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Ihre Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr In dieser Übersicht haben wir für Sie die wichtigsten Regelungen bei Zugverspä- tungen, Ausfall von Zügen und Versäumnis von Anschlusszügen zuammengefasst. Eine vollständige Darstellung der Fahrgastrechte finden Sie im Internet unter www.bahn.de/fahrgastrechte oder www.fahrgastrechte.info. Es gelten die Beför- derungsbedingungen der jeweiligen Eisenbahnunternehmen. Für Fahrkarten von Verkehrsverbünden gelten gegebenenfalls abweichende Regelungen. Die Fahr- gastrechte gelten ausschließlich bei Störungen im Eisenbahnverkehr. Eisenbahn- verkehr umfasst alle Züge, von der S-Bahn bis zum ICE, unabhängig von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden. U-Bahnen, Straßenbahnen oder Busse fallen nicht hierunter. Grundlagen Ihrer Ansprüche sind Ihre Fahrkarte sowie die von Ihnen gewählte Verbindung. Es besteht ein Entschädigungsan- spruch für Reiseketten, auch aus Zügen verschiedener Eisenbahnunternehmen, die mit einer Fahrkarte genutzt werden. Der Anspruch gilt für den in Ihrer Fahr- karte enthaltenen Eisenbahnverkehr, d.h. Schadensursache und Schadens- wirkung (z.B. die Verspätung, die Sie geltend machen) müssen im Eisenbahnver- kehr liegen. Ihre Fahrgastrechte im Überblick: 1. Entschädigung für verspätete Ankunft am Zielort Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie eine Ent- schädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahr- preises für die einfache Fahrt, ab 120 Minuten Verspätung 50 Prozent. Bei Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt wird die Entschädigung auf der Grundlage des halben entrichteten Fahrprei- ses berechnet. Zeitfahrkarten des Nah- und Fernverkehrs werden pauschal je Verspätung ab 60 Minuten entschädigt: Zeitfahrkarten des Nahverkehrs 1,50 Euro (2. Klasse), 2,25 Euro (1. Klasse), Zeitkarten des Fernverkehrs 5 Euro (2. Klasse), 7,50 Euro (1. Klasse), Mobility BahnCard100 10 Euro (2. Klasse), 15 Euro (1. Klasse). Bei Zeitfahrkarten werden insgesamt maximal 25 Prozent des Zeitkartenwertes entschädigt. Entschädigungsbeträge unter 4 Euro werden nicht ausgezahlt. Reichen Sie deshalb bitte Verspätungsfälle bei Wochen- oder Monatskarten des Nahverkehrs gesammelt nach Ablauf der Geltungsdauer beim Servicecenter Fahrgastrechte ein. Schönes-Wochenende-Ticket und Länder-Tickets sind Zeitfahrkarten des Nahverkehrs. 2. Weiterfahrt mit einem anderen Zug Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort Ihrer Fahrkarte können Sie: bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen oder die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, wenn dadurch die Ankunftsverspätung am Ziel- bahnhof reduziert werden kann oder andere, nicht reservierungspflichtige Züge nutzen. Sie müssen eine eventuell erforderliche Fahrkarte/ einen Produktübergang zunächst bezahlen und können die Kosten anschließend geltend machen. Erheblich ermäßigte Fahrkarten (z.B. Schönes- Wochenende-Ticket, Länder-Tickets) sind von dieser Regelung ausgenommen. 3. Erstattung bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise wegen Verspätung, Zugausfall oder Anschlussverlust Bei einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielort Ihrer Fahrkarte können Sie: von der Reise zurücktreten und sich den Fahrpreis erstatten lassen oder die Reise abbrechen, wenn sie sinnlos geworden ist und sich den Anteil des Fahrpreises für die nicht genutzte Strecke erstatten lassen oder die Reise abbrechen und zum Ausgangsbahnhof zurückkehren und sich den Anteil des Fahrpreises für die genutzte und nicht genutzte Strecke erstat- ten lassen. 4. Nutzung anderer Verkehrsmittel als Ersatz (z.B. Bus oder Taxi) Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten und einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr können Sie ein anderes Verkehrsmittel nutzen. Die Kosten werden bis maximal 80 Euro erstattet. Dies gilt ebenfalls bei Ausfall eines Zuges, sofern es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbin- dung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann. Stellt Ihnen die Eisenbahn ein anderes Verkehrs- mittel zur Verfügung, hat dies grundsätzlich Vor- rang vor selbst organisierten Alternativen. 