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DIE DIALOGMARKETING-MESSE PRINT . ONLINE . CROSSMEDIA 24. – 25. JUNI 2015 // NÜRNBERG CO-REACH.DE IHRE ANMELDUNG ALS AUSSTELLER

IHRE ANMELDUNG ALS AUSSTELLER · 4.3 SocialMediaMarketing ... 11.1 Aus-undWeiterbildung ... FürdenAUMAAusstellungs-undMesseausschussderDeutschenWirt-

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DIE DIALOGMARKETING-MESSEPRINT . ONLINE . CROSSMEDIA

24. – 25. JUNI 2015 // NÜRNBERGCO-REACH.DE

IHREANMELDUNG ALS

AUSSTELLER

Ihre Präsentation mit: · Logo· Firmenbeschreibung· Kontaktdaten / Standnummer· Verlinkung auf Ihre Homepage· Pressemitteilung unter der Rubrik

» Presseinformationen «

· Eintrittsgutscheine· Werbemarken· personalisiertes Online-Banner· Tages-Parkkarten· Ausstellerausweise· Auf- und Abbauausweise

2 x jährlich // Auflage: 23.000 Ihre Präsentation mit:· Firmenname

Auflage: 8.000 Ihre Präsentation mit:· Logo· Firmenbeschreibung· Kontaktdaten / StandnummerGegen Aufpreis:· Anzeige (Preis: ab EUR 770)

Auflage: 8.000Gegen Aufpreis:· Coupon-Seite (max. 3 buchbar, Plätze

begrenzt, Preis pro Seite: EUR 850)

IHRE PREMIUM-LEISTUNGEN AUF EINEN BLICK

01 CO-REACH.DE

01 CO-REACH[katalog] 02 CO-REACH[voucher-booklet]

03 CO-REACH[magazin]02 Ihr Werbepaket

Ihre Werbung während der Veranstaltung:

Ihre Werbung vor und nach der Veranstaltung:

Anmeldung Kreativ-Village

Kontaktdaten:

Firma

Straße

PLZ, Ort

Internet

Ansprechpartner

Telefon

Fax

E-Mail

Abweichende Rechnungsadresse (s. Punkt 8 der Bes. Teilnahmebed.)

Inklusiv-Leistungen:

• Druck und Montage der von Ihnen individuell gestalteten Rückwand + kostenfreie Mitnahme der Textil-Fläche nach Messeende

• Teppich, 4 Auslegestrahler, 2 Barhocker, Stehtisch, 3 kW Stromanschluss inkl. Stromverbrauch

• Werbepaket (kostenlose Eintrittsgutscheine, Werbemarken, personalisiertes Online-Banner)

• 3 kostenlose Ausstellerausweise

• Tages-Parkkarten

• Ausstellereintrag in den CO-REACH Medien

• AUMA-Gebühr in Höhe von EUR 0,60/m² (s. Punkt 6 der Bes. Teilnahmebed.)

• Entsorgungsservice Laufzeit in Höhe von EUR 1,50/m² (s. Punkt 6 der Bes. Teilnahmebed.)

• WLAN

Ich buche 6 m² Standfl äche im Kreativ-Village der CO-REACH 2015

zum Preis von EUR 1.950,00 zzgl. MwSt.

Alle genannten Preise (wenn nicht anders gekennzeichnet) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern die Leistung in Deutschland steuerbar ist. Die

beiliegenden Besonderen und Allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie die Inklusiv-Leistungen erkennen wir in allen Punkten an. Die genannten

Firmendaten und Exponate können bereits erfasst und veröffentlicht werden.

Sie können der Nutzung Ihrer Daten durch uns für Werbezwecke jederzeit schriftlich (NürnbergMesse GmbH, Messezentrum, 90471 Nürnberg) oder per

E-Mail ([email protected]) widersprechen.

Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift

Rücksendetermin: umgehend

Ihre Ansprechpartnerin:

Kathrin Kinne

Tel +49(0)911.8606-8777

Fax +49(0)911.8606-120061 // [email protected]

Ich interessiere mich für einen kostenfreien Kurzvortrag. Bitte senden Sie mir die Einreichungsunterlagen.

Ich möchte einen Mitaussteller anmelden. Bitte senden Sie mir die Anmeldeunterlagen zu.

Nürnberg, 24.-25.6.2015

Rücksendeterminumgehend

Ausstellereintrag: Firmenangaben, Kurzbeschreibung

Firmenangaben Folgende Angaben werden aus der Anmeldung übernommen:*

Firma

Straße

Postleitzahl­und­Ort

Ansprechpartner

Telefon

Fax

E-Mail

Internet

*Änderungswünsche­an­[email protected]

Kurzbeschreibung der Firma

Bitte­an­[email protected] 410 Zeichen­(inklusive­Leerzeichen)

Logo

Bitte­an­[email protected]ür Internet: 72­dpi,­RGB,­Größe­mindestens­350­x­350­Pixel

Format:­jpg­

Für Print: 300­dpi,­CMYK,­bei­einer­Größe­von­ca.­4­cm­Breite

Format:­tiff,­jpg­(oder­eps)

Produktverzeichnis (Formular anbei)

Bitte­per­Fax­an:­+49(0)911.8606-120061Bitte­ordnen­Sie­sich­in­das­Produktverzeichnis­der­CO-REACH­2015­ein.

Wichtig! Sollten wir Ihre Daten nicht bis zum 31. 3. 2015 erhalten, nehmen wir Sie lediglich mit einem Grundein-trag in das Ausstellerverzeichnis auf!

Bitte zurück an­­NürnbergMesse­GmbH­Projektteam­CO-REACH­Messezentrum­90471­Nürnberg

Nürnberg, Germany

24.–25. 6. 2015

Firmenname

Unser Angebot ist wie folgt einzuordnen:(Zutreffendes­bitte­ankreuzen)

Crossmediales Produktverzeichnis der Fachmesse CO-REACH 2015

1. Agenturen und Beratung­­1.1­ Dialogmarketing­Agenturen­­1.2­ ­Online-Marketing­Agenturen­­1.3­ ­Multimedia­Agenturen­­1.4­ ­Fullservice­Agenturen

2. Adressen und Zielgruppen­­2.1­ ­Adressanbieter/Adressverlage/Listbroking­­2.2­ ­Adressen-Services­­2.3­ ­Datenschutz/Datensicherheit/Recht

3. Database Management/CRM­­3.1­ ­Adressmanagement­­3.2­ ­Analytisches­CRM/Data­Mining­­3.3­ ­Data­Warehousing­­­3.4­ ­Geo-/Mikromarketing­­3.5­ ­Profiling/Scoring

4. Digitales Marketing/Performance Marketing

­­4.1­ E-Mail-/Newsletter-Marketing­­4.2­ ­Mobile-Marketing­­4.3­ ­Social­Media­Marketing­­4.4­ SEM,­SEO,­SEA­­4.5­ ­Affiliate-Marketing­­4.6­ ­Ad-Serving,­Targeting,­Tracking­­4.7­ ­Bewegtbild-Marketing­­4.8­ ­Augmented­Reality­­4.9­ ­Digital­Content­Marketing/Gamification/Storytelling

5. Prepress/Print/Lettershop­­5.1­ Digitaldruck­­5.2­ ­Offsetdruck­­5.3­ ­Endlosdruck­­5.4­ Web-to-Print­­5.5­ ­Print­on­demand­­5.6­ ­Lettershop­­5.7­ Fulfillment-Services/Logistics

6. Zustellung­­6.1­ ­Adressierte/teiladressierte­Sendungen­­6.2­ ­Unadressierte­Sendungen/Haushaltdirektwerbung

­ Direktaussteller

­ Mitaussteller bei

­

Für Mitaussteller bitte vorab Kopien anfertigen!

