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bmlfuw.gv.at HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 RISIKOGEBIET: Alpenrhein 8001

HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN 2015 … · Der Feststoff- und Wasserhaushalt wird im Zuge der Maßnahmenplanung und Abflussuntersuchung berücksichtigt. Vorgesehene …

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HOCHWASSERRISIKO-MANAGEMENTPLAN 2015

RISIKOGEBIET:Alpenrhein8001

IMPRESSUM

Medieninhaber und Herausgeber:BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFTStubenring 1, 1010 WienDVR (Datenverarbeitungsregister-Nummer): 0000183

Gesamtkoordination: BMLFUW Sektion IV: WasserwirtschaftFachlich/rechtliche Bearbeitung: BMLFUW Abteilung IV/6 Schutzwasserwirtschaft, Abteilung IV/1 Wasserlegistik und -ökonomieTechnische Bearbeitung: Umweltbundesamt GmbH

Druck: Gedruckt nach der Richtlinie "Druckerzeugnisse" des Österreichischen Umweltzeichens.

Zentrale Kopierstelle des BMLFUW, UW-Nr. 907.Alle Rechte vorbehalten.Wien, 06.11.2015

1. ALLGEMEINES ZUR BESTIMMUNG VONRISIKOGEBIETEN

Die vergangenen Jahre waren für das Hochwasserrisikomanagement in Österreich eine besondereHerausforderung und Chance zugleich: Die Bewältigung der für unser Empfinden in letzter Zeit immerhäufiger und wuchtiger auftretenden Hochwässer erforderte den Zusammenhalt aller Österreicherinnen undÖsterreicher. Österreich hat seine Strategie zum Schutz vor Naturgefahren seit dem Hochwasserjahr 2002deutlich weiterentwickelt. Ziel ist ein "integrales Risikomanagement", das eine möglichst große Sicherheitvor Hochwasser durch ein sinnvolles Zusammenwirken von naturnahen, raumplanerischen, bautechnischen,organisatorischen und bewusstseinsbildenden Maßnahmen gewährleistet.Die sogenannten "Jahrhunderthochwässer" 2002 und 2013 sind gegenwärtig noch sehr stark im Bewusstseinder Bevölkerung verankert. Speziell das Ereignis 2002 hat nicht nur in Österreich sondern auch internationaleinen Prozess initiiert, der im Jahr 2007 zum Erlass der sogenannten EU-Hochwasserrichtlinie führte. DieseRichtlinie hat zum Ziel, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zuschaffen.Hochwasser wird als zeitlich beschränkte Überflutung von Land, das normalerweise nicht mit Wasserbedeckt ist, definiert. Hochwasserrisiko ist eine Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts einesHochwasserereignisses und der hochwasserbedingten potenziellen nachteiligen Folgen auf die menschlicheGesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten. Die EU-Hochwasserrichtliniewurde im Österreichischen Wasserrechtsgesetz implementiert und wird in regelmäßigen Abständen (6 Jahre)in jeweils drei Arbeitsschritten umgesetzt.Der erste Arbeitsschritt "Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos und Ausweisung von Gebieten mitpotenziellem signifikantem Hochwasserrisiko (= Risikogebiete)" beinhaltet die Analyse von bundesweiteinheitlichen und leicht verfügbaren Datensätzen zu vergangenen Hochwässern sowie zu Bevölkerung,Landnutzung, Infrastruktur, Gebäuden etc. Anhand dieser Grundlagen wurde eine Bewertung desHochwasserrisikos durchgeführt und als Ergebnis wurden 391 Risikogebiete bestimmt. Dieser Arbeitsschrittwurde im Jahr 2011 fertiggestellt.Im zweiten Arbeitsschritt wurden bis Ende 2013 für zumindest diese RisikogebieteHochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten erstellt. Die Gefahrenkarten zeigen dieÜberflutungsflächen für drei unterschiedliche Hochwasserwahrscheinlichkeiten und geben Auskunft übermögliche Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten während eines Hochwassers. Die Risikokartenverschneiden die Information aus den Gefahrenkarten mit Informationen zur Bevölkerung, Infrastruktur,Landnutzung sowie zu weiteren Schutzgütern und weisen damit auf mögliche Schäden an diesenSchutzgütern hin.Auf Grundlage der beiden ersten Arbeitsschritte wurden bis Ende 2015 im dritten Arbeitsschritt sogenannteHochwasserrisikomanagementpläne erstellt. Im Rahmen dieser Pläne wurden Ziele zur Risikoreduktiondefiniert, Maßnahmen zum Erreichen der Ziele ausgewählt sowie die Rangfolge der Umsetzung derMaßnahmen festgelegt. Der Schwerpunkt der Maßnahmen war dabei auf Vermeidung, Schutz und Vorsorgezu legen.Die Ergebnisse aller drei Arbeitsschritte sind auf der Homepage des BMLFUW (http://wisa.bmlfuw.gv.at)öffentlich zugänglich.

