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Seite | 1 HERZLICH WILLKOMMEN AN DER IGS SEEVETAL Startermappe für den Jahrgang 5 – Sommer 2016 Liebe Eltern, in dieser Mappe finden Sie umfangreiche Informationen, die Ihnen und Ihrem Kind den Übergang zu uns erleichtern sollen. Enthalten sind zudem wichtige Dokumente, die wir ausgefüllt und unterschrieben von Ihnen am Ende des Infoabends am 08.06.2016 erhalten müssen. Bitte drucken Sie sich die Mappe nach Möglichkeit aus und bereiten die Unterlagen vor. Als letzte Seite finden Sie eine übersichtliche Checkliste zu den benötigten Dokumenten. Sollten noch Fragen offen bleiben, sprechen Sie uns gerne an oder wenden Sie sich an [email protected]. Mit freundlichen Grüßen Ihr Team der IGS Seevetal Termine, Termine, Termine Mi. 08.06.2016 um 19.00 Uhr Erster Elternabend Do. 04.08.2016 von 16.00 – 18.00 Uhr Einschulungsfeier für Kinder und Eltern Fr. 05.08.2016 von 7.45 – 12.50 Uhr Erster Unterrichtstag Do. 11.08.2016 von 8.00 – 16.00 Uhr Erlebnistag in Camp Reinsehlen Mi. 31.08.2016 um 19.30 Uhr Zweiter Elternabend (Wahlen) Der Stundenplan Der Stundenplan Ihres Kindes wird zum Schuljahresbeginn erstellt. Aber alle Zeiten können Sie diesem Beispiel entnehmen: Mo Di Mi Do Fr 07:45-08:00 Offener Anfang Offener Anfang Offener Anfang Offener Anfang Offener Anfang 08:00-09:20 Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht 09:50-11:10 Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht 11:30-12:50 Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht 12.50-13.55 MiPa MiPa (MiPa) MiPa / 13:55-15:15 Unterricht Unterricht AG (freiwillig) Unterricht /

HERZLICH WILLKOMMEN AN DER IGS SEEVETAL

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Page 1: HERZLICH WILLKOMMEN AN DER IGS SEEVETAL

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HERZLICH WILLKOMMEN AN DER IGS SEEVETAL Startermappe für den Jahrgang 5 – Sommer 2016

Liebe Eltern,

in dieser Mappe finden Sie umfangreiche Informationen, die Ihnen und Ihrem Kind den Übergang zu uns erleichtern sollen. Enthalten sind zudem wichtige Dokumente, die wir ausgefüllt und unterschrieben von Ihnen am Ende des Infoabends am 08.06.2016 erhalten müssen. Bitte drucken Sie sich die Mappe nach Möglichkeit aus und bereiten die Unterlagen vor. Als letzte Seite finden Sie eine übersichtliche Checkliste zu den benötigten Dokumenten. Sollten noch Fragen offen bleiben, sprechen Sie uns gerne an oder wenden Sie sich an [email protected].

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der IGS Seevetal

Termine, Termine, Termine

Mi. 08.06.2016 um 19.00 Uhr Erster Elternabend

Do. 04.08.2016 von 16.00 – 18.00 Uhr Einschulungsfeier für Kinder und Eltern

Fr. 05.08.2016 von 7.45 – 12.50 Uhr Erster Unterrichtstag

Do. 11.08.2016 von 8.00 – 16.00 Uhr Erlebnistag in Camp Reinsehlen

Mi. 31.08.2016 um 19.30 Uhr Zweiter Elternabend (Wahlen)

Der Stundenplan Der Stundenplan Ihres Kindes wird zum Schuljahresbeginn erstellt. Aber alle Zeiten können Sie diesem Beispiel entnehmen:

Mo Di Mi Do Fr

07:45-08:00 Offener Anfang Offener Anfang Offener Anfang Offener Anfang Offener Anfang

08:00-09:20 Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht

09:50-11:10 Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht

11:30-12:50 Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht

12.50-13.55 MiPa MiPa (MiPa) MiPa /

13:55-15:15 Unterricht Unterricht AG (freiwillig) Unterricht /

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Sanfter Einstieg in den Ganztag

Wir haben gute Erfahrungen damit gemacht, mit dem Ganztag für unsere Fünftklässler nicht sofort zu beginnen, sondern einen Einstieg in der Einführungswoche vorzubereiten. So haben Ihre Kinder in der ersten Woche Zeit für die Anmeldung zur Mittagsverpflegung und für die AG-Wahlen.

Datum Ganztag Bemerkung

05.08. – 12.08.2016 Einführungswoche: Unterricht bis 12:50 Uhr

Keine AGs - einmal Probeessen in der Mensa

Ab 15.08.2016 Mo, Di und Do Unterricht bis 15.15 Uhr

Beginn der Mittagsverpflegung Beginn des Ganztagsangebotes

Ab 17.08.2016 Mi AG-Angebot bis 15.15 Uhr

Beginn der freiwilligen AGs

Busfahren Wenn Sie einen Busfahrkartenantrag für Ihr Kind stellen möchten, finden Sie die Unterlagen unter

http://www.igs-seevetal.de/images/downloads/Busfahrkartenantrag2013.pdf . Bitte geben Sie

diesen mit dem befestigten (!) Passbild unbedingt am ersten Elternabend (08.06.16) ab. Die

Fahrausweise werden in der ersten Schulwoche ausgegeben. In der ersten Woche wird in den Bussen

nicht kontrolliert (Zusage des Landkreises).

Erlebnistag

In die Fahrtenplanung werden Sie als Eltern in Zukunft natürlich einbezogen. Nur mit dem ersten

Erlebnistag konnten wir nicht warten und mussten bereits alles vorbereiten. Wir bitten Sie daher in dieser

Mappe um Ihr schriftliches Einverständnis. Bitte geben Sie die Einverständniserklärung heute

(08.06.2016.) ab. Außerdem bitten wir Sie, bis zum 15.06.2016 um die Überweisung (s.a. Erlebnistag –

Elterninformation) des fälligen Betrags.

