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HSE HANDBUCH FÜR ARBEITEN AN BETRIEBSSTELLEN DER MOL GRUPPE IN ÖSTERREICH für Kontraktoren der MOL AUSTRIA GROUP Version 5.1 Dezember 2015 Dieses Handbuch ist Eigentum der MOL Austria Gruppe. und darf ohne ausdrückliche Zustimmung von MOL Austria. weder vollständig noch auszugsweise an Dritte weitergegeben oder vervielfältigt werden.

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HSE HANDBUCH FÜR ARBEITEN AN BETRIEBSSTELLEN DER

MOL GRUPPE IN ÖSTERREICH

für

Kontraktoren

der

MOL AUSTRIA GROUP

Version 5.1 Dezember 2015

Dieses Handbuch ist Eigentum der MOL Austria Gruppe. und darf ohne ausdrückliche Zustimmung von MOL Austria. weder vollständig noch auszugsweise an Dritte weitergegeben oder vervielfältigt werden.

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Version: 5.1 Erstellt: Dr. K. Remschnig Freigegeben: D. Wechselber-ger

Stand: 31. Dezember 2015

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INHALTSVERZEICHNIS

1. EINLEITUNG .................................................................................................................................. 3

1.1 ZIEL ..................................................................................................................................................... 3

2. ANFORDERUNGEN AN KONTRAKTOREN: ............................................................................... 3

2.1 Allgemeine Anforderungen .......................................................................................................... 3

2.2 Einsatz von Subunternehmen ...................................................................................................... 4

2.3 Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen ................................................................................... 4

2.4 Informationspflicht ......................................................................................................................... 4

2.5 Dokumente und Unterlagen .......................................................................................................... 5

2.6 Schulung von Kontraktoren & Sicherheitspaß ........................................................................ 5

2.6.1 Schulung & Ausstellen eines Sicherheitspasses durch Kontraktoren ............................. 6

2.7 Spezielle Unterweisungen ............................................................................................................ 6

2.7.1 Betriebsspezifische Unterweisung (Site Orientation) ........................................................... 7

2.7.2 Baustellenspezifische Unterweisung ......................................................................................... 7

3. SICHERES ARBEITEN IN BETRIEBEN DER MINERALÖLINDUSTRIE ..................................... 7

3.1 Gefährdungen & Risiko ................................................................................................................. 7

3.1.1 Bereiche mit Explosionsgefahr – EX Bereiche (gemäß VEXAT) .................................... 7

3.1.2 Gefährdung durch Kraftstoffe & brennbare Gase.............................................................. 8

3.1.3 Risikoeinstufung von Arbeiten ............................................................................................... 9

3.1.4 Durchführen von Gefahren und Risikoanalysen .............................................................. 10

3.1.5 HSE Plan: .................................................................................................................................... 11

3.1.6 Komplexe Arbeiten .................................................................................................................. 12

3.2 Vorübergehende Schließung einer Betriebsstelle während der Arbeiten: .................... 12

3.2.1 Schließung & Übergabe einer Betriebsstelle: ................................................................... 12

3.2.2 Teilweise Schließung & Stillegung von Anlagenteilen: .................................................. 13

3.2.3 Baustellenhandbuch: .............................................................................................................. 13

3.2.4 Wartungs- Logbuch für Depots: ........................................................................................... 14

3.3 Sicherheitsanforderungen .......................................................................................................... 14

3.3.1 Baustellenbereich & Arbeitsbereich Wartung: ................................................................. 14

3.3.2 Tätigkeiten mit erhöhtem Risiko: ......................................................................................... 14

3.3.3 Arbeiten mit speziellen Gefahrenquellen: .......................................................................... 15

3.3.4 Arbeiten in oder in der Nähe von EX-Zonen: .................................................................... 15

3.3.5 Arbeiten mit Zündgefährdungen: ......................................................................................... 16

3.3.6 Arbeiten mit Maschinen mit Elektro- oder Verbrennungsmotor: ................................. 17

3.3.7 Arbeiten mit sicheren Einrichtungen, Materialien, Werkzeugen und Geräten: ........ 17

3.3.8 Kräne, Bagger und Baumaschinen: .................................................................................... 18

3.3.9 Arbeiten an elektrischen Anlagen: ...................................................................................... 18

3.3.10 Abbrucharbeiten: ................................................................................................................. 19

3.3.11 Umgang mit Gefahrstoffen: .............................................................................................. 19

3.3.12 Durchführung von Aushubarbeiten: ............................................................................... 19

3.3.13 Durchführung von Arbeiten in engen Räumen und Behältern: ............................... 20

3.3.14 Absturzsicherung: ............................................................................................................... 20

3.3.15 Absperrungen: ..................................................................................................................... 21

3.3.16 Persönliche Schutzausrüstung PSA: ............................................................................. 21

3.3.17 Koordination von Arbeiteten mehrerer Kontraktoren an einer Baustelle: ............ 21

3.4 Arbeiten mit Erlaubnisschein und spezieller Freigabe: ...................................................... 22

3.4.1 Arbeiten mit besonderem Gefährdungspotential: ........................................................... 22

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3.4.2 Grundlagen des Erlaubnisscheinsystems: ....................................................................... 22

3.4.3 Erlaubnisschein für Arbeiten mit Zündgefährdung: ....................................................... 24

3.4.4 Erlaubnisschein für Arbeiten in Behältern & engen Räumen: ..................................... 24

3.4.5 Erlaubnisschein für Aushubarbeiten: ................................................................................. 25

3.4.6 Erlaubnisschein für Arbeiten in großer Höhe: .................................................................. 25

3.4.7 Erlaubnisschein für Arbeiten mit Isolierung von Energie: ............................................ 25

3.4.8 Erlaubnisschein für kritische Hebearbeiten: ..................................................................... 25

3.4.9 Protokoll über die Messung von Gasfreiheit: ................................................................... 26

3.5 Anforderungen bezüglich Schutz der Umwelt und Nachbarn: .......................................... 26

3.5.1 Schutz der Umwelt: .................................................................................................................. 26

3.5.2 Schutz der Nachbarn und Dritter: ........................................................................................ 27

3.5.3 Abfallentsorgung: .................................................................................................................... 27

3.6 Weitere Anforderungen an Kontraktoren: .............................................................................. 28

3.6.1 Anmeldung & Aufnahme der Tätigkeit: .............................................................................. 28

3.6.2 Ordnung und Sauberkeit: ....................................................................................................... 28

3.6.3 Alkohol, Drogen, Rauchen & gefährliche Gegenstände: ............................................... 28

3.6.4 Notfallplanung & Verhalten bei Unfällen: ........................................................................... 28

3.6.5 Baustelleneinrichtung & Verkehr auf Betriebsstellen: ................................................... 29

3.6.6 Sicherheitsbegehungen & Audits: ....................................................................................... 29

3.6.7 Beendigung von Bau & Wartungsarbeiten: ....................................................................... 30

3.6.8 Dokumentation: ........................................................................................................................ 30

3.7 Kommunikation und Information: ............................................................................................. 30

3.7.1 Meldungen an MOL Austria: .................................................................................................. 30

3.7.2 Meldungen an Behörden: ....................................................................................................... 30

3.7.3 Information der Öffentlichkeit: .............................................................................................. 31

3.8 Verstoß gegen Sicherheitsbestimmungen: ............................................................................ 31

3.9 Life Saving Rules - LSR:.............................................................................................................. 31

4. ANHÄNGE: ................................................................................................................................... 32

5. ÄNDERUNGEN: ........................................................................................................................... 33

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1. EINLEITUNG Die MOL Austria Group (MOL Austria Handels Ges.m.b.H. Roth Heizöle GmbH, sowie alle anderen zur MOL Gruppe in Österreich gehörende Unternehmen - in der Folge kurz MOL Austria genannt) beschäftigt in Österreich zur Durchführung von Errichtungs-, Umbau-, Wartungs- und Instandhaltungs-arbeiten an ihren Betriebsstellen (Tankstellen, Lager- und Umschlagseinrichtungen etc.) Vertrags-partner (Kontraktoren). Das vorliegende Handbuch legt die verpflichtenden Anforderungen für das HSE Management (Health, Safety & Environment = Gesundheit, Sicherheit & Umwelt) für alle Arbeiten fest, die im Auftrag von MOL Austria an deren Betriebsstellen durchgeführt werden. 1.1 ZIEL Dieses Handbuch basiert auf der Leitlinie HSE & Soziale Verantwortung der MOL-Gruppe (Beilage 1). HSE ist integrierter Teil der Unternehmensphilosophie und ist ein wesentlicher Bestandteil bei allen Unternehmensaktivitäten. Im Falle von Arbeiten auf unseren Betriebsstellen ist das Ziel: keine Unfälle auf der Baustelle keine Gesundheitsgefährdung und Schädigung von Mitarbeitern, Anrainern und Kunden keine Schädigung der Umwelt Alle die für MOL Austria arbeiten, auch Kontraktoren und ihre Mitarbeiter, sind für HSE verantwortlich. 2. ANFORDERUNGEN AN KONTRAKTOREN: 2.1 Allgemeine Anforderungen Jeder Kontraktor muß neben den für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten notwendigen Spezial-kenntnissen und Qualifikationen auch die bei der Arbeit in Betrieben der Mineralölindustrie möglichen Gefahren & Risken, insbesondere jene im Zusammenhang mit Kraftstoffen, kennen und berücksichti-gen. Er und seine Mitarbeiter sind verpflichtet, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen vorzunehmen und einzuhalten um einen reibungslosen und sicheren Ablauf der Arbeiten zu gewährleisten. Bei der Auswahl von Schutzmaßnahmen ist die T.O.P. Regel zu berücksichtigen. T zuerst technische Maßnahmen O organisatorische, wenn keine technischen Maßnahmen möglich P erst wenn technische und organisatorische Maßnahmen nicht möglich sind, Einsatz von per-

sönlicher Schutzausrüstung (PSA). Der Kontraktor ist verpflichtet, nur Beschäftigte einzusetzen, die über die für die Ausführung des Auftra-ges erforderliche Zuverlässigkeit und Qualifikation (Kenntnisse, Erfahrung, Leistungsfähigkeit etc.) ver-fügen. Er muß sicherstellen, daß seine Mitarbeiter ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache be-sitzen um Sicherheitsanweisungen zu befolgen bzw. relevante Unterlagen verstehen und in der Lage sind mit anderen (Tankstellen- oder Lagerpersonal, MA anderer Kontraktoren, Einsatzkräfte etc.) aus-reichend kommunizieren zu können. Er muß auch für die entsprechende Beaufsichtigung sorgen. Der Kontraktor muß genügend Arbeitnehmer einsetzen, um die sichere Durchführung der Arbeiten zu gewährleisten. Alle Personen müssen bei ihrem Verhalten und ihren Handlungen die erhöhte Explosions- und Feuer-gefahr sowie die Gefahren für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen berücksichtigen. Sie haben darauf zu achten, daß andere sich ebenso verhalten.

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Um Schäden an Einrichtungen des Betriebes, Eigentum von Dritten oder der Umwelt zu vermeiden, sind seitens des Kontraktors alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Zusätzlich ist alles zu unterlas-sen, was zu solchen Schäden führen kann. Der Kontraktor ist verpflichtet, alle Vorgaben, Standards und Spezifikationen von MOL Austria einzuhal-ten. Alle Arbeiten dürfen nur durch entsprechend ausgebildetes Personal mit eventuell dazugehörigen Prüf-nachweisen oder Bescheinigungen durchgeführt werden. Wichtig: Jeder Mitarbeiter des Kontraktors hat das Recht und die Pflicht, unsichere Arbeiten umgehend einzustellen oder zu stoppen! 2.2 Einsatz von Subunternehmen Ohne schriftliche Genehmigung von MOL Austria dürfen keine Arbeiten an Subunternehmen weiterge-geben werden. Der Einsatz von Sub-Sub Unternehmen ist grundsätzlich nicht gestattet. In begründeten Fällen (z.B. außergewöhnlich Tätigkeit die besondere Kenntnisse/Geräte erfordert) kann bei vorliegen-der Zustimmung von MOL AT HSE der Einsatz von Sub-Sub Unternehmen erlaubt werden. Mindestens folgende Daten bezüglich des geplanten Einsatzes von Subkontraktoren müssen an MOL Austria über-mittelt werden: Name & Anschrift des Unternehmens Verantwortlicher für alle HSE Belange Geplantes Arbeits- & Einsatzgebiet Dauer der Beschäftigung Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter MOL Austria behält sich das Recht vor, weitergehende Informationen über den vorgesehenen Subkon-traktor anzufordern. Weiters behält sich MOL Austria das Recht vor, vorgeschlagene Subkontraktoren ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Beim Einsatz von Subunternehmen hat der Auftraggeber sicherzustellen, daß alle Verpflichtungen aus diesem Handbuch auch von diesen erfüllt werden. Mitarbeiter genehmigter Subkontraktoren gelten in Bezug auf alle HSE Belange als Arbeitnehmer des Auftrag gebenden Kontraktors. Dieser trägt für alle deren Handlungen sowie Unterlassungen die volle Verantwortung und ist MOL Austria gegenüber un-eingeschränkt haftbar. 2.3 Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen Sämtliche Arbeiten an unseren Betrieb stellen sind unter Beachtung aller gesetzlichen Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften und Vorgaben von MOL Austria auszuführen. Der Kontraktor trägt die alleinige Verantwortung für die Beschaffung und Aufrechterhaltung aller not-wendigen Bewilligungen und Genehmigungen samt eventueller Auflagen, sofern sie in Zusammenhang mit den von ihm durchgeführten Tätigkeiten stehen oder in seinen direkten Verantwortungsbereich fal-len. 2.4 Informationspflicht Der für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten Verantwortliche des Kontraktors ist verpflichtet, sich vor Aufnahme der Arbeiten vor Ort über die Verhältnisse zu informieren und das von ihm eingesetzte Personal entsprechend zu unterweisen. Insbesondere muß er dabei klären, ob Arbeiten in oder in der Nähe von explosionsgefährdeten Bereiche auszuführen sind. Werden Arbeiten bei aufrechtem Betrieb durchgeführt, müssen Arbeitsbeginn und Ende täglich dem für den jeweiligen Betrieb Verantwortlichem (Lagerleiter, Tankstellenpartner) oder seinem beauftragten Mitarbeiter mitgeteilt werden. Dabei muß

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dieser über besondere Gefahren und notwendige Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den ge-planten Arbeiten nachweislich insbesondere auch unter Berücksichtigung der Kunden informiert wer-den. Ohne Anmeldung beim Betriebsleiter oder dem diensthabenden verantwortlichen Mitarbeiter dür-fen keinerlei Tätigkeiten durchgeführt werden. 2.5 Dokumente und Unterlagen Jeder Kontraktor muß MOL Austria vor Aufnahme der Tätigkeiten folgende Daten und Unterlagen zur Verfügung stellen: Sicherheits- & Gesundheitsschutzdokumente für die angebotenen Tätigkeiten Gefahren & Risikoanalyse der durchzuführenden Tätigkeiten Verfahrens bzw. Betriebsanweisungen inkl. notwendiger Sicherheitsanforderungen zu allen

vom jeweiligen Unternehmen im Auftrag von MOL Austria durchgeführten Tätigkeiten. Ansprechpartner und Verantwortlicher HSE Anzahl eingesetzter Mitarbeiter Angaben zu Subunternehmen (siehe Pkt. 2.2) Angaben zu HSE Managementsystem inkl. Kopie Zertifikate HSE Plan für das durchzuführende Projekt (siehe 3.1.5) Alle Unterlagen müssen in Deutscher oder Englischer Sprache vorliegen. Unterlagen & Dokumente die an der Baustelle/Betriebsstelle verpflichtend bereitgehalten werden müssen sind in Deutscher Sprache mitzuführen. 2.6 Schulung von Kontraktoren & Sicherheitspaß Alle Mitarbeiter von Kontraktoren, die kritische Arbeiten auf Betriebsstellen von MOL Austria durchfüh-ren, müssen über den Inhalt dieses Handbuches nachweislich geschult werden. Diese Schulungen wer-den durch MOL Austria in Absprache mit dem jeweiligen Kontraktor einmal jährlich durchgeführt. Mitar-beiter, die nicht an dieser Schulung teilnehmen können, müssen vom jeweiligen Kontraktor selbst ge-schult werden. Die Teilnahme an der Schulung wird vom Mitarbeiter durch seine Unterschrift bestätigt (Formular F-02). Am Ende jeder Schulung ist durch den Schulungsleiter mittels Überprüfung festzustellen, ob die Teil-nehmer den Inhalt der Schulung verstanden haben. Diese Überprüfung kann in mündlicher (Prüfungs-gespräch) oder schriftlicher Form (Test) erfolgen. Nach erfolgreich absolvierter Überprüfung erhält jeder Teilnehmer einen Nachweis (z.B. MOL Sicher-heitsausweis TP-01). Dieser Nachweis enthält mindestens: Name des Mitarbeiters Geburtsdatum des Mitarbeiters Name des Kontraktors/Firma Laufende Nummer Name und Unterschrift des Ausstellers Datum der Ausstellung (i.e. Schulung) Gültigkeit (max. 12 Monate) Unterschrift Mitarbeiter Als Nachweis gilt auch ein entsprechender Eintrag in einen Sicherheitspaß des Kontraktors. Die Bestä-tigung ist bei allen Arbeiten auf Betriebsstellen von MOL Austria mitzuführen und auf Verlangen vorzu-weisen. Der Kontraktor ist dafür verantwortlich, daß nur Mitarbeiter, die die Schulung absolviert haben und einen gültigen Schulungsnachweis besitzen, auf Baustellen oder Tankstellen von MOL Austria tätig sind.

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Wichtig: Die Verantwortung für laut ASchG notwendige Schulungen und Unterweisungen der Mitarbei-ter sowie sämtliche Schulungen und Unterweisung die sich aus der unternehmerischen Tätigkeit des Kontraktors ableiten liegt ausschließlich beim Kontraktor. Er hat die ordnungsgemäße Durchführung dieser Schulungen auf Anforderung von MOL Austria jederzeit nachzuweisen. 2.6.1 Schulung & Ausstellen eines Sicherheitspasses durch Kontraktoren Um als Kontraktor von MOL Austria selbst HSE Sicherheitspässe für Arbeiten auf von zur MOL Gruppe in Österreich betriebenen Tankstellen ausstellen zu dürfen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Kontraktor nennt schriftlich den (die) befähigten Mitarbeiter die berechtigt sind solche Ausweise

auszustellen an MOL Austria (HSE Manager MOL Austria). Die Meldung ist firmen mäßig zu unterfertigen und enthält mindestens o Name o Geburtsdatum o Position o Sowie Angaben zur Befähigung bez. sicherheitsrelevanter Aufgaben. Der befähigte Mitarbeiter muß für diese Aufgabe qualifiziert sein sowie die notwendige Kontrak-

torenschulung durch MOL Austria absolviert haben. Er muß im Besitz eines gültigen Sicher-heitspasses sein. Der Kontraktor erhält eine schriftliche Bestätigung, daß die Meldung akzeptiert wird. Sicherheitspässe dürfen nur an gemäß den Vorgaben von MOL Austria geschulte Mitarbeiter die den Test zur Überprüfung des Lerninhaltes positiv absolviert haben ausgegeben werden. Grundlage der Schulung ist das Handbuch für Kontraktoren (HSE Handbuch für Arbeiten an Tankstellen) sowie die von MOL Austria allenfalls zur Verfügung gestellten Trainingsmateria-lien. Alle durchgeführten Schulungen sind gemäß den Vorgaben zu dokumentieren. Die Ausstellung der Sicherheitspässe ist schriftlich zu dokumentieren. Die Mindestangaben sind

o ID-Nummer (z.B. Firmencode mit fortlaufender Nr. beginnend bei 001), der Code wird dem Kontraktor von MOL Austria schriftlich mitgeteilt.

o Name & Geburtsdatum des geschulten Mitarbeiters o Datum der Schulung und Name des Schulungsleiters. Für Sicherheitspässe darf nur das von MOL Austria zur Verfügung gestellte Template oder ein

durch MOL HSE freigegebener Ausweis verwendet werden. Jede Manipulation ist strengstens untersagt. Sicherheitspässe sind nur mit Foto oder einem gültigen Ausweis gültig und müssen vom Inhaber unterschrieben sein.

2.7 Spezielle Unterweisungen Neben den Gefahren & Tätigkeitsbezogenen Sicherheitsanforderungen müssen immer auch Anforde-rungen die sich aus Lage und örtlichen Gegebenheiten ableiten berücksichtigt werden. Jeder Mitarbeiter des Kontraktors ist daher verpflichtet, sich vor Aufnahme seiner Tätigkeiten mit den örtlichen Gegeben-heiten vertraut zu machen und diese bei der erforderlichen Gefahrenanalyse zu berücksichtigen und alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen.

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2.7.1 Betriebsspezifische Unterweisung (Site Orientation) Alle Mitarbeiter eines Kontraktors die erstmalig an einer Betriebsstätte (ausgenommen Tankstellen) von MOL Austria tätig sind müssen vor Aufnahme der Tätigkeit eine betriebsspezifische Sicherheitsunter-weisung durch den Betriebsverantwortlichen (Lagerleiter) oder seinem Beauftragten absolvieren. Diese Unterweisung muß jedenfalls folgende Inhalte umfassen: Angaben zu den örtlichen Gefahrenquellen Angaben zu etwaigen örtlichen Besonderheiten Angaben zu betriebsspezifischen Sicherheitsanforderungen & Regeln Angaben zu örtlichen Alarmplan und Einrichtungen für den Notfall Angaben zu Ansprechpartner & Verantwortlichkeit Wichtig: Die Unterweisung kann auch im Rahmen der Jährlichen HSE Schulung erfolgen und ist ent-sprechend zu dokumentieren. 2.7.2 Baustellenspezifische Unterweisung Im Falle von Baustellen (Projektarbeit, Umbau & Neubauaktivitäten) ist eine baustellenspezifische Un-terweisung seitens des Baustellenverantworlichen durchzuführen. Diese Unterweisung muß jedenfalls folgende Inhalte umfassen: Anforderungen die sich aus dem HSE Plan ergeben insbesondere

o Gefährdungen o Sicherheitsanforderungen o Notfall & Alarmplan o Erforderliche PSA o Baustelleneinrichtung Angaben zu Ansprechpartnern & Verantwortlichkeit Angaben zu Einrichtungen für den Notfall Anforderungen zu Dokumentation (z.B. AES)

Die Unterweisung ist mittels Formular F-02 zu dokumentieren und im Baustellenordner (siehe auch 3.2.3) abzulegen. 3. SICHERES ARBEITEN IN BETRIEBEN DER MINERALÖLINDUSTRIE Die folgenden Angaben und Anforderungen beziehen sich insbesondere auf Tätigkeiten in Mineralöllä-gern (Depots) und auf Tankstellen. 3.1 Gefährdungen & Risiko 3.1.1 Bereiche mit Explosionsgefahr – EX Bereiche (gemäß VEXAT) Die Folgende Aufzählung ist beispielhaft. Bei allen Tätigkeiten sind immer die tatsächlichen Gegeben-heiten vor Ort zu berücksichtigen. ZONE 0: Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphären als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden sind. Bereich innerhalb von Treibstoff und Gastanks sowie innerhalb der gesamten Treibstoff- oder

Gas führenden Rohrleitungen.

