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Herzlich willkommen im Studien- seminar Stade!. Was hat sich verändert in Bezug auf die Rahmenbedingungen durch die APVO-Lehr? Verkürzte Ausbildungszeit

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Herzlich Herzlich willkommwillkommen im en im Studien-Studien-seminar seminar Stade!Stade!

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Was hat sich verändert in Bezug Was hat sich verändert in Bezug auf die Rahmenbedingungen durch auf die Rahmenbedingungen durch

die APVO-Lehr?die APVO-Lehr?

Verkürzte Ausbildungszeit auf 18 Monate und sofortiger Einsatz der L.i.V.s im

Unterricht in eigener Verantwortung.Die Schulleitungen beurteilen die

Referendare und die Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrer arbeiten diesen Beurteilungen mit Hinweisen zu.

Beurteilungen müssen zum Ende des 14. Ausbildungsmonates vorliegen.

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Kompetenzorientierte Ausbildung in 18 Monaten

Verbindliche und einheitliche Kriterien und Standards für Seminar und Ausbildungsschulen liegen durch die APVO-Lehr vor (Kompetenzkatalog der APVO-Lehr).

Enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Seminar ist angesichts der Verkürzung der Ausbildungszeit wünschenswert.

Neue Wege der Zusammenarbeit mit AusbildungslehrerInnen werden genutzt: Mentorensystem, Informationsveranstaltungen, Auswertungsbögen für Unterricht.

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Neue Aufgaben für L.i.V.s in der Schule

Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule: L.i.V.s bekommen die Möglichkeit, Impulse, Ideen und Anregungen in schulische Gremien einzubringen (z.B. Fachgruppen).

Die Schule stellt sicher, dass den L.i.Vs. Kenntnisse hinsichtlich Schulprogramm, Schulordnung, Schulleben, Arbeit der Fachgruppen usw. vermittelt werden.

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Neue KompetenzenNeue KompetenzenPersonale Kompetenzen: stetige

eigenständige Weiterentwicklung der eigenen Berufskompetenz durch reflektierte Praxis (Portfolioarbeit, Kollegiale Beratung).

Aufbau dieser Kompetenzen auf der Basis von grundlegenden personalen Kompetenzen, die vorhanden sein müssen: z.B. fachliche Kompetenzen, grundlegende kommunikative Kompetenzen.

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Kompetenz Unterrichten / Kompetenz Unterrichten / Rahmenbedingungen: Rahmenbedingungen:

L.i.V.s erteilen von Beginn der Ausbildung an Unterricht in eigener Verantwortung (Schlüssel: 6 – 8 – 4 U.i.e.V.).

L.i.V.s sind verpflichtet, angeleiteten Unterricht bei den AusbildungslehrerInnen wahrzunehmen, umgekehrt ist auch jede Lehrkraft zum begleiteten Ausbildungsunterricht verpflichtet!

Ausbildungslehrer/innen geben L.i.V.s Möglichkeit zur Hospitation in ihrem Unterricht, bevor L.i.Vs selbst unterrichten.

Betreuter Ausbildungsunterricht soll sich auf Unterrichtseinheiten, nicht auf Einzelstunden, beziehen.

AusbildungslehrerInnen sind gegenüber den L.i.V.s weisungsberechtigt.

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Unterrichtsbesuche: Unterrichtsbesuche: Beratungsbesuche, Besondere Beratungsbesuche, Besondere UnterrichtsbesucheUnterrichtsbesuche

Teilnahme der Ausbildungslehrer/innen an Unterrichtsbesuchen und deren Besprechung sind wichtig.

Ausbildungslehrer/in äußert sich nach Selbstreflexion des L.i.V.s zur Lerngruppe.

Fokussierung von Ausbildungsaufgaben ggf. unter Einbindung von Hinweisen der AusbildungslehrerInnen.

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Kompetenz Unterrichten: Kompetenz Unterrichten: VorbereitungVorbereitung

L.i.V.s planen gemeinsam mit dem / der AusbildungslehrerIn Unterrichtseinheit.

