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Lf. 2, Grundlagen Leistungsträger Hotellerie 1 Begriff Der im 17. Jahrhundert aus der französischen Sprache entlehnte Begriff (hôtel von altfranzösisch (h)ostel aus dem spätlateinischen hospitale für Gastzimmer ) bezeichnete in französischen Städten, vor allem in Paris, ein adliges Wohnhaus. So hießen auch (manchmal) öffentliche Gebäude. Das Wort fand seinen Weg in den heutigen Gebrauch, in vielen Sprachen. Das Wort Hotel wurde aus dem Französichem entlehnt, ist aber im Grunde lateinischen Ursprungs. Die Wurzel des Worts ist noch älter und verweist, wie der Schriftsteller Raoul Schrott in seinem Buch "Hotels" beschreibt, auf eine mythische Herkunft: "Die Etymologie der Wörter Hotel, hôtel oder host geht auf die Göttin Hestia zurück. Zeus hat ihr die Mitte des Hauses, den Herd zugewiesen, jene kreisförmige Feuerstelle im offenen Megaron - dem mykenischen Innenhof - zu der man den Gast wie zu einem Altar, einem omphalos führte, als Zeichen, dass er willkommen war." Hotel steht für: einen Beherbergungsbetrieb (siehe unten) den achten Buchstabe des ICAO-Alphabets ein Brettspiel Hôtel, französisch Hôtel particulier, ein Stadtpalais Hôtel de Ville, das Rathaus Hôtel-Dieu, ein Krankenhaus Ein Hotel beherbergt Gäste gegen Bezahlung für eine bestimmte Dauer und bietet Unterkunft, und mindestens ein Frühstück. Es ist ein touristisches, dem Hotel- und Gaststättengewerbe zuzuordnendes Unternehmen. Davon zu unterscheiden sind die Pension und der Gasthof Hotelkategorien (laut DEHOGA) Hotel Beherbergungsbetrieb mit angeschlossenem Verpflegungsbetrieb für Hausgäste und Passanten. Mindestvoraussetzungen: 20 Gästezimmer, davon überwiegend Bad/Dusche oder WC-Ausstattung Hotelempfang Hotel garni Beherbergungsbetrieb mit Frühstück, Getränken, kleinen Speisen Hotelpension/ Pension / Fremdenheim Beherbergungsbetrieb mit eingeschränkten Dienstleistungen, die nur an Hotelgäste abgegeben werden. „Hotelpension“ meist Bezeichnung in Städten, „Fremdenheim“ = einfacher Pensionsbetrieb. Gasthof Im Mittelpunkt steht der Schank- oder Speisebetrieb, diesem ist ein Beherbergungsbetrieb angeschlossen. Motel Beherbergungsbetrieb mit besonderer Ausrichtung auf Autotouristen (Verkehrslage, Bauart, Einrichtungen) Aparthotel Hotelbetrieb mit eingeschränkten Dienstleistungen. Wohnungen und Zimmer sind hotelmäßig zu nutzen. Kurhotel Hotel in einem Heilbad oder Kurort. Im Hotel selbst sind die örtlichen Kureinrichtungen (z.B. Bademöglichkeiten) vorhanden. Medizinische Versorgung ist gewährleistet, und im Bedarfsfall ist spezielle Diät erhältlich. Ferienwohnung in sich geschlossene Einheit mit einem oder mehreren Räumen sowie Küche und Bad Bauernhof Landwirtschaftlicher Erwerbsbetrieb Ferienzentrum Feriendorf, Ferienpark mit größerem Angebotskomplex: Einzelhäuser und Appartements sowie Freizeit- und Gemeinschaftseinrichtungen Dependance Nebengebäude eines Hotels, in dem sich ebenfalls Zimmer befinden Hospiz Beherbergungsbetrieb im Besitz von Kirche oder karitativen Trägern

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Lf. 2, Grundlagen Leistungsträger Hotellerie 1 Begriff

Der im 17. Jahrhundert aus der französischen Sprache entlehnte Begriff (hôtel von altfranzösisch (h)ostel aus dem spätlateinischen hospitale für Gastzimmer) bezeichnete in französischen Städten, vor allem in Paris, ein adliges Wohnhaus. So hießen auch (manchmal) öffentliche Gebäude. Das Wort fand seinen Weg in den heutigen Gebrauch, in vielen Sprachen.

Das Wort Hotel wurde aus dem Französichem entlehnt, ist aber im Grunde lateinischen Ursprungs. Die Wurzel des Worts ist noch älter und verweist, wie der Schriftsteller Raoul Schrott in seinem Buch "Hotels" beschreibt, auf eine mythische Herkunft: "Die Etymologie der Wörter Hotel, hôtel oder host geht auf die Göttin Hestia zurück. Zeus hat ihr die Mitte des Hauses, den Herd zugewiesen, jene kreisförmige Feuerstelle im offenen Megaron - dem mykenischen Innenhof - zu der man den Gast wie zu einem Altar, einem omphalos führte, als Zeichen, dass er willkommen war."

Hotel steht für: • einen Beherbergungsbetrieb (siehe unten) • den achten Buchstabe des ICAO-Alphabets • ein Brettspiel

Hôtel, französisch • Hôtel particulier, ein Stadtpalais • Hôtel de Ville, das Rathaus • Hôtel-Dieu, ein Krankenhaus

Ein Hotel beherbergt Gäste gegen Bezahlung für eine bestimmte Dauer und bietet Unterkunft, und mindestens ein Frühstück. Es ist ein touristisches, dem Hotel- und Gaststättengewerbe zuzuordnendes Unternehmen.

Davon zu unterscheiden sind die Pension und der Gasthof

Hotelkategorien (laut DEHOGA)

Hotel Beherbergungsbetrieb mit angeschlossenem Verpflegungsbetrieb für Hausgäste und Passanten. Mindestvoraussetzungen: • 20 Gästezimmer, davon überwiegend Bad/Dusche oder WC-Ausstattung • Hotelempfang

Hotel garni Beherbergungsbetrieb mit Frühstück, Getränken, kleinen Speisen

Hotelpension/ Pension / Fremdenheim

Beherbergungsbetrieb mit eingeschränkten Dienstleistungen, die nur an Hotelgäste abgegeben werden. • „Hotelpension“ meist Bezeichnung in Städten, • „Fremdenheim“ = einfacher Pensionsbetrieb.

Gasthof Im Mittelpunkt steht der Schank- oder Speisebetrieb, diesem ist ein Beherbergungsbetrieb angeschlossen.

Motel Beherbergungsbetrieb mit besonderer Ausrichtung auf Autotouristen (Verkehrslage, Bauart, Einrichtungen)

Aparthotel Hotelbetrieb mit eingeschränkten Dienstleistungen. Wohnungen und Zimmer sind hotelmäßig zu nutzen.

Kurhotel Hotel in einem Heilbad oder Kurort. Im Hotel selbst sind die örtlichen Kureinrichtungen (z.B. Bademöglichkeiten) vorhanden. Medizinische Versorgung ist gewährleistet, und im Bedarfsfall ist spezielle Diät erhältlich.

