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HOCHSCHULE FÜR NACHHALTIGE ENTWICKLUNG EBERSWALDE (FH) Fachbereich Wald und Umwelt Holzsortierung und -vermessung 4. Ausgabe Vorlesungsbegleitende Materialsammlung für das 4. Semester Forstwirtschaft _____________________________________ Zusammengestellt von Prof. Dr. Heinz Frommhold Eberswalde im Juni 2013

Holzsortierung und -vermessung - Professor Frommhold · HOCHSCHULE FÜR NACHHALTIGE ENTWICKLUNG EBERSWALDE (FH) Fachbereich Wald und Umwelt Holzsortierung und -vermessung 4. Ausgabe

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HOCHSCHULE FÜR NACHHALTIGE ENTWICKLUNG EBERSWALDE (FH)

Fachbereich Wald und Umwelt

Holzsortierung und -vermessung

4. Ausgabe

Vorlesungsbegleitende Materialsammlung für das 4. Semester Forstwirtschaft

_____________________________________

Zusammengestellt von Prof. Dr. Heinz Frommhold Eberswalde im Juni 2013

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Inhaltsverzeichnis:

Vorwort……………………………………………………………………………………….V

1 Vermessung des Holzes ..................................................................................... 1

1.1 Geschichte der Sortierung und Holzvermessung ......................................................1 1.2 Vermessung des Holzes ..............................................................................................5 1.2.1 Geräte zur Holzvermessung ....................................................................................6 1.2.2 Messen des Durchmessers ......................................................................................7 1.2.3 Längenmessung ......................................................................................................8 1.3 Volumenermittlung ......................................................................................................8 1.3.1 Festmaßermittlung ...................................................................................................8 1.3.2 Raummaßermittlung ................................................................................................9 1.3.3 Schüttmaßermittlung .............................................................................................. 12 1.4 Werksvermessung ..................................................................................................... 12 1.4.1 Werksaufmaß nach Gewicht .................................................................................. 12 1.4.2 Elektronisches Werksaufmaß nach Länge und Durchmesser ................................ 15 1.5 Kennzeichnung des Rohholzes ................................................................................ 17

2 Sortierung ...........................................................................................................21

2.1 Gesetzliche Grundlagen der Sortierung ................................................................... 21 2.2 Rohholzsorten-Übersicht .......................................................................................... 21 2.2.1 Begriffsdefinitionen ................................................................................................ 24 2.2.2 Absolute Sortierung (merkmalsbezogene Aushaltung und Sortierung) ................... 26 2.3 Allgemeine Gütesortierung ....................................................................................... 27 2.3.1 Stammholz ............................................................................................................. 27 2.3.2 Industrieholz .......................................................................................................... 31 2.4 Stärkeklassensortierung ........................................................................................... 32 2.4.1 Mittenstärkesortierung ........................................................................................... 32 2.4.2 Heilbronner Sortierung ........................................................................................... 33 2.4.3 Stärkesortierung der Stangen ................................................................................ 34 2.4.4 Stärkesortierung für Schichtholz ............................................................................ 34 2.5 Sortierung nach dem Verwendungszweck ............................................................... 34 2.6 Güteklassensortierung von Stammhölzern nach Holzarten ................................... 37 2.6.1 Kiefer/Lärche ......................................................................................................... 37 2.6.2 Fichte/Douglasie .................................................................................................... 41 2.6.3 Eiche ...................................................................................................................... 43 Buche 48 2.6.4 Übriges Laubholz ................................................................................................... 53

Abbildungsverzeichnis: ..........................................................................................55

Tabellenverzeichnis: ...............................................................................................56

Literaturverzeichnis ................................................................................................57

IV

V

Vorwort

Liebe Leserin, lieber Leser, diese dritte Ausgabe der vorlesungsbegleitenden Materialsammlung des Lehrgebietes Holzsortierung und -vermessung für das 4. Semester Forstwirtschaft soll dazu beitragen, den Vorlesungsstoff besser nacharbeiten zu können. Dazu wurden früher lose Blätter und Broschüren unregelmäßig in Vorlesungen zum Kopieren herausgegeben. Dieses Vorgehen hat sich nicht bewährt. Aus diesem Grunde wird das vorgelegte Skript mit einer Auswahl der Kopien von in Vorlesungen gezeigten Folien und Beispielen ergänzt. Das beigefügte Inhaltsverzeichnis entspricht der Gliederung der dazugehörigen Vorlesung. Beigefügt ist auch das Übungsprogramm mit einzelnen inhaltlichen Darstellungen, die in meiner Homepage ausführlich und aktuell zu finden sind unter: http://www6.fh-eberswalde.de/forst/forstnutzung/bachelor_fowi/index.html http://www.prof-frommhold.de/

- Vorlesungsgliederung für das 4. Semester Forstwirtschaft mit Skripten - Programm der Übungen für das 4. Semester - Downloads

Diese Hinweise und Unterlagen finden Sie auch im Laufwerk S und auf der Lernplattform EMMA. Jährlich soll eine Überarbeitung erfolgen, die zur Verbesserung und Ergänzung dieser Ausgabe führen soll. Jeden sachdienlichen Hinweis und Ihre aktive Mitarbeit als studentische Hilfskraft nehme ich dankbar entgegen. gez. H. Frommhold Juni 2013

Holzsortierung und –vermessung 1.1 Geschichte der Sortierung und Holzvermessung

1

1 Vermessung des Holzes Umfang, Ziel und Inhalt des Teilmoduls: Das Curriculum sieht insgesamt 45 Stunden im 4. Semester vor. Neben dem im Skript zusammengefassten theoretischen Teil werden im Rahmen dieses Umfanges zahlreiche Übungen zur Vermessung und Sortierung von Rundholz, ein Seminar und eine Exkursion stattfinden (siehe Übungsprogramm). Ziel ist die Vermittlung spezieller Kenntnisse der Sortierung und Vermessung einheimischer Handelshölzer mit der Befähigung zur selbständigen Sortierung im praktischen Forstbetrieb, auf der Basis vorgeschriebener Verfahren der Holzermessung und gültiger Vorschriften der Holzsortierung. Den Inhalt bilden die Grundlagen der Vermessung und Sortierung von Rohholz, Geräte zur Holzvermessung, Volumenermittlung; Waldvermessung, Werksvermessung, Kennzeichnung des Rohholzes, gesetzliche Grundlagen der Sortierung, Rohholzsortenübersicht, allgemeine Gütesortierung, Stärkeklassensortierung, Sortierung nach dem Verwendungszweck, Gütesortierung von Stammhölzern einheimischer Hauptholzarten. Als abschließende Leistung für das Modul „Grundlagen des Holzmarketings“ ist eine Klausur mit den Teilmodulen „Holzsortierung & -vermessung“ und „Waldwachstumskunde I“ sowie ein Protokoll zur praktischen Holsortierung im Wald vorgesehen.

1.1 Geschichte der Sortierung und Holzvermessung Die Sortierung des Holzes begann mit der Auswahl geeigneter Holzstücke für den jeweiligen Verwendungszweck = reine Gebrauchssortierung = relative Sortierung in früheren Jahrhunderten. Mit dem beginnenden Holzhandel erfolgte ein Übergang zu verbindlichen Vorschriften über Abmessung und Qualität des Rohholzes, insbesondere beim Holländer-Holzhandel. Eine Sägeordnung um 1430 legte gleiche Längen und Zopfdurchmesser und gewisse Mindestmaße zum Zwecke der Flößerei fest. Eine Floß-Kombination von Eiche und Kiefer (schwer und leicht) war dabei nötig. Die Flößerei führte auch zu den Ursprüngen der Heilbronner Sortierung, demzufolge wurde bis zum Ende des 18. Jahrhunderts Stammholz im allgemeinen nicht nach Volumen, sondern nach Stückzahlen in bestimmten Abmaßen verkauft. Bei Schichtholz war eine grobe Volumenermittlung nach Klafter (3 bis 4 rm) regional üblich. Im Merkantilismus findet durch aufkommende Holznot eine strenge Gebrauchssortierung statt. Ziel ist es, jedes Stück Holz der höchstwertigen Verwendung zuzuführen (hohe Ausfuhr, staatliche Förderung der Industrie). Bei der Holzsortierung und Vermessung sind die Wünsche der Verarbeiter und ihr Verwendungszweck bekannt [1]. Zur Zeit des Wirtschaftsliberalismus erfolgte eine flexiblere Sortierung nach dem Prinzip der absoluten Sortierung. Dem Förster war dabei die spätere Verwendung des Holzes meist unbekannt. Die Reichsgründung und ein fortschreitender wirtschaftlicher Aufschwung machten eine einheitliche Sortierung nötig.

Holzsortierung und –vermessung 1.1 Geschichte der Sortierung und Holzvermessung

2

Es wird Folgendes festgelegt:

Der Festmeter gilt seit 1875 als Verkaufsmaß (die Einführung des metrischen Maßsystems in Deutschland im Jahre 1871 machte dies möglich)

Unterscheidung in Derb- und Nichtderbholz Unterscheidung in Nutz- und Brennholz

Weitere Entwicklungen von Sortieranweisungen:

Heilbronner Sortierung in Süddeutschland Mittenstärkensortierung in Norddeutschland 1925 galt in Preußen und in den norddeutschen Ländern die Preußische

Holzmessanweisung 1927 war in Bayern und in den süddeutschen Ländern die Bayrische

Holzsortierungsanweisung (HSA) verbindlich 1936 entstand die Holzmessanweisung (Reichs-HOMA)[2]. Sie beinhaltet die

Holzausformung, Vermessung, Festgehaltsermittlung und Holzsortierung. Die Prinzipien der Güte-, Stärke- und Gebrauchsklassensortierung wurden dabei nebeneinander verwendet. Die einsetzende Preisbindung setzte dabei eine strenge Sortierung voraus.

1939 bis 1945 Rohholzpreisverordnungen, Autarkiebestrebungen, Kriegswirtschaft und teilweise Aufhebung der freien Marktwirtschaft führten zu Reglementierungen des Holzmarktes. Holzpreise wurden festgeschrieben. Spezielle Gebrauchssorten wurden ausgeschieden.

1949 bis 1968 war die Reichs-HOMA Bundesrecht entsprechend herrschender Auffassung geworden.

In der DDR galt die Reichs-HOMA bis 1955, danach trat bis 1967 eine neue HOMA mit wesentlichen Neuerungen in Messung und Sortierung in Kraft.

In der BRD galt die Reichs-HOMA bis 1950, danach gab es Abänderungen der HOMA.

Ab1967 bis 1990 galt in der DDR die TGL (Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen (15799) für Rohholz) mit Änderungen vom 13.10.1982.[3]

Nach 1945 wurden im Westen die Kriegseinschränkungen aufgehoben. Bis Mai 1952 Festschreibung der Grundpreise in DM für die einzelnen Stamm-

holzstärkeklassen in der ganzen BRD, bekannt als Messzahlen bzw. Messzahl-Prozente (MZP) als Bezugsgröße, jetzt MZE (Messzahlprozente in €).

Die Preise für Rohholz werden im Osten in Preisanordnungen bis 1990 vorgeschrieben.

Die EWG-Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Sortierung von Rohholz wird 1969 als Voraussetzung für die HKS in Kraft gesetzt [4]

Als Nachfolger für HOMA und TGL gilt die Handelsklassensortierung für Rohholz (HKS) ab 1969 bzw. ab 1990.

Die EWG-Richtlinie wird am 20.06.2007 aufgehoben. Die Verordnung über gesetzliche Handelsklassen wird zum 31.12.2008 außer

Kraft gesetzt. Die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR) wird am

12.09.2013 als Nachfolger für die HKS teilweise in Kraft gesetzt [5].

Holzsortierung und –vermessung 1.1 Geschichte der Sortierung und Holzvermessung

3

Abbildung 3 Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz

Unmittelbare Vorgeschichte der HKS:

Richtlinie des Rates der EWG v. 23.01.68 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Sortierung von Rohholz, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft Nr. 32 v. 06.02.68 Die Europäische Kommission (EU) als Nachfolger der EWG hat vorgeschlagen, diese Richtlinie im Rahmen der Entbürokratisierung aufzuheben. Der formale Beschluss dazu wurde am 20.06.2007 durch den Präsidenten des Europäischen Parlamentes vollzogen.

Gesetz über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz vom 25.02.69 (BGBl. I S. 149) [6], auch kurz als „Forst-HKLG“ bezeichnet.

Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz (HKS Rohholz) vom 31.7.1969 (BGBl. I S. 149)[7], gilt mit Zusätzen für alle Bundesländer. Seit 01.01.2009 ist diese Verordnung außer Kraft.

Die europäische Normung sieht Normen für Schnittholz und für Rundholz vor, z. B. EN 1316-1 Eiche und Buche[8], EN 1316-2 Pappel[9], EN 1316-3 Esche und Ahorn[10]. Für Nadelholz wurden zunächst vorläufige Normen zur Erprobung und Diskussion herausgegeben, z. B. ENV 1927-1 Fichten und Tannen[11], ENV 1927-2 Kiefern[12] und ENV 1927-3 Lärchen und Douglasie[13], die inzwischen bestätigt wurden.

Abbildung 1 EWG Richtlinie

Abbildung 2 Rohholzsortengesetz (1969)

Holzsortierung und –vermessung 1.1 Geschichte der Sortierung und Holzvermessung

4

Somit waren bzw. sind für die Holsortierung Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Normen und Vereinbarungen vorgesehen, die von ihrer Durchsetzbarkeit und von ihrer rechtlichen Bedeutung her sehr unterschiedlich einzuschätzen sind. Tabelle 1 Sortierbestimmung für Kiefer, laut EN 1927-2:2008 (D)

Die meisten Bundesländer haben die HKS für ihre Belange konkretisiert und spezifiziert und damit eigene Fassungen herausgebracht. Ursache dafür waren sicher auch die unterschiedlichen Bedeutungen der Holzarten und die verschiedenen Wuchsgebiete in den einzelnen Bundesländern. Außerdem gibt es Meinungsverschiedenheiten über die Wertigkeit der Holzmerkmale. Im Übrigen hat man die EN nicht genutzt, um eine Harmonisierung der Rundholznormung mit der Schnittholznormung herzustellen. Da die o. g. EWG Richtlinie und die Verordnung über gesetzliche Handelsklassen außer Kraft gesetzt worden sind und die Europäischen Rundholznormen wenig Anklang in der Praxis fanden, wurde an einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen dem Deutschen Forstwirtschaftsrat (DFWR) und dem Deutschen Holzwirtschaftsrat (DHWR) mit dem Titel „Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland“ (RVR) gearbeitet und inzwischen teilweise in Kraft gesetzt.

Holzsortierung und –vermessung 1.2 Vermessung des Holzes

5

1.2 Vermessung des Holzes Warum wird Holz vermessen?

1. Vermessung ist nötig zur Feststellung von Verkaufseinheiten

2. Im Bereich der absoluten Sortierung werden Messungen zur Abgrenzung von Sorten durchgeführt, z. B. Zopfstärken, Mindestlängen, Aststärken u. a. messbare Holzfehler

3. Verlohnung der Waldarbeiter

4. Vollzugsnachweis der Holzernte (nach Gesetz auch für Statistik nötig)

5. Aktualisierung des Datenspeichers Wald

Maßeinheiten für die Rohholzmessung z.B. für den Verkauf sind:

m³ = m³ (f) = fm Stammholz rm = m³ (r) Schichtholz m³(S) = Schüttvolumen Hackschnitzel tA = Tonne atro Industrieholz lang tL = Tonne lutro Parkettholz dt = Dezitonne Schmuckreisig St = Stück Weihnachtsbäume

Frühere Maßeinheiten: - 1 Ster = 1 rm, - 1 Klafter = 3-4 rm, - preußischer Klafter: 3,4 m³

Für die forstliche Naturalbuchführung gilt als einheitliches Maß der Kubikmeter feste Holzmasse = Festmeter. Wurde das Rohholz zum Zwecke der Verlohnung oder des Verkaufs in rm, kg, t oder Stück erfasst, so musste für die Verbuchung eine Umwandlung über Umrechnungsfaktoren in m³ erfolgen. Folgende Umrechnungsfaktoren kommen zur Anwendung:

Länge: m. R.: o. R.:

1 m 0,7 0,8 2 m 0,65 0,75 3 m 0,6 0,7

1. Spalte beinhaltet die Umrechnungsfaktoren von Raummeter mit Rinde in Kubikmeter ohne Rinde (rm m. R. in m³ o. R.) 2. Spalte beinhaltet die Umrechnungsfaktoren von Raummeter ohne Rinde in Kubikmeter ohne Rinde (rm o. R. in m³ o. R.)

Beispiel: 2 rm m. R. 1 m lang ergeben 1,4 m³ o. R. (weitere Umrechnungsfaktoren siehe Abb. 4)

Holzsortierung und –vermessung 1.2 Vermessung des Holzes

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Abbildung 4 Umrechnungsfaktoren (aus AFZ/Der Wald 3/2006)

Dabei gelten folgende Vorschriften:

1.2.1 Geräte zur Holzvermessung

Die Vermessung des Rohholzes erfolgt in Brandenburg nach den Vorschriften der HKS mittels manuell geführter Messgeräte. Zur manuellen Durchmesserermittlung sind nur handelsübliche Kluppen in geeichter Ausführung zu verwenden. Zur Längenbestimmung von Holz oder Holzstapeln sind Messstäbe oder Messbänder zu verwenden.

Gesetz über die Einheiten im Messwesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.02.1985 ( BGBl. I , S. 410 ) [14]

Eichordnung vom 12.8.1988 (BGBl. I, S. 1657) Gesetz über das Mess- und Eichwesen (Eichgesetz) in der Fassung der

Bekanntmachung vom 23.03.1992 (BGBl. I, S. 711) [15] Nach diesem Gesetz ist es verboten, Messgeräte zur Bestimmung der Länge und

des Volumens ungeeicht im geschäftlichen Verkehr zu verwenden (Problematik der Harvestervermessung).

Neben der manuellen Messung gibt es elektronische Messgeräte, die an Maschinen im Walde, auf Holzhöfen oder im Werk zugelassen sind.

Elektronische Messgeräte Die elektronische Vollvermessung ist in holzbearbeitenden Maschinen im Wald, auf

Holzhöfen oder im Werk zugelassen. Es gelten die Anforderungen wie bei manuell geführten Messgeräten.

Unter Vollvermessung ist eine einzelstückweise Messung von Länge und Durchmesser sektionsweise, meist in Längenabschnitten von 1-cm-Stufen zu verstehen. Die Messgeräte arbeiten meist auf elektronischer Basis und sind in stationäre oder fahrbare Maschinen eingebaut. ²

Holzsortierung und –vermessung 1.2 Vermessung des Holzes

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1.2.2 Messen des Durchmessers

Stammholz wird ohne Rinde erfasst, d. h. sie wird entweder vor dem Messen an der Messstelle (Messring) entfernt, es wird nach dem Entrindungsprozess gemessen oder es erfolgt die Berücksichtigung rechnerisch über Rindenabzüge nach einer Rindenabzugstabelle (z. B. Rindenabzugstabelle der HKS Brandenburg, Tab. 2).

