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Ihr Recht als Passagier Information für Passagiere zu den EU Regularien 261/2004/EC Sehr geehrter Fluggast, wenn Ihr Flug annulliert oder stark verspätet war, oder Ihnen die Beförderung auf einem Flug für den Sie eine bestätigte Buchung haben, verweigert wurde, stehen Ihnen Rechte gemäß der EU-Verordnung 261/2004 zu. Zuständig für die Gewährung dieser Rechte ist die Fluggesell¬ schaft, die den von der Flugunregelmäßigkeit betroffenen Flug durchgeführt hat. Gültigkeit Die Verordnung gilt: • nur für Fluggäste, die in einem EU- itglied- staat einen Flug antreten oder aus einem Drittstaat einen Flug mit einer EU-Fluggesell- schaft in ein EU-Land antreten, sofern die Fluggäste in diesem Drittstaat keine Gegen¬ oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistun¬ gen erhalten haben, • wenn Sie über eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug verfügen, • wenn Sie sich (außer im Fall der Flugannullie¬ rung) zur angegebenen Zeit bzw. falls keine Zeit angegeben wurde, spätestens 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit zur Abferti¬ gung eingefunden haben, wenn Sie zu einem der Öffentlichkeit verfügbaren Tarif reisen. Verspätungen Verspätungen im Sinne der EU-Verordnung 261/04 liegen ab einer Verzögerung des Abflu¬ ges gegenüber der planmäßigen Abflugzeit von 4 Stunden bei Flügen über 3.500 km Entfer¬ nung, von 3 Stunden bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km sowie bei Flügen über 1.500 km innerhalb der EU und von 2 Stunden bei Flügen bis zu 1.500 km Entfernung vor. Wenn abseh¬ bar ist, dass Ihr Flug eine solche (sog. große) Verspätung haben wird, haben Sie das Recht von der Fluggesellschaft Betreuungsleistungen zu erhalten. Dies sind: Verpflegung in angemes¬ senem Verhältnis zur Wartezeit, gegebenenfalls Fiotelübernachtung inklusive Transferkosten und die Möglichkeit zwei kurze Telefonate zu führen oder zwei Telexe, Faxe oder E-Mails zu versenden. Die Fluggesellschaft muss Ihnen die Betreuungsleistungen nicht gewähren, wenn durch sie Ihr Abflug noch weiter verzögert würde. Bei Verspätungen über 5 Stunden haben Sie das Recht, sich die Kosten für den Flug¬ schein für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnit¬ te, wenn der Reisezweck durch die Verspätung verfehlt wurde, binnen sieben Tagen erstatten zu lassen. Gegebenenfalls besteht Anspruch auf Rückbeförderung zum Ausgangspunkt zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Sie haben ein Recht auf eine Ausgleichsleistung, wenn sich Ihre Ankunft am Zielflughafen um mehr als 3 Stunden verzögert und die Verspätung nicht auf auf außergewöhnliche Umstände zurückzufüh¬ ren ist, die sich bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen, d. h. zum Beispiel bei schlechten Wetterbe¬ dingungen, politischer Instabilität, Streiks, Sicherheitsrisiken, unerwarteten Flugsicher¬ heitsmängeln. Überbuchung Wenn Sie im Falle einer Überbuchung unfrei¬ willig von der Beförderung auf dem gebuch¬ ten Flug ausgeschlossen werden, haben Sie gegenüber der Fluggesellschaft das Recht auf Betreuungsleistungen wie oben bei „Verspä¬ tungen aufgeführt. Außerdem wird Ihnen eine anderweitige Beförderung zum Endziel ihrer gebuchten Flugreise angeboten. Diese erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt und unter vergleichbaren Bedingungen. Vorbehaltlich verfügbarer Plätze können Sie stattdessen auch zu einem späteren von Ihnen gewünschten Zeitpunkt zu ihrem Endziel reisen, wobei dann Verpflegungs-, Hotel- und Transferkosten von Ihnen selbst zu tragen sind. Wenn Sie keine