Ferienwohnung in sich geschlossene Einheit mit einem oder mehreren Räumen sowie Küche und Bad

Bauernhof Landwirtschaftlicher Erwerbsbetrieb

Ferienzentrum Feriendorf, Ferienpark mit größerem Angebotskomplex: Einzelhäuser und Appartements sowie Freizeit- und Gemeinschaftseinrichtungen

Dependance Nebengebäude eines Hotels, in dem sich ebenfalls Zimmer befinden

Hospiz Beherbergungsbetrieb im Besitz von Kirche oder karitativen Trägern

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Lf. 2, Grundlagen Leistungsträger Hotellerie 2

Hoteltypologie

Die Hotellerie deckt unterschiedliche Gästebedürfnisse ab; die Betriebsarten unterscheiden sich hierbei nach Kriterien: • Verpflegungsmöglichkeiten

o Beherbergung und Verpflegung § Vollpension: Übernachtung, Frühstück, Mittag- und Abendessen § Halbpension: Übernachtung, Frühstück, Mittag- oder Abendessen § Hotel Garni: Übernachtung, nur mit Frühstück

• Aufenthaltszweck o Kurhotel o Wellness o Studentenhotel o Ferienhotel o Sporthotel o Businesshotel o Kongress- oder Seminarhotel: engl. MICE (Meetings, Incentives, Congress and Events) o vgl. Resort

• Zielgruppe o Kinderhotel o Radfahrer-Hotel o Pilger-Hotel (Herberge) o Frauenhotels sind exklusiv für Frauen; viele werden auch ausschließlich von Damen betrieben. Häufig

nehmen alleinreisende Geschäftsfrauen und Urlauberinnen mit kleinen Kindern sie in Anspruch. In New York gibt es alte Dauergäste, die sie wie ein Seniorenheim nutzen (keineswegs nur hochpreisig).

o Nichtraucher-Hotels

• Lage o Bahnhofshotel (z. B. Intercity-Hotels in Deutschland) o Flughafenhotel o Motel: liegt direkt oder in unmittelbarer Nähe von wichtigen Straßenverbindungen und Autobahnen. Pro

Gästezimmer steht mindestens ein Parkplatz zur Verfügung, sowie 24h Check-In-Möglichkeit. Motels werden aufgrund ihrer verkehrstechnisch günstigen Lage auch vermehrt als Durchführungsort von Seminaren, Konferenzen und Tagungen gewählt. Die ersten Motels entstanden zu Beginn des 20. Jahrhunderts in den USA und sind dort am meisten verbreitet.

o Stadthotel o Berghotel o Seehotel o Strandhotel o Parkhotel

• Reiseform o Hotel für individuell reisende Gäste o Gruppenreisende, Busreisehotel

o Business- und Messereisende

• Betriebsgröße o Kleinbetriebe: 20 - 70 Betten o Mittelgroße Betriebe: 71 - 150 Betten o Großbetriebe: mehr als 150 Betten

• Betriebsdauer o Ganzjahresbetriebe o Saisonbetriebe

§ Einsaisonbetrieb: Sommer oder Winter § Zweisaisonbetrieb: Sommer und Winter (Zwischensaison geschlossen)

• Unternehmensform o Inhaberbetriebe o Pachtbetriebe o Aktiengesellschaften, GmbH o Genossenschaften o Franchising, Managementverträge

• Sonderformen von Hotels: o Ein Kapselhotel ist eine relativ neue, besonders Platz sparende Hotelform in Japan. Dabei verzichtet man auf

Gästezimmer, sondern bringt die Gäste in wabenförmigen, übereinander gestapelten Kapseln unter - jeweils nur liegend zu benutzen. Bäder oder Toiletten sind als Gemeinschaftseinrichtung vorhanden. In den meisten Kapselhotels gibt es darüber hinaus Gemeinschaftsräume zum Aufenthalt, ähnlich einem Fernsehzimmer. Trotzdem sind die Kapseln meist auch jeweils einzeln mit einem Fernseher in Augenhöhe ausgestattet, um ein Minimum an Beherbergungskomfort zu gewährleisten. Oft nutzen Geschäftsreisende oder Pendler Kapselhotels, die überwiegend –ähnlich einem Motel– an Verkehrsknotenpunkten liegen.

o Stundenhotels/Love Hotels o Schwimmende Hotels, z. B. Kreuzfahrtschiffe, Flussschiffe o Fahrende Hotels wie Schlafwagen und Rotels

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Lf. 2, Grundlagen Leistungsträger Hotellerie 3

Unterkunftsarten und deren Klassifizierung

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Lf. 2, Grundlagen Leistungsträger Hotellerie 4

HOTELKLASSIFIZIERUNG - NATIONAL

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V. DEHOGA legt bundeseinheitliche Bewertungskriterien für ein 5-Sterne-System fest. Die kostenpflichtige Klassifizierung eines Hotels erfolgt auf freiwilliger Basis mit zweijähriger Gültigkeit.

Tourist Standard Komfort First Class Luxus Unterkunft

für einfache Ansprüche

Unterkunft für mittlere

Ansprüche

Unterkunft für gehobene

Ansprüche

Unterkunft für hohe

Ansprüche

Unterkunft für höchste Ansprüche

Hauptmerkemale Zimmergröße: EZ, mindestens 8 m² 12 m² 14 m² 16 m² 18 m²

DZ, mindestens 12 m² 16 m² 18 m² 24 m² 26 m²

Bad/Dusche/WC Etagen-Dusche/

WC oder Bad/WC

70 % der Zimmer mit Dusche/WC oder

Bad/WC

Bad oder Dusche/WC

Bad oder Dusche/WC

Bad oder Dusche/WC

Frühstücksservice Erweitertes Frühstück Frühstücksbüffet Frühstücksbüffet

Frühstücks- büffet und

Roomservice

Frühstücks- Büffet und

Roomservice

Hotelbar nein nein nein ja ja

Restaurant nein nein 1 1 2

Suiten nein nein nein nein 5 % der Zimmer, mind. 2

Wasch- und Bügelservice

nein nein nein ja ja

Safe Rezeption Rezeption Zimmer oder Rezeption

Zimmer oder Rezeption

Zimmer oder Rezeption

Telefax nein nein Rezeption Rezeption Rezeption

Zimmerausstattung

Sitzgelegenheiten pro Bett

0 1 1 1 1

Sitzgruppe 0 0 0 1 1

Zusatzdecke nein nein nein ja ja

Radio / TV nein In 70 % der Zimmer ja Ja +

Programmheft ja

Telefon nein nein ja ja ja

Fön nein nein nein ja ja

Bademantel nein nein nein auf Wunsch ja

Kosmetikspiegel nein nein nein ja ja

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Lf. 2, Grundlagen Leistungsträger Hotellerie 5

Ausstattung

Ein Hotel hat für seine Gäste mindestens eine vollständige Einrichtung für:

• Empfang (Rezeption) • Beherbergung • Gastronomie/Frühstück

Größere Hotels haben einen Empfangs- und Aufenthaltsbereich (Lobby), mindestens ein Restaurant, eine Bar und, je nach Kategorie, Fitnessbereich mit oder ohne Schwimmbad, Garage und andere Einrichtungen. Hotels verfügen im Gegensatz zu Pensionen über eine Rezeption. Bei Hotels der gehobenen Kategorien (4 und 5 Sterne) ist die Rezeption rund um die Uhr besetzt.

Ein gewisser Trend sind die (in einem Katalog verzeichneten) oft eigenwillig ausgestatteten so genannten Design-Hotels. Sie wollen individueller sein als die traditionellen und klassischen Hotels.

Unterkunftsarten Vollpension Übernachtung, Frühstück, 2 Hauptmahlzeiten, Bedienung, USt

Halbpension Übernachtung, Frühstück, 1 Hauptmahlzeit, Bedienung, USt

Ü/F Übernachtung, Frühstück, Bedienung, USt

Amerikanische Bezeichnungen EP European Plan = Übernachtung

CP Continental Plan = Zimmer mit Frühstück

MAP Modified American Plan = Zimmer, Frühstück, 1 warme Mahlzeit

AP American Plan = Zimmer, Frühstück, 2 warme Mahlzeiten

private facilities Dusche/Bad und WC, Bedienung muss nicht unbedingt enthalten sein.

