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HERZLICH WILLKOMMEN AN DER IGS SEEVETAL Startermappe für den Jahrgang 5 – Sommer 2016
Liebe Eltern,
in dieser Mappe finden Sie umfangreiche Informationen, die Ihnen und Ihrem Kind den Übergang zu uns erleichtern sollen. Enthalten sind zudem wichtige Dokumente, die wir ausgefüllt und unterschrieben von Ihnen am Ende des Infoabends am 08.06.2016 erhalten müssen. Bitte drucken Sie sich die Mappe nach Möglichkeit aus und bereiten die Unterlagen vor. Als letzte Seite finden Sie eine übersichtliche Checkliste zu den benötigten Dokumenten. Sollten noch Fragen offen bleiben, sprechen Sie uns gerne an oder wenden Sie sich an [email protected].
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der IGS Seevetal
Termine, Termine, Termine
Mi. 08.06.2016 um 19.00 Uhr Erster Elternabend
Do. 04.08.2016 von 16.00 – 18.00 Uhr Einschulungsfeier für Kinder und Eltern
Fr. 05.08.2016 von 7.45 – 12.50 Uhr Erster Unterrichtstag
Do. 11.08.2016 von 8.00 – 16.00 Uhr Erlebnistag in Camp Reinsehlen
Mi. 31.08.2016 um 19.30 Uhr Zweiter Elternabend (Wahlen)
Der Stundenplan Der Stundenplan Ihres Kindes wird zum Schuljahresbeginn erstellt. Aber alle Zeiten können Sie diesem Beispiel entnehmen:
Mo Di Mi Do Fr
07:45-08:00 Offener Anfang Offener Anfang Offener Anfang Offener Anfang Offener Anfang
08:00-09:20 Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht
09:50-11:10 Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht
11:30-12:50 Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht
12.50-13.55 MiPa MiPa (MiPa) MiPa /
13:55-15:15 Unterricht Unterricht AG (freiwillig) Unterricht /
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Sanfter Einstieg in den Ganztag
Wir haben gute Erfahrungen damit gemacht, mit dem Ganztag für unsere Fünftklässler nicht sofort zu beginnen, sondern einen Einstieg in der Einführungswoche vorzubereiten. So haben Ihre Kinder in der ersten Woche Zeit für die Anmeldung zur Mittagsverpflegung und für die AG-Wahlen.
Datum Ganztag Bemerkung
05.08. – 12.08.2016 Einführungswoche: Unterricht bis 12:50 Uhr
Keine AGs - einmal Probeessen in der Mensa
Ab 15.08.2016 Mo, Di und Do Unterricht bis 15.15 Uhr
Beginn der Mittagsverpflegung Beginn des Ganztagsangebotes
Ab 17.08.2016 Mi AG-Angebot bis 15.15 Uhr
Beginn der freiwilligen AGs
Busfahren Wenn Sie einen Busfahrkartenantrag für Ihr Kind stellen möchten, finden Sie die Unterlagen unter
http://www.igs-seevetal.de/images/downloads/Busfahrkartenantrag2013.pdf . Bitte geben Sie
diesen mit dem befestigten (!) Passbild unbedingt am ersten Elternabend (08.06.16) ab. Die
Fahrausweise werden in der ersten Schulwoche ausgegeben. In der ersten Woche wird in den Bussen
nicht kontrolliert (Zusage des Landkreises).
Erlebnistag
In die Fahrtenplanung werden Sie als Eltern in Zukunft natürlich einbezogen. Nur mit dem ersten
Erlebnistag konnten wir nicht warten und mussten bereits alles vorbereiten. Wir bitten Sie daher in dieser
Mappe um Ihr schriftliches Einverständnis. Bitte geben Sie die Einverständniserklärung heute
(08.06.2016.) ab. Außerdem bitten wir Sie, bis zum 15.06.2016 um die Überweisung (s.a. Erlebnistag –
Elterninformation) des fälligen Betrags.
Arbeitsgemeinschaften
Die verpflichtenden AGs am Dienstag beginnen für den Jahrgang 5 am 16.08.2016. Wir haben also Zeit
für das Wahlverfahren. In der ersten Schulwoche werden Ihre Kinder eine ausführliche Ausschreibung
und einen Wahlzettel erhalten und können dann für ein Schuljahr eine oder auch zwei
Arbeitsgemeinschaften wählen. Das AG-Angebot ist sehr vielseitig und fast alle AGs sind kostenlos.
Die freiwilligen AGs am Mittwochnachmittag beginnen am 17.08.2016. Die Teilnahme ist ausdrücklich
freiwillig. Sollten Sie sich jedoch dafür entscheiden, sollte das gewählte Angebot nach einer Probezeit das
ganze Schuljahr über besucht werden. Bitte planen Sie deshalb sehr sorgfältig, wie viele „lange“ Schultage
für Ihr Kind sinnvoll sind.
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Mensaverpflegung
Die Mensa im Schulzentrum Hittfeld wird seit 2011 durch die Firma Rebional aus Herdecke beliefert.
Weitere Informationen zum Caterer bekommen Sie unter www.rebional.de. Organisiert wird der
Mensabetrieb über einen Mensaverein. Dieser sorgt für das Abrechnungssystem und die Kontakte zum
Caterer. Der Mensaverein freut sich über weitere Mitglieder, die die Arbeit unterstützen
Die Abrechnung der Verpflegung erfolgt über das System „MensaMax“ der Firma Breustedt
(www.breustedt-gmbh.de). Jede Schülerin und jeder Schüler bekommt einen Chip, der durch
Überweisung regelmäßig aufgeladen werden muss. Die Kontoverwaltung und die Abrechnung erfolgt
durch den Mensaverein. Hierfür werden zurzeit einmal jährlich 10 Euro Verwaltungsgebühr fällig. Bitte
denken Sie beim ersten Laden des Chips an diesen Betrag. Auch wird eine Leihgebühr in Höhe von 5 Euro
für den Chip vom Konto abgebucht. Den Chip sowie die Zugangsdaten erhält Ihr Kind in der ersten Woche.
