Hochgefährliche C Gefahrstoffe (C Kampfstoffe)

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  • 8/14/2019 Hochgefhrliche C Gefahrstoffe (C Kampfstoffe)

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    vfdb TWB Merkblatt Hochgefhrliche C-Gefahrstoffe (C-Kampfstoffe) Mai 2006Erkennung und Erstmanahmen

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    MerkblattHochgefhrliche C-Gefahrstoffe

    (C-Kampfstoffe)Erkennung und Erstmanahmen

    C-Kampf-stoffe

    Mai 2006

    Haftungsausschluss: Dieses Dokument wurde sorgfltigst von den Experten der vfdb

    erarbeitet und vom Prsidium der vfdb verabschiedet. Der Verwender muss die

    Anwendbarkeit auf seinen Fall und die Aktualitt der ihm vorliegenden Fassung in eigener

    Verantwortung prfen. Eine Haftung der vfdb und derjenigen, die an der Ausarbeitung

    beteiligt waren, ist ausgeschlossen.

    Vertragsbedingungen :Die vfdb verweist auf die Notwendigkeit, bei Vertragsabschlssen

    unter Bezug auf vfdb-Dokumente die konkreten Leistungen gesondert zu vereinbaren. Die

    vfdb bernimmt keinerlei Regressansprche, insbesondere auch nicht aus unklarer

    Vertragsgestaltung .

    Inhalt:

    1. Zweck des Merkblattes

    2. Allgemeine Eigenschaften von hochgefhrlichen C-Gefahrstoffen(C- Kampfstoffen)

    3. Hinweise auf Einsatzlagen mit Beteiligung von C-Kampfstoffen

    4. Erste Manahmen an der Einsatzstelle

    5. Nachweis von C-Kampfstoffen

    6. Literatur

    __________Vom Prsidium der vfdb freigegeben am 21.05.2006

    Technisch-Wissenschaftlicher Beirat (TWB)

    der Vereinigung zur Frderung des Deutschen Brandschutzes e.V.

    Postfach 1231, 48338 Altenberge

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    1. Zweck des Merkblattes

    Dieses Merkblatt ergnzt die FwDV 500 Einheiten im ABC-Einsatz.

    Es gibt Hinweise, Szenarien zu erkennen, an denen hochgefhrliche C-Gefahrstoffebeteiligt sind. Dies knnen neben chemischen Kampfstoffen auch hochtoxischeindustrielle Grundchemikalien (z. B. Chlor oder Blausure) sein. BesondereAufmerksamkeit gilt Szenarien, bei denen Stoffe dieser Art bewusst zur Schdigungvon zahlreichen Menschen eingesetzt werden (Terroranschlge).

    Ziel dieses Merkblattes ist es, die Einsatzkrfte vor der Schdigung durchunerkannte hochgefhrliche C-Gefahrstoffe zu schtzen und sie dafr zusensibilisieren, wann ein ungeschtztes Vorgehen zur Menschenrettung nicht mehrmglich ist.

    2. Allgemeine Eigenschaften von hochgefhrlichen C-Gefahr- undC-Kampfstoffen

    C-Kampfstoffe lassen sich bzgl. ihrer physikalischen Eigenschaften einteilen in:

    Flchtige C-Kampfstoffe- haben meist Siedepunkte unter 130C und ein wasserartiges Flieverhalten- verdampfen nach dem Freiwerden schnell- werden hauptschlich ber die Atemwege und die Schleimhute

    aufgenommen, einige sind auch hautgngig

    Sesshafte C-Kampfstoffe- haben meist Siedepunkte ber 200C und ein liges Flieverhalten- bleiben lngere Zeit als Flssigkeit an Oberflchen haften, verdampfen nur

    wenig- werden hauptschlich durch direktes Berhren bertragen; Wirkung durch

    direkten Hautkontakt oder Verdampfen aus der Kleidung

    Die C-Kampfstoffe sind nach ihrer Hauptwirkung auf den Organismus inverschiedene Gruppen eingeteilt:

    Augen- oder Nasen-Rachen-Reizstoffe

    Augenreizstoffe bewirken sofortiges Brennen der Augen und starken Trnenfluss.Zeitweise kann auch Blindheit eintreten. Hhere Konzentrationen knnen auch dieoberen Atemwege reizen. Beispiele: Chloracetophenon, Bromaceton.Durch Nasen-Rachen-Reizstoffe kommt es zu einer Reizung der oberen Luftwegemit Hustenreiz und Schleimbildung in Nase, Mund, Rachen und Bronchien. DieBeschwerden knnen bis zur Atemnot fhren. Beispiele: CS-Gas, Pfefferspray.