AI all inclusive, also auch Getränke, Bedienung, Steuern

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Lf. 2, Grundlagen Leistungsträger Hotellerie 6

Begriffe und Leistungen

HOTEL & CAR American Plan (AP) Übernachtung/Zimmer mit Vollpension

Availability Verfügbarkeit

Cancellation Stornierung

Collision Damage Waiver (CDW) Haftungsausschluss/-beschränkung

Complimentary Stay Freiaufenthalt (im Hotel)

Continental Plan (CP) Zimmer mit Frühstück

Corporate Discount Firmenrabatt

Corporate Rate Spezielle Rate für Firmen oder Reisebüros

Crib Babybett

Double Bed Doppelbett

Drop-Off Point or Return Station Rückgabeort

Drop Off Charge Rückführungsgebühren bei Einwegmieten

En-Suite Facilities Dusche/Bad und WC (im Zimmer)

European Plan (EP) Übernachtung ohne Frühstück

Facilities Informationen über die Einrichtungen eines Hotels

Features Detaillierte Beschreibung eines bestimmten Hotels

Itinerary Reiseroute

Jacuzzi Whirlpool

King-sized Bed Sehr grosses Doppelbett

Liability Insurance or Third Party Insurance

Haftpflichtversicherung

Meal Plan Verpflegungsleistung

Modified American Plan (MAP) Übernachtung und Halbpension

Patio Veranda; Terasse

Pick-Up Station Anmietort

Private Facilities Dusche/Bad und WC

Queen-sized Bed Grosses Doppelbett

Rack Rate Standardrate der Hotels

Roll-away Zustellbett

Single Bed Einzelbett

Single Occupancy Rates Einzelzimmerraten

Supplement (US: Surcharge) Zuschlag/Aufschlag

Twin-Bedded Room Zweibettzimmer (getrennte Betten)

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Lf. 2, Grundlagen Leistungsträger Hotellerie 7

Rechtliche Grundlagen:

1. Der Beherbergungsvertrag

Die Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter Hotelzimmer

Mit guten Gründen darf im Gastgewerbe ein besonderes, von Gastlichkeit geprägtes Verhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber erwartet werden. Schließlich ist die Gastlichkeit entscheidender Bestandteil einer jeden gastronomischen Leistung. Doch immer wieder wird dieses Verhältnis getrübt durch Rechtsstreitigkeiten. In Vergessenheit gerät häufig, dass die in allen Bereichen des Geschäftslebens geltenden Regeln uneingeschränkt auch auf das Gastgewerbe Anwendung finden. Wohl aus diesem Grunde besteht weit verbreitet die Ansicht, die Reservierung eines Hotelzimmers sei eine Art „unverbindliche Voranfrage", die zwar den Hotelier verpflichte, vom Gast aber jederzeit sanktionslos rückgängig gemacht werden könne.

Um dem in dieser Frage bestehenden Informationsbedürfnis Rechnung zu tragen und etwaige Missverständnisse auszuräumen, sei nachfolgend ein kurzer, unverbindlicher Überblick zur Frage der Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter Hotelzimmer gegeben.

1. Der Beherbergungsvertrag

Der Beherbergungsvertrag ist ein gemischttypischer Vertrag mit Grundelementen aus dem Mietrecht und mindestens eines

anderen Vertragstyps, etwa des Kauf- oder Dienstvertrages. Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende - mündliche oder schriftliche - Willenserklärungen, durch Angebot und Annahme zustande. Dabei ist die Erklärung, ein Zimmer reservieren zu wollen, nicht etwa als Aufforderung an den Hotelier zu verstehen, von sich aus ein Angebot abzugeben. Vielmehr ist die Erklärung ihrerseits bereits ein Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrages. Sobald die Zimmerreservierung vom Beherbergungsbetrieb angenommen ist, liegt ein verbindlicher Beherbergungsvertrag vor. Dies gilt selbst für den Fall, dass die Parteien noch nicht sofort über alle wesentlichen Vertragsbestandteile eine Vereinbarung getroffen haben. Denn die vertragliche Einigung scheitert nicht daran, dass die Parteien bei erkennbarem Willen zur vertraglichen Bindung einzelne Vertragspunkte später bestimmen oder die Bestimmung dem Vertragspartner überlassen.

Der wesentliche Inhalt des Beherbergungsvertrages bestimmt sich nach § 535 BGB. Danach hat das Hotel das vereinbarte

Hotelzimmer während der Mietzeit zur Verfügung zu stellen. Der Gast hingegen ist zur Entrichtung des vereinbarten Zimmerpreises verpflichtet.

Der Beherbergungsvertrag ist nicht anders zu behandeln als jeder andere Vertrag nach dem bürgerlichen Recht. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen in Vertrag oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann der Beherbergungsvertrag von keiner Vertragspartei einseitig gelöst werden. Völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht kein Recht auf „Stornierung" einer Buchung. Das bestellte und vom Hotel bereitgehaltene Hotelzimmer ist entsprechend § 535 Satz 2 BGB zu bezahlen. Dies gilt selbst dann, wenn das Hotelzimmer aus in der Sphäre des Gastes liegenden Gründen nicht in Anspruch genommen wird.

Die vom Gast trotz Nichtinanspruchnahme zu entrichtende Zahlung wird oftmals unter der Bezeichnung „Stornogebühr"

geführt. Ist durch Vertrag oder Allgemeine Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt, so handelt es sich bei der „Stornogebühr" nicht um eine Sanktion für die Abbestellung eines Hotelzimmers. Die „Stornogebühr" beziffert vielmehr die vertraglich geschuldete Gegenleistung (Zimmerpreis) abzüglich der ersparten hoteleigenen Aufwendungen. Nicht angefallene Betriebskosten - etwa für Bewirtung oder Zurverfügungstellung von Bettwäsche - hat sich der Hotelier gemäß § 552 Satz 2 BGB anspruchsmindernd anrechnen zu lassen. Die Höhe dieser anzurechnenden Einsparungen richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen

bei Übernachtung/Frühstück mit pauschal 20 %

bei Übernachtung/Halbpension mit pauschal 30 %

bei Übernachtung /Vollpension mit pauschal 40 %

vom Übernachtungspreis regelmäßig als angemessen erachtet. Den Parteien des Beherbergungsvertrages ist es jedoch

unbenommen, höhere oder geringere Einsparungen nachzuweisen.

Im übrigen muss sich der Hotelier die Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Vermietung des Zimmers erlangt.

Eine grundsätzliche Verpflichtung, bei fehlender Inanspruchnahme des Hotelzimmers einen Ersatzmieter zu suchen, besteht jedoch nicht. Allerdings darf sich der Hotelier nicht treuwidrig gegen die Aufnahme anderer Gäste verschließen.

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Lf. 2, Grundlagen Leistungsträger Hotellerie 8 § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) 1Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. 2Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. 3Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

Einbringung von Sachen bei Gastwirten

§ 701 Haftung des Gastwirts

(1) Ein Gastwirt, der gewerbsmäßig Fremde zur Beherbergung aufnimmt, hat den Schaden zu ersetzen, der durch den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von Sachen entsteht, die ein im Betrieb dieses Gewerbes aufgenommener Gast eingebracht hat.

(2) Als eingebracht gelten

1. Sachen, welche in der Zeit, in der der Gast zur Beherbergung aufgenommen ist, in die Gastwirtschaft oder an einen von dem Gastwirt oder dessen Leuten angewiesenen oder von dem Gastwirt allgemein hierzu bestimmten Ort außerhalb der Gastwirtschaft gebracht oder sonst außerhalb der Gastwirtschaft von dem Gastwirt oder dessen Leuten in Obhut genommen sind,

2. Sachen, welche innerhalb einer angemessenen Frist vor oder nach der Zeit, in der der Gast zur Beherbergung aufgenommen war, von dem Gastwirt oder seinen Leuten in Obhut genommen sind.