5. Übernachtung Wird aufgrund eines Zugausfalls oder einer Ver- spätung eine Übernachtung erforderlich und ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar, werden Ihnen angemessene Übernachtungskosten erstattet. Stellt Ihnen die Eisenbahn eine Übernach- tung zur Verfügung, hat dies grundsätzlich Vorrang vor selbst organisierten Alternativen. 6. Geltendmachung Ihrer Ansprüche Damit Sie schnell und einfach Ihre Ansprüche gel- tend machen können, nutzen Sie bitte das Fahrgast- rechte-Formular. Es hilft Ihnen, alle zur Bearbeitung erforderlichen Daten vollständig anzugeben und ermöglicht die zügige Bearbeitung Ihrer Ansprüche. Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließ- lich für Abwicklungs- und Kontrollzwecke sowie für die Plausibilitätsprüfung zwischen den beteiligten Unternehmen automatisiert erhoben, verarbeitet und genutzt, es sei denn, Sie haben der Nutzung zu Kundenbetreuungszwecken explizit zugestimmt. Sie erhalten das Formular beim Servicepersonal im Zug, am DB Service Point, im DB Reisezentrum oder als Online-Formular unter www.bahn.de/fahrgastrechte oder www.fahrgastrechte.info. Sie können Ihre Entschädigungsansprüche geltend machen: in DB Reisezentren und DB Agenturen, wenn Sie eine Bestätigung Ihrer Verspätung auf dem Fahrgastrechte-Formular erhalten haben und Ihre Originalfahrkarte einreichen beim Servicecenter Fahrgastrechte, wenn Sie keine Bestätigung Ihrer Verspätung auf einem Fahrgastrechte-Formular erhalten haben, Inhaber einer Zeitfahrkarte (z.B. Streckenzeit- karte, Mobility BahnCard 100, Schönes-Wochen- ende-Ticket oder Länder-Ticket) sind, nur eine Kopie Ihrer Fahrkarte einreichen möch- ten oder die Erstattung erforderlicher Kosten aufgrund einer Verspätung (z.B. Bus, Taxi, Hotel) bean- tragen möchten. Für die Erstattung erforder- licher Kosten reichen Sie bitte zusammen mit dem Fahrgastrechte-Formular die Original- belege beim Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main, ein. Das Service- center Fahrgastrechte ist der von den teilneh- menden Eisenbahnen mit der Bearbeitung der Verspätungsfälle ihrer Kunden beauftragte Dienstleister. bei dem Eisenbahnunternehmen, dessen Zug ausgefallen ist oder verspätet war, wenn es sich bei der Fahrt nicht um eine Reisekette aus mehreren Zügen verschiedener Eisenbahn- unternehmen gehandelt hat. Eine Übersicht der Eisenbahnunternehmen finden Sie im Internet unter www.bahn.de/fahrgastrechte oder www.fahrgastrechte.info. 7. Haftungsausschlussgründe Die Eisenbahnunternehmen haften nicht bei: außerhalb des Eisenbahnbetriebes liegenden Um- ständen, die von der Eisenbahn nicht vermieden bzw. abgewendet werden konnten, eigenem Verschulden des Reisenden, Verhalten eines Dritten, das von der Eisenbahn nicht vermieden bzw. abgewendet werden konnte. 8. Beschwerden, Schlichtung und nationale Durch- setzungsstelle Sollten Sie Einwände gegen Entschädigungs- entscheidungen haben, richten Sie Ihren Wider- spruch bitte an die Stelle, die die Entschädigungs- entscheidung getroffen hat. Beschwerden gegen Entscheidungen des Service- centers Fahrgastrechte richten Sie bitte an das Eisenbahnunternehmen, dessen Zug ausgefallen oder verspätet war. Das gleiche gilt für Anfragen und Beschwerden allgemeiner Art. Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personen- verkehr, Fasanenstraße 81, 10623 Berlin, weitere Adressen von Schlichtungsstellen zum Thema Fahrgastrechte finden Sie im Internet unter www.bahn.de/fahrgastrechte, www.fahrgastrechte.info oder www.busse-bahnen.de. Nationale Durchsetzungsstellen für die neuen Fahrgastrechte sind die Eisenbahnaufsichts- behörden der Bundesländer sowie das Eisen- bahn-Bundesamt, Referat 16 Fahrgastrechte/ Tarifaufsicht, Heinemannstr. 6, 53175 Bonn, Tel. 0228 30795-400, Fax 0228 30795-499, E-Mail: [email protected], www.eisenbahn-bundesamt.de. Stand: Februar 2010 Zugverspätungen Ausfall von Zügen Versäumnis von Anschlusszügen Weitere Informationen finden Sie unter www.bahn.de/fahrgastrechte und www.fahrgastrechte.info