Arbeitsgemeinschaften

Die verpflichtenden AGs am Dienstag beginnen für den Jahrgang 5 am 16.08.2016. Wir haben also Zeit

für das Wahlverfahren. In der ersten Schulwoche werden Ihre Kinder eine ausführliche Ausschreibung

und einen Wahlzettel erhalten und können dann für ein Schuljahr eine oder auch zwei

Arbeitsgemeinschaften wählen. Das AG-Angebot ist sehr vielseitig und fast alle AGs sind kostenlos.

Die freiwilligen AGs am Mittwochnachmittag beginnen am 17.08.2016. Die Teilnahme ist ausdrücklich

freiwillig. Sollten Sie sich jedoch dafür entscheiden, sollte das gewählte Angebot nach einer Probezeit das

ganze Schuljahr über besucht werden. Bitte planen Sie deshalb sehr sorgfältig, wie viele „lange“ Schultage

für Ihr Kind sinnvoll sind.

Page 3: HERZLICH WILLKOMMEN AN DER IGS SEEVETAL

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Mensaverpflegung

Die Mensa im Schulzentrum Hittfeld wird seit 2011 durch die Firma Rebional aus Herdecke beliefert.

Weitere Informationen zum Caterer bekommen Sie unter www.rebional.de. Organisiert wird der

Mensabetrieb über einen Mensaverein. Dieser sorgt für das Abrechnungssystem und die Kontakte zum

Caterer. Der Mensaverein freut sich über weitere Mitglieder, die die Arbeit unterstützen

([email protected]).

Die Abrechnung der Verpflegung erfolgt über das System „MensaMax“ der Firma Breustedt

(www.breustedt-gmbh.de). Jede Schülerin und jeder Schüler bekommt einen Chip, der durch

Überweisung regelmäßig aufgeladen werden muss. Die Kontoverwaltung und die Abrechnung erfolgt

durch den Mensaverein. Hierfür werden zurzeit einmal jährlich 10 Euro Verwaltungsgebühr fällig. Bitte

denken Sie beim ersten Laden des Chips an diesen Betrag. Auch wird eine Leihgebühr in Höhe von 5 Euro

für den Chip vom Konto abgebucht. Den Chip sowie die Zugangsdaten erhält Ihr Kind in der ersten Woche.

Die regelmäßige Mensaverpflegung wird erst am 15.08.2016 beginnen. Wir haben ein Angebot an vier

Tagen (Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag) zum Preis von € 2,90 bis € 3,90. An den

verpflichtenden langen Tagen erwarten wir die Teilnahme am Mensaangebot, weil wir wissen, dass

Kinder bei einem Schultag bis 15:15 Uhr ohne eine warme Mahlzeit nicht in ausreichendem Maße

leistungsfähig sind. Bitte laden Sie ausreichend Geld auf den Chip, damit Ihr Kind auf jeden Fall am Essen

teilnehmen kann. Es hat sich die Einrichtung eines Dauerauftrages als vorteilhaft erwiesen. Genauere

Informationen und eine detaillierte Anleitung für die Registrierung erhalten Sie auf unserem ersten

Elternabend.

Tellergerichte

Es werden zwei Tellergerichte angeboten sowie täglich ein Nudelbuffet mit 2 Saucen und ein Salatbuffet

mit frischen wechselnden Salatkomponenten. Vor allem die Tellergerichte können und sollten vorbestellt

werden. Wenn Sie nicht vorbestellen, erhöht sich der Essenspreis um 0,40 Cent.

Mit Vorbestellung Ohne Vorbestellung

Tellergericht „Gut und günstig“ 2,90 € 3,30 €

Tellergericht „Tipp des Tages“ 3,50 € 3,90 €

Nudelbuffet 2,90 € 3,30 €

Salatbuffet 2,90 € 3,30 €

Dessert 0,90 € 1,30 €

„Bildung und Teilhabe“

Für den Fall, dass Sie Sozialleistungen beziehen, die zur Beantragung von Zuschüssen aus dem Paket

„Bildung und Teilhabe“ berechtigen, bescheinigen wir Ihnen in dieser Mappe die Kosten für den

Erlebnistag und die Mensaverpflegung. Bitte lassen Sie sie ggf. im Sekretariat unterschreiben. Wir wissen,

dass Sie für die Mensaverpflegung zunächst in Vorleistung treten müssen. Sollte Ihnen dies nicht möglich

sein, so sprechen Sie uns an, um eine Lösung im Interesse Ihres Kindes zu finden.

Page 4: HERZLICH WILLKOMMEN AN DER IGS SEEVETAL

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Schulbuchausleihe

Die in der IGS Seevetal verwendeten Schulbücher können Sie kaufen oder - wie an allen niedersächsischen

Schulen - gegen eine Gebühr bei uns ausleihen. Die Leihgebühr haben wir den gesetzlichen Regelungen

entsprechend festgesetzt.

Die Teilnahme an dem Leihverfahren ist freiwillig und kann jedes Jahr neu entschieden werden. Bitte

teilen Sie uns auf dem Anmeldeformular verbindlich mit, ob Sie am Leihverfahren teilnehmen wollen.

Wir bitten Sie, den Anmeldebogen auszufüllen sowie die Leihgebühr bis zum 15.06.2016 auf das hier angegebene Konto zu überweisen. Geben Sie bitte im Verwendungszweck den Namen Ihres Kindes an.

Kontoinhaber Land Niedersachsen - IGS Seevetal

IBAN DE 48 207 5 0000 0090 364522 BIC NOLADE 21 HAM Geldinstitut Sparkasse Harburg-Buxtehude Verwendungszweck Nachname – Vorname

Kl. 5 Max Mustermann

Bitte beachten Sie: Sollten Sie den Zahlungstermin/Nachweistermin versäumen, wären Sie leider

gezwungen, die Bücher selbst zu kaufen.

Wenn Sie mehr als zwei schulpflichtige Kinder haben, erheben wir nur 80% der Leihgebühr. In diesem Fall benötigen wir einen Nachweis (Schulbescheinigung, Schülerausweis) ebenfalls bis zum 15.06.2016.

Sollten Sie Empfänger/in von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2., 8. oder 12. Buch (Arbeit suchend, Erziehungshilfe, Sozialhilfe) oder nach dem Bundeskindergeldgesetz §6a, dem Wohngeldgesetz oder dem Asylbewerberleistungsgesetz sein, sind Sie von der Leihgebühr freigestellt. In diesem Fall benötigen wir einen Nachweis (Leistungsbescheid, Bescheinigung des Leistungsträgers) ebenfalls bis zum 15.06.2016.

