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Kontaktstudium Finanzökonomie EBS Universität für Wirtschaft und Recht

I i i g Pe ali ie...als Sachkundenachweis gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 2 ImmVermV anerkannt, sofern weiterhin eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung

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Kontaktstudium Finanzökonomie

EBS Universität für Wirtschaft und Recht

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2 EBS Executive School

Das seit über 25 Jahren unter der Marke der EBS Finanzakademie existierende Weiter -bildungsangebot der EBS Executive School gehört zu den ersten Angeboten der EBS Universität im Executive Education-Bereich. Mit ihrem Kontaktstudium Finanzökonomie war die EBS Finanzakade-mie Geburtshelfer des Financial Planning-Gedankens in Deutschland. Als Gründungsmitglied des Financial Planning Standards Board Deutschland e. V. hat sie so die Zerti-fizierung zum CERTIFIED FINANCIAL PLANNER-Professional* nach Kontinentaleuropa geholt. Heute ist Financial Planning eines der zentralen Dienstleistungsangebote im gehobenen Privatkundengeschäft und das Kontaktstudium Finanzökonomie hat sich zur Referenz bei der Ausbildung zum CERTTIFIED FINANCIAL PLANNER etabliert. Neben diesen Klassiker sind zusätzliche Weiterbildungsstudiengänge in den Bereichen Beratungskompetenz, Alternative Investments und Capital Market Products getreten, die mit so renommierten Partnern wie der Deutschen Börse oder dem Bundes-verband Alternative Investments e. V. (BAI) konzipiert und durchgeführt werden.

Die Finanzdienstleistungsbranche befindet sich seit Jahren in einer Umbruchphase. Der regulatorische Rahmen für unabhängige Finanzdienstleister und Banken wurde deut-lich verschärft und Mindestqualifikations-standards, z. B. für Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler oder Anlageberater, etabliert. Hier schafft das modulare, zwei-stufige Kontaktstudium Finanzökonomie Zu -kunfts si cher heit. Schon nach erfolgreichem Ab schluss des Level I haben Absolventen als Financial Consultant (EBS) externe Zertifizie-rungsmöglichkeiten zum European Financial Ad visor (EFA) oder zum Pri va ten Finanzpla-ner nach DIN ISO 22222.

Mit Abschluss des Level II sind als Finanz-ökonom (EBS) wesentliche Voraussetzungen für die Zertifizierung zum CERTIFIED FINACIAL PLANNER-Professional erbracht. Darüber hinaus erfüllen Sie als Finanzökonom (EBS) nicht nur den Sachkundenachweis für Versicherungsvermittler (§ 34d GewO),

sondern auch den Sachkundenachweis für Finanzanlagenvermitter (§34f GewO) und Immobiliar-Dar -lehensvermittler (§34i GewO), sofern gleichzeitig noch eine entsprechende Berufser-fahrung nachgewiesen wird.

Neben einer zunehmenden Regulierung zeigt sich im Finanzdienstleistungssektor auch ein klarer Trend zu mehr Professionali-sierung und Akademisierung. Denn nach-haltige Differenzierung und Kundenbindung kann heute im Wettbewerb nur noch durch entsprechende Beratungsqualität erreicht werden. Diesem trägt die EBS Business School mit ihrem neu entwickelten Master in Business (MA) mit Spezialisierung Wealth Management (kurz: Master in Wealth Management) Rechnung. Grundlage hierfür ist die Bewertung des Kontaktstudiums Finanzökonomie mit 12 European Credit Transfer Credits (ECTS) für das Level I zum Financial Consultant (EBS) und 12 ECTS für das Level II zum Finanzökonom (EBS), so dass mit erfolgreichem Abschluss des Kon-taktstudiums Finanzökonomie bereits die Hälfte des insgesamt 60 ECTS umfassenden akademischen Master-Programms in Form von Pflicht- und Wahlmodulen absolviert ist.

Wenn Sie also den nötigen Wissensvorsprung generieren möchten, um sich von der Masse der Berater abzuheben, belegen Sie das Kontaktstudium Finanzökonomie als eines der renommiertesten und qualitativ hochwertigsten Weiterbildungsprogramme im Bereich Private Finance und Wealth Management. Ich wünsche Ihnen im Namen der EBS Universität für Wirtschaft und Recht und der EBS Executive School viel Freude und Erfolg beim Kontaktstudium Finanz -ökonomie und begrüße Sie herzlich auf un -serem Campus im Rheingau.

Weiterbildung an der EBS Business School

Professor Dr. Rolf Tilmes Academic Director EBS Executive School

Die EBS Business School ist heute Teil der EBS Universität für Wirtschaft und Recht. 1971 als erste private Business School Deutschlands gestartet, hat sich die EBS Business School nicht nur in der Primäraus-bildung von Bachelor- und Master-Studenten einen exzellenten Ruf in Wissenschaft und Wirtschaft erarbeitet. Frühzeitig hat sie außerdem die Bedürfnisse professioneller Executive Education identifiziert. In der Wei-terbildung sind wir nunmehr seit Jahrzehn-ten erfolgreich auf dem Markt etabliert und genießen einen erstklassigen Ruf durch die optimale Verbindung von Wissenschaft, In -ternatio nalität und klarer Praxis orientie rung. Die EBS Executive School gehört heute zu den wichtigsten Anbietern universitärer Weiterbildung in Deutschland.

* Die Markenrechte am Certfied FinancialPlanning und am CFP liegen beim FinancialPlannings Standards Board, Ltd., Denver, USA.

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3EBS Executive School

Das Kontaktstudium Finanzökonomie rich tetsich an alle Betreuer von Privat kun den, un abhängig davon, ob sie als An lage- undKundenberater, freie Finanz dienstleister,Ver mögensverwalter, Versi che rungsvertreterund -makler, Immobi lien experten, Steuer -berater oder Rechts anwälte tätig sind. DasKontaktstudium vermittelt fundierte Kennt-nisse über ein breites Spektrum von Vermö-gensanlagen und Versicherungsproduktensowie de ren steuerliche und rechtliche Im -pli ka tionen. Hierauf aufbauend befähigt eszur Vernet zung einzelner Produkte, schafftdie Kom petenz zur Analyse und Pro blem -lösung sowie zur Förderung der Kommu -nika tions fähigkeiten.

Ziel ist die Ausbildung in allen PrivateFinance-Facetten bis hin zum WealthManage ment sowie in zentralen Bereichendes Financial Planning nicht nur in derTheorie, sondern auch in der prak ti schenAnwendung. Im Rahmen des Kon takt -studiums erlernen die Teilnehmer deshalbauch, eigenständig Finanzpläne für kom -plexe Vermögen zu erstellen. Dabei können

Kontaktstudium Finanzökonomie

sie auf aktuelle Programmver sionen von Finanzplanungssoftware kos tenf rei zu -greifen. Schließlich legt die Aus bil dung neben der Finanzplanungs-Me tho dik einen weiteren Schwerpunkt auf die Schulung von Beratungs- und Kom mu nikationskompe -tenz, um die Teilneh mer langfristig als Be -rater erfolgreich zu machen.

Nur wer neben der Produktwelt im Finanz-dienstleistungsbereich mit seiner Vielfalt auch das Konzept des Financial Planning, seine Mechanismen und Wir kungsweisen kennt, kann Privatkunden umfassend bera-ten und langfristig be treuen. Der sichere Umgang mit dem Konzept des Financial Planning, das heute zu einer Kernleistung im Privatkunden geschäft geworden ist, er -fordert professionelles Know-how. Untersu-chungen der EBS Universität belegen, dass Fi nan cial Planning schon innerhalb des ers ten Jahres zu einer nachhal tigen Ren di te- steigerung, bezogen auf das Netto ge samt- vermögen des Kunden, führt. Aber auch für Berater lohnt sich die Investition in Finan cial Planning, da sie nachweislich den Dek-

kungsbeitrag je Kunde erhöhen und die Kundenbindung vertiefen können.

Das Kontaktstudium ist modular aufgebaut und umfasst zwei Level, um so den indi -viduellen Weiterbildungs bedürf nissen der Teilnehmer gerecht zu werden. Der modu -lare Aufbau und die berufsbegleitende Kon-zeption des Kontaktstudiums mit Präsenz-blöcken primär am Wochenende erlauben es, die Weiterbildung ganz den persönlichen Bedürfnissen anzupassen.

Level I beginnt mit einer Basiswissen prüf ung und konzentriert sich auf das interdiszipli -näre Grundlagenwissen so wie praxisbezoge-nes, vertieftes Fachwis sen für die Vermögens-beratung. Absolventen des Level I kennen das Leistungsspektrum des Finanz-, Geld-, Kredit-, Immobilien- und Versicherungswe-sens. Sie sind da durch fachlich befähigt, Finanzplanungs anal ysen kundenorientiert durchzuführen. Sie haben die erforderlichen Kenntnisse der Anlageinstrumente und erweiterte Kenntnisse in der Gesprächsfüh-rung, Be ratungskonzeption und Präsenta -

Sachkunde-nachweis

Ausbildung

AkademischerAbschluss

Zertifizierungs-möglichkeiten

Kontaktstudium Finanzökonomie Level II (18 Präsenztage)Abschluss: Finanzökonom (EBS)

Sachkundenachweis für Versicherungsvermittler (§ 34d GewO): Anerkennung des Abschlusses Finanzökonom (EBS) als Sachkundenachweis, wenn zusätzlich eine 3-jährige Berufserfahrung im Bereich Versicherungsvermitt-lung oder -beratung vorliegt. Grundlage hierfür bildet §4 (2) VersVermV.*

Sachkundenachweis für Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO): Das Kontaktstudium Finanzökonomie wird als Sachkundenachweis gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 c) FinVermV anerkannt, sofern weiterhin eine mindestens einjährigeBerufs-erfahrung im Bereich Anlageberatung oder Anlagevermitt -lung nachgewiesen werden kann.

