicherheit.

Bevor ich die Beispiele ausführlich beschreibe, will ich mich mal selbst vorstellen: Geboren im Februar 1954, aufgewachsen in einer Großfal-milie auf einem Bauerhof in südlichsten Westfa-len als sechstes von neun Kindern absolvierte ich mein Studium als Wirschaftsingenieur 1980, das Fach Wirtschaftsrecht habe ich dabei durchgängig mit der Note sehr gut absolviert.

Rechtliche Dinge waren auch im-mer eine wichtige Sache bei den umfangreichen Vertragswerken bei meiner Tätigkeit als Vertriebsingenieur im Bereich Computertechnik für die Industrie, die Hochschulen für Forschung & Lehre.

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Heute betreibe ich zusammen mit Partnern ein Internetgeschäft für moderne biophysikalische Funktionsmittel und eine bedeutende Reihe di-gitaler Produkte überwiegend in den Bereichen Gesundheit und Marketing.

Um die beiden Beispiele, die ich jetzt nenne, und die wir für unsere weiteren Arbeiten heran-ziehen wollen, gibt es seit vielen Jahren, zum Teil seit Jahrzehnten schon viel Aufregung. Es wird also Zeit, sich das ganze mal in Ruhe an-zuschauen, um ruhig werden oder bleiben zu können.

Vertrauen Sie mir, denn ich werde es sicher schaffen, die teils trockene Thematik des Wirt-schaftsrechts verständlich und interessant zu bearbeiten. Einige Übungen habe ich insbeson-dere durch die letzten Jahre, wo Seminarteil-nehmer immer wieder – mit Recht – forderten,

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die umfangreiche Thematik von Physik und Phy-siologie zu den eigenen Produkten so zu erklä-ren, dass es jeder verstehen kann. Also habe ich mich darin geübt. Wichtig war das deshalb, weil das Interesse der Teilnehmer wirklich echt war und ist. Und nicht jeder hat ja einen natur-wissenschaftlichen Hintergrund.

Nun also das erste Beispiel: Das erste Beispiel

betr if ft noch nicht einmal die neuen Edelsteine-

Kristall-Flächen, sondern eine Produktserie, die

viele meiner Leser kennen, von denen aber sicher

alle wenigstens schon einmal gehört haben. Ich

meine so genannte Formula-Diäten. Nachdem ich

selbst durch einen Kollegen im Softwarehaus, in

dem ich damals gearbeitet habe, hörte wie gut die

Produkte seien, musste ich das selber auspro-

bieren. Mein Kollege hatte bei ausschließlich sit-

zender Tätigkeit – EDV= Bildschirmarbeit – und

ausschließlich sitzender Freizeitbeschäft igung in 4

Wochen 8 Kilo abgenommen.

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Das fand ich einfach klasse; denn ich hatte ja das

gleiche Problem. Sitzen im Büro, im Auto, am

Schreibtisch, im Flugzeug, mit Kunden im Restau-

rant und zu Hause am Fernseher. Immer nur Sit-

zen. Und dadurch hatte ich natürlich auch 8 Kilo

zu viel auf den Rippen.

Die neuen Produkte hatte mir der Kollege im Holi-

day Inn Hotel gezeigt, die hatte er auf Geschäfts-

reisen nämlich immer dabei. Zwei Eßlöffel von

dem nach Vanil le riechenden Pulver aus einer

Dose schüttete er in einen Schüttelbecher und

sagte, dass man dazu noch drei mal am Tage je

zwei der ziemlich großen hellbraunen Tabletten

schlucken müsse.

Erst später erfuhr ich, dass das Pulver ein Nähr-

stoffgemisch ist, welches alle wichtigen Bestand-

teile der Ernährung enthält. Die Mischung ist so-

gar gesetzlich geregelt. Die Tabletten bestanden

hauptsächlich aus Haferkleie. O.K., lose kann man

die ja nicht essen, dachte ich.

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Der Kollege sah auch noch sehr viel besser aus

als vor der Gewichtsabnahme, mindestens 5 Jahre

jünger. Das wollte ich auch: 8 Kilo weniger und 5

Jahre jünger. Also kaufte ich ein paar Dosen,

große und kleine, FormulaX stand da drauf. Klingt

irgendwie nach Mathe. Und siehe da, es funktio-

nierte. 8 Kilo in vier Wochen quasi automatisch.

Das lieben wir Ingenieure, wenn´s funktioniert.

Dann erhielt ich Einladungen, wo die „Magie“ der

Produkte erklärt werden soll te, die Vertriebswege

erläutert und auch neue Produkte vorgestell t wur-

den. Das Vertriebskonzept interessierte mich

nicht, weil ich ja eine gut bezahlte Festanstellung

hatte. Interessant fand ich, wie die Redner über

die Produkte sprachen, über Ernährung und dass

es wichtig sei, darauf zu achten. Genau das konn-

te ich mir ja nicht leisten im EDV-Vertrieb, oft

musste eine Salamisemmel an der Tankstelle aus-

reichen, auf der Heimfahrt tat es eine Tüte mit

Waffelkeksen - gab es auch an Tankstel len.

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Durch das Formula – Pulver hatte ich gemerkt,

dass ich viel ruhiger geworden war, mich weniger

über die Kunden aufregte, besser schlafen konnte

und irgendwie insgesamt besser drauf war.

Einige Zeit blieb ich bei den Pulverdrinks, weil ich

die gewonnene Lebensqualität nicht missen wollte.

Warum sich auch mit weniger zufriedengeben?

Nun zu den eigentl ich spannenden Auswirkungen die-

ser ganzen Erfolgsgeschichte vom Body-Shaping bei

sitzender Tätigkeit: „Dass mehr wird, was ich nicht al-

lein nur habe – der Mund des Gastes macht den Wein

gut.“ (Martin Walser, Messners Gedanken) Also be-

gann ich, Bekannten, Freunden, Nachbarn und Kunden

davon zu erzählen. Alle wollten die Produkte haben.

