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Internationaler Controller Verein e.V. Facharbeitskreis IFRS und Controlling Impulspapier Drei-Spalten-Bilanz Ein Diskussionspapier

Impulspapier drei spalten-bilanz

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Page 1: Impulspapier drei spalten-bilanz

Internationaler Controller Verein e.V. Facharbeitskreis IFRS und Controlling

Impulspapier Drei-Spalten-Bilanz

Ein Diskussionspapier

Page 2: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 2

Impressum

Dieses Impulspapier ist das Ergebnis der Arbeit des Facharbeitskreises IFRS

und Controlling. Es repräsentiert ausschließlich die Meinung des Facharbeits-

kreises und stellt nicht die Position des Vereins dar.

Ansprechpartner: Andreas Krimpmann, Leiter des Facharbeitskreises E-Mail: [email protected]

Facharbeitskreis IFRS und Controlling Internationaler Controller Verein eV (ICV), Leutstettener Straße 2, D-82116 Gauting Tel. +49-(0)89-89 31 34-20, Fax +49-(0)89-89 31 34-31 E-Mail: [email protected], Internet: http://www.controllerverein.com/

Page 3: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 3

Vorwort

Das vorliegende Impulspapier ist das Ergebnis einer mehrjährigen Arbeit des Fachar-

beitskreises zum Themenkomplex der Aufbereitung und Darstellung von Jahresabschlüs-

sen, insbesondere der vom Controlling erforderlichen Zuarbeiten. Sein Ursprung hat das

Impulspapier zum einen in den Veröffentlichungen des IASB, speziell in den Diskussions-

papieren zum Financial Statement Presentation Project und die sich für die Controller er-

gebenden Auswirkungen. Zum anderen ist die seit Langem zu verzeichnende Tendenz

der Veränderung der Rechnungslegung von der historischen Dokumentationsfunktion hin

zur Bilanzierung künftiger Sachverhalte in das Impulspapier eingeflossen.

Das in diesem Impulspapier vorgestellte Konzept einer neuen Darstellung von Jahresab-

schlüssen nimmt die derzeit diskutierten Tendenzen der Rechnungslegung auf. Die sich

aus den neuen Rechnungslegungsvorschriften ergebende Verwässerung und abnehmen-

de Aussagekraft von Jahresabschlüssen bezüglich der einzelnen Rechnungsziele soll

durch die Schaffung einer besseren Transparenz begegnet werden, ohne in die zugrunde-

liegenden Rechnungslegungsvorschriften eingreifen zu müssen. Damit lässt sich das

Konzept aufgrund der neutralen Darstellung eines Jahresabschlusses auf alle Rech-

nungslegungssysteme – sei es das HGB, die IFRS, US-GAAP – anwenden. Des Weiteren

bietet das Konzept die Möglichkeit der Darstellung weiterführender Informationen, sei es

die Überleitung zwischen Rechnungslegungssystemen oder die Darstellung von Erfolgs-

potenzialen des Unternehmens.

Dieses Impulspapier soll einen Diskussionsbeitrag zur künftigen Darstellung von Jahres-

abschlüssen leisten, indem wertvolle Anregungen für die Ausgestaltung eines künftigen,

finalen Konzepts gegeben werden. Insofern richtet sich dieses Impulspapier an die Wis-

senschaft, an Standardsetter und alle von der Rechnungslegung betroffenem Parteien.

Der Facharbeitskreis wünscht sich eine rege Diskussion zu dem hier beschriebenen Kon-

zept. Ich lade Sie daher ein, mit dem Facharbeitskreis IFRS und Controlling in eine Dis-

kussion über eine transparente Darstellung von Jahresabschlüssen zu treten.

Andreas Krimpmann

Leiter Facharbeitskreis IFRS und Controlling

Page 4: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 4

Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis .................................................................................................... 7

1 Ausgangsprämissen, historische Entwicklung und Kritikpunkte der derzeitigen

Rechnungslegung ............................................................................................................ 8

1.1 Ausgangsprämissen ............................................................................................. 8

1.2 Historische Entwicklung ...................................................................................... 10

1.3 Thesen zu Kritikpunkten der derzeitigen Rechnungslegung ............................... 12

1.3.1 Zweckpluralismus ......................................................................................... 12

1.3.2 Trennung von internem und externem Rechnungswesen ............................ 19

1.3.3 Stimmigkeit (Kohärenz) der Rechnungslegung für ihre Nutzer ..................... 21

1.3.4 Aggregationsgrad der Jahresabschlussinstrumente ..................................... 23

2 Bislang diskutierte Vorschläge zur Mehr-Spalten-Darstellung ........................... 24

2.1 Grundsachverhalte .............................................................................................. 24

2.2 Vorsichtige und glaubwürdigste Gewinnermittlung, A. Moxter, 1962 .................. 24

2.3 Mehr-Spalten-Bilanz, W. Ballwieser, 1982 .......................................................... 25

2.4 Zwei-Spalten-Bilanz, T. Siegel, 1997 .................................................................. 26

2.5 Zwei-Spalten-Bilanz, D. Ordelheide 1997 ........................................................... 26

2.6 Bandbreitendarstellung, B. Pellens, R. U. Fülbier und J. Gassen, 1997 ............. 27

2.7 Reporting Comprehensive Income, IASB und ASB 2001 - 2003 ........................ 28

2.7.1 Grundkonzept ............................................................................................... 28

2.7.2 Vertikale Gliederung des Statement of Comprehensive Income .................. 30

2.7.3 Horizontale Gliederung des Statement of Comprehensive Incomes ............ 31

2.7.4 Kritische Würdigung ..................................................................................... 32

2.8 Zwei-Spalten-Rechnungslegung, I. M. Schmidt 2007 ......................................... 36

Page 5: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 5

2.9 Financial Statement Presentation, IASB und FASB seit 2003 ............................ 36

2.9.1 Grundlegendes ............................................................................................. 36

2.9.2 Darstellung des Abschlusses gemäß Diskussionspapier, IASB 2008 .......... 38

2.9.2.1 Gliederung gemäß der drei Leitprinzipien .............................................. 38

2.9.2.2 Erstes Leitprinzip: Cohesiveness objective ............................................ 38

2.9.2.3 Zweites Leitprinzip: Disaggregation objective ........................................ 39

2.9.2.4 Drittes Leitprinzip: Liquidity and financial flexibility objective ................. 42

2.9.3 Darstellung gemäß Staff Draft of Exposure Draft, IASB 2010 ...................... 43

2.9.4 Darstellung des Other Comprehensive Income, IASB 2011 ......................... 45

2.9.5 Kritische Würdigung ..................................................................................... 47

2.10 Mehrspaltenbilanz, M. Gros 2010 ....................................................................... 49

3 Konzept der Mehrspaltendarstellung des ICV ...................................................... 51

3.1 Vision .................................................................................................................. 51

