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BIVdirekt Newsletter 20/2015 1 Nr. 20/2015 vom 2. Dezember 2015 Inhalt: Aufhebung der Genehmigungsfreigrenzen in Teilbereichen des Reha-Vertrages mit der Techniker Krankenkasse Weiterer Kassenbeitritt zum Kompressions-Vertrag zwischen SpectrumK und BIV-OT HEK und BKK DEMAG KRAUSS-MAFFEI kündigen Teilnahme am GWQ-Vertrag zum Jahresende GKV-Spitzenverband informiert über „Besondere Personengruppe 9“ auf Verordnungen ab 1. Januar 2016 Nächste OT erscheint am 3. Dezember

HEK und BKK DEMAG KRAUSS-MAFFEI kündigen · PDF fileBIVdirekt Newsletter 20/2015 2 Aufhebung der Genehmigungsfreigrenzen in Teilbereichen des Reha-Vertrages mit der Techniker Krankenkasse

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BIVdirekt Newsletter 20/2015 1

Nr. 20/2015 vom 2. Dezember 2015

Inhalt:

Aufhebung der Genehmigungsfreigrenzen in Teilbereichen des Reha-Vertrages mit der Techniker Krankenkasse Weiterer Kassenbeitritt zum Kompressions-Vertrag zwischen SpectrumK und BIV-OT HEK und BKK DEMAG KRAUSS-MAFFEI kündigen Teilnahme am GWQ-Vertrag zum Jahresende GKV-Spitzenverband informiert über „Besondere Personengruppe 9“ auf Verordnungen ab 1. Januar 2016 Nächste OT erscheint am 3. Dezember

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BIVdirekt Newsletter 20/2015 2

Aufhebung der Genehmigungsfreigrenzen in Teilbereichen

des Reha-Vertrages mit der Techniker Krankenkasse

Wir weisen darauf hin, dass die Techniker Krankenkasse seit 1. November 2015 die Genehmigungsfreiheit im

Abrechnungsprozess für folgende Hilfsmittel aus den Produktgruppen 18 und 22 des Hilfsmittelverzeichnisses

komplett aufgehoben hat:

Hilfsmittelpositionsnummer Bezeichnung

18.65.01.0 Treppenrollstühle

18.65.01.1 Treppensteighilfen (elektrisch betrieben)

18.65.01.2 Treppenraupen

22.50.01 Rampensysteme

Hilfsmittel mit diesen Positionsnummern sind seit 1. November 2015 kostenvoranschlagpflichtig. Eine direkte

Abrechnung ohne eine Genehmigung der Techniker Krankenkasse ist nicht mehr möglich. Weitere Einzelheiten

entnehmen Sie bitte dem im Vertragsportal des BIV-OT hinterlegten Schreiben der TK. Bitte klicken Sie hier, um

direkt zur entsprechenden Seite zu gelangen.

Weiterer Kassenbeitritt zum Kompressions-Vertrag zwischen

SpectrumK und BIV-OT

Zum 1. November 2015 hat die BKK advita ihren Beitritt zu dem zwischen SpectrumK und BIV-OT

geschlossenen Vertrag in der PG 17 (Hilfsmittel zur Kompressionstherapie) erklärt. Eine aktuelle Liste der am

Vertrag teilnehmenden Krankenkassen finden Sie im Vertragsportal des BIV-OT. Bitte klicken Sie hier, um

direkt zur entsprechenden Seite zu gelangen.

HEK und BKK DEMAG KRAUSS-MAFFEI kündigen Teilnahme

am GWQ-Vertrag zum Jahresende

Zum 31. Dezember 2015 kündigt die Hanseatische Krankenkasse (HEK) ihre Teilnahme am Vertrag zwischen

GWQ ServicePlus AG und BIV-OT nun vollständig. Bisher nimmt die HEK noch am Vertragsteil „OT/OST“ für

die Präqualifizierungsbereiche 01A, 02A, 08A - B, 10A und 31A - D teil.