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    In der Regel klingen die Symptome nach der Exposition wieder ab (in einigenStunden bis zu zwei Tagen), ohne bleibende Schden zu hinterlassen. Reizstoffewerden z.B. von der Polizei eingesetzt und zum Selbstschutz der Bevlkerungverkauft.

    Lungenschdigende Kampfstoffe:

    Diese Stoffe dringen durch die Inhalation in die Atemwege ein und zerstren dort dieempfindlichen Schleimhute besonders der Lungenblschen. Bei Kontakt mit derHaut knnen Reizungen entstehen, die jedoch eine geringere Gefahr bedeuten.Einige dieser Stoffe haben eine erhebliche Verzgerung zwischen Inhalation underster erkennbarer Wirkung (Latenzzeiten bis zu Stunden !).Beispiele: Chlor, Phosgen

    Blutschdigende Kampfstoffe:

    Sie unterbinden hauptschlich die ausreichende Sauerstoffversorgung und nutzung des Organismus und wirken sehr schnell tdlich. Hauptaufnahmepfadesind die Atemwege und die Haut.Beispiele: Blausure, Kohlenmomoxid

    Hautschdigende Kampfstoffe:

    Die gemeinsame Hauptwirkung dieser (in der Regel flssigen) Stoffe ist, dass dieseHautzellen zerstren und schwer heilende Wunden verursachen. Die Wirkung berdie unbedeckte Haut steht im Vordergrund. Dabei wirken die Stoffe entweder durch

    direkten Kontakt mit der Flssigkeit oder durch Dampf, der aus benetzter Kleidungaufsteigt.Beispiele: Schwefel- oder Stickstofflost

    Nervenschdigende Kampfstoffe:

    Sie entkoppeln die Reizbertragung besonders beim vegetativen Nervensystem, dasBestandteil der Steuerung der Organfunktionen ist. Dadurch entsteht sehr schnell einlebensbedrohlicher Zustand.Beispiele: Organische Phosphorsureester wie Soman, Tabun oder Sarin, aber auchPflanzenschutzmittel wie E 605

    C-Kampfstoffe entfalten ihre Wirkung bei Mensch und Tier. Zustzlich zurbeschriebenen Hauptwirkung knnen alle C-Kampfstoffe auch weitere schdigendeWirkungen haben. So knnen z. B. Hautkampfstoffe beim Einatmen auch die oberenAtemwege oder die Lunge schdigen und in hherer Konzentration Vergiftungen(also Wirkungen auf Blut, Nerven oder Organe) verursachen.Die Wirkung der Stoffe kann sofort (z. B. Nervenkampfstoffe) aber auch verzgerteintreten (z. B. S-Lost).

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    3. Hinweise auf Einsatzsituationen mit Beteiligung von C-Kampfstoffen

    Die Gliederung dieses Abschnitts orientiert sich an den einzelnen Phasen derEinsatzabwicklung, beginnend von der allgemeinen Sicherheitslage ber dieMeldung eines Ereignisses bis zum Eintreffen vor Ort und zur weiteren Erkundung.Die Darstellung erfolgt in Frageform. Grundstzlich gilt:

    Je mehr Fragen im konkreten Ereignisfall mit JA beantwortet werden knnen,desto hher ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Anschlag oder Unfall mithochgefhrlichen C-Gefahrstoffen (C-Kampfstoffen) stattgefunden hat!

    3.1 Allgemeine Sicherheitslage (vor dem Ereignis)

    - Gibt es Erkenntnisse ber allgemein verstrkte terroristische Aktivitten?- Stehen bedeutende Groereignisse (Gipfeltreffen, Sportereignis) bevor?- Liegen allgemeine Drohungen gegen ein Land, eine Stadt, eine Organisation,

    eine Person vor?- Hat es in jngster Vergangenheit irgendwo Anschlge mit C-Kampfstoffen

    gegeben oder wurden Vorbereitungen dazu entdeckt?- Wurde ein Anschlag konkret angekndigt?- Schtzen die Sicherheitsorgane (Polizei, Staatsschutz usw.) die Lage als

    gefhrlich ein?- Gibt es im Zustndigkeitsbereich besonders exponierte, gefhrdete oder

    sensible Objekte (Botschaften, U-Bahn, Flughafen, groe Bahnhfe,Kirmesveranstaltungen/Volksfeste)?

