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www.auva.at Höhenarbeiten am Seil Seilzugangstechnik und Arbeitsplatzpositionierung

Höhenarbeiten am Seil - AUVA

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Page 1: Höhenarbeiten am Seil - AUVA

www.auva.at

Höhenarbeiten am SeilSeilzugangstechnik

und Arbeitsplatzpositionierung

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Inhalt

Vorwort ......................................................................................................................... 5

Einleitung und Ziele ....................................................................................................... 6

10 Gebote für die Höhenarbeit ...................................................................................... 7

Grundsatz der redundanten Sicherung ........................................................................... 8

Rechtliche Grundlagen ................................................................................................... 9

Voraussetzungen für seilbasierte Arbeiten ...................................................................... 10

Ausbildungsstandards .................................................................................................... 12

Grundlagen der Sturzphysik ........................................................................................... 13

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz ................................................................ 15

Befestigungsmöglichkeiten der PSA gegen Absturz ........................................................ 25

Hinweis zum Verfahren bei regelmäßigen Überprüfungen laut EN 795:2012 .................... 28

Hilfsgeräte ..................................................................................................................... 29

Fachspezifische Anwendungsverfahren .......................................................................... 31

Seilzugangstechnik zum Arbeitsplatz ............................................................................. 36

Erste Hilfe und Rettung .................................................................................................. 38

Abkürzungen ................................................................................................................. 41

Weitere Informationen und Rechtsquellen ...................................................................... 42

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AUVA Höhenarbeiten am Seil

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Nicht anzuwenden ist diese Broschüre für

Methoden der Höhenrettung (Feuerwehr, Flugrettung, Bergrettung),Methoden des Katastrophenschutzes,Erlebnispädagogik und bergsportorientierte Tätigkeiten (Klettergärten, Kletterhallen, Bergführertätigkeit, Hochseilgärten etc.),Arbeitsverfahren der Baumpflege und Arbeiten, bei denen die Sicherung unbelastet bleibt und ausschließlich dem Schutz von Personen gegen Absturz dient (Zugang auf Steigschutzanlagen, Arbeiten auf Dächern etc.).

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Vorwort

Die meisten Arbeitsunfälle sind Sturzunfälle. Obwohl nur ein geringer Prozentsatz davon auf Arbeiten in schwindelnder Höhe entfällt, ist es gerade bei solchen Tätigkeiten wichtig, der Sicherheit gebührendes Augen-merk zu schenken.

Eine besondere Form von Höhenarbeit ist die „Seilzugangstechnik“. Dabei kommt es auf höchst professionelle Arbeitsweise, auf die richtige Ausrüstung, das entsprechende Fachwissen und auf praktisches Training an.

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) ist vorrangig um die Verhütung von Berufsschäden bemüht. Dazu gehört die Schulung und Beratung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf dem letzten Stand der Technik. Wer sich an die Vorgaben hält, arbeitet in der Regel nicht nur sicherer, sondern auch besser und schneller. Auch in schwindelnder Höhe.

Bergputzer in Salzburg (1928), © Archiv der Stadt Salzburg

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AUVA Höhenarbeiten am Seil

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In den letzten Jahren hat der Einsatz von Seilzugangs-technik stark zugenommen. Waren bis vor kurzem nur wenige Seilarbeiter wie die traditionellen „Bergput-zer“ in diesem Bereich tätig, so besteht heute vielfäl-tiger Bedarf an heiklen Arbeiten in großer Höhe. Ob Fassaden, Brückenpfeiler, Windräder oder andere hohe Bauwerke: Höhenarbeiterinnen und -arbeiter werden an allen exponierten Orten benötigt.

Immer mehr Auftraggeber ziehen bei kurzzeitigen Arbeiten die Seilzugangstechnik dem Einsatz von Hilfsmitteln wie Gerüsten, Hebebühnen und Kränen vor. Dies geschieht unter anderem aus technischen, oftmals aber auch aus Zeit- und Kostengründen.

Das Ziel dieser Sicherheitsbroschüre ist es, über mögliche und richtige Verfahren der Seilzugangs-technik einschließlich der Arbeitsplatzpositionierung zu informieren. Das hohe Gefahrenpotenzial soll auf ein Minimum reduziert werden. International übli-che Techniken sollen auch in Österreich Anwendung finden.

Es werden klare Vorgaben und Informationen über Techniken, Ausrüstung und Ausbildung in der Höhen-arbeit am aktuellen Stand der Technik vermittelt.

Die beschriebenen Arbeitsverfahren und Ausbildungs-richtlinien orientieren sich an internationalen Standards:

ISO 22846 Rope access systemsTeil 1 (Principles) und Teil 2 (Code of practice)

Regelwerke der Deutschen Berufsgenossenschaften,www.arbeitssicherheit.de

IRATA (Internationaler Verband für seilbasierte Arbeiten), www.irata.org

FISAT (Deutscher Verband für seilbasierte Arbeiten),www.fisat.de

Einleitung und Ziele

Montage des AUVA-Logos am AUVA-Turm

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10 Gebote für die Höhenarbeit

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Sicherheit ist oberstes Gebot.

Mit einer Gefährdungsbeurteilung/Evaluierung (nach ASchG §4) werden Gefahrenpunkte bereits in der Planungsphase aufgezeigt und analysiert. Externe Einflüsse (Wetter etc.) sind ebenso zu berücksichtigen wie der Faktor Mensch und spezielle Gefahren (Strahlung etc.).

Arbeitsabläufe müssen so geplant, durchgeführt und überwacht werden, dass bei allen Arbeitsschritten die maximale Sicherheit für Arbeitende und andere Personen wie Passantinnen und Passan- ten gegeben ist.

Ein Rettungskonzept muss vorbereitet werden.

Um Arbeiten auf höchstem Sicherheitsniveau zu gewährleisten, bedarf es geeigneter Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz und anderer notwendiger Sicherheitsausstattung sowie gegen Hinabfallen gesicherten Werkzeuges.

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Alle Höhenarbeiterinnen und -arbeiter müssen in der Anwendung der PSA, der weiteren Sicherheitsausrüstung, der Werkzeuge sowie der situationsbezogenen Rettung geschult und unterwie- sen sein.

Höhenarbeitsplätze sind keine Alleinarbeitsplätze!

Partnercheck durchführen!

Stürze müssen immer vermieden werden!

Um das Verletzungsrisiko zu minimieren, muss immer darauf geachtet werden, dass der Sturzraum frei ist, der Sturzweg und der Fangstoß möglichst gering sind und jederzeit Rettungsmaß- nahmen eingeleitet werden können.

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AUVA Höhenarbeiten am Seil

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Seilzugangs- und Positionierungsverfahren müssen immer unter Einsatz von zwei getrennt vonei-nander angebrachten, also redundanten Systemen (z. B. Arbeits- und Sicherungsseil) durchgeführt werden (siehe Bauarbeiterschutzverordnung – BauV § 6).

Grundsatz der redundanten Sicherung

Bei Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zu-hilfenahme von Seilen müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Die Verfahren müssen mit mindestens zwei vonei-nander unabhängig geführten Systemen durchge-führt werden (z. B. Arbeits- und Sicherungsseil). Je nach Art und Dauer der Arbeiten muss ein Ar-beitssitz zum Einsatz kommen. Werkzeuge und anderes Zubehör (Akkus etc.) sind gegen Hinabfallen zu sichern.

Arbeitsverfahren, Rettungsmaßnahmen und Erste Hilfe müssen geplant werden. Die Arbeiterin-nen und Arbeiter sind diesbezüglich zu unterwei-sen (auch mit praktischen Übungen).Bereiche unterhalb der Arbeitsstellen müssen ab-gesichert bzw. gesperrt werden.Teilredundanz (z. B. nur ein Anschlagpunkt für beide Systeme) ist zu vermeiden. Alle seilbasierten Tätigkeiten sollen vollredundant sein. Versagt eine Komponente, so bleibt das Sicherungssystem dennoch intakt.

Redundantes Zugangsverfahren an zweiunabhängigen Einzelanschlagpunkten (EAPs)

Redundantes Positionsverfahren

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Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen in Österreich beruhen auf Gesetzen und Verordnungen. Diese wiederum basieren zu einem großen Teil auf Vorschriften und Richtlinien der Europäischen Union.

Die beiden wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für Höhenarbeiterinnen und -arbeiter in Österreich sind das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und die PSA-Verordnung (PSA-V).

Neben den inhaltlich oft sehr allgemein gehaltenen Gesetzen und Verordnungen werden für die tech-nische Umsetzung des Arbeitsschutzes Normen und der sogenannte Stand der Technik herangezogen.

Wir unterscheiden zwischen Internationalen Normen (ISO), Europäischen Normen (EN) und Österreichi-schen Normen (ÖNORMEN). Letztere setzen entwe-der eine EN in eine nationale Norm um, z. B. ÖNORM EN 365 (PSA-Kennzeichnung), oder definieren aus-schließlich österreichische Standards, wie dieÖNORM Z 1700 (Sicherheitstechnische Anforderun-gen für ortsfeste Antennenanlagen). Normen richten

sich vorwiegend an die Hersteller und definieren An-forderungen an die Produkte. Die Hersteller wenden sich dann mit der Gebrauchsanleitung an die Anwen-derinnen und Anwender. Dieser können sich darauf verlassen, dass das Produkt der angegebenen Normentspricht.