7. Contact Center­­7.1­ ­Customer­Care­Inbound­­7.2­ Customer­Care­Outbound

8. Weitere Mailing-Elemente (Print)­­8.1­ ­Briefhüllen/Versandtaschen­­8.2­ Papierhersteller­­8.3­ ­Spezialprodukte

9. Maschinenhersteller­9.1­ ­Adressier-/Personalisierungssysteme­9.2­ Frankier-/Kuvertiersysteme­9.3­ Schneide-/Falzsysteme

10. Specials­10.1­ ­Software­für­Dialogmarketing­10.2­ Kundenbindungsprogramme­10.3­ Paketbeilagen,­Transpromo­10.4­ Corporate­Publishing­10.5­ Marketingkooperationen­10.6­ Responseverstärker

11. Informations- und Wissensvermittlung­11.1­ ­Aus-­und­Weiterbildung­11.2­ Medien/Fachliteratur­11.3­ Verbände

Angebotsschwerpunkt:(Bitte­eine­der­Produktgruppen­1–11­eintragen!)­

Maximal 10 Einträge möglich!

Ort­und­Datum Firmenstempel­und­rechtsverbindliche­Unterschrift­des­Direktausstellers

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Die­beiliegenden­Besonderen­und­Allgemeinen­Teilnahmebedingungen­erkennen­wir­in­allen­Punkten­an.­Die genannten Firmendaten und Exponate können bereits erfasst und veröffentlicht werden.

AchtungDieses­Blatt­bitte­mit­der­„Anmeldung­als­Direkt-­­bzw.­Mitaussteller“­einsenden!

1. Veranstaltungsort, Dauer, ÖffnungszeitenVeranstaltungsort:­ Messezentrum­NürnbergDauer:­ Mi­ 24.­–­Do­25.­Juni­2015Öffnungszeiten:­ ­­Mi­ 24.­Juni­2015­ ­­9­–­18­Uhr­ Do­25.­Juni­2015­ ­­9­–­17­Uhr

2. Veranstalter­NürnbergMesse­GmbH­Messezentrum,­90471­Nürnberg,­Deutschland­Tel­+49(0)911.8606-0,­Fax­+49(0)911.8606-8228­[email protected]­www.co-reach.de­www.nuernbergmesse.de­Geschäftsführer:­Dr.­Roland­Fleck,­Peter­OttmannRegistergericht­Nürnberg­HRB­761Vorsitzender­des­Aufsichtsrats:­Dr.­Markus­Söder,­MdLBayerischer­Staatsminister­der­Finanzen,­für­Landesentwicklung­und­Heimat

3. VertragsgrundlagenVertragsgrundlagen­für­die­Teilnahme­an­der­Fachmesse­CO-REACH­2015­sind­die­Besonderen­und­Allgemeinen­Teilnahmebe­dingungen­(einschließ-lich­Ergänzungsvereinbarung)­für­Messen­und­Ausstellungen,­die­Haus-ordnung­der­­NürnbergMesse,­die­organisato­rischen­(z.B.­Aussteller-informationen),­technischen­(z.B.­Online­AusstellerShop)­und­die­übrigen­Bestimmungen,­die­dem­Aussteller/Sponsor­vor­Veranstaltungs­beginn­zugehen.Erbringt­die­­NürnbergMesse­auf­Grund­gesonderter­Beauftragung­­weitere­Messeservices­durch­einen­ServicePartner,­so­gelten­hierfür­im­Falle­einer­Nichtübereinstimmung­die­Allgemeinen­Geschäftsbedingungen­des­­jeweiligen­ServicePartners­vorrangig­vor­diesen­Besonderen­Teilnahme-bedingungen.

4. Zulassung/StandflächenbestätigungIn­Ergänzung­zu­Punkt­2­der­Allgemeinen­Teilnahmebedingungen­für­Messen­und­Ausstellungen­gilt­Folgendes:­Wünscht­der­Aussteller/Sponsor­eine­von­der­Standflächenbestätigung­abweichende­Standplatzierung,­kann­eine­Bearbeitungsgebühr­von­EUR­350­berechnet­werden.Sollte­der­Aussteller/Sponsor­die­Bestellung­der­Standfläche­vor­der­Stand-flächenbestätigung­stornieren,­verpflichtet­er­sich­zur­Bezahlung­einer­Bearbeitungsgebühr­in­Höhe­von­EUR­250.Für­Rücktritte­nach­der­Standflächenbestätigung­gilt­Punkt­7­der­Allge­meinen­Teilnahmebedingungen­für­Messen­und­­Ausstellungen.

5. Aussteller und zugelassene AusstellungsgüterAls­Aussteller/Sponsor­sind­zugelassen:­Hersteller,­Importeure,­Großhändler,­Handelsvertreter­und­Verlage­des­In-­und­Auslandes­mit­Produkten­und­Dienstleistungen,­die­in­die­vorgegebenen­Produktgruppen­­eingeordnet­werden­können.­Alle­Ausstellungsgüter­sind­in­der­Anmeldung­zu­bezeich-nen.­Nicht­zugelassen­sind­Güter,­die­gegen­die­Bestimmungen­des­gewerblichen­Rechtschutzes­in­Deutschland­verstoßen­(Plagiate).

6. Mietpreis in Ausstellungshallen je angefangenem m² StandflächeEUR­260­All-inclusive-Paket

Die­Mindeststandfläche­beträgt­6­m².­Die­maximale­Standfläche­beträgt­72­m².Der­Mietpreis­schließt­ein:­­­Standfläche­­Werbepaket­

(kostenlose­Eintrittsgutscheine,­Werbemarken,­personalisiertes­Online-Banner)

­Kostenlose­Aussteller-,­Auf-­und­Abbauausweise­­Tages-Parkkarten­­Ausstellereintrag­in­den­CO-REACH-Medien­­­AUMA-Gebühr­in­Höhe­von­EUR­0,60/m²­­Entsorgungsservice­Laufzeit­in­Höhe­von­EUR­1,50/m²Für­den­AUMA­Ausstellungs-­und­Messeausschuss­der­Deutschen­Wirt-schaft­werden­je­m²­Standfläche­in­Ausstellungshallen­EUR­0,60­erhoben­und­abgeführt.Mit­dem­Entsorgungsservice­Laufzeit­in­Höhe­von­EUR­1,50/m²­wird­die­­Entsorgung­des­beim­Aussteller­während­der­Messe­auf­seinem­Stand­an­fallenden­Abfalls­abgegolten.­Der­Entsorgungsservice­Laufzeit­wird­bis­zu­einer­Fläche­von­500­m²­berechnet;­jeder­weitere­m²­wird­nicht­berechnet.­­Der­Entsorgungsservice­Auf-/Abbau­ist­zusätzlich­zu­beauftragen,­falls­Sie­nicht­selbstständig­entsorgen.­Die­Entsorgung­erfolgt­nach­den­Technischen­­Richt­linien.Die­ausführliche­Beschreibung­der­All-inclusive-Leistungen­finden­Sie­in­den­Anmeldeunterlagen.

7. Miet-Komplettstand (entfällt bei Sponsoren)Alle­Preise­je­angefangenem­m²­Standfläche,­zuzüglich­zum­Mietpreis­für­Standfläche­in­Ausstellungshallen­(siehe­Punkt­6).­Alle­Bilder­sind­Beispieldarstellungen.Der­Mietpreis­schließt­ein:­­­Mietweise­Überlassung­eines­Komplettstandes.­Eine­der­sechs­­Varianten­

kann­auf­beigefügtem­Vordruck­„Miet-Komplettstände“­ausgewählt­werden.

Weitere­Varianten­finden­Sie­unter­www.standkonfigurator.de.Für­den­Auf-­und­Abbau­des­Miet-Komplettstandes­sorgt­der­Veranstalter.Der­Miet-Komplettstand­einschließlich­dessen­Ausstattung­darf­nicht­beklebt,­benagelt,­gestrichen­oder­anderweitig­beschädigt­werden.­Während­der­Mietdauer­entstandene­Schäden­gehen­zu­Lasten­des­Ausstellers­und­werden­in­Rechnung­gestellt.Die­Basisausführung­des­Miet-Komplettstandes­kann­gegen­Aufpreis­mit­zusätzlicher­Ausstattung­im­gleichen­System­ergänzt­werden.Die­Zugangsdaten­für­den­Online­AusstellerShop­mit­den­Bestellvordrucken­erhält­der­­Aussteller­rechtzeitig.