Die regelmäßige Mensaverpflegung wird erst am 15.08.2016 beginnen. Wir haben ein Angebot an vier
Tagen (Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag) zum Preis von € 2,90 bis € 3,90. An den
verpflichtenden langen Tagen erwarten wir die Teilnahme am Mensaangebot, weil wir wissen, dass
Kinder bei einem Schultag bis 15:15 Uhr ohne eine warme Mahlzeit nicht in ausreichendem Maße
leistungsfähig sind. Bitte laden Sie ausreichend Geld auf den Chip, damit Ihr Kind auf jeden Fall am Essen
teilnehmen kann. Es hat sich die Einrichtung eines Dauerauftrages als vorteilhaft erwiesen. Genauere
Informationen und eine detaillierte Anleitung für die Registrierung erhalten Sie auf unserem ersten
Elternabend.
Tellergerichte
Es werden zwei Tellergerichte angeboten sowie täglich ein Nudelbuffet mit 2 Saucen und ein Salatbuffet
mit frischen wechselnden Salatkomponenten. Vor allem die Tellergerichte können und sollten vorbestellt
werden. Wenn Sie nicht vorbestellen, erhöht sich der Essenspreis um 0,40 Cent.
Mit Vorbestellung Ohne Vorbestellung
Tellergericht „Gut und günstig“ 2,90 € 3,30 €
Tellergericht „Tipp des Tages“ 3,50 € 3,90 €
Nudelbuffet 2,90 € 3,30 €
Salatbuffet 2,90 € 3,30 €
Dessert 0,90 € 1,30 €
„Bildung und Teilhabe“
Für den Fall, dass Sie Sozialleistungen beziehen, die zur Beantragung von Zuschüssen aus dem Paket
„Bildung und Teilhabe“ berechtigen, bescheinigen wir Ihnen in dieser Mappe die Kosten für den
Erlebnistag und die Mensaverpflegung. Bitte lassen Sie sie ggf. im Sekretariat unterschreiben. Wir wissen,
dass Sie für die Mensaverpflegung zunächst in Vorleistung treten müssen. Sollte Ihnen dies nicht möglich
sein, so sprechen Sie uns an, um eine Lösung im Interesse Ihres Kindes zu finden.
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Schulbuchausleihe
Die in der IGS Seevetal verwendeten Schulbücher können Sie kaufen oder - wie an allen niedersächsischen
Schulen - gegen eine Gebühr bei uns ausleihen. Die Leihgebühr haben wir den gesetzlichen Regelungen
entsprechend festgesetzt.
Die Teilnahme an dem Leihverfahren ist freiwillig und kann jedes Jahr neu entschieden werden. Bitte
teilen Sie uns auf dem Anmeldeformular verbindlich mit, ob Sie am Leihverfahren teilnehmen wollen.
Wir bitten Sie, den Anmeldebogen auszufüllen sowie die Leihgebühr bis zum 15.06.2016 auf das hier angegebene Konto zu überweisen. Geben Sie bitte im Verwendungszweck den Namen Ihres Kindes an.
Kontoinhaber Land Niedersachsen - IGS Seevetal
IBAN DE 48 207 5 0000 0090 364522 BIC NOLADE 21 HAM Geldinstitut Sparkasse Harburg-Buxtehude Verwendungszweck Nachname – Vorname
Kl. 5 Max Mustermann
Bitte beachten Sie: Sollten Sie den Zahlungstermin/Nachweistermin versäumen, wären Sie leider
gezwungen, die Bücher selbst zu kaufen.
Wenn Sie mehr als zwei schulpflichtige Kinder haben, erheben wir nur 80% der Leihgebühr. In diesem Fall benötigen wir einen Nachweis (Schulbescheinigung, Schülerausweis) ebenfalls bis zum 15.06.2016.
Sollten Sie Empfänger/in von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2., 8. oder 12. Buch (Arbeit suchend, Erziehungshilfe, Sozialhilfe) oder nach dem Bundeskindergeldgesetz §6a, dem Wohngeldgesetz oder dem Asylbewerberleistungsgesetz sein, sind Sie von der Leihgebühr freigestellt. In diesem Fall benötigen wir einen Nachweis (Leistungsbescheid, Bescheinigung des Leistungsträgers) ebenfalls bis zum 15.06.2016.
Atlanten, Lektüren, Nachschlagewerke und Schülerarbeitshefte können nicht verliehen werden und müssen bitte von Ihnen gekauft werden. Dies gilt auch für Verbrauchsmaterialien. Übersichtslisten befinden sich im Anhang.
Sie sind mit Ihrem Kind dafür verantwortlich, die entliehenen Bücher mit einem beweglichen Schutzumschlag (nicht kleben) zu versehen. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Kinder die Bücher sorgsam behandeln und keine Unterstreichungen, Markierungen, Randbemerkungen o.ä. vornehmen.
Sollte Ihr Kind die Bücher nicht rechtzeitig oder beschädigt zurückgeben, sind Sie verpflichtet, der Schule den Zeitwert zu erstatten
Das Anmeldungsformular zur entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln finden Sie im Anhang.
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Schulverein
Der Schulverein unterstützt die Arbeit unserer Schule schnell und unbürokratisch. Wir bitten Sie sehr
herzlich darum, Mitglied im Schulverein zu werden. Das Anmeldeformular können Sie sich herunterladen
und am ersten Elternabend abgeben. Am zweiten Elternabend am 31.08.2016 stellt der Schulverein seine
Arbeit vor.
Wahlen
Weil der heutige Elternabend nicht im Schuljahr 2016/17 liegt, dürfen wir noch nicht wählen. Es spricht
aber nichts dagegen, dass Sie schon einmal darüber nachdenken, ob Sie sich ein Amt als Vertreter/in der
Klassenelternschaft oder der Klassenkonferenz vorstellen können.