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2. BESCHREIBUNG DES RISIKOGEBIETES

Das Risikogebiet 8001 Alpenrhein (APSFR 8001) befindet sich ab der Einmündung ILL, bei Km 65, bis zurMündung in den Bodensee, bei Km 91, im Zuständigkeitsbereich der Internationalen Rheinregulierung(IRR). Von Km 61,5 bis Km 65 erstreckt sich der Zuständigkeitsbereich der Bundeswasserbauverwaltung(BWV). Der Alpenrhein hat seinen Ursprung im Schweizer Kanton Graubünden, bei Tamins (590 m ü.A.)vereinigen sich Vorderrhein und Hinterrhein zum Alpenrhein. Er fließt durch das glazial geprägte Rheintal,die größten Zubringer sind Plessur, Landquart, Tamina und die ILL. Das Einzugsgebiet des Alpenrheinsbeträgt 6.119 km². Der Rhein besitzt einen stark alpinen Abflusscharakter, durch Starkniederschläge imEinzugsgebiet (EZG) kann innerhalb von wenigen Stunden ein Hochwasser anschwellen. DieÜberflutungsflächen bei HQ300 liegen auf dem Gemeindegebiet von Feldkirch, Meiningen, Koblach,Mäder, Götzis, Altach, Hohenems, Lustenau, Lauterach, Höchst, Fußach, Gaißau und Hard. Der HW-Schutzdes Alpenrheins ist im Bereich dieses Risikogebiets auf eine 100 Jährliches Ereignis (3.100 m³/s) ausgebaut,die Ufer sind hart verbaut und der ökologische Zustand weist Defizite auf. Die Passierbarkeit der Zuflüsseund die Vernetzung mit dem Umland sind in vielen Bereichen des Alpenrheins nicht gegeben. DasAbflussregime des Alpenrheins ist durch mehrere Kraftwerke oberhalb des Risikogebiets und an denZubringern beeinflusst, es kommt zu täglichem Schwall- und Sunk im Gewässer. Im HQ300-Überflutungsbereich des Alpenrheins werden TW-Brunnen für die kommunale Versorgung betrieben undsind mehrere TW-Schongebiete ausgewiesen.Überwiegende Teile aus dem Maßnahmenbereich Vorsorge sind im aktuellen Zyklus bereits erfüllt worden.Die Gefahrenzonenplanung ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Die aus der Blauzonenverordnungresultierenden Änderungen in der Raumplanung werden derzeit bearbeitet. Das Hochwasserschutzprojekt "Rhein, Erholung und Sicherheit" (Rhesi) unter der Leitung der Internationalen Rheinregulierung (IRR) istderzeit in Ausarbeitung. Darüber hinaus leitet sich aus dem Maßnahmenbereich Schutz noch besondererHandlungsbedarf bei privatem und privat finanziertem Objektschutz auf freiwilliger Basis ab.Bildung und Bewusstseinsbildung für den Integralen Hochwasserschutz entsprechen Großteils denMindeststandards. Eine Intensivierung dieser Kerngebiete ist im kommenden Zyklus anzustreben.Monitoringsysteme und Prognosemodelle sind vorhanden und werden auf dem Stand der Technik gehalten.Im Bereich Katastrophenschutz (Handlungsfeld Vorbereitung) werden die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Festlegung der Rangfolge:1 .......hohe Priorität2 .......mittlere Priorität3 .......niedrige Priorität- .......keine Priorität

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3. ABSTIMMUNG DER MASSNAHMENPLANUNG

An der Erstellung der Risikopläne waren folgende Institutionen beteiligt:die Gemeinden Feldkirch, Meiningen, Koblach, Mäder, Altach, Götzis, Hohenems, Lustenau, Höchst,Fussach, Hard, Gaißau, Lauterach, die Internationale Rheinregulierung (IRR) die Wildbach undLawinenverbauung und die Bundeswasserbauverwaltung.Vom Land Vorarlberg waren die Abteilungen Wasserwirtschaft, Raumplanung und Baurecht sowie Inneresund Sicherheit involviert.

3.1 KOORDINIERUNG MIT ÖKOLOGISCHEN ZIELSETZUNGEN

Für gegenständliches Risikogebiet wurde das Entwicklungskonzept Alpenrhein erstellt. Dieses dient alsGrundlage für die Maßnahmenplanung. Vor der Umsetzung von Maßnahmen wird deren Einfluss auf dieUmweltziele der EU-WRRL geprüft.

3.2 BEITRAG ZUR KLIMAWANDELANPASSUNG

keine Angaben

3.3 ZUSAMMENARBEIT UND INFORMATION

Für die Erstellung des Hochwasserrisikomanagementplans wurden im Vorfeld die InternationaleRheinregulierung (IRR) und die betroffenen Gemeinden über Ziel und Inhalt der EU-Hochwasserrichtlinieund den daraus resultierenden Risikomanagementplan informiert.

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4. ERGEBNIS DER MASSNAHMENPLANUNG

Das Ergebnis der Maßnahmenplanung ist eine Zusammenfassung der Maßnahmentypen (linke Spalte) undderen Rangfolge (rechte Spalte, 1, 2, 3, -, nicht vorgesehen), die auf die Erreichung der angemessenen Zieledes Hochwasserrisikomanagements abzielen.

Rangfolge (1) bedeutet, dass die Planung bzw. Umsetzung des Maßnahmentypen höchste Priorität hat;(-) bedeutet, dass dem Maßnahmentypen keine Rangfolge zugewiesen wurde,(nicht vorgesehen) bedeutet, dass der Maßnahmentyp im aktuellen Planungszyklus nicht vorgesehen ist.