8. ZahlungsbedingungenMit­der­Standflächenbestätigung wird­dem­Aussteller/Sponsor­die­gesamte­Standflächenmiete­bzw.­die­Teilnahme­als­Sponsor­berechnet.Etwaige­Zahlungen­sind­zu­dem­auf­der­jeweiligen­Rechnung­angegebenen­­Termin­fällig.­Die­Rechnungen­sind­ohne­Abzug­zahlbar.­Sämtliche­Zahlungen­sind­unter­Angabe­der­Rechnungsnummer­spesenfrei­und­in­EURO­zu­entrichten.Sofern­der­Aussteller/Sponsor­im­Anmeldeformular­eine­abweichende­Rechnungsadresse­angibt,­bevollmächtigt­er­die­angegebene­Person/Firma­zum­Empfang­der­Rechnung­und­der­sonstigen­Zahlungsaufforderungen.­Hierdurch­wird­der­Aussteller/Sponsor­von­seiner­Zahlungsverpflichtung­nicht­befreit.Für­nachträgliche­Änderungen­der­Rechnungsanschrift,­die­vom­Aussteller/Sponsor­zu­vertreten­sind,­kann­die­NürnbergMesse­eine­Bearbeitungsge-bühr­von­EUR­50­erheben.Ein­Anspruch­auf­die­zugeteilte­Standfläche­bzw.­die­Leistungen­aus­den­Aussteller/Sponsoren-Paketen­besteht­erst­nach­vollstän­diger­Bezahlung­der­Rechnungen.­Der­Nachweis­der­Bezahlung­ist­vom­Aussteller/Sponsor­zu­erbringen.

9. VersicherungDer­Aussteller/Sponsor­ist­grundsätzlich­verpflichtet,­selbst­für­einen­ausrei-chenden­Versicherungsschutz­zu­sorgen.­Der­Abschluss­einer­Ausstellungs-versicherung­zur­Abdeckung­des­Transport-­und­Aufenthalt­risikos­wird­empfohlen­und­kann­über­einen­Rahmenvertrag­durch­den­Veranstalter­vermittelt­werden.

10. VeränderungenDer­Veranstalter­behält­sich­vor,­die­Veranstaltung­abzusagen,­örtlich­und­zeitlich­zu­verlegen,­die­Dauer­zu­verändern­oder­–­falls­die­Raumverhält-nisse,­behördliche­Anordnungen­oder­nach­Auffassung­des­Veranstalters­andere­zwingende­Umstände­es­erfordern­–­die­dem­Aussteller/Sponsor­zur­Verfügung­gestellte­Fläche­zu­verlegen,­in­den­Abmessungen­zu­verändern­und­zu­beschränken.­Hieraus­ergibt­sich­für­den­Aussteller/Sponsor­nicht­das­Recht,­vom­Mietvertrag­zurückzutreten.

11. Auf- und Abbau, AusweiseAufbau:­ ­ Mo­22.­Juni­2015­ ­­7­–­24­Uhr­ ­ Di­ 23.­Juni­2015­ 7­–­21­UhrAusstellungsstände,­mit­deren­Aufbau­bis­Dienstag,­23.­Juni­2015,­15­Uhr,­nicht­begonnen­wurde,­werden­vom­Veranstalter­gestaltet,­sofern­nicht­anderweitig­darüber­verfügt­wird.­Hieraus­entstehende­Kosten­gehen­zu­Lasten­des­Ausstellers.Abbau:­­ ­ Do­25.­Juni­2015­ 17.30­–­22­Uhr­­ ­ Fr­ 26.­Juni­2015­ 7­–­18­UhrDer­Zutritt­zu­den­Hallen­während­des­Auf-­und­Abbaus­ist­nur­mit­geson-derten­Ausweisen­möglich.­Diese­haben­für­die­Dauer­der­Veranstaltung­keine­Gültigkeit.

12. StandgestaltungDer­Aussteller/Sponsor­ist­für­die­Standausstattung­und­-gestaltung­selbst­verantwortlich.Oberster Grundsatz der Gestaltung aller Ausstellungsstände ist die Transparenz. Alle offenen Seiten müssen­frei­zugänglich­sein. Dies­bedeutet,­dass­mindestens­50 % der­jeweiligen­Gangseite­nicht mit Aufbauten verstellt­werden­dürfen.Die Mindesthöhe beträgt 2,50 m.

Besondere Teilnahmebedingungen der Fachmesse CO-REACH 2015

Alle­genannten­Preise­(wenn­nicht­anders­gekennzeichnet)­zuzüglich­gesetzlicher­Mehrwertsteuer,­sofern­die­Leistung­in­Deutschland­steuerbar­ist.­ Bitte wenden!

Die­Rückseiten­der­Standbegrenzungen,­Werbeträger­oder­anderer­Gestaltungselemente­zum­Nachbarstand­über­2,50­m­Höhe­müssen­weiß,­gereinigt­und­optisch­einwandfrei­sein­und­dürfen­keine­Texte­oder­­Grafiken­­enthalten.Ausstellungsstände, die die Höhe von 3,50 m überschreiten, bedürfen einer Genehmigung des Veranstalters.Die maximale Bauhöhe beträgt 5,50 m.Wird­kein­Miet-Ausstellungsstand­eingesetzt,­wird­die­Anbringung­einer­Frontblende­(0,30­m­hoch)­an­allen­offenen­Seiten­der­Stand­fläche­zur­Auflage­gemacht.­Die­Frontblende­kann­entfallen,­wenn­die­erforder­liche­Standqualität­auf­andere­Weise­gewährleistet­wird.Weitere­Auflagen­zur­Standgestaltung­bleiben­vorbehalten.Die­Standbegrenzungswände­(Hartfaserstruktur)­dürfen­nur­mit­wasserlösli-chen­Klebemitteln­behandelt­und­nicht­ohne­vorherige­Tape­zierung­gestri-chen­werden.­Nach­der­Veranstaltung­sind­Tapeten­oder­sonstige­Wand-verkleidungen­vom­Aussteller/Sponsor­wieder­zu­entfernen.­Andernfalls­werden­die­Standbegrenzungswände­auf­Kosten­des­Ausstellers/Sponsors­gereinigt.Alle­weiteren­Standbegrenzungswände,­Fußböden,­Hallenwände,­­Säulen,­Installations-­und­Feuerschutzeinrichtungen­sowie­sonstige­feste­Hallen­ein­bauten­dürfen­weder­beklebt,­benagelt,­gestrichen­oder­ander­weitig­beschädigt­werden.Schäden­gehen­zu­Lasten­des­Ausstellers/Sponsors­und­werden­in­Rechnung­­ge­stellt.­Eventuell­im­Standbereich­befindliche­Säulen­sowie­Installa­tions-­und­Feuerschutzeinrichtungen­sind­Bestandteile­der­zugeteilten­Stand­fläche­und­müssen­jederzeit­zugänglich­sein.Bodenbeläge­in­den­Aus­stellungsständen­dürfen­nur­mit­Doppelklebe­band­(ausschließ­lich­mit­lösemittelfreien­Klebebändern:­tesafix­Nr.­4964)­befestigt­werden.Der Aussteller/Sponsor verpflichtet sich, diese Auflagen zu erfüllen. Bei Zuwiderhandlungen entstehen gegebenenfalls Schadenersatz-ansprüche des Veranstalters bzw. der betroffenen Nachbaraus-steller.

13. AusstellerausweiseJeder­Aussteller/Sponsor­erhält­entsprechend­der­Größe­seines­Aus­stellungs­stan­­des­für­das­erforderliche­Stand-­und­Bedienungspersonal­bis­10­m²­Stand­fläche­3­Ausweise­und­für­je­weitere­volle­10­m²­einen­weiteren­Ausweis­kostenlos.­Darüber­hinaus­benötigte­Aus­steller­aus­weise­können­für­Berechtigte­zum­Einzelpreis­von­EUR­20­einschließlich­gesetz-licher­Mehrwertsteuer­gekauft­werden.

