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Herzlich willkommen zu den Lehrkonferenzen der Lehramtsstudiengänge 22. Februar 2017

Herzlich willkommen zu den Lehrkonferenzen der .... Leistungsnachweis über 150 LP (QISPOS-Auszug) im Büro des Prüfungsausschusses (PA) einreichen 2. PA erstellt Schreiben zur Zulassung

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Herzlich willkommen zu den

Lehrkonferenzen der Lehramtsstudiengänge

22. Februar 2017

Ablauf

TEIL I (14.00-14.40): Plenum mit Informationen für alle Lehramtsstudierende

- Studienorganisation im Übergang von Bachelor zu Master

- Erste Hinweise zum Praxissemester (WiSe 17/18)

TEIL II (14.45-16.00): Studiengangsbezogene Lehrkonferenzen zur Studienqualität

mit Studierenden und Lehrenden

- LK Arbeitslehre: Raum MAR 1.001

- LK Elektrotechnik & Metalltechnik: Raum MAR 1.050

- LK Ernährung/Lebensmittelwissenschaft: Raum MAR 1.008

- LK Bautechnik & Land- und Gartenbauwiss./Landschaftsgestaltung: MAR 1.049

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School of Education TU Berlin - Lehrkonferenzen der Lehramtsstudiengänge - 22.02.2017

TEIL I der Lehrkonferenzen

Plenum mit Informationen für alle Lehramtsstudierende

Studienorganisation im Übergang von

Bachelor zu Master

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School of Education TU Berlin - Lehrkonferenzen der Lehramtsstudiengänge - 22.02.2017

Jana Huck, Referentin für Studium und Lehre

Teil I der Lehrkonferenzen:

Studienorganisation im Übergang von Bachelor zu Master

(1) Rechtliche Regelungen

(2) Ablauf des Master-Bewerbungsverfahrens: Fristen, Termine, Formulare

Fall I: Immatrikulation in den Master nach abgeschlossenem

Bachelorstudium

Fall II: Immatrikulation in den Master ohne abgeschlossenes

Bachelorstudium („Master unter Widerrufsvorbehalt“)

(3) Mastermodule während des Bachelorstudiums abschließen

(4) Empfehlungen

(5) Weitere Informationsmöglichkeiten

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(1) Rechtliche Regelungen

Studien- und Prüfungsordnungen der Lehramtsstudiengänge 2015/16:

§ 11 (3) (bzw. Arbeitslehre § 13 (3)):

„Für den Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit ist der Nachweis über

erfolgreich abgelegte Modulprüfungen im Umfang von mindestens 120 LP

sowie der Nachweis des Betriebspraktikums gemäß § 5 (6) dieser

Ordnung bei der zuständigen Stelle der Zentralen Universitätsverwaltung

nachzuweisen.“

Auswahlsatzung der TUB: §9 (1)

Bei der Masterbewerbung müssen mindestens 120 Leistungspunkte (aus

allen Studienteilen) sowie die Anmeldung der Bachelorarbeit

nachgewiesen werden

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(2) Ablauf des Master-Bewerbungsverfahrens

alle Lehramtsmasterstudiengänge sind zulassungsfrei

Bewerbung bis 31.08.

Kopie des Zahlungsnachweises (Rückmeldungsfrist 25.07.) dem

Bewerbungsantrag beifügen

Weitere Informationen sowie Download Bewerbungsantrag unter

Direktzugang 93894

Fall I: Immatrikulation in den Master nach abgeschlossenem Bachelorstudium

→ Beginn des Masterstudiums

Fall II: Immatrikulation in den Master ohne abgeschlossenes Bachelorstudium

(„Master unter Widerrufsvorbehalt“) → (nächste Folien)

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(2) Ablauf des Master-Bewerbungsverfahrens

Fall II: Immatrikulation in den Master ohne abgeschlossenes Bachelorstudium

(„Master unter Widerrufsvorbehalt“)

Bewerbung ab 120 LP mit angemeldeter Bachelorarbeit möglich, ABER:

Verpflichtung, den erfolgreichen Bachelorabschluss innerhalb des 1.