2Im Falle einer Anweisung oder einer Übernahme der Obhut durch Leute des Gastwirts gilt dies jedoch nur, wenn sie dazu bestellt oder nach den Umständen als dazu bestellt anzusehen waren.

(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von dem Gast, einem Begleiter des Gastes oder einer Person, die der Gast bei sich aufgenommen hat, oder durch die Beschaffenheit der Sachen oder durch höhere Gewalt verursacht wird.

(4) Die Ersatzpflicht erstreckt sich nicht auf Fahrzeuge, auf Sachen, die in einem Fahrzeug belassen worden sind, und auf lebende Tiere.

§ 702, Beschränkung der Haftung; Wertsachen

(1) Der Gastwirt haftet auf Grund des § 701 nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens bis zu dem Betrag von 600 Euro und höchstens bis zu dem Betrag von 3.500 Euro; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500 Euro der Betrag von 800 Euro.

(2) Die Haftung des Gastwirts ist unbeschränkt,

1. wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von ihm oder seinen Leuten verschuldet ist, 2. wenn es sich um eingebrachte Sachen handelt, die er zur Aufbewahrung übernommen oder deren Übernahme zur Aufbewahrung er entgegen der Vorschrift des Absatzes 3 abgelehnt hat.

(3) 1Der Gastwirt ist verpflichtet, Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten und andere Wertsachen zur Aufbewahrung zu übernehmen, es sei denn, dass sie im Hinblick auf die Größe oder den Rang der Gastwirtschaft von übermäßigem Wert oder Umfang oder dass sie gefährlich sind. 2Er kann verlangen, dass sie in einem verschlossenen oder versiegelten Behältnis übergeben werden.

§ 702a Erlass der Haftung

(1) 1Die Haftung des Gastwirts kann im Voraus nur erlassen werden, soweit sie den nach § 702 Abs. 1 maßgeblichen Höchstbetrag übersteigt. 2Auch insoweit kann sie nicht erlassen werden für den Fall, dass der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von dem Gastwirt oder von Leuten des Gastwirts vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wird oder dass es sich um Sachen handelt, deren Übernahme zur Aufbewahrung der Gastwirt entgegen der Vorschrift des § 702 Abs. 3 abgelehnt hat.

(2) Der Erlass ist nur wirksam, wenn die Erklärung des Gastes schriftlich erteilt ist und wenn sie keine anderen Bestimmungen enthält.

§ 703 Erlöschen des Schadensersatzanspruchs

1Der dem Gast auf Grund der §§ 701, 702 zustehende Anspruch erlischt, wenn nicht der Gast unverzüglich, nachdem er von dem Verlust, der Zerstörung oder der Beschädigung Kenntnis erlangt hat, dem Gastwirt Anzeige macht. 2Dies gilt nicht, wenn die Sachen von dem Gastwirt zur Aufbewahrung übernommen waren oder wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von ihm oder seinen Leuten verschuldet ist.

§ 704 Pfandrecht des Gastwirts

1Der Gastwirt hat für seine Forderungen für Wohnung und andere dem Gast zur Befriedigung seiner Bedürfnisse gewährte Leistungen, mit Einschluss der Auslagen, ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes. 2Die für das Pfandrecht des Vermieters geltenden Vorschriften des § 562 Abs. 1 Satz 2 und der §§ 562a bis 562d finden entsprechende Anwendung.

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Lf. 2, Grundlagen Leistungsträger Hotellerie 9

Zusammenfassung

Kriterien

Zustande-kommen

Wirt

Gast

Bindung

• •

Ansprüche

Haftung

• •

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2. Der Kontingentierungsvertrag

Ähnlich ist die Situation für den Fall des sogenannten Hotelkontingentierungsvertrages zu beurteilen. Dieser gleichfalls gesetzlich nicht ausdrücklich normierte Vertragstyp wurde von der Praxis entwickelt, um vor allem den Bedürfnissen der Reise- und Tagungsveranstalter gerecht zu werden. Denn hier müssen die Reise oder Tagung sicherstellende Abreden schon vor Kenntnis der Teilnehmerzahl und damit der Anzahl der benötigten Betten getroffen werden.

Der Kontingentierungsvertrag räumt dem Veranstalter regelmäßig eine Frist ein, während der er reservierte Zimmer kostenfrei „stornieren" kann. Nach Ablauf dieser Frist werden die bislang kontingentierten Zimmer entsprechend vorheriger Absprache entweder als fest gebucht erachtet oder für den Abschluss einer entsprechenden Anzahl von Beherbergungsverträgen vorgemerkt. Eine Stornierung der fest eingebuchten Reservierung oder eine Rückgabe der verbindlich vorgemerkten Zimmerkontingente erfolgt nach den durch Kontingentierungsvertrag festgelegten Abreden. Zumeist wird eine in Prozentsätzen vom Übernachtungspreis dargestellte und am Belegdatum orientierte Staffelung vorgesehen.

Sollte der Kontingentierungsvertrag keine ausdrückliche Stornoabrede vorsehen oder wird der vereinbarte Termin kostenfreier Stornierung überschritten, wird als ultima ratio vielfach die Rechtsfigur „Rücktrittsrecht kraft Handelsbrauch" bemüht. Ein Handelsbrauch, welcher den sanktionslosen Rücktritt vom Beherbergungsvertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Anreise erlaubt, konnte jedoch bislang unstreitig nicht ausgemacht werden.

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Testfragen:

Aufgaben Lösung Aufgabe 1: Welche Leistungen beinhaltet der Vollpensionspreis in einem deutschen Hotel? (1) Zimmer mit Frühstück, Mittag- oder Abendessen, einschließlich Bedienung und Mehrwertsteuer (2) Zimmer mit Frühstück, Mittag- und Abendessen, einschließlich Bedienung und Mehrwertsteuer (3) Zimmer mit Frühstück, Mittag- und Abendessen, ohne Bedienung und Mehrwertsteuer (4) Zimmer mit Frühstück, Mittag- und Abendessen, einschließlich Bedienung und allen sonstigen Abgaben

(Transfer, Kurtaxe etc.) (5) Zimmer mit Frühstück, Mittag- und Abendessen, einschließlich Bedienung, Trinkgeld und Mehrwertsteuer (6) Zimmer mit Frühstück, Mittag- und Abendessen, einschließlich Bedienung, Zimmerservice und Mehrwertsteuer

Aufgabe 2: Was versteht man unter einem Hotel garni? (1) Hotel mit zahlreichen Sportmöglichkeiten (2) Hotel, das seinen Gästen als Mahlzeit nur Frühstück anbietet (3) Hotel, das Vollverpflegung nur an Hausgäste abgibt (4) Hotel, in dem alle Zimmer Bad/Dusche und WC haben (5) Hotel, das zu einer internationalen Kette gehört

Aufgabe 3: Was ist im Hotelpreis enthalten, wenn im Prospekt folgende Angaben stehen: „Hilton Inn, Albuquerque (New Mexico) 462 rooms, rates per room and night 46 – 58 USD, Service Charge 15% not included, Taxes 7,25% not included, rates based on EP” (1) Übernachtung (2) Übernachtung, Frühstück (3) Übernachtung, Frühstück und eine Hauptmahlzeit (4) Übernachtung, Vollpension (5) Übernachtung, Vollpension, Steuern und Bedienungsgeld

Aufgabe 4: Ein ausländisches Hotel schreibt in seinem Hausprospekt: „All rooms with private facilities“. Was bedeutet dies? (1) Alle Zimmer haben Minibar und Fernseher (2) Im Zimmerpreis sind Transfer und Gepäckdienst enthalten (3) Im Übernachtungspreis ist der Zimmerservice inbegriffen (4) Die Zimmerpreise enthalten Bedienungsgeld und alle Abgaben (5) Alle Zimmer haben Bad/Dusche und WC