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ZONE 1: Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich explosionsfähige Atmosphären als Ge-misch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln bilden können. Interner Bereich von Zapfsäulen. Innerhalb von Füll- und Domschächten. Alle Schächte und Hohlräume in der Umgebung von Zapfsäulen, in denen explosive Gemische

auftreten können. Bereich zwischen Tankwagen und Füllschacht während der Befüllung. Bereich von 1m rund um Sicherheitsventile, Entlüftungen und Treibstofftanks. Alle Schächte, Leitungen, Rohre und anderen Innenräume, die Mineralöl belastetes Abwasser führen oder enthalten können. Auffangwannen von oberirdischen VK -Lagertanks

ZONE 2: Bereich, in dem bei Normalbetrieb explosionsfähige Atmosphären als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftreten. Umgebungsbereich der Zapfsäulen im Ausmaß von 0,2m. Umgebungsbereich von geschlossenen Füll- und Domschächten im Ausmaß von 0,2m. Bereich um geöffnete Füll- und Domschächte im Ausmaß von 2m. Abgesperrter Bereich um Flüssiggastanks. Umkreis von Flaschengaslagerungen (mind. 5m) 3.1.2 Gefährdung durch Kraftstoffe & brennbare Gase Otto- und Dieselkraftstoff, Heizöl & andere Gasöle: Der Kontraktor stellt sicher, daß alle seine Arbeitnehmer über die Gesundheitsgefahren und notwendi-gen Erste-Hilfe-Maßnahmen gemäß der nach §§ 4, 5 ASchG, DOK-VO vorgeschriebenen Betriebsan-weisungen unterwiesen sind. Die Betriebsanweisungen müssen bei Arbeiten immer bereit gehalten wer-den. Kraftstoffdämpfe sind schwerer als Luft und können sich daher an tiefer gelegenen Punkten wie Dom-schächten, Gruben, Gräben, Kanälen etc. sammeln, wo sie explosionsgefährliche Atmosphäre bilden können. Kraftstoffdampf/Luft-Gemische sind bereits in Konzentrationen von 0,6 – 8 Vol.-% explosions-fähig. An windstillen Tagen ist außerdem zu beachten, daß kaum eine Verdünnung durch Luftbewegun-gen stattfindet. Im Inneren von Kraftstofflagerbehältern kann auch nach deren Entleerung noch eine explosionsfähige Atmosphäre vorhanden sein, die auch durch Spülen mit Wasser nicht beseitigt werden kann. Kleidung oder andere saugfähige Materialien und Substanzen (z.B. Erde oder Sand), die durch Kraft-stoffe verunreinigt sind, können ebenfalls leicht entzündlich sein. Dies muß sowohl bei der Handhabung als auch der Entsorgung beachtet werden. Kraftstoffdampf/Luft-Gemische können auch durch Funken elektrostatischer Entladungen gezündet werden. Durch ordnungsgemäße Erdung aller Einspeise- & Förderrohrleitungen und Lagerbehälter kann diese Gefahr vermieden werden. Unbedingt ist sicherzustellen, daß bei Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen nur Arbeitskleidung, die sich nicht aufladen kann (antistatisch), getragen werden darf. Sicherheitsschuhe müssen elektro-statisch leitfähige Sohlen haben. Dieselkraftstoff und Heizöl leicht (HEL) sind unter normalen atmosphärischen Bedingungen nur schwer entzündlich. Bei Erwärmung über den Flammpunkt sind sie jedoch genauso gefährlich wie Ottokraftstoff. Besonders leicht entzündlich ist Dieselkraftstoff wenn er zu feinem Nebel versprüht wird. Daher gelten bei Arbeiten an Dieselkraftstoffanlagen sowie Heizölanlagen grundsätzlich dieselben Sicherheitsbestim-mungen wie für Ottokraftstoffe.

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Wichtig: Mineralölprodukte und deren Dämpfe sind gesundheitsschädlich. Einatmung und Hautkontakt sind daher unbedingt zu vermeiden. Erdgas (CNG): Im Gegensatz zu den anderen flüssigen Kraftstoffen ist Erdgas leichter als Luft und kann sich daher an höher gelegenen Stellen wie beispielsweise unter Dach sammeln. Die untere Explosionsgrenze in Luft liegt bei 4,1Vol.-% , die obere Explosionsgrenze reicht bis 16,5 Vol.-%. Erdgas /Luft-Gemische haben eine Zündtemperatur von 635 °C bis 670 °C. Erdgas ist von Natur aus farb- und geruchlos. Damit der Austritt von Erdgas erkannt werden kann, wird es in der Regel mit entsprechenden Geruchsstoffen versetzt (odoriert). Auf den Menschen wirkt als schwach betäubendes Gas, bei hohen Konzentrationen besteht Erstickungsgefahr.

Flüssiggas (LPG): Flüssiggas ist hochentzündlich und wird normalerweise in Druckbehältern mit bis zu 16 bar gelagert. Grundsätzlich gelten dieselben Sicherheitsmaßnahmen wie für Kraftstoffe. Weitere Sicherheitsmaßnah-men müssen im Einzelfall, abhängig von den örtlichen Gegebenheiten festgelegt werden. 3.1.3 Risikoeinstufung von Arbeiten Abhängig vom möglichen Risiko werden die unterschiedlichen Gewerke in Risikoklassen eingeteilt. Die Liste der angeführten Arbeiten ist beispielhaft und kann durch das Ergebnis der verpflichtenden Gefah-ren & Risikoanalyse erweitert werden. Eine kurze Übersicht über die bei Arbeiten auf Tankstellen sowie Mineralöllagern möglichen Gefahren zeigt Anlage 2. 3.1.3.1 High Risk – Arbeiten mit hohem Risiko Arbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen (über 2m) Dacharbeiten Elektroarbeiten (Arbeiten an Hochspannung) Arbeiten mit Zündgefahren in oder nahe Ex-Bereichen Arbeiten an sicherheitsrelevanten Einrichtungen Heißarbeiten (Arbeiten mit Zündgefahren) Beschichtungsarbeiten Arbeiten in Behältern oder engen Räumen Errichtung von Bauwerken Abbruch von Bauwerken, Demontage ganzer Anlagen Bauarbeiten mit schwerem Gerät (inklusive Kräne) Aushubarbeiten Arbeiten direkt angrenzend an Eisenbahngleise, Autobahnen oder Hauptverkehrstraßen. Umgang mit krebserregenden Stoffen Arbeiten die Dritte oder die Öffentlichkeit beeinträchtigen können Planungs- und/oder Überwachungstätigkeiten für High Risk Arbeiten

3.1.3.2 Medium Risk – Arbeiten mit mittlerem Risiko Verkleidungsarbeiten mit Standgerüst Einfache Arbeiten auf Gerüsten (keine Elektroarbeiten) Einfache Elektroarbeiten mit einer Standhöhe bis maximal 2m Einfache Montagearbeiten Einfache Maler- und Tapeziererarbeiten Einfache Arbeiten mit Zündgefahren (z.B. Innenbereich – Fenster –Regale etc.)

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Einfache Planungs- & Beratungsarbeiten 3.1.3.3 Low Risk – Arbeiten mit geringem Risiko Arbeiten geringen Umfanges in Gebäuden oder an der Peripherie des Betriebes (z.B. Garten-

arbeiten ) 3.1.4 Durchführen von Gefahren und Risikoanalysen Alle Gefahrenanalysen müssen den Namen des Verantwortlichen sowie Angaben zur örtlichen bzw. sachlichen Gültigkeit enthalten. Sie müssen regelmäßig auf Aktualität überprüft werden, insbesondere auch bei Änderungen des Bau- bzw. Tätigkeitsablaufes. Baustellen & Projektarbeiten: Durch den für die Baustelle bzw. das Projekt gesamtverantwortlichen Kontraktor ist vor Durchführung der Tätigkeiten eine Risikoanalyse unter Einbeziehung der Baustellen- und Betriebsspezifischen Ge-fahren und Risiken zu erstellen. Daraus abgeleitete notwendige Maßnahmen müssen festgelegt und dokumentiert werden und im HSE Plan (3.1.5) dokumentiert werden. Dabei sind auch die Tätigkeiten von Subkontraktoren zu berücksichtigen und einzubeziehen. Vor Beginn der Arbeiten ist täglich eine Sicherheitsbesprechung (Toolbox Meeting) unter Verwendung des Formulars F07 (Gefahrenanalyse Baustellen & Projektarbeit) durchzuführen und zu dokumentieren. Gewerke: Durch den für das jeweilige Gewerk Verantwortlichen ist vor Aufnahme der Arbeiten ebenfalls eine Ri-sikobeurteilung über die Tätigkeitsbedingten Gefahren unter Einbeziehung der örtlichen Gegebenheiten durchzuführen und zu dokumentieren. Dabei sind insbesondere auch gleichzeitig stattfindende Tätig-keiten/Arbeiten zu berücksichtigen. Allgemeingültige Aussagen wie z.B. geeignete Absicherung oder geeignete PSA müssen dabei konkretisiert werden (z.B. Beschreibung oder Skizze der Absperrung, Bezeichnung der PSA etc.). Wartung & Instandhaltung: Für Wartungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen (inklusive Störungsbehebungen) gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie für Gewerke. Für alle Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie alle Arbeiten die bei aufrechtem Tankstellenbe-trieb durchgeführt werden ist das Formular F05 (Gefahrenanalyseanalyse Wartungs- & Instandhaltungs-arbeiten) verpflichtend auszufüllen und vom Betriebsverantwortlichen (Lagerleiter, Tankstellenpartner) oder dem diensthabenden Mitarbeiter gegen zu kennzeichnen. Verwendung standardisierter Gefahren- und Risikoanalysen: Allgemeingültige Unterlagen zur Risikobeurteilung und Gefahrenermittlung für bestimmte Tätigkeiten oder Gewerke dürfen verwendet werden. Diese müssen jedoch vor Aufnahme der Arbeit vor Ort über-prüft und an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Diese Anpassung ist zu dokumentieren. Ist keine Anpassung erforderlich, sind die Unterlagen mit dem Hinweis „keine örtliche Anpassung not-wendig“ unter Angabe von Arbeitstort, Datum und Uhrzeit sowie Name und Unterschrift des Verantwort-lichen zu versehen. Hinweis: Unabhängig von der Art der im Vorfeld durchgeführten Risiko & Gefährdungsanalysen muss jeder Mitarbeiter vor Durchführung der Arbeiten vor Ort eine abschließende Bewertung der Situation vornehmen (Last Minute Risk Assement - LMRA) wobei insbesondere auch lokale Begebenheiten zu berücksichtigt werden müssen.

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Wichtig: Werden Arbeiten bei aufrechtem Betrieb durchgeführt ist auch der jeweilige Betriebsverant-wortliche (Lagerleiter, Tankstellenpartner) oder sein Vertreter vor Ort einzubeziehen und entsprechend zu informieren. 3.1.5 HSE Plan: Für jedes Projekt & jede Baustelle ist vor Aufnahme der Arbeiten ein HSE Plan zu erstellen. Der HSE Plan ist die Zusammenfassung aller sicherheitsrelevanten Anforderungen, Angaben, Analysen und sonstiger Dokumente die für die ordnungsgemäße Abwicklung und Durchführung der Arbeiten erforder-lich sind. Er kann falls gesetzlich erforderlich im Rahmend es Sicherheits- & Gesundheitsschutzplans für die Baustelle erstellt oder als Beilage angefügt werden. Die Ablage erfolgt im jeweiligen Baustellen-ordner. Der HSE Plan muß durch MOL Austria HSE freigegeben werden. Der HSE Plan muß spätestens bei der Übergabe der Baustelle durch den verantwortlichen Hauptkontraktor für das Projekt vorzulegen. Unabhängig von den jeweils gültigen gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen muß der HSE Plan mindestens folgendes enthalten: Angaben zu Baustelle/Gewerk

o Projektbeschreibung o Art der Tätigkeiten o Baustelleneinrichtung Angaben zu beteiligten Unternehmen (inkl. Subkontraktoren) Angaben zu Verantwortlichkeiten o Baustellen/Gewerkverantwortlicher o Sicherheitsverantwortlicher Angaben zu Überwachung & Kontrolle Angaben zu Risiko & Gefahrenanalyse o Tätigkeitsbezogen o Projektbezogen o Standortbezogen Angaben zu eingesetzten Maschinen & Geräten Angaben zu verwendeten bzw. vorhandenen gefährlichen Stoffen. Angabe zu notwendigen Sicherheitsmaßnahmen & Einrichtungen o Absperrungen o Persönliche Schutzausrüstung (PSA) o Technische Sicherheitsmaßnahmen o Organisatorische Maßnahmen Angaben zu Notfallplanung & Meldwesen o Ersthelfer o Erste Hilfe Einrichtungen o Feuerlöscher o Notfallplan o Kontaktdaten für Meldungen & Notfälle Angaben zu notwendiger Schulung o Erstunterweisung („site orientation“) o Sicherheitsbesprechungen („toolbox meetings“)

Der Umfang bzw. etwaig notwendige zusätzliche Inhalte ergeben sich aus der Komplexität des durch-zuführenden Projektes sowie des damit verbundenen Risikos. Der HSE Plan muß von einem autorisier-ten Vertreter des beauftragten Unternehmens unterzeichnet werden und muß vor Aufnahme der Arbei-ten durch HSE MOL AT freigegeben werden. Der HSE Plan kann auch aus einer Sammlung von Einzeldokumenten, die aus anderen Gründen erstellt wurden bzw. erforderlich sind bestehen. In diesem Fall ist eine Übersicht inkl. Inhaltsverzeichnis mit Querverweisen erforderlich. Alle Dokumente müssen jedoch gesammelt zumindest in Kopie in über-sichtlicher und leicht lesbarer Form zur Verfügung stehen.

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Anmerkung: Die Verwendung von standardisierten HSE Plänen ist, vorausgesetzt der Zustimmung von MOL AT HSE grundsätzlich gestattet. Sie müssen jedoch vor Aufnahme der Tätigkeit überprüft und an die jeweiligen örtlichen Bedingungen angepaßt werden. Im Falle von Heißarbeiten & Einstieg in Behälter ist dabei eine zusätzliche Freigabe durch MOL AT erforderlich. 3.1.6 Komplexe Arbeiten Im Falle von komplexen Arbeiten (d.h. Projekt länger als 120 Manntage und mehr als 2 Kontraktoren gleichzeitig) mit hohem Risiko muß der Auftragnehmer die sicherheitstechnische Überwachung durch eine ständig anwesende und entsprechend qualifizierte Person gewährleisten (24/7). Abweichend da-von kann die Notwendigkeit dieser Überwachung im Einzelfall durch den zuständigen Beauftragten der MOL Austria Gruppe vorgeschrieben werden. 3.2 Vorübergehende Schließung einer Betriebsstelle während der Arbeiten: Ist ein sicherer Betrieb der Betriebsstelle während der Durchführung von Arbeiten nicht möglich, muß die betroffene Station vorübergehend geschlossen werden. Die Schließung erfolgt durch Anweisung des verantwortlichen MOL Technikers unter Einbeziehung des zuständigen HSE sowie Bereichs Mana-gers. Die Schließung kann auch durch den verantwortlichen Kontraktor erfolgen. Der betroffene Be-triebsverantwortliche (Lagerleiter, Tankstellenpartner) ist rechtzeitig zu informieren. 3.2.1 Schließung & Übergabe einer Betriebsstelle: Wird eine Betriebsstelle zwecks Durchführung von Arbeiten geschlossen, wird die Betriebsstelle an den Kontraktor übergeben. Führen mehrere Kontraktoren gleichzeitig Arbeiten aus, wird schriftlich ein Hauptverantwortlicher bestimmt. Die Übergabe erfolgt durch den zuständigen Techniker von MOL Aus-tria unter Anwesenheit des Betriebsverantwortlichens (Lagerleiter, Tankstellenpartner) oder seines Ver-treters, eines Bevollmächtigten des Hauptkontraktors, des Baustellenverantwortlichen vor Ort sowie Vertretern aller an der Baustelle beteiligten Unternehmen. Die Übergabe wird schriftlich festgehalten und muß mindestens folgende Angaben enthalten: Bezeichnung/Adresse der Baustelle Geplante Dauer (von/bis) Name des für die Baustelle gesamt verantwortlichen Unternehmens Name des Baustellenverantwortlichen Beschreibung (Büro, Einrichtungen, Art der Arbeiten, etc.) und Umfang der Baustelle (auch ört-

lich), geplante Tätigkeiten Liste beteiligter Kontraktoren (inkl. Verantwortlichen Ansprechpartner) Angaben zu benötigten behördlichen Bewilligungen (inkl. Verantwortlichkeiten) Angaben zu Kontrollen & Überprüfungen Angaben zu Risikoanalyse und Sicherheitsanforderungen inkl. Gefahrenquellen Angaben zu Notfallplänen Hinweis zur Abfallentsorgung Bestätigung der Übernahme durch Hauptkontraktor Nach Beendigung der Arbeiten wird die Betriebsstelle wieder an MOL Austria übergeben. Die Übergabe ist schriftlich festzuhalten (Formular F-04). Wichtig: Finden Projektarbeiten in klar definierten und abgrenzbaren Bereichen eines Betriebes statt, können auch nur die betroffenen Teilbereiche an den Kontraktor übergeben werden.

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3.2.2 Teilweise Schließung & Stillegung von Anlagenteilen: Ist aus Sicherheitsgründen nur eine teilweise Stillegung bzw. Außerbetriebnahme von Anlagenteilen während der Arbeiten notwendig, ist der Betriebsverantwortliche oder sein Vertreter darüber zu infor-mieren. Der Betriebsverantwortliche und seine Mitarbeiter sind dabei verpflichtet den Sicherheitsanwei-sungen des ausführenden Kontraktors Folge zu leisten. Dauert dies Unterbrechung länger (>2h) ist der zuständige Bereichsverantwortliche (Depots: Primary Storage & Distribution Manager; Tankstelle: Area/Sales Manager) zu Verständigen. Wichtig: Außer Betrieb genommene Anlagenteile sind eindeutig & dauerhaft zu kennzeichnen, und gegen unbeabsichtigte Inbetriebnahme zu sichern. In Betriebsstäten von Logistik (Depots) sind die An-forderungen gemäß Lock Out Tag Out (Anhang A-01 Arbeitsanweisung LOTO & Formular F-08) zu erfüllen. Tankreinigungsarbeiten an Tankstellen: Werden an Tankstellen Tankreinigungsarbeiten durchgeführt ist eine Stilllegung der gesamten tank-technischen Einrichtungen verpflichtend. Ob der übrige Bereich (z.B. Shop etc.) für den Kundenverkehr geöffnet bleiben kann, muß mittels Risikoanalyse überprüft werden und bedarf der Zustimmung des zuständigen HSE Verantwortlichen von MOL Austria. 3.2.3 Baustellenhandbuch: Im Zuge von Projektarbeiten/Baustellen (länger als 1 Tag, verschiedene Gewerke) wird durch Mol Aus-tria ein HSE Baustellenhandbuch aufgelegt. Das Handbuch liegt an der Betriebsstelle beim Betriebs-verantwortlichen auf. Es enthält: Inhaltsverzeichnis Baustellen LOG (Formular BF01) Ereignis LOG (Formular BF02) HSE Handbuch für Arbeiten in Betrieben von MOL Austria (HSE Handbuch Kontraktoren) Formulare (Arbeitserlaubnisscheine AES, Gefahrenanalyse Tagesarbeiten etc.) SIGE bzw. HSE Plan des jeweiligen Projektes Alarm & Notfallplan Aufbewahrung & Ablage notwendiger Unterlagen und Protokolle (z.B. ausgefüllte AES, Baustel-

lenbesprechung in chronologischer Reihenfolge – aktuelles zuerst!) Baustellen LOG: Jede Firma muß sich bei Ankunft auf der Baustelle ins Baustellen LOG eintragen. Folgende Informationen sind verpflichtend einzutragen: Name der Firma Angaben zur Tätigkeit Arbeitsbeginn bzw. Ende (Datum Uhrzeit) Ansprechpartner für Sicherheit vor Ort (inkl. Handynummer) Unterschrift Verantwortlicher Ereignis LOG: Dient zur Protokollierung von Besprechungen, außergewöhnlichen Ereignissen & Vor-fällen sowie der Dokumentation von Sicherheitsbegehungen. Wichtig: Jeder Kontraktor ist verpflichtet sich anhand der im Baustellenhandbuch abgelegten Unterla-gen & Protokolle über die Situation vor Ort sowie die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu informie-ren.

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3.2.4 Wartungs- Logbuch für Depots: Im Falle von Wartungsarbeiten in Mineralöldepots von MOL Austria muß sich jeder Kontraktor bei An-kunft im Betrieb und vor Arbeitsbeginn in das Wartungslogbuch des jeweiligen Standortes eintragen. Folgende Informationen sind dabei verpflichtend einzutragen: Name der Firma Angaben zur Tätigkeit Arbeitsbeginn bzw. Ende (Datum Uhrzeit) Ansprechpartner für Sicherheit vor Ort (inkl. Handynummer) Unterschrift Verantwortlicher 3.3 Sicherheitsanforderungen 3.3.1 Baustellenbereich & Arbeitsbereich Wartung: Baustellenbereiche sowie Bereiche in denen Wartungs- bzw. Reparaturtätigkeiten durchgeführt werden gelten als Sperrbereiche und müssen gesichert, und entsprechend gekennzeichnet sowie wo erforder-lich (Möglichkeit von Betreten durch Dritte) auch abgesperrt (Bauzaun, Scherengitter, etc.)sein. Die Ab-sperrung und Beschilderung muß auch für Dritte (z.B. Kunden) eindeutig erkennbar sein. Flatterband und Warnkegel sind als alleinige Absperrung nicht ausreichend. Entsprechende Feuerlösch-, Erste Hilfe und Notfallausrüstung muß durch den Kontraktor bereitgestellt werden. Sie muß jederzeit frei zugäng-lich sein, ihr Standort klar ersichtlich (Kennzeichnung). Alle Mitarbeiter müssen in deren Handhabung unterwiesen sein. Wichtig: Im Falle von Kraftstoffanlieferung an Tankstellen sind sämtliche Arbeiten im Außenbereich zu unterbrechen und dürfen erst nach Beendigung des Befüllvorganges wieder aufgenommen werden. Dies gilt sinngemäß auch für Depots (d.h. Arbeiten im direkten Umfeld der Ein- bzw. Auslagerungsein-heiten sowie an dafür benötigten Anlagenteilen sind einzustellen). 3.3.2 Tätigkeiten mit erhöhtem Risiko: Tätigkeiten mit erhöhtem Risiko sind insbesondere Arbeiten mit Zündgefährdung & Heißarbeiten Arbeiten in Bereich mit Explosionsgefahr (EX-Zone) Arbeiten in engen Räumen (z.B. Behälter) Arbeiten mit Absturzgefahr (Standhöhe >2m). Bestimmte Grabungs- & Aushubarbeiten Arbeiten an Energieführenden Anlagen und Anlagenteilen. Arbeiten bei denen schwere Lasten gehoben werden („critical lifting“) Für diese Tätigkeiten gelten besondere Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften, die strikt eingehalten werden müssen. Wichtig: Heißarbeiten und Arbeiten in Behältern sind nur nach schriftlicher Freigabe durch die MOL Technik oder HSE erlaubt. Vor Beginn jeglicher Arbeiten in Behältern muß der Kontraktor sowohl eine Befahrerlaubnis als auch eine Bescheinigung über die Gasfreiheit des betroffenen Anlagenteils ausstellen. Tätigkeiten mit erhöhtem Risiko dürfen nur von Personen mit ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache durchgeführt werden, d.h. die allenfalls erforderliche Kommunikation mit allen vor Ort befindli-chen Personen (Kunden, Mitarbeiter, Personal von drittfirmen etc.) und Einsatzkräften muß sicherge-stellt sein.