3.2 Formelle Aspekte der Drei-Spalten-Bilanz .......................................................... 53

3.2.1 Spalte Liquidität ............................................................................................ 55

3.2.2 Spalte Ausschüttung ..................................................................................... 55

3.2.3 Spalte Information (darzustellender Jahresabschluss) ................................. 56

3.2.4 Spalte Eigene Normen ................................................................................. 56

3.3 Materielle Aspekte .............................................................................................. 57

3.3.1 Abgrenzung von Liquiditäts- und Ausschüttungsspalte ................................ 57

3.3.2 Abgrenzung von Ausschüttungs- und Informationsspalte (Abschluss) ......... 60

3.3.3 Abgrenzung von Liquiditäts-, Ausschüttungs- und Informationsspalte (Abschluss) ................................................................................................................ 62

3.4 Konzernspezifika ................................................................................................. 64

3.4.1 Theoretische Vorüberlegungen .................................................................... 64

3.4.2 Rechnungslegungsanpassungen ................................................................. 66

Page 6: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 6

3.4.3 HB-II Anpassungen ...................................................................................... 66

3.4.4 HB-III Anpassungen ..................................................................................... 68

3.4.5 Konsolidierung .............................................................................................. 68

4 Beispielanwendung: Anwendungsherausforderungen, Nutzen .......................... 72

4.1 Grundsachverhalte der Beispielanwendung ........................................................ 72

4.2 Darstellung der Drei-Spalten-Bilanz .................................................................... 73

4.3 Besonderheiten der Liquiditätsspaltenermittlung ................................................ 78

4.4 Ausgestaltungsvarianten der Drei-Spalten-Bilanz ............................................... 82

5 Zusammenfassung, Umsetzungschancen, Ausblick ........................................... 85

Literaturverzeichnis ....................................................................................................... 88

Über den Facharbeitskreis ............................................................................................ 93

Page 7: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 7

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Mehr-Spalten-Bilanz nach Moxter ............................................................................................. 25

Abbildung 2: Mehr-Spalten-Bilanz zur Erfüllung verschiedener Informationsziele nach Ballwieser .............. 25

Abbildung 3: Zwei-Spalten-Bilanz nach Siegel ............................................................................................... 26

Abbildung 4: IFRS-GuV nach dem Reporting Comprehensive Income, in Anlehnung an Kirsch (2008), S.

268 .................................................................................................................................................................. 29

Abbildung 5: Grundstruktur des Financial Statement Presentation, in Anlehnung an IASB (2008), S. 5 ...... 39

Abbildung 6: Beispielhafte Überleitung von der Gesamtergebnisrechnung zur Kapitalflussrechnung .......... 41

Abbildung 7: Unterteilung der Komponenten des OCI gemäß den Neuerungen des IAS 1 .......................... 47

Abbildung 8: Vorschlag für eine künftigen Rechnungslegungskonzeption, in Anlehnung an Gros (2010), S.

203 .................................................................................................................................................................. 50

Abbildung 9: Vision einer Mehr-Spalten-Bilanz .............................................................................................. 53

Abbildung 10: Grundkonzept der Drei-Spalten-Bilanz (Idealbild, prinzipienorientierte Darstellung) .............. 54

Abbildung 11: Beispiel für Positionsbewertungen im Kontext von Verkäufen ................................................ 58

Abbildung 12: Beispiel für Positionsbewertungen im Kontext von Herstellungsvorgängen ........................... 59

Abbildung 13: Beispiel für Positionsbewertungen im Kontext von selbst geschaffenen immateriellen

Vermögensgegenständen des AV .................................................................................................................. 61

Abbildung 14: Beispiel für Bewertungen im Kontext von selbst erstellten Vermögensgegenständen ........... 62

Abbildung 15: Spaltenweise Überführung der Einzelabschlüsse zum Konzernabschluss ............................ 65

Abbildung 16: Anpassung der Bewertung aufgrund von anderen Abschreibungsregeln............................... 67

Abbildung 17: Beispiel für eine Spaltenkonsolidierung bei konzerninternen Liefergeschäften ...................... 69

Abbildung 18: Beispiel für eine Kreuzkonsolidierung bei der Schuldenkonsolidierung.................................. 70

Abbildung 19: Kurzdarstellung der Bilanz und des Eigenkapitalspiegels in drei Spalten für die Jahre 2010-

2012 ................................................................................................................................................................ 75

Abbildung 20: Kurzdarstellung der GuV und der Kapitalflussrechnung in drei Spalten für die Jahre 2010-

2012 ................................................................................................................................................................ 76

Abbildung 21: Entwicklung von Cashflow sowie Jahresergebnis (Ausschüttung und Information) für die

Jahre 2007-2014............................................................................................................................................. 78

Abbildung 22: Kapitalflussrechnung / GuV für die Jahre 2010 / 2011............................................................ 83

Abbildung 23: Alternativdarstellung Vorjahreswerte Variante 1 ..................................................................... 84

Abbildung 24: Alternativdarstellung Vorjahreswerte Variante 2 ..................................................................... 84

Abbildung 25: Alternativdarstellung Vorjahreswerte Variante 3 ..................................................................... 84

Page 8: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 8

1 Ausgangsprämissen, historische Entwicklung und

Kritikpunkte der derzeitigen Rechnungslegung

1.1 Ausgangsprämissen

Rechnungslegung ist kein Selbstzweck. Ihr Ziel ist die transparente und nachvollziehbare

Darstellung der ertrags-, vermögens- und finanzbezogenen Lage des Unternehmens. Ei-

nem sachverständigen Dritten soll es möglich werden, mit vertretbarem Aufwand ein zu-

treffendes Bild vom aktuellen Zustand sowie den Chancen und Risiken der Rechnungs-

einheit in Bezug auf die betrachtete Rechnungsperiode zu gewinnen.

Jede Rechnungslegung ist notwendigerweise mit Ungenauigkeiten verbunden, da sie

durch Aggregation vieler einzelner Buchungen von Geschäftsvorfällen entsteht, die auf

vielfältige Weise miteinander verbunden werden können. Außerdem sind die dokumentier-

ten Buchungen nur eine Quelle der Rechnungslegung. Abgrenzungen und Bewertungen

kommen hinzu, die zu mehr oder weniger großen Abweichungen zwischen den Werten

der erfassten Eingangs- und Ausgangsrechnungen und den in der Rechnungslegung aus-

gewiesenen Werten führen. Darüber hinaus gibt es wirtschaftlich relevante Vorfälle, die

nicht im Rechnungswesen mithilfe von Buchungen erfasst werden; dazu zählen vor allem

immaterielle Leistungen, erarbeitete Beziehungen bspw. zu Kunden, Lieferanten oder In-

vestoren sowie vielfältige Arten von Risiken.

Zu den inhärenten Ungenauigkeiten kommen verschiedene, mit der Rechnungslegung

verbundene Intentionen, aus denen sich widersprüchliche Anforderungen ergeben; z.B.:

Wahrung der Ausschüttungsfunktion

Dieser Anspruch erfordert eine möglichst realistische und zugleich vorsichtige Abbil-

dung des tatsächlich verfügbaren Eigenkapitals, um die nachhaltige Entwicklung des

Unternehmens und den Schutz der Gläubiger nicht durch überzogene Ausschüttungen

zu gefährden. Das gilt analog auch für Gratifikationen und Boni, die in ihrem Volumen

direkt oder indirekt auf den ausgewiesenen Gewinn bzw. das Eigenkapital bezogen

werden.

