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Hessisches Ministerium der Justiz
Folie # 1 Vollzugsgesetze
Vollzugsgesetze Vollzugsgesetze von von Bund und LändernBund und Ländern
Übersicht und VergleichÜbersicht und Vergleich
Hessisches Ministerium der Justiz
Folie # 2 Vollzugsgesetze
seit 1.11.2010: Hessisches Strafvollzugsgesetz (HStVollzG) Hessisches U-Haftvollzugsgesetz (HUVollzG)
Föderalismusreform im Jahre 2006
Hessisches Jugendstrafvollzugsgesetz (HessJStVollzG)
Stand der Stand der Vollzugsgesetzgebung in Vollzugsgesetzgebung in Hessen:Hessen: seit 1.01.2008:
seit 1.06.2013: Hessisches
Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz (HSVVollzG)ab Mitte 2015:
Jugendarrestvollzugsgesetz
Hessisches Ministerium der Justiz
Folie # 3 Vollzugsgesetze
eigenständige, in sich abgeschlossene Gesetze für Strafvollzug, U-Haft, Jugendstrafvollzug, SV und Jugendarrest
weitgehender Verzicht auf Verweisungen
orientiert am Aufbau des StVollzG
GesetzessystematikGesetzessystematik
Hessisches Ministerium der Justiz
Folie # 4 Vollzugsgesetze
Vollzugsgesetze im ÜberblickVollzugsgesetze im Überblick
Hessisches Ministerium der Justiz
Folie # 5 Vollzugsgesetze
Bund BaWü Bayern Hessen Nds. NRW RP
§ 2 Aufgaben des Vollzugs
Im Vollzug (…) soll der Gefan-gene fähig wer-den, k-i-s-V-e-L-o- S-z-f (Vollzugs-ziel). Der Vollzug (…) dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiten Straftaten.
§ 1 IIIVollzugsziel
Im Vollzug (…) sollen die Gefan-genen fähig wer-den, k-i-s-V-e-L-o- S-z-f.
+ § 2 IAufgaben
(Schutz der Bürger +
Eingliederung)
Art. 2 Aufgaben
des Vollzugs
Der Vollzug (…) dient dem Schutz der Allgemeinheit vor weiten Straftaten. Er soll die Gefangenen befähigen, k-i-s-V-e-L-o-S-z-f (Behandlungs-auftrag).
§ 2 Aufgaben des Vollzugs
Im Vollzug (…) sollen die Gefan-genen befähigt werden, k-i-s-V-e-L-o-S-z-f (Einglie-derungsauftrag). Während des Vollzugs sind die Gefangenen sicher unterzu-bringen und zu beaufsichtigen (Sicherungsauftrag). Beides dient dem Schutz der Allgemeinheit vor weiten Straftaten.
§ 5 Vollzugsziele
Im Vollzug (…) sollen die Gefan-genen fähig wer-den, k-i-s-V-e-L-o- S-z-f. Zugleich dient der Vollzug (…) dem Schutz der Allgemeinheit vor weiten Straftaten.
§ 1 Ziel des Vollzuges
Der Vollzug (…) dient dem Ziel, Gefangenezu befähigen, k-i-s-V-e-L-o-S-z-f.
§ 6 ISicherheit
Der Vollzug (…) dient auch demSchutz der All-gemeinheit vor weiteren Straf-taten.
§ 2 Ziel und Aufgaben
des Vollzuges
Der Vollzug (…) dient dem Ziel, die Gefangenezu befähigen, k-i-s-V-e-L-o-S-z-f. Er hat die Aufgabe, die Allgemeinheitvor weiteren Straftaten zu schützen.
Ziel und Aufgaben des VollzugsZiel und Aufgaben des Vollzugs
Hessisches Ministerium der Justiz
Folie # 6 Vollzugsgesetze
Bislang nur 3 Grundsätze: Angleichung, Gegenwirkung, Eingliederung
Weitere neue Gesichtspunkte:Differenzierung, Tateinsicht, Tataufarbeitung, Täter/Opfer-Ausgleich, Opferschutz, Vermittlung Werteverständnis GG, Aufarbeitung von Defiziten/Entwicklung von Fähigkeiten, Eingliederung von Beginn an, Außenausrichtung des Vollzugs, Zusammenarbeit mit Dritten
VollzugsgrundsätzeVollzugsgrundsätze
Außerdem: Optimierung der Vorschriften zur Diagnostik und Vollzugsplanung.