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3.3.3 Arbeiten mit speziellen Gefahrenquellen: Besondere Vorkehrungen müssen im Zusammenhang mit Gefahrenquellen getroffen werden, von de-nen Explosionen, Brände, Unfälle oder andere Gesundheits- und Umweltgefährdungen ausgehen kön-nen. Der Kontraktor muß daher sicherstellen, daß die gesamte verwendete Ausrüstung, alle Werkzeuge, sowie alle angewandten Maßnahmen, Verfahren und Kontrollmethoden sicher und in vollständigem Ein-klang mit allen nationalen und europäischen Gesundheits-, Sicherheit- und Umweltbestimmungen bzw. -gesetzen sind. Er ist verpflichtet vor Aufnahme seiner Tätigkeit eine Ermittlung und Beurteilung solcher Gefahren durch-zuführen und zu dokumentieren. Er muß Maßnahmen festlegen, damit es bei Durchführung der Tätig-keiten zu keiner Schädigung von Mensch und Umwelt oder Beschädigung von Anlagen/Einrichtungen kommt. Beispiele für besonders gefährliche Arbeiten sind: Arbeit mit Kränen bzw. Heben schwerer Lasten Arbeiten an Tankanlagen und Rohrleitungen Arbeiten an Zapfsäulen Arbeiten an Füllbühnen & Fülleinrichtungen Arbeiten an Waschanlagen Arbeiten an elektrischen Einrichtungen und Anlagen Arbeiten an/in Schachtanlagen Arbeiten mit Gerüsten und Leitern Arbeiten in engen Räumen Dacharbeiten Arbeiten in kontaminierten Bereichen Arbeiten mit Funkenbildung Umgang mit Asbest Wichtig: Zapfsäulen, KKS-Anlagen, Elektroanlagen und Pumpen sind immer abzuschalten und gegen Wiedereinschalten zu sichern. Absperreinrichtungen wie z.B. Ventile und Schieber sind ebenfalls ent-sprechend zu sichern. Dies ist insbesondere auch bei der Durchführung von Instandhaltungs- und Re-paraturarbeiten zu beachten.

3.3.4 Arbeiten in oder in der Nähe von EX-Zonen: Explosionsgefährdete Bereiche liegen in der Regel immer dort vor, wo feuergefährliche Stoffe in flüssi-ger oder gasförmiger Form gelagert, befördert oder abgefüllt werden (siehe Pkt. 3.1.1). Als Nahbereich gelten alle Bereiche von denen aus bei Funken erzeugenden Arbeiten eine Zündung von Gasgemischen in den explosionsgefährdeten Bereichen möglich ist. Wichtig: Auch Funkenflug aus weiter entfernten Bereichen, oder eine Zündung von Gasgemischen in tiefer gelegenen Räumen/Bereichen kann eine Explosion verursachen! Folgende Arbeiten gelten jedenfalls als Arbeiten mit Zündgefahr: Arbeiten die zündfähige Funken erzeugen können (z.B. Stemmarbeiten, Metallschneiden etc.) Schweiß-, Heiß- & Flexarbeiten (Winkelschleifer) Gebrauch von offenem Feuer sowie glühenden Materialien Arbeiten mit nicht funkenarmen Werkzeug Arbeiten mit nicht ex-geschützten Arbeitsgeräten und Maschinen Schläge auf rostigen Stahl (in Verbindung mit Spuren von Aluminium, Magnesium oder Schwe-

fel)

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In allen anderen Fällen muß die Gefahr einer Zündgefährdung mittels Gefahren & Risikoanalyse ermit-telt werden. Wichtig: Funken können auch bei Gebrauch von Aluminiumgegenständen oder durch statische Aufla-dung entstehen! Diese Arbeiten dürfen grundsätzlich weder im EX-Bereich noch im Nahbereich von explosionsgefähr-deten Bereichen durchgeführt werden. Ist die Ausführung solcher Arbeiten unbedingt erforderlich, so sind diese nur unter Einhaltung bestimmter Vorgaben (Durchführung von Heißarbeiten) und nach Aus-stellung eines Erlaubnisscheines (Pkt. 3.4) durchzuführen. Im Bereich von Dom- und Füllschächten sowie Auffangwannen & Füllbühnen und allen Ex-Zonen besteht jedenfalls erhöhte Gefahr durch Gase und Dämpfe. Daher ist vor Arbeitsbeginn die Gaskon-zentration zu messen und zu dokumentieren. Daraus können sich zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ableiten (z.B. Fremdbelüftung, Atemschutz, Einsatz von funkenarmen Werkzeugen etc.). Während der gesamten Dauer der Arbeiten in diesen Bereichen ist die Gaskonzentration mittels eines Gasmessge-rätes permanent zu überwachen, geeignete Feuerlöscher müssen bereitgehalten werden. Wichtig: Schächte ab 1,20 m Tiefe gelten als enger Raum! 3.3.5 Arbeiten mit Zündgefährdungen: Arbeiten mit Zündgefährdungen dürfen erst dann begonnen werden, wenn ein gültiger Erlaubnisschein (siehe Pkt.3.4.3) ausgestellt ist, und alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen umgesetzt sind. Der Kontraktor ist dafür verantwortlich, daß alle im „Erlaubnisschein für Arbeiten mit Zündgefährdung“ aufgeführten notwendigen Sicherheitsmaßnahmen durch seine Mitarbeiter umgesetzt und eingehalten werden. Folgende Sicherheitsmaßnahmen sind abhängig von der jeweiligen Situation (Angabe in Erlaubnis-schein) einzuhalten: Stillegen von Zapfsäulen Befüllverbot von Behältern Permanente Überwachung der Gaskonzentration Anlagen spannungsfrei schalten und gegen Wiedereinschalten sichern Verwendung von ex-geschützten bzw. nicht funkenziehendem Werkzeug Maßnehmen gegen elektrostatische Aufladung (z.B. Erdung, antistatische Kleidung) Gasdichter Zaun Dichte Abdeckung (z.B. nichtbrennbare Abdeckung mit mind. 10cm nassen Sand oder gleich-

wertig) von Schächten, Kanaleinläufen, Benzinabscheider, Fenster etc. im Umkreis von mind. 10 m. Abschirmungen gegen Funkenflug bei Schweißen, Flexen, Brennen, Fugenschneiden (z.B. Fahrbahn) etc.

Bereiche in denen Arbeiten mit Zündgefährdungen durchgeführt werden sind eindeutig zu kennzeich-nen. Bei Arbeiten im Verkehrsbereich sind zusätzlich Absperrmaßnahmen notwendig. Bei schlechter Sicht oder Nacht müssen zusätzlich Warnleuchten aufgestellt werden. Ein Feuerlöscher der Brand-klasse B oder ABC (mind. 6kg) ist bereitzuhalten. Nach Abschluß der Arbeiten müssen alle feuergefähr-lichen Materialien und Zündquellen entfernt werden. Der Arbeitsbereich muß laufend kontrolliert wer-den, bis alle bearbeiteten Materialien auf Umgebungstemperatur abgekühlt sind. Bei Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen oder akuten Gefährdungen können der Betriebsverant-wortliche oder ein Vertreter von MOL Austria die Arbeiten einstellen lassen. Wichtig: Heißarbeiten (Schweißen, Flämmen etc.) und andere Arbeiten mit Zündgefährdung (z.B. Fle-xen etc.) dürfen nur nach schriftlicher Erlaubnis von MOL AT oder eines durch MOL AT befugten Be-auftragten durchgeführt werden. In Ausnahmefällen kann die Erlaubnis auch mündlich erteilt werden. In diesem Falle ist dies am AES entsprechend zu dokumentieren. (Durch wen, Datum & Uhrzeit)

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3.3.6 Arbeiten mit Maschinen mit Elektro- oder Verbrennungsmotor: Sämtliche Maschinen bzw. Geräte mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren dürfen in explosionsgefähr-deten Bereichen nur dann eingesetzt werden, wenn sie über die für die entsprechenden Zonen notwen-dige gültige Zulassung verfügen. Grundsätzlich dürfen nur solche Maschinen und Geräte eingesetzt werden, die allen geltenden Vor-schriften entsprechen, geprüft sind und gültige Prüfzeichen aufweisen. Unbeaufsichtigt arbeitende Ge-räte, wie z.B. Entwässerungspumpen, müssen einen deutlichen Hinweis zum Abschalten des Motors tragen. Benötigte Kraft- und Schmierstoffe dürfen nur nach Abstimmung mit dem Baustellenverantwortlichen und dem Vertreter des Betriebes gelagert werden. Die Lagerung muß unter Einhaltung allfälliger ge-setzlicher Regelung so erfolgen, daß eine Gefährdung von Mensch und Umwelt sowie Eigentum Dritter nicht zu erwarten ist. Alle Fahrzeuge dürfen nur von entsprechend geschulten und qualifizierten Personen geführt werden. Sie dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen abgestellt werden. 3.3.7 Arbeiten mit sicheren Einrichtungen, Materialien, Werkzeugen und Gerä-

ten: Jeder Kontraktor darf nur solche Einrichtungen, Geräte, Materialien und Werkzeuge verwenden oder einbauen, die allen geltenden Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs-, Umweltschutz- und sonstigen darauf anzuwendenden Vorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln und dem Stand der Technik entsprechen. Grundsätzlich dürfen nur geprüfte, mit Prüfvermerk versehene Einrichtungen, Geräte und Werkzeuge eingesetzt werden. Alle Materialien dürfen nur für den jeweils vorgesehenen und zugelassenen Anwendungsbereich verwendet werden. Er ist verpflichtet dafür zu sorgen, daß deren Handhabung und Verwendung so erfolgt, daß eine Ge-fährdung von Mensch und Umwelt sowie Eigentum Dritter vermieden wird. Bei der Anwendung müssen alle zutreffenden Vorschriften, Normen und technischen Bestimmungen beachtet und eingehalten werden. Leitern: Leitern müssen vor jedem Einsatz auf Schäden untersucht werden Leitern dürfen nur für kurzfristigen Gebrauch und leichte Arbeiten verwendet werden. Die maximal zulässige Höhe darf nicht überschritten werden. Leitern sind gegen Wegrutschen zu sichern Anlegeleitern müssen mindestens 1m über das Objekt hinausragen Wichtig: Bei länger dauernden Arbeiten oder schweren Arbeiten, bei denen beide Hände gebraucht werden muß ein Gerüst oder eine Hubarbeitsbühne verwendet werden. Gerüste, Fahrgerüste & Hubarbeitsbühnen: Sicherer Stand notwendig Fahrgerüste & Hubarbeitsbühnen müssen gegen Wegrollen gesichert sein Sicherer Zugang zu Plattformen muß gewährleistet sein. Stationäre Baugerüste dürfen nur von Fachleuten aufgestellt und verändert werden. Stationäre Baugerüste müssen vor Verwendung durch eine Sachkundige Person geprüft und

freigegeben werden. Wichtig: Gerüste müssen vor dem Einsatz durch eine entsprechende qualifizierte Person nachweislich auf Eignung/Sicherheit überprüft werden. Diese Freigabe muß am Gerüst dokumentiert werden (mind. Name Datum).

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Elektrische Geräte und Einrichtungen: Nur geprüfte Geräte dürfen verwenden werden Geräte mit beschädigten teilen (z.B. Kabel, Stecker etc.) dürfen nicht verwendet werden 3.3.8 Kräne, Bagger und Baumaschinen: Kräne, Bagger und sonstige Baumaschinen dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn alle gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen und Prüfungen durchgeführt und im Prüfbuch dokumentiert sind. Nach-weise über die ordnungsgemäß durchgeführten Überprüfungen müssen vor Ort vorhanden sein. Sie dürfen nur von solchen Personen betrieben und geführt werden die über die notwendige Ausbildung und Fachkenntnis verfügen. Die Standorte sind so zu wählen, daß keinerlei Beschädigungen auftreten können. Dabei ist auch auf ausreichenden Abstand zu Gruben und Schächten zu achten. Für die Standfestigkeit von Kränen sind die jeweiligen Kranfahrer verantwortlich. Sie müssen sich vor Aufstellung eines Kranes über etwaige Besonderheiten des Aufstellungsortes informieren. Der Aufenthalt in Schwenk- und Arbeitsbereichen ist streng untersagt. Im Falle von unübersichtlichen Situationen sind Einweiser bereitzustellen. Vor Beginn von Aushubarbeiten ist die Lage von Rohrleitungs- und Kabeltrassen festzustellen und kenntlich zu machen. (siehe auch Pkt. 3.3.12) Hebearbeiten mit schwerem Gerät und/oder einem Schwenkbereich der Last über sensible Anlagebereich (z.B. produktführende Leitungen, Tanks etc.) gelten als Tätigkeit mit hohem Risiko. In diesem Fall sind die Bestimmungen des Arbeitserlaubnis-scheinsystems anzuwenden und ein entsprechender AES auszustellen sowie ein Einsatzplan zu erstel-len. 3.3.9 Arbeiten an elektrischen Anlagen: Alle Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen grundsätzlich nur von ausgebildeten und zugelassenen Elektrikern durchgeführt werden. Service- Monteure, die keine Berufsausbildung als Elektriker abge-schlossen haben, dürfen geringfügige und eingeschränkte Elektroarbeiten ausführen, wenn sie durch den Elektrokonzessionsträger ihrer Firma entsprechend nachweislich geschult sind. Sämtliche Elektroarbeiten sind unter Berücksichtigung der zutreffenden Gesetze, Vorschriften, Normen und Vorgaben von MOL Austria durchzuführen. Werden Arbeiten in der Nähe von spannungsführenden Teilen durchgeführt, dürfen Leitern aus Metall nicht verwendet werden. Kabelkanäle müssen nach der Kabelverlegung unverzüglich gemäß den Vorgaben von MOL Austria verschlossen werden. Wichtig: Bei allen Arbeiten an elektrischen Anlagen sind die folgenden Sicherheitsregeln immer einzu-halten: Freischalten Gegen Wiedereinschalten sichern Spannungsfreiheit prüfen Erden & Kurzschließen Benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

Für die Arbeit an Anlagen mit einer Spannung ab 1000V ist ein gültiger Arbeitserlaubnisschein notwen-dig.

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3.3.10 Abbrucharbeiten: Ohne die vorherige Genehmigung durch MOL Austria dürfen Abbrucharbeiten nicht durchgeführt wer-den. Vor Beginn muß durch den Kontraktor das Gelände überprüft und der Gesamtbestand möglicher vorhandener gefährlicher Materialien ermittelt werden. Weitere Schritten müssen darauf mit MOL Aus-tria abgestimmt und vereinbart werden. Der Kontraktor trägt die alleinige Verantwortung dafür, daß alle Produktbestände entfernt werden; sämtliche Produktführenden Einrichtungen frei von Gasen und Dämpfen sind; alle Elektrokabel stromlos sind; Kontaminiertes Erdreich und Material darf nur unter Überwachung eines durch Rahmenvertrag bestell-ten Gutachters in Absprache mit MOL Austria durch einen befugten Entsorger entsorgt werden. Vor Beginn von Abbrucharbeiten muß die Gefahrenzone abgesperrt, gekennzeichnet und gegen das Betreten durch Unbefugte gesichert werden. Asbest: Asbest ist krebserregend und unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Handhabung und Entsorgung. Wird in einem Gebäude Asbest vermutet, sind durch einen gemäß Rah-menvertrag bestellten Gutachter in Absprache mit MOL Austria die notwendigen Maßnahmen zu planen und durch geeignete Firmen vornehmen zu lassen. 3.3.11 Umgang mit Gefahrstoffen: Mineralölprodukte sind nicht nur feuer- und explosionsgefährlich, sondern auch gesundheitsschädlich. Daher müssen Gefahren- und Schutzhinweise auf der Tankstelle beachtet werden. Kontraktoren, deren Arbeitnehmer mit Gefahrstoffen umgehen, müssen die entsprechenden Betriebs-anweisungen erstellen und die Arbeitnehmer vor Beginn der Arbeiten nachweislich über die notwendi-gen Sicherheitsanforderungen unterweisen. Eine Übersicht über die verwendeten gefährlichen Arbeits-stoffe muß zusammen mit den jeweiligen Sicherheitsdatenblättern auf jeder Baustelle aufliegen. Wichtig: Zum Entfetten dürfen keinerlei organische Lösungsmittel oder ähnliche potentiell umweltge-fährdende Substanzen verwendet werden. 3.3.12 Durchführung von Aushubarbeiten: Bei der Durchführung von Aushubarbeiten muß insbesondere auf vorhandene Mineralöllagerbehälter, Rohrleitungen, stromführende Kabel und andere Versorgung- oder Entsorgungseinrichtungen (Wasser-leitungen, Abwasserkanäle, Ölabscheider etc.) geachtet werden. Vor Aufnahme der Aushubarbeiten muß sich der Kontraktor vergewissern, ob im betroffenen Erdreich Einrichtungen vorhanden sind die im Zuge der Arbeiten beschädigt werden können. Diese sind in Lage-, Rohrleitungs- und Entwässerungsplänen dokumentiert. Zu beachte ist außerdem, daß in Einzelfällen auch Leitungen der öffentlichen Wasser- und Energiever-sorgung durch das Betriebsgelände führen können. Werden während der Aushubarbeiten Versorgungsleitungen, Kraftstofflagertanks oder Rohrleitungen beschädigt, müssen unverzüglich die notwendigen Sicherungsmaßnahmen getroffen werden um den Schaden zu begrenzen. In diesem Falle sind MOL Austria und der Betriebsverantwortliche (Lagerleiter, Tankstellenpartner) unverzüglich zu Informieren (siehe Pkt.3.7.1). Vor Anschluß oder Verlegung öffentlicher Versorgungsleitungen ist die schriftliche Genehmigung des jeweils zuständigen Betreibers einzuholen.

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Fundamente dürfen grundsätzlich nicht ohne Erlaubnis untergraben werden. Bei notwendigen Unter-grabungen muß in Absprache mit MOL Austria vor Ausführung der Arbeiten die geeignete Vorgangs-weise schriftlich festgehalten werden. Alle Baugruben und Gräben sind durch geeignete Maßnahmen, entsprechend den gesetzlichen Vorga-ben und Regeln der Technik gegen nachrutschendes Erdreich zu sichern und durch geeignete Maß-nahmen abzusichern. Für Aushubarbeiten mit mehr als 0,5m Tiefe ist eine schriftliche Genehmigung (Erlaubnisschein, Pkt. 3.4.5) notwendig. Aushubarbeiten mit einer Tiefe von mehr als 6 m müssen durch einen zugelassenen und befugten Ziviltechniker geplant und überwacht werden. 3.3.13 Durchführung von Arbeiten in engen Räumen und Behältern: Behälter dürfen nur befahren werden, wenn es keinerlei andere Möglichkeit zur Durchführung der Ar-beiten gibt. Diese Arbeiten dürfen nur unter Einhaltung der besonderen Sicherheitsbestimmungen (Ar-beit in engen Räumen), durchgeführt werden. Vor Beginn der Arbeiten ist ein Befahrerlaubnisschein auszustellen. Die gesetzlichen Vorgaben sind in jedem Fall zu beachten und einzuhalten. Eine Konti-nuierliche Überwachung der Gaskonzentration (Ex & Sauerstoff) ist jedenfalls erforderlich. Ein Einstieg in einen Behälter (z.B. Tank) ist nur unter der Anwesenheit von mindestens 2 weiteren Personen zur Sicherung erlaubt. Im Falle von unterirdischen Behältern sowie liegenden Behältern bei denen der Ein-stieg von oben erfolgt muß die Sicherung der einsteigenden Person mittels Dreibein und Winde erfolgen. Als Arbeiten in engen Räumen gelten jedenfalls Arbeiten in den folgenden Bereichen: Lagerbehälter Gruben ab einer Tiefe von 1,20m Schächte (Dom-, Füll-, Umschalt-, Kanal-, E-Schächte) ab einer Tiefe von 1,20m Abscheider Gräben ab Tiefe von 1,20m Bereiche mit eingeschränkter Belüftung Bereiche mit eingeschränkter Fluchtmöglichkeit Arbeiten in engen Räumen dürfen ohne die Verwendung von Atemschutzgeräten nur durchgeführt wer-den wenn eine ausreichende Belüftung sichergestellt ist und die Sauerstoffkonzentration > 20% ist. Die Sauerstoffkonzentration ist laufend zu überwachen. In Bereichen mit eingeschränkter Belüftung ist das Tragen von Meßgeräten (EX & Sauerstoff) mit Alarmfunktion verpflichtend. Reinigung von unterirdischen Treibstoffbehältern: Für die Reinigung von unterirdischen Behältern in denen explosive Gase/Atmosphäre vorhanden sein können (z.B. Benzintank etc.) sind folgende technische Mindestanforderungen notwendig: Tankreinigungsfahrzeug mit Hochleistungspumpe Sicherung mittels Dreibein & Winde Reinigung nur durch qualifiziertes Personal (geprüfte Tankreiniger) Wichtig: Ohne schriftliche Erlaubnis durch MOL Austria dürfen Behälter nicht befahren werden! 3.3.14 Absturzsicherung: Bei Arbeiten in großer Höhe, insbesondere auf Leitern und Dächern besteht Absturzgefahr. Es müssen geeignete Absturzsicherungen verwendet werden. Dabei müssen die entsprechenden Unfallverhü-tungsvorschriften und gesetzlichen Vorschriften ohne Ausnahme beachtet werden.

