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Inhalt 1 Einführung 4
2ÜberblicküberdieKlassifizierungvonKryptovermögenswerten 6
3KlassifizierungundBewertung 10
3.1 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 12
3.2 Finanzinstrumente 14
3.3 Vorräte 19
3.4 Vorauszahlungen 21
3.5 Immaterielle Vermögenswerte 22
3.6 Anwendung einer eigenen Rechnungslegungsmethode 26
4 Darstellung und Angaben 28
4.1 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 30
4.2 Finanzinstrumente 30
4.3 Vorräte 30
4.4 Vorauszahlungen 30
4.5 Immaterielle Vermögenswerte 30
4.6 Zusätzliche allgemeine Angaben 31
5 Ansätze verschiedener Standardsetzer 32
6ÜberlegungenzurBilanzierungnachHGB 36
Ihre Ansprechpartner in Deutschland, Österreich und der Schweiz 39
Wichtige Fakten im Überblick• ►KryptovermögenswerteweisenvielfältigevertraglicheGestaltungenauf.UnternehmenhaltenKryptovermögenswerteoftzuunterschiedlichenZwecken,diesichselbstinnerhalbeinesUnternehmensfürverschiedeneGeschäftsmodelleunterscheidenkönnen.DaherhängtdiebilanzielleBehandlungvondenjeweiligenTatsachenundUmständenabundeineentsprechendeAnalysekannimEinzelfallsehrkomplexsein.
• ►UmKryptovermögenswertealsflüssigeMitteleinstufenzukönnen,müsstensieallgemeinalsstaatlichanerkanntesTauschmittelakzeptiertwerden,dasindenjeweiligenRechtskreisenalsgesetzlichesZahlungsmittelgilt. FernermüsstenKryptovermögenswerteindiesemSinnealssachgerechteBasisfürdenAnsatzunddieBewertungsämtlicherTransaktionenimAbschlusseinesUnternehmensfungierenkönnen.
• ►EinigevertraglicheKryptovermögenswertekönntendieDefinitioneinesfinanziellenVermögenswertserfüllen,wennsiedenInhaberzumErhaltvonflüssigenMittelnoderanderenFinanzinstrumentenberechtigenoderihmdasRechteinräumen,FinanzinstrumenteuntervorteilhaftenBedingungenzuhandeln,oderwennessichumelektronischeAktienzertifikatehandelt,dieeinenAnspruchaufdieNettovermögenswerteeinesbestimmtenUnternehmensbegründen.
• ►EinigeVerträgeüberdenHandelmitKryptovermögenswertenwerden,sofernbestimmteKriterienerfülltsind,alsDerivatebilanziert,wenneineErfüllungaufNettobasismöglichistoderderzugrundeliegendeKryptovermögenswertjederzeitinliquideMittelumgewandeltwerdenkann,auchwennderKryptovermögenswertselbstkeinFinanzinstrumentdarstellt.
• ►VieleKryptovermögenswertekönntenunterdieeherweitgefassteDefinitioneinesimmateriellenVermögenswertsfallen.NichtalleKryptovermögenswerte,diedieDefinitioneinesimmateriellenVermögenswertserfüllen,fallenindesindenAnwendungsbereichvonIAS38Immaterielle Vermögenswerte,dadieserStandardeindeutignichtanwendbarist,wenneinandererStandardfürdieBilanzierungdesPostensanwendbarist.SokönnteeinUnternehmenbeispielsweiseKryptovermögenswertezumVerkaufimnormalenGeschäftsganghalten.DiesewärendannalsVorrätezubilanzieren.Warenmaklerbzw.händler,dieKryptovermögenswertehauptsächlichmitderAbsichtkaufenundverkaufen,einenGewinnausPreisschwankungenoderüberdieMaklerbzw.Händlermargezuerzielen,könnenihrenBestandanKryptovermögenswertenauchzumbeizulegendenZeitwertabzüglichVeräußerungskostenbewerten.
• ►InhabervonKryptovermögenswertensolltendarüberhinausdieallgemeinenAngabepflichtengemäßIAS1Darstel-lung des Abschlussesberücksichtigen,wenndieErfüllungderspezifischenAnforderungenindenanwendbarenIFRSnichtausreicht,umdieAbschlussadressatenindieLagezuversetzen,dieAuswirkungenderKryptovermögenswerteaufdieVermögens,FinanzundErtragslagedesUnternehmenszuverstehen.
• ►DieEntwicklungderKryptovermögenswerteundihreBedeutungfürdieIFRSBerichterstattungwerdenzunehmendvonStandardsetzernthematisiert.AuchwenndasIASBKryptovermögenswertenochnichtaufseineAgendagesetzthat,hatesimJahr2018dasInterpretationsCommitteebeauftragt,sichdiesesThemasanzunehmen.Esbleibtabzuwarten,wannundinwelchemUmfangsichdasIASBselbstmitKryptovermögenswertenauseinandersetzen wird.
• ►AuchnachHGBistnachderzeitigemStandeineBilanzierungvonKryptowährungenalsZahlungsmittelnichtzulässig.EineBilanzierungalsimmaterielleVermögensgegenständescheinthingegengeboten,soferndieKryptowährungselbstständigbewertbarundverkehrsfähigist.
5EY Oktober 2018 Im Fokus: Bilanzierung von Kryptovermögenswerten |
GelderleichtertschonseitJahrhundertendenHandelmitWarenundDienstleistungen.IndenunterschiedlichenKulturengibtesverschiedeneErscheinungsformenvonGeld.GrundsätzlichlässtsichGeldjedochindreiFormeneinteilen:Warengeld,RepräsentativgeldundFiatgeld.WarengeldhateineninnerenNutzwert(intrinsischenWert)undeinenTauschwert(z.B.MünzenausEdelmetallen,Salz,Tabak,KaffeeundWeizen).RepräsentativgeldhatkeinenodernureinensehrgeringeninnerenWert,stelltabereinenAnspruchaufeinenrealenzugrundeliegendenGegenwertdar(z.B.GoldzertifikateundHinterlegungsscheine,diegegeneinenbestimmtenBetraganGoldoderSilbereingetauschtwerdenkönnen).FiatgeldwirdvoneinerRegierungzuGelderklärtundbegründetseinenWertdadurch,dassesdasgesetzlicheZahlungsmitteleinesLandesist.1
InderjüngerenVergangenheitwurdeBitcoinalsKryptowährungaufdenMarktgebracht.DanachwurdenzahlreicheweitereKryptowährungen,KryptoCoinsundKryptoTokenzuverschiedenenZweckenundaufunterschiedlicheWeiseinUmlaufgebracht.DieEuropäischeZentralbank(EZB)definiertvirtuelleWährungenalsdigitaleAbbildungvonWerten,dienichtvoneinerZentralbank,einemKreditinstitutodereinemEGeldInstitutherausgegebenwerdenundunterbestimmtenUmständenalsAlternativezuGeldgenutztwerdenkönnen.2
DasichKryptovermögenswerteständigweiterentwickeln,sprechenwirindieserPublikationvereinfachendvonKryptovermögenswerten,wennwirunsaufdieverschiedenenAusprägungenvonKryptowährungen,KryptoCoinsundKryptoTokenbeziehen. InunsererEYPublikationIFRS (#). Accounting for crypto-assets habenwirKryptovermögenswerteundihreverschiedenenEigenschaften,MerkmaleundAusprägungendetailliertbeschrieben.3
DievorliegendeBroschüresolleineHilfestellungundAnleitungzurIFRSBilanzierung4vonKryptovermögenswertendurchdiejeweiligenInhabergeben,gehtjedochnichtaufdieBilanzierungvonKryptovermögenswertenbeimursprünglichenEmittentenein.SonderthemenwiedasBitcoinMining,Kryptobörsenund InitialCoinOfferings(ICOs)sindebenfallsnichtGegenstanddieserPublikation.
1 Was ist Geld?,WebsitederEuropäischenZentralbank,www.ecb.europa.eu/explainers/tellmemore/html/what_is_money.de.html,Stand2.Oktober2018.2 Virtual currency schemes – a further analysis,WebsitederEuropäischenZentralbank,www.ecb.europa.eu/pub/pdf/other/virtualcurrencyschemesen.pdf, Stand2.Oktober2018.
3 IFRS (#). Accounting for crypto-assets,verfügbarunterhttps://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/EYIFRSAccountingforcryptoassets/$File/ EYIFRSAccountingforcryptoassets.pdf.
4DievorliegendeBroschürebefasstsichausschließlichmitderBilanzierunggemäßIFRSundberücksichtigtkeineanderenRechnungslegungssysteme(z.B.USGAAP).
7EY Oktober 2018 Im Fokus: Bilanzierung von Kryptovermögenswerten |
ZumZeitpunktderErstellungdieserBroschürewarenüber1.700unterschiedlicheKryptowährungen,KryptoCoinsundKryptoTokenimUmlaufbzw.andenverschiedenenKrypto börsen notiert.5
DieKonditionenundAnwendungsfälledieserKryptovermögenswerteunterscheidensichstarkundkönnensichimZeitablaufändern.Daheristeswichtig,dieBilanzierungvordemHintergrunddieserÄnderungenregelmäßigzuüberprüfen.
EinigeKryptovermögenswertebegründenfürdenInhabereinenAnspruchaufeinezugrundeliegendeWareoderDienstleistungvoneineridentifizierbarenGegenpartei.ZumBeispielkanneinKryptovermögenswerteinenAnspruchdesInhabersaufeinfestesGewichtanGoldgegenübereinerDepotbankbegründen.IndiesenFällenkannderInhabereinenwirtschaftlichenNutzenausderEinlösungdesKryptovermögenswertsgegendenzugrundeliegendenVermögenswertziehen.ObgleichsiekeineZahlungsmittelsind,weisensolcheKryptovermögenswertevieleMerkmalevonRepräsentativgeldauf.
AndereKryptovermögenswerte(z.B.Bitcoin)begründenfürdenInhaberkeinenAnspruchaufeinezugrundeliegendeWareoderDienstleistungundhabenkeineidentifizierbareGegenpartei.UmeinenwirtschaftlichenNutzenausseinemKryptovermögenswertziehenzukönnen,mussderInhabereinessolchenKryptovermögenswertseinenvertragswilligenKäuferfinden,derseinenKryptovermögenswertalsGegenleistungfürflüssigeMittel,WarenoderDienstleistungenakzeptiert.
EinUnternehmenkannseineKryptovermögenswerteinseinereigenendigitalenGeldbörseoderWallet,jedochauchzusam menmitdenKryptovermögenswertenandererParteienineinergemeinsamenWalletaufbewahren.WenndasUnternehmen denKryptovermögenswertinseinereigenenWalletaufbewahrt,hatesauchdasrechtlicheEigentumandiesemKryptovermögenswert.
SoferneinVermittler(z.B.einBrokervonKryptovermögenswerten)dieKryptovermögenswerteeinesUnternehmenshältodervoneinerKryptobörseverschiedeneKryptovermögenswerte in einer oder mehreren gemeinsamen Wallets gehalten werden,kanndasrechtlicheEigentumbeieineranderenParteiliegen.IndiesemFallhättederInhaberkeinalleinigesAnrechtaufdieKryptovermögenswerte,unddieBilanzierunghinge vondenRechtenundPflichtenab,diesichausderArtundWeiseergeben,inderdieKryptovermögenswertegehaltenwerden.BeispielsweisekanneinUnternehmen,dasdaswirtschaftlicheEigentumanKryptovermögenswertenineinergemeinsamenWalleteinerKryptobörsehält,dieseKryptovermögenswertemittelbarübereinenAnspruchgegenüberderBörsehalten.Indiesem Fall unterliegt der Inhaber nicht nur der zugrunde liegenden VolatilitätderKryptovermögenswerte,sondernistaucheinemNichterfüllungsrisikodesVertragspartnersausgesetzt(d.h.derMöglichkeit,dassdieBörsenichtinausreichendemMaßeüberKryptovermögenswerteverfügt,umdieAnsprücheallerKunden
5 Marktkapitalisierung von Kryptowährungen,WebsitevonCoinMarketCap,www.coinmarketcap.com,Stand2.Oktober2018.
8 | EY Oktober 2018 Im Fokus: Bilanzierung von Kryptovermögenswerten
2ÜberblicküberdieKlassifizierungvonKryptovermögenswerten
zubefriedigen).FernerkönnteneinigeBörsendieFähigkeitdesInhaberseinschränken,dieKryptovermögenswerteaufeineandereBörseoderineineeigeneWalletzuübertragen.DerartigeEinschränkungenkönntendieRechtedesInhabersverändern,dasiedieVerfügungsgewaltdesInhabersüberdiezugrundeliegendenKryptovermögenswerteundihrPotenzial,wirtschaftlichenNutzenzugenerieren,beschränkenkönnten.DerInhabermüssteineinemsolchenFallseinenAnspruchgegenüberderKryptobörsesorgfältiganalysieren,umdieArtdergehaltenenVermögenswerteundeineangemessenebilanzielleBehandlungzu bestimmen.
IndervorliegendenBroschüregehtesumKryptovermögenswerte,dieunmittelbargehaltenwerden.VieledererörtertenAspekte,insbesondereimZusammenhangmitFinanzinstrumenten(Abschnitt3.2),Vorauszahlungen(Abschnitt3.4)undimmateriellenVermögenswerten(Abschnitt3.5)sindjedochauchfürmittelbargehalteneKryptovermögenswerterelevant.
