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Hochschule Neubrandenburg · Modul ist eine studienbegleitende Prüfung abzulegen. Die Prüfungen können abgelegt werden, sobald die für die Zulassung zur jeweiligen Modulprüfung

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Hochschule Neubrandenburg

Studium

Beratung zum Studium

Studierendenausweis

An- & Rückmeldungen

Webmail & Portalzugänge

Gebühren & BAföG

Bibliothek

Service

Mensa & Cafeteria

Studentische Selbstverwaltung

3Inhalt

94

1210

1315

1920

2425

Social Media28weitere Angebote 27

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Hochschule Neubrandenburg

Haus 1:

Haus 2:

Haus 3:

Gebäude gegenüber dem Haupteingang:

Fachbereich Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung; Fachbereich Gesundheit, Pflege, Management;

Rektorat; Verwaltung; Zentrum für Informations- und Medien-technologie; Sprachenzentrum; Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung; International Office; AStA/StuPa

Fachbereich Landschaftswissenschaften und Geomatik

Fachbereich Agrarwirtschaft und Lebensmittelwissenschaften

Hochschulbibliothek

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Die am 1. September 1991 gegründete Hochschule Neubrandenburg ist eine Cam-pushochschule, in der alles nah beieinan-der liegt. Lehr- und Laboreinrichtungen, Bibliothek, Sprachenzentrum, Zentrum für Informations- und Medientechnologie, vier Wohnheime mit 401 Plätzen, Studenten-club, Sauna, Mensa und Cafeteria. Heute

studieren ca. 2.100 junge Leute in 29 Fach-richtungen in Neubrandenburg. Von der Hochschule aus ist der malerisch gelegene Tollensesee in fünf Minuten erreichbar und lädt zu zahlreichen Freizeitaktivitäten ein. Aber nicht nur die Natur ist reizvoll; auch die Stadt Neubrandenburg hat viel zu bie-ten.

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Fachereiche, Studiengänge & Abschlüsse

Studium

Agrarwirtschaft und LebensmittelwissenschaftenStudiengänge Abschlüsse- Agrarwirtschaft Bachelor, Master- Lebensmitteltechnologie Bachelor- Diätetik (für DiätassistentInnen) Bachelor - Bioprodukt- und Lebensmitteltechnologie Master- Dualer Studiengang Agrarwirtschaft Bachelor + Berufsabschluss - Dualer Studiengang Lebensmittel- Bachelor + Berufsabschluss technologie - Angewandte Betriebswirtschaftslehre Bachelor (berufsbegleitend)

Landschaftswissenschaften und GeomatikStudiengänge Abschlüsse- Geodäsie und Messtechnik Bachelor- Geoinformatik Bachelor- Landschaftsarchitektur Bachelor- Naturschutz und Landnutzungsplanung Bachelor- Geodäsie und Geoinformatik Master- Landschaftsarchitektur und Umweltplanung Master (keine Einschreibung mehr)- Landnutzungsplanung Master

Soziale Arbeit, Bildung und ErziehungStudiengänge Abschlüsse- Berufspädagogik für Soziale Arbeit, Sozial- Bachelor pädagogik und Kindheitspädagogik- Soziale Arbeit Bachelor (auch berufsbegleitend)- Beratung Master- Social Work – Sozialarbeitswissenschaft, Projektplanung und -entwicklung Master- Early Education – Bildung und Erziehung im Kindesalter Bachelor (auch berufsbegleitend)- Organisationsentwicklung und Inklusion Master (berufsbegleitend)

Gesundheit, Pflege, ManagementStudiengänge Abschlüsse - Berufspädagogik für Gesundheitsfachberufe Bachelor- Gesundheitswissenschaften Bachelor, Master- Pflegewissenschaft/Pflegemanagement Bachelor, Master- Management im Sozial- und Gesundheitswesen Master- Krankenhausmanagement Master- Dualer Studiengang Bachelor + Berufsabschluss Pflegewissenschaft/Pflegemanagement

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Studium

Die Bachelor-Studiengänge haben eine Regelstudienzeit von sechs bis acht Seme-stern. Die Regelstudienzeit für die Master-studiengänge beträgt 2 bis 4 Semester. Alle Lehrveranstaltungen sind zu Modulen zusammengefasst zu je 4 bis 6 Semester-wochenstunden. Die Module können auch blockweise angeboten werden. In jedem Modul ist eine studienbegleitende Prüfung abzulegen.

Die Prüfungen können abgelegt werden, sobald die für die Zulassung zur jeweiligen Modulprüfung erforderlichen Prüfungsvor-leistungen nachgewiesen werden. Diese sind in der Studienordnung der jeweiligen

Studiengänge beschrieben. Eine Modul-prüfung ist bestanden, wenn sie mit min-destens „ausreichend“ abgelegt wird. Die Modulprüfungen werden grundsätzlich studienbegleitend, in der Regel im jeweili-gen Prüfungszeitraum abgelegt. Der Prü-fungszeitraum beträgt drei Wochen und findet in jedem Semester unmittelbar nach der Vorlesungszeit statt. Der genaue Prü-fungszeitraum wird zu Beginn des Seme-sters durch den Prüfungsausschuss durch Aushang bekannt gemacht. Bei Lehrveran-staltungen, die im Block abgehalten wer-den, kann die Prüfung auch direkt nach Beendigung der Lehrveranstaltung abge-nommen werden. Der Prüfungsausschuss bestimmt die Prüfungstermine und gibt sie gemeinsam mit den Namen der Prüfer/Prüferinnen spätestens sechs Wochen vor Beginn des jeweiligen Prüfungszeitraums durch Aushang bekannt.

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Studienablauf

Prüfungen

Prüfungsleistungen

1,0 sehr gut - eine hervorragende Leistung

2,0 gut - eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt

3,0 befriedigend - eine Leistung, die den durchschnitt- lichen Anforderungen entspricht

4,0 ausreichend - eine Leistung, die trotz Mängeln noch den Anforderungen genügt

5,0 nicht ausreichend - eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt

Zur differenzierten Bewertung der Prü-fungsleistung können einzelne Noten um 0,3 auf Zwischenwerte erhöht oder ernied-

rigt werden; die Noten 0,7; 4,3; 4,7 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen.