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Stand: 31. Dezember 2015

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Für Arbeiten mit einer Standhöhe von über 2 m ist ein Erlaubnisschein verpflichtend (siehe Pkt. 3.4). Die notwendigen Absturzsicherungsmaßnahmen müssen darin festgeschrieben werden. Es dürfen nur geeignete und zugelassene Absturzsicherungen verwendet werden. 3.3.15 Absperrungen: Der Kontraktor muß durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, daß weder durch die durchgeführten Arbeiten noch die Baustelle an sich für Fußgänger oder Fahrzeuge sowohl innerhalb als auch außerhalb des Baustellenbereiches Gefahren bestehen. Baustellen die teilweise unbeaufsichtigt bleiben müssen zwingend mittels Baustellenzaun gesichert werden, der Eingang ist zu versperren. Wichtig: Auch innerhalb des Bauzaunes ist bei Bedarf (Baugruben, Abrißbereiche, weiter bestehende EX-Bereiche etc.) eine zusätzliche Absicherung und Kennzeichnung zu errichten. 3.3.16 Persönliche Schutzausrüstung PSA: Der Kontraktor muß für seine Arbeitnehmer und die der von ihm beauftragten Subkontraktoren die not-wendige und geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung stellen. Er muß alle be-troffenen Personen über den bestimmungsgemäßen Gebrauch nachweislich unterweisen. Sicherheitsschuhe mit durchtrittsicherer Sohle (gem. EN 20345) sowie Anstoßkappe (EN 812) oder je nach Tätigkeit und Gefährdung Schutzhelm (EN 397) sind für alle auf Tankstellen und Lägern tätigen (Bau oder Wartungsarbeiten) Personen verpflichtend, Dies gilt im Falle von Baustellen auch für Besu-cher. Ausnahmen für bestimmte Bereiche und Tätigkeiten müssen vom Baustellenverantwortlichen in Absprache mit MOL Austria genehmigt werden. Wichtig: Werden Tätigkeit bei aufrechtem Betrieb an der Tankstelle/Betriebsstelle durchgeführt, ist bei allen Arbeiten im Freien zusätzlich eine Warnweste (EN 471) zu tragen. Bei allen Arbeiten in EX-Bereichen müssen elektrostatisch leitfähige Schuhe und Bekleidung (gem. EN 1149, inkl. ev. Warnweste) getragen werden. Unterwäsche und Shirts müssen aus Baumwolle sein. Bei Arbeiten in Mineralöllager & Abfülleinrichtungen muß die Arbeitskleidung auch hitze- & flammbeständig sein (EN ISO 11612) 3.3.17 Koordination von Arbeiteten mehrerer Kontraktoren an einer Baustelle: Werden mehrere unabhängige Kontraktoren auf einer Baustelle beschäftigt, so wird von MOL Austria ein gemeinsamer Sicherheitskoordinator bestimmt. Er übernimmt auch alle Aufgaben gemäß § 8 ASchG. bzw. §§ 4, 5 BauKG. Alle Personen (inklusive Mitarbeiter der Tankstelle bei aufrechtem Betrieb) die sich auf der Baustelle aufhalten, sind verpflichtet seinen Weisungen Folge zu leisten, soweit sie Arbeitssicherheit, Gesund-heits- oder Umweltschutz betreffen. Seine Weisungsbefugnis umfaßt auch ein Verbot jeglicher Tätig-keiten sowie den Aufenthalt auf dem Betriebsgelände. Vor der täglichen Arbeitsaufnahme müssen sich alle Kontraktoren mit dem Sicherheitskoordinator ab-stimmen (tägliche Baustellenbesprechung). Darüber ist ein Protokoll zu führen. Anmerkung: Im Falle von komplexen Arbeiten mit hohem Risiko (siehe 3.1.6) ist die ständige Anwe-senheit einer entsprechend qualifizierten Person zur Überwachung der Sicherheitsbestimmungen erfor-derlich.

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3.4 Arbeiten mit Erlaubnisschein und spezieller Freigabe: 3.4.1 Arbeiten mit besonderem Gefährdungspotential: Ergibt die durchgeführte Risikoanalyse, daß es sich bei der geplanten Tätigkeit um eine mit hohem Gefährdungspotential handelt, ist eine entsprechende Freigabe bzw. die Verwendung eines Arbeitser-laubnisscheines (AES) notwendig. Folgende Arbeiten sind dabei jedenfalls Arbeiten mit besonderem Gefährdungspotential und bedürfen immer einer schriftlichen Erlaubnis (Arbeitserlaubnisschein AES).

1. Heißarbeiten (Schweißen, Löten, Schneiden, Schleifen etc.) 2. Alle Arbeiten in EX-Zonen 3. Arbeit in Behältern und engen Räumen 4. Bestimmte Bauarbeiten wie Grabungs- und Aushubarbeiten (mehr als 0,5m Tief). 5. Arbeiten in großer Höhe (Standhöhe über 2m) 6. Arbeiten an Energie bzw. Produktführenden Anlagen und Anlagenteilen. 7. Kritische Hebearbeiten

Wichtig: Die beabsichtigte Durchführung von Heißarbeiten ist vorab an MOL HSE/Technik zu melden und muß schriftlich freigegeben werden. Für das Befahren von Behältern ist eine schriftliche Genehmi-gung durch MOL HSE/Technik erforderlich. 3.4.2 Grundlagen des Erlaubnisscheinsystems: Zur Durchführung von Arbeiten mit besonderem Gefährdungspotential (siehe 3.3.1) ist eine schriftliche Erlaubnis notwendig. Dies gilt auch, wenn die Baustelle dem Kontraktor übergeben wurde. Folgende Formulare sind zu verwenden: E-01 Erlaubnisschein für Arbeiten mit Zündgefährdung E-02 Erlaubnisschein für Arbeiten in Behältern und engen Räumen E-03 Erlaubnisschein für Aushubarbeiten E-04 Erlaubnisschein für Arbeiten in Höhen über 2m (Absturzsicherung) E-05 Erlaubnisschein für Arbeiten mit Isolierung von Energie E-06 Erlaubnisschein für kritische Hebearbeiten T-01 Protokoll Gasfreiheitsprüfung Für kritische Hebearbeiten gelten die Bestimmungen sinngemäß. Das Freigabe Formular ist vom aus-führenden Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Werden Hochrisiko Arbeiten durchgeführt, die vom AES System nicht erfaßt werden, ist vorab eine Freigabe durch MOL einzuholen. 3.4.2.1 Ausstellung von Erlaubnisscheinen: Die Ausstellung darf nur durch befähigte und ausdrücklich dazu bestimmte Personen (Sachkundige Person, AES -Aussteller) erfolgen. Als Sachkundiger gilt eine Person, die mit den Gefahren in Betrieben der Mineralölindustrie bzw. an Tankstellen und den erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen und Verhal-tensregeln bei den jeweiligen Arbeiten vertraut ist. Der Kontraktor ist dafür verantwortlich daß die not-wendigen Sicherheitsmaßnahmen vor Ort angeordnet, umgesetzt und deren Einhaltung auch kontrol-liert werden. Störungsbehebung: Befähigter und an MOL gemeldeter Mitarbeiter des Kontraktors. – Gegenzeichnung zuständiger

Mitarbeiter des Betriebes.

Wartungsarbeiten: MOL Techniker oder befähigter und an MOL gemeldeter Mitarbeiter des Kontraktors. – Gegen-

zeichnung zuständiger Mitarbeiter des Betriebes.

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Baustellen (ohne aufrechtem Betrieb): MOL Techniker oder für die Dauer der Baustelle bestellten Sicherheitsexperten des Kontrak-

tors. – Gegenzeichnung Baustellenleiter.

Baustellen (mit aufrechtem Betrieb): MOL Techniker oder für die Dauer der Baustelle bestellten Sicherheitsexperten des Kontrak-

tors. – Gegenzeichnung zuständiger Mitarbeiter des Betriebes. Die Ausstellung kann in allen Fällen auch durch den zuständigen Techniker von MOL Austria erfolgen. Mitarbeiter von Kontraktoren die befugt sind Erlaubnisscheine auszustellen, müssen vom Kontraktor an MOL Austria schriftlich gemeldet werden und benötigen eine schriftliche Erlaubnis ihres Unternehmens (Letter of Authorithy). Die Meldung muß mindestens folgende Inhalte umfassen: Name des Mitarbeiters Erreichbarkeit (Mobiltelefonnummer) Zuständigkeit (Bereich fachlich & örtlich, falls zutreffend auch zeitlich) Angabe welche Arbeiten durch den MA freigegeben werden können Angaben zur Qualifikation Bestätigung des Unternehmens daß MA zur Durchführung befähigt und entsprechend geschult

ist. Eine Kopie dieser Meldung ist immer mitzuführen und muß den ausgestellten AES beigelegt werden. Wichtig: Bei Heißarbeiten und im Falle von Befahren von Behältern ist durch den Sicherheitsverant-wortlichen oder seinen befugten Vertreter für das jeweilige Projekt alle 4 Stunden eine Kontrolle vor Ort durchzuführen. Diese Kontrollen sind zu dokumentieren (F-06 HSE Check). 3.4.2.2 Pflichten des AES Ausstellers & Sachkundiger Ausführender: AES Aussteller: Er darf, ausgenommen bei Wartungsarbeiten (ohne Heißarbeiten und betreten enger Räume)

nicht direkt die gefährlichen Tätigkeit durchführen. Er muß die Einhaltung der im AES festgelegten Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit (vor Arbeitsbeginn, mindestens alle 4 h, nach Unterbrechungen wie z.B. Pausen etc.) überprüfen. Ergeben sich relevante Abweichungen in Umfang bzw. Ablauf der Arbeit oder im Umfeld bzw. der Witterung ergeben, sind die Arbeiten einzustellen. Der AES-Aussteller überprüft den AES und ergänzt ihn falls notwendig (Teil des Management of Change -MOC). Nach Vorfällen und/oder Beinaheunfällen ist die Arbeit sofort einzustellen. Unter Berücksichti-gung des Geschehens ist ein neuer AES auszustellen. Er muß während der gesamten Arbeitszeit auf der Baustelle/Einsatzstelle anwesend sein. Verläßt er den Einsatzort muß er einen „Sachkundigen Ausführenden“ einsetzen.

Sachkundiger Ausführende (SA): Er darf nur nach Anweisung des AES-Ausstellers die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen

umsetzen und überwachen. Bestätigt mittels Unterschrift notwendige Sachkenntnis sowie Einweisung durch AES - Aus-steller. Überprüft festgelegte Sicherheitsmaßnehmen regelmäßig (z.B. vor Arbeitsbeginn, nach Pau-sen etc.) auf Wirksamkeit. Veranlaßt bei relevanten Abweichungen bei Umfang, Ablauf oder im Umfeld der Arbeiten bzw. nach Vorfällen und Beinaheunfällen die Einstellung der Arbeiten. Bestätigt mittels Unterschrift nach Beendigung der Arbeiten den sicheren Zustand der Anlage.

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Wichtig: Nach Einstellung der Arbeiten durch den SA verliert der AES seine Gültigkeit. Die Arbeit darf erst wieder nach Ausstellen eines neuen AES durch einen autorisierten AES Aussteller aufgenommen werden.

3.4.2.3 Umfang & Gültigkeit: Jeder Erlaubnisschein gilt nur für die angeführten Arbeiten im darin bestimmten Bereich. Arbeiten meh-rere Kontraktoren im selben Bereich, so benötigt jeder Kontraktor einen eigenen Arbeitserlaubnisschein. Die Gültigkeitsdauer beträgt den darin definierten Zeitraum. Können die Arbeiten in diesem Zeitraum nicht fertig gestellt werden kann die Dauer verlängert werden. Die maximale Gültigkeitsdauer beträgt 12 Stunden (inklusive Verlängerungen). Wichtig: Jede nachträgliche Veränderung am ausgefüllten Arbeitserlaubnisschein ist strengstens ver-boten.

3.4.3 Erlaubnisschein für Arbeiten mit Zündgefährdung: Arbeiten mit Zündgefährdung dürfen ohne gültigen Arbeitserlaubnisschein nicht durchgeführt werden. Dazu zählen insbesondere: alle Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen (EX-Zonen) Schweißarbeiten und Arbeiten bei denen Erhitzen verwendet wird Arbeiten mit offener Flamme Metallbearbeitung (Bohren, Schneiden, Schleifen) mit Möglichkeit zur Funkenbildung Einsatz von Winkelschleifern („Flex“) Arbeiten an allen Einrichtungen und Anlagen bei denen es zu einer Erwärmung über 50°C

kommt. Arbeiten an Anlagenteilen in denen brennbare Flüssigkeiten oder andere chemische Substan-zen enthalten sind oder waren. Alle anderen Arbeiten mit erhöhter Brandgefahr

Sind Arbeiten mit Zündgefährdung erforderlich, muß der Kontraktor den Umfang der Arbeiten sowie die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen mit MOL Austria und gegebenenfalls dem Betriebsverantwortli-chen oder seinem Vertreter abstimmen. MOL Austria sowie der Verantwortliche des Betriebes müssen immer über Zeitpunkt, Dauer und Umfang der Arbeiten informiert sein. Vor Beginn der Arbeiten muß die Gasfreiheit mittels eines zugelassenen und geeichten Gasmessgerätes (Explosimeter) überprüft wer-den (siehe auch 3.4.). Die Gasfreiheit ist während der Heißarbeiten mittels geeigneter Einrichtung kon-tinuierlich zu überwachen. Werden Heißarbeiten in EX-Zonen durchgeführt, ist diese Überwachung ent-sprechend zu dokumentieren (z.B. Eintrag Meßwerte mind. alle 20 Min. in Protokoll). Wichtig: Bei aufrechtem Betrieb sind alle Mitarbeiter des Betriebes vom Kontraktor über die notwendi-gen Sicherheitsvorkehrungen und allfällige Einschränkungen des laufenden Betriebs zu informieren.

3.4.4 Erlaubnisschein für Arbeiten in Behältern & engen Räumen: Alle Arbeiten in Behältern oder engen Räumen (siehe Pkt. 3.2.13) dürfen ohne gültigen Arbeitserlaub-nisschein nicht durchgeführt werden. Als Arbeit in engen Räumen gelten auch Tätigkeiten bei denen sich der Durchführende außerhalb des Behälters/Bereichs befindet und sich in den Bereich lehnt um Arbeiten innerhalb des Bereichs durchzuführen. Wichtig: Entsprechende Messungen auf Gasfreiheit sind in allen Fällen verpflichtend durchzuführen und zu dokumentieren. Bei allen Arbeiten ist die Gaskonzentration kontinuierlich zu überwachen (siehe 3.4.8 Messung von Gasfreiheit).

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3.4.5 Erlaubnisschein für Aushubarbeiten: Aushubarbeiten dürfen grundsätzlich nur in Abstimmung mit der Abteilung Technik durchgeführt wer-den. Ab einer Tiefe von 0,5m ist zusätzlich ein gültiger Arbeitserlaubnisschein notwendig. 3.4.6 Erlaubnisschein für Arbeiten in großer Höhe: Arbeiten in großer Höhe (Standhöhe über 2m) dürfen nur mit gültigem Arbeitserlaubnisschein durchge-führt werden. Er gilt auch als Schutzplan gegen Herabfallen von Personen & Gegenständen. Neben der entsprechenden Absturzsicherung für die durchführenden Personen sind dabei auch Maßnahmen ge-gen das Herabfallen von Gegenständen bzw. zum Schutz von Personen die sich unterhalb des Arbeits-bereiches befinden können zu berücksichtigen. Ist die Verwendung individueller Absturzsicherungen (z.B. Auffanggurt, Höhensicherheitsgerät EN 360) erforderlich dürfen nur die vorgesehen und entspre-chend geprüften Anschlagpunkten verwendet werden. 3.4.7 Erlaubnisschein für Arbeiten mit Isolierung von Energie: Arbeiten an Anlagen(-teilen) mit elektrischer, prozeßtechnischer, hydraulischer oder sonstiger Energie (z.B. CNG, LPG, Fernwärme, etc.) bzw. die gefährliche Stoffe (z.B. Produkt) enthalten dürfen nur durch-geführt werden wenn vor Beginn der Arbeiten die Energie abgeschaltet wurde; die Restenergie/Restinhalt kontrolliert entladen/entleert wurde; die Wirksamkeit der Isolierung getestet wurde; Zusätzlich ist bei Arbeiten in Mineralöllagereinrichtungen das LOTO (Lock Out Tag Out). Verfahren (siehe Anhang A-01 Arbeitsanweisung LOTO) anzuwenden. Wichtig: Im Falle von elektrischer Energie ist ab einer Spannung von 1000V ein AES auszustellen. 3.4.8 Erlaubnisschein für kritische Hebearbeiten: Kritische Hebearbeiten sind grundsätzlich alle Arbeiten bei denen schweres Gerät (z.B. mobiler oder fixer Kran) zum Einsatz kommt oder wenn Lasten über technologisch wichtige (Beschädigung durch herabfallende Last kann zu Ausfall der Betriebseinrichtung führen) bzw. kritische Bereiche (Herabfal-lende Lasten können zu schwerwiegende Vorfälle auslösen). Es dürfen nur geeignete und zugelassene Geräte verwendet werden. Diese müssen ordnungsgemäß gewartet und in gutem technischen Zustand sein, sowie gemäß den geltenden gesetzlichen Anforderungen überprüft sein. Die gültigen Prüfzertifi-kate sind mitzuführen und müssen auf Verlangen von MOL AT jederzeit vorgelegt werden. Personen die diese Geräte bedienen müssen nachweislich die dafür notwendige Ausbildung & Befähigung besit-zen. Im Falle von Hebearbeiten sind insbesondere auch folgende Anforderungen zu berücksichtigen: Die Auswahl der Methode bzw. des Gerätes darf nur von dafür befähigten Personen erfolgen Bedienungsanleitung & Vorschriften des Herstellers sind immer zu beachten Geräte & Hilfsmittel dürfen nur für den vorgesehen Zweck verwendet werden Ladesicherung darf nur durch entsprechend befähigte & ausgebildete Personen erfolgen Vor Beginn der Hebetätigkeit ist eine visuelle Überprüfung durch eine geeignete Person durch-

zuführen Den Anweisungen des Kranfahrers ist Folge zu leisten Wichtig: Der Gefahrenbereich ist entsprechend zu sichern. Aufenthalt im Schwenkbereich bzw. unter schwebender Last ist verboten.

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3.4.9 Protokoll über die Messung von Gasfreiheit: Werden Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen und/oder engen Räumen durchgeführt (inklusive alle Arbeiten in Anlagenteilen in denen keine atembare Atmosphäre vorhanden ist, oder war) ist eine Messung der Gasfreiheit bzw. des Sauerstoffgehaltes notwendig. Für die Messungen dürfen nur kalib-rierte Meßgeräte verwendet werden. Im Falle von Arbeiten in engen Räumen sowie von Heißarbeiten in hat die Messung kontinuierlich zu erfolgen. Zusätzlich zu den Vorgaben von MOL Austria sind alle gesetzlichen Forderungen und Auflagen (z.B. aus VEXAT) für Arbeiten in Ex-Bereichen bzw. engen Räumen zu beachten und umzusetzen. Für das Betreten von Behältern & engen Räumen gilt: O2 – Gehalt ≥ 20 % = Betreten ohne Atemschutz erlaubt O2 – Gehalt < 20% = Betreten nur mit Atemschutz erlaubt Bezüglich der Gasfreiheit in explosionsgefährdeten Bereichen gilt: Inspektionen: Es werden keinerlei Arbeiten ausgeführt Gaskonzentration von < 20 % UEG muß erreicht und beibehalten werden. Wartungs- – und Reparaturarbeiten (Kaltarbeiten): Es werden keinerlei Heißarbeiten durchgeführt (Achtung: nur nicht funkenziehendes Werkzeug zulässig!) Gaskonzentration von < 10 % UEG muß erreicht und beibehalten werden. Heißarbeiten ( Arbeiten mit Zündgefahren ): Gaskonzentration von 0 % UEG muß erreicht und beibehalten werden. Es darf keinerlei zündfähige Atmosphäre vorhanden sein. Der Sauerstoffgehalt darf 23% nicht übersteigen! Bei erhöhter Gaskonzentration sind geeignete Entlüftungsmaßnahmen (z.B. Luftgetriebene oder exge-schützte elektrische Lüfter) vorzunehmen. Die abgesaugten Gase müssen dabei in einer Höhe von min-destens 3m freigesetzt werden. Wichtig: Die Verwendung von Sauerstoff zur Verbesserung der Atmosphäre ist strengstens verboten! 3.5 Anforderungen bezüglich Schutz der Umwelt und Nachbarn: 3.5.1 Schutz der Umwelt: Neben der Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Umwelt (Boden-, Luft-, Gewässerschutz) ist der Kontraktor verpflichtet geeignete Maßnahmen vorzunehmen, die eine Verunreinigung bzw. Schädigung der Umwelt verhindern. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen zum Schutz vor Verunreinigungen des Erdreiches. Maßnahmen zum Schutz vor Verunreinigung von Grund & Oberflächenwässern durch wasser-

gefährdende Stoffe. Maßnahmen gegen unkontrollierte Emissionen gefährlicher Stoffe in die Luft. Für den Fall, daß es trotz Vorsorgemaßnahmen zu einem Vorfall (z.B. Produktaustritt) kommt, müssen entsprechende Maßnahmenpläne aufliegen um die Schädigung der Umwelt soweit als möglich zu be-grenzen. Vorfall:

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Der Kontraktor muss alle notwendigen Mittel zur Begrenzung des Schadens einzusetzen wie z.B. Alarmierung der zuständigen Feuerwehr Errichtung von Sperren Einsatz von Ölbindemitteln Kommt es zu einer Schädigung der Umwelt (z.B. Verunreinigung von Gewässern oder Boden) ist MOL Austria unverzüglich zu verständigen und über die weiteren Schritte zu informieren. Die auf Basis der geltenden Gesetze notwendige Information der zuständigen Behörden erfolgt durch den Kontraktor. Über Inhalt und Umfang dieser Meldungen ist MOL Austria schriftlich zu informieren. Für die Beseitigung durch Tätigkeiten des Kontraktors verursachte mittelbare und unmittelbare Schäden haftet der Kontraktor in vollem Umfang. Sanierungsmaßnahmen (z.B. Entsorgung verunreinigten Erd-reiches) dürfen nur in Absprache und nach Genehmigung durch MOL Austria durchgeführt werden. Altlasten: Wird im Zuge von Bauarbeiten kontaminiertes Erdreich oder Material aufgefunden sind die Arbeiten sofort einzustellen und MOL Austria ist unverzüglich zu informieren. Alle weiteren Maßnahmen werden von MOL Austria veranlaßt. Ohne Zustimmung von MOL Austria darf kontaminiertes Material nicht entsorgt werden. 3.5.2 Schutz der Nachbarn und Dritter: Durch geeignete Maßnahmen muß der Kontraktor sicherstellen, daß durch seine Arbeiten Dritte oder deren Eigentum nicht gefährdet oder beschädigt werden. Zusätzlich hat er auch Vorsorge zu treffen, daß seine Tätigkeiten zu keinerlei unzumutbaren Beeinträchtigungen bzw. Belästigungen auf benach-barten Liegenschaften führen. Der von den Arbeiten verursachte Lärm ist auf ein Minimum zu beschränken. Kompressoren, Generatoren und andere Lärm verursachende Baumaschinen müssen allen ge-

setzlichen Anforderungen entsprechen und dürfen nur gemäß den Betriebsanweisungen des Herstellers betrieben werden. Bei Arbeiten mit Staubentwicklung (z.B. Abbrucharbeiten) sind geeignete Maßnahmen zur Re-duktion der Staubentwicklung (z.B. Besprühen mit Wasser) vorzunehmen.