Page 9: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 9

Stärkung der Informationsfunktion

Dieser Anspruch erfordert eine begründete Darstellung der Potenziale des Unterneh-

mens, zukünftige Zahlungszuflüsse zu generieren, damit vor allem Investoren fundierte

Entscheidungen über den alternativen Einsatz ihres Geldes treffen können. Hier geht

es weniger um den Ausweis des tatsächlich verfügbaren als um die Einschätzung der

zukünftig erwarteten Entwicklung des Eigenkapitals (im Vergleich zu alternativen Anla-

gemöglichkeiten). Es wird oft darauf verwiesen, dass andere Interessengruppen ein

ähnliches Informationsbedürfnis wie die Investoren haben. Da aber die Informations-

funktion in erster Linie auf die Verwertung des investierten Kapitals ausgerichtet ist, gilt

dieses „breite“ Bedürfnis nur in stark eingeschränktem Maße – die anderen haben ihr

intellektuelles Kapital investiert, über dessen Verwertung gerade nicht informiert wird.

Beitrag zur Führungsaufgabe der Zielsetzung, Planung und Steuerung (Controlling)

Dieser Anspruch erfordert eine klare Strukturierung der Verantwortung der beteiligten

Personen für die von ihnen erwarteten Leistungen und die korrespondierenden Kosten.

Dazu sind kalkulatorische Elemente erforderlich, um die Abgrenzung der Verantwor-

tungsbereiche und Ansprüche an die Leistungserstellung formulieren zu können.

All das eröffnet den Akteuren große Ermessenspielräume, die durch entsprechende Re-

geln eingeschränkt, aber nicht aufgehoben werden können. Das aus der Rechnungsle-

gung entstehende Abbild kann daher – ungeachtet aller Bemühungen um Klarheit und

Vergleichbarkeit durch eindeutige Interpretation der Wahlrechts- bzw. Ermessensaus-

übung – immer nur ein Kompromiss, eine Annäherung an das „wahre Bild“ sein. Dabei

muss zusätzlich beachtet werden, dass aufgrund der wachsenden Internationalität wirt-

schaftlicher Beziehungen viele Rechnungsleger mehrere, z.T. divergierende Regelwerke

zu berücksichtigen haben. Dies führt etwa dazu, dass die der Rechnungslegung imma-

nenten Ermessenspielräume bei Tochtergesellschaften international tätiger Konzerne der-

art ausgelegt werden, dass eine weitgehende Harmonisierung mit den Vorgaben des Mut-

terunternehmens erreicht wird. Jede Konzeption zur Weiterentwicklung der gegenwärtigen

Vorschriften muss diese vielschichtigen Ausgangsprämissen beachten und in ihre Lö-

sungsansätze einbeziehen.

Page 10: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 10

Das hier zur Diskussion vorgelegte Impulspapier zielt auf die in Deutschland angewende-

ten Rechnungslegungssysteme ab. Dies sind primär HGB und IFRS sowie im Rahmen

der Maßgeblichkeit auch das Steuerrecht. Dabei geht es um die derzeitige und zukünftige

Ausgestaltung des normierten externen Rechnungswesens, das in Abstufungen auf Daten

und Informationen des internen Rechnungswesens zugreift. Unser Vorschlag, die Drei-

Spalten-Bilanz, soll auf jegliche Rechnungslegungssysteme anwendbar sein und daher

zumindest im Denkansatz allen einführend angerissenen Erfordernissen gerecht werden.

Das Konzept ist primär dazu bestimmt, im Status-Quo die Transparenz der Berichterstat-

tung über den Periodenerfolg zu erhöhen. Es kann aber auch dazu genutzt werden, ein

betriebswirtschaftliches (nicht bilanzrechtliches) Ausschüttungspotenzial zu definieren und

abzugrenzen.

1.2 Historische Entwicklung

Die derzeitige Rechnungslegung ist das Ergebnis einer historischen Entwicklung, deren

Veränderungen sich in vielen Abstufungen und auf Drängen zahlreicher Interessengrup-

pen vollzogen haben. Dabei ist eine erhebliche Zunahme von Gesetzesnormen und -ver-

lautbarungen zu beobachten, die nur zum Teil durch die gestiegene Komplexität der wirt-

schaftlichen Zusammenhänge begründet werden kann.

Ausgangspunkt der Rechnungslegung ist die Tatsache, dass Kaufleute zur Führung des

Geschäftsbetriebes eine Dokumentation über Forderungen, Schulden sowie Periodener-

folge bzw. Deckungsbeiträge und Gewinne benötigen. Mit der zunehmenden Trennung

von Eigentum, Steuerung und Kontrolle insbesondere ab Anfang des 20. Jahrhunderts er-

langte neben der Eigeninformation auch die Rechenschaft gegenüber (Eigen-)Kapitalge-

bern wachsende Bedeutung. Als Instrument um Rechenschaft abzulegen diente der Vor-

läufer dessen, was wir heute unter dem Jahresabschluss verstehen, wobei das Vertrauen

der Eigentümer in die komprimierte Darstellung seines Geschäftsbetriebes eine unabhän-

gige und objektive Prüfung voraussetzt. Über die Eigeninformation und die Rechenschaft

gegenüber Eigenkapitalgebern hinaus richtet sich der Jahresabschluss heutzutage an ein

Konglomerat von Adressaten, dessen konträre Zielvorstellungen es auszubalancieren gilt.

Page 11: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 11

In jüngerer Zeit sind insbesondere die folgenden Einflüsse auf die Entwicklung der Rech-

nungslegung zu konstatieren:

Regulierungsdichte und -frequenz

Die Regelungsdichte im Bereich der Rechnungslegung hat stetig zugenommen, wobei

die Halbwertzeit der neuen Regelungen tendenziell sinkt. Diese Feststellung betrifft so-

wohl die rein nationalen Vorschriften z.B. des Handelsgesetzbuches sowie des Aktien-

rechts und andererseits die Vorgaben der internationalen Rechnungslegung. Partielle

Neuregelungen werden insbesondere als Reaktion auf Bilanzskandale (z.B. Flowtex im

Jahr 2000) sowie Finanz- und Wirtschaftskrisen erlassen, wobei es diesen Neuregelun-

gen aufgrund des Zeitdrucks sowie der politischen Einflussnahme mitunter an einer

konzeptionellen Geschlossenheit mangelt. Beleg hierfür ist die Kodifikation des Wahl-

rechts zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des

Anlagevermögens im Zuge des BilMoG, obgleich die Abschaffung expliziter Wahlrechte

eine wesentliche Zielsetzung war. Weiterer Treiber neuer Vorschriften ist die Harmoni-

sierung der Rechnungslegung in der Europäischen Union (z.B. Vierte und Siebente

EG-Richtlinie). Zusätzlich zur Informationsvermittlung über die Lage des Unternehmens

ist der wachsende Dokumentationsaufwand auch vielfach der Diversifizierung von Haf-

tungsrisiken (KonTraG, Sarbanes-Oxley-Act) geschuldet.