Klassenbildung
Der Zusammensetzung unserer Klassen schenken wir besonderes Augenmerk. Wir werden die Klassen nach folgenden Kriterien bilden:
Leistungsmischung
Mitschülerwunsch
Geschlechtermischung
Besonderheiten
Damit wir alle wichtigen Informationen über Ihre Kinder berücksichtigen können, bitten wir Sie, das
Formular „Informationen zum Schüler/zur Schülerin“ auszufüllen.
In den Klassen werden die „Leistungstöpfe“ gleich stark vertreten sein. Ihre Angaben zu Mitschüler-
wünschen werden wir berücksichtigen. Wir bitten aber schon im Voraus um Verständnis, wenn nicht
jeder einzelne Wunsch erfüllt werden kann. Nach erfolgter Klassenbildung werden keine
Veränderungen mehr vorgenommen.
Waffenerlass
In der Mappe finden Sie den sog. „Waffenerlass“, den wir Ihnen hiermit zur Kenntnis geben. Bitte
besprechen Sie diesen mit Ihrem Kind.
Iserv
In unserer Schule wird mit großem Erfolg die digitale Kommunikationsplattform Iserv genutzt, über die
Schüler/innen und Lehrer/innen Mailkontakt halten können und Dateien in Gruppen gemeinsam nutzen.
Auf Iserv wird auch unser Vertretungsplan veröffentlicht. Alle wichtigen Termine und Informationen
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werden für Sie auf Iserv hinterlegt. Die Nutzerdaten dienen zur Anmeldung an jedem IGS-Rechner. Der
Zugriff auf Iserv ist aber auch von außen über Internet möglich. Damit Ihr Kind von Iserv profitieren kann,
bitten wir darum, die Nutzerordnung zu unterschreiben und diese am ersten Elternabend am
08.06.2016. abzugeben. Zu Schuljahresbeginn erhält Ihr Kind eine Kurzanleitung zum Login in Iserv: „Vier
Schritte zu Iserv“. Im laufenden Schuljahr wird Ihr Kind im Rahmen eines Computerführerscheins eine
Einführung in die Nutzung von Iserv erhalten. Die Nutzerordnung finden Sie auf unserer Homepage. Bitte
laden Sie sich diese herunter.
Und noch zwei Bitten zum Schluss:
Abschied von der Hausaufgabenhilfe – zur Rolle von Eltern an der IGS: Viele Familien haben die IGS auch
deshalb gewählt, weil sie eine „Schule ohne klassische Hausaufgaben“ ist. Damit ist auch eine
Herausforderung für Eltern verbunden: Es wird nicht mehr die tägliche Hausaufgabenkontrolle sein, über
die Sie erfahren, was Ihr Kind in den jeweiligen Fächern lernt und leistet. Die Themen, die Ihr Kind
bearbeitet, können Sie dem Jahresarbeitsplan entnehmen. Welche Kompetenzen in den jeweiligen
Unterrichtseinheiten erworben und vertieft werden sollen, ist der dazugehörigen Kompetenzkarte zu
entnehmen. Am besten unterstützen Sie Ihr Kind, indem Sie an seinem schulischen Tun Interesse zeigen,
wenn Sie mit ihm und mit uns im Gespräch bleiben, wichtige Informationen fließen lassen, Ihr Kind
positiv bestärken und immer noch und immer wieder viel mit ihm lesen.
Wenn wir es richtig finden, dass ein Kind über das schulische Angebot hinaus zu Hause unterstützt wird,
treffen wir eine entsprechende individuelle Absprache mit Ihnen.
Und wenn ´mal etwas nicht funktioniert oder Sie unzufrieden sind? Wir sind ganz sicher: Am Anfang wird
einiges für Sie ungewohnt und irritierend sein. Und auch wir sind nicht nur perfekt. So ist es hilfreich,
wenn Sie zeitnah mit uns in Kontakt treten, falls Sie etwas komisch oder verbesserungswürdig finden.
Wir bitten Sie, bei wahrgenommenen Schwierigkeiten immer zuerst mit den unmittelbar Beteiligten zu
sprechen. Die Schulleitung wird sich immer erst dann einschalten, wenn ein direktes Gespräch
stattgefunden hat. Dies ist u.a. Bestandteil unserer Schulvereinbarung, die Sie bitte ebenfalls am
08.06.2016 mitbringen und nach einer Besprechung mit Ihrem Kind unterschrieben abgeben.
Das waren nun viele Informationen und im Folgenden finden sich eine Reihe von Dokumenten, die Ihre
Unterschrift und die Abgabe bei uns (am besten allesamt am Elternabend am 08.06.2016) nötig machen.
Diese Vorentlastung ermöglicht, dass wir uns zu Beginn der Schulwochen nicht noch umfassend mit
dem Einsammeln von Zetteln beschäftigen müssen, sondern gut vorbereitet mit Ihnen und Ihrem Kind
in das neue Schuljahr an der IGS Seevetal starten können.
Ihnen und Ihren Kindern wünschen wir erholsame und muntere Sommerferien!
Die Schulleitung und das gesamte Team der IGS
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Erziehungsberechtigte oder Erziehungsberechtigter Name, Vorname
Anschrift, Telefon
Anmeldung zur entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln Als Erziehungsberechtigte oder als Erziehungsberechtigter der Schülerin oder des Schülers
Name, Vorname: Jahrgang / Klasse:
melde ich mich hiermit bei der IGS Seevetal verbindlich zur entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln im
Schuljahr 2016/2017 an. Der Leihvertrag kommt mit der fristgerechten Zahlung des Entgelts zustande. Die
nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages:
– Das Entgelt muss bis zum 15.06.2016 entrichtet werden. Wer diese Frist nicht einhält, entscheidet sich
damit, alle Lernmittel rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen.
