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SO-12 Änderungsantrag 4 an das Statut zur Bildungsarbeit der GRÜNEN JUGEND Antragstellerin: Satzungskommission Ergänze § 2 Fachforen durch einen neuen Absatz 5: „(5) Die Fachforen müssen auf jeder Sitzung des Bildungsbeirates einen Bericht über ihre Arbeit abgeben.“ Ersetze § 2 Absatz 4 durch einen neuen § 3 Bildungsbeirat: § 3 Bildungsbeirat (1) Der Bildungsbeirat tritt mindestens zweimal im Jahr unter Einbeziehung des Bundesvorstandes zusammen. Seine Hauptaufgaben sind: - Planung, Evaluierung und Weiterentwicklung der Bildungsarbeit der GRÜNEN JUGEND in Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand - Koordinierung, Vernetzung und Unterstützung der Fachforen - Vernetzung mit den inhaltlichen Strukturen auf Landesebene - Planung und Organisation von Bildungsveranstaltungen - Vergabe der durch den Haushalt festgelegten Mittel für Bildungsveranstaltungen und Publikationen - Erarbeitung von Einstiegs-und Argumentationshilfen gemeinsam mit den Fachforen - Unterstützung der inhaltlichen Arbeit des Bundesvorstandes - Beratung bei der Gründung, Neuausrichtung und Auflösung Fachforen - methodisches Training von MultiplikatorInnen - Vernetzung mit den Bundesarbeitsgemeinschaftenen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Vertretung der Fachforen auf dem Bundesausschuss und gegenüber anderen Gremien der Grünen Jugend Übersicht alt neu § 2 Fachforen (4) Der Bildungsbeirat tritt mindestens zweimal im Jahr unter Einbeziehung des Bundesvorstandes zusammen. Seine Hauptaufgaben sind: Koordinierung und Vernetzung der Fachforen untereinander, sowie die Vernetzung mit den inhaltlichen Strukturen auf Landesebene - Planung und Organisation von Bildungsveranstaltungen - Erarbeitung von Einstiegs-und Argumentationshilfen gemeinsam mit den Fachforen - Unterstützung der inhaltlichen Arbeit des Bundesvorstandes - Evaluierung und Weiterentwicklung der § 3 Bildungsbeirat (1) Der Bildungsbeirat tritt mindestens zweimal im Jahr unter Einbeziehung des Bundesvorstandes zusammen. Seine Hauptaufgaben sind: - Planung, Evaluierung und Weiterentwicklung der Bildungsarbeit der GRÜNEN JUGEND in Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand - Koordinierung, Vernetzung und Unterstützung der Fachforen - Vernetzung mit den inhaltlichen Strukturen auf Landesebene - Planung und Organisation von Bildungsveranstaltungen - Vergabe von durch den Haushalt festgelegten Mittel für Bildungsveranstaltungen und Publikationen „Dem Morgen:Grün Entgegen! – Der Visionskongress“ - 34. Bundeskongress der Grünen Jugend

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SO-12 Änderungsantrag 4 an das Statut zur Bildungsarbeit der GRÜNEN JUGEND

Antragstellerin: Satzungskommission

Ergänze § 2 Fachforen durch einen neuen Absatz 5: „(5) Die Fachforen müssen auf jeder Sitzung des Bildungsbeirates einen Bericht über ihre Arbeit abgeben.“

Ersetze § 2 Absatz 4 durch einen neuen § 3 Bildungsbeirat:

§ 3 Bildungsbeirat

(1) Der Bildungsbeirat tritt mindestens zweimal im Jahr unter Einbeziehung des

Bundesvorstandes zusammen. Seine Hauptaufgaben sind:

- Planung, Evaluierung und Weiterentwicklung der Bildungsarbeit der GRÜNEN JUGEND in Zusammenarbeit mitdem Bundesvorstand

- Koordinierung, Vernetzung und Unterstützung der Fachforen- Vernetzung mit den inhaltlichen Strukturen auf Landesebene - Planung und Organisation von Bildungsveranstaltungen - Vergabe der durch den Haushalt festgelegten Mittel für Bildungsveranstaltungen und Publikationen- Erarbeitung von Einstiegs-und Argumentationshilfen gemeinsam mit den Fachforen - Unterstützung der inhaltlichen Arbeit des Bundesvorstandes- Beratung bei der Gründung, Neuausrichtung und Auflösung Fachforen - methodisches Training von MultiplikatorInnen - Vernetzung mit den Bundesarbeitsgemeinschaftenen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN- Vertretung der Fachforen auf dem Bundesausschuss und gegenüber anderen Gremien der Grünen Jugend

Übersicht

alt neu§ 2 Fachforen

(4) Der Bildungsbeirat tritt mindestens zweimal imJahr unter Einbeziehung des

Bundesvorstandes zusammen. SeineHauptaufgaben sind:

Koordinierung und Vernetzung der Fachforenuntereinander, sowie die Vernetzung mit deninhaltlichen Strukturen auf Landesebene

- Planung und Organisation vonBildungsveranstaltungen

- Erarbeitung von Einstiegs-undArgumentationshilfen gemeinsam mit denFachforen

- Unterstützung der inhaltlichen Arbeit desBundesvorstandes

- Evaluierung und Weiterentwicklung der

§ 3 Bildungsbeirat

(1) Der Bildungsbeirat tritt mindestens zweimal imJahr unter Einbeziehung des

Bundesvorstandes zusammen. Seine Hauptaufgabensind:

- Planung, Evaluierung und Weiterentwicklungder Bildungsarbeit der GRÜNEN JUGEND inZusammenarbeit mit dem Bundesvorstand

- Koordinierung, Vernetzung und Unterstützungder Fachforen

- Vernetzung mit den inhaltlichen Strukturen aufLandesebene

- Planung und Organisation vonBildungsveranstaltungen

- Vergabe von durch den Haushalt festgelegtenMittel für Bildungsveranstaltungen undPublikationen

„Dem Morgen:Grün Entgegen! – Der Visionskongress“ - 34. Bundeskongress der Grünen Jugend

Bildungsarbeit der GRÜNEN JUGEND- Vernetzung mit den BAGen von BÜNDNIS

90/DIE GRÜNEN

- Erarbeitung von Einstiegs-undArgumentationshilfen gemeinsam mit denFachforen

- Unterstützung der inhaltlichen Arbeit desBundesvorstandes

- Beratung bei der Gründung, Neuausrichtungund Auflösung Fachforen

- Methodisches Training von MultiplikatorInnen - Vernetzung mit den

Bundesarbeitsgemeinschaftenen vonBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

- Vertretung der Fachforen auf demBundesausschuss und gegenüber anderenGremien der Grünen Jugend

„Dem Morgen:Grün Entgegen! – Der Visionskongress“ - 34. Bundeskongress der Grünen Jugend