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61 | 1 © D.v.L 2009 Ich darf mich vorstellen Leiter des Referates Chemikalien- und Produktsicherheit, Marktüberwachung im Umweltministerium Baden-Württemberg; zuständig für 20 europäische Richtlinien und 9 europäischen zum Verordnungen zum Inverkehrbringen von Produkten Vertreter des Bundesrates für Maschinen Dipl.-Ing. Maschinenbau MR Dirk von Locquenghien

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61 | 1 © D.v.L 2009

Ich darf mich vorstellen

Leiter des Referates Chemikalien- und Produktsicherheit, Marktüberwachung im Umweltministerium Baden-Württemberg;

zuständig für

20 europäische Richtlinien und 9 europäischen zum Verordnungen zum Inverkehrbringen von Produkten

Vertreter des Bundesrates für Maschinen

Dipl.-Ing. Maschinenbau

MR Dirk von Locquenghien

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MaschinenrichtlinieErfahrungen aus der Praxis und Schnittstelle

zum Arbeitsschutz

Dirk von Locquenghien

+ 49 (0)711 - 126 [email protected]

IHK Heilbronn 2009

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Objekte des freien Warenverkehrs im europäischen Binnenmarkt

Arbeitsmittel im innerbetrieblichen Einsatz

nationales Recht mit europäischen Rahmenvorschriften

Europarecht

Maschinen sind

Beschaffenheitsanforderungen Anforderungen an den Betrieb

Rechtliche Bestimmungen für Maschinen

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Europäischer Binnenmarkt

Um im globalen Wettbewerb bestehen zu können, wurde in Europa der europäische Binnenmarkt geschaffen.

Unternehmen haben große Freiheiten

Sie bescheinigen in eigener Verantwortung die Einhaltung der CE-Anforderungen

Einfache Marktzugangsbedingungen für Produkte

Keine bürokratischen Hürden

Einheitliche Anforderungen in ganz Europa

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Rechtsetzung im europäischen BinnenmarktIngenieursausbildung

EG-Verordnungen europäische §§

kommen direkt zurAnwendung

EG-EntscheidungenVerwaltungsakt

werden direktvollzogen

EG-RichtlinienGesetzgebungsauftrag

z.B. Artikel 28 MRL

müssen nationalumgesetzt werden

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Maschinenrichtlinie ist kein Thema für mein Unternehmen

Es doch - wie der Name schon sagt - nur eine Richtlinie

Situation am Markt

Wir bauen schon seit Jahren Maschinen, wir hatten noch keine sicherheitstechnischen Probleme, insbesondere gab

es noch keine Unfälle

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Nationale Umsetzung der Richtlinien am Beispiel MRL

Maschinenrichtlinie: 28 Erwägungsgründe29 ArtikelAnhang I: Grundlegenden Sicherheits-

anforderungenAnhang II: Inhalt Konformitäts-

erklärungAnhang III: CE-ZeichenAnhang IV: Auflistung von besonders

gefährlichenMaschinen bzw. sicherheits-relevante Bauteile

Weitere Anhänge V – XII

Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

9. GPSGV• setzt MRL in nat.Recht um • nimmt Bezug aufAnhänge der MRL

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Europäische Richtlinien für das Inverkehrbringen

Medizinprodukte

Bauprodukte

Chemikalien EMV

Elektrische Betriebs-mittel

Aerosolpackungen

Aufzüge

Druckgeräte

Maschinen

Sportboote

Geräte und Schutz-systeme für Ex-Bereiche

Gasverbrauchseinricht.

einfache Druckbehälter

PSA

Spielzeug

Out-Door-Richtlinie

Pyrotechnik

Elektronik-schrott

Energiekennzeichnung

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Bedeutung CE-Kennzeichnung

EMV-RL

Maschinen-RL Druckgeräte-RL

ATEX-RL

Die CE-Kennzeichnung bedeutet, die Maschine erfüllt die Anforderungen aller anzuwendenden europäischen Richtlinien

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Begriffsbestimmungen – InverkehrbringenArtikel 2 MRL