Ihre Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr - lidl.de · rang vor selbst organisierten Alternativen. 5. Übernachtung Wird aufgrund eines Zugausfalls oder einer Ver - spätung eine Übernachtung

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Page 1: Ihre Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr - lidl.de · rang vor selbst organisierten Alternativen. 5. Übernachtung Wird aufgrund eines Zugausfalls oder einer Ver - spätung eine Übernachtung

Ihre Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr

In dieser Übersicht haben wir für Sie die wichtigsten Regelungen bei Zugverspä-tungen, Ausfall von Zügen und Versäumnis von Anschlusszügen zuammengefasst.Eine vollständige Darstellung der Fahrgastrechte finden Sie im Internet unterwww.bahn.de/fahrgastrechte oder www.fahrgastrechte.info. Es gelten die Beför-derungsbedingungen der jeweiligen Eisenbahnunternehmen. Für Fahrkarten von Verkehrs verbünden gelten gegebenenfalls abweichende Regelungen. Die Fahr-gastrechte gelten ausschließlich bei Störungen im Eisenbahn verkehr. Eisenbahn -verkehr umfasst alle Züge, von der S-Bahn bis zum ICE, unabhängig von welchem

Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden. U-Bahnen, Straßenbahnen oderBusse fallen nicht hierunter. Grundlagen Ihrer Ansprüche sind Ihre Fahrkartesowie die von Ihnen gewählte Verbindung. Es besteht ein Entschädigungsan-spruch für Reise ketten, auch aus Zügen verschiedener Eisenbahnunternehmen,die mit einer Fahrkarte genutzt werden. Der Anspruch gilt für den in Ihrer Fahr-karte enthaltenen Eisenbahnverkehr, d.h. Schadens ursache und Schadens -wirkung (z.B. die Verspätung, die Sie geltend machen) müssen im Eisenbahnver-kehr liegen.

Ihre Fahrgastrechte im Überblick:

1. Entschädigung für verspätete Ankunft am Zielort❚ Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie eine Ent-

schädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahr-preises für die einfache Fahrt, ab 120 MinutenVerspätung 50 Prozent. Bei Fahr karten für dieHin- und Rückfahrt wird die Entschädigung aufder Grundlage des halben entrichteten Fahrprei-ses berechnet.