Detailinformationen zu den einzelnen Maßnahmentypen finden sich sowohl weiter unten (fürMaßnahmentypen, die im gegenständlichen Risikogebiet ausgewählt wurden), als auch imHintergrunddokument "Maßnahmenkatalog" auf http://wisa.bmlfuw.gv.at.

Maßnahmentyp Rangfolge

M01 Gefahrenzonenplanungen erstellen/aktualisieren 2

M02 Gefahrenzonenplanungen berücksichtigen -

M03 Einzugsgebietsbezogene Konzepte und Planungen zurVerbesserung des Wasser- u. Feststoffhaushaltes erstellen

-

M04 Örtliche und überörtliche Planungen erstellen undberücksichtigen

1

M05 Rahmenbedingungen für die Umsetzung und Erhaltung vonSchutzmaßnahmen schaffen

-

M06 Flächen im Einzugsgebiet retentionswirksam bewirtschaften 3

M07 Überfluteungsgebiete und Ablagerungsgebietewiederherstellen

1

M08a Schutz- und Regulierungs(wasser)bauten planen underrichten: Hochwasser- und Feststoffrückhalteanlagen

nicht vorgesehen

M08b Schutz- und Regulierungs(wasser)bauten planen underrichten: lineare Schutzmaßnahmen

1

M08c Schutz- und Regulierungs(wasser)bauten planen underrichten: sonstige Maßnahmen

nicht vorgesehen

M09 Objektschutzmaßnahmen umsetzen und adaptieren 2

M10 Absiedlung und Rückwidmung prüfen und durchführen nicht vorgesehen

M11 Gewässeraufsicht durchführen und verbessern -

M12 Hochwasserschutzanlagen instand halten, betreiben undverbessern, Gewässerpflege durchführen

-

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Maßnahmentyp Rangfolge

M13a Betriebsvorschriften für hochwassergefährdete oderhochwasserbeeinflussende Anlagen erstellen: Wasserkraftanlagen

nicht vorgesehen

M13b Betriebsvorschriften für hochwassergefährdete oderhochwasserbeeinflussende Anlagen erstellen: Gewerbe- undIndustriebetriebe

2

M14 Informationen über Hochwassergefahren und dasHochwasserrisiko aufbereiten und für die Öffentlichkeit ingeeigneter Weise bereit stellen

2

M15 Beteiligung zu Themen der Hochwassergefahren und desHochwasserrisikos fördern

-

M16 Bildungsaktivitäten zu Hochwassergefahren undHochwasserrisiko setzen

-

M17 Monitoringsysteme, Prognosemodelle und Warnsystemeschaffen und betreiben

-

M18 HW Katastrophenschutzpläne für die Bewältigung erstellen -

M19 Voraussetzungen zur Umsetzung der HW-Katastrophenschutzpläne sicherstellen

-

M20 Sofortmaßnahmen und Instandsetzung an Gewässern undSchutzbauten unmittelbar nach dem Ereignis durchführen

im Ereignisfall durchzuführen

M21 Hochwasserschäden an Bauwerken und Infrastrukturbeurteilen, beseitigen und Schadensregulierung sicher stellen

im Ereignisfall durchzuführen

M22 Ereignis und Schadensdokumentation durchführen sowieEreignisse analysieren

im Ereignisfall durchzuführen

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5. DETAILINFORMATIONEN ZU DEN VORGESEHENENMASSNAHMEN IM RISIKOGEBIET

Sollte sich unter "Zusatzinformationen" zum aktuellen Status eine Punktationsliste befinden, dann ist diePunktation der Übersichtlichkeit halber auf folgende Themenfelder bezogen:

• Angabe, ob und welche konkreten Maßnahmen bereits umgesetzt wurden / werden oder sich inkonkreter Planung befinden • Kurzbeschreibung zur erwarteten räumlichen Wirkung der Maßnahme • Angabe zu Zuständigkeiten ergänzend zum Maßnahmenkatalog • Kurzbeschreibung, auf welches Schutzgut die Maßnahme insbesondere wirken soll • Angabe, ob zur Bewertung der Maßnahme eine Kosten-Nutzung Untersuchung durchgeführt wurde • Angabe, ob Synergien mit der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) bei der Umsetzung der Maßnahmeerwartet werden • Allgemeine Zusatzinformationen • Hyperlink zu weiteren Informationen

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HANDLUNGSFELD: Vorsorge

M01 GEFAHRENZONENPLANUNGEN ERSTELLEN/AKTUALISIEREN

Von Hochwasser potentiell betroffene Flächen werden hinsichtlich der Überflutungsgefährdung, desAbflusses, der Retention und des Feststoffhaushaltes untersucht und Gefährdungsszenarien gebildet(Abflussuntersuchung). Gefahrenzonen sowie Funktionsbereiche (Abfluss- und Rückhalteräume, die füreinen schadlosen Ablauf von Hochwasserereignissen bedeutsam sind) werden ausgewiesen. Flächen(Hinweisbereiche) für Schutzmaßnahmen und Restrisikogebiete (Überlastfall und Versagensfall) werdendargestellt.

Aktueller Status in Planung bzw. Planung begonnen

Zusatzinformation:Die Abflussuntersuchung für den Alpenrhein wurde im Zuge des Hochwasserschutzprojekts Rhesi derInternationalen Rheinregulierung (IRR) erstellt, eine Aktualisierung erfolgt bei Änderungen derGrundlagen z.B. durch die Umsetzung von Maßnahmen.