Wichtig für Personen, die als Höhenarbeiter undIndustriekletterer tätig sind, sind die beidenISO-Standards ISO 22846-1(Rope access systems – Principles) und ISO 22846-2 (Rope access systems – Code of practice) sowie die ÖNORM EN 12841 (Persönliche Absturzschutzausrüs-tung – Systeme für seilunterstütztes Arbeiten – Seileinstellvorrichtungen).

Diese internationalen Normen definieren alle für Seil-zugangstechniken notwendigen Ausrüstungen und Verfahren. Die firmeninternen Betriebsanweisungen gehen auf die jeweiligen Besonderheiten der Arbeits-bereiche genauer ein. Sie leisten somit auf betrieb-licher Ebene einen wichtigen Beitrag zur sicheren Arbeit.

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AUVA Höhenarbeiten am Seil

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Der Arbeitgeber ist verpflichtet, mögliche Gefahren und Belastungen für Beschäftigte vor Beginn der Tä-tigkeit zu ermitteln sowie wirkungsvolle Maßnahmen umzusetzen und zu dokumentieren.

Bei der Gefahrenanalyse im Bereich der Höhenarbeit dürfen Fragen wie die folgenden nicht fehlen:

Welches ist das am einfachsten umzusetzende und gleichzeitig sicherste Zugangsverfahren? Welche PSA soll dabei zum Einsatz kommen?Welche Werkzeuge sollen zum Einsatz kommen? Wie werden diese gesichert?Gehen von Personen, Ausrüstung, Werkzeug oder Montagematerial spezielle Gefahren aus?Finden die Arbeiten über speziellem Untergrund statt? Besteht die Gefahr des Versinkens (Wasser, Schüttgut)?Kann das Wetter die Sicherheit beeinträchtigen (Wind, Eis, Regen) oder die Arbeiten unter be-stimmten Umständen unmöglich machen?Fallen die anstehenden Arbeiten unter die Bestim-mungen des BauKG und muss gegebenenfalls ein Sicherheits- und Gesundheitsplan (SiGe-Plan) als Arbeitsunterlage erstellt werden? (siehe AUVA-Merkblatt M 200 „Koordination von Bauarbeiten“)Kann eine Gefährdung durch einbrechende Dunkelheit entstehen?Gibt es sonstige besondere Gefährdungen (Gas, Strahlung, Schweißarbeiten, rotierende Werkzeuge etc.)?Sind alle Personen für die zu erwartenden Anforderungen entsprechend ausgebildet und unterwiesen?Ist eine Rettung und Erstversorgung jederzeit möglich?

� Besteht Gefährdung Dritter?

„Gerüst vor Auffanggurt“ – Maßnahmenreihenfolge T-O-P

Persönliche Schutzausrüstung darf nur verwendet werden, wenn– eine andere Art der Absicherung nicht möglich ist;– technische oder organisatorische Maßnahmen einen unverhältnismäßig hohen Aufwand darstellen und es sich um kurzfristige Arbeiten handelt.

Unter technischen Maßnahmen versteht man z. B. den Einsatz von Gerüsten, Krankörben, Hebebühnen, Geländern. Organisatorische Maßnahmen umfassenz. B. die Koordination der Arbeiten. Dieses TOP-Prin-zip ist auch gesetzlich laut ASchG § 69 (Persönliche Schutzausrüstung) gefordert.

Reihenfolge der Maßnahmen –

das TOP-Prinzip:

1. Technische Maßnahmen

= Gefahr beseitigen

2. Organisatorische Maßnahmen

= Menschen von der Gefahr fernhalten

3. Personenbezogene Maßnahmen

= Schutz des Menschen vor der Gefahr

Voraussetzungen für seilbasierte ArbeitenEvaluierung

´Weitere Informationen:AUVA-Merkblatt M 040 „Gefahrenermittlung: Evaluierung“ im Internet unter www.eval.at

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Ausbildungsstätte

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Ausbildungsstandards

Empfohlene Ausbildung für Höhenarbeiten

Ausbildung Aufgabenbereich Dauer Inhalt

FachspezifischeAusbildung (FA)

Dachdecker, Hochregallagerist, Felsputzer, Hochspannungs-monteur, Mobilfunktechniker u. v. m.

2 TageFachspezifischer Umgang mit PSA gegen Absturz, einfachste Rettungsverfahren

Höhenarbeiterinnen und -arbeiter (HA)IRATA, Fisat Level I

Führen alle fachspezifischen und einfachen seilbasierten Arbeiten unter Aufsicht (Level III)

5 TageFachspezifische Arbeiten einschließlich Seiltechnik mit einfachen Zugängen, Rettungsmaßnahmen

Höhenfachkraft (HFK)IRATA, Fisat Level II

Selbständige Industriekletterer für komplexe seilbasierte Arbeiten. Eigenverantwortlich oder gemeinsam mit Höhenarbei-terinnen und -arbeitern nach Vorgaben (Level III)

5 TageArbeiten am Seil mit komplexen Zugängen, Rettungsmaßnahmen

AufsichtsführendeHöhenfachkraft (A*HFK)IRATA, Fisat Level III

Höhenfachkräfte, die den Einsatz von Höhenarbeiterinnen und -arbeitern sowie Höhenfachkräften planen, koordinieren und überwachen. Betriebe, die unter Einsatz von Seilzugangstechni-ken arbeiten, sollten eine entsprechende Anzahl von Level-III-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern anstellen.

5 Tage

Arbeiten am Seil mit komplexen Zugängen, Evaluierung, Planung, Aufsicht von Höhen-arbeiterinnen und -arbeitern,Rettungsmaßnahmen

Erhaltung der KompetenzEinmal jährlich soll ein Auffrischungslehrgang besucht werden.

Jährliche Unterweisung und praktische Übungen müs-sen durchgeführt werden. Gemäß IRATA/Fisat muss die Prüfung alle drei Jahre wiederholt werden.

In Österreich fordert das Gesetz eine Unterweisung in der Verwendung der Persönlichen Schutzausrüstung. Die entsprechenden Regelungen finden sich in der PSA-Verordnung (PSA-V). Diese besagt, dass die Un-terweisung durch Schulungen und erforderlichenfalls durch praktische Übungen zu erfolgen hat.

Zum richtigen An- und Ablegen von PSA gegen Ab-sturz und zur Durchführung von Berge- und Rettungs-maßnahmen sind mindestens einmal jährlich prakti-sche Übungen unter Anleitung einer fachkundigen Person abzuhalten.

Die Standards für Seilzugangstechnik sind internati-onal in der ISO-Norm 22846 festgelegt. Ebenso ist hinsichtlich Aufstiegen und Zugängen zu erhöhten Standplätzen die ÖNORM Z 1700 (Ortsfeste Anten-nenanlagen – Zugänge, Aufstiege, Standplätze – Sicher-heitstechnische Anforderungen) zu berücksichtigen.

Zulassungskriterien zur Ausbildung

Seilbasierte Arbeiten und fachspezifische Höhenarbei-ten dürfen nur von Personen ausgeführt werden, die die körperlichen, geistigen und fachlichen Vorausset-zungen mitbringen. Die geistigen und körperlichen Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn Höhenangst, Höhenschwindel, Schwindelanfälle, Epilepsie, Schwer-hörigkeit, starke Sehbehinderung, Körperbehinde-

rung, Alkohol- oder Drogensucht u. Ä. bekannt sind.Die Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen wird empfohlen. In Deutschland sind diese in der DGUV Information 250-449 „Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem berufsgenos-senschaftlichen Grundsatz G41 Arbeiten mit Absturz-gefahr“ geregelt.

Neben der gesundheitlichen Eignung ist ein Mindest-alter von 18 Jahren erforderlich. Die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses wird angeraten.

Dokumentation der Ausbildung

Alle Ausbildungen wie die zur Höhenarbeiterin und zum -arbeiter, zur Höhenfachkraft und zur Aufsichts-führenden Höhenfachkraft (jeweils fünftägig) sollen mit einer Abschlussprüfung beendet und mit einem Zertifikat bestätigt werden. Höhenarbeiterinnen und -arbeiter sollen Arbeitseinsätze und Fortbildungen in einem Logbuch dokumentieren.

Ausbildungsbetriebe

Ausbildungsbetriebe müssen die Anforderungen der ISO 22846 umsetzen. Sie benötigen dazu ein Quali-tätsmanagement-System, adäquate Trainingsmöglich-keiten sowie entsprechend ausgebildetes Personal.

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Grundlagen der Sturzphysik

Stürze sind zu vermeiden! Da sie im Regelfall unge-wollt passieren, verlaufen sie auch unkontrolliert. Durch hohe Sturzbelastung (Fangstoß) oder zu gerin-gen Sturzraum besteht hohe Verletzungsgefahr.Ist der Sturzraum nicht ausreichend, ist entweder ein Rückhaltesystem zu verwenden oder ein Geländer zu montieren.