Aufgabe 5: Ordnen Sie zu, indem Sie die Kennziffern von 3 der insgesamt 6 Fachbegriffe aus Hotelverträgen bei den deutschen Übersetzungen eintragen! Fachbegriffe Deutsche Übersetzungen (1) Deposit (2) Suite a) Anzahlung (3) Standard Room (4) Superior Room b) Besser ausgestattetes Zimmer (5) Rate (6) Lounge (Lobby) c) Empfangshalle

Aufgabe 6: Ordnen Sie zu, indem Sie die Kennziffern von 5 der insgesamt 8 Fachbegriffe aus Hotelverträgen bei den deutschen Übersetzungen eintragen. Fachbegriffe Deutsche Übersetzung (1) allocation a) Reiseveranstalter (2) rate (3) service deficiency b) Unterbringung (4) force majeure (5) prolongation c) Annullierung (6) tour operator (7) accomodation d) Höhere Gewalt (8) cancellation e) Preis

Aufgabe 7: Fremdsprachliche Fachausdrücke

1. Remittance 2. Receipt 3. Currency 4. Settlement 5. Cost price 6. Turnover 7. Creditor

Aufgabe 8: Was versteht man im Beherbergungswesen unter einer Dependance? 1. Ein Hotel, das in einer Parkanlage liegt 2. Ein Hotel, das zu einer größeren Hotelkette gehört 3. Ein Aparthotel mit eingeschränktem Service 4. Ein Hotel mit großzügigen Gesellschaftsräumen 5. Ein Hotelnebengebäude mit Gästezimmern 6. Ein Hotel mit gut ausgestatteten Tagungsräumen

a) Quittung

b) Überweisung

c) Währung

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Lf. 2, Grundlagen Leistungsträger Hotellerie 12

Aufgabe 9: Ordnen Sie zu: 1) Hotelpension 2) Hotel garni 3) Appartement 4) Motel 5) Hospiz 6) Jugendherberge

a) Beherbergungsbetrieb mit Frühstück, Getränken, kleinen Speisen, jedermann zugänglich b) Beherbergungsbetrieb, eingeschränkte Dienstleistungen, Mahlzeiten nur an Hausgäste c) Beherbergungsbetrieb im Eigentum einer kirchlichen oder karitativen Gemeinschaft

Aufgabe: 10 In welchem Fall liegt eine unverbindliche Preisaussage seitens des Hoteliers vor? (1) Ein Gast erhält auf Anfrage vom Hotel ein Antwortschreiben, in dem steht: “Das Einzelzimmer kostet 80 €,

einschließlich Frühstück“ (2) Ein Kunde erhält im Reisebüro ein Hotelprospekt, in dem es heißt: „Wir bieten Ihnen Einzelzimmer ab 80 €,

einschließlich Frühstück, an“ (3) Ein Gast erfährt eine Rezeption: „Wir haben noch ein Einzelzimmer zu 80 €, einschließlich Frühstück, frei“ (4) Ein Kunde erhält vom Reisemittler eine schriftliche Bestätigung, dass der Hotelier bereit ist, für das 1jährige

Kind ein Bett ohne Berechnung zur Verfügung zu stellen. (5) Der Reisende liest im Preisverzeichnis, das in seinem Zimmer aushängt: „Einzelzimmer 80 €, Doppelzimmer

120 €, einschließlich Frühstück“

Aufgabe 11 Eine Kundin, die ein Hotelvoucher erhalten hat, möchte wissen, welche Haftung der Hotelier für ihre einzubringende Fotoausrüstung im Wert von 6.500 € übernehmen muss, wenn diese durch das Hotelpersonal beschädigt oder gar entwendet würde. Welche Aussage trifft für diesen Fall zu? (1) Der Hotelier haftet für Schäden bis zum 10fachen des täglichen Beherbergungspreises (2) Der Hotelier haftet für Schäden bis zum 3fachen des täglichen Beherbergungspreises (3) Der Hotelier haftet für Schäden bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 € (4) Der Hotel haftet für Geld, Wertpapiere oder Kostbarkeiten bis zu einem Höchstbetrag von 800 € (5) Der Hotelier haftet unbeschränkt für Schäden, die er oder sein Personal verschuldet haben

Aufgabe 12: Welcher Grund berechtigt zum kostenlosen Rücktritt vom Beherbergungsvertrag? (1) Der Gast ruft an, dass er wegen Erkrankung seiner Frau das bestellte Doppelzimmer nicht mehr benötigt und

deshalb zurücktrete (2) Der Gast stellt bei der Ankunft fest, dass der Komfort des Hotels, in dem er ein Zimmer bestellt hatte, nicht

seinen Erwartungen entspricht (3) Wegen irrtümlicher Vermietung des zugesagten Zimmers bietet der Hotelier dem Gast ein höherwertiges

Zimmer zum gleichen Preis an (4) Der Gast stellt bei der Ankunft fest, dass statt des ihm zugesagten Zimmers mit Seeblick eines mit Blick zum

Hof reserviert wurde (5) Einem Ausländer erscheint der Preis des reservierten Zimmers infolge einer plötzlich eingetretenen, für ihn

ungünstigen Wechselkursänderung zu hoch

Aufgabe 13: Ein Verkehrsverein bietet unter eigenem Namen ein umfangreiches Pauschalarrangement an. Wer haftet gegenüber dem Reisenden, wenn es im Hotel zu einer mangelhaften Leistung kommt? (1) Das Reisebüro, bei dem der Kunde das Arrangement gebucht hat (2) Niemand, da die Haftungsfrage nicht einwandfrei geklärt ist (3) Der Verkehrsverein, der für das Arrangement als Veranstalter auftritt (4) Der Hotelier, in dessen Betrieb die mangelhafte Leistung aufgetreten ist (5) Der Angestellte im Hotel, der für die mangelhafte Leistung verantwortlich ist

Aufgabe 14: Ein Gast hat in einem Ferienort 14 Übernachtungen direkt beim Hotel gebucht. Zwei Tage nach Ankunft reist er wieder ab, weil das Wetter schlecht ist. Welchen Betrag kann der Hotelier vom Gast verlangen? (1) Nur für die zwei Übernachtungen, die der Gast tatsächlich im Hotel gewohnt hat (2) Gar nichts, denn der Gast kann schließlich nichts dafür, wenn das Wetter so schlecht ist (3) Den vollen Betrag für 14 Übernachtungen einschließlich Frühstück, Bedienung und Mehrwertsteuer (4) Den Betrag für den halben ursprünglichen Aufenthalt einschließlich der Nebenkosten (5) Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers den vereinbarten Betrag abzüglich der ersparten

Aufwendungen

Aufgabe 15: In Verhandlungen über einen Hotelvermittlungsvertrag wird zwischen Reiseveranstalter und Hotelier eine „Meistbegünstigungsklausel“ verabredet. Was ist darunter zu verstehen? (1) Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, das Hotel besonders werbewirksam in seinem Katalog zu platzieren (2) Der Hotelier verpflichtet sich, die Gäste dieses Veranstalters bevorzugt zu behandeln (3) Der Hotelier garantiert nur für Gäste dieses Veranstalters Sonderpreise, wenn sie zusätzliche Leistungen in

Anspruch nehmen wollen (4) Der Hotelier verpflichtet sich, keinem anderen Gast oder Reiseveranstalter günstigere

Beherbergungskonditionen anzubieten (5) Der Reiseveranstalter garantiert die vollständige Belegung der vom Hotel bereit gestellten Betten