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Studium

Das European Credit Transfer and Accu-mulation System (ECTS) ist ein europaweit anerkanntes System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Stu-dienleistungen. Es ist auf die Studierenden ausgerichtet und basiert auf dem Ar-beitspensum, das diese absolvieren müs-sen, um die Ziele eines Studiengangs zu erreichen. Diese Ziele werden vorzugswei-se in Form von Lernergebnissen und zu erwerbenden Fähigkeiten festgelegt. Das Arbeitspensum der Studierenden wird in Kreditpunkten oder Credits ausgedrückt:

1 Kreditpunktentspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 Stunden

30 Kreditpunkte werden für ein Studiensemester vergeben

180 - 240 Kreditpunkte sind für den Erwerb des Bachelor-abschlusses nötig, je nach Dauer des Studiums (6, 7 oder 8 Semester)

60 - 120 Kreditpunkte sind für den Erwerb des Masterabschlus-ses nötig, je nach Dauer des Studiums (2, 3 oder 4 Semester)

Das Arbeitspensum umfasst sämtliche Tätigkeiten, die im weitesten Sinn Teil eines Studiums sind: Teilnahme an Vorlesungen, Kursen und Seminaren (Präsenzzeit plus Vor- und Nachbereitung), Praktika, Selbststudium (in der Bibliothek oder zu Hause), Prüfungsvorbereitung und Teilnahme an Prüfungen, Abschlussarbei- ten usw. Kreditpunkte werden nur verge-ben, wenn die Studierenden bei der Überprüfung der zu erwerbenden Kenntnisse und Fähigkeiten genügende Leistungen erbracht haben. Diese

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ECTS

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Studium

Leistungsüberprüfung erfolgt z. B. im Rahmen von mündlichen oder schriftlichen Prüfungen während, am Ende oder nach Abschluss der Lerneinheit, durch ein Referat oder eine schriftliche Arbeit, durch eine Bestätigung der aktiven Teilnahme am Unterricht oder den Nachweis von im Selbststudium erbrachten Studien-leistungen.

Ein breites und interessantes Angebot an Workshops, Vorträgen und Seminaren bie-tet dir die Möglichkeit, neben deinem Studium andere Wissensgebiete und The-menfelder kennenzulernen und Schlüssel-qualifikationen auszubauen, die das Studi-um und den Berufseinstieg erleichtern.Das Veranstaltungsprogramm findest du in der Broschüre „StudiumPlus“, die jedes Semester neu erscheint.

Zum Wintersemester 2011/2012 hatte die Hochschule Neubrandenburg erstmals Deutschlandstipendien vergeben. Seitdem wird jährlich Anfang September die Aus-schreibung für eine bestimmte Anzahl von Deutschlandstipendien veröffentlicht. Vor-aussetzung für die Vergabe des Deutsch-landstipendiums ist die Bereitschaft von Förderern, die eine Hälfte des Stipendi-

-men. Die andere Hälfte wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bereit gestellt. Mit die-sen Stipendien sollen besonders begabte

und leistungsfähige Studierende jeweils für ein Studienjahr vom 1. September bis zum 31. August gefördert werden.

Wie wird vergeben?Nach Aushang der Ausschreibung müs-

sen sich die Studienanfänger und Studie-renden bis zu einer vorgegebenen Frist selbst mit den geforderten Unterlagen bewerben. Anhand der Bewerbungen trifft ein Stipendienauswahlausschuss an der Hochschule die Entscheidung über die Sti-pendiatinnen und Stipendiaten. Das Sti-pendium wird monatlich ausgezahlt und als Zuschuss gewährt, der nicht zurückge-zahlt werden muss. Die Höhe des Stipen-

Auszeichnung der Beststudierenden

werden von der Hochschule mit einer Porzellan-Plakette (Design: Prof. Dr. Rolf-

Fitzer) und von der Sparkasse Neubran-denburg-Demmin mit dem Preis für her-ausragende Studienabschlüsse ausge-zeichnet. Für den besten Bachelor-Ab-

-

Wie wird vergeben?In jedem Studienjahr werden aus jedem

Fachbereich die zwei besten Studierenden nach dem Notendurchschnitt der Studien-leistung ausgewählt und während der

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Deutschland-

herausragende

Leistungen

Auszeichnungen für

stipendium

StudiumPlus

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Studium

Feierlichen Immatrikulation der Erstseme-ster in der Konzertkirche ausgezeichnet.

Förderpreis des OberbürgermeistersAbsolventinnen und Absolventen können

sich mit ihren Bachelor- oder Masterarbei-ten, Hausarbeiten oder Berichten über das Praxissemester bewerben.

Bewerbung auf Ausschreibung jeweils zum

Wie wird vergeben?-

gen der Stadt Neubrandenburg werden der

im Rahmen der Feierlichen Immatrikulati-on der Erstsemester durch den Oberbür-germeister der Stadt vergeben.

Preise und Anerkennungen des Hoch- schulfördervereins Neubrandenburg e.V.

Absolventinnen und Absolventen kön-nen sich mit ihren Abschlussarbeiten bei der Geschäftsführung des Hochschulför-dervereins bewerben.

Bewerbung auf Ausschreibung jeweils zum 2. Mai.

Wie wird vergeben?Nach der Entscheidung der vom Vor-

durch den Vorstand können drei Platzie-rungen und zwei Anerkennungen, verbun-den mit einer Geldprämie von insgesamt

erfolgt im Rahmen der Feierlichen Imma-trikulation der Erstsemester durch den Vorstand.

VDI-StudienpreisDer Verein Deutscher Ingenieure in M-V

vergibt an Absolventinnen und Absolven-ten der ingenieurwissenschaftlichen Studi-engänge für herausragenden Leistungen im Studium und besonderes Engagement für die Hochschule und in gesellschaftli-chen Bereichen den VDI-Studienpreis.

verbunden.

Preis der Ingenieurkammer M-VDie Ingenieurkammer vergibt jährlich

einen Preis für Absolventinnen und Absol-venten mit einem sehr guten Durchschnitt für Abschlussarbeiten im ingenieurwissen-schaftlichen Bereich.

Der Preis wird in Form eines Reise-schecks in einem Wertumfang von ca.

NOTUS energy PreisDieser Preis wird vom Unternehmen

NOTUS energy Wind GmbH & Co. KG

die Bestleistung bei der Bearbeitung an-wendungsbezogener Themen im Rahmen der Abschlussarbeit der Studienrichtung Naturschutz und Landnutzungsplanung.

verbunden.

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Beratung zum Studium

Die Zentrale Studienberatung berät und informiert zu allen, mit dem Studium in Verbindung stehenden Fragen und Proble-men, z. B. über

- Studienmöglichkeiten und Studienzulas- sung- Studienbedingungen- Hochschulwechsel

Nach telefonischer Anmeldung werden auch Gruppenberatungen durchgeführt.