Der Fangstoß beträgt bei einer Sturzhöhe von einem Meter in ein Auffangsystem ohne Dämpfung ca. 13 Kilonewton (1 kN entspricht ungefähr einer Ge-wichtskraft von 100 kg). Ein Fangstoß von 7 kN kann bereits zu schweren Verletzungen an der Wirbelsäule führen. Belastungen über 12 kN sind in der Regel töd-lich. Daher ist der maximal zulässige Fangstoß für alle Auffangsysteme mit 6 kN festgelegt. (siehe Kapitel Auffangsysteme, Seite 18)

Sturzfaktor

Der Sturzfaktor ergibt sich aus der Sturzhöhe, geteilt durch die Länge des ausgegebenen Seiles oder des Verbindungsmittels. Je höher die Zahl, desto höher der Fangstoß und desto gravierender die Auswirkun-gen auf den Körper.

Sturzraum

Bei Arbeiten in Bereichen mit Absturzgefahr ist die Berücksichtigung des freien Sturzraumes eine Vo-raussetzung für einen verletzungsfreien Sturz. Das bedeutet, dass weder ein seitliches Anstoßen durchdie Pendelbewegung noch ein Aufschlagen möglich sein soll. Der vertikale Sturzraum summiert sich aus

der Gesamtlänge aller in der Sicherungskette vor-handenen Bauteile. Weiters ist deren Dehnung bzw. Verlängerung im Sturzfall zu berücksichtigen.Bandfalldämpfer können sich je nach Bauart um bis zu 1,75 m ausdehnen. Der Abstand zwischen Auffangöse und Füßen muss ebenso berücksichtigt werden wie der 1 m große Sicherheitsabstand zum Boden.

Sturzhöhe [m]

Seillänge [m]Sturzfaktor =

Sturzraum

´ Bandfalldämpfer – Achtung: Je nach Produkt sind die Maße unterschiedlich!

Länge desVerbindungsmittels +Verbindungselement= 1,5 m

Verlängerung durchden Falldämpfer= 0,7 m

Abstand zwischenBefestigungsöse anGurt und Füßen= 1,5 m

Mindestabbrems-strecke über demBoden = 1 m

Min

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AUVA Höhenarbeiten am Seil

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Der Sturzfaktor kann etwa in klettersteigähnli-chen Situationen größer als 2 sein, wo das Ver-bindungsmittel an einer vertikalen Struktur (z. B. Metallstrebe) mit nach oben gezogen wird. Die Sturzhöhe berechnet sich immer aus der doppelten Länge des Verbindungs- mittels plus der Strecke entlang der senkrechten Struktur.

Bei Sturzfaktor 2 treten Belastungen bis 17 kN auf, daher ist ein Band-falldämpfer obligatorisch. Ein großes Restrisiko bleibt aber bestehen.

Bei Sturzfaktor 0,3 bis 1 treten Belastungen bis ca. 12 kN auf. Ein Band-falldämpfer ist notwen-dig, wenn der Sturzfak-tor größer als 0,3 ist!

Bei Sturzfaktoren unter 0,3 bleibt der Fangstoß unter 6 kN. Dies ist auch im Sturzfall im Vorstieg so (z. B. Sicherheits-steigsprosse). Ein Sturz beim Aufstieg auf einen Hochspannungsmast ist wegen des unvermeid-lichen Aufschlagens am Mastkörper sehr gefähr-lich, der Fangstoß bleibt jedoch aufgrund der ausgegebenen Seillänge und bei Verwendung von Zwischensicherungen in regelmäßigen Abständen gering.

Lebensgefahr!

Sturzfaktor > 2 Sturzfaktor = 2 Sturzfaktor 1 Sturzfaktor < 0,3

´ Achtung: Ein Sturz bleibt trotz Bandfalldämpfers immer lebensbedrohend!

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Persönliche Schutzausrüstung gegen AbsturzAllgemeines

Die PSA gegen Absturz ist so ausgelegt, dass sie ein Vielfaches der zu erwartenden Belastungen aushält. Trotzdem gibt es Gefahren, die zu berücksichtigen sind, da PSA bei Fehlverwendung versagen kann:�

Seilführung über scharfe Kantenknick- oder querbelastete Karabinerfalsch ausgewählte oder nicht individuell an den Körper angepasste PSAbeschädigte oder sturzbelastete PSA unsachgemäße Reinigung und Lagerung der PSA (kann zu nicht sichtbaren Schädigungen führen)

PSA muss entsprechend der Gebrauchsanleitung verwendet werden. Alle Bestandteile sind nach der Europäischen PSA-Richtlinie 89/686 EWG geprüft, gekennzeichnet und nur für die Personensicherung zugelassen.

Die beschäftigte/anwendende Person muss die PSA vor Verwendung auf sichtbare Mängel überprüfen.Unabhängig davon sind entsprechend der Gebrauchs-anleitung Überprüfungen durch den Hersteller, eine vom Hersteller autorisierte oder eine fachkundige Person durchzuführen.

Diese Prüfung ist mindestens einmal jährlich vorzu-nehmen und schriftlich zu dokumentieren. Sturzbe-lastete PSA ist auszuscheiden.Helme und textile PSA gegen Absturz haben immer eine Ablegefrist, die in der Gebrauchsanleitung fest-gelegt ist.

Anwendung von PSA gegen Absturz von Perso-nen, die mit Ausrüstung über 100 kg wiegen:

Entsprechend den Normen sind die meisten Aus-rüstungsgegenstände nur für Anwenderinnen und Anwender mit einem Gewicht von 100 kg konzipiert und getestet. Die Folgen eines Absturzes von an-wendenden Personen, die samt Ausrüstung 100 bis 140 kg wiegen, werden indes nur teilweise von den Normen erfasst.

Die Hersteller haben aber die Möglichkeit, ihre Produkte mit einer höheren Masse prüfen zu lassen. Solche erweiterten zusätzlichen Zulassungen sind in den Bedienungsanleitungen ersichtlich. Eine ähnliche Problematik gibt es bei der Rettungsausrüstung, die für eine Last von zwei Personen konzipiert sein muss.

Muster&MANN2-Punkt Auffanggurt, XL

Artikelnummer: 1007612 Material:Referenz 47 Nylon / Polyester

Seriennummer: 20146048/023 Woche/Jahr: 20/14 EN 361 0511

Hersteller Produktbezeichnung Typ-Modell/Identifizierung Piktogramm

Chargen- oder Seriennummer Erzeugungsjahr Konformitätszeichen EN-Norm mit Nummer der notifizierten Prüfstelle

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AUVA Höhenarbeiten am Seil

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Auffangsysteme

Die EN 363 legt allgemeine Anforderungen an Auf-fangsysteme fest und regelt die richtige Zusammen-stellung der Einzelteile.

Jedes Auffangsystem besteht immer aus einer Kombi-nation von Auffanggurt (EN 361) und Auffanggerät, einem Höhensicherungsgerät (EN 360), einem Steig-schutz einschließlich fester Führung (EN 353-1) oder

mitlaufendem Auffanggerät samt beweglicher Füh-rung (EN 353-2). Ein Auffangsystem gewährleistet bei richtiger Anwendung, dass im Sturzfall eine Kraft von 6 kN nicht überschritten und der Fangstoß körperver-träglich abgebaut wird.

Dies wird zum Beispiel durch den Einbau eines Band-falldämpfers erreicht.

Mitlaufendes Auffanggerät samt beweglicherFührung und eingebautem Bandfalldämpfer

Auffangsystem mit Höhensicherungsgerät

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Auffanggurt

Auffanggurte (= Sicherheitsgeschirre) besitzen mit einem „A“ gekennzeichnete Auffangösen und nicht gekennzeichnete Halteösen.

Die Ösen bestehen entweder aus Metall oder aus Gewebematerial. Die Auffangösen haben die Aufga-be, die Sturzenergie über die Beinschlaufen und über andere Bänder möglichst schonend und gleichmäßig auf den Körper zu übertragen.

Bei seilunterstützten Arbeiten empfiehlt es sich, Auffanggurte mit vorderer Auffang- und zentraler

Halteöse zu verwenden. Abseilgeräte werden meist in diese zentrale Halteöse eingehängt, wodurch mehr Bewegungsfreiheit gegeben ist.

Zum Befestigen der redundanten Sicherung ist immer die Auffangöse zu verwenden, da bei Versagen des primären Systems eine Sturzbelastung auftritt.

Für frei im Seil hängendes Arbeiten empfiehlt sich zusätzlich die Verwendung eines Arbeitssitzes. (siehe Hängetrauma, Seite 38, Arbeitssitz sieheHilfsgeräte, Seite 29)

5-Punkt-Auffanggurt

Auffangöse hinten

Seitliche Halteösenzum Positionieren

Materialschlaufe –Achtung vor

Fehlverwendung!

Auffangöse vorne

Halteösen zentral

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AUVA Höhenarbeiten am Seil

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Bandfalldämpfer

Bandfalldämpfer werden vom Hersteller in Auffang-systeme integriert. Sie dürfen nur nach Herstelleran-gaben in Systeme eingebaut werden.Bei einer Sturzbelastung reduziert der Bandfalldämp-fer die auf den Körper einwirkende Kraft auf maximal

6 kN bzw. 6G (für Personen über 100 kg relevant). Zu berücksichtigen ist, dass die zu erwartende Belastung sich aus dem Körpergewicht und allfälligen Zusatzlas-ten zusammensetzt und innerhalb der Einsatzgrenzen liegen muss.

