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jn iii Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Attone Zen (rate BeschaffijngssteJte der Bezirksämter Zwischen der Freien uwci Hansestadt Hamburg, diese durch das Bezirksamt ^tona Fachamt Management des öfFentHcben Raums, iessenstraße 1 -3,22758 ftembuig wird in Bezug auf das Aussd^reibungsverfahrerr^^^^^^^^^^^B folgender Vertrag geschlossen; Ersteliimg eines Masterplanes das Wildgehege Klövensteen mit integrierter Wald- schule Dem Vertrag liegen Vorschriften des und soweit nichts Sesondema vei^inbart ist, insbesondere die über den Werkvertrag (§§ 631 ff, ^B) geltenden Vorschriften und Rechtsgrundsätze, zu Grunde, (1) Der/die Auftragnehmer/Auftragnehmerin übemimml die Eretellung eirves Masterpia- nes wie in der Leistungsbeschreibung näher bezeichnet. (2) Weitere Einzelheiten zu dem Hintergrund und den Zielen des Auftrages ergeben sich aus den AussctwebtaigsLBiteriagen, insbesoncfere aus der Aufgabenbeschreibung der Auftraggeberfn vom 03.11.2016 {Anlage 1) und dem Avigebot des/der Atrftrag- nehmers/Auftragsnehmerin vom 29.11.2016 (Arrlage 2), welchefs) Bestandteö(e) die- ses Vertrages isi'sind. (3) Der/die Auftragnehiner/Airftragrrehmerin ist bei setnerflhrer Tätigkeit inhaltlich an die von der Auftraggeberin fonnulierten Ziele und Themen in der Au^abenbeschreibung gebunden. Im Übrigen kann er/sie seine/ihre Täf^keit frei gesta(ter>. Er/ste ist tm Rahmen seinsr/ihrer Tät^k^ verantwortlich für die saohgeredite Vorgehensweise und die Auswahl der Methoden. (4) Die Tätigkeit wird fnefcerufirch ausgeübt; ein Arbeitsverhättnis wird nicht begründet. -als Awftraggebarin- und dan peartman Erlebni^rchit^tur Klefhoizsb^fto 2,12435 Berlin -als AuftragnehmerfAufteagnehmerin- § 1 Vertragsgruntflagen § 2 Gegenstend des Vertrages

iii Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Attone Freien ...daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Web... · -3- M I (3) Der Aüflragiielimer verpflfchtet sich, nach Abiieferung

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iii

Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Attone

Zen (rate BeschaffijngssteJte der Bezirksämter

Zwischen der Freien uwci Hansestadt Hamburg, diese durch das

Bezirksamt ^tona Fachamt Management des öfFentHcben Raums, iessenstraße 1 -3,22758 ftembuig

wird in Bezug auf das Aussd^reibungsverfahrerr^^^^^^^^^^^B folgender Vertrag geschlossen;

Ersteliimg eines Masterplanes das Wildgehege Klövensteen mit integrierter Wald- schule

Dem Vertrag liegen Vorschriften des und soweit nichts Sesondema vei^inbart ist, insbesondere die über den Werkvertrag (§§ 631 ff, ^B) geltenden Vorschriften und Rechtsgrundsätze, zu Grunde,

(1) Der/die Auftragnehmer/Auftragnehmerin übemimml die Eretellung eirves Masterpia- nes wie in der Leistungsbeschreibung näher bezeichnet.

(2) Weitere Einzelheiten zu dem Hintergrund und den Zielen des Auftrages ergeben sich aus den AussctwebtaigsLBiteriagen, insbesoncfere aus der Aufgabenbeschreibung der Auftraggeberfn vom 03.11.2016 {Anlage 1) und dem Avigebot des/der Atrftrag- nehmers/Auftragsnehmerin vom 29.11.2016 (Arrlage 2), welchefs) Bestandteö(e) die- ses Vertrages isi'sind.

(3) Der/die Auftragnehiner/Airftragrrehmerin ist bei setnerflhrer Tätigkeit inhaltlich an die von der Auftraggeberin fonnulierten Ziele und Themen in der Au^abenbeschreibung gebunden. Im Übrigen kann er/sie seine/ihre Täf^keit frei gesta(ter>. Er/ste ist tm Rahmen seinsr/ihrer Tät^k^ verantwortlich für die saohgeredite Vorgehensweise und die Auswahl der Methoden.