DasnachstehendeDiagrammgibteinenÜberblicküberdiemöglichenKlassifizierungengemäßdenderzeitgeltendenIFRS,dieeinInhabervonKryptovermögenswertenfürdieBilanzierungberücksichtigensollte.JedeimDiagrammdargestellteKlassifizierungwirdmiteinerdetailliertenAnalysederrelevantenIFRSVorschriftenundderDarstellungweitererÜberlegungenzurBilanzierungineinemseparatenAbschnittinderBroschüreerläutert.
Unsere SichtweiseKryptovermögenswerteweisenhäufigsehrunterschiedlicherechtlicheAusgestaltungenauf.DerInhabermussdiemit denVermögenswertenverbundenenRechteundPflichtenfürjedenEinzelfallsorgfältiganalysieren,umzuentscheiden,welcherInternationalFinancialReportingStandard(IFRS)fürdieBilanzierunganwendbarist.JenachanwendbaremStandardmussderInhaberbeiderWahldersachgerechtenbilanziellenBehandlungauchseinGeschäftsmodellberücksichtigen.
ZusätzlicheHerausforderungenkönnensichbeiderFeststellungdesEigentumsaneinemKryptovermögenswertergeben, wennderKryptovermögenswertübereinenVermittleroder aneinerBörsegehaltenwird.AuchdieskannsichaufdieBilanzierungauswirken.
9EY Oktober 2018 Im Fokus: Bilanzierung von Kryptovermögenswerten |
ÜberblicküberdieKlassifizierungvonKryptovermögenswerten
Überblick über die Klassifizierung von Kryptovermögenswerten
Zahlungsmittel und Zahlungsmittel-äquivalente
siehe Abschnitt 3.1
Finanzinstrumente
siehe Abschnitt 3.2
Vorräte
siehe Abschnitt 3.3
Vorauszahlungen
siehe Abschnitt 3.4
Immaterielle Vermögenswerte
siehe Abschnitt 3.5
Eigene Rechnungs- legungsmethode
siehe Abschnitt 3.6
Eigenkapital- instrumente
siehe Abschnitt 3.2.3
SonstigefinanzielleVermögenswerte
siehe Abschnitt 3.2.4
Derivate
siehe Abschnitt 3.2.5
11EY Oktober 2018 Im Fokus: Bilanzierung von Kryptovermögenswerten |
KryptovermögenswerteweisenunterschiedlicheRechteundPflichtenauf,undUnternehmenhaltensiezuunterschiedlichenZwecken.DahermüssenInhabervonKryptovermögenswerten dieTatsachenundUmständebezogenaufdiejeweiligenKryptovermögenswerteanalysieren,umzubestimmen,welchebilanzielleKlassifizierungundBewertunggemäßdenderzeitgeltendenIFRSanzuwendenist.JenachStandardistauchdieBerücksichtigungdeseigenenGeschäftsmodellsfürdieBestimmungdergeeignetenKlassifizierungundBewertungerforderlich.
IndenfolgendenAbschnittenwirderläutert,welcheDefinitionenundsonstigenAnforderungengemäßdenunterschiedlichenStandardsimHinblickaufKryptovermögenswerteAnwendungfindenkönnenundwelcheBewertungsanforderungensichdaraus ergeben.
EininhärentesMerkmalvonKryptovermögenswertenist,dasssiealsdigitaleAbbildungvonWertengeltenunddaherperseimmateriellerNatursind.DiefolgendenStandardsbeziehensichausschließlichaufSachanlagenundsinddahernichtaufKryptovermögenswerteanwendbar:
• ►IAS16SachanlagenistaufmaterielleVermögenswerteanwendbar.6
• ►IAS40Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienistaufGrundstückeoderGebäude(oderTeilevonGebäuden)oderbeides anwendbar.7
• ►IAS41LandwirtschaftistaufbiologischeVermögenswerte (d.h.lebendeTiereoderPflanzen)anwendbar.8
6SieheIAS16.6–Definitionen.7SieheIAS40.5–Definitionen.8SieheIAS41.5–Definitionen.9SieheIFRS6–AnhangA:Definitionen.
IFRS6Exploration und Evaluierung von Bodenschätzen bezieht sichdarüberhinausaufdieAusgaben,dieeinemUnternehmenwährendderSucheimZusammenhangmitderExplorationundEvaluierungvonBodenschätzen(Mineralien,Öl,Erdgasundähnliche nichtregenerative Ressourcen) entstehen.9ObgleicheinigeKryptovermögenswerteineinemals„Mining“bezeichne tenProzessentstehen,findetIFRS6ausschließlichaufdieAusgabenfürExplorationundEvaluierungimZusammenhangmit derSuchenachBodenschätzenvorderPhaseihrerGewinnungAnwendung.AusdiesemGrundistIFRS6aufdieBilanzierungvonKryptovermögenswertennichtanwendbar.
DamitverbleibenfürKryptovermögenswertediefolgenden Standardsbzw.Bilanzierungsmöglichkeiten:
• ►ZahlungsmittelundZahlungsmitteläquivalente (siehe Abschnitt 3.1)
►• IFRS9Finanzinstrumente (siehe Abschnitt 3.2) ►• IAS2Vorräte (siehe Abschnitt 3.3) ►• Vorauszahlungen (siehe Abschnitt 3.4) ►• IAS38Immaterielle Vermögenswerte (siehe Abschnitt 3.5) ►• EntwicklungeinereigenenRechnungslegungsmethode gemäßIAS8Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler (siehe Abschnitt 3.6)
Wirglauben,dassderÜberblickinKapitel2UnternehmeneineguteHilfestellungbeiderEinschätzungderKlassifizierungs,Bewertungs,DarstellungsundAngabevorschrifteninBezugaufihreKryptovermögenswertebietet.
12 | EY Oktober 2018 Im Fokus: Bilanzierung von Kryptovermögenswerten
3KlassifizierungundBewertung
3.1 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
3.1.1 Zahlungsmittel GemäßIAS7Kapitalflussrechnungen sind Zahlungsmittel als BarmittelundSichteinlagendefiniert,jedochwerdendieseBegriffeindenIFRSnichtweitergehenddefiniert.
DieEZB,derInternationaleWährungsfondsunddieUSNotenbankFederalReserveweisendaraufhin,dassGelddiefolgendendreiFunktionenhabenkann:
• ►Tauschmittel• ►Recheneinheit• ►Wertspeicher10
IAS32Finanzinstrumente: DarstellungverwendetdieBegriffe„flüssigeMittel“und„Zahlungsmittel“nebeneinander.Inder PraxiswirdderBegriff„Zahlungsmittel“synonymzudemdes(virtuellenoderechten)Geldesverwendet,dasineinembestimmtenLandimUmlaufist.IAS32führtweiterhinaus,dass„flüssigeMittel“einenfinanziellenVermögenswertdarstellen, weilsieeinTauschmediumunddeshalbdieGrundlagesind,aufderalleGeschäftsvorfälleimAbschlussbewertetunderfasstwerden.11SichteinlagensindinderRegeljederzeitohneKündigungsfristoderVorfälligkeitsentschädigungkündbar.
EinKryptovermögenswertkannvonbestimmtenUnternehmenineinemLandalsZahlungsformakzeptiertwerden,ohnedasserindiesemLandautomatisch als gesetzliches Zahlungsmittel gilt.
BeiZahlungsmitteln,wiesiederzeitinAbschlüssenausgewiesenwerden,handeltessichmeistumtatsächlicheBeständeoderSichteinlageninFiatwährungen,dievonstaatlicherSeiteinden
unterschiedlichenLändernherausgegebenoderunterstütztwerden.Fiatwährungenhabenkeinenodernureinensehr geringeninnerenWert,werdenaberallgemeinineinemLandalsTauschmittelakzeptiert,weilsievonstaatlicherSeite unterstütztundalsgesetzlichesZahlungsmittelindemLandanerkanntwerden.
EinZahlungsmittelwirdperGesetzzumgesetzlichenZahlungsmitteleinesLandes.DieserStatusistinderRegelBanknoten undMünzenvorbehalten,diedurcheineZentralbankodervoneinerdurchdieRegierungbeauftragtenBehördeausgegebenwerden.DieDefinitioneinesgesetzlichenZahlungsmittelsderderDeutschenBundesbanklautetwiefolgt:„AlsgesetzlichesZahlungsmittelbezeichnetmandasZahlungsmittel,dasniemandzurErfüllungeinerGeldforderungablehnenkann,ohnerechtlicheNachteilezuerleiden.“12DarüberhinaushängtdieDefinitionvongesetzlichenZahlungsmittelnmeistvonderGesetzgebung imjeweiligenLandab.DaherkanneinKryptovermögenswertvonbestimmtenUnternehmenineinemLandalsZahlungsformakzeptiertwerden,ohnedasserindiesemLandautomatischalsgesetzliches Zahlungsmittel gilt.
GemäßIAS32sindflüssigeMitteldieGrundlage,aufderalleGeschäftsvorfälleimAbschlussbewertetunderfasstwerden.Gegenwärtigistnichtdavonauszugehen,dasseinKryptovermögenswerteinegeeigneteGrundlagefürdieBewertungundErfassungvonPostenimAbschlusseinesUnternehmensdarstellt.
Unsere SichtweiseBevoreinKryptovermögenswertalsZahlungsmittelgeltenkönnte,müssteerzunächstalsgesetzlichesZahlungsmittelakzeptiertsein.Diesalleinmagabernochnichtreichen.EinInhabermussweitereFaktorenberücksichtigen,zumBeispielobderKryptovermögenswerteinTauschmitteldarstelltundaufwelcherGrundlagederInhaberalleGeschäftsvorfälleinseinemAbschlusserfasstundbewertet.
10 The International Use of Currencies: The U.S. Dollar and the Euro, WebsitedesInternationalenWährungsfonds, www.imf.org/external/pubs/ft/fandd/1998/06/tavlas.htm,Stand2.Oktober2018.The Location of U.S. Currency: How Much Is Abroad?, WebsitedesFederalReserveSystem,www.federalreserve.gov/pubs/bulletin/1996/1096lead.pdf,Stand2.Oktober2018.
11SieheIAS32.A3.12WebsitederDeutschenBundesbank,https://www.bundesbank.de/action/de/723820/bbksearch?state=H4sIAAAAAAAAAG1QPWvDQAz9K0Vj8ZAOXW4sxFAorSGZuinnV_
tAuXN08mBC_ntkaEJbuul96PGkM51m6EKBHqmhOHLOkNeeQp5FGupL3C8TbnDiAe_zkcKmoSOsErhfPE5iUG_gZVhELSr_LJ8TJZKvu2PyWoH7TyGwtPz5hezM0158CYu0Jqp1d5gHuzcpzMs08gHmJtT5jV3m_kg8LamM_4zdIoKQbQ_zp4NrZbj_U7H_IT7YpomyD3V9Si5kUsmeCBa6TLFaEVwmc8AQAA&firstLetter=G, Stand2.Oktober2018.
13EY Oktober 2018 Im Fokus: Bilanzierung von Kryptovermögenswerten |
KlassifizierungundBewertung
ObgleichesvoneinigenRegierungenheißt,siebeabsichtigtendieAusgabeeigenerKryptovermögenswerteoderdieUnterstützungvondurchandereParteienausgegebenenKryptovermögenswerten,istzumgegenwärtigenZeitpunktvölligunklar,obdieseKryptovermögenswertedenStatuseinesgesetzlichenZahlungsmittelshätten(obsiealsoalsZahlungsmittelzurgesetzlichenTilgungeinerbestehendenSchuldanerkanntwerdenmüssten).
PrivateEmittentenvonKryptovermögenswertenkönnendiesennichtdenStatuseinesgesetzlichenZahlungsmittelsverleihen.SelbstwenndieseKryptovermögenswertealsFormderBezahlungverwendetoderakzeptiertwerden,geltensiegemäßIFRSnichtalsZahlungsmittel.IngewisserWeiseähnelnsolcheKryptovermögenswerteprivatausgegebenenGutscheinkarten,diezwarvonvielenHändlernakzeptiertwerden,abertrotzdemnichtals Zahlungsmittel gelten.
3.1.2 Zahlungsmitteläquivalente IAS7definiertZahlungsmitteläquivalentealskurzfristige,hochliquideFinanzinvestitionen,diejederzeitinfestgelegteZahlungsmittelbeträgeumgewandeltwerdenkönnenundnurunwesentlichenWertschwankungsrisikenunterliegen.WeiterhinführtIAS7aus,dassZahlungsmitteläquivalentedazudienen,kurzfristigenZahlungsverpflichtungennachkommenzukönnen,gewöhnlichnichtzuInvestitionsoderanderenZweckengehaltenwerdenundeineFinanzinvestitionimRegelfallnurdannzudenZahlungsmitteläquivalentengehört,wennsie–gerechnetvomErwerbszeitpunkt–eineRestlaufzeitvonnichtmehralsetwadrei Monatenhat.
