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TEEK – Themen Bauen und Wohnen

Immobilien BremenAbteilung Strategie und Entwicklung Bau

Bauliche Zugänglichkeit öffentlicher Gebäude (Sondervermögen Immobilien und Technik)

10. Januar 2013

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Gliederung

• 1. gesetzliche Grundlagen Bau und Nutzer• - 1.1. Gleichstellungsgesetz• - 1.2. bundesweit geltende DIN-Normen• - 1.3. Landesbauordnung LBO, Richtlinien• - 1.4. Standards im Sondervermögen Immobilien und Technik• und neuer Leitfaden (Entwurf)• - 1.5. fachliche Nutzervorgaben (bspw. Inklusion)

• 2. Beispiele• • 3. Ausblick

Bauliche Zugänglichkeit öff. Gebäude

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1. Gesetzliche Grundlagen Bau

§ 4 Barrierefreiheit:Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, … , wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

§5 Geltungsbereich:Dieses Gesetz gilt für die Behörden des Landes Bremen und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven, …., als Träger öffentlicher Gewalt. Sie sollen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel …. insbesondere geeignete Maßnahmen zur Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit, soweit diese … noch nicht gewährleistet ist, ergreifen …

§8 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr:(1) Neubauten sowie große Um- und Erweiterungsbauten der in §5 genannten Stellen sollen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden. Von diesen Anforderungen kann abgewichen werden, … wenn die Anforderungen … nur mit unverhältnismäßig en Mehraufwand erfüllt werden können.

1.1. Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz

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1.2. DIN-Vorschriften als allgemein anerkannte Regeln der Technikin Bremen als Technische Baubestimmung eingeführt:-DIN 18024 T.2: Barrierefreies Bauen, öffentlich zugängliche Gebäude

Veröffentlicht, in Bremen noch nicht eingeführt:-DIN 18040 T.1: Barrierefreies Bauen, Planungsgrundlagen, öffentlich

zugängliche Gebäude-DIN 18041: Hörsamkeit in kleinen und mittelgroßen Räumen (Akustik)-DIN 32975: Gestaltung visueller Information im öffentlichen Raum zur

barrierefreien Nutzung (Kontraste)

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DIN 18040 T1 ersetzt DIN 18024 T.2

Aus dem Vorwort:„ … berücksichtigt dabei insbesondere die Bedürfnisse von Menschen mit

Sehbehinderung, Blindheit, Hörbehinderung (…) oder motorischen Einschränkungen sowie Personen, die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen. Auch für andere Personengruppen wie z.B. groß- und kleinwüchsige Personen, Personen mit kognitiven Einschränkungen, ältere Menschen, Kinder sowie Personen mit Kinderwagen oder Gepäck, führen einige dieser Anforderungen zu einer Nutzungserleichterung.“

Grundsätzlich neu sind die sensorischen Anforderungen (visuell, akustisch,taktil) sowie die Formulierung von Schutzzielen.

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1.3. Bremische Landesbauordnung LBO§50 Barrierefreies Bauen:

(2) „Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen besucherverkehr dienenden teilen von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können.“

-nicht abschließende Aufzählung …(3) „Für bauliche Anlagen, die überwiegend …. von behinderten

Menschen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern genutzt … werden, wie …. gilt Abs. 2 für die gesamte Anlage.“

(4) ~ mind. 1 barrierefreier Toilettenraum(5) ~ Ausnahmen bei unverhältnismäßigen Mehraufwand

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Richtlinie zur barrierefreien Gestaltung baulicher Anlagen des öff. Verkehrsraums, … (Amtsblatt)1.Gültigkeitsbereich-Bauliche Anlagen, die nicht im Anwendungsbereich der LBO liegen (genehmigungsfrei, Bestand), aber gemäß Gleichstellungsgesetz barrierefrei zu gestalten sind-auch ohne gesetzliche Verpflichtung bei Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen nach Möglichkeit beseitigen oder entschärfen

1.1.Ausnahmeregelungen-Unverhältnismäßig hoher Aufwand, soweit wie möglich, angemessene Alternative

1.2.Beteiligung bei der VorhabenplanungLandesbehindertenbeauftragter, dieser beteiligt die Verbände

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1.4. Baustandards – öffentlicher HochbauZiffer 002052: Berücksichtigung der gesetzlichen Ziele zur Herstellung vonBarrierefreiheit bei Neu-, um-, und Erweiterungsbauten, Instandsetzungen, Sanierungen

Nach §3 der LBO sollen bei der Instandhaltung und Änderung baulicher Anlagen die Belange Behinderter berücksichtigt werden.

-Neu-, große Um- und Erweiterungsbauten DIN 18024. Das sind solche mit Gesamtkosten von > 1 Mio Euro.-sonstige Umbaumaßnahmen, insbesondere in Verbindung mit Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen: Klärung der Barrierefreiheit im Sinne des BremBGG mit Landesbehindertenbeauftragten (Einzelfalllösung)

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Leitfaden zur Barrierefreiheit – ENTWURF -Neu- und große Umbauten gem. LBO, Nutzerauftrag: DIN 18024 T.2

-Umbauten: ist nur der umzubauende Bereich zu betrachten?-Sanierung, Bauunterhalt: gem. LBO ohne Verpflichtung, aber Amtsblatt? -Was ist unverhältnismäßiger Aufwand?-regelhafte Standards statt Einzelfallentscheidung

Der Leitfaden liegt mittlerweile im Entwurf zwischen Immobilien Bremen und der Fachaufsicht Senatorin für Finanzen vor. Nach der Abstimmung mit anderen Ressorts und dem Landesbehindertenbeauftragten wird er in die regelhaften Baustandards für den öffentlichen Hochbau aufgenommen werden.