(4) Die Tätigkeit wird fnefcerufirch ausgeübt; ein Arbeitsverhättnis wird nicht begründet.

-als Awftraggebarin-

und dan peartman Erlebni^rchit^tur Klefhoizsb^fto 2,12435 Berlin

-als AuftragnehmerfAufteagnehmerin-

§ 1 Vertragsgruntflagen

§ 2 Gegenstend des Vertrages

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§ 3 Ttrmtne/tiöistungsz&ftrauni

(1) für die in § 2 dieses Vertrages aufgeführten Leistungen ist folgender Leistungsseit- raum vorgeseh^i

Mit der Plarrung und Ausführung des Auftrags ist unmlttelbgr nsdr Zuschlagerteüung zu beginnen. Weitere Absprachen werden nach Zusdiiagertsiiung mit der Auftrag- gebehn vereinbart.

(2) (st die von dem/der Auftnggnehmer/Auftragnehmerin zu erbringende Leistung nach dem vereinbarten Termin zur Erbringung der Leistung für die Auftraggeberin nicht mehr verwertbar, sn^äiit die Vergüftjng für die verspätet erbrachte Leistling, Sofern eine Verwertbarkeit vorliegt, findet eine Vergütung anteilig statt. Die Ermitttung der Höhe der Vergütung erfolgt dann durch die Auftraggeberin nach billigem Efwessen nach Maßgabe des Vertragsinhaltes.

(3) Derfois AuftragnehmerMuftragnehmerih beginnt mit dem Auftrag unverzxJglldi nach Unterzeichnung des Vertrages, Es wird von einem AusfÜhrungszeitraum von 3 - 4 Monaten nach Auftnagsertetlung ausgegangen.

(4) Kann der ienmingefiechte Arbeitsabiauf nicht eingehaften werden, hat dar/die Auf- tragnehmer/Auftrag nehmerirt dies mit Nennung der Grurfoe der Auftiaggebertn un^ verzüglich schriftilch mitzufeilen. Der Auftraggeber behält sich den Einsatz eines zu- sätzlichen Unternehmers vor. falls die Leisturtg nicht fristgerednt erbracht wird. Hat derfdie AuftfagnehmerMuftragnehmenn die Verzögerung zu vertreten, ist er/sfo ajm Ersatz der der Auftraggeberin dadurch entstehenden Kosten verpnichtet.

(6) Erst mH schriftlicher Bestallung der Auftraggebeiin an denfdie Auftragnsh- mar/Auftragnehmenn. das die vertraglich geschuldete Leistung von d^/der Auf* tragnehmer/Auftragn^merrn verVagsgerecht erbracht vwjrden ist {Abnahme}, kann die vereinbarte Vergütung nach § 4 des Vertrages wirksam gegenüber der Auftrag- geberfn unter Auslösung der FäHigkelt des Recfmungsbetmges gesteift werden

§ 4 Vergütung

(1) Der/die Auftragnehmer/Auftragnehmerin erhält für seiiWihre Leistungen ein Leis* tungsentgeit in Höhe von:

117.213,00 Euroinki. Mehrwertsteuer.

{in Worten EinhundertziebzehntauseffozwethundertfOnfzehn Euro).

Dieser vorfcenannt© Betrag versteht sich als Fauschalpfeis/Featpreis und beinhal- tet eine Mehrwertsteuer, da derfdie Auftr^nehmer/Auftragnehmerin umsatzsteuer- pflichtig Ist.

(2) SämÖfche dem/der AuftragnehmertAuftfagnehmerin entstehenden Austagerr und Nebenkosten, wie z.B. Versicherungsprämien, Fahrt- itfid Reisekosten, Bürokosten. Lichtpausen und Fotokopien, Post- und Femsprect^büfven, Sachkosten sowie Verbrauchsmatefialien und Gerätekosten etc. sirfo in der Vergütung nach Absatz (1) enthalten.