Atlanten, Lektüren, Nachschlagewerke und Schülerarbeitshefte können nicht verliehen werden und müssen bitte von Ihnen gekauft werden. Dies gilt auch für Verbrauchsmaterialien. Übersichtslisten befinden sich im Anhang.

Sie sind mit Ihrem Kind dafür verantwortlich, die entliehenen Bücher mit einem beweglichen Schutzumschlag (nicht kleben) zu versehen. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Kinder die Bücher sorgsam behandeln und keine Unterstreichungen, Markierungen, Randbemerkungen o.ä. vornehmen.

Sollte Ihr Kind die Bücher nicht rechtzeitig oder beschädigt zurückgeben, sind Sie verpflichtet, der Schule den Zeitwert zu erstatten

Das Anmeldungsformular zur entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln finden Sie im Anhang.

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Schulverein

Der Schulverein unterstützt die Arbeit unserer Schule schnell und unbürokratisch. Wir bitten Sie sehr

herzlich darum, Mitglied im Schulverein zu werden. Das Anmeldeformular können Sie sich herunterladen

und am ersten Elternabend abgeben. Am zweiten Elternabend am 31.08.2016 stellt der Schulverein seine

Arbeit vor.

Wahlen

Weil der heutige Elternabend nicht im Schuljahr 2016/17 liegt, dürfen wir noch nicht wählen. Es spricht

aber nichts dagegen, dass Sie schon einmal darüber nachdenken, ob Sie sich ein Amt als Vertreter/in der

Klassenelternschaft oder der Klassenkonferenz vorstellen können.

Klassenbildung

Der Zusammensetzung unserer Klassen schenken wir besonderes Augenmerk. Wir werden die Klassen nach folgenden Kriterien bilden:

Leistungsmischung

Mitschülerwunsch

Geschlechtermischung

Besonderheiten

Damit wir alle wichtigen Informationen über Ihre Kinder berücksichtigen können, bitten wir Sie, das

Formular „Informationen zum Schüler/zur Schülerin“ auszufüllen.

In den Klassen werden die „Leistungstöpfe“ gleich stark vertreten sein. Ihre Angaben zu Mitschüler-

wünschen werden wir berücksichtigen. Wir bitten aber schon im Voraus um Verständnis, wenn nicht

jeder einzelne Wunsch erfüllt werden kann. Nach erfolgter Klassenbildung werden keine

Veränderungen mehr vorgenommen.

Waffenerlass

In der Mappe finden Sie den sog. „Waffenerlass“, den wir Ihnen hiermit zur Kenntnis geben. Bitte

besprechen Sie diesen mit Ihrem Kind.

Iserv

In unserer Schule wird mit großem Erfolg die digitale Kommunikationsplattform Iserv genutzt, über die

Schüler/innen und Lehrer/innen Mailkontakt halten können und Dateien in Gruppen gemeinsam nutzen.

Auf Iserv wird auch unser Vertretungsplan veröffentlicht. Alle wichtigen Termine und Informationen

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werden für Sie auf Iserv hinterlegt. Die Nutzerdaten dienen zur Anmeldung an jedem IGS-Rechner. Der

Zugriff auf Iserv ist aber auch von außen über Internet möglich. Damit Ihr Kind von Iserv profitieren kann,

bitten wir darum, die Nutzerordnung zu unterschreiben und diese am ersten Elternabend am

08.06.2016. abzugeben. Zu Schuljahresbeginn erhält Ihr Kind eine Kurzanleitung zum Login in Iserv: „Vier

Schritte zu Iserv“. Im laufenden Schuljahr wird Ihr Kind im Rahmen eines Computerführerscheins eine

Einführung in die Nutzung von Iserv erhalten. Die Nutzerordnung finden Sie auf unserer Homepage. Bitte

laden Sie sich diese herunter.

Und noch zwei Bitten zum Schluss:

Abschied von der Hausaufgabenhilfe – zur Rolle von Eltern an der IGS: Viele Familien haben die IGS auch

deshalb gewählt, weil sie eine „Schule ohne klassische Hausaufgaben“ ist. Damit ist auch eine

Herausforderung für Eltern verbunden: Es wird nicht mehr die tägliche Hausaufgabenkontrolle sein, über

die Sie erfahren, was Ihr Kind in den jeweiligen Fächern lernt und leistet. Die Themen, die Ihr Kind

bearbeitet, können Sie dem Jahresarbeitsplan entnehmen. Welche Kompetenzen in den jeweiligen

Unterrichtseinheiten erworben und vertieft werden sollen, ist der dazugehörigen Kompetenzkarte zu

entnehmen. Am besten unterstützen Sie Ihr Kind, indem Sie an seinem schulischen Tun Interesse zeigen,

wenn Sie mit ihm und mit uns im Gespräch bleiben, wichtige Informationen fließen lassen, Ihr Kind

positiv bestärken und immer noch und immer wieder viel mit ihm lesen.

Wenn wir es richtig finden, dass ein Kind über das schulische Angebot hinaus zu Hause unterstützt wird,

treffen wir eine entsprechende individuelle Absprache mit Ihnen.

Und wenn ´mal etwas nicht funktioniert oder Sie unzufrieden sind? Wir sind ganz sicher: Am Anfang wird

einiges für Sie ungewohnt und irritierend sein. Und auch wir sind nicht nur perfekt. So ist es hilfreich,

wenn Sie zeitnah mit uns in Kontakt treten, falls Sie etwas komisch oder verbesserungswürdig finden.

Wir bitten Sie, bei wahrgenommenen Schwierigkeiten immer zuerst mit den unmittelbar Beteiligten zu

sprechen. Die Schulleitung wird sich immer erst dann einschalten, wenn ein direktes Gespräch

stattgefunden hat. Dies ist u.a. Bestandteil unserer Schulvereinbarung, die Sie bitte ebenfalls am

08.06.2016 mitbringen und nach einer Besprechung mit Ihrem Kind unterschrieben abgeben.

Das waren nun viele Informationen und im Folgenden finden sich eine Reihe von Dokumenten, die Ihre

Unterschrift und die Abgabe bei uns (am besten allesamt am Elternabend am 08.06.2016) nötig machen.