Tabelle 2 Rindenabzugstabelle

Baumart Rindentyp Durchmesser mit Rinde (cm)

Abzug vom Durchmesser mit Rinde (cm)

Kiefer, Lärche (158) Spiegel- und Übergangsrinde: 1

Borke: Langholz über 8 m Länge, Langholzabschnitte ___________________________ Langholz bis 8 m Länge, Erdstamm-Langholz- abschnitte (159)

2

4

Fichte, Tanne Alle Rindentypen bis 24 25 bis 39 ab 40

1 2 3

Rotbuche Alle Rindentypen bis 34 ab 35

1 2

Traubeneiche, Stieleiche, Rüster, Robinie

Alle Rindentypen bis 39 40 bis 59 ab 60

3 5 6

Eichen Alle Rindentypen ab 100 Einzelmessung

Esche, Ahorn, Weißbuche, Linde, Erle, Birke, Roteiche, Aspe, Obstbäume

Alle Rindentypen bis 39 ab 40

2 4

Bei Kiefer und Lärche ist unter Langholz bis 8 m Länge zu verstehen, dass die Länge von 8,00 m zuzüglich einem Längenübermaß von 1 % gleich 8 cm hier mit einbegriffen ist. So werden bei diesem 8 m langen Stamm mit Erdstammcharakter 4 cm Rinde abgezogen. Erdstamm-Langholzabschnitte bedeutet, dass bei diesen wie auch bei Hölzern bis einschließlich 8 m Länge der Erdstammcharakter gewahrt bleiben muss. Der Erdstammcharakter ist gewahrt, wenn der Stamm, z. B. durch „Gesundschneiden“ wegen Risse, Fäule und sonstiger Schäden vom Fällschnitt her um nicht mehr als 2 m gekürzt wurde. Wenn der Erdstammcharakter nicht gewahrt wurde, also mehr als 2 m abgetrennt wurden, werden in jedem Falle bei Borke nur 2 cm Rinde abgezogen. Durchmesser werden in Zentimeter angeben. Der Mittendurchmesser wird in der Stamm-Mitte (halbe Stammlänge, ohne Zugabe) bis zu 20 cm Durchmesser mit Rinde (Pappel 21 cm m. R.) durch einmaliges waagerechtes Kluppen, wie der Stamm im Walde liegt, ermittelt. Ab 21 cm Durchmesser mit Rinde (Pappel 22 cm m. R.) erfolgen zwei zueinander senkrecht stehende Messungen (möglichst des kleinsten und des größten Durchmessers) und anschließender Mittelbildung. Die gemessenen Werte werden auf ganze cm abgelesen. Bei kreuzweiser Kluppung werden beide Einzelmessungen auch auf ganze cm abgelesen. Anschließend wird das arithmetische Mittel nach unten auf ganze cm „forstlich abgerundet“ (Weglassen der mm). Wenn nicht der kleinste und der größte Durchmesser gemessen wird, kommt es immer zu größeren Werten bei der Berechnung des Mittelwertes. Fällt die Messstelle auf einen Astquirl oder auf einen sonst unregelmäßigen Stammteil, so wird der Durchmesser aus dem Mittel der Messungen gleich weit oberhalb und unterhalb der Messstelle ermittelt. Liegt ein Messring vor, wird der Mittendurchmesser direkt ohne Rinde gemessen. Längenzugaben (unten als Längenübermaß bezeichnet) bleiben bei der Feststellung der Stammmitte zur Durchmesserermittlung unberücksichtigt.

Holzsortierung und –vermessung 1.3 Volumenermittlung

8

(Bei Längenzugaben infolge von Fehlern sind Entscheidungen individuell nach Sachlage zu treffen.) Bei Langholz nach Heilbronner Sortierung und bei Schwellen wird auch der Zopfdurchmesser gemessen. Diese Messung spielt auch eine Rolle für die Ermittlung des Mindestzopfdurchmessers (= kleinster Durchmesser bei einmaliger Kluppung. Gemessen wird so, wie der Stamm im Walde liegt, ohne ihn zu drehen und ohne mit der Kluppe körperliche „Verrenkungen“ anzustellen).

1.2.3 Längenmessung

Die Holzlänge wird in Metern mit einer Dezimalstelle gemessen und angegeben. Zentimeter werden nicht abgelesen. Vielfach wird auf halbe Meter ausgehalten. Die Längenmessung beginnt immer am stärkeren Ende. Grundsätzlich ist ein Längenübermaß von 1% zu geben. In der TGL wurde dieses Längenübermaß auf maximal 10 cm begrenzt (gilt aber heute nicht mehr) [3]. Bei Abschnitten können im Einzelfall abweichende Regelungen mit dem Käufer vereinbart werden. Längenübermaß bedeutet, dass der Stamm an der Stelle mit Übermaß getrennt wird, aber ohne dieses Übermaß in das Holzaufnahmebuch eingegeben wird. Demzufolge wird dem Käufer das Längenübermaß nicht mit in Rechnung gestellt. Bei Stämmen mit Fallkerb beginnt die Längenmessung in der Mitte des Fallkerbes. Unter der Mitte des Fallkerbes ist die halbe Fallkerbhöhe zu verstehen. Die andere halbe Fallkerbhöhe wird dem Sägewerker nicht in Rechnung gestellt, weil ein Stück des Stammes fehlt und weil der Fällschnitt nicht in jedem Fall rechtwinklig zur Stammachse geführt wird. Bei Schwellen wird ein Übermaß von 2 % mindestens aber 10 cm gewährt (Schwellen werden aber in Brandenburg nicht extra ausgehalten). Bei Stangen werden Gruppen gleicher Längen und gleicher Durchmesser gebildet und das Volumen 100-stückweise angegeben. Der Durchmesser wird 1 m über dem Stammfuß gemessen. Bei Stangen über 7 cm Durchmesser erfolgt die Gruppeneinteilung nach Längen- stufen. Beim Schichtholz werden Länge, Breite und Höhe des Stapels gemessen. Früher: 1 m lang, 1 m breit und 104 cm hoch. Näheres unter dem Punkt Raummaßermittlung. Unterlagenhölzer sind beim Messen nicht mit einzubeziehen.

1.3 Volumenermittlung Wozu ist eine Volumenermittlung nötig?

1. als Verkaufsmaß auf der Holzrechnung 2. als Grundlage für die Verlohnung der Arbeiter 3. für den Vollzugsnachweis bei der Holzernte 4. für die Aktualisierung des Datenspeichers Waldfonds

Die Volumenermittlung kann stereometrisch, xylometrisch oder hydrostatisch erfolgen. Eine genaue Volumenermittlung könnte durch Xylometrie erreicht werden. Da dieses Verfahren aber für die oben aufgeführten Ziele zu aufwendig ist, nimmt man Ungenauigkeiten in Kauf und es erfolgen stereometrische Messungen. Das Volumen von Schichtholz wird im Raummaß ermittelt, bei Stammholz wird das Festmaß berechnet.

1.3.1 Festmaßermittlung

Die Stammform ähnelt der Form eines Paraboloids bzw. eines Kegelstumpfes. Aus diesem Grunde wird näherungsweise die Volumenermittlung des Einzelstückes über Mittenfläche mal Länge (V = π/4

* D2 * L, HUBER´-sche Formel, Mittenflächenformel), vorgenommen.

Ziemlich genaue Ergebnisse erreicht man damit für normal geformte Stämme.

Holzsortierung und –vermessung 1.3 Volumenermittlung

9

Unregelmäßig geformte Stämme müssen sektionsweise kubiziert werden, wenn die Genauigkeit der Messung erhöht werden soll (siehe Klammerstamm: mehrmalige Durchmesser-Ermittlung erhöht die Genauigkeit und führt zu mehr Volumen). Die Längen- und Durchmesserwerte gehen dabei mit den vorgeschriebenen, abgelesenen Werten ohne Rinde (forstüblich nach unten gerundet) in die Berechnungen ein. Langholz mit unregelmäßiger Form kann sektionsweise vermessen. Die sektionsweise Vermessung ist im Walde nicht praxisüblich. Gegenüber der Verwendung der Mittenflächenformel ergeben sich hier fast immer höhere Volumenwerte. Dieses größere Volumen kommt zwar dem „wahren Wert“ des Holzvolumens näher, führt aber zu Ungleichheiten gegenüber dem Kunden bei wahlweiser Anwendung der Messverfahren. Das Festmaß selbst wird auf 2 Dezimalstellen gerundet angegeben (die Rundung erfolgt hier nicht „forstüblich“). Die Maßeinheit heiß Kubikmeter im Festmaß: m³(f). Abschnitte können vereinfacht aufgenommen werden, indem die Längensummen je Durchmesserklasse (in 1-cm-Stufen) in Form einer Strichliste ermittelt werden. Das Volumen von Vollbäumen wird ebenfalls nach Länge und Mittendurchmesser berechnet; ist diese Vermessungstechnik nicht durchführbar, kann das Volumen ausnahmsweise auch auf Gewichtsbasis beim Empfänger ermittelt werden. Bei gestapelten Fixlängen kann die Volumenermittlung über die Feststellung der Zopfdurchmesser mit speziellen Zopfdurchmessertabellen erfolgen. Bei genormten Abmessungen (z. B. Masten) kann ein Normvolumen ermittelt und das Gesamtvolumen über die Stückzahl hergeleitet werden. Die Volumenermittlung für Stangen erfolgt anhand der Stückzahl nach Umrechnungstabelle. Stichprobeweise Messungen von Holz mit Festmaßbestimmung (z. B. Mantelvermessung gepolterten Holzes, Messung jedes n-ten Baumes u. ä.) wurden früher angewendet Das Stichprobenverfahren war nur Verlohnungsmaß. Für LAS gilt das zugelassene elektronische Maß als Verkaufsmaß. Für LAK gilt das Raummaß als Verlohnungs- und Verkaufsmaß. Bei der Mantelvermessung wurde der Durchmesser nur in den zugänglichen „Mantelbereichen“ des Polters gemessen. Aus Arbeitsschutzgründen ist dieses Verfahren verboten.

1.3.2 Raummaßermittlung

Raummaße werden für hand- oder maschinengesetztes Kurzholz und Stockholz erhoben. Die Ermittlung des Festmaßvolumens aus dem Raummaßvolumen kann für Kurzholz mit Hilfe von Umrechnungstabellen erfolgen. Dieses abgeleitete Festmaß ist nur für statistische Zwecke, nicht aber als Verkaufsmaß anwendbar. Handgesetztes Kurzholz:

Das Volumen wird zunächst durch Multiplikation der tatsächlichen Polterhöhe mit der Sortenlänge (Poltertiefe) und der Polterlänge berechnet. Um das Mengenübermaß zu berücksichtigen, wird das berechnete Volumen um 4 % reduziert.

Maschinengesetztes Kurzholz:

Das maschinengesetzte Kurzholz wird nach dem Sektionsmessverfahren vermessen. Dazu wird das Holzpolter auf der Vorder- und Rückseite in Sektionen jeweils konstanter Länge eingeteilt und die Höhe in der Mitte jeder Sektion auf beiden Seiten gemessen.

Holzsortierung und –vermessung 1.3 Volumenermittlung

10

Abbildung 5 Poltervermessung

Abbildung 6 Beispielrechnung

Die Messung der Polterhöhe von Industrieholz sollte generell in der Mitte der jeweiligen Sektion und zwar auf jeweils 5 cm-Stufen gerundet vorgenommen werden, nicht wie forstüblich auf 1 cm gerundet. An dieser Stelle muss die tatsächliche Höhe auch dann gemessen werden, wenn sie nicht der mittleren Polterhöhe der Sektion entspricht. Ein Mittelwert wird später arithmetisch berechnet und nicht vor der Rechnung eingeschätzt, da es sonst bei Kontrollmessungen zu Meinungsverschiedenheiten kommen kann (weitere Hinweise siehe Messanweisung für maschinengesetztes Kurzholz, HKS Anlage 3). Die Vermessung von LAS/LAK im Walde kann auf verschiedene Weise erfolgen:

1. Stirnflächenverfahren 2. Strichlinienverfahren 3. Raummaßermittlung (sektionsweise, Umrechnungsfaktor: 0,58 und Rüttelmaßfaktor

0,96; 4. Stichprobeverfahren auf dem Schlag 5. Mantelvermessung (inzwischen verboten) 6. Einzelstückvermessung auf dem Schlag 7. Fotogrammetrisches Verfahren nach DDH (De Danske Hedeselskabet) 8. Dralle-Verfahren mit Kamera auf Kfz

Holzsortierung und –vermessung 1.3 Volumenermittlung

11

Abbildung 8 Dralle Mobil Abbildung 7 Fotooptische Vermessung

Zum Gebrauch und zur Erläuterung des Verfahrens nach 3. wurde ein Erlass ausgearbeitet. Das Volumen wird durch Multiplikation der hergeleiteten durchschnittlichen Polterhöhe mit der Sortenlänge (Poltertiefe) und der Polterlänge berechnet. Hinzu addiert wird das Volumen des Restes, das die letzte Sektion überragt. Das Rüttelmaß wird wie bei handgesetztem Kurzholz durch Reduktion des Gesamtvolumens um 4 % berücksichtigt. Hohlräume dürfen im Polter bis zu einer Größe des mittleren Rollendurchmessers vorhanden sein. Die Volumenreduktion wird auch dann nicht auf Beträge über 4 % erhöht, wenn die Hohlräume an den Polter-Stirnseiten größer als der mittlere Rollendurchmesser sind. Konsequente Schlussfolgerung muss sein: Polter mit unerlaubten Hohlräumen sind neu aufzusetzen. Die Sortenlänge (Poltertiefe) ist anhand von Kontrollmessungen zu überprüfen. Die Toleranz für Längenabweichungen beträgt ± 2 cm. Das Volumen von hand- und maschinengesetzten Kurzholz wird unter Berücksichtigung des Mengenübermaßes von 4 % auf 2 Dezimalstellen angegeben. Die 3. Stelle hinter dem Komma ist wegzulassen („forstüblich“ nach unten zu runden) bevor die Volumenreduktion erfolgt. Maßeinheit ist Kubikmeter im Raummaß: m³(r). Überschießende Polterlängen sind entweder als Rest separat über Länge mal Höhe zu ermitteln oder gedanklich der letzten Sektion hinzuzufügen, so dass sich ihre Höhe verändert. In beiden Fällen reduziert sich die Gesamtlänge auf die Anzahl der vollen Sektionen mal Sektionslänge. Sektionslängen bei unterschiedlichen Polterlängen: bis 10 m 1 m, bis 20 m 2 m, bis 40 m 4 m, bis 60 m 6 m, bis 80 m 8 m Unterlagenhölzer sind bei der Höhenermittlung des Polters nicht einzubeziehen. Neue Verfahren zur Messung von Schichtholzpoltern arbeiten fotooptisch. Zu nennen sind

hier das Verfahren sScale von Dralle mit PKW, Kamera und Laptop sowie das Verfahren der

Dänischen Heidegesellschaft

(DDH), welches mit digitaler Kamera und einer zentralen

Auswerte-stelle arbeitet.

Folgende Hinweise sind beim Aufsetzen maschinengesetzter Polter zu beachten:

Das Holz ist ohne Seitenstützen auf festem Grund bzw. auf Unterlagenhölzern an LKW- befahrbaren Waldwegen aufzusetzen.

Das Anlehnen des Holzes an Bäume ist nicht zulässig. Die Polterhöhe soll 3 m nicht übersteigen, da die Unfallgefahr steigt, die

Messgenauigkeit der Höhenermittlung darunter leidet und die Meßlatte in der Regel nur 3 m lang ist.

Das Holz ist möglichst dicht zu setzen und gegebenenfalls mit dem Greifer nachzurütteln, da die Mengenübermaß-Regelung in gleicher Höhe für hand- und maschinengesetztes Holz gilt.

Hohlräume sind nur bis zum mittleren Rollendurchmesser erlaubt Nicht in Nassstellen poltern Kranfreiheit beachten (nicht unter tiefhängenden Ästen poltern) Stirnflächengleich poltern

Holzsortierung und –vermessung 1.4 Werksvermessung

12

1.3.3 Schüttmaßermittlung

Schüttmaße werden für Hackschnitzel und Rinde erhoben. Die Ermittlung des Festmaßvolumens aus dem Schüttvolumen kann mit Hilfe der Umrechnungstabelle in Anlage 1, Tab. 1.3 erfolgen. Dieses abgeleitete Festmaß ist nur für statistische Zwecke, nicht aber als Verkaufsmaß verwendbar. Soweit der Transport in Containern genormten Inhalts erfolgt, kann nach dem bezeichneten Rauminhalt des Transportbehälters gemessen und verkauft werden. Über die Maßermittlung, insbesondere vor und nach dem Transport, ist vorher Einigung mit dem Käufer zu erzielen. Die Maßeinheit ist der Schüttraummeter m³ (S) mit zwei Dezimalstellen. Die Umrechnung vom Schüttmaß zum Festmaß erfolgt über Umrechnungsfaktoren:

1,00 m³ (S) m. R. = 0,40 m³ o. R. (geteilt durch 2,5) 2,50 m³ (S) m. R. = 1,00 m³ o. R. 1,00 m³ (S) o. R. = 0,42 m³ o. R. 2,38 m³ (S) o. R. = 1,00 m³ o. R.

1.4 Werksvermessung Werksvermessung findet beim Holzverarbeiter als Gewichtsvermessung von absolut trockenem Holz (atro) mit der Maßeinheit [tA] für Industrieschichtholz und -langholz, in Ausnahmefällen auch von lufttrockenem Holz (lutro) mit der Maßeinheit [tL] für Verwendungssorten, z. B. Parkettholz statt. Außerdem wird Werksvermessung für Langhölzer wie Sägeholz, LAS, Holzhofholz, Palettenholz angewendet, indem Durchmesser und Länge des Holzes maschinell im Werk ermittelt werden.

1.4.1 Werksaufmaß nach Gewicht

Gewichtsmaße können für Industrielangholz, Industrieschichtholz, Vollbäume, Hackschnitzel und Rinde erhoben werden (nicht für Sägeholz). Die Ermittlung des Festmaßvolumens aus dem Gewicht kann mit Hilfe von Umrechnungstabellen erfolgen. Die Kontrolle des Vermessungsverfahrens durch den Waldbesitzer oder seinen Beauftragten muss jederzeit möglich sein. Die Ergebnisse der Probenahmen und die Wiegescheine sind vom Käufer nach Waldbesitzer, Abteilungen und Unterabteilungen getrennt zu erstellen und dem Waldbesitzer oder seinem Beauftragten als Bestandteil der Abrechnungen auszuhändigen. Die Art der Messmethode und die Anzahl der Probenahmen ist vom Käufer auf der Schlussabrechnung zu dokumentieren.

atro-Gewichtsvermessung:

Zusätzlich zum Gewicht des geladenen Holzes ist anhand einer mit Spezialfräsen repräsentativ gewonnenen Stichprobe im Labor der Trockengehalt einer Ladung zu bestimmen. Anstelle von Spezialfräsen werden umgebaute Motorsägen zur Probenahme benutzt. Brauchbare Ergebnisse sind nur bei korrekter Probenahme, geeigneter Laborbehandlung und einwandfreier Zuordnungsmöglichkeit der ermittelten Masse und der gezogenen Proben auf den einzelnen Waldbesitzer und Forstort zu erwarten.

Eine Anweisung des MELF (Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) vom 24.05.1994 regelt Einzelheiten zur Durchführung von Probenahme, Zuordnung, Wägung, Trocknung und Berechnung des atro-Gewichtes. Zur Kontrolle dieser Vorgänge bei den Verarbeitungsfirmen hat die Landesforstverwaltung jeweils einen Beauftragten bestimmt.

Eine Anwendung dieser Meßmethode war früher auf Einzelfälle zu beschränken, bei denen feststand, dass die Waldholzmengen den Käufer tatsächlich erreichen, dort noch eindeutig

Holzsortierung und –vermessung 1.4 Werksvermessung

13

Abbildung 9 Entnahmestellen der Proben

Abbildung 10 Probeentnahme

dem Waldbesitzer zugeordnet werden können und die Methodik der Probenahme statistisch einwandfreie Aussagen liefert.

Inzwischen wird dieses Verfahren überwiegend beim Einkauf von Industrieholz angewendet. Die Gegenüberstellung von Volumenmaß im Walde und Gewichtsmaß im Werk erbrachte in der Gesamtsumme für das Land Brandenburg pro Abrechnungsjahr eine befriedigende Übereinstimmung.