Fachsemesters des Masterstudiums beim Servicebereich Master

nachzuweisen (realistisch ist jedoch maximal der Abschluss von 30 LP)

Fall II a: Abschluss des Bachelorstudiums im Wintersemester

Zeugnis muss spätestens bis zum 31.03. vorgelegt werden

Abgabe der Bachelorarbeit im Januar sowie rechtzeitiges Abschließen aller

Module, um die Bearbeitungsfristen einzuhalten (Begutachtungszeitraum der

Arbeit, Übermittlung der Noten (auch Zweitfach!), Ausstellung des

Zeugnisses)

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(2) Ablauf des Master-Bewerbungsverfahrens

Fall II b: Fristverlängerung für das Sommersemester

Falls Bachelorzeugnis nicht rechtzeitig vorgelegt werden kann, ist bis 31.03.

Antrag auf einmalige Verlängerung der Frist um ein weiteres Semester

möglich

Jedoch nur, wenn die Gründe nicht durch die Studierenden zu vertreten

sind! Nicht rechtzeitiges Beginnen der Bachelorarbeit ist kein Grund für eine

Fristverlängerung für den Master unter Widerrufsvorbehalt!

Online-Antrag (Direktzugang 181062) mit Uploads

– schriftliche Begründung

– Nachweise wie ärztliches Attest oder schriftliche Bestätigung des

Prüfers, dass z.B. eine Prüfung erst zu einem späteren Zeitpunkt

abgelegt werden kann oder des Betreuers, dass sich die Abgabe des

Bachelorarbeit aus bestimmten Gründen verzögert

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(2) Ablauf des Master-Bewerbungsverfahrens:

Master unter Widerrufsvorbehalt

Fall II c: Rückstufung in den Bachelor, wenn…

…der Antrag auf Verlängerung der Immatrikulation in den Master mit

Widerrufsvorbehalt für das SoSe nicht bewilligt wird oder

…der Antrag für das Sommersemester zwar bewilligt wird, aber das

Bachelorzeugnis auch zum 30.09. nicht vorgewiesen werden kann, dann:

Rückstufung in den Bachelor und

Verlust des Schulplatzes im Praxissemester!

Erfahrung aus diesem WiSe: Rückstufung in den Bachelor gravierend für

Betroffene, da sie schon an einer Schule tätig waren und Module begonnen

hatten → unbedingt vermeiden! Rechtzeitige Abmeldung im

Praktikumsbüro, wenn Bachelor nicht abgeschlossen werden kann

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(3) Mastermodule während des Bachelorstudiums

abschließen

- Mastermodule können als Zusatzmodule während des Bachelorstudiums

angemeldet werden

- Anerkennung der Zusatzmodule nach Masterimmatrikulation erfolgt über

einen Antrag an den SETUB-Prüfungsausschuss

- Gute Möglichkeit, wenn das Bachelorstudium fast abgeschlossen ist und

noch zeitliche Kapazitäten vorhanden sind

- Bislang strukturelles Problem, da im SoSe keine Immatrikulation in den

Master möglich ist, aber nicht viele Module vorstudiert werden können

(Thematisierung auf den Lehrkonferenzen im Februar 2016), daher:

Ab SoSe 2017 neue Regelung für erziehungswissenschaftliche Mastermodule!

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(3) Mastermodule während des Bachelorstudiums

abschließen: Erziehungswissenschaftliche Module

Ab SoSe 2017 unter bestimmten Bedingungen Zugang von

Bachelorstudierenden zu den Ewi-Mastermodulen „Lernförderung und

Lernmotivation“ sowie „Pädagogische Diagnostik“ möglich

Ziel: Vermeiden, dass a) Studierende sich nur für den Zugang zu den Ewi-

Modulen in den Master unter Widerrufsvorbehalt immatrikulieren, obwohl

ein Verbleib im Master eher unrealistisch ist, sowie b) bei Verzicht auf

Immatrikulation in den Master unter Widerrufsvorbehalt kein „Leerlauf“ im

SoSe entsteht

Auswirkungen: Gute Möglichkeit, im 1. Masterfachsemester einen

Auslandsaufenthalt durchzuführen oder bereits Module des 4.

Masterfachsemesters abzuschließen; weniger Druck zu Beginn des

Masterstudiums

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(3) Mastermodule während des Bachelorstudiums

abschließen: Erziehungswissenschaftliche Module

Bedingungen:

Nachweis von mind. 150 Leistungspunkten bis zum 15.04. jeden Jahres; Zulassung zu

den Modulprüfungen jeweils nur im SoSe!