3.5.3 Abfallentsorgung: Bei der Entsorgung von Abfällen sind alle zutreffenden nationalen und internationalen Vorschriften zu beachten und einzuhalten. Die Entsorgung darf nur über entsprechend befugte und zugelassene Ent-sorger erfolgen. Mineralölverseuchtes Erdreich darf nur nach Freigabe durch einen entsprechenden Gutachter entsorgt werden. Der Kontraktor muß entsprechende Aufzeichnungen insbesondere über die Entsorgung von gefährli-chen Abfällen führen. Nach Aufforderung sind alle Aufzeichnungen und Nachweise über die Entsorgung von Abfällen an der Baustelle MOL Austria vorzulegen bzw. in Kopie zu übermitteln.

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3.6 Weitere Anforderungen an Kontraktoren: 3.6.1 Anmeldung & Aufnahme der Tätigkeit: Vor Aufnahme jeglicher Tätigkeit muß sich der verantwortliche Mitarbeiter des Kontraktors beim dienst-habenden Mitarbeiter anmelden. Er muß sich durch einen von MOL Austria anerkannten gültigen Si-cherheitspaß oder vergleichbare Dokumente ausweisen. Dabei informiert er den MA über Art & Umfang der durchzuführenden Arbeiten sowie die notwendigen Sicherheitsanforderungen bzw. Maßnahmen und füllt die für den jeweiligen Fall notwendigen Formulare aus. Der MA muß den Mitarbeiter des Kon-traktors über etwaige sicherheitsrelevante Besonderheiten oder Ereignisse informieren. Werden gleich-zeitig auch andere Arbeiten im Betrieb durchgeführt ist auch mit dem Verantwortlichen der jeweiligen Firma vor Ort Kontakt aufzunehmen. Erst dann ist die Aufnahme von Tätigkeiten durch den Kontraktor gestattet. Wichtig: Der MA ist verpflichtet den Sicherheitsanweisungen des Kontraktors die unmittelbar mit des-sen Tätigkeit in Zusammenhang stehen (z.B. Betretungsverbot etc.) folge zu leisten, es sei denn diese sind im Widerspruch zu gesetzlichen oder von MOL vorgegebenen Anforderungen. 3.6.2 Ordnung und Sauberkeit: Ordnung und Sauberkeit sind sowohl im Arbeitsbereich als auch dem Arbeitsumfeld von großer Bedeu-tung. Der gesamte Arbeitsbereich ist ständig sauber zu halten. Zugänge, Verkehrs- und Fluchtwege sind immer frei zu halten. Abfälle & Restmaterialien sind mehrmals täglich zu beseitigen. Nach Tagesende bzw. nach Abschluß der Arbeiten sind alle Materialien & Abfälle zu entfernen. Zwischenlagerung von Abfällen ist nur unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und in

Absprache mit MOL Austria erlaubt. Verschüttungen von Öl oder Chemikalien sind unter Einhaltung der entsprechenden Vorschrif-ten unverzüglich zu Beseitigen. Jede Auslaufmenge größer als 10l ist MOL Austria zu melden. Meldungen an die zuständigen Behörden sind mit MOL Austria abzustimmen. Öl-, Fett oder Kraftstoffverunreinigte Lappen bzw. Putzwolle dürfen nur in verschließbaren, feu-erbeständigen und dafür zugelassenen Behältern aufbewahrt werden.

3.6.3 Alkohol, Drogen, Rauchen & gefährliche Gegenstände: Waffen, Explosivstoffe, Betäubungsmittel und Drogen, sowie alkoholische Getränke dürfen nicht auf das Baustellen bzw. Tankstellengelände gebracht werden. Personen die alkoholisiert sind oder unter dem Einfluß von Betäubungsmitteln bzw. die körperlichen oder geistigen Reaktionen beeinflussenden Medikamenten stehen dürfen die Baustelle/Arbeitsstelle weder betreten noch irgendwelche Arbeiten im Tankstellenbereich ausführen. Auf dem gesamten Betriebsgelände herrscht Rauchverbot. Ausgenommen davon sind nur speziell da-für ausgewiesene und von MOL Austria festgelegte Bereiche. Wichtig: Das Verwenden von Mobiltelefonen ist im Außenbereich von Tankstellen und Mineralölla-gern grundsätzlich verboten! 3.6.4 Notfallplanung & Verhalten bei Unfällen: Der Kontraktor muß sicherstellen daß alle seiner Arbeitnehmer (inklusive Subkontraktoren) mit den ent-sprechenden Notfallplänen der Baustelle und des jeweiligen Betriebes bzw. Standortes vertraut sind, und in der Lage sind die erforderlichen Notfallmaßnahmen einzuleiten.

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Folgende Voraussetzungen müssen mindestens erfüllt sein: Ein Mittel zur sofortigen Alarmauslösung (z.B. Telefon) muß jederzeit verfügbar sein Ein Merkblatt mit Notfallnummern, Adresse und Telefonnummer des nächsten Krankenhauses

sowie den Kontaktpersonen von MOL Austria muß an der Baustelle jederzeit verfügbar sein. Fluchtwege müssen ständig freigehalten werden. Kommt es auf einer Bau- oder Einsatzstelle zu einem Unfall mit Personen oder Sachschaden, so ist der Kontraktor für die Durchführung der notwendigen Maßnahmen (Erste Hilfe, Sicherung der Unfallstelle, Abtransport von Verletzten etc.) verantwortlich. Er muß den Unfall unverzüglich an MOL Austria melden. Gesetzlich vorgeschriebene Meldungen bleiben davon unberührt. MOL Austria behält sich vor alle Un-fälle gemäß den eigenen Richtlinien zu untersuchen und gegebenenfalls zusätzliche Sicherheitsmaß-nahmen zu verordnen. Diese Regelung gilt auch für Beinaheunfälle. 3.6.5 Baustelleneinrichtung & Verkehr auf Betriebsstellen: Alle vorübergehenden Bauten und Einrichtungen (z.B. Container) auf dem Betriebsgelände dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch MOL Austria unter Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und zuvor festgelegter Spezifikationen errichtet werden. Alle integrierten elektrischen Anlagen dürfen nur über einen eigenen Trennschutzschalter gespeist wer-den, der sich außerhalb des Containers/Gebäudes an leicht erreichbarer und eindeutig gekennzeichne-ter Stelle befindet. Jedes Bauwerk/Container ist mit mindestens einem einsatzbereiten tragbaren Pulverlöscher der Klasse ABC (6kg) auszustatten. Der Aufstellungsplatz ist zu kennzeichnen. Auf dem gesamten Gelände gilt Schrittgeschwindigkeit. Fahrzeuge dürfen nur mit Zustimmung des Leiters der Baustelle bzw. bei aufrechtem Betrieb mit Zu-stimmung des Betriebsleiters oder MOL Austria an zugewiesenen Flächen abgestellt werden. Abge-stellte Fahrzeuge dürfen Fluchtwege, Hydranten Notausgänge oder den Zutritt zu elektrischen Anlagen nicht blockieren. Das Abstellen von Fahrzeugen in EX-Zonen ist nicht gestattet. 3.6.6 Sicherheitsbegehungen & Audits: Dauern Arbeiten auf Betrieben von MOL Austria länger als 1 Tag hat der für die jeweilige Baustelle verantwortliche Kontraktor mindestens 1-mal täglich (bei AES pflichtigen Heißarbeiten und Befahren von Behältern mind. alle 4 h) eine Sicherheitsbegehung durchzuführen. Dabei sind auch Vertreter aller an der Baustelle tätigen Firmen einzubeziehen, sowie im Falle von aufrechtem Betrieb ein Vertreter des Betriebes. Die Begehung ist entsprechend zu dokumentieren. Das Protokoll (Ablage Baustellenhand-buch/Ordner) muß dabei mindestens folgende Angaben enthalten: Ort, Datum & Uhrzeit, Dauer Bereich/Umfang der Begehung Namen des Durchführenden Namen & Firma der übrigen Teilnehmer Hinweis auf eingesehene Dokumente & Unterlagen Festgestellte Mängel Angaben zu notwendigen Maßnahmen inkl. Verantwortlichkeit & Termin für Umsetzung Es kann auch das Formular F-06 HSE Check verwendet werden. Die Durchführung ist auch im Ereig-nis-Log des Baustellenhandbuches festzuhalten. Bei Projektarbeiten werden die notwendigen Über-prüfungsintervalle im HSE Plan festgeschrieben und im Baustellenübergabeprotokoll vermerkt.

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Wichtig: Sämtlich Baustellen & Tätigkeiten dürfen durch Mol Austria jederzeit und unangekündigt überprüft und besichtigt werden. 3.6.7 Beendigung von Bau & Wartungsarbeiten: Nach Beendigung von Arbeiten an Anlagen von MOL Austria muß der jeweilige Kontraktor sicherstellen, daß alle notwendigen Kennzeichnungen vorhanden und unbeschädigt sind. Wurden zum Zwecke von Wartungsarbeiten Sicherheitseinrichtungen außer Betrieb genommen, sind diese nach Beendigung der Arbeiten wieder in Betrieb zu nehmen und deren ordnungsgemäßes Funktionieren zu überprüfen. Durchführung und Ergebnis dieser Prüfung sind schriftlich zu dokumentieren (z.B. Arbeits- oder Liefer-schein) und an MOL Austria zu übermitteln. 3.6.8 Dokumentation: Die Kopien der notwendigen Formulare und Unterlagen müssen an MOL spätestens im Zuge der Rech-nung übermittelt werden (bei Regiearbeiten)) wobei die Unterlagen etwaiger Subkontraktoren vom ver-antwortlichen Hauptkontraktor gesammelt und übermittelt werden. Bei der Durchführung von Projekten sind sie im an der Baustelle aufliegenden Projektordner/Baustellenhandbuch abzulegen. Nach Ab-schluß der Arbeiten ist der Ordner an MOL HSE zu übergeben. Im Falle von Wartungsarbeiten an Tankstellen werden alle Unterlagen beim verantwortlichen Hauptkontraktor gesammelt und im Rahmen des regelmäßigen Sicherheitsgespräches mit MOL HSE kontrolliert (mind. 1x pro Quartal) und bespro-chen. Im Falle von Arbeiten in Mineralöllagereinrichtungen (Depots) sind zumindest Kopien vor Ort auf-zubewahren (z.B. Wartungsordner) bzw. dem Lagerleiter odr seinem Vertreter auszuhändigen. 3.7 Kommunikation und Information: 3.7.1 Meldungen an MOL Austria: Folgende Ereignisse sind in jedem Fall an MOL Austria zu melden.

Vorfall (Incident): Jedes Ereignis das zu Schädigungen von Personen, Sachen oder der Umwelt führt oder führen kann oder das Image von MOL Austria beinträchtigen könnte. Unfall (Accident): Jeder Vorfall der zu einer tatsächlichen Schädigung von Personen, Sachen oder der Umwelt führt. Dazu gehören auch Fälle in denen nur Erste Hilfe notwendig ist.. Beinaheunfall (Near Miss): Vorfall bei dem durch Zufall (Glück) kein Schaden eingetreten ist, oder der unter geringfügig anderen Umständen zu einem Schaden hätte führen können. Dazu gehören auch Handlungen bzw. Unterlassungen sowie nicht Beachten von Sicherheitsanweisungen. Jeder Vorfall ist unverzüglich (innerhalb von 3 Stunden) telefonisch an MOL Austria zu melden. Die schriftliche Meldung muß vom jeweiligen Baustellenverantwortlichen bzw. dem Verantwortlichen für die jeweiligen Wartungsarbeiten vor Ort erstellt werden und ist spätesten binnen 24h erstellt und an MOL Austria übermittelt werden. Gesetzlich vorgeschriebene Meldungen bleiben davon unberührt. Für die Meldung ist das Formular F-01 (MOL Austria HSE Incident Report) zu verwenden. Weiters sind vom Kontraktor auch alle schwerwiegenden Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen umgehend an MOL Austria zu melden. 3.7.2 Meldungen an Behörden: Sind auf Grund eines Vorfalles oder Unfalles sowie aus anderen Gründen Meldungen an die Behörde erforderlich, so müssen diese in Abstimmung mit MOL Austria erfolgen. Über Art und Umfang jeder Meldung ist MOL Austria jedenfalls schriftlich zu informieren.

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3.7.3 Information der Öffentlichkeit: Ohne die schriftliche Zustimmung von MOL Austria dürfen keinerlei Informationen an die Öffentlichkeit oder Presse weitergegeben werden. Der Kontraktor haftet dabei ausdrücklich auch für das Verhalten seiner Mitarbeiter. 3.8 Verstoß gegen Sicherheitsbestimmungen: Die Mitarbeiter des Kontraktors sind verpflichtet allen Sicherheitsanweisungen durch einen befugten Vertreter von MOL Austria zu folgen. Werden Sicherheitsmängel festgestellt ist die Arbeit einzustellen und sind diese umgehend zu beheben. Die Arbeit darf jedenfalls erst wieder aufgenommen werden wenn alle Sicherheitsmängel behoben sind. Werden durch den Kontraktor oder seinen Vertreter schwer-wiegende Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen auf der Baustelle festgestellt sind diese jedenfalls an den jeweiligen Ansprechpartner bei MOL Austria zu melden. Unabhängig der gesetzlichen Situation und von Haftungsfragen sowie etwaigen vertraglichen Bestim-mungen können von MOL Austria bei Verstößen gegen geltende Sicherheitsbestimmungen & Anforde-rungen Maßnahmen ergriffen werden wie zum Beispiel: Korrektur und Unterweisung des betroffenen Mitarbeiters vor Ort Nachschulung des/der Mitarbeiter mündliche Verwarnung des betroffenen Mitarbeiters schriftliche Verwarnung des betroffenen Mitarbeiters Verweis von der Baustelle (einmalig) Sperre bestimmter Mitarbeiter für Dauer Baustelle Sperre Mitarbeiter für Arbeiten bei MOL. Sperre des Kontraktors/Subkontraktors für Baustelle, Fertigstellung durch von MOL bestimmte

dritte auf Kosten des gesperrten Kontraktors Sperre des Kontraktors für alle Arbeiten bei MOL (mind. 1 Jahr) Welche Maßnahmen getroffen werden hängt von der Schwere des Verstoßes ab, d.h. welche Konse-quenzen sich aus der Nichteinhaltung ergeben haben bzw. ergeben hätten können und liegt im alleini-gen Ermessen von MOL Austria HSE. Verwarnungen und Verweis von der Baustelle können vom be-fugten Vertreter von MOL Austria jederzeit verfügt werden. Bei einer Sperre des Mitarbeiters ist der zuständige Vertreter des Kontraktors umgehend zu informieren. Nichteinhaltung von Dokumentations-verpflichtungen sowie Verstöße gegen die Life Saving Rules (siehe 3.9) gelten jedenfalls als wesentli-che Verstöße. 3.9 Life Saving Rules - LSR: Die Life Saving Rules sind grundlegende Sicherheitsanforderungen für Arbeiten mit hohem Risiko, wo-bei deren Nichtbeachten mit hoher Wahrscheinlichkeit zu schweren Verletzungen oder den Tod führen kann. Sie zeigen wie man sich und andere auf einfache Weise schützen kann. Sie sind nicht neu und im Prinzip bereits durch gesetzliche und interne Anforderungen verpflichtend und werden von der Mehr-zahl der Mitarbeiter täglich eingehalten. Die Regeln basieren auf Erfahrungen der Mineralölindustrie und der Analyse von Unfällen. Die Einhaltung ist sowohl für alle Mitarbeiter der MOL Gruppe als auch Ver-tragspartner und Lieferanten verpflichtend. Wie lauten die LSR:

1. Rauchen Sie nicht außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche.

2. Kontrollieren Sie vor Beginn der Arbeit die ordnungsgemäße Isolierung von Energien.

3. Halten Sie die Anforderungen des Arbeitserlaubnisscheinsystemes (AES) ein.

4. Verwenden Sie die erforderliche Persönliche Schutzausrüstung (PSA).

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Version: 5.1 Erstellt: Dr. K. Remschnig Freigegeben: D. Wechselber-ger

Stand: 31. Dezember 2015

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5. Führen Sie die notwendigen Gasmessungen durch.

6. Führen Sie keine Arbeiten in Gruben oder Gräben ohne entsprechende Einsturzsicherung

durch.

7. Entfernen Sie niemals Sicherheitshinweise. Setzen Sie sicherheitsrelevante Einrichtungen

nicht außer Kraft.

8. Halten Sie sich nie unter hängenden Lasten auf.

9. Kein Alkohol und keine Drogen während der Arbeit.

10. Befolgen Sie die Regeln und greifen Sie ein.

WER SICH ENTSCHEIDET GEGEN DIE REGELN ZU VERSTOSSEN, ENTSCHEIDET SICH NICHT FÜR DIE MOL GRUPPE ZU ARBEITEN!

4. ANHÄNGE: Alle Anhänge sind integrierte Bestandteile des Handbuches. Folgende Unterlagen liegen derzeit dem Handbuch als Anhang bei: HSE Politik von MOL Übersicht Gefährdungen bei Arbeiten an Tankstellen Übersicht Gefährdungen bei Arbeiten in Minerallölagereinrichtungen F-01 Formular HSE Incident Reporting F-02 Formular Unterweisungsformular HSE F-03 Formular Liste berechtigter AES Aussteller F-04 Formular Übergabeprotokoll Baustelle F-05 Formular Gefahrenanalyse Wartung & Instandhaltung F-06 Formular HSE Check F-07 Formular Gefahrenanalyse Baustellen & Projektarbeiten F-08 Formular LOTO E-01 Erlaubnisschein für Arbeiten mit Zündgefährdung E-02 Erlaubnisschein für Arbeiten in Behältern und engen Räumen E-03 Erlaubnisschein für Aushubarbeiten E-04 Erlaubnisschein für Arbeiten in Höhen über 2m (Absturzsicherung) E-05 Erlaubnisschein für Arbeiten mit Isolierung von Energie E-06 Erlaubnisschein für kritische Hebearbeiten T-01 Protokoll Gasfreiheitsprüfung A-01 Arbeitsanweisung LOTO Life Saving Rules LSR

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Version: 5.1 Erstellt: Dr. K. Remschnig Freigegeben: D. Wechselber-ger

Stand: 31. Dezember 2015

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5. ÄNDERUNGEN: Kurze Übersicht über wesentliche Änderungen (ausgenommen redaktionelle Änderungen & Anpas-sungen an Stand der Technik):

Version Beschreibung Datum des Inkrafttretens

2.

Anpassung Beschreibung Kritischer Tätigkeiten und Kontraktoren

Regeln für Schließung einer Tankstelle und Baustellenübergabe.

Anpassung AES System

01. Jänner 2011

3.

Beschränkung Einsatz Subkontraktoren

Einführung HSE Plan (Spezifizierung)

Hebearbeiten (Kran) als kritische Tätigkeit

Übersicht Gefährdungen an Tankstellen als Anlage

Mögliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung von Sicher-heitsbestimmungen

10. September 2012

4.

Gemeinsame HSE Anforderung für Kontraktoren der MOL Gruppe in Österreich (Anforderungen RETAIL & LOGISIK)

Einbeziehung Anforderungen für Mineralöllager & Abfüllein-richtungen

Implementierung LOTO

AES kritische Hebearbeiten

Änderung Titel

01. März 2013

4.01 Klarstellung Definition enger Räume

Präzisierung Anforderungen für enge Räume 20. März 2013

5.00 Anforderungen für komplexe Arbeiten

Einführung Life Saving Rules 31. August 2014

5.1

Ergänzung Anforderungen für Arbeiten mit hohem Risiko

Ausreichende Sprachkenntnisse

technische Mindestanforderungen Tankreinigung

Hinweis LMRA

31. Dezember 2015

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SAFE WORKING PROCEDURES – Sicherheit im Mineralöllager

Isolierung von Energie – A01 - Verfahrensanweisung LOTO

Erstellt: 15.11. 2012 Version: 1.0 Seite: 1/4

Ersteller: Dr. Kurt Remschnig Freigegeben: Vladimir Zacher

A01 VERFAHRENSANWEISUNG ISOLIERUNG VON ENERGIEN IN

MINERALÖLLAGERN Anwendung von Lock Out Tag Out Systemen

1. Geltungsbereich & Ziele:

Die vorliegende Arbeitsanweisung gilt an allen Standorten zur Lagerung von Mineralölprodukten in Österreich die von der MOL Gruppe betrieben werden. Ziel ist es die mit der unbeabsichtigten Freisetzung von Energien verbundenen Risken für Mensch und Umwelt während Wartungs- & Umbauarbeiten zu minimieren.

Betroffen sind jedenfalls folgende Arten von Energien:

Mineralölprodukte

Druck

Elektrizität

Die Vorgaben dieser Verfahrensanweisung sind auch auf andere Energiearten oder Produkte anzuwenden, falls es auf Grund der vorgeschriebenen Gefahrenanalyse notwendig ist. Die Regeln dieser VA finden nur auf die temporäre Isolierung von Energie Anwendung. Dauerhafte Abschaltungen bzw. Stillegungen werden davon nicht erfaßt.

Ausnahmen:

In den folgenden Fällen ist die Anwendung des LOTO Verfahrens nicht erforderlich:

a.) Geringfügige Arbeiten die während des laufendes Betriebes durchgeführt werden wenn

Der Isolierungspunkt unter der vollständigen & alleinigen Kontrolle der Person die die Arbeit durchführt steht

Wenn die durchführende Person alle Isolationspunkte im Sichtbereich hat und kontrollieren kann

Keinerlei Gefahr besteht mit der potentiell gefährlichen Energie in Kontakt zu kommen

b.) Im Falle von Elektrizität wenn die Stromversorgung (z.B. Anschlußkabel) physisch getrennt werden kann und unter vollständiger und alleiniger Kontrolle der Person die die Arbeit durchführt steht

c.) Die Isolierung zur Stillegung von für den Betrieb essentiellen Bereichen oder Anlagen führen würde, vorausgesetzt

Die Aufrechterhaltung des Betriebes ist unbedingt erforderlich und die Gefahren können auf andere Weise kontrolliert werden.

Entsprechende Ausrüstung zum Schutz der beteiligten Personen wird verwendet.