Malve IhrkeRaum: 257 - Haus 1Tel.: 0395 5693-1101E-Mail: [email protected]

Eine Terminabsprache ist empfehlens-wert.

Fachliche Beratungen zu den angebote-nen Studienfächern werden nach Termin-absprache auch in den Fachbereichen durchgeführt.

Agrarwirtschaft, Lebensmitteltech- nologie, Lebensmittel- und Bioprodukt-technologie, Diätetik

Nordika SchwendtkeRaum: 329.2 - Haus 3Tel.: 0395 5693-2002E-Mail: [email protected]

Geoinformatik, Geodäsie und Mess-technik, Geodäsie und Geoinformatik, Landschaftsarchitektur, Landschaftsar-chitektur und Umweltplanung, Natur-schutz und Landnutzungsplanung, Landnutzungsplanung

Anja EutinRaum: 120 - Haus 2Tel.: 0395 5693-4002E-Mail: [email protected]

Soziale Arbeit, Early Education, Beratung, Social Work, Berufspädago-gik für Soziale Arbeit, Sozialpädagogik und Kindheitspädagogik

Manuela Papczick/Cindy KühlRaum: 208 - Haus 1Tel.: 0395 5693-5002,-5003E-Mail: [email protected]

Pflegewissenschaft/Pflegemanagement, Gesundheitswissenschaften, Manage-ment im Sozial- und Gesundheitswe-sen, Berufspädagogik für Gesundheits-fachberufe

Martina HinzRaum: 168 - Haus 1Tel.: 0395 5693-3002E-Mail: [email protected]

Cornelia Wollatz/Katrin Michels(Elternzeitvertretung)Raum: 360 - Haus 1Tel.: 0395 5693-1054E-Mail: [email protected] [email protected]:Do 14.00 - 16.00 UhrRaum 360

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Studienberaterin

Fragen zu denStudiengängen

Karriereberatung

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An- & Rückmeldungen

Studienbewerberinnen/Studienbewer-ber können sich mit dem Antrag auf Im-matrikulation und den weiteren notwendi-gen Unterlagen für einen Studiengang oder mehrere Studiengänge an die Hoch-schule wenden. Bei Erfüllung der Zulas-sungsvoraussetzungen wirst du als Stu-dentin/Student an der Hochschule Neu-brandenburg immatrikuliert, d. h. du wirst aufgenommen.

Deine Mitgliedschaft an der Hochschule Neubrandenburg endet mit der Exmatriku-lation. Die Exmatrikulation wird wirksam, wenn du das Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung erhalten hast, späte-stens einen Monat nach Absendung an deine angegebene letzte Anschrift. Die Exmatrikulation ist vorzunehmen, wenn

1. du dies beantragst;

2. die Immatrikulation durch Zwang, arglistige Täuschung oder Bestechung herbeigeführt wurde;

3. du bei der Rückmeldung trotz Mah- nung und Fristsetzung die Zahlung fälliger Gebühren und Beiträge an die Hochschule Neubrandenburg oder das zuständige Studentenwerk nicht nachweist oder vorgesehene Beschei- nigungen nicht vorlegst;

4. du in deinem Studiengang eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestehst oder einen nach der Prüfungsordnung oder der Studienordnung erforderlichen

Leistungsnachweis endgültig nicht er- bracht hast.

Bitte beachte die Semesterrückmeldung!

Wenn du dein Studium nach Ablauf ei-nes Semesters bei uns fortsetzen möchtest, musst du dich zu jedem Semester inner-halb eines bestimmten Zeitraumes zum Fortgang des Studiums zurück melden. Den Termin findest du im Vorlesungsver-zeichnis oder auf der Homepage unter „Termine“. Die Rückmeldung erfolgt grundsätzlich über SB-Online bzw. über die direkte Einzahlung/Überweisung bei deiner Bank. Die Erstellung des Nachwei-ses über die Entrichtung der fälligen Stu-dierendenschafts- und Studentenwerks-beiträge und Gebühren gemäß Hoch-

2006 (in der jeweils geltenden Fassung) erfolgt nach vollzogener Zahlung über ei-nen maschinell erstellten Ausdruck (Studi-enbescheinigung). Der Ausdruck legiti-miert die Rückmeldung.

Die Bezahlung des SemesterbeitragesDen Semesterbeitrag kannst du per

Überweisung direkt auf die folgende Kon-toverbindung mit den folgenden Angaben einzahlen:

Immatrikulation

Exmatrikulation

Semesterbeitrag

Semesterrückmeldung

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An- & Rückmeldungen

Zahlungsempfänger: Hochschule NeubrandenburgIBAN: DE42120300001020152839BIC: BYLADEM100 (Deutsche Kreditbank)Zahlungsgrund: WS 2014/15 (Beispiel) Matrikelnummer eintragen

Ebenso kannst du die SB-Online-Funkti-on „Rückmelden/Bezahlen“ im Internet www.sb-online.hs-nb.de nutzen. Hier kannst du auch die Studien- und BAföG-Bescheinigungen ausdrucken. Der Gültig-keitsaufdruck auf der FH-Card erfolgt wei-terhin an der Validierungsstation im Haus 1 der Hochschule.

Gegebenenfalls sind neue Krankenversi-cherungsnachweise einzureichen.

Als Studentin/Student hast du dich zu einer Modulprüfung anzumelden. Die Meldung hat spätestens vier Wochen vor Beginn des jeweiligen Prüfungszeitraumes gemäß Absatz 1 der Prüfungsordnung zu erfolgen (Ausschlussfrist). Art und Umfang der im jeweiligen Semester zu erbringen-den Modulprüfungen ergeben sich aus Anlage 1 (Regelprüfungstermine) der Prü-fungsordnung. Die Prüfungsanmeldung erfolgt über SB-Online bzw. mit dem ent-sprechenden Formular.