Wertbestimmende Größe für die Verwendung des Holzes für die Platten- und Zellstoffproduktion ist die Holztrockensubstanz. Auch aus diesem Grunde wünscht der Abnehmer das atro-Gewicht des Holzes (ohne Wasser und ohne durch Transport bedingte Verunreinigung) als Verkaufsbasis. Dabei wird aus Bruttomasse und Taramasse des LKWs die Frischmasse der Holz-Ladung ermittelt. Danach wird mit einer Motorsäge, Fräse oder mit einem Bohrer eine Spanprobe genommen. Diese Spanprobe muss repräsentativ für die gesamte Fahrzeugladung sein, soll also möglichst dünnes und dickes, trocknes und feuchtes Holz sowie Rinde, Splintholz und Kernholz anteilig erfassen.

Verschiedene Holzarten und verschiedene Eigentümer sind zu berücksichtigen. Aus diesem Grunde wird eine Linienstichprobe gemäß Abbildung 9 quer über die Fahrzeugladung gelegt.

Die Späne werden mindestens 25 cm entfernt von den Hirnschnitten entnommen. Mindestens 500 g der Späne werden aufgefangen, gemischt und davon 100 g ausgewählt, gewogen, bei 103 °C, 2 °C, so lange getrocknet bis Gewichtskonstanz eintritt (siehe DIN 52183, BEUTH, S. 59 [16]). Gewichtskonstanz ist dann erreicht, wenn sich die Masse innerhalb von 6 Stunden nicht mehr als 0,1 % ändert. (siehe Darrdichte). Für industrielle Zwecke genügen 12 Stunden für den gesamten Trocknungsprozess. Anschließend wird die getrocknete Probe gewogen. Die Trocknung kann außerdem mittels Heißluft- oder Infrarotgerät erfolgen. Der Zeitaufwand ist dann wesentlich geringer, die Genauigkeit aber noch umstritten. Aus dem Frisch- und Trockengewicht dieser Probe wird der Trockengehalt in Prozent der Ladung ermittelt.

100m

m T

u

0% m

0 = atro-Gewicht

u m = Frischgewicht

T100

m m u

0 T = Trockengehalt

Holzsortierung und –vermessung 1.4 Werksvermessung

14

Abbildung 11 Ablaufschema Werksvermessung für Industrieholz

Vom Gewicht dieser 100 g atro-Probe wird das atro-Gewicht der gesamten LKW-Ladung berechnet. Bei 40 rm Zuladung können das ca. 24 t sein. Es erfolgt also eine Umrechnung von 0,1 kg auf 24000 kg. Die Auswirkungen von Messfehlern sind demzufolge verheerend!!

Die Frischmasse

der Kiefer liegt bei etwa 600 kg/rm, während die atro-Masse sich bei 300 kg/rm einpegelt.

Zur Entstehung der Methode: Entstanden ist sie im süddeutschen Raum, im Zusammenhang mit der Problematik der Raummaßbestimmung von Laubindustrieholz, lang. Probleme bereiten z.B. bei Buche die Ermittlung von Fuhrenmaß (Länge und Querschnitt der Fuhre, verursacht durch Inhomogenität des Laubindustrieholzes, lang). Probleme der Gewichtsvermessung:

Für die forstliche Naturalbuchführung und gegebenenfalls auch für Preisvergleiche (Waldmaß/Werksmaß) ist die Umrechnung des Gewichtsmaßes in das forstübliche Volumenmaß erforderlich. Der Übergang vom Waldmaß zum Werksmaß bereitet Schwierigkeiten.

Zeitliche Probleme kommen hinzu, wenn das Werksmaß für die Verlohnung genutzt werden soll. Wegen Zeitverzug werden dann zwei Messungen vorgenommen. Die Bekanntgabe des Gewichtes erfolgt wegen innerbetrieblicher Verbuchungen des Käufers in periodischen Zeiträumen, z. B. 8-14-tägig.

Auch finanziell ist diese Methode für die Forstwirtschaft nachteilig, da das Holz erst nach Erhalt der Ware und nach Gewichtsermittlung bezahlt wird. Ansonsten erfolgt die Bezahlung nämlich vor der Abfuhr.

Vorteile der Gewichtversmessung:

Der Vermessungsaufwand bei der Gewichtsvermessung ist geringer. Man muss bedenken, dass die Messung von Industrieholz mit Verfahren erfolgen sollte, die hinsichtlich ihres Aufwandes in einer angemessenen Beziehung zum Holzwert stehen.

lutro-Gewichtsvermessung:

Holzsortierung und –vermessung 1.4 Werksvermessung

15

Abbildung 12 Elektronische Vermessung

Abbildung 13 Vollkonturmessung

Mittels einer Fahrzeugwaage wird das Holzgewicht aus der Differenz zwischen Last- und Leergewicht des Transportfahrzeuges bestimmt. Da die Gewichte in Abhängigkeit von der Jahreszeit und der Lagerungsdauer stark schwanken, ist das Lufttrockengewicht als Maßeinheit nur wenig geeignet. Die Anwendung dieser Methode zu Holzverkaufszwecken ist mit Ausnahme von Kleinmengenabgaben von Hackschnitzeln oder Rinde nicht zugelassen. Diese Methode wurde früher beim Verkauf von Buchen-Sägeholz für die Parkettindustrie (in Fixlängen zu niedriger Qualität) angewendet. Wegen der jahreszeitlichen Schwankungen wurde nur waldfrische Buche von November bis April bei Unterstellung eines einheitlichen Umrechnungsfaktors von Tonne lutro in m³ verkauft (0,9 m³ Buchenholz wiegen ca. 1 t).

1.4.2 Elektronisches Werksaufmaß nach Länge und Durchmesser

Die Vermessungskosten für einzelstückweise Vermessung per Hand sind erheblich. Sie steigen pro m³ enorm, wenn der Durchmesser des Holzes abnimmt. Dadurch ergibt sich eine erhebliche Kostenbelastung bei der einzelstückweisen Vermessung von schwachen Sorten. Aus diesem Grunde und weil Holz für verschiedene Bedürfnisse mehrmals gemessen wird, z. B. für:

Verlohnung von Einschlag und Rücken Vollzugsnachweis/Bestandesbuchhaltung Verkauf Transportvergütung Optimierung der Verwendung beim Empfänger Wareneingangskontrolle

wurden Überlegungen über eine rationelle Werksvermessung angestellt. Mehrfachmessungen sollen durch Werksvermessung vermieden bzw. verringert und die Genauigkeit gesteigert werden. Mit Stand vom 28.12.2009 gab es 121 zertifizierte Rundholzvermessungsanlagen, davon gibt es in Brandenburg 2 Anlagen bei der Fa. Klenk-Arbor in Baruth. Im Jahre 2001 haben sich DFWR und VDS geeinigt, die Messung von Krümmung, Ovalität und Abholzigkeit in die Werksvermessung aufzunehmen [17]. Auf //www.werksvermessung.org/ stehen die Rahmenvereinbarung für die Werksvermessung von Stammholz des Deutschen Forstwirtschaftsrates e.V. (DFWR) und des Verbandes der Deutschen Säge- und Holzindustrie e.V. (VDS) in der Version 2005-01-14 sowie die Anlagen zu diesem Regelwerk in der jeweils aktuellsten Fassung zur Verfügung. Inzwischen existieren dazu 2 Varianten, die in einer Übergangsfrist wahlweise bis zum 31.03.2006 angewendet werden durften. Früher wurden auch Stapelmaß, Fuhrenmaß und Stichprobeverfahren für schwächeres Holz angewendet.

Die Werksvermessung erfolgt mittels elektronischer Vermessung von Durchmesser und Länge. Die Durchmesserermittlung bei diesen stationären Anlagen erfolgt über optische Verfahren, z. B. mittels Lichtvorhang mit Lichtsender und Lichtempfänger oder Halogenlicht oder Ultraschallwellen, so dass im Schattenbereich der Durchmesser ermittelt werden kann. Die Vollkontur/3D-Messung arbeitet mit 4 Kameras, die um 90 ° versetzt sind.

Holzsortierung und –vermessung 1.4 Werksvermessung

16

Abbildung 14 Stationäres Werks- vermessungsgerät REMA 9002 mit Daten

Diese Methode wird in Sägewerken, Profilzerspaneranlagen wie auch auf Holzhöfen, z. B. mit der Anlage REMA 9002/9004 genutzt. Der maximale Messfehler beträgt 1 mm. Die Abtastgeschwindigkeit wird mit 140 m/s angegeben. Es erfolgt eine Vielzahl von Messungen. Die Angabe der Messwerte kann auf bestimmte Abstände beschränkt werden. Auch über Taster kann die Durchmesserermittlung erfolgen. Die Längenmessung kann über Messrollen, Laser-Lichtschranken und über inkrementale Impulsgeber geschehen.

Ungenauigkeiten treten ggf. durch Schlupf der Messrollen und durch einen unterschiedlich definierten Beginn der Messungen auf. Auch auf elektronischer

Basis kann die Längenmessung erfolgen. Aus den Primärdaten wird das Volumen

ermittelt. Unterschiede ergeben sich beim Vergleich der Messprinzipien nach HKS

und nach Werksvermessung hinsichtlich:

Rundungen Über-Kreuz-Messungen Längenermittlung (Bestell-Länge,

Lieferlänge, bezahlte Länge) Bewertung von Fehlern

Vorteile:

Objektive und sehr genaue

Messungen für Länge und Durchmesser gegenüber anderen übliche Messungen

Messungen erfolgen während des Holztransportes auf der Fördereinrichtung zum Quereinschnitt. Daher entsteht kein zusätzlicher Zeitaufwand für Messungen

Die Messung erfolgt sehr schnell.

Holzsortierung und –vermessung 1.5 Kennzeichnung des Rohholzes

17

Nachteile:

die Messung kann erst bei Werkseingang oder vor der Verarbeitung erfolgen. Für vorher ablaufende Prozesse stehen also keine Maße zur Verfügung.

Messfehler können dadurch entstehen, dass Aststummel oder andere zusätzliche Erhebungen auf der Stamm-Mantelfläche mit gemessen werden.

Wenn die Messungen des Stammes mit Rinde erfolgen, müssen Rindenabzüge über die bekannten Verfahren vorgenommen werden. Die Genauigkeit der Rindenabzüge steht in keinem Verhältnis zur Genauigkeit der Durchmesserermittlung, insbesondere bei Langholzabschnitten aus dem Wald (da ihre Herkunft vom Gesamtstamm nicht bekannt ist). Bei Harvester einschlag werden teilweise Rinde und sogar Holzteile entfernt.

Bezahlung des Holzes erfolgt erst nach Messung im Werk, ansonsten vor der Abfuhr des Holzes. Vorauszahlungen oder Bankbürgschaften müssen als Sicherheit eingeholt werden. Trotzdem muss der Forstbetrieb bei Bankbürgschaften z. B. Rücke- und Einschlagskosten vorhalten.

Wegen innerbetrieblicher Verbuchungen beim Kunden werden die Messergebnisse der Werksvermessung nicht täglich, sondern in periodischen Zeiträumen bekannt gegeben. Das hat zur Folge, dass der Allgemeine Zahlungstag (AZT) verkürzt werden muss.

1.5 Kennzeichnung des Rohholzes Elektronisch repräsentative oder nach Gewicht vermessene Hölzer werden lediglich summarisch gekennzeichnet. Manuell vermessenes Holz wird sortenabhängig wie folgt gekennzeichnet:

Langholz Stammholz (L), (LAS)

Stammholz der Güteklassen F, SS, A, C, D ist mit den entsprechenden Buchstaben einzelstammweise dauerhaft zu kennzeichnen. Gleiches gilt für alle Stammholzgüteklassen mit den Zusatzbezeichnungen TF und TS. Die einzelstammweise Kennzeichnung erfolgt durch Anschlagen oder Anschreiben der Holznummer und der Güteklassenbezeichnung sowie der Länge und des Durchmessers. Wird das Holz mit Rinde gemessen, ist der über Rinde gekluppte Durchmesser durch den Rindenabzug umzurechnen (siehe 1.2.2) und danach anzuschreiben bzw. anzuschlagen. Bei der Aufzählung der Güteklassen fehlt die Bezeichnung B, d. h. Holz ohne Kennzeichnung der Güteklasse ist generell B-Holz. Es ist darauf zu achten, dass die jeweilige Kennzeichnung am dafür vorgesehenen Ort in der angewiesenen Art und Weise erfolgt. In Brandenburg steht die Länge des Stammes steht links unten in Meter mit einer tiefer gesetzten Dezimalstelle und ohne Komma. Das Längenübermaß von 1 % ist in dieser Angabe nicht enthalten. Der Mittendurchmesser erscheint rechts unten in Zentimeter ohne Kommastelle. Zwischen diesen beiden Zahlenangaben ist die Güteklasse anzuschreiben, außer Güteklasse B. In der Mitte über diesen Angaben wird die Holznummer angeschlagen. Diese Holznummer dient dem verwechslungsfreien Zuordnen eines Stammes. In der Regel werden dabei Zahlen mit 3 bis 4 Ziffern vergeben. Holz für Meistgebote erhält eine 6-stellige Ziffernfolge. Das lesbare Kennzeichnen an der vorgeschriebenen Stelle mit der angewiesenen Ziffernfolge ist wichtig für das spätere Auffinden des jeweiligen Stammes. Außerdem ist an allen Stämmen der Meistgebotsverkäufe sowie an Masten das Kürzel der Oberförsterei, bestehend aus 2 Buchstaben gemäß Anweisung vom 02.09.1993 mit einem Waldhammer anzuschlagen. Die übrigen Hölzer tragen dieses Kürzel nur zu den festgelegten Prozentsätzen.

Holzsortierung und –vermessung 1.5 Kennzeichnung des Rohholzes

18

Abbildung 15 Klammerstamm

Zur Kennzeichnung von Langholz je Polter gehört auch das einmalige Ansprühen oder Anschreiben des Kürzels vom Namen des Käufers. Bei der Volumenberechnung nach der Längensumme und Stückzahl je Durchmesserstufe (Kreisflächenmethode) entfällt die einzelstammweise Kennzeichnung; hier ist die unterschiedliche farbliche Markierung der Güteklassen C und D sowie der Nachweis der Stückzählung durch Markieren nötig.

Kennzeichnung eines Klammerstammes:

Holznummer:132 1. Teilstück: Länge 10,60 m Güteklasse B Durchmesser 35 cm 2. Teilstück: Länge 5,80 m Güteklasse C Durchmesser 27 cm

Das Verfahren für Klammerstämme (s. o.) sieht in Brandenburg schematisiert wie folgt aus:

Holz-Nummer Länge Durchmesser Länge, Güteklasse, Durchmesser

nach Heilbronner Sortierung:

Länge, Zopfdurchmesser, Klasse H3

Holz-Nummer

Kennzeichnung eines Stammes mit einer Güteklasse z. B. für Meistgebotstermine in Brandenburg:

14 /14/ 3

371

132

106 35

58 C 27

Holzsortierung und –vermessung 1.5 Kennzeichnung des Rohholzes

19

Abbildung 16 Kennzeichnung von Rohholz

Stangen (P), Holzhofholz (HH) Die Kennzeichnung erfolgt durch Anschlagen der Nummer sowie Anschreiben von Stückzahl und Klasse auf einer Stange bzw. einem Stamm des jeweiligen Stapels oder auf einem neben dem Stapel eingeschlagenen Pfahl.

Mastenholz (M)

Die Sortenkennzeichnung entfällt, es wird lediglich nummeriert.

Schwellenholz (SW), Palettenholz (PAL)

Die Sortenbezeichnung SW bzw. PAL ist anzuschreiben. Einzelstammweise ist mit der Holznummer zu kennzeichnen.

Industrielangholz (IL)

Holz der Güteklassen F, K, NF, NK, FK ist durch Anschreiben oder Anschlagen der Holznummer und der Güteklassenbezeichnung einzelstammweise zu kennzeichnen. Die Güteklasse N ist nicht zu kennzeichnen.

Kurzholz Kurzholz ist durch Anschlagen oder Anschreiben der Holznummer und des Volumens je Holzpolter zu kennzeichnen. Bei Sortierung nach Güteklasse ist diese außer der Güteklasse N ebenfalls am Polter zu vermerken. Außerdem ist es üblich, die Nummer des Holzaufnahmebuches (HAB), das Kürzel des Käufernamens und, bei Polterung außerhalb des Einschlagortes, die Abteilung der Herkunft des Holzes anzuschreiben. Bei sektionsweiser Vermessung von Industrieholz sind zum Zwecke der Kontrollmessung die Sektionsgrenzen und die Messstellen der Polterhöhenmessung zu markieren. Bei der Erfassung von Langholzabschnitten (LAS) werden neben der Vermessung auch die Holzrollen gezählt und farblich markiert, um Fehlzählungen zu vermeiden. Nebensorten Nach Schüttmaß bzw. nach Gewichtsmaß vermessenes Holz wird summarisch gekennzeichnet.

Holznummer : 044301

Länge : 9,50 m

Güteklasse : B

Durchmesser : 39 cm

Kürzel der Oberförsterei : MZ für Menz

Holzsortierung und –vermessung 1.5 Kennzeichnung des Rohholzes

20

Abbildung 17 Kunststoffplättchen

Abbildung 20 Logistikkette

Kennzeichnungsmittel Zur Kennzeichnung durch Anschlagen sind handelsübliche Nummerierhämmer oder Metallplättchen zugelassen. Kunststoff- oder Metallkennzeichnungen sind nur zu verwenden, wenn sichergestellt ist, dass die Hölzer in keinem Falle mechanisch oder chemisch aufgeschlossen werden. Für das Anschreiben ist dauerhafte Ölkreide, wasserfester Markierungsstift u. ä. zu verwenden. Die Verwendung von Kunststoffplättchen setzt sich in der Landesforstverwaltung immer mehr durch. Außer Kunststoff- und Metallplättchen gibt es zur Kennzeichnung auch Holzplättchen, deren Einsatz nicht beschränkt wird.

Neu ist die Radio Frequency Identification (RFID). Bei dieser Funkerkennung werden mittels Chip (Responder, Tags) am Holz Holzdaten ohne Sichtkontakt und ohne Berührung per Funk übertragen, gelesen und gespeichert. Das Holz kann auf diese Weise eindeutig gekennzeichnet und auf seinem Transportweg digital begleitet werden. Per internetfähigen PC werden Holzlisten in eine Datenlogistik-Plattform eingegeben und sind abrufbar (TDIS). Eine Weiterentwicklung hat diese Methode durch die Verknüpfung mit einem Mobilfunkanbieter (T-Mobile) erfahren. Ortsunabhängig ist es nun möglich über mobile Endgeräte Daten zu erfassen, zu übertragen und mit Suchmaschinen zu koppeln, so dass eine kartenmäßige oder luftbildgemäße Darstellung des Lagerortes und des Transportweges zum Empfänger erfolgen kann (www.datenlogistik.com). Die Daten der Aufmessung von Holz im Wald und im Werk wurden bisher in Form von Holzlisten und Maßprotokollen weiter gegeben. Mit der elektronischen Datenschnittstelle „ELDAT“ wurde zwischen Forst- und Holzwirtschaft unter Federführung von DFWR und DHWR eine Möglichkeit zum schnellen Transfer von Holzdaten geschaffen. Auch Vertrags-, Rechnungs- und Lieferdaten können auf diese Weise ausgetauscht werden. Für den Transport des Holzes sind auch Informationen über das Waldwegenetz von Bedeutung.

Abbildung 18 TimbaTec Abbildung 19 Responder

Holzsortierung und –vermessung 2.1 Gesetzliche Grundlagen der Sortierung

21

Am 28.03. 2008 hat die Fa. Navlog GmbH einen Vertrag mit dem Dienstleister Intergraph unterzeichnet und damit die Entwicklung des gemeinsamen Navigationssystems der Forst- und Holzwirtschaft vorangetrieben. Daraus entsteht ein digital navigierbares Kartenmaterial inkl. Schnittstellen zum öffentlichen Straßennetz sowie ein Web GIS zur Erfassung und Pflege notwendiger Informationen. Die Bundesländer (Landesforstbetriebe) stellen die Waldwegedaten digital bereit oder tragen den finanziellen Aufwand für die Digitalisierung analoger Daten (Quelle: HZB vom 31.03.2008).