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SAFE WORKING PROCEDURES – Sicherheit im Mineralöllager

Isolierung von Energie – A01 - Verfahrensanweisung LOTO

Erstellt: 15.11. 2012 Version: 1.0 Seite: 2/4

Ersteller: Dr. Kurt Remschnig Freigegeben: Vladimir Zacher

2. Definitionen:

Isolierung von Energie

Jede Arbeit bei der die Isolierung/Freisetzung gefährlicher Energien (chemisch, elektrisch, Druck, mechanisch, hydraulisch, thermisch, pneumatisch etc.) erforderlich ist.

Isolator Einrichtung die physisch die Freisetzung oder Übertragung potentiell gefährlicher Energien verhindert

LOTO Koordinator Verantwortliche Person für die Umsetzung und Überwachung (Anbringen, Aufzeichnen, Entfernen) der Anforderungen dieser Verfahrensanweisung vor Ort.

Verschluß Jede physische Barriere die verhindert daß der Isolator entfernt wird. Warnanhänger Schild/Aufkleber der die Isolierung von Energie anzeigt Isolation Außerbetriebnahme von Anlagen oder Teilen davon durch Anbringen des

Isolators. De-Isolation Herstellung des für den Betrieb der Anlage erforderlichen Zustandes durch

Entfernung des Isolators. LOTO Prozess Alle mit der Umsetzung & Überwachung der Isolierung von Energie

notwendigen Schritte & Aufgaben gemäß dieser verfahrensanweisung. Hauptkontraktor Für die Wartung der Anlage oder Durchführung des Projektes

verantwortliches/beauftragtes Unternehmen.

3. Verantwortlichkeit:

Die hier beschrieben Verantwortlichkeiten beziehen sich lediglich auf den in dieser VA beschriebenen LOTO Prozeß. Verantwortlichkeiten die sich aus gesetzlichen Regelungen, Vorgaben der MOL Gruppe (z.B. HSE Vorschriften für Kontraktoren, Sicherheitsanforderungen etc.) ergeben bleiben davon unberührt.

Hauptkontraktor (HK): Verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung insbesondere auch für die Auswahl der Methode und die technische Durchführung der Isolation.

LOTO Koordinator (LK): Verantwortlich für Umsetzung & Überwachung des LOTO Prozesses

Lager Personal (MA): Teilnahme am LOTO Prozeß gemäß dieser VA.

4. Allgemeine Anforderungen:

Ist für die Durchführung von Arbeiten auf Betriebstätten des Logistikbereiches der MOL Gruppe in Österreich gemäß der durchgeführten Gefahren & Risikoanalyse die zeitweise Isolierung von Energie erforderlich so finden die Regeln des Arbeitserlaubnissystemes (AES) jedenfalls Anwendung.

Folgende Anforderungen müssen dabei berücksichtigt bzw. erfüllt werden:

Identifikation aller relevanten Energien

Auswahl der Methode & nur durch kompetentes Fachpersonal

Entfernung gespeicherter Energien (Berücksichtigung primärer 6 sekundärer Quellen!)

Überprüfung der Effektivität der Isolierung/Abschaltung vor Arbeitsaufnahme

Sicherung des Isolators mit Schlössern & Kennzeichnung

Regelmäßige Überprüfung der Effektivität der Isolierung/Abschaltung während der Arbeiten.

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SAFE WORKING PROCEDURES – Sicherheit im Mineralöllager

Isolierung von Energie – A01 - Verfahrensanweisung LOTO

Erstellt: 15.11. 2012 Version: 1.0 Seite: 3/4

Ersteller: Dr. Kurt Remschnig Freigegeben: Vladimir Zacher

Wichtig: Isolations- & Absperrpunkte dürfen unter keinen Umständen umgangen werden („Bypass“)!

5. Durchführung:

A. Planung der Isolierung:

Nr. Was Wer Wann Anmerkung

1 Information des LOTO Koordinators daß Arbeiten bei denen Energie isoliert werden muß geplant werden

Verantwortliche Person des HK (Projektleiter)

Spätestens am Tag an dem mit der Arbeit begonnen werden soll

2

Identifizierung & Festlegen der Isolationspunkte –

zu Isolierende Energie (Produkt)

Lage des Isolationspunktes

Art & Methode der Isolierung

LK gemeinsam mit Vertreter der durchführenden Firma

Spätestens am Tag an dem mit der Arbeit begonnen werden soll

3 Information der von der Isolierung betroffenen Personen (Lagerpersonal & Fremdfirmen)

Vertreter des HK Tag des Projektbeginns

4 Ausfüllen des AES Vertreter des HK Vor beginn der Arbeiten

B. Umsetzung der Isolierung:

Nr. Was Wer Wann Anmerkung

1 Ausschalten der Energie bzw. Absperren der Leitung

HK & MA (falls erforderlich)

Vor Arbeitsbeginn

2 Anbringen des Isolators HK Nach Absperrung der Energie

Im Falle von Blindierungen ist der Isolator wenn möglich am davorliegenden Ventil anzubringen.

3 Entladen von eventuell noch vorhandener Energie/Produkt (aus Bereich nach dem Isolator)

HK & MA Nach Anbringen Isolator

4 Überprüfen der Wirksamkeit der Isolation HK & LK Nach Entladung der Energie

z.B. Spannungsmessung (Elektroinstallationen)

5 Anbringen der Schlösser (Blau für Kontraktor, Rot für Depot)

HK & LK

Nach erfolgter Überprüfung

Ein Schlüssel wird vom Kontraktor der andere vom LK oder seinem Vertreter verwahrt. Entfernen der Schlösser ist daher nur gemeinsam möglich.

6 Anbringen der Kennzeichnung LK Nach anbringen der Schlösser

Mittels nicht Verwenden Anhänger

7

Dokumentation

Eintragen in LOTO LOG

Ausfüllen LOTO Formular

LK & HK

Nach Beendigung Isolation, vor Beginn der Arbeiten

Wichtig: Das LOTO Formular verbleibt während der Arbeiten bei den HSE Unterlagen des durchführenden Unternehmens vor Ort!

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SAFE WORKING PROCEDURES – Sicherheit im Mineralöllager

Isolierung von Energie – A01 - Verfahrensanweisung LOTO

Erstellt: 15.11. 2012 Version: 1.0 Seite: 4/4

Ersteller: Dr. Kurt Remschnig Freigegeben: Vladimir Zacher

C. Entfernen der Isolation & Wiederinbetriebnahme:

Nach erfolgreichem Abschluß der Arbeiten erfolgt die Entfernung der Isolation durch den Hauptkontraktor (oder seinen befugten Vertreter) gemeinsam mit dem LOTO Koordinator.

Nr. Was Wer Wann Anmerkung

1

Überprüfung der Anlage auf

Abschluß der geplanten Arbeiten

Funktionsfähigkeit/operationale Integriität

HK & LK

Nach Meldung Abschluß der Arbeiten durch ausführendes Unternehmen

Im Falle von nicht mittels Software gesteuerten Anlagen durch Sichtprüfung

2 Überprüfung ob die Anlage bzw. der betroffene Teil abgeschaltet ist

HK & MA (falls erforderlich)

Nach erfolgter Prüfung über Abschluß der Arbeiten

3 Überprüfung ob Sicherheitsrelevante Installationen & Einrichtungen aktiviert bzw. funktionsbereit sind

HK & MA (falls erforderlich)

Vor Entfernung Isolator

4 Information der von der De- Isolierung betroffenen Personen (Lagerpersonal & Fremdfirmen)

Vertreter des HK Vor Entfernung Isolator

5 Entfernen der Schlösser & Entfernen des Isolators

HK & LK

Nach Information der betroffenen Personen

6 Dokumentation & Überprüfung ob alle notwendigen Schritte ordnungsgemäß durchgeführt wurden

LK & HK Vor Inbetriebnahme

Bestätigung von allen Beteiligten mittels Unterschrift (Uhrzeit & Datum) erforderlich

7 Freigabe LK

Nach Dokumentation und Abschlußcheck

8 Inbetriebnahme gemäß den jeweils geltenden Vorschriften

Zuständige MA & Verantwortliche

Nach Freigabe durch LK

Die Anforderungen von MoC und PSSR sind zu beachten.

Wichtig: Die Durchführung aller notwendigen Schritte sind im LOTO Formular F08 (Anlage 1) zu entsprechend dokumentieren!

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Formular E-01

Version: 3.0 Erstellt: K. Remschnig Freigegeben: D. Wechselberger Stand: März 2013

Arbeitserlaubnisschein für Arbeiten mit Zündgefährdung

Betrieb/Baustelle:

Gültig (max. 12h):

Ausführende Firma:

Auszuführende Arbeiten:

Vor Ausstellung des Arbeitserlaubnisscheines ist eine Risikoanalyse vorzunehmen. Alle Alternativen sind zu prüfen, und soweit möglich sind jene Arbeitsverfahren zu wählen, die das geringste Risiko darstellen. Alle für die Tätigkeit notwendigen Arbeits-, Betriebs- und Sicherheitsanweisungen sind mitzuführen und einzuhalten.

SICHEHEITSMASSNAHMEN JA NEIN BESCHREIBUNG

Ausschluß gegenseitiger Gefährdung (Zeitgleiche Arbeiten) □ □

Stillegung von Anlagen/Anlagenteilen □ □

Sperrhinweise für Anlagen □ □

Produktfreiheit von Anlagen □ □

Unterbrechung und gasdichtes Verschließen von Rohrleitungen □ □

Prüfung Gasfreiheit notwendig (Meßintervall & Dokumentation beachten □ □

Kontinuierliche Überwachung Gasfreiheit □ □ Bei Heißarbeiten in EX-Bereichen verpflichtend!

Maßnahmen gegen Gasverschleppung □ □

Maßnahmen gegen Funkenflug □ □

Maßnahmen gegen Produktanlieferung □ □

Absicherung & Absperrung □ □

Persönliche Schutzausrüstung □ □

Handfeuerlöscher □ □

Maßnahmen zum Schutz der Umwelt □ □

Sonstige Sicherheitsmaßnahmen □ □

/2

Page 40: HSE HANDBUCH FÜR ARBEITEN AN BETRIEBSSTELLEN … · HSE HANDBUCH FÜR ARBEITEN AN BETRIEBSSTELLEN DER MOL GRUPPE IN ÖSTERREICH für Kontraktoren der MOL AUSTRIA GROUP Version 5.1

Formular E-01

Version: 3.0 Erstellt: K. Remschnig Freigegeben: D. Wechselberger Stand: März 2013

Seite 2/2 Arbeitserlaubnisschein für Arbeiten mit Zündgefährdung: AES Aussteller – Anforderungen & Pflichten: Verfügt über notwendige Sachkenntnis Ist autorisiert den AES auszustellen (Ausstellerliste des Kontraktors) Überprüft festgelegte Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig (mindestens alle 4h sowie vor Arbeitsbeginn, nach Pausen

etc.) auf Wirksamkeit. Überprüfung muß dokumentiert werden! Veranlaßt bei relevanten Abweichungen bei Umfang, Ablauf oder im Umfeld der Arbeiten die Einstellung der Arbeiten, überprüft die Situation und gibt nach eventuell notwendiger Anpassung oder Ergänzung des AES die Arbeit wieder frei. Sorgt nach Vorfällen bzw. Beinaheunfällen sofort für die Einstellung der Arbeiten, erstellt unter Berücksichtigung des Vorfalles einen neuen AES und gibt die Arbeit wieder frei. Ist während der gesamten Arbeitszeit anwesend. Bestellt einen „Sachkundigen Ausführenden“ falls er die Baustelle/Einsatzstelle verläßt.

Sachkundiger Ausführende – Anforderungen & Pflichten: Bestätigt mittels Unterschrift notwendige Sachkenntnis sowie Einweisung durch AES - Aussteller. Überprüft festgelegte Sicherheitsmaßnehmen regelmäßig (z.B. vor Arbeitsbeginn, nach Pausen etc.) auf

Wirksamkeit. Veranlaßt bei relevanten Abweichungen bei Umfang, Ablauf oder im Umfeld der Arbeiten bzw. nach Vorfällen und Beinaheunfällen die Einstellung der Arbeiten. Bestätigt mittels Unterschrift nach Beendigung der Arbeiten den sicheren Zustand der Anlage.

Name Firma Unterschrift

Aussteller AES

Sachkundiger Ausführender

Vor Beginn der Arbeiten müssen alle die an den im AES beschriebenen Arbeiten beteiligt sind über die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen laut AES unterwiesen werden. Die erfolgte Unterweisung ist durch Unterschrift zu bestätigen.

Alle weiteren Personen die an den Arbeiten laut AES beteiligt sind:

Name Firma Unterschrift

Nach Beendigung der Arbeiten ist der sichere Zustand der Anlage zu kontrollieren. Erst dann dürfen die Schutzmaßnahmen aufgehoben werden. Alle außer Betrieb gesetzten Sicherungseinrichtungen sind wieder in Betrieb zu nehmen und auf Funktion zu prüfen. Dies ist durch den AES-Aussteller oder dem „Sachkundigen Ausführenden“ zu bestätigen. Kontrolle durchgeführt Name Firma Unterschrift

Kontrolle durchgeführt

Besonderheiten für Arbeiten bei laufendem Betrieb Auf Baustellen muß der AES vor Beginn der Arbeiten durch den Baustellenverantwortlichen auf Richtigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen geprüft und abgezeichnet werden. Name Position/Firma Unterschrift

Vertreter Betrieb

Anmerkungen:

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Formular E-02

Version: 3.0 Erstellt: K. Remschnig Freigegeben: D. Wechselberger Stand: März 2013

Arbeitserlaubnisschein für Arbeiten in Behältern und engen Räumen

Betrieb/Baustelle:

Gültig (max. 12h):

Ausführende Firma:

Auszuführende Arbeiten:

Vor Ausstellung des Arbeitserlaubnisscheines ist eine Risikoanalyse vorzunehmen. Alle Alternativen sind zu prüfen, und soweit möglich sind jene Arbeitsverfahren zu wählen, die das geringste Risiko darstellen. Alle für die Tätigkeit notwendigen Arbeits-, Betriebs- und Sicherheitsanweisungen sind mitzuführen und einzuhalten.

SICHEHEITSMASSNAHMEN JA NEIN BESCHREIBUNG

Ausschluß gegenseitiger Gefährdung (Zeitgleiche Arbeiten) □ □

Unterbrechung und gasdichtes Ver-schließen von Rohrleitungen □ □

Entgasung betreffender Anlagenteile □ □

Kontinuierliche Messung Sauerstoff- und Kohlenwasserstoffkonzentration (nicht zutreffendes streichen)

□ □ Verpflichtend!

Abschaltung von elektrischer bzw. sons-tiger Energie und Sicherung gegen Wie-dereinschalten

□ □

Elektrische Betriebsmittel mit Schutz-kleinspannung □ □

Funkenarmes Werkzeug □ □

Absperrung Gefahrenbereiche (ggf. Gasschutzzaun) □ □

Zwangsbelüftung □ □

Sicherungsposten (2 ständig anwesend) □ □

Zusätzliche Sicherungsmaßnahmen (Sicherungsleine mit Winde, Schachtab-deckung m. Gasdruckfedern etc.)

□ □

Persönliche Schutzausrüstung (Atem-schutz, Tankreinigungsanzug etc.) □ □

Handfeuerlöscher □ □

Maßnahmen zum Schutz der Umwelt bzw. gegen Produktaustritt □ □

Sonstige Sicherheitsmaßnahmen □ □

/2

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Formular E-02

Version: 3.0 Erstellt: K. Remschnig Freigegeben: D. Wechselberger Stand: März 2013

Seite 2/2 Arbeitserlaubnisschein für Arbeiten in Behältern und engen Räumen: AES Aussteller – Anforderungen & Pflichten: Verfügt über notwendige Sachkenntnis Ist autorisiert den AES auszustellen (Ausstellerliste des Kontraktors) Überprüft festgelegte Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig (mindestens alle 4h sowie vor Arbeitsbeginn, nach Pausen

etc.) auf Wirksamkeit. Die Überprüfung muß dokumentiert werden Veranlaßt bei relevanten Abweichungen bei Umfang, Ablauf oder im Umfeld der Arbeiten die Einstellung der Arbei-ten, überprüft die Situation und gibt nach eventuell notwendiger Anpassung oder Ergänzung des AES die Arbeit wie-der frei. Sorgt nach Vorfällen bzw. Beinaheunfällen sofort für die Einstellung der Arbeiten, erstellt unter Berücksichtigung des Vorfalles einen neuen AES und gibt die Arbeit wieder frei. Ist während der gesamten Arbeitszeit anwesend. Bestellt einen „Sachkundigen Ausführenden“ falls er die Baustelle/Einsatzstelle verläßt.

Sachkundiger Ausführende – Anforderungen & Pflichten: Bestätigt mittels Unterschrift notwendige Sachkenntnis sowie Einweisung durch AES - Aussteller. Überprüft festgelegte Sicherheitsmaßnehmen regelmäßig (z.B. vor Arbeitsbeginn, nach Pausen etc.) auf Wirksam-

keit. Veranlaßt bei relevanten Abweichungen bei Umfang, Ablauf oder im Umfeld der Arbeiten bzw. nach Vorfällen und Beinaheunfällen die Einstellung der Arbeiten. Bestätigt mittels Unterschrift nach Beendigung der Arbeiten den sicheren Zustand der Anlage.

Name Firma Unterschrift

Aussteller AES

Sachkundiger Ausführender

Vor Beginn der Arbeiten müssen alle die an den im AES beschriebenen Arbeiten beteiligt sind über die notwendigen Sicher-heitsmaßnahmen laut AES unterwiesen werden. Die erfolgte Unterweisung ist durch Unterschrift zu bestätigen.

Alle weiteren Personen die an den Arbeiten laut AES beteiligt sind:

Name Firma Unterschrift

Nach Beendigung der Arbeiten ist der sichere Zustand der Anlage zu kontrollieren. Erst dann dürfen die Schutzmaßnahmen aufgehoben werden. Alle außer Betrieb gesetzten Sicherungseinrichtungen sind wieder in Betrieb zu nehmen und auf Funktion zu prüfen. Dies ist durch den AES-Aussteller oder dem „Sachkundigen Ausführenden“ zu bestätigen. Name Firma Unterschrift

Kontrolle durchgeführt

Besonderheiten für Arbeiten bei laufendem Tankstellenbetrieb Auf Baustellen muß der AES vor Beginn der Arbeiten durch den Baustellenverantwortlichen auf Richtigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen geprüft und abgezeichnet werden. Name Position/Firma Unterschrift

Vertreter Betrieb

Anmerkungen:

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Formular E-03

Version: 3.0 Erstellt: K. Remschnig Freigegeben: D. Wechselberger Stand: März 2013

Arbeitserlaubnisschein für Aushubarbeiten ab einer Tiefe von 0,5m

Betrieb/Baustelle:

Gültig (max. 12h):

Ausführende Firma:

Auszuführende Arbeiten:

Vor Ausstellung des Arbeitserlaubnisscheines ist eine Risikoanalyse vorzunehmen. Alle Alternativen sind zu prüfen, und soweit möglich sind jene Arbeitsverfahren zu wählen, die das geringste Risiko darstellen. Alle für die Tätigkeit notwendigen Arbeits-, Betriebs- und Sicherheitsanweisungen sind mitzuführen und einzuhalten.

SICHEHEITSMASSNAHMEN JA NEIN BESCHREIBUNG

Ausschluß gegenseitiger Gefährdung (Zeitgleiche Arbeiten) □ □

Abgleich örtliche Verhältnisse mit Plänen und Zeichnungen □ □

Maßnahmen gegen Verschüttung □ □

Sicherungsposten zur Geländebeobach-tung □ □

Absperrung und Kennzeichnung des Arbeitsbereiches □ □

Kraftstoffleitungen im Aushubbereich □ □

Versorgungsleitungen im Aushubbereich □ □

Elektrokabel im Aushubbereich □ □

Elektrofreileitungen im Aushubbereich □ □

Kanäle im Aushubbereich □ □

Fundamente im Aushubbereich □ □

Sonstige Hindernisse im Aushubbereich □ □

Persönliche Schutzausrüstung (zusätz-lich zu Mindestvorgaben) □ □

Maßnahmen zum Schutz der Umwelt □ □

Sonstige Sicherheitsmaßnahmen □ □

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Page 44: HSE HANDBUCH FÜR ARBEITEN AN BETRIEBSSTELLEN … · HSE HANDBUCH FÜR ARBEITEN AN BETRIEBSSTELLEN DER MOL GRUPPE IN ÖSTERREICH für Kontraktoren der MOL AUSTRIA GROUP Version 5.1

Formular E-03

Version: 3.0 Erstellt: K. Remschnig Freigegeben: D. Wechselberger Stand: März 2013

Seite 2/2 Arbeitserlaubnisschein für Aushubarbeiten ab einer Tiefe von 0,5m: AES Aussteller – Anforderungen & Pflichten: Verfügt über notwendige Sachkenntnis Ist autorisiert den AES auszustellen (Ausstellerliste des Kontraktors) Überprüft festgelegte Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig (z.B. vor Arbeitsbeginn, nach Pausen etc.) auf Wirksam-

keit. Veranlaßt bei relevanten Abweichungen bei Umfang, Ablauf oder im Umfeld der Arbeiten die Einstellung der Arbei-ten, überprüft die Situation und gibt nach eventuell notwendiger Anpassung oder Ergänzung des AES die Arbeit wie-der frei. Sorgt nach Vorfällen bzw. Beinaheunfällen sofort für die Einstellung der Arbeiten, erstellt unter Berücksichtigung des Vorfalles einen neuen AES und gibt die Arbeit wieder frei. Ist während der gesamten Arbeitszeit anwesend. Bestellt einen „Sachkundigen Ausführenden“ falls er die Baustelle/Einsatzstelle verläßt.

Sachkundiger Ausführende – Anforderungen & Pflichten: Bestätigt mittels Unterschrift notwendige Sachkenntnis sowie Einweisung durch AES - Aussteller. Überprüft festgelegte Sicherheitsmaßnehmen regelmäßig (z.B. vor Arbeitsbeginn, nach Pausen etc.) auf Wirksam-

keit. Veranlaßt bei relevanten Abweichungen bei Umfang, Ablauf oder im Umfeld der Arbeiten bzw. nach Vorfällen und Beinaheunfällen die Einstellung der Arbeiten. Bestätigt mittels Unterschrift nach Beendigung der Arbeiten den sicheren Zustand der Anlage.

Name Firma Unterschrift

Aussteller AES

Sachkundiger Ausführender

Vor Beginn der Arbeiten müssen alle die an den im AES beschriebenen Arbeiten beteiligt sind über die notwendigen Sicher-heitsmaßnahmen laut AES unterwiesen werden. Die erfolgte Unterweisung ist durch Unterschrift zu bestätigen.