“Inverkehrbringen ist die entgeltliche oder unentgeltliche

erstmalige Bereitstellung einer Maschine oder einer

unvollständigen Maschine in der Gemeinschaft im Hinblick

auf ihren Vertrieb oder ihre Benutzung“

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Begriffsbestimmungen – Hersteller Artikel 2 MRL

„Hersteller“: natürliche oder juristische Person, die eine

Maschine oder eine unvollständige Maschine entwickelt und/oder

herstellt und für die Übereinstimmung der Maschine oder

unvollständigen Maschine mit dieser Richtlinie im Hinblick

auf ihr Inverkehrbringen oder für den Eigengebrauch

verantwortlich ist.

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MarktüberwachungKonformitätsbewertungCE-Kennzeichnung

Formale AnforderungenDokumentation

Normung

Die grundlegenden Sicherheits-und Gesundheitsanforderungen

Die 5 Bausteine des New Approach

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Anhang I MRL: sicherheitsgerechtes Konstruieren

Anhang I = maßgebend für das Vorgehen sowie Konzeption und

Bau von Maschinen

(Anhang I hat zwingende juristische Wirkung)

Allgemeine Anforderungen für alle Maschinen, z.B.

• Risikobeurteilung• Integration der Sicherheit• Schutzmaßnahmen• Anforderungen an

Schutzeinrichtungen• Betriebsanleitung• Instandhaltung

Anforderungen an bestimmte Maschinengattungen

(Anforderungen geltenden

zusätzlich zu allgemeinen

Anforderungen)

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MarktüberwachungKonformitätsbewertungCE-Kennzeichnung

Formale AnforderungenDokumentation

Normung

Die grundlegenden Sicherheits-und Gesundheitsanforderungen

Die 5 Bausteine des New Approach

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Objekte des freien Warenverkehrs im europäischen Binnenmarkt

Arbeitsmittel im Innerbetrieblichen Einsatz

nationales Recht mit europäischen Rahmenvorschriften

Europarecht

Maschinen sind

Beschaffenheitsanforderungen Anforderungen an den Betrieb

Rechtliche Bestimmungen für Maschinen

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Die MRL berührt nicht das Recht der Mitgliedstaaten im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht Anforderungen zum Schutz von Personen festzulegen, sofern dies keine

Veränderungen dieser Maschinen gegenüber den Bestimmungen zur Maschinenrichtlinie zur Folge hat.

Europäische Rahmenbedingungen für Regelungenim Arbeitsschutz - Artikel 15 MRL (2006/42/EG)

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Anforderungen der BetrSichV an Maschinen

§ 7 Abs. 1 Nr.1 BetrSichV

Der Arbeitgeber darf den Beschäftigten erstmalig nurArbeitsmittel bereitstellen, die

solchen Rechtsvorschriften entsprechen, durch dieGemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden.

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§ 7 Abs. 1 BetrSichV

Der Arbeitgeber darf den Beschäftigten erstmalig nurArbeitsmittel bereitstellen, die der

• 9. GPSGV - (Maschinenrichtlinie)• 1. GPSGV - (Niederspannungsrichtlinie) • 14. GPSGV - (Druckgeräterichtlinie)• ....

entsprechen.

Anforderungen der BetrSichV an Maschinen

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Normadressat/Bedeutung CE-Kennzeichnung

CE ist grundsätzlich eine Eigenaussage des Herstellers(Ausnahme: Anhang IV-Maschinen)

CE ist an die Behörde gerichtet und bewirkt gesetzliche Ver-mutung (Beweisprivilegierung) bis zur Widerlegung durchdie Behörde.