    Hinweis:

    Versuchen Sie durch Absprachen generell ber eine verstrkte Bedrohungslagebzw. Risikoeinschtzungen informiert zu werden, wenn anderen Stellen (Polizei,Veranstalter) solche Informationen vorliegen!

    3.2 Meldung bei der Leitstelle (ca. 1-2 Minuten nach dem Ereignis)

    - Ist der gemeldete Einsatzort ein besonders exponiertes, gefhrdetes odersensibles Objekt (siehe 3.1)?

    - Werden zahlreiche Betroffene, insbesondere mit gleichen Beschwerden,gemeldet?

    - Werden typische Symptome (Husten, Reizungen, Atemnot, Krmpfe)

    geschildert?- Ist das geschilderte Ereignis untypisch fr den Einsatzort (z. B. Gasgeruch in

    der U-Bahn, Explosion auf dem Jahrmarkt)?- Wird in der Meldung konkret von einem Anschlag gesprochen?- Gibt es Hinweise auf eine Person als Ursache (z. B. Abstellen eines

    Rucksackes, Auslsen einer Sprhvorrichtung, Selbstmordattentat)?- Gibt es einen Bekenneranruf (Es wurde gerade Gift im Bahnhof versprht!)?

    Hinweis:

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    Exponierte Einsatzorte (siehe 3.1) sind vorrangige Ziele fr Terroristen, um ihre Anschlge ffentlichkeitswirksam durchfhren zu knnen und gleichzeitig eineStrung der Infrastruktur und eine hohe Zahl von Verletzten oder Toten zu erzielen.Einsatzlagen an solchen Orten sollten besondere Aufmerksamkeit beimLeitstellenpersonal und bei den Einsatzkrften erregen! Das Leitstellenpersonal solltesich bei der Abfrage um nhere Informationen ber die mgliche Ursache undSchadenslage bemhen! Anrckende Einsatzkrfte mssen auf einenAnschlagverdacht hingewiesen werden, entweder mit Klartextdurchsagen oder bervereinbarte Codewrter.

    3.3 Lage beim Eintreffen (1. Eindruck, ca. 15 Minuten nach dem Ereignis)

    - Gibt es mehrere Personen mit unspezifischen Symptomen und gleichenVerletzungsmustern oder aufflligem Verhalten (z. B.: Personen liegen amBoden, erbrechen sich oder krampfen)?

    - Wird ein massives, zunchst nicht nachvollziehbares Fluchtverhalten vonPersonen vom Ereignisort weg beobachtet?

    - Gibt es eine Geruchswahrnehmung, die nicht typisch fr die Umgebung ist (z.B. typischer rtlicher Industriegeruch), insbesondere in Zusammenhang mitPersonenschdigungen?

    - Ist eine Stofffreisetzung (z. B. Pulver, Flssigkeitslachen/-spritzer, Gas- oderNebelwolke) erkennbar, die an diesem Einsatzort nicht zu erwarten ist?

    Hinweis:Versuchen Sie auch Kleinigkeiten zu beachten, die untypisch fr die Einsatzsituationoder auf andere Weise verdchtig sind!

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    3.4 Nhere Erkundung (2. Eindruck, ca. 20 Minuten nach dem Ereignis)

    - Gibt es konkrete Hinweise von Betroffenen / Beteiligten auf einen Anschlag?- Berichten Betroffene / Beteiligte von Aufflligkeiten (Gerche, Stoffe,

    verdchtige Personen)?- Treten folgende allgemeine Symptome bei mehreren Personen auf:

    - Kopfschmerzen, belkeit- verstrkter Nasenausfluss, Speichel- und Trnenfluss?- Atemnot, Beklemmungen?- Druckgefhl (Schmerz) in der Brust?

    - Treten Erkrankungssymptome bei eingesetzten Einsatzkrften (beispielsweisebeim ungeschtzten Rettungsdienstpersonal oder Polizeikrften) im Rahmender Erstmanahmen auf?

    - Werden Stoffe erkannt, die Merkmale (besonders Gerche!) der in derfolgenden Tabelle zusammengestellten C-Kampfstoffe aufweisen?