Aufgabe 16: Wie ist in der BRD die Rechtslage, wenn ein Gast ein telefonisch vorbestelltes Zimmer am Tag der geplanten Ankunft abbestellt? (1) Die Abbestellung erfolgt zu spät, der Gast muss den vereinbarten vollen Preis bezahlen (2) Erfolgt die Abbestellung vor 13 Uhr, ist der Gast von seiner Zahlungspflicht befreit (3) Kann das Zimmer nicht anderweitig vermietet werden, hat der Gast den vereinbarten Preis abzüglich der

ersparten Aufwendungen zu zahlen (4) Der Gast muss in keinem Fall zahlen, derartige Absagen gehören zum Risiko des Hoteliers (5) Bei telefonischer Zimmerbestellung ist der Gast nicht zahlungspflichtig

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Lf. 2, Grundlagen Leistungsträger Hotellerie 13

Aufgabe 17: Ein Gast bestellt 3 Monate vor Reiseantritt ein Zimmer, der Hotelier bestätigt die Reservierung unter Angabe des Preises. Kurz vor Reiseantritt teilt der Hotelier mit, wegen allgemeiner Kostensteigerungen habe sich der Zimmerpreis erhöht. Wie ist die Rechtslage? (1) Der Hotelier darf den höheren Preis verlangen, denn es gilt jeweils der Preis, der bei Ankunft des Gastes im

Zimmer angeschlagen ist. (2) Der Hotelier kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Gast die Preiserhöhung nicht akzeptiert (3) Der Gast muss den höheren Preis akzeptieren, denn niemand kann dem Hotelier verbieten, seine Preise den

gestiegenen Kosten anzupassen (4) Der Hotelier ist an seinen ursprünglichen Preis gebunden, weil er ihn innerhalb von 4 Monaten nach

Vertragsabschluss nicht erhöhen darf (5) Der Gast darf sich auf den ursprünglichen Preis nur dann berufen, wenn der Beherbergungsvertrag schriftlich

geschlossen wurde

Aufgabe 18: In welchem Fall darf der Gast von einem abgeschlossenen Beherbergungsvertrag zurücktreten, ohne dass ihm Kosten entstehen? (1) Der Gast erleidet während der Anfahrt auf der Autobahn einen Unfall und muss deswegen in einem anderen

Ort übernachten (2) Der Gast ist kurz vor der Anreise erkrankt (3) Der Gast hat in der Familie einen Sterbefall (4) Der Gast beruft sich auf eine Abbestellfrist von 7 Tagen nach Vertragsabschluss, die sich nach

Gewohnheitsrecht herausgebildet hat (5) Der Gast bestellte das Zimmer unter dem Vorbehalt, der vom Hotelier akzeptiert wird, dass eine bestimmte

Messe stattfindet. Die Messe wird aber abgesagt.

Aufgabe 19: Welche Messzahl gibt die Kapazitätsauslastung an? (1) Die Differenz zwischen den in einem bestimmten Zeitraum registrierten Übernachtungen und den vorhandenen

Betten (2) Das Verhältnis der in einem bestimmten Zeitraum nicht vermieteten Zimmer zur Zahl der vorhandenen

Zimmer (3) Das Verhältnis der Anzahl der Beschäftigten zur Anzahl der Zimmer (4) Das Verhältnis der in einem bestimmten Zeitraum angekommenen Gäste zu entsprechenden Gästezahlen des

Vorjahres (5) Das Verhältnis der in einem bestimmten Zeitraum registrierten Übernachtungen zur Anzahl der möglichen

Übernachtungen im gleichen Zeitraum

Aufgabe 20: Ein Gast muss den für das kommende Wochenende geplanten Kurzurlaub in einem Hotel (Gesamtpreis: 200 € inkl. Vollpension) kurzfristig wegen Krankheit absagen. Der Hotelier teilt ihm mit, dass er wegen dieser Absage voraussichtlich 120 € in Rechnung stellen werde. Wie ist die Rechtslage? (1) Die Forderung des Hoteliers ist unberechtigt, da er ohne Gast auch keine Aufwendungen hat (2) Die Forderung des Hoteliers ist gerechtfertigt, wenn er das Zimmer nicht anderweitig vermieten kann. (3) Der Hotelier kann den Betrag nur dann verlangen, wenn er Aufwendungen in dieser Höhe nachweist (4) Da das Zimmer telefonisch bestellt wurde, besteht für den Gast keine Verpflichtung, auf die Forderung des

Hoteliers einzugehen (5) Die Forderung des Hoteliers ist gerechtfertigt und außerdem kundenfreundlich, er hätte auch den vollen

Pensionspreis verlangen können

Aufgabe 21: Welche Aussage zum Beherbergungsvertrag ist richtig? (1) Der Beherbergungsvertrag wird erst dann rechtsverbindlich, wenn der Gast sein Zimmer bezieht (2) Der Gast kann bei einer plötzlichen schweren Erkrankung kostenlos vom Beherbergungsvertrag zurücktreten (3) Der Gast zahlt bei einer vorzeitigen Abreise aus einem wichtigen persönlichen Grund nur den tatsächlichen

Mietzeitraum (4) Der Beherbergungsvertrag muss bei langfristigen Zimmerbestellungen immer schriftlich abgeschlossen werden (5) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vollen vereinbarten Preis

zu zahlen (6) Der Beherbergungswirt kann bei entsprechender Vereinbarung das Zimmer anderweitig vergeben, wenn der

Gast bis zu einem festgelegten, vereinbarten Zeitpunkt nicht eingetroffen ist

Aufgabe 22: Wofür haftet der Hotelier?

Aufgabe 23: Wofür haftet der Hotelier nicht?

Aufgabe 24: Die Haftungsgrenze für eingebrachte Sachen beträgt normalerweise das a)

................................ des b) ................................. maximal c) .......................

€, mindestens d) ................... €

Für Wertsachen (Geld, Schmuck, Fotoausrüstung) beträgt die Grenze e) ........................ €

e)

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Die Hotelleitung

Die Leitung eines Hotels hat ein weit gefächertes Aufgabengebiet. Hierbei unterscheiden sich kleine wesentlich von mittelständischen oder großen Kettenhotels. Der Hoteldirektor muss vielfältige Talente mitbringen: von Marketing über betriebswirtschaftliches Controlling bis hin zur Gästebetreuung alles beherrschen, um einen rentablen Betrieb zu führen. Eine zweite, zur Entlastung beitragende Führungsebene ist selten in kleineren Hotels verfügbar. In jedem größeren Hotel (ab ungefähr 55 Zimmer) gibt es jedoch noch einen Assistenten. Er hat die Aufgabe, die kleineren Probleme ohne den Direktor zu lösen. In großen Hotels (ab ca 100 Zimmern) hat der Direktor im Normalfall noch einen Stellvertreter. In der Regel kümmert er sich um das Personal, Einkauf, und einen Großteil der Verwaltung. Alle wichtigen Entscheidungen laufen trotzdem über den Tisch des Hoteldirektors.

Hotelfachschulen bieten mittlerweile Aufbaustudiengänge zum Hotelbetriebswirt an. Praktische, ausschließlich an die Hotellerie adressierte Fachliteratur ist rar.

Die Betriebsorganisation

Ein Hotelbetrieb bietet grundsätzlich zwei Hauptleistungen an, welche sich aus der Definition ergeben.

• Beherbergungsleistungen (Logis (fr.), Rooms Division (engl.) von franz. Logement) • Verpflegungsleistungen (auch Wirtschaftsabteilung oder Food & Beverage (F&B) genannt)

Die Beherbergungsleistungen sind unter anderem:

• Beherbergung im eigentlichen Sinne: die Unterbringung in Zimmern • Aufenthaltsmöglichkeiten • Empfang, Check-In, Check-Out, Information, Kommunikation, Concierge,

Die zentrale Verpflegungsleistung ist das Frühstück. Je nach Kategorie müssen weitere Verpflegungsleistungen angeboten werden. Sie werden in Küchen- oder Kellerleistungen unterschieden.