CE – Kennzeichnung ist im Bereich Maschinenkein Qualitätszeichen

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§ 7 BetrSichV in der betrieblichen Praxis

Michael Feurstein von KruppPresta bringt es auf den Punkt:„Unternehmen, die nachweislich nicht in der Lage sind,

gesetzeskonforme Maschinen oder Anlagen zu liefern, können mit unserem Auftrag nicht rechnen. Sicherheit nach dem Zufallsprinzip ist für uns nicht

ausreichend.“

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CE und Arbeitsschutz

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I Information

C Communication

S System

M Market

S Surveillance

I C S M S

Kann man der CE- Kennzeichnung vertrauen?Aktivitäten und Erfahrungen der Marktüberwachung

61 | 23 © D.v.L 2009

Erfahrungen der Marktüberwachungim Bereich der Maschinenrichtlinie

61 | 24 © D.v.L 2009

Erfahrungen der Marktüberwachungim Bereich der Maschinenrichtlinie 2006

61 | 25 © D.v.L 2009

Erfahrungen der Marktüberwachungim Bereich der Maschinenrichtlinie 2007

61 | 26 © D.v.L 2009

Erfahrungen der Marktüberwachungim Bereich der Maschinenrichtlinie 2008

61 | 27 © D.v.L 2009

Beispiele für Maschinen mit Klasse 3 Mängel

Fleischwolf, Plasmaschneidanlage, Bauaufzug, Profilwickler,

Portalfräsmaschine, Tauchsäge, Hafenprofilkran, Mischanlage,

Siebdruckmaschine, Vielnadelstickmaschine, Entgratmaschine,

CNC-Bearbeitungszentrum, Kaschiermaschine, Verladetraverse,

Kabelschälmaschine, Vakuumformmaschine, Betonglätter,

Mörtelmischpumpe, Bearbeitungszentrum, Hobelmaschine,

Sägespaltmaschine, Umstapelanlage, Spritzgießmaschine

61 | 28 © D.v.L 2009

Praxiserfahrung

Die Qualität des CE-Zeichens

differiert sehr stark. !!!

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Wettbewerbsvorteile durch unlauteren Wettbewerb

UnkenntnisMissbrauch der Freiheiten

Einsparung bei Sicherheitsmaßnahmen

Einsparung bei der Dokumentation

Einsparung bei der Gefahrenanalyse

Gefährdung von ArbeitnehmernVerbrauchern

Wettbewerbs-verzerrungen

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„Die Marktaufsicht ist ein wesentliches Instrument zur Sicherstellung der korrekten und einheitlichen Anwendung der Richtlinie. .......“

Erwägungsgrund aus der neuen Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)

Rolle der Marktüberwachung im Binnenmarkt

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Vorgaben auf europäischer Ebene - Maschinenrichtlinie (89/392/EWG)

Maschinenrichtlinie (89/392/EWG)

Stellt ein Mitgliedstaat fest, dass Maschinen ... die Sicherheitvon Personen,... zu gefährden drohen,

so trifft er alle zweckdienlichen Maßnahmen, um die Maschinen ... aus dem Verkehr zu ziehen, dass Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme zu verbieten oder den freien Verkehr für diese Maschinen einzuschränken.

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Vorgaben auf europäischer Ebene - Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)

Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen umsicherzustellen, dass Maschinen nur in den Verkehr gebracht und /oder in Betrieb genommen werden dürfen,

• wenn sie den für sie geltenden Bestimmungen dieser Richtlinie entsprechen und

• wenn sie bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung und bei bestimmungsgemäßer oder vernünftigerweise vorhersehbarer

Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen ...nicht gefährden.

61 | 33 © D.v.L 2009

Für die Kontrolle der Übereinstimmung der Maschinen und

unvollständigen Maschinen mit den Bestimmungen der MRL richten die Mitgliedstaaten zuständige Behörden ein oder benennen solche Behörden.

Vorgaben auf europäischer Ebene - Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)

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Ursachen für die Marktsituation

schlechtes oder fehlendes CE-Management

Festlegungen zum Prozessablauf im Anhang I MRL sind nicht bekannt

CE-Anforderungen = zusätzlicher Aufwand, zusätzliche Kosten,großer Bürokratismus

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CE - Umsetzung im Unternehmen

der häufigste Fehler

CE

HerrStörnich

RisikobeurteilungBau

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Bau

Risikobeurteilung

Planung

Konstruktion

Anhang I MRL – grundsätzliche Anforderungen

Risikobeurteilung

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Kosten

Planung Fertigung AuslieferungKonstruktion

Verspätete Risikobeurteilung – erhöhte Kosten

• nicht kalkulierte zusätzliche Sicherheitseinrichtungen

• Ergänzung der technischen Unterlagen

• Ergänzung der Betriebsanleitung

• Verzögerung der Auslieferung

• Verzögerung der Inbetriebnahme

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Zeit

100 %

gefundeneGefahren

Haftungsrisiko

Suche

CE

HerrStörnich

Verspätete Risikobeurteilung – Haftungsrisiko

Quelle: Vortrag Ostermann

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Ursachen für die Marktsituation