Die Mitarbeiterinnen des Immatrikulati-ons- und Prüfungsamtes triffst du je nach deinem Studiengang wie folgt an:

Agrarwirtschaft, Landschaftsarchitektur, Landschaftsarchitektur und Umweltpla-nung, Naturschutz und Landnutzungs-planung, LandnutzungsplanungKatja KuternogaRaum: 253 - Haus 1Tel.: 0395 5693-1103

Geodäsie und Messtechnik, Geo- informatik, Lebensmitteltechnologie, DiätetikPetra SchuldtRaum: 265 - Haus 1Tel.: 0395 5693-1104

Soziale Arbeit, Social Work, Berufs-pädagogik für Soziale Arbeit, Sozial-pädagogik und KindheitspädagogikIngrid SuchrowRaum: 266 - Haus 1Tel.: 0395 5693-1106

Early Education, BeratungN. N. (Elternzeitvertretung)Raum: 259 - Haus 1Tel.: 0395 5693-1102

Gesundheitswissenschaften, Pflegewis-senschaft/Pflegemanagement, Manage-ment im Sozial- und Gesundheitswesen, Berufspädagogik für Gesundheitsfach-berufeHeike SchwabeRaum: 256 - Haus 1Tel.: 0395 5693-1105

Bitte achte auf die Aushänge mit den aktuellen Öffnungszeiten!

Prüfungsanmeldung

Immatrikulations-

und Prüfungsamt

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Studierendenausweis

Dein Studierendenausweis an der Hoch-schule Neubrandenburg ist eine Chipkarte und wird als „FH-Card“ bezeichnet. Diese Karte liegt für dich in deinem zuständigen Prüfungs- und Immatrikulationsbüro im Haus 1 zur Abholung bereit.

Die FH-Card steht für zahlreiche Funk-tionen zur Verfügung:

- Du kannst dich generell als Studentin bzw. Student ausweisen.

- Die FH-Card dient als Bibliotheksaus- weis.

- Du kannst die FH-Card in der Mensa und Cafeteria als Zahlungsmittel ein- setzen, d. h. du kannst sie an den zwei Automaten im Mensa-Foyer und an dem Automaten in der Hochschulbiblio- thek mit Geldscheinen aufladen.

- In der 1. Etage im Haus 1 (auf dem Flur des Immatrikulations- und Prü- fungsamtes) befindet sich eine Validie- rungsstation, d. h. ein Gerät zur Aktua- lisierung der Gültigkeit der FH-Card für das eingeschriebene Semester.

Seit Kurzem kann die FH-Card auch als Zahlungsmittel beim Drucken und Kopie-ren eingesetzt werden. Die Geräte befin-den sich an folgenden Standorten:

Bibliothek

Haus 1:Raum 237

Haus 2:Raum 217

Wenn du einen Internationalen Studie-rendenausweis (ISIC) benötigst, wende dich an den Kassenwart des AStA. Wenn du mehr über den ISIC wissen willst, dann schau am besten im Internet unterwww.isic.de nach.

01.09.2014-31.08.2015

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Webmail & Portalzugänge

Ein Hochschul-Account ist für das Studi-um an der Hochschule Neubrandenburg ganz wichtig, denn über diesen Zugang und das damit verbundene E-Mail-Post-fach bist Du mit der Hochschule für alle Studierenden-Informationen verbunden. Deinen Hochschul-Account erhältst du persönlich von einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter des ZIMT – Zentrum für Infor-mations- und Medientechnologie – der Hochschule zu Beginn deines Studiums. Dazu finden zu Beginn des Semesters für die neuen Studierenden Einführungsver-anstaltungen statt. Hier wird erklärt, wel-cher Internet-Zugang für dich möglich ist und welche Rechte und Pflichten du bei der Nutzung des Hochschul-Accounts hast.

Mit dem Hochschul-Account bekommst du ein persönliches E-Mail-Postfach. Die-ses Postfach wird für deine „dienstlichen“ Belange verwendet. Das heißt, Nachrich-ten von der Bibliothek, Hinweise aus dem E-Learning-System etc. erreichen dich über dieses E-Mail-Postfach. Du solltest als Studentin/Student deine Nachrichten re-gelmäßig abrufen.

Dir steht mit der Nutzung des Hoch-schul-E-Mail-Postfaches auch der Online-Kalender zur Verfügung. Dieser Kalender hat vielfältige Funktionen zur persönlichen Terminplanung und ebenso als Gruppen-Kalender, z. B. zur gemeinsamen Termin-findung. Du kannst deinen Terminkalender über die Weboberfläche unter https://webmail.hs-nb.de erreichen und nutzen.

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Hochschul-Account E-Mail-Account

Kalender

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Webmail & Portalzugänge

Die Hochschule Neubrandenburg ver-fügt über ein leistungsfähiges, drahtge-bundenes und drahtloses DV-Netz (NECA-NE – Neubrandenburger Campusnetz) für Server und Arbeitsplatzstationen und über genügend Bandbreite an der Schnittstelle zur Außenwelt, dem Internet.

Durch das Studentenwerk wurde bei der Sanierung der Wohnheime 1 bis 4 in den

LAN (local area network) bis in die Wohn-heimzimmer hinein errichtet, das wiede-rum über LWL (Lichtwellenleiter) mit dem NECANE verbunden ist. Wohnheimbe-wohner haben die Möglichkeit, dieses Netz zu nutzen. Voraussetzung sind eine Netzwerkkarte (meist vorhanden) oder WLAN(Funk)-Adapter.

Neben dem SB-Terminal, der mit der multifunktionalen FH-Card genutzt wer-den kann, stehen dir erste Selbstbedie-nungsfunktionen „Online“ zur Verfügung. Damit kannst du eine Reihe von Verwal-tungs-Funktionen über das Internet erledi-gen:

- Ausdruck von Bescheinigungen (Stammdatenblatt, Studienbescheini- gungen, Bescheinigung nach § 9 BAföG)- Adressänderung- Anzeige und Ausdruck von Prüfungs- noten und Notenspiegel

- Informationen über angemeldete Prü- fungen- Rückmeldung zum neuen Semester und Bezahlung der Semestergebühr per Lastschrift (nur während des Rückmeldezeitraums möglich)

Im Hochschul-Webportal treffen sich die verschiedenen Web-Anwendungen aus dem Campus-Netz der Hochschule:

- Aktuelle Hochschul-Nachrichten- Dokumente, Informationen- Formulare (online)

- Datenbanken für Abschlussarbeiten- Verwaltung von Netzgeräten im Wohn- heim und für das WLAN der Hoch- schule- Zugang zum e-Learning- Webmail- SB-Online und vieles mehr

Das Web-Portal ist (auch außerhalb des Campusnetzes) über die Adresse https://portal.hs-nb.de zu erreichen.

Für die Anmeldung musst du deinen HS-Account verwenden.