Sachkundenachweis für Immobilien-Darlehensvermittler (§ 34i GewO): Das Kontaktstudium Finanzökonomie wird als Sachkundenachweis gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 2 ImmVermV anerkannt, sofern weiterhin eine mindestenseinjährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung nachgewiesen werden kann.

Certified Financial Planner® (CFP®)

Kontaktstudium Finanzökonomie Level I (25 Präsenztage)Abschluss: Financial Consultant (EBS)

Master in Business (MA) mit Spezialisierung Wealth Management der EBS Business School

European FinancialAdvisor (EFA)

Privater Finanz planernach DIN ISO 22222

* Liegt beim Finanzökonom-Absolventen zusätzlich ein BWL- oder VWL-Studium vor, so braucht die Berufserfahrung nicht nachgewiesen zu werden.

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4 EBS Executive School

tions tech nik für die ganzheitliche Finanz -beratung vermögender Privatkunden. Level I schließt nach 25 Prä senzschul ungs tagen mit dem Titel Financial Con sultant (EBS) ab.

Level II konzentriert sich im Rahmen des 18-tägigen Vertiefungsstudiums auf alle Facetten des Wealth Managements und die Erstellung von Finanzplänen anhand kom-plexer Projekt- und Simulationsfälle. Absol-venten des Level II beherrschen auch kom-plexe Fragestellungen der Al ters vorsorge im privaten wie betriebl ichen Bereich und we -sentl iche Aspekte der privaten und unter-nehmerischen Ver mögensnachfolge. Die Erstellung und Vermarktung von Financial Planning-Dienstl eistungen wird für alle rele-vanten Kundengruppen geschult, akquisito-rische und kommunikative Aspekte der Dienstl eis tung werden vermittelt und einge-übt. Der praktischen Umsetzung kommt ein besonderes Gewicht zu. Mit dem erfolgrei-chen Abschluss des Level II wird der Titel Finanzökonom (EBS) vergeben – die not-wendige Basis für eine erfolgreiche Tätigkeit im Bereich Private Finance oder Wealth Management ist gelegt.

Sachkundenachweis

Sowohl die Versicherungsvermittlerrichtlinie, das Gesetz zur Novellierung des Finanzan -lagenvermittler und Vermögensanlagerechts in Verbindung mit der Finanzanlagenver-mittlungsverordnung (FinVermV) als auch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Wohnim-mobilienkreditrichtlinie in Verbindung mit der Verordnung über Immobiliardarlehens-vermittlung (ImmVermV) sehen für Versi-cherungsvermittler nach § 34 d GewO, für Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO und für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34 i GewO einen Sachkundenachweis vor. In diesen Fällen dient das Kontaktstudium Finanzökonomie in Verbindung mit ein-schlägiger Berufserfahrung als Sachkunde-nachweis.

Sachkundenachweis für Versicherungs-vermittlerDie Verordnung über die Versicherungs-vermittlung und -beratung (VersVermV) konkretisiert die Bestimmungen zu den in Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie neu geschaffenen §§ 11a, 34d und 34e der Ge-werbeordnung. Seit Inkrafttreten am 22. Mai 2007 enthält sie Regelungen zu den

Anforderungen an die Sachkunde des Ver- siche rungsvermittler und deren Nachweis sowie anerkannte bestehende Qualifika-tionen.

Das Kontaktstudium Finanzökonomie mit dem Abschluss Finanzökonom (EBS) wird als Nach -weis der erforderlichen Sachkunde an er -kannt, wenn zusätzlich eine 3-jährige Be rufs -erfahrung im Bereich Versicherungsvermitt-lung oder -beratung vorliegt. Grundlage hier-für bildet § 4 (2) VersVermV. Liegt beim Fi -nanzökonom-Absolventen zusätzlich ein BWL-oder VWL-Studium vor, so braucht die Be rufs -erfahrung nicht nachgewiesen zu werden.

Die Anerkennung kann zentral bei den Indu-strie- und Handelskammern Wiesbaden und Frankfurt erfolgen oder bei der Wohnsitz-IHK.

Sachkundenachweis für Finanzanlagen -vermittlerGemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c) FinVermV sind Antragsteller einer Erlaubnis nach § 34f GewO u. a. dann von der Verpflichtung zur Ablegung einer Sachkundeprüfung befreit, wenn sie ein Abschlusszeugnis als Finanz-fachwirt bzw. -wirtin (FH) mit einem abge-schlossenen weiterbildenden Zertifikats -studium an einer Hochschule vorlegen und zudem eine mindestens einjährige Berufs -erfahrung im Bereich Anlageberatung oder -vermittlung nachweisen können.

Das Kontaktstudium Finanzökonomie wird als Sachkundenachweis gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 c) FinVermV anerkannt, sofern weiterhin eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich Anlageberatung oder Anlagever-mittlung nachgewiesen werden kann.

Sachkundenachweis für Immobilien-Darlehensvermittler (§ 34i GewO)Gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 2 ImmVermV sind Antragsteller einer Erlaubnis nach § 34i GewO u. a. dann von der Verpflichtung zur Ablegung einer Sachkundeprüfung befreit,wenn sie ein Abschlusszeugnis als Finanz-fachwirt (FH) oder Finanzfachwirtin (FH) mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule und einer mindestens einjährigen Berufserfah-

Kontaktstudium Finanzökonomie

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Gute Gründe für das Kontakt-studium Finanzökonomie

Ganzheitliche, qualitativhochwertige Ausbildung

Berufsbegleitend organisiert

Renommiertes Universitäts-zertifikat

Sachkundenachweis nach § 34 d/f/i GewO

Externe Zertifizierungs-möglichkeiten

Anrechenbarkeit auf akade-mischen Master-Abschluss

Starkes Alumni-Netzwerk

5EBS Executive Education

rung im Bereich der Immobiliardarlehens-vermittlung nachweisen können.

Das Kontaktstudium Finanzökonomie wird als Sachkundenachweis gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 2 ImmVermV anerkannt, sofern wei terhin eine mindestens einjährige Berufs -erfahrung im Bereich der Immobiliardarle-hensvermittlung nachgewiesen werden kann

Erfolgreiche Absolventen des Kontaktstudi-ums Finanzökonomie erhalten neben dem Universitätszertifikat Finanzökonom (EBS) zusätzlich das Universitätszertifikat Finanz-fachwirt (FH).

Zertifizierungsmöglichkeiten

Die Qualifikation von Finanzdienstleistern steht in der öffentlichen Kritik. Deshalb ist eine fundierte Ausbildung, wie das Kontakt-studium Finanzökonomie, ein Muss für den persönlichen Berufserfolg. Darüber hinaus werden aber auch zunehmend externe„Qualitätsanker“ in Form von Zertifizierun-gen gesucht. Ziel dieser Zertifizierungen ist es, dem Kunden durch extern vergebene Gütesiegel Qualität zu signalisieren.

Das Kontaktstudium Finanzökonomie bietet mit seinen beiden Leveln und den Ab -schlüssen Financial Consultant (EBS) und Finanzökonom (EBS) externe Zertifizierungs-möglichkeiten.

Nach dem erfolgreichen Abschluss von Level I als Financial Consultant (EBS) kön-nen Sie sich auf europäischer Ebene zerti -fizieren lassen:

EFA European Financial AdvisorDer EFA European Financial Advisor ist eine europaweite Zertifizierung für Finanzbera-ter. Über 50.000 Absolventen führen bereits diesen Titel. Mit dem EFA European Financi-al Advisor zeichnen Sie sich gegenüber Kun-den als Experten aus, die einen europawei-ten Qualitätsstandard in der Anlageberatung erfüllen. Die EFA-Zertifizierung ist genau auf

die Bedürfnisse gehobener Privatkunden zugeschnitten.

Die Zertifizierung wird von dem inancial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland), vergeben. FPSB Deutschland ist Mitglied eines paneuropä-i schen Berufs- und Interessenverbandes, der sich für hohe Standards in der Finanzdienst-leistungsbranche und insbesondere für die ganzheitliche Finanzberatung einsetzt. Diese Standards gelten europaweit und werden von FPSB Deutschland unter anderem durch die Zertifizierung von Finanzberatern, die die akkreditierten Weiterbildungsprogramme und entsprechende Prüfungen erfolgreich absolviert haben, sichergestellt. Darüber hinaus wird großer Wert auf das ethische Verhalten der Lizenznehmer und deren kontinuierliche Weiterbildung gelegt. Der in der Zusammenarbeit mit Praktikern und Lernenden aus mehr als 12 Ländern entstandene Ethik kodex unterstreicht diesen Anspruch. www.fpsb.de oder Telefon 069 9055 9380

DIN ISO 22222: Die Norm für Private Finanzplanung Diese internationale Norm definiert den Pro-zess der persönlichen Finanzplanung sowie die Fähigkeiten und Erfahrungen, über die ein professioneller Berater verfügen muss. In Deutschland wurde die Norm durch DIN ISO 22222 umgesetzt.

Nach der DIN ISO Norm 22222 geprüfte pri-vate Finanzplaner dokumentieren mit einer Zertifizierung, dass ihre Kompetenz mit den Anforderungen dieses Zertifizierungspro-gramms konform ist. Durch das Zertifizie-rungszeichen wird das Vertrauen geschaf-fen, dass eine unabhängige, neutrale und kompetente Stelle die Qualifikation geprüft und bewertet hat.