Der Herstel ler bot auch eine 90-Tage Zufriedenheits-

garantie, d.h., wenn ein Kunde unzufrieden war, bekam

er sein Geld zurück. Was ich mit den Anwendern,

sprich Konsumenten dieser Produkte erlebte, das war

weitestgehend sehr motivierend: 80 % der Kunden wa-

ren sehr zufrieden, aber es gab auch einige wenige

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Probleme: Bei einer Kundin, die unbedingt abnehmen

wollte, eine nette Dame im Alter von 65 Jahren, blute-

ten die Magengeschwüre. Ihr Arzt r ief mich an. Er

meinte, seine Patientin solle gar nichts nehmen, er

habe ihr schon jahrelang gesagt, dass sie nicht ständig

Sahnetorte essen solle, das gäbe nur Probleme, und

nun noch diese moderne Astronautenkost – ich solle

sie einfach in Ruhe lasse. Das tat ich dann auch. Eine

andere Kundin kam mit ihrer niedlichen kleinen Tochter

in mein Büro – ich arbeitete bereits selbständig als

Technischer Übersetzer und Marketingberater für mei-

en früheren Arbeitgeber – die freundliche Mutter mein-

te, sie habe schon so viel von diesen Produkten gehört

und sein froh, diese nun auch in Deutschland zu be-

kommen; denn sie habe ständig Kopfschmerzen,

Schlafprobleme, sie wolle das unbedingt haben. Nach

14 Tagen kam die Frau mit der Tochter wieder, wollte

ihr Geld zurück; denn das würde ja auch auf der Pul-

verdose zugesagt. Sie sah mit lerweile sehr viel besser

aus, hübscher, gelassener, gesünder. Es ging wohl

ums Geld. Hätte die Frau gesagt, dass sie etwas

klamm sei, sicher hätte ich ihr noch eine Dose oben-

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drauf geschenkt.

Das Marketingprogramm des Herstel lers mit den viel-

versprechenden Karrieren interessierte mich nicht so

sehr, weil ich ja bereits ausgelastet war. Meine Arbeit

machte mir ja auch viel Spaß und war erfolgreich. Die

Formula - Diätprodukte halfen mir zudem, wenn ich es

zeit l ich mal nicht schaffte, in ein Restaurant zum Mit-

tagessen zu gehen.

Mit der Zeit habe ich mich daran erinnert, dass in der

Oberschule vor langer Zeit das Thema der gesunden

Ernährung behandelt worden war, wie der Stoffwechsel

funktioniert, der Zitronensäurezyklus, Zellatmung, wie

der Körper Energie gewinnt, wie das halt alles wirklich

funktioniert. Das Fachbuch hieß „Grundlagen der Er-

nährung“, und ich hatte es ja noch.

Irgendwie wollte ich einfach hinter die „Magie“ dieser

Formula – Diätprodukte kommen, kramte das Buch

also wieder hervor. Ich versuche mal zusammenzufas-

sen, was ich da entdeckte: a) die Körperzellen beste-

hen aus Proteinen und bestimmten Fettsäuren.

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Grundsätzlich ist der Organismus auf Erhaltung pro-

grammiert und baut ständig aus Aminosäuren Proteine

auf, zusammen mit Metallen, Mineralien und Fetten

werden unablässig so genannte Proteide synthetisiert.

Mit Eisen z.B. ein Metallproteide, mit Mineralien Mine-

ralproteide, mit Fetten Lipoproteide. Und das wichtigs-

te dabei: Es werden dazu immer alle Bausteine gleich -

zeit ig benötigt, wie auf einer richtigen Baustel le . Au-

ßerdem werden Katalysatoren benötigt, damit diese

„Bauarbeiten“ durchgefürhrt werden können. Dazu ge-

hört eine ganze Palette von Vitaminen und Spurenele-

menten. Oft reicht die reine Anwesenheit eines Stof-

fes, damit alles ordnungsgemäß abläuft auf den zahllo-

sen wichtigen Minibaustel len. Und genau das liefern

die Formula – Produkte: alles gleichzeitig und alles

aufeinander abgestimmt.

Was ich weiter fand betraf den Zucker. Der Körper

braucht zwar Glucose, aber nicht zu viel und nicht zu

wenig. Wie sollen wir das als Allesesser überhaupt

steuern? Zu viel Zucker im Blut führt auf Dauer zu grö-

ßeren Problemen. Und auch hier l iefern die Formula

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Notizen:

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Object ۱

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- Produkte einen Vortei l; denn sie ge-

ben den Zucker nur langsam an den Körper ab, ähnlich

wie bei einer Scheibe Pumpernickel. (Zucker schmeckt

zwar gut, viele haben sich vielleicht schon eine

Zuckersucht zugelegt, aber Zucker ist keinesfal ls

harmlos, auch nicht zuviel Fruchtzucker...) Wenn die

Fettzel len nicht in Takt sind, das heißt, wenn sie den

Zucker aus dem Blut mit Hilfe des Insulins nicht auf-

nehmen, dann macht das Insulin, der Zucker auch, mit

der Zeit Schäden an den Blutgefäßen. Nehmen die

Fettzel len den ganzen Zucker auf, was ja als Energie-

speicher ihre Aufgabe ist, dann wird man immer dicker.

Jetzt habe ich nur zwei von sehr vielen Knackpunkten

erläutert. Vielleicht gestatten Sie mir, noch einen drit-

ten anzufügen – womit aber auch die „Magie“ guter

Formula – Produkte nicht vollständig erklärt ist. Man

kann in diese Designer – Nahrung* ) , denn das ist sie

ja, noch einige sinnvolle Dinge hinzufügen. Dazu gehö-

ren sehr wirksame Antioxidantien, OPCs, Q10, ein

Coenzym, und dann nimmt der Benutzer dieser Formu-

ladiäten diese gesunden Dinge immer mit auf.