Verfahren:

1. Leistungsnachweis über 150 LP (QISPOS-Auszug) im Büro des

Prüfungsausschusses (PA) einreichen

2. PA erstellt Schreiben zur Zulassung zur Modulprüfungsanmeldung und erfasst die

Person auf einer Liste für die Ewi-Modulverantwortlichen

3. Studierende besuchen die Lehrveranstaltungen; informieren Modulverantwortliche

über ihren Status als „BA-Studierende mit Sondergenehmigung“

4. Studierende melden sich fristgerecht beim Prüfungsamt über den „gelben Zettel“

für die Modulprüfung an und legen dabei die Bescheinigung des PA vor

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(4) Empfehlungen

Gegen Ende des Bachelorstudiums zur Studienfachberatung gehen!

Mit nur 120 LP nicht in den Master unter Widerrufsvorbehalt wechseln,

sondern auf Bachelorabschluss konzentrieren!

Master-Module vorstudieren, wenn nur noch wenige Leistungen im Bachelor

offen sind!

Bewerbung für den Master unter Widerrufsvorbehalt erst ab ca. 150 LP!

Frühzeitig über Fristen informieren und mit Gutachter_innen Zeitpläne

absprechen!

Nicht aufs Praxissemester vorbereiten, wenn der rechtzeitige Abschluss des

Bachelors im Master unter Widerrufsvorbehalt nicht realisierbar ist!

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(5) Weitere Informationsmöglichkeiten

SETUB-Zentrum - Studentische Studienfachberatung:

Yvonne Piechula (Arbeitslehre), Eduard

Brug (Berufliche Fachrichtungen), N.N.

(Direktzugang 146781)

- Büro des Prüfungsausschusses:

Frau Zeiler-Albrecht

(Direktzugang 146783)

Zentrale Universitätsverwaltung - Abteilung IA Studierendensekretariat

(Direktzugang 20843)

- Informationen zum Master unter

Widerrufsvorbehalt unter

(Direktzugang 141004)

- Prüfungsamt Team IB1

(Direktzugang 22402)

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Erste Informationen zum Praxissemester 2017/18

1. Grundprinzipien des Praxissemesters

2. Schulpraxis und Lernbegleitung

3. Überblick: Lernorte und Aufgaben im Praxissemester

4. Schulplatzvergabe

5. Anmeldung

6. Vorbereitung des Praxissemesters

TEIL I der Lehrkonferenzen

Plenum mit Informationen für alle Lehramtsstudierende

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Stimmen zum Praxissemester 2016/17

„zeitliche

Organisation ist

fundamental“

„Das Praxissemester hat mir

mehr Sicherheit und

Zuversicht bei meiner Wahl

des Studiums gegeben.“

„Unterm Strich kann ich sagen,

dass ich mich enorm

weiterentwickelt habe. Ich bin

selbstbewusster vor

Schülerinnen & Schülern und

im Gespräch mit Lehrkräften.“

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Grundprinzipien des Praxissemesters

Das Praxissemester eröffnet Ihnen:

einen ganzheitlichen Einblick in das zukünftige Praxisfeld Schule,

praktische Erfahrung in der Vorbereitung, Durchführung und Reflexion von Unterricht,

eine vielfältige Lernbegleitung durch Universitätslehrende und Lehrkräfte aus der Schule

und dem Vorbereitungsdienst,

neben dem Fokus Unterricht: forschender Blick auf die Praxis (Lernforschungsprojekt)

Das Praxissemester ist ein anspruchsvolles Reformprojekt, bei dem viele

Akteurinnen und Akteure mitwirken, um Schulpraxis und Lernbegleitung

organisatorisch und inhaltlich aufeinander zu beziehen.

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Schulpraxis und Lernbegleitung

Aufgaben der Studierenden Lernbegleitung

32 angeleitete Unterrichtsstunden

Unterrichtshospitationen

außerunterrichtliche Aufgaben

Mentor_innen

Unidozierenden (Unterrichtsbesuche,

universitäre Begleitseminare)

Lernforschungsprojekt Begleitseminar an der TU

organisatorische Unterstützung i. d. Schule

Entwicklungsgespräche Mentorin/Mentor (zu Beginn und am Ende)

Hospitation, kollegiale

Unterrichtsentwicklung

Einblick in das Referendariat

Begleitworkshops Fachberater_innen

(Referendariat)

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Überblick: Lernorte und Aufgaben im Praxissemester

Sept. bis Mitte Okt. Mitte Okt. bis Ende Jan. …bis Mitte Feb.