❚ Zeitfahrkarten des Nah- und Fernverkehrs werdenpauschal je Verspätung ab 60 Minuten entschädigt:❚ Zeitfahrkarten des Nahverkehrs 1,50 Euro❚ (2. Klasse), 2,25 Euro (1. Klasse),❚ Zeitkarten des Fernverkehrs 5 Euro (2. Klasse),

7,50 Euro (1. Klasse),❚ Mobility BahnCard100 10 Euro (2. Klasse),

15 Euro (1. Klasse).❚ Bei Zeitfahrkarten werden insgesamt maximal

25 Prozent des Zeitkartenwertes entschädigt. ❚ Entschädigungsbeträge unter 4 Euro werden nicht

ausgezahlt. ❚ Reichen Sie deshalb bitte Verspätungs fälle bei

Wochen- oder Monatskarten des Nahver kehrs gesammelt nach Ablauf der Geltungsdauer beimServicecenter Fahr gast rechte ein.

❚ Schönes-Wochenende-Ticket und Länder-Ticketssind Zeitfahrkarten des Nahverkehrs.

2. Weiterfahrt mit einem anderen Zug Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens20 Minuten am Zielort Ihrer Fahrkarte können Sie:❚ bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen

Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzenoder

❚ die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen,wenn dadurch die Ankunftsverspätung am Ziel-bahnhof reduziert werden kann oder

❚ andere, nicht reservierungspflichtige Züge nutzen.Sie müssen eine eventuell erforder liche Fahrkarte/einen Produktübergang zunächst bezahlen undkönnen die Kosten anschließend geltend machen.Erheblich ermäßigte Fahrkarten (z.B. Schönes-Wochen ende-Ticket, Länder-Tickets) sind vondieser Regelung ausgenommen.

3. Erstattung bei Nichtantritt oder Abbruchder Reise wegen Verspätung, Zugausfall oderAnschlussverlust Bei einer zu erwartenden Verspätung von mehr als60 Minuten am Zielort Ihrer Fahrkarte können Sie:❚ von der Reise zurücktreten und sich den Fahrpreis

erstatten lassen oder ❚ die Reise abbrechen, wenn sie sinnlos geworden

ist und sich den Anteil des Fahrpreises für dienicht genutzte Strecke erstatten lassen oder

❚ die Reise abbrechen und zum Ausgangsbahnhofzurückkehren und sich den Anteil des Fahrpreisesfür die genutzte und nicht genutzte Strecke erstat-ten lassen.

4. Nutzung anderer Verkehrsmittel als Ersatz(z.B. Bus oder Taxi)❚ Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielort

von mindestens 60 Minuten und einer planmäßigenAnkunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr können Sieein anderes Verkehrsmittel nutzen. Die Kostenwerden bis maximal 80 Euro erstattet.

❚ Dies gilt ebenfalls bei Ausfall eines Zuges, sofernes sich dabei um die letzte fahrplan mäßige Verbin-dung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohnedie Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nichtmehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann.

❚ Stellt Ihnen die Eisenbahn ein anderes Verkehrs-mittel zur Verfügung, hat dies grundsätzlich Vor-rang vor selbst organisierten Alternativen.

5. Übernachtung Wird aufgrund eines Zugausfalls oder einer Ver -spätung eine Übernachtung erforderlich und ist dieFort setzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar,werden Ihnen angemessene Übernachtungskostenerstattet. Stellt Ihnen die Eisenbahn eine Übernach-tung zur Verfügung, hat dies grundsätzlich Vorrangvor selbst organisierten Alternativen.

6. Geltendmachung Ihrer Ansprüche Damit Sie schnell und einfach Ihre Ansprüche gel-tend machen können, nutzen Sie bitte das Fahrgast-rechte-Formular. Es hilft Ihnen, alle zur Bearbeitungerforderlichen Daten voll ständig anzugeben undermöglicht die zügige Bearbeitung Ihrer Ansprüche.Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließ-lich für Abwicklungs- und Kontrollzwecke sowie fürdie Plausibilitätsprüfung zwischen den beteiligtenUnternehmen automatisiert erhoben, verarbeitetund genutzt, es sei denn, Sie haben der Nutzung zuKundenbetreuungszwecken explizit zugestimmt. Sieerhalten das Formular beim Servicepersonal im Zug,am DB Service Point, im DB Reisezentrum oder alsOnline-Formular unter www.bahn.de/fahrgastrechteoder www.fahrgastrechte.info.Sie können Ihre Entschädigungsansprüche geltendmachen:❚ in DB Reisezentren und DB Agenturen, wenn Sie

eine Bestätigung Ihrer Verspätung auf demFahrgastrechte-Formular erhalten haben undIhre Originalfahrkarte einreichen