Ebenfalls zum 31. Dezember 2015 kündigt die BKK DEMAG KRAUSS-MAFFEI ihre Vertragsteilnahme

aufgrund der anstehenden Fusion mit der BKK VBU zum 1. Januar 2016.

Die Kündigungsschreiben der HEK und der BKK DEMAG KRAUSS-MAFFEI sind über das Vertragsportal des

BIV-OT abrufbar. Bitte klicken Sie hier, um direkt zur entsprechen Seite zu gelangen.

GKV-Spitzenverband informiert über „Besondere

Personengruppe 9“ auf Verordnungen ab 1. Januar 2016

Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz hat der Gesetzgeber im § 264 SGB V die Ausgabe von

elektronischen Gesundheitskarten (eGK) an Empfänger von Gesundheitsleistungen nach den §§ 4 und 6

AsylbLG (Anspruchberechtigte mit weniger als 15 Monaten Aufenthaltsdauer) vorgeschrieben, wenn die

Kommunen dies wünschen. Dieser Personenkreis ist auf dem Speicherchip der eGK entsprechend zu

kennzeichnen. Ab dem 1. Januar 2016 können deshalb von den Krankenkassen elektronische

Gesundheitskarten mit der „Besonderen Personengruppe 9“ für diese Anspruchsberechtigten ausgegeben

werden. Verordnungen und sonstige Formulare können daher ab dem 1. Januar 2016 im Personalienfeld beim

Versichertenstatus mit der „Besonderen Personengruppe 9“ bedruckt sein. Weitere Einzelheiten hierzu enthält

eine E-Mail des GKV-Spitzenverbandes vom 20. November 2015, die Sie hier abrufen können.

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Nächste OT erscheint am 3. Dezember

Eingehend beleuchtet die Fachzeitschrift ORTHOPÄDIE TECHNIK in ihrer Dezember-Ausgabe das für die

Praxis immer wichtiger werdende Feld der Messtechnik. In mehreren Fachartikeln wird etwa die 3-D-

Ganganalyse als exakte Technologie für die Überprüfung der Wirksamkeit von Prothesen oder Orthesen

vorgestellt. Mit den „Grundlagen der Kompressionstherapie“ befasst sich ein Beitrag im zweiten

Schwerpunkt, außerdem warnt der Präsident der Deutschen Phlebologischen Gesellschaft im OT-

Interview: „Phlebologische Krankheitsbilder werden unterschätzt!“

Die OTWorld 2016 wirft ihre Schatten voraus. Die OT verrät vorab, was im nächsten Jahr die noch stärker

als bisher sehr praxisnah ausgerichteten Seminare bieten. Was es mit der Aussage „Qualität, Qualität,

Qualität ... und zwar billig“ beim Berufspolitischen Tag des BIV-OT auf sich hatte, erfahren Sie ebenso wie

eine Antwort auf die Frage, warum die „Generation Z“ in der Branche besonders umworben werden muss.

Das Risikomanagement im Sanitätshaus spielt ebenfalls eine Rolle, zudem lockt ein Gewinnspiel in der

neuen Ausgabe von ORTHOPÄDIE TECHNIK, die am 3. Dezember erscheint.

Interessiert? Dann abonnieren Sie jetzt Ihre OT und verpassen in Zukunft keine Ausgabe mehr!

Einfach hier klicken, Bestellformular ausfüllen und abschicken.

Für Ihre Stellenanzeigen in der Januar-OT beachten Sie bitte den Anzeigenschluss am

4. Dezember 2015.

Impressum:

BIVdirekt wird kostenlos an alle im BIV-OT zusammengeschlossenen Innungen und deren Mitglieder sowie Multiplikatoren der

Branche verschickt. Er erscheint in der Regel zweimal im Monat.

Anschrift der Redaktion: Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT), Reinoldistr. 7 - 9, 44135 Dortmund,

[email protected], www.biv-ot.org. Redaktion: Klaus-Jürgen Lotz (Präsident), Norbert Stein (Geschäftsführer).