01.09. bis 13.10.17 16.10.17 bis 26.01.18 …bis 16.02.2018

Lern

ort

S

ch

ule

L

ern

ort

U

niv

ers

ität

Blockseminare

Ewi und DaZ

wöchentliche universitäre Veranstaltungen

• zwei fachdidaktische Seminare: TU und

Zweit-Uni (je 2 SWS)

• Ewi und DaZ (je 1 SWS)

4.- 6.9. Start an der

Praktikumsschule

26.01.18 letzter

Schultag

Herbst- und Weih-

nachtsferien

schulfrei

Überblick: Lernorte und Aufgaben im Praxissemester

Lernorte

Fachberatung

Lernort zu

Hause und in

der Bibliothek

punktuelle Begleitung und Hospitationen

bei den Fachberater_innen

Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, der

Seminare und des Lernforschungsprojekts

SoSe 2017

Schulplatzvergabe

Durch ein zentrales Schulplatzvergabeverfahren erhalten Studierende aller Berliner

Universitäten, die potentiell ins Praxissemester gehen in ihrer speziellen Fächerkombination

einen Schulplatz:

o die Schulen melden der Senatsverwaltung Schulplätze in best. Fächerkombinationen

o der Bedarf der Universitäten wird damit abgeglichen, noch erforderliche Plätze werden

nachträglich eingeworben

Die Universitäten verteilen diese Plätze im Mai 2017 an ihre Studierenden unter

Berücksichtigung von Präferenzen der Studierenden.

Für Studierende einer beruflichen Fachrichtung und dem Fach Sonderpädagogik: In

manchen Fällen kann es erforderlich sein, dass Sie Ihr Praxissemester sowohl an einem

OSZ als auch an einer Berufsschule mit sonderpädagogischer Aufgabe absolvieren.

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Anmeldung zum Praxissemester 2017/18

Die Anmeldung erfolgt nur an der Kernfachuniversität

Ab dem 20. März: Formular zur Anmeldung auf der SETUB-Homepage (Direktzug. 182035)

Wenn mehrere Schulen zur Auswahl stehen: Bei der Anmeldung gibt es die Möglichkeit,

Präferenzen anzugeben.

Anmeldeschluss: Freitag, 25.4.2017; Zuteilung der Schule: 2. Hälfte Mai 2017

Härtefälle für Bevorzugung bei der Schulplatzverteilung: schriftlicher Antrag (zusammen mit

Anmeldung) bis zum 25. April 17 an das Praktikumsbüro mit Darlegung und Nachweis der

vorliegenden Härte

Teilzeitstudium: bitte in die Beratung gehen (Praktikumsbüro) und schnellstmöglich anzeigen

Achtung: Das Praxissemester und eine PKB-Stelle an der gleichen Schule sind nicht vereinbar

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Vorbereitung des Praxissemesters

Terminbuchung Antrag Führungszeugnis nach dem 01. Juni 2017

Besuch des fachdidaktischen Vorbereitungsseminare in Ihren beiden Fächern im SoSe 2017

Ende Mai 2017 erhalten Sie mit Ihrem Schulpatz das individualisierte Formular zur

Ausstellung des Erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage im Bürgeramt.

Bis zum 08. Juni 2017: Möglichkeit zum Platztausch bei gleicher Fächerkombination

Ende Juni bis Mitte Juli 2017: Kontaktaufnahme mit der Praktikumsschule

4. oder 5. September 2017 Start ins Praxissemester

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

TEIL I (14.00-14.40): Plenum mit Informationen für alle Lehramtsstudierende

- Studienorganisation im Übergang von Bachelor zu Master

- Erste Hinweise zum Praxissemester (WiSe 17/18)

TEIL II (14.45-16.00): Studiengangsbezogene Lehrkonferenzen zur Studienqualität

mit Studierenden und Lehrenden

- LK Arbeitslehre: Raum MAR 1.001

- LK Elektrotechnik & Metalltechnik: Raum MAR 1.050

- LK Ernährung/Lebensmittelwissenschaft: Raum MAR 1.008

- LK Bautechnik & Land- und Gartenbauwiss./Landschaftsgestaltung: MAR 1.049

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