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AVA-Software kostenlos testen Hier können Sie die Demo kostenlos und unverbindlich herunterladen. Jetzt testen HOAI Leistungsphasen Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine preisrechtliche Verordnung der Bundesregierung. Der Anwendungsbereich der Honorarordnung wird in § 1 HOAI beschrieben: Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die Berechnung der Entgelte für die Leistungen der Architekten und Ingenieure (Auftragnehmer), soweit sie durch Leistungsbilder oder andere Bestimmungen dieser Verordnung erfasst werden. Die HOAI legt fest, wie ein Architektenhonorar zu ermitteln ist und schreibt in Honorartabellen die Preisgrenzen (Vorgabe von Mindest- und Höchstsätzen) für Architektenleistungen vor. Die HOAI ist eine bundesweit geltende Preisverordnung, die die Bundesregierung auf der Grundlage eines Artikelgesetzes erlassen hat. Kammermitglieder sind darüber hinaus aufgrund ihres Standesrechtes - der Berufsordnung - dazu verpflichtet, die HOAI anzuwenden. Leistungsphasen der HOAI In §15 der HOAI werden die Leistungen des Architekten/Ingenieurs in neun Phasen detailliert beschrieben 1. Grundlagenermittlung 2. Vorplanung 3. Entwurfsplanung 4. Genehmigungsplanung 5. Ausführungsplanung, Werkplanung 6. Vorbereitung der Vergabe 7. Mitwirkung bei der Vergabe 8. Objektüberwachung 9. Objektbetreuung und Dokumentation Alles zusammen ergibt 100% der Architektenleistung. Architektenhonorare werden nicht frei ausgehandelt, sondern sind gesetzlich geregelt. Der Architekt bietet seine Leistungen nicht im Preis-, sondern im Qualitätswettbewerb an. Daher auch die berufsrechtliche Einschränkung der Werbung: Der Architekt wirbt mit seiner Leistung. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure setzt die Höhe des Honorars nach dem Umfang der Leistung, den anrechenbaren Baukosten und der Schwierigkeit der Bauaufgabe fest. Umfang der Leistung Die oben genannten Leistungsphasen sind in Umfang und Leistung durch die Honorarordnung klar festgelegt. Anrechenbare Baukosten Die anrechenbaren Nettobaukosten beinhalten die reinen Bau- und Ausbaukosten, nicht aber zum Beispiel den Grundstückspreis und die Erschließungskosten. Hieraus ergibt sich die Höhe des Architektenhonorars. Schwierigkeit der Bauaufgabe Die Schwierigkeit der Bauaufgabe wird in fünf Honorarzonen berücksichtigt. Leistungsphase 1, die Grundlagenermittlung (3%) Grundleistungen Besondere Leistungen Klären der Aufgabenstellung Beratung zum gesamten Leistungsbedarf Formulierung von Entscheidungshilfen für die Bestandsaufnahme Standortanalyse Die Kommunale Datenzentrale Westfalen-Süd findet: … Die Anfragen werden schnell und fachkundig beantwortet und gelöst. Änderungen und gewünschte Funktionserweiterungen werden soweit sie nicht mit anderen Funktionen kollidieren in einem Entwicklungsplan aufgenommen und zeitnah realisiert. Der Support ist jederzeit kompetent und freundlich. Der Kontakt ist persönlich und fachkundig. Im Vergleich zu anderen Softwareherstellern kann ich der Fa. ARCHITEXT nur Bestnoten vergeben. … Software Downloads Service Unternehmen Kontakt Suchen... HOAI Leistungsphasen | Fachinformationen @ARCHITEXT http://www.architext.de/fachinformationen/hoai-leistungsphasen 1 von 4 27.01.2014 17:44

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HOAI Leistungsphasen

Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen

Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine preisrechtliche Verordnung der Bundesregierung. Der Anwendungsbereich derHonorarordnung wird in § 1 HOAI beschrieben: Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die Berechnung der Entgelte für die Leistungen derArchitekten und Ingenieure (Auftragnehmer), soweit sie durch Leistungsbilder oder andere Bestimmungen dieser Verordnung erfasst werden.

Die HOAI legt fest, wie ein Architektenhonorar zu ermitteln ist und schreibt in Honorartabellen die Preisgrenzen (Vorgabe von Mindest- und Höchstsätzen) fürArchitektenleistungen vor. Die HOAI ist eine bundesweit geltende Preisverordnung, die die Bundesregierung auf der Grundlage eines Artikelgesetzes erlassenhat. Kammermitglieder sind darüber hinaus aufgrund ihres Standesrechtes - der Berufsordnung - dazu verpflichtet, die HOAI anzuwenden.

Leistungsphasen der HOAI

In §15 der HOAI werden die Leistungen des Architekten/Ingenieurs in neun Phasen detailliert beschrieben

1. Grundlagenermittlung2. Vorplanung3. Entwurfsplanung4. Genehmigungsplanung5. Ausführungsplanung, Werkplanung6. Vorbereitung der Vergabe7. Mitwirkung bei der Vergabe8. Objektüberwachung9. Objektbetreuung und Dokumentation

Alles zusammen ergibt 100% der Architektenleistung.