Hessisches Ministerium der Justiz
Folie # 7 Vollzugsgesetze
Bund BaWü Bayern Hessen Nds. NRW RPOffener Vollzug
Offener Vollzug
Geschlos-sener
Vollzug
Geschlos-sener
Vollzug, aber
Direktein-weisung in den
offenen Vollzug
im Gesetz
vor-gesehen
Geschlos-sener
Vollzug, aber
Direktein-weisung in den
offenen Vollzug
über Vollstrec-kungspla
n
Geschlos-sener
Vollzug oder
offener Vollzug
Geschlos-sener
Vollzug oder
offener Vollzug
RegelvollzugRegelvollzug
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Folie # 8 Vollzugsgesetze
Erwachsenen-strafvollzug Bund BaWü Bayer
nHesse
nNds. NRW RP
Arbeitspflicht in Strafhaft?
ja ja ja ja ja ja neinwie BB, SL+SN
Vergütung § 18 SGB IV
9%U: 5%SV: 9%
9%U: 5%SV: 16%
9%U: 9%SV: 16%
9%U: 9%SV: 16%
9%U: 5%SV: 16%
9%U: 5%SV: 16%
9%U: 9%SV: 16%
Nicht-monetäre Vergütung
Freistellung1 Tag/2 Mon
Freistellung1 Tag/2 Mon
Freistellung1 Tag/2 Mon
Freistellung2 Tage/3 Mon+ Schul-dentilgung
Freistellung1 Tag/2 Mon
Freistellung2 Tage/3 Mon
neinwie BB, SL+SN
Taschengeld Angemes-senheit
Angemes-senheit
Angemes-senheit
Bis zu 14%
Angemes-senheit
14% 14%
Überbrückungsgeld
ja ja ja ja ja ja neinwie MV, SLBB freiw.
Arbeit und VergütungArbeit und Vergütung
Hessisches Ministerium der Justiz
Folie # 9 Vollzugsgesetze
Bund BaWü Bayern Hessen Nds. NRW RP
Begriff nein- Lockerungen (Außenbe-schäftigung, Freigang, Ausführung, Ausgang)- Urlaub (21 Tage)- Sonderurlaub Entlassung (1 Woche)
ja- Außenbe-schäftigung- Freigang- Ausführung- Ausgang- Ausgang in Begleitung- Freistellung aus der Haft (21 Tage)- Freistellung zur Entlassungsvorbereitung (1 Woche)
nein- Lockerungen (Außenbe-schäftigung, Freigang, Ausführung, Ausgang)- Urlaub (21 Tage)- Sonderurlaub Entlassung (1 Woche)
ja- Unterbrin-gung im off. Vollzug- Außenbe-schäftigung- Freigang- Ausführung- Ausgang- Ausgang in Begleitung- Freistellung aus der Haft (21 Tage)- Freistellung zur Entlas-sungsvorbereitung (3 Monate)
nein- Lockerungen (Außenbe-schäftigung, Freigang, Ausführung, Ausgang, Urlaub - 21 Tage)- Sonderurlaub Entlassung (1 Woche, Freigänger 6 Tage im Monat)
ja- Ausführung- Ausgang in Begleitung- Ausgang- Langzeit-ausgang (24 Tage)- Außenbe-schäftigung- Freigang- Langzeitaus-gang Entlas-sung (10 Tage, Freigänger 6 Tage im Monat)
nein- Lockerungen (Begleitausgang, Ausgang, Langzeitausgang, Freigang)- Ausführung, Außenbe-schäftigung- Langzeitaus-gang Entlas-sung (6 Monate)
Vollzugsöffnende Maßnahmen Vollzugsöffnende Maßnahmen (vöM)(vöM)
Hessisches Ministerium der Justiz
Folie # 10 Vollzugsgesetze
Bund BaWü Bayern Hessen Nds. NRW RP
Voraus-setzungen
- Zustimmung- keine Flucht- und Missbrauchs-gefahr
- Zustimmung- Eignung- Regelung zur Zustimmung der Aufsichtsbehörde
- Zustimmung- keine Flucht- und Missbrauchs-gefahr- sorgfältige Prüfung bei Sexual- und Gewalttätern
- Erfüllung Eingliederungsauftrag- Eignung- Regelbei-spiele für Ungeeignetheit- Begutachtung bei bestimmten Tätergruppen
- Erreichung Vollzugsziel- Zustimmung- keine Flucht- und Missbrauchs-gefahr- Begutachtung bei bestimmten Tätergruppen
- Zustimmung- keine Flucht- und Missbrauchs-gefahr- Begutachtung bei bestimmten Tätergruppen
- Erreichung Vollzugsziel- keine Flucht- und Missbrauchs-gefahr
Vollzugsöffnende Maßnahmen Vollzugsöffnende Maßnahmen (vöM)(vöM)
Hessisches Ministerium der Justiz
Folie # 11 Vollzugsgesetze
Verbesserung der Verbesserung der Entlassungsvorbereitung durch Entlassungsvorbereitung durch verzahntes Übergangsmanagementverzahntes Übergangsmanagement Frühzeitiger Beginn der Vorbereitung vor
Entlassungszeitpunkt Verpflichtende Vorgabe, nicht nur Beratung Ziel: Unterbringung/Beschäftigung/Nachsorge
sichern Vorgabe der Vernetzung mit Dritten Hessen: Verpflichtung der Bewährungshilfe zur
Zusammenarbeit bereits vor der Entlassung Veränderung des Maßstabs bei vollzugsöffnenden
Maßnahmen Möglichkeit der Freistellung aus der Haft vor der
Entlassung bis zu 3 Monaten