ZahlungsmitteläquivalentesindeineDarstellungskategorieohneEinflussaufdenAnsatzoderdieBewertungdesVermögenswerts.DahermüssteeinKryptovermögenswertzunächstgemäßdemanwendbarenStandarderfasstundbewertetwerden,bevorerzuDarstellungszweckenalsZahlungsmitteläquivalenteingestuftwerdenkann.DasIFRSInterpretationsCommittee(vormalsInternationalFinancialReportingInterpretationsCommittee)hat200913bestätigt,dassderZahlungsmittelbetrag,dererhaltenwird,zumZeitpunktdererstmaligenInvestitionbekanntseinmuss,damiteinInstrumentalsZahlungsmitteläquivalenteingestuftwerdenkann.
13 IFRIC Update July 2009,WebsitedesIASB,http://archive.ifrs.org/Updates/IFRICUpdates/2009/Documents/IFRIC0905.pdf,Stand2.Oktober2018.
14 | EY Oktober 2018 Im Fokus: Bilanzierung von Kryptovermögenswerten
3KlassifizierungundBewertung
KryptovermögenswertekönntenalsonuralsZahlungsmitteläquivalenteeingestuftwerden,wennsiezurErfüllungkurzfristigerZahlungsverpflichtungengehaltenwerden,einekurzeLaufzeithaben,nurunwesentlichenWertschwankungsrisikenunterliegenundderZahlungsmittelbetrag,derbeiFälligkeiterhal tenwird,schonbeimursprünglichenErwerbdesKryptovermögenswertsbekanntist.
Unsere SichtweiseKryptovermögenswerteerfüllengegenwärtignichtdie DefinitionvonZahlungsmitteläquivalenten,weilsieu.a.inderRegelwederinfestgelegteZahlungsmittelbeträge umgewandeltwerdenkönnennochnurunwesentlichenWertschwankungsrisikenunterliegen.
14SieheIAS32.13.
3.2 Finanzinstrumente
IAS32definierteinFinanzinstrumentalseinenVertrag,dergleichzeitigbeidemeinenUnternehmenzueinemfinanziellenVermögenswertundbeidemanderenzueinerfinanziellenVerbindlichkeitodereinemEigenkapitalinstrumentführt.
3.2.1 Vertragliches Recht DerersteTeilderDefinitioneinesFinanzinstrumentserfordertdasVorliegeneinesVertragsodervertraglicherBeziehungenzwischenVertragsparteien.UnterstrichenwirddiesindenLeitlinienzurAnwendungvonIAS32.Dortwirdausgeführt,dassVermögenswerteoderVerbindlichkeiten,dieaufgrundgesetzlicherVorschriftenentstehen(z.B.Ertragsteuern),nichtalsFinanzinstrumentegelten.EinvergleichbaresBeispielsindGoldbarren,die–obgleichhochliquide–keinvertraglichesRechtaufErhalt vonflüssigenMittelnoderanderenfinanziellenVermögenswerten beinhalten und daher nicht als Finanzinstrumente gelten.
GemäßIAS32istderBegriff„Vertrag“alseineVereinbarungzwischenzweiodermehrVertragsparteiendefiniert,dienormalerweiseaufgrundihrerrechtlichenDurchsetzbarkeitklare,fürdieeinzelnenVertragsparteienkaumodergarnichtvermeidbarewirtschaftlicheFolgenhat.14VerträgekönnendieverschiedenstenFormenannehmenundmüssennichtinSchriftformabgefasstsein.
Kryptovermögenswerte,dieselbstnichtdie Definitionvon„vertraglich“erfüllen,könnendennochGegenstandeinesVertragssein,dendieVertragsparteienz.B.außerhalbderBlockchain(off-chain) geschlossen haben.
DieNutzungeinerDistributedLedgerTechnologie(z.B.Blockchain)führtnichtautomatischzueinervertraglichenBeziehungzwischendenParteien.EinerseitskönntenKryptovermögenswerte,dieeinenAnspruchdesInhabersaufzugrundeliegende
15EY Oktober 2018 Im Fokus: Bilanzierung von Kryptovermögenswerten |
KlassifizierungundBewertung
Waren,DienstleistungenoderFinanzinstrumentegegeneine identifizierbareGegenparteibegründen,dieDefinitioneinesVertragserfüllen.AndererseitserfüllenKryptovermögenswerte,diekeinenAnspruchdesInhabersaufzugrundeliegendeWaren,DienstleistungenoderFinanzinstrumentebegründenundbeideneneskeineidentifizierbareGegenparteigibt,nichtdieDefinitioneinesVertrags.ZumBeispielbestehenzwischendeneinzelnenParteien,dieaneinerBitcoinBlockchainbeteiligtsind,undallenanderenTeilnehmernanderBitcoinBlockchainkeinevertraglichenBeziehungen.NurweilderInhaberBitcoinbesitzt,hatersomitnochkeineneinklagbarenAnspruchgegenBitcoinMiners,Börsen,InhaberoderandereParteien.DieseInhabermüssenzunächsteinenvertragswilligenKäuferfinden,umausdemBesitzihrerBitcoineinenwirtschaftlichenNutzenziehenzukönnen.
AuchwennKryptovermögenswerteselbstnichtdieDefinitionvon„vertraglich“erfüllen,könnensieGegenstandeinesVertragssein.BeispielsweisewäreeineverbindlicheVereinbarungzumKaufvonBitcoinsvoneinerbestimmtenGegenparteieinVertrag,auchwenndieBitcoinsselbstkeinevertraglicheBeziehungdarstellen.DaherkönntenVereinbarungenüberdenKaufoderVerkaufvonKryptovermögenswertenaußerhalbderBlockchain (off-chain)dieobengenannteDefinitioneinesVertragserfüllen.
Unsere SichtweiseInhabervonKryptovermögenswertenmüssensorgfältigabwägen,obdierechtlicheAusgestaltungihrerKryptovermögenswerteeinenVertragbegründet.WennkeinVertragvorliegt,istderKryptovermögenswertkeinFinanzinstrument.
3.2.2 Finanzieller Vermögenswert oder Vorauszahlung? GemäßdemzweitenTeilderDefinitioneinesFinanzinstrumentsisteserforderlich,dassdasFinanzinstrumentgleichzeitigbeidemeinenUnternehmenzueinemfinanziellenVermögenswertundbeidemanderenzueinerfinanziellenVerbindlichkeitodereinemEigenkapitalinstrumentführt.UmalsoalsFinanzinstrumentzugelten,mussderKryptovermögenswertfürdenInhabereinenfinanziellenVermögenswertdarstellen.
GemäßIAS32umfassenfinanzielleVermögenswerte
• ►flüssigeMittel,
• ►einEigenkapitalinstrumenteinesanderenUnternehmens,
• ►einvertraglichesRechtdarauf,• flüssigeMitteloderanderefinanzielleVermögenswertevoneinemanderenUnternehmenzuerhalten,oder
• finanzielleVermögenswerteoderfinanzielleVerbindlichkeitenmiteinemanderenUnternehmenzupotenziellvorteilhaftenBedingungenauszutauschen,oder
• einenVertrag,derineigenenEigenkapitalinstrumentendesUnternehmenserfülltwirdodererfülltwerdenkannundbeidembestimmteandereKriterienerfülltsind.15
ImRahmenvonKryptovermögenswertenkanneinfinanziellerVermögenswertFolgendessein:einZahlungsmittelbzw.flüssigesMittel(sieheAbschnitt3.1),einEigenkapitalinstrumenteinesanderenUnternehmens,einvertraglichesRechtaufflüssigeMitteloderanderefinanzielleVermögenswerteoderein vertraglichesRechtaufdenHandelmitFinanzinstrumentenzupotenziellvorteilhaftenBedingungen(z.B.einDerivat).
IndenfolgendenAbschnittenanalysierenwir,obeinKryptovermögenswertdieDefinitioneinesfinanziellenVermögenswerts(mitAusnahmevonZahlungsmittelnbzw.flüssigenMitteln)erfüllenkann,indemwirjedederinIAS32.11genanntenMöglichkeitenbeleuchten.
Kryptovermögenswerte,dieeinenAnspruchdesInhabersaufWarenoderDienstleistungengegeneineidentifizierbareGegenparteibegründen,basierenzwaraufeinemVertrag,erfüllenjedochnichtdieDefinitioneinesfinanziellenVermögenswerts,daderkünftigewirtschaftlicheNutzenimEmpfangvonWarenundDienstleistungenundnichtimRechtaufErhaltvonflüssigenMittelnoderanderenfinanziellenVermögenswertenbesteht.16 WennbeispielsweiseeinKryptovermögenswertseinenInhaberzurNutzungvonCloudComputingDienstenberechtigt,gälte ertrotzeinerEinstufungalsVertragnichtalsfinanziellerVermögenswert,weilderkünftigeNutzenausdemEmpfangeinerDienstleistungresultiertundnichtausdemRechtaufErhalteinesfinanziellenVermögenswerts.
15SieheIAS32.11(d)fürEinzelheiten.16SieheIAS32.A11.
16 | EY Oktober 2018 Im Fokus: Bilanzierung von Kryptovermögenswerten
3KlassifizierungundBewertung
InhabersolcherKryptovermögenswertesolltendiegeeignetebilanzielleBehandlungaufderGrundlagerelevanterIFRS Standardsermitteln.AuchunsereAusführungenzuVorauszahlungen (Abschnitt 3.4) und immateriellen Vermögenswerten (Abschnitt3.5)könnenindiesemZusammenhangrelevantsein.
ObeinvertraglichesRechtdesInhaberseinesKryptovermögenswertsaufdenEmpfangvonWarenundDienstleistungenbesteht,erforderteinesorgfältigeAnalysederspezifischenGegebenheitenundUmständeundderDurchsetzbarkeitderAnsprüchedesInhabersausdemKryptovermögenswert.
3.2.3 Eigenkapitalinstrumente
SelbstwennderWerteinesKryptovermögenswertsandiePopularitätderzugrundeliegendenPlattformgekoppeltist,überdieergenutztwird,begründetdieserBezugalleinkeinvertraglichesRechtaufeinenResidualanspruchhinsichtlichderNettovermögenswertederPlattform.
DieIFRSdefiniereneinEigenkapitalinstrumentalseinenVertrag,dereinenResidualanspruchhinsichtlichderVermögenswerteeinesUnternehmensnachAbzugallerdazugehörigenSchuldenbegründet.SomitentsprächeeinKryptovermögenswert,dereinensolchenAnspruchbegründet,defactoeinemelektronischenAnteilsbzw.AktienzertifikatundwäredementsprechendeinfinanziellerVermögenswert.
SelbstwenneinKryptovermögenswertzuvariablenZahlungsströmenführte,würdeernichtautomatischdieDefinitioneinesEigenkapitalinstrumentserfüllen.EinKryptovermögenswert,dereinenAnspruchdesInhabersaufeinenTeilderkünftigenBruttolizenzzahlungenauseinemimmateriellenVermögenswert(z.B.einemOnlineSpiel)enthält,wärebeispielsweisekeinEigenkapitalinstrument.WeiterhinwürdeeinefaktischeVerpflichtungseitensdesEmittentendesKryptovermögenswertskeinvertraglichesRechtaufeinenResidualanspruchbegründen,derfürden
InhabereinEigenkapitalinstrumentdarstellenwürde.UndselbstwennderWertdesKryptovermögenswertsandiePopularitätderzugrundeliegendenPlattformgekoppeltist,überdieergenutztwird,begründetdieserBezugalleinkeinvertraglichesRechtaufeinenResidualanspruchhinsichtlichderNettovermögenswertederzugrundeliegendenPlattform(d.h.,eristkeinEigenkapital instrument).
Unsere SichtweiseEinKryptovermögenswertistgemäßIFRSnurdanneinEigenkapitalinstrument,wennereinvertraglichesRechtaufeinenResidualanspruchhinsichtlichderNettovermögenswerteeines bestimmtenUnternehmensbegründet.
EigenkapitalinstrumentewerdenbeimerstmaligenAnsatzzumbeizulegendenZeitwertohneBerücksichtigungvonTransaktionsgebührenerfasstunddanachgemäßIFRS9erfolgswirksamzumbeizulegendenZeitwertbewertet.InhabervonEigenkapitalinstrumenten,dieauchausSichtdesEmittentenderDefinitionvonEigenkapitalentsprechen,abernichtzuHandelszweckengehaltenwerden,könnenjedochbeimerstmaligenAnsatzeinunwiderruflichesWahlrechtausüben,FolgeänderungendesbeizulegendenZeitwertserfolgsneutralohnespätereUmgliederungzuerfassen.In diesem Fall wird der beizulegende Zeitwert beim erstmaligen AnsatzumdiedazugehörigenTransaktionsgebührenbereinigt.17
3.2.4VertraglichesRechtaufflüssigeMitteloderandere finanzielleVermögenswerteEinKryptovermögenswert,derwedereinEigenkapitalinstrument(sieheAbschnitt3.2.3)nocheinDerivat(sieheAbschnitt3.2.5)ist,kanndennochderDefinitioneinesfinanziellenVermögenswertsentsprechen,wenneraufeinemVertragbasiertundgleichzeitigeinenAnspruchaufErhaltvonflüssigenMittelnoderanderenfinanziellenVermögenswertenbegründet.EinKryptovermögenswert,derseinenInhaberzumErhalteinerBarzahlungodereinerLieferungvonAktienoderAnleihenberechtigt, entsprächebeispielsweisederDefinitioneinesfinanziellen Vermögens werts.