Architektenhonorare werden nicht frei ausgehandelt, sondern sind gesetzlich geregelt. Der Architekt bietet seine Leistungen nicht im Preis-, sondern imQualitätswettbewerb an. Daher auch die berufsrechtliche Einschränkung der Werbung: Der Architekt wirbt mit seiner Leistung.

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure setzt die Höhe des Honorars nach dem Umfang der Leistung, den anrechenbaren Baukosten und derSchwierigkeit der Bauaufgabe fest.

Umfang der LeistungDie oben genannten Leistungsphasen sind in Umfang und Leistung durch die Honorarordnung klar festgelegt.

Anrechenbare BaukostenDie anrechenbaren Nettobaukosten beinhalten die reinen Bau- und Ausbaukosten, nicht aber zum Beispiel den Grundstückspreis und dieErschließungskosten. Hieraus ergibt sich die Höhe des Architektenhonorars.

Schwierigkeit der BauaufgabeDie Schwierigkeit der Bauaufgabe wird in fünf Honorarzonen berücksichtigt.

Leistungsphase 1, die Grundlagenermittlung (3%)

Grundleistungen Besondere Leistungen

Klären der AufgabenstellungBeratung zum gesamten Leistungsbedarf Formulierung von Entscheidungshilfen für die

BestandsaufnahmeStandortanalyse

Die Kommunale Datenzentrale Westfalen-Süd findet:… Die Anfragen werden schnell und fachkundig beantwortet und gelöst. Änderungen und gewünschteFunktionserweiterungen werden soweit sie nicht mit anderen Funktionen kollidieren in einem Entwicklungsplanaufgenommen und zeitnah realisiert. Der Support ist jederzeit kompetent und freundlich. Der Kontakt ist persönlich undfachkundig. Im Vergleich zu anderen Softwareherstellern kann ich der Fa. ARCHITEXT nur Bestnoten vergeben. …

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HOAI Leistungsphasen | Fachinformationen @ARCHITEXT http://www.architext.de/fachinformationen/hoai-leistungsphasen

1 von 4 27.01.2014 17:44

Page 2: HOAI Leistungsphasen _ Fachinformationen

Grundleistungen Besondere Leistungen

Auswahl anderer an der Planung fachlich BeteiligterZusammenfassung der Ergebnisse

Aufstellung eines Raum- und FunktionsprogrammsPrüfen der Umwelterheblichkeit und der Umweltverträglichkeit

Leistungsphase 2, die Vorplanung (7%)

Grundleistungen Besondere Leistungen

GrundlagenanalyseAbstimmung der ZielvorstellungenErarbeitung eines Planungskonzepts einschl. Untersuchung der alternativenLösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung undBewertung, z. B. versuchsweise zeichnerische Darstellungen, StrichskizzenIntegrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich BeteiligterKlärung und Erläuterung von Städtebau, Gestaltung, Ökologie, Ökonomie in Erstellung undNutzungVerhandlungen mit den behörden zur Sicherung der GenehmigungsfähigkeitKostenschätzung

Untersuchung von Lösungsmöglichkeiten nach Grundsätzlichverschiedenen AnforderungenFinanzierungsplanung, Betriebs-Kosten-Nutzen-AnalyseMitwirken bei der KreditbeschaffungDurchführen der BauvoranfrageAnfertigen von Perspektiven, Muster, ModelleAufstellung der Zeit- und OrganisationsplanungGebäude- und Bauteiloptimierung zur Verringerung desEnergieverbrauchs sowie der Schadstoffemissionen und zurNutzung erneuerbarer Energien

Leistungsphase 3, die Entwurfsplanung (11%)

Grundleistungen Besondere Leistungen

Bearbeiten des PlanungskonzeptesZeichnerische Darstellung des GesamtentwurfsVerhandlungen über die GenehmigungsfähigkeitKostenberechnung und Kostenkontrolle

System- und IntegrationsplanungAnalyse von Alternativen/Varianten mit Kostenuntersuchung-(optimierung)WirtschaftlichkeitsberechnungKostenberechnung durch aufstellen von Mengengerüsten oderBauelementkatalog

Leistungsphase 4, die Genehmigungsplanung(6%)

Grundleistungen Besondere Leistungen

Erarbeiten der Vorlagen der erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschl. derAnträge auf Ausnahmen und BefreiungenEinreichen des BaugesuchesBegleitung des Genehmigungsverfahrens

Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen ZustimmungErarbeitung von Unterlagen für besondere PrüfverfahrenUnterstützung des Bauherrn in Widerspruch- oderKlageverfahrenÄndern der Genehmigungsunterlagen

Leistungsphase 5, die Ausführungsplanung (25%)

Grundleistungen Besondere Leistungen

Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4AusführungspläneDetail- und KonstruktionszeichnungenEinarbeiten von Fachplanungen

Detaillierte Objektbeschreibung als RaumbuchDetailmodellePrüfen und anerkennen von Plänen Dritter

Leistungsphase 6, Die Vorbereitung der Vergabe (10%)