Entwicklung von Rechnungslegungsnormen

Bei der Rechtsfortbildung ist einerseits eine Verlagerung der Entscheidungsgewalt auf

supranationale Verbände und Institutionen wie z.B. die Europäische Union zu erken-

nen, andererseits wird die Weiterentwicklung nicht mehr primär durch den Gesetzgeber

unter Zuhilfenahme der Wissenschaft gewährleistet, sondern zunehmend privatrecht-

lichen Organisationen übertragen. Exemplarisch seien hier auf nationaler Ebene das

DRSC/DSR und auf internationaler Ebene das IASB genannt. Hinsichtlich der Rege-

lungssystematik ist zudem in Teilbereichen eine Abkehr von der Prinzipienorientierung

hin zu einer primär fallbezogenen Rechnungslegung sowie zum Prinzip Form Over

Substance zu konstatieren. Die Zunahme an fallbezogenen Regelungen illustrieren die

Normen zur Ertragsvereinnahmung (wie IAS 11 und 18, SIC 31, IFRIC 12, 13, 15 und

18). Beispiele für die zunehmend formalere Betrachtung bilden die Erklärung zur Erst-

Page 12: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 12

anwendung der IAS/IFRS gemäß IFRS 1.3 sowie die Dokumentationserfordernisse bei

Hedge Accounting („not documented - not done“ gemäß IAS 39.88).

Technisierung des Rechnungswesens

Erst die Fortschritte bei der elektronischen Datenverarbeitung haben es den Rech-

nungslegern möglich gemacht, die ständig neuen und zunehmend komplexeren Anfor-

derungen der Rechnungslegung zu erfüllen. Neben der IT-gestützten Ermittlung der

Rechnungslegungsinformationen (z.B. SAP FI/CO) gewinnt auch die elektronische Pu-

blizität an Bedeutung. Handelsrechtliche Jahresabschlüsse sind bereits seit 2007 beim

elektronischen Handels- und Unternehmensregister einzureichen, wohingegen die

Steuerverwaltung mit der E-Bilanz derzeit noch einen Schritt weiter geht und auch die

Übermittlung von Bilanz und GuV auf Basis einer XBRL-Taxonomie verlangt. Die tech-

nischen Neuerungen bieten auf der einen Seite die Chance, mehr Informationen bei

gleichzeitig geringeren Kosten zu gewinnen und den Adressaten zur Verfügung zu stel-

len, denen sich neue Auswertungsmöglichkeiten eröffnen. Auf der anderen Seite ent-

stehen bei der erstmaligen Implementierung sowie der Umsetzung von laufenden Än-

derungen nicht unerhebliche Kosten für die Rechnungsleger.

1.3 Thesen zu Kritikpunkten der derzeitigen Rechnungslegung

1.3.1 Zweckpluralismus

These:

Der übliche Zweckpluralismus innerhalb der in Deutschland angewendeten Rechnungs-

legungssysteme führt zu einem geringeren Erfüllungsgrad der einzelnen Zwecke. Das ur-

sprüngliche Ziel der Rechnungslegung, einem sachverständigen Dritten innerhalb ange-

messener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unter-

nehmens zu vermitteln (§ 238 Abs. 1 HGB) wird mehr und mehr ausgehebelt. Im strengen

Sinne ist der gesetzliche Anspruch insbesondere seit der Möglichkeit der Vermischung

von Konzernabschlüssen auf Basis der IFRS und der Einzelabschlüsse auf Basis des

HGB nicht mehr gewährleistet.

Page 13: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 13

Begründung:

Wie bereits dargelegt, implizieren die unterschiedlichen Zwecke der Rechnungslegung

einander widersprechende Anforderungen:

Wenn die Ausschüttungsbemessung im Vordergrund steht, spielen Fragen der Ver-

lässlichkeit der Daten und der kaufmännischen Vorsicht eine herausragende Rolle

– eine starke Gewichtung des Realisations- und Imparitätsprinzips ist die logische

Folge. Die Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögenswerte und die Ein-

beziehung kalkulatorischer Elemente, sofern sie nicht zuverlässig abgegrenzt und

ermittelt werden können, sind dann nicht zulässig.

Wenn Informationen für alternative Kapitalanlage-Entscheidungen im Vordergrund

stehen, spielen Fragen der Relevanz der Daten bezüglich der Einschätzung des

Potenzials für zukünftige Zahlungsströme eine herausragende Rolle – Marktbezug

und Zukunftsorientierung sowie theoretisch abgeleitete Bewertungsmethoden er-

langen große Bedeutung. Die Aktivierung immaterieller Werte, sofern sie für die

Entscheidungsfindung relevant sind, ist dann erwünscht. Das gilt ebenso für die

Einbeziehung kalkulatorischer Elemente, sofern sie einen Marktbezug haben bzw.

den theoretischen Bewertungsmethoden immanent sind.

Wenn die Führungsfunktion im Vordergrund steht, spielen Fragen der eindeutigen

Zuordnung der Daten auf verantwortliche Personen eine herausragende Rolle –

Widerspiegelung der Verantwortungs-Strukturen (Kostenstellen) und entsprechen-

de Verknüpfbarkeit von Erlös- und Aufwandskonten (Perioden-Gerechtigkeit) sowie

die kalkulatorische Abgrenzung der Verantwortungsbereiche stehen im Vorder-

grund. Dagegen sind die Zuverlässigkeit und Entscheidungsrelevanz der Daten

aber von sekundärer Bedeutung. Hier spielen nachvollziehbare Dokumentationen

des Zusammenspiels von realisierten Zahlungsströmen (1), periodengerechter Er-

folgsabgrenzung (2) und Einschätzung der Potenziale für zukünftige Zahlungs-

ströme (3) eine wesentliche Rolle.

Schon diese kurze Darstellung deutet an, dass die Prinzipien der dokumentierten Zuver-

lässigkeit realisierter Geschäftsvorfälle einerseits, der auf Potenzialeinschätzungen beru-

henden Entscheidungsrelevanz andererseits sowie der Nutzung kalkulatorischer Ele-

Page 14: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 14

mente als Teil verantwortungsbezogener Unternehmensführung als dritte Komponente

widersprüchlich zueinanderstehen. Die gegenwärtig anzuwendenden Systeme des nor-

mierten externen Rechnungswesens gehen dennoch von der Fiktion einer integrierten

Lösung (als Kompromiss divergierender Interessen) aus.

Das HGB war ursprünglich auf den Gläubigerschutz ausgerichtet und gab der Aus-

schüttungsbemessungsfunktion das eindeutige Primat. Gleichzeitig beruhte die

Rechnungslegung – als nationale Besonderheit – auf dem Konstrukt der „Einheits-

bilanz“, deren Basis das Prinzip der Maßgeblichkeit bildete. Diese klare Ausrich-

tung wurde jedoch in den letzten Jahrzehnten schrittweise aufgegeben.