Kenntnisse über die grundlegenden konstruktiven Anforderungen, um am freien Warenverkehr teilnehmen zu können, sind weitgehend nicht vorhanden.

Nach Einschätzung in Fachkreisen kennen höchstens 50 % der Konstrukteure die Grundlagen für Planung und Konstruktion.

Im Einkauf und Verkauf sind die Anforderungen weitgehend unbekannt.

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Forderungen von Unternehmen und Verbänden

Grundlegendes Wissen zur CE-Kennzeichnung von Maschinen muss

schon während des Studiumsvermittelt werden!

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Gesamtkonzept

Sensibilisierungsfilm

Benchmarking

Lernanwendung

aktuelleInformationen

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CE-coach: Die Lernanwendung

Inverkehrbringen Maschinenrichtlinie

Normen

Haftung

Sicheres Konstruieren

Steuerungen

Anlagen-Umbau

CE-Kennzeichnung

Konformitätsbewertung

Konformitätserklärung

NiederspannungsRichtlinie EMV-Richtlinie

Technische Unterlagen

Organisation

Bausteine der Lernanwendung

Lernanwendung zur Vermittlung von CE-Kenntnissen

E-LearningMultimediale Umsetzung

BasiswissenPraxiswissen

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Überarbeitung des New-Approach

Kommission hat eine Verordnung zur Akkreditierung von notified-bodies und zur Marktüberwachung beschlossen.

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Konzept der EU-Kommission zur Marktüberwachung

• Mitgliedstaaten müssen im ausreichenden Umfang und über ausreichend qualifiziertes Personal verfügen

• Einführung eines einheitlichen elektronisches System zum Informationsaustausch unter den Marktüberwachungs-behörden (ICSMS)

• Durchführung von gemeinsamen grenzüberschreitenden Marktüberwachungsaktionen

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• Einführung des RAPEX- Verfahrens (Rapid Exchange of Information) auch bei Investitionsgütern

• Vereinfachtes Schutzklauselverfahren

• verstärkte Zusammenarbeit mit dem Zoll

• Information der Verwender von Erzeugnissen bei Gefahren

durch sicherheitstechnisch mangelhafte Produkte

Konzept der EU-Kommission zur Marktüberwachung

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Aufgabe der Mitgliedstaaten:• Sicherung des freien Warenverkehrs• Schutz der Arbeitnehmer vor unsicheren Produkten• Schutz des Verbrauchers vor unsicheren Produkten

Inverkehrbringervon Produkten:

• Hersteller• Bevollmächtigte• Importeur

Marktzugang:

• Eigenverantwortung • ohne restriktive Marktzugangs-bedingungen

Empfängermarkt:

• Unternehmen• Verbraucher

Hilfestellung durch Normenorganisationen und Prüfstellen

Rolle der Akteure im Binnenmarkt

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reaktive Marktüberwachung

Marktüberwachung in der Praxis

aktive Marktüberwachung

Marktüberwachung - Vorgehen

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Reaktive Marktüberwachung

• Schutzklausel – Meldungen

• RAPEX-Meldungen (Rapid Exchange of Information)

• Mitteilungen von:• anderen Bundesländern• Unfallversicherungsträgern• Arbeitsschutzbehörden• Unfallmeldungen• Veröffentlichungen in der Fachpresse

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• Beschwerden von Nutzern

• Beschwerden von Herstellern über unlauteren Wettbewerb

• Beschwerden von Verbrauchern

andere Mechanismen

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aktive Marktüberwachung

Stichprobenartige Überprüfungen auf der Grundlage länderübergreifender Absprachen