2 Sortierung

2.1 Gesetzliche Grundlagen der Sortierung Durch Bundesgesetz vom 25.02.1969 und Verordnung (VO) vom 31.07.1969 und vom 06.12.1973 sind die Rechtsvorschriften für die Sortierung von Rohholz an die entsprechende EWG-Richtlinie vom 23.01.1968 angeglichen worden. Eine Landesinterne HKS wurden erstellt. Die EWG-Richtlinie wurde am 20.06.2007 aufgehoben. Die Verordnung über gesetzliche Handelsklassen wurde zum 01.01.2009 außer Kraft gesetzt. Die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR) wird am 12.09.2013 als Nachfolger für die HKS teilweise in Kraft gesetzt (siehe Punkt 1.1.) [5]. Teilweise heißt, dass neben Anlagen und anderen Teilgebieten Tabellen zur Sortierung von Buche und Eiche gelten, während über Nadelholz noch keine Einigkeit erzielt werden konnte. In der Praxis wird hier weiter gemäß HKS sortiert.

2.2 Rohholzsorten-Übersicht Durch das Sortieren sollen homogene Produktgruppen gebildet werden. Bei der Rohholzsortierung werden somit aus sachgerecht gefällten Bäumen marktgängige Rohholzsorten ausgeformt, die einen möglichst hohen Erlös erwarten lassen. Gründliche Kenntnisse der Holzarten, ihrer Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten werden vorausgesetzt. Holzmarktlage, saisonal verschiedene Preise und Werbungskosten müssen bekannt sein. Richtiges Sortieren wird über diese Kenntnisse hinaus nur durch Üben am Stamm erlernt. Einfache Sortierarbeiten bleiben den Forstwirten überlassen, während komplizierte Sortierungen Sache des Revierförsters sind. Sortierungen müssen mit vertretbarem Aufwand erfolgen, deshalb werden Fehler und Vorzüge des Stammes in der Regel nach den Vorgaben der verbalen Formulierungen der Gütevorschriften eingeschätzt und nicht in jedem Falle gezählt, gemessen bzw. berechnet. Forstliches Sortieren heißt also: Abwägen von Fehlern und Vorzügen. Hölzer, die im Grenzbereich zwischen zwei Güteklassen liegen, sollten konjunkturbedingt so sortiert werden, dass sie verkäuflich bleiben, denn der Zweck des Sortierens heißt Verkaufen und nicht auf dem Holz sitzen bleiben. Weitere Ziele der Sortenbildung: - Homogenisierung des Holzangebotes:

Durch Sortierung wird eine Zuordnung zu ähnlichen Stammkollektiven erreicht, nach der gemeinsam bewertet, verkauft und verwendet werden kann. Inhomogenität und unterschiedlicher Gebrauchswert verschiedener Hölzer und Holzarten erfordern diese Sortenbildung.

Holzsortierung und –vermessung 2.2 Rohholzsorten-Übersicht

22

- Informationsfunktion: Die Sortenbildung stellt eine standardisierte Beschreibung des Holzes dar, die für Verkäufer und Käufer gleichermaßen verbindlich ist. Sie eignet sich deshalb besonders gut zur schriftlichen oder mündlichen Übermittlung von Kauf- oder Verkaufswünschen, ohne die betreffenden Positionen besichtigt zu haben.

- Dokumentation von produzierten oder verkauften Mengen: Für die Holzmarktstatistik ist eine Holzsortierung z. B. zur Erfolgskontrolle über einen längeren Zeitraum unerlässlich. Bedingung dafür ist eine gewisse Stabilität der Sortiervorschriften.

In der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen (HKS Rohholz) ist festgelegt, dass die Sortierung nach den Merkmalen Stärke, Güte und Verwendung getrennt nach Holzarten oder Holzartengruppen zu erfolgen hat. Die Rohholz-Sortenübersicht nennt Handelsklassen mit dazugehörigen Sortenbezeichnungen, Kurzzeichen, Güteklassen, Stärkeklassen und Maßeinheiten. Langholz, Kurzholz und Nebensorten werden unter dem Sammelbegriff Aushaltungsbezeichnung zusammengefasst. Dieser Begriff ist im Sprachgebrauch am ehesten mit der Bezeichnung Sortiment als eine zusammengehörende Einheit von Sorten gleichzusetzen.

Holzsortierung und –vermessung 2.2 Rohholzsorten-Übersicht

23

Tabelle 3 Rohholz-Sortenübersicht Aushaltungsbezeichnung

Handelsklassen

Sortenbezeichnung

Kurz- zeichen

Güteklassen (GKL)

Stärkeklassen (STKL)

Maßeinheit

Langholz

Stammholz lang Abschnitte

L LAS

F ATF SS BTF A CTF B ATS C BTS D

3a 1a 3b 1b 4 2a 5

2b 6

m³(f) o. R.

Stangen

P ohne Angabe 1 2.2. 2 2.3. 2.1 3

m³(f) o. R.

Mastenholz M ohne Angabe ohne Angabe m³(f) o. R.

Schwellenholz

SW ohne Angabe 3 4

m³(f) o. R.

Palettenholz

Pal ohne Angabe ohne Angabe oder 1a 3a 1b 3b 2a 4 2b 5

m³(f) o. R.

Holzhofholz

HH ohne Angabe ohne Angabe oder 2a 1a 2b 1b

m³(f) o. R.

Industrielangholz IL N NF F NK K FK

ohne Angabe m³(f) m. R. tA

Kurzholz Schichtholz

S N NF F NK K FK

ohne Angabe oder 1 2 2.1 2.2 3 3.1 3.2

m³(r) m. R. m³(r) o. R.

Industrieschichtholz

IS N NF F NK K FK

ohne Angabe m³(r) m.R. m³(r) o.R. tA

Grubenholz Kurz

GS ohne Angabe 1 2 2.1 2.2 3 3.1 3.2

m³(r) m. R. m³(r) o. R.

Holzwolleholz

HW ohne Angabe ohne Angabe m³(r) m. R. m³(r) o. R.

Brennholz

BR ohne Angabe ohne Angabe oder 1 2 2.1 2.2 3 3.1 3.2

m³(r) m. R. m³(r) o. R.

Nebensorten

Vollbäume VB ohne Angabe ohne Angabe oder 3a 1a 3b 1b 4 2a 5

2b 6

m³(f) o. R. tA

Hackschnitzel grün mit Rinde entrindet

HSG HSR HSO

ohne Angabe ohne Angabe m³(s) tA tL

Rinde

RI ohne Angabe ohne Angabe m³(s) tL

Schmuckbäume SB ohne Angabe ohne Angabe St

Schmuckreisig SR ohne Angabe ohne Angabe dt

Faschinen FA ohne Angabe ohne Angabe St

Stockholz STO ohne Angabe ohne Angabe m³(r) m. R.

Holzsortierung und –vermessung 2.2 Rohholzsorten-Übersicht

24

Abbildung 21 Poltervermessung

2.2.1 Begriffsdefinitionen

Unter den Aushaltungsbezeichnungen Langholz, Kurzholz und Nebensorten werden einzelne Holzsorten zusammengefasst, wie z. B. Stammholz. Rohholz ist gefälltes, gezopftes und entastetes Holz, auch wenn es entrindet,

abgelängt oder gespalten ist. Damit soll der Unterschied zu stehenden Bäumen auf der einen Seite und zu längs aufgetrennter Schnittware deutlich gemacht werden.

Langholz ist Rohholz, dessen Volumen üblicherweise in Kubikmeter im Festmaß =

Festmeter ohne Rinde angegeben wird. Die Mindestlänge beträgt 3 m. Die Angabe des Rauminhaltes von Holz ist rein äußerlich noch kein Unterscheidungsmerkmal zwischen Langholz und Kurzholz (Schichtholz). Unterschiedliche Längen sind hingegen sofort als Unterscheidungskriterium zu erkennen. Die generelle Mindestlänge von 3 m wird inzwischen von vielen Ausnahmen durchsetzt. Bei Güteklasse A beträgt die Mindestlänge 2 m. Abschnittslängen beginnen ebenfalls bei 2 m. Selbst kürzere Längen als 2 m werden zur Erzeugung von Schnittholz nachgefragt.

Stammholz lang (L) ist Langholz, das nach Länge, Güte und Mittenstärke sortiert

wird. Gegenüber dem allgemeinen Begriff Langholz wird hier die Sortierung nach Güte und Mittenstärke heraus gearbeitet.

Stammholz, das zu Standardlängen

eingeschnitten wird, ist als Sorte Abschnitte (LAS) zu bezeichnen. Unter dem Begriff Standardlängen werden Abschnitte, die in präzise Längen eingeschnitten werden (Fixlängen), und Abschnitte, deren Längenaushaltung eine gewisse Schwankungsbreite um ein mittleres Längenmaß zulässt (Zufallslängen), zusammengefasst. Üblicherweise variieren Abschnittslängen zwischen 2 und 7 m.

Die Abkürzung LAS ist abgeleitet von dem Begriff Langholzabschnitte. Langholzabschnitte unterscheiden sich von anderen Fixlängen besonders durch ihr Längenübermaß von 1 %, welches in der Praxis auf den absoluten Wert von 10 cm erweitert wurde. Seit 1998 gibt es auch die Abkürzung LAK für den Begriff „Langholzabschnitte kurz“. Dieser Begriff wird für Stammhölzer gebraucht, die kürzer als 3 m sind. Kennzeichen für alle diese Hölzer ist die Verwendung zur Herstellung von Schnittholz. Wenn Langholzabschnitte (LAS) oder Langholzabschnitte „kurz“ (LAK) im Raummaß wie Industrieholz vermessen werden, erfolgt neben einer Volumenreduktion um 4 % auch eine Zugabe der Einzelstücklänge um 1 %. Beträgt das notwendige Längenübermaß rechnerisch weniger als 10 cm, so werden 10 cm als Längenzugabe von der Forstseite angewiesen. Reklamationsmaß bleibt jedoch der aus der Prozentangabe rechnerisch ermittelte absolute Wert. Wird ein LAK-Stück mit einer Nennlänge von 240 cm ausgehalten, beträgt das Reklamationsmaß 245 cm. Hier trifft die 1%-Regelung nicht zu. Seit 01.04.2001 ist angewiesen, das Volumen von LAS im Raummaß zu ermitteln und über den Umrechnungsfaktor 0,58 das Festmaß zu berechnen. Dieses Festmaß dient dem Mengenvergleich von Waldmaß und Werksmaß. Eine Raummaßreduktion um 4 % findet also außerdem statt. Es wird empfohlen, beide Faktoren zu kombinieren und stärkeklassenabhängig zu machen: 0,53 für 1a/1b und 0,57 für 2a/2b[18].

Holzsortierung und –vermessung 2.2 Rohholzsorten-Übersicht

25

Unter der Abkürzung LAS (Laub) wird in Planung und Abrechnung auch Parkettholz mit Fixlängen und deren Vielfachen sowie mit Klasseneinteilung nach Durchmesserbereichen gemäß werkseigener Formulierungen geführt. Die Aushaltung von Zufallslängen ist nicht üblich. Je weniger Volumen das Holz hat, umso weniger ist man bereit, im Walde den Mittendurchmesser zu ermitteln, so dass die Mittenstärkensortierung nicht als generelles Unterscheidungsmerkmal herangezogen werden kann. Ein Längenübermaß von 1 % gilt hier generell.

Stangen (P) sind Langholz, das nach Stärke und Länge eingeteilt wird. Die Stärke wird nach dem Durchmesser mit Rinde 1 m über dem stärkeren Ende ermittelt. Der Mindestzopfdurchmesser beträgt 2 cm mit Rinde. Die mengenmäßige Bedeutung von Stangen ist gering.

Kurzholz ist Rohholz, dessen Volumen üblicherweise in Kubikmeter im Raummaß = Raummeter angegeben wird. Es kann mit Rinde bzw. ohne Rinde angegeben werden. Die Bezeichnung Kurzholz wird an Stelle der Bezeichnung Schichtholz des Anhanges 1.3. der Richtlinie des Rates der EWG vom 23.01.1968 geführt[9]. Übliche Kurzholzlängen sind 1 m bis 3 m. Größere Längen sind dem Langholz zuzuordnen. Kurzholz ist eine Aushaltungsbezeichnung. Hier gilt das, was bereits unter LAS ausgeführt wurde. Die Grenze von 3 m Länge zur Unterscheidung von Kurzholz und Langholz ist inzwischen fließend geworden.

Schichtholz (S) ist Kurzholz, das nicht mechanisch oder chemisch aufgeschlossen wird. Die Einteilung nach Klassen ist möglich. Schichtholz wird im Gegensatz zu Industrieschichtholz rund weiterverarbeitet. Beide Begriffe dokumentieren heute nicht mehr das, was man eigentlich damit ausdrücken wollte, nämlich, dass weder das eine noch das andere zur Herstellung von Schnittholz in Sägewerken oder Profilzerspanern verwendet werden darf.

Nebensorten umfassen Holz, das aufgrund seines Aufarbeitungszustandes keiner gesetzlichen Handelsklasse zugeordnet werden kann. Der Begriff Nebensorte ist eine Aushaltungsbezeichnung. Dazu gehören laut Tabelle 3 Vollbäume, Hackschnitzel, Rinde, Schmuckbäume, Schmuckreisig, Faschinen und Stockholz.

Vollbäume (VB) sind gefällte und gezopfte Hölzer, die unentastet oder teilentastet, unentrindet sowie in Baum- oder Abschnittslängen aufgearbeitet werden. Sie können nach Mittenstärken sortiert werden. Außerdem gibt es bei PEFC neben dem Begriff „Vollbaumnutzung“ den Begriff „Ganzbaumnutzung“. Demnach werden bei der „Vollbaumnutzung“ alle oberirdischen Teile genutzt, während bei der „Ganzbaumnutzung“ die unterirdischen Baumteile hinzukommen. Diese Nebensorte ist heute nicht mehr gebräuchlich. Im Rahmen der Energieholznutzung steigt die Bedeutung wieder.

Hackschnitzel sind durch Zerkleinern von Vollbäumen, entastetem oder entrindetem

Rohholz gewonnene Holzteile. Je nach ihrer Herkunft werden Hackschnitzel unterschieden: aus frischen Bäumen mit grünen Nadeln oder Blättern, mit Rinde, als Sorte grün

(HSG) aus Rohholz ohne grüne Nadeln oder Blätter, mit Rinde, als Sorte mit Rinde (HSR) aus entrindeten Hölzern als Sorte entrindet (HSO)

Rinde, Schmuckbäume, Schmuckreisig, Faschinen und Stockholz sind Nebensorten, für die bisher noch keine allgemeinverbindlichen Sortierungs- und Vermessungskriterien existieren. Die unter Abschnitt 2.1. dargestellten gebräuchlichen Maßeinheiten müssen aber eingehalten werden.

Holzsortierung und –vermessung 2.3 Allgemeine Gütesortierung

26

Faschinen sind gebundenes Reisig von 2 m bis 4 m Länge und 15 cm bis 30 cm Durchmesser. Sie werden z.B. zur Uferbefestigung und im Bergbau verwendet. Die Umrechnung von Stück Faschinen in Kubikmeter ist in der HKS nicht geregelt. Detaillierte Angaben dazu enthält die TGL 15799/11 in den Tabellen 1, 2 und 7, die hilfsweise angewendet werden können.[3]

Tabelle 4 TGL 15799/11

Sorte Durchmessergruppe Nach Tabelle 7

Länge in m Volumen in m³/100 Stück

Faschinen A

Über 25 bis 30 cm

4

6,00

Über 20 bis 25 cm 4,80

Über 15 bis 20 cm 3,80

Faschinen B

Über 25 bis 30 cm

3

4,50

Über 20 bis 25 cm 3,60

Über 15 bis 20 cm 2,80

Faschinen C

Über 25 bis 30 cm

2

3,00

Über 20 bis 25 cm 2,40

Über 15 bis 20 cm 1,90

Stockholz wurde früher als Brennholz verwendet und wird heute nicht mehr geworben.

Mastenholz, Schwellenholz, Palettenholz, Holzhofholz, Industrielangholz, Industrieschichtholz, Grubenholz, Holzwolleholz und Brennholz sind Verwendungssorten.

X-Holz sind Baumteile oder Bäume ab Brusthöhendurchmesser 7 cm m. R., die

bearbeitet, jedoch nicht verwendet werden. Es ist daher nicht Bestandteil der Rohholz-Sortenübersicht. X-Holz kann z. B. nach EST verlohntes Holz sein, welches wegen Krümmung, Fäule usw. herausgeschnitten und nicht verkauft wurde. Auch nicht verlohntes Holz, wie abgeschnittene, nicht verwertete Kronen, gefällte Randbäume, welche die Rückung behindern oder als XW-Holz bezeichnetes Holz, welches im Holzbearbeitungswerk als nicht verwertbar, z. B. wegen Splitterhaltigkeit, deklariert wurde, fällt unter diese Rubrik. Verkauftes Holz, welches später nicht verwendet werden kann, darf also nachträglich auch als X-Holz deklariert werden. Außerdem ist es möglich, ursprünglich als X-Holz deklariertes Holz in verkaufsfähige Sorten umzuwandeln. Bei der Fa. Klenk Arbor gibt es außerdem XWK-Holz = zu krumm und XWM-Holz = mit Metall im Holz. Bearbeitet heißt, dass wenigstens ein Trennschnitt, also ein Fällschnitt oder das Abtrennen der Krone vollzogen wurde.

2.2.2 Absolute Sortierung (merkmalsbezogene Aushaltung und Sortierung)

Nach zweifelsfrei über Messung und Berechnung feststellbaren Kriterien wie Länge, Durchmesser und Güte (z. B. Krümmung und Drehwuchs) oder auch anteilig zu schätzender Gütemerkmale (z. B. Fäule, Bläue, Insektenbefall und Stammtrockenheit) wird die absolute Sortierung vollzogen. Sie soll dem Holzkäufer ein möglichst umfassendes Bild von dem zu verkaufenden Holz vermitteln. Außerdem überlässt sie ihm die Entscheidung über spezielle Verwendungen des Holzes. Als Beispiel für die absolute Sortierung können folgende Sortiervorschriften genannt werden:

Einteilung von Stammholz nach Heilbronner Sortierung Einteilung von Stammholz nach Güte- und Stärkeklassen Stangensortierung nach Durchmesser und Länge

Holzsortierung und –vermessung 2.3 Allgemeine Gütesortierung

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2.3 Allgemeine Gütesortierung

2.3.1 Stammholz

Die Ansprache am Einzelstück erfolgt grundsätzlich nach den nachfolgenden allgemeinen Merkmalen. Zusätzliche Sortierhilfen werden in den Tabellen der Anlage 2 (HKS) angeboten. Die Gütesortierung für Stammholz fasst unter dem Sammelbegriff Wertholz die Güteklassen F, SS, A, TF und TS zusammen. In den holzartenspezifischen Sortiertabellen wird vom Wertholz nur die Güteklasse A beschrieben. Die dort aufgeführten Merkmale gelten mit Einschränkungen auch für die Güteklassen F, SS, TF und TS.