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(3) Der Aüflragiielimer verpflfchtet sich, nach Abiieferung der Leislung eine prüffsNge Abschkissrechnung zu steilen,

(4) Die Abschlagsrechnur^n sind mit den Festpreisen inkf, der gesefeüohen Mehr- vA/ertsteuer sufzustellen. Die Mehrwertsteuer ist den Rechnungen gesondert aus- zuweisen. Sie ist in Abscbtagszahiungen mit dem zum Zeitpunkt des Entsteh^s der Steuer und in Tefl- und Schiussrechnungen mit dem zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung geltenden Steuersatz anzusetzen, Bel Überschreiten von Verbagsfris- ten, die der/die Auftragnehmer/Aufirsgnehmerin zu vertreten hat, gilt der bei Fristab- iaut maßgebende Steuereatz.

(5) Die Abtretung einer Forderung des/der Auftragnehmers/Auftragnehmenn aus dem Vertrag ist nur mit Zustimmung der Finaru4>ehörde rechtswirksam. Der/die Auftrag- nehmer/Äuftragni^merin bat die Abbelungsanzeige der Aufbaggeberin vorziriegen. Di© Auftraggeberin teilt dem/der Auftragnöhmer/Auftragnehmertn und dem neuen Gläubiger ihre Entscheldung-

{6) Alle weiteren Ansprüche des/der Aufbagnehmers/Auftragnehmerin gegenüber der Auftraggeberin sind mit der Vergütung aus Absatz (1) ab^olten.

(7) Di© Vergütung wird ohne Abzüge ausge^hlt. Dem^cter Auftragneh- mer/Auftragnehmerin obiiegt die Beachtung ©teuer- und sozialversioherungsrechtli- cher Verpflichtungen.

(8) Die jeweiligen Rechnungen sind in zweifacher Ausfertigung an die folgende Rech* nungsan&chrift einzureiohen:

Bezirtcsamt Aitona Fachami Management des Öffentlichen Raums.

Die zweit© Ausfertigung ist als „Zweitschrift" kenntlich zu machen. Die Mehrwertsteuer ist in den Rechnungen gesondert auszuweisen.

15 Allgemeine Lefetungspflichten des/der /Ujftraghehmers/AuRnignehmerin

(1) Derfele Auftragnehmer/Auftmgnahmerin hat den Auftrag nadi den neuesten Br kenntnissen über Organisation,. Wirtschaftlichkeit und Technik durc^zufuhren. Er/sie ist verantwortttch für die sachgerer^ite Vorgehensweise einschiießlich dar Auswahl von Methoden und Techniken sowie der Einhaltung aller datenschutzrechtlich®! Anforderungen,

(2) Der/die Auftragnehmer/AufTagnehrrterin ist verpflichtet seine/ihr© Arbeft mit der Auftraggeberin fachlich und inhaltlich abzustimmen. Dsr/die Auftragneh- mer/Auftragnehmertn ist verpflichtet, den Auftrag in ständigem Kontakt und in enger Zusammenarbeit mit d® Auftraggebehn durchzuführen und diese taufend über den Fortschrift der ArtJetten und die Ergebnisse der einzetnen Arbettsphasen ln ange- messener Wels© zu infcMrmieran. Unbesctiadet der Verpflichtung zur engen Zu- sammenarbeit mit der Auftraggebsrin ist der/di© Auftragnehmer/AirfCragnehrnerin Im Übrigen bei der Gestaltung seiner/ihrer TätigkM frei.

(3) Für die Durchführung des Auftrages stellt der/die Auftragnehmer/Auftragnehmerin zu B^inn einen Arbeit©- und Terminplan auf und stimmt diesen mit der Auftragge- bertn ab, insoweit sind Auftragnehmer/Aufeagnehmer und Auftraggeberin an den Arbeite“ und Terniinpian gebunden. Der/die Au^tragaetimer/Auftragnehmenn ist

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aber vBrpflfchtel, den Arbeils- und Teminplan dem tatsächlichen Fortschritt des Auftrages anzupassen und ggf. zu detailiisren. Änderungen fm Arbeita^ und Ter- minptsn bedürfen der Zustimmurig Auftraggeberin. Ober ßesprechungstermtne werden zwiscf^rv der Auftraggabehn und dem/dsr Aufiragnehmer/Auftragnehmenn kn Laufe des Auftrages entsprechende Vereinbarungen getroffen.