Alternativbeförderung wünschen, haben Sie das Recht auf eine Erstattung des Flugscheins. Wenn Sie von einer Überbuchung betroffen sind, haben Sie das Recht auf eine unverzüg- Lufthansa Group Eurowings liehe Ausgleichsleistung, die auch per Scheck oder Überweisung, oder mit Ihrer Zustimmung, in Form eines Gutscheins erfolgen kann. Die Höhe dieser Zahlung ist abhängig von der ge¬ planten Flugstrecke und der Ihnen angebotenen anderweitigen Beförderung: • Bei Flugentfernungen bis zu 1.500 km beträgt die Ausgleichsleistung 250€, • zwischen 1.500 und 3.500 km sowie für innereuropäische Flüge über 1.500 km beträgt sie 400€ und • über 3.500km beträgt sie 600€, Wird Ihnen ein Alternativflug angeboten, dessen Ankunftszeit bei Flügen von bis zu 1.500 km nicht später als 2 Stunden, bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km sowie für innereuropäische Flüge über 1.500 km nicht später als 3 Stunden und bei allen Flügen über 3.500 km nicht später als 4 Stunden nach der planmäßigen Ankunfts¬ zeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt, beträgt die Ausgleichsleistung 50% der oben genannten Beträge, d. h. also 125€, 200€ oder 300 €. Sie haben keinen Anspruch auf oben beschrie¬ bene Leistungen, wenn Ihnen die Beförderung begründet durch eigenes Verschulden, aus Gesundheits-, oder Sicherheitsgründen, oder wegen fehlender oder unzureichender Reisedo¬ kumente verweigert wurde. Sofern Sie im Falle einer Überbuchung gegen eine zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft zu vereinbarenden Gegenleistung freiwillig auf die Beförderung auf dem gebuchten Flug verzichten, haben Sie neben dem Anspruch auf die vereinbarte Ge¬ genleistung das Recht auf einen Alternativflug zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder auf Ihren Wunsch zu einem späteren Zeitpunkt vorbehalt¬ lich verfügbarer Sitzplatzkapazitäten oder eine Erstattung der Flug-scheinkosten. Annullierung Sollte der Flug, auf dem Sie eine bestätigte Buchung hatten, annulliert worden sein, haben Sie die oben bereits aufgeführten Rechte auf eine anderweitige Beförderung oder Erstattung, Betreuungsleistung und Ausgleichsleistung. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf eine Ausgieichsleistung gemäß der EU Verordnung, wenn das Vorkommnis auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen, d. h. zum Beispiel bei schlechten Wetterbedingungen, politischer Instabilität, Streiks, Sicherheitsrisiken, unerwar¬ teten Flugsicherheitsmängeln. Ebenso besteht kein Recht auf Ausgleichsleistung bei • Information über die Annullierung mindestens 14 Tage vor dem Abflug • Information über die Annullierung zwischen 14 Tagen und 7 Tagen vor dem Abflug und Abflug nicht mehr als 2 Stunden vor der ursprüngli¬ chen Abflugzeit bzw. Ankunft nicht mehr als 4 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit • Information über die Annullierung weniger als 7 Tage vor dem Abflug und Abflug nicht mehr als 1 Stunde vor der ursprünglichen Abflugzeit bzw. Ankunft nicht mehr als 2 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit. Im Falle von Beschwerden können Sie sich an die für die Sicherstellung der Fluggastrechte zuständige deutsche Stelle unter folgender Anschrift wenden: Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Eine Liste mit weiteren, der für die Sicherstel¬ lung der Fluggastrechte zuständigen Beschwer¬ denstellen finden Sie unter folgendem Inter¬ netlink: http://ec.europa.eu/transport/themes/ passengers/air Eurowings Aviation GmbH Customer Relations Germanwings-Str. 1 51147 Köln Fax: + 49 2203 1027-144 E-Mail: [email protected]