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SB-Online

Hochschulportal

Netzwerk

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Gebühren & BAföG

Semesterbeitrag

Beglaubigen von Unterschriften, Handzeichen und Negativen, je Seite

Beglaubigen von Abschriften, Ablichtungen usw., je Seite

Beglaubigungen von Vervielfäl-tigungen, die mit Bürodruck-geräten hergestellt sind, und Durchschriften und Vervielfäl-tigungen, die mit Lichtpaus-, Fotokopier- oder ähnlichen Geräten hergestellt werden,für den ersten Abdruck je Urkunde

für jeden weiteren Abdruck

Beglaubigung von Urkunden und Bescheinigungen für den Gebrauch im Ausland

Sonstige Bescheinigungen

BAföG steht für das Bundesausbildungs-förderungsgesetz. Es ist eine Hilfe des Staates für das Studium und zwar für den Lebensunterhalt und die Ausbildung. BAföG kannst du nur erhalten durch An-tragstellung mit den entsprechenden Formblättern beim für dich zuständigen Studentenwerk Greifswald.

(www.studentenwerk-greifswald.de).

Nach § 8 BAföG erhalten in der Regel deutsche Studierende und Praktikanten, unter bestimmten Voraussetzungen auch Schüler und ausländische Auszubildende, Ausbildungsförderung. Nach dem 4. Fach-semester musst du dem Amt einen Lei-stungsnachweis vorlegen, damit du weiter BAföG-Förderung erhältst (§ 48 BAföG). Gemäß § 10 BAföG darf zu Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. Es gibt jedoch einige Aus-nahmen: Besteht grundsätzlich Anspruch auf BAföG, wird zunächst erstmal festge-stellt, wie hoch der Bedarf ist. Dieser Be-darf ist im BAföG festgelegt. Die Höhe der BAföG-Sätze ist abhängig davon, ob du bei den Eltern wohnst, Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung beste-hen, d. h. du selbstversichert bist und ob Mietkosten den Bedarf von 146,00 Euro übersteigen. Dann erhöht sich der Bedarf monatlich um maximal 72,00 Euro. Die Förderung wird monatlich im Voraus je zur Hälfte als Zuschuss und als nichtverzinsli-ches Bankdarlehen ausgezahlt. Informa-tionen zur Rückzahlung erhältst du unter: www.bundesverwaltungsamt.de.

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Gebühren

BAföG

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Gebühren & BAföG

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BAföG-Bedarfssatzfür Studierende

GrundbedarfBedarf für UnterkunftRegelbedarf

Krankenversicherungs- undPflegeversicherungszuschlagMaximalförderung ohneKinderbetreuungszuschlag

nicht bei den Eltern wohnend

bei den Eltern wohnend

Formblatt Erläuterung

Formblatt 1Antrag aufAusbildungsförderung

Anlage zu Formblatt 1schulischer und beruflicher Werdegang

Formblatt 2Bescheinigung nach § 9 BAföG

Formblatt 3Erklärung des Ehegatten, des Vaters, der Mutter

Wozu wird es benötigt?

ErstantragWiederholungsantrag

beim Erstantrag sowie nach einer Unterbrechung der Ausbildung und beim Antrag auf Auslands-BaföG

Erst- und WiederholungsantragDie Hochschule Neubrandenburg, die Univer-sität Greifswald sowie die Fachhochschule Stralsund liefern mit den Semesterunterlagen eine Bescheinigung nach § 9 BAföG, die an Stelle des Formblatts 2 abzugeben ist.

Erst- und WiederholungsantragErzielen beide Eltern Einkünfte, ist jeweils eine Erklärung einzureichen (außer bei elternunab-hängiger Förderung).

Der Kinderbetreuungszuschlag, der als Zuschuss gezahlt wird, erhöht den Bedarf um 113,00 Euro monatlich für das erste

und um 85,00 Euro monatlich für die wei-teren Kinder des Studierenden.

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Gebühren & BAföG

Auf die Waisenrente wird ein monatlicher

-willigungszeitraum von 12 Monaten aus-gegangen werden.

Unverheiratete, kinderlose Studierende können in einem Bewilligungszeitraum

-dend ist dabei das Gesamteinkommen im Bewilligungszeitraum. Es spielt somit keine

werden oder ob sich der Verdienst auf mehrere Monate verteilt, so dass insge-

-rechnungsfrei.

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Formblatt Erläuterung

Formblatt 4

Formblatt 5Leistungsnachweis

Formblatt 6Auslands-BAföG

Formblatt 7Aktualisierungsantrag

Formblatt 8Vorausleistung

Wozu wird es benötigt?

nur von Ausländerinnen und Ausländern beim Erstantrag abzugeben, wenn auch die Eltern und der/die Ehegatte/in keine Deutschen sind

normalerweise nach dem 4. Fachsemester, in Ausnahmefällen nach dem 2. und 4. Fach-semester

zur Beantragung von Auslands-BAföG

bei jedem Aktualisierungsantrag (dieser ist zu stellen, wenn die Eltern aktuell weniger Einkommen erzielen)

nur bei Antrag auf Vorausleistung

Waisenrente

Gewerbe/

Selbstständigkeit

Einkommen Einkünfte, die du als BAföG-Empfänger selbst erzielst, müssen dem BAföG-Amt bekannt gegeben werden. Dabei sind nur Einkünfte relevant, die während des Bewil-ligungszeitraumes erzielt werden. Es gibt verschiedene Arten von Einkommen, die jeweils unterschiedlich behandelt werden und auf die es andere Freibeträge gibt. Dazu zählen:

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Gebühren & BAföG

Eine während des Praktikums erzielte Vergütung ist Einkommen im Sinne des BAföG. Ist das Praktikum für das Studium notwendig und vorgeschrieben, so werden zunächst die Werbungskosten in Höhe von

eine Sozialpauschale von 21,5 % berück-sichtigt. Der verbleibende Betrag wird voll vom BAföG abgezogen. Die entsprechen-den Nachweise sind dem BAföG-Amt vor-zulegen.

Achtung!Bei unterschiedlichen Einkunftsarten ist

zu berücksichtigen, dass die Werbungsko-sten und Freibeträge nur einmal berück-sichtigt werden.