(4> Die Übertragung von Leistungen aus diesem Vertrag auf Dritte bedarf der vcsrhen’’' gen ZustimmurtQ der Aufbaggeberki. Eine Zustiinnnüng der Auftraggeberin erttbin- det den/die Auftragnehmer/Auftragnehmerin nicht von der Verantwortur^ für die veitragsgerechte Erfüllung der Gesamtleistung. Ein© ©rteitte Zustimmung kann |e- derzeit widerrufen werden. Dis Heranaehung Dritter lässt die Haftung des/der Auf- tragr^hmers/Auftragnehmerin urUjarührl, sie ist insbesondere nicht auf Ver- schulden bei der Auswahl des Dritten beschränkt.

§ © Wahmehrrtung der Rechte imd Pflichten aus dem Vertrag

^1) Die Rechte und Pfftchten der Ai/ftraggeberin nimmt gegenüber dsm/der Auftrag- nehme r/AuftragnehmeNi^ das Bezirksamt Aitona . Fachaml Management des offant- liehen Raums, wahr.

(2)

§ 7 Herausgabeanspruch und vertrauliche Behandfur»gftöatenachutz

(1) Die von dem/der Auftragnehmer/Auftragnehmfirin zur Erfülturig dieses Vertrages angefertigfen, beschaffte und die ihm/ihr überiassenen Unterlagen sind der Auftrag geberin spätestens bei Beendigung des Auftrages auszuhändigen, Bei Kündigung dieses Vertrages hat der/die Auftmgnehmer/AiA'agnehmerin diese Unta^iagen auf erstes Anfordern der Auftraggebeiin unverzüglich herau^zugeben.

{2} Oie von dem/der Ai^agnehmerfAuftragnehmerin angefertigten und beschaflien Unterlagen v^srden Eigentum der Auftraggeberin. Zufüc^behaltungsmchte dea/der Auftragnehmers/Auftra^ehmerin, die nicht auf diesem Vertrsgsverhältrtis beruhen, sind ausgeschJossen,

(3) Oer/die Auftrggnehmer/Auftragnehmerin ist verpfüchfet, Im Rahmen seifier#ifer Töt^eit Verschwfegenheil zu bewahren. Die Verpßichfer^ besteht auc^ nach Be- endigung dieses Vertragsverhättnisses. Er/sie ist insofern verpftichtet, atts ihmfihr im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werderKfen Vorgängen - auch nach dessen Abschluss - geheim zu hatten und nicht an Dritte weiterzugeben. Der/die Äuftnagnehmer/Auftragnehmerüi hat insbesondere sichemistetlen, dass Unbefugte keinen Zugriff auf die den Auftrag betreffenden Unterlagen erhalten. Die Verpflich- tung gilt ggf, auch für ander© Firmen und Personen, dfe von dem/der Auftragneh- mer - nach Züstimmur^ der Auftraggebertn - herangezogen werden,

§ 8 HafUing utkI Gewährleistung

0) Der/die Auftragnehmer/Auftragnehimerin übernimmt der Auftraggeberin gegenüber die Haftung und Gewähr fik eine ordnungsgemäfie Ausführung setner/ihrer Leisten gen nach den neuesten Erkenntn^en über Organfeation, Wirtschaftlirftikeit und

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Die Untersuctjungsergebnisse, ßeLfrteifijrtgen und fac^iltchen £mpfetitun gen müssen für den vorgesehenen Z«mck brauchbar lÄid völtetändig sein.

(2) Der/die Auftragnehmer/Auftragnehmerin hält die Mifü'agget^rin auch von aßen Afv Sprüchen frei, die ein Dritter aus Nichtbeachtung von Absatz 1 sielten kann,

(3) Die Hafiungs- und Gewahrierstur^sansprüche der Auftraggeberin gegöi den/die Aüfiragnehmer/Aunragnehmerin aus diesem Vertrag vmiähren in zwei Jahren, Die Verjähatng beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem cHe fetzten vertraglich ver- einbarten Leistur^en erbracht worden sind. FCht Schadensersatzansprüche aus po- sitiver Vertragsvertetzung gelten die gesetzlictren Vorschrften über die Verjahmng.

(4) Di© Ansprüche des/der Auftragnehnn®rs^Auftragn6hrr!erin gegen die Auftraggebeiln verjähren in zwei Jahren nach Ablauf des Jahres, in weichem die Leistungen des/der Auftragnehmets/Auftragnehmerin abgeschlossen worden sind.