14. Print-Kommunikationspaket für Aussteller/Sponsoren/Mitaussteller Die­ausführliche­Beschreibung­der­einzelnen­Leistungen­ist­in­den­Anmeldeunterlagen­enthalten.

15. Online-Kommunikationspaket für Aussteller/Sponsoren/Mitaussteller Die­ausführliche­Beschreibung­der­einzelnen­Leistungen­ist­in­den­Anmeldeunterlagen­enthalten.

16. MitausstellerMitaussteller­sind­Unternehmen,­die­mit­eigenem­Personal­und­eige­nem­Angebot­auf­dem­Stand­des­Ausstellers­(=­Direktausstellers)/Sponsors­auftreten.­Die­Selbstständigkeit­muss­auch­ohne­räumliche­Trennung­erkennbar­sein.Mitaussteller­können­nur­zugelassen­werden,­wenn­die­auf­dem­Anmel­de-vordruck­für­Mitaussteller­abgefragten­Angaben­vollständig­ausgefüllt­sind­und­den­Teilnahmebedingungen­der­Veranstaltung­­entsprechen.Mitaussteller­unterliegen­denselben­Bedingungen­wie­der­Aussteller/Sponsor.

17. Ausstelleransprüche, Schriftform, Erfüllungsort, GerichtsstandAlle­Ansprüche­des­Ausstellers/Sponsors­gegen­den­Veranstalter­sind­schriftlich­geltend­zu­machen.­Die­Verjährungsfrist­beginnt­mit­dem­letzten­Tag­der­Veranstaltung.­Vereinbarungen,­die­von­diesen­Bedingungen­oder­den­sie­ergänzenden­Bestimmungen­abweichen,­bedürfen­der­Schrift­form.Es­sind­ausschließlich­deutsches­Recht­und­der­deutsche­Text­maß­gebend.Erfüllungsort­und­Gerichtsstand­ist­Nürnberg.­Dem­Veranstalter­bleibt­es­jedoch­vorbehalten,­seine­Ansprüche­bei­dem­Gericht­des­Ortes­geltend­zu­machen,­an­dem­der­Aussteller/Sponsor­seinen­Sitz­hat.

Besondere Teilnahmebedingungen der Fachmesse CO-REACH 2015(Fortsetzung)

Alle­genannten­Preise­(wenn­nicht­anders­gekennzeichnet)­zuzüglich­gesetzlicher­Mehrwertsteuer,­sofern­die­Leistung­in­Deutschland­steuerbar­ist.

1. AnmeldungDie­Anmeldung­zu­einer­Messe­oder­Ausstellung­(Veranstaltung)­erfolgt­auf­dem­Vordruck­„Anmeldung“,­der­vollständig­auszufüllen­und­rechtsverbindlich­zu­unter-zeichnen­ist.­Alternativ­kann­die­Anmeldung­online­durch­vollständiges­Ausfüllen­und­Absenden­des­Onlineformulars­erfolgen.Die­Anmeldung­ist­ein­Vertragsangebot­an­den­Veranstalter­und­kann­nicht­mit­Bedingungen­und­Vorbehalten­versehen­werden,­insbesondere­stellen­Platzierungs-wünsche­keine­Bedingung­für­die­Teilnahme­dar.Mit­der­Unterzeichnung­des­Anmeldevordrucks­oder­Absenden­des­Onlineformulars­werden­die­Allgemeinen­und­Besonderen­Teilnahmebedingungen­verbindlich­vom­Anmeldenden­anerkannt­und­in­das­Angebot­aufgenommen.­Er­haftet­dafür,­dass­auch­die­von­ihm­auf­der­Veranstaltung­beschäftigten­Personen­diese­Bedingungen­einhalten.

2. Zulassung/StandflächenbestätigungÜber­die­Zulassung­des­Anmeldenden­und­der­angemeldeten­Gegenstände­zu­der­Veranstaltung­entscheidet­der­Veranstalter­durch­eine­schriftliche­Standflächenbe-stätigung.­Diese­ist­maschinell­erstellt­und­unterzeichnet­und­ohne­handschriftliche­Unterschrift­gültig.Mit­der­Zulassung­kommt­der­Vertrag­zustande.­In­die­Anmeldung­aufgenommene­Vorbehalte­oder­Bedingungen­bedürfen­zu­ihrer­Wirksamkeit­der­schriftlichen­Be-stätigung­durch­den­Veranstalter.­Weicht­der­Inhalt­der­Zulassung­wesentlich­vom­Inhalt­der­Anmeldung­ab,­so­kommt­der­Vertrag­nach­Maßgabe­der­Zu­lassung­zu-stande,­wenn­der­Aussteller/Sponsor­nicht­innerhalb­von­2­Wochen­nach­Zugang­schriftlich­widerspricht.Ein­Rechtsanspruch­auf­Zulassung­besteht­nicht.­Gehen­bei­dem­Veranstalter­vor­Ablauf­der­Anmeldefrist­mehr­Anmeldungen­ein,­die­dem­Anforderungsprofil­ent-sprechen,­als­Ausstellungsfläche­vorhanden­ist,­entscheidet­der­Veranstalter­über­die­Zulassung­nach­billigem­Ermessen.­Er­ist­ferner­berechtigt,­eine­Beschränkung­der­angemeldeten­Ausstellungsgegenstände­vorzunehmen.Die­Zulassung­gilt­nur­für­die­angemeldeten­Ausstellungsgegenstände,­die­in­der­Standflächenbestätigung­bestimmten­Aussteller/Sponsoren­und­die­darin­angege-bene­Standfläche.­Andere­als­die­angemeldeten­und­zuge­lassenen­Gegenstände­dürfen­nicht­ausgestellt­werden.­Soweit­ein­Aussteller/Sponsor­seinen­finanziellen­Verpflichtungen­gegenüber­dem­Veranstalter­bereits­einmal­nicht­oder­nicht­rechtzeitig­nachgekommen­ist,­kann­dieser­Aussteller/Sponsor­von­der­Zulassung­ausgeschlossen­werden.

3. StandflächenzuteilungSie­wird­vom­Veranstalter­unter­Berücksichtigung­der­Produktgruppen­und­der­Gliederung­der­jeweiligen­Veranstaltung­sowie­der­zur­Verfügung­stehenden­Räumlichkeiten­vorgenommen.­In­der­Anmeldung­geäußerte­Platzierungswünsche­werden­nach­Möglichkeit­beachtet.­Die­zeitliche­Reihenfolge­des­Eingangs­der­Anmeldungen­ist­für­die­Standflächenzuteilung­nicht­allein­maßgebend.Der­Veranstalter­ist­berechtigt,­dem­Aussteller/Sponsor­im­Einzelfall­aus­wichtigem­Grund­nachträglich­eine­von­der­Zulassung­abweichende­Standfläche­zuzuteilen,­Größe,­Maße­und­Lage­zu­ändern,­ohne­dass­der­Aussteller/Sponsor­Rechte­herlei-ten­kann.­Von­der­Notwendigkeit­einer­solchen­Maßnahme­macht­der­Veranstal-ter­dem­Aussteller/Sponsor­unverzüglich­Mitteilung,­wobei­er­ihm­nach­Möglich-keit­eine­gleichwertige­andere­Standfläche­zuteilt.­Verändert­sich­die­Standmiete,­so­erfolgt­Erstattung­oder­Nachberechnung.­Der­Aussteller/Sponsor­ist­berechtigt,­innerhalb­von­2­Wochen­nach­Erhalt­der­Mitteilung­seine­Anmeldung­zurückzu-nehmen.­Der­Aussteller/Sponsor­muss­in­Kauf­nehmen,­dass­sich­bei­Beginn­der­Messe­oder­Ausstellung­die­Lage­der­übrigen­Standflächen­gegenüber­dem­Zeit-punkt­der­Zulassung­verändert­hat;­Ansprüche­kann­er­hieraus­nicht­herleiten.Ein­Tausch­der­zugeteilten­Standfläche­mit­einem­anderen­Aussteller/Sponsor­sowie­eine­teilweise­oder­vollständige­Überlassung­der­Stand­fläche­an­Dritte­ist­ohne­Zustimmung­des­Veranstalters­nicht­gestattet.