Interessenten können zwischen zwei unter-schiedlichen Zertifizierungsanbietern wäh-len: DIN CERTCO Gesellschaft für Konformi-tätsbewertung GmbH und der Austrian Stan-dards Plus GmbH. Auskunft über die genau-en Anforderungen beider Zertifizierungen (Prüfungen, Erfahrungsnachweise, etc.) erhalten Sie beim FPSB Deutschland, der von beiden Anbietern anerkannten Prüf- und

Begutachtungsstelle: www.fpsb.de oder Telefon 069 9055 9380

Der erfolgreiche Abschluss von Level II mit dem Finanzökonom (EBS) bildet ferner eine wesentliche Zertifizierungsvoraussetzung zum CFP, der durch den FPSB Deutschland, Frankfurt am Main, vergeben wird.

CRETIFIED FINANCIAL PLANNERDie internationale Qualitätsmarke des CFP-Zertifikats wird seit 1997 auch in Deutsch-land verliehen. Mit dem CFP-Zertifikat wer-den Finanzdienstleister, aber auch Personen aus den beratenden Berufen ausgezeichnet, die nach Ausbildung, Erfahrung und ethi-schem Anspruch zur Spitze zählen. Das CFP-Zertifikat ist Beweis für persönliche Qualifi-kation – unabhängig von Firmenzugehörig-keit oder institutioneller Bindung. Finanz-dienstleister mit diesem Titel signalisieren ihre persönliche Bera-tungskompetenz.

In Deutschland gibt es zurzeit knapp 1.600 CFP-Zertifikatsträger. Weltweit sind knapp 185.000 CFP in 27 Nationen zertifiziert. www.fpsb.de oder Telefon 069 9055 9380

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6 EBS Executive School

Master in Wealth Management

Detaillierte Informationen zum Master in Wealth Management finden Sie unterwww.ebs.edu/mwm

Jutta Tilmes, CFP, CFEP Phone +49 611 7102 1832 Fax +49 611 7102 10 [email protected]

Stufe III:Masterworkshop mit 6 ECTS, Masterthesis mit 18 ECTS = insgesamt 24 ECTS

Studienbegleitendes Coaching-Angebot

Stufe II:3 Wahlpflichtmodule mit je 6 ECTS = 18 ECTS

Wahlpflichtmodule lassen sich zu Vertiefungstracks kombinieren, die die im Markt gängigen Berufsfelder abdecken;Wahlpflichtmodule können auch über die Vertiefungstracks hinweg kombiniert und einzeln gebucht werden.

Finanzplanung

W 1: Strategie und Geschäftsmodell im Wealth ManagementW 2: Financial Planning Case

Studies und Projektarbeit

W 3: Private Real Estate Management W4: Ruhestandsplanung

Relationship Manager mit breitem Wealth Management-Wissen

Experte für alle Facetten der Vermögensnachfolgeplanung

Stufe I:3 Pflichtmodule mit je 6 ECTS = 18 ECTS

P 1: General ManagementP 2: Interdisziplinäre Produkt- und BeratungsgrundlagenP 3: Privates Finanzmanagement

Master in Wealth Management (MA)(60 ECTS)

Vermögensnachfolgeplanung

W 5: Gestaltungsmöglich keiten und Geschäftsmodell der privaten

VermögensnachfolgeW 6: Unternehmerische Vermögens-

nachfolge, internationale Ver -mögensnachfolge und Stiftungen

W 7: Estate Planning Case Studies und Projekt arbeit

W 8: StiftungsberatungW 9: Testamentsvollstreckung

Kapitalmarktprodukte, Alternative Investments und Portfoliomanagement

Experte für Kapital markt produkte und qualifi ziertes Portfoliomanagement

W 10: Private EquityW 11: InfrastrukturW 12: Sustainable & Responsible

Investments

Kontaktstudium Finanzökonomie Level I / Financial Consultant (EBS)

Kontaktstudium Finanzökonomie Level II / Finanzökonom (EBS)

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7EBS Executive School

Das Kontaktstudium Finanzökonomie bildet mit Level I die Basis für den Einstieg in den Master in Wealth Management. Mit der er -folgreichen Teilnahme am Level I mit dem Ab-schluss Financial Consultant (EBS) erbrin-gen Sie die Pflichtmodule P 2 und P 3 – und da mit die einen großen Teil der Stufe I des Master in Wealth Management – im Umfang von 12 ECTS.

Level II des Kontaktstudiums Finanzökono-mie mit dem Abschluss Finanzökonom (EBS) ist mit den Wahlpflichtmodulen W 1 und W 2 in Stufe II des Master in Wealth Manage-ment mit insgesamt 12 ECTS anrechenbar.

Erfolgreiche Absolventen von Level I und II des Kontaktstudiums Finanzökonomie er -bringen mit insgesamt 30 ECTS damit bereits die Hälfte der insgesamt erforderlichen 60 ECTS des Master in Wealth Management-Programms.

Dieser Master of Arts-Studiengang an der EBS Business School ist ein berufsbeglei ten -der betriebswirtschaftlicher (Teilzeit-)Studien-gang mit praxisorientiertem Profil. Er greift die Idee des lebenslangen und berufszyklus-begleitenden Lernens auf und versetzt Sie vor dem Hintergrund der Anforderungen und Veränderungen in der Berufswelt in die Lage, berufspraktische Probleme eigenständig zu erkennen, Lösungskonzepte mittels wissen-schaftlicher Methoden und Instrumente zu erarbeiten, diese in Unternehmen und Institutionen erfolgreich zu kommunizieren sowie verantwortungsbewusst umzusetzen. Der Studiengang ist praxisorientiert und in den zu erlernenden wissenschaft lichen Methoden anwendungsorientiert aus-

* Die Details der einzelnen Zertifi -katspro gramme entnehmen Sie bitte den Bro schüren der verschiedenen Zertifikats programme unterwww.ebs.edu/mwm oderwww.ebs.edu/es.

Alumni-Netzwerk finanzebs e.V.

Der Verein der Ehemaligen und Fördererder EBS Finanzakademie mit Sitz inOestrich-Winkel wurde 1995 von ehe -maligen Absolventen der EBS Finanzaka-demie gegründet und ist auch heutenoch als Verein eigenständig und unab-hängig von der EBS Finanzakademie.

finanzebs fördert den Zusammenhaltzwischen den Ehemaligen der EBSFinanzakademie untereinander durchden Aufbau und die Pflege eines dererfolgreichsten aktiven Alumni-Netz -werke im Bereich der Finanzplanung.

Zu den vielen Leistungen von finanzebszählen neben dem jährlichen, zwei -tägigen finanzebs-Forum, auch zahl -reiche regelmäßige Regionaltreffen inHamburg, Berlin, Düsseldorf/Köln,Frankfurt, Stuttgart und München zumfachlichen und informellen Austauschunter den Alumnis, eine jährliche Alum-ni-Bildungsreise und zahlreiche andereEvents. Ziele der letzten Bildungsreisenwaren New York, Singapur, Vancouver/Toronto, Shanghai und Brasilien. Dar-über hinaus bestehen für finanzebs-Mitglieder verschiedene Sonderkonditio-nen bei Veranstaltungen und Studien-gängen der EBS Executive School.

Nähere Information finden sich unterwww.finanzebs.de

gerichtet und ermöglicht durch ein markt -orientiertes Wahlpflichtfachprogramm eineoptimale Vorbereitung für die Weiterbildungin einem ausgeübten Beruf und/oder dieVor bereitung auf den nächs ten Karriere-schritt.

Der Masterstudiengang Wealth Managementfußt auf einem drei stufigen Modell: In Stufe I bietet er einen ganzheitlichenPflichtteil mit Basiswissen in Private Financeund Wealth Management, interdisziplinärePro dukt- und Beratungsgrundlagen sowie privates Finanzmanagement. Darauf auf-bauend können in Stufe II die drei alterna-tiv wählbaren Vertiefungstracks „Finanzpla-nung“, „Vermögensnachfolgeplanung“ oder„Kapitalmarktprodukte, Alternative Invest-ments und Portfoliomanagement“ belegtwerden. Eine individu elle Kombination dereinzelnen Wahlpflichtmodule verschiedenerVer tie fungs tracks ist ebenfalls möglich.*Der Master in Wealth Management wird mitStufe III durch einen Methoden workshopund eine Masterthesis abgeschlossen.

Damit kombiniert das Programm ein breitesund ganzheitlich aus gerichtetes Skill-Setmit der Vertiefung in einem frei wählbarenBe reich. Die Vertiefungstracks „Finanzpla-nung“ und „Vermögens nachfolge planung“decken die zentralen Beratungsfelder imBereich Private Banking und WealthManagement ab, während die Vertie fung„Kapitalmarktprodukte, Alternative Invest-ments und Portfoliomanagement“ der zu -nehmenden Bedeutung alternativer Anlage-formen und ihrem Einsatz im Rahmen einerganz heit lichen Asset Allocation gerecht wird.