Alle weiteren Personen die an den Arbeiten laut AES beteiligt sind:

Name Firma Unterschrift

Nach Beendigung der Arbeiten ist der sichere Zustand der Anlage zu kontrollieren. Erst dann dürfen die Schutzmaßnahmen aufgehoben werden. Alle außer Betrieb gesetzten Sicherungseinrichtungen sind wieder in Betrieb zu nehmen und auf Funktion zu prüfen. Dies ist durch den AES-Aussteller oder dem „Sachkundigen Ausführenden“ zu bestätigen. Name Firma Unterschrift

Kontrolle durchgeführt

Besonderheiten für Arbeiten bei laufendem Tankstellenbetrieb Auf Baustellen muß der AES vor Beginn der Arbeiten durch den Baustellenverantwortlichen auf Richtigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen geprüft und abgezeichnet werden. Name Position/Firma Unterschrift

Vertreter Betrieb

Anmerkungen:

Page 45: HSE HANDBUCH FÜR ARBEITEN AN BETRIEBSSTELLEN … · HSE HANDBUCH FÜR ARBEITEN AN BETRIEBSSTELLEN DER MOL GRUPPE IN ÖSTERREICH für Kontraktoren der MOL AUSTRIA GROUP Version 5.1

Formular E-04

Version: 3.0 Erstellt: K. Remschnig Freigegeben: D. Wechselberger Stand: März 2013

Arbeitserlaubnisschein für Arbeiten in Höhen (ab Standhöhe 2m)

Betrieb/Baustelle:

Gültig (max. 12h):

Ausführende Firma:

Auszuführende Arbeiten:

Vor Ausstellung des Arbeitserlaubnisscheines ist eine Risikoanalyse vorzunehmen. Alle Alternativen sind zu prüfen, und soweit möglich sind jene Arbeitsverfahren zu wählen, die das geringste Risiko darstellen. Alle für die Tätigkeit notwendigen Arbeits-, Betriebs- und Sicherheitsanweisungen sind mitzuführen und einzuhalten.

MÖGLICHE GEFAHREN

JA NEIN Getroffene Sicherungsmaßnahmen Herabfallen von Personen

Von Dach/Konstruktion □ □

Von Gerüsten/Hebezeugen □ □

In Aufgrabungen oder Tankgruben □ □

Vom Preisankünder □ □

Übersteigen notwendig □ □

Herabfallen von Gegenständen

Bai Arbeiten auf Dächern/Konstruktionen □ □

Bei Kranarbeiten □ □

Bei Montage von Werbung □ □

Bei Aufgrabungen oder Tankgruben □ □

Fallsicherungsmaßnahmen

Geschirr □ Hubsteiger □

Gerüst □ Kran □

Nicht verwendet werden dürfen: Bockgerüste Stehleitern, wenn bei Gebrauch die Leiteroberkante unter dem Oberschenkelbereich des Nut-

zers liegt. Leitern generell für länger dauernde Arbeiten und Arbeiten bei denen Werkzeuge über Kopf verwendet werden.

Rettungsplan: Vor Aufnahme der Arbeit muß ein Rettungsplan erstellt werden.

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Formular E-04

Version: 3.0 Erstellt: K. Remschnig Freigegeben: D. Wechselberger Stand: März 2013

Seite 2/2 Arbeitserlaubnisschein für Aushubarbeiten ab einer Tiefe von 0,5m: AES Aussteller – Anforderungen & Pflichten: Verfügt über notwendige Sachkenntnis Ist autorisiert den AES auszustellen (Ausstellerliste des Kontraktors) Überprüft festgelegte Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig (z.B. vor Arbeitsbeginn, nach Pausen etc.) auf Wirksam-

keit. Veranlaßt bei relevanten Abweichungen bei Umfang, Ablauf oder im Umfeld der Arbeiten die Einstellung der Arbei-ten, überprüft die Situation und gibt nach eventuell notwendiger Anpassung oder Ergänzung des AES die Arbeit wie-der frei. Sorgt nach Vorfällen bzw. Beinaheunfällen sofort für die Einstellung der Arbeiten, erstellt unter Berücksichtigung des Vorfalles einen neuen AES und gibt die Arbeit wieder frei. Ist während der gesamten Arbeitszeit anwesend. Bestellt einen „Sachkundigen Ausführenden“ falls er die Baustelle/Einsatzstelle verläßt.

Sachkundiger Ausführende – Anforderungen & Pflichten: Bestätigt mittels Unterschrift notwendige Sachkenntnis sowie Einweisung durch AES - Aussteller. Überprüft festgelegte Sicherheitsmaßnehmen regelmäßig (z.B. vor Arbeitsbeginn, nach Pausen etc.) auf Wirksam-

keit. Veranlaßt bei relevanten Abweichungen bei Umfang, Ablauf oder im Umfeld der Arbeiten bzw. nach Vorfällen und Beinaheunfällen die Einstellung der Arbeiten. Bestätigt mittels Unterschrift nach Beendigung der Arbeiten den sicheren Zustand der Anlage.

Name Firma Unterschrift

Aussteller AES

Sachkundiger Ausführender

Vor Beginn der Arbeiten müssen alle die an den im AES beschriebenen Arbeiten beteiligt sind über die notwendigen Sicher-heitsmaßnahmen laut AES unterwiesen werden. Die erfolgte Unterweisung ist durch Unterschrift zu bestätigen.

Alle weiteren Personen die an den Arbeiten laut AES beteiligt sind:

Name Firma Unterschrift

Nach Beendigung der Arbeiten ist der sichere Zustand der Anlage zu kontrollieren. Erst dann dürfen die Schutzmaßnahmen aufgehoben werden. Alle außer Betrieb gesetzten Sicherungseinrichtungen sind wieder in Betrieb zu nehmen und auf Funktion zu prüfen. Dies ist durch den AES-Aussteller oder dem „Sachkundigen Ausführenden“ zu bestätigen. Name Firma Unterschrift

Kontrolle durchgeführt

Besonderheiten für Arbeiten bei laufendem Tankstellenbetrieb Auf Baustellen muß der AES vor Beginn der Arbeiten durch den Baustellenverantwortlichen auf Richtigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen geprüft und abgezeichnet werden. Name Position/Firma Unterschrift

Vertreter Betrieb

Anmerkungen:

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Formular E-04

Version: 3.0 Erstellt: K. Remschnig Freigegeben: D. Wechselberger Stand: März 2013

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Formular E-05

Version: 3.0 Erstellt: K. Remschnig Freigegeben: D. Wechselberger Stand: März 2013

Arbeitserlaubnisschein für Arbeiten mit Isolierung von Energie1

Betrieb/Baustelle:

Gültig (max. 12h):

Ausführende Firma:

Auszuführende Arbeiten:

Vor Ausstellung des Arbeitserlaubnisscheines ist eine Risikoanalyse vorzunehmen. Alle Alternativen sind zu prüfen, und soweit möglich sind jene Arbeitsverfahren zu wählen, die das geringste Risiko darstellen. Alle für die Tätigkeit notwendigen Arbeits-, Betriebs- und Sicherheitsanweisungen sind mitzuführen und einzuhalten.

SICHEHEITSMASSNAHMEN JA NEIN BESCHREIBUNG

Ausschluß gegenseitiger Gefährdung (Zeitgleiche Arbeiten) □ □

Abschaltung / Stillegung & Produktfreiheit von Anlagenteilen □ □

Sicherung mittels LOTO System □ □

Kontrollierte Entspannung gespeicherter Energie □ □

Maßnahmen gegen Wiedereinschalten (Sperrhinweise & Sicherung der Anlage) □ □

Kontrolle der Wirksamkeit von Abschal-tung & Isolierung □ □

Zusätzliche Sicherungsmaßnahmen □ □

Sicherungsposten (ständig anwesend) □ □

Maßnahmen bei Produktanlieferung □ □

Handfeuerlöscher □ □

Persönliche Schutzausrüstung (zusätz-lich zu Mindestvorgaben) □ □

Maßnahmen zum Schutz der Umwelt □ □

Sonstige Sicherheitsmaßnahmen □ □

1 elektrischer (ab Spannung von 1000V), prozeßtechnischer, hydraulischer oder sonstiger Art (z.B. CNG, LPG, Fernwärme etc.). Gilt auch für Produktführende Leitungen auf Basis Gefahrenanalyse.

2

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Formular E-05

Version: 3.0 Erstellt: K. Remschnig Freigegeben: D. Wechselberger Stand: März 2013

Seite 2/2 Arbeitserlaubnisschein für Aushubarbeiten ab einer Tiefe von 0,5m: AES Aussteller – Anforderungen & Pflichten: Verfügt über notwendige Sachkenntnis Ist autorisiert den AES auszustellen (Ausstellerliste des Kontraktors) Überprüft festgelegte Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig (z.B. vor Arbeitsbeginn, nach Pausen etc.) auf Wirksam-

keit. Veranlaßt bei relevanten Abweichungen bei Umfang, Ablauf oder im Umfeld der Arbeiten die Einstellung der Arbei-ten, überprüft die Situation und gibt nach eventuell notwendiger Anpassung oder Ergänzung des AES die Arbeit wie-der frei. Sorgt nach Vorfällen bzw. Beinaheunfällen sofort für die Einstellung der Arbeiten, erstellt unter Berücksichtigung des Vorfalles einen neuen AES und gibt die Arbeit wieder frei. Ist während der gesamten Arbeitszeit anwesend. Bestellt einen „Sachkundigen Ausführenden“ falls er die Baustelle/Einsatzstelle verläßt.

Sachkundiger Ausführende – Anforderungen & Pflichten: Bestätigt mittels Unterschrift notwendige Sachkenntnis sowie Einweisung durch AES - Aussteller. Überprüft festgelegte Sicherheitsmaßnehmen regelmäßig (z.B. vor Arbeitsbeginn, nach Pausen etc.) auf Wirksam-

keit. Veranlaßt bei relevanten Abweichungen bei Umfang, Ablauf oder im Umfeld der Arbeiten bzw. nach Vorfällen und Beinaheunfällen die Einstellung der Arbeiten. Bestätigt mittels Unterschrift nach Beendigung der Arbeiten den sicheren Zustand der Anlage.

Name Firma Unterschrift

Aussteller AES

Sachkundiger Ausführender

Vor Beginn der Arbeiten müssen alle die an den im AES beschriebenen Arbeiten beteiligt sind über die notwendigen Sicher-heitsmaßnahmen laut AES unterwiesen werden. Die erfolgte Unterweisung ist durch Unterschrift zu bestätigen.

Alle weiteren Personen die an den Arbeiten laut AES beteiligt sind:

Name Firma Unterschrift

Nach Beendigung der Arbeiten ist der sichere Zustand der Anlage zu kontrollieren. Erst dann dürfen die Schutzmaßnahmen aufgehoben werden. Alle außer Betrieb gesetzten Sicherungseinrichtungen sind wieder in Betrieb zu nehmen und auf Funktion zu prüfen. Dies ist durch den AES-Aussteller oder dem „Sachkundigen Ausführenden“ zu bestätigen. Name Firma Unterschrift

Kontrolle durchgeführt

Besonderheiten für Arbeiten bei laufendem Tankstellenbetrieb Auf Baustellen muß der AES vor Beginn der Arbeiten durch den Baustellenverantwortlichen auf Richtigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen geprüft und abgezeichnet werden. Name Position/Firma Unterschrift

Vertreter Betrieb

Anmerkungen:

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Formular E-06

Version: 1.0 Erstellt: K. Remschnig Freigegeben: D. Wechselberger Stand: März 2013

Arbeitserlaubnisschein für kritische Hebearbeiten

Betrieb/Baustelle:

Gültig (max. 12h):

Ausführende Firma:

Auszuführende Arbeiten:

Vor Ausstellung des Arbeitserlaubnisscheines ist eine Risikoanalyse vorzunehmen. Alle Alternativen sind zu prüfen, und soweit möglich sind jene Arbeitsverfahren zu wählen, die das geringste Risiko darstellen. Alle für die Tätigkeit notwendigen Arbeits-, Betriebs- und Sicherheitsanweisungen sind mitzuführen und einzuhalten.

SICHEHEITSMASSNAHMEN JA NEIN BESCHREIBUNG

Ausschluß gegenseitiger Gefährdung (Zeitgleiche Arbeiten) □ □

Stillegung von Anlagen/Anlagenteilen □ □

Sperrhinweise für Anlagen □ □

Bedienung von Kränen/ Stapler durch autorisiertes Personal (Kranführerschein) □ □

Kräne/ Stapler mit gültigen Prüfplakette (TÜV technische Überprüfung) □ □

Kräne/ Stapler mit Überlastsicherung □ □

Augenscheinkontrolle der Anschlagmittel (Ketten, Hebezeuge) □ □

Bedienung von Kränen/ Stapler durch autorisiertes Personal (Kranführerschein) □ □

Kräne/ Stapler mit gültigen Prüfplakette (TÜV technische Überprüfung) □ □

Absicherung & Absperrung □ □

Sicherungsposten ständig anwesend □ □

Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen □ □

Handfeuerlöscher □ □

Maßnahmen zum Schutz der Umwelt □ □

Sonstige Sicherheitsmaßnahmen □ □

/2

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Formular E-06

Version: 1.0 Erstellt: K. Remschnig Freigegeben: D. Wechselberger Stand: März 2013

Seite 2/2 Arbeitserlaubnisschein für Arbeiten mit Zündgefährdung: AES Aussteller – Anforderungen & Pflichten: Verfügt über notwendige Sachkenntnis Ist autorisiert den AES auszustellen (Ausstellerliste des Kontraktors) Überprüft festgelegte Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig (mindestens alle 4h sowie vor Arbeitsbeginn, nach Pausen

etc.) auf Wirksamkeit. Überprüfung muß dokumentiert werden! Veranlaßt bei relevanten Abweichungen bei Umfang, Ablauf oder im Umfeld der Arbeiten die Einstellung der Arbeiten, überprüft die Situation und gibt nach eventuell notwendiger Anpassung oder Ergänzung des AES die Arbeit wieder frei. Sorgt nach Vorfällen bzw. Beinaheunfällen sofort für die Einstellung der Arbeiten, erstellt unter Berücksichtigung des Vorfalles einen neuen AES und gibt die Arbeit wieder frei. Ist während der gesamten Arbeitszeit anwesend. Bestellt einen „Sachkundigen Ausführenden“ falls er die Baustelle/Einsatzstelle verläßt.

Sachkundiger Ausführende – Anforderungen & Pflichten: Bestätigt mittels Unterschrift notwendige Sachkenntnis sowie Einweisung durch AES - Aussteller. Überprüft festgelegte Sicherheitsmaßnehmen regelmäßig (z.B. vor Arbeitsbeginn, nach Pausen etc.) auf

Wirksamkeit. Veranlaßt bei relevanten Abweichungen bei Umfang, Ablauf oder im Umfeld der Arbeiten bzw. nach Vorfällen und Beinaheunfällen die Einstellung der Arbeiten. Bestätigt mittels Unterschrift nach Beendigung der Arbeiten den sicheren Zustand der Anlage.

Name Firma Unterschrift

Aussteller AES

Sachkundiger Ausführender

Vor Beginn der Arbeiten müssen alle die an den im AES beschriebenen Arbeiten beteiligt sind über die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen laut AES unterwiesen werden. Die erfolgte Unterweisung ist durch Unterschrift zu bestätigen.

Alle weiteren Personen die an den Arbeiten laut AES beteiligt sind:

Name Firma Unterschrift

Nach Beendigung der Arbeiten ist der sichere Zustand der Anlage zu kontrollieren. Erst dann dürfen die Schutzmaßnahmen aufgehoben werden. Alle außer Betrieb gesetzten Sicherungseinrichtungen sind wieder in Betrieb zu nehmen und auf Funktion zu prüfen. Dies ist durch den AES-Aussteller oder dem „Sachkundigen Ausführenden“ zu bestätigen. Kontrolle durchgeführt Name Firma Unterschrift

Kontrolle durchgeführt

Besonderheiten für Arbeiten bei laufendem Betrieb Auf Baustellen muß der AES vor Beginn der Arbeiten durch den Baustellenverantwortlichen auf Richtigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen geprüft und abgezeichnet werden. Name Position/Firma Unterschrift

Vertreter Betrieb

Anmerkungen:

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Formular F-01 HSE Incident Report

Version: 2.1 Erstellt: K. Remschnig Freigegeben: N.A. Stand: August 2012

1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN (GENERAL INFORMATION)

Unfälle und Vorfälle (z. Bsp. Arbeitsunfälle, Verkehrsunfälle, Schäden an

Anlagen und Einrichtungen, Beinahe Unfälle) sind innerhalb von 24 Stunden an

an Ihren Ansprechspartner bei MOL Austria sowien an folgende Personen zu

melden:

Dr. Kurt Remschnig (MOL Austria HSE): [email protected]

Mobil: +43(0)664-963-3572 Fax: +43(0)1-515-99-1099

Unternehmen/Bereich (Site):

Datum des Unfalls (Date): Uhrzeit (Time):

Ort, Adresse (Address):

Art des Vorfalls (Type of incident):

Unfall/Vorfall (Accident/Incident) Beinahe Unfall/Vorfall (Near Miss)

Wählen Sie eine oder mehrere Möglichkeiten aus (tick one or more boxes „ x“):

Personenschaden (Personal Injury)

Sachschaden (Property Damage)

Verkehrsunfall (Road Accident)

Feuer/Explosion (Fire/Explosion)

Technisches Gebrechen (Process Incident)

Naturkatastrophe (Natural Disaster)

Produktaustritt in die Umwelt/Umweltschaden (Spill to Environment)

Andere (Ohter):

Verkehrsunfall (Raod Accident):

PKW (Personal car) LKW (Heavy Goods Vehicle)

Andere (Other):

Pol. Kennzeichen (Registration number):

Polizeiliche Unfallaufnahme (Did Police attend): Ja (Yes) Nein (No)

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Formular F-01 HSE Incident Report

Version: 2.1 Erstellt: K. Remschnig Freigegeben: N.A. Stand: August 2012

Involvierte Personen (Persons involved):

Mitarbeiter (Staff)

Auftragnehmer/Lieferant (Contractor)

Dritte Person (Third Party) Tankstellenpersonal (Filling Station Staff)

Personenschaden (Personnal Injury):

Name:

Geburtsdatum (Date of birth):

Art der Verletzung (Nature of Injury):

Schnitt (Cut)

Verbrennung (Heat/Burn)

Fraktur/Bruch (Fracture)

Verätzung (Chemical Burn)

Amputation (Amputation)

Verstauchung (Sprain/Strain)

Prellung (Bruise)

Stoßverletzung (Concussion)

Stichverletzung (Puncture)

Quetschung (Crushing)

Abschürfung (Abrasion)

Verbrennung (Strom) (Electrical Burn)

Andere (Other)

Verletzter Körperteil (Body parts affected):

Kopf (Head)

Rücken (Back) Hand (Hand)

Gelenke (Ankles)

Gesicht (Face)

Rumpf (Trunk) Finger (Fingers)

Füße (Feet)

Augen (Eyes) Arme (Arms) Beine (Legs)

Zehen (Toes)

Hat es einen derartigen Unfall/Verletzung schon einmal gegeben? Did a similar accident/incident

happen in the past? Ja (Yes)

Nein (No)

Wurde die entsprechende persönliche Schutzausrüstung verwendet? Has the personal

protective equipment been used? Ja (Yes)

Nein (No)

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Formular F-01 HSE Incident Report

Version: 2.1 Erstellt: K. Remschnig Freigegeben: N.A. Stand: August 2012

2. BESCHREIBUNG ZUM UNFALL/VORFALL

(WER? WAS? WIE? WO? WANN?) Detailed description of facts (Who, What, Where,

When & How)

3. ZEUGEN DES VORFALLS/UNFALLS (WITNESS OF ACCIDENT/INCIDENT)

Name (Name):

Anschrift (Address):

Telefonnummer (Phone number):

Wer hat den Unfall/Vorfall gemeldet (Who reported the accident/incident)?:

Name (Name):

Adresse bzw. Arbeitsstätte (Adress/Place of work):

Telefonnummer (Phone number):

E-mail Adresse (E-mail):

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Formular F-01 HSE Incident Report

Version: 2.1 Erstellt: K. Remschnig Freigegeben: N.A. Stand: August 2012

Verfasser des HSE Incident Report (Author of the HSE incident report):

Name (Name):

Telefonnummer (Phone number):

E-mail Adresse (E-mail):

4. KORREKTUR- UND VORBEUGEMASSNAHMEN (CORRECTIVE ACTIONS)

Welche Massnahmen zur zukünftigen Vermeidung werden ergriffen, um solche

oder ähnliche Unfälle/Vorfälle in Zukunft zu vermeiden? (Which corrective actions

have been taken- will be taken- to prevent such an accident/incident in the future?)

Beschreibung der Massnahmen (Description of corrective action):

Verantwortliche Person (Responsible Person):

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Formular F-02

Version: 2.0 Erstellt: K. Remschnig Freigegeben: Stand: August 2012

Unterweisungsformular HSE

Firma/Ort:

Datum:

Schulungsleiter:

Seite:

Schulungsinhalt:

Name Geburts-

datum Firma Unterschrift

Die Teilnehmer erklären hiermit ausdrücklich die vorgetragenen Schulungsinhalte vollinhaltlich ver-standen zu haben, und verpflichten sich die notwendigen Sicherheitsanforderungen bei allen Arbeiten auf Baustellen und Anlagen von MOL Austria einzuhalten.

……………………………. Unterschrift Schulungsleiter

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Formular F-03

Version: 2.1 Erstellt: K. Remschnig Freigegeben: D. Wechselberger Stand: März 2013

Liste berechtigter AES Aussteller

Kontraktor:

Erstellt von:

Datum:

Lfd

. Nr.

Name Mitarbeiter

Qualifikation

So

nst

ige

Arb

eite

n m

it

ho

hem

Ris

iko

Arb

eite

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it

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□ □ □ □ □ □ □

□ □ □ □ □ □ □

□ □ □ □ □ □ □

□ □ □ □ □ □ □

□ □ □ □ □ □ □

□ □ □ □ □ □ □

□ □ □ □ □ □ □

□ □ □ □ □ □ □

□ □ □ □ □ □ □

□ □ □ □ □ □ □

Das Unternehmen bestätigt, daß die oben angeführten Personen auf Grund Ihrer Ausbildung und Erfahrung zur Freigabe der angeführten Arbeiten im Rahmen Ihrer Tätigkeiten befähigt sind, und bezüglich der Risken und Sicherheitsanforderungen bei Tätigkeiten an Tankstellen und in Mineralöllagern unterwiesen und gemäß aller gesetzlichen sowie von MOL Austria verlangten Anforderungen geschult sind.