Vorgesehene Statusentwicklung in Planung bzw. Planung begonnen

in Planung bzw. Planung begonnen

Planung abgeschlossen

bis 2021

bis 2027

nach 2027

Zusatzinformation:Eine Abflussuntersuchung liegt bereits vor. Überflutungen bei einem HQ30 und HQ100 treten nicht auf. Eshandelt sich um die Darstellung des Überlastfalls.

Mögliche Unsicherheiten:keine Angabe

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M02 GEFAHRENZONENPLANUNGEN BERÜCKSICHTIGEN

Die Gefahrenzonenplanungen (Fachgutachten betreffend insbesondere Gefahrenzonen, Funktionsbereiche,Ausweisung der Zonen mit einer Gefährdung niedriger Wahrscheinlichkeit, Hinweisbereiche) werden fürVorgaben und Grundsätze der überörtlichen Raumordnung sowie Widmungen der örtlichen Raumordnungals Grundlage berücksichtigt. Gefahrenzonenplanungen bilden die Grundlage für Regionalprogrammenach dem Wasserrechtsgesetz und Grundsatzplanungen der Verkehrsinfrastruktur.

Aktueller Status vollständig umgesetzt

Zusatzinformation:Die Gefahrenzonenplanung wird flächendeckend in allen Risikogebieten des Landes Vorarlbergberücksichtig. Im Bereich der BWV, wo derzeit noch kein Gefahrenzonenplan vorliegt, wird HORA_neu,eine Abflussuntersuchung (HQ30, HQ100, HQ300) von rund 1000 km Gewässerstrecke in Vorarlberg, alsGrundlage verwendet. Darüber hinaus sind die Rechtsgrundlagen vorhanden und werden angewendet(Raumplanungsgesetz §13 Abs 2 lit a).Im Rahmen des Projekts Rhesi werden die grundlegenden Abflussuntersuchungen laufend aktualisiert undden Gemeinden zu Verfügung gestellt.

Vorgesehene Statusentwicklung vollständig umgesetzt

vollständig umgesetzt

vollständig umgesetzt

bis 2021

bis 2027

nach 2027

Zusatzinformation:keine Angabe

Mögliche Unsicherheiten:keine Angabe

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M03 EINZUGSGEBIETSBEZOGENE KONZEPTE UND PLANUNGEN ZUR VERBESSERUNG DESWASSER- U. FESTSTOFFHAUSHALTES ERSTELLEN

Es werden Managementkonzepte für übergeordnete Planungsgebiete beziehungsweise Einzugsgebiete zurVerbesserung des Wasser- und Feststoffhaushaltes erstellt und im Rahmen der Gefahrenzonen- undMaßnahmenplanung berücksichtigt.

Aktueller Status vollständig umgesetzt

Zusatzinformation:Mit Entwicklungskonzept Alpenrhein der IRKA (2005) wurde ein Maßnahmenkonzept mitHandlungsempfehlungen entwickelt.Der Feststoff- und Wasserhaushalt wird im Zuge der Maßnahmenplanung und Abflussuntersuchungberücksichtigt.

Vorgesehene Statusentwicklung vollständig umgesetzt

vollständig umgesetzt

vollständig umgesetzt

bis 2021

bis 2027

nach 2027

Zusatzinformation:keine Angabe

Mögliche Unsicherheiten:keine Angabe

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M04 ÖRTLICHE UND ÜBERÖRTLICHE PLANUNGEN ERSTELLEN UND BERÜCKSICHTIGEN

Auf Basis der Raumordnungsziele und Raumordnungsgrundsätze werden örtliche und überörtlichePlanungen für die Raumnutzung erstellt. In Risikogebieten werden Nutzungsänderungen, -anpassungenbzw. -beschränkungen vorgesehen. Die Hochwassergefährdung in Restrisikogebieten (Gebiete mitvorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen mit Gefährdung im Versagens- oder Überlastfall) soll durchVorgaben für hochwasserangepasstes Bauen und Bestandsanpassungen berücksichtigt werden.

Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen

Zusatzinformation:Die Blauzone Rheintal, als raumplanerisches Instrument für die Flächensicherung im Hochwasserschutz,wurde verordnet.Darüber hinaus werden sämtliche Widmungsanträge auf die Hochwassergefährdungen anhand dervorliegenden Abflussuntersuchung geprüft. Die räumlichen Entwicklungskonzepte (REK), als Grundlagefür die Flächenwidmungsplanung, werden in periodischen Intervallen aktualisiert.Die aus der Blauzone folgende Änderung der Flächenwidmung (FWP) ist derzeit in Bearbeitung.

Vorgesehene Statusentwicklung teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen

teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen

vollständig umgesetzt

bis 2021

bis 2027

nach 2027

Zusatzinformation:Das Umsetzungsziel ist auf Grund notwendiger Widmungsänderungen nicht abschätzbar.

Mögliche Unsicherheiten:Der zeitliche Rahmen für die Umwidmungsverfahren ist nicht abschätzbar.

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M05 RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG UND ERHALTUNG VONSCHUTZMASSNAHMEN SCHAFFEN

Zur Unterstützung bevorstehender Maßnahmenrealisierungen sowie zur Erhaltung von Schutzmaßnahmenwerden organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen. Wobei der Ausgleichhochwasserbezogener Nutzungen (bzw. Nutzen) und Belastungen zwischen Oberlieger und Unterlieger imRahmen von Wasserverbänden und Wassergenossenschaften angestrebt wird

Aktueller Status vollständig umgesetzt

Zusatzinformation:Die Internationale Rheinregulierung (IRR) koordiniert im Range eines Wasserverbandes denländerübergreifenden Informationsaustausch, Entscheidungsfindung, Planung und Umsetzung derwasserbaulichen Maßnahmenam Alpenrhein.

