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Idee: Analyse der österreichischen Sozialversicherung ein aus volkswirtschaftlicher Sicht interessantes Gebiet weil so gut wie jeder davon betroffen ist Änderungen in diesem Bereich von ökonomischer Relevanz sind (2.Wohlfahrtstheorem) Österreich eines der besten Sozialsysteme weltweit hat Diplomand: Günther Schubert Betreuer: Prof. Dr. Winter-Ebmer

Idee: Analyse der österreichischen Sozialversicherung

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Page 1: Idee: Analyse der österreichischen Sozialversicherung

Idee: Analyse der österreichischen Sozialversicherung

ein aus volkswirtschaftlicher Sicht interessantes

Gebiet weil• so gut wie jeder davon betroffen ist• Änderungen in diesem Bereich von ökonomischer

Relevanz sind (2.Wohlfahrtstheorem)• Österreich eines der besten Sozialsysteme

weltweit hat

Diplomand: Günther Schubert Betreuer: Prof. Dr. Winter-Ebmer

Page 2: Idee: Analyse der österreichischen Sozialversicherung

Thema:Rechtsänderungen in der

gesetzlichen Sozialversicherung

Frage 1: Welche Umverteilungen haben sich seit 1972 ergeben?

Frage 2: Wie hat die Bevölkerung auf die Änderungen reagiert?

Page 3: Idee: Analyse der österreichischen Sozialversicherung

ad Frage 1

Wer sind die Gewinner und Verlierer?

• Weibliche oder männliche Versicherte?• Kranke?• Unfallopfer?• (vorzeitige) AlterspensionistInnen?• Invaliditäts- bzw. BerufsunfähigkeitspensionistInnen?• Witwen- und WitwerpensionistInnen?

Page 4: Idee: Analyse der österreichischen Sozialversicherung

ad Frage 2

Kann ich den Versicherten strategisches

Verhalten nachweisen?

• Haben Verschlechterungen bei den vorzeitigen Alterspensionen zur Flucht in die I/BU-Pension geführt?

• Wie hat sich die Ablehnungsquote bei den I/BU-Pensionen entwickelt?

z. B. nach Änderungen im Gesetz, in Krisenzeiten, in Abhängigkeit von der Anzahl an Antragseingängen

Page 5: Idee: Analyse der österreichischen Sozialversicherung

Methode

zu Frage 1:• Recherche im ASVG und APG (samt Erläuterungen, Kommentaren,

Richtlinien d. HVB)• unwichtige Änderungen verwerfen bzw. ceteris paribus Annahmen

treffen• Zusammenfassung der Rechtsänderungen• Analyse (Varianten durchspielen) • Ergebnis• Interpretationzu Frage 2:• statistisches Material suchen• Zeitreihen erstellten (Vergleich)• Schlussfolgerung

Page 6: Idee: Analyse der österreichischen Sozialversicherung

Beispiel: Ausmaß von Witwenpensionen (§ 264 ASVG)

Rechtslage zum 1.1.1972:

Die Witwenpension beträgt 50% der Invaliditätspension, auf die der

Versicherte bei seinem Ableben Anspruch gehabt hat oder

hätte. Beispiele für Sonderbestimmungen, die ich unberücksichtigt lasse:

Witwe hat das 40. Lebensjahr vollendet oder ein waisenpensionsberechtigtes

Kind, dann beträgt die Witwenpension mind. 25% der Bemessungsgrundlage

des Verstorbenen;

ab 01.01.1995:

Hat der/die verstorbene Versicherte zum Zeitpunkt des Todes bereits das 55.

Lebensjahr vollendet und hatte sie/er bisher keinen Anspruch auf Invaliditäts-

(Alters)pension, dann beträgt die Witwenpension 50% der Alterspension, auf die

die/der Versicherte Anspruch gehabt hätte.

Page 7: Idee: Analyse der österreichischen Sozialversicherung

Änderung § 264 (2) ab 01.10.2000

Der Gesetzestext lautet:

„Zur Ermittlung des Hundertsatzes wird vorerst der Anteil der Berechnungsgrundlage der Witwe

in Prozent an der Berechnungsgrundlage des (der) Verstorbenen (=WTW-BERG/VERS-BERGx100)

errechnet. Bei einem Anteil von 100% beträgt der Hundertsatz 40. Er erhöht oder vermindert sich für

jeden Prozentpunkt des Anteiles, der 100 unterschreitet oder übersteigt, um 0,3. Er ist jedoch nach

unten hin mit Null und nach oben hin mit 60 begrenzt. Teile von Prozentpunkten des Anteiles sind

verhältnismäßig zu berücksichtigen.“

Obiger Sachverhalt lässt sich auch einfacher darstellen (steht nicht im Gesetz):

Hundertsatz = 70 – 30 x

Was bezweckt der Gesetzgeber mit dieser Berechnung?

Ist diese Methode gerecht?

(WTW-BERG / VERS-BERG) = relatives Einkommen der Witwe = Y

Hundertsatz = HS

Modell: HS = 70 – 30 Y

WTW-BERGVERS-BERG

Page 8: Idee: Analyse der österreichischen Sozialversicherung

1995: HS1 = 76 – 24Y, 40<=HS<=60 2000: HS2 = 70 – 30Y, 0<=HS<=60

Page 9: Idee: Analyse der österreichischen Sozialversicherung

Zusammenfassung § 264 (2)

Interpretation (Antwort auf die Frage 1)Unter der Annahme, dass alle anderen Parameter bei der Berechnung der Witwenpension unverändert

blieben

• wurden alle Witwen ab 01.01.1979 besser gestellt

• wurden jene Witwen, deren Einkommen mehr als 2/3 des Verstorbenen betrug,

ab 1.1.1995 – 30.09.2000 schlechter gestellt

• werden jene Witwen, deren Einkommen mehr als 1/3 des Verstorbenen beträgt, seit 1.10.2000 schlechter gestellt

Stand 1.1.1972 ab 1.1.1979 ab 1.1.1995 ab 1.10.2000

HS =50 HS = 60 HS = 76 - 24Y HS = 70 - 30Y

40<=HS<=60 0<=HS<=60