– Die über das Ausleihverfahren angebotenen Lernmittel werden von der Schule an die Schülerinnen
und Schüler gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.
– Nach Erhalt der Lernmittel sind diese auf Vorschäden zu überprüfen. Falls Vorschäden festgestellt
werden, müssen diese unverzüglich der Schule mitgeteilt werden.
– Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass die ausgeliehenen Lernmittel pfleglich
behandelt und zu dem von der Schule festgesetzten Zeitpunkt in einem unbeschädigten Zustand
zurückgegeben werden.
– Falls die Lernmittel beschädigt oder nicht fristgerecht zurückgegeben werden, so dass eine weitere
Ausleihe nicht möglich ist, sind die Erziehungsberechtigten zum Ersatz des Schadens in Höhe des
Zeitwertes der jeweiligen Lernmittel verpflichtet.
Ich empfange Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II (Grundsicherung für Arbeit
Suchende), dem SGB VIII - Schülerinnen und Schüler, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung
außerhalb des Elternhauses gewährt wird (im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder) -, dem SGB XII
(Sozialhilfe), dem Asylbewerberleistungsgesetz, nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag)
oder dem Wohngeldgesetz (WoGG) nur in den Fällen, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im
Sinne des § 9 SGB II oder des § 19 Abs. 1 und 2 SGB XII vermieden oder beseitigt wird (siehe § 7
Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG). Damit bin ich im Schuljahr 2016/2017von der Zahlung des Entgelts für die
Ausleihe befreit. Der Nachweis ist bis zu der o. a. Zahlungsfrist zu erbringen (durch Vorlage des
Leistungsbescheides oder durch eine Bescheinigung des Leistungsträgers – Stichtag: 01.06.).
Ich bin erziehungsberechtigt für mehr als zwei schulpflichtige Kinder und beantrage eine Ermäßigung
des Entgelts für die Ausleihe. Der Nachweis ist bis zu der o. a. Zahlungsfrist zu erbringen (durch
Vorlage der Schülerausweise oder entsprechender Bescheinigungen – Stichtag: 15.06.2016.).
Ort, Datum Unterschrift
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Schulbuchliste Jahrgang 5, Schuljahr 2016/2017
Titel, Verlag und Bestellnummern Bemerkungen Preis Mietpreis
Deutsch Deutschbuch Sprach- und Lesebuch, Differenzierende Ausgabe 5. Schuljahr, Cornelsen , ISBN: 978-3-06-062661-8
23,99 9,60
Mathe Mathe live 5 Mathematik für die Sekundarstufe I – Schülerbuch, Klett, Ausgabe N, ISBN: 978-3-12-720510-7
21,50 8,60
Englisch Notting Hill Gate 1 Textbook, Diesterweg, ISBN: 978-3-425-10601-4
24,50 9,80
GEP Das IGL-Buch 1 Gesellschaftslehre/Weltkunde, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen, Klett, ISBN: 978-3-12-408840-6
Wird in Jahrgang 5 und 6 eingesetzt
22,95 9,18
NAT Prisma Naturwissenschaften 1, Ausgabe A – Differenzierende Ausgabe, Klett, ISBN 978-3-12-068930-0
Wird in Jahrgang 5 und 6 eingesetzt
28,95 11,58
Religion Im Fach Religion wird ohne Buch gearbeitet
--
Summe: 121,89 48,76
Miete 48,00
Ermäßigt (80%) 39,00
Für Teilnehmer am Leihverfahren: Bitte überweisen Sie den Betrag auf das angegebene Konto bis zum 15.06.2016
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Begleitmaterialien (bitte bis zum Schuljahresbeginn selber anschaffen) und notwendige Rücklagen:
Titel, Verlag und Bestellnummern Bemerkungen Listenpreis
Deutsch
Deutschbuch Sprach- und Lesebuch Differenzierende Ausgabe 5. Schuljahr Arbeitsheft mit Lösungen, Cornelsen ISBN: 978-3-06-062667-0
7,99
2 Hefte A4 liniert mit Rand
Rücklage 10 Euro für eine Lektüre (Betrag wird im laufenden Schuljahr eingesammelt)
Mathe
Mathe live 5 – Mathematik für die Sekundarstufe I Arbeitsheft mit Lösungsheft und Lernsoftware - 5. Schuljahr, Klett, ISBN: 978-3-12-720515-2
10,95
Das Übungsheft Mathematik 5 – Denk- und Rechentraining für die Klasse 5, Mildenberger Verlag, ISBN: 978-3-619-55454-6
5,95
kariertes DIN A4-Heft, Nr. 28
kariertes DIN A5-Heft (Merkheft)
Englisch Notting Hill Gate 1, Workbook mit Multimediasprachtrainer & Audio CD, Diesterweg, ISBN: 978-3-425-10641-0
15,50
Schulwörterbuch Notting Hill Gate, Englisch - Deutsch, Deutsch – Englisch, Diesterweg/Langenscheidt, ISBN: 978-3-425-71050-1
19,95
Rücklage 5 Euro für das White Horse Theatre (Betrag wird im laufenden Schuljahr eingesammelt)
GEP Haack Verbundatlas für Niedersachsen und Bremen mit Arbeitsheft Kartenlesen ISBN: 978-3-12-828312-8
19,95
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Sonstiges
Ständiges Material
A4 Block, blanko, gelocht A4 Block, kariert, mit Rand, gelocht A4 Block, liniert, mit Rand, gelocht A5 Heft, kariert, ohne Rand A5 Heft, liniert, mit Rand, dick Vokabelheft, A4 oder A5 A3 Sammelmappe Kunst
Papier
Füllfederhalter mit blauer Tinte Bleistifte (HB, B) 3 Textmarker (gelb, orange, grün) gute Buntstifte (rot, gelb, blau, grün, orange, pink, lila,
grau, türkis, braun, schwarz) gute Filzstifte (rot, gelb, blau, grün, orange, pink, lila,
grau, türkis, braun, schwarz) schwarzer Fineliner grüner Fineliner Tintenkiller oder Korrekturstift Edding schwarz 3000
Stifte
Anspitzer (mit Sammelbehälter) Radiergummi Lineal kleines Geodreieck Ersatzpatronen Kleine Papier-Schere Klebestift Marken - Farbkasten 12 Farben mit Tube Deckweiß Borstenpinsel in 3 Stärken, 2,6,12 Wachsmalstifte
Hilfsmittel
9 Schnellhefter DIN A4, Pappe (Farben: rot/Englisch, grün/NAT, blau/Deutsch, lila/ Mathe, orange/ GEP, weiß/ schwarz/Religion, grau/Kunst, weiß/Musik, hellblau/ Atelier)
1DIN4 Ordner (dick) Postmappe
Mappen
(entsprechend den Farben im
Jahresarbeitsplan)
Kopfhörer oder In-Ear Kopfhörer IT- Hilfsmittel
Es darf gerne das Material weiter verwendet werden, das bereits in der Grundschule angeschafft
wurde.