Studentenwerk GreifswaldAußenstelle NeubrandenburgRaum: 1101 - Wohnheim 1E-Mail: [email protected]

Sachbearbeiterin A - LFrau EnglerTel.: 0395 5693-9107

Sachbearbeiterin M - ZFrau BoldtTel.: 0395 5693-9105

SekretariatFrau KagelTel.: 0395 5693-9106

ÖffnungszeitenDienstag 10.00 - 12.30 Uhr 14.30 - 16.00 UhrMittwoch 10.00 - 12.30 UhrDonnerstag 10.00 - 12.30 Uhr

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Praktikumsvergütung Kontakt

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Bibliothek

Deine FH-Card berechtigt dich zur Ent-leihung von Medien. Mit deinem ersten Entleihungswunsch wendest du dich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Ausleihtheke. Die FH-Card ist nicht über-tragbar. Bei Verlust muss die Bibliothek umgehend informiert werden, damit das Nutzerkonto gesperrt wird, um somit Miss-brauch zu verhindern. Des Weiteren sind der Bibliothek Änderung der Anschrift und E-Mail-Adresse mitzuteilen. Die Anmel-dung und die Nutzung der Hochschulbi-bliothek sind kostenlos. Im Anmeldege-spräch erhältst du von den Mitarbeitern weitere Informationen. Während der Öff-nungszeiten steht ein Selbstverbuchungs-automat zur Verfügung.

Die Leihfrist beträgt 4 Wochen. Die Ver-längerung ist mehrmals möglich. Infor-miere dich über deine ausgeliehenen Me-dien in deinem Nutzerkonto über die Be-

nutzerinfo. Als „Nicht ausleihbar“ gekenn-zeichnete Literatur (außer Loseblattwerke) kann über Nacht und übers Wochenende wie folgt entliehen werden:Montag bis Mittwoch ab 16.00 UhrDonnerstag ab 17.00 UhrFreitag ab 12.00 Uhrvor jedem Feiertag ab 12.00 Uhr

Die Rückgabe der Literatur muss bis zum nächsten Öffnungstag, 10.00 Uhr, erfol-gen.

Medien, die zurzeit entliehen sind, kannst du vormerken lassen. Du musst ei-ne Vormerkkarte ausfüllen (an der Aus-leihtheke erhältlich) mit folgenden Anga-ben: Verfasser, Titel und Signatur sowie deine Adresse. Derzeit ist es nicht möglich, Vormerkungen online über den Biblio-thekskatalog zu tätigen. Pro Vormerkung

wirst per E-Mail benachrichtigt, wenn das vorgemerkte Buch bereit liegt.

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Benutzung

Leihfristen

Vormerkungen

Vorlesungszeit

ÖffnungszeitenMontag - Freitag9.00 - 19.00 UhrSamstag9.00 -16.00 Uhr

ServicezeitenMontag - Freitag9.00 - 16.00 Uhr

Vorlesungsfreie Zeitim Wintersemester

ÖffnungszeitenMontag - Freitag9.00 - 19.00 Uhr

ServicezeitenMontag - Freitag9.00 - 16.00 Uhr

Vorlesungsfreie Zeitim Sommersemester

ÖffnungszeitenMontag - Freitag9.00 - 17.00 Uhr

ServicezeitenMontag - Freitag9.00 - 15.00 Uhr

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Service

Wichtige Termine im Wintersemester 2014/2015:

Vorlesungszeit (einschließlich Prüfungen) 15.09.2014 - 06.02.2015Vorlesungsfreie Tage 22.12.2014 - 02.01.2015Rückmeldung für das Sommersemester 12.01.2015 - 06.02.2015

Für jeden Studiengang finden Einfüh-rungsveranstaltungen statt. Bitte informie-re dich auf der Internetseite deines Fach-bereiches oder an den Aushängen an den Fachbereichssekretariaten.

Informationen und Beratung rund um den Start ins Studium. Der Servicemarkt findet am 26.09.2014 von 11.00 bis 13.00 Uhr im Foyer vor der Mensa, im Wintergarten und auf den Fluren im EG Haus 1 statt.

Das Zentrum für Informations- und Me-dientechnologien (ZIMT) ist eine zentrale Einrichtung, die aus den Bereichen Multi-mediazentrum und Hochschulrechenzen-trum hervorgegangen ist. Die Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter sind zuständig für Aufgaben der digitalen Informationsverar-beitung, der technischen Kommunikation und für den Einsatz neuer multimedialer Technologien in Studium, Lehre, For-

schung und Verwaltung. Für dich bietet das ZIMT eine Vielzahl von Serviceleistun-gen und Mediendiensten, die an dieser Stelle nicht alle aufgelistet werden kön-nen. Die Medientechnik des ZIMT kann von allen Angehörigen der Hochschule für den Einsatz in Lehre, Studium und For-schung ausgeliehen werden. Die Anmel-dung bzw. Bestellung kann auch per E-Mail erfolgen: [email protected]

Für die Ausleihe stehen u. a. folgende Geräte zur Verfügung:

Projektionstechnik:- D/V-Projektoren (Beamer)- Dokumentenkamera- Diaprojektoren- Overheadprojektoren

Computertechnik:- Laptop (nur stundenweise Ausleihe für Lehrveranstaltungen)- USB-Stick

Audiotechnik:- Kompaktanlagen- Sprachrekorder- Diktiergeräte (SONY - Normalkassette)- Transkriptionsgerät (Normalkassette)- Mikrofone

Fototechnik:- Kamera- digitale Fotoapparate (Olympus, Smart-Media Card bzw. SD-Card)- Stative

Videotechnik:- S-VHS-Kamera- digitale Camcorder (mini-DV)- VHS-Rekorder- DVD-Player

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Einführungstage

Servicemarkt für

Erstsemester

ZIMT

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Service

Zu den ausgewiesenen Öffnungszeiten kannst du dich im Raum 363 im Haus 1 melden. Bitte nutze für die weiteren Infor-mationen das Internet: www.hs-nb.de/zimt.html.de.

Das Sprachenzentrum orientiert sich an den Sprachkompetenzstufen des Gemein-samen Europäischen Referenzrahmens (GER). Dieser GER stellt die Kriterien für die Beschreibung von Sprachkompetenzen bereit. Damit soll die gegenseitige Aner-kennung von Qualifikationsnachweisen erleichtert werden, die in unterschiedli-chen nationalen und internationalen Kon-texten erworben werden.