17DiesesWahlrechterstrecktsichnichtaufbedingteGegenleistungen,dievonErwerbernimRahmenvonUnternehmenszusammenschlüssen gemäßIFRS3Unternehmenszusammenschlüsseerfasstwerden.
17EY Oktober 2018 Im Fokus: Bilanzierung von Kryptovermögenswerten |
KlassifizierungundBewertung
InsolchenFällenwärederKryptovermögenswertmiteinem digitalenDepotscheinvergleichbar,derdenInhabereinemwirtschaftlichenRisikoinBezugaufdenzugrundeliegendenfinanziellenVermögenswertundeinemKontrahentenrisikoaussetzt.
EinsolcherKryptovermögenswertfieleunterdieKlassifizierungsundBewertungsvorschriftenvonIFRS9.AllefinanziellenVermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegendenZeitwertzuzüglichderdirektzurechenbarenTransaktionskostenbewertet.AusgenommenhiervonsindfinanzielleVermögenswerte,dieinderFolgebewertungerfolgswirksamzum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. In diesen Fällen werdendieTransaktionskostensofortaufwandswirksamerfasst.
DieFolgebewertunghängtvondenCashflowEigenschaften desVermögenswertsunddemGeschäftsmodellzuseinerSteuerungab.FinanzielleVermögenswerte–mitAusnahmederinAbschnitt3.2.3erörtertenEigenkapitalinstrumente–,diedieKriteriendesSPPITests(vertraglicheCashflowsumfassenausschließlichTilgungsundZinszahlungen)nichterfüllen,undsolche,diezuHandelszweckengehaltenwerden,werdenerfolgswirksamzumbeizulegendenZeitwertbewertet.BeifinanziellenVermögenswerten,diedieKriteriendesSPPITestserfüllen,hängtdieBewertungdavonab,unterwelchemGeschäftsmodellsiegehaltenwerden.WennsieimRahmeneinesGeschäftsmodellsgehaltenwerden,dasaufdieVereinnahmungvertraglicherCashflowsabzielt(held to collect),werdensiezufortgeführtenAnschaffungskostengemäßIFRS9bewertet.Werden diefinanziellenVermögenswertehingegenimRahmeneinesGeschäftsmodellsgehalten,dasaufdieVereinnahmungvertraglicherCashflowsunddenVerkauffinanziellerVermögenswerteabzielt (held to collect and sell),werdensieerfolgsneutralzumbeizulegenden Zeitwert bewertet und zum AusbuchungszeitpunktindieGewinnundVerlustrechnungumgegliedert.AllerdingskanneinfinanziellerVermögenswertgemäßIFRS9beimerstmaligenAnsatzalserfolgswirksamzumbeizulegendenZeitwertzubewertendesigniertwerden,obwohlerdieCashflow EigenschaftendesSPPITestserfüllt,wenndadurcheineInkongruenz in der Rechnungslegung bzw. eine Rechnungslegungsanomalie vermieden oder verringert wird.
3.2.5 Derivate NachderDefinitioninIFRS9isteinDerivateinFinanzinstrumentodereinandererVertragimAnwendungsbereichvonIFRS9,deralledreifolgendenMerkmaleaufweist:
• ►SeineWertentwicklungistaneinenbestimmtenZinssatz,denPreiseinesFinanzinstruments,einenRohstoffpreis,Wechselkurs,PreisoderKursindex,BonitätsratingoderindexodereineandereVariablegekoppelt,sofernbeieinernichtfinanziellenVariablendiesenichtspezifischfüreinederVertragsparteienist(auch„Basis“genannt).
• ►EsistkeineAnfangsauszahlungerforderlichodereine,dieimVergleichzuanderenVertragsformen,vondenenzuerwar tenist,dasssieinähnlicherWeiseaufÄnderungenderMarktbedingungenreagieren,geringerist.
• DieErfüllungerfolgtzueinemspäterenZeitpunkt.
DaherkanneinDerivatentwederauseinemFinanzinstrumentoderauseinemanderenVertragresultieren,vorausgesetzt, dassdieserVertragindenAnwendungsbereichvonIFRS9fällt.DieseanderenVerträgewerdenimFolgendennähererläutert.
EinigevertraglicheRechteüberdenKaufoderVerkaufeinesnichtfinanziellenPostens,diedurchNettoausgleichinbarerfülltwerdenkönnenoderbeidenendernichtfinanziellePostenjederzeitinZahlungsmittelumgewandeltwerdenkann,werdenwieFinanzinstrumente(d.h.wieDerivate)bilanziert.DiesgiltnichtfürEigenverbrauchsverträge,18soferndiesenichtbeimerstmaligenAnsatzgemäßIFRS9.2.5alserfolgswirksamzumbeizulegendenZeitwertzubewertendesigniertwerden.DerInhabereinessolchenRechtssolltegenauprüfen,oballedreiderobengenanntenMerkmaleeinesDerivatserfülltsind.SolltediesderFallsein,istdasRechtalsDerivatzuerfassen.
EinvertraglichesRechtüberdenKaufoderVerkaufeinesKryptovermögenswerts(z.B.einBitcoinTerminkontraktmiteiner Investmentbank)kanneinDerivatsein,selbstwennderKryptovermögenswertselbstkeinFinanzinstrumentist,sofernder KryptovermögenswertjederzeitinZahlungsmittelumgewandeltoderderVertragdurchNettoausgleichinbarerfülltwerdenkann.
18Verträge,dieinÜbereinstimmungmitIFRS9.2.4gemäßdemerwartetenEinkaufs,VerkaufsoderNutzungsbedarfdesUnternehmenszumEmpfangoder zurLieferungeinesnichtfinanziellenPostensgeschlossenwurdenundindiesemSinneweitergehaltenwerden.
18 | EY Oktober 2018 Im Fokus: Bilanzierung von Kryptovermögenswerten
3KlassifizierungundBewertung
DiesistvergleichbarmitderBilanzierungeinesRohstoffkontrakts,derimRahmeneineshandelsorientiertenGeschäftsmodellsgehaltenwird(z.B.könnenTerminkontraktefür ÖlindenAnwendungsbereichvonIFRS9fallen,obgleichÖlalssolcheskeinFinanzinstrumentdarstellt).
Bewertung DerivatewerdenbeimerstmaligenAnsatzzumbeizulegendenZeitwert und in der Folgebewertung ohne Abzug von VeräußerungskostenerfolgswirksamzumbeizulegendenZeitwertbewertet.SollteeinDerivatjedochalsSicherungsinstrumentzur Absicherung von Zahlungsströmen (cash flow hedge) designiert sein,sowerdendieÄnderungendesbeizulegendenZeitwertsausdemwirksamenTeildesSicherungsgeschäftsimsonstigenErgebniserfasst,bisdasgesicherteGrundgeschäftergebniswirksamwird.
Unsere SichtweiseUnternehmenmüssenvertraglicheRechteüberdenKaufoderVerkaufvonKryptovermögenswerten,diedurcheinenNettoausgleicherfülltwerdenkönnenoderbeidenenderzugrundeliegendeKryptovermögenswertjederzeitinZahlungsmittelumgewandeltwerdenkann,dahingehendüberprüfen,obsieindenAnwendungsbereichvonIFRS9fallenundsomitalsDerivatezubilanzierensind.
EinaufBruttobasiszuerfüllenderVertragüberdenKaufoderVerkaufeinesnichtfinanziellenKryptovermögenswerts,dernichtaneinemaktivenMarktgehandeltwird,fälltallerdingsnichtindenAnwendungsbereichvonIFRS9,daderKryptovermögenswertnichtjederzeitinZahlungsmittelumgewandelt werdenkann.
19EY Oktober 2018 Im Fokus: Bilanzierung von Kryptovermögenswerten |
KlassifizierungundBewertung
3.3 Vorräte
EntgegenweitverbreitetenAnnahmenenthältIAS2keineVorschrift,wonachVorräteausmateriellenVermögenswertenbestehenmüssen.DerStandarddefiniertVorrätealsVermögens werte,►• diezumVerkaufimnormalenGeschäftsganggehaltenwerden,►• diesichinderHerstellungfüreinensolchenVerkaufbefinden
oder ►• diealsRoh,HilfsundBetriebsstoffedazubestimmtsind, beiderHerstellungoderderErbringungvonDienstleistungenverbraucht zu werden.
KryptovermögenswertekönntenzumVerkaufimnormalenGeschäftsganggehaltenwerden,z.B.voneinemWarenmaklerbzw.händler.DieswärevondenspezifischenGegebenheitenundUmständenbeimInhaberderbetreffendenVermögenswerteabhängig.InderPraxiswerdenKryptovermögenswertegrundsätzlichnichtzurHerstellungvonVorrätenverwendetundwürdensomitnichtalsRoh,HilfsundBetriebsstoffebetrachtetwer den,diedazubestimmtsind,beiderHerstellungverbrauchtzuwerden.
IAS2istnichtaufFinanzinstrumenteanwendbar(sieheAbschnitt3.2).InfolgedessenisteinKryptovermögenswert, derdieDefinitioneinesFinanzinstrumentserfüllt,auchgemäßIFRS9zubilanzierenundfälltnichtindenAnwendungsbereichvonIAS2.
IAS2schreibtfürdenRegelfalldieBewertungvonVermögenswerten des Vorratsvermögens mit dem niedrigeren Wert aus AnschaffungsoderHerstellungskostenundNettoveräußerungswertvor.Warenmaklerbzw.händler,dieKryptovermögenswertehauptsächlichmitderAbsichtkaufenundverkaufen,einenGewinnausPreisschwankungenoderüberdieMaklerbzw.Händlermargezuerzielen,könnenihrenBestandanKryptovermögenswertenjedochauchzumbeizulegendenZeitwertabzüglichVeräußerungskostenbewerten.
3.3.1NiedrigererWertausAnschaffungs-oderHerstellungs-kosten und Nettoveräußerungswert DieAnschaffungskostenfürerworbeneBeständeanKryptovermögenswertenumfasseninderRegeldenKaufpreis,nichterstattungsfähigeSteuernsowiesonstigedemErwerbderBeständedirektzurechenbareKosten(z.B.GebührenfürdieBlockchainVerarbeitung).SonstigeKostenwerdennurinsoweit indieAnschaffungsoderHerstellungskostenderVorräteeinbezogen,alssieangefallensind,umdieBeständeanKryptovermögenswertenanihrenderzeitigenOrtundinihrenderzeitigenZustandzuversetzen.DieerwartetenVeräußerungskostenunddieLagerkosten(z.B.dieKostenfürdasFühreneinerWalletodereinesanderenKryptokontos)werdennichtindieAnschaffungsoderHerstellungskostenvonVorräteneinbezogen,esseidenn,derHerstellungsprozesserfordertes,dassdieVorrätezwischendeneinzelnenProduktionsstufengelagertwerden.DiesdürftebeiKryptovermögenswertenjedochkaumderFallsein.
IAS2definiertdenNettoveräußerungswertalsdengeschätzten,imnormalenGeschäftsgangerzielbarenVerkaufserlösabzüglichdergeschätztenKostenbiszurFertigstellungunddergeschätztennotwendigenVertriebskosten.
DieAnschaffungskostenvonKryptovermögenswerten,diealsVorräteerfasstwurden,sindmöglicherweisenichterzielbar,wenndieseKryptovermögenswerte(aufgrundeinesnachlassendenInteressesandemKryptovermögenswertoderandessenVerwendung) ganz oder teilweise veraltet sind oder wenn ihr Ver kaufspreisgefallenist.Ebensokannessein,dassdieAnschaffungskostenvonBeständenanKryptovermögenswertennichtinvollerHöheerzieltwerdenkönnen,wennsichdiegeschätztenKostenfürihrenVerkauferhöhthaben.
Unternehmen,dieBeständeanKryptovermögenswertenhalten,werdenderenNettoveräußerungswertinjederBerichtsperiodeschätzenmüssen.SolltedieserdieAnschaffungskostenunterschreiten,sinddieBeständeaufihrenNettoveräußerungswertabzuschreibenundderAbschreibungsbetragistinderGewinnundVerlustrechnungzuerfassen.FürAbschreibungenaufVorräteinfrüherenPeriodenisteineWertaufholungzuerfassen,wenneineVerbesserungderUmständeeingetretenist.
20 | EY Oktober 2018 Im Fokus: Bilanzierung von Kryptovermögenswerten
3KlassifizierungundBewertung
WenneinMaklerbzw.HändlerseineVorrätezumbeizulegendenZeitwertabzüglichVeräußerungskostenbewertet,sindetwaigeÄnderungendeserfasstenBetragsimPeriodenergebniszuerfassen.19EinMaklerbzw.Händler,dereinenKryptovermögenswerthält,mussdieKostenfürdessenVeräußerung zujedemAbschlussstichtagschätzen.DabeihaterdieTransaktionskostenderjeweiligenBlockchainsowiesonstigeGebühren,diebeiderUmwandlungdesKryptovermögenswertsin Zahlungsmittelanfallen,zuberücksichtigen.DieseGebührenkönnenvonPeriodezuPeriodeerheblichschwanken,jenachdem,wiegroßdieaktuelleNachfragefürdieNutzungderjeweiligenBlockchainist.
DieDigitalXLimitederläutertinihremKonzernabschlusszum30.Juni2017,warumsiealsMaklerbzw.HändlervonBitcoinsbetrachtetwird,diesiezumbeizulegendenZeitwertabzüglichVeräußerungskostenbewertet.