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Auch gefiel mir die einfache Anwendung. Man brauchte

nur zweimal am Tage jeweils zwei Esslöffel von dem

Pulver mit Magermilch, Sojamilch oder Saft verrühren

und dreimal am Tage jeweils zwei von den großen Bal-

laststofftabletten kauen. Das kann sich doch jeder

merken. Heute weiß ich, dass diese Tabletten haupt-

sächlich aus Haferkleie bestanden. Und Haferkleie bie-

tet für eine gesunde Ernährung die besten Ballaststof -

fe.

Warum erzähle ich das alles? Sicher wil l ich Ihnen nun

keinesfal ls eine Formula – Diät verkaufen. Entweder

kennen Sie die Produkte ja bereits oder haben beruf-

l ich damit zu tun.

Ich berichte davon, weil es auf einmal, damals Anfang

der 90er Jahre große Probleme gab. Auf Grund der

„Magie“ der Produkte, die ich ansatzweise zu erklären

versucht habe, hatten viele Leute ihre gesundheitl i -

chen Probleme nicht mehr. Der Heuschnupfen fiel aus,

die chronische Müdigkeit, dauernde Kopfschmerzen

schwanden und so weiter. Jetzt kam Freude auf.... . . ..

*) Astronautenkost sagten auch viele dazu.

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Ernsthaft freuten sich die Leute darüber, die Händler

natürlich auch. Diese Produkte waren in Deutschland

noch neu. Es gab zwar schon ein Gesetz für Diätmittel,

aber Diätprodukte waren allenfalls im Klinikbereich be-

kannt.

Die Händler im Strukturvertrieb, überwiegend Querein-

steiger, oft nebenberufl ich tätig, benutzten die Aussa-

gen begeisterter Kunden als Werbeaussagen. Das

klang etwa so: „Davon gehen die Allergien weg.“ „Mei-

ne Tante hatte diese oder jene Krankheit und ist ge-

heil t. ..“ Neue Interessenten mussten dies nun wie ein

Wundermittel auffassen.

Und dann rief das einige Kläger aufs Parkett. Es gab

auch wirklich Gerichtsverhandlungen. Die Anbieterfir -

ma wurde überprüft hinsichtl ich ihres Geschäftskon-

zeptes, ihrer Marketing – Broschüren, auch steuerl iche

Belange wurden geklärt. Einige Zeit gab es wirklich

keine Produkte von diesem Anbieter mehr auf dem

deutschen Markt. Ja, das war eine ziemliche Aufre-

gung. Es ging um das Heilmittelwerbegesetz und das

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

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Heute, rund 15 Jahre später ist alles soweit in Ord-

nung, dass der Vertriebsweg dieser Anbieter akzeptiert

ist und immer mehr Anhänger findet. Die Produkte

selbst sind besser akzeptiert. Nicht in Ordnung ist,

dass sich breite Bevölkerungsschichten überhaupt

nicht um eine gesunde Lebensführung bemühen.

Dabei sind doch alle Informationen verfügbar, alle

Möglichkeiten gegeben.

Bei meinen Studien zu den Grundlagen der Ernährung

fand ich zwar einerseits unseren Wissenstand faszinie-

rend, schade allerdings, dass wir im Alltag regelmäßig

genau das Gegenteil von dem tun, was uns guttäte.

Soweit das erste Beispiel.

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Das zweite Beispiel werde ich etwas kürzer erläutern.

Beide Beispiele dienen uns nachher zur

Durcharbeitung von HWG & UWG. Fast alle

Menschen haben schon einmal den Begriff

„Heilsteine“ gehört, sammeln vielleicht so-

gar Steine, Kristalle, Schmuckstücke mit

Edelsteinen. Die Anwendung von Heilsteinen und Kris-

tal len für medizinische Anwendungen hat eine lange

Tradition. Nicht zuletzt verwendet man Rubine für

einen medizinischen Laser.

Wir sehen hier einige Trommelsteine, die auch als

Heilsteine auf dem Markt angeboten werden. Der Be-

griff Heilsteine kann zunächst als Handelsnamen auf-

gefasst werden, er kann aber auch zu Mißverständnis-

sen führen, wie wir später sehen werden.

Natürl ich ist solch ein polierter Stein – sie heißen auch

Trommelsteine, weil sie so lange in einer Trommel mit

Sand geschleudert werden, bis sie glatt sind – kein

Heilstein in dem Sinne, dass er eine manifeste Krank-

heit heil t.

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Seit Herbst 2008 hat die Verwirrung so sehr zugenom-

men, dass viele Leute trotz ihrer Liebe zu Steinen und

Kristal len ziemlich eingeschüchtert sind. Was hat es

damit auf sich?

Ein Gericht in Norddeutschland hat der Klage eines

Händlers stattgegeben, der unter Berufung auf das

UWG und HWG eine Mitbewerberin verklagt hatte, weil

sie in ihrem Online-Shop behauptet hatte, dass ihre

Heilsteine den Blutdruck senken u.a.m.

Unter der Bezeichnung healing stones und crystal he-

aling und vielen weieren Begrif fen gibt es die Thematik

mit den Heilsteinen auf der ganzen Welt. Nicht nur Le-

genden erzählen davon. Speziel l dort, wo es noch

nicht so ein ausgebautes Gesundheitswesen gibt wie

hier, werden Naturheilmittel, dazu zählen auch die

Kristal le und Steine auf verschiedene Weisen genutzt.

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Nun fal len die Heilsteine, ob große oder kleine, sowie

die Kristal le für die Kristal larbeit, ob natürliche oder im

Labor gezüchtete unter die Naturheilmittel. Und wie

damit umzugehen ist, wird im Heilmittelwerbegesetz

genau angegeben.

Bedeutung haben die Heilsteine und Kristal le für uns

heute, weil schon seit 1985 beginnend in Japan, dann

in USA, und 20 Jahre später auch in Deutschland so

genannte Heilsteine und Kristalle nicht nur zum Sam-

meln als Trommelsteine, geschlif fene Kugeln, Pyrami-

den u. s. w. gehandelt werden – es gibt von Wissen-

schaft lern sinnvoll aufgebaute Resonanzsysteme mit

jeweils etwas unterschiedlichem Ansatz. Diese werden

für gesundheit l iche Zwecke eingesetzt.