4. GemeinschaftsausstellerStandflächen­werden­grundsätzlich­nur­als­Ganzes­und­nur­an­einen­Vertragspart-ner­überlassen.­Hiervon­können­gegebenenfalls­Ausnahmen­gemacht­werden.Wollen­mehrere­Aussteller/Sponsoren­gemeinsam­eine­Standfläche­mieten,­so­haben­sie­in­der­Anmeldung­einen­von­ihnen­bevollmächtigten­gemeinschaftlichen­Aus-stellungsvertreter­zu­benennen,­der­verbindlicher­Ansprechpartner­des­Veranstal-ters­ist.

5. MitausstellerFür­die­Benutzung­der­Standfläche­durch­ein­weiteres­Unternehmen­mit­eigenen­Produkten­und­eigenem­Personal­(Mitaussteller)­ist­ein­besonderer­Antrag­und­eine­Zulassung­durch­den­Veranstalter­erforderlich.­Die­Zulassung­eines­oder­mehrerer­Mitaussteller­unterliegt­einer­zusätzlichen­Gebühr.­Für­die­Erfüllung­aller­Ausstel-lerverpflichtungen­durch­den­oder­die­Mitaussteller­haftet­der­Hauptaussteller/Sponsor,­gegebenenfalls­neben­dem­Mitaussteller.

6. Standmieten, PfandrechtDie­Höhe­der­Mietsätze­und­die­Zahlungsweise­sind­in­den­Besonderen­Teilnahme-bedingungen­festgelegt.Die­Bezahlung­der­Standmietenrechnung­bzw.­Sponsoren-Rechnung­zu­den­fest-gesetzten­Terminen­ist­Voraussetzung­für­die­Nutzung­der­zugeteilten­Stand­fläche­sowie­der­Leistungen­aus­dem­entsprechenden­Leistungspaket.­Beanstandungen­der­Rechnung­werden­nur­berücksichtigt­innerhalb­von­14­Tagen­nach­Rechnungs-stellung.Zur­Sicherung­der­Forderungen­behält­sich­der­Veranstalter­vor,­das­Vermieter-pfandrecht­auszuüben­und­das­Pfandgut­nach­schriftlicher­Ankündigung­freihändig­zu­verkaufen.­Eine­Haftung­für­Schäden­an­dem­Pfandgut­wird,­außer­im­Falle­von­Vorsatz­oder­grober­Fahrlässigkeit,­nicht­übernommen.

7. Rücktritt von der Anmeldung, Teilstornierung der StandflächeSagt­der­Aussteller/Sponsor­ab,­storniert­er­einen­Teil­der­Standfläche­oder­nimmt­er­an­der­Veranstaltung­nicht­teil,­ist­der­Veranstalter­berechtigt,­die­gemietete­Standfläche­oder­den­stornierten­Teil­der­gemieteten­Standfläche­anderweitig­zu­nutzen­und­an­Dritte­zu­vermieten.Soweit­dem­Aussteller/Sponsor­kein­zwingendes­gesetzliches­Rücktritts-­bzw.­Kündigungsrecht­zusteht,­bleibt­der­Aussteller/Sponsor­nach­der­Zulassung­auch­bei­Stornierung­oder­Teilstornierung­zur­Zahlung­einer­Stornogebühr­wie­folgt­verpflichtet:­­bis­90­Tage­vor­Beginn­der­Veranstaltung­50%­­bis­30­Tage­vor­Beginn­der­Veranstaltung­80%­und­­ab­29­Tage­vor­Beginn­der­Veranstaltung­fällt­die­volle­Höhe­der­vereinbarten­

Standmiete­für­die­stornierte­Standfläche­(Aussteller) bzw.­des­Paketpreises­(Sponsoren)­an.­­Mitaussteller:­Es­wird­der­volle­Betrag­in­Höhe­von­EUR­520­zum­Ausgleich­fällig.

Dem­Aussteller/Sponsor­bleibt­in­jedem­dieser­Fälle­der­Nachweis­vorbehalten,­dass­sich­der­Veranstalter­infolge­der­Stornierung,­der­Teilstornierung­oder­der­Nicht-teilnahme­weitere­im­Abschlag­unberücksichtigte­Aufwendungen­erspart­hat­und­Vorteile­erlangt­hat.­Sofern­für­die­Veranstaltung­noch­andere­freie­Standflächen­im­Umfang­der­an­den­Aussteller/Sponsor­vermieteten­Standfläche­zur­Verfügung­stehen,­kann­sich­der­Aussteller/Sponsor­jedoch­dabei­in­der­Regel­nicht­darauf­berufen,­der­Veranstalter­habe­durch­eine­anderweitige­Vermietung­oder­Nutzung­der­Standfläche­oder­eines­Teils­der­Standfläche­Vorteile,­insbesondere­in­Form­der­erzielten­Miete,­erlangt.

8. Widerruf der ZulassungDer­Veranstalter­ist­zum­Widerruf­der­Zulassung­und­zur­anderweitigen­Vergabe­der­Standfläche­in­folgenden­Fällen­berechtigt:­­Die­Standfläche­wird­nicht­rechtzeitig,­das­heißt­bis­spätestens­24­Stunden­vor­

der­offiziellen­Eröffnung,­erkennbar­belegt.­­Der­Aussteller/Sponsor­lässt­im­Falle­der­Nichtzahlung­der­Standmiete­zu­den­

festgesetzten­Terminen­eine­vom­Veranstalter­gesetzte­Nachfrist­fruchtlos­ver-streichen.

­­Über­das­Vermögen­des­Ausstellers/Sponsors­wird­ein­Antrag­auf­Eröffnung­des­Insolvenz­verfahrens­gestellt,­mangels­Masse­abgewiesen­oder­ein­Insolvenz-verfahren­wurde­bereits­eröffnet.

­­Die­Voraussetzungen­für­die­Standflächenbestätigung­seitens­des­angemeldeten­Ausstellers/Sponsors­sind­nicht­mehr­gegeben­oder­dem­Veranstalter­werden­nachträglich­Gründe­bekannt,­deren­rechtzeitige­Kenntnis­eine­Nichtzulassung­gerechtfertigt­hätten.

­­Der­Aussteller/Sponsor­verstößt­gegen­das­Hausrecht­des­Veranstalters.Auch­in­diesen­Fällen­behält­sich­der­Veranstalter­die­Geltendmachung­von­Schadenersatzansprüchen­vor.­Der­Aussteller/Sponsor­hat­seinerseits­keine­An-sprüche­auf­Schadenersatz.

9. Stornierung von Miet-Ausstellungsständen und weiteren DienstleistungenNach­der­Zulassung­hat­der­Aussteller/Sponsor­eine­Vergütung­auch­dann­zu­zahlen,­wenn­er­absagt­oder­nicht­teilnimmt.­Der­Veranstalter­behält­sich­darüber­hinaus­vor,­Schadenersatzansprüche­geltend­zu­machen.­Storniert­der­Aussteller/Sponsor­die­Bestellung­von­Miet-Ausstellungsständen­und/oder­weiteren­Dienst-leistungen,­ist­eine­Storno­gebühr­abhängig­vom­Bestellwert­zu­zahlen:­­90­Tage­bis­15­Tage­vor­Aufbaubeginn­(siehe­Besondere­Teilnahmebedingun-

gen)­der­Veranstaltung­25%­des­Bestellwertes­­14­Tage­bis­1­Tag­vor­Aufbaubeginn­(siehe­Besondere­Teilnahmebedingungen)­

der­Veranstaltung­80%­des­Bestellwertes­­ab­Aufbaubeginn­fällt­die­volle­Höhe­an.Dem­Aussteller/Sponsor­bleibt­der­Nachweis­vorbehalten,­dass­die­von­ihm­ver-langte­Kostenbeteiligung­zu­hoch­ist.