Vorgesehene Statusentwicklung bis 2021

bis 2027

nach 2027

Zusatzinformation:keine Angabe

Mögliche Unsicherheiten:keine Angabe

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HANDLUNGSFELD: Schutz

M06 FLÄCHEN IM EINZUGSGEBIET RETENTIONSWIRKSAM BEWIRTSCHAFTEN

Maßnahmen für die Erhaltung, Sicherung und Verbesserung des Wasser- und Feststoffrückhalts in denEinzugsgebieten werden geplant und umgesetzt. Dies sind insbesondere flächenwirtschaftlicheMaßnahmen der Land- und Forstwirtschaft, sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation vonFlächenversiegelung.

Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen

Zusatzinformation:Auf Grund des Siedlungsdrucks, landwirtschaftlicher Nutzung und der Topografie des Einzugsgebiets sindflächenwirtschaftliche Maßnahmen der Landwirtschaft in gegenständlichem Einzugsgebiet nichtrealisierbar. Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation von Flächenversiegelung werden im Rahmender Genehmigungsverfahren vorgeschriebenDurch den Staatsvertrag von 1954 (Rheinregulierung) haben die Staaten, im Interesse der Erhaltung derRegulierungsstrecke, den Eintrag von Geschiebe aus den Zubringern auf ein verträgliches Maß zureduzieren. Siehe Maßnahmenpläne der Risikogebiete 8005, 8007 und 8008.

Vorgesehene Statusentwicklung teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen

teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen

vollständig umgesetzt

bis 2021

bis 2027

nach 2027

Zusatzinformation:Ein Eingriff in bestehende, technisch einwandfreie Anlagen für den Abtransport von Tagwässern ist aufGrund der Gesetzeslage nicht möglich. Darüber hinaus liegt der Großteil des Einzugsgebietes auf Schweizer Staatsgebiet.

Mögliche Unsicherheiten:GrundverfügbarkeitGrunderwerb und Entschädigungszahlungen

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M07 ÜBERFLUTEUNGSGEBIETE UND ABLAGERUNGSGEBIETE WIEDERHERSTELLEN

Abgetrennte Überflutungsgebiete, Altarme, Ablagerungs- und Ausschotterungsflächen werden wieder andas Gewässer angebunden und somit für den Hochwasserfall verfügbar gemacht. Eine Ausweisungpotentieller Überflutungs- und Ablagerungsgebiete wird mittels Kartierung und Digitalisierunggewährleistet

Aktueller Status in Planung bzw. Planung begonnen

Zusatzinformation:Im Rahmen des Hochwasserschutzprojektes Rhesi finden derzeit Variantenuntersuchungen statt.Ein Maßnahmenkonzept zur Verbesserung des Wasser- und Feststoffhaushalts wurde mit demEntwicklungskonzept Alpenrhein (2005) erstellt. Die Sicherung von Flächen für die zukünftigeEntwicklung erfolgte durch die Blauzonenverordnung (2014).

Vorgesehene Statusentwicklung in Planung bzw. Planung begonnen

in Planung bzw. Planung begonnen

Planung abgeschlossen

bis 2021

bis 2027

nach 2027

Zusatzinformation:Die Umsetzung dieser Maßnahme ist aufgrund des grenzüberschreitenden Projektgebietes zeitlich schwerabschätzbar.

Mögliche Unsicherheiten:GrundverfügbarkeitGrunderwerb und Entschädigungszahlungen

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M08b SCHUTZ- UND REGULIERUNGS(WASSER)BAUTEN PLANEN UND ERRICHTEN:LINEARE SCHUTZMASSNAHMEN

Zur Erhöhung der Abfluss- und Feststofftransportkapazität im Siedlungsgebiet werden lineareSchutzmaßnahmen errichtet. Es werden Maßnahmen für eine möglichst rasche Hochwasserabfuhr inRestrisikogebieten ergriffen, um die Schadwirkung im Überlastfall und Versagensfall möglichst gering zuhalten.

Aktueller Status in Planung bzw. Planung begonnen

Zusatzinformation:Bei den derzeit laufenden Planungen im Zuge des Hochwasserschutzprojektes Rhesi ist der lineareHochwasserschutz das zentrale Element. Es ist eine Kapazitätserhöhung von 3100 m³/s auf 4300 m³/s imGerinne vorgesehen. Darüber hinaus werden in Abstimmung mit dem GeschiebemanagementSohlstabilisierungsmaßnahmen und Ökologische Verbesserungen geplant. Des Weiters wird einNotentlastungskonzept erstellt.

Vorgesehene Statusentwicklung in Planung bzw. Planung begonnen

in Planung bzw. Planung begonnen

Planung abgeschlossen

bis 2021

bis 2027

nach 2027

Zusatzinformation:Beim Projekt Rhesi handelt es sich um ein grenzüberschreitendes Hochwasserschutzprojekt.