Diese Vorentlastung ermöglicht, dass wir uns zu Beginn der Schulwochen nicht noch umfassend mit

dem Einsammeln von Zetteln beschäftigen müssen, sondern gut vorbereitet mit Ihnen und Ihrem Kind

in das neue Schuljahr an der IGS Seevetal starten können.

Ihnen und Ihren Kindern wünschen wir erholsame und muntere Sommerferien!

Die Schulleitung und das gesamte Team der IGS

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Erziehungsberechtigte oder Erziehungsberechtigter Name, Vorname

Anschrift, Telefon

Anmeldung zur entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln Als Erziehungsberechtigte oder als Erziehungsberechtigter der Schülerin oder des Schülers

Name, Vorname: Jahrgang / Klasse:

melde ich mich hiermit bei der IGS Seevetal verbindlich zur entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln im

Schuljahr 2016/2017 an. Der Leihvertrag kommt mit der fristgerechten Zahlung des Entgelts zustande. Die

nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages:

– Das Entgelt muss bis zum 15.06.2016 entrichtet werden. Wer diese Frist nicht einhält, entscheidet sich

damit, alle Lernmittel rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen.

– Die über das Ausleihverfahren angebotenen Lernmittel werden von der Schule an die Schülerinnen

und Schüler gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.

– Nach Erhalt der Lernmittel sind diese auf Vorschäden zu überprüfen. Falls Vorschäden festgestellt

werden, müssen diese unverzüglich der Schule mitgeteilt werden.

– Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass die ausgeliehenen Lernmittel pfleglich

behandelt und zu dem von der Schule festgesetzten Zeitpunkt in einem unbeschädigten Zustand

zurückgegeben werden.

– Falls die Lernmittel beschädigt oder nicht fristgerecht zurückgegeben werden, so dass eine weitere

Ausleihe nicht möglich ist, sind die Erziehungsberechtigten zum Ersatz des Schadens in Höhe des

Zeitwertes der jeweiligen Lernmittel verpflichtet.

Ich empfange Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II (Grundsicherung für Arbeit

Suchende), dem SGB VIII - Schülerinnen und Schüler, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung

außerhalb des Elternhauses gewährt wird (im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder) -, dem SGB XII

(Sozialhilfe), dem Asylbewerberleistungsgesetz, nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag)

oder dem Wohngeldgesetz (WoGG) nur in den Fällen, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im

Sinne des § 9 SGB II oder des § 19 Abs. 1 und 2 SGB XII vermieden oder beseitigt wird (siehe § 7

Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG). Damit bin ich im Schuljahr 2016/2017von der Zahlung des Entgelts für die

Ausleihe befreit. Der Nachweis ist bis zu der o. a. Zahlungsfrist zu erbringen (durch Vorlage des

Leistungsbescheides oder durch eine Bescheinigung des Leistungsträgers – Stichtag: 01.06.).

Ich bin erziehungsberechtigt für mehr als zwei schulpflichtige Kinder und beantrage eine Ermäßigung

des Entgelts für die Ausleihe. Der Nachweis ist bis zu der o. a. Zahlungsfrist zu erbringen (durch

Vorlage der Schülerausweise oder entsprechender Bescheinigungen – Stichtag: 15.06.2016.).

Ort, Datum Unterschrift

Page 8: HERZLICH WILLKOMMEN AN DER IGS SEEVETAL

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Schulbuchliste Jahrgang 5, Schuljahr 2016/2017

Titel, Verlag und Bestellnummern Bemerkungen Preis Mietpreis

Deutsch Deutschbuch Sprach- und Lesebuch, Differenzierende Ausgabe 5. Schuljahr, Cornelsen , ISBN: 978-3-06-062661-8

23,99 9,60

Mathe Mathe live 5 Mathematik für die Sekundarstufe I – Schülerbuch, Klett, Ausgabe N, ISBN: 978-3-12-720510-7

21,50 8,60

Englisch Notting Hill Gate 1 Textbook, Diesterweg, ISBN: 978-3-425-10601-4

24,50 9,80

GEP Das IGL-Buch 1 Gesellschaftslehre/Weltkunde, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen, Klett, ISBN: 978-3-12-408840-6

Wird in Jahrgang 5 und 6 eingesetzt

22,95 9,18

NAT Prisma Naturwissenschaften 1, Ausgabe A – Differenzierende Ausgabe, Klett, ISBN 978-3-12-068930-0

Wird in Jahrgang 5 und 6 eingesetzt

28,95 11,58

Religion Im Fach Religion wird ohne Buch gearbeitet

--

Summe: 121,89 48,76

Miete 48,00

Ermäßigt (80%) 39,00

Für Teilnehmer am Leihverfahren: Bitte überweisen Sie den Betrag auf das angegebene Konto bis zum 15.06.2016

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Begleitmaterialien (bitte bis zum Schuljahresbeginn selber anschaffen) und notwendige Rücklagen:

Titel, Verlag und Bestellnummern Bemerkungen Listenpreis

Deutsch

Deutschbuch Sprach- und Lesebuch Differenzierende Ausgabe 5. Schuljahr Arbeitsheft mit Lösungen, Cornelsen ISBN: 978-3-06-062667-0

7,99

2 Hefte A4 liniert mit Rand

Rücklage 10 Euro für eine Lektüre (Betrag wird im laufenden Schuljahr eingesammelt)

Mathe

Mathe live 5 – Mathematik für die Sekundarstufe I Arbeitsheft mit Lösungsheft und Lernsoftware - 5. Schuljahr, Klett, ISBN: 978-3-12-720515-2

10,95

Das Übungsheft Mathematik 5 – Denk- und Rechentraining für die Klasse 5, Mildenberger Verlag, ISBN: 978-3-619-55454-6

5,95

kariertes DIN A4-Heft, Nr. 28

kariertes DIN A5-Heft (Merkheft)

Englisch Notting Hill Gate 1, Workbook mit Multimediasprachtrainer & Audio CD, Diesterweg, ISBN: 978-3-425-10641-0

15,50

Schulwörterbuch Notting Hill Gate, Englisch - Deutsch, Deutsch – Englisch, Diesterweg/Langenscheidt, ISBN: 978-3-425-71050-1