Bandfalldämpfer in unbelastetem Zustand

Verbindungselemente

Karabiner: Je nach Anwendungsbereich können Stahl- oder Alukarabiner verwendet werden. Gängige Formen sind ovale, birnenförmige oder D-förmige Karabiner. Bei den Verschlüssen unterscheidet man zwischen Schraubkarabinern und selbstverriegelnden Karabinern.

Selbstverriegelnde Karabiner zur Personen-sicherung müssen mit mindestens zwei voneinander unabhängigen Handgriffen zu öffnen sein.

Selbstverriegelnder Karabiner Selbstverriegelnder Rohrhaken

Bandfalldämpfer nach Sturzbelastung.Nicht weiterverwenden!

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Nicht selbstschließendes Schraubverbindungselement

Dreieckige, ovale oder halbrunde Schließringe aus Alu oder Stahl können bei speziellen Einsätzen gute und sichere Alternativen zu Karabinern darstellen.

Verbindungsringe müssen mit Werkzeug geschlossen werden, geprüft und gekennzeichnet sein.

Selbstschließendes Schraubverbindungselement

Verbindungsmittel

Y-Verbindungsmittel mit Bandfalldämpfer

Anwendung mit Seilkürzer

Wird ein Verbindungsmittel in ein Auffangsystem eingebaut, darf es maximal 2 m lang sein. Meist wird es in Kombination mit einem Bandfalldämpfer und einem Einhandkarabiner verwendet. Üblich ist auch die Ausfüh-rung als Y-Verbindungsmittel mit Bandfalldämpfer und zwei Rohrhaken.

Als Verbindungsmittel kommen aber auch geprüfte Stahlseilvorfächer, Cow´s Tails,Bandschlingen u. Ä. zum Einsatz.

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AUVA Höhenarbeiten am Seil

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Auffanggerät

´ Achtung: Auffanggeräte und Seile dürfen nicht willkürlich kombiniert werden. Die Herstellerangaben sind genau zu beachten!

Mitlaufende Auffanggeräte werden entlang des Seils mitgeführt und blockieren im Falle eines Stur-zes. Herkömmlicherweise geschieht dies durch das Abklemmen des Seils mittels Hebels. Neuere Modelle funktionieren mit einer Fliehkraftbremse.

Bei der Auswahl eines Gerätes ist auf Robustheit und einfache Bedienbarkeit zu achten. Es sollte auch dann einwandfrei funktionieren, wenn das Seil nicht lotrecht geführt wird, also auch bei schrägen oder querenden Abstiegen.

Mitlaufende Auffanggeräte eignen sich ideal als Teil eines redundanten Systems für Abseiltätigkeiten oder als Zusatzsicherung an Leitern.

Steigklemmen (Seilklemmen)

Eine Steigklemme ist ein Ausrüstungsgegenstand, der in einer Richtung über das Seil gleitet, in der anderen Richtung blockiert. Klemmen werden zum Aufstieg am Seil sowie für Flaschenzugsysteme u. Ä. verwendet.

Steigklemmen dürfen nicht als Absturzsicherung ver-wendet werden, denn sie sind nur für statische Belastun-gen konzipiert.

´ Achtung: Nur Steigklemmen nach EN 12841 dürfen als Haltesystem verwendet werden!

Mitlaufendes Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung

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Höhensicherungsgerät (HSG)

Höhensicherungsgeräte sind Auffanggeräte, die selbsttätig blockieren und eine automatische Einzieh-vorrichtung für das Verbindungsmittel besitzen. Kurze Verbindungsmittel sind meist als Bandmaterial, lange Verbindungsmittel als Stahlseil ausgeführt.

Die Geräte unterscheiden sich durch folgende Eigenschaften: Gewicht, zusätzliche Hubfunktion, zusätzliche Ablassfunktion, möglicher Sturzfaktor, Korrosionsbeständigkeit, Einsatzgebiet (z. B. horizon-tal/vertikal, Innen-/Außenanwendung) und Art der Revision.

Problematik Kantensturz

Die Hersteller beschreiten unterschiedliche Wege, um eine höhere Kantenstabilität zu erreichen: Zum Einsatz kommen zwischengeschaltete ummantelte Stahlseilvorfächer, Kevlargewebe und eingebaute Falldämpfer auf der körpernahen Seite.

Sturzbelastete Höhensicherungsgeräte müssen vor Wiederverwendung vom Hersteller geprüft und frei-gegeben werden.

Höhensicherungsgeräte dürfen nicht bei Arbeiten über Gewässern und Stoffen, in denen man versinken kann, verwendet werden, da sie bei einem gebrems-ten Sturz möglicherweise nicht auslösen. Höhensicherungsgeräte

Seile

Generell unterscheidet man gedrehte Seile von Kernmantelseilen. Kernmantelseile erfüllen die For-derung nach hoher Sicherheit und Funktionalität bei geringem Durchmesser und Gewicht am besten. Sie bestehen aus verwobenen Nylonfäden, wobei der Kern die tragende Komponente ist und der Mantel primär schützende Funktion hat.

In der EU müssen Seile für Höhenarbeiten gemäß EN 1891 Typ A (halbstatische Seile) oder EN 892

(dynamische Seile) geprüft sein. Im Regelfall werden Seile nach EN 1891 verwendet. Nur bei der Vor-stiegssicherung hat das dynamische Seil aufgrund der dämpfenden Eigenschaft sicherheitsrelevante Vorteile.

Seile werden sehr oft in Verbindung mit anderen Geräten verwendet, weshalb es wichtig ist, dass sie mit dem jeweiligen Gerät (Abseilgerät, Mitläufer etc.) kompatibel und dafür zugelassen sind. Ein entschei-

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AUVA Höhenarbeiten am Seil

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dender Faktor ist der Durchmesser. Im Arbeitsbereich werden meist Seile von 10,8 mm bis 12 mm Durch-messer verwendet.

Je nach Bauart weisen Seile auch eine höhere Kan-tenfestigkeit für den Einsatz am Bau auf, sind hitze-beständig für Feuerwehreinsätze, gut sichtbar für Felsräumungsarbeiten oder besitzen einen dicken Mantel für Baumpflegearbeiten oder Korrosions-schutztätigkeiten.

Knoten

Das Befestigen, Kürzen oder Verlängern von Sicher-heitsseilen (Fangseilen) durch Knoten ist in Österreich nicht zulässig (siehe PSA-V § 14 [4]). Deshalb werden Seile vom Hersteller mit Endvernähungen oder End-knoten versehen.

Es gibt Situationen, in denen es notwendig ist, einen Knoten zu machen (z. B. Rettung, Materialsicherung). Jede Höhenarbeiterin bzw. jeder Höhenarbeiter sollte

darin unterwiesen sein, die wichtigsten Knoten auch

in Extremsituationen (Rettungssituation) sicher knüp-

fen zu können.

Endvernähung, Endknoten mit Sicherung, Schrumpfschlauch

Falsch: Einhängen in dieMaterialschleife (links)

Richtig: Einhängen in dieHalteöse (rechts)

Positionierungsgeräte

Positionierungsgeräte sind Haltesysteme, die es dem Benutzer ermöglichen, am Arbeitsplatz beidhändig zu arbeiten. Bei Positionierungsgeräten (verstellbare Verbindungsmittel) ist zu beachten, dass�

keine Sturzenergie in Positionierungsgeräte/Syste-me eingeleitet wird, Karabiner so in die seitlichen Halteösen eingehängt

werden, dass der Verriegelungsmechanismus nach außen zeigt (somit wird die Gefahr des Entriegelns minimiert),

� vor der Belastung die richtige Verbindung geprüft wird. Oftmalige Unfallursache ist die Ver-wechslung der Materialschlaufe mit der Halteöse bzw. das Verhaken des Karabiners in der Kleidung.

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Abseilgeräte

Man unterscheidet selbsttätig wirkende Abseilgeräte mit Fliehkraftbremse (Abbildung Seite 24) von hand-betätigten Abseilgeräten.

Erstere werden in der EN 341 „Abseilgeräte zum Ret-ten“ behandelt. Handbetätigte Abseilgeräte kommen vorwiegend bei Seilzugangstechniken zum Einsatz, weswegen sie neben anderen Seileinstellvorrichtun-gen in der EN 12841 behandelt werden.

Handbetätigte Abseilgeräte sollten selbsttätig blockie-ren und über eine Paniksicherung verfügen.

Viele der fliehkraftgebremsten Abseilgeräte sind als Pendelabseilgeräte ideal bei Evakuierungen einsetzbar.

Abseilgeräte mit einfacher Hubfunktion eignen sich besonders für Rettungen, bei denen die verunfallte Person vor dem Ablassen aus dem sturzbelasteten Verbindungsmittel oder Steigschutz gehoben werden muss. Handbetätigte Abseilgeräte nach EN 341 KLASSE A und EN 12841

Seilkürzer (Positionierer); im Bild Sonderausführung mit Stahlkernz. B. für Arbeiten mit der Motorsäge

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AUVA Höhenarbeiten am Seil

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Helme

Grundsätzlich werden bei Höhenarbeiten ausschließ-lich Helme mit Kinnband verwendet. Bei Helmen, die in der Industrie und am Bau zum Einsatz kommen(EN 397), muss sich das Kinnband bei 25 Dekanewton öffnen, damit es zu keiner Strangulierung kommen kann.