Mögliche Unsicherheiten:GrundverfügbarkeitGrunderwerb und Entschädigungszahlungen

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M09 OBJEKTSCHUTZMASSNAHMEN UMSETZEN UND ADAPTIEREN

Objektschutzmaßnahmen werden an Neuanlagen und bestehenden Gebäuden entsprechend der geltendenRechts- und Techniknormen vorgeschrieben und umgesetzt. Für bestehende Wohn- und Nutzgebäude imHochwasserabflussbereich werden gefahrenangepasste Nutzungskonzepte erstellt. BesondereVorkehrungen/Vorschreibungen für die Lagerung wassergefährdender Stoffe werden getroffen. PotentiellBetroffene treffen entsprechende Eigenvorsorge.

Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen

Zusatzinformation:Bei Neuanlagen und Neuerrichtungen werden Objektschutzmaßnahmen nach den gängigen Richtlinienvorgeschrieben. Bei bestehenden Anlagen kann aufgrund der bestehenden Gesetzeslage ein nachträglicherObjektschutz nicht vorgeschrieben werden. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen bei bestehenden Objektenmuss auf die Sensibilisierung und Freiwilligkeit der Betreiber und Eigner gesetzt werden.Seitens des Landesfeuerwehrverband (LFV) läuft derzeit ein befristetes Pilotprojekt zur Optimierung vonObjektschutzmaßnahmen. Dieses Projekt wird von der Versicherungswirtschaft unterstützt.

Vorgesehene Statusentwicklung teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen

teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen

vollständig umgesetzt

bis 2021

bis 2027

nach 2027

Zusatzinformation:Die Umsetzung ist für Bestandsobjekte auf freiwilliger Basis und somit eher mit langfristig zu bewerten.

Mögliche Unsicherheiten:keine Angabe

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M11 GEWÄSSERAUFSICHT DURCHFÜHREN UND VERBESSERN

Der Zustand der Gewässer und der Hochwasserschutzanlagen wird regelmäßig kontrolliert und dieBehebung der festgestellten Mängel veranlasst

Aktueller Status periodische Umsetzung

Zusatzinformation:Der Zustand der Gewässer und Hochwasserschutzanlagen wird durch die IRR periodisch überprüft undüber Wartungsprotokolle dokumentiert. Die Behebung der festgestellten Mängel wird durch die IRRveranlasst.Die Gewässeraufsicht wird abschnittweise und periodisch durchgeführt.

Vorgesehene Statusentwicklung periodische Umsetzung

periodische Umsetzung

periodische Umsetzung

bis 2021

bis 2027

nach 2027

Zusatzinformation:keine Angabe

Mögliche Unsicherheiten:keine Angabe

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M12 HOCHWASSERSCHUTZANLAGEN INSTAND HALTEN, BETREIBEN UND VERBESSERN,GEWÄSSERPFLEGE DURCHFÜHREN

Hochwasserschutzanlagen und Schutzsysteme werden konsensgemäß instand gehalten, ggf. saniert,verbessert und / oder an den Stand der Technik angepasst. Betriebsvorschriften fürHochwasserschutzanlagen werden erstellt. Die Betriebsweise bestehender Schutzsysteme wird periodischevaluiert. Die zur Sicherstellung der Hochwasserabfuhrkapazität erforderliche Instandhaltung derGewässer außerhalb bestehender Hochwasserschutzanlagen (Gewässerpflege) wird durchgeführt.

Aktueller Status periodische Umsetzung

Zusatzinformation:Hochwasserschutzanlagen werden durch die IRR periodisch inspiziert, gegebenenfalls werden Sanierungs-,Instandsetzungs- und Pflegemaßnahmen durchgeführt. Die Gewässerpflege erfolgt anhand vonPflegeplänen.

Vorgesehene Statusentwicklung periodische Umsetzung

periodische Umsetzung

periodische Umsetzung

bis 2021

bis 2027

nach 2027

Zusatzinformation:keine Angabe

Mögliche Unsicherheiten:keine Angabe

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M13b BETRIEBSVORSCHRIFTEN FÜR HOCHWASSERGEFÄHRDETE ODERHOCHWASSERBEEINFLUSSENDE ANLAGEN ERSTELLEN: GEWERBE- UND

INDUSTRIEBETRIEBE

Betriebsvorschriften für Gewerbe- und Industriebetriebe in Überflutungsgebieten werden erstellt undperiodisch mit dem Katastrophenschutzplan abgestimmt.

Aktueller Status kein Status (noch nicht begonnen)

Zusatzinformation:Bei Neuanlagen, Wiederverleihungen und Nutzungsänderungen werden im Rahmen der behördlichenBewilligungserteilung die entsprechenden Betriebsvorschriften bezüglich des Hochwasserschutzesvorgeschrieben. Derzeit besteht keine rechtliche Möglichkeit in die Betriebsvorschriften bestehenderAnlagen einzugreifen, es sei denn es besteht Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit. Eine periodischeAbstimmung mit den Katastrophenschutzplänen erfolgt derzeit nicht.

Vorgesehene Statusentwicklung in Planung bzw. Planung begonnen

in Planung bzw. Planung begonnen

Planung abgeschlossen

bis 2021

bis 2027

nach 2027

Zusatzinformation:Eine periodische Abstimmung mit den Katastrophenschutzplänen wird angestrebt.