Auf der einen Seite fanden unter der Fahne der Periodengerechtigkeit viele Wahl-

rechte bezüglich Ansatz, Bewertung und Ausweis Eingang in die Rechnungsle-

gungsvorschriften, die den Prinzipien der Daten-Verlässlichkeit und der Daten-Ver-

gleichbarkeit entgegenstehen. Dazu zählen bspw. die Bestimmung der Gängigkeit

sowie die Wahl der Methoden zur Bewertung von Vorräten, die Bemessung der Ab-

schreibungen von Sachanlagen und Forderungen oder die Anwendung und Bewer-

tung von Rückstellungen und Sonderposten.

Auf der anderen Seite wurde die Prinzipien der Realisierung und Imparität zuguns-

ten entscheidungsrelevanter Informationen eingeschränkt. Das betrifft z.B. die Er-

fassung latenter Steuern, das Wahlrecht zur Aktivierung von Entwicklungsaufwen-

dungen oder die Aktivierung und Abschreibung des Goodwills aus Firmenkäufen.

Die vermutete Relevanz der Informationen steht hier in offenem Widerspruch zur

Verlässlichkeit der verfügbaren Daten. Gleichzeitig wurde insbesondere mit dem

BilMoG das Prinzip der Maßgeblichkeit eingeschränkt, sodass die Einheitsbilanz

faktisch nicht mehr existiert.

Die IFRS entwickelten sich von Anfang an auf den Grundsätzen der angelsächsi-

schen Rechnungslegung mit ihrem Primat der Informationsfunktion und der völligen

Trennung von der Zahlungsbemessungsfunktion der Handels- und Steuerbilanz.

Von diesem Ausgangspunkt haben aber auch die IFRS versucht, einen integrierten

Ansatz zu formulieren. Das Prinzip der Entscheidungsrelevanz wird durch den Ver-

such, eine möglichst hohe Zuverlässigkeit und klare Abgrenzung der Daten zur Si-

Page 15: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 15

cherstellung eines wahren Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie

der Periodengerechtigkeit, systematisch unterlaufen. Das zeigt sich z.B. in der un-

terschiedlichen Behandlung von erworbenen und selbsterstellten immateriellen

Vermögenswerten und den Inkonsequenzen bei der Anwendung des Fair Values,

insbesondere im Zusammenhang mit der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise.

Manchmal soll der Marktvergleich für die Bewertung maßgeblich sein, ein anderes

Mal sind es Planungsannahmen und mathematische Fiktionen, ein drittes Mal die

Anschaffungs- und Herstellungskosten. Auch wenn in den IFRS versucht wird,

„theoretisch klare“ Orientierungen zu geben, kann der Ermessensspielraum, wann

welche Art anzuwenden ist, vom Abschlussersteller in der Praxis weitgehend will-

kürlich definiert werden – je nach Gestaltung und Veränderung der Peer-Groups,

der Einschätzung über die Verfügbarkeit ausreichender Marktdaten, der Nuancen

in den Planungsansätzen oder der Volatilität wesentlicher Bewertungsfaktoren. Das

schränkt nicht nur die Vergleichbarkeit der Abschlüsse sowohl verschiedener Peri-

oden für das betreffende Unternehmen als auch zwischen Unternehmen einer

Branche oder einer ganzen Volkswirtschaft ein, sondern vermindert grundsätzlich

die verfügbare Datenqualität bezüglich ihrer Relevanz für alternative Anlageent-

scheidungen. Im Ergebnis wird daher nicht der wahre Einblick durch die Rech-

nungslegung erhöht, sondern die Willkür des bilanzierenden Managements. Es

liegt weitgehend im Ermessen des Abschlusserstellers, welches Gewicht er den

Prinzipien von Relevanz, Zuverlässigkeit und Periodengerechtigkeit jeweils geben

möchte.

Zur Wahrnehmung der Führungsfunktion existiert in vielen deutschen und österrei-

chischen Unternehmen ein zweiter Rechnungskreis, der als „Betriebsbuchhaltung“

bzw. „internes Rechnungswesen“ in starkem Maße zusätzliche Abgrenzungen und

kalkulatorische Elemente einsetzt. Dadurch entsteht ein weiterer, häufig von HGB

und IFRS abweichender Ergebnisausweis, der mit dem oft verwirrenden Erforder-

nis einer Überleitungsbrücke verbunden ist.

Page 16: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 16

Im angelsächsischen Raum wurde bspw. mit den Regelungen des IFRS 8 (Management

Approach) in analoger Weise versucht, den internen Anforderungen der Zielsetzung, Pla-

nung und Steuerung von Unternehmen gerecht zu werden und ihnen im Rahmen der ex-

ternen Rechnungslegung einen Platz zu geben. Viele Unternehmen haben das genutzt,

um über die Segmentberichterstattung internes und externes Rechnungswesen einerseits

voneinander zu trennen und zugleich miteinander zu integrieren. Das Problem der unter-

schiedlichen Abgrenzungen und kalkulatorischen Elemente wird dadurch allerdings nicht

gelöst und erfordert weiterhin für Dritte nicht ohne weiteres nachvollziehbare Überlei-

tungsrechnungen.

Diese hier nur skizzierten Vermischungen sind letztlich „unbefriedigende Kompromisse“ –

geboren aus dem Bestreben, es jedem recht zu machen (Der Jahresabschluss – ein

Kompromiss divergierender Interessen). Im Ergebnis sind zwar die offenen Wahlrechte

grundsätzlich eingeschränkt worden. Das aber wurde mehr als kompensiert durch die

enorme Ausweitung der Ermessensspielräume. In der Konsequenz sind die Vergleichbar-

keit und damit die eigentlich beabsichtigte Transparenz von Abschlüssen schon seit vielen

Jahren nicht mehr gegeben. Das gilt sowohl für die Entscheidungsfindung bezüglich alter-

nativer Anlagen, für die Ausschüttungsbemessung als auch für das Controlling. Einem

sachverständigen Dritten ist es nicht mehr möglich, allein auf der Basis von Abschlüssen

ein wahres Bild der vermögens- finanz- und ertragsbezogenen Lage eines Unternehmens

zu gewinnen.

Die praktischen Konsequenzen sind vielfältig:

In den letzten Jahren sind die Anforderungen an die Begründung und Erläuterung

der ausgewiesenen Zahlen im Anhang zur Rechnungslegung stark angestiegen.

Die veröffentlichen Daten sprechen demzufolge immer weniger für sich. Es ist aller-

dings eine Illusion, dass ein ausführlicher Anhang notwendigerweise zu mehr und

klarerer Information führt. Im Gegenteil; verbale Erklärungen schaffen weitere Er-

messensspielräume, wenig zu sagen oder die Aussagen der Zahlen weiter zu ver-

schleiern. Das muss nicht so sein und viele Unternehmen mögen die Spielräume

nicht ausfüllen. Aber die Möglichkeit ist gegeben und ihre Nutzung wird leider meist

erst in Bilanzskandalen oder einer Krise offensichtlich.