19,95

Rücklage 5 Euro für das White Horse Theatre (Betrag wird im laufenden Schuljahr eingesammelt)

GEP Haack Verbundatlas für Niedersachsen und Bremen mit Arbeitsheft Kartenlesen ISBN: 978-3-12-828312-8

19,95

Page 10: HERZLICH WILLKOMMEN AN DER IGS SEEVETAL

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Sonstiges

Ständiges Material

A4 Block, blanko, gelocht A4 Block, kariert, mit Rand, gelocht A4 Block, liniert, mit Rand, gelocht A5 Heft, kariert, ohne Rand A5 Heft, liniert, mit Rand, dick Vokabelheft, A4 oder A5 A3 Sammelmappe Kunst

Papier

Füllfederhalter mit blauer Tinte Bleistifte (HB, B) 3 Textmarker (gelb, orange, grün) gute Buntstifte (rot, gelb, blau, grün, orange, pink, lila,

grau, türkis, braun, schwarz) gute Filzstifte (rot, gelb, blau, grün, orange, pink, lila,

grau, türkis, braun, schwarz) schwarzer Fineliner grüner Fineliner Tintenkiller oder Korrekturstift Edding schwarz 3000

Stifte

Anspitzer (mit Sammelbehälter) Radiergummi Lineal kleines Geodreieck Ersatzpatronen Kleine Papier-Schere Klebestift Marken - Farbkasten 12 Farben mit Tube Deckweiß Borstenpinsel in 3 Stärken, 2,6,12 Wachsmalstifte

Hilfsmittel

9 Schnellhefter DIN A4, Pappe (Farben: rot/Englisch, grün/NAT, blau/Deutsch, lila/ Mathe, orange/ GEP, weiß/ schwarz/Religion, grau/Kunst, weiß/Musik, hellblau/ Atelier)

1DIN4 Ordner (dick) Postmappe

Mappen

(entsprechend den Farben im

Jahresarbeitsplan)

Kopfhörer oder In-Ear Kopfhörer IT- Hilfsmittel

Es darf gerne das Material weiter verwendet werden, das bereits in der Grundschule angeschafft

wurde.

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Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen

RdErl. d. MK v. 1.4.2008 - 35-306-81-701/04 (Nds.MBl. Nr.24/2008 S.679; SVBl. 11/2008 S.388) - VORIS 22410 - Bezug: Erl. v. 29.6.1977 (SVBl. S.180), geändert durch RdErl. v. 15.1.2004 (SVBl. S.133)

- VORIS 22410 00 00 00 011 -

2. Es wird untersagt, Waffen i.S. des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit in die

Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen zu bringen oder bei sich zu führen. Dazu

gehören die im Waffengesetz als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die so

genannten Springmesser, Fallmesser, Einhandmesser und Messer mit einer festen Klinge von mehr

als 12 cm Klingenlänge, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.) sowie Schusswaffen (einschließlich

Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen).

3. Das Verbot erstreckt sich auch auf gleichgestellte Gegenstände (z.B. Gassprühgeräte), Hieb- und

Stoßwaffen sowie waffenähnliche Gegenstände wie Schlachter-, Küchen- oder Taschenmesser, Pfef-

fersprays und Laser-Pointer.

4. Verboten sind auch Waffen, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht

oder von einem Verbot ausgenommen ist oder die vom Anwendungsbereich des Waffengesetzes

ganz oder teilweise ausgenommen sind (z.B. Spielzeugwaffen oder Soft-Air-Waffen mit einer Ge-

schossenergiegrenze bis zu 0,5 Joule). Untersagt wird auch das Mitbringen oder Beisichführen von

Nachbildungen von Waffen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes mit Waffen i.S. des Waf-

fengesetzes verwechselt werden können.

5. Das Verbot gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaub- nis zum Führen von Waffen sind (z.B. Jagdschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen.

6. Untersagt wird außerdem das Mitbringen und Beisichführen von Munition jeder Art, von Feuer-

werkskörpern, von Schwarzpulver sowie von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindun-

gen verwendet zu werden.

7. Die Schulleitung kann in Einzelfällen Ausnahmen zulassen, z.B. für Sport- oder Theaterveranstal- tungen, im Hauswirtschaftsunterricht oder während Schulveranstaltungen mit Essenverkauf.

8. Alle Schülerinnen und Schüler sind jeweils zu Beginn eines Schuljahres über den Inhalt dieses RdErl. zu belehren.

Dabei ist auf die altersbedingten speziellen Gefährdungen besonders einzugehen. Es ist darauf hin-

zuweisen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs-

oder Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann.

9. Ein Abdruck dieses RdErl. ist jeweils bei der Aufnahme in eine Schule (in der Regel erstes und

fünftes Schuljahr sowie beim Eintritt in berufsbildende Schulen) den Erziehungsberechtigten zur

Kenntnis zu geben.

10. Dieser RdErl. tritt am 1.1.2009 in Kraft. Gleichzeitig wird der Bezugserlass aufgehoben.

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Diese Bescheinigung ist mit dem Jobcenter Harburg abgestimmt. Bitte lassen Sie sie ggf. im

Sekretariat unterschreiben und legen Sie sie dann dem Jobcenter vor.

IGS Seevetal – Peperdiekshöhe 1 – 21218 Seevetal

Jobcenter Harburg

Poststraße 5a

21244 Buchho lz

Seevetal, den 08.06.2016

Bescheinigung zum Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Hiermit bescheinigt die IGS Seevetal, dass unsere Schülerin / unser Schüler

Name Vorname Geburtsdatum Klasse

an einem eintägigen Erlebnistag teilnimmt, für den Kosten für Fahrt, Programm und Verpfle- gung

entstehen. In den Gesamtkosten ist Taschengeld nicht enthalten. Zuschüsse Dritter wurden nicht

gezahlt.

Erlebnistag 11.08.2016 von 8-16 Uhr 40,00 Euro

Art der Schulfahrt Dauer von-bis Gesamtkosten

im Rahmen unserer Ganztagsschule ab 15.08.2016 regelmäßig an einer gemeinschaftlichen

Mittagsverpflegung teilnimmt.