Mögliche Unsicherheiten:Freiwilligkeit bei bestehenden Anlagen und Betrieben

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HANDLUNGSFELD: Bewusstsein

M14 INFORMATIONEN ÜBER HOCHWASSERGEFAHREN UND DAS HOCHWASSERRISIKOAUFBEREITEN UND FÜR DIE ÖFFENTLICHKEIT IN GEEIGNETER WEISE BEREIT STELLEN

Vorliegende Fachgrundlagen werden für die Öffentlichkeit in leicht verständlicher und einfachzugänglicher Form aufbereitet und über Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit verbreitet. Begleitend dazusoll es eine professionelle Medienarbeit geben. Die Information über die Exposition von Liegenschaftengegenüber Hochwassergefährdungsbereichen wird sichergestellt

Aktueller Status teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen

Zusatzinformation:Im Rahmen des Projekts Rhesi werden Informationsveranstaltungen in den betroffenen Gemeindenabgehalten. Der Gefahrenzonenplan (GZP) liegt in den Gemeinden und bei der Wildbach undLawinenverbauung (WLV) auf, wo auch Informationen dazu eingeholt werden können. Der digitale GZPist über das GIS des Landes und über die Plattform www.naturgefahren.at öffentlich zugänglich. Infofolderder Abteilung Wasserwirtschaft des Landes Vorarlberg und der Rheinbauleitungen mit laienverständlichenInformationen zum Umgang mit Hochwässern und Hochwasserprävention werden in unregelmäßigenAbständen veröffentlicht.Die vorliegenden Fachgrundlagen sollen zukünftig vermehrt durch leicht verständliche Informationenergänzt bzw. ersetzt werden.

Vorgesehene Statusentwicklung teilweise umgesetzt bzw. Umsetzung begonnen

vollständig umgesetzt

bis 2021

bis 2027

nach 2027

Zusatzinformation:keine Angabe

Mögliche Unsicherheiten:keine Angabe

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M15 BETEILIGUNG ZU THEMEN DER HOCHWASSERGEFAHREN UND DESHOCHWASSERRISIKOS FÖRDERN

Das Bewusstsein für Hochwassergefahren und Hochwasserrisiken in der Bevölkerung soll durchInformation (Einwegkommunikation) und Dialog (Zweiwegkommunikation) erhöht werden und inweiterer Folge zu konkreten Handlungen führen. Es werden Naturgefahrenplattformen eingerichtet, umdie überregionale, regionale oder lokale Abstimmung der Ziele und Maßnahmen desNaturgefahrenmanagements, des Katastrophenschutzes, der Energiewirtschaft und der Raumplanungsowie des Natur- und Umweltschutzes zu verbessern.

Aktueller Status periodische Umsetzung

Zusatzinformation:In Kooperation mit IRR und IRKA betreibt der Verein "Rhein-Schauen" Öffentlichkeitsarbeit für dieAnliegen eines nachhaltigen Hochwasserschutzes. Zusätzlich wird die Bevölkerung im Rahmen derRisikogebietsausweisung und der Maßnahmenplanungen des Hochwasserschutzprojekts Rhesi informiert.

Vorgesehene Statusentwicklung bis 2021

bis 2027

nach 2027

Zusatzinformation:keine Angabe

Mögliche Unsicherheiten:keine Angabe

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M16 BILDUNGSAKTIVITÄTEN ZU HOCHWASSERGEFAHREN UND HOCHWASSERRISIKOSETZEN

Adäquate Bildungsmaßnahmen werden schon im Kindergarten- und Schulalter gesetzt um dieBevölkerung möglichst frühzeitig mit den Themen der Hochwassergefahren und des Hochwasserrisikosvertraut zu machen.

Aktueller Status periodische Umsetzung

Zusatzinformation:Von der Abteilung Wasserwirtschaft des Landes Vorarlberg werden die Exkursion "Lebensraum Fluss"und Fluss-Ausflüge angeboten. In Kooperation mit IRR und IRKA betreibt der Verein "Rhein-Schauen"Öffentlichkeitsarbeit für die Anliegen eines nachhaltigen Hochwasserschutzes. Lokal werden vonunterschiedlichen Organisationen Exkursionen und Infoveranstaltungen für Schüler angeboten.

Vorgesehene Statusentwicklung periodische Umsetzung

periodische Umsetzung

periodische Umsetzung

bis 2021

bis 2027

nach 2027

Zusatzinformation:keine Angabe

Mögliche Unsicherheiten:keine Angabe

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HANDLUNGSFELD: Vorbereitung

M17 MONITORINGSYSTEME, PROGNOSEMODELLE UND WARNSYSTEME SCHAFFEN UNDBETREIBEN

Eine entsprechende Datenbasis für Hochwasserprognosen wird weitergeführt und verbessert. BestehendeNiederschlags-Abflussmodelle und Lamellen-Prognosemodelle werden betrieben oder neue geschaffen.Monitoringsysteme für latente Gefahrenherde werden eingerichtet. Warnsysteme werden weitergeführt,verbessert oder in Abstimmung mit allen Akteuren neu geschaffen.

Aktueller Status vollständig umgesetzt

Zusatzinformation:Hochwasserprognosen für den Alpenrhein sind über das schweizerische Bundesamt für Umwelt (BAFU)verfügbar. Das detaillierte Prognosemodell WASIM-ETH wird zukünftig das konzeptionelleNiederschlags-Abfluss-Modell HBV-96 ersetzen.