19SieheIAS2.3(b).20VergleichedieWebsitederDigitalXLimitedunterhttps://www.digitalx.com/news/2017annualreport20171001,Seite45fürdenOriginaltextinenglischerSprache.
AuszugausdemKonzernabschluss2017 der DigitalX Limited20
Anhang zum Konzernabschluss [Auszug]
2. Zusammenfassung wesentlicher Rechnungs-legungsmethoden (Auszug)
2.13 Bitcoin-Bestände (Auszug) BitcoinisteinOnlineBezahlsystemaufOpenSourceSoftware Basis,beidemZahlungenineinemöffentlichenHauptbuch(public ledger) unter Verwendung einer eigenen Recheneinheit,demBitcoin,verwaltetwerden.UnserKonzernisteinMaklerbzw.HändlervonBitcoins,dawirdiesehauptsächlichmitderAbsichterwerben,siekurzfristigwiederzuverkaufenundeinenGewinnausdenPreisschwankungenoderderMakler bzw.Händlermargezuerzielen.DerKonzernbewertetdieBitcoin BeständezuderenbeizulegendemZeitwertabzüglichVeräußerungskosten.ÄnderungendiesesBetragswerdeninderBerichtsperiode,indersieeintreten,imPeriodenergebniserfasst.DieBitcoinswerdenausgebucht,sobaldderKonzern imWesentlichenallemitdemEigentumverbundenenRisikenundChancenübertragenhat.
AllerdingsistdieWertaufholungdabeiaufdenzuvorabgeschriebenenBetragbegrenzt,sodassderBuchwertniemalsdiehistorischenAnschaffungskostendesVermögenswertsübersteigt.
Unsere SichtweiseDieSchätzungderVeräußerungskostenvonKryptovermögenswerten,diealsVorräteklassifiziertsind,kannfürderenInhaberschwierigsein,dasieinAbhängigkeitvonderaktuellenNachfragefürdieNutzungderbetreffendenBlockchainerheblichschwankenkönnen.
DiesverdeutlichtdieBitcoinBlockchain,beiderdiedurchschnittlicheTransaktionsgebührimDezember2017mehr als55USDollarbetrug,zumZeitpunktderErstellung dieserBroschüreimSeptember2018jedochnurweniger als1USDollar.
3.3.2 Beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten
EinMaklerbzw.Händler,derseineVorrätezumbeizulegendenZeitwertabzüglichVeräußerungskostenbewertet,mussdieausWertschwankungenresultierendenÄnderungenimPeriodenergebniserfassen.
Wieobenbeschrieben,könnenWarenmaklerbzw.händlerihreWarenbeständeauchmitdembeizulegendenZeitwertabzüglichderVeräußerungskostenbewerten.Maklerbzw.Händlerkaufenbzw.verkaufenWarenfürandereoderaufeigeneRechnung.WenndieseWarenhauptsächlichmitderAbsichterworbenwerden,siekurzfristigzuverkaufenundeinenGewinnausdenPreisschwankungenoderderMaklerbzw.Händlermargezuerzielen,könnensiealszumbeizulegendenZeitwertabzüglichVeräußerungskostenzubewertendeWarenbeständeklassifiziertwerden.
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KlassifizierungundBewertung
3.4 Vorauszahlungen
EineVorauszahlungisteinVermögenswert,dererfasstwird,wenndasUnternehmenWarenoderDienstleistungenbezahlthat,bevordiesegeliefertbzw.erbrachtwurden.21DaVorauszahlungendenAnsprucheinesUnternehmensaufdenErhaltvonWarenoderDienstleistungenzueinemZeitpunktinderZukunftundnichteinenAnspruchaufdenErhaltvonZahlungsmittelnoderfinanziellenVermögenswertenodereinRechtaufdenHandelmitFinanzinstrumentenzuvorteilhaftenBedingungenbegründen,stellensiekeinefinanziellenVermögenswertedar.WenneinKryptovermögenswertseinenInhaberjedochdazuberechtigt,einenzugrundeliegendenVermögenswert,derjederzeitinZahlungsmittelumgewandeltwerdenkann,zukaufenoderzuverkaufen,könntendieRegelungenfürDerivate(sieheAbschnitt3.2.5)zurAnwendungkommen.
EinKryptovermögenswert,derdemInhabereinenAnspruchaufdiekünftigeLieferungeinerWareeinräumt,istehermiteinemelektronischenGutscheinvergleichbar.FürdieBestimmungderkorrektenBilanzierungsmethodefüreinensolchen„Gutschein“wärendieAbsichtenunddasGeschäftsmodelldesUnternehmensvonBedeutung.PlantdasUnternehmennicht,denKryptovermögenswertimHinblickaufdieLieferungderzugrundeliegendenWareweiterzuhalten,wäreeineBilanzierungalsVorauszahlunggenerellnichtangemessenunddasUnternehmenkönntedieRege lungenfürimmaterielleVermögenswerte(sieheAbschnitt3.5)heranziehen.
Bewertung DieIFRSenthaltennursehrwenigeVorschrifteninBezugaufdieBilanzierungvonVorauszahlungen.InderPraxiswerdenVorauszahlungenhäufigzuihrenAnschaffungskostenangesetztundmüsseneinerWertminderungsprüfunggemäßIAS36Wertmin-derung von Vermögenswerten unterzogen werden.
AngesichtsderfehlendenRegelungenindenIFRSmüssenUnternehmeneineeigeneRechnungslegungsmethodeentwickelnunddiesestetiginallenBerichtsperiodenaufalleähnlichePostenanwenden (siehe Abschnitt 3.6).
Unsere SichtweiseWenndieeinzigeMöglichkeit,denwirtschaftlichenNutzenauseinemKryptovermögenswertzuziehen,darinbesteht, dieanschließendeLieferungoderErbringungderzugrundeliegendenWarenbzw.Dienstleistungenzuakzeptieren,könntederVermögenswertvonseinemInhaberalsVorauszahlungerfasstwerden.WennderInhaberdesKryptovermögenswertsdenwirtschaftlichenNutzenjedochaucherzielenkönnte,indemermitdembetreffendenVermögenswerthandelt,sollteerseinGeschäftsmodellbeurteilen.SolltedasUnternehmenmitdemKryptovermögenswertHandeltreibenwollen,wäreesgrundsätzlichnichtangemessen,denVermögenswert als Vorauszahlung zu bilanzieren.
AuszugausdemKonzernabschluss2017 der DigitalX Limited20
Anhang zum Konzernabschluss [Auszug]
2. Zusammenfassung wesentlicher Rechnungs-legungsmethoden (Auszug)
2.13 Bitcoin-Bestände (Auszug) BitcoinisteinOnlineBezahlsystemaufOpenSourceSoftware Basis,beidemZahlungenineinemöffentlichenHauptbuch(public ledger) unter Verwendung einer eigenen Recheneinheit,demBitcoin,verwaltetwerden.UnserKonzernisteinMaklerbzw.HändlervonBitcoins,dawirdiesehauptsächlichmitderAbsichterwerben,siekurzfristigwiederzuverkaufenundeinenGewinnausdenPreisschwankungenoderderMakler bzw.Händlermargezuerzielen.DerKonzernbewertetdieBitcoin BeständezuderenbeizulegendemZeitwertabzüglichVeräußerungskosten.ÄnderungendiesesBetragswerdeninderBerichtsperiode,indersieeintreten,imPeriodenergebniserfasst.DieBitcoinswerdenausgebucht,sobaldderKonzern imWesentlichenallemitdemEigentumverbundenenRisikenundChancenübertragenhat.
21SieheIAS38.70.
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3KlassifizierungundBewertung
3.5 Immaterielle Vermögenswerte
GemäßderinIAS38enthaltenenDefinitionisteinVermögenswert„eineRessource,dieaufgrundvonEreignissenderVergangenheitvoneinemUnternehmenbeherrschtwirdundvondererwartetwird,dassdemUnternehmendurchsiekünftigerwirtschaftlicherNutzenzufließt“.ImmaterielleVermögenswerte stelleneinenBestandteildieserGruppedarundwerdendesWeiterenals„einidentifizierbarer,nichtmonetärerVermögenswertohnephysischeSubstanz“definiert.22
MonetäreVermögenswertesindentwederimBestandbefindlicheGeldmitteloderVermögenswerte,fürdiedasUnternehmeneinenfestenoderbestimmbarenGeldbetragerhält.EinKryptovermögenswert,dernichtdieDefinitioneinesZahlungsmittelsodereinesFinanzinstrumentserfüllt,wirdimAllgemeinenalsnichtmonetärer Vermögenswert betrachtet.
22SieheIAS38.8–Definitionen.23SieheIAS38.BC5.24SieheIAS38.16.
3.5.1DefinitioneinesimmateriellenVermögenswertsNachAnsichtdesIASBweisenimmaterielleVermögenswertediefolgendenwesentlichenMerkmaleauf:►• SiewerdenvondemUnternehmenbeherrscht.►• DemUnternehmenwirddurchsieeinkünftigerwirtschaftlicherNutzenzufließen.
►• SiehabenkeinephysischeSubstanz.►• Siesindidentifizierbar.
EinPosten,derdieseMerkmaleaufweist,wirdinjedemFallalsimmateriellerVermögenswertklassifiziert,unabhängigdavon,warumdasUnternehmendenVermögenswerthält.23
Beherrschung: „Beherrschung“bezeichnetdieFähigkeiteinesUnternehmens,sichdenkünftigenwirtschaftlichenNutzenausderzugrundeliegendenRessourcezuverschaffenundgleichzeitigdenZugriffDritteraufdiesenNutzenzubeschränken.DieBeherrschungberuhtinderRegelaufRechtsansprüchen.UnabhängigdavonliegtjedochlautIAS38eineBeherrschungeindeutigauchdannvor,wenndasUnternehmendieVerfügungsgewaltüberdenZugriffaufdenwirtschaftlichenNutzenaufandereWeiseausübenkann.ExistierenkeinederartigenRechtsansprüche,könnennachIAS38TauschtransaktionenfürähnlichenichtvertragsgebundenePostenalsNachweisdafürdienen,dassdasUnternehmendennochinderLageist,dieVerfügungsgewaltüberdenerwartetenkünftigenwirtschaftlichenNutzenaus zuüben.24
Künftiger wirtschaftlicher Nutzen:ZahlreicheKryptovermögenswertesehenkeinenvertraglichenAnspruchaufeinenwirtschaftlichenNutzenvor.DieserdürftevielmehrdurchdenzukünftigenVerkaufderKryptovermögenswerteaneinenvertragswilligenKäuferoderdurchTauschdesKryptovermögenswertsgegenWarenoderDienstleistungenerzieltwerden.
23EY Oktober 2018 Im Fokus: Bilanzierung von Kryptovermögenswerten |
KlassifizierungundBewertung
Keine physische Substanz:DaessichbeiKryptovermögenswertenumeinedigitaleAbbildungvonWertenhandelt,habensienaturgemäßkeinephysischeSubstanz.
Identifizierbar:UmdasKriteriumderIdentifizierbarkeitzuerfüllen,musseinimmateriellerVermögenswertseparierbarsein (d.h.,seinInhabermussihngetrenntverkaufenoderübertragenkönnen)oderausvertraglichenoderanderengesetzlichenRechtenentstehen.DadiemeistenKryptovermögenswerte freianeinenvertragswilligenKäuferübertragenwerdenkönnen,würdensieimAllgemeinenalsseparierbareingestuftwerden.DiesgiltgleichermaßenfürKryptovermögenswerte,dieausvertraglichen Rechten entstehen.
Unsere SichtweiseKryptovermögenswerteerfüllengenerelldierelativweitgefassteDefinitioneinesimmateriellenVermögenswerts,dasieidentifizierbarsind,keinephysischeSubstanzhaben, vomInhaberbeherrschtwerdenunddiesemderkünftigewirtschaftlicheNutzenzufließt.
3.5.2 Anwendungsbereich von IAS 38
Immaterielle Vermögenswerte sind in ÜbereinstimmungmitIAS38zubilanzieren,essei denn,siefallenindenAnwendungsbereicheinesanderenStandards.
ImmaterielleVermögenswertesindnachIAS38zubilanzieren, esseidenn,siefallenindenAnwendungsbereicheinesanderenStandards(z.B.z.B.Kryptovermögenswerte,diederDefinitioneinesfinanziellenVermögenswertsgemäßIAS32entsprechen,oderKryptovermögenswerte,diegemäßIAS2imRahmender
gewöhnlichenGeschäftstätigkeitzumVerkaufgehaltenwerden).FürdieBilanzierungvonKryptovermögenswerten,dienichtindenAnwendungsbereichvonIAS38fallen,verweisenwiraufdieAbschnitte3.1bis3.4.
NachIAS38kanneinAusschlussausdemAnwendungsbereichdesStandardsvorliegen,wennbestimmteAktivitätenoderGeschäftsvorfällesospeziellsind,dasssiezuRechnungslegungsfragenführen,diegegebenenfallsaufeineandereArtundWeisezubehandelnsind.LautdemStandardgiltseinAnwendungsbereichnichtimHinblickaufdieBilanzierungderAusgabenfürdieErschließungoderdieFörderungunddenAbbauvonErdöl,ErdgasundBodenschätzeninderrohstoffgewinnendenIndustrieundaufdieBilanzierungvonVersicherungsverträgen.