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8 EBS Executive School

1.2 Volkswirtschaftslehre

1.2.1 Aufgaben der Wirtschaftspolitik

1.2.2 Geldpolitik

1.2.3 Finanzpolitik

1.2.4 Arbeitsmarkt- und Lohnpolitik

1.2.5 Zahlungsbilanz und Wechselkurse

1.2.6 Währungspolitik

1.2.7 Wachstumsmärkte

1.2.8 Europäische Währungsunion

1.3 Finanzmathematik und Statistik

1.3.1 Zinseszinsrechnung bei Einmal -anlagen

1.3.2 Rentenrechnung bei Ein- und Aus-zahlungsplänen

1.3.3 Tilgungsrechnung bei Fremd -finanzierung

1.3.4 Effektivzinsberechnung

1.3.5 Häufigkeitsverteilungen und Index-zahlen

1.3.6 Mittelwerte und Standard -abweichungen

1.4 Steuerliche und rechtliche Grundlagen

1.4.1 Steuerrecht

1.4.1.1 Grundlagen der Besteuerung

1.4.1.2 Wichtige Einzelsteuern

1.4.1.3 Zusammenwirken wichtiger Steuerarten

1.4.1.4 Steuerliche Konsequenzen einzelner Anlageformen

1.4.2 Gesellschaftsrechtliche Grundlagen

1.4.3 Haftungsrechtliche/aufsichtsrecht -liche Grundlagen

1.4.4 Anlegerschutzrechtliche Grund lagen

1.5 Ethik

1.5.1 Grundzüge der Wirtschaftsethik

1.5.2 Standesregeln des Financial PlanningStandards Board Deutsch land e.V.

1.5.3 Ehrengerichtsordnung des FinancialPlanning Standards Board Deutsch-land e.V.

Studieninhalte Level I – Financial Consultant

1 Interdisziplinäre Grundlagen

1.1 Betriebswirtschaftslehre

1.1.1 Investitions- und Finanzierungs -theorie

1.1.1.1 Grundlagen

1.1.1.2 Verfahren der Investitionsrechnung

1.1.1.3 Leverage-Effekt

1.1.2 Bilanzierung, Jahresabschlussanalyseund Unternehmensbewertung

1.1.2.1 Bilanzansatznormen

1.1.2.2 Bilanzbewertungsnormen

1.1.2.3 Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2.4 Anhang/Lagebericht