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Ihr Recht als PassagierInformation für Passagiere zu den EU Regularien 261/2004/EC

Sehr geehrter Fluggast,wenn Ihr Flug annulliert oder stark verspätetwar, oder Ihnen die Beförderung auf einem Flugfür den Sie eine bestätigte Buchung haben,verweigert wurde, stehen Ihnen Rechte gemäßder EU-Verordnung 261/2004 zu. Zuständig fürdie Gewährung dieser Rechte ist die Fluggesell¬schaft, die den von der Flugunregelmäßigkeitbetroffenen Flug durchgeführt hat.

GültigkeitDie Verordnung gilt:

• nur für Fluggäste, die in einem EU- itglied-staat einen Flug antreten oder aus einemDrittstaat einen Flug mit einer EU-Fluggesell-schaft in ein EU-Land antreten, sofern dieFluggäste in diesem Drittstaat keine Gegen¬oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistun¬gen erhalten haben,

• wenn Sie über eine bestätigte Buchung fürden betreffenden Flug verfügen,

• wenn Sie sich (außer im Fall der Flugannullie¬rung) zur angegebenen Zeit bzw. falls keineZeit angegeben wurde, spätestens 45 Minutenvor der veröffentlichten Abflugzeit zur Abferti¬gung eingefunden haben, wenn Sie zu einemder Öffentlichkeit verfügbaren Tarif reisen.

VerspätungenVerspätungen im Sinne der EU-Verordnung261/04 liegen ab einer Verzögerung des Abflu¬ges gegenüber der planmäßigen Abflugzeit von4 Stunden bei Flügen über 3.500 km Entfer¬nung, von 3 Stunden bei Flügen zwischen 1.500und 3.500 km sowie bei Flügen über 1.500 kminnerhalb der EU und von 2 Stunden bei Flügenbis zu 1.500 km Entfernung vor. Wenn abseh¬bar ist, dass Ihr Flug eine solche (sog. große)Verspätung haben wird, haben Sie das Rechtvon der Fluggesellschaft Betreuungsleistungenzu erhalten. Dies sind: Verpflegung in angemes¬senem Verhältnis zur Wartezeit, gegebenenfallsFiotelübernachtung inklusive Transferkostenund die Möglichkeit zwei kurze Telefonate zu

führen oder zwei Telexe, Faxe oder E-Mails zuversenden. Die Fluggesellschaft muss Ihnendie Betreuungsleistungen nicht gewähren,wenn durch sie Ihr Abflug noch weiter verzögertwürde. Bei Verspätungen über 5 Stunden habenSie das Recht, sich die Kosten für den Flug¬schein für nicht zurückgelegte Reiseabschnittesowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnit¬te, wenn der Reisezweck durch die Verspätungverfehlt wurde, binnen sieben Tagen erstattenzu lassen. Gegebenenfalls besteht Anspruchauf Rückbeförderung zum Ausgangspunktzum frühestmöglichen Zeitpunkt. Sie haben einRecht auf eine Ausgleichsleistung, wenn sichIhre Ankunft am Zielflughafen um mehr als 3Stunden verzögert und die Verspätung nicht aufauf außergewöhnliche Umstände zurückzufüh¬ren ist, die sich bei Ergreifen aller zumutbarenMaßnahmen nicht hätten vermeiden lassen,d. h. zum Beispiel bei schlechten Wetterbe¬dingungen, politischer Instabilität, Streiks,Sicherheitsrisiken, unerwarteten Flugsicher¬heitsmängeln.

ÜberbuchungWenn Sie im Falle einer Überbuchung unfrei¬willig von der Beförderung auf dem gebuch¬ten Flug ausgeschlossen werden, haben Siegegenüber der Fluggesellschaft das Recht aufBetreuungsleistungen wie oben bei „Verspä¬tungen aufgeführt. Außerdem wird Ihnen eineanderweitige Beförderung zum Endziel ihrergebuchten Flugreise angeboten. Diese erfolgtzum frühestmöglichen Zeitpunkt und untervergleichbaren Bedingungen. Vorbehaltlichverfügbarer Plätze können Sie stattdessen auchzu einem späteren von Ihnen gewünschtenZeitpunkt zu ihrem Endziel reisen, wobei dannVerpflegungs-, Hotel- und Transferkosten vonIhnen selbst zu tragen sind. Wenn Sie keineAlternativbeförderung wünschen, haben Siedas Recht auf eine Erstattung des Flugscheins.Wenn Sie von einer Überbuchung betroffensind, haben Sie das Recht auf eine unverzüg-