2.3.1.1 Güteklasse F

Für die besten Qualitäten wird die Güteklasse Furnier (F) gebildet. In diese Güteklasse wird Holz eingestuft, bei dem die positiven Merkmale für die Einordnung in die Güteklasse A deutlich überwiegen. Es handelt sich i. d. R. um Einzelstämme. Die Abmessungen müssen denen der Güteklasse A entsprechen. Die Güteklasse F wird statistisch der Güteklasse A zugerechnet. Unter positiven Merkmalen ist zu verstehen, dass bei Nadelhölzern neben den in den Sortiertabellen genannten Merkmalen auf Dimension und Farbe und bei ringporigen Hölzern auf einen gleichmäßigen und möglichst engen Jahrringaufbau zu achten ist sowie bestimmte Farbnuancen zu beachten sind. Einige geringe Fehler und Wuchsmerkmale dürfen vorhanden sein. Das betrifft z. B. Drehwuchs, Risse, Krümmungen, Faulflecken, Lage der Markröhre und bei Buche und Eiche gesunde Äste.

Güteklasse SS

Schneide- und Schälholz muss, von geringen Fehlern abgesehen, gesund, ast- und beulenfrei oder fast ast- und beulenfrei sowie in der Regel geradschaftig sein. Es ist nur geringer Drehwuchs zugelassen. Die Mindestlänge beträgt 2,40 m, der Mindestmittendurchmesser 30 cm o. R., bei Lärche, Douglasie und sonstigem Laubholz 25 cm o. R.. Die Güteklasse SS wird statistisch der Güteklasse A zugerechnet. Der Begriff Schneide- und Schälholz bedeutet, dass Holz dieser Güteklasse verwendungsorientiert sortiert wird und daraus in Sägewerken hochwertige Schnittware oder in Furnierwerken Schälfurniere hergestellt werden. Die Gütemerkmale sind deshalb ähnlich denen von F und A mit etwas geringeren Anforderungen holzartenspezifisch. Ein weiterer Unterschied besteht in den Dimensionen. Statt einer Mindestlänge von 2,00 m bei A und F gelten hier 2,40 m. Diese größere Länge ist der Verwendung dieses Holzes in Sägewerken geschuldet. Schälwerke können auch kürzere Längen verarbeiten. Statt einem generellen Mindestdurchmesser von 30 cm o. R. bzw. bei Eiche 35 cm o. R. für F und A, gelten hier für Lärche, Douglasie und sonstiges Laubholz (Laubholz außer Eiche und Buche) 25 cm o. R., weil z. B. im Schälprozess aus schwächeren Stämmen Furniere hergestellt werden können. Geringe Fehler bedeutet, dass Drehwuchs, Krümmung, Risse und Abholzigkeit in bestimmten holzartentypischen Grenzen zugelassen sind.

2.3.1.2 Güteklasse A

Gesundes Holz mit ausgezeichneten Arteigenschaften, das fehlerfrei oder nur mit unbedeutenden Fehlern behaftet ist, die seine Verwendung nicht beeinträchtigen, wird in die Güteklasse A eingestuft. Bei Kiefer werden maximal 2 Harzlachten bis 2 cm Tiefe ohne Mantelrisse als unbedeutende Fehler bewertet. Die Mindestlänge beträgt 2 m, der Mindestmittendurchmesser 30 cm o. R., bei Eiche 35 cm o. R..

Holzsortierung und –vermessung 2.3 Allgemeine Gütesortierung

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Güteklasse A ist neben der besten nicht verwendungsbezogenen Gütesortierung zugleich ein Sammelbegriff. Die speziellen Anforderungen für geharzte Kiefer wurden abweichend zum Gesetzestext eingefügt. Der Grenzwert von 2 cm Tiefe wird mit zunehmender Vergrößerung des Zeitraumes von Beginn der Harzung bis zum Einschlag des Holzes immer seltener erreicht.

2.3.1.3 Güteklasse ATF, BTF, CTF und ATS, BTS

(Hier entgegen der HKS-Gliederung nicht hinter Güteklasse C eingefügt.) Hölzer der Güteklasse A, B und C erhalten die Zusatzbezeichnung TF (Teilfurnier) bzw. TS (Teil-Schneide- und Schälholz), wenn sie entweder alle Merkmale der entsprechenden Güteklassendefinition erfüllen, aber aufgrund ihrer Form und besonderen Eigenschaften eine sehr hohe Wertschätzung am Markt haben, (z. B. stark astige, aber dicke Kirschenstämme; starkastige Fichte mit überdeutlich ausgeprägten Astansätzen z. B. für Brunnen; extreme Krümmung z. B. für Gartensitzgruppen und dgl.) oder mindestens zu einem Drittel Teilstücke von Furnier- oder Schneide- und Schälholzqualität enthalten, ansonsten aber entsprechend der Definition der jeweiligen Güteklasse A, B, oder C zugeordnet werden können. Besonders erwähnenswert sind Sonderfurniere, die in den Güteklassen TF und TS untergebracht werden können, z. B. „Vogelaugenahorn“ und „Katzenpfötcheneiche“. Hier können ansonsten nicht zugelassene Wuchsmerkmale als markante Besonderheiten vermarktet werden. Laut Gesetz (Forst-HKlG) gilt hier die Formulierung: “bei TF ein Drittel des Volumens und bei TS ein Drittel der Länge“. Ein Drittel Teilstücke von Furnierqualität bedeutet, dass diese Stämme der Güte TF mindestens zu einem Drittel ihres Volumens die Güte F enthalten müssen. Anteilige Volumina können neben einer Teilung der Länge auch durch Teilung der Querschnittsfläche entstehen. Im Furnierwerk wird aber aus technischen Gründen eine Halbierung oder Viertelung vorgenommen, so dass z. B. eine Hälfte des Stammes gemessert werden kann, während die andere schlechtere Hälfte im Sägewerk zu Schnittware verarbeitet wird. Die Mindestlänge solcher TF-Stücke beträgt demzufolge für Laubhölzer 1,60 m und für Nadelhölzer 2,40 m. Ein Drittel Teilstücke von Schneide- und Schälholzqualität bedeutet, dass diese Stämme der Güte TS mindestens zu einem Drittel ihrer Länge die Güte SS enthalten müssen. Die Mindestlänge von SS-Stücken beträgt laut Gesetz für Nadelhölzer 2,40 m und für Laubhölzer 1,60 m. Bei TS-Stücken ist auf eine wertoptimierte Aushaltung bezüglich der SS- und B-Anteile zu achten. Die Güteklassen ATF, CTF und ATS sind in der Praxis selten, während die Güteklassen BTF und BTS häufiger vorkommen. Zwischen den Güteklassen A und F bzw. SS sind die Unterschiede gering. Stämme der Güteklasse F sind zur Verwendung im Messerwerk geeignet, während Stämme der Güteklasse SS u. a. für Schälwerke vorgesehen sind.

2.3.1.4 Güteklasse B

Hierunter fällt Holz von normaler Qualität, einschließlich stammtrockenen Holzes mit einem oder mehreren der folgenden Fehler:

schwache Krümmung und schwacher Drehwuchs, geringe Abholzigkeit, einige gesunde Äste von kleinem oder mittlerem Durchmesser, jedoch nicht

grobastig, eine geringe Anzahl kranker Äste von geringem Durchmesser, leicht exzentrischer Kern, einige Unregelmäßigkeiten des Umrisses oder einige andere vereinzelte, durch eine gute allgemeine Qualität ausgeglichene Fehler.

Bei Kiefer sind maximal zwei Harzlachten bis 4 cm Überwallungshöhe ohne tiefgehende Mantelrisse zulässig.

Holzsortierung und –vermessung 2.3 Allgemeine Gütesortierung

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Unregelmäßigkeiten des Umrisses sind Spannrückigkeit, Ovalität (Unrundigkeit), Hohlkehligkeit und andere, auch durch äußere Verletzungen bedingte, Veränderungen des Umrisses. Andere vereinzelte, auch durch eine gute allgemeine Qualität ausgeglichene Fehler sind solche Fehler, die bisher nicht ausdrücklich genannt wurden, wie Harzgallen, Jahrringbreite, Reaktionsholz, Verfärbungen und Verletzungen. Die genannten Fehler dürfen nur dann vorhanden sein, wenn sie ausgleichbar sind, indem nicht andere erlaubte Fehler zusätzlich vertreten sind. Die verschiedenen Adjektive wie schwach, gering, einige, klein, mittel, leicht, vereinzelt und tiefgehend werden in den Tabellen zur Sortierung der einzelnen Holzarten mit Zahlen belegt und dort kommentiert. Tabelle 5 Definition BundesHKS und HKS Brandenburg

Formulierung für Güte B aus BundesHKS (Gesetzblatt)

Zahlen aus Tabelle der HKS Brandenburg, Güte B, für Kiefer

normal

stammtrockenes Holz Stammtrockenheit ohne Folgeschäden

schwache Krümmung einschnürig bis 4 cm/lfm, bei Stärkeklasse 1 und 2a 2 cm/lfm

schwacher Drehwuchs bis 8 cm/lfm

geringe Abholzigkeit bis 2 cm/lfm

einige gesunde Äste von kleinem und mittlerem Durchmesser, jedoch nicht grobastig

bis 3 cm zulässig 3 bis 5 cm 2 Äste/lfm über 5 cm nicht zulässig

geringe Anzahl kranker Äste von geringem Durchmesser

bis 3 cm 2 Fauläste/lfm 3 bis 5 cm 1 Faulast/4 lfm

leicht exzentrischer Kern Lage der Markröhre bis 20 % des Durchmessers aus der Mitte

einige Unregelmäßigkeiten des Umrisses oder einige andere vereinzelte, durch eine gute allgemeine Qualität ausgeglichene Fehler

Kern- und Ringrisse im inneren Drittel, nicht tiefgehende Mantelrisse, 2 Harzlachten bis 4 cm Überwallung, wenige Bläuetüpfel, Faulflecke bis 15 % des Durchmessers, flache Bohrlöcher

2.3.1.5 Güteklasse C

Holz, das wegen seiner Fehler nicht in die Güteklassen A oder B aufgenommen werden kann, jedoch gewerblich verwendbar ist, wird der Güteklasse C zugeordnet. Hierunter fallen insbesondere starkastige, stark beulige, stark abholzige oder stark drehwüchsige Stücke mit tiefgehenden faulen Ästen, Rot- und Weißfäule (jedoch nicht mit kleinen Faulflecken) oder sonstige(n) wesentliche(n) Pilz- und Insektenzerstörungen. Die Adjektive stark astig, stark, tiefgehend und wesentlich werden in den Tabellen zur Sortierung der einzelnen Holzarten mit Zahlen belegt und an dieser Stelle kommentiert. Stark beulige Stücke sind ausdrücklich in der Güteklasse C erlaubt, nicht in Güteklasse B.

2.3.1.6 Güteklasse D

Holz, das wegen seiner Fehler nicht mehr in die Güteklassen A, B, und C aufgenommen werden kann, jedoch mindestens noch zu 40 % gewerblich verwendbar ist, erhält die Güteklasse D. 40 % gewerblich verwendbar heißt, dass 40 % seines Volumens zur Herstellung von Schnittholz genutzt werden können. Dieser Prozentsatz bezieht sich nicht nur auf den Durchmesser bei Fäule an den Hirnflächen, wo 50 % erlaubt sind, sondern auch auf die Längsausdehnung der Fäule.

Holzsortierung und –vermessung 2.3 Allgemeine Gütesortierung

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Abbildung 22 Klammerstamm

2.3.1.7 Klammerstamm

Innerhalb eines Stammes können ohne Trennschnitt zwei unterschiedliche, aber benachbarte Güteklassen ausgehalten werden, sofern beide Teile der gleiche Käufer erhält. Das Gesamtstück erhält eine Holznummer und getrennte Kennzeichnung von Länge, Durchmesser und Güte. In der Praxis findet man häufig die Kombination B/C/Palette als Klammerstamm. Drei separat vermessene Teilstämme werden hier akzeptiert, weil die Güteklassen C und die „Untergüteklasse“ Palette als eine Güteklasse angesehen werden. Jedes Teilstück dieses Klammerstammes muss die Mindeststammlänge von 3 m plus Längenzugabe aufweisen. Diese Längenzugabe wird nicht in summa gewährt, sondern sie befindet sich mit der entsprechenden Güte direkt hinter dem jeweiligen Teilstück, z.B. 9,5 m plus 10 cm und 8,5 m plus 9 cm. Als benachbart gilt bei Kiefer auch die Güteklassenkombination B/Palette, weil die Güteklasse Palette statistisch zur Güteklasse C gezählt wird. Tabelle 6 Vorschriften zur Klammerstamm-Regelung

Bundesland Ausführungen in der HKS Rohholz

Baden-Württemberg verschiedene Güten mit unterschiedlichen Holz-Nrn.

Bayern keine Angaben

Brandenburg zwei benachbarte Güten unter einer Holz-Nummer

Hessen keine Angaben

Mecklenburg-Vorp. mehrere Güten unter einer Holz-Nummer

Niedersachsen keine Angaben

Nordrhein-Westfalen getrennte Aufnahme verschiedener Güten

Rheinland-Pfalz keine Angaben

Sachsen mehrere Güten unter einer Holz-Nummer

Sachsen-Anhalt mehrere Güten unter einer Holz-Nummer

Thüringen zwei benachbarte Güten mit zwei Holz-Nummern

Bei Vorhandensein von zwei oder mehreren Güten an einem Stamm können diese Stammteile entweder voneinander getrennt werden oder als Klammerstämme ausgehalten werden. Neben dieser Alternative könnte es eine dritte Variante geben, bei der unterschiedliche Güteanteile nicht abgetrennt, auch nicht separat gemessen und am Stamm belassen werden, sondern der gesamte Stamm in jene Güteklasse sortiert wird, die mengenmäßig überwiegt [19].

Holzsortierung und –vermessung 2.3 Allgemeine Gütesortierung

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Abbildung 24 Industrieholzpolter

Abbildung 23 Fremdkörper im Holz

Dabei sind folgende Faktoren abzuwägen:

Volumendifferenzen wegen annähernd sektionsweiser Vermessung Stärkeklassenveränderung wegen anderem Mittendurchmesser insgesamt andere Güteklassenverteilung Arbeitszeiteinsparungen bei Messung, Sortierung, Kennzeichnung und

Verbuchung Durch metallene Fremdkörper wertgemindertes Holz ist nur nach den Güteklassenmerkmalen entsprechend objektiv und nachprüfbar zu sortieren. Die Zuweisung von wertgemindertem Holz zu einer niedrigeren Güteklasse ist unzulässig. Die Preisfindung richtet sich nach dem Grad der Wertminderung (Preisabschlag). Gemeint ist damit, dass Splitterholz nicht nur deswegen von der Güte B bzw. C in die Güte D eingestuft werden darf, weil es Splitter enthält. Die Wertminderung soll nicht durch eine Veränderung der Güteklasse ausgeglichen werden, sondern durch Preisabschlag. Dieser Satz gilt nur für Holz, welches durch metallene Fremdkörper wertgemindert ist.

2.3.2 Industrieholz

Güteklasse N Holz der Güteklasse N (normal) ist gesund, nicht grobastig und ohne starke Krümmung. Insbesondere zählt hierzu frisches, von Insektenbefall freies und geradschaftiges Holz. Unter gesund ist zu verstehen, dass keine Fäule vorhanden ist. Blaues Holz darf enthalten sein, sofern das Holz noch frisch ist. Bläuebefall des ganzen Polters deutet auf Überlagerung mit weiterer Wertminderung hin. Harzlachten sind bis zu einer Überwallungshöhe von 2 cm zugelassen. Unter grobastig werden Hölzer verstanden, die mehr als 1 Ast/lfm mit einem Durchmesser größer 5 cm enthalten. Eine starke Krümmung liegt dann vor, wenn die Pfeilhöhe gemessen auf 1 lfm mehr als 4 cm beträgt (siehe Krümmungsmessung).

Güteklasse F

Holz der Güteklasse F (fehlerhaft) ist leicht anbrüchig, grobastig oder krumm. Stammtrockenheit, Verfärbung, Bohrlöcher und Harzlachten mit bis 4 cm Überwallungshöhe sind zugelassen. Leicht anbrüchig bedeutet, dass teilweise Fäule zugelassen ist, durch die das Holz nicht mehr beil- und nagelfest ist. Hierher wird auch blaues und von Insekten befallenes Holz sortiert.

Holzsortierung und –vermessung 2.4 Stärkeklassensortierung

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Güteklasse K Holz der Güteklasse K (krank) ist stark anbrüchig, aber noch gewerblich verwendbar. Stark anbrüchig bedeutet, dass analog zum Sägeholz der Güteklasse D 40 % des Volumens nicht von Fäule angegriffen sein darf, das Holz also beil- und nagelfest sein muss. Gewerblich verwendbar heißt, es muss sich zur Herstellung von Platten oder Zellstoff eignen. Neben faulem Holz kann die Güte K auch Holz mit Harzlachten über 4 cm Überwallungshöhe enthalten. Es besteht die Möglichkeit, Mischgüten auszuhalten. Dabei werden entsprechend der Güteklassenanteile die Güteklassen NF, NK, FK angegeben. Die Gütebezeichnung ganzer Holzlose richtet sich nach der überwiegend darin enthaltenen Güteklasse. Ausdrücklich erlaubt ist bei dieser Mischung die Kombination NK, welche normales, fehlerhaftes und krankes Holz gleichermaßen beinhalten darf.

2.4 Stärkeklassensortierung

2.4.1 Mittenstärkesortierung

Stammholz (lang L und Abschnitte LAS) wird nach Mittenstärke sortiert. Es wird auf ganze Dezimeter abgelängt und nach dem Mittendurchmesser ohne Rinde in Stärkeklassen eingeteilt.

Tabelle 7 Stärkeklassen

Stärkeklasse Mittendurchmesser

L0 unter 10 cm

L1a 10 – 14 cm

L1b 15 – 19 cm

L2a 20 – 24 cm

L2b 25 – 29 cm

L3a 30 – 34 cm

L3b 35 – 39 cm

L4 40 – 49 cm

L5 50 – 59 cm

L6 60 cm und mehr

Stammholz kann zu Stärkeklassengruppen zusammengefasst werden. Ab Stärkeklasse L4 wird keine Unterteilung mehr in a und b vorgenommen, über L6 hinaus können unter Fortsetzung der bisherigen Staffelung weitere Klassen gebildet werden, die Unterteilung in Unterklassen kann unterbleiben oder erweitert werden. Die einzelnen Bundesländer haben dabei spezifische Besonderheiten: Tabelle 8 Besonderheiten nach Bundesländern

Bundesland Besonderheiten der Stärkenklassen

Baden-Württemberg bei Laubholz keine Einteilung in Unterklassen

Hessen von L6 bis L9 werden weitere Klassen gebildet

Niedersachs./NRW/ Schleswig/H. L0 wird nicht ausgehalten

Rheinland-Pfalz L0 wird bei L1a erfasst

Die Stärkeklassensortierung hat besondere Bedeutung, weil darauf die Bildung der Holzpreise basiert. Die Bezeichnung ganzer Holzlose richtet sich nach der überwiegend darin enthaltenen Stärkeklassengruppe.

Holzsortierung und –vermessung 2.4 Stärkeklassensortierung

33

In der Praxis ist es nicht üblich, Holz unter 10 cm (Stärkeklasse 0) als Stammholz zu bezeichnen und als dieses in der Sägeindustrie zu verwenden. Aus diesem Grunde ist auch der dazugehörige Mindestzopfdurchmesser von 7 cm m. R. nicht relevant. In den Stärkeklassen 1a und 1b gelten bei Nadelholz 11 cm o. R.. Holz der Stärkeklasse 1a kann aber nicht bei einem Mittendurchmesser von 10 cm o. R. beginnen, wenn dafür ein Mindestzopfdurchmesser von 11 cm o. R. gefordert wird. Logischerweise ist der Beginn dieser Stärkeklasse bei 11 cm, besser 12 cm Mittendurchmesser möglich. Eine weitere Unterteilung der Stärkeklasse 1b in 1b1 und 1b2, wie es bei einigen Verbrauchern praktiziert wird, ist nicht vorgesehen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten für Stammholz folgende Mindestdurchmesser: Tabelle 9 Mindestzopfdurchmesser nach Stärkeklassen

Stärkeklasse Mindestzopfdurchmesser

STKL 0 bis 7 cm m. R.