Unter bestimmten Umständen (Evaluierung, Abspra-che mit Arbeitsinspektorat) können Helme für reine Höhenarbeit auch mit einer Kinnschnalle ausgestattet sein, die 50 Dekanewton (EN 12492) standhält, damit der Helm bei einem Sturz am Kopf bleibt.

Selbiges gilt für Helme, deren Belüftungsöffnungen eine gewisse Größe übersteigen (Bergsporthelme).

Typischer Helm für Höhenarbeiten

Selbsttätig wirkendes Abseilgerät mitFliehkraftbremse

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Anschlagmöglichkeiten

Anschlagmöglichkeit sind alle zum Anschlagen ge-eigneten Teile, die augenscheinlich einer statischen Belastung von mindestens 12 kN standhalten.Anschlagmittel wie Bandschlingen müssen bau-mustergeprüft sein.

Statisch geeignete Anschlagmöglichkeiten sind entsprechende Mastkörper, I-Träger, Poller, Bäume etc. Statisch bedenklich sind oftmals Leiterelemen-te, Geländerbrüstungen, Schornsteine, Rohre und Leitungen.

Werden Bandschlingen verwendet, so ist zu be-achten, dass je nach Platzierung der Bandschlinge unterschiedliche Bruchlasten erreicht werden. Weiters darf keine Schädigung des Gewebes durch Grate, Schweißnähte, Lacke etc. vorliegen.

Wird ein horizontales Seilsystem montiert, so sind die statischen Anforderungen an die Endpunkte durch zusätzlich auftretende Horizontalkräfte entsprechend den dämpfenden Eigenschaften des verwendeten Systems (Textil- oder Stahlseil) höher als bei anderen Anschlageinrichtungen wie z. B. bei Einzelanschlag-punkten (EAP).

Laut EN 795 müssen die Anschlageinrichtungen dem doppelten Wert der Kraft standhalten können, die beim Auffangen bzw. Rückhalten entsteht. Das gilt auch für alle weiteren Teile des Bauwerkes, an dem die Anschlageinrichtung befestigt wird!

Befestigungsmöglichkeiten der PSA gegen Absturz

Anschlagvariante für Bandschlingen

´ Ein geringerer Spreizwinkel erfordert einen größeren Sturzraum!

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Aufgrund von physikalischen Gegebenheiten werden die in den Endpunkten wirksam werdenden Kräfte immer höher, je größer der Spreizwinkel des ge-spannten Seiles oder Gurtbandes ist.

Je nach Ausladung des Systems steigt die Belastung auf die Endpunkte. Bei theoretischen 180°, also einem praktisch nicht erreichbaren völlig waagrecht gespannten System, wäre die auf die Endpunkte wirkende Kraft unendlich groß.

Um vom sicheren Boden aus anzuschlagen, können Teleskopstangen verwendet werden.

Bei festgelegten Arbeitsplätzen sind baumuster-geprüfte Anschlagpunkte vorzusehen. Baulich fix verankerte Befestigungsmittel sind nicht mehr in der EN 795:2012 geregelt. Falls solche Anschlagpunkte verwendet werden, sollen sie in Anlehnung an dieEN 795 geprüft sein bzw. statisch denselben Anfor-derungen entsprechen.

Anschlageinrichtungen, die von mehreren Personen genutzt werden, sind seit 2012 in der CEN/TS 16415 geregelt. Durch eine entsprechende Kennzeichnung muss ein Anschlagpunkt für PSA gegen Absturz ein-deutig erkennbar sein.

Anschlageinrichtungen unterscheiden sich je nach Klasse in Anker (z. B. für Mauerwerk, in Dachhakeno. Ä.), transportable oder vorübergehende Anschlag-einrichtungen (Dreibein, Türanker, Bandschlingen), Horizontalseilsysteme, horizontale Führungsschienen und Anschlageinrichtungen, die durch Eigengewicht gehalten werden.

Anschlageinrichtungen immer lotrecht und so hoch wie möglich über dem Arbeitsplatz anbringen!

Wenn möglich, sollten nur Produkte verwendet werden, die Angaben des Herstellers über die unter-schiedlichen Untergründe (Holz, Stahl etc.) sowie ihre Mindestdimensionierung und -qualität enthalten.

Auch Angaben über das Befestigungsmaterial (Schrauben etc.), die Bohrtiefe und – bei Beton – die Art des Verbundmörtels sind erforderlich.In gewissen Fällen empfiehlt sich die Verwendung von Konterplatten. Wird geschweißt, haftet der zertifizierte Schweißer für die Festigkeit der Schweiß-nähte.

Ein Abnahmeprotokoll/Montageprotokoll mit bei-gefügtem Dübelprotokoll belegt die fachgerechte Montage. Ein Montageplan soll die Anzahl und Lage der Anschlageinrichtungen angeben und ist Teil der Unterlage für spätere Arbeiten gemäß BauKG. Dieser Plan soll bei allen Dachausstiegen vorhanden sein.Mobile Anschlaglösungen

Anschlageinrichtungen

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Bei der regelmäßigen Überprüfung sind die Herstellerangaben verbindlich und jedenfalls einzuhalten.Empfehlenswert ist eine Sichtprüfung vor Verwendung durch eine unterwiesene Person.

Bei regelmäßigen oder größeren Arbeiten (z. B. Revisionen) und nach außergewöhnlichen Ereignissen(z. B. Brand) sollte eine dokumentierte Freigabe durch eine fachkundige Person erfolgen.

Das Prüfintervall soll dem Benutzungsintervall angepasst sein. Da die wiederkehrende Prüfung aber im Regel-fall maximal als Sichtprüfung möglich und sinnvoll ist, gewinnt das Dübelprotokoll an Bedeutung: Besonders bei Anschlageinrichtungen, die durch Abdichtung, Abdeckung o. Ä. später nicht mehr visuell überprüfbar sind, sollte in einem Protokoll auch durch Fotos festgehalten werden, mit welchem Dübel oder Anker in welchem Untergrund auf welche Art befestigt wurde. Im Zweifelsfall ist der Anschlagpunkt neu zu setzen.

´Werden Anschlageinrichtungen durch Abseilarbeit bewusst belastet und nicht nur zur Sicherung gegen Absturz verwendet, muss dies vom Hersteller zugelassen sein. Manche Einrichtungen wie Anschlagstützen verformen sich bei Belastung und sind nur zum Auffangen eines Sturzes gedacht.

Anschlageinrichtungen dürfen nicht zum Heben von Lasten verwendet werden!

Kennzeichnung von Anschlagpunkten (alle EAP sind in dieser Firma nach interner Betriebsanweisung grün markiert und beschriftet).

EAP auf einer Stütze – Längen von über 30 cm sind bei diesem Modell nicht für Abseilarbeiten geeignet

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AUVA Höhenarbeiten am Seil

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Hinweis zum Verfahren bei regelmäßigen Überprüfungen laut EN 795:2012

RegelmäßigePrüfung von

Anschlag-einrichtungen

Überprüfung u. a. auf Korrosion, Verformung, Risse, lose Bestandteile,

fehlende Kennzeichnung

Bewertung nach technischenBaubestimmungen unter Berück-sichtigung der Lastangaben des

Herstellers, der Art der Befestigung und des Befestigungsgrundes

Bewertung nach Hersteller-angaben durch Prüfung

(z. B. Sicht-, Funktionsprüfung, Rüttelprobe,

Belastungsversuche)

Kennzeichnung undDokumentation der

Prüfung

Dokumentation der Montage

Anschlageinrichtung ersetzen

Ergebnis derPrüfung

Sicht- undFunktions-prüfung

Montage-dokumentation

vorhanden

Herstellerbekannt?

Dokumentation der Montage

Anschlageinrichtung ersetzen

Befestigungeinsehbar

Befestigungnicht einsehbar

Bewertung

nicht o. k. o. k.

nicht o. k.bzw. Bewertung

nicht möglich

o. k.

ja nein

ja nein

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Hilfsgeräte

Teleskopstange

Teleskopstangen (Bild auf Seite 26) können eine per-fekte Lösung darstellen, um vom sicheren Boden aus anzuschlagen. Als Anschlagaufsatz gibt es Karabiner mit großem Öffnungswinkel, Rohrhaken und Wür-geschlingen. Für manche Situationen ist ein Winkel-adapter erhältlich.

Wurfsack

Dieser sandgefüllte Sack wird vorwiegend in der Baumpflege verwendet. Dieselbe Sicherungsmethode kann aber auch auf anderen Strukturen wie Dächern angewendet werden. Der Sandsack wird mit einem leichten Vorseil über das Objekt geworfen. Mit dem Vorseil wird das Hauptseil nachgezogen und unten verankert. Zur Verankerung können mobile Anschlag-punkte verwendet werden. Mit einem mitlaufenden Auffanggerät wird dann gesichert gearbeitet.

Schleuder

Mit einer Spezialschleuder können Wurfsäcke mit Vorseil bis etwa 30 m hoch geschleudert werden. Hierfür ist das Vorseil jedoch möglichst „krangelfrei“ auf einer Plane auszulegen, um Reibung zu minimie-ren.