• Küchenleistung: o Zimmerspeisekarte o Halb- oder Vollpension o à la carte o Snacks o Desserts , Kuchen o warme Getränke wie z. B. Kaffee, Tee und weitere

• Kellerleistung: o Weine o Biere o Spirituosen o sonstige alkoholische Getränke o alkoholfreie Getränke

Neben diesen beiden Hauptleistungen werden oft zahlreiche weitere Nebenleistungen, wie z. B. Telefon/Fax, Internetanschluss, Fernsehen, Wäschereinigung, Wellnessangebote, Vermietung von Tagungsräumen, Tabakwaren, Garagenbenutzung, Gästetransfers, Gepäcktransporte, Animationsprogramme, Ticketvermittlung, Ausflüge, Sonnenschirme und Liegestühle, Shopping & Boutiquen, Coiffeur, Sportgeräteverleih, Business-Center, Parkplätze, Bootsanlegestelle, Pay-TV, Pool, Minibar, Fitness, Bademäntel, Badeartikel, Radio, Safe/Tresor, Videos, Room Service, Weckdienst, Schuhputzautomaten, Skiraum angeboten.

Man unterscheidet zwischen vier Leistungsstellen bzw. -bereichen:

• Logement (Rooms) (Empfang (Frontoffice), Hauswirtschaft (Housekeeping), Reservierung

• Verpflegung (Food & Beverage) (Küche, Restaurant, Bar, Etagenservice, Bankettservice)

• Logistik (Einkaufsbüro, Warenkontrolle, Lagerhaltung, Magazin)

• Verwaltung (Administration) (Direktion, Buchhaltung/Rechnungswesen, Controlling, Sekretariat, Marketing/Sales, Personalabteilung, Werkstätte/Unterhalt)

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Prüfungsaufgaben

(1) Als Mitarbeiter/-in der ABC-Reisen GmbH sind Sie verantwortlich für das Verfassen von Werbebriefen für eine geplante Eigenveranstaltung nach Dresden. Die Übernachtungskapazitäten wurden bei einem Hotel eingekauft, das folgende Produktbeschreibung von sich veröffentlicht:

„Wir erfüllen die Sternekategorien der Deutschen Hotelklassifizierung, unsere Einzelzimmer sind 15 m2, Doppelzimmer 19 m2 groß, alle Zimmer mit Bad oder Dusche und WC, 12 Stunden besetzte Rezeption, wir sind 24 Stunden erreichbar, alle Zimmer mit Farb-TV, Restaurant, bargeldloses Zahlen, Getränkeangebot auf den Zimmern".

Mit welcher Kategorie nach der Deutschen Hotelklassifizierung (siehe Abbildung in der Anlage!) können Sie für die Unterkunft in Dresden werben?

1. Kategorie Tourist 2. Kategorie Standard 3. Kategorie Komfort 4. Kategorie First Class 5. Kategorie Luxus

(2) Ihre Kunden bitten Sie um detaillierte Informationen zur Lage und Ausstattung des Hotels. Aus dem folgenden Auszug des Hotelprospekts in englischer Sprache entnehmen Sie die entsprechenden Hinweise:

"Location: In the main hotel district, within walking distance (300 - 500 meters) from the beach, water sports, windsurfing school and storage and rental of boards, as weil as the boardwalk and adjoining marina. The city center is a short distance away (approx. 1 km) and accessible either by walking or easily available public transport outside the hotel. The hotel offers an extensive programme of games and activities run by a team of professional entertainers."

Welche Information können Sie an Ihre Kunden weiterleiten? 1. Das Stadtzentrum ist nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. 2. Das Hotel bietet ein umfangreiches Animationsprogramm an. 3. Tauchschule mit Vermietung von Geräten und Lagerraum am Strand. 4. Es gibt einen hoteleigenen Transfer-Bus zum Stadtzentrum. 5. Das Hotel liegt direkt am Strand

(3) Ein amerikanisches Ehepaar bucht bei Ihnen eine Städtereise in eine deutsche Großstadt. Es legt großen Wert auf internationalen Hotelstandard und wünscht die Reservierung eines „Twinbedded Room“. Was reservieren Sie für die Kunden?

1. Ein Appartement 2. Eine Suite 3. Zwei Einzelzimmer mit Verbindungstür 4. Ein Einzelzimmer 5. Ein Zweibettzimmer

(4) Vor Ihrem Counter stehen zwei junge Männer, deren Urlaubsbudget genau bemessen ist. Sie wollen irgendwo Strandurlaub machen, das Zielgebiet ist unerheblich. Allerdings möchten sie am Zielort möglichst keine Nebenkosten haben. Welche Reiseart werden Sie den Kunden vorschlagen?

1. Urlaub in einer Clubanlage 2. Urlaub in einem Strandhotel mit Vollpension 3. Urlaub in einem All-Inclusive-Hotel 4. Urlaub in einem Ferienhaus 5. Urlaub in einem Zeltlager

(5) Wie lautet der international gebräuchliche Fachbegriff für "Übernachtung ohne Verpflegung"?

1. European Plan 2. American Plan 3. Halfboard 4. Fullboard 5. All Inclusive

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(6) Mr. Hamid hat auch einen englischsprachigen Hotelprospekt mitgeschickt. Hier sind insbesondere die Informationen über die Verpflegungsleistungen und die Zimmerausstattung wichtig, da Sie Anfragen Ihrer Reisegruppe zu diesem Thema dringend beantworten müssen. Welche Information über die Leistungen des Hotels können Sie aufgrund der obenstehend abgebildeten Prospektangaben an Ihre Kunden weiterleiten?

1. Die Juniorsuiten sind alle gleich gestaltet und verfügen über eine Terrasse.

2. Direktwahltelefone können auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.

3. Kompletter Tischservice ist auf Wunsch möglich. 4. Das Frühstück wird nur auf der Terrasse serviert. 5. Das Mittagessen wird ausschließlich an der Pool-Snackbar

eingenommen. (7) Im Rahmen einer Kundenberatung liegt Ihnen der abgebildete Katalogauszug vor. Prüfen Sie, welcher Sachverhalt auf die darin beschriebene Ferienanlage zutrifft!

1. Es kann wahlweise Frühstück oder Halbpension gebucht werden.

2. Handtuch- und Bettwäschenwechsel erfolgen einmal wöchentlich.

3. Die Anlage ist vor allem für Ruhe suchende Gäste geeignet.

4. Die Appartements/Studios werden fünfmal wöchentlich gereinigt.

5. Die Anlage ist direkt am Sandstrand gelegen.

(8) Welcher Fachbegriff ist richtig interpretiert?

1. Studio = Großes Zimmer ab 3 Betten, das als besonders billiges Quartier von Veranstaltern der Jugend- und Studentenreisen angeboten wird

2. Lounge = Gehobenes Restaurant in deutschen Bahnhöfen 3. Grand Hotel = Besonders großes Urlaubshotel der 2- oder 3-Sterne Kategorie mit mehr als 1 000 Betten 4. MAP = Modified American Plan = amerikanische Ratenzahlungsbedingungen deutscher

Pauschalreiseveranstalter 5. Lodge = Safari-Hotel im Landhausstil oder in Bungalow-Form, besonders in Ostafrika

(9) Ein Kunde möchte bei Ihnen ein Zimmer im Hotel Alexandra in Rom buchen. Im Hotelguide finden Sie eine Beschreibung des Hotels. Welche Information über die Hotelzimmer ist anhand der Abbildung korrekt?