1.1.2.5 Bilanz- und Erfolgsanalyse

1.1.2.6 Unternehmensbewertung

1.1.2.7 Internationale Rechnungslegung

1.1.3 Portfolio-Theorie

1.1.3.1 Grundlagen

1.1.3.2 Konzept der Risikovernichtung

1.1.3.3 Index-Modelle

1.1.3.4 Capital Asset Pricing-Modell

1.1.3.5 Performance-Messung

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9EBS Executive School

2 Privates Finanzmanagement

2.1 Kreditmanagement

2.1.1 Kreditkonzepte

2.1.2 Fremdfinanzierungsquote und laufender Kapitaldienst

2.1.3 Finanzierung unter Leverage- undSteuergesichtspunkten

2.1.4 Zins- und Tilgungskonzepte

2.1.5 Finanzierungsanlässe

2.1.5.1 Erstfinanzierung

2.1.5.2 Anschluss- und Umfinanzierung

2.1.6 Kreditsicherheiten

2.2 Portfoliomanagement

2.2.1 Individuelles Vermögensmanage mentmit Direktanlagen in Wertpapieren

2.2.1.1 Bond Portfolio Management

2.2.1.2 Aktienmanagement

2.2.1.3 Risikomanagement mit börsengehandel-ten Termininstrumenten

2.2.2 Standardisiertes Vermögens -management mit Investmentfonds

2.2.2.1 Asset Allocation

2.2.2.2 Fondspicking-Strategien

2.2.2.3 Fondspolicen

2.2.2.4 Fondsvermögensverwaltung

2.2.3 Alternative Investments

2.2.3.1 Hedgefonds

2.2.3.2 Private Equity

2.2.3.3 Rohstoffe

2.2.3.4 Sonstige Alternative Investments

2.3 Vorsorgemanagement

2.3.1 Methodische Grundlagen

2.3.1.1 Risiko-Analyse

2.3.1.2 Risiko-Deckungskonzepte

2.3.1.3 Rechtliche und steuerliche Besonder -heiten

2.3.1.4 Grundlagen der Aktuarwissenschaft

2.3.1.5 Tarife und Berechnungsmethodik

2.3.2 Grundlagen der Alters versorgung

2.3.2.1 Schicht 1: Staatlich geförderte Altersvor-sorge

2.3.2.2 Schicht 2: Grundlagen der BetrieblichenAltersvorsorge

2.3.2.3 Schicht 3: Grundlagen der Privaten Alters-vorsorge

2.4 Immobilienmanagement

2.4.1 Wirtschaftlichkeitsrechnung

2.4.1.1 Grundlagen

2.4.1.2 Investition

2.4.1.3 Finanzierung

2.4.1.4 Besteuerung und Rechtsgrundlagen

2.4.2 Immobilienbewertung

2.4.2.1 Grundlagen

2.4.2.2 Bewertungsverfahren

2.4.3 Besteuerung von Immobilien

2.4.3.1 Steuerrechtliche Grundlagen

2.4.3.2 Besteuerung von Eigenheimen

2.4.3.3 Besteuerung von Mietobjekten

2.4.3.4 Besteuerung bei Schenkungen und Erb-schaften

2.4.4 Individuelle Kapitalanlage in Immobilien

2.4.5 Kollektive Kapitalanlage in Immobilien

2.4.5.1 Offene Immobilienfonds

2.4.5.2 Geschlossene Immobilienfonds

2.4.5.3 Immobilienleasingfonds

2.4.5.4 Immobilien-AGs

2.4.5.5 Real Estate Investment Trusts

2.4.5.6 Vergleich alternativer Anlageformen

2.5 Beteiligungsmanagement

2.5.1 Arten und Charakteristika

2.5.2 Direkte unternehmerische Beteili -gungen

2.5.3 Kollektive unternehmerische Beteili-gungen

2.6 Nachfolgemanagement

2.6.1 Erb- und schenkungsrechtlicheGrundlagen

2.6.2 Erbschaft- und schenkungsteuer licheGrundlagen

2.6.3 Elemente der Vermögensnachfolge

2.6.3.1 Gesetzliche Erbfolge

2.6.3.2 Gewillkürte Erbfolge

3 Basiskonzeption des Financial Planning

3.1 Konzept

3.1.1 Beratungsziele und Restriktionen

3.1.1.1 Definition des Financial Planning

3.1.1.2 Abgrenzung des Financial Planning gegen-über anderen Finanzdienst leistungen

3.1.1.3 Subjektive und objektive Beratungszieleaus Sicht der Kunden und der Anbieter

3.1.1.4 Quantitative und qualitative Restriktionen

3.1.2 Nachfrageverhalten und Anbieter-struktur

3.1.2.1 Nachfragesegmente und Beratungsziele

3.1.2.2 Anbieterstruktur und Beratungs -schwerpunkte

3.2 Methodik

3.2.1 Prozess

3.2.1.1 Aufbau und Definition der Beziehung zwischen Kunde und Financial Planner

3.2.1.2 Zusammentragen von Kundendaten undBestimmung von Zielen und Erwartun gen

3.2.1.3 Analyse und Beurteilung der finanziellenLage des Kunden

3.2.1.4 Ausarbeitung und Vorlage des Finanz-plans

3.2.1.5 Umsetzung der Empfehlungen zur Finanz-planung

3.2.1.6 Überwachung des Finanzplans und derBeziehungen der finanziellen Planung

3.2.2 Grundsätze ordnungsmäßigerFinanzplanung

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10 EBS Executive School

3 Marketing und Kommuni ka -tion im Financial Planning

3.1 Grundlagen

3.1.1 Marketing für Beratungsdienst -leistungen und Finanzprodukte

3.1.1.1 Leistungspolitik

3.1.1.2 Preispolitik (Honorar- versus Provisions -modelle)

3.1.1.3 Absatzwegepolitik

3.1.1.4 Kommunikationspolitik

3.1.2 Integrierte Vertriebsstrategien

3.1.2.1 Angebot von Leistungsbündeln

3.1.2.2 Vertriebsorganisation (Allround versusTeamansatz)

3.1.2.3 Vergütungsmodelle

3.2 Finanzmarketing-Prozess im Financial Planning

3.2.1 Marktforschung für Finanzdienst -leistungen

3.2.1.1 Grundlagen

3.2.1.2 Methoden

3.2.2 Erstellung zielgruppenorientierterLeistungsprogramme

3.2.2.1 Festlegung von Leistungsumfang und -tiefe

3.2.2.2 Vertriebswegewahl und -kombination

3.2.3 Akquisition und Betreuung im gehobenen Privatkundengeschäft

3.2.3.1 Marktkommunikation (Werbung undPublic Relation)

3.2.3.2 Kommunikationsverhalten bei Beratungund Verkauf

3.2.3.3 Vertriebsunterstützende Maßnahmen undMaterialien

3.2.3.4 Kundenbindungsmanagement

3.2.4 Verkaufsvereinbarungen

3.2.4.1 Verträge über den Verkauf von Finanz -dienstleistungen

3.2.4.2 Verkaufsmanagement

3.2.5 Qualitätsmanagement bei der Leistungs-erstellung

4 Financial PlanningCase Studies

1 Strategische Ausrichtungenvon Financial Planning

1.1 Institutionelle Aspekte

1.1.1 Financial Planning im Retail undAffluent Banking

1.1.2 Financial Planning im Private Ban-king und Wealth Management

1.1.3 Financial Planning im Family Office

1.2 Zielgruppenspezfische Aspekte

1.2.1 Financial Planning für abhängigBeschäftigte

1.2.2 Financial Planning für unabhängigBeschäftigte und Unternehmer

1.2.3 Financial Planning für Rentner undPensionäre

1.3 Konzeptionelle Aspekte

1.3.1 Financial Planning und demo -graphische Entwicklung

1.3.2 Financial Planning und Asset Allo -cation auf Gesamtvermögensebene

1.3.3 Financial Planning und Risiko -management

1.3.4 Financial Planning und BahavioralFinance

1.4 Aufsichts- und haftungsrechtlicheAspekte

2 Financial Planning in derBeratungspraxis

2.1 Unternehmerfinanzplanung

2.1.1 Grundlagen der Unternehmens -bewertung

2.1.2 Systematisierung der Bewertungs -verfahren

2.1.2.1 Gesamtbewertungsverfahren

2.1.2.2 Einzelbewertungsverfahren

2.1.2.3 Mischverfahren

2.1.3 Bewertung kleiner und mittelständi-scher Betriebe und Frei berufler

2.1.4 Besteuerung von Unternehmen

2.1.5 Zusammenspiel von Financial Planning und unternehmerischemVermögen

2.2 Strategisches Risiko- und Vorsorge-management im Financial Planning

2.2.1 Management von Sachrisiken im pri-vaten und unternehmerischenBereich

2.2.1.1 All Risk-Deckungskonzepte

2.2.1.2 Grundlagen unternehmerischer Versiche-rungen zum Vermögensschutz

2.2.2 Management von Unternehmer-Risiken

2.2.2.1 Director’s & Officer’s Liability

2.2.2.2 Vermögenschadenhaftpflicht

2.2.3 Betriebliche Altersvorsorge

2.2.3.1 Steuerliche Aspekte

2.2.3.2 Direktversicherung

2.2.3.3 Pensionskasse

2.2.3.4 Unterstützungskasse

2.2.3.5 Pensionsfonds

2.2.3.6 Unmittelbare Pensionszusage

2.2.3.7 Arbeitszeitkonten

2.2.3.8 Besonderheiten bei der Versorgunggeschäftsführender Gesellschafter

2.2.4 Private Altersversorgung

2.2.4.1 Steuerliche Aspekte

2.2.4.2 Private Rentenversicherung

2.2.4.3 Klassische und fondsgebundene Lebens-versicherungen

2.2.5 Zusammenspiel von Financial Plan-ning und ganzheitlichem Risiko- undVorsorgemanagement

2.3 Vermögensnachfolge und FinancialPlanning

2.3.1 Übertragungen im Rahmen der vor-weggenommenen Erbfolge

2.3.2 Grundlagen der unternehmerischenVermögensnachfolge

2.3.2.1 Entgeltliche Unternehmensnachfolge

2.3.2.2 Unentgeltliche Unternehmensnachfolge

2.3.3 Grundlagen der internationalen Vermögensnachfolge

2.3.3.1 Internationales Erbrecht

2.3.3.2 Internationales Erbschaftsteuerrecht

2.3.4 Stiftungen

2.3.4.1 Stiftungszivilrecht

2.3.4.2 Stiftungssteuerrecht

Studieninhalte Level II – Finanzökonom

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11EBS Executive School

Dozentenspiegel

Die Reputation des Kontaktstudiums Finanz -ökonomie basiert zu einem gro ßen An teilauf ihren Dozenten. Neben Wis sen schaft lernwerden insbesondere führende Prak tiker alsDozen ten hinzu ge zogen. Folgende Dozentenhalten re gel mä ßig Vorle sun gen im Kon takt -stu dium Finanz ökonomie:

Asmussen, Peter, CFP, CFEP, TEP, asfinanzInstitut für Vermögens- und Nachfolge -planung, Eltville

Balzer, Dr. Peter, Rechtsanwalt, SernetzSchäfer Rechtsanwälte, Düsseldorf

Dembowski, Anke, Unternehmensberatung,Lindau/Bodensee

Fehrenbacher, Prof. Dr. Oliver, Professor,Universität Konstanz, Fachbereich Rechts-wissenschaften, Konstanz

Fritsch, Mario, Stellv. Direktor, Vermögen fürGenerationen, Deutsche Bank AG, München

Gerke-Reineke, Geschäftsführender Gesell -schafter, mmFinance Training for FinancialMarkets GmbH & Co. KG, Hamburg

Gschwind, Michael, GeschäftsführenderGesellschafter, Gschwind Software GmbH,Aachen

Hamberger, Prof. Dr. Karl, Honorarprofessorfür Steuerrecht, EBS Business School, Wiesbaden; Rechtsanwalt, Steuerberater,Ernst & Young AG, München

Hauer, Prof. Michael, CFP, Geschäftsführen-der Gesellschafter, Institut für Vorsorge undFinanzplanung, Altenstadt

Jakob, Dr. Ralph, CFP, CFEP, Wissenschaft -licher Direktor, Private Finance Institute, EBS Business School, Oesrich-Winkel

Junginger, Jörg-Michael, GeschäftsführenderGesellschafter, media advice, Mainz

Kaiser, Uwe B., Deutsche Bank AG, Hamburg

Keller, Markus, Mitglied der Geschäfts -leitung, febs Consulting GmbH, Grassbrunnbei München

Koziol, Prof. Dr. Christian, Lehrstuhl fürFinance, Universität Tübingen, Tübingen

Lauterbach, Dr. Rainer, Geschäftsführer, LAUTICA GmbH, Frankfurt am Main

Leichtweiß, Christoph, CFP, Geschäftsführer,YPOS Consulting GmbH, Darmstadt

Luck, Matthias, Partner, mmFinance Trainingfor Financial Markets GmbH & Co. KG, Hamburg

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12 EBS Executive School

May, Prof. Dr. Stefan, Professor, Fachhoch -schule Ingolstadt; GeschäftsführenderGesell schafter, ikf Institut für Kapitalmarkt-forschung und Finanzmarketing, München

Mense, Andreas, Geschäftsführer, eFonds24GmbH – Unternehmensbereich Pacta, Frank-furt am Main

Michalczyk-Schröder, Andrea, Rechtsan -wältin, Fachbereich Financial Services, Practice Group Financial Lines, Aon Versicherungsmakler Deutschland GmbH,Frankfurt am Main

Michalowski, Klaus, CFP, Steuerberater,Kanzlei Michalowski, Bochum

Nickel, Hans, Geschäftsführer, Institut fürEuropäisches Vermögensmanagement,Rheinbach

Pitschke, Dr. Christoph, Geschäftsführer,GAR German American Realty GmbH, Köln

Reeg, Michael, Partner, Mitglied derGeschäfts leitung, Hoesch & Partner Versi-cherungsmakler GmbH, Frankfurt am Main

Reif, Markus, Geschäftsführer, Roland Eller Asset Management Consulting GmbH,Potsdam

Ropeter-Ahlers, Dr. Sven-Eric, Selbststän -diger Unternehmensberater, Jena

Schaubach, Prof. Dr. Peter, CFP, CFEP, Director, CFFO Competence Center for FamilyOffice am Private Finance Institute, EBSBusiness School, Oestrich-Winkel

Schilbe, Stefan, Chefvolkswirt, TreasuryResearch, HSBC Trinkaus AG, Düsseldorf

Schmidt-Nentwig, Wolfgang, Stellvertreten -der Fachbereichsleiter, Verwaltungsfach -hoch schule, Wiesbaden

Seidler, Ralph, Volljurist, Deutsche Bank AG,Berlin

Staub, Dr. Marcus, Geschäftsführender Ge -sellschafter, Norbert Staub SteuerberatungsGmbH, Partenstein

Stiegeler, Arndt, CFP, CFEP, CEP, Geschäfts-führender Gesellschafter, ahs-consulting,Heidelberg

Sturm, Dennis, Effekt AssekuranzmaklerGmbH, Mühlheim-Kärlich

Sun, Dr. Min, Geschäftsführer, Taunus Trust GmbH, Bad Homburg

Tilmes, Prof. Dr. Rolf, CFP, HONCFEP, M.M., Wissenschaftlicher Leiter, PFI Private Finance Institute / EBS Finanzakademie, EBS Busi-ness School, Oestrich-Winkel

von Heydebreck, Alexander, Rechtsanwalt, Family Office/Private Banking, Hamburger Sparkasse AG, Hamburg

von Moltke, Carola, Geschäftsführende Gesellschafterin, VON MOLTKE Marketing Management, Frankfurt am Main

Wesseling, Matthias, CFP, CFEP, Nieder -lassungsleiter, Delbrück Bethmann Maffei AG, Köln

Dozentenspiegel

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13EBS Executive School

Das Kontaktstudium Finanzökono mie be -ginnt im Level I mit einer für alle Teil -nehmer verbindlichen Basiswis senprü fungvon 210 Mi nu ten zur Prüfung der Basis -kenntnisse in den Bereichen:

1. Volkswirtschaftliche Grundlagen2. Rechtliche Grundlagen3. Finanzmathematik und Statistik4. Bank- und Börsenprodukte5. Immobilien6. Versicherungen

Das erfolgreiche Bestehen der Basiswis sen -prü fung ist Voraus setzung zur Teil nah meam Präsenzstudium Level I. Wird die Basis -wis senprü fung nicht bestanden, be steht dieMöglichkeit, im Rah men einer Nach schrei -beklausur die Voraus setzun gen für die Teil nah me am Prä senz stu dium Level I zuerfüllen.

Jeder Teilnehmer erhält die Möglich keit, sich • entweder individuell ohne die Vor be -

reitungsmodule der EBS Executive Schooleigenstän dig

• oder mit ein bzw. zwei Vorbe rei tungs -modulen der EBS Executive School undTutorials auf die Basiswis sen prü fung vor-zubereiten.

Basiswissenprüfungzum KontaktstudiumFinanzökonomie

Die EBS Executive School bietet zur Vor -bereitung auf die Basiswissenprüfung zumPräsenzstudium Level I zwei auf ein anderabgestimmte Module an. Diese Vor berei -tungs module sind als praxis orien tiertes,berufsbegleitendes Selbst stu dium konzi-piert. Die Texte sind päda gogisch-didaktischaufbereitet und können später als Kompen -dium genutzt werden.