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Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen
RdErl. d. MK v. 1.4.2008 - 35-306-81-701/04 (Nds.MBl. Nr.24/2008 S.679; SVBl. 11/2008 S.388) - VORIS 22410 - Bezug: Erl. v. 29.6.1977 (SVBl. S.180), geändert durch RdErl. v. 15.1.2004 (SVBl. S.133)
- VORIS 22410 00 00 00 011 -
2. Es wird untersagt, Waffen i.S. des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit in die
Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen zu bringen oder bei sich zu führen. Dazu
gehören die im Waffengesetz als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die so
genannten Springmesser, Fallmesser, Einhandmesser und Messer mit einer festen Klinge von mehr
als 12 cm Klingenlänge, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.) sowie Schusswaffen (einschließlich
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen).
3. Das Verbot erstreckt sich auch auf gleichgestellte Gegenstände (z.B. Gassprühgeräte), Hieb- und
Stoßwaffen sowie waffenähnliche Gegenstände wie Schlachter-, Küchen- oder Taschenmesser, Pfef-
fersprays und Laser-Pointer.
4. Verboten sind auch Waffen, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht
oder von einem Verbot ausgenommen ist oder die vom Anwendungsbereich des Waffengesetzes
ganz oder teilweise ausgenommen sind (z.B. Spielzeugwaffen oder Soft-Air-Waffen mit einer Ge-
schossenergiegrenze bis zu 0,5 Joule). Untersagt wird auch das Mitbringen oder Beisichführen von
Nachbildungen von Waffen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes mit Waffen i.S. des Waf-
fengesetzes verwechselt werden können.
5. Das Verbot gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaub- nis zum Führen von Waffen sind (z.B. Jagdschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen.
6. Untersagt wird außerdem das Mitbringen und Beisichführen von Munition jeder Art, von Feuer-
werkskörpern, von Schwarzpulver sowie von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindun-
gen verwendet zu werden.
7. Die Schulleitung kann in Einzelfällen Ausnahmen zulassen, z.B. für Sport- oder Theaterveranstal- tungen, im Hauswirtschaftsunterricht oder während Schulveranstaltungen mit Essenverkauf.
8. Alle Schülerinnen und Schüler sind jeweils zu Beginn eines Schuljahres über den Inhalt dieses RdErl. zu belehren.
Dabei ist auf die altersbedingten speziellen Gefährdungen besonders einzugehen. Es ist darauf hin-
zuweisen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs-
oder Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann.
9. Ein Abdruck dieses RdErl. ist jeweils bei der Aufnahme in eine Schule (in der Regel erstes und
fünftes Schuljahr sowie beim Eintritt in berufsbildende Schulen) den Erziehungsberechtigten zur
Kenntnis zu geben.
10. Dieser RdErl. tritt am 1.1.2009 in Kraft. Gleichzeitig wird der Bezugserlass aufgehoben.
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Diese Bescheinigung ist mit dem Jobcenter Harburg abgestimmt. Bitte lassen Sie sie ggf. im
Sekretariat unterschreiben und legen Sie sie dann dem Jobcenter vor.
IGS Seevetal – Peperdiekshöhe 1 – 21218 Seevetal
Jobcenter Harburg
Poststraße 5a
21244 Buchho lz
Seevetal, den 08.06.2016
Bescheinigung zum Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Hiermit bescheinigt die IGS Seevetal, dass unsere Schülerin / unser Schüler
Name Vorname Geburtsdatum Klasse
an einem eintägigen Erlebnistag teilnimmt, für den Kosten für Fahrt, Programm und Verpfle- gung
entstehen. In den Gesamtkosten ist Taschengeld nicht enthalten. Zuschüsse Dritter wurden nicht
gezahlt.
Erlebnistag 11.08.2016 von 8-16 Uhr 40,00 Euro
Art der Schulfahrt Dauer von-bis Gesamtkosten
im Rahmen unserer Ganztagsschule ab 15.08.2016 regelmäßig an einer gemeinschaftlichen
Mittagsverpflegung teilnimmt.
16 56,00 Euro 16,00 Euro 40,00 Euro Tage / Monat Kosten / Monat Eigenanteil (1€/Tag) Förderbetrag
Unterschrift Schulstempel
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ERLEBNISTAG – ELTERNINFORMATION
An die Erziehungsberechtigten
Sehr geehrte Eltern,
wie Sie wissen, planen wir mit unseren fünften Klassen einen Erlebnistag. Die fünften Klassen fahren
gemeinsam ins Camp Reinsehlen nach Schneverdingen. Hier die wichtigsten Informationen:
Camp Reinsehlen 11.08.2016 Name des Ortes Dauer: von-bis
29640 Reinsehlen 08.00 Uhr /Parkplatz beim Schwimmbad Straße und Ort Abfahrt: Tag und Uhrzeit
051 98-9830-0 16.00 Uhr / Parkplatz beim Schwimmbad Telefon Rückkehr: Tag und Uhrzeit
Die Kosten betragen je Teilnehmer/in: 40,00 Euro
Wir haben versucht, den Preis so gering wie möglich zu halten und rechnen damit, dass alle
Schüler/innen der Klasse teilnehmen.