10. Ausschluss von GegenständenDer­Veranstalter­kann­verlangen,­dass­Gegenstände­entfernt­werden,­die­in­der­Anmeldung­nicht­enthalten­waren­oder­sich­als­belästigend,­gefährdend­oder­sonst­wie­ungeeignet­erweisen­oder­nachweislich­gegen­gewerbliche­Schutzrechte­verstoßen.­Wird­diesem­Verlangen­nicht­entsprochen,­so­erfolgt­die­Entfernung­der­Gegenstände­durch­den­Veranstalter­auf­Kosten­des­Ausstellers/Sponsors.­Im­Falle­einer­dem­Aussteller/Sponsor­nachgewiesenen­Schutzrechtsverletzung­(z.B.­auf­Grund­einer­rechtskräftigen­gerichtlichen­Entscheidung­gegen­den­Aussteller/Sponsor)­kann­der­Veranstalter­den­Aussteller/Sponsor­von­der­Teilnahme­an­einer­Folgeveranstaltung­ausschließen.

11. Standaufbau, Standausstattung, StandgestaltungDer­Ausstellungsstand­muss­dem­Gesamtplan­der­Veranstaltung­angepasst­sein.Der­Veranstalter­behält­sich­vor,­den­Aufbau­unpassend­oder­unzureichend­ausgestatteter­Stände­zu­untersagen­oder­auf­Kosten­des­Ausstellers/Sponsors­abzuändern.Die­Standfläche­muss­während­der­gesamten­Dauer­der­Veranstaltung­zu­den­festgesetzten­Öffnungszeiten­ordnungsgemäß­ausgestattet­und­mit­fachkundigem­Personal­besetzt­sein.­Der­Aufbau­muss­spätestens­bis­zum­Aufbauendtermin­abgeschlossen­und­der­Stand­von­Verpackungsmaterial­geräumt­sein.­Der­Ab-transport­von­Ausstellungsgütern­und­der­Abbau­von­Ständen­vor­Schluss­der­Veranstaltung­ist­unzulässig.Firmenname­und­Sitz­des­Ausstellers/Sponsors­müssen­durch­eine­Standbeschrif-tung­deutlich­sichtbar­gemacht­werden.Im­Falle­einer­Nichtübereinstimmung­gelten­die­Besonderen­Teilnahmebedingungen­vorrangig­vor­den­Allgemeinen­Teilnahmebedingungen.Eine­Überschreitung­der­festgesetzten­Höhenbegrenzung­für­die­Stände­bedarf­der­Zustimmung­des­Veranstalters.­Das­gleiche­gilt­für­die­Ausstellung­von­besonders­schweren­Ausstellungsgütern.­Verankerungen­im­Hallenboden­sind­nicht­zulässig.

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen

Im­Falle­einer­Nichtübereinstimmung­gelten­die­Besonderen­Teilnahmebedingungen­vorrangig­vor­den­Allgemeinen­Teilnahmebedingungen.

Stand­September­2014

­ Bitte wenden!

Nach­Beendigung­der­Veranstaltung­ist­der­Grundaufbau,­soweit­er­vom­Veran-stalter­erstellt­worden­ist,­unbeschädigt­zurückzugeben­und­der­ursprüngliche­Zustand­wieder­herzustellen.­Schäden,­die­durch­unsachgemäße­Behandlung­verursacht­oder­nicht­unverzüglich­nach­Schadenseintritt­gemeldet­wurden,­hat­der­Aussteller/Sponsor­zu­ersetzen.­Ausstellungsgüter,­die­sich­nach­dem­Abbau-endtermin­noch­auf­den­Ständen­befinden,­können­auf­Kosten­des­Ausstellers/Sponsors­abtransportiert­und­eingelagert­werden.

12. Höhere Gewalt, VeranstaltungsabsageKann­der­Veranstalter­auf­Grund­höherer­Gewalt­oder­durch­sonstige­Umstände,­die­er­nicht­zu­vertreten­hat,­die­Veranstaltung­nicht­durchführen,­so­hat­er­die­Aussteller/Sponsor­unverzüglich­hiervon­zu­unterrichten.Grundsätzlich­entfällt­der­Anspruch­auf­Standmiete,­jedoch­kann­der­Veranstalter­vom­Aussteller/Sponsor­bei­ihm­in­Auftrag­gegebene­Arbeiten­in­Höhe­der­ent-standenen­Aufwendungen­in­Rechnung­stellen,­soweit­das­Ergebnis­der­Arbeiten­für­den­Aussteller/Sponsor­noch­von­Interesse­ist.Sollte­der­Veranstalter­in­der­Lage­sein,­die­Veranstaltung­zu­einem­späteren­Termin­durchzuführen,­so­hat­er­die­Aussteller/Sponsoren­hiervon­unverzüglich­zu­unter-richten.Die­Aussteller/Sponsoren­sind­berechtigt,­innerhalb­von­zwei­Wochen­nach­Zu-gang­dieser­Mitteilung­ihre­Teilnahme­zu­dem­veränderten­Termin­abzusagen.­In­diesem­Falle­haben­sie­Anspruch­auf­Rückerstattung­bzw.­Erlass­der­Standmiete.Muss­der­Veranstalter­auf­Grund­Eintritts­höherer­Gewalt­oder­auf­Grund­sonstiger­Umstände,­die­er­nicht­zu­vertreten­hat,­eine­begonnene­Veranstaltung­verkürzen­oder­absagen,­so­hat­der­Aussteller/Sponsor­keinen­Anspruch­auf­Rückzahlung­oder­Erlass­der­Standmiete.

13. Auf- und Abbauausweise, AusstellerausweiseDer­Aussteller/Sponsor­erhält­für­sich­und­für­die­während­des­Auf-­und­Abbaus­eingesetzten­Hilfskräfte­gegebenenfalls­Auf-­und­Abbauausweise.­Diese­gelten­nur­während­der­Auf-­und­Abbauzeit­und­berechtigen­nicht­zum­Betreten­des­Ausstel-lungsgeländes­während­der­Veranstaltung.Für­die­Laufzeit­der­Veranstaltung­erhalten­die­Aussteller/Sponsoren­für­sich­und­die­von­ihnen­beschäftigten­Personen­eine­begrenzte­Anzahl­von­Ausstelleraus-weisen,­die­zum­kostenlosen­Zutritt­berechtigen.Die­Ausweise­sind­auf­den­Namen­ausgestellt­und­vom­Inhaber­eigenhändig­zu­unterschreiben.­Sie­sind­nicht­übertragbar­und­nur­gültig­in­Verbindung­mit­einem­amtlichen­Ausweis.­Bei­Missbrauch­wird­der­Ausweis­ersatzlos­eingezogen.­Durch­die­Aufnahme­von­Mitausstellern­erhöht­sich­die­Zahl­der­Ausweise­nicht.­Zusätz-lich­benötigte­Ausweise­sind­gegen­Berechnung­erhältlich.

14. WerbungWerbung­aller­Art­ist­innerhalb­der­vom­Aussteller/Sponsor­angemieteten­Stand-fläche­für­die­eigene­Firma­des­Ausstellers/Sponsors­und­nur­für­die­von­ihr­herge-stellten­oder­vertriebenen­Erzeugnisse­und/oder­Dienstleistungen­erlaubt,­soweit­diese­angemeldet­und­zugelassen­sind.Die­Verwendung­von­Geräten­und­Einrichtungen,­durch­die­optisch­und/oder­akustisch­eine­gesteigerte­Werbewirkung­erzielt­werden­soll,­bedürfen­der­schrift-lichen­Genehmigung­des­Veranstalters.Werbung­außerhalb­der­vom­Aussteller/Sponsor­angemieteten­Standfläche­ist­nur­möglich­im­Rahmen­der­vom­Veranstalter­angebotenen­Werbe-­und­Sponsoring-maßnahmen.Werbung­politischen­Charakters­ist­grundsätzlich­unzulässig.