STKL 1a, 1b bis 11 cm o. R.

ab STKL 2a bis 14 cm o. R. (Nadelholz) 20 cm o. R. (Laubholz)

Mindestzopfdurchmesser werden nach Stärkeklassen und in Laub- und Nadelholz unterteilt. Für Laubholz gelten generell 20 cm o. R.. Häufig werden nach unten abweichende Zopfdurchmesser vertraglich vereinbart, weil die Weiterentwicklung der Verarbeitungstechnik dies zulässt. Wenn ein Klammerstamm der Stärkeklasse 2a und größer am Folgestück einen Mittendurchmesser von weniger als 20 cm aufweist, heißt das nicht, dass dieses lange Stammholz bis 11 cm o. R. im Zopfdurchmesser ausgehalten werden darf, sondern es gilt der Mindestzopfdurchmesser ab Stärkeklasse 2a von 14 cm o. R. für Nadelholz.

2.4.2 Heilbronner Sortierung

Stammholz nach Heilbronner Sortierung wird auf ganze Meter abgelängt sowie nach Mindestlänge und Mindestzopfdurchmesser ohne Rinde gemessen und sortiert. Bei vorgeschriebener Mindestlänge erfolgt die Einteilung in folgende Stärkeklassen: Tabelle 10 Stärkeklassen Heilbronner Sortierung

Stärkeklasse Mindestlänge Mindestzopfdurchmesser

H1 8 m 10 cm

H2 10 m 12 cm

H3 14 m 14 cm

H4 16 m 17 cm

H5 18 m 22 cm

H6 18 m 30 cm

Außerdem kann das Stammholz über den angegebenen Mindestdurchmesser hinaus in größeren Längen ausgehalten werden (Draufholz). Es darf aber nicht der Mindestzopfdurchmesser der nächst niedrigeren Klasse unterschritten werden. Diese Sortiervorschrift gilt nur für Fichte, Tanne und Douglasie. Andere Holzarten wie Kiefer und Laubhölzer variieren zu stark in ihren Gütemerkmalen.

Landesspezifische Zusatzsortierungen zur Heilbronner Sortierung: Die Heilbronner Sortierung wird nur in Bayern und Rheinland-Pfalz bei den o. g. Holzarten angewendet. Im Staatswald von Baden-Württemberg wird auf die Heilbronner Sortierung seit dem 01.10.1992 verzichtet. Anderen Besitzarten wurde dies ebenfalls empfohlen. Seitdem wird im Staatswald die Mittenstärkesortierung und Güteklasseneinteilung angewendet.

Holzsortierung und –vermessung 2.5 Sortierung nach dem Verwendungszweck

34

Bayern: Ohne Draufholz, teilweise auch in Güteklassen sortiert, z. B. Güte C bei sehr groben Mängeln. Als Profilzerspanerholz werden die Klassen H1, H2, HL1a und HL1b ausgehalten.

Rheinland-Pfalz: Es gibt nur reine Heilbronner Sortierung H1 bis H6. Langholz- abschnitte sind nach der üblichen Güteeinteilung in A, B, C oder D sowie nach der Stärke in L1a bis L6 zu klassifizieren.

2.4.3 Stärkesortierung der Stangen

Die Stangen (P) werden nach dem Durchmesser mit Rinde 1 m über dem stärkeren Ende, ab 7 cm Durchmesser zusätzlich nach der Länge in Klassen eingeteilt. Der Mindestzopfdurchmesser beträgt 2 cm mit Rinde. Bei entrindeten Stangen ermäßigen sich die Durchmesser um 1 cm. Die Unterteilung der Klasse P2 in Unterklassen kann entfallen. Nadelholzstangen, welche die erforderliche Länge nicht haben, fallen in die nächst niedere Unterklasse. Laubholzstangen werden ohne Berücksichtigung der Länge klassifiziert.

2.4.4 Stärkesortierung für Schichtholz

Schichtholz (S) wird nach dem Durchmesser mit Rinde am schwächeren Ende in Klassen eingeteilt. Bei Schichtholz ohne Rinde vermindern sich die genannten Durchmesser um 1 cm.

2.5 Sortierung nach dem Verwendungszweck (Auch als Gebrauchssortierung oder relative Sortierung bezeichnet.) Bei der Sortierung werden vom Holzverkäufer bereits bestimmte Verwendungsbereiche berücksichtigt und entsprechende Sorten ausgehalten, z. B.:

Masten Grubenholz Holzwolleholz Schwellen

Die Gebrauchssortierung führt zur optimalen Ausnutzung des Rohholzes, wenn die Vorstellungen von Verkäufer und Käufer übereinstimmen. Bei andersartiger Verwendung kann es zu erheblichen Massen- und Wertverlusten kommen. Nachteilig ist außerdem, dass es gegenüber der absoluten Sortierung eine Vielzahl von Spezialsorten geben kann (siehe Landhausdielen aus sogenannten „Katzenpfötchen-Eichen“). Mastenholz (M) ist Langholz in Qualität B mit geringem Drehwuchs, ohne Insektenbefall und ohne Stammtrockenheit. Die Abmessungen richten sich nach den Anforderungen des Marktes. Mastenholz darf keine Harzlachten enthalten. Bläue ist zwar nicht ausdrücklich untersagt, verhindert aber ebenso wie Harzlachten eine ausreichende Imprägnierung. Neben den hier geforderten Merkmalen wird besonderer Wert auf Vollholzigkeit gelegt. Das kommt darin zum Ausdruck, dass bei einer bestimmten Nennlänge Stammfußdurchmesser und Mindestzopfdurchmesser vom Kunden vorgeschrieben werden. Schwellenholz (SW) ist gesundes, auch astiges, mindestens einschnüriges Rohholz zur Herstellung von Eisenbahnschwellen. In der Praxis wird Schwellenholz im Sägewerk ausgeformt und nicht als Verwendungssorte im Wald ausgehalten.

Holzsortierung und –vermessung 2.5 Sortierung nach dem Verwendungszweck

35

Grubenholz kurz (GS) ist Kurzholz zur Verwendung im Bergbau mit vom Käufer definierten Abmessungen. Es wird nach Stärken wie Schichtholz sortiert. Kurzholz weist eigentlich auf Längen bis 3 m hin. Tatsächlich wird Grubenholz aber auch länger geliefert. Vom Käufer definierte Abmessungen heißt, dass Nenndurchmesser und dazugehörige Nennlänge vom Käufer bestimmt werden, z. B. Nenndurchmesser 17 cm und Nennlänge 4,20 m. Nennlänge bedeutet Lieferlänge ohne Längenzugabe. Zu beachten ist ferner, dass Grubenholz entrindet zu liefern ist. Die Ausformung, also Entrindung, auf Länge geschnitten und nach Durchmesser sortiert, erfolgt am besten auf einem Holzhof. Der Durchmesser wird o. R. gemessen. Eine Stärkesortierung gemäß Schichtholz findet nicht statt, weil nach Nenndurchmessern und Nennlängen sortiert wird. Holzwolleholz (HW) ist Kurzholz der Qualität N und der Schichtholzstärkeklasse 3 bei Ausschluss von Harzlachten, Bohrlöchern und Ästen über 4 cm. Kurzholz bedeutet hier, dass es sich im Regelfall um Längen von 2 m handelt, auch Längen von 1 m werden gehandelt. Die Länge muss wegen den Verarbeitungsmaschinen ein Vielfaches von 50 cm haben. Schichtholzstärkeklasse 3 bedeutet, der Durchmesser m. R. am schwächeren Ende beträgt 14 cm und mehr. Geliefert wird meist entrindetes Holz. In der Schichtholzstärkeklasse 3 sind neben Rundholz auch Spaltstücke erlaubt. Holzwolleholz darf aber nicht gespalten sein. Auch bei den Holzarten gibt es Einschränkungen, die nicht genannt sind. Begehrte Holzart ist Aspe, ersatzweise können auch Fichte oder Kiefer sowie Pappel genommen werden. Andere Holzarten sind ausgeschlossen. Brennholz (BR) ist Kurzholz ohne Güteangabe, das zu Brennzwecken verwendet wird. Eine Einteilung nach Stärkeklassen kann erfolgen. Brennholz wird überwiegend als Deputatholz oder in Selbstwerbung abgegeben. Auch Kaminholz wird nachgefragt. Es wird auf Länge geschnitten oder auch verbraucherfreundlich gespalten bereitgestellt. Im Unterschied zu Brennholz zur Verwendung in Kleinfeuerungsanlagen gibt es außerdem den Begriff "Energieholz“, das meist für Heizhackschnitzel in Großfeuerungsanlagen gebraucht wird. Heizhackschnitzel sind Hackschnitzel mit Grüngut und/oder mit Rinde. Palettenholz (Pal) ist Stammholz, bei dem die negativen Merkmale der Güteklasse C überwiegen. Es wird im Regelfall getrennt von anderen Stammholzqualitäten in besonderen Losen bereitgestellt und vorzugsweise zur Palettenproduktion verwendet. Die Sortierung kann wie beim Stammholz nach Mittenstärke erfolgen. Zu beachten ist hier, dass Palettenholz bei Kiefer und Lärche neben der Verwendungssorte auch eine Gütesortierung ist und einen Teil der Güteklasse C darstellt. Die Sortierung kann wie beim Stammholz nach Mittenstärke erfolgen, eine Preisdifferenzierung nach daraus abgeleiteten Stärkeklassen erfolgt aber im Gegensatz zu anderen Güteklassen der Stammholzsortierung nicht. Soweit nichts anderes vereinbart wird, gelten die o. g. Mindestzopfdurchmesser. Holzhofholz (HH) ist zur Ausformung auf Holzhöfen vorgesehenes Langholz. Es kann nach Mittenstärken wie Stammholz sortiert werden. Der Mindestzopfdurchmesser beträgt 7 cm mit Rinde. Die Länge variiert zwischen 6 m und 18 m. Holzhofholz ist keine Handelssorte, sondern es wird nur an Holzhöfe verkauft. Eine Sortierung nach Mittenstärken ist nicht üblich. Es werden aber erhöhte Anforderungen an die Wuchsmerkmale gestellt, besonders an Krümmung, Abholzigkeit, Drehwuchs und Astigkeit, da aus Holzhofholz z. B. Mastenholz, Grubenholz und Holzwolleholz ausgeformt wird.

Holzsortierung und –vermessung 2.5 Sortierung nach dem Verwendungszweck

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Industrieschichtholz (IL) ist Langholz, das zum chemischen oder mechanischen Aufschluss vorgesehen ist. Der Mindestzopfdurchmesser beträgt 7 cm mit Rinde. Eine Einteilung nach Stärkeklassen entfällt. Versehentlich wurde unter der Abkürzung IL der Begriff Industrieschichtholz aufgeführt, richtig muss es „Industrielangholz“ heißen. Unter Industrielangholz sind Längen über 3 m, in der Regel baumfallende Längen, gezopft bei 7 cm mit Rinde zu verstehen. Chemisch oder mechanisch aufgeschlossen heißt, dass dieses Holz in der Platten- und Zellstoffindustrie eingesetzt wird und dort entweder mechanisch oder chemisch bzw. auch mechanisch und chemisch z. B. bei der Zellstoffproduktion aufgeschlossen wird. Unter mechanischem Aufschluss ist z. B. die Herstellung von Hackschnitzeln, nicht aber das Zersägen längs bzw. quer, das Rundstabfräsen oder das Anspitzen zu verstehen. Für die Verwendung in Sägewerken, Profilzerspanerwerken und als Rundholz z. B. im Garten- und Landschaftsbau ist dieses Holz nicht vorgesehen. Auf Grund des ehemaligen Holzabsatzfondsgesetzes konnte den Holzkunden vorgeschrieben werden, was er aus einer gekauften Ware herstellen darf. Wenn der Verarbeiter Industrieholz z. B. in Sägewerken oder Profilzerspaneranlagen längs auftrennt, verstieß er gegen dieses Gesetz, weil er keine Holzabsatzfondsabgabe bezahlt hat. Das Holzabsatzfondsgesetz gilt nicht mehr. Industrieschichtholz (IS) ist Kurzholz, das zum chemischen oder mechanischen Aufschluss vorgesehen ist. Der Mindestzopfdurchmesser beträgt 7 cm mit Rinde. Eine Einteilung nach Stärkeklassen entfällt. Hier gilt das bereits unter „Begriffsdefinitionen“ Geschriebene. Kurzholz beinhaltet demnach alle Längen unter 3 m. Dasselbe gilt für Schichtholz mit der zusätzlichen Einschränkung, dass dieses kurze Holz nicht chemisch und/oder mechanisch aufgeschlossen wird. Pfähle sind in der HKS von Brandenburg nicht erwähnt, werden aber in der forstlichen Praxis ausgehalten. Aus diesem Grunde sollen einige Hinweise zur Aufmessung gegeben werden. Pfähle werden häufig in Stück oder per lfm abgegeben. Daher bietet sich eine Berechnung des Volumens nach lfm gemäß TGL 15799/09, Tabellen 4 und 8 an.[3] Tabelle 11 Aushaltung von Pfählen

Sorte Durchmesser m³ je 10 lfm

Pfähle 1 über 14 bis 18 cm 0,21

Pfähle 2 über 11 bis 14 cm 0,14

Pfähle 3 über 7 bis 11 cm 0,07

Pfähle werden vorzugsweise aus Stieleiche, Traubeneiche und Robinie, aber auch aus Lärche hergestellt. Sie können rund oder gespalten sein. Ihre Länge wird nach Vereinbarung bis höchstens 3 m ausgehalten.

Holzsortierung und –vermessung 2.6 Güteklassensortierung von Stammhölzern nach Holzarten

37

2.6 Güteklassensortierung von Stammhölzern nach Holzarten

2.6.1 Kiefer/Lärche

Tabelle 12 (aus entsprechender Tabelle in der HKS Brandenburg, Anlage 2, S. 34) Stammholzaushaltung Kiefer/Lärche (für alle Kiefern und Lärchen)

Merkmale

Güteklasse

A B C Palette D

Gesundheit Faulflecken bis zu 10 % des Durchmessers im Stammzentrum; ausgeschlossen: Bläue Verkienung

Wunden und Faul- flecke bis 15 % des Durchmessers, wenige Bläuetüpfel , flache Bohrlöcher, Stammtrockenheit ohne Folgeerscheinung

Fäule bis 15 % des Durchmessers; ausgeschlossen: Schwamm

Fäule bis zu 20 % des Durch-messers; ausge-schlossen: Schwamm

Fäule bis zu 50 % des Durch-messers; Schwamm zulässig

Astigkeit Aststärke- bereiche

äußerlich ast- und beulenfrei

gesunde Äste

Faul-äste

gesunde Äste

Faul- äste

Keine Anforderung

Keine Anforderung

Bis 3 cm

zulässig 2 Äste / lfm

Zulässig zuläs-sig

3 – 5 cm 2 Äste/ lfm

1 Ast/ 4 lfm

Zulässig 2 Äste / lfm

>5 cm 0 0 2 Äste/ lfm

1 Ast bis 8 cm/ 4lfm

Drehwuchs bis 3cm/lfm bis 8 cm/lfm bis 12 cm/lfm zulässig zulässig

Krümmung einschnürig bei Kiefer bis 2 cm/lfm, bei Lärche bis 3 cm/ lfm

einschnürig bis 4 cm/lfm, bei Durchmessergruppe 1 und 2a bis 2 cm/lfm

sägefähig (kurze starke Krümmungen sind in der Länge zu vergüten, hinter der Krümmung noch 3 m Folgestamm)

sägefähig sägefähig

Risse Kern- und Ringrisse im inneren Drittel; ausgeschlossen: Mantelrisse und große Harzgallen

wie A, nicht tiefgehende Mantelrisse

Zulässig zulässig zulässig

Abholzigkeit bis 1 cm/lfm bis 2 cm/lfm bis 3 cm/lfm keine Anforderung

keine Anforderung

Lage der Markröhre

bis 10 % des Durchmessers aus der Mitte

bis 20 % des Durchmessers aus der Mitte

keine Anforderung keine Anforderung

keine Anforderung

Harzlachten 2 Stück 2 Stück keine Anforderung keine Anforderung

keine Anforderung

Überwal-lungshöhe der Harz- lachten

bis 2 cm bis 4 cm bis 6 cm keine Anforderung

keine Anforderung

Insekten-schäden

nicht zulässig nicht zulässig gering zulässig; Lineatus zulässig

1)

gering zu- lässig; Sirex, Bockkäfer und Lineatus zulässig

2)

keine Anforderung

Holzsortierung und –vermessung 2.6 Güteklassensortierung von Stammhölzern nach Holzarten

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Abbildung 25 Verkienung

Abbildung 26 Bläue

Abbildung 27 Kiefernbaumschwamm

Verkienung bedeutet, dass ein erhöhter Harzanteil im Holz auch an einer Querschnittsfläche sichtbar wird. Meist sind diese dunkleren Partien entlang der Jahrringgrenzen am Stammfuß zu sehen. Stärkere Verkienung ist häufig unter älteren Harzlachten zu finden. Ihre Ausdehnung wird nach dem Aufschneiden sichtbar.

Bläue ist eine blau-schwarze Verfärbung des Splintholzes von Hirnflächen, aber auch von entrindeten Mantelflächen. Bläue ist ein Pilzbefall der Zellhohlräume, aber keine Fäule. Wenige Bläuetüpfel bedeutet, dass auf einer der Querschnittsflächen oder auf rindenfreien Mantelflächen keine zusammenhängende blaue Fläche erkennbar ist, sondern nur leichte Anbläue zugelassen ist.

Schwamm (genauer: Kiefernbaumschwamm) ist ein stammbürtiger Pilz, der Fäule im Kernholz der Kiefer und anderer Nadelhölzer hervorrufen kann. Befallene Stammteile sind prinzipiell in die Güte D einzustufen, wenn mindestens 40 % ihres Volumens gewerbsmäßig als Schnittholz verwendbar sind bzw. die Fäule nicht mehr als 50 % an ihrer Querschnittsfläche beträgt. Auch geringste Faulstellen, die vom Schwammbefall herrühren, dürfen in keiner anderen Stammholzgüte als D vorhanden sein. Sind die durch Schwamm befallenen Anteile größer als angegeben, ist das Holz als Brennholz zu verwenden oder als X-Holz zu deklarieren. Häufig wird bei Schwammbefall der ganze Stamm in die Güte D eingestuft, weil das Auffinden der Grenze zwischen faulem und gesundem Holz nicht eindeutig möglich ist. Wenn die

Befallsstelle sich erkennbar im oberen oder unteren Stammteil befindet, so kann auch ein Folgestück mit einer weiteren Güte ausgehalten werden. Es muss aber auf jeden Fall getrennt werden, um Schwammfreiheit feststellen zu können.

Holzsortierung und –vermessung 2.6 Güteklassensortierung von Stammhölzern nach Holzarten

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Abbildung 28 Beulenvermessung Abbildung 29 Beulenvermessung

Beulen deuten auf Aststümpfe im Inneren des Stammes hin. Beulenfrei bedeutet, dass sie bei der Güteklasse A auch als kleinste Erhebungen nicht erlaubt sind. Für die Güte C werden ausdrücklich starke Beulen zugelassen, woraus sich ableitet, dass für Güte B nur schwache Beulen erlaubt sind.