Lufthansa Group

Eurowings

liehe Ausgleichsleistung, die auch per Scheckoder Überweisung, oder mit Ihrer Zustimmung,in Form eines Gutscheins erfolgen kann. DieHöhe dieser Zahlung ist abhängig von der ge¬planten Flugstrecke und der Ihnen angebotenenanderweitigen Beförderung:

• Bei Flugentfernungen bis zu 1.500 km beträgtdie Ausgleichsleistung 250€,

• zwischen 1.500 und 3.500 km sowie fürinnereuropäische Flüge über 1.500 km beträgtsie 400€ und

• über 3.500km beträgt sie 600€,

Wird Ihnen ein Alternativflug angeboten, dessenAnkunftszeit bei Flügen von bis zu 1.500 kmnicht später als 2 Stunden, bei Flügen zwischen1.500 und 3.500 km sowie für innereuropäischeFlüge über 1.500 km nicht später als 3 Stundenund bei allen Flügen über 3.500 km nicht späterals 4 Stunden nach der planmäßigen Ankunfts¬zeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt,beträgt die Ausgleichsleistung 50% der obengenannten Beträge, d. h. also 125€, 200€ oder300 €.

Sie haben keinen Anspruch auf oben beschrie¬bene Leistungen, wenn Ihnen die Beförderungbegründet durch eigenes Verschulden, ausGesundheits-, oder Sicherheitsgründen, oderwegen fehlender oder unzureichender Reisedo¬kumente verweigert wurde. Sofern Sie im Falleeiner Überbuchung gegen eine zwischen Ihnenund der Fluggesellschaft zu vereinbarendenGegenleistung freiwillig auf die Beförderungauf dem gebuchten Flug verzichten, haben Sieneben dem Anspruch auf die vereinbarte Ge¬genleistung das Recht auf einen Alternativflugzum frühestmöglichen Zeitpunkt oder auf IhrenWunsch zu einem späteren Zeitpunkt vorbehalt¬lich verfügbarer Sitzplatzkapazitäten oder eineErstattung der Flug-scheinkosten.

AnnullierungSollte der Flug, auf dem Sie eine bestätigteBuchung hatten, annulliert worden sein, haben

Sie die oben bereits aufgeführten Rechte aufeine anderweitige Beförderung oder Erstattung,Betreuungsleistung und Ausgleichsleistung.Sie haben jedoch keinen Anspruch auf eineAusgieichsleistung gemäß der EU Verordnung,wenn das Vorkommnis auf außergewöhnlicheUmstände zurückzuführen ist, die sich beiErgreifen aller zumutbaren Maßnahmen nichthätten vermeiden lassen, d. h. zum Beispielbei schlechten Wetterbedingungen, politischerInstabilität, Streiks, Sicherheitsrisiken, unerwar¬teten Flugsicherheitsmängeln. Ebenso bestehtkein Recht auf Ausgleichsleistung bei• Information über die Annullierung mindestens

14 Tage vor dem Abflug• Information über die Annullierung zwischen 14Tagen und 7 Tagen vor dem Abflug und Abflugnicht mehr als 2 Stunden vor der ursprüngli¬chen Abflugzeit bzw. Ankunft nicht mehr als 4Stunden nach der geplanten Ankunftszeit

• Information über die Annullierung weniger als7 Tage vor dem Abflug und Abflug nicht mehrals 1 Stunde vor der ursprünglichen Abflugzeitbzw. Ankunft nicht mehr als 2 Stunden nachder geplanten Ankunftszeit.

Im Falle von Beschwerden können Sie sich andie für die Sicherstellung der Fluggastrechtezuständige deutsche Stelle unter folgenderAnschrift wenden:

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)Eine Liste mit weiteren, der für die Sicherstel¬lung der Fluggastrechte zuständigen Beschwer¬denstellen finden Sie unter folgendem Inter¬netlink: http://ec.europa.eu/transport/themes/passengers/air

Eurowings Aviation GmbHCustomer RelationsGermanwings-Str. 151147 KölnFax: + 49 2203 1027-144E-Mail: [email protected]