16 56,00 Euro 16,00 Euro 40,00 Euro Tage / Monat Kosten / Monat Eigenanteil (1€/Tag) Förderbetrag

Unterschrift Schulstempel

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ERLEBNISTAG – ELTERNINFORMATION

An die Erziehungsberechtigten

Sehr geehrte Eltern,

wie Sie wissen, planen wir mit unseren fünften Klassen einen Erlebnistag. Die fünften Klassen fahren

gemeinsam ins Camp Reinsehlen nach Schneverdingen. Hier die wichtigsten Informationen:

Camp Reinsehlen 11.08.2016 Name des Ortes Dauer: von-bis

29640 Reinsehlen 08.00 Uhr /Parkplatz beim Schwimmbad Straße und Ort Abfahrt: Tag und Uhrzeit

051 98-9830-0 16.00 Uhr / Parkplatz beim Schwimmbad Telefon Rückkehr: Tag und Uhrzeit

Die Kosten betragen je Teilnehmer/in: 40,00 Euro

Wir haben versucht, den Preis so gering wie möglich zu halten und rechnen damit, dass alle

Schüler/innen der Klasse teilnehmen.

Bitte überweisen Sie diesen Betrag bis spätestens 15.06.2016 auf folgendes Konto:

Kontoinhaber Landkreis Harburg – IGS Seevetal

IBAN DE26 207 5 0000 0090 36 45 30

BIC NOLADE 21 HAM

Geldinstitut Sparkasse Harburg-Buxtehude

Verwendungszweck Nachname - Vorname

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Name des Kindes:

Nachdem Sie heute bei dem Elternabend über den geplanten Erlebnistag informiert worden sind,

benötigen wir Ihre Einverständniserklärung, um die Verträge mit dem Beförderungsunternehmen

und dem Camp abzuschließen. Wir bitten Sie, die beigefügte Erklärung heute noch (08.06.2016.)

unterschrieben zurückzugeben.

ERLEBNISTAG – EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG

Ich/wir bin/sind damit einverstanden, dass mein Kind

Name des Kindes (bitte deutlich schreiben)

Versichert bei

an dem oben genannten Erlebnistag teilnimmt. Ich verpflichte mich, die Kosten für den Er-

lebnistag fristgerecht auf das genannte Konto zu überweisen. Ich verpflichte mich, entste- hende

Ausfallkosten bei Nichtteilnahme meines Kindes zu tragen.

Hittfeld, den 2016

Unterschrift

Page 15: HERZLICH WILLKOMMEN AN DER IGS SEEVETAL

Seite | 15

Name des Kindes:

Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos nach dem

Kunsturhebergesetz

Die IGS Seevetal beabsichtigt Fotos von Veranstaltungen, Ausflügen und Unterrichtssituationen anzufertigen und diese im Intranet / in den Internetauftritt/der Homepage der IGS Seevetal einzustellen. Dies ist für die Arbeit der IGS Seevetal unerlässlich und bietet auch Ihnen als Eltern einen Einblick in unsere Arbeit.

Wir weisen darauf hin, dass die Fotos bei der Veröffentlichung im Internet weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung dieser Fotos durch Dritte kann daher nicht generell ausgeschlossen werden. Dennoch bitten wir Sie, Ihre Einwilligung zu erteilen, um detailliert und interessant über unsere Arbeit informieren zu können.

Die Einwilligungserklärung gilt ab dem Datum der Unterschrift bis zu dem Zeitpunkt, an dem Ihr Kind die Schule verlässt. Nach Verlassen der IGS Seevetal werden die Fotos auf Antrag vernichtet bzw. gelöscht.

Einwilligungserklärung

Ich / Wir __________________________________________________________________________

(Vor- und Nachname des/der Erziehungsberechtigten)

habe/n den oben aufgeführten Text zur Kenntnis genommen und bin/sind damit einverstanden, dass von meinem/unserem Kind:

(Vorname und Nachname) ________________ Fotos in Ihrem Intranet / Internetauftritt veröffentlicht verwendet werden.

Mir / Uns ist bekannt, dass ich / wir diese Einwilligungserklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann / können. (Der Widerruf eines Erziehungsberechtigten genügt, auch wenn beide Eltern anfangs zugestimmt haben).

Der Widerruf bewirkt, dass veröffentliche Fotos aus dem Interauftritt entfernt werden und keine weiteren Fotos eingestellt werden. Ich / Wir habe/n zur Kenntnis genommen, dass eine Löschung der Bilder aus dem Internetauftritt bis zu maximal zwei Werktage nach Eingang meines Widerrufs dauern kann.

Bei Veröffentlichung eines Gruppenfotos führt der spätere Widerruf einer einzelnen Person grundsätzlich nicht dazu, dass das Bild entfernt werden muss.

Datum / Ort

Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten

Datum / Ort

Unterschrift des Schülers/ der Schülerin

Page 16: HERZLICH WILLKOMMEN AN DER IGS SEEVETAL

Seite | 16

Name des Kindes:

Iserv Benutzerordnung

Erklärung

Hiermit erkläre ich mich mit der Iserv-Benutzerordnung der IGS Seevetal in der jeweils gültigen

Fassung einverstanden. Verstöße gegen die Iserv-Benutzerordnung der IGS Seevetal führen zur

sofortigen befristeten, in gravierenden Fällen zur dauernden Sperrung meiner

Nutzungsrechte/der Nutzungsrechte meiner Tochter/ meines Sohnes.

Ich/Wir nehme(n) zur Kenntnis, dass die Schule technisch bedingt das Sperren von Webseiten mit

strafrechtlich relevanten Inhalten nicht garantieren kann. Ich/Wir habe(n) meiner/unserer Tochter /

meinem/unserem Sohn den Zugriff auf entsprechende Seiten ausdrücklich verboten.

Ich/Wir habe(n) das Recht, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

Ort Datum Unterschrift der Schülerin/des Schülers

Ort Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten

Page 17: HERZLICH WILLKOMMEN AN DER IGS SEEVETAL

Seite | 17

Weitere Informationen zum Schüler/zur Schülerin: (Name, Vorname)

Mein Kind ist getestet worden und ist hochbegabt. Ja nein

Hinweise zum Testergebnis.

Fand eine Überprüfung zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs

statt?

Ja nein

Wenn ja: Es wurde welcher Förderbedarf festgestellt (Bescheid bitte abgeben)

Mein Kind hat folgende Einschränkung und muss folgende Medikamente nehmen.