Im Protokoll der 10. Holzmarktberatung vom 10.06.1999 wurde in Abstimmung mit dem Sägewerkerverband Brandenburg/Berlin e.V. festgelegt, dass in der Güteklasse B Beulen bis zu einer Höhe von 2 cm zugelassen sind. Die halbe Beulenhöhe kann gemessen werden, indem ein zusammengeklappter Gliedermaßstab mit einer Länge von 24 cm, ein Lineal oder ein gerader Stock gleicher Länge mit einem Ende auf die höchste Beulenerhebung und mit dem anderen Ende auf den Stammmantel gelegt wird und ähnlich der Krümmungsmessung die Pfeilhöhe (s) gemessen wird. Die Messung findet selbstverständlich unter Einbeziehung der Rinde statt. Nur hoch aufgesprungene Rinde über der Beule bleibt dabei unberücksichtigt.

Eine alternative Messung kann mit einer Kluppe durchgeführt werden, wenn sich auf der gegenüberliegenden Seite keine Äste befinden. Ein stammmantelgleiches Aufschneiden der Beulen ist nur dann anzustreben, wenn als deren Folge Fauläste sichtbar werden. Zweck des Aufschneidens darf es nicht sein, die Messbarkeit der Beulenhöhe zu verhindern. Harzaustrittsstellen sind weder generell als Beulen, noch als Äste zu deuten. Als Ast kann nur gezählt werden, was auch äußerlich als Ast sichtbar ist.

Harzgallen sind mit Harz gefüllte Tangentialrisse im Inneren des Holzes. Als groß können Harzgallen dann gelten, wenn ihre Breite in tangentialer Richtung mehr als 2 cm beträgt. Die Messung erfolgt auf Hirnflächen.

Harzlachten sind bei der Harzgewinnung in Brandenburg bis zum Jahre 1990 entstanden. Je nach Durchmesser des Baumes sind 1 bis 3 Lachten vorhanden. Die Überwallungshöhe der Harzlachten steht in Korrelation zu Verkienung und Ovalität im Bereich der Harzlachte. Mantelrisse hingegen hängen außerdem stark von der Exposition des Baumes ab und sind extra zu beurteilen.

Abbildung 30 Harzgalle

Abbildung 31 Überwallung einer Harzlachte

Holzsortierung und –vermessung 2.6 Güteklassensortierung von Stammhölzern nach Holzarten

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Abbildung 32 Flache Bohrlöcher

Mantelrisse mit einer Tiefe größer 4 cm führen zu einer Einstufung in Güteklasse C, unabhängig von der Überwallungshöhe. Die Messung der Überwallungshöhe von Harzlachten erfolgt an der Stelle mit der größten Ausdehnung. Bei steigender Harzung liegt diese Stelle am Stammfuß und bei fallender Harzung wird sie am oberen Teil der Lachte zu finden sein. Die Überwallungshöhe wird inklusive der Rinde gemessen, und zwar so, dass das Messwerkzeug zur Markröhre zeigt und der Beobachter dazu rechtwinklig über die Überwallungswulst peilt; nicht wie es auf Seite 12 der HKS missverständlich zu deuten wäre, sondern wie auf Seite 33 der HKS unten dargestellt.

Flache Bohrlöcher zugelassen steht bei Güteklasse B, unter Gesundheit und unter Insektenschäden ist zu lesen: nicht zulässig. Die Bezeichnungen flache Bohrlöcher zugelassen und Insektenschäden nicht zulässig widersprechen sich inhaltlich. Das Splintholz anschürfende Insekten, wie z. B. der Kleine Waldgärtner an Kiefer, zählen nicht zu diesen Schädlingen.

Unter flachen Bohrlöchern werden solche Fraßgänge verstanden, die zwar unter der Rinde im Holz sichtbar werden, aber nicht senkrecht ins Holz hineinführen, sondern

bis zu einer Tiefe von 5 mm parallel zum Stammmantel verlaufen. Diese Bohrlöcher sind demzufolge bei Güteklasse B zugelassen. 1) Gering zulässig bedeutet, dass z.B. für Lineatus, Sirex und Bockkäfer maximal 5 Bohrlöcher pro lfm zugelassen sind. 2) Sirex, Lineatus und Bockkäfer zulässig. Unter Lineatus ist Xyloterus lineatus Ol., unter Sirex sind Sirex gigas L. und Sirex juvencus L. und unter Bockkäfer sind Monochamus galloprovincialis Ol. (Bäckerbock) und Tetropium gabrieli W. (Lärchenbock) zu verstehen. Zum Jahrringaufbau werden in der HKS keine Forderungen aufgestellt. In den Güteklassen A (Wertholz) und B wird der Jahrringaufbau aber durchaus von den Holzkäufern zur Beurteilung der Holzqualität herangezogen.

Dabei ist zu unterscheiden in breite Jahrringe, schmale Jahrringe, gleichmäßige Jahrringe, mittlere Jahrringbreite und Jahrringaufbau im Inneren des Stammquerschnittes. Das wichtigste Kriterium ist bei Kiefer die schmalen Jahrringe im inneren Teil der Querschnittsfläche, weil daraus auf Feinastigkeit und auf einen breiten astfreien Mantel geschlossen werden kann, von künstlicher Astung einmal abgesehen.

Abbildung 33 Breite Jahrringe innen

Holzsortierung und –vermessung 2.6 Güteklassensortierung von Stammhölzern nach Holzarten

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Die Jahrringbreite sollte annähernd gleichmäßig und im inneren Drittel des unteren Querschnittes schmal sein, d. h. weniger als 3 mm betragen. Bei Furnierholz sollten gemäß TGL mehr als 15 Jahrringe auf einem Radius von 50 mm um die Markröhre vorhanden sein, sofern nicht geastet wurde. Umstritten ist, an welchem Querschnitt die Jahrringe zu messen sind. Da die Wurzelanläufe einen starken Einfluss insbesondere auf die Jahrringbreite im äußeren Teil ausüben, sollte die Messung nicht am Fällschnitt erfolgen. Zur Beurteilung der inneren Astigkeit muss ausnahmsweise der innere Jahrringaufbau am Fällschnitt herangezogen werden.

2.6.2 Fichte/Douglasie

Tabelle 13 entsprechend siehe Tabelle in HKS, Anlage 2, S. 35

Stammholzaushaltung Fichte/Tanne/ übriges Nadelholz

Merkmale

Güteklasse

A B C D

Gesundheit gesundes Holz mit unbedeutenden Fehlern

stammtrockenes Holz ohne Folgeschäden, Faulflecke bis 15 % des Durchmessers

deutliche Verfärbung (Rotstreifigkeit) zugelassen, Fäule bis 25 % des Durchmessers, jedoch beil- und nagelfest, stärkere Fäule bis 15 % des Durchmessers, Befall durch Nutzholzborkenkäfer möglich

zusätzlich zu C größere Fäule bis zu 50 % des Durch- Messers möglich Holzwespen-befall möglich

Astigkeit äußerlich ast- und beulenfrei, vereinzelt schwache Rosen

gesunde, trockene Äste bis 5 cm

grobastige Stammteile mit Aststärken über 5 cm Durchmesser, astige oder abholzige Zopfstücke

keine Anforderung

Drehwuchs bis 1 cm/lfm, Furnierholz bis 3cm/lfm

bis 10 cm wie B zulässig

Krümmung bis 2 cm/lfm bis 4 cm/lfm sägefähig sägefähig

Reaktions-holz

ausgeschlossen geringe Reaktionsholzbildung zugelassen

zulässig zulässig

Risse Kern- und Ringrisse im inneren Viertel

Kern- und Ringrisse im inneren Viertel

zulässig zulässig

Abholzigkeit bis 1 cm/lfm bis 1,5 cm/lfm unbegrenzt unbegrenzt

Abbildung 34 Schmale Jahrringe innen

Holzsortierung und –vermessung 2.6 Güteklassensortierung von Stammhölzern nach Holzarten

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Rosen sind Astnarben, welche vorwiegend an grobrindigen Holzarten vorkommen. Vereinzelt schwache Rosen bedeutet, dass 1 Rose bis 4 cm je lfm vorkommen darf.

Reaktionsholz kommt an Nadelhölzern in Form von Druckholz vor und hebt sich durch seine rötliche Farbe sowie durch seinen erhöhten Anteil an Spätholz vom übrigen Holz ab. Unter geringer Reaktionsholzbildung ist ein Anteil bis zu 10 % seiner größten radialen Ausdehnung im Verhältnis zum mittleren Durchmesser der Querschnittsfläche zu verstehen. Druckholz lässt sich schwer von seiner druckholzfreien Umgebung abgrenzen.

Außerdem kommt es auch partiell an einzelnen

Jahrringen vor und kann durch normales Holz unterbrochen sein. Deshalb wird eine Messung erst dann vorgenommen, wenn mindestens 3 benachbarte Jahrringe Druckholz aufweisen. Sind mehrere Druckholzparzellen an einem Querschnitt sichtbar, so werden ihre radialen Ausdehnungen zu einem Gesamtbetrag addiert. Deutliche Verfärbung (Rotstreifigkeit) zugelassen bedeutet, dass sich rötliche Streifen gut erkennbar vom übrigen Holz abheben. Außer Rotstreifigkeit zählen zu Verfärbungen auch Bläue und braune Flecken. Harzgallen sind in der Sortiertabelle für Fichte nicht erwähnt, sollten aber wegen ihrer Bedeutung bei Abwägungen zur Gesamtbeurteilung berücksichtigt werden. Zum übrigen Nadelholz zählt auch die Douglasie. Ihre Astausbildung unterscheidet sich allerdings von jener bei Fichte. Neben der besonderen Beurteilung der Äste sollte auf enge Jahrringe und geringen Splintholzanteil Wert gelegt werden. Wegen der im Allgemeinen stärkeren Äste gibt es mancherorts separate Sortiertabellen. Die Lage der Markröhre ist in der Tabelle nicht ausdrücklich erwähnt. Es gelten die gleichen Grenzwerte wie bei Kiefer.

Abbildung 35 Reaktionsholz

Holzsortierung und –vermessung 2.6 Güteklassensortierung von Stammhölzern nach Holzarten

43

2.6.3 Eiche

Tabelle 14 Qualtitätssorterung Stammholz Eiche gemäß RVR vom 12.09.2012

Holzsortierung und –vermessung 2.6 Güteklassensortierung von Stammhölzern nach Holzarten

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Krebs wurde in der HKS erwähnt und ist in der RVR nicht erwähnt. Darunter sind, wie hier bei Eiche, abnorme Wucherungen im und am Holz zu verstehen, die auf pilzliche Erreger zurückzuführen sind. Sie stören den geradlinigen Faserverlauf, können Stammdeformationen hervorrufen und erleichtern den Eintritt holzzerstörender Pilze.

Befall durch Splintkäfer ist im Gegensatz zur HKS in der RVR nicht separat erwähnt, sondern wird bei Insektenfraßgängen mit genannt. Es handelt sich dabei um Bohrlöcher im Splint (Abb. 38), verursacht durch Insekten, die hauptsächlich den Splint schädigen, wie Xyloterus signatus F., Xyleborus monographus L. und diverse Bockkäfer.

Splintfäule ist zulässig und zu vergüten (gemäß Fußnote e) bedeutet, dass die Splintstärke am Zopf (Abb. 39) zu messen und der doppelte Betrag vom Mittendurchmesser abzuziehen ist, um auf den um die Splintstärke reduzierten Durchmesser und auf das reduzierte Volumen zu kommen. Über das verminderte Volumen ist dann der Preis reduziert. Die Reduzierung des Volumens bei Splintfäule in Höhe der Splintstärke wird in der Praxis bei allen Güteklassen durchgeführt.

Beulen werden in der Sortiertabelle für Eiche nicht erwähnt. Äußerlich ast- und beulenfrei war die Forderung für Holz der Güteklasse A in der HKS, weil unter Beulen mit einer Höhe ≤ 5 cm alsbald im Holz Äste erscheinen. Beulen mit einer Höhe ≥ 5 cm sind aufzusägen, weil hier der verborgene Faulast bereits an der Putzstelle erkennbar ist.

Abbildung 37 Splintkäferbefall

Abbildung 40 Beule

Abbildung 36 Krebs

Abbildung 39 Splintfäule

Abbildung 38 Splintfäule

Holzsortierung und –vermessung 2.6 Güteklassensortierung von Stammhölzern nach Holzarten

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Rosen werden in der Güteklasse A in ihrer Astsiegelhöhe auf 3 cm bzw. 4 cm und in ihrer Anzahl auf 1 bzw. 4 auf 1 m bzw. 4 m je nach Güteklasse begrenzt.

Nägel sind abgestorbene Wasserreiser (Abb. 42). Sie sind ausdrücklich in den Güteklassen B, C und D zulässig. Für die Güteklasse A wir diesbezüglich keine Angabe gemacht, demzufolge sind sie entgegen den Regelungen in der HKS zulässig.

Wasserreiser treiben aus Adventivknospen aus. Wasserreiser haben einem Durchmesser bis 1 cm. Sie treten oft gehäuft an einer Stelle (Abb. 43) oder auf einer Stammseite auf.

Drehwuchs war früher in der Güteklasse A für Furniere mit einem 4fach höheren Betrag zugelassen als beim übrigen A-Holz, weil sich drehwüchsige Schnittware stark verwirft. Bei Furnierblättern kommt es nicht auf Festigkeit und Verwerfungen, sondern auf eine glatte und saubere Oberfläche an. Beim Messern kann der halbierte Furnierblock so eingespannt werden, dass nicht gegen die Faser geschnitten werden muss. Zu beachten ist, dass Drehwuchs unter der Rinde vorhanden sein kann, ohne dass er auf der Rinde sichtbar (Abb. 44) ist und umgekehrt.

Ringrisse/-schäle kommen bei Eiche häufiger vor und erstrecken sich mitunter über die gesamte Längsausdehnung des Stammstückes, so dass sie auch am Zopfquerschnitt sichtbar sind. Eine Längenzugabe bzw. ein Abschneiden der fehlerhaften Stammteile ist in diesem Falle sinnlos, so dass die Rückstufung in Güteklasse D erfolgen muss (Abb. 45). Erstrecken sich diese Risse nur über das innere Drittel oder die inneren zwei Drittel der Querschnittsfläche, so ist eine Einteilung in Güteklasse B bzw. C möglich.

Abbildung 43 Wasserreiser

Abbildung 44 Drehwuchs

Abbildung 45 Ringriss

Abbildung 41 Rosen

Abbildung 42 Nägel

Holzsortierung und –vermessung 2.6 Güteklassensortierung von Stammhölzern nach Holzarten

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Frostrisse kommen bei Eiche und anderen Holzarten mit hohen bzw. breiten Holzstrahlen häufig vor. Sie erstrecken sich am Stammfuß beginnend über größere Abschnitte. Wenn sich Aufreißen und Überwallen mehrfach wiederholen entsteht eine Frostleiste.

Rindennekrose kommt auch bei Eiche vor (Abb. 47), ist aber in den Tabelle von HKS und RVR nicht erwähnt. Sie ist analog zur Buche zu bewerten.

Das Merkmal Exzentrizität der Markröhre wird zwar in Anlage 4 der RVR beschrieben und seine Messung erklärt, aber in der Sortiertabelle der RVR erscheint es nicht.

Mondringe wurden in der HKS nicht ausdrücklich erwähnt, beeinträchtigen aber die Verwendung, weil das im Kernbereich eingelagerte Splintholz Festigkeit und Dauerhaftigkeit stark beeinflusst. Somit wird der Mondring (Abb. 49) laut RVR nur in der Güteklasse D zuglassen.

Abbildung 47 Rindennekrose

Abbildung 48 Exzentrizität der Markröhre

Abbildung 49 Mondring

Abbildung 46 Frostriss und Frostleiste

Holzsortierung und –vermessung 2.6 Güteklassensortierung von Stammhölzern nach Holzarten

47

Insektenfraßgänge (im Holz) sind in den Güteklassen B und C nur im Splint- und nicht im Kernholz zugelassen, demzufolge bei Kernholzbefall in Güteklasse D zu sortieren (Abb. 50). In der Praxis wurde bislang auch Holz mit Insektenfraßgängen im Splint auch als A-Holz gekauft, wenn der Durchmesser wie bei Splintfäule um die Splintstärke reduziert wurde. Besonders zu beachten sind dabei Insektenschäden, die durch Lymexylon navale F., Xyleborus dispar F. und durch Xyloterus domesticus L. hervorgerufen werden.

Abbildung 50 Insektenschäden

Holzsortierung und –vermessung 2.6 Güteklassensortierung von Stammhölzern nach Holzarten

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Buche

Tabelle 15 Qualitätssortierung Stammholz Buche gemäß RVR vom 12.09.2012

Holzsortierung und –vermessung 2.6 Güteklassensortierung von Stammhölzern nach Holzarten

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Spritzkern ist ein unregelmäßig gezackter Falschkern, der sich durch seine rotbraune Farbe deutlich vom übrigen Holz abhebt. Seine Längsausdehnung im Stamm ist meist kegelförmig. Er wird an seiner extremsten Ausdehnung (Abb. 51), also von einem Zackenende zum anderen, auf der Querschnittsfläche mit seiner ungünstigsten Ausbreitung gemessen und prozentual angegeben. Mittelwerte von einzelnen Messergebnissen sind nicht zu bilden. Der Prozentsatz wird errechnet, indem der Messwert auf den gemittelten Durchmesser ohne Rinde bezogen wird, gemessen an der beurteilten Querschnittsfläche. Handelt es sich bei der betreffenden Querschnittsfläche

um einen Stammfuß mit Wurzelanläufen, welche den repräsentativen Durchmesser dieser Querschnittsfläche verfälschen, so ist der Mittendurchmesser 1 Meter oberhalb des Stammfußes zu messen. Sollte die Absicht bestehen, Klammerstämmen zu bilden, obwohl am unteren und am oberen Querschnitt Prozentsätze für unterschiedliche Güteklassen vorliegen, so ist ein Trennschnitt zu führen, weil nur zwei von vier zur Beurteilung nötigen Hirnflächen sichtbar sind.

Schleimflussschäden (Rindennekrose) werden durch kleinflächiges Absterben des Kambiums hervorgerufen. Sie können sich unmittelbar unter der Rinde befinden, schon länger überwallt sein und damit eine größere Narbe hinterlassen, gehäuft auf einer begrenzten Fläche auftreten oder sich vereinzelt auf den ganzen Sägeblock verteilen. Länger zurückliegende Schleimflussschäden mit breiteren Narben sind ungünstiger als frische Schäden mit unauffälligen Narben, da jene tiefer im Holz sitzen. Sie hinterlassen nach der Überwallung am Hirnschnitt des Holzes schwarze T-förmige Flecken. In normalem bzw. begrenztem Umfang (gemäß Fußnote c) galten in der HKS in der Güteklasse B diejenigen, welche bis zu einer Anzahl

von ca. 10 Rindennarben pro m vorkommen.

Abbildung 53 T-Fehler

Abbildung 51 Spritzkern

Abbildung 52 Rindennekrose

Holzsortierung und –vermessung 2.6 Güteklassensortierung von Stammhölzern nach Holzarten

50

Schlag-/Fällungsschäden hinterlassen Rindenmerkmale, die entweder offen (in B zulässig), glatt überwallt (Abb. 55; in C zulässig) oder mit Wulst überwallt (Abb. 54; in D zulässig) sind. Demzufolge sind lange überwallte Schlagschäden mit breit auseinander gezogenen und hoch überwallten Narben ungünstiger zu beurteilen als jüngere Schäden, die noch nicht überwallt sind.

Häufig ist diese Rindenverletzung der Ursprung von Rotkern (Abb. 54). Rückeschäden befinden sich in einer Höhe bis zu 2 m und sind wegen ihres lokal begrenzten Schadens am Stammfuß als weniger schwerwiegend zu sehen als ältere langgestreckte Schlagschäden.

Als Stammtrockenheit wird der Zustand eines Baumes bezeichnet, der bereits vor der Fällung abgestorben und dessen Holzfeuchte deutlich gemindert ist. Stammtrockenheit, obwohl in der RVR entgegen der HKS nicht erwähnt, ist auch ohne Folgeschäden bei Buche (bei Eiche zulässig) nicht in den Güteklasse A und B zugelassen.