Die Edelsteine-Kristal l-Flächen und auch Heilsteine-

Flächen, welche unter der Marke Heilsuse.eu angebo-

ten werden, sind neueren Datums, sie zeichnen sich

durch ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis aus und

sie zählen ebenso zu den Naturheilmitteln, deren

rechtl iche Behandlung eindeutig geregelt ist.

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Schauen wir uns doch mal den Gesetzestext vom

Hei lmit telwerbegesetz systematisch an. Das Ziel

ist es ja, die Verwirrung und Unsicherheit zu be-

sei t igen. Zum Schluss wol len wir zu Mögl ichkeiten

kommen, unser Angebot sicher und sinnvol l zu

kommunizieren. Natürl ich gibt es für Angebote im

Internet noch besondere Vorschri f ten für die Onl ine-Werbung,

dazu kommen wir später.

GLIEDERUNG.

1. Für wen gilt das HWG ?

2. Worauf wird das HWG angewendet ?

3. Wo gilt das HWG ?

4. Was darf man absolut nicht !

5. Was sollte man vermeiden ?

6. Welche Möglichkeiten sind vorgeschrieben ?

7. Wie kommunizieren wir sicher und erfolgreich unser Angebot ?

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1. Für wen gilt das HWG ?

Alle Gesetze regeln am Anfang den Geltungsbereich, also für welches Land, Bundesland usw., ab wann es gült ig ist und für welchen Personenkreis sowie die Anwendung, das heißt, worauf das Gesetz angewendet wird, welche Sa-chen, Problemstellungen, Konfl ikt fäl le...

Bei der Durcharbeitung des HWG werde ich original zit ier-

te Textstellen kursiv setzen, besonders beachtenswerte Begriffe fett markieren.

§2 regelt den Personenkreis, für den das HWG gilt : Fach-

kreise im Sinne dieses Gesetzes sind Angehörige der Hei lbe-

rufe oder des Hei lgewerbes, Einrichtungen, die der Gesund-

heit von Mensch und Tier dienen, oder sonstige Personen ,

soweit sie mit Arzneimit teln, Medizinprodukten, Verfahren,

Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mit teln erlaubter-

weise Handel treiben oder sie in Ausübung ihres Berufes anwenden.

Zu sehen ist, dass die Mutter, die ihrem Kind ein Zäpfchen verabreicht, die Nachbarin, die ihrer Freundin etwas emp-fielt , weil es ihr geholfen hat, nicht gemeint sind. Gemeint sind Fachkreise und Handel-Treibende sonstige Personen, also auch Sie selbst, wenn Sie mit Heilmitteln in

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Ausübung Ihres Berufes, und sei es auch nebenberufl ich zu tun haben, wenn Sie also Produkte verkaufen, die der Gesundheit dienen.

Pharmavertreter werden in halbjährigen Schulungen auf ihre Aufgaben vorbereitet, auch das ist gesetzlich geregelt seit den 1970er Jahren.

Aber auch die sonstigen Personen werden ja heute weit-gehend gut, oft sogar sehr gut, über Jahre hinweg ge-schult. (Wenn wir Mitmenschen sehen, die im Vergleich zu anderen sehr gut, gesund und attraktiv aussehen, l iegt auch das fast immer an dem, was sie gelernt haben über Gesundheit und Leben - zuträgliches Verhalten, was sie durchgängig davon umsetzen konnten, welchen Lebenssti l sie also pflegen. Ein Mensch, der nie geraucht hat, vor-sichtig in Bezug auf Alkohol war, dem sieht man das auch an. Ganz besonders sieht man ja Menschen an ihrer Aus-strahlung an, wenn sie kontinuierl ich an ihrer mentalen Verfassung gearbeitet haben und eine gute geist ig-seeli-sche Entwicklung durchgemacht haben, aufgeschlossen sind und immer wieder gerne neues lernen, neue Dinge wagen.)

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Also wir al le, die wir in dem Partnerprogramm, für das die-ses Ebook geschrieben ist, Produkte anbieten, die der Ge-sundheit dienen, alle sind von dem Heilmittelwerbegesetz betroffen. Natürl ich auch alle, die in einem MLM-Pro-gramm, das der Gesundheit dient , sind davon betroffen. Das erkennen wir auch im nächsten Gliederungspunkt, wo es um die Frage geht,

2. Worauf wird das HWG angewendet ?

§1 des HWG regelt das: 1. Arzneimit tel . . . , 1a. Medizin-

produkte und 2. andere Mittel , Verfahren, Behandlungen und

Gegenstände, soweit sich die Werbeaussagen auf die Erken-

nung, Beseit igung oder Linderung von Krankheiten, Leiden,

Körperschäden, oder krankhaften Beschwerden bei Mensch

und Tier bezieht. . .

Sehr vieles fällt unter diese Zuordnung. Denn Leben heißt ja Probleme lösen. Und Beschwerden gibt es unzählige, Ingenieure haben den Spruch „Die Summe aller Einflüsse ist unendlich.“

Aber wir haben es hier mit einem Gesetz zu tun, das die Werbung im Bereich Heilmittel regelt. Da gibt es nun Mög-lichkeiten und Grenzen. Behandeln wir die Grenzen erst.

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3. Wo gilt das HWG ?

Das Heilmittelwerbegesetz ist ein Bundesgesetz und trägt das Ausfert igungsdatum Juli 1965, es gilt in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Es gab seitdem wenige Än-derungen, wir haben hier die Neufassung von 08/2004, die aktuell auf Wikipedia gespeicherte Version. Kürzlich ist eine Ergänzung hinzugekommen, die allerdings nur die Schönheitschirurgie betrif f t .