Grundleistungen Besondere Leistungen

Massenermittlung als Grundlage für LeistungsbeschreibungenAufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach LeistungsbereichenAbstimmen und koordinieren der Leistungsbeschreibungen aller Gewerke

Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm unterBezug auf RaumbuchKostenübersichten mit Auswertung der Beiträge an derPlanung fachlich beteiligter

Leistungsphase 7, Mitwirkung bei der Vergabe (4%)

Grundleistungen Besondere Leistungen

Einholen, prüfen und auswerten der Angebote, aufstellen eines PreisspiegelsVerhandlung mit Bietern und Mitwirken bei der AuftragserteilungKostenanschlag und Kostenkontrolle

Prüfen und werten von Angeboten und Preisspiegeln nachbesonderen Anforderungen

Leistungsphase 8, die Objektüberwachung (31%)

Grundleistungen Besondere Leistungen

HOAI Leistungsphasen | Fachinformationen @ARCHITEXT http://www.architext.de/fachinformationen/hoai-leistungsphasen

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Page 3: HOAI Leistungsphasen _ Fachinformationen

Grundleistungen Besondere Leistungen

Überwachen und koordinieren der AusführungAufstellen und fortschreiben eines Zeitplanes, führen eines BautagebuchesAbnahme der Bauleistung, Feststellung von Mängeln und Überwachen der BeseitigungRechnungsprüfung und Kostenfeststellung, KostenkontrolleOrganisation behördlicher AbnahmenÜbergabe des ObjektsAuflisten der Gewährleistungsfristen

Aufstellen, überwachen und fortschreiben von Zahlungsplänenund differenzierten Zeit-, Kosten- oder KapazitätsplänenÜber die Grundleistung hinausgehende Tätigkeit alsverantwortlicher Bauleiter

Leistungsphase 9, die Objektbetreuung und Dokumentation (3%)

Grundleistungen Besondere Leistungen

Mitwirken bei der Freigabe von SicherheitsleistungenZusammenstellung der zeichnerischen und textlichen Unterlagen

Aufstellen von Bestandspläne, Ausrüstungs- undInventarverzeichnisse, WartungsanweisungenObjektbeobachtung und -verwaltung, überwachen derWartungs- und PflegeleistungenBaubegehungen nach ÜbergabeAufbereiten des Zahlenmaterials für eine ObjektdateiErmittlung und Kostenfeststellung zu KostenrichtwertenÜberprüfen der Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse

Zusammenfassung

Die Höhe des Architektenhonorars wird ermittelt:

1. aus der durch den Architekten ausgeführten Leistung gemäss den in der Tabelle dargestellten Leistungsphasen2. in Bezug auf die anrechenbaren Nettobaukosten (Summe der Bau- und Ausbaukosten)3. aus der Schwierigkeit der Bauaufgabe (hierbei gibt es eine feste Einteilung nach Gebäudearten, deren Ausstattungs- und Bauschwierigkeit) gemäß den fünfHonorarzonen nach HOAI)

Die für die Ermittlung des Architektenhonorars anrechenbaren Kosten sind die Nettobaukosten für das Bauwerk.

Beispiel Honorarberechnung

Beispielrechnung für ein Gebäude mit anrechenbaren Kosten von €150.000 in der Honorarzone III, mitte.

Anrechenbare Kosten

Leistungsphase 1-4 €150.000 KostenschätzungLeistungsphase 5-7 €150.000 KostenberechnungLeistungsphase 8-9 €150.000 Kostenanschlag

Honorarzone (gem. §11, 12 HOAI) III, mitte

für Lp 1-4 (27%) Kostenschätzung €5.048,46für Lp 5-7 (39%) Kostenberechnung €7.292.22für Lp 8-9 (34%) Kostenanschlag €6.357,32

Architektenhonorar (Interpolation gem. §5a HOAI) €18.698,00

Bedeutung der HOAI

Die Tätigkeit des freischaffenden Architekten ist keine gewerbliche Tätigkeit. Ein freischaffender Architekt übt ebenso wie ein Arzt oder Rechtsanwalt einenFreien Beruf aus. Eines der Wesensmerkmale des Freien Berufes ist die Art der Beziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer - es ist ein besonderesVertrauensverhältnis. Der freischaffende Architekt ist dazu verpflichtet, die Interessen des Bauherrn gegenüber den am Bau Beteiligten bestmöglich zu vertretenund ihn in seinen Entscheidungen im Hinblick auf gestalterische, technische, wirtschaftliche, und rechtliche Fragen zu beraten.

Honorarordnungen haben zum Ziel, wirtschaftliche Abhängigkeiten des Auftragnehmers vom Auftraggeber zu vermeiden und den Auftragnehmer von derNotwendigkeit des Feilschens um sein Honorar zu befreien. Honorarordnungen sollen den Vertragspartnern Transparenz und Rechtssicherheit bieten.

Wichtig: Gesetze und Verordnungen unterliegen naturgemäß gewissen Änderungsprozessen, deshalb sind diese - insofern sie hier genannt werden -unbedingt in aktuell gültiger Form und im originalen Wortlaut heranzuziehen. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Es kann keine Gewähr auf Aktualitätund Vollständigkeit gegeben werden.

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