Sie legen Ausbildungslehrer/innen schriftlichen Entwurf vor (ca. 1 Seite) für jeweils aktuelle Stunde vor.

Entwurf enthält folgende Informationen: Stundenlernziel incl. zu schulende Kompetenz, geplanter

Verlauf, Tafelbild, Arbeitsmaterialien.Anlage: Arbeitsmaterialien.

Anlage: Arbeitsmaterialien

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Beratung durch Beratung durch Ausbildungslehrer(in)Ausbildungslehrer(in)Einschätzung der Lernvoraussetzungen.Rückmeldungen über das Auftreten des

L.i.V.s vor der KlasseAufbau und Arbeit mit Routinen und

RitualenLenkungsverhalten: Impulse sinnvoll?

Zu eng? Zu weit?KorrekturverhaltenSchüleraktivierungMedieneinsatzErgebnissicherung

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Beratung durch Beratung durch Ausbildungslehrer(in)Ausbildungslehrer(in)Nutzung von Auswertungsbögen für

den Unterricht ist möglich.Für den Aufbau von Kompetenzen ist es

sinnvoll, Beratungsschwerpunkte mit den L.i.V.s zu vereinbaren, an denen kontinuierlich gemeinsam gearbeitet wird (z.B. Gesprächsführung).

Transparenz schaffen: Woran sollte L.i.V. weiterarbeiten?

Würdigung von Stärken und Anregung von Optimierungsmöglichkeiten.

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Tipps der Tipps der AusbildungslehrerInnen sind in AusbildungslehrerInnen sind in

allen Kompetenzbereichen allen Kompetenzbereichen willkommenwillkommen::

Hinweise bzgl. Konzeption und Korrekturen von Klassenarbeiten (zeiteffizientes Arbeiten),

Reflexion von Unterricht,Vorbereitung von Exkursionen,

Klassenfahrten,Elterngespräche führen, (…).

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Fazit: Was ändert sich für die Fazit: Was ändert sich für die Ausbildungslehrer/innen und Ausbildungslehrer/innen und

die Schule?die Schule?Die Bedeutung im Bereich Beratung wird größer!Ausbildungslehrer/innen werden der Schulleitung

im Bereich Beurteilung der L.i.V.s zuarbeiten müssen!

Beurteilungsbeiträge der AusbildungslehrerInnen werden i.d.R. schriftlich erbeten, da die Schule eine Ausbildungsakte führt!

Es wird auch in der Schule ein Gespräch mit den L.i.Vs über den Ausbildungsstand geführt!

Einige Schulen werden ausgewählte AusbildungslehrerInnen als Mentoren bestimmen!

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Für welche Bereiche sind Für welche Bereiche sind Ausbildungslehrer/innen definitiv Ausbildungslehrer/innen definitiv

nichtnicht zuständig zuständig??

Planung der Unterrichtseinheiten und einzelner Unterrichtsstunden, denn die L.i.V.s sollen diese Leistung eigenständig erbringen.

Das Schreiben der Stundenentwürfe für Beratungsbesuche, Besondere Unterrichtsbesuche und Prüfungsstunden, weil die L.i.V.s beraten und beurteilt werden sollen und keineswegs die Ausbildungslehrer/innen.

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Generelle Absprachen /Regelungen Generelle Absprachen /Regelungen der Zusammenarbeit mit dem der Zusammenarbeit mit dem

Seminar:Seminar:Seminarveranstaltungen haben Vorrang vor

schulischen Veranstaltungen (z.B. schul. Fachkonferenzen, Dienstbesprechungen).

Ausnahme: L.i.V.s nehmen an Zeugniskonferenzen und Elternsprechtagen teil.

Teilnahme an Klassen- und Studienfahrten sowie Wandertagen sind prinzipiell erwünscht, bedürfen aber Genehmigung durch Seminarleitung.

L.i.V.s sind befreit von Pausen- und Ordnungsaufsichten.

Vertretungsstunden sind nur in Ausnahmefällen nach durch L.i.V.s zu erteilen.

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Vielen Dank Vielen Dank für Ihre für Ihre

AufmerksamkAufmerksamkeit!eit!