• CE – Kennzeichnung

• Konformitätserklärung

• Betriebsanleitung

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• Informationen die für Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlichen Zeichnungen, Schaltpläne, Beschreibungen und Erläuterungen

• eine Beschreibung der bestimmungsgemäßen Verwendung der Maschine

• Warnhinweise in Bezug auf Fehlanwendungen der Maschine, zu denen es erfahrungsgemäß kommen kann;

• Hinweise zur Ausbildung bzw. Einarbeitung des Bedienungspersonals

BetriebsanleitungAnforderungen - Maschinen-Richtlinie (2006/42/EG) – Ziffer 1.7.4 Anhang I

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• Angaben zu Restrisiken

• Anleitung für die vom Benutzer zu treffenden Schutzmaßnahmen, gegebenenfalls einschließlich der bereitzustellenden persönlichen Schutzausrüstung

• die wesentlichen Merkmale der Werkzeuge, die an der Maschine angebracht werden können.

BetriebsanleitungAnforderungen - Maschinen-Richtlinie (2006/42/EG) – Ziffer 1.7.4 Anhang I

• Angaben zum Vorgehen bei Unfällen oder Störungen (gefahrloses Vorgehen beim Lösen von Blockierungen)

• Anweisungen zum sicheren Einrichten und Warten einschließlich der dabei zu treffenden Schutzmaßnahmen

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aktive Marktüberwachung

Stichprobenartige Überprüfungen auf der Grundlage länderübergreifender Absprachen

• CE – Kennzeichnung

• Konformitätserklärung

• Betriebsanleitung

• Technische Dokumentation

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• die angewandten Normen und sonstigen technischen Spezifikationen unter Angabe der von diesen Normen erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheits-schutzanforderungen

Technische Dokumentation Anforderungen - Maschinen-Richtlinie (2006/42/EG) – Anhang VII MRL

• bei Serienfertigung eine Aufstellung der intern getroffenen Maßnahmen zur Gewährleistung der Übereinstimmung aller gefertigten Maschinen mit den Bestimmungen dieser Richtlinie

• Unterlagen Risikobeurteilung, Qualitätskontrollen

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aktive Marktüberwachung

Stichprobenartige Überprüfungen auf der Grundlage länderübergreifender Absprachen

• CE – Kennzeichnung

• Konformitätserklärung

• Betriebsanleitung

• Technische Dokumentation

• Sicherheitstechnische Prüfungen

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„Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss im Hinblick

auf das in Artikel 12 genannte Verfahren

(Konformitätsbewertungsverfahren)

über die notwendigen Mittel verfügen oder Zugang zu ihnen haben,

um sicherzustellen, dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten

grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen

erfüllt.“

OrganisationAnforderungen - Maschinen-Richtlinie (2006/42/EG) - Anhang II A

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Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden

Durchführen von Ermittlungsmaßnahmen

Betretungsrecht von Grundstücken u. Räumen

Besichtigung von Maschinen und Maschinenanlagen

Prüfen von ProduktenInbetriebnahme von Maschinen und Maschinenanlagen

kostenlose Entnahme von Proben und Mustern

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Anbringen von Warnhinweisen anordnen

Inverkehrbringen vorübergehend für Zeitraumder Prüfung untersagen

Ausstellung einer Maschine untersagen

technische Maßnahmen anordnen

Prüfungen durch geeignete Stelle anordnen

Eingriffsrechte der Marktüberwachungsbehörden

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Information aller Benutzer über Gefahren anordnen

Inverkehrbringen untersagen

Rücknahme oder Rückruf anordnen

Sicherstellung und Beseitigung anordnen

Sanktionen – Bußgelder, Strafen

Kernbefugnisse der Behörden: Anordnung von Maßnahmen

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Anspruchsteller an die CE - Umsetzung

Gesetze

Kunde

Forderungen als Chance nutzen und Vorteile für den Kunden

und damit für das Unternehmen herausarbeiten

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Herzlichen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit!

Dirk von Locquenghien+ 49 (0)711 - 126 2643

[email protected]

© 2009 – Dirk von Locquenghien