Leiter, Sprachlektor EnglischRoss CopelandRaum: 368 - Haus 1Tel.: 0395 5693-1600E-Mail: [email protected]

Sprachlektorin Englisch, Französisch, SpanischOdile HaydariRaum: 364 - Haus 1Tel.: 0395 5693-1601E-Mail: [email protected]

Sprachlektorin EnglischAdriana ZühlkeRaum: 369 - Haus 1Tel.: 0395 5693-1602E-Mail: [email protected]

LernManagementSystemStudierende und Lehrende der Hoch-

schule Neubrandenburg finden hier virtu-elle Lernmaterialien als Ergänzung zum

Präsenzunterricht. Darüber hinaus beste-hen viele Möglichkeiten, sich mit Studie-renden und Lehrenden in Foren und Chats auszutauschen: http://lms.hs-nb.de

Das International Office ist zuständig für die vorbereitende Unterstützung der Akti-vitäten von Studierenden im Ausland, für die Betreuung und Bewerbung ausländi-scher Gaststudierender und deren weitere Betreuung nach der Immatrikulation. Hier erhältst du Informationen zu Studien- und Praktikumsaufenthalten im Ausland sowie über Möglichkeiten einer finanziellen För-derung (Stipendien).

AnsprechpartnerinnenDorina MackedanzKarina BohlRaum: 258 - Haus 1Tel.: 0395 5693-1110E-Mail: [email protected]

Eine persönliche Beratung ist während der ausgewiesenen Sprechzeiten für dich möglich.

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International

OfficeSprachenzentrum

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Service

Aufgabe der Allgemeinen Sozialbera-tung ist die Unterstützung und Beratung bei allen Themen, die dich bewegen – pri-vat oder im Studium. Im Mittelpunkt ste-hen vor allem soziale Fragen und soziale Probleme der verschiedensten Art rund ums Studium. Die vertraulich behandelten Gespräche mit den Sozialberatern dienen der individuellen Klärung und Orientie-rung und sollen Entscheidungsfindungen erleichtern. Mögliche Themen:- Allgemeine finanzielle Vergünstigungen für Studierende,- Versicherungsfragen,- Möglichkeiten der Studienfinanzierung (außer BAföG),- Studieren mit Kind,- Studieren mit Behinderung und chroni- scher Krankheit,- Ausländische Studierende in Deutschland.

Besonders für Erstsemester und ausländi-sche Studierende, die eine Orientierung hinsichtlich der Behörden und staatlichen Institutionen benötigen, kann die Sozialbe-ratung hilfreich sein. Du erreichst die Sozi-alberatung direkt an unserer Hochschule.

Daniel HerzRaum: 371 - Haus 1Tel.: 0395 5693-9109E-Mail: herz@studentenwerk- greifswald.deSprechzeiten:Montag 9.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.00 Uhr

Studentenwerk Greifswald

Tel.: 03834 861704E-Mail: beratung@studentenwerk- greifswald.de

Die Psychologische Beratung unterstützt insbesondere bei studienbezogenen Pro-blemlagen (z. B. Lern- und Arbeitsstörun-gen, Prüfungsangst) und persönlichen Pro-blemen (u. a. Identitäts- und Selbstwert-probleme, Ängste, depressive Verstim-mungen).

Alle Informationen werden vertraulich behandelt. Auf Wunsch werden die Bera-tungen anonym durchgeführt.

Beratungen und Terminvereinbarungen sind auch telefonisch und per E-Mail mög-lich. Die Psychologische Beratung ist zu erreichen unter: [email protected].

Dipl.-Psych. Stephan HammerRaum: 371 - Haus 1Tel.: 0395 5693-9108Sprechzeiten:Mittwoch17.00 - 18.00 Uhrund nach Vereinbarung

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Psychologische

Beratung

Sozialberatung

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Service

Nützliches für dein Studentendasein wie USB-Sticks, T-Shirts, Poloshirts, Collegeta-schen, Basecaps, Kaffeebecher, Baumwoll-taschen oder Pins im Hochschuldesign findest du in unserem Hochschulshop, der jeden Dienstag von 12.15 - 15.00 Uhr im Haus 1, Raum 263 für dich geöffnet ist.

Hier eine kleine Auswahl:

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Hochschulshop

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Mensa & Cafeteria

Abwechslung und eine große Auswahl an Essen und Getränken – und das bei kleinen Preisen. Diese Kombination gibt es in den Mensen und Cafeterien des Stu-dentenwerkes Greifswald. Unmittelbar auf dem Campus der Hochschule befindet sich die Mensa. Studierende, Hochschulange-hörige und Gäste können hier täglich aus verschiedenen Komponenten ihr Menü selbst zusammenstellen. Die Bezahlung erfolgt bargeldlos mit der FH-Card. Eine Barzahlung ist auch möglich, aber zeitauf-wendiger. Gästekarten sind in der Mensa erhältlich.

Den aktuellen Speiseplan findest du auf der Hochschulwebsite www.hs-nb.de > Campus > Mensa

AnsprechpartnerHolger BielangTel.: 0395 5693-9100E-Mail: mensanb@studentenwerk- greifswald.de

Öffnungszeiten MensaMontag - Freitag von 11.00 - 14.00 Uhr

Die Cafeteria befindet sich vorübergehend im Gartenhaus neben dem Wirtschaftshof (beim Ausgang zum Haus 3).

Öffnungszeiten Cafeterias. Aushang

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Studentische Selbstverwaltung

Das Studierendenparlament, abgekürzt StuPa, ist das höchste beschlussfassende Wahlgremium (Organ) einer verfassten Studierendenschaft in Deutschland.

Zu den Aufgaben des StuPa's zählen insbesondere:- Wahl und Kontrolle der Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA)- Feststellung und Kontrolle des Haus- haltsplanes- Beschluss der Satzung und ihrer Ergän- zungsordnungen- Beschlüsse über die finanzielle Unter- stützung studentischer Eigeninitiativen- Entscheidungen grundsätzlicher Belan- ge der Studierendenschaft

sich als Wahlkandidat aufstellen und wäh-len lassen. Auch die Mitglieder des Studie-rendenparlaments werden erneut gewählt. Möchtest du selbst Entscheidungen und Richtungen mitbestimmen, dann wende dich an das StuPa. Das Büro befindet sich im Haus 1 im Raum 148. Wenn du Wahl-kandidat werden oder deine Stimme ab-geben willst, wende dich an deinen Fach-schaftsrat oder den Allgemeinen Studie-rendenausschuss (AStA). www.ssv.hs-nb.de, E-Mail: [email protected].

Der AStA (Allgemeiner Studierenden-ausschuss) ist innerhalb der studentischen Selbstverwaltung das ausführende Organ. Er setzt die Beschlüsse des Studierenden-parlamentes (StuPa) um. Darüber hinaus sichert er die Durchführung der nach Lan-deshochschulgesetz M-V aufgeführten Aufgaben studentischer Selbstverwaltun-gen. Im AStA kann jeder Studierende in den verschiedenen Referaten mitarbeiten. Lediglich die Leitungspositionen müssen

Legislaturbeginn des StuPa's, gewählt wer-

kann jedoch aus gegebenem Anlass auch vorzeitig beendet werden.

