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EU-weiter, offener, anonymer, einstufiger Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren nach BVergG 2006 Holding Graz Neubau der Kommunalwerkstätte Sturzgasse AM STANDORT STURZGASSE, A-8020 GRAZ Graz, am 12.09.2014

Holding Graz Neubau der Kommunalwerkstätte Sturzgasse · 2014. 11. 17. · Wettbewerb Holding Graz – Neubau der Kommunalwerkstätte Sturzgasse Auslobung wst_auslobung_140912.docx

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EU-weiter, offener, anonymer, einstufiger Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren nach BVergG 2006

Holding Graz – Neubau der Kommunalwerkstätte Sturzgasse

AM STANDORT STURZGASSE, A-8020 GRAZ

Graz, am 12.09.2014

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Wettbewerb Holding Graz – Neubau der Kommunalwerkstätte Sturzgasse Auslobung

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INHALTSVERZEICHNIS

TEIL A – ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN ............................................................................. 4

A.0 PRÄAMBEL.............................................................................................................................................. 4

A.1 AUFTRAGGEBERIN, AUSLOBUNG, BAUBETREUUNG, WETTBEWERBSBETREUUNG .................................. 4

A.1.1 AUFTRAGGEBERIN .......................................................................................................................................... 4 A.1.2 AUSLOBUNG UND VERFAHRENSORGANISATION .................................................................................................... 4 A.1.3 PROJEKTENTWICKLUNG UND BAUBETREUUNG ...................................................................................................... 4 A.1.4 WETTBEWERBSBÜRO (VERFAHRENSBETREUUNG UND VORPRÜFUNG) ....................................................................... 4

A.2 GEGENSTAND DES REALISIERUNGSWETTBEWERBES............................................................................... 5

A.3 VERFAHRENSART .................................................................................................................................... 5

A.4 REGISTRIERUNG UND AUSLOBUNGSUNTERLAGEN ................................................................................. 5

A.5 RECHTSGRUNDLAGEN, VERFAHRENSREGELN ......................................................................................... 6

A.5.1 RECHTSGRUNDLAGEN, VERFAHRENSREGELN ........................................................................................................ 6 A.5.2 GEHEIMHALTUNGSPFLICHT UND ANERKENNUNG DER PREISGERICHTSENTSCHEIDUNG ................................................... 6 A.5.3 PRÜFUNG DURCH DIE ZUSTÄNDIGE LÄNDERKAMMER DER ARCHITEKTEN UND INGENIEURKONSULENTEN .......................... 6 A.5.4 WAHRUNG DER ANONYMITÄT .......................................................................................................................... 6 A.5.5 BESICHTIGUNGSMÖGLICHKEIT WETTBEWERBSAREAL ............................................................................................. 6 A.5.6 FRAGEBEANTWORTUNG................................................................................................................................... 6 A.5.7 ORTSBEGEHUNG UND HEARING ........................................................................................................................ 6 A.5.8 ABGABE DER WETTBEWERBSARBEITEN ............................................................................................................... 7 A.5.9 ABGABE DES KOSTENNACHWEISES ..................................................................................................................... 7 A.5.10 VORPRÜFUNG ............................................................................................................................................... 7 A.5.11 SITZUNGEN DES PREISGERICHTS ........................................................................................................................ 7 A.5.12 BEKANNTGABE DES WETTBEWERBSERGEBNISSES .................................................................................................. 7 A.5.13 AUSSTELLUNG DER WETTBEWERBSARBEITEN ....................................................................................................... 8 A.5.14 RÜCKSENDUNG DER TEILNAHMEUNTERLAGEN UND WETTBEWERBSARBEITEN ............................................................ 8 A.5.15 WETTBEWERBSSPRACHE .................................................................................................................................. 8

A.6 TERMINE ................................................................................................................................................. 9

A.7 WETTBEWERBSTEILNEHMER/INNEN, TEILNAHMEBERECHTIGUNG ....................................................... 10

A.7.1 ANGABEN ZUR TEILNAHMEBERECHTIGUNG ........................................................................................................ 10 A.7.2 DER NACHWEIS DER TEILNAHMEBERECHTIGUNG IST WIE FOLGT ZU ERBRINGEN: ....................................................... 10 A.7.3 EIGNUNGSKRITERIEN ..................................................................................................................................... 10

A.7.3.1 EIGNUNGSKRITERIUM REFERENZPROJEKT IM REALISIERUNGSWETTBEWERB ..................................................... 10 A.7.3.2 EIGNUNGSNACHWEISE NACH ABSCHLUSS DES REALISIERUNGSWETTBEWERBS ................................................. 11

A.7.4 TEILNEHMERINNENGEMEINSCHAFTEN .............................................................................................................. 11 A.7.5 MEHRFACHTEILNAHME.................................................................................................................................. 11 A.7.6 VARIANTEN ................................................................................................................................................. 11 A.7.7 MITARBEITERINNEN ...................................................................................................................................... 12 A.7.8 ZIVILTECHNIKERINNEN UND KONSULENTINNEN ANDERER FACHRICHTUNGEN ............................................................ 12 A.7.9 AUSSCHLIEßUNGSGRÜNDE FÜR WETTBEWERBSTEILNEHMERINNEN GEM. TEIL B §2 WSA 2010 ................................. 12

A.8 FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG ................................................................................ 13

A.8.1 KENNZEICHNUNG DER WETTBEWERBSARBEITEN ................................................................................................. 13 A.8.2 BEILAGENVERZEICHNIS .................................................................................................................................. 13 A.8.3 VERFASSERINNENBRIEF.................................................................................................................................. 13

A.9 PREISE, ANERKENNUNGSPREISE, AUFWANDSENTSCHÄDIGUNGEN ...................................................... 14

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Wettbewerb Holding Graz – Neubau der Kommunalwerkstätte Sturzgasse Auslobung

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A.10 PREISGERICHT, BERATUNG, VORPRÜFUNG ........................................................................................... 14

A.10.1 PREISGERICHT .............................................................................................................................................. 14 A.10.2 BERATUNG DES PREISGERICHTES (NICHT STIMMBERECHTIGT) ................................................................................ 15 A.10.3 VORPRÜFUNG ............................................................................................................................................. 15 A.10.4 KOSTENPRÜFUNG ......................................................................................................................................... 15 A.10.5 BAUPHYSIKALISCHE BERATUNG / PRÜFUNG ....................................................................................................... 15 A.10.6 VERKEHRSPLANERISCHE BERATUNG / PRÜFUNG ................................................................................................. 15

A.11 ABSICHTSERKLÄRUNG, BEAUFTRAGUNG .............................................................................................. 15

A.11.1 ABSICHTSERKLÄRUNG DER AUFTRAGGEBERIN ..................................................................................................... 15 A.11.2 ALLGEMEIN ................................................................................................................................................. 15

A.12 EIGENTUMS- UND URHEBERRECHT ....................................................................................................... 16

A.13 EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG IM FALLE EINER GENERALPLANERVERGABE .......................................... 16

TEIL B – BESONDERER TEIL – AUFGABENSTELLUNG ........................................................................................... 17

B.1 WETTBEWERBSAREAL ........................................................................................................................... 17

B.1.1 STANDORT UND LAGE ................................................................................................................................... 17 B.1.2 WETTBEWERBSAREAL ................................................................................................................................... 18 B.1.3 STÄDTEBAULICHE RAHMENBEDINGUNGEN UND ZIELSETZUNGEN ............................................................................ 18 B.1.4 ÄUßERE VERKEHRSERSCHLIEßUNG ................................................................................................................... 18 B.1.5 TECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN UND ANFORDERUNGEN ............................................................................... 18

B.2 BESCHREIBUNG DER AUFGABENSTELLUNG ........................................................................................... 19

B.2.1 FUNKTIONELLE ANFORDERUNGEN ................................................................................................................... 20 B.2.2 INNERE VERKEHRSERSCHLIEßUNG .................................................................................................................... 20 B.2.3 MASTERPLAN, EINBETTUNG IN DAS GESAMTAREAL ............................................................................................. 21 B.2.4 TECHNISCHE VORPLANUNG ............................................................................................................................ 21 B.2.5 ERWEITERUNGSMÖGLICHKEITEN ..................................................................................................................... 21 B.2.6 BARRIEREFREIHEIT ........................................................................................................................................ 21

B.3 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN ........................................................................................................... 21

B.3.1 BAUWERKSKOSTEN NACH ÖNORM B1801-1 (PREISBASIS 3. QUARTAL 2014) ...................................................... 21 B.3.2 GROBTERMINPLAN ....................................................................................................................................... 22

B.4 WEITERE ASPEKTE ZUR AUFGABE ......................................................................................................... 22

B.4.1 WIRTSCHAFTLICHKEIT .................................................................................................................................... 22 B.4.2 ENERGIEOPTIMIERUNG .................................................................................................................................. 22

B.5 ART UND UMFANG DER ZU ERBRINGENDEN LEISTUNGEN .................................................................... 23

B.6 BEURTEILUNGSKRITERIEN ..................................................................................................................... 24

TEIL C – BEILAGEN ............................................................................................................................................. 25

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Wettbewerb Holding Graz – Neubau der Kommunalwerkstätte Sturzgasse Auslobung

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TEIL A – ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN

A.0 PRÄAMBEL

Im Zuge der letzten Reform des „Hauses Graz“ im Jahr 2010 wurden die im Bereich der Grazer Sturzgasse angesiedelten Dienstleistungsbetriebe der Stadt Graz, nämlich die Bereiche Abfallbehandlung und Recycling Center, Abwasser und die Wirtschaftsbetriebe der Stadt Graz mit ihren Teilbereichen Rest- und Problemstoffsammlung, Straßenerhaltung/-reinigung, Winterdienst, Grünraum und technisches Service unter dem unternehmerischen Dach der Holding Graz vereint. Dieser Neuorganisation sollen nun auch Verbesserungen der räumlichen Infrastruktur folgen. Die bestehenden Werkstätten des technischen Services entsprechen nicht mehr den zeitgemäßen Anforderungen. Daher erfolgt im ersten Schritt die Neuerrichtung eines Gebäudes für den Bereich „Technisches Service“. Dieses wird die Kraftfahrzeug- und die Metallbearbeitungs-Werkstätten sowie die zugehörigen Verwaltungsbereiche und Nebenflächen beherbergen. Ziel ist die Errichtung eines Objektes, das die geforderten funktionalen Kriterien erfüllt und ausreichend zukunftsfähig ist. Das Hauptaugenmerk liegt demnach auf der optimalen Abbildung der betrieblichen Abläufe sowohl im Gebäude als auch im Außenbereich. Daneben stehen die allgemeinen Anforderungen an Gebäude, wie etwa Wirtschaftlichkeit in Errichtung und Betrieb, im Fokus. Mit dem Neubau der Kommunalwerkstätte wird der erste Schritt zur dringend benötigten Verbesserung der räumlichen Infrastruktur für die am Standort Sturzgasse angesiedelten Dienstleistungsbetriebe der Stadt Graz gesetzt. Die Aufgabenstellung an sich und deren Einbettung in das übergeordnete Entwicklungskonzept für den Standort sind in Teil B näher beschrieben. Die Holding Graz ist sich der essentiellen Bedeutung des Wettbewerbsverfahrens für dieses Projekt bewusst. Dementsprechend wird großer Wert auf ein Verfahren gelegt, das für Ausloberin und TeilnehmerInnen optimale Bedingungen bietet. Im Verfahren und im weiteren Planungsverlauf ist der Projekterfolg von einem produktiven Miteinander von Auftraggeberin und AuftragnehmerIn abhängig. In diesem Sinne steht die vorliegende Auslobung für das Bestreben der Holding bzw. der Stadt Graz als Ausloberin, in einem fairen Verfahren über den besten Planungsansatz das beste PlanerInnenteam für die gestellte Aufgabe zu finden.

A.1 AUFTRAGGEBERIN, AUSLOBUNG, BAUBETREUUNG, WETTBEWERBSBETREUUNG

A.1.1 Auftraggeberin Holding Graz - Kommunale Dienstleistungen GmbH A-8010 Graz, Andreas-Hofer-Platz 15

A.1.2 Auslobung und Verfahrensorganisation Stadt Graz - Stadtbaudirektion / Referat Hochbau A-8011 Graz, Europaplatz 20

A.1.3 Projektentwicklung und Baubetreuung GBG Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH A-8020 Graz, Conrad-von-Hötzendorf-Straße 94

A.1.4 Wettbewerbsbüro (Verfahrensbetreuung und Vorprüfung) bitzan Beratung & Management GmbH A-8010 Graz, Kopernikusgasse 9 Ansprechpartner: DI Paul Bitzan E-Mail: [email protected]

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A.2 GEGENSTAND DES REALISIERUNGSWETTBEWERBES Gegenstand des Realisierungswettbewerbes ist die Erlangung von Vorentwurfskonzepten für die Neuerrichtung eines Werkstättengebäudes mit erforderlicher Infrastruktur.

A.3 VERFAHRENSART Der Wettbewerb wird als offener, anonymer, einstufiger Realisierungswettbewerb mit EU-weiter Bekanntmachung, mit speziellen geforderten Eignungskriterien gemäß Pkt. A.7.3 und nachfolgendem Verhandlungsverfahren im Oberschwellenbereich gemäß BVergG 2006 i.d.g.F. ausgelobt. Im Wettbewerb werden unter den eingereichten Wettbewerbsarbeiten in einer ersten Preisgerichtsetappe die 10 bestgeeigneten Wettbewerbsbeiträge ausgewählt. Diese 10 Wettbewerbsbeiträge werden einer vertieften Vorprüfung (gemäß Pkt. A.5.8) unterzogen. Zur Präzisierung der Kostenangaben wird dazu von den ausgewählten 10 TeilnehmerInnen die Kostenermittlung gemäß Beilage C 17 nachgereicht. Die Ergebnisse der vertieften Vorprüfung werden bei der Bewertung der ausgelobten Beurteilungskriterien in der zweiten Preisgerichtsetappe (finalen Preisgerichtssitzung) berücksichtigt. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassungen der zuständigen Organe ein Verhandlungsverfahren gemäß BVergG 2006 i.d.g.F. mit dem/der GewinnerIn (1. Preis) des Wettbewerbes betreffend der Beauftragung für die Planungsleistungen Architektur (evtl. auch Generalplanerleistungen) durchgeführt (siehe Pkt. A.11 Absichtserklärung, Beauftragung).

A.4 REGISTRIERUNG UND AUSLOBUNGSUNTERLAGEN Das Wettbewerbsbüro hat ein Internetportal eingerichtet, über welches sämtliche Auslobungsunterlagen in digitaler Form abgerufen werden können. Zeitraum der Registrierung, siehe Pkt. A.6 Termine. Die Registrierung erfolgt über das Formular TeilnehmerInnenanmeldung, auf das über die Homepage http://www.graz.at/ausschreibungen/ zugegriffen werden kann . Dieses Formular ist von den BewerberInnen rechtsgültig zu unterfertigen und per E-Mail an das Wettbewerbsbüro (Kontaktdaten siehe Pkt. A 1.4) zu retournieren. Danach wird durch das Wettbewerbsbüro per E-Mail ein Download-Link übermittelt, mit dem ein kostenfreies Herunterladen der gesamten Auslobungsunterlagen möglich ist. Eine Nichtregistrierung führt nicht zum Ausschluss. Die Daten der Registrierung dienen nur der organisatorischen Abwicklung der Unterlagenverteilung und werden nicht weiter gegeben oder weiter verwendet. Über Ergänzungen der Auslobungsunterlagen (z.B. Fragebeantwortung) werden alle TeilnehmerInnen per E-Mail informiert, sobald diese zum Download zur Verfügung stehen. Zusätzlich müssen die TeilnehmerInnen in regelmäßigen Abständen prüfen, ob im allgemein zugänglichen Bereich des Downloadportals projektraum.st (Zugang über Homepage http://www.graz.at/ausschreibungen/) ergänzende Unterlagen hochgeladen wurden. Die Modelleinsatzplatte wird von den TeilnehmerInnen selbst hergestellt. Die genauen Abmessungen der Modelleinsatzplatte werden vom WB-Büro als Beilage mitgeliefert.

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Wettbewerb Holding Graz – Neubau der Kommunalwerkstätte Sturzgasse Auslobung

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A.5 RECHTSGRUNDLAGEN, VERFAHRENSREGELN A.5.1 Rechtsgrundlagen, Verfahrensregeln

1. Bundesvergabegesetz (BVergG 2006) i.d.g.F. 2. Stmk. Vergaberechtsschutzgesetz i.d.g.F. 3. Schriftliche Fragebeantwortung 4. Wettbewerbsausschreibungstext samt Beilagen 5. Wettbewerbsstandard Architektur – WSA 2010

Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge.

A.5.2 Geheimhaltungspflicht und Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung Mit der Einreichung seines/ihres Wettbewerbsprojektes nimmt jede/r TeilnehmerIn sämtliche in der Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Er/Sie ist bis zur Preisgerichtsentscheidung auch zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidungen des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar sind. Als Nachprüfungsbehörde ist das Landesverwaltungsgericht Steiermark zuständig.

A.5.3 Prüfung durch die zuständige Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten Die zuständige Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten wurde im Rahmen ihrer Obliegenheiten tätig und hat die Wettbewerbsunterlagen auf Vereinbarkeit mit der WSA 2010 überprüft bzw. freigegeben, sowie mit dem Schreiben vom 29.08.2014 ihre PreisrichterInnen nominiert (siehe Beilage C 21 – Stellungnahme AIK).

A.5.4 Wahrung der Anonymität Das Verfahren verläuft für das Preisgericht während der gesamten Verfahrensdauer anonym. Im Zuge der vertieften Vorprüfung der 10 bestgeeigneten Wettbewerbsbeiträge, werden vom Wettbewerbsbüro die Kuverts mit den Referenzprojekten geöffnet und diese auf Übereinstimmung mit den geforderten Eignungskriterien geprüft. Dem Preisgericht wird diesbezüglich in der zweiten Sitzung über den Vorprüfungsbericht nur mitgeteilt, ob die VerfasserInnen der weiterhin anonymen Wettbewerbsbeiträge die Eignungskriterien erfüllen. Die Kommunikation mit den ausgewählten 10 TeilnehmerInnen zur Nachreichung des Kostennachweises erfolgt anonym über eine neutrale, zur Verschwiegenheit verpflichtete Stelle.

A.5.5 Besichtigungsmöglichkeit Wettbewerbsareal Das Wettbewerbsareal ist von der südlichen Zufahrtsstraße/Hedwig-Katschinka-Straße einsehbar. Ein Teil davon ist zugänglich, der größere Teil (Gst. Nr. 2407/4) ist derzeit als Lagerfläche an eine Baufirma vermietet. Es wird darauf hingewiesen, dass das bestehende Betriebsareal nördlich des Wettbewerbsareals nicht betreten werden darf.

A.5.6 Fragebeantwortung Fragen zum Wettbewerbsinhalt sind innerhalb der Frist (siehe Pkt. A.6 Termine), zur Wahrung der Anonymität ausschließlich und schriftlich an das Wettbewerbsbüro (siehe Pkt. A.1.4) zu richten. Die Fragen werden gesammelt, anonymisiert und in Abstimmung mit dem Preisgericht beantwortet. Die Fragebeantwortung erfolgt in der Frist gemäß Pkt. A.6 Termine.