1. Das Hotel verfügt ausschließlich über Einzel- und Doppelzimmer. 2. Das Hotel gewährt Reisebüroangestellten keine Ermäßigung auf den Zimmerpreis. 3. Das Hotel berechnet jährlich zu 3 Saisonzeiten Höchstpreise. 4. Das Hotel verlangt zuzüglich zum Zimmerpreis eine Service-Charge und Steuer. 5. Das Hotel zahlt dem Reisebüro eine Provision von 10 % auf den reinen Zimmerpreis.

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(10) Ein amerikanisches Ehepaar bucht bei Ihnen eine Städtereise in eine deutsche Großstadt. Es legt großen Wert auf internationalen Hotelstandard und wünscht die Reservierung eines „Twinbedded Room". Was reservieren Sie für die Kunden?

1. Ein Appartement 2. Ein Zweibettzimmer 3. Zwei Einzelzimmer mit Verbindungstür 4. Ein Studio mit zwei getrennten Schlafräumen 5. Eine Suite

(11) Die junge Familie Huber möchte, wie Sie in der Bedarfsermittlung herausgefunden haben, ihren Urlaub in einer Unte rkunft verbringen, in der ihre Nebenausgaben kalkulierbar sind. Welches Angebot präsentieren Sie?

1. Ein Hotel mit Halbpension in Zentrumsnähe 2. Ein Appartement ohne Verpflegungsleistung mit angeschlossenen Einkaufsmöglichkeiten 3. Ein Studio mit Animationsprogramm 4. Eine All-inclusive-Clubanlage etwas außerhalb mit Kinderanimation 5. Eine Bungalowanlage mit inkludiertem Mietwagen

(12) In einem Ihnen vorliegenden Werbeprospekt sind die angebotenen Leistungen der Beherbergungsbetriebe durch Piktogramme dargestellt. Bei welchem der abgebildeten Piktogramme ist die Bedeutung richtig erklärt?

(13) Frau Teutsch aus Dresden bucht bei Ihnen im Verkehrsamt einen Aufenthalt in einem Luxushotel Ihrer Stadt. Bei Durchsicht Ihres Angebotes mit diversen Hotelprospekten stößt sie auch auf den Begriff „Executive Floor". Frau Teutsch möchte von Ihnen gerne wissen, was dieser Hinweis bedeutet. Welche Erklärung geben Sie ihr?

1. Auf dieser Etage befinden sich ausschließlich Tagungs- und Konferenzräume. 2. Auf dieser Etage befinden sich die preisgünstigeren Zimmer des Hotels, da diese bedingt durch die Lage etwas lauter

sind. 3. Auf dieser Etage befinden sich ausschließlich Zimmer mit zusätzlichen Serviceeinrichtungen. Diese Etage kann per Lift

nur mit einem entsprechend Zimmerschlüssel erreicht werden. 4. Auf dieser Etage befinden sich alle öffentlich zugänglichen Räume wie z. B. Restaurants, Bars, Bankettsaal etc. 5. Auf dieser Etage befindet sich der Servicebereich des Hotels.

(14) Sie erhalten eine Hotelbestätigung für ein Doppelzimmer - nur Übernachtung - mit dem Zusatz „porterage, service and taxes incl.". Welche 3 Leistungen werden damit bezeichnet?

1. Kostenloser Zimmerservice 2. Alle lokale Steuern sind eingeschlossen. 3. Sämtliche Trinkgelder sind eingeschlossen. 4. Die Bedienungsgelder im Restaurant sind eingeschlossen. 5. Kostenlose Gepäckaufbewahrung 6. Der Gepäcktransport zum / vom Zimmer ist eingeschlossen. 7. Begrüßung durch den Portier vor dem Hotel

(15) Im Hotelvertrag zwischen der ABC-Reisen GmbH und einem Hotelier sind die nachstehend abgebildeten Zusatzvereinbarungen enthalten. Welche der folgenden Angaben entspricht den Zusatzvereinbarungen des Hotelvertrages?

1. 7 Tage = 6 Tage - Preisermäßigungen gelten nicht für Ankünfte vom 15. Mai bis 25. Juni 2005 2. Farb-TV und Safe ohne Gebühr. 3. Nichtraucherzimmer sind verfügbar. 4. Liegen und Handtücher am Pool inklusive 5. Handtücher werden 2 x pro Woche gewechselt.

Price reduction in days for arrival: 7 days = 6 days only from May, 15th to June, 25th 2005 Umbrellas and deck chairs at the pool: no charge Room facilities: color tv no charge, minibar charge For non-smokers: rooms available Breakfast: buffet Towels changed daily

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Lf. 2, Grundlagen Leistungsträger Hotellerie 18

Cancellations If for any reason you are forced to cancel your booking we regret that your initial deposit of 20% must be forfeited. If you cancel i.e. within six weeks of travel after payment has become due, a further $ 50 will be deducted. Passengers cancelling within two weeks of departure will forfeit 50% of passage money.

(16) Sie sind Mitarbeiter/-in der Abteilung Reisevermittlung (Touristik und Beförderung) der ABC-Reisen GmbH. Das Ehepaar Schneider plant, ein verlängertes Wochenende in Rom zu verbringen. Sie empfehlen das Hotel Amalfi. Die Hotelbeschreibung liegt Ihnen jedoch nur in englischer Sprache vor:

„ The Amalfi is an elegant hotel of superior category located in the historical center of Rome, just a few minutes from some of the most important monuments of the city; the Colloseum, the Roman Forum, St. Pietro in Vincoli and two of the major basilicas: Santa Maria Maggiore and San Giovanni in Laterano. Recently restored, the hotel's twenty-two rooms are each furnished wich private bath, hair dryer, satellite TV, minibar, safe and air conditioning."

Welche Information geben Sie Ihren Kunden? 1. Das Hotel Amalfi wurde erst vor kurzem gebaut. 2. Das Hotel Amalfi befindet sich in der Nähe des Flughafens. 3. Das Hotel Amalfi liegt im historischen Zentrums Roms. 4. Nur wenige Zimmer des Hotels Amalfi verfügen über Klimaanlage. 5. Beim Hotel Amalfi handelt es sich um ein Mittelklasse-Hotel.

(17) Der Hotelier, Herr Hamid, hat Ihnen einen englischsprachigen Hotelprospekt geschickt, in dem Sie Informationen über die Verpflegungsleistungen und die Zimmerausstattung finden. Welche Information über die Leistungen des Hotels können Sie aufgrund der nachstehenden Prospektangaben an Ihre Kunden weiterleiten?

„Rooms: Comfortable Junior Suites, individually designed, with balcony, bathroom/WC with hair dryer, Satellite TV in the sitting room area, piped music, direct dialling telephone and minibar. Gastronomy: Every morning there is a nutritious breakfast buffet in the restaurant, also served on the terrace if desired. Naturally, the restaurant offers spezial dishes prepared to order. Guests may also choose the complete fable service. At lunchtime, guests may choose from a selection of light meals „à la carte" in the main restaurant or the meal of the day at the pool-snackbar."

1. Die Juniorsuiten sind alle gleich gestaltet und verfügen über eine Terrasse. 2. Direktwahltelefone können auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. 3. Das Frühstück wird entweder nur im Restaurant oder nur auf der Terrasse serviert. 4. Kompletter Tischservice ist auf Wunsch möglich. 5. Das Mittagessen wird ausschließlich an der Pool-Snackbar eingenommen.

(18)

Ein Kunde bucht am 12. August eine Kreuzfahrt vom 25. Dezember bis 15. Januar im Gesamtwert von 2100 USD und leistet dafür die vorgeschriebene Anzahlung. Am 1. November erfolgt die Restzahlung. Der Kunde tritt am 20. November von der Buchung zurück. Wie viel USD betragen aufgrund der in der Anlage abgebildeten Reiserücktrittsbedingungen die Stornogebühren? a) 420 USD b) 470 USD c) 1050 USD d) 1630 USD e) 1680 USD