§ 9 Urheberrecht

{1) Die Auftraggebehn darf die Leistungen desfder Auftrag nehtnef^Auftragnehmertn auch vor ihr^ Veröffentlidiurtg ohne deren Mitwirkung und ohne zusätzliche Kosten ausschließlich nutzen, nutzen lassen und ändem,

(2) Die Auftraggeberin hat das Recht zur voüstandigen oder auazygsweisen Erstveröf- fentlichung unter Hinweis auf den/die Auftragnehmer/Auftragnehmenn. Derjidte Auf- tragnehmer/Auftragnehmerin bedarf bei Veröffentlichung dw vorherigen schrtfüi- chen Zustimmung der Auftraggeberin, die diese nur versagen wird, wemn ö^ntliche Interessen entgegsnsfehen.

(3) Soweit der/dle Auftragnehmer/Auffragnehmerin Dritte zur Erfüllung seinerfihrer ver- traglichen Pflichten hinzuaeht, verpftichtel erfBEe sich, dafür Sorge zu tragen, dass <fer Auftraggeberin auch insoweit dis in den Absätzen 1 und 2 genannfen Rechte ©ngeräumt werden. Derfeie Aufiragnehmef/Auftfagnahmerin st^ft die Auftraggebe- rin von allen urheberrachiJlchen Ansprüchen Dritter gegen die Auftraggeberin frei,

(4) Die Absätze 1 und 2 gelten auch, vr«nn das Vertragsv^hältnis vorzeitig endet

^5) Die Auftraggeberin ist nach § 3 Abs. 1 Nr. ß. § 10 Abs. 3 des Hamburgischen Trari&paranzgesetzes (HmbTG) \rerpfiichtet, ggfs, das dem Vertrag zugrundeli^en de Gutachten j|bzw. die Studie eta] (im Folgenden: das Werk) im tnformationsregi- ster zu veröftentJfchen und jedermann unentgeittich zu jedweder freien Nutzung. Weiterverwendung und Veiijreiturvg sowohl für nicht4tomm©r3delle als auch kom merzielle Zwecke, zu überlassen.

(6) Soweit das Werk urheberrechtlich sohutzfähig ist, räumt der/die Auftragneh mer/Auftregnehmerin der Auftraggeberin zu diesem Zweck sämtüche erfordwlichen Nutzungsrechte an dem zu ereteltenden Werk zeitlich, räumlich und inhaltlich unbe- schrankt ein. Insbesondere räumt srfeie der Auftraggeberin das Recht ein, das Werk zu verwelfäitigen, zu verbreiten, Öffentiich zugänglich zu macJien, unter Wahaing seiner geistigen Eigenart saj bearbeiten öder umzugesteiten, ungeachtet der Ver- wertungszwecke. Der/die Aufftagnehmer/Auftmgnehmerin gestattet der Auftra^- g^erjn, jedermann die freie Nutzung, Weiterverweridung und Verbreftung sowohl ftif mcht-kommerzielte als such kmimerzieile Zwecke tm Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte zu gestalten.

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(7) Der/die Auftnagnehmerin verachtet auf die GeStefKlmact^ung von üfhetoeffechUtchen Abyt?#!ranaprüchen gegen Ofitte; hiervon niohl erfasst sind Ansprüche wegen unter- Jasserwr Anerkennung der Urheberschaft {§ 13 UrhG) und wegen grobficher Entstellung des Werkes (§ 14 UrhG).

§ 10 Hamburgisohes TransiMrent^esete {HmbTGJ

0) Es wird vonso^^liGh darauf hingewiesen, dass der zu schliefiencle Vertilg dem ham- burgischen Transparenzgesete (HinbTG) unterliegt. Bei Vorliegen dsr gesetzlichen Vüitiuasatzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im infonmati“ onsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer mögtiehen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunflsanträgen nach dem HmbTG sein.