Schussapparat

Mit einem Seilschussapparat kann das Vorseil über 50 m hohe Strukturen geschossen werden.

Arbeitssitz

Bei Arbeiten, die frei im Seil hängend durchgeführt werden, sollte ein Arbeitssitz (Sitzbrett) verwendet werden (siehe Hängetrauma, Seite 38).

In Deutschland ist die Verwendung des „handbetriebe-nen Arbeitssitzes“ in der DGUV Information201-018 genau geregelt. In Österreich fordert die BauV, „insbesondere nach Maßgabe der Dauer der Arbeiten und der ergonomischen Beanspruchungen“ einen Arbeitssitz mit angemessenem Zubehör zur Verfügung zu stellen.

Rollen

Rollen werden hauptsächlich für Flaschenzug- und Rettungssysteme verwendet. Sie müssen einer mi-nimalen Belastung von 12 kN standhalten. Je nach Einsatzbereich bietet sich eine Rolle mit Klemme zum Öffnen oder in doppelter Ausführung an.

Abseilen mit handbetriebenem Arbeitssitz

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Seilwinden mit Motor- oder Handbetrieb

Diese für Personentransporte zugelassenen Seilwin-den sind für Arbeitseinsätze und Rettungszwecke geeignet. Sie erfordern aber eine Einschulung.

Strickleitern

Anforderungen an Strickleitern sind in der Arbeitsmit-telverordnung geregelt. Wer eine Strickleiter benutzt, muss ein geeignetes Auffangsystem verwenden und darf diese Arbeit nur unter Aufsicht durchführen.Arbeiten mit Strickleitern sind nur dann erlaubt, wenn andere Steigeinrichtungen nicht verwendet werden können und die Arbeit kurzfristig ist. Es wird empfoh-len, die Strickleiter unten gegen zu starke Pendelbe-wegungen zu sichern.

Wirbel

Wirbel verhindern das Eindrehen von Seilen und so-mit die Krangelbildung. Krangel können bei komple-xen Seil- oder Sicherungssystemen zur Funktionsein-buße bzw. zum Systemversagen führen.

Dreibein oder Vierbein

Diese mobilen Anschlagpunkte (EN 795B) kommen unter anderem bei Kanal- und Schachtarbeiten zum Einsatz. Man schafft damit oberhalb des Einstiegs einen Anschlagpunkt, der zur Sicherung und mögli-chen Rettung verwendet werden kann. Meist werden Flaschenzüge, Höhensicherungsgeräte oder Winden-systeme angeschlagen (siehe auch Bild auf Seite 40).

Riggingplatte

Diese Platte bietet mehrere Anschlagpunkte und ist unerlässlich für die Organisation von komplexen An-schlagsituationen.

Kantenschutz

Scharfe Kanten wie jene von Trapezblechprofilen, Stahl- oder Betonträgern können bei Stürzen (beson-ders bei Pendelstürzen) oder längerem Hängen zum Reißen des Verbindungsmittels führen – egal ob es sich um ein Höhensicherungsgerät oder um ein an-deres Teilsystem eines Auffangsystems handelt (siehe BGIA-Report 2/2006).

Scharfe Kanten sollen als erste Maßnahme durch eine umsichtige Wahl der Anschlageinrichtungen vermieden werden. Falls das nicht möglich ist, kann man durch eine Umlenkung des Seiles oder durch ein zusätzliches Anschlagen des Seiles unterhalb der scharfen Kante der Gefährdung entgegenwirken(siehe auch Bild auf Seite 34).Eine weitere Maßnahme ist die Verwendung eines Kantenschutzes. Hier unterscheiden wir Schläuche und andere mobile Ummantelungen von festen Instal-lationen, die direkt an der Kante angebracht werden. Erstere können von der Kante beschädigt werden und eine trügerische Sicherheit vermitteln. Bei festen Installationen sollte darauf geachtet werden, dass das Seil von der sicheren Führung auf dem Kantenschutz unter keinen Umständen abgleiten kann.

Manche Situationen erfordern den Eigenbau eines passenden Kantenschutzes, weil handelsübliche Pro-dukte an Grenzen stoßen. Jeder Kantenschutz muss gegen Abrutschen von der Kante und gegen Hinun-terfallen gesichert werden.

Riggingplatte

Wirbel

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Hinweis: Die folgenden Darstellungen beziehen sich ausschließlich auf die Sicherungstechnik bei der Hö-henarbeit. Eventuell erforderliche Schutzmaßnahmen, die sich aus dem konkreten Arbeitsauftrag ergeben, werden hier nicht beschrieben.

Freileitungsmontagen

Arbeiten an Freileitungen sind äußerst gefährliche Tätigkeiten. Notwendigerweise muss hier PSA gegen Absturz verwendet werden. Manche der Sicherungs-varianten bergen jedoch große Risiken im Fall eines

Sturzes. Gerade das Arbeiten mit langen Fangleinen ist eine sehr riskante Tätigkeit. Im Folgenden werden die nach dem Stand der Technik zu bevorzugenden Varianten beschrieben.

Auf- und Abstieg

In den wenigsten Fällen sind Steigschutzsysteme vorhanden. Generell muss die erstaufsteigende und die letztabsteigende Person die Vorstiegstechnik anwenden. Es sollten genormte selbstblockierende Geräte verwendet werden, die mittels Bandschlinge am benachbarten Eckstiel befestigt sind.

Fachspezifische Anwendungsverfahren

Aufstieg, an Sicherheitssteigsprossen gesichert

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AUVA Höhenarbeiten am Seil

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Horizontalwege am Mastkörper oder am AuslegerFür Horizontalwege auf Masten gibt es mehrere Möglichkeiten der Sicherung:�

Y-Verbindungsmittel sind sehr individuell einsetz- bar. Eine Voraussetzung ist jedoch, dass die Kara- bineröffnungsweite dem Mastprofil entspricht. Ein eigenständiges horizontales Führungsseil er- fordert zusätzlichen Aufbauaufwand und ist nur sinnvoll, wenn der Horizontalweg oftmals began- gen wird. Traversieren unter Verwendung der Vorstiegstech- nik ist eine einfache und schnell Fortbewegungs- variante, die aber nur Sinn ergibt, wenn aus- schließlich eine Person einmalig Zugang benö- tigt. Damit kein Pendelsturz gegen den Mast- körper möglich ist, müssen, wie bei der Vor- stiegstechnik üblich, Zwischensicherungen ver- wendet werden. Achtung auf Seilreibung! Höhensicherungsgeräte können am oberen Aus- leger oder am Eckstiel angeschlagen werden. Um große Pendelstürze zu vermeiden, gilt es Zwischensicherungen zu legen.Temporäre Horizontalseilsicherung

Arbeiten auf Arbeitsbühnen (z. B. an Isolatorenketten von Abspannmasten)

Das ist die gefährlichste Tätig-keit der Hochspannungsmon-teurinnen und -monteure.

Sicherungstechnisch muss vor allem bedacht werden, dass die Gefahr eines Pendelsturzes gegen den Mastkörper oder gegen den unteren Ausleger vermieden wird.

Je nach Situation werden verkürzbare Fangleinen oder Höhensicherungsgeräte am Mastspitz, auf dem oberen Ausleger oder am Ausleger in Arbeitshöhe fixiert. Die Entscheidung über die Siche- Arbeiten auf Arbeitsbühnen

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rungsvariante und über die Frage einer Zwischensi-cherung erfordert einen verantwortungsvollen und umsichtigen Blick auf alle Möglichkeiten.

Arbeiten auf Einhängeleitern

(z. B. an Isolatorenketten von Tragmasten)

Ob Höhensicherungsgerät oder mitlaufendes Auf-fanggerät: Auf alle Fälle muss oberhalb der Einhänge-leiter ein Anschlag bzw. Umlenkpunkt gelegt werden, damit im Sturzfall keine Pendelbewegung gegeben ist. Um auf der Leiter die Hände frei zu haben, wird zusätzlich ein Positionierungsgerät verwendet.

Korrosionsschutz

Neben der Notwendigkeit einer Sicherung entspre-chend den oben beschriebenen Varianten ist auch die Wahl der PSA entscheidend. Insbesondere sind die metallischen Bestandteile der PSA auf Schäden durch Korrosion zu überprüfen.

Spezielle Seile mit dickem Mantel sowie die Verwen-dung von Abstandshaltern sollen das Seilgewebe vor chemischen Gefahrstoffen schützen. Einwegoveralls vermindern die Verschmutzung des Auffanggurtes.Aufgrund der mechanischen und chemischen Belas-tungen besteht die Notwendigkeit für kürzere Prüf- und Tauschintervalle der PSA gegen Absturz.

Felsberäumungsarbeiten

Um darunterliegende Bereiche vor Steinschlag zu schützen, werden Felsberäumungen durchgeführt. Die Anwendung der Zweiseiltechnik ist dabei gesetz-lich verpflichtend.

Wird frei im Seil hängend gearbeitet, ist zusätzlich ein Arbeitssitz zu verwenden. Es muss für eine perma-nente und direkte Verständigungsmöglichkeit, z. B. per Funk, gesorgt werden. Zwei Arbeitstechniken werden unterschieden: Ablassen und Abseilen.