❚ beim Servicecenter Fahrgastrechte, wenn Sie❚ keine Bestätigung Ihrer Verspätung auf einem

Fahrgastrechte-Formular erhalten haben,❚ ❚ Inhaber einer Zeitfahrkarte (z.B. Streckenzeit-

karte, Mobility BahnCard 100, Schönes-Wochen -ende-Ticket oder Länder-Ticket) sind,

❚ ❚ nur eine Kopie Ihrer Fahrkarte einreichen möch-ten oder

❚ ❚ die Erstattung erforderlicher Kosten aufgrund einer Verspätung (z.B. Bus, Taxi, Hotel) bean-

tragen möchten. Für die Erstattung erforder-licher Kosten reichen Sie bitte zusammen mitdem Fahrgastrechte-Formular die Original-belege beim Servicecenter Fahrgastrechte,60647 Frankfurt am Main, ein. Das Service -center Fahrgastrechte ist der von den teilneh-menden Eisenbahnen mit der Bearbeitung derVerspätungsfälle ihrer Kunden beauftragteDienstleister.

❚ bei dem Eisenbahnunternehmen, dessen Zugausgefallen ist oder verspätet war, wenn essich bei der Fahrt nicht um eine Reisekette ausmehreren Zügen verschiedener Eisenbahn -unternehmen gehandelt hat. Eine Übersicht derEisenbahnunternehmen finden Sie im Internet unter www.bahn.de/fahrgastrechte oderwww.fahrgastrechte.info.

7. HaftungsausschlussgründeDie Eisenbahnunternehmen haften nicht bei: ❚ außerhalb des Eisenbahnbetriebes liegenden Um-

ständen, die von der Eisenbahn nicht vermiedenbzw. abgewendet werden konnten,

❚ eigenem Verschulden des Reisenden,❚ Verhalten eines Dritten, das von der Eisenbahn

nicht vermieden bzw. abgewendet werden konnte.

8. Beschwerden, Schlichtung und nationale Durch-setzungsstelle ❚ Sollten Sie Einwände gegen Entschädigungs -

entscheidungen haben, richten Sie Ihren Wider-spruch bitte an die Stelle, die die Entschädigungs-entscheidung getroffen hat.

❚ Beschwerden gegen Entscheidungen des Service -centers Fahrgastrechte richten Sie bitte an das Eisenbahnunternehmen, dessen Zug ausgefallenoder verspätet war. Das gleiche gilt für Anfragenund Beschwerden allgemeiner Art.

❚ Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personen-verkehr, Fasanenstraße 81, 10623 Berlin,

❚ weitere Adressen von Schlichtungsstellen zumThema Fahrgastrechte finden Sie im Internet unter www.bahn.de/fahrgastrechte,www.fahrgastrechte.info oderwww.busse-bahnen.de.

❚ Nationale Durchsetzungsstellen für die neuenFahrgastrechte sind die Eisenbahnaufsichts-behörden der Bundesländer sowie das Eisen-bahn-Bundesamt, Referat 16 Fahrgastrechte/Tarif aufsicht, Heinemannstr. 6, 53175 Bonn,Tel. 0228 30795-400, Fax 0228 30795-499,E-Mail: [email protected],www.eisenbahn-bundesamt.de.

Stand: Februar 2010

❚ Zugverspätungen ❚ Ausfall von Zügen ❚ Versäumnis von Anschlusszügen

Weitere Informationen finden Sie unter www.bahn.de/fahrgastrechte und www.fahrgastrechte.info

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