(2) Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass zudem bestimmte Informa^onsge- genstände einer Veroffentiichungspflidit nach § 3 HmbTG unferijeg^,

§ 11Belrk»bs- und Geschäftsgeheimniss«: Haftung

Gemäß § 7 Abs. S des hamburgischen Transparen^eseiz f HmbTG) ist der/die Auf- tragnehmer/Auftragnefwnerin als Bieter im Vergabeverfahren verpflichtet, bereits im Angebot die Dokumente in geeigneter Form zu kennzeichnen, weiche nach seiner Einschätzung Betriebs- und Geschäftageheimnisae enthalten, uruJ dies ggf, zu be- gründen. Für düfch die Verletzung eines Betriebs- urtd Geschäftsgeheimnisses bei der Veröffentüohung im Jnformationsregfster oder Herausgabe auf Antrag nach dem HmbTG entstehende Srdiäden haftet die Freie und Hansestadt Hamburg nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 12 Kündigung

(1) Jede Vertragapartei Kann diesen Vertrag vorzeitig aus wichtigem Grund fristlos kun digen. Ein wichtiger Grund li^t insbesondere vor, wenn der/die Auftmgnehmer/ Auftragnehmerin oder die Auftraggebörin rnit dsr Erfüiiung einer ihr obliegenden Leistung ohne zureichenden Grund in Verzug g^ät und die geschutdeta Leistung trotz äViehnung unter Fristsetzung nicht Innerhalb der dann gesetzten Frist nachholt.

{£) Wird der Vertrag süs van der Auftraggeberin zu vertretenden Gründen vorzeitig fristlos gekündigt, so erhält der/die Auftragnehmor/Auftragnehmerin eine anteöige Vergütung für die bte dahin nachweislich erbrachten und a!s vertragsgemäß aner- kannte Einzeileistungen, die erfefe bis zu diesem Zeitpunkt im Vertrauen auf den Fortbestand des Vertrages getätigt hat

(3) Wird der Vertrag aus von dem/der Auftragnehmef/Auftragnebmerln zu vertretenden Gründen vorzeitig fristlos gekündigt, sind nur die bis dahin a'-brächten, in sich abge- schlossenen, nachgevriesenen und als vertragsgemäß anerkannten Einreifeistuti- gen zu vergüten; diesen Anspruch übersteigende Teilzahlungen sind zu erstatten,

{4) Wild der Verftag aus von keiner Vertragspartei zu vertretenden Gründen vorzeitig fristlos gekündigt, so erhält der/de Auftragnehmer/Auiftragneh marin eine anteiitge Vergütung für die bis dahin nactiweislich erbrachten und als vertragsgemäß aner- kannten Bnzeileistungen.

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§ 14 £rfä{tung$oft, (^öricht^tend und Streitigkeiten

(1) Erfuifungsort fiir die Lelatungen des/der Auftrsgnehmers/Auftragnehmerin und Ge- ric^atmid für beide Parteien ist Hamburg,

{2} Strettfaii berechtigt den/die Aifftragnehmef/Aufbagnehmerin rticht, die Arbeiten zu unterbrechen,

(3) Bai Meinungsverschiedenheiten hat der/die AuftragnehnnsrfAuftragnehmerin sei- ne/ihrs Sachverhaltsfesteteliungen, Ansprüche oder sonstigen Im Streit befangenen Pteditqrositionen begründet und schriftlich dem für die Abnahme der Leistung zu- ständigen Amt darzuäegen. Die darauf getroffene Entscheidung der Auftraggeberin gilt ais anerkannt, wenn der/die AuftragnehmerMuftragnehmerin nicht binnen ein^ Monats hiergegen beim zuständigen Amtsleiter schriftlich Eirwendungen erhebt.

§ 15 Urwirksamfceit von Vertragsbeadmmüngen, Ergättzurtgen

(1) Atigeme^e Geschäftsbedingungen des/der Auftragnehmers/Auftragnehmerin getten als nicht vereinbart.

(2) Im Falle der Unwirksamkeit eirier oder mehrerer Veruagsbestlmmungen dieses Ver- trages bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberöirt. Unwirksame Bestimmungen sind von den Vertragsparteien durch Wirksame zu ersetzen, die dem gewotiten Zweck möglichst nahe kommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Verlragslücke.

{3} Änderungen und Ergänzung^ dieses Vertrages sowie andei^ Vereinbarungen, die den InhaEt dieses Vertrages berühren; bedürfen der Schriftform.

{4} Mündiiche oder schrlfttiche Nebenabreden zu dtesem Vertrag bestehen nicht.

(5) Das Bezfrksami Altona, Zentrale ßeschaffungssteile der ist ermächtigt, diesen Vertrag Im Namen

die Auftraggeberin zu unterzeichnen.

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Für die Auftraggeberin: Für den/die Auftragneh- mer/Auftragfiehmerln:

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