4. Was darf man absolut nicht !

§3 ist der eigentl iche Kern des Heilmittelwerbegesetzes und wenn wir das im Originaltext lesen, dann verstehen wir, warum die Legislat ive diese Gesetz im Kern gemacht hat: Irreführende Werbung soll verhindert werden!

Eine Irreführung l iegt insbesondere dann vor,

1. wenn Arzneimit teln, Medizinprodukten, Verfahren, Behand-

lungen, Gegenständen oder anderen Mit teln eine therapeut i-

sche Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben,

Hier geht es ja um den Nachweis der Wirkungen. An spä-terer Stelle kommen wir darauf, dass wir diesen Nachweis

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auch nicht einfach durch Testemonials, Referenzen, Vor-her- und Nachher - Bilder erbringen können. Klar, was bei dem einen funktioniert, muss bei einer anderen Person nicht unbedingt funktionieren. Deshalb werden für Medika-mente kl inische Studien durchgeführt, um eine Zulassung des Mittels zu erreichen.

Was bei dem einen funktioniert, das muss bei dem ande-ren nicht funktionieren. Selbst l iebe ich klassische Musik, Händel und Bach. Einmal wollte ich einen Kunden, um den wir uns schon seit 10 Jahren aufmerksam bemüht hatten, aufmuntern. Ich schickte ihm eine wirkl ich gute Aufnahme von Beethovens Violinkonzert auf CD. Nach Tagen rief er mich an uns sagte entsetzt und laut: „Ich hasse Klassik!“

Selbst das Zurückschicken der CD war ihm wohl zu müh-sam. Irgendwann bald hat er auch unsere Achtsamkeit verloren. Beachten wir also die „Relativität“ , die Subjekti-vität bei al lem.

2. wenn fälschl ich der Eindruck erweckt wird, dass

a) ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann,

b) bei best immungsgemäßem oder längerem Gebrauch keine

schädl ichen Wirkungen eintreten,

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c) die Werbung nicht zu Zwecken des Wettbewerbs veranstal-

tet wird.

3. wenn unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben

a) über die Zusammensetzung oder Beschaffenheit von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Gegenständen oder an-deren Mitteln oder über die Art und Weise der Verfahren oder Behandlungen oder

b) über die Person, Vorbildung, Befähigung oder Erfolge des Herstellers, Erf inders oder der für sie tät igen oder tä-t ig gewesenen Personen gemacht werden.

Zu 1: „Wirkungen die sie nicht haben“ - verkaufen wir also nicht den Glauben an etwas! Das mit dem Glauben ist ja so eine Sache: bei den Alten Ägyptern waren die Mistkäfer heil ig, jedenfalls haben die Popen das dem Volk und dem Pharao so verkauft – vielleicht einfach nur, weil ihnen nichts anderes eingefallen ist. In Indien und auf Ceylon sind es die Kühe. Ich erinnere, wie in Colombo eine Kuh auf der Fahrbahn lag. Niemand unternahm etwas.

Was wir anbieten ist immer Wirksamkeit, der nachvollzieh-bare Nutzen, der aus der Anwendung hervorgeht.

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Zu 2: Hier wird es schon etwas schwieriger; denn wenn man sich für stark wirksame und zuverlässige Produkte einsetzt , dann ist man oft versucht, den Erfolg zu garan-t ieren. Nach § 2.a) dürfen wir das aber nicht, sinnvoller und wichtiger ist eine durchgängige Beratung und Beglei-tung der Anwender. Deshalb sind Direktvertr iebe auch oft sinnvoll, weil eine intensiver Beratung erfolgen kann. Je-der Berater sollte natürl ich die Schulungsangebote der Hersteller intensiv nutzen.

b) „ .. .keine schädlichen Wirkungen. . .“ kann man ja schon deshalb nicht zusagen, weil man nie wissen kann, was der Kunde sonst noch alles tut und was er nicht tut, d.h., ob er auch die Produkte in empfohlener Weise anwendet. (beispielsweise gibt es bei übermäßigem Gebrauch von Schmerztabletten einen Dauerkopfschmerz durch eben diesen Tablettenmißbrauch, und dieser Dauerkopfschmerz setzt sich auch t ief ins Schmerzgedächtnis) Also besser genau auf die Herstellerangaben achten und die mögli-chen Nebenwirkungen beachten. In allen Fällen muss ja der Nutzen überwiegen, sonst machen die Produkte kei-nen Sinn.

c) . . .Täuschungen . . . l iegt auch vor, wenn man z.B. auf Kaffeefahrten nicht über den Zweck der Reise aufklärt.

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Zu 3.3: a) Zusammensetzng und Beschaffenheit müssen ganz klar angegeben werden, sowie auch Art und Weise von Verfahren und Behandlungen (Aufklärungspfl icht)

b) über die Person, Befähigung … des Herstellers, Erf in-ders.. . dürfen keine unwahren Angaben gemacht werden.

§ 3a) ist eine Vorschri f t über die Zulassung von zulas-sungspfl ichtigen Arzneimitteln, was uns im Rahmen dieser Arbeit nicht betrif f t .

§ 4 (1) 1 bis 8 und bis (6) betrif f t die Kennzeichnungs-pfl icht für Arzneimittel und pflanzliche Arzneimittel, die re-gistr ierungspfl ichtig sind.

§ 4a verbietet das Referenzsell ing bei Arzneimitteln.

§ 5 verbietet Werbung für Homöopathika.

§ 6 schreibt vor, ehrl ich und ordentl ich zu zit ieren.