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Drei-Spalten-Bilanz │ 17

Dementsprechend vermitteln die veröffentlichten Abschlüsse äußerst unzureichen-

de Signale über die versteckten Risiken der Unternehmen. Selbst die Testate der

Wirtschaftsprüfer schaffen kein ausreichendes Vertrauen mehr, da mit dem Bestäti-

gungsvermerk lediglich die Konformität mit oftmals nicht zweckmäßigen Bilanzie-

rungsregeln bescheinigt wird und die wachsenden Ermessenspielräume der Rech-

nungslegung zudem dazu führen, dass die Einschätzung des Wirtschaftsprüfers

mangels eindeutigem Soll-Objekt mit größeren Unsicherheiten behaftet ist. Mit

wachsenden bürokratischen Dokumentationspflichten – s. KonTraG oder Sarba-

nes-Oxley-Act – wird versucht, gegen diesen Trend zu steuern. Der Erfolg ist mä-

ßig und die bleibende Unsicherheit führt immer wieder zu Instabilitäten. Mit der Kri-

se 2008 / 2009 kam ein Teil der verborgenen Risiken an die Oberfläche – vor allem

bei großen Finanzinstituten, aber auch für viele andere Unternehmen. Die Verluste

und Kosten der davon Betroffenen sind enorm. Doch trotz aller Bereinigungen: Die

Unsicherheit ist geblieben. Bis heute können die versteckten Risiken in ihrem wah-

ren Ausmaß nicht annähernd beziffert werden. Es ist an der Zeit, das zu ändern.

Eine andere, aber nicht weniger alarmierende Folge, der nicht mehr ihren Zweck

erfüllenden Rechnungslegung, zeigt sich in den wachsenden Aufwendungen, die

heute für eine Due Diligence im Vorfeld eines Unternehmenskaufs betrieben wer-

den müssen. Das wirft ein grelles Licht auf die Diskrepanz zwischen der Aussage-

kraft veröffentlichter Abschlüsse und der tatsächlichen Lage eines Unternehmens.

Kein vernünftiger Kaufmann würde einen solchen Aufwand treiben, wenn er sich

auf die Rechnungslegung verlassen könnte.

Ein weiteres Indiz dafür, wie stark die Funktionen der Rechnungslegung bereits

eingeschränkt wurden, sind die mitunter hilflos wirkenden Bestrebungen des Ge-

setzgebers bzw. der Standardsetter, zwischen ausschüttungsrelevanten Buchun-

gen und Ausschüttungsverboten zu unterscheiden. Geholfen hat es nicht genug.

Die Praxis z.B. mancher Equity-Fonds, unter Einsatz nur geringen Eigenkapitals

die aufgenommenen Kauf-Schulden auf das übernommene Unternehmen zu über-

tragen und zugleich ein Vielfaches des selbst investierten Kapitals als Gewinn aus-

schütten zu lassen, wird u.a. dadurch begünstigt. Verstärkt werden die damit ver-

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Drei-Spalten-Bilanz │ 18

bundenen Ungleichgewichte, wenn der ausgewiesene Gewinn zu erheblichen Tei-

len noch nicht realisiert ist und die betroffenen Unternehmen Kredite in Anspruch

nehmen müssen, um die buchhalterischen Gewinne ausschütten zu können. Gläu-

bigerschutz, Substanzerhaltung und Nachhaltigkeit werden dadurch systematisch

geschwächt.

Auch die klare und eindeutige Zuordnung von Verantwortung wird durch die Vermi-

schung der Prinzipien eingeschränkt. Das zeigt sich z.B. in der Tendenz zum Aus-

ufern mancher Bonifikationen. Daraus können erhebliche Risiken für die Unter-

nehmen entstehen, sofern ein nicht unwesentlicher Teil der Auszahlungen auf noch

nicht realisierten Geschäften beruht. Eine entsprechende Auslegung des Rele-

vanzprinzips bei gleichzeitiger Zurückdrängung der Prinzipien von Zuverlässigkeit

und Realisation fördert diese Praxis.

Insgesamt zeichnet Horst Albach im Januar 2003 ein desolates Bild:

„So ist ein System entstanden, das in sich konsistent ist: kurzfristige Anstellungsverträge,

Stock-Option-Verträge, Anwendung der US-GAAP, Erstellung der Konzernbilanz auf der

Basis von US-GAAP oder IAS (International Accounting Standards) und der Einzelbilanz

noch nach deutschem Bilanzrecht, Ersatz langfristiger Kreditbeziehungen der Banken mit

ihren Firmenkunden und effizienten Bank-Monitorings durch kurzfristige Geschäfte gegen

Gebühren und Provisionen des Investment-Banking, Verkürzung des Prüfungsmandats

für Wirtschaftsprüfer auf höchstens fünf Jahre, Vertragsabschluss zwischen Wirtschafts-

prüfer und Aufsichtsratsvorsitzendem ohne Einführung einer Redepflicht für den Wirt-

schaftsprüfer und ohne Verbot von Management-Letters, Golden Handshakes für gefeuer-

te Manager im Interesse von Großbanken bzw. für den Bruch der Koalition zwischen Ma-

nagement und Belegschaft im Interesse von Raiders und gesetzliche Beschränkung der

Kapitalmarktkontrolle durch das deutsche Übernahmegesetz. Dies ist ein System, das

nicht die ehrbaren Manager und Mitarbeiter belohnt, sondern eine Einladung an die patho-

logischen Schädiger des Systems darstellt“.1

Heute spricht man von IFRS statt von IAS; ansonsten hat die Aussage generell Bestand.

1 Albach (2003), S. 39

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Drei-Spalten-Bilanz │ 19

1.3.2 Trennung von internem und externem Rechnungswesen

These:

Eine unkoordinierte und intransparente Trennung von internem und externem Rechnungs-

wesen erzeugt bzw. verstärkt die Tendenz zu uneinheitlichen Datenbasen und unter-

schiedlicher Ergebnisdarstellung mit selbst für Experten schwer nachvollziehbaren Über-

leitungsbrücken. Darunter leiden Verständlichkeit und Akzeptanz. Demgegenüber könnte

durch eine offene und nachvollziehbare parallele Darstellung von Ausschüttungs-, Ent-

scheidungs- und Führungsfunktion2 sowohl die Datenqualität als auch Zuverlässigkeit und

Relevanz der bereitgestellten Informationen für Adressaten deutlich erhöht werden. Das

ermöglicht die Nutzung bisher nicht verfügbarer Synergieeffekte.