InderRegelisteinsolcherAusschlussjedochaufdieFörde rungvonRohstoffenundVersicherungsverträgebeschränkt.InErmangelungweitererdiesbezüglicherRegelungenderStandardsetzersolltenInhabervonKryptovermögenswertendahernichtautomatischdavonausgehen,dasssichdiesespeziellenAusschlussregelungenauchaufKryptovermögenswertebeziehen.
3.5.3 Ansatzkriterien ImmaterielleVermögenswertewerdennurdannerfasst,wennhinreichendwahrscheinlichist,dassdemUnternehmeneinkünftigerwirtschaftlicherNutzenerwächstunddieKostenverlässlichbestimmtwerdenkönnen.GesonderterworbeneimmaterielleVermögenswertewerdennormalerweiseerfasst,dadieZahlungdesAnschaffungspreiseslautIAS38dieErwartungwiderspiegelt,dassdemUnternehmeneinkünftigerwirtschaftlicherNutzenzufließenwird.FolglichrechneteinUnternehmenimmermiteinemkünftigenwirtschaftlichenNutzenausdiesenimmateriellenVermögenswerten,selbstwenneshinsichtlichdessenZeitpunktoderHöheunsicherist.
3.5.4 Erstmalige Bewertung Immaterielle Vermögenswerte werden bei ihrem Zugang mit ihrenAnschaffungsoderHerstellungskostenbewertet.
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3KlassifizierungundBewertung
DieAnschaffungskostenvonKryptovermögenswertenumfassenüblicherweisedenErwerbspreis(ggf.nachAbzugvonRabatten,BoniundSkonti)unddiedazugehörigenTransaktionskosten,dieGebührenfürdieBlockchainVerarbeitungeinschließenkönnen.WirdeinimmateriellerVermögenswertimTauschgegeneinenanderennichtmonetärenVermögenswerterworben,werdendieAnschaffungskostenzumbeizulegendenZeitwertbewertet,esseidenn,demTauschgeschäftfehltesanwirtschaftlicherSubstanz oder weder der beizulegende Zeitwert des erworbenen Vermögenswerts noch der des hingegebenen Vermögenswerts istverlässlichbewertbar.InsolchenFällensinddieAnschaffungskostendesimmateriellenVermögenswertszumBuchwertdes hingegebenen Vermögenswerts zu bewerten.
3.5.5 Vorschriften für die Folgebewertung IAS38siehtfürdieFolgebewertungdiebeidennachstehendgenanntenBilanzierungsmethodenvor,dievomUnternehmenwahlweiseaufjedeGruppevonimmateriellenVermögenswertenangewendetwerdenkönnen:►• Anschaffungskostenmodell►• Neubewertungsmodell(vorbehaltlichderErfüllungderinAbschnitt3.5.5.2genanntenKriterien)
EinUnternehmen,dasunterschiedlicheArtenvonKryptovermögenswertenhält,mussbeurteilen,obdieseverschiedeneGruppenimmateriellerVermögenswertedarstellen,dadieRechteundderwirtschaftlicheGehaltunterschiedlicherKryptovermögenswertestarkvoneinanderabweichenkönnen.
3.5.5.1 Anschaffungskostenmodell GemäßderinIAS38beschriebenenAnschaffungskostenmethodehatdieFolgebewertungzuAnschaffungskostenabzüglichAbschreibungenundWertminderungsaufwendungenzuerfolgen.
Nutzungsdauer und Abschreibungen ZahlreicheKryptovermögenswertewieBitcoinshabenkeinAblaufdatumundesscheintkeinevorhersehbareBegrenzungderPeriodezugeben,indersiemiteinervertragswilligenGegenparteigegenZahlungsmitteloderandereWarenoderDienstleistungengetauschtwerdenkönnen.
IhreInhaberwerdendaherprüfenmüssen,obeseinevorhersehbareBegrenzungderPeriodegibt,inwelcherderbetreffendeKryptovermögenswertvoraussichtlichNettoCashflowsfürdasUnternehmenerzeugenwird.Gibteskeinesolchevorherseh bareBegrenzung,könntedavonausgegangenwerden,dassderKryptovermögenswerteineunbegrenzte25Nutzungsdauerhat. IndiesemFallmüsstekeineAbschreibungvorgenommenwerden.ImmaterielleVermögenswertemitunbegrenzterNutzungsdauermüssenjedochmindestenseinmaljährlichundwannimmereseinenAnhaltspunktdafürgibt,dassderimmaterielleVermögenswertwertgemindertseinkönnte,aufeineWertminderunghinüberprüftwerden.
WenneinevorhersehbareBegrenzungderPeriode,inwelcherderKryptovermögenswertvoraussichtlichNettoCashflowsfürdenInhabererzeugenwird,existiert,istdieNutzungsdauerzuschätzenunddieAnschaffungskostenfürdenKryptovermögenswertabzüglichdesRestwertssindplanmäßigüberdieseNutzungsdauerabzuschreiben.DesWeiterenfindendieVorschriftenvonIAS36Anwendung,wonacheinWerthaltigkeitstestdurchzuführenist,wennentsprechendeAnhaltspunktefüreineWertminderung vorliegen.
GemäßIAS38istesnichtzulässig,denbeizulegenden Zeitwert eines immateriellen VermögenswertsaufindirekteWeisezubemessen.SofernkeinPreisderStufe1verfügbarist,mussderInhaberdieAnschaffungskostenmethodeaufdievonihmgehaltenenKryptovermögenswerteanwenden.
25NichtzuverwechselnmitdemBegriff„endlos“(infinite;IAS38.91).
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KlassifizierungundBewertung
Wertminderung und Wertaufholungen WenndieÜberprüfungergibt,dasseinimmateriellerVermögenswertinseinemWertgemindertist,mussseinInhaberdenBuchwertaufdenerzielbarenBetragabschreibenunddenAbschreibungsbetragimPeriodenergebniserfassen.
IndenFolgeperiodenmussderInhaberdannbeurteilen,obAnhaltspunktedafürvorliegen,dassdieWertminderungnichtlängerbesteht(oderderWertminderungsaufwandsichverrin gerthat).IstdiesderFall,istdererzielbareBetragzuermitteln.NachIAS36istesdemInhabergestattet,eineWertaufholung zuerfassen,sofernderaktualisierteBuchwertnichtdiehistorischenAnschaffungskostendesVermögenswertsabzüglichderAbschreibungen,dieerfasstwordenwären,wennzuvorkeinWertminderungsaufwanderfasstwordenwäre,übersteigt.
3.5.5.2 Neubewertungsmodell EinUnternehmenkanndasNeubewertungsmodellnurdannanwenden,wennderbeizulegendeZeitwertunterBezugnahmeaufeinenaktivenMarktermitteltwerdenkann.IFRS13Bemes-sung des beizulegenden ZeitwertsdefiniertdiesenalseinenMarkt,aufdemGeschäftsvorfällemitdemVermögenswertoderderSchuldmitausreichenderHäufigkeitundausreichendemVolumenauftreten,sodassfortwährendPreisinformationenzurVerfügungstehen.
IAS38enthältkeineRegelung,dieesgestattet,denbeizule gendenZeitwerteinesimmateriellenVermögenswertsindirektzubestimmen,26z.B.anhandvonBewertungsverfahrenundFinanzmodellen,wiesiezurSchätzungdesbeizulegendenZeitwertsvonimRahmeneinesUnternehmenszusammenschlusseserworbenen immateriellen Vermögenswerten verwendet werden.DaherwirdderInhaberdieAnschaffungskostenmethodeaufdiegehaltenenKryptovermögenswerteanwendenmüssen,wennkeinbeobachtbarerPreis(d.h.einPreisderStufe1gemäßIFRS13)aufeinemaktivenMarktfüridentischeVermögenswerteexistiert.
26SieheIAS38.75undIAS38.81–82.
Unsere SichtweiseBeiderBeurteilung,obeinaktiverMarktfüreinenKryptovermögenswertexistiert,mussdessenInhaberprüfen,obdiebeobachtbarenTransaktioneneinenwirtschaftlichenGehaltaufweisen.BeizahlreichenanKryptobörsenabgeschlossenen GeschäftenhandeltessichumnichtzahlungswirksameTransaktionen,beidenenlediglichKryptovermögenswertegegeneinander getauscht werden und der Inhaber möglicherweise Problemehat,seinenKryptovermögenswertinZahlungsmittel umzuwandeln.
26 | EY Oktober 2018 Im Fokus: Bilanzierung von Kryptovermögenswerten
3KlassifizierungundBewertung
NachdemNeubewertungsmodellsindimmaterielleVermögenswertezuihremzumNeubewertungszeitpunktfestgestellten beizulegendenZeitwertabzüglichspätererAbschreibungenundWertminderungsaufwendungenzubewerten.
DerNettoanstiegdesbeizulegendenZeitwertsüberdieerstmaligenAnschaffungsoderHerstellungskostendesimmateriellenVermögenswertswirdüberdassonstigeErgebnisinderNeubewertungsrücklageerfasst.EineNettoverringerungunterdieAnschaffungsoderHerstellungskostenwirdinderGewinnundVerlustrechnungerfasst.ZwarkanndiekumulativeNeubewertungsrücklagebeiAusbuchungdirektindieGewinnrücklagenumgegliedertwerden(beiNutzungdesVermögenswertsmöglicherweisedurchUmgliederungderzusätzlichenAbschreibungaufdenneubewertetenBetragindieGewinnrücklagen),laut IAS38.87istesjedochnichtgestattet,dieNeubewertungsrücklageüberdieGewinnundVerlustrechnungumzugliedern.
3.6 Anwendung einer eigenen Rechnungslegungsmethode
WennsicheinStandardexplizitaufeinenGeschäftsvorfalloderaufsonstigeEreignisseoderBedingungenbezieht,soistgemäßIAS8dieRechnungslegungsmethodefürdenentsprechendenPostenzuermitteln,indemdieserStandardunterBerücksichtigungallerrelevantenAnwendungsleitliniendesIASBangewandtwird.27WurdeeinKryptovermögenswertbeispielsweiseinÜbereinstimmungmitIAS38alsimmateriellerVermögenswerteingestuft,mussseinInhaberihnauchgemäßIAS38bilanzieren.InsolchenFällenwäreesgenerellnichtzulässig,aufeinenanderenStandardwiez.B.IAS40oderdieRegelungenfürFinanzinstrumenteinIFRS9zurückzugreifen.
InErmangelungeinesStandards,dersichexplizitaufeinenGeschäftsvorfall,einEreignisoderbestimmteBedingungenbezieht,kanndasUnternehmenanhandderinIAS8vorgegebenenHierarchieentscheiden,welcheRechnungslegungsmethodezuentwickelnist,umInformationenzuerhalten,die
• ►fürdieBedürfnissederwirtschaftlichenEntscheidungsfindungderAdressatenvonBedeutungsindund
• ►zuverlässigsind,indemSinne,dassderAbschluss• dieVermögens,FinanzundErtragslagesowiedieCashflowsdesUnternehmensdentatsächlichenVerhältnissenentsprechenddarstellt,
• denwirtschaftlichenGehaltvonGeschäftsvorfällenundsonstigenEreignissenundBedingungenwiderspiegeltundnichtnurderenrechtlicheForm,
• neutral,dasheißtfreivonverzerrendenEinflüssen,ist,• vorsichtig ist und • inallenwesentlichenGesichtspunktenvollständigist.28
BeiseinerEntscheidungsfindunghatdasManagementfolgendeQuellen–inabsteigenderReihenfolge–zuberücksichtigen:►
27SieheIAS8.7.28SieheIAS8.10.
27EY Oktober 2018 Im Fokus: Bilanzierung von Kryptovermögenswerten |
KlassifizierungundBewertung
• dieVorschriftenundLeitlinienderIFRS,dieähnlicheundverwandte Fragen behandeln
►• dieimIFRSRahmenkonzeptfürdieFinanzberichterstattungenthaltenenDefinitionen,ErfassungskriterienundBewertungskonzeptefürVermögenswerte,Schulden,ErträgeundAufwendungen29
DasManagementkannaußerdemdiejüngstenVerlautbarungenandererStandardsetzer,dieeinähnlichesRahmenkonzeptzurEntwicklungvonRechnungslegungsmethodeneinsetzen,sowiesonstigeRechnungslegungsverlautbarungenundanerkannteBranchenpraktikenberücksichtigen,sofernsienichtmitdenobengenanntenQuelleninKonfliktstehen.30
29SieheIAS8.11.30SieheIAS8.12.
Unsere SichtweiseSofernkeinandererStandardeinschlägigbzw.anwendbaristundeinUnternehmenfürKryptovermögenswerteseineeigeneRechnungslegungsmethodegemäßderIAS8Hierarchieentwickelt,mussesprüfen,obdieIFRSLeitlinienfürähnlicheundverwandteSachverhalteunddiedazugehörigenDefinitionenundErfassungskriterienimRahmenkonzeptdazuführenwürden,dassdiebetreffendenKryptovermögenswertenichtalsVermögenswerteerfasstwerdenkönnen.IndiesemFallsinddieAnschaffungskostenfürdenKryptovermögenswertzuihremEntstehungszeitpunktaufwandswirksamzuerfassen.