Wimmerwuchs stellt sich als Faserstauchungen in Längsrichtung dar, die sich auch auf der Rinde abbilden (Abb. 56). Sie wurden in der HKS als Stauchungen erwähnt.

Sonnenbrand (Rindenbrand) zeigt sich durch einseitiges Aufreißen, Austrocknen und Abfallen der Rinde. Verursacht wird der Rindenbrand durch großflächiges Absterben des Kambiums infolge von Überhitzung bei Sonneneinwirkung. Sonnenbrand ist unabhängig von Folgeschäden in den Güteklassen A und B nicht erlaubt. Er zieht meist partielle Stammtrockenheit und Folgeschäden wie Pilzbefall und Insektenschäden nach sich.

Abbildung 54 Mit Wulst überwallte Rindenverletzung

Abbildung 55 Glatt über-wallte Rindenverletzung

Abbildung 57 Sonnenbrand

Abbildung 56 Wimmerwuchs

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51

Rotkern ist ähnlich dem Spritzkern ein unregelmäßig ausgebildeter Falschkern, gekennzeichnet durch seine wolkige Umrandung (Abb. 58) und durch sein schubweises zonales Vordringen mit Partien unterschiedlicher rotbrauner Färbung. Der Spritzkern unterscheidet sich demzufolge vom Rotkern äußerlich durch seine gezackte bzw. sternartige Form. Rotkern ist die am häufigsten vorkommende Variante der Falschverkernung bei Buche. Entlang der Stammachse dehnt sich der Rotkern meist spindel- oder kegelförmig aus. Seine Messung erfolgt analog zur Messung des Spritzkernes. Werden die

zulässigen Grenzwerte seiner Ausdehnung überschritten, so kann „A-Rot“ oder „B-Rot“ ausgehalten werden, wenn die zugelassenen Grenzwerte der übrigen Wuchsmerkmale der jeweiligen Güteklasse nicht überschritten werden. Andere Variationen der Falschverkernung wie Graukern, Wundkern und abnormer Kern (außer Spritzkern) werden gemäß Fußnote f wie Rotkern berücksichtigt. „Redspots“ sind einzelne nicht miteinander verbundene rote Flächen und Punkte.

Chinesenbärte (Winkelnarben) sind Rindenquetschfalten, welche bartförmig beiderseits an Siegeln (Rundnarben überwallter Äste) herablaufen. Sie geben einen Hinweis auf den astfreien Mantel über den überwallten, eingewachsen Aststumpf. Beurteilt wurde in der HKS die Höhe des Chinesenbartes von der Verbindungslinie der Bartenden bis zur höchsten Stelle des Bartes am Siegeloberrand. Da die Höhe des Chinesenbartes neben der Tiefe des darunter sitzenden Aststumpfes auch vom Astaustrittswinkel abhängig ist, wird stattdessen in der RVR das Verhältnis von Höhe zu Breite des Siegels zur Beurteilung des astfreien Mantels herangezogen. Die Bezeichnung „Rundnarbe = 1 : 2 bedeutet also, dass die Rundnarbe doppelt so breit wie hoch ist und demzufolge der astfreie Mantel halb so groß ist wie der Radius des Stammes an dieser Stelle.

Die Rundnarbenhöhe gibt Auskunft über die Größe eines überwallten Astes. Der Durchmesser des eingewachsenen Astes entspricht nach [ERTELT/ACHTERBERG] etwa der halben Rundnarbenhöhe, demzufolge ist in der Güteklasse B bei einer maximal erlaubten Rundnarbenhöhe ≤ 10 cm mit inneren Ästen von bis zu 5 cm zu rechnen.

Abbildung 58 Rotkern

Abbildung 60 Rundennarbenhöhe

Abbildung 59 Chinesenbärte

Holzsortierung und –vermessung 2.6 Güteklassensortierung von Stammhölzern nach Holzarten

52

Weißfäule ist in den Güteklassen A und B nicht zugelassen. Ihre zugelassenen Grenzwerte werden in den Güteklassen C und D in Prozent angegeben. Diese Prozentsätze werden gemäß Anlage 4 ermittelt, indem ihre größte Ausdehnung ins Verhältnis zum Durchmesser am mit Fäule behafteten Querschnitt gemessen wird.

Hohlkehlen sind Einbuchtungen auf dem Stammmantel in Längsrichtung. Rindeneinschlüsse, in der HKS als Gallen bezeichnet, sind überwachsene Kambiumverletzungen, die z. B. von Hagelschlag oder Steinschlag herrühren können. Drehwuchs lässt sich bei Buche, im Gegensatz zu Eiche und Kiefer, gut an häufig vorkommenden selbst schwächeren Hohlkehlen auf dem Stammmantel verfolgen und messen. Im Gegensatz zur HKS sind in der RVR in den Güteklassen A und B geringere Grenzwerte zugelassen.

Ein durchgehender einfacher Kernriss (achsparalleler Spaltriss) zeigt sich meist als Tangentialriss parallel zur Stammachse. Er verläuft nicht entlang des Jahrringes, sondern parallel zur Stammachse. Im günstigsten Fall verläuft er als Radialriss durch die Markröhre. Beim Einschnitt kann deshalb durch rissparalleles Einspannen der Holzverlust gering gehalten werden. Sollte Achsparallelität, z. B. wegen Drehwuchs, nicht garantiert sein, so ist dieser Spaltriss in den Güteklassen A bis C nicht zulässig. Wenn das zugelassene Ausmaß des Risses überschritten wird, muss das betroffene Stammstück abgestuft werden (Mindestlänge 3 m ist zu beachten). Alternativ dazu kann eine

Längenzugabe gewährt werden. Diese Längenzugabe ist nur zu empfehlen, wenn der Riss eine Länge von 1 m nicht überschreitet. Ein Abtrennen des gerissenen Stückes ist bei Buche nicht zu empfehlen, da am verbleibenden Stamm mit erneuter Rissbildung zu rechnen ist. Sternrisse (Kreuzrisse) sind Radialrisse, die von der Markröhre aus in mehrere Richtungen laufen. Wenn Sternrisse ausgeschlossen sind (wie in Güteklasse A und teilweise in B und C), hat diese Forderung nicht zwangsläufig zur Folge, dass der betroffene Stamm insgesamt in Güteklasse D herabgestuft werden muss. Ähnlich wie beim nicht erlaubten durchgehenden einfachen Kernriss kann eine Längenzugabe entsprechend der Risslänge gegeben werden. Bei rechtzeitiger fachgerechter Klammerung kann die Rissbildung verhindert werden.

Abbildung 61 Weißfäule

Abbildung 62 Spaltriss

Holzsortierung und –vermessung 2.6 Güteklassensortierung von Stammhölzern nach Holzarten

53

2.6.4 Übriges Laubholz

Tabelle 16 Stammholzaushaltung übriges Laubholz gemäß Tabelle in HKS, Anlage 2, S. 38

Stammholzaushaltung übriges Laubholz

Merkmale Güteklasse

A B C D

Gesundheit

geringe Fehler im Stammzentrum; ausgeschlossen: Stammtrockenheit

Faulstellen bis 15 % des Durchmessers, Stammtrockenheit ohne weitere Folgeerscheinungen

Fäule bis zu 30 % des Durchmessers, Stammtrockenheit zulässig

Fäule bis 50 % des Durchmessers

Astigkeit Aststärke- bereiche

äußerlich ast- und beulenfrei

gesunde Äste

Fauläste gesunde Äste

Faul- Äste

keine Anforderungen bis 4 cm

2 Äste/lfm

1 Ast/lfm zulässig zulässig

4 – 8 cm 1 Ast/lfm 1 Ast/ 2 lfm

zulässig 1 Ast/lfm

>8 cm 0 0 zulässig 1 Ast/4 lfm

Drehwuchs bis 2 cm/lfm, bei Furnierstämmen bis 8 cm/lfm

bis 5 cm/lfm zulässig zulässig

Krümmung einschnürig bis 2 cm/lfm

bis 5 cm/lfm sägefähig sägefähig

Risse im inneren Drittel zulässig

zulässig zulässig zulässig

Abholzigkeit bis 1cm/lfm bis 3 cm/lfm bis 5 cm/lfm unbegrenzt

Lage der Markröhre

bis 10 % des Durchmessers aus der Mitte

bis 20 % des Durchmessers aus der Mitte

keine Anforderungen keine Anforderungen

Holzsortierung und –vermessung 2.6 Güteklassensortierung von Stammhölzern nach Holzarten

54

Zum übrigen Laubholz gehören alle Laubhölzer außer Eiche und Buche. Von Bedeutung sind Birke, Erle, Ahorn, Robinie, Pappel und Esche. Jede dieser Holzarten hat dabei ihre speziellen Fehler und Vorzüge, die nicht in eine allgemeingültige Tabelle gebracht werden können. Vorzüge zeigen sich z.B. bei Riegelahorn, Braunmaserbirke und olivkerniger Esche. Nachteilig sind neben den bereits o.g. Wuchsmerkmalen Verfärbungen und falsche Verkernungen, wie Braunkern bei Esche, Vergrauung bei Birke und Ahorn sowie Faulkern bei Erle.

Unter Gesundheit sind demzufolge auch Verfärbungen, Falschverkernungen und Kernfäule zu verstehen. Kernfäule kommt häufig bei Erle vor.

Falschverkernung bei Esche in Form von Braunkern vermindert insbesondere bei Meistgebotsterminen die Preise.

Abbildung 63 Anderes Laubholz

Abbildung 64 Erle mit Kernfäule

Abbildung 65 Esche mit Falschkern

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Abbildungsverzeichnis: Abbildung 1 EWG Richtlinie ................................................................................................................. 3 Abbildung 2 Rohholzsortengesetz (1969) ........................................................................................... 3 Abbildung 3 Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz ....................................... 3 Abbildung 4 Umrechnungsfaktoren (aus AFZ/Der Wald 3/2006) ...................................................... 6 Abbildung 5 Poltervermessung ......................................................................................................... 10 Abbildung 6 Beispielrechnung........................................................................................................... 10 Abbildung 7 Fotooptische Vermessung ........................................................................................... 11 Abbildung 8 Dralle Mobil .................................................................................................................... 11 Abbildung 9 Entnahmestellen der Proben ........................................................................................ 13 Abbildung 10 Probeentnahme ............................................................................................................ 13 Abbildung 11 Ablaufschema Werksvermessung für Industrieholz................................................ 14 Abbildung 12 Elektronische Vermessung ........................................................................................ 15 Abbildung 13 Vollkonturmessung ..................................................................................................... 16 Abbildung 14 Stationäres Werks- vermessungsgerät REMA 9002 mit Daten ............................... 16 Abbildung 15 Klammerstamm ............................................................................................................ 18 Abbildung 16 Kennzeichnung von Rohholz ..................................................................................... 19 Abbildung 17 Kunststoffplättchen ..................................................................................................... 20 Abbildung 18 TimbaTec ...................................................................................................................... 20 Abbildung 19 Responder .................................................................................................................... 20 Abbildung 20 Logistikkette ................................................................................................................. 20 Abbildung 21 Poltervermessung ....................................................................................................... 24 Abbildung 22 Klammerstamm ............................................................................................................ 30 Abbildung 23 Fremdkörper im Holz ................................................................................................... 31 Abbildung 24 Industrieholzpolter ...................................................................................................... 31 Abbildung 25 Verkienung ................................................................................................................... 38 Abbildung 26 Bläue ............................................................................................................................. 38 Abbildung 27 Kiefernbaumschwamm ............................................................................................... 38 Abbildung 28 Beulenvermessung ..................................................................................................... 39 Abbildung 29 Beulenvermessung ..................................................................................................... 39 Abbildung 30 Harzgalle ....................................................................................................................... 39 Abbildung 31 Überwallung einer Harzlachte .................................................................................... 39 Abbildung 32 Flache Bohrlöcher ....................................................................................................... 40 Abbildung 33 Breite Jahrringe innen ................................................................................................ 40 Abbildung 34 Schmale Jahrringe innen ............................................................................................ 41 Abbildung 35 Reaktionsholz .............................................................................................................. 42 Abbildung 36 Krebs ............................................................................................................................. 44 Abbildung 37 Splintkäferbefall ........................................................................................................... 44 Abbildung 38 Splintfäule .................................................................................................................... 44 Abbildung 39 Splintfäule .................................................................................................................... 44 Abbildung 40 Beule ............................................................................................................................. 44 Abbildung 41 Rosen ............................................................................................................................ 45 Abbildung 42 Nägel ............................................................................................................................. 45 Abbildung 43 Wasserreiser ................................................................................................................ 45 Abbildung 44 Drehwuchs ................................................................................................................... 45 Abbildung 45 Ringriss ........................................................................................................................ 45 Abbildung 46 Frostriss und Frostleiste ............................................................................................ 46 Abbildung 47 Rindennekrose ............................................................................................................. 46 Abbildung 48 Exzentrizität der Markröhre ........................................................................................ 46 Abbildung 49 Mondring ...................................................................................................................... 46 Abbildung 50 Insektenschäden.......................................................................................................... 47 Abbildung 51 Spritzkern ..................................................................................................................... 49 Abbildung 52 Rindennekrose ............................................................................................................. 49 Abbildung 53 T-Fehler ......................................................................................................................... 49 Abbildung 54 Mit Wulst überwallte Rindenverletzung .................................................................... 50 Abbildung 55 Glatt über-wallte Rindenverletzung ........................................................................... 50 Abbildung 56 Wimmerwuchs ............................................................................................................. 50 Abbildung 57 Sonnenbrand ................................................................................................................ 50 Abbildung 58 Rotkern ......................................................................................................................... 51 Abbildung 59 Chinesenbärte .............................................................................................................. 51 Abbildung 60 Rundennarbenhöhe ..................................................................................................... 51

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Abbildung 61 Weißfäule ...................................................................................................................... 52 Abbildung 62 Spaltriss ........................................................................................................................ 52 Abbildung 63 Anderes Laubholz........................................................................................................ 54 Abbildung 64 Erle mit Kernfäule ........................................................................................................ 54 Abbildung 65 Esche mit Falschkern .................................................................................................. 54

Tabellenverzeichnis: Tabelle 1 Sortierbestimmung für Kiefer, laut EN 1927-2:2008 (D) .................................................... 4 Tabelle 2 Rindenabzugstabelle ............................................................................................................ 7 Tabelle 3 Rohholz-Sortenübersicht ................................................................................................... 23 Tabelle 4 TGL 15799/11 ....................................................................................................................... 26 Tabelle 5 Definition BundesHKS und HKS Brandenburg ................................................................ 29 Tabelle 6 Vorschriften zur Klammerstamm-Regelung ..................................................................... 30 Tabelle 7 Stärkeklassen ...................................................................................................................... 32 Tabelle 8 Besonderheiten nach Bundesländern .............................................................................. 32 Tabelle 9 Mindestzopfdurchmesser nach Stärkeklassen ................................................................ 33 Tabelle 10 Stärkeklassen Heilbronner Sortierung ........................................................................... 33 Tabelle 11 Aushaltung von Pfählen ................................................................................................... 36 Tabelle 12 (aus entsprechender Tabelle in der HKS Brandenburg, Anlage 2, S. 34) ................... 37 Tabelle 13 entsprechend siehe Tabelle in HKS, Anlage 2, S. 35 .................................................... 41 Tabelle 14 Qualtitätssorterung Stammholz Eiche gemäß RVR vom 12.09.2012 ........................... 43 Tabelle 15 Qualitätssortierung Stammholz Buche gemäß RVR vom 12.09.2012 .......................... 48 Tabelle 16 Stammholzaushaltung übriges Laubholz gemäß Tabelle in HKS, Anlage 2, S. 38 .... 53

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Literaturverzeichnis [16] DIN 52183; 1977-11 Prüfung von Holz; Bestimmung des Feuchtigkeitsgehaltes;

Beuth Verlag Berlin, DIN-Taschenbuch 31, Normen über Holz; 2000 [8] DIN EN 1316-1, 1977-06 Laub-Rundholz - Qualitäts-Sortierung - Teil 1: Eiche und

Buche; Deutsche Fassung EN 1316-1 : 1977; Beuth Verlag Berlin, DIN-Taschenbuch 31, Normen über Holz; 2000

[9] DIN EN 1316-2, 1977-06 Laub-Rundholz - Qualitäts-Sortierung – Teil 2: Pappel; Deutsche Fassung EN 1316-2 : 1977; Beuth Verlag Berlin, DIN-Taschenbuch 31, Normen über Holz; 2000

[10] DIN EN 1316-3, 1977-06 Laub-Rundholz - Qualitäts-Sortierung – Teil 3: Esche und Ahorn; Deutsche Fassung EN 1316-3 : 1977; Beuth Verlag Berlin, DIN-Taschenbuch 31, Normen über Holz; 2000

[11] DIN V ENV 1927-1, 1999-03 Qualitäts-Sortierung von Nadel-Rundholz - Teil 1: Fichten und Tannen, Deutsche Fassung ENV 1927-1 : 1998; Beuth Verlag Berlin, DIN-Taschenbuch 31, Normen über Holz; 2000

[12] DIN V ENV 1927-1, 1999-03 Qualitäts-Sortierung von Nadel-Rundholz - Teil 2: Kiefern; Deutsche Fassung ENV 1927-2 : 1998; Beuth Verlag Berlin, DIN-Taschenbuch 31, Normen über Holz; 2000

[13] DIN V ENV 1927-1, 1999-03 Qualitäts-Sortierung von Nadel-Rundholz - Teil 3: Lärchen und Douglasie, Deutsche Fassung ENV 1927-3 : 1998; Beuth Verlag Berlin, DIN-Taschenbuch 31, Normen über Holz; 2000

[1] FROMMHOLD, H., „Welche Holzqualitäten erwartet die Holzindustrie von der Forstwirtschaft in Brandenburg?", AFZ/Der Wald, Heft 55, 2000, S. 82-84

[18] FROMMHOLD,H.;MERTZIG, J.; SACHßE, T. ”Wald- und Werkseingangsvermessung von Langholzabschnitten”, AFZ/Der Wald, 59, (2004), Heft 15, S. 813-815

[19] FROMMHOLD, H.: „Aushaltung von Klammerstämmen der Holzart Kiefer in Brandenburg“, AFZ/Der Wald, 52, (1997), Heft 1, S. 37 – 39

[6] Gesetz über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz vom 25 Februar 1969. Bundesanzeiger Nr. 16 vom 28. Februar 1969, S. 149.

[14] Gesetz über die Einheiten im Messwesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.02.1985 ( BGBl. I , S. 410 )

[15] Gesetz über das Mess- und Eichwesen (Eichgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.03.1992 (BGBl. I, S. 711)

[17] Holzmarkt. AFZ / Der Wald, 23/2000, S. 1266 und http://www.werksvermessung.org/ [5] Rahmenvereinbarung über den Rohholzhandel in Deutschland (RVR); Deutscher

Forstwirtschaftsrat (DFWR) und Deutscher Holzwirtschaftsrat (DHWR); Berlin, 2012 [4] Richtlinie 68/89/EWG des Rates vom 23. Januar 1968 zur Angleichung der

Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Sortierung von Rohholz, Amtsblatt Nr. L 032 vom 06/02/1968 S. 0012 – 0015

[3] Rohholz: TGL 15799,01 bis 12; zusammengefasste Ausgabe, Staatliche Standards, Institut für Forstwissenschaften Eberswalde, Verlag für Standardisierung, 1988

[2] Verordnung über die Aushaltung, Messung und Sortenbildung des Holzes in den deutschen Forsten (HOMA) vom 1. April 1936 (DRAnz. und PrStAnz. Nr. 89 vom 17. April 1936)

[7] Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz vom 31. Juli 1969. Bundesanzeiger Nr. 72 vom 6. August 1969, S. 1075