Bitte überweisen Sie diesen Betrag bis spätestens 15.06.2016 auf folgendes Konto:
Kontoinhaber Landkreis Harburg – IGS Seevetal
IBAN DE26 207 5 0000 0090 36 45 30
BIC NOLADE 21 HAM
Geldinstitut Sparkasse Harburg-Buxtehude
Verwendungszweck Nachname - Vorname
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Name des Kindes:
Nachdem Sie heute bei dem Elternabend über den geplanten Erlebnistag informiert worden sind,
benötigen wir Ihre Einverständniserklärung, um die Verträge mit dem Beförderungsunternehmen
und dem Camp abzuschließen. Wir bitten Sie, die beigefügte Erklärung heute noch (08.06.2016.)
unterschrieben zurückzugeben.
ERLEBNISTAG – EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG
Ich/wir bin/sind damit einverstanden, dass mein Kind
Name des Kindes (bitte deutlich schreiben)
Versichert bei
an dem oben genannten Erlebnistag teilnimmt. Ich verpflichte mich, die Kosten für den Er-
lebnistag fristgerecht auf das genannte Konto zu überweisen. Ich verpflichte mich, entste- hende
Ausfallkosten bei Nichtteilnahme meines Kindes zu tragen.
Hittfeld, den 2016
Unterschrift
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Name des Kindes:
Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos nach dem
Kunsturhebergesetz
Die IGS Seevetal beabsichtigt Fotos von Veranstaltungen, Ausflügen und Unterrichtssituationen anzufertigen und diese im Intranet / in den Internetauftritt/der Homepage der IGS Seevetal einzustellen. Dies ist für die Arbeit der IGS Seevetal unerlässlich und bietet auch Ihnen als Eltern einen Einblick in unsere Arbeit.
Wir weisen darauf hin, dass die Fotos bei der Veröffentlichung im Internet weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung dieser Fotos durch Dritte kann daher nicht generell ausgeschlossen werden. Dennoch bitten wir Sie, Ihre Einwilligung zu erteilen, um detailliert und interessant über unsere Arbeit informieren zu können.
Die Einwilligungserklärung gilt ab dem Datum der Unterschrift bis zu dem Zeitpunkt, an dem Ihr Kind die Schule verlässt. Nach Verlassen der IGS Seevetal werden die Fotos auf Antrag vernichtet bzw. gelöscht.
Einwilligungserklärung
Ich / Wir __________________________________________________________________________
(Vor- und Nachname des/der Erziehungsberechtigten)
habe/n den oben aufgeführten Text zur Kenntnis genommen und bin/sind damit einverstanden, dass von meinem/unserem Kind:
(Vorname und Nachname) ________________ Fotos in Ihrem Intranet / Internetauftritt veröffentlicht verwendet werden.
Mir / Uns ist bekannt, dass ich / wir diese Einwilligungserklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann / können. (Der Widerruf eines Erziehungsberechtigten genügt, auch wenn beide Eltern anfangs zugestimmt haben).
Der Widerruf bewirkt, dass veröffentliche Fotos aus dem Interauftritt entfernt werden und keine weiteren Fotos eingestellt werden. Ich / Wir habe/n zur Kenntnis genommen, dass eine Löschung der Bilder aus dem Internetauftritt bis zu maximal zwei Werktage nach Eingang meines Widerrufs dauern kann.
Bei Veröffentlichung eines Gruppenfotos führt der spätere Widerruf einer einzelnen Person grundsätzlich nicht dazu, dass das Bild entfernt werden muss.
Datum / Ort
Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten
Datum / Ort
Unterschrift des Schülers/ der Schülerin
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Name des Kindes:
Iserv Benutzerordnung
Erklärung
Hiermit erkläre ich mich mit der Iserv-Benutzerordnung der IGS Seevetal in der jeweils gültigen
Fassung einverstanden. Verstöße gegen die Iserv-Benutzerordnung der IGS Seevetal führen zur
sofortigen befristeten, in gravierenden Fällen zur dauernden Sperrung meiner
Nutzungsrechte/der Nutzungsrechte meiner Tochter/ meines Sohnes.
Ich/Wir nehme(n) zur Kenntnis, dass die Schule technisch bedingt das Sperren von Webseiten mit
strafrechtlich relevanten Inhalten nicht garantieren kann. Ich/Wir habe(n) meiner/unserer Tochter /
meinem/unserem Sohn den Zugriff auf entsprechende Seiten ausdrücklich verboten.
Ich/Wir habe(n) das Recht, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
Ort Datum Unterschrift der Schülerin/des Schülers
Ort Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten
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Weitere Informationen zum Schüler/zur Schülerin: (Name, Vorname)
Mein Kind ist getestet worden und ist hochbegabt. Ja nein
Hinweise zum Testergebnis.
Fand eine Überprüfung zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
statt?
Ja nein
Wenn ja: Es wurde welcher Förderbedarf festgestellt (Bescheid bitte abgeben)
Mein Kind hat folgende Einschränkung und muss folgende Medikamente nehmen.
Mein Kind leidet an folgenden Allergien.
Mein Kind hat eine Lese-Rechtschreibschwäche und wurde überprüft. Ja nein
Wenn ja, von wem?
Das Kind befindet sich zurzeit in Therapie. Ja nein
Mein Kind hat eine Dyskalkulie (Mathe-Schwäche) und wurde überprüft Ja nein
Wenn ja, von wem?