Vorgesehene Statusentwicklung vollständig umgesetzt

vollständig umgesetzt

vollständig umgesetzt

bis 2021

bis 2027

nach 2027

Zusatzinformation:keine Angabe

Mögliche Unsicherheiten:keine Angabe

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M18 HW KATASTROPHENSCHUTZPLÄNE FÜR DIE BEWÄLTIGUNG ERSTELLEN

Von Hochwasser potentiell betroffene Flächen werden hinsichtlich der Überflutungsgefährdung, desAbflusses, der Retention und des Feststoffhaushaltes untersucht und Gefährdungsszenarien gebildet(Abflussuntersuchung). Gefahrenzonen sowie Funktionsbereiche (Abfluss- und Rückhalteräume, die füreinen schadlosen Ablauf von Hochwasserereignissen bedeutsam sind) werden ausgewiesen. Flächen(Hinweisbereiche) für Schutzmaßnahmen und Restrisikogebiete (Überlastfall und Versagensfall) werdendargestellt.

Aktueller Status Planung abgeschlossen

Zusatzinformation:Katastrophenschutzpläne wurden nach den Vorgaben des Vorarlberger Katastrophenschutzgesetzes für alleGemeinden im Risikogebiet erstellt. Die Koordination erfolgt durch die IRR.

Für das Risikogebiet Alpenrhein sind derzeit Notfallpläne in Ausarbeitung.

Vorgesehene Statusentwicklung bis 2021

bis 2027

nach 2027

Zusatzinformation:keine Angabe

Mögliche Unsicherheiten:keine Angabe

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M19 VORAUSSETZUNGEN ZUR UMSETZUNG DER HW-KATASTROPHENSCHUTZPLÄNESICHERSTELLEN

Die Bereitstellung der erforderlichen HW-bezogenen Informationen und Ausbildungsangebote wirdsichergestellt, Alarmpläne werden beübt. Bei den Katastrophenschutzbehörden und denEinsatzorganisationen werden Maßnahmen zur Einsatzvorbereitung getroffen. Die Ausstattung derEinsatz- und Assistenzkräfte mit entsprechend ausgebildetem Personal in ausreichender Stärke und mitentsprechender Ausrüstung ist zu gewährleisten. Es werden regelmäßig Übungen unter Einbeziehung derbetroffenen Bevölkerung durchgeführt. Verhaltensregeln werden kommuniziert.

Aktueller Status periodische Umsetzung

Zusatzinformation:Durch die Arbeitsgruppe „Internationale Wasserwehr Alpenrhein“ (IWWA), die sich aus den beidenRheinbauleitern der IRR, Vertretern des Fürstentums Liechtenstein des Kantons St. Gallen und des LandVorarlberg zusammensetzt, werden periodische Probealarme und Übungen durchgeführt. Die dazunotwendigen Informationen, Ausrüstung und das Ausbildungsangebot sind sichergestellt.

Vorgesehene Statusentwicklung periodische Umsetzung

periodische Umsetzung

periodische Umsetzung

bis 2021

bis 2027

nach 2027

Zusatzinformation:keine Angabe

Mögliche Unsicherheiten:keine Angabe

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HANDLUNGSFELD: Nachsorge

Die Maßnahmen des Handlungsfelds Nachsorge sind jedenfalls im Ereignisfall und unmittelbar danachdurchzuführen. Deshalb sind keine Angaben zu "Status" und "Statusentwicklung" notwendig. Zurvollständigen Darstellung der Maßnahmen mit Bezug zum Hochwasserrisikomanagement werden daher dieMaßnahme, deren Beschreibung und eine allfällige Zusatzinformation angeführt.

M20 SOFORTMASSNAHMEN UND INSTANDSETZUNG AN GEWÄSSERN UNDSCHUTZBAUTEN UNMITTELBAR NACH DEM EREIGNIS DURCHFÜHREN

Organisatorische Vorkehrungen werden getroffen, Sofortmaßnahmen an den Gewässern und anSchutzbauten werden durchgeführt und Instandsetzungen vorbereitet.

Zusatzinformation:keine Angabe

M21 HOCHWASSERSCHÄDEN AN BAUWERKEN UND INFRASTRUKTUR BEURTEILEN,BESEITIGEN UND SCHADENSREGULIERUNG SICHER STELLEN

Die betroffenen Bauwerke werden auf Standsicherheit und Benutzbarkeit beurteilt. Gegebenenfallswerden die Bauwerke und die Infrastruktur (Verkehrswege, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung)wieder hergestellt. Ablagerungen (Feststoffe, abgeschwemmte Objekte) werden geräumt und entsorgt.Teilschadensabgeltungen werden nach den länderspezifischen Kriterien für die Ausschüttung von Mittelnaus dem Katastrophenfonds durchgeführt. Es werden Voraussetzungen für die private Risikovorsorge(Versicherungsmodelle) entwickelt und umgesetzt.

Zusatzinformation:keine Angabe

M22 EREIGNIS UND SCHADENSDOKUMENTATION DURCHFÜHREN SOWIE EREIGNISSEANALYSIEREN

Hochwasserereignisse werden nach den einheitlich festgelegten Standards (SKKM) dokumentiert undhinsichtlich der Ursachen und Auswirkungen zeitnahe aufgearbeitet (Ereignisdokumentation), wobei auchdurch Schutzmaßnahmen verhinderte Schäden aufgezeigt werden.

Zusatzinformation:keine Angabe

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