Ablassen

Von einem Fixpunkt (z. B. Baum) lässt eine Person die Steigerin bzw. den Steiger ab. Das Gerät zum Ablas-sen muss selbstblockierend sein.

Eine funktionelle redundante Sicherung ist nur über ein fliehkraftgebremstes Gerät möglich. Beide Seile werden durch die Bremshand geführt. Die zweite Hand bedient das Abseilgerät. Für die Koordi-nation der Systeme braucht man Erfahrung.

Das Ablassen hat gegenüber dem Abseilen den Vor-teil, dass die Steigerin bzw. der Steiger kaum Gefahr läuft, einen Steinschlag auszulösen und das Seil zu beschädigen. Laufende Seile sind zudem geringerer Kantenbelastung ausgesetzt, wodurch die Gefahr des Seilrisses reduziert wir.

Abseilen

Beim Abseilen bedient die Steigerin bzw. der Steiger das Abseilgerät und das redundante System (z. B. ein mitlaufendes Auffanggerät) selbst. Für Felsberäumun-gen ist diese Methode weniger geeignet.

Arbeiten auf Einhängeleitern

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Bei Tätigkeiten ohne Steinschlaggefahr und bei Ins-pektionsarbeiten wird das Abseilen bevorzugt.

Arbeiten mit Motorsäge, Winkelschleifer, elektrischer Heckenschere o. Ä. Aufgrund der Gefahr, dass das Arbeits- oder das Sicherungsseil durchtrennt wird, müssen geprüfte Stahlvorfächer oder Ketten zwischengeschaltet wer-den, die ein Durchtrennen erschweren. Eine redun-dante Sicherung ist verpflichtend. Da ein selbsttätiges Abseilen nicht möglich ist, muss die Steigerin bzw. der Steiger abgelassen werden.

Abseilarbeiten an Fassaden und Steildächern

Abseilarbeiten an Fassaden und Steildächern werden durch scharfe Kanten am Bauwerk (Betonkanten, At-tikableche u. s. w.) erschwert. Ein richtig angebrach-ter und gegen Hinabfallen gesicherter Kantenschutz ist daher notwendig.

Eine redundante Sicherung ist verpflichtend, ein Arbeits-sitz bei länger dauernden Arbeiten vorgeschrieben.

Seilbasiertes Arbeiten in engen Räumen/Behältern/Silos

Seilbasierte Arbeiten in Behältern und engen Räu-men bergen viele Gefahren, die über das übliche Maß deutlich hinausgehen. Maßnahmen wie Ge-fährdungsbeurteilung, Evaluierung, spezielle Schutz-maßnahmen, Rettungsplan, Rettungseinrichtungen, Rettungsübungen, Befahrerlaubnis, Aufsichtsführung etc. haben hier eine besondere Bedeutung.

Gegebenenfalls muss man sich mit den Bestimmun-gen und Richtlinien genauer auseinandersetzen.Bei diesen Arbeiten ist unter anderem auf folgende Gefahren zu achten:�

Sauerstoffmangel und Explosionsgefahr (Atmo-sphäre prüfen!)mangelnde Absturzsicherung beim EinstiegGefahr des VerschüttetwerdensGefahr des Versinkens im Schüttgut (kein Höhensi-cherungsgerät verwenden!)Gefährdung durch Maschinen Gefahr durch Materialrückstände und Brückenbil-dungenVeränderungen der Atmosphäre während der Ar-beit, z. B. durch die verwendeten Werksstoffeerschwerte Rettung durch ungünstige Rettungswege wie zu enge Zugangsöffnungen

Ablass im Steilgelände

Vorbereiten zum Abseilen unter Verwendung eines Kantenschutzes

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´Weitere Informationen finden sich im AUVA-Merkblatt M 327 „Behälter“ und in der DGUV Regel 113-004 der deutschen Berufsgenossenschaften „Behälter, Silos und enge Räume“.

Schlotbefahrung

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Seilzugangstechnik zum Arbeitsplatz

Unter Seilzugangstechniken versteht man alle seil-unterstützten Fortbewegungen. Nach der Richtung werden senkende, steigende und horizontale (traver-sierende) Verfahren unterschieden. Seilwechselverfah-ren stellen eine Sonderform dar.

Einfache Verfahren

Als einfache Verfahren werden jene Zugänge be-zeichnet, bei denen das Seil nicht belastet wird und ausschließlich dem Schutz gegen Absturz dient (z. B. Aufstieg am Hochspannungsmast).

Kombinierte Verfahren

Bei kombinierten Verfahren wird das Seil belastet. Es dient also direkt als Fortbewegungsmittel. Kombiniert wird das Arbeitsseil mit einem Sicherungssystem (z. B. für Abseilarbeiten).

Senkende Zugangsverfahren

Die bereits besprochenen Verfahren – Absteigen,Abseilen und Ablassen (siehe Seite 35, Felsberäu-mung) – können mit einem Schrägseil kombiniert werden.

Abstieg am Schrägseil

Dieses Verfahren wird bei komplexen Rettungssituatio-nen (z. B. am Hochspannungsmast) angewandt, wenn lotrechtes Abseilen oder Ablassen nicht möglich ist. Abstiege am Schrägseil erfordern viel Erfahrung. Es müssen zwei Führungsseile verwendet werden. Dabei ist auf die hohen Kräfte zu achten, die an den End-punkten entstehen.

Steigende Zugangsverfahren

Die Vorstiegstechniken wurden bereits besprochen; ebenso das Steigen an einer baulichen Struktur(z. B. Fachwerk, Gittermast). Nachfolgend werden die steigenden Zugangsverfahren mittels Einsatzes von Steigklemmen beschrieben.

Aufstieg mit Abseilgerät und Seilklemme

Die Steigklemme inklusive einer Trittschlinge wird oberhalb des Abseilgerätes auf das Seil aufgesetzt. Wird die Klemme durch das Steigen in die Trittschlin-ge belastet, kann zunächst das Abseilgerät, dann wiederum die Klemme selbst nach oben verschoben werden. Der Steiger gewinnt an Höhe.

Wird das Seil in der Klemme umgelenkt, erleichtert man sich das Aufziehen des Abseilgerätes. Diese Variante ermöglicht es, sich jederzeit ohne Umbau abzuseilen.

Aufstieg mit Seilklemmen

Dieses Verfahren ist für längere Aufstiege bzw. Aufstiege ohne folgendes Abseilen geeignet. Die Brustklemme wird zwischen Halteöse und Auffang-öse platziert, eine zweite Klemme mit Steigschlinge oberhalb aufgesetzt.

Wechselweise werden die Klemmen belastet und bei Entlastung hochgeschoben. Zusätzlich kann man unterstützend auch eine direkt am Fuß angebrachte Klemme verwenden.Schrägseilbergung mit Vollredundanz und Einsatz einer Bergetrage

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Abstieg am Schrägseil

Dieses Verfahren wird bei komplexen Rettungssituatio-nen (z. B. am Hochspannungsmast) angewandt, wenn lotrechtes Abseilen oder Ablassen nicht möglich ist. Abstiege am Schrägseil erfordern viel Erfahrung. Es müssen zwei Führungsseile verwendet werden. Dabei ist auf die hohen Kräfte zu achten, die an den End-punkten entstehen.

Steigende Zugangsverfahren

Die Vorstiegstechniken wurden bereits besprochen; ebenso das Steigen an einer baulichen Struktur(z. B. Fachwerk, Gittermast). Nachfolgend werden die steigenden Zugangsverfahren mittels Einsatzes von Steigklemmen beschrieben.

Aufstieg mit Abseilgerät und Seilklemme

Die Steigklemme inklusive einer Trittschlinge wird oberhalb des Abseilgerätes auf das Seil aufgesetzt. Wird die Klemme durch das Steigen in die Trittschlin-ge belastet, kann zunächst das Abseilgerät, dann wiederum die Klemme selbst nach oben verschoben werden. Der Steiger gewinnt an Höhe.

Wird das Seil in der Klemme umgelenkt, erleichtert man sich das Aufziehen des Abseilgerätes. Diese Variante ermöglicht es, sich jederzeit ohne Umbau abzuseilen.

Aufstieg mit Seilklemmen

Dieses Verfahren ist für längere Aufstiege bzw. Aufstiege ohne folgendes Abseilen geeignet. Die Brustklemme wird zwischen Halteöse und Auffang-öse platziert, eine zweite Klemme mit Steigschlinge oberhalb aufgesetzt.

Wechselweise werden die Klemmen belastet und bei Entlastung hochgeschoben. Zusätzlich kann man unterstützend auch eine direkt am Fuß angebrachte Klemme verwenden.

HorizontalesZugangsverfahren

Horizontale Zugangsverfahren

Erklärung am Beispiel des Traversierens mittels Po-sitionierungsgeräten und Verbindungsmitteln: Zum Traversieren werden zwei Positionierer verwendet und abwechselnd be- und entlastet. Das Spannen lässt sich durch kleine Flaschenzüge vereinfachen. Redun-dant gesichert wird idealerweise mit einem Y-Verbin-dungsmittel mit Bandfalldämpfer.

Seilwechselverfahren

Seilwechselverfahren sind sehr spezifische, schulungs-intensive Seiltechniken, die hier nicht weiter beschrie-ben werden.