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In Bezug auf die Edelsteine-Kristall-Flächen für Anwen-dungen als Naturheilmittel nehmen wir vom Zit ieren aus Büchern über Steinheilkunde, Kristallarbeit usw. Abstand, weil die Angaben dort einerseits eine eine große Bestäti-gung für unser Angebot sind, andererseits aber dem HWG nicht entsprechen. Und es ist besser, die Kristallf lächen als das zu sehen, was sie sind: einfach und sicher an-wendbare Resonanzsysteme basierend auf Naturkristallen

Und am Ende des § 4 (1) macht das HWG eine Aussage zu pflanzlichen Mitteln, die uns als Empfehlung dienen soll, wie man Naturheilmittel kennzeichnen kann: „Tradi t io-

nel les Mit tel bei . . . ausschl ießl ich auf Grund langjähriger An-

wendung.“

Das soll ja dann bedeuten, dass es sich um Erfahrungs-heilkunde handelt, die Produkte eine lange Tradit ion ha-ben, dass es sich hier nicht um ein Medikament handelt.

(Für Arzneimittel darf außerhalb von Fachkreisen nicht ge-worben werden. Bei Werbung außerhalb von Fachkreisen §4 (3) muss der Zusatz „Zu Risiken und Nebenwirkungen- den Sie ja alle kennen, hinzugefgügt werden.

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§ 7 (1) bis (3) regelt Werbegeschenke und verbietet Be-stechung, sagt aber ausdrücklich, dass die Abgabe von Warenmustern erlubt ist.

§ 8 verbietet Teleshopping mit Arzneimitteln.

§ 9 verbietet die Werbung für Fernbehandlungen.

§ 10 (2) hat für uns noch Bedeutung: „Für Arzneimittel , die

dazu best immt sind, bei Menschen die Schlaf losigkei t oder

psychische Störungen zu beseit igen oder die St immungslage

zu beeinf lussen, darf außerhalb der Fachkreise nicht gewor-

ben werden.“

Hier sind Arzneimittel gemeint, also Schlaftabletten und Stimmungsaufheller wie z.B. Melatonin-Wiederaufnahme-hemmer. Es gibt viele Tausend solcher Medikamente, die alle auf Schlaflosigkeit und psychische Störungen ausge-richtet sind, sie werden auch umfangreich verschrieben.

Die Kristallf lächen sind keine Arzneimittel. Demgegenüber sind sie eine gute Alternative. Und die Verbesserung der Schlafqualität ist eine der Hauptanwendungen.

Zu den Anwendungen komme ich noch zum Schluss.

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§ 11 beschreibt in 15 Sätzen, womit man bei Arzneimit teln,

Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mit-

teln nicht werben darf:

1. nicht mir Gutachten,Zeugnissen, wissenschaft l ichen oder fachlichen Veröffentl ichungen sowie mit Hinweisen darauf.

2. nicht mit ärzt l ichen … Empfehlungen...

3. nicht mit Krankengeschichten.. .

4. nicht mit Ärzten etc. in weißen Kitteln...

5. nicht mit Bildern...a) die Menschen mit krankhaften Ver-änderungen zeigen, b) die Vorher-Nachher – Zustände zeigen, c) des Wirkungsvorganges am Körper...

6. mit Fremdwörtern oder Fachsprache, die nicht zum all-gemeinen deutschen Sprachgebrauch gehören...

7. nicht mit Werbeaussagen, die Angst machen...

8. durch Werevorträge, bei denen Adressen eingesammelt werden...

9. durch mißverständliche Veröffentl ichungen...

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10. mit Veröffentl ichungen, die zu Selbstdiagnosen und Selbstbehandlungen anleiten...

11. mit Äußerungen Drit ter, insbesondere mit Dank-, An-

erkennungs- oder Empfehlungsschreiben oder mit Hinwei-

sen auf solche Äußerungen,

12. Werbung, die sich an Kinder unter 14 Jahren richtet.. .

13 mit Preisausschreiben, Verlosungen...

14. durch Abgabe con Mustern oder Proben von Arzneimit-teln, durch Gutscheine,

15 (sagt das Gleiche wie 14)

§ 11 (2) untersagt vergleichende Werbung.

§ 12 hier wird speziell Werbung untersagt, die sich auf Er-kennung, Beseit igung und Linderung der Leiden bezieht, die in der Anlage (letzte Seite unten) aufgeführt sind.

In § 12 (2) wird die Werbung für Verfahren oder Behand-lungen in Heilbädern, Kurorten und Kuranstalten erlaubt.

§ 14 zeigt den Strafrahmen für irreführende Werbung auf mit 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

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§ 15 fasst Ordnungswidrigkeiten für die Werbung zu Arz-neimitteln zusammen.

§ 17 sagt, dass das UWG , Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb unberührt bleibt, d.h., durch das HWG nicht ersetzt wird, also gleichsam gilt .

In der Anlage werden nun die Krankheiten aufgeführt, auf die sich die Werbung nicht beziehen darf:

1. meldepfl ichtige Infektionskrankheiten,

2. bösqrt ige Neubildungen,

3. Suchtkrankheiten,ausgenommen Nikotinabhängigkeit ,

4. krankhafte Komplikationen der Schwangerschaft .. .

Bei Tieren:

1. meldepfl ichtige Tierkrankheiten, Seuchen,

2. bösart ige Neubildungen,

3. bakteriel le Eutererkrankung. b. Kühen, Ziegen Schafen

4. Kolik bei Pferden und Rindern.

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Wenn wir das alles gelesen haben, dann könnten wir viel-leicht enttäuscht sein, dass man ja nun gar nicht mehr werblich aktiv sein darf. Bitte ganz ruhig bleiben, denn nachher erkläre ich gerne, dass wir einerseits gerne alle rechtl ichen Vorschri f ten zur Vermeidung irreführender Werbeaussagen einhalten, dennoch wirkungsvoll und in-formativ kommunizieren, und vor allem erläutere ich Ih-nen, wie der Vertr ieb der Edelsteine-Kristall-Flächen funk-t ioniert, wie er sehr gut funktioniert.