Mein Kind leidet an folgenden Allergien.

Mein Kind hat eine Lese-Rechtschreibschwäche und wurde überprüft. Ja nein

Wenn ja, von wem?

Das Kind befindet sich zurzeit in Therapie. Ja nein

Mein Kind hat eine Dyskalkulie (Mathe-Schwäche) und wurde überprüft Ja nein

Wenn ja, von wem?

Das Kind befindet sich zurzeit in Therapie. Ja nein

Was Sie außerdem unbedingt über mein Kind wissen sollten:

Page 18: HERZLICH WILLKOMMEN AN DER IGS SEEVETAL

Seite | 18

Unsere Schulvereinbarung

Präambel

Unsere Schulgemeinschaft besteht aus Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrerinnen und Lehrern,

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir alle haben uns bewusst für die IGS Seevetal entschieden,

weil wir eine lebendige, vielfältige und zukunftsorientierte Schule erleben und gestalten möchten.

An der IGS Seevetal soll jeder von uns die Möglichkeit erfahren, erfolgreich und mit Freude zu

arbeiten, sich mit seinen besonderen Fähigkeiten einzubringen und sich in der Schulgemeinschaft

wohl zu fühlen. Hierfür ist jeder von uns bereit, Verantwortung zu übernehmen und seinen

persönlichen Beitrag zu leisten - in der Gemeinschaft, als Schüler und Schülerin, als Eltern, als

Lehrerin und Lehrer, als Mitarbeiterin und Mitarbeiter dieser Schule.

Vereinbarungen

an alle Mitglieder der Schulgemeinschaft gerichtet

Unser Schulleben ist geprägt von gegenseitiger Wertschätzung und Respekt.

Eine positive, von Wertschätzung und gegenseitigem Respekt geprägte Grundhaltung gegenüber

allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft bildet das Fundament unserer Zusammenarbeit. Unser

Umgang miteinander ist von Fairness, Rücksichtnahme und Toleranz geprägt.

Bei auftretenden Schwierigkeiten und Konflikten suchen wir das sachorientierte Gespräch mit den

Beteiligten, erkennen unterschiedliche Perspektiven an und bemühen uns gemeinsam um eine

konstruktive Lösung.

Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass jeder von uns sein Mögliches beizutragen bereit ist.

Wir übernehmen Verantwortung.

Jeder von uns trägt zu einem angenehmen und freundlichen Lernklima an unserer Schule bei,

fühlt sich den vereinbarten Regeln unserer Gemeinschaft verpflichtet und achtet in couragierter

Weise auf die Einhaltung unserer Grundwerte.

Wir achten darauf, dass persönliche Sachen anderer und das Schuleigentum unbeschädigt bleiben.

Es ist für alle selbstverständlich, Müll zu vermeiden bzw. angemessen zu entsorgen und mit den

Ressourcen unserer Umwelt sorgsam umzugehen.

Wir leisten uns einen Blick für das Wohlergehen unserer Mitmenschen - innerhalb unserer

Schulgemeinschaft, aber auch darüber hinaus.

Page 19: HERZLICH WILLKOMMEN AN DER IGS SEEVETAL

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Ergänzende Vereinbarungen

an die Schülerinnen und Schüler unserer Schule gerichtet

Jede Schülerin und jeder Schüler hat an der IGS Seevetal das Recht, möglichst gut und ungestört lernen zu dürfen.

Damit dies gelingen kann, werden im Unterricht konkrete Klassenziele vereinbart (z.B.: „Wir verhalten uns im

Unterrichtsraum möglichst leise und rücksichtsvoll“).

Ich beteilige mich an der Erarbeitung dieser Klassenziele und setze mich aktiv für ihre Anerkennung und

Umsetzung in meiner Klassengemeinschaft ein.

Ich bemühe mich, meinen Pflichten als Schüler bzw. Schülerin angemessen nachzukommen und übernehme die

mir übertragenen Aufgaben gewissenhaft.

Ich akzeptiere die Hausordnung der IGS Seevetal.

...................................................................................................................................................................

Ort, Datum Unterschrift des Schülers / der Schülerin der IGS Seevetal

Ergänzende Vereinbarungen

an die Eltern der Schülerinnen und Schüler unserer Schule gerichtet

Ich fördere die Selbständigkeit meines Kindes, gebe ihm die notwendige Unterstützung und achte auf die

Einhaltung seiner schulischen Pflichten.

Die Konzentrations- und Lernfähigkeit meines Kindes hängt nicht zuletzt von seiner körperlichen Verfassung ab.

Ich achte auf ausreichenden Schlaf, eine altersgemäße Freizeitgestaltung und eine gesundheitsfördernde

Ernährung mit einem Pausenfrühstück.

Ich nutze Elternabende, Lernentwicklungsgespräche und schulische Veranstaltungen, um mich über die

Lernfortschritte und das Verhalten meines Kindes zu informieren.

Ich akzeptiere die Hausordnung der IGS Seevetal.

...................................................................................................................................................................

Ort, Datum Unterschriften beider Erziehungsberechtigter

Ergänzende Vereinbarungen

an die Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule gerichtet

Ich bin mir meiner Vorbildfunktion bewusst und bereit, das Leitbild der IGS Seevetal aktiv zu leben sowie

vereinbarte Regeln und Normen unserer Schule überzeugend zu vertreten.

Ich schaffe eine vertrauensvolle Lernatmosphäre und fördere die individuelle Leistungsfähigkeit meiner

Schülerinnen und Schüler.

Ich pflege eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Eltern meiner Schülerinnen und Schüler sowie mit meinen

Kolleginnen und Kollegen und akzeptiere die Hausordnung der IGS Seevetal.

................................................................................................................................................................... Ort, Datum Unterschriften des Klassenlehrer-Teams

Page 20: HERZLICH WILLKOMMEN AN DER IGS SEEVETAL

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Hausordnung

Unsere Schulvereinbarung beschreibt die Grundhaltung, die unsere Schulgemeinschaft prägt. Eine

Hausordnung ist notwendig, um die geltenden Vorschriften in Schulen als öffentliche Einrichtungen,

aber auch schulinterne Vereinbarungen zweifelsfrei darzulegen. Dies geschieht im Interesse des

Wohlergehens und der Sicherheit aller Beteiligten. Änderungen der Hausordnung sind mit positiven

Voten unserer Mitbestimmungsgremien jederzeit möglich.