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Leitfaden zur Barrierefreiheit – ENTWURF

Leitidee auch bei Sanierungen ist die barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit des wesentlichen Gebäudekerns.

Was heißt das für zu sanierende Gebäude, bspw:

-öffentlich zugängliche Bereiche in Schulen sollen barrierefrei sein (Aula, Schulsekretariat, mind. 1 WC-Anlage)

-mindestens 1 Fachraum einer Fachrichtung soll barrierefrei sein-barrierefreier Zugänglichkeit von Turnhallen und mind. einer

Sanitäranlage

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Leitfaden zur Barrierefreiheit – ENTWURF

Was heißt das für zu sanierende Gebäudeteile, bspw:

-Zugänge: möglichst über Rampen, Verzicht auf technische Lösungen wie bspw. Hublifte

-Haupteingangstüren und Windfänge: möglichst Automatikschiebetüren mit Sensoren, oder Schlagtaster

-WC-Anlagen: mindestens 1 WC-Anlage ist barrierefrei nutzbar und zugänglich zu gestalten

-Büro-, Klassenraumtüren: bei Austausch der gesamten Tür einschl. Zarge ist in zugänglichen Bereichen die Barrierefreiheit (Breite) herzustellen

-Rauchschutztüren: Bei Austausch oder Neubau in zugänglichen Bereichen in ausreichender Breite und mit im Brandfall gesteuerten Türschließern

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1.5. Nutzervorgaben - Auszug-Schulgesetz: Förderzentren, kooperative Beschulung, Inklusion

-Beirätegesetz:Barrierefreiheit von Sitzungsorten

-Landesrahmenprogramm Frühförderung:Schwerpunkteinrichtungen, u.a. KiTas

-ArbeitsstättenrichtlinieÖffentlicher Dienst als Arbeitgeber

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2. Beispiele – Auszüge aus PressemitteilungenVolkshaus

Der neue Aufzug gewährleistet den barrierefreien Zugang in alle Geschosse des Volkshauses, das zudem einen behindertengerechten Zugang direkt von den Behindertenparkplätzen Auf dem Kamp erhielt. … Zum umfangreichen Sanierungsprogramm gehörte unter anderem auch der Einbau neuer WC‘s sowie von zwei Behinderten-WC‘s, jeweils getrennt nach Mitarbeitern und Besuchern.

GR Alfred-Faust-Straße

Eigens installierte Wand-Paneele sorgen für eine erheblich verbesserte Akustik in den Klassenräumen.

Förderzentrum Georg-Droste-Schule (ehem. Gete)

Neben dem orange-weißen Farbsystem, das auch in den Treppenhäusern umgesetzt wurde, soll das neue Beleuchtungssystem dazu beitragen, dass sich die rund 70 sehbehinderten und blinden Kinder und Jugendlichen künftig noch sicherer in ihrer Schule bewegen können. Dazu gehören neben der variablen Regelung der Lichtquellen und –stärken unter anderem eine Lichtpräsenzsteuerung in Fluren und WC‘s.

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Grundschule Ausgburger Straße

Im Zuge der Baumaßnahmen gelang es zudem, einen barrierefreien Zugang von der Augsburger Straße zur Mensa und zum Schulhof anzulegen. Dafür wurden die an dieser Stelle bisher vorhandenen Stufen entfernt. Auch dies stellt für die Findorffer Grundschule, deren Förderklassen von mehreren Rollstuhlfahrern besucht wird, eine deutliche Verbesserung dar.

Schulzentrum Butjadinger Straße – Mehrzweckhalle

Hallendecke und –wände werden schallabsorbierend ausgestattet, um die Nachhallzeit möglichst zu senken.Bei der Planung wurde auf eine barrierefreie Nutzung des gesamten Gebäudekomplexes geachtet. Zu den Maßnahmen gehören ein schwellenloser Zugang in die Hallen, behindertengerechte Pkw-Stellplätze sowie barrierefrei erreichbare Umkleide und Duschräume. Zudem wird ein separater Duschraum behindertengerecht ausgestattet.

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Justizzentrum Am Wall

-alle Bereiche für Rollstuhlfahrer erreichbar (keine Stufen, kraftbetätigte Türen, behindertengerechte Fahrstühle)-behindertengerechtes WC-Induktionsschleifen im Service-Point (Auskunft) und zwei Sitzungssälen-Braille-Beschriftung des taktilen Grundrissplans im Eingangsbereichen, der Beschilderung und der Handläufe im Treppenhaus-taktiles Leitsystem, Richtungsänderung mit Klangplatten-Fahrstuhlnutzung mit taktiler und akustischer Unterstützung

Justizvollzugsanstalt

Im Zuge der Modernisierung der JVA wurden 4 Zellen den Bedürfnissen behinderter Gefangener entsprechend ausgestattet. Der Neubau des Verwaltungsgebäudes ist für Rollstuhlfahrer zugänglich. Ferner wird dort ein Behinderten-WC erstellt worden.

Ortsämter

OA Hemelingen, OA Neustadt, OA Vegesack, …

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3. Ausblick• Kurzfristig:

Einführung des Leitfadens für zu sanierende Gebäude als Standard für den öffentlichen Hochbau im SV I+T

• Mittel- und langfristige Diskussion:

Die Herstellung von Barrierefreiheit im umfassenden Sinne ist nur eine von vielen Anforderungen an Gebäude (Denkmalpflege, Klimawandel, Lärmschutz, Herstellungs- und Betriebskosten, Sozialverträglichkeit etc.pp.), die sich z.T. widersprechen können. Hier müssen jedes Mal von neuen wieder tragfähige Kompromisse gefunden werden.

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!