A.5.7 Ortsbegehung und Hearing Zu dem unter Pkt. A.6 angegebenen Termin findet eine Ortsbegehung und ein Hearing mit den TeilnehmerInnen sowie VertreterInnen des Preisgerichts statt. Bei dieser Begehung können weitere Fragen gestellt werden. Über die Begehung wird ein Protokoll verfasst, das gemeinsam mit der Fragenbeantwortung auf dem unter Pkt. A.4 angeführten Downloadportal bereitgestellt wird. Fragen, die nicht sofort beantwortet werden können, werden gesammelt und gemeinsam mit den schriftlich eingelangten Fragen beantwortet.

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Wettbewerb Holding Graz – Neubau der Kommunalwerkstätte Sturzgasse Auslobung

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A.5.8 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Die Wettbewerbsarbeit sowie das Wettbewerbsmodell müssen innerhalb der jeweiligen Fristen gemäß Pkt. A.6 Termine beim Wettbewerbsbüro (siehe Pkt. A.1.4) unter Wahrung der Anonymität einlangen (es gilt der Eingangsstempel des Wettbewerbsbüros). Eine persönliche Abgabe der Wettbewerbsarbeiten und Wettbewerbsmodelle ist während der Bürozeiten Mo-Fr von 9-13 Uhr möglich, am jeweiligen Tag der Abgabe und am Tag davor ist die persönliche Abgabe von 9-18 Uhr möglich. Die Verantwortung für ein termingerechtes Einlangen liegt beim/bei der TeilnehmerIn. Verspätet eingelangte Wettbewerbsunterlagen oder Modelle können nicht berücksichtig werden.

A.5.9 Abgabe des Kostennachweises Von allen TeilnehmerInnen ist mit der Abgabe der WB-Arbeiten eine nachvollziehbare Kostenschätzung auf Basis von Kennwerten gemäß ÖNORM B-1801-1 abzugeben. Von den VerfasserInnen der 10 bestgeeigneten WB-Arbeiten ist darüber hinaus ein Kostennachweis gemäß Formblatt C 17 nach schriftlicher Aufforderung abzugeben. Die Verständigung und Aufforderung dazu erfolgt zur Wahrung der Anonymität per E-Mail über eine neutrale, zur Verschwiegenheit verpflichtete Stelle. Die E-Mail-Adresse zur Übermittlung des Nachweises wird den TeilnehmerInnen mit der Aufforderung zur Abgabe des Kostennachweises mitgeteilt. Zu den einzuhaltenden Abgabefristen für die Kostennachweise siehe Pkt. A.6 Die Verantwortung für ein termingerechtes Einlangen liegt beim/bei der TeilnehmerIn. Verspätet eingelangte Unterlagen können nicht berücksichtig werden und führen zum Ausscheiden der Wettbewerbsarbeit.

A.5.10 Vorprüfung In der Vorprüfung aller Wettbewerbsarbeiten vor der ersten Sitzung des Preisgerichts (Auswahl der 10 bestgeeigneten Wettbewerbsbeiträge zur vertieften Vorprüfung) wird die Einhaltung der geforderten Bedingungen und Vorgaben allgemein geprüft. Die ausgewählten 10 bestgeeigneten Wettbewerbsbeiträge werden zusätzlich vertieft und hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:

Bauphysik

Kosten

Verkehr

Grünraum Von der Vorprüfung werden ausschließlich faktisch prüfbare Kriterien geprüft und in einem Vorprüfungsbericht dokumentiert. Jegliche Bewertung obliegt dem Preisgericht.

A.5.11 Sitzungen des Preisgerichts Die Sitzungen des Preisgerichts finden zu den unter Pkt. A.6 Termine genannten Terminen statt. Im Zuge der konstituierenden Sitzung des Preisgerichts wurde die Vorgehensweise festgelegt, wobei sich diese prinzipiell am WSA 2010 orientieren wird (unbeschadet der Bestimmungen lt. Pkt. A 5.1). In der ersten Wertungssitzung werden aus allen termingerecht eingereichten Beiträgen die 10 bestgeeigneten Wettbewerbsbeiträge ausgewählt. In dieser Stufe werden keine NachrückerInnen bestimmt. In der zweiten Wertungssitzung erfolgt die Vergabe der Preise sowie der NachrückerInnen lt. Pkt. A.9.

A.5.12 Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses Das Wettbewerbsergebnis wird den WettbewerbsteilnehmerInnen sowie der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten unmittelbar nach Abschluss des gesamten Verfahrens bekannt gegeben. Das Protokoll des Preisgerichtes wird allen registrierten WettbewerbsteilnehmerInnen, PreisrichterInnen, ErsatzpreisrichterInnen sowie der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten zugesandt.

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Wettbewerb Holding Graz – Neubau der Kommunalwerkstätte Sturzgasse Auslobung

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A.5.13 Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten Alle eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des Preisgerichtes mindestens eine Woche ausgestellt. Die Namen der VerfasserInnen der Wettbewerbsarbeiten sowie deren MitarbeiterInnen werden in dieser Ausstellung angegeben. Ort und Zeitpunkt dieser Ausstellung werden allen registrierten WettbewerbsteilnehmerInnen, den PreisrichterInnen, ErsatzpreisrichterInnen, der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten bekannt gegeben. Der vollständige und von den Mitgliedern des Preisgerichtes unterzeichnete Abschlussbericht (Protokoll) des Preisgerichtes wird in dieser Ausstellung aufgelegt. Weiters soll das Verfahren nach Vorliegen des Ergebnisses im Internetportal „Wettbewerbe“ der Bundeskammer präsentiert werden. Die WettbewerbsteilnehmerInnen sind damit einverstanden, an der Publikation ihrer Wettbewerbsarbeiten im Rahmen des Internetportals http://www.architekturwettbewerb.at der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten durch die Übergabe publikationsfähiger Daten mitzuwirken. Da vorgesehen ist, die Daten ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, werden die WettbewerbsteilnehmerInnen um die Einhaltung der in Pkt. B.5 angeführten Regeln ersucht.

A.5.14 Rücksendung der Teilnahmeunterlagen und Wettbewerbsarbeiten Die Wettbewerbsarbeiten können nach Ende der Ausstellung im Büro der Ausloberin innerhalb einer angemessenen, noch bekannt zu gebenden Frist abgeholt werden (für Verlust oder Beschädigung wird nicht gehaftet). Eine evtl. gewünschte Rücksendung kann nur gegen Kostenersatz erfolgen (Nachnahme). Die Wettbewerbsarbeiten, die nicht abgeholt oder zurückgesandt wurden, werden vernichtet. Die Unterlagen der PreisträgerInnen verbleiben bei der Auftraggeberin.

A.5.15 Wettbewerbssprache Die Wettbewerbssprache ist in allen Phasen des Verfahrens Deutsch.

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Wettbewerb Holding Graz – Neubau der Kommunalwerkstätte Sturzgasse Auslobung

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A.6 TERMINE

Konstituierende Preisgerichtssitzung Sturzgasse 5-7, 8020 Graz

MO 08.09.2014, 14:00 Uhr

Bekanntmachung Tag der Absendung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt Bekanntmachung in der Grazer Zeitung

DO 11.09.2014 DI 16.09.2014

Registrierung der TeilnehmerInnen und Vergabe der Zugangscodes für den Downloadbereich

ab MO 15.09. bis DO 30.10.2014

Download Unterlagen Realisierungswettbewerb ab MO 15.09. bis FR 31.10.2014

Ortsbegehung und Hearing Treffpunkt Wettbewerbsareal / Hedwig-Katschinka-Straße

MI 24.09.2014, 14:00 Uhr

Einbringung von Fragen bis SO 28.09.2014

Versand der Fragebeantwortung durch Wettbewerbsbüro bis MO 06.10.2014

Abgabe der Wettbewerbsarbeiten im Wettbewerbsbüro bis DO 13.11.2014, 18:00 Uhr

Abgabe der Wettbewerbsmodelle im Wettbewerbsbüro bis DO 27.11.2014, 18:00 Uhr

Allgemeine Vorprüfung ab FR 14.11. bis MI 03.12.2014

1. Sitzung des Preisgerichts Auswahl der 10 bestgeeigneten Wettbewerbsbeiträge zur vertieften Vorprüfung

DO 04.12.2014

Aufforderung zur Abgabe der Kostennachweise an die VerfasserInnen der 10 bestgeeigneten Wettbewerbsbeiträge, anonym über AIK

bis FR 05.12.2014

Abgabe der Kostennachweise per E-Mail bei der AIK bis MI 10.12.2014, 18:00 Uhr

Vertiefte Vorprüfung der 10 bestgeeigneten Wettbewerbsbeiträge

ab FR 05.12. bis MI 17.12.2014

2. Sitzung des Preisgerichts Jurierung der bestgeeigneten Wettbewerbsbeiträge

DO 18.12.2014

Mitteilung des Ergebnisses an TeilnehmerInnen bis FR 19.12.2014

Versand Protokoll der Preisgerichtssitzung bis FR 16.01.2015

Pressekonferenz wird gesondert bekannt gegeben

Wettbewerbsausstellung wird gesondert bekannt gegeben

Bekanntgabe Wettbewerbsergebnis (EU, AIK, GAT) bis FR 16.01.2015

Abholung der Wettbewerbsarbeiten im Büro der Ausloberin wird gesondert bekannt gegeben

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Wettbewerb Holding Graz – Neubau der Kommunalwerkstätte Sturzgasse Auslobung

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A.7 WETTBEWERBSTEILNEHMER/INNEN, TEILNAHMEBERECHTIGUNG

A.7.1 Angaben zur Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind: Österreichische ArchitektInnen, ZivilingenieurInnen für Hochbau und ZT-Gesellschaften mit

entsprechender aufrechter oder ruhender Befugnis gemäß Ziviltechnikergesetz i.d.g.F. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder der Schweiz, die in einem

Mitgliedstaat der EU/des EWR oder der Schweiz niedergelassen sind und dort den Beruf eines/r freiberuflichen ArchitektIn oder eines/r freiberuflichen IngenieurkonsulentIn auf einem Fachgebiet, das den Fachgebieten der o.a. BefugnisträgerInnen gleichzuhalten ist, befugt ausüben.

Natürliche Personen, die eine Planungsberechtigung zur selbständigen Planung des Wettbewerbsgegenstandes im Sitzstaat des/der TeilnehmerIn besitzen.

Juristische Personen im vorgenannten Sinne, sofern deren satzungsgemäßer Gesellschaftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Wettbewerbsaufgabe entspricht und einer der vertretungsbefugten GeschäftsführerInnen bzw. der/die VerfasserIn der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.

Für die nichtösterreichischen TeilnehmerInnen wird auf die Informationspflicht der DienstleisterInnen vor Erbringung der Dienstleistung (im Auftragsfall) an die DienstleistungsempfängerIn gemäß § 32 ZTG hingewiesen. Die Eignungskriterien betreffend Befugnis, allg. beruflicher Zuverlässigkeit, finanzieller, wirtschaftlicher und technischer Leistungsfähigkeit müssen zum Zeitpunkt der Abgabe von Wettbewerbsarbeiten gegeben sein.

A.7.2 Der Nachweis der Teilnahmeberechtigung ist wie folgt zu erbringen: Nachweis der Befugnis (§71 BVergG 2006). Der Nachweis der Befugnis ist in deutscher Sprache vorzulegen und darf nicht älter als sechs Monate sein.

A.7.3 Eignungskriterien A.7.3.1 Eignungskriterium Referenzprojekt im Realisierungswettbewerb

Die technische Leistungsfähigkeit ist über ein Referenzprojekt nachzuweisen, welches alle nachfolgenden Kriterien erfüllt: a) Der/Die TeilnehmerIn hat im jeweiligen Referenzprojekt als ArchitektIn oder

GeneralplanerIn zumindest die Planungsleistung erbracht. Unter der „(Architektur- bzw. General-) Planung“ werden folgende Leistungen verstanden: Vorentwurf, Entwurf, Einreichplanung, Ausführungsplanung.

b) Die Baukosten (BAK) des Referenzprojekts gem. ÖNORM B-1801-1 (KB 1-6) netto ohne USt.

betragen mit Preisbasis Q2/2014 – valorisiert mit BPI sonstiger Hochbau lt. Tabelle in Beilage C 15: mind. 4 Mio. €.

c) Die Fertigstellung und Übergabe des Bauwerks erfolgte nach dem 01.01.2000.

In Planung oder in Bau befindliche Projekte werden nicht anerkannt.

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d) Das Referenzprojekt ist eine Reparaturwerkstätte für LKW oder vergleichbare Sonder-fahrzeuge oder ein Projekt der Schwierigkeitsgrad-Klasse 7 lt. HOA 2002 (Siehe dazu den Auszug aus der HOA 2002 unten).

Auszug aus der HOA 2002 (Honorarleitlinie für Architekten 2002): 7 Schwierige Hochbauten

wie Kirchen, Bahnhofsgebäude, Bankgebäude, Verwaltungs- und Justizgebäude mit besonders schwierigen Anforderungen, berufsbildende Schulen mit überwiegend praktischem Lehrbetrieb, Universitätsgebäude für überwiegenden Laborbetrieb, Theaterbauten, Versuchsanstalten und Verkehrshochbauten mit besonderen Anforderungen, Laboratorien, Büchereien, Kuranstalten, Krankenhäuser u.dgl.

Die Nutzung der geforderten Kategorie muss über mindestens 50% der Nutzfläche des Referenzprojekts gegeben sein.

Das Referenzprojekt ist mittels Formblatt C 15 nachzuweisen. Eine Nicht-Erfüllung des Eignungskriteriums Referenzprojekt führt zum Ausscheiden des Wettbewerbsbeitrags.

A.7.3.2 Eignungsnachweise nach Abschluss des Realisierungswettbewerbs Zu Beginn eines Verhandlungsverfahrens oder einer Verhandlung sind weiters folgende Eignungsnachweise beizubringen:

Nachweis der allgemeinen beruflichen Zuverlässigkeit (§ 68 Abs. 1 BVergG 2006) Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (§ 74 BVergG 2006) Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit (§ 75 BVergG 2006)

Die Trennung von Planung und Ausführung muss unabdingbar gewährleistet sein und ist durch eine entsprechende Verzichtserklärung sicherzustellen. Die einzelnen Nachweise dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Im Falle einer ruhenden Befugnis verpflichtet sich der/die TeilnehmerIn, im Zuge des Verhand-lungsverfahrens eine schriftliche Bestätigung über die Aufrechtstellung der Befugnis zu erbringen.

A.7.4 TeilnehmerInnengemeinschaften Bei TeilnehmerInnengemeinschaften müssen alle Mitglieder die Teilnahmeberechtigung besitzen. Es ist ein/e bevollmächtigte/r VertreterIn (Federführende/r) der TeilnehmerInnengemeinschaften zu nennen, die/der zur uneingeschränkten Vertretung aller angeführten Mitglieder der TeilnehmerInnengemeinschaften gegenüber der Auftraggeberin im gegenständlichen Vergabeverfahren und in sämtlichen Belangen der Vertragsabwicklung bevollmächtigt ist. Die Zusammensetzung der TeilnehmerInnengemeinschaften darf während des Verfahrens nicht geändert werden. Im Falle der Beauftragung einer TeilnehmerInnengemeinschaft verpflichtet sich diese, das Projekt als ARGE abzuwickeln. Es wird keine Mindestbeteiligung einzelner Mitglieder der TeilnehmerInnengemeinschaft an der ARGE vorgegeben.

A.7.5 Mehrfachteilnahme Jede/r TeilnehmerIn ist berechtigt, nur eine Wettbewerbsarbeit im Realisierungswettbewerb einzureichen. Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Wettbewerbsarbeiten, an denen der/die VerfasserIn beteiligt ist, nach sich.

A.7.6 Varianten Varianten sind nicht zugelassen.

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A.7.7 MitarbeiterInnen Die WettbewerbsteilnehmerInnen dürfen sich eines/einer oder mehrerer MitarbeiterInnen, die über keine aufrechte Befugnis eines/einer ArchitektIn oder ZivilingenieurIn für Hochbau nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes verfügen, bedienen. Diese MitarbeiterInnen dürfen von den TeilnehmerInnen genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei Ausstellungen zu nennen.

A.7.8 ZiviltechnikerInnen und KonsulentInnen anderer Fachrichtungen ZiviltechnikerInnen und KonsulentInnen anderer Fachrichtungen können als MitarbeiterInnen der WettbewerbsteilnehmerInnen genannt werden.

A.7.9 Ausschließungsgründe für WettbewerbsteilnehmerInnen gem. Teil B §2 WSA 2010 (1) Die Mitwirkung an der Prüfung der Wettbewerbsunterlagen auf Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsstandard Architektur (WSA 2010) und mit den Berufsinteressen der TeilnehmerInnen seitens der Bundeskammer bzw. einer der Länderkammern stellt keinen Ausschließungsgrund für die Wettbewerbsteilnahme dar. (2) Von der Teilnahme an einem Architekturwettbewerb sind ausgeschlossen: a) Personen oder Unternehmen, die an der Erarbeitung der Wettbewerbsunterlagen unmittelbar

oder mittelbar beteiligt waren, soweit durch ihre Teilnahme ein fairer und lauterer Wettbewerb ausgeschlossen wäre;

b) Personen oder Unternehmen, die an der Erstellung von Vorprojekten für den Architekturwettbewerb mitgewirkt haben, sofern der in der Vorarbeit wurzelnde Wissensvorsprung gegenüber den WettbewerbsteilnehmerInnen nicht durch das nachweisliche Zugänglichmachen der Informationen, insbesondere durch die Veröffentlichung allfälliger Vorprojekte, egalisiert wird;

c) die VorprüferInnen, Preis- und ErsatzpreisrichterInnen sowie: ca.) deren nahe Angehörige (als solche gelten: Ehegatte/Ehegattin, eingetragene/r Partner/Partnerin, Lebensgefährte/Lebensgefährtin, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie, in der Seitenlinie bis zum vierten Grad Verwandte oder im zweiten Grad Verschwägerte, Stief-, Wahl- und Pflegeeltern, Stief-, Wahl- und Pflegekinder sowie Mündel und Pflegebefohlene); cb) deren TeilhaberInnen an aufrechten ZiviltechnikerInnengesellschaften (Büro- oder Arbeitsgemeinschaften, wobei Arbeitsgemeinschaften nur so lange als aufrechte ZiviltechnikerInnengesellschaften gelten, als Projekte gemeinsam bearbeitet werden);

d) Personen, die zu einem Mitglied des Preisgerichts in einem direkten berufsrechtlichen Abhängigkeitsverhältnis stehen (z.B. Angestellte bei UniversitätsprofessorInnen, die Angehörigen der von diesen geleiteten Abteilungen oder Arbeitsgruppen) bzw. Personen, zu denen ein Mitglied des Preisgerichts in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis steht;

e) Personen, die den Versuch unternehmen, ein Mitglied des Preisgerichts in seiner Entscheidung als PreisrichterIn zu beeinflussen oder die eine Angabe in den eingereichten Unterlagen machen, die auf die Urheberschaft schließen lässt.

(3) Ausschließungsgründe gemäß Abs. 1 und 2, die erst während des Architekturwettbewerbs entstehen, sind jenen gleichzusetzen, die von Anfang an bestanden haben. (4) Ausschließungsgründe gemäß Abs. 1 und 2 werden für TeilnehmerInnen auch dann wirksam, wenn sie sich auf am Architekturwettbewerb mitwirkende MitarbeiterInnen der Teilnahmeberechtigten beziehen.

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In Ergänzung zum Ausschließungsgrund gem. Pkt. A.7.3.1 (Nichterfüllung der Eignungskriterien) gelten weiters die Ausschließungsgründe gem. Teil B § 17 WSA 2010 Ausscheidungsgründe für Wettbewerbsarbeiten (1) Bei Vorliegen eines der folgenden Verstöße – wie auch wegen eines Ausschließungsgrundes gem. §2 – muss die betroffene Wettbewerbsarbeit vom Preisgericht ausgeschieden werden: a) wegen verspäteter Abgabe b) wegen Verletzung der Anonymität c) wegen des Versuchs der Beeinflussung der Vorprüfung oder des Preisgerichts d) wegen mangelnder Teilnahmeberechtigung e) wegen fehlender Erklärung zur Trennung von Planung und Ausführung f) wegen Vorlage mehrerer Wettbewerbsarbeiten (2) Bei Vorliegen sonstiger Verstöße gegen Wettbewerbsunterlagen – Formalfehler, Unterschreitung des Erfordernisprogramms – kann die betroffene Wettbewerbsarbeit vom Preisgericht ausgeschieden werden. Das Ausscheiden muss im Protokoll begründet werden.

A.8 FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG

A.8.1 Kennzeichnung der Wettbewerbsarbeiten Sämtliche Teile der Wettbewerbsarbeit und alle Beilagen sind zur Wahrung der Anonymität mit einer Kennzahl zu versehen, die aus sechs Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist. Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben ferner die Aufschrift „WB Holding Graz – Neubau der Kommunalwerkstätte Sturzgasse“ zu enthalten. Bei gebundenen Schriftstücken genügt die Kennzahl am Titelblatt. Die Wettbewerbsarbeiten – dies gilt sowohl für Pläne als auch für das Modell – sind doppelt verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung „WB Holding Graz – Neubau der Kommunalwerkstätte Sturzgasse“ zu versehen. Als Absender ist anzugeben: Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten Schönaugasse 7/I A–8010 Graz Auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen. Die Wettbewerbsarbeiten werden mit Datum und Uhrzeit Ihres Einlangens beim Wettbewerbsbüro in ein Verzeichnis eingetragen. Die TeilnehmerInnen erhalten auf ihren Wunsch eine Bestätigung des Eingangs ihrer Wettbewerbsarbeiten.

A.8.2 Beilagenverzeichnis Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen beizulegen.

A.8.3 VerfasserInnenbrief Den Wettbewerbsunterlagen ist ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag mit der Aufschrift VERFASSER/INNENBRIEF beizulegen, der außen die Kennzahl trägt und den VerfasserInnenbrief – als Identitätsnachweis mit Namen und Anschrift des Teilnehmers/der Teilnehmerin (der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft) unter Anführung der MitarbeiterInnen – enthält. Bei TeilnehmerInnengemeinschaften ist ein Mitglied als vertretungsbefugt auszuweisen. Der VerfasserInnenbrief hat weiters die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse des Teilnehmers/der Teilnehmerin (Empfangsberechtigten) zu enthalten. Sämtliche Wettbewerbsarbeiten sind zur Wahrung der Anonymität ausschließlich an das Wettbewerbsbüro – siehe Pkt. A.1.4 – zu senden.

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A.9 PREISE, ANERKENNUNGSPREISE, AUFWANDSENTSCHÄDIGUNGEN Für die zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten ist entspr. §9 WSA 2010 insgesamt eine Preisgeldsumme von EUR 61.000,00 (exkl. 20% Umsatzsteuer) vorgesehen: 1. Preis EUR 19.000,00 netto 2. Preis EUR 15.000,00 netto 3. Preis EUR 12.000,00 netto 3 Anerkennungspreise zu je EUR 5.000,00 netto 2 NachrückerInnen: kein Anspruch auf Preisgeld oder Aufwandsentschädigung Das Preisgericht ist verpflichtet, eine Reihung bzw. die Auswahl der prämierungswürdigen Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen. Dabei kann in zu begründenden Ausnahmefällen eine andere Aufteilung der Preise und Anerkennungspreise erfolgen. Die Gesamtsumme und die ausgelobte Anzahl der Preise sind jedoch in jedem Fall zu vergeben. Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, der Auftraggeberin Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise unter Zugrundelegung des Wettbewerbsergebnisses abzugeben. Stellt sich beim Öffnen der Kuverts mit den Namen der ProjektverfasserInnen (VerfasserInnenbrief, Identitätsnachweis) am Ende der Beurteilung durch das Preisgericht heraus, dass der/die Verfasser/In einer der zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten nicht teilnahmeberechtigt war oder ein Ausschließungsgrund vorliegt, so rücken die in der Reihung nachfolgenden Projekte nach. Das Preisgericht bestimmt zu diesem Zwecke zwei NachrückerInnen.

A.10 PREISGERICHT, BERATUNG, VORPRÜFUNG A.10.1 Preisgericht

Das Preisgericht hat sich in der Sitzung am 08.09.2014 konstituiert und die Funktionen des/der Vorsitzenden, des/der SchriftführerIn sowie der jeweiligen StellvertreterInnen bestimmt.

HauptpreisrichterIn ErsatzpreisrichterIn

FachpreisrichterIn AIK

Arch. DI Wolfgang Feyferlik Vorsitzender

Arch. DI Stefan Nussmüller

Fachpreisrichter Holding Graz

Arch. DI Holger Gestering Stv. Vorsitzender

Arch. DI Josef Knipping

Fachpreisrichter Stadtbaudirektion

DI Mag. Bertram Werle Schriftführer

DI Heinz Reiter

Fachpreisrichter Stadtplanungsamt

DI Bernhard Inninger DI Markus Dröscher

Sachpreisrichter Holding Graz

DI Wolfgang Malik Dr. Gerhard Egger

Dr. Wolfgang Messner Stv. Schriftführer

Mag. Helmut Unzog

Sachpreisrichter GBG

Mag. Günter Hirner Bmstr. Ing. Rainer Plösch

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A.10.2 Beratung des Preisgerichtes (nicht stimmberechtigt) Als BeraterInnen werden beigezogen: Ing. Martin Eisenberger – GBG, Projektentwicklung Dipl.-WI.(FH) Robert Haslinger – Holding Graz, NutzerInnenvertreter Helmut Hiebel – Holding Graz, NutzerInnenvertreter DI Ingrid Frisch – Stadt Graz, Stadtbaudirektion DI Helmut Spinka – Stadt Graz, Abteilung für Verkehrsplanung

A.10.3 Vorprüfung bitzan Beratung & Management GmbH A-8010 Graz, Kopernikusgasse 9 Bearbeitung: DI Paul Bitzan, DI Raimund Kuschnig, DI Martina Stainer

A.10.4 Kostenprüfung Thomas Lorenz ZT GmbH A-8010 Graz, Raiffeisenstraße 30 Bearbeitung: DI Roland Winkler

A.10.5 Bauphysikalische Beratung / Prüfung Grazer Energieagentur GmbH A-8010 Graz, Kaiserfeldgasse 13/I Bearbeitung: DI Gerhard Bucar

A.10.6 Verkehrsplanerische Beratung / Prüfung DI Rudolf Fruhmann A-8410 Weitendorf, Waldweg 3 Bearbeitung: DI Rudolf Fruhmann

A.11 ABSICHTSERKLÄRUNG, BEAUFTRAGUNG A.11.1 Absichtserklärung der Auftraggeberin

Die Auftraggeberin beabsichtigt vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassungen der zuständigen Organe, mit dem/der VerfasserIn des vom Preisgericht erstgereihten Projektes (WettbewerbsgewinnerIn) in ein Verhandlungsverfahren zu treten, um die weiteren Planungsleistungen für Architektur (eventuell auch Generalplanerleistungen) zu beauftragen. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Umfang der Planungsleistungen (evtl. Generalplanerleistungen) und die darin enthaltenen Architekturbüroleistungen im Zuge des Verhandlungsverfahrens festzulegen. Sollte im Zuge dieses Verhandlungsverfahrens mit dem/der erstgereihten Preisträger/in kein Einvernehmen zu erzielen sein, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, mit dem/der VerfasserIn des zweit gereihten Projektes, falls hier wiederum kein Einvernehmen erzielt werden kann, mit dem/der VerfasserIn des dritt gereihten Projektes Verhandlungen aufzunehmen. Die Auftraggeberin hat das Recht, allfällige Änderungen der Wettbewerbsarbeit im Zuge der Realisierung von beauftragten ProjektverfasserInnen auf Basis der Leistungsbeschreibung zu verlangen. Dabei sollten jedoch die wesentlichen architektonischen Qualitätsmerkmale erhalten bleiben.

A.11.2 Allgemein Die TeilnehmerInnen verpflichten sich, bei einer Unrealisierbarkeit des Vorhabens keine Ansprüche, die über die angeführten Vergütungsregelungen hinaus gehen, geltend zu machen.

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Wettbewerb Holding Graz – Neubau der Kommunalwerkstätte Sturzgasse Auslobung

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A.12 EIGENTUMS- UND URHEBERRECHT

Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung des Preisgeldes an die Auftraggeberin über. Das geistige Eigentum (Urheberrecht) und die daraus resultierenden Verwertungsrechte an den eingereichten Projekten (z.B. Pläne, Skizzen, Modelle und sonstige Dokumentationen und Schriftstücke) verbleiben den VerfasserInnen. Die Auftraggeberin erhält jedoch mit der Durchführung des Wettbewerbes auch das Recht zur Veröffentlichung aller Projekte, wobei die TeilnehmerInnen und MitarbeiterInnen zu nennen sind. Weiters erhält die Auftraggeberin das Recht der Veröffentlichung aller Projekte, nach Anfrage von anderen Institutionen (wie z.B. AIK, GAT, div. Printmedien oder Internetportale).

A.13 EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG IM FALLE EINER GENERALPLANERVERGABE

Der/die TeilnehmerIn verpflichtet sich mit seiner/ihrer Teilnahme am Wettbewerb im Beauftragungsfall zur verbindlichen Nennung eines Generalplanerteams (Fachplanerbüros und verantwortliche MitarbeiterInnen).

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TEIL B – BESONDERER TEIL – AUFGABENSTELLUNG

B.1 WETTBEWERBSAREAL

B.1.1 Standort und Lage Das langgestreckte Quartier zwischen dem Fluss Mur und der Puchstraße, begrenzt im Norden von der Ostbahntrasse und im Süden von der Puntigamer Straße, ist ein historisch gewachsener, heterogener Gewerbe- und Industriestandort. Seit dem 19. Jahrhundert haben sich hier zahlreiche Gewerbe- und Industriebetriebe, wie der Grazer Schlachthof oder die Puchwerke, angesiedelt. Rückgrat und Energielieferant des Industriequartiers war und ist der Mühlgang, ein mit Murwasser gespeister Kanal, der Graz und sein südliches Umland am rechten Murufer durchfließt und das Planungsgebiet im Westen berührt. Die Sturzgasse, eine der wenigen Ost-West-Durchquerungen dieses Gebietes, beherbergt seit über hundert Jahren kommunale Dienstleistungsbetriebe der Stadt Graz. Die Lage des Standortes ist aufgrund ihrer Zentralität für die Erbringung von Kommunaldienstleistungen (Abfallsammlung, Straßenreinigung, Winterdienst und Grünraumpflege) äußerst vorteilhaft. Unmittelbar südlich an den Standort der Holding Graz angrenzend befindet sich das Entwicklungsgebiet „Innovationspark Graz“. Das Areal der Holding wurde um drei Grundstücke des Innovationsparks Graz erweitert. Ziel ist die Schaffung eines einheitlichen Betriebsstandortes, der von Norden über die Sturzgasse und von Süden über die Hedwig-Katschinka-Straße erschlossen wird. Der wettbewerbsgegenständliche Bauplatz wird demnach im Norden vom bestehenden Betriebsstandort der Holding Graz Services, im Osten von der Schleppbahn und der Lagergasse, im Westen vom Mühlgang und im Süden vom Innovationspark Graz begrenzt.

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B.1.2 Wettbewerbsareal Das Wettbewerbsareal/Bauplatz verfügt über ein Ausmaß von rd. 9.806 m² (siehe Beilage C 01). Tabelle: Grundstücke des Wettbewerbsareals/Bauplatzes

KG EZ Gst. Nr. Fläche m² Widmung; Dichte Eigentümerin

63105 2616 2407/4 7.783 I/1; 2,0-2,5 Holding Graz

63105 Neu 1 2404/13* ca. 631 Verk. Holding Graz

63105 Neu 2 2407/14 1.033 I/1; 2,0-2,5 Holding Graz

63105 Neu 4 2395/1* ca. 359 I/1; 2,0-2,5 Stadt Graz

Summe 9.806

*anteilig

B.1.3 Städtebauliche Rahmenbedingungen und Zielsetzungen Zum gegenständlichen Realisierungswettbewerb wurde vom Stadtplanungsamt der Stadt Graz eine städtebaulich-raumplanerische Stellungnahme verfasst, in der alle relevanten Rahmenbedingungen erläutert sind, insbesondere auch die zutreffenden Bestimmungen der für das Areal geltenden Bebauungsrichtlinie 05.10.0 „Innovationspark Graz-Puchstraße“; siehe Beilage C 06. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass das Wettbewerbsareal in einem Smart City Zielgebiet der Stadt Graz liegt und daher auf eine möglichst weitreichende Nutzung von Flächen für Fotovoltaik zu achten ist – siehe auch Pkt. B.4.2.

B.1.4 Äußere Verkehrserschließung Die Vorgaben zur äußeren Verkehrserschließung sind in der Stellungnahme der Stadt Graz, Abteilung für Verkehrsplanung, DI Helmut Spinka vom 28.08.14 dargestellt, siehe Beilage C 07. Zur Stellungnahme ist anzumerken, dass die letzten drei Absätze die übergeordnete Erschließung des Gesamtareals betreffen und für das wettbewerbsgegenständliche Projekt nicht direkt relevant sind.

B.1.5 Technische Rahmenbedingungen und Anforderungen Bodengutachten / Standfestigkeit Der Bauplatz ist annähernd eben und zur Bebauung grundsätzlich geeignet. Siehe dazu Bodenmechanisches Gutachten der INSITU Geotechnik ZT GmbH (Beilage C 09) und Geotechnisches Gutachten DI Reinhard Pötscher ZT GmbH (Beilage C 10). Oberflächenwässer und Versiegelung Sämtliche Meteorwässer dürfen nicht in die öffentlichen Kanalanlagen eingeleitet werden, sondern sind auf eigenem Grundstück zur Versickerung zu bringen. Oberflächenwässer von Fahrflächen müssen über Rasengittersteine oder Grünstreifen verrieselt werden. Zur Sickerfähigkeit des Bodens siehe Geotechnisches Gutachten betr. Boden- und Grundwasserverhältnisse sowie Niederschlagswässer (Beilage C 10). Auf die Vermeidung überdimensionierter Versiegelungsflächen ist unbedingt Bedacht zu nehmen siehe beiliegende Bebauungsrichtlinie, Teil der Beilage C 06.

Unterirdische Einbauten Die bekannten vorhandenen Einbauten sind im Bodenmechanischen Gutachten (Beilage C 09) sowie in den Leitungsplänen (Beilage C 03) dokumentiert. Zur Überbauungsmöglichkeit des bestehenden Schmutzwasserkanal-Hauptsammlers sind Angaben in der Beilage C 04 enthalten.

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B.2 BESCHREIBUNG DER AUFGABENSTELLUNG Die Kommunalwerkstätte der Holding Graz Services ist für das reibungslose Funktionieren der Fahrzeuge der Sparte Services verantwortlich. Reparatur, Wartung, Service und saisonaler Umbau der Fahrzeuge (z.B. Kehrmaschinen auf Streufahrzeuge und Schneepflüge) gehören zum Aufgabengebiet der Werkstätte. Von einem Team von rund 40 MitarbeiterInnen wird ein Fuhrpark von etwa 400 Fahrzeugen und Geräten betreut. Die Kernaufgabe der Kommunalwerkstätte besteht aus dem Warten und Reparieren von Fahrzeugen, Aufbauten und Geräten, wie etwa PKW, Transporter, kleine Nutzfahrzeuge, selbstfahrende Kehrmaschinen, LKW mit Schneepflügen und Streu- oder Straßenreinigungsaufbauten, Abfallsammel- und Kanalreinigungsfahrzeuge. Darüber hinaus werden im Bereich Metallbau Abfallcontainer und Maschinenteile des Bereichs Abfallbehandlung repariert und serviert sowie Parkinventar und metallbautypische Teile wie Tore und Zaunteile angefertigt. Der Kernprozess der Kommunalwerkstätte – Wartung bzw. Reparatur von Nutz- und Sonderfahrzeugen – kann exemplarisch und vereinfacht wie folgt dargestellt werden:

Abstellen des Fahrzeuges auf einem Abstellplatz durch den/die KundIn

Anmeldung in der Auftragsannahme durch den/die KundIn

Annahme des Fahrzeuges – Auftragsklärung zwischen KundIn und DisponentIn

Erstellung und Disposition des Auftrages durch den/die DisponentIn

Auftragserteilung an den/die FacharbeiterIn

Probefahrt mit dem Fahrzeug um das Gebäude durch den/die FacharbeiterIn oder DisponentIn

Einfahrt in die Diagnosestraße/Bremsprüfstand

Einfahrt in die Waschhalle

Einfahrt in die jeweilige Werkstättenbox und Auftragsbearbeitung

Dazwischen Ausfassen von Material oder Ersatzteilen aus dem Lager oder Ersatzteilbeschaffung

Endkontrolle und Freigabe durch den/die DisponentIn

Bereitstellung des Fahrzeuges auf dem Abstellplatz für die Übernahme durch den/die KundIn Auf Basis umfassender Voruntersuchungen, diverser Abstimmungen mit den NutzerInnen sowie der Besichtigung vergleichbarer Referenzobjekte ist das vorliegende Werkstattlayout entstanden (siehe Beilage C 12). Dieses Layout ist im Wesentlichen von drei Modulen bestimmt:

Modul 1: Karosseriearbeiten / Metallbau 6 Standplätze mit direkter Anbindung zu der Metallbauwerkstätte

Modul 2: Lage zwischen Modul 1 und 3; zweigeschossige Anordnung möglich

EG: Auftragsannahme und –disposition sowie zentrales Lager mit möglichst direkter Anbindung an die Werkstattstandplätze. Werkstättendisposition, Lager und Auftragsannahme müssen in einer gemeinsamen Räumlichkeit angeordnet werden.

OG: Werkstattverwaltung und Sozialraum.

Modul 3: Große Werkstatthalle für die Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge, zentrale Öl- und Fettversorgung.

Die Kubatur der Werkstatt ist bestimmt durch die Anforderungen der kranbahnversorgten Standplätze. Die Werkstättenboxen sollen möglichst durchfahrbar sein und über viel und gleichmäßiges natürliches Licht verfügen. Vor allen Rolltoren sind Vordächer mit einer Tiefe von mind. 3 m vorzusehen.

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B.2.1 Funktionelle Anforderungen Die Räume mit ihren Mindestgrößen, welche insgesamt eine Nutzfläche inklusive Sanitärflächen von rd. 3.060 m² umfassen, sowie den funktionellen Anforderungen sind im RFP (Beilage C 11) dargestellt. Die Soll-Flächen verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Module: Modul 1 Karosseriearbeiten / Metallbau 855 m² Modul 2 Lager, Disposition, Büros inkl. Nebenräume 869 m² Modul 3 Große Werkstatthalle 1.339 m² Ergänzend sind folgende Angaben zu berücksichtigen: a) Alle anzuwendenden gesetzlichen und normativen Regelwerke, wie insbesondere das

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und die Arbeitsstättenverordnung (AStV), sind einzuhalten.

b) Nachstehende räumliche Nahebeziehungen sind vorzusehen: Die Räume der im RFP beschriebenen Module 1, 2 und 3 müssen jeweils in einem Raumverbund angeordnet sein. Darüber hinaus sind räumliche Nahebeziehungen zwischen Dreherei (Modul 1.2) und Metalllager (Modul 2.2), Reifenwerkstätte (Modul 2.2) und Werkstättenhalle (Modul 3.1) sowie Disposition (Modul 2.1) und Werkstättenhalle (Modul 3.1) vorzusehen.

c) Tageslicht ist eine Grundvoraussetzung für unterstützende Arbeitsbedingungen. Mit Ausnahme der Lager und der Nebenräume (Sanitärbereiche, Verkehrswege) sind alle Arbeitsräume so anzuordnen, dass ausreichend Tageslicht vorhanden ist. Dabei ist jedoch auf Praktikabilität hinsichtlich der Arbeits- sowie Instandhaltungsprozesse sowie auf die Anforderungen hinsichtlich Energieverbrauch und –Eintrag Bedacht zu nehmen.

d) Geschoßigkeit: Grundsätzlich sind alle Räume nach Möglichkeit im EG vorzusehen. Die im RFP in der Spalte “Geschoss“ mit “E/O“ gekennzeichneten Räume (Bürobereich und Sozialraum inkl. Nebenräume) können auch in einem OG vorgesehen werden, wobei die Büroräume als Einheit erhalten bleiben sollen.

e) Bürostruktur: Im RFP wird aus rechnerischen Gründen für die Büroräume eine Zellenstruktur vorgegeben. Diese kann zugunsten einer zeitgemäßen Bürostruktur aufgelöst werden, wobei jedoch die Einzelbüros beibehalten werden sollen.

f) Alle Arbeitsplätze im Büro- und Werkstättenbereich sind mit Netzwerkanschlüssen auszustatten. Im gesamten Objekt soll WLAN verfügbar sein.

g) Raumklima: Hinsichtlich der in den einzelnen Räumen zu erreichenden Raumtemperaturen und Luftgeschwindigkeiten wird auf die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung (AStV) verwiesen. Das Objekt kann in drei Temperaturzonen gegliedert werden:

In Werkstättenräumen ist von „normaler körperlicher Belastung“ auszugehen, das entspricht einer Mindesttemperatur von 18 Grad Celsius.

Abweichend von der AStV ist in Büroräumen eine Temperaturbandbreite von 22 bis 25 Grad Celsius sicherzustellen.

In Lagerräumen ist eine Mindesttemperatur von 16 Grad Celsius sicherzustellen.

B.2.2 Innere Verkehrserschließung

Die Anforderungen an die innere Verkehrserschließung inkl. grafischer Darstellungen sind in der Beilage C 08 ausführlich dargestellt. Wichtig ist die Umfahrbarkeit der Werkstatt im Zweirichtungsverkehr, um die flexible Beschickung der einzelnen Boxen zu gewährleisten. Vor allen Boxen ist eine Freifläche mit mind. 15 m Tiefe vorzusehen (Rangierbereich). Die Unterbringung der LKW-Abstellplätze lt. Raum- und Funktionsprogramm kann auch auf den nördlich des Wettbewerbsareals gelegenen Grundstücken 1960/2, 1959, 1958/1, 1957/2 und 1953/3, jedoch innerhalb der Umfahrungsschleife gemäß Anhang Blatt 9 der Beilage C 08 (Vorgaben innere Verkehrserschließung; DI Fruhmann) erfolgen.

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B.2.3 Masterplan, Einbettung in das Gesamtareal Die wettbewerbsgegenständliche Bauaufgabe ist der erste Schritt der Umsetzung eines Gesamtkonzepts, welches in den vergangenen Jahren für den Standort entwickelt wurde. Die Planung der Kommunalwerkstätten soll sich am angestrebten Endzustand orientieren, welcher in der Beilage C 12 im Blatt „Endausbau“ dargestellt ist. Die am nördlichen Areal dargestellten Baukörper mit den enthaltenen Funktionen bilden den funktionalen und städtebaulichen Kontext zur Wettbewerbsaufgabe.

B.2.4 Technische Vorplanung In Abstimmung mit den NutzerInnen wurde eine technische Vorplanung erstellt, um die Machbarkeit der geforderten Funktionen am Bauplatz zu prüfen. Die Ergebnisse der technischen Vorplanung werden den TeilnehmerInnen in der Beilage C 13 zur Information zur Verfügung gestellt. Die technische Vorplanung stellt eine mögliche räumlich-strukturelle Lösung dar und ist keine verbindliche Vorgabe.

B.2.5 Erweiterungsmöglichkeiten Für eine zukünftige Erweiterung der Werkstätte ist eine Erweiterbarkeit in Form von mindestens 3 Werkstattmodulboxen (6 x 30 Meter Innenmaß) nachzuweisen. Diese Erweiterung kann auch in dem nördlichen Bereich ausgewiesen werden, der momentan auf Grund der derzeit gültigen, rechtskräftigen Bebauungsrichtlinie nicht bebaubar ist. Die Grünstreifen entlang des Mühlganges und der Lagergasse dürfen für die Ausweisung der Erwei-terbarkeit nicht herangezogen werden. Ebensowenig ist eine Erweiterbarkeit über die südliche Grundstücksgrenze hinaus möglich.

B.2.6 Barrierefreiheit Das Erdgeschoss ist barrierefrei erreichbar zu gestalten und es ist ein barrierefreies WC im Erdgeschoss vorzusehen. Die Treppe in das Obergeschoß ist so zu planen, dass im Bedarfsfall ein Treppenlift nachgerüstet werden kann.

B.3 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN

B.3.1 Bauwerkskosten nach ÖNORM B1801-1 (Preisbasis 3. Quartal 2014) Bauwerkskosten (KG 2-4) = 5,9 Mio. EUR Kostengruppe 6, Außenanlagen = 0,5 Mio. EUR Von der Auftraggeberin wird eine Kostenobergrenze für die Umsetzung des gegenständlichen Pro-jektes vorgegeben. Diese Kostenobergrenze darf bei der Realisierung nicht überschritten werden. Zur generellen Prüfung der Plausibilität der Einhaltung des Kostenrahmens ist von allen TeilnehmerInnen eine Kostenschätzung nach Kennwerteten gemäß ÖNORM B 1801-1 in nachvoll-ziehbarer Form abzugeben. Zusätzlich wird von den VerfasserInnen der 10 bestgeeigneten WB-Projekte zur vertieften Vorprüfung zwischen der ersten und der zweiten Wertungssitzung des Preisgerichts der ausgefüllte Kostennachweis gemäß Beilage C 17 nachgereicht. Mit der Abgabe seiner/ihrer Wettbewerbsarbeit bestätigt der/die WB-TeilnehmerIn, dass sein/ihr eingereichtes Projekt innerhalb der von ihm/ihr ausgewiesenen Kosten laut Kostenschätzung bzw. Kostennachweis lt. Formblatt C 17 in der angegebenen Quantität und Qualität realisierbar ist. Des Weiteren bestätigt der/die WB-TeilnehmerIn mit der Abgabe seiner/ihrer Wettbewerbsarbeit, dass der von der Auftraggeberin vorgegebene Kostenrahmen eingehalten und nicht überschritten wird.

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Wettbewerb Holding Graz – Neubau der Kommunalwerkstätte Sturzgasse Auslobung

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Design to Cost Investitionen der öffentlichen Hand haben nach dem Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu erfolgen. Die momentane Budgetlage der Stadt Graz, aber auch der gesamten öffentlichen Auftraggeber, führt zur unbedingten Notwendigkeit mit den zur Verfügung stehenden Mitteln so viel „Funktion“ wie möglich zu errichten. Daher wird bei der Projektumsetzung als eines der wesentlichen Steuerungselemente das Kostenmanagementprinzip „Design to Cost“ (kurz DTC) durchgehend als Leitprinzip verwendet. Unter „Design To Cost“ (DTC) versteht man das Planen und bauliche Umsetzen nach Kostengesichtspunkten unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen ("plane und baue so, dass unter den vorgegebenen Prämissen das Kostenziel eingehalten wird").

B.3.2 Grobterminplan Planung voraussichtlich 2015 Realisierung voraussichtlich 2016

B.4 WEITERE ASPEKTE ZUR AUFGABE

B.4.1 Wirtschaftlichkeit Auf Wirtschaftlichkeit in Bezug auf Errichtung, Betrieb und Erhaltung sowie auf effiziente Ausnutzung aller Flächen ist Bedacht zu nehmen.

B.4.2 Energieoptimierung Da schon in der Wettbewerbsphase wesentliche Entscheidungen über Energieeffizienz und Nachhaltigkeit eines Bauprojektes zu treffen sind, legen Ausloberin und Auftraggeberin besonderen Wert darauf, dass Überlegungen dazu bereits in die Bearbeitung einer Wettbewerbsarbeit eingehen. Die Ideen zum Thema Energieeffizienz und innovativer, nachhaltiger Energiekonzepte fließen daher auch in die Beurteilung der Arbeiten ein. Zielwert beim Heizwärmebedarf ist die Unterschreitung der Vorgabe der geltenden und gesetzlich verankerten OIB-Richtlinie 6 (Version 2011; siehe Österreichisches Institut für Bautechnik unter http://www.oib.or.at) um 20%. Die Ausloberin legt größten Wert auf die Nutzung erneuerbarer Energieträger. Auf dem Dach des Neubaus soll daher über ein Betreibermodell eine Fotovoltaik-Anlage mit größtmöglichem Ausmaß errichtet werden. Die Fotovoltaik-Anlage ist im Entwurf zu berücksichtigen (keine Verschattung!) und zeichnerisch darzustellen bzw. in das Gesamtkonzept zu integrieren. Da es sich um ein Betreibermodell handelt, ist die Fotovoltaik-Anlage baulich unabhängig von der Gebäudehülle zu planen und sind die Kosten für die Fotovoltaik-Anlage nicht in die Kostenschätzung einzurechnen. Die Beurteilung der energierelevanten Themen in der Wettbewerbsphase erfolgt durch die bauphysikalische Vorprüfung auf Basis der ausgefüllten Beilage C 18 Bauphysiknachweis. Darin sind für jede der drei Temperaturzonen im Gebäude die bauphysikalisch relevanten Grunddaten anzugeben. Zur Beurteilung einer möglichst energiesparenden Bauweise dienen u.a. die Kennzahlen Außenfläche/Volumen, Fläche und Orientierung der Glasflächen, die Anordnung der Räume mit verschiedenen Temperaturen untereinander sowie die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der Gebäudehülle.

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Wettbewerb Holding Graz – Neubau der Kommunalwerkstätte Sturzgasse Auslobung

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B.5 ART UND UMFANG DER ZU ERBRINGENDEN LEISTUNGEN max. 2 DIN A0 Plakate, Hochformat, färbig: Strukturplan M 1:1000 (Schwarzplan), Darstellung mit Umgebung

Lageplan M 1:500 Darstellung Wettbewerbsgebiet mit angrenzenden Grundstücken: Farbliche Darstellung: - Fahrverkehr: dunkelgrau - Ruhender Verkehr: hellgrün - Grünflächen allg.: dunkelgrün - Baukörper: weiß Grünraumkonzept M 1:500 - Mit Nachweis des Grünflächenanteils lt. städtebaulich-raumplanerischer Stellungnahme, Konzept kann in den Lageplan integriert sein. Grundrisse aller Geschosse M 1:200 - Mit lesbarer Raumbezeichnung lt. Raumprogramm mit Flächenangaben Alle Pläne genordet Relevante Schnitte M 1:200 Relevante Ansichten M 1:200 Schaubilder - Eine Darstellung nach Wahl (Rendering, Modellbild, Handskizze etc.) zur weiteren Klarstellung des Projektes. Modell M 1:500 auf Einsatzplatte lt. Vorgabe, Farbe weiß Zusätzliche Unterlagen auf Papier:

Verzeichnis der eingereichten Unterlagen (DIN A4)

VerfasserInnenbrief Ist der Einreichung in einem gesonderten, undurchsichtigen, verschlossenen und mit der Projektkennzahl versehenen Umschlag beizulegen (lt. Beilage C 19)

Angaben zum Referenzprojekt Ist der Einreichung in einem gesonderten, undurchsichtigen, verschlossenen und mit der Projektkennzahl versehenen Umschlag beizulegen (lt. Beilage C 15)

1 Satz „Prüfpläne als Schnell- Plot“ der Wettbewerbsplakate auf Konzeptpapier

Erläuterungstext und technischer Bericht (DIN A4) (lt. Beilage C 16)

Ausgefülltes Formblatt Raumprogramm + Kenndaten (lt. Beilage C 11) inklusive ergänzender Flächen bis BGF und BRI

Prüfblätter Flächen- und Kubaturnachweis Raumprogramm + Kenndaten M 1:500, DIN A3

Kostenschätzung nach ÖNORM B-1801-1 in nachvollziehbarer Form

3 ausgefüllte Formblätter Bauphysiknachweis (lt. Beilage C 18)

Prüfblätter Flächen- und Kubaturnachweis Bauphysik M 1:500, DIN A3

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Zusätzliche Unterlagen digital Auf CD-ROM oder DVD – die CD-ROM bzw. DVD muss unter Microsoft- oder Mac-Betriebssystemen lesbar sein:

Plakate als pdf-File (Pro Plakat eine Datei, ca. 300 dpi Auflösung, < 3 MB)

Schaubild als jpg-File (Dateigröße < 1 MB)

Erläuterungstext und technischer Bericht (*.doc, *.pdf)

Ausgefülltes Excel-File Raumprogramm + Kenndaten (*.xls, *.pdf)

Ausgefülltes Excel-File Bauphysiknachweis (*.xls, *.pdf)

*.dwg-File (Auto CAD 2006) Geschossgrundrisse und Schnitte, zur digitalen Prüfung der NF, VF, BGF und Bruttorauminhalt. Alle abgefragten Flächen sind als Polygon-Züge abzugeben.

*.dwg File (Auto CAD 2006) Flächennachweis Bauphysik, zur digitalen Prüfung der abgefragten Flächen. Alle abgefragten Flächen sind als Polygon-Züge abzugeben.

Grundsätzlich: Inhaltlich eindeutige Dateibenennungen: z.B. „Kennziffer_Inhalt.pdf“ Nachzureichende Unterlagen nach Aufforderung , digital (per E-mail)

Ausgefülltes Formblatt Kostennachweis (lt. Beilage C 17, File *.xls, *.pdf)

*.pdf File Prüfblätter Flächen- und Kubaturberechnung Kostennachweis M 1:500, DIN A3

*.dwg File (Auto CAD 2006) Flächennachweis Kosten, zur digitalen Prüfung der abgefragten Kosten. Alle abgefragten Flächen bzw. Raumvolumina sind als Polygon-Züge abzugeben.

B.6 BEURTEILUNGSKRITERIEN (Nennung ohne Reihung und Gewichtung) Städtebauliche Kriterien: Gliederung und Gestaltung der Baukörper Einbindung in die Umgebung / Grünraum Gestaltung der Außenräume Architektur / baukünstlerische Kriterien: Qualität der äußeren Gestaltung Innenräumliche Qualität Beitrag zur zeitgenössischen Baukultur Funktionelle Kriterien: Funktionelle Gesamtlösung Zuordnung der Funktionsbereiche Interne Erschließung im Gebäude und am Wettbewerbsareal Orientierbarkeit Variabilität und Entwicklungsfähigkeit des Projektes Nutzbarkeit der Außenräume Natürliche Belichtung der Arbeitsbereiche Ökonomische Kriterien: Wirtschaftlichkeit bei der Errichtung Wirtschaftlichkeit im Betrieb und in der Erhaltung Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens Ökologische Kriterien: Energieeffizienz Umweltverträglichkeit Nachhaltigkeit Ressourcenschonung auf dem Gelände

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Wettbewerb Holding Graz – Neubau der Kommunalwerkstätte Sturzgasse Auslobung

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TEIL C – BEILAGEN

Nr. Inhalt Format analog Format digital

Unterlagen zum Wettbewerbsareal

C 01 Vermesserplan mit Höhenangaben und Kennzeichnung des WB-Areals

1 Seite Sonderformat

*.dwg, *.dxf, *.pdf

C 02 Digitale Katasterdaten für städtebauliches Piktogramm 1 Seite A 3

*.dwg, *.dxf, *.pdf

C 03 Leitungskataster: Abwasser, Wasser, Strom, Fernwärme, Erdgas

5 Seiten A 3

*.pdf

C 04 Angaben zur Überbauungsmöglichkeit des Schmutzwasserkanal-Hauptsammlers

1 Seite A 4

*.pdf

C 05 Fotodokumentation inkl. Luftbilder 9 Seiten A 4, A 3

*.jpg, *.pdf

C 06 Städtebaulich-raumplanerische Stellungnahme der Stadt Graz, Stadtplanungsamt; DI Markus Dröscher, 11.07.14

16 Seiten A 4, A 3

*.pdf

C 07 Vorgaben äußere Verkehrserschließung Stellungnahme Stadt Graz, Abteilung für Verkehrsplanung; DI Helmut Spinka, 28.08.14

2 Seiten A 4

*.pdf

C 08 Vorgaben innere Verkehrserschließung DI Rudolf Fruhmann, 02.09.14

20 Seiten A 4

*.pdf, *.dwg

C 09 Bodenmechanisches Gutachten INSITU Geotechnik ZT GmbH, 19.05.08 mit zwei ergänzenden Dokumenten

gesamt 49 Seiten A 4, A 3

*.pdf (3 Dateien)

C 10 Geotechnisches Gutachten betr. Boden- und Grundwasserverhältnisse, Niederschlagswässer DI Reinhard Pötscher ZT GmbH, 02.09.14

13 Seiten A 4

*.pdf

Unterlagen zur Aufgabenstellung

C 11 Raum- und Funktionsprogramm mit Flächennachweis bis BGF

6 Seiten A 4

*.xlsx, *.pdf

C 12 Masterplan Südgelände Planungsgruppe Gestering Knipping de Vries, 06.08.14

1 Seite A 3

*.pdf

C 13 Technische Vorplanung Wettbewerbsgegenstand Planungsgruppe Gestering Knipping de Vries, 06.08.14

4 Seiten A 3

*.pdf

Vorlagen und Formblätter

C 15 Formblatt Referenzprojekt 2 Seiten A 4

*.xlsx, *.pdf

C 16 Vorlage Erläuterungstext + Techn. Bericht 1 Seite A 4

*.docx, *.pdf

C 17 Formblatt Kostennachweis inkl. Erläuterung 22 Seiten A 4

*.xlsm, *.pdf

C 18 Formblatt Bauphysiknachweis 4 Seiten A 4

*.xlsx, *.pdf

C 19 Vorlage VerfasserInnenbrief 2 Seiten A 4

*.docx, *.pdf

C 20 Vorlage Modelleinsatzplatte 1 Seite A 3

*.dwg, *.dxf, *.pdf

C 21 Schreiben der AIK betreffend Zustimmung zum Verfahren und Nominierung der PreisrichterInnen vom 29.08.14

1 Seite A 4

*.pdf