………………………………. Firmen mäßige Zeichnung

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Formular F-04 HSE Anforderungen Kontraktoren

Version: 2.1 Erstellt: K. Remschnig Freigegeben: n. a. Stand: August 2012

Übergabeprotokoll Baustelle

Betrieb/Baustelle:

Verantwortliche Firma

Baustellenverantwortlicher:

Mobil:

Sicherheitskoordinator:

Mobil:

Angaben zur Baustelle

Geplante Dauer

Beschreibung der Baustelle:

Beschreibung der Arbeiten:

Liste Kontraktoren & Subkontraktoren

Firma Gewerk Ansprechpartner Telefon

Alle notwendigen Dokumente und Unterlagen sind im Baustellenordner abzulegen und zur Einsicht bereitzuhalten. Vor Aufnahme der Arbeit muß täglich eine Sicherheitsbesprechung („TOOL BOX MEETING“) durchgeführt werden. Der Sicherheitskoordinator vor Ort ist verpflichtet zumindest tägliche Sicherheitsbegehungen durchzuführen und im Baustellenlog zu dokumentieren (Datum, Uhrzeit, Mängel & Maßnahmen). Die alleinige Verantwortung für die Sicherheit an der Baustelle trägt das Unternehmen des Baustellenverantwortlichens.

/2

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Formular F-04 HSE Anforderungen Kontraktoren

Version: 2.1 Erstellt: K. Remschnig Freigegeben: n. a. Stand: August 2012

Seite 2/2 Übergabeprotokoll Baustelle:

Notwendige Unterlagen & Einrichtungen

BEZEICHNUNG JA NEIN BESCHREIBUNG

Baustellenbesprechung □ □

Arbeitsplatzevaluierung & Tätigkeitsbezogene Gefahrenanalyse □ □

Spezifische Gefahrenanalyse □ □

Notfallpläne □ □

Arbeitserlaubnisscheinsystem (AES) □ □

HSE Plan □ □

Absicherung & Absperrung □ □

Persönliche Schutzausrüstung □ □

Gerüste □ □

Baumaschinen □ □

Behördliche Bewilligungen □ □

Feuerlöscher □ □

Erste Hilfe Einrichtungen □ □

Einrichtung Abfallentsorgung □ □

Maßnahmen zum Schutz der Umwelt □ □

Sonstige Sicherheitsmaßnahmen □ □

Übergabe (Datum & Zeit):

Unterschrift

Verantwortlicher Kontraktor

Vertreter Betrieb

MOL Austria

Rückgabe (Datum & Zeit):

Unterschrift

Verantwortlicher Kontraktor

Vertreter Betrieb

MOL Austria

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Formular F- 05

Version: 3.1 Erstellt: K. Remschnig Freigegeben: D. Wechselberger Stand: August 2014

GEFAHRENANALYSE WARTUNG & INSTANDHALTUNG (NUR 1 TAG GÜLTIG)

Während der Arbeiten bleibt die Anlage in der Regel in Betrieb, außer es ist auf Basis der Gefährdungsanalyse eine Teil- bzw. Vollsperre notwendig. Die Analyse bzw. die Besprechung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen muß vor Beginn der Arbei-ten mit dem Betriebsverantwortlichen (bzw. seiner Vertretung) und dem Verantwortlichen das Kontraktors erfolgen!

Betrieb/Tankstelle:

Adresse/Stempel Tankstelle

Vertreter Betrieb/Tankstelle:

Datum & Uhrzeit:

Kontraktor:

Kurze Beschreibung der Arbeiten:

Mitarbeiter ( 1=Gewerkverantwortlicher) Pass

1

2

3

4

Arbeiten im Betrieb/TS zeitgleich mehrere Kontraktoren? Besteht die Gefahr einer gegenseitigen Behinderung bzw. Gefährdung?

JA

□ □

NEIN

□ □

Falls 2x JA: Gemeinsamen Koordinator bestimmen & Gefährdungsanalyse bzw. Sicherheitsbesprechung durchführen und mittels Unterschrift bestätigen! (Ersteingetragener = gemeinsamer Koordinator)

Gewerkeverantwortliche Firma Unterschrift Zeit

1

2

3

Bei Kraftstoffanlieferung sind alle Arbeiten im Außenbereich der Tankstelle zu unterbrechen! Der diensthabende Tankstellenmitarbeiter muß den Gewerkeverantwortlichen über die Ankunft des Tankwagens in-

formieren! Die Fortführung der Arbeiten bzw. die Befüllung des kann nur nach Abstimmung zwischen Gewerkeverantwortlichem und TKW-Fahres über den Ausschluß gegenseitiger Gefährdung erfolgen (MOL Austria HSE Handbuch Kontraktoren beach-ten!).Arbeiten mit Zündgefährdung und an Tanktechnischen Einrichtungen dürfen während des Befüllvorgangs nicht durchgeführt werden!

Beginn Befüllung (Uhrzeit)

Ende Befüllung (Uhr-zeit)

Gewerkeverantwortlicher

Name

Unterschrift

Tankwagenfahrer

Name

Unterschrift

Das HSE Handbuch für Kontraktoren der MOLAustria Gruppe ist zu beachten! Alle notwendigen Arbeits- & Betriebs-anweisungen zu den durchzuführenden Arbeiten sind mitzuführen und einzuhalten! Auf dem gesamten Betriebsgelände gilt Rauchverbot (ausgenommen in ausgewiesenen Zonen im Innenbereich). Die Benützung von Mobiltelefonen im Betankungs- bzw. Lagerbereich sowie in explosionsgefährdeten Bereichen ist verboten.

/2

Lieferanten,

Page 61: HSE HANDBUCH FÜR ARBEITEN AN BETRIEBSSTELLEN … · HSE HANDBUCH FÜR ARBEITEN AN BETRIEBSSTELLEN DER MOL GRUPPE IN ÖSTERREICH für Kontraktoren der MOL AUSTRIA GROUP Version 5.1

Formular F- 05

Version: 3.1 Erstellt: K. Remschnig Freigegeben: D. Wechselberger Stand: August 2014

Seite 2/2 Gefahrenanalyse Wartung & Instandhaltung:

Gefährdungsbeurteilung Gefährdungen für Kunden, Mitarbeiter der Tankstelle oder des Kontraktors, sowie der Umwelt

GEFÄHRDUNG JA NEIN Maßnahmen zur Gefahrenabwehr Betreten des Arbeitsbereiches durch Dritte □ □

Behinderung (Einengung) der Ein- , Aus- oder Durchfahrt im TS Bereich □ □

Verwendung von Großgeräten (Kran, Bagger, Stapler etc.) □ □

Herabfallen von Personen oder Gegen-ständen möglich (> 2m) □ □

Gruben, offene Schächte oder andere Bereiche unter Niveau □ □

Heißarbeiten & Funkenflug □ □

Entleeren und dichtes Verschließen von Produktleitungen □ □

Abschalten & Isolierung von Energie (Elektrizität, Druck etc.) □ □

Arbeiten in explosionsgefährdeten Berei-chen □ □

Gefahren nach Demontage von Einrich-tungen □ □

Gase, Dämpfe, Gerüche, Staub & Lärm □ □

Sonstige Gefährdungen □ □

Zeitweise Schließung des Betriebes notwendig □ □

Sicherheitsschuhe S3, antistatische Warnweste sowie Helm oder Anstoßkappe sind grundsätzlich bei allen Arbeiten im Tank-stellenbereich zu tragen! Weiters ist zu prüfen ob das Tragen zusätzlicher PSA notwendig ist (Gefährdungsanalyse etc.)

□ Helm EN 397 □ Gehörschutz □ Atemschutz □ Sicherheitsgeschirr □ Hautschutz

□ Sonstiges:

Nr. Erforderliche Arbeitserlaubnisscheine AES

E01 Erlaubnisschein für Arbeiten mit Zündgefährdung □

E02 Erlaubnisschein für Arbeiten in Behältern und engen Räumen □

E03 Erlaubnisschein für Aushubarbeiten □

E04 Erlaubnisschein für Arbeiten in Höhen über 2m (Absturzsicherung) □

E05 Erlaubnisschein für Arbeiten mit Isolierung von Energie □

E06 Erlaubnisschein für kritische Hebearbeiten □

T01 Protokoll Gasfreiheitsprüfung □ NACH BEENDIGUNG DER ARBEITEN

Arbeiten wurden abgeschlossen JA □ NEIN □

Bearbeitete Anlagen/Anlagenteile sind voll funktionsfähig JA □ NEIN □

Bearbeitete Anlagen/Anlagenteile befinden sich in sicherem Zustand JA □ NEIN □

Abfall ordnungsgemäß entsorgt JA □ NEIN □ Vor Arbeitsbeginn Unterschrift Uhrzeit:

Kontraktor

Vertreter des Betriebes

Nach Arbeitsende

Kontraktor

Vertreter des Betriebes

Bestätigung über Einhaltung und Kenntnisnahme der festgelegten Sicherheitsmaßnahmen

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Formular F-06 HSE Check Baustelle

Version: 2.0 Erstellt: K. Remschnig Freigegeben: D. Wechselberger Stand: März 2013

HSE Check Baustelle

Tankstelle/Baustelle:

Verantwortliche Firma

Durchführender des Checks:

Datum:

Unterschrift:

Uhrzeit:

Kurze Beschreibung der durchgeführten Arbeiten

Unterlagen & Dokumente

BEZEICHNUNG Erforderlich In Ordnung

Anmerkung JA NEIN JA NEIN

Baustellenordner □ □ □ □

Sicherheitspass/Schulungsnachweis □ □ □ □

Arbeitsanweisungen & Tätigkeitsbezogene Gefahrenanalyse □ □ □ □

Spezifische Gefahrenanalyse □ □ □ □

Alarm & Notfallpläne □ □ □ □

HSE Plan □ □ □ □

Arbeitserlaubnisscheinsystem (AES) □ □ □ □

/2

Page 63: HSE HANDBUCH FÜR ARBEITEN AN BETRIEBSSTELLEN … · HSE HANDBUCH FÜR ARBEITEN AN BETRIEBSSTELLEN DER MOL GRUPPE IN ÖSTERREICH für Kontraktoren der MOL AUSTRIA GROUP Version 5.1

Formular F-06 HSE Check Baustelle

Version: 2.0 Erstellt: K. Remschnig Freigegeben: D. Wechselberger Stand: März 2013

Seite 2/2 HSE Check Baustelle:

Sicherheitsanforderungen & Einrichtungen

BEZEICHNUNG ENTSPRICHT

Maßnahmen JA NEIN N.A.

Persönliche Schutzausrüstung □ □ □

Absicherung & Absperrung □ □ □

Feuerlöscher □ □ □

Erste Hilfe Ausrüstung □ □ □

Ausschluß gegenseitiger Gefährdung (Zeitgleiche Arbeiten) □ □ □

Baumaschinen & Großgeräte □ □ □

Geräte & Werkzeuge □ □ □

Absturzsicherung, Leitern & Gerüste □ □ □

Stillegung von Anlagen/Anlagenteilen (Sperrhinweise – LOTO) □ □ □

Entleeren und dichtes Verschließen von Produktleitungen □ □ □

Gasfreiheit (inkl. Messprotokoll) □ □ □

Anforderungen AES erfüllt □ □ □ Siehe Arbeitserlaubnisschein

Baustellenverkehr & Kundenverkehr □ □ □

Ordnung & Sauberkeit □ □ □

Einrichtung Abfallentsorgung □ □ □

Maßnahmen zum Schutz der Umwelt □ □ □

Sonstige Sicherheitsmaßnahmen □ □ □

N.A. ……. nicht anwendbar

Anmerkungen & Zusammenfassung

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Formular F- 07

Version: 2.0 Erstellt: K. Remschnig Freigegeben: D. Wechselberger Stand: März 2013

Gefahrenanalyse Baustelle & Projektarbeit (Gültig nur für 1 Tag)

Betrieb: (TS-Nummer)

Adresse/Stempel Tankstelle

Betriebsleiter: (TS-Partner)

Datum:

Ausführende Firma:

Auszuführende Arbeiten:

Mitarbeiter ( 1=Gewerkverantwortlicher) Pass

1 □

2 □

3 □

4 □

5 □

Arbeiten auf der Baustelle zeitgleich mehrere Kontraktoren? JA

NEIN

Die verantwortlichen aller beteiligten Kontraktoren bestimmen einen gemeinsamen Koordinator (Ersteingetragener) und legen nach einer gemeinsamen Besprechung gegebenenfalls zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen fest um eine gegenseitige Gefähr-dung auszuschließen. Die Abstimmung muß mittels Unterschrift bestätigt werden.

Name Firma Unterschrift Zeit

1

2

3

Bei Kraftstoffanlieferung sind alle Arbeiten im Außenbereich einer Tankstelle zu unterbrechen! Arbeiten mit Zündgefährdung und an Tanktechnischen Einrichtungen dürfen während des Entladevorganges nicht durchgeführt werden!

/2

Page 65: HSE HANDBUCH FÜR ARBEITEN AN BETRIEBSSTELLEN … · HSE HANDBUCH FÜR ARBEITEN AN BETRIEBSSTELLEN DER MOL GRUPPE IN ÖSTERREICH für Kontraktoren der MOL AUSTRIA GROUP Version 5.1

Formular F- 07

Version: 2.0 Erstellt: K. Remschnig Freigegeben: D. Wechselberger Stand: März 2013

Seite 2/3 Gefahrenanalyse Baustelle & Projektarbeit:

Gefährdungsbeurteilung Gefährdungen für Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter des Betriebes/Tankstelle und des Kontraktors sowie der Umwelt

Das HSE Handbuch Kontraktoren von MOL Austria ist unbedingt zu beachten!

Arbeits- & Betriebsanweisungen zu den durchzuführenden Arbeiten sind mitzuführen und ein-

zuhalten!

GEFÄHRDUNG JA NEIN Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Betreten des Arbeitsbereiches durch Dritte □ □

Behinderung (Einengung) der Ein- , Aus- oder Durchfahrt im TS Bereich □ □

Verwendung von Großgeräten (Kran, Bagger, Stapler etc.) □ □

Herabfallen von Personen oder Gegen-ständen möglich (> 2m) □ □

Gruben, offene Schächte oder andere Bereiche unter Niveau □ □

Heißarbeiten & Funkenflug □ □

Entleeren und dichtes Verschließen von Produktleitungen □ □

Abschalten & Isolierung von Energie (Elektrizität, Druck etc.) - LOTO □ □

Arbeiten in explosionsgefährdeten Berei-chen □ □

Gefahren nach Demontage von Einrich-tungen □ □

Staub □ □

Lärm □ □

Gase, Dämpfe und Gerüche □ □

Sonstige Gefährdungen □ □

Schließung des Betriebes (bzw. Tank-stelle) notwendig □ □

Zusätzlich notwendige PSA

Sicherheitsschuhe S3, Warnweste sowie Anstoßkappe sind grundsätzlich bei allen Arbeiten im Tankstellenbereich zu tragen!

□ Helm EN

397 □ Gehörschutz □ Atemschutz □ Sicherheitsgeschirr □ Hautschutz

□ Sonstiges:

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Formular F- 07

Version: 2.0 Erstellt: K. Remschnig Freigegeben: D. Wechselberger Stand: März 2013

/3 Seite 3/3 Gefahrenanalyse Baustelle & Projektarbeit:

Erforderliche Arbeitserlaubnisscheine (AES):

Nr. Bezeichnung

E01 Erlaubnisschein für Arbeiten mit Zündgefährdung □

E02 Erlaubnisschein für Arbeiten in Behältern und engen Räumen □

E03 Erlaubnisschein für Aushubarbeiten □

E04 Erlaubnisschein für Arbeiten in Höhen über 2m (Absturzsicherung) □

E05 Erlaubnisschein für Arbeiten mit Isolierung von Energie □

T01 Protokoll Gasfreiheitsprüfung □

VOR ARBEITSBEGINN

Bestätigung über Einhaltung und Kenntnisnahme der festgelegten Sicherheitsmaßnahmen.

Verantwortlicher Unterschrift Uhrzeit:

Kontraktor

Betriebsleiter/Tankstellenpartner*

* bei aufrechtem Betrieb der Tankstelle

NACH ABSCHLUSS DER ARBEITN

Arbeiten wurden abgeschlossen JA □ NEIN □

Bearbeitete Anlagen/Anlagenteile sind voll funktionsfähig JA □ NEIN □

Bearbeitete Anlagen/Anlagenteile befinden sich in sicherem Zustand JA □ NEIN □

Abfall ordnungsgemäß entsorgt JA □ NEIN □

Anmerkungen:

Verantwortlicher Unterschrift Uhrzeit:

Kontraktor

Betriebsleiter/Tankstellenpartner*

* bei aufrechtem Betrieb der Tankstelle

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Erstellt: Dr. K. Remschnig Version 1.1 Datum: 07.03.2013

Betriebstelle:

Lockout/Tagout Formular

ISOLIERUNG DE-ISOLIERUNG

Datum: Datum:

Uhrzeit: Uhrzeit:

Laufende Nummer: Name LOTO Koordinator:

Energie/Medium: Unterschrift LOTO Koordinator:

Art der ISOLIERUNG: Anzahl beteiligte Kontraktoren

Lage/Ort:

WICHTIG: Es müssen alle Firmen/Kontraktoren nachweislich

verständigt werden die nach der Isolierung Arbeiten an der Anlage Ausführen!

Name LOTO Koordinator:

Unterschrift LOTO Koordinator:

Anzahl beteiligte Kontraktoren

Bestätigung Isolierung Bestätigung De-Isolierung:

Name der ausführenden Person:

Name der ausführenden Person:

Unterschrift der ausführenden Person:

Unterschrift der ausführenden Person:

Bestätigung der Kenntnissnahme Bestätigung der Kenntnissnahme

Name & Unterschrift der an den Arbeiten beteiligten Personen (min. Verantwortliche vor Ort des jeweiligen Kontraktors)

Name & Unterschrift der an den Arbeiten beteiligten Personen (min. Verantwortliche vor Ort des jeweiligen Kontraktors)

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RET_3_G6.1 HSE Handbuch für Kontraktoren

Anhang 2

Ausgabe: 31.08.2012 Seite: 1/1 Gültigkeit: 10.09.2012 Version: 1

Grundsätzliche Gefahren an Tankstellen (auch als Information für Anbieter geeignet)

DIVISION Gefahrenquelle (Physische Gefahren) Gefährdungen durch gefährliche Stoffe

(Eigenschaften)

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Kritische Arbeiten

Heißarbeiten x x x x x x x x x x x x x x x x x x Höhenarbeit (z.B. auf Dächern, Preistürme) x x x x x x x x x x Arbeiten in Engen Räumen (z.B. Behälter, Schächte)

x x x x x x x x x x x x x

x x x x x x x

Erdarbeiten x x x x x x x x x x x x x x x x x x Arbeiten mit Isolierung von Energie

x x x x x x x x x x x x

x x x x x x

Es handelt sich nur um eine allgemeine Übersicht. Es sind nur die in der Regel auftretenden typischen Gefahrenquellen die bei kritischen Arbeiten an Tankstellen auftreten können angeführt. Gefahren die sich durch die Lage oder örtliche Gegebenheiten ergeben sind nicht berücksichtigt. Zusätzliche Gefahren sind nicht ausgeschlossen. Diese Aufstellung ist nicht als Ersatz für eine Gefahrenanalyse geeignet!

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HSE Handbuch Kontraktoren

Date of issue: 06 August 2012 Page: 1/1 Date of implementation: 13 August 2012 Version: 2

Grundsätzliche Gefahren In Tanklagern (auch als Information für Anbieter geeignet)

DIVISION Gefahrenquelle (Physische Gefahren) Gefährdungen durch gefährliche Stoffe (Eigenschaften)

Art

Heb

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CO

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Kritische Arbeiten

Heißarbeiten Höhenarbeit Arbeit in engen Räumen

Erd- & Bauarbeiten Arbeiten mit Isolierung von Energie

Es handelt sich nur um eine allgemeine Übersicht. Es sind nur die in der Regel auftretenden typischen Gefahrenquellen die bei kritischen Arbeiten in Tanklagern auftreten können angeführt, Gefahren die sich durch die Lage (z.B. am Fluß) oder örtliche Gegebenheiten ergeben sind nicht berücksichtigt. Zusätzliche Gefahren sind nicht ausgeschlossen. Diese Aufstellung ist nicht als Ersatz für eine Gefahrenanalyse geeignet!

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povolenie

Rauchen Sie nicht

außerhalb der dafür

vorgesehenen Bereiche

Halten Sie die

Anforderungen des

Arbeitserlaubnisscheinsystemes

(AES) ein

Verwenden Sie die erforderliche

Persönliche Schutzausrüstung

(PSA)

Führen Sie die notwendigen

Gasmessungen durch

Führen Sie keine Arbeiten

in Gruben oder Gräben

ohne entsprechende

Einsturzsicherung durch

En ernen Sie niemals

Sicherheitshinweise. Setzen

Sie sicherheitsrelevante

Einrichtungen nicht außer Kra .

Halten Sie sich nie unter

hängenden Lasten auf!

Kein Alkohol und keine Drogen

während der Arbeit

Befolgen Sie die Regeln und

greifen Sie ein

Kontrollieren Sie vor Beginn der

Arbeit die ordnungsgemäße

Isolierung von Energien

2

4

5

3

1 6

7

8

9

10

Die Life Saving Rules (LSR) gelten für alle Tä gkeiten die von der MOL Gruppe direkt

oder in ihrem Au rag durchgeführt werden. Die Einhaltung der LSR ist für Mitarbeiter

und Lieferanten gleichermaßen verpfl ichtend.

WER SICH ENTSCHEIDET GEGEN DIE REGELN ZU VERSTOSSEN, ENTSCHEIDET SICH NICHT FÜR DIE MOL GRUPPE ZU ARBEITEN.

LIFE SAVING RULES

THINK. CREATE. MOVE

MOL_LSR_A4_poster AUT.indd 1MOL_LSR_A4_poster AUT.indd 1 23.9.2013 16:3523.9.2013 16:35

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Formular T- 01

Version: 2.2 Erstellt: K. Remschnig Freigegeben: D. Wechselberger Stand: März 2013

Protokoll Prüfung Gasfreiheit

Betrieb/Tankstelle: Datum: Ausführende Firma:

Auszuführende Arbeiten:

Meßgerät Fabrikat Typ letzte Kalibrierung

Ort O2 Vol. %

EX % UEG Zeit Prüfer

Name Prüfer Unterschrift Anmerkung

Gasfreiheitsbedingungen: INSPEKTIONEN (Ganz oder teilweises Befahren) EX<20% UEG KALTARBEITN EX<10% UEG HEISSARBEITEN EX= 0% UEG Bei O2 < 20 Vol. % Befahren nur mit aktivem Atemschutz! – Belüftung mit reinem O2 verboten! Bei O2 > 23 Vol. % Keine Heißarbeiten erlaubt! Wichtig: Die 1. Messung ist vor Abstieg bzw. Durchführung der Arbeit vorzunehmen. Weitere Mes-sungen sind in angemessenen Zeitabständen zu dokumentieren (mind. stündlich). Unabhängig davon ist bei allen Arbeiten in EX-Zonen & Behältern eine kontinuierliche Überwachung erforderlich! Hinweis: Behälter gasen innerhalb von ca. 4h nach! Messungen weit genug im behälterinneren durchführen! Bei Tankreinigungen grundsätzlich Atemschutz verwenden! Nicht dokumentierte Messungen gelten als nicht durchgeführt!