1. Absolute Gewaltfreiheit

In einer großen Gemeinschaft wie einer Schule gibt es durchaus Konflikte. Diese werden an der IGS

Seevetal gewaltfrei gelöst. Jeder ist in Problemsituationen zur Hilfe verpflichtet.

2. Sicherheit im Schulgebäude, auf dem Schulhof und auf dem Schulweg

Jeder verhält sich so, dass niemand anderes gefährdet oder verletzt wird. Das schließt (auch

freundschaftliche) Rangeleien auf den Fluren oder Wettrennen im Schulgebäude aus. Zum Toben

und für die aktive Pause stehen außerhalb des Gebäudes ausreichend Plätze und Geräte zur

Verfügung. Auf dem Schulweg und insbesondere an den Bushaltestellen ist besondere Aufmerksam-

keit und Rücksicht geboten. Das Mitbringen von Laserpointern, Messern, Waffen, Feuerwerks-

körpern o.ä. ist strengstens untersagt. Das Rauchen ist für alle im gesamten Schulbereich per Gesetz

verboten.

3. Kommunikation

An unserer Schule pflegen wir die direkte Begegnung und Kommunikation. Dies bedeutet, dass sich

die Mitglieder der Schulgemeinschaft aktiv an der persönlichen Kommunikation beteiligen und sich

nicht durch den Gebrauch von Mobiltelefonen und elektronischen Medien von ihr distanzieren.

Mobiltelefone, Smartphones und andere elektronische Geräte (wie MP3-Player, Auf- zeichnungs- und

Abspielgeräte, Spielkonsolen etc.) bleiben während der Unterrichtszeit sowie bei Exkursionen

ausgeschaltet und werden verborgen aufbewahrt. Individuelle, zeitlich begrenzte Ausnahmen sind

nach Rücksprache möglich.

4. Pünktliches Erscheinen zum Unterricht und Entschuldigungen

Schüler/-innen und Lehrer/-innen beginnen den Unterricht pünktlich. Ist eine Lehrkraft 10 Mi-

nuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, fragen die Klassensprecher im Schulbüro

nach. Wenn ein/e Schüler/-in nicht zur Schule kommen kann, melden die Erziehungsberechtigten

dies bitte per Mail oder Telefon dem Schulbüro. Vorhersehbare Fehlzeiten (z.B. durch einen

wichtigen Termin beim Kieferorthopäden) bedürfen der vorherigen Mitteilung an das Klassen-

lehrerteam.

5. Die Mittagspause

Die Mittagspause soll zum Essen und Trinken und zur Entspannung genutzt werden. Hierzu stehen die

Mensa, die Schulhöfe und die Bibliothek zur Verfügung. Das warme Mittagessen wird bitte nur in

dem Mensabereich eingenommen. Jeder achtet auf eine ruhige Essensatmosphäre und darauf,

seinen Platz sauber und ordentlich zu hinterlassen.

6. Verlassen des Schulgeländes

Die Schüler/-innen bis einschließlich Jahrgang 10 dürfen das Schulgelände während ihrer Schulzeit

nicht ohne besondere Erlaubnis verlassen.

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SCHWIMMBRIEF“

Seevetal, den 25.05.2016 Liebe Eltern, im kommenden Schuljahr werden wir mit den fünften Klassen zum Schwimmunterricht gehen. Bitte teilen Sie mit, ob wir im Rahmen des Unterrichts besondere Rücksicht beim Schwimmen, Tauchen und Springen nehmen müssen, die sich aus gesundheitlichen Gründen ergeben. Gesundheitliche Beeinträchtigungen, die eine Teilnahme am Schwimmunterricht ausschließen, sind ärztlich zu bescheinigen. Bitte geben Sie den unteren Teil dieses Schreibens ausgefüllt und unterschrieben an die Schule zurück. Mit freundlichen Grüßen Ihr IGS Team

Name Vorname 1. Es bestehen keine gesundheitlichen Bedenken gegen eine Teilnahme am Schwimmunterricht. 2. Mein/ unser Kind kann am Schwimmunterricht teilnehmen, hat aber folgende gesundheitliche Beeinträchtigung:

3. Mein/ unser Kind darf aus gesundheitlichen Gründen am Schwimm- unterricht nicht teilnehmen. (Ärztliche Bescheinigung wird eingereicht.) (Bitte ankreuzen)

Seevetal, den .2016

Datum Unterschrift Mein/ unser Kind hat bereits folgendes Schwimmabzeichen: _________________________________________

Page 22: HERZLICH WILLKOMMEN AN DER IGS SEEVETAL

Checkliste: 6-8 Unterschriften und notwendige Zahlungen

Das waren sehr viele Informationen in sehr kurzer Zeit – deshalb zum Schluss noch einmal eine

Checkliste:

Wir brauchen am 08.06.2016 folgende Unterschriften von Ihnen:

Busantrag

Einverständniserklärung Erlebnistag

Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos

Anmeldung zur entgeltlichen Ausleihe von Schulbüchern (auf Wunsch)

Schwimmbrief

Benutzerordnung „Iserv“

Schulvereinbarung

Antrag auf Mitgliedschaft im Schulverein (auf Wunsch)

In einzelnen Fällen bis zum (15.06.2016 Ausschlussfrist): Bescheinigung über die Zahl schulpflichtiger

Kinder (wenn mehr als zwei) und über den Bezug von Sozialleistungen (beides für den

Lehrmittelverleih).

An drei Stellen müssen wir Sie um Überweisungen oder Zahlungen bitten:

40,00 € für den Erlebnistag (Überweisung bis zum 15.06.2016)

48,00 € für den Lehrmittelverleih (Überweisung bis 15.06.2016, Ausschlussfrist!)

15,00 € als Papier- und Materialkosten (bar in der 2. Woche an das Klassenlehrer-

tandem)

Und wir bitten Sie zu besorgen:

Arbeitshefte zu den Lehrwerken und ständiges Material

Das war ein großes Stück Bürokratie! Wir versprechen: Dafür können wir darauf in den Schulwochen verzichten und die wichtigen Dinge mit Ruhe tun! Die Schulleitung und das Team der IGS