15. Fotografien, Zeichnungen, FilmaufnahmenDer­Veranstalter­ist­berechtigt,­Fotografien,­Zeichnungen­und­Filmaufnahmen­vom­Ausstellungsgeschehen,­von­den­Ausstellungsbauten­und­-ständen­und­den­ausgestellten­Gegenständen­anfertigen­zu­lassen­und­für­Werbung­oder­Presseveröffentlichungen­zu­verwenden,­ohne­dass­der­Aussteller/Sponsor­aus­irgendwelchen­Gründen­Einwendungen­dagegen­erheben­kann.­Das­gilt­auch­für­Aufnahmen,­die­Presse­oder­Fernsehen­mit­Zustimmung­des­Veranstalters­direkt­anfertigen.Aufträge­für­Fotografien,­Zeichnungen­und­Filmaufnahmen­des­Ausstellungsstandes­gegen­Entgelt­darf­der­Aussteller/Sponsor­nur­an­die­vom­Veranstalter­zugelas-senen­und­mit­einem­entsprechenden­Ausweis­versehenen­Dienstleistungsunter-nehmen­vergeben.­Mit­der­Anfertigung­vor­Beginn­und­nach­Schluss­der­täglichen­Öffnungszeit­dürfen­nur­diese­Dienstleistungsunternehmen­beauftragt­werden.­Andere­Dienstleistungsunternehmen­erhalten­zu­diesen­Zeiten­keinen­Einlass.Dem­Aussteller/Sponsor­ist­es­nicht­gestattet,­Fotografien,­Zeichnungen­und­Film-aufnahmen­von­Ständen­und­Ausstellungsgütern­anderer­Aussteller­anzufertigen.

16. DirektverkaufDer­Direktverkauf­ist­nicht­gestattet,­sofern­er­nicht­durch­die­Besonderen­Teilnah-mebedingungen­ausdrücklich­zugelassen­wird.­Im­Fall­des­genehmigten­Direktver-kaufs­sind­die­Verkaufsobjekte­mit­deutlich­lesbaren­Preisschildern­­zu­versehen.­Die­Beschaffung­und­Einhaltung­von­gewerbe-­und­gesundheits-polizeilichen­Genehmigungen­sind­Sache­des­Ausstellers/Sponsors.

17. ReinigungDer­Veranstalter­sorgt­für­die­allgemeine­Reinigung­des­Messe-­und­Ausstellungs-geländes­und­der­Hallengänge.­Die­Reinigung­des­Standes­obliegt­dem­Aussteller/Sponsor.Sie­muss­täglich­vor­Öffnung­der­Veranstaltung­beendet­sein.­Bei­der­Vergabe­der­Standreinigung­soll­sich­der­Aussteller/Sponsor­des­vom­Veranstalter­eingesetzten­Reinigungsunternehmens­bedienen.

18. BewachungDie­allgemeine­Bewachung­des­Messe-­und­Ausstellungsgeländes­geschieht­durch­Beauftragte­des­Veranstalters.­Durch­die­allgemeine­Bewachung­bleibt­die­in­Punkt­19­getroffene­Haftungsregelung­unberührt.

Dem­Aussteller/Sponsor­ist­für­die­Beaufsichtigung­seines­Standes­und­seiner­Ausstellungsgegenstände­selbst­verantwortlich.­Ihm­wird­dringend­empfohlen,­seinen­Stand­beaufsichtigen­zu­lassen­und­Schäden­durch­geeigneten­Versiche-rungsschutz­abzuwenden.­Zur­Nachtzeit­müssen­wertvolle,­leicht­zu­entfernende­Gegenstände­unter­Verschluss­genommen­werden.Für­eine­zusätzliche­Standbewachung­muss­sich­der­Aussteller/Sponsor­auf­seine­Kosten­des­vom­Veranstalter­eingesetzten­Bewachungsunternehmens­bedienen.

19. Haftung, Versicherung, UnfallschutzDer­Veranstalter­haftet­unbeschränkt­nur­in­Fällen­des­Vorsatzes­oder­der­groben­Fahrlässigkeit­sowie­für­Schäden­wegen­der­Verletzung­von­Leben,­Körper­oder­Gesundheit.In­allen­anderen­Fällen­haftet­der­Veranstalter­nur­­bei­der­Verletzung­von­Kardinalpflichten.­Kardinalpflichten­sind­Pflichten,­deren­

Erfüllung­die­ordnungsgemäße­Durchführung­des­Vertrages­überhaupt­erst­ermöglicht­und­auf­deren­Einhaltung­der­Aussteller/Sponsor­regelmäßig­vertrau-en­darf.

­­soweit­der­Veranstalter­gesetzlich­zum­Abschluss­einer­Haftpflichtversicherung­verpflichtet­oder­dies­üblich­ist.

­­soweit­der­Veranstalter­in­besonderem­Maße­Vertrauen­für­sich­in­Anspruch­genommen­bzw.­eine­qualifizierte­Vertrauensstellung­innehat.

In­diesen­Fällen­haftet­der­Veranstalter­jedoch­nur­für­den­vertragstypischen,­vorhersehbaren­Schaden­(damit­in­der­Regel­nicht­für­Folgeschäden)­und­auch­dann­nur­höchstens­bis­EUR­100.000­je­Schadensfall.­Die­Haftungsbegrenzung­gilt­nur­gegenüber­Unternehmern,­juristischen­Personen­des­öffentlichen­Rechts­und­öffentlich-rechtlichen­Sondervermögen.­Im­Übrigen­ist­die­Haftung­wegen­einfacher­oder­mittlerer­Fahrlässigkeit­ausgeschlossen.­Diese­Haftungsbegrenzung­gilt­auch­für­das­Verhalten­der­Erfüllungs-­und­Verrichtungsgehilfen­des­Veranstalters.Der­Aussteller/Mit-­und­Gemeinschaftsaussteller/Sponsor­haftet­seinerseits­für­etwaige­Schäden,­die­durch­ihn,­seine­Angestellten,­seine­Beauftragten­oder­seine­Ausstellungsgegenstände­und­-einrichtungen­an­Personen­oder­Sachen­schuldhaft­verursacht­werden.Der­Abschluss­einer­Ausstellerversicherung­wird­dringend­empfohlen.Der­Aussteller/Sponsor­ist­verpflichtet,­an­den­ausgestellten­Maschinen­und­Geräten­Schutzvorrichtungen­anzubringen,­die­den­berufsgenossenschaftlichen­Unfallverhütungsvorschriften­entsprechen.­Der­Veranstalter­ist­berechtigt,­das­Ausstellen­oder­die­Inbetriebnahme­von­Maschinen­und­Geräten­nach­seinem­Ermessen­zu­untersagen.

20. Gewerblicher RechtschutzDie­Sicherstellung­der­Urheberrechte­oder­sonstiger­gewerblicher­Schutzrechte­an­den­Ausstellungsobjekten­ist­Sache­des­Ausstellers/Sponsors.­Ein­sechsmona-tiger­Schutz­von­Beginn­einer­Ausstellung­an­auf­Grund­des­Gesetzes­betreffend­den­Schutz­von­Erfindungen,­Mustern­und­Warenzeichen­vom­18.3.1904­(RGBl.­S.­141)­tritt­nur­ein,­wenn­der­Bundesminister­für­Justiz­für­eine­bestimmte­Aus-stellung­eine­entsprechende­Bekanntmachung­im­Bundesgesetzblatt­veröffentlicht­hat­(siehe­Besondere­Teilnahmebedingungen,­Messepriorität).­

21. Hausrecht, ZuwiderhandlungenDer­Aussteller/Sponsor­unterwirft­sich­während­der­Veranstaltung­auf­dem­ge-samten­Messegelände­dem­Hausrecht­des­Veranstalters.­Den­Anordnungen­der­dort­Beschäftigten,­die­sich­durch­einen­Dienstausweis­legitimieren,­ist­Folge­zu­leisten.Verstöße­gegen­die­Allgemeinen­und­Besonderen­Teilnahmebedingungen­oder­gegen­die­Anordnungen­im­Rahmen­des­Hausrechts­berechtigten­den­Veranstalter,­wenn­die­Zuwiderhandlungen­nach­Aufforderung­nicht­eingestellt­werden,­zur­sofortigen­entschädigungslosen­Schließung­des­Standes­zu­Lasten­des­Ausstellers/Sponsors­und­ohne­Haftung­für­Schäden.