Das Kind befindet sich zurzeit in Therapie. Ja nein
Was Sie außerdem unbedingt über mein Kind wissen sollten:
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Unsere Schulvereinbarung
Präambel
Unsere Schulgemeinschaft besteht aus Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrerinnen und Lehrern,
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir alle haben uns bewusst für die IGS Seevetal entschieden,
weil wir eine lebendige, vielfältige und zukunftsorientierte Schule erleben und gestalten möchten.
An der IGS Seevetal soll jeder von uns die Möglichkeit erfahren, erfolgreich und mit Freude zu
arbeiten, sich mit seinen besonderen Fähigkeiten einzubringen und sich in der Schulgemeinschaft
wohl zu fühlen. Hierfür ist jeder von uns bereit, Verantwortung zu übernehmen und seinen
persönlichen Beitrag zu leisten - in der Gemeinschaft, als Schüler und Schülerin, als Eltern, als
Lehrerin und Lehrer, als Mitarbeiterin und Mitarbeiter dieser Schule.
Vereinbarungen
an alle Mitglieder der Schulgemeinschaft gerichtet
Unser Schulleben ist geprägt von gegenseitiger Wertschätzung und Respekt.
Eine positive, von Wertschätzung und gegenseitigem Respekt geprägte Grundhaltung gegenüber
allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft bildet das Fundament unserer Zusammenarbeit. Unser
Umgang miteinander ist von Fairness, Rücksichtnahme und Toleranz geprägt.
Bei auftretenden Schwierigkeiten und Konflikten suchen wir das sachorientierte Gespräch mit den
Beteiligten, erkennen unterschiedliche Perspektiven an und bemühen uns gemeinsam um eine
konstruktive Lösung.
Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass jeder von uns sein Mögliches beizutragen bereit ist.
Wir übernehmen Verantwortung.
Jeder von uns trägt zu einem angenehmen und freundlichen Lernklima an unserer Schule bei,
fühlt sich den vereinbarten Regeln unserer Gemeinschaft verpflichtet und achtet in couragierter
Weise auf die Einhaltung unserer Grundwerte.
Wir achten darauf, dass persönliche Sachen anderer und das Schuleigentum unbeschädigt bleiben.
Es ist für alle selbstverständlich, Müll zu vermeiden bzw. angemessen zu entsorgen und mit den
Ressourcen unserer Umwelt sorgsam umzugehen.
Wir leisten uns einen Blick für das Wohlergehen unserer Mitmenschen - innerhalb unserer
Schulgemeinschaft, aber auch darüber hinaus.
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Ergänzende Vereinbarungen
an die Schülerinnen und Schüler unserer Schule gerichtet
Jede Schülerin und jeder Schüler hat an der IGS Seevetal das Recht, möglichst gut und ungestört lernen zu dürfen.
Damit dies gelingen kann, werden im Unterricht konkrete Klassenziele vereinbart (z.B.: „Wir verhalten uns im
Unterrichtsraum möglichst leise und rücksichtsvoll“).
Ich beteilige mich an der Erarbeitung dieser Klassenziele und setze mich aktiv für ihre Anerkennung und
Umsetzung in meiner Klassengemeinschaft ein.
Ich bemühe mich, meinen Pflichten als Schüler bzw. Schülerin angemessen nachzukommen und übernehme die
mir übertragenen Aufgaben gewissenhaft.
Ich akzeptiere die Hausordnung der IGS Seevetal.
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Ort, Datum Unterschrift des Schülers / der Schülerin der IGS Seevetal
Ergänzende Vereinbarungen
an die Eltern der Schülerinnen und Schüler unserer Schule gerichtet
Ich fördere die Selbständigkeit meines Kindes, gebe ihm die notwendige Unterstützung und achte auf die
Einhaltung seiner schulischen Pflichten.
Die Konzentrations- und Lernfähigkeit meines Kindes hängt nicht zuletzt von seiner körperlichen Verfassung ab.
Ich achte auf ausreichenden Schlaf, eine altersgemäße Freizeitgestaltung und eine gesundheitsfördernde
Ernährung mit einem Pausenfrühstück.
Ich nutze Elternabende, Lernentwicklungsgespräche und schulische Veranstaltungen, um mich über die
Lernfortschritte und das Verhalten meines Kindes zu informieren.
Ich akzeptiere die Hausordnung der IGS Seevetal.
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Ort, Datum Unterschriften beider Erziehungsberechtigter
Ergänzende Vereinbarungen
an die Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule gerichtet
Ich bin mir meiner Vorbildfunktion bewusst und bereit, das Leitbild der IGS Seevetal aktiv zu leben sowie
vereinbarte Regeln und Normen unserer Schule überzeugend zu vertreten.
Ich schaffe eine vertrauensvolle Lernatmosphäre und fördere die individuelle Leistungsfähigkeit meiner
Schülerinnen und Schüler.
Ich pflege eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Eltern meiner Schülerinnen und Schüler sowie mit meinen
Kolleginnen und Kollegen und akzeptiere die Hausordnung der IGS Seevetal.
................................................................................................................................................................... Ort, Datum Unterschriften des Klassenlehrer-Teams
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Hausordnung
Unsere Schulvereinbarung beschreibt die Grundhaltung, die unsere Schulgemeinschaft prägt. Eine
Hausordnung ist notwendig, um die geltenden Vorschriften in Schulen als öffentliche Einrichtungen,
aber auch schulinterne Vereinbarungen zweifelsfrei darzulegen. Dies geschieht im Interesse des
Wohlergehens und der Sicherheit aller Beteiligten. Änderungen der Hausordnung sind mit positiven
Voten unserer Mitbestimmungsgremien jederzeit möglich.
1. Absolute Gewaltfreiheit
In einer großen Gemeinschaft wie einer Schule gibt es durchaus Konflikte. Diese werden an der IGS
Seevetal gewaltfrei gelöst. Jeder ist in Problemsituationen zur Hilfe verpflichtet.