Wie wir im HWG gesehen haben, gehören die Kristall-flächen zu den „Gegenständen und Anderen Mitteln“

5. Was sollte man vermeiden ?

Sie sollten vermeiden, von sich aus einfach werbliche

Aussagen in Geschäftsbriefen (private Post ausgenom-

men), Broschüren oder auf Webseiten zu veröffentl i -

chen. Es ist viel sicherer, sich auf die off iziel len, vor-

bereiteten, standardisierten, schrift l ichen Informatio-

nen des Herstel lers zu verlassen. Der konnte sich

schon über längere Zeit mit der Gesamtthematik Ge-

sundheit und Marketing beschäftigen. Was soll te man

also unbedingt vermeiden?

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• Man darf nicht, eigentl ich gar nicht mit Krankenge-

schichten werben. Das gil t unabhängig von den De-

tai ls der Geschichte. Allerdings kann man Erfahrun-

gen zusammenfassen und allgemein, insbesondere

aber anonym weitergeben – ist nicht einfach, dazu

braucht man Erfahrung in der Marketing-Kommunika-

tion. Denn

• Man darf nicht mit Anwendungen und deren positiven

Ergebnissen werben, auch nicht versteckt – und da-

bei die Identität von Personen angeben.

• Das bedeutet, dass das wichtige Marketingwerkzeug

des Referenz-Sell ings entfäll t, wenn man Produkte

vertreibt, die unter das Heilmittelwerbegesetz fal len.

• Das oben Gesagte gilt für „außerhalb von Fachkrei-

sen. Im Rahmen von Schulungen, Gruppentreffen,

nicht öffentl ichen Sitzungen, an denen aber auch

nicht neue Interessenten teilnehmen, können Sie na-

türlich Erfahrungen austauschen, auswerten, doku-

mentieren, überprüfen...

• Außerhalb von Fachkreisen, und dort f indet 99 %

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aller Kommunikation statt, darf natürl ich ein Kunde ei-

nem anderen seine Erfahrungen mittei len und auf die-

se Weise Empfehlungen abgeben.

• Das strikte Verbot von Cross-Sell ing – so nennt man

es, wenn beim Kauf eines Produktes auf andere Pro-

dukte hingewiesen wird. In manchen Fällen kann das

sehr sinnvoll sein, in anderen wird es als aufdringlich

empfunden – gil t für Arzneimittel.

• Beachtenswert ist, dass für Homöopathika nicht mit

Anwendungen (bei Krankheiten) geworben werden

darf – damit soll wohl gefährl iche Eigenbehandlung

vermieden werden – und schauen Sie mal, wie ge-

schickt und professionell die DHU, der größte Her-

steller von Homöopathika dieses Problem gelöst hat.

• Bei pflanzlichen Naturheimitteln soll der Hinweis er-

folgen: „Tradit ionell angewendet bei.. . auf Grund

langjähriger Erfahrungen“ (soll wohl darauf hinwei-

sen, dass es sich hier um Erfahrungsheilkunde han-

delt.) Prüfen Sie sich mal selbst, haben Sie nicht

auch solche Deklarationen eher als vertrauens-

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• fördernd empfunden?

• Diese Mittel sind in aller Regel registrierungspflichtig.

• Jetzt wissen wir auch, warum in Publikationen im Zu-

sammenhang mit Krankheiten, Gesundheit, Werbung

für Arzneimittel und immer nur gesunde Menschen zu

sehen sind und vor allem Clip-Arts. Denn es ist ein-

fach untersagt, einen Amputierten im Rollstuhl für

Werbezwecke zu nutzen. In Apothekermagazinen fin-

den Sie oft aufwendig erstel lte Airbrush-Bilder und

-Il lustrationen und weniger Fotos aus der echten

Krankenbehandlung.

• Bessere Möglichkeiten für Werbung gibt es bei Rau-

cherentwöhnung und Schlaflosigkeit, sofern es sich

nicht um Arzneimittel handelt.

6. Welche Möglichkeiten sind vorgeschrieben ?

Naturheilmittel mit der Bemerkung zu versehen, dass die Anwendung traditionell erfolgt, also eine lange Erfahrungsgeschichte aufweist, und auch, dass diese Mittel schon lange angewendet wurden

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und keine Skandale bekannt sind, ist ein gute Si-gnal.

Mit den Edelsteine-Kristall-Flächen haben wir eine neue Lösung vor uns, die viele Anwendungen bietet.

Wie die Lösung selbst beworben wird, muss im Rah-men der Möglichkeiten und Grenzen des HWG im-mer neu überlegt werden.

Aber wichtig dabei ist, dass aller Aufwand lohnt, weil es sich zu allermeist um zeitlose Märkte mit schier unbegrenztem Potenzial handelt.

Ein Trend hin zu Naturheilmitteln ist in der westli-chen Bevölkerung seit Jahrzehnten zu verzeichnen.

Zusammenfassung:

Nachfolgend noch einige Sätze, wie das HWG zu-sammenfassend in Wikipedia besprochen ist:„Es beinhaltet generelle Regelungen über Aussagen, die getroffen werden dürfen. Irreführung ist verboten, ferner das Versprechen, Heilung trete auf jeden Fall ein, oder es gebe

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keine Nebenwirkungen. Geregelt wird auch, welche Angaben in der Werbung gemacht werden müssen und welche Zugaben und Werbegeschenke zulässig sind. Seit der Verabschiedung des AVWG sind in diesem Zusammen-hang Naturalrabatte von Großhändlern und Herstellern von Arzneimitteln an Apotheken verboten. Für verschreibungs-pflichtige Arzneimittel darf außerhalb der Fachkreise über-haupt nicht geworben werden. Ebenso darf außerhalb der Fachkreise nicht mit bildlicher Darstellung von Ärzten oder Apothekern in Berufskleidung, mit Gutachten, Empfehlungs-schreiben, mit Erfahrungen Dritter, mit Vorher-Nachher-Darstellungen, mit Preisausschreiben oder mit angstma-chenden Aussagen geworben werden.“

Wer sich im Detail dafür interessiert, der kann gerne in Wiki-pedia weiter zum Thema HWG (zum UWG kommen wir später noch) Studien anzustellen. Wir werden von Herstellerseite aus alles tun, um irrrefüh-rende Werbeaussagen zu vermeiden, den vorgegebenen Rahmen des HWG einzuhalten aber auch die gegebenen Möglichkeiten zu nutzen.