Begründung:

Das interne Rechnungswesen ist prospektiv und verantwortungsbezogen ausgerichtet. Es

konzentriert sich neben der Liquidität und dem Erfolg auch auf die Erfolgspotenziale. Das

externe Rechnungswesen konzentriert sich – je nach Gewichtung des Prinzips der Ver-

lässlichkeit – eher auf die vergangenen Geschäftsvorfälle und ihre Bewertung hinsichtlich

der verfolgten Intentionen der Rechnungslegung. Die daraus resultierenden Unterschiede

und entsprechend verschiedenen Wirkungen wurden bereits angesprochen. Deshalb kla-

gen viele nicht betriebswirtschaftlich ausgebildete Manager zu Recht über hohe Verständ-

nishürden der dargestellten, voneinander abweichenden Ergebnisse. Selbst detaillierte

Überleitungsbrücken senken die Hürden nicht wesentlich. Manchmal verstärken sie noch

das Unbehagen von Experten getrieben zu werden, die für die von ihnen vorgelegten Da-

ten insofern keine Verantwortung übernehmen, als sie die daraus resultierenden Ent-

scheidungen nicht zu treffen haben. Hinzu kommt zumeist die institutionelle Trennung von

internem und externem Rechnungswesen. Zur Intransparenz gesellt sich dann noch man-

gelhafte Koordination, die aus Kompetenzstreitigkeiten und fehlendem Informationsaus-

tausch resultiert. All das senkt die Akzeptanz bei den Führungskräften und verschwendet

2 Hier geht es vor allem um die schon bei der Erstellung der Kontenstruktur und entsprechend jeder Buchung zu

beachtende

Abgrenzung verantwortungsbezogener Kostenstellen,

konsequente Trennung zwischen Produkt- und Strukturkosten sowie Einbeziehung kalkulatorischer Elemente.

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Drei-Spalten-Bilanz │ 20

deren Kraft zu oft für zeitlich aufwändige Auseinandersetzungen um die „Richtigkeit“ der

verschiedenen Zahlen.

Gleichzeitig werden Controlling-Informationen zunehmend relevant für das externe Rech-

nungswesen – z.B. Planungsansätze für die Bemessung latenter Steuern oder mitlaufen-

de Dokumentationen und Nachkalkulationen für Entwicklungsleistungen, sofern sie akti-

viert werden sollen – und müssen dementsprechend in die externe Berichterstattung inte-

griert werden. Das erfordert eine bessere Koordination zwischen externem und internem

Rechnungswesen sowohl hinsichtlich der Datenstrukturen, der Ansatz- und Bewertungs-

kriterien, der einheitlichen Finanzsprache (Definition der Begriffe) als auch der Kompatibi-

lität von Planungs- und Berichtsstrukturen einerseits und der Strukturen der Darstellung in

der externen Rechnungslegung andererseits.

Wenn gleichzeitig das Ziel verfolgt wird, den verschiedenen Intentionen der Beteiligten

und ihren jeweils unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden, bietet sich eine

mehrspaltige Darstellung geradezu an. Eine solche Struktur ermöglicht das offene, trans-

parente und nachvollziehbare Nebeneinander der unterschiedlichen Zwecke von Liquidi-

tätslageinformationen, Ausschüttungsbemessung und Erfolgslageinformation. Die Emp-

fänger können unmittelbar nachvollziehen, von welchen differenzierten Gesichtspunkten

die verschiedenen Darstellungen ausgehen und entsprechend miteinander kommunizie-

ren. Strenges Realisierungsprinzip und darauf aufbauende Datenzuverlässigkeit in der

einen Spalte werden nicht mehr vermischt mit der Relevanz von Information über die er-

wartete Entwicklung der Zahlungsströme für alternative Anlageentscheidung in der ande-

ren Spalte. Die Dokumentation der verfügbaren Ergebnisse kann direkt in Bezug gesetzt

werden zur Einschätzung der Potenzialentwicklung für zukünftige Erträge. Die Führung

des Unternehmens kann unverfälscht beide Darstellungen der Lage des Unternehmens

nutzen und vergleichen. Darüber hinaus ermöglicht die Spalte Ausschüttung, auf den Füh-

rungserfordernissen adäquate Periodenabgrenzungen und Verantwortungsstrukturen zu-

rückzugreifen.

In diesem Sinne kann eine Integration von internem und externem Rechnungswesen bis-

her nicht genutzte Synergien freisetzen und die Abbildungsqualität der Rechnungslegung

signifikant erhöhen.

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Drei-Spalten-Bilanz │ 21

1.3.3 Stimmigkeit (Kohärenz) der Rechnungslegung für ihre Nutzer

These:

Es mangelt an einer nachvollziehbaren Verknüpfung der Rechnungslegungsinstrumente.

Die Führung eines Unternehmens sollte kontinuierlich in der Lage sein, drei Aspekte

gleichberechtigt im Auge zu behalten: Liquidität (in den verschiedenen Stufen der Verfüg-

barkeit), ausschüttungsrelevante Ertragsentwicklung (Veränderung des Ausschüttungspo-

tenzials bezogen auf die jeweilige Periode) und Erfolgslageinformationen (Entwicklung

ebenso wie Nutzung der abgebildeten Potenziale). Erst wenn dieser Dreiklang für die Ab-

schlussadressaten in stimmiger Weise ersichtlich ist, wird es den Führungskräften mög-

lich sein, die Nachhaltigkeit der wirtschaftlichen Entwicklung eines Unternehmens auch

mittels der Rechnungslegung im Auge zu behalten.

Begründung:

Die Stimmigkeit – hier verstanden als das integrale Zusammenspiel von Verständlichkeit,

Handhabbarkeit und Bedeutsamkeit für die Empfänger der Daten – ist ein wesentliches

Qualitätsmerkmal jeder Rechnungslegung. Sie entscheidet mit darüber, ob und in wel-

chem Maße mit den Abschlussinformationen gearbeitet wird.

Ein positives Beispiel ist die Darstellung der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Er-

tragslage durch die Verbindung von GuV und Kapitalflussrechnung, welche sich aus der

Bildung und Auflösung diverser „Abgrenzungsposten“ ergibt. Dies ist gerade deshalb von

Bedeutung, da die Steuerung der Cash-Flow-Ströme eine wichtige Aufgabe der Füh-

rungskräfte ist. Diese Kombination ist bereits eine Art „Vorstufe“ zur Drei-Spalten-Bilanz.

Allerdings reicht dies nicht aus, um die Unstimmigkeiten der heutigen Rechnungslegung

zu beseitigen. Es ist ein erster, zu begrüßender Schritt in die richtige Richtung.

Wie bereits dargestellt, führt die Vermischung in sich widersprüchlicher Prinzipien zu einer

mangelhaften Verständlichkeit der bereitgestellten Daten. Es ist natürlich möglich, die Zu-

sammenhänge und Hintergründe der Ansätze, Abgrenzungen und Bewertungen zu erklä-

ren und ausgehend von den Basisbuchungen zu erläutern, wie die offengelegten Daten

zustande gekommen sind. Solche Erklärungen sind aufwändig und übersteigen – insbe-

sondere wenn sie immer wieder rekapituliert werden müssen – schnell den Aufwand für

eine prinzipiengetrennte Darstellung in mehreren Spalten. Gleichzeitig fördert hoher Erklä-

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Drei-Spalten-Bilanz │ 22

rungsbedarf Akzeptanzprobleme. Außerdem bekommen die meisten Abschlussempfänger

keine persönlichen Erläuterungen durch die Abschlussersteller. Insofern hat die Idee der

Drei-Spalten-Bilanz das Potenzial, sowohl Verständnis und Akzeptanz für die Rechnungs-

legung zu erhöhen als auch den insgesamt erforderlichen Aufwand für Erstellung und

Kommunikation der Abschlüsse zu senken.