HauptreferateHauptreferate sind Hochschulpolitik, So-

ziales, Kultur, Ausland, Sport und Gleich-stellung (Gender).

Medienreferate (Nebenreferate)Diese Referate sind für die Umsetzung

der Aufgaben nicht zwingend erforderlich. Dennoch sind sie eine enorme Bereiche-rung des studentischen Lebens und bieten Raum für kulturelle und politische Gestal-tungsmöglichkeiten und studentisches En-gagement. Diese Medienreferate richten sich mit ihren Angeboten ausschließlich an Studierende und Hochschulangehörige. Dazu zählen Studentenclub, Radio H.i.R.N., Kinokombinat, Freie Hochschulzeitung FHZ, Referat Grafik und Design und Refe-rat Presse & Web. Alle genannten Referate besitzen keinen kommerziellen Charakter und sind nicht gewinnorientiert.E-Mail: [email protected].

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StuPa AStA

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Studentische Selbstverwaltung

Fachschaftsräte

Die Fachschaftsräte unterstützen dich innerhalb des Studiums und stehen mit Rat und Tat zur Seite wenn es hier und da mal klemmt.

Fachschaftsrat LG E-Mail: [email protected]

Fachschaftsrat Gesundheit, Pflege, Management E-Mail: [email protected]

Fachschaftsrat Agrarwirtschaft und Lebensmittelwissenschaften E-Mail: [email protected]

Fachschaftsrat Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung E-Mail: [email protected]

-fe für Studierende e. V. an der Hochschule Neubrandenburg unterstützt finanziell hilfsbedürftige Studierende in vorüberge-henden Notlagen. In den vergangenen

-chen Studierenden helfen, so u. a. allein-stehenden Müttern mit Kindern, plötzlich erkrankten Studierenden oder auch Stu-dierenden mit vorübergehenden ausblei-benden BAföG-Zahlungen.

Vorstand Robert Northoff (Vorsitzender)Tel.: 0395 5693-5508Roman Frank Oppermann (stellv. Vorsit-zender)Tel.: 0395 5693-3110Clemens Fuchs (Schriftführer)Tel.: 0395 5693-2102Stud. Mitarbeiter von Prof. Northoff (Schatzmeister)E-Mail: [email protected]

Regelmäßige Spenden oder Einmalzah-lungen sind sehr willkommen, damit der Verein seine Aufgabe auch weiterhin erfül-len kann. Spendenquittungen erteilt der Schatzmeister.

Der Hochschulsportverein (HSV) wurde am 27.07.1990 in Neubrandenburg ge-gründet und betreibt Amateursport wie Laufen, Fußball, Triathlon, Volleyball, Ae-robic, Hallenhockey, Badminton, Tischten-nis und im Zusammenhang damit Freizeit-pflege. Er pflegt und fördert insbesondere:

- Wettkampfsport,- Freizeit- und Gesundheitssport,- Familien- und Seniorensport,

AnsprechpartnerOrtwin KowalzikTel.: 0395 5693-9110E-Mail: [email protected]

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Hilfe für

& Vereine

Studierende e.V.

HSV

Hochschulsport

mit dem

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Weitere Angebote

Dienstags heißt es um 20.00 Uhr im Hörsaal 1, Haus 1 „Licht aus, Film an“. Die Termine werden durch Aushänge, Flyer und auch unter www.ssv.hs-nb.de bekannt gegeben. Im Hochschulkino werden von Studierenden für Studierende ausgewählte Filme aus allen Genres gezeigt. Das Pro-gramm findest du auf Plakaten und Flyern

-machen und hinter die Kulissen schauen oder für einen geringen Unkostenbeitrag von 2,00 Euro einfach zuschauen und ge-nießen.

Die zum Campus gehörende Sauna ist eine Einrichtung des Studentenwerkes Greifswald und befindet sich im Funktions-trakt der Studentenwohnheime.

Zu günstigen Eintrittspreisen steht die Sauna für Studierende und andere Hoch-schulangehörige zur Nutzung bereit. Öffnungszeiten:Montag 18.00 - 22.00 UhrDienstag 18.00 - 22.00 Uhr (Frauensauna)Mittwoch 18.00 - 22.00 Uhr (nur Studierende)

hat unser Hochschulradio seinen eigenen Sendeplatz auf der Frequenz 88,0 Neu-brandenburger Radiotreff. Kreative Stu-dierende können sich sowohl bei der Ge-staltung der Sendung, als auch in der Or-ganisation des studentischen Lebens und Veranstaltungen beteiligen. Du findest das Studentenradio H.i.R.N. im Medienbüro Raum 135.

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Kino

Sauna

Studentenradio

H.i.R.N.

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Mit dem Akademischen Karrierenetz-werk (AKaNet) besitzt die Hochschule Neubrandenburg eine eigene soziale Plattform für Studieninteressierte, Studie-rende und Alumni, die Absolventinnen und Absolventen der Hochschule.

Kontakte und NetworkingIm Kern ist das AKaNet eine Kontakt-

plattform, die es dir erlaubt mit anderen Studieninteressierten, mit Studierenden und Profs sowie Alumni in Kontakt zu tre-ten - sei es, um Fragen zum Studium und Studentenleben zu stellen bzw. um Rat zum Berufseinstieg oder zur Karrierepla-nung zu bitten.

InformationenAls Netzwerkteilnehmer erhältst du ge-

zielt interessen-, fachbereichs- bzw. studi-engangbezogene Informationen, wie Ein-ladungen zu Veranstaltungen, Erinnerun-gen an Fristen oder Tipps für die ersten Wochen vor und nach Studienbeginn.

BerufsorientierungEin Berufsfeldlexikon präsentiert dir tat-

sächliche Tätigkeitsfelder von Absolventin-nen und Absovlenten der angebotenen Studiengänge. Berufsfeldporträts stellen darüber hinaus einzelne Tätigkeiten und die jeweiligen Alumni vor.

Stellen- und Projektangebote-

projekte können über integrierte Karriere-börse angeboten oder gesucht werden.

Informiere dich auf unseren Seite auf Facebook und YouTube:

www.facebook.com/ hochschule.neubrandenburg

www.youtube.com/hsnbtv

Social Media

Akademisches

Karrierenetzwerk

Facebook & YouTube

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