    Stoff Geruch Aussehen Eintritt derGiftwirkung

    VX - farblose, lige Flssigkeit sofortPhosgen faules Heu

    (reizend)farbloses Gas nach Stunden

    S-Lost senfartig lige braune Flssigkeit nach StundenN-Lost fischartig (muffig) lige braune Flssigkeit nach StundenTabun fruchtartig brunliche Flssigkeit sofortSarin fruchtartig brunliche Flssigkeit sofort

    Soman fruchtartig brunliche Flssigkeit sofortBlau-Sure

    Bittermandel wasserklare Flssigkeit,farblose Dmpfe

    sofort

    Chlor stechend(Schwimmbad,Schimmelentferner)

    farblose Dmpfe (in hoherKonzentration gelb-grn)

    sofort

    Hinweis:Je nach Reinheitsgrad der Stoffe knnen Abweichungen im Erscheinungsbild

    auftreten! Blausure kann von vielen Menschen nicht gerochen werden!

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    3.5 Medizinische Sichtung von Betroffenen (max. 40 Minuten nach demEreignis)

    - Lassen sich die Symptome der Betroffenen ber die folgende Tabelleeinem hochgefhrlichen C-Gefahrstoff zuordnen?

    - Prfen Sie ob eine Dekontamination von Betroffenen nach Einstufung derLage notwendig ist.

    X (fett) = besonders ausgeprgte Symptome

    Hinweis:Die spezifischen Symptome von Kampfstoffen sind nicht Teil der blichenrettungsdienstlichen/notfallmedizinischen Ausbildung! Achten Sie darauf, dassmedizinisches Personal bei der Sichtung den Eigenschutz beachtet oder ob eineDekontamination der Betroffenen notwendig ist!

    C-Kampfstoffe GrundchemikalienSarin /

    Tabun

    VX Loste Blausure Chlor Phosgen

    Sehstrungen / Myosis X X

    Augenschmerzen X X Xverstrkte Sekretion

    (Speichel, Nasen-Trnenfluss)

    X X

    Atemnot X X X XAtemstillstand X

    Kopfschmerzen X X XSchwindel Xbelkeit X X X

    Erbrechen XDruckgefhl/ Schmerz inder Brust

    X

    Muskelzucken X X

    Krmpfe X X X

    Auftreten rasch rasch verzgert rasch rasch rasch

    Strke schwach schwachSpezifische Symptome Schweiausbrche,

    ErblindungechteWirkungerst nachStunden!

    Ausatemgeruch

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    4 Erste Manahmen an der Einsatzstelle

    Je mehr Fragen aus dem Kapitel 3 in einer Einsatzsituation mit JA beantwortetwerden mssen, desto wahrscheinlicher ist ein Anschlag mit C-Kampfstoffen!

    - Die Einsatzkrfte mssen dann von einem ABC-Einsatz derGefahrengruppeIIIC nach FwDV 500 ausgehen. Es ist so schnell wie mglich Expertenwissenhinzuzuziehen und es sind Sondereinheiten nachzualarmieren!

    - Die Grenze zum Gefahrenbereich wird zunchst bei 50 m festgelegt. Je nachrtlichkeit mssen auch grere Bereiche als vorlufiger Gefahrenbereichfestgelegt werden, z. B. Abflug- oder Ankunftsbereiche eines Flughafens odereine gesamte Ebene eines Umsteigebahnhofs.

    - Von den in den Gefahrenbereich vorgehenden Einsatzkrften ist grundstzlichKrperschutz der Form II (Spritzschutzanzug!) anzulegen. ZurMenschenrettung ist mindestens mglichst dicht schlieendeFeuerwehrschutzkleidung und umluftunabhngiger Atemschutz erforderlich.Treten bei Einsatzkrften Symptome auf, sind die Rettungsmanahmensolange einzustellen, bis Krperschutz der Form III (gasdicht) zur Verfgungsteht!

    - Betroffene sind so schnell wie mglich einer (Not-)Dekontamination zuunterziehen (siehe vfdb-Richtlinie 10/04)!

    - Ein unkontrolliertes Entfernen/Flchten von Betroffenen vom Ereignisort istdurch die Polizei mglichst zu verhindern.

    - Krankenhuser in der Umgebung sind mglichst frh ber eventuelleintreffende kontaminierte Patienten zu unterrichten!

    - Es ist mglichst frh eine Einschtzung der Polizei ber dieWahrscheinlichkeit von Folgeanschlgen (z. B. gegen die Einsatzkrfte!)einzuholen (second device).