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Erste Hilfe und Rettung

In den gesetzlichen Grundlagen für Höhenarbeiten werden nicht nur die notwendigen Arbeitsverfahrenevaluiert, sondern auch schnelle und funktionelle Rettungsverfahren.

Die Rettungsausrüstung ist am Arbeitsplatz bereitzu-halten, und die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter ha-ben in deren Handhabung unterwiesen und geschult zu sein.

Eine Rettung muss jederzeit möglich sein! Neben den allgemein gültigen Grundsätzen der Ersten Hilfe soll-ten bei Verdacht auf Hängetrauma spezielle Maßnah-men getroffen werden.

Hängetrauma

Die Rettung ist so schnell wie möglich durchzufüh-ren. Nach aktuellem medizinischen Wissen sollte die verunfallte Person in weniger als 15 Minuten aus der hängenden Position befreit werden.

Wie schnell die Gefährdung eintritt, ist abhängig von Faktoren wie der Fitness der betroffenen Person oder der Konstruktion des Auffanggurtes. Ist die oder der Verunfallte bewusstlos, können im ungünstigsten Fall bereits nach wenigen Minuten Schäden oder sogar tödliche Folgen auftreten.

Bei Bewusstsein kann die verunfallte Person durch gezielte Maßnahmen ein Hängetrauma verzögern (Bewegen der Arme und Beine, Entlastung der Beine mithilfe von Trittschlingen oder eines Seilknotens). Nach der Bergung ist bei Verdacht auf Hängetrauma eine spezifische Erste Hilfe notwendig.

Da das abgeschnürte Blut aus den Extremitäten bei flacher Lagerung/stabiler Seitenlagerung dem Herzen zu schnell zugeführt wird, ist das Herz überfordert und versagt.

Aus diesem Grund sollen Verunglückte einige Minu-ten mit aufrechtem Oberkörper verharren, bevor sie in eine horizontale Schocklagerung gebracht werden.

Kauerstellung

Richtige Maßnahmen Die verunfallte Person sollte nach Möglichkeit erst einige Minuten lang stehen (gegebenenfalls mit Hil-fe), dann mit dem Oberkörper aufrecht hocken und zuletzt mit erhöhtem Kopf/Oberkörper liegen.

Diese Lagerung sollte auch bei subjektivem Wohlbe-finden der oder des Betroffenen mindestens20 Minuten dauern.

Eine Ausnahmesituation ist die Bewusstlosigkeit; hier ist die Person in stabile Seitenlage zu bringen. Gleiches gilt bei Ausfall der Vitalfunktionen und der dadurch notwendigen Reanimation.

Bis zu 48 Stunden nach dem Unfall droht noch ein akutes Nierenversagen. Das ist statistisch die häufigs-te Todesursache nach einer Rettung aus längeremfreien Hängen.

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´ ACHTUNG: Das Hängetrauma ist ein medizinischer Notfall. Bei Verdacht aufHängetrauma ist sofort der Notarzt zu verständigen!

Präventive Maßnahmen

Gemäß PSA-V jährlich Rettungsübungen vornehmenHängende Arbeiten mit Arbeitssitz durchführenKomfortable Auffanggurte verwenden und Gurt-bänder regelmäßig entlasten

Auffanggurte an den Körper anpassenSelbstrettungsmaßnahmen planen (Notabseilgerä-te, Prusikschnur etc.)Rettungsausrüstung bereitstellenRetterinnen und Retter, Ersthelferinnen und Erst-helfer müssen in ausreichender Anzahl vor Ort sein.

Rettungstechniken

Rettungstechniken richten sich nach der jeweiligen Situation vor Ort und müssen bereits vor Arbeitsbe-ginn festgelegt werden. Es gibt nicht ein allgemein gültiges Verfahren.

Die Rettungstechniken müssen speziell geschult und regelmäßig praktisch geübt werden.

Die angeführten Beispiele sind mögliche Verfahren der Rettung und keine vollständige Auflistung aller Techniken.

Rettung nach unten

Die verunfallte Person wird aus der hängenden Posi-tion nach unten (zumeist auf den Boden) gebracht. Neben den bereits besprochenen Abseilgeräten, die auch zu Rettungszwecken verwendet werden kön-nen, kommen in der geplanten Rettung oft fliehkraft-gebremste Abseilgeräte zum Einsatz.

Zur Selbstrettung aus gefährlichen Situationen eignen sich besonders leichte Notabseilgeräte, die jederzeit mitgetragen werden können. Abseilrettung

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Rettung nach oben

Die Rettung nach oben ist in den meisten Fällen tech-nisch aufwendiger als die Rettung nach unten.

Je nach Gegebenheit sind vom Flaschenzug bis zur Seilwinde viele Techniken möglich. Nachfolgende Auflistung ist beispielhaft.

Motorseilwinden eig-nen sich für komplexe Rettungen im Gelände.

Motorseilwinde

Vielseitig einsetzbar ist der Seilrollenflaschenzug, da er sich aus einer einfachen Sicherungssituation schnell aufbauen lässt und wenig Seil benötigt wird. Das ist unter anderem ein Vorteil bei größeren Hubhöhen (Grafik links unten).

Für Schächte u. Ä. kommt zu Sicherungszwecken in der Regel ein Dreibein zum Einsatz. Dieses ist zumeist mit einer Rettungseinheit (z. B. Rettungshubgerät) ausgestattet, um bei einem Zwischenfall sofort die Bergung einleiten zu können (nachstehende Grafik).

Dreibein mit HSG inkl. Bergehubeinrichtung

Spezialdreibein

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A*HFK Aufsichtsführende HöhenfachkraftAI ArbeitsinspektoratASchG ArbeitnehmerInnenschutzgesetzBauKG BauarbeitenkoordinationsgesetzBauV BauarbeiterschutzverordnungBFD BandfalldämpferBGIA Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen UnfallversicherungCE EU-Konformitätszeichen (Übereinstimmung mit EU-Richtlinien)daN DekanewtonDGUV Deutsche Gesetzliche UnfallversicherungEAP EinzelanschlagpunktEN Europäische NormFA Fachspezifische AusbildungFISAT e.V. Fach- und Interessenverband für seilunterstützte Arbeitstechniken (Deutschland)HA Höhenarbeiterin/HöhenarbeiterHFK HöhenfachkraftHSG HöhensicherungsgerätIRATA International Industrial Rope Access Trade AssociationISO Internationale Organisation für NormungkN KilonewtonÖNORM Österreichische NormPSA Persönliche SchutzausrüstungPSA-V Verordnung Persönliche SchutzausrüstungSIGE-Plan Sicherheits- und GesundheitsschutzplanT-O-P technische vor organisatorischen und vor persönlichen SchutzmaßnahmenBG

Abkürzungen

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Österreichische Arbeitsschutzgesetze auf CD: ArbeitnehmerInnenSchutz expert Verlag Österreich / Informationen unter: www.a-expert.at

Gesetze im Internet: Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundeskanzleramts www.ris.bka.gv.at

Normen beim Österreichischen Normungsinstitut www.on-norm.at (bzw. www.as-institut.at)

Arbeitsinspektorat www.arbeitsinspektion.gv.at

Merkblätter und andere Publikationen der AUVA www.auva.at/publikationen

Informationen und Regelwerk der deutschen Berufsgenossenschaften www.arbeitssicherheit.de

Weitere Informationen und Rechtsquellen

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www.auva.at

Höhenarbeiten am SeilSeilzugangstechnik

und ArbeitsplatzpositionierungBitte wenden Sie sich in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit bei der Arbeit an den Unfallverhütungsdienst

der für Sie zuständigen AUVA-Landesstelle:

Steiermark und Kärnten:UVD der Landesstelle GrazGöstinger Straße 268020 GrazTelefon +43 5 93 93-33701

UVD der Außenstelle KlagenfurtWaidmannsdorfer Straße 429020 Klagenfurt am WörtherseeTelefon +43 5 93 93-33830

Oberösterreich:UVD der Landesstelle LinzGarnisonstraße 54010 LinzTelefon +43 5 93 93-32701

Salzburg, Tirol und Vorarlberg:UVD der Landesstelle SalzburgDr.-Franz-Rehrl-Platz 55010 SalzburgTelefon +43 5 93 93-34701

UVD der Außenstelle InnsbruckIng.-Etzel-Straße 176020 InnsbruckTelefon +43 5 93 93-34837

UVD der Außenstelle DornbirnEisengasse 126850 DornbirnTelefon +43 5 93 93-34932

Wien, Niederösterreichund Burgenland:UVD der Landesstelle WienWebergasse 41200 WienTelefon +43 5 93 93-31701

UVD der Außenstelle St. PöltenKremser Landstraße 83100 St. PöltenTelefon +43 5 93 93-31828

UVD der Außenstelle OberwartHauptplatz 117400 OberwartTelefon +43 5 93 93-31920

Medieninhaber und Hersteller: Allgemeine Unfallversicherungsanstalt,Adalbert-Stifter-Straße 65, 1200 WienVerlags- und Herstellungsort: WienAlle Fotos: R. ReichhartAlle Illustrationen: Grafikdesign F. Hutter

01.09.2016 HSP – 10/2016 kah