2. Sicherheit im Schulgebäude, auf dem Schulhof und auf dem Schulweg
Jeder verhält sich so, dass niemand anderes gefährdet oder verletzt wird. Das schließt (auch
freundschaftliche) Rangeleien auf den Fluren oder Wettrennen im Schulgebäude aus. Zum Toben
und für die aktive Pause stehen außerhalb des Gebäudes ausreichend Plätze und Geräte zur
Verfügung. Auf dem Schulweg und insbesondere an den Bushaltestellen ist besondere Aufmerksam-
keit und Rücksicht geboten. Das Mitbringen von Laserpointern, Messern, Waffen, Feuerwerks-
körpern o.ä. ist strengstens untersagt. Das Rauchen ist für alle im gesamten Schulbereich per Gesetz
verboten.
3. Kommunikation
An unserer Schule pflegen wir die direkte Begegnung und Kommunikation. Dies bedeutet, dass sich
die Mitglieder der Schulgemeinschaft aktiv an der persönlichen Kommunikation beteiligen und sich
nicht durch den Gebrauch von Mobiltelefonen und elektronischen Medien von ihr distanzieren.
Mobiltelefone, Smartphones und andere elektronische Geräte (wie MP3-Player, Auf- zeichnungs- und
Abspielgeräte, Spielkonsolen etc.) bleiben während der Unterrichtszeit sowie bei Exkursionen
ausgeschaltet und werden verborgen aufbewahrt. Individuelle, zeitlich begrenzte Ausnahmen sind
nach Rücksprache möglich.
4. Pünktliches Erscheinen zum Unterricht und Entschuldigungen
Schüler/-innen und Lehrer/-innen beginnen den Unterricht pünktlich. Ist eine Lehrkraft 10 Mi-
nuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, fragen die Klassensprecher im Schulbüro
nach. Wenn ein/e Schüler/-in nicht zur Schule kommen kann, melden die Erziehungsberechtigten
dies bitte per Mail oder Telefon dem Schulbüro. Vorhersehbare Fehlzeiten (z.B. durch einen
wichtigen Termin beim Kieferorthopäden) bedürfen der vorherigen Mitteilung an das Klassen-
lehrerteam.
5. Die Mittagspause
Die Mittagspause soll zum Essen und Trinken und zur Entspannung genutzt werden. Hierzu stehen die
Mensa, die Schulhöfe und die Bibliothek zur Verfügung. Das warme Mittagessen wird bitte nur in
dem Mensabereich eingenommen. Jeder achtet auf eine ruhige Essensatmosphäre und darauf,
seinen Platz sauber und ordentlich zu hinterlassen.
6. Verlassen des Schulgeländes
Die Schüler/-innen bis einschließlich Jahrgang 10 dürfen das Schulgelände während ihrer Schulzeit
nicht ohne besondere Erlaubnis verlassen.
SCHWIMMBRIEF“
Seevetal, den 25.05.2016 Liebe Eltern, im kommenden Schuljahr werden wir mit den fünften Klassen zum Schwimmunterricht gehen. Bitte teilen Sie mit, ob wir im Rahmen des Unterrichts besondere Rücksicht beim Schwimmen, Tauchen und Springen nehmen müssen, die sich aus gesundheitlichen Gründen ergeben. Gesundheitliche Beeinträchtigungen, die eine Teilnahme am Schwimmunterricht ausschließen, sind ärztlich zu bescheinigen. Bitte geben Sie den unteren Teil dieses Schreibens ausgefüllt und unterschrieben an die Schule zurück. Mit freundlichen Grüßen Ihr IGS Team
Name Vorname 1. Es bestehen keine gesundheitlichen Bedenken gegen eine Teilnahme am Schwimmunterricht. 2. Mein/ unser Kind kann am Schwimmunterricht teilnehmen, hat aber folgende gesundheitliche Beeinträchtigung:
3. Mein/ unser Kind darf aus gesundheitlichen Gründen am Schwimm- unterricht nicht teilnehmen. (Ärztliche Bescheinigung wird eingereicht.) (Bitte ankreuzen)
Seevetal, den .2016
Datum Unterschrift Mein/ unser Kind hat bereits folgendes Schwimmabzeichen: _________________________________________
Checkliste: 6-8 Unterschriften und notwendige Zahlungen
Das waren sehr viele Informationen in sehr kurzer Zeit – deshalb zum Schluss noch einmal eine
Checkliste:
Wir brauchen am 08.06.2016 folgende Unterschriften von Ihnen:
Busantrag
Einverständniserklärung Erlebnistag
Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos
Anmeldung zur entgeltlichen Ausleihe von Schulbüchern (auf Wunsch)
Schwimmbrief
Benutzerordnung „Iserv“
Schulvereinbarung
Antrag auf Mitgliedschaft im Schulverein (auf Wunsch)
In einzelnen Fällen bis zum (15.06.2016 Ausschlussfrist): Bescheinigung über die Zahl schulpflichtiger
Kinder (wenn mehr als zwei) und über den Bezug von Sozialleistungen (beides für den
Lehrmittelverleih).
An drei Stellen müssen wir Sie um Überweisungen oder Zahlungen bitten:
40,00 € für den Erlebnistag (Überweisung bis zum 15.06.2016)
48,00 € für den Lehrmittelverleih (Überweisung bis 15.06.2016, Ausschlussfrist!)
15,00 € als Papier- und Materialkosten (bar in der 2. Woche an das Klassenlehrer-
tandem)
Und wir bitten Sie zu besorgen:
Arbeitshefte zu den Lehrwerken und ständiges Material
Das war ein großes Stück Bürokratie! Wir versprechen: Dafür können wir darauf in den Schulwochen verzichten und die wichtigen Dinge mit Ruhe tun! Die Schulleitung und das Team der IGS