    5. Nachweis von C-Kampfstoffen

    5.1 Grundstze

    Ein Vorgehen in den Gefahrenbereich ohne Atem-/Krperschutz ist nur zu

    verantworten, wenn beim Gefahrstoffnachweis (siehe vfdb-Richtlinie 10/05) keine C-Gefahrstoffe feststellt werden bzw. konkrete Erkundungsergebnisse ihreAnwesenheit ausschlieen.C-Kampfstoffe knnen durch Spr- und Messgerte der Feuerwehren detektiertwerden. Dieses sind Prfrhrchen, Sprpapier, Sprpulver aber auch Spezialgerte

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    wie das GC/MS1 und das GDA2 (Task-Force) sowie die Ausstattung des ABC-Erkundungskraftwagens (IMS3 und ggf. PID4).

    Fr den Nachweis darfnur geschultes Personal eingesetzt werden!

    5.2 Spezielle Nachweismethoden fr C-Kampfstoffe

    5.2.1 Prfrhrchen

    Verschiedene Hersteller bieten Einzelrhrchen oder simultan messendeMehrfachrhrchen fr die gngigen C-Kampfstoffe an.

    5.2.2 Sprpapier und Sprpulver

    Beide Nachweismethoden sind vergleichsweise unspezifisch und knnen daher

    nur fr einen groben berblick verwendet werden. Beim Positivnachweis ist imweiteren Verlauf mit Prfrhrchen der genauere Nachweis zu fhren.

    Das Kampfstoffsprpapier ist fr den Nachweis flssiger Kampfstoffe anOberflchen anwendbar und verfrbt sich entsprechend dem Muster imSprpapierbriefchen. Nervenkampfstoff verursachen eine dunkelgrne oderockergelbe, Hautkampfstoffe eine rote Verfrbung des Papiers. Das Papierreagiert bereits bei kleinen Mengen!

    Das Sprpulver kann ebenfalls fr die grobe Prfung verdchtiger Spurenverwendet werden. Es ist sehr unspezifisch und reagiert also auch auf viele

    andere Stoffe. Bis zur Ausprgung der roten Verfrbung ist eine Zeit von bis zueiner Minute erforderlich.

    5.2.3 Ionenmobilittsspektrometer (IMS)

    Die aus der militrischen Anwendung stammenden Kampfstoffalarmgerte aufGrundlage der Ionenmobilittsspektrometrie sind Teil der Ausstattung der ABC-Erkundungskraftwagen. Mit Hilfe dieser Gerte knnen uerst geringe Mengenvon Haut- oder Nervenkampfstoffen nachgewiesen werden. In der Regel gelingtaber nur die Einstufung in eine Kampfstoffgruppe, nicht die Einzelbestimmung.

    1 Kopplung aus Gaschromatograph und Massenspektrometer2 Gefahrstoff-Detektoren-Array = Kopplung aus mehreren Sensoren3 Ionenmobilittsspektrometer4 Photoionisationsdetektor

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    6. Literatur

    Bundesministerium des InnernKatastrophenmedizin, Leitfaden fr die rztliche Versorgung im KatastrophenfallBerlin 2002

    Ausschuss fr Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivileVerteidigung (AFKzV)Feuerwehr-Dienstvorschrift 500: Einheiten im ABC-Einsatz, Stand 2004

    Technisch-Wissenschaftlicher Beirat der vfdb, Referat 10 - Umweltschutz -Richtlinie 10/01: Bewertung von Schadstoffkonzentrationen im FeuerwehreinsatzAltenberge 2005

    Technisch-Wissenschaftlicher Beirat der vfdb, Referat 10 - Umweltschutz -

    Entwurf der Richtlinie 10/04: Dekontamination bei Einstzen mit ABC-Gefahren,Stand: Mrz 2006Ahrweiler 2006

    Technisch-Wissenschaftlicher Beirat der vfdb, Referat 10 - Umweltschutz -Richtlinie 10/05: Gefahrstoffnachweis im FeuerwehreinsatzAltenberge 2004

    Technisch-Wissenschaftlicher Beirat der vfdb, Referat 10 - Umweltschutz -Entscheidungen zum ABC-Einsatz mit Beteiligung von C-Kampfstoffen imRahmen der 54. Sitzung

    Ahrweiler 2006ehem. Bundesamt fr ZivilschutzLeitfaden ABC-Dienst, Ausbildung im Katastrophenschutz, Stand: Mrz 1987Bonn 1987

    Ammedick, ErichBausteine der Chemie: Militrchemie Eine EinfhrungVEB Deutscher Verlag fr Grundstoffindustrie, Leipzig 1973