Jedes Vorbereitungs mo dul umfasst – abhän-gig vom jewei ligen Stand der Vor kennt -nisse – bis zu 200 Stunden Bearbeitungszeitsowie ein zwei- bzw. dreitägiges Tutorial mit den für die Basiswissenprüfung verant-wortlichen Dozenten in Oestrich-Winkel.Diese dienen der Be ant wortung von Fragenund zur Prü fungs vorberei tung.

Das Vorbereitungsmodul 1 um fasst dieBereiche• Volkswirtschaftliche Grundlagen• Rechtliche Grundlagen• Finanzmathematik und Statistik• Bank- und Börsenprodukte

Das Vorbereitungsmodul 2 um fasst dieBereiche• Immobilien• Versicherungen

Prof. Dr. Rolf Tilmes zeichnet für die Ge -samt koor di na tion verantwortlich.

Jedes Vorbereitungsmodul kann zum Preisvon ¤ 1.785,00 einzeln ge bucht werden. DieEBS Executive School behält sich je doch vor,bis zum Be ginn eines jeden Jahr gangs dieTutorialtexte auf sich än dern de Rahmenbe-dingungen an zupas sen und zu aktualisie-ren. In diesem Falle wird Frühbuchern eineAus tausch lie fe rung angeboten.

Bitte benutzen Sie zur Buchung den Be wer -bungsbogen.

Vorbereitungsmodule und Tutorial-Termine

Die genauen Tutorialtermine finden Sie auf dem beigelegten Terminblatt oder unter www.ebs.edu/foe

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14 EBS Executive School

Das Kontaktstudium Finanzökonomie ist für folgende Adressaten konzipiert:

• Freie Finanzdienstleister und Füh rungs -nachwuchs- und Fachkräfte von Bankenund Sparkassen, Fi nanz dienst leistungs -gesellschaften, Versiche rungs unterneh -men, Fondsgesell schaf ten und Immo bi -lienfirmen, die das Kon zept des FinancialPlanning bei ihren Privat- oder Firmen-kunden um setzen möchten

• Berater im Private Banking, WealthManagement oder Family Office-Bereich,die alle Facetten der ganzheitlichen Kun-denbetreuung erlernen oder vertiefenmöchten

• Rechtsanwälte und Steuerberater, die dasBeratungspotenzial erkannt ha ben unddie Chance nutzen möchten, ihr bishe -riges Tätigkeitsfeld erfolgreich weiterzu-entwickeln und auszubauen,

• Personen, die eine Zertifizierung nachDIN ISO 22222 zum Privaten Finanzplaner,zum EFA European Financial Advisoroder zum Certified Financial Planner an -streben,

• Personen, die auf der Grundlage des Kon-taktstudiums Finanzökonomie den akade-mischen Abschluss Master in WealthManagement (MA) erwerben wollen,

• Endkunden mit entsprechendem Ver -mögen, die sich nicht nur auf ihre Be raterverlassen möchten.

Als Bewerber zum Kontaktstudium Finanz -ökonomie werden zugelassen:

1. Personen mit abgeschlossenem Stu diuman einer Universität, Fachhoch schule oderBerufsaka demie (BA), insbesondere inden Studiengängen Betriebswirt schafts -lehre, Volkswirt schafts lehre, Rechtswis-senschaft und Verwaltungswissenschaft.

2. Personen, die die für die Teil nah me erfor-derliche Eignung im Beruf oder auf ande-re Weise erworben haben, insbesondere:– Absolventen der EBS Executive School,

der Frankfurt School of Finance &Management, der Akade mie DeutscherGenos senschaften, der Sparkassen -akademie, einer Ver waltungs- undWirtschaftsakademie (VWA) sowiestaatlich geprüfte Betriebs wirte derFachrichtung Woh nungswirtschaft undRealkredit,

– Bankfachwirte, Sparkassenfach wirte,Versicherungs-Fachwirte, Fachwirte fürFinanzdienstleistun gen, Verwal tungs-Fachwirte sowie Fachwirte in derGrund stücks- und Wohnungs wirtschaftsowie Personen, die be reits Erfahrun-gen im Bereich Financial Planning ge -sammelt haben.

Alle Bewerber sollen über die all ge mei neHochschulreife, die fach gebundene Hoch-schulreife oder die Fachhoch schul reife ver-fügen. Ver gleichbare ausländische Studien -ab schlüsse oder Berufsquali fika tio nen werden anerkannt. Über die Zu las sung zumKontaktstudium entscheidet die Wissen-schaftliche Leitung.

Zulassungs voraussetzungen

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15EBS Executive School

Die Studiengebühren für das Kon takt -stu dium Finanzökonomie belaufen sich auf ¤ 8.330,00 für Level I und auf ¤ 6.550,00für Level II. Die Stu dien gebühren sind wiefolgt zur Zahlung fällig:

Level I: Financial Consultant (EBS)

Bei Erhalt des Zulassungs-bescheids ¤ 3.330,00

Vier Wochen vor Beginn des Level I ¤ 5.000,00

Level II: Finanzökonom (EBS)

Bei Erhalt des Zulassungs-bescheids ¤ 2.100,00

Vier Wochen vor Beginn des Level II ¤ 4.450,00

Bei gleichzeitiger Buchung der Level I und IIermäßigen sich die Stu dien gebüh ren aufinsgesamt ¤ 13.990,00 und sind wie folgtzur Zahlung fällig:

Level I & II

Bei Erhalt des Zulassungs-bescheids ¤ 4.200,00

Vier Wochen vor Beginn des Level I ¤ 4.895,00

Vier Wochen vor Beginn des Level II ¤ 4.895,00

In den Studiengebühren sind die Kosten für Teilnehmerunterlagen, Mittagessen und Pausenverpflegung enthalten.

Das Kontaktstudium Finanzökonomie ist nach § 4 Nr. 21 a) bb) UstG von der Umsatz-steuer befreit.

Im Falle der Annahme des Antrags auf Zu -lassung durch die EBS Executive School er hält der Bewerber eine Buchungs bestä -tigung mit Angabe der anfallenden Studien-gebühren und der Zahlungstermine sowie die Gebüh renrech nung über den ersten Teilbetrag.

Prüfungsleistungen im Erstversuch sind in den Studiengebühren enthalten, auch der vom Prüfungsamt festgelegte erste Nach-schreibtermin ist kostenfrei. Mit jeder An -meldung zu einem weiteren Nach schreibe -termin fallen Kosten in Höhe von ¤ 180,00 an. Wie der holungen der Projektarbeit sind mit Kos ten in Höhe von ¤ 675,00 verbun-den.

Vorbereitungsmodule 1 + 2Die Studiengebühren für die einzeln buch -baren Vorbereitungsmodule zur Ba sis -wissenprüfung belaufen sich je Modul auf ¤ 1.785,00 und sind nach Erhalt der Bu -chungs bestätigung zur Zahl ung fällig.

Das Kontaktstudium Finanzökono mie um -fasst bei Buchung der Level I und II ins-gesamt 43 Tage – 25 Tage davon für Level I,Level II beinhaltet die restlichen 18 Präsenz -tage. Hinzu kommen Zeiten für das Er brin -gen der Prüfungsleistungen, für den Besuchder Eröff nungs- und Abschluss veranstaltungsowie gegebenenfalls der Tutorials.

Das Präsenzstudium besteht aus mehrerenBlock phasen. Eine Blockphase um fasst zwi-schen 3 und 9 Tagen. Ein Stu dien tag um -fasst zwischen 8 Stunden (von 09:00 Uhr bis16:45 Uhr) und 10 Stun den (bis 18:30 Uhr).

Die Gruppengröße wird auf ca. 35 Teil neh -mer je Kurs beschränkt.

Das Studium findet im EBS Executive Education Center und weiteren Standortenin Oestrich-Winkel statt.

Die genauen Studientermine finden Sie auf dem beigelegten Terminblatt oder unter www.ebs.edu/foe

Studienphasen, -termine und -ort

Studiengebühren

Rhein

Bingen

Mainz

Wiesbaden

Frankfurt/M.

sDarmstadt

sBasel

aWürzburg

Kasseli

Kölng

Koblenzg A66

A66

A648

A60

A60

A61

A61 A63

A643 A671

A3

A5A5

A67

A3

A3

B48

B428

Ffm.-Kreuz

West-Kreuz

NW-Kreuz

Bad Kreuznach

B42

Eltville

Ingelheim

Oestrich-Winkel

Alzey

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16 EBS Executive School

ALLGEMEINEGESCHÄFTSBEDINGUNGEN.

1 Gegenstand des Vertrages 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehun-gen zwischen der EBS Universität für Wirtschaft und Recht gGmbH (im Folgenden „EBS“) und dem Studierenden oder Seminarteilnehmer (im Folgenden: „Teilnehmer“) für die Teilnahme an einem Seminar, Studiengang oder Zertifikatsprogramm der EBS Executive School der EBS (im Folgenden „Studiengang“). Die wissenschaftliche Leitung des Studiengangs liegt beim jeweiligen Fachbereich/Fachinstitut der EBS. Die Vertragsleistungen und die Teilnahmevoraussetzungen er-geben sich aus der Studienbroschüre des jeweiligen Studiengangs (Papierform oder elektronisch im Internet unter https://www.ebs.edu/weiterbildung.html) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. 1.2 Vertragspartner sind die EBS sowie der zum Studiengang zugelassene Teilnehmer. Es be-steht daneben die Möglichkeit der Anmeldung des Teilnehmers zum Studiengang über seinen Arbeitgeber; in diesem Fall sind der Teilnehmer und dessen Arbeitgeber Vertragspartner der EBS und haften für die Verbindlichkeiten des Teilnehmers aus dem Vertrag als Gesamtschuldner.