Doch selbst wenn ein gewisses Verständnis gegeben ist, verdeutlichen die oben ange-

führten Beispiele der wachsenden Aufwendungen für Due Diligences oder die Begren-

zung destruktiver Ausschüttungen, dass die erstellten Abschlussdaten auch nur über eine

eingeschränkt Handhabbarkeit verfügen. Die aus der Vermischung entstehende Intrans-

parenz führt dazu, dass Entscheider sich nicht auf die Daten der Rechnungslegung ver-

lassen. Sie beschaffen sich die Informationen auf andere Weise. Das entwertet die Arbeit

des Rechnungswesens sowohl im direkten als auch im ideellen Sinne. Mangelnde Hand-

habbarkeit disqualifiziert die Rechnungslegung schnell zu einer lästigen Pflicht für den

Aufsichtsrat oder die Analysten. Auch das ändert sich bei einer klaren Trennung der Prin-

zipien mithilfe einer Drei-Spalten-Bilanz, sobald die Anwender unmittelbar aus den Daten

Informationen zum Status von Liquidität, Ausschüttungspotenzial und Periodenerfolg ei-

nes Unternehmens gewinnen können.

In der heutigen Praxis allerdings, wenn Akzeptanzprobleme sich mit dem Gefühl einer läs-

tigen Pflicht verbinden, tendiert das Bedürfnis der Menschen nach praktischer Nutzung

der Rechnungslegung gegen null. Viele Führungskräfte versuchen, die Beschäftigung mit

den Abschlusszahlen aus ihrem Alltag zu verdrängen – sofern es ihnen möglich ist – und

finden schnell einen Weg, nicht betroffen zu sein. Nur wenige Manager sehen in der

Rechnungslegung ein hilfreiches, alltäglich nutzbares Steuerungsinstrument.

Eine Verbesserung der Stimmigkeit wird die Einstellung zur Rechnungslegung nicht

schlagartig verändern. Sie eröffnet aber die Chance, eine Entwicklung in diese Richtung

einzuleiten.

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Drei-Spalten-Bilanz │ 23

1.3.4 Aggregationsgrad der Jahresabschlussinstrumente

These:

Die Posten der Jahresabschlussinstrumente besitzen einen hohen Verdichtungsgrad. Es

besteht die Gefahr, dass relevante Informationen nicht dargestellt werden können. Das

wird noch verstärkt durch die o.g. Probleme von Zweckpluralismus, uneinheitlicher Daten-

basis und Ergebnisdarstellung sowie mangelnde Kohärenz.

Begründung:

Die Rechnungslegung als komprimierte, zeitpunkt- oder zeitraumbezogene Abbildung der

Lage eines Unternehmens unterliegt auch dem Zielkonflikt zwischen der Relevanz von In-

formationen und der Informationsüberflutung. Insofern ist es sinnvoll, die Darstellung auf

relativ wenige Zahlen zu begrenzen. Wenn dabei allerdings einander widersprechende

Daten gemixt werden, werden die Aussagen verwischt. Solange das alle in gleicher Weise

tun, bleibt zumindest die Vergleichbarkeit erhalten. Wird es darüber hinaus jedoch willkür-

lich, welchen Prinzipien wir welche Gewichte zuordnen, geht selbst die Vergleichbarkeit

verloren. Umsatz ist nicht mehr gleich Umsatz, weil nicht klar ersichtlich ist, wie viele un-

realisierte Geschäfte hineingenommen wurden. Aufwand ist nicht mehr gleich Aufwand,

weil die vielfältigen Besonderheiten der Bestandsbewertung in der aggregierten Zahl un-

auflösbar verschwinden. Mit welchen Anteilen Vermögenswerte auf Basis der Anschaf-

fungs- und Herstellkosten oder von Marktvergleichen oder theoretischer Berechnungsme-

thoden in einzelne Bestandsposten eingehen, wie sich diese Anteile von Periode zu Peri-

ode verändern oder inwieweit die Verlässlichkeit der Informationen qualitativ vergleichbar

ist, können zum Schluss nicht einmal Insider sicher einschätzen.

Die Dis-Aggregation durch Verwendung mehrerer Spalten hebt die Vermischung auf.

Durch die Trennung der Prinzipien lassen sich die Bewertungsmethoden deutlich unter-

scheiden. Das kann die Informationsqualität insgesamt deutlich erhöhen.

Page 24: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 24

2 Bislang diskutierte Vorschläge zur Mehr-Spalten-

Darstellung

2.1 Grundsachverhalte

Aus den im Kapitel 1 dargelegten Gründen sind bereits in der Vergangenheit von ver-

schiedensten Autoren Überlegungen angestellt und unterschiedliche Lösungsansätze un-

terbreitet worden, die im Folgenden in einer exemplarischen Auswahl kurz dargestellt wer-

den sollen. Bislang ist keines der vorgeschlagenen Modelle in der Praxis umgesetzt wor-

den und auch das IASB hat letztlich seinen Vorschlag zur Mehrspaltendarstellung bislang

nicht weiter verfolgt. Dennoch erscheinen die Überlegungen und Modellentwicklungen

eine gute Basis für die im Kapitel 3 zu konkretisierenden Vorschläge zu einer Drei-Spal-

ten-Bilanz zu sein.

2.2 Vorsichtige und glaubwürdigste Gewinnermittlung, A. Moxter, 1962

Zur Erfüllung der Zielsetzungen der Bilanzierung – die Darstellung der Unternehmensent-

wicklung durch Ausweis des glaubwürdigsten Gewinns und der Wahrung des Grundsat-

zes der Kapitalerhaltung – schlägt Moxter die Möglichkeit der Aufstellung von zwei Bilan-

zen vor:

Im Rahmen der Ermittlung des glaubwürdigsten Gewinns findet das Vorsichtsprinzip keine

Berücksichtigung, sodass der Bilanzierende bei der Darstellung der wahrscheinlichsten

(höchsten) Aufwendungen und Erträge sich nicht vom Vorsichtsgedanken leiten lässt und

infolgedessen keine Überlegungen hinsichtlich der Folgen dieser oder jener Bewertungen

unternimmt. Demgegenüber steht die Klärung der Frage, welcher Teil des glaubwürdig-

sten Gewinns ausgeschüttet werden darf und wie dabei mit dem Vorsichtsprinzip- zu ver-

fahren ist. Demnach ist das Vorsichtsprinzip nach Moxter bei der Ermittlung des auszu-

schüttenden Gewinns, aufgrund der oft irreparablen Folgen zu hoher Gewinnausschüttun-

gen, Gebot; jedoch nicht generell im Rahmen Bilanzierung. Um den beiden Bilanzierungs-

zