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Finanzamt Coburg FinanzarntCoburg, Postfach 1663, 96406 Coburg H e,*rt (RoLI Scv,Ur§elahe, vnQX K"u)rcsr,, *r\ AA Sö&3? g6§solo{ to tt{' Abtragen zur Gültigkeit über ryr@55§ für telefonische Rückfragen 0E9 55899100 zum Oftstanf Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkom mensteuergesetzes (ESIG) Anschrift Herrn Rolf §ch 11,96237 Ebersdorf b. Cobu Rechtslorm Einzelunternehmen wird hiermit bescheinigt, dass der Empfänger der Bauleistung (Leistungsempfänger) von der Pflicht zum Steuerabzug nach § 48 Abs. 1 ESIG befreit ist. Diese Bescheinigung gilt vom 17.04.2018 bis zum 16.04.2021. Wichtiqer Hinweis: Diese Bescheinigung ist dem Leistungsempfänger im Original auszuhändigen, wenn sie für bestimmte Bauleistungen gilt. lst die Bescheinigung für einen Zeitraum gültig, kann auch eine Kopie ausgehändigt werden. Das Original ist mit Dienstsiegel, Unterschrift und Sicherheits-Nummer versehen. Der Leistungsempfänger hat die Möglichkeit, sich durch eine Prüfung der Gültigkeit der Freistellungsbe- scheinigung über ein eventuelles Haftungsrisiko Gewissheit zu verschaffen. Diese Prüfung kann durch eine lnternetabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern (yilrflU.OzS!.S!O erfolgen, Dazu werden die Daten beim Bundes- zentralamt für Steuern gespeichert und bei einer lnternetabfrage den Leistungsempfängern bekannt gegeben. Bestä- tigt das Bundeszentralamt für Steuern die Gilltigkeit nicht oder kann der Leistungsempfänger eine lnternetabfrage nicht durchführen, kann er sich durch eine Nachfrage bei dem auf der Freistellungsbescheinigung angegebenen Fi- nanzamt Gewissheit verschaffen. Das Unterlassen einer lnternetabfrage beim Bundeszentralamt für Steuem oder einer Nachfrage beim Finanzamt begründet für sich allein keine zur Haftung führende grobe Fahrlässigkeit. Die Befreiung von der Pflicht zum Steuerabzug gilt für Zahlungen, die innerhalb des o.g. Gültigkeitszeitraumes und/ oder für die o.g. Bauleistungen geleistet werden. Die Aufrechnung (Verrechnung) des Leistungsempfängers mit Ge- genansprüchen gegenüber dem Leistenden steht einer Zahlung gleich. Der Wdenuf dieser Bescheinigung bleibt vorbehalten. Mit freundlichen Grüßen Zeitler Bitte ldentifikationsnummer(n) undAktenzeichen angeben: 809561 646-0 ldentifikationsnummer Unser Aktenzeichen Durchwahl: Bearbeite(in): 212 I 267 / 90796 382 Frau Zeitler Länderschli.issel: 9 Finanzamtsnummer: 212 Steuernummer: 21226790796 Sicherheitsnummer: 32076073 Zimmer Datum 105a 17 .04.2018 IBAN BIC DE98 7600 0000 0077 001 5 02 MARKDEF1 760 DE84 7835 0000 0092 5017 33 BYLADEM1COB DE15 7702 0070 001 2 1758 50 HYVEDEMM4I 1 Dienstgebäude Öffnungszeiten Service{entrum: Rodacher Str. 4 Mo - Mi 08.00 - 13.00 Uhr 96450 Coburg Donnerstag 08.00 - 17.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Kreditlnsftut Deutscfie Bundesbk. Fil. Nümberg Spa rkasse Coburg-Lichtenfels HypoVereinsbank, Fil. Lichtenfels Alle anderen Arbeitsgebiete nur TelefAx 0g'6i nachtel€fonlscherVereinbarung 546-130 Haupt-Fäx -482 Körperschafien E-Mall lntsmet -430 Vollstreckong -575 Betriebsprüfung poststelle.fä[email protected] wtvw.rinanzamt+oburg.de

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Finanzamt Coburg

FinanzarntCoburg, Postfach 1663, 96406 Coburg

H e,*rt(RoLI Scv,Ur§elahe, vnQX

K"u)rcsr,, *r\ AASö&3? g6§solo{ to tt{'

Abtragen zur Gültigkeit über ryr@55§ für telefonische Rückfragen 0E9 55899100 zum Oftstanf

Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 desEinkom mensteuergesetzes (ESIG)

Anschrift Herrn Rolf §ch 11,96237 Ebersdorf b. CobuRechtslorm Einzelunternehmen

wird hiermit bescheinigt, dass der Empfänger der Bauleistung (Leistungsempfänger) von der Pflicht zumSteuerabzug nach § 48 Abs. 1 ESIG befreit ist.

Diese Bescheinigung gilt vom 17.04.2018 bis zum 16.04.2021.

Wichtiqer Hinweis:Diese Bescheinigung ist dem Leistungsempfänger im Original auszuhändigen, wenn sie für bestimmte Bauleistungengilt. lst die Bescheinigung für einen Zeitraum gültig, kann auch eine Kopie ausgehändigt werden. Das Original ist mitDienstsiegel, Unterschrift und Sicherheits-Nummer versehen.Der Leistungsempfänger hat die Möglichkeit, sich durch eine Prüfung der Gültigkeit der Freistellungsbe-scheinigung über ein eventuelles Haftungsrisiko Gewissheit zu verschaffen. Diese Prüfung kann durch einelnternetabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern (yilrflU.OzS!.S!O erfolgen, Dazu werden die Daten beim Bundes-zentralamt für Steuern gespeichert und bei einer lnternetabfrage den Leistungsempfängern bekannt gegeben. Bestä-tigt das Bundeszentralamt für Steuern die Gilltigkeit nicht oder kann der Leistungsempfänger eine lnternetabfragenicht durchführen, kann er sich durch eine Nachfrage bei dem auf der Freistellungsbescheinigung angegebenen Fi-nanzamt Gewissheit verschaffen. Das Unterlassen einer lnternetabfrage beim Bundeszentralamt für Steuem odereiner Nachfrage beim Finanzamt begründet für sich allein keine zur Haftung führende grobe Fahrlässigkeit.Die Befreiung von der Pflicht zum Steuerabzug gilt für Zahlungen, die innerhalb des o.g. Gültigkeitszeitraumes und/oder für die o.g. Bauleistungen geleistet werden. Die Aufrechnung (Verrechnung) des Leistungsempfängers mit Ge-genansprüchen gegenüber dem Leistenden steht einer Zahlung gleich.

Der Wdenuf dieser Bescheinigung bleibt vorbehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Zeitler

Bitte ldentifikationsnummer(n) undAktenzeichen angeben: 809561 646-0ldentifikationsnummer Unser Aktenzeichen Durchwahl: Bearbeite(in):

212 I 267 / 90796 382 Frau Zeitler

Länderschli.issel: 9Finanzamtsnummer: 212Steuernummer: 21226790796Sicherheitsnummer: 32076073

Zimmer Datum

105a 17 .04.2018

IBAN BICDE98 7600 0000 0077 001 5 02 MARKDEF1 760DE84 7835 0000 0092 5017 33 BYLADEM1COBDE15 7702 0070 001 2 1758 50 HYVEDEMM4I 1

Dienstgebäude Öffnungszeiten Service{entrum:Rodacher Str. 4 Mo - Mi 08.00 - 13.00 Uhr96450 Coburg Donnerstag 08.00 - 17.00 Uhr

Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

KreditlnsftutDeutscfie Bundesbk. Fil. NümbergSpa rkasse Coburg-LichtenfelsHypoVereinsbank, Fil. Lichtenfels

Alle anderen Arbeitsgebiete nur

TelefAx 0g'6i nachtel€fonlscherVereinbarung

546-130 Haupt-Fäx -482 Körperschafien E-Mall lntsmet-430 Vollstreckong -575 Betriebsprüfung poststelle.fä[email protected] wtvw.rinanzamt+oburg.de