29EY Oktober 2018 Im Fokus: Bilanzierung von Kryptovermögenswerten |
FürdievondenInhabernvonKryptovermögenswertenoffenzulegendenInformationengelten dieAngabevorschriftenderIFRS,dieauchbeiderBilanzierungdieserVermögenswertezurAnwendungkommen.
FürdievondenInhabernvonKryptovermögenswertenoffenzulegendenInformationengeltendieAngabevorschriftenderIFRS,dieauchbeiderBilanzierungdieserVermögenswertezurAnwendungkommen.IndenfolgendenAbschnittenwerdenbestimmteAngabevorschriftenzurKlassifizierungundBewertungsowiedieallgemeinenVorschriftenvonIAS1,diefürdieInhabervonKryptovermögenswertenvonRelevanzseinkönnten,näherbeschrieben.Unsere„InternationalGAAP®“IFRSChecklistefürangabepflichtigeInformationenbietetUnterstützungbeiderAufstellungvonZwischenundJahresabschlüssennachIFRS.EineumfassendeAufzählungderDarstellungsundAngabepflichtennachIFRSfindetsichinderaktuellenAusgabedieserCheckliste,dieaufderInternetseitemitdenIFRSPublikationenvonEYabgerufenwerdenkann.31
DieInhabervonKryptovermögenswertenmüssenbeiderBestimmung,welchefürihrUnternehmenspezifischenAngabenzumachensindundwannBeträgeimAbschlussundimAnhanginaggregierterFormdarzustellensind,nachdemGrundsatzderWesentlichkeitvorgehen.EinUnternehmendarfwichtigeInformationennichtdurchunwichtigeInformationenverschleiernoderwesentlichePostenunterschiedlicherArtoderFunktion zusammenfassen,dadiesdieNachvollziehbarkeitseines Abschlusses beeinträchtigt.32
31DieIFRSAnhangchecklistevonEYistunterhttps://www.ey.com/de/de/issues/ifrs/issues_gl_ifrs_nav_publicationsdeabrufbar.32SieheIAS1.30A.
30 | EY Oktober 2018 Im Fokus: Bilanzierung von Kryptovermögenswerten
4DarstellungundAngaben
4.1 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
SollteeinKryptovermögenswertinderZukunftdieDefinitionvonZahlungsmittelnoderZahlungsmitteläquivalentenerfüllen(sieheAbschnitt3.1),müssteseinInhaberdieDarstellungsundAngabevorschriftenvonIAS7beachtenunddieVeränderungen inderKapitalflussrechnungerfassen.
VeränderungenzwischenPosten,dieZahlungsmittelundZahlungsmitteläquivalentedarstellen,werdennichtinderKapitalflussrechnungerfasst,daessichhierbeiumBestandteiledesLiquiditätsmanagementseinesUnternehmenshandelt,dienichtsmitdessenbetrieblicherTätigkeit,InvestitionsoderFinanzierungstätigkeitzutunhaben.DementsprechendsindVeränderungen zwischen den sonstigen Zahlungsmittelbeständen und dem KryptovermögenswertnichtindenCashflowszuerfassen,wennderKryptovermögenswertalsBestandteilderZahlungsmitteloder Zahlungsmitteläquivalente betrachtet wird.33
ZahlungswirksameTransaktionenimZusammenhangmitKryptovermögenswerten,dienichtalsZahlungsmitteloderZahlungsmitteläquivalenteeingestuftwerden,sindinderKapitalflussrechnungjenachihrerArtjedochalsCashflowsausderbetrieblichenTätigkeit,derInvestitionsoderderFinanzierungstätigkeitdarzustellen.
DerInhabermüsstezudemwesentlichenichtzahlungswirksameTransaktionenoffenlegen,wennerKryptovermögenswerte fürdieBezahlungvonsonstigenWarenoderDienstleistungeneinsetzt.34
4.2 Finanzinstrumente
InhabervonKryptovermögenswerten,welchedieKriterienfüreineEinstufungalsFinanzinstrumenteerfüllen(z.B.finanzielleVermögenswerte,EigenkapitalinstrumenteoderDerivate),werdendieVorschriftenvonIFRS7Finanzinstrumente: Angaben einschließlichderrelevantenAngabevorschriftenzumbeizulegendenZeitwertundzumRisikobeachtenmüssen.
4.3 Vorräte
Unternehmen,dieKryptovermögenswertealsVorräteklassifizieren,müsstenFolgendesangeben:denBuchwertnachKlasse, dieRechnungslegungsmethodedesUnternehmensfürdieBewertungvonVorräten,denwährendderBerichtsperiodealsAufwanderfasstenBetragderVorräte,alleinderGewinnundVerlustrechnungerfasstenWertberichtigungenundWertaufholungenaufdenNettoveräußerungswertsowiedenGrundfür dieWertaufholung.35Warenmaklerbzw.händler,dieKryptovermögenswertealszumbeizulegendenZeitwertabzüglichVeräußerungskostenbewerteteVorrätehalten,müssenzusätz lichzudenallgemeinengemäßIAS2gefordertenInformationenauchdenBuchwertdieserVorräteangeben.Überdiesfindendie inIFRS13enthaltenenAngabevorschriftenfürwiederkehrendeBemessungenzumbeizulegendenZeitwertAnwendung.
4.4 Vorauszahlungen
DerzeitgibtesindenIFRSkeinespeziellenAngabevorschriften fürVorauszahlungen.DieInhabervonKryptovermögenswerten,diealsVorauszahlungenklassifiziertsind,müssendieallgemeinenLeitlinieninIAS1heranziehen,umdenUmfangderAngabenzubestimmen,derunterdenjeweiligenUmständenangemessenist.
4.5 Immaterielle Vermögenswerte
DieInhabervonKryptovermögenswerten,diegemäßIAS38alsimmaterielleVermögenswerteklassifiziertsind,müssenfürjedeGruppefolgendeAngabenmachen:eineÜberleitungsrechnungvomAnfangsaufdenEndbuchwert,dieInformation,obdieVermögenswerteeineunbegrenzteNutzungsdauerhabenund,wennja,warumsiealsunbegrenzteingestuftwurden,sowieeineBeschreibungdereinzelnbetrachtetwesentlichenBeständeanKryptovermögenswerten.36
Unternehmen,dieimmaterielleVermögenswertenachdemNeubewertungsmodellbilanzieren,müssendarüberhinausfolgendeAngaben,untergliedertnachGruppen,machen:denStichtagderNeubewertung,eineÜberleitungsrechnungvomEröffnungsauf
33SieheIAS7.9.34SieheIAS7.43.
35SieheIAS2.3639.36SieheIAS38.118–123.
31EY Oktober 2018 Im Fokus: Bilanzierung von Kryptovermögenswerten |
DarstellungundAngaben
37SieheIAS38.124–125.38SieheIFRS13.9199.39SieheIAS1.55,IAS1.85undIAS1.97.
40SieheIAS1.117–122.41SieheIAS1.18.
denSchlusssaldoderentsprechendenNeubewertungsrücklageunddenBuchwert,derbeiAnwendungdesAnschaffungskostenmodellserfasstwordenwäre.37DadasNeubewertungsmodelleinewiederkehrendeBemessungzumbeizulegendenZeitwerterfordert,kommenauchdierelevantenAngabevorschriftenvonIFRS13zurAnwendung.38
4.6 Zusätzliche allgemeine Angaben
NebendenAngabepflichtendesbeiderKlassifizierungundBewertungangewandtenStandardshabendieInhabervonKrypto vermögenswertenauchdieallgemeinenVorschriftenvonIAS1zuberücksichtigen.SomüssendiejeweiligenInhaberzusätzlicheAngabenmachen,wenndiegemäßdenrelevantenIFRSgefordertenspezifischenInformationenfürAbschlussadressatennichtausreichendsind,umdieAuswirkungenderKryptovermögenswerteaufdieVermögens,FinanzundErtragslagedesUnternehmens zu verstehen.39
NachIAS1.29sindwesentlicheSaldenvonKryptovermögenswertenbeispielsweisegetrenntinderBilanzundwesentlicheGewinneoderVerlusteausTransaktionenmitdiesenVermögenswertenoderNeubewertungensolcherVermögenswertegetrenntinderGesamtergebnisrechnungdarzustellen.
AufgrunddereinzigartigenMerkmaleundEigenschaftenvonKryptovermögenswertenmussihrInhaberdiebeiderBilanzierungderunterschiedlichenGruppenvonKryptovermögenswer tenangewandtenRechnungslegungsmethodenundgetroffenenwesentlichenErmessensentscheidungenangeben.40
AndereAngaben,diefürdieBeurteilungderAuswirkungen vonKryptovermögenswertenaufdieVermögens,FinanzundErtragslageeinesUnternehmenshilfreichseinkönnten,umfas seneineBeschreibungunddieMengederverschiedenengehaltenenKryptovermögenswerte,derenhistorischeVolatilität sowiedenGrund,warumdasUnternehmendieseKryptovermögenswerteinseinemBestandhält.
WichtigistindiesemZusammenhang,dasseinUnternehmendieAnwendung unangemessener Rechnungslegungsmethoden nicht
durchentsprechendeAngabenausgleichenkann.EinUnternehmenkönntedieerfolgswirksameBewertungeinesimmateriellenVermögenswertszumbeizulegendenZeitwertbeispielsweisenichtdadurchrechtfertigen,dassesangibt,dassessichdabeiumdievonihmangewandteRechnungslegungsmethodehandelt,unddiesdurchzusätzlicheAngabenundErläuterungenunter mauert.41
Unsere SichtweiseDieInhabervonKryptovermögenswertenmüssenbeiderOffenlegunghinreichenddetaillierterquantitativerund qualitativerAngabenErmessenausüben,umAbschlussadressatenindieLagezuversetzen,dieAuswirkungendiesergehaltenenVermögenswerteaufihreVermögens,FinanzundErtragslageundaufihreCashflowszuverstehen.
33EY Oktober 2018 Im Fokus: Bilanzierung von Kryptovermögenswerten |
VerschiedeneStandardsetzerbeobachtendieEntwicklungvonKryptovermögenswertenunddiediesbezüglichvonihrenInhabern angewandten Rechnungslegungsmethoden. Während einige vonihnennochdamitbefasstsind,RecherchenzurBilanzie rungvonKryptovermögenswertendurchzuführen,habenanderebereitsihrenStandpunktdazudargelegt,welcheIFRSRechnungslegungsmethodenihrerAnsichtnachangemessensind.SohatdasStandardsetzungsgremiuminJapanbeispielsweiseverbindlicheLeitlinienfürdieBilanzierungvonKryptovermögenswertennachjapanischenRechnungslegungsstandardsveröffentlicht.ImfolgendenAbschnittsollendieAktivitäteneinigerdieserStandardsetzernäherbeschriebenwerden.
International Accounting Standards Board (IASB oder „das Board“)
DasBoardhatbeschlossen,dieEntwicklung einesStandardszuInvestitionenzumaktuellenZeitpunktnochnichtaufseineArbeitsagenda zu nehmen.
DasAccountingStandardsAdvisoryForum(ASAF)desIASB berietimDezember2016überdasThema„Digitalwährungen“.GrundlagehierfürwareinvomAustralianAccountingStandardsBoard(AASB)erstelltesDiskussionspapier.DiesesunterstreichtdieNotwendigkeitderEntwicklungvonStandards,diedenEinsatzvondigitalenWährungenregeln.InseinemPapiermachtdasAASBdeutlich,dassdieKlassifizierungsmöglichkeitenfürdigitaleWährungenderzeitaufVorräteundimmaterielleVermögenswertebeschränktsind.AußerdemdürftenDigitalwährungen gemäßdengeltendenIFRSBestimmungennichterfolgswirksamzum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (ausgenommen hiervonsinddieWarenbeständevonWarenmaklernbzw.händlern).DieseMethodewürdeausSichtdesAASBjedochdierelevantestenundverlässlichstenInformationenliefern.42EinigeMitarbeiterdesASAFsprachensichdafüraus,dasProblemdererfolgswirksamenBewertungbestimmterimmaterieller
42 Digital currency – A case for standard setting activity,WebsitedesAustralianAccountingStandardsBoard, https://www.aasb.gov.au/admin/file/content102/c3/AASB_ASAF_DigitalCurrency.pdf,Stand2.Oktober2018.
43 Summary note of the Accounting Standards Advisory Forum meeting,Dezember2016,WebsitederIFRSFoundation, www.ifrs.org//media/feature/meetings/2016/december/asaf/asafsummarydec2016.pdf,Stand2.Oktober2018.
44 Summary note of the Accounting Standards Advisory Forum meeting,April2018,WebsitederIFRSFoundation, www.ifrs.org//media/feature/meetings/2018/april/asaf/asafsummaryapril2018.pdf,Stand2.Oktober2018.
45 IASB Update,Juli2018,WebsitederIFRSFoundation,www.ifrs.org/newsandevents/updates/iasbupdates/july2018,Stand2.Oktober2018.46 Staff Paper IFRS® Interpretations Committee meeting September 2018, Agenda ref 4A,WebsitederIFRSFoundation,
https://www.ifrs.org//media/feature/meetings/2018/september/ifric/ap04a.pdf,Stand30.09.2018.
Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert im Rahmen eines breiterangelegtenProjektszubehandeln.Eswurdeallerdingsvorgeschlagen,dassdasIASBzunächstdieweitereEntwicklungdigitalerWährungenbeobachtensoll,bevorderSachverhaltaufdieDiskussionsagendagenommenwird.43
AufseinerSitzungimJanuar2018erörtertedasIASBeinigeTransaktionen,diebestimmteArtenvonWaren,digitaleWährungenundEmissionszertifikateumfassten,dieesmöglicherweise in seine Recherchen einbeziehen wird. Insbesondere wurde zur Sprachegebracht,dassdieseTransaktioneninderRegelPostenenthalten,diefürAnlagezweckegehaltenoderähnlichwieZahlungsmittelverwendetwerden.DasBoardwirdzueinemspäterenZeitpunktentscheiden,obfüreinigeoderalledieserTransaktioneneineigenesForschungsprojektaufgesetztwerdensoll.
ImApril2018berietdasASAFunteranderemüberdiezunehmendeVerwendungdigitalerWährungenindenimASAF vertretenenLändernundunterbreitetedemIASBVorschläge zumöglichenStandardsetzungsprojekten.44
ImJuli2018batdasBoarddasIFRSInterpretationsCommittee(IFRICIC)zuprüfen,wieUnternehmen,dieihrenAbschlussnachIFRSerstellen,diebestehendenIFRSVorschriftenaufdieBilanzierungvonICOsundBeständevonKryptowährungen anwendenkönnten.45DarüberhinausbeschlossdasBoard,dieEntwicklungeinesStandardszuInvestitionenzumaktuellen ZeitpunktnochnichtaufseineArbeitsagendazunehmen.ImSeptember2018hatdasIFRSICsowohldieBilanzierungvonKryptowährungenalsauchmöglicheAnsätzefürStandardsetzungsaktivitätendiskutiert.
DerMitarbeiterstabdesIFRSICvertratindemzurDiskussion gestelltenAgendaPaper46dieMeinung,dasseinUnternehmenBeständeanKryptowährungennichtalsZahlungsmitteloder einenanderenfinanziellenVermögenswertbilanziert,daKryptowährungenderzeitwederdieMerkmalevonZahlungsmittelnaufweisennochdieDefinitioneinesfinanziellenVermögenswertsdesIAS32erfüllen.
34 | EY Oktober 2018 Im Fokus: Bilanzierung von Kryptovermögenswerten
5AnsätzeverschiedenerStandardsetzer
47Staff Paper IFRS® Interpretations Committee meeting September 2018, Agenda ref 4B,Tz.37,WebsitederIFRSFoundation, https://www.ifrs.org//media/feature/meetings/2018/september/ifric/ap04b.pdf,Stand30.09.2018.
48AudioAufzeichnungdesIFRS®InterpretationsCommitteemeetingSeptember2018,WebsitederIFRsFoundation, https://www.ifrs.org/newsandevents/calendar/2018/september/ifrsinterpretationscommittee/,Stand30.09.2018.
49 Report of the FASB Chairman October 1, 2017 through December 31, 2017,WebsitedesFinancialAccountingStandardsBoard, www.fasb.org/cs/ContentServer?c=Document_C&cid=1176170111727&d=&pagename=FASB%2FDocument_C%2FDocumentPage,Stand2.Oktober2018.
50 Report of the FASB Chairman January 1, 2018 through March 31, 2018,WebsitedesFinancialAccountingStandardsBoard, www.fasb.org/cs/ContentServer?c=Document_C&cid=1176170639783&d=&pagename=FASB%2FDocument_C%2FDocumentPage,Stand2Oktober2018.
51 Cryptocurrencies,WebsitevonFinancialReporting&AssuranceStandardsCanada, http://www.frascanada.ca/internationalfinancialreportingstandards/ifrsdiscussiongroup/searchpastmeetingtopics/item85451.pdf,Stand2Oktober2018.
52 About the Practical Solution on the Accounting for Virtual Currencies under the Payment Services Act,WebsitedesAccountingStandardsBoardofJapan, https://www.asb.or.jp/en/wpcontent/uploads/20180315_2_e.pdf,Stand2Oktober2018.
WenneinUnternehmenKryptowährungenzumVerkaufimRahmendergewöhnlichenGeschäftstätigkeithält,gehtderMitarbeiterstabdavonaus,dassdiesederDefinitionvonVorrätenentsprechenundsomitIAS2anzuwendenist.DesWeiterenvertratderMitarbeiterstabdieAnsicht,dassKryptowährungender DefinitioneinesimmateriellenVermögenswertesentsprechenundeinUnternehmenIAS38anwendet,umdieseKryptowährungenzubilanzieren,fallsesnichtIAS2anwendet.
EineAnalysederderzeitigenBilanzierungspraxisfürKryptowährungen,diederMitarbeiterstabinErgänzungzuderobendargestelltentechnischenAnalyseebenfallsdurchgeführthatte,zeigtjedoch,dassdieMehrheitderUnternehmeninderStichprobeihreBeständeanKryptowährungenergebniswirksamzumbeizulegenden Zeitwert bilanziert.47EinTeilderUnternehmenhält dabeiIAS39oderIFRS9füranwendbar,einandererTeilwendetdieinIAS8vorgegebeneHierarchiezurEntwicklungeinereigenenRechnungslegungsmethodeanundnimmtdabeiBezugaufIAS39oderIFRS9.
DievomMitarbeiterstabpräsentierteAnalysezurbilanziellenEinordnungvonKryptowährungenwurdevomIFRSICkontroversdiskutiert,wobeiinsbesondereaufdieFolgebewertungbeieinerKlassifizierungalsimmateriellerVermögenswerteingegangenwurde.AlsmöglicheLösungwurdeeineÄnderungvonIAS38zurDiskussiongestellt,beiderKryptowährungenausdrücklichvomAnwendungsbereichdesIAS38ausgenommenwerdenkönnten,umsiedannindenAnwendungsbereicheinesanderenStandards,z.B.IFRS9oderIAS40,aufzunehmen.48
Esbleibtabzuwarten,wannundwiedasIASBaufdieDiskussionsergebnissedesIFRSICreagiert.
Financial Accounting Standards Board (FASB) ImviertenQuartal201749undimerstenQuartal201850führtederMitarbeiterstabdesUSamerikanischenFASBRecherchenzurBlockchainTechnologieundzuKryptowährungendurch.
Accounting Standards Board (AcSB) ImJanuar2018erörtertedieIFRSDiskussionsgruppedeskanadischenAcSBdieAnwendbarkeitverschiedenerBilanzierungsmodellefürKryptowährungen.51DieMitgliederderGruppekamenüberein,dasseineKryptowährungeinenVermögenswertgemäßderimRahmenkonzeptvorgegebenenDefinitiondarstellenkann.SievertretendieAuffassung,dasseinUnternehmenzuerstdieBedingungendervonihmgehaltenenKryptowährungprüfensollte,umzubestimmen,obsieindenAnwendungsbereicheinesgeltendenIFRSfällt,bevoresdieHierarchiezuRechnungslegungsmethodeninIAS8anwendet.
NachAnsichteinigerMitgliederderGruppescheintIAS38dabeiamehestengeeignet,daderStandarddieBilanzierungvonVermögenswertenohnephysischeSubstanzregelt.AllerdingskritisierteneinigeMitglieder,dassdasdurchdieAnwendungder NeubewertungsmethodefürimmaterielleVermögenswerteerzielteRechnungslegungsergebniskeinenützlichenInformationenfürAbschlussadressatenliefere,wieesbeieinererfolgswirksamenBewertungzumbeizulegendenZeitwertderFallsei.DesWeite renwurdeangemerkt,dassinFällen,indenenessichbeidemUnternehmenumeinenWarenmaklerbzw.händlervonKryptowährungenhandle,dieVorgehensweisenachIAS2praktikabelseinkönnte,dadieseeineBewertungzumbeizulegendenZeitwertabzüglichVeräußerungskostengestatte.
35EY Oktober 2018 Im Fokus: Bilanzierung von Kryptovermögenswerten |
AnsätzeverschiedenerStandardsetzer
Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) ImMärz2018hatdasASBJeineneigenenRechnungslegungsstandardfürvirtuelleWährungenveröffentlicht.52DerStandardregeltdieBilanzierungvirtuellerWährungen,dieunterdieDefinitiondesPaymentServicesActfallen.AusgenommendavonsindWährungen,diedasUnternehmen(einschließlichdessenMutterundTochtergesellschaftensowiedessenverbundenerUnternehmen) selbst erstellt hat.
DanachsindvirtuelleWährungenaneinemaktivenMarkt,dievoneinemUnternehmenineigenemNamengehaltenwerden,zumMarktwertzubewertenundÄnderungeninderGewinnundVerlustrechnungzuerfassen.SofernkeinaktiverMarktverfüg barist,sinddievirtuellenWährungenzumniedrigerenWertausAnschaffungskostenundgeschätztemVeräußerungswertanzusetzen.WertberichtigungenaufdengeschätztenVeräußerungswertsinderfolgswirksamzuerfassen,eineanschließendeWertaufholungistjedochnichtmöglich.
VirtuelleWährungen,dievoneinemHändlerimNamenseinerKundengehaltenwerden,sindzunächstzuihremMarktwert zusammenmiteinerentsprechendenVerbindlichkeitingleicherHöheanzusetzen.DieFolgebewertungdieservirtuellenVermögenswerteerfolgtnachdenselbenVorschriften,diedasUnternehmenaufdieinseinemeigenenNamengehaltenenVermögenswerteanwendet.DerHändlerhatdiedazugehörigeVerbindlichkeitinderFolgeweiterhinmiteinemBetraginHöhedesVermögenswertszubewerten.AufdieseWeiseentsteht beiWertänderungenderimNamenderKundengehaltenenvirtuellenWährungenwedereinGewinnnocheinVerlust.
Nächste SchritteDasichdieEntwicklungvonKryptovermögenswertennoch ineinemfrühenStadiumbefindet,solltenderenInhaberdieAktivitätenderStandardsetzerweiterhinaufmerksamverfolgenunddievondenAufsichtsbehördenveröffentlichtenLeitlinienheranziehen,umsicherzustellen,dasssiefürdieBilanzierungvonKryptovermögenswerteneinesachgerechteAbbildunggemäßIFRSvornehmen.
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InErgänzungzudenindieserPublikationdargestelltenÜberlegungenzurIFRSBilanzierunghabensichdeutscheUnternehmenfürdieBilanzierungvonKryptovermögenswertenauchmitderBilanzierungnachHGBauseinanderzusetzen.DabeibeschäftigtsichdiebisdatoerschieneneLiteraturüberwiegendmitKryptowährungen.53Fürdiesewird–ebensowienachIFRS–verneint,dasshierfüreinAusweisalsKassenbestandoderGuthabenbeiKreditinstituteninfragekommenkann.
SoferndiejeweiligeKryptowährungselbstständigbewertbarundverkehrsfähigist,wirdeineBilanzierungalsimmateriellerVermögensgegenstandalssachgerechterachtet.JenachAbsichtdesUnternehmensstellenerworbeneEinheitenanKryptowährungen (erworbene) immaterielle Vermögensgegenstände des AnlageoderUmlaufvermögensdar.ImFallvonUmlaufvermögenkommteinAusweisindensonstigenVermögensgegenständeninBetracht.Die(Zugangs)Bewertungerfolgtzuden AnschaffungskostenfürdieerworbenenWährungseinheitenbzw.nachdenfürTauschvorgängeentwickeltenBilanzierungsgrundsätzen.EntsprechenddemgewähltenAusweissinddasgemildertebzw.dasstrengeNiederstwertprinzipzubeachten.DiefürdenTauschentwickeltenBilanzierungsgrundsätzesinddannanzuwenden,wennbeispielsweiseeinUnternehmenundeinKunde fürdievomUnternehmenerbrachteLeistungdieausschließlicheMöglichkeitderBezahlungineinerKryptowährungvereinbarthaben.DiesergibtsichausderfehlendenEigenschaftvonKryptowährungenals(gesetzliches)Zahlungsmittel.SomitentsprichtdiezwischendenParteiengetroffeneVereinbarungdereinesTauschsbzw.einestauschähnlichenVorgangs,dadieGegenleistungnichtineinerGeldzahlung,sondernineinemGegenstandbesteht.EinProduktbzw.eineDienstleistungwirddurchdasUnternehmenandenKundengegenErhalteinesimmateriellenVermögensgegenstands(Kryptowährung)geliefertbzw.erbracht.
DieAnwendungderTauschgrundsätzekönntemitzunehmenderAkzeptanzvonKryptowährungenalsZahlungsmittelzueinerÜberbetonungsonstigerPosteninderBilanzundderGewinnundVerlustrechnungführen.IndiesemZusammenhangist jedochzubeachten,dassgem.§265Abs.5Satz2HGBdasHinzufügenneuerBilanzpostenzulässigist,wennihrInhaltnichtvoneinemvorgeschriebenenPostengedecktwird.Somitkönntenbestimmte,weitestgehendanerkannteundhochliquideKryptowährungenineinemgesondertenBilanzpostenausgewiesenwerden.
53VergleichehierzubeispielhaftGerlach/Oser,Ausgewählte Aspekte zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Kryptowährungen, DerBetriebNr.26(29.06.2018),S.1541–1547.
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40 EY Juli 2018 Im Fokus: der neue Standard zur Umsatzrealisierung || EY Juli 2018 Im Fokus: der neue Standard zur Umsatzrealisierung
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