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7. Wie kommunizieren wir sicher und erfolgreich unser Angebot ?

Nun, es ist wichtig, sicher zu kommunizieren, zu werben. Es ist natürlich ganz schwierig für jeman-den, seine Begeisterung selbst zu bremsen und bei allem, was er sagt und schreibt an das HWG zu denken.

„Die beste Basis für ein gesichertes Fundament sind gute Grundlagen.“ Das sagte einer meiner früheren Dozenten immer wieder. Und das ist ja auch so.

Sicher kommunizieren wir, wenn wir auf die mehr-mals „abgeklopften“ Beschreibungen in Heilsuse.eu zurückgreifen, uns an die Grundlagen anlehnen.

Erfolgreich kommunizieren und bewerben wir das Angebot der Edelsteine-Kristall-Flächen durch die Grundlagen dessen, was sie sind:

(natürlich auch dadurch, was sie nicht sind:)

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Was sind Edelsteine – Kristall – Flächen nicht ? :

- keine Medikamente

- keine verschreibungspflichtigen Heilmittel

- keine Wundermittel

- keine Placebos

- keine „esoterischen Produkte“

- kein Versuch- und Irrtum...

Was Edelsteine – Kristall – Flächen sind :

- biophysikalische Funktionsmittel

- Resonanzsysteme aus den Bausteinen der Erde

- Angewandte Mineralogie

- Katalysatoren aus natürlichen Mikrokristallen

- eine neue Dimension von angewandter Heilstein-kunde und Kristall – Energiearbeit

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Basierend auf diesen Punkten wird mit Hinblick auf den Kundennutzen das gesamte Wissen rund um die Entwicklung der Edelsteine – Kristall – Flächen deren Anwendungen und Wirkungen kostenlos für alle Interessierten online zur Verfügung gestellt und beginnend am 1. Juni 2009 zusätzlich durch online-Seminar-Videos aufbereitet.

Was ist ein Mineral? Unter einem Mineral versteht man einen homogenen (stoff l ich einheit l ichen), natürl ich ent-standenen Bestandteil der festen Erdrinde. Eine Möglich-keit, die Mineralien einzuteilen, ist die Anordnung nach kristallchemischen Gesichtspunkten: 1. Elemente, 2. Sulf i-de, 3. Halogenide, 4. Oxide und Hydrowide, 5. Carbonate, 6. Sulfate, Chromate, Wolframate und Molybdate, 7. Phos-phate und Arsenate, 8. Sil ikate, 9. Organische Verbindun-gen

Die Anwendungsbereiche der Edelsteine-Kristall-Flächen * von Heilsuse ** konzentrieren sich auf Sil ikate, die am häufigsten vorkommende Mineralgruppe mit den für Biore-sonanz wichtigsten Kristallstrukturen (Inse-, Gruppen-, Schicht-, Gerüstsil ikate... ) ,

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auf Oxide und Quarze, insbesondere Sil iziumoxide, die als Katalysatoren gezielt eingesetzt werden können sowie auf Carbonate (Calcite, Kupfercarbonate u. a.) ebenso als Biokatalysatoren, welche ausschließlich äußerlich wir-kungsvoll eingesetzt werden.

Was ist ein Kristall? Warum sind Kristalle so bedeutend?

Ein Kristall ist ein von ebenen Flächen umgrenzter fester Körper, dessen Bausteine dreidimensional periodisch nach Art eines Raumgitters angeordnet sind. Seine regelmäßige äußere Form ist eben durch diesen homogenen inneren Aufbau bedingt. Mathematisch lassen sich 230 mögliche Raumgruppen ableiten, die zu 32 Symmetriegruppen zu-sammengefasst werden. Diese lassen sich in 7 Krist l lsys-teme ordnen (kubisch, hexagonal, tr igonal (die wichtigste) tetragonal, rhombisch, monoklin, tr ikl in).

Was ist Gestein, was sind so genannte „Heilsteine“?

Mit dem Begrif f Gestein wird einerseits eine Anhäufung von Mineralkörnern einer Mineralart (z.B. Calcit bei Mar-mor) andererseits ein Gemenge mehrerer Mineralarten (Granit aus Feldspat, Quarz und Glimmer) bezeichnet. Die Einteilung der Gesteine erfolgt nach der Art ihrer

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Entstehung: a) magmatisch, b) Sedimente, c) metamorphe

Der Begrif f „Heilsteine“ ist auf der ganzen Welt verbreitet:

- healing stones – im englischen, genau übersetzt mit „heilende Steine“

Auch heute werden in zahlreichen Naturheilpraxen Steine und Kristalle eingesetzt. Allerdings sind die Edelsteine-Kristall-Flächen auf Grund ihrer Eigenart als Resonanz-Systeme sehr viel gezielter einsetzbar. Und die Anwen-dungsbreite ist größer.

Im engeren Sinne fallen die Kristallf lächen von Heilsuse nicht unter den Sammelbegrif f „Heilsteine“. Vielmehr stel-len sie eine eigene in sich geschlossene Systematik dar.

Diese wird umfassend in den Fachinformationen und Do-kumentationen von Heilsuse.eu dargestellt .

* Edelsteine-Kristall-Flächen sind als Gebrauchsmuster vom Deutschen Patentamt beurkundet.

** Heilsuse ist ein eingetragenes Markenzeichen. Der ge-naue Wortlaut der Wortmarke: Heilsuse – Systonik im Heilkunsthandwerk.

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Zunächst danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit . Sicher kommen wir ganz zum Schluss noch einmal in einer ganz kurzen Zusammenfassung darauf zurück, wo wir die wich-t igsten Punkte übersichtl ich festhalten.

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So weit das HWG. Kommen wir im Folgenden zu den wich-t igsten Punkten des UWG, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb:

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N O T I Z E N

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