2 Bewerbung 2.1 Das Angebot des Studiengangs durch die EBS erfolgt stets freibleibend. 2.2 Der Antrag auf Zulassung zum Studiengang muss vom Bewerber in Textform an den jewei- ligen Fachbereich/das jeweilige Fachinstitut gerichtet werden. Dem Antrag auf Zulassung

sind die nachfolgend aufgeführten Unterlagen vollständig beizufügen: a. Lebenslauf mit Angabe des Ausbildungsweges und des bisherigen beruflichen Werde-

gangs, b. ein aktuelles Lichtbild (in digitaler Form), c. Abschriften oder Ablichtungen der relevanten Zeugnisse, d. Begründung des Antrags auf Zulassung zum Studiengang, e. eine unterzeichnete und mit Datum versehene Erklärung des Bewerbers, aus der sich

ergibt, dass er die „Geschäftsbedingungen“ sowie die „Studiengebühren und Zah-lungsbedingungen“ kennt und als Vertragsbestandteil anerkennt. In dem Fall, dass der Bewerber von seinem Arbeitgeber angemeldet werden soll, ist die Erklärung zusätzlich vom Arbeitgeber abzugeben.

3 Zulassung Die wissenschaftliche Leitung des Studiengangs entscheidet im Falle der Erfüllung der Zulas-sungskriterien (abgeschlossenes Studium und/oder Berufserfahrung) im eigenen Ermessen über die Zulassung des Bewerbers zum Studiengang. Im Falle einer erforderlichen Anerkennung ver-gleichbarer Qualifikationen basiert die Zulassung zum Studiengang auf einer nicht anfechtbaren Entscheidung des Zulassungsausschusses. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Durch Übersendung einer schriftlichen Zulassungsbestätigung der EBS an den Bewerber kommt das Vertragsverhältnis zustande. Die unter Ziff. 2.2 e genannten Unterlagen werden Vertragsbe-standteil. Gemeinsam mit der Zulassungsbestätigung erhält der zugelassene Teilnehmer die erste Gebührenrechnung sowie gegebenenfalls eine Übersicht über die weiteren Zahlungstermine.

4 Zahlungsbedingungen, Verzug 4.1 Rechnungen der EBS werden dem Teilnehmer unter Berücksichtigung seiner bei der An-meldung angegebenen Adress daten entweder per Email oder auf dem Postweg zugestellt. Auf ausdrücklichen Wunsch erhält der Teilnehmer stets eine Rechnung in Papierform.4.2 Rechnungen gemäß Ziffer 4.1 sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. 4.3 Die Vergütung wird insbesondere in voller Höhe auch für Zeiten geschuldet, in denen der Teilnehmer am Studiengang ganz, teilweise, auf Dauer oder nur vorübergehend nicht teilnimmt, wenn der Teilnehmer (z.B. wegen Nichtbestehens von Prüfungen) das Bildungsziel nicht erreicht oder wenn vom Teilnehmer erwartete Zuschüsse Dritter zu den Bildungsaufwendungen aus-bleiben. 4.4 Die Vergütung kann nur gemindert werden, wenn ein von der EBS zu vertretendes Leis-tungshindernis besteht und die entfallenen Leistungen nicht in angemessener Zeit nachgeholt werden können. Dem Teilnehmer steht in diesem Fall der Nachweis offen, dass die EBS Kosten erspart hat; die Vergütung vermindert sich dann in Höhe des Anteils der ersparten Kosten, der auf den Teilnehmer entfällt.4.5 Die Aufrechnung durch den Teilnehmer mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig fest-gestellten Gegenansprüchen sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehal-tungsrechten aus bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gründen sind ausgeschlossen. 4.6 Bei Zahlungsverzug ist die EBS unbeschadet ihres Kündigungsrechts nach Ziff. 5.5 berech-tigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen.

5 Rücktrittsrechte, Vertragsaufhebung, Änderungen 5.1 Die EBS ist bis 14 Tage vor Beginn des Studiengangs berechtigt, von dem Vertrag zurück-zutreten, sofern sich bis 21 Tage vor Studienbeginn eine nicht hinreichende Teilnehmerzahl für den Studiengang angemeldet hat. Als nicht hinreichend gilt eine Teilnehmerzahl von weniger als 15 Personen; der EBS steht es jedoch im Einzelfall frei, den Studiengang auch mit einer geringe-ren Anzahl von angemeldeten Teilnehmern durchzuführen. Hat der Teilnehmer bereits eine Ver-gütung an die EBS gezahlt, wird ihm diese in gezahlter Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Das Widerrufsrecht nach Ziff. 6 bleibt unberührt. 5.2 Ein Rücktritt seitens des Teilnehmers ist nur bis zum ersten Veranstaltungstag möglich. Im Falle des Rücktritts wird eine Schadenspauschale in Höhe von 75 % der gesamten Vergütung erho-ben, wenn kein qualifizierter Ersatzteilnehmer gefunden werden kann. Wenn es der EBS gelingt, den frei werdenden Studienplatz mit einem anderen qualifizierten Bewerber zu besetzen, reduziert sich die Schadenspauschale auf 25 % der gesamten Vergütung. Die Schadenspauschale umfasst auch den entgangenen Gewinn der EBS. Die darüber hinaus bereits gezahlten Studiengebühren werden erstattet. Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass der EBS kein oder ein wesentlich gerin-gerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen. 5.3 Die ordentliche Kündigung des Vertrags ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass dem Teilnehmer die für einen Aufenthalt am Veranstaltungsort gegebenenfalls erforderlichen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis, ggf. auch als Visum) bei den zuständigen staatlichen Stellen nicht oder verspätet erteilt werden. Dieses gilt darüber hinaus für den Fall, dass Prüfungsleistungen, unabhängig davon, ob sie Voraussetzung für die Teilnahme an nachfolgenden Teilen des Studiengangs sind oder nicht, endgültig nicht bestanden sein sollten, der Teilnehmer von den gegebenenfalls folgenden Prüfungen ausgeschlossen ist oder der Bil-dungsabschluss aus sonstigen, von der EBS nicht zu vertretenden Gründen nicht mehr erworben werden kann. Die Vorlesungsveranstaltungen können weiterhin besucht werden; hierüber wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt. Die Verpflichtung zur Tragung der gesamten Vergütung bleibt auf jeden Fall bestehen. 5.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist bleibt unberührt. Die EBS kann insbesondere aus wichtigem Grund kün-digen, wenn der Teilnehmer im Bewerbungsverfahren schuldhaft falsche Angaben gemacht hat, den Studiengang durch sein Verhalten schuldhaft stört, im Rahmen von Prüfungsleistungen eine Täuschung oder einen Täuschungsversuch unternimmt oder mit der Zahlung der Vergütung trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Zahlung und Androhung der Kündigung für den Fall des erfolglosen Ablaufs der Nachfrist in Verzug ist, und wenn der EBS daher unter Berücksichti-gung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. 5.5 Wurde die EBS durch ein vertragswidriges Verhalten des Teilnehmers zur außerordent-lichen Kündigung veranlasst, behält sie ihren vollen Anspruch auf Zahlung der Vergütung; die Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren ist ausgeschlossen. 5.6 Die Wahl der eingesetzten Methoden und Hilfsmittel obliegen der EBS. Geringfügige Ände-rungen in den Inhalten und der Zeitdauer des Studiengangs bleiben vorbehalten. Sie berechtigen den Teilnehmer nicht zur Vertragskündigung. Sollten Referenten ihre Teilnahme absagen müssen, bemüht sich die EBS um eine Verschiebung der Veranstaltung oder einen geeigneten Ersatzrefe-renten. Für den Fall, dass wesentliche Studieninhalte ausfallen, ermäßigt sich die Studiengebühr anteilig. Eine weitergehende Haftung der EBS ist ausgeschlossen. Wird die Durchführung des Stu-dienganges, insbesondere der Lehrveranstaltungen, aus unvorhersehbaren und nicht von der EBS zu vertretenden Gründen für die EBS unmöglich oder unzumutbar (z.B. aufgrund behördlicher Anordnung aus nicht dem Verantwortungsbereich der EBS zuzurechnenden Umständen), ist die EBS berechtigt, den Studiengang und insbesondere die Lehrveranstaltungen auf angemessene andere Weise (z.B. mit Onlineveranstaltungen statt mit Präsenzveranstaltungen) durchzuführen, sofern dies für den Teilnehmer zumutbar ist und insbesondere nicht zu einer nachteiligen Än-derung des angestrebten Studienabschlusses führt. Ein Recht zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund oder zur Minderung der Vergütung sowie Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer in diesem Fall nicht zu.5.7 Die Wahl von Zeit und Ort der Programmdurchführung obliegt der EBS. Diese behält sich vor, den angekündigten zeitlichen Beginn des Programms zu ändern oder den Ort der Programm-durchführung zu verlegen, falls dies aus organisatorischen Gründen notwendig wird. Der Teil-nehmer kann innerhalb von einer Woche ab Zugang der Änderungsmitteilung von dem Vertrag zurücktreten und Rückerstattung der bereits gezahlten Vergütung verlangen, insoweit ihm eine Teilnahme zu den neuen Bedingungen nicht zumutbar ist. Weitergehende Ansprüche des Teilneh-mers sind ausgeschlossen. Eine Verlegung des zeitlichen Beginns um weniger als zwei Stunden sowie eine Verlegung des Ortes innerhalb des Rhein-Main-Gebietes berechtigt den Teilnehmer grundsätzlich nicht zu Rücktritt oder Vertragskündigung. 5.8 Rücktritt und außerordentliche Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

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17EBS Executive School

6 WiderrufsbelehrungUnbeschadet des Rechts zum Rücktritt oder zur außerordentlichen Kündigung nach Ziff. 5 steht dem Teilnehmer – wenn er Verbraucher und nicht Kaufmann ist – noch das folgende Widerrufs-recht zu:

WIDERRUFSBELEHRUNGWiderrufsrechtSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu wider-rufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Wi-derrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der EBS Universität für Wirtschaft und Recht gGmbH – EBS Executive School, Hauptstraße 31, 65375 Oestrich-Winkel, Tel. +49 611 7102 1880, Fax +49 611 7102 10 1880, E-Mail: [email protected] mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des WiderrufsWenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhal-ten haben, einschließlich Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstige Standard-lieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprüng-lichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrach-ten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleis-tungen entspricht.

MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)– An die EBS Universität für Wirtschaft und Recht gGmbH – EBS Executive School, Haupt-

straße 31, 65375 Oestrich-Winkel, Tel. +49 611 7102 1880, Fax +49 611 7102 10 1880, E-Mail: [email protected]:

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/ uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Teilnahme an dem folgenden Studiengang:

– Bestellt am (*) / erhalten am (*):– Name des/der Verbraucher(s):– Anschrift des/der Verbraucher(s):– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)– Datum:

(*) Unzutreffendes streichen

7 Urheberrechte, Nutzungsrechte7.1 Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Schu-lungsunterlagen – auch als elektronische Dokumente (z. B. im PDF-Format) – und Lernprogram-me oder von Teilen daraus behält sich die EBS vor. Kein Teil der Unterlagen darf – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Genehmigung der EBS vervielfältigt, verarbeitet, verändert, verbreitet noch sonst zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Eine Vervielfältigung der Unterrichtsmaterialien durch den Teilnehmer zu Lernzwecken im Rahmen des Studiengangs bleibt von dem vorgenannten Verbot unberührt.

7.2 In dem Studiengang wird ggf. Software eingesetzt, die durch Urheber- und Markenrech-te geschützt ist. Diese Software darf weder kopiert noch in sonstiger maschinenlesbarer Form verarbeitet und nicht aus dem Seminarraum entfernt werden. Zum Schutz der Systeme der EBS dürfen Software und Dateien, die der Teilnehmer selbst mitbringt, nur nach ausdrücklicher Ge-nehmigung durch die EBS auf den Schulungsrechnern verwendet werden. Bei Zuwiderhandlun-gen behält sich die EBS Schadensersatzforderungen vor.

8 Haftung8.1 Die EBS haftet bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden in voller Höhe. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die EBS nur im Falle der Verletzung einer so vertragswesent-lichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesem Fall haftet die EBS gegenüber den Teilnehmern allein auf Ersatz des Schadens, der typisch und vorhersehbar war. Sollte die EBS zum Ersatz vergeblicher Aufwendungen verpflichtet sein, gilt das Vorstehende entsprechend..8.2 Hiervon abweichend haftet die EBS für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör-pers oder der Gesundheit aufgrund einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung in vol-ler Höhe.8.3 Die EBS haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder den Untergang von Sachen des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Durchführung des Studiengangs, soweit dies nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der EBS zurückzuführen ist.8.4 Die EBS haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Natur-ereignisse sowie sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügung in- und ausländischer staatlicher Stellen) oder auf nicht schuldhaft verursachte technische Störungen, etwa des EDV-Systems, zurückzuführen sind. Als höhere Ge-walt gelten auch Computerviren oder vorsätzliche Angriffe auf EDV-Systeme durch „Hacker“, sofern jeweils angemessene Schutzvorkehrungen hiergegen getroffen wurden.8.5 Soweit die Haftung der EBS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für ihre Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9 DatenschutzDer Teilnehmer wird hiermit davon unterrichtet, dass die EBS personenbezogene Daten erhebt und verarbeitet. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen der EBS für Teil-nehmer in der jeweils gültigen Fassung (https://www.ebs.edu/de/datenschutz).

10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand10.1 Der Vertrag unterliegt dem auf inländische Parteien anwendbaren Recht der Bundesrepu-blik Deutschland.10.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Wiesbaden, wenn die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wiesbaden ist weiter Gerichtsstand, sofern der Vertragspartner der EBS Kaufmann oder eine Han-delsgesellschaft ist.

11 Schriftform und Fortbestehen des Vertrages11.1 Die Parteien verpflichten sich, Änderungen und Ergänzungen der Vertragsbedingungen in Textform zu treffen.11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, an Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke eine wirksame Bestimmung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Gesamtvereinbarung möglichst nahe kommt.11.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

Stand: September 2020

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Bitte reichen Sie folgende Unter lagen ein, wenn Sie sich um einen Studienplatz im Kontaktstudium Finanzökonomie bewerben wollen:

• Bewerbungsbogen (die beiden folgenden Seiten)• Lebenslauf mit Angabe des Aus bil dungsweges und

des bisherigen beruf lichen Werdegangs• Abschrif ten oder Ablichtungen der Zeugnisse• Begründung des Antrags auf Zulassung• ein Lichtbild (Passbildgröße)

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EBS Universitätfür Wirtschaft und Recht

Gustav-Stresemann-Ring 365189 WiesbadenGermany

Phone +49 611 7102 00Fax +49 611 7102 1999

[email protected]

EBS Executive School

Hauptstraße 3165375 Oestrich-Winkel

Phone +49 611 7102 1830Fax +49 611 7102 101830600

[email protected]/es

www.ebs.edu

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Titel, Name, Vorname

Geburtsdatum und -ort

Schulbildung P Allgemeine Hochschulreife P Fachhochschulreife P Sonstige:

Straße, Nr.

PLZ, Ort Bundesland

Phone Fax

Mobil E-Mail

Firma

Position Abteilung

Straße, Nr.

PLZ, Ort Bundesland

Phone Fax

Mobil E-Mail

Post P privat P geschäftlich

E-Mail P privat P geschäftlich

Persönliches Mitglied bei P IMMOEBS P ExEBS

Privat

Geschäftlich

Präferierte

Kontaktadresse

Bewerbungsbogen bitte einsenden an:

EBS Universität für Wirtschaft und Recht gGmbHEBS Executive School Hauptstraße 3165375 Oestrich-Winkel

GermanyIch buche folgende Vor bereitungsmodule:

P Vorbereitungsmodul 1

P Vorbereitungsmodul 2

P Ich beantrage die Zulassung zumKontaktstudium Finanzökonomie

P Level 1: Financial Consultant (EBS)

P Level 2: Finanzökonom (EBS)

. Jahrgang, Starttermin:Daten bitte eintragen, siehe Terminblatt

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Ort Fachrichtung Abschluss Datum

P Freier Finanzdienstleister P Kreditinstitut P Steuerberater

P Versicherungsmakler P Volks- und Raiffeisenbank P Rechtsanwalt

P Versicherungsvermittler P Sparkasse P Notar

P Immobilienmakler P Privatbankhaus P Sonstige:

P Immobilienvermittler P Versicherungsgesellschaft

P Sachverständiger P Immobiliengesellschaft

P Inhaber/Geschäftsführender Gesellschafter P Geschäftsführer

P Prokurist/Abteilungsleiter P Mitarbeiter

Jahre bei Aufnahme des Studiums, davon

Jahre im Bereich Finanz-/Vermögens-/Immobilien-/Versicherungsberatung

Jahre im Financial Planning

Jahre im Estate Planning

P durch den Arbeitgeber P persönlich (bitte aus versicherungstechnischen Gründen angeben)

Hiermit bestätige ich verbindlich die Richtigkeit meines Antrags auf Zulassung. Die Geschäftsbedingungen sowie die Studiengebühren und

Zahlungsbedingungen der EBS Universität für Wirtschaft und Recht gGmbH habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne sie als

Vertragsbestandteil an.

Ort, Datum Unterschrift Bewerber

Falls Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden:

Firmenstempel Unterschrift Arbeitgeber

Institutionelle Bildung

Universität

Fachhochschule

Berufsakademie/VWA

Berufsausbildung

Sonstiges

Zuordnung des

Arbeitgebers

Position im Unternehmen

Berufserfahrung

Kostenübernahme

Erklärung

KFOe 03_2019

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TermineKontaktstudium Finanzökonomie

32. Jahrgang Oestrich-Winkel

Financial Finanz-Consultant (EBS) ökonom (EBS)

Eröffnungsveranstaltung 09. Dezember 2020 ≈ ≈

Tutorial-Wochenende 10. – 12. Dezember 2020 ≈ ≈

Tutorial-Wochenende 15. – 16. Januar 2021 ≈ ≈

Eingangsprüfung 06. Februar 2021 ≈ ≈

Studienstufe I

Block (9 Tage, Do – Sa) 04. – 13. März 2021 ≈ ≈

Block (3 Tage, Mo – Mi) 29. – 31. März 2021 ≈ ≈

Block (3 Tage, Do – Sa) 22. – 24. April 2021 ≈ ≈

Klausur 06. Mai 2021 ≈ ≈

Block (3 Tage, Do – Sa) 06. – 08. Mai 2021 ≈ ≈

Block (3 Tage, Do – Sa) 20. – 22. Mai 2021 ≈ ≈

Block (3 Tage, Mo – Mi) 07. – 09. Juni 2021 ≈ ≈

Klausur 24. Juni 2021 ≈ ≈

Studienstufe II

Block (9 Tage, Do – Sa) 24. Juni – 03. Juli 2021 ≈

Block (3 Tage, Do – Sa) 06. – 08. September 2021 ≈

Block (4 Tage, Mi – Sa) 22. – 25. September 2021 ≈

Klausur 09. Oktober 2021 ≈

Abgabe Projektarbeit 27. Oktober 2021 ≈

Disputation Projektarbeit 20. November 2021 ≈

Abschlussveranstaltung 20. November 2021 ≈

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