22. Erfüllungsort, GerichtsstandErfüllungsort­ist­Nürnberg.­Das­gilt­auch­für­den­Gerichtsstand,­wenn­der­Mieter­Kaufmann­oder­eine­juristische­Person­des­öffentlichen­Rechts­ist­oder­keinen­allgemeinen­Gerichtsstand­im­Inland­hat.­Der­Veranstalter­ist­auch­berechtigt,­den­Aussteller/Sponsor­an­dessen­allgemeinen­Gerichtsstand­zu­ver­klagen.

23. DatenschutzhinweisPersonenbezogene­Daten­werden­von­dem­Veranstalter­und­gegebenenfalls­von­ServicePartnern­unter­Beachtung­der­Vorschriften­des­Bundesdatenschutzgesetzes­sowie­weiterer­einschlägiger­Datenschutzvorschriften­zur­Betreuung­und­Informa-tion­von­Kunden­und­Interessenten­sowie­zur­Abwicklung­der­angebotenen­Dienst-leistungen­erhoben,­verarbeitet­und­genutzt.­­

24. Einwilligung in DatennutzungDer Aussteller/Sponsor ist damit einverstanden, dass seine mit Einreichung der Anmeldung übermittelten Daten (Firmenname, Anschrift, Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse) von dem Veranstalter und gegebenenfalls von ServicePartnern veranstaltungsbezogen und zu Informationszwecken (Werbung) gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Die Einwilligung kann jederzeit gegenüber dem Veranstalter widerrufen werden, ohne dass hierfür gesonderte Kosten neben den üblichen Übermittlungskosten nach den Basistarifen anfallen.

25. Salvatorische KlauselSollten­die­Teilnahmebedingungen­teilweise­rechtsunwirksam­oder­lückenhaft­sein,­so­wird­hierdurch­die­Gültigkeit­der­übrigen­Bestimmungen­sowie­des­Vertrages­nicht­berührt.­In­diesem­Fall­verpflichten­sich­die­Parteien,­die­unwirksame­Bestim-mung­durch­eine­solche­Regelung­zu­ersetzen­bzw.­die­Lücke­durch­eine­solche­Regelung­auszufüllen,­mit­der­der­von­den­Parteien­verfolgte­wirtschaftliche­Zweck­am­ehesten­erreicht­werden­kann.

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen(Fortsetzung)

1. Gewährleistung der Sicherheit und OrdnungAlle­öffentlich-rechtlichen­Sicherheitsvorschriften,­insbesondere­die­Vorschriften­der­Bayerischen­Versammlungsstättenverordnung­sind­durch­den­Aussteller­einzuhalten.­Insbesondere­ist­der­Aussteller/Sponsor­verpflichtet,­nur­einwand-frei­gewartete­und­gesicherte­Apparate­und­Ausstellungsgegenstände­in­die­Messehallen­einzubringen,­die­allen­gesetzlichen­Vorschriften­über­die­technische­Sicherheit­der­Arbeitsmittel­entsprechen.

2. RettungswegeRettungswege­in­der­Ausstellungshalle­müssen­ständig,­auch­während­des­Auf-­und­Abbaus,­freigehalten­werden.­Zuwiderhandlungen­werden­mit­Bußgeld­belegt.

3. Eingebrachte GegenständeRequisiten­und­Ausschmückungen­sowie­sonstige­Gegenstände­müssen­aus­schwer­entflammbarem­Material­bestehen.Pyrotechnische­Gegenstände,­brennbare­Flüssigkeiten­und­anderes­brenn-bares­Material,­insbesondere­Packmaterial,­dürfen­nur­in­besonderen­von­der­NürnbergMesse­zur­Verfügung­gestellten­Räumlichkeiten­aufbewahrt­werden.Bei­dem­Betrieb­von­Laseranlagen­sind­die­arbeitsschutzrechtlichen­Vorschriften­entsprechend­anzuwenden,­auch­soweit­für­Besucher­zugängliche­Bereiche­betroffen­sind.

4. Brandschutzordnung und SicherheitskonzeptDie­NürnbergMesse­hat­eine­Brandschutzordnung­erlassen,­die­durch­Aushang­bekannt­gemacht­ist;­diese­ist­Vertragsgegenstand.Die­NürnbergMesse­wird­im­Vollzug­der­BayVStättV­in­Abstimmung­mit­zustän-digen­Behörden­ein­Sicherheitskonzept­erstellen.­Dessen­Umsetzung­wird­im­Rahmen­der­bestehenden­Verträge­gesondert­geregelt­werden.

5. Ordnungsdienst, OrdnungsdienstleiterDie­Einhaltung­der­öffentlichen­Sicherheit­und­die­Beachtung­der­Vorgaben­der­BayVStättV­wird­durch­einen­besonderen­Ordnungsdienst­überwacht,­der­Ordnungsdienstleiter­ist­befugt,­insbesondere­bei­Gefährdung­der­Sicherheit­der­Veranstaltung­bindende­Weisungen­zu­erteilen.

6. Veranstaltungsleiter und Verantwortlicher für VeranstaltungstechnikDer­von­der­NürnbergMesse­bestellte­Veranstaltungsleiter­hat­für­die­Einhal-tung­der­öffentlich-rechtlichen­Sicherheitsvorschriften­und­insbesondere­der­Vorschriften­der­BayVStättV­zu­sorgen.­Der­Veranstaltungsleiter­ist­insbesondere­auch­befugt,­die­Veranstaltung­aufzulösen.­Den­Anordnungen­des­Veranstal-tungsleiters­ist­unbedingt­Folge­zu­leisten.Die­Person­des­Veranstaltungsleiters­bzw.­dessen­Vertreter­werden­mit­ausrei-chend­zeitlichem­Vorlauf­schriftlich­vor­der­jeweiligen­Veranstaltung­bekannt­gegeben.Der­Veranstaltungsleiter­ist­über­besondere­Vorkommnisse,­welche­die­Sicherheit­der­Veranstaltung­beeinträchtigen­können,­umgehend­zu­unterrichten.Der­Verantwortliche­für­Veranstaltungstechnik­muss­die­Sicherheit­und­Funktions-fähigkeit­der­technischen­Einrichtungen­der­Versammlungsstätte­hinsichtlich­des­Brandschutzes­während­der­offiziellen­Öffnungszeit­gewährleisten.Der­Veranstaltungsleiter­oder­der­Vertreter­ist­während­der­offiziellen­Öffnungs-zeit­der­Ausstellung­ständig­persönlich­anwesend,­der­Verantwortliche­für­Veranstaltungstechnik­oder­der­Ordnungsdienstleiter­auch­für­die­Zeiträume­des­Auf-­und­Abbaus.

7. SicherheitsanordnungDie­Ordnungsbehörden­sowie­der­eingesetzte­Veranstaltungsleiter,­der­Verant-wortliche­für­Veranstaltungstechnik­sowie­der­Ordnungsdienstleiter­sind­berech-tigt,­Weisungen­im­Rahmen­der­Sicherheitsbestimmungen­zu­geben.­Diesen­Weisungen­ist­in­jedem­Fall­Folge­zu­leisten.

­Im­Messezentrum­Nürnberg­gilt­ein­generelles­Rauchverbot­in­Hallen,­Kongresssälen,­Tagungsräumen,­Restaurants,­Cafeterien,­mobilen­Gastronomiezonen­und­Service-bereichen­–­mit­Ausnahme­speziell­hierfür­ausgewiesener­Raucherbereiche.

Ergänzungsvereinbarung zu den Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen

Bayerische Versammlungsstättenverordnung Anwendung im Messezentrum Nürnberg­

Bayerisches Gesetz zum Schutz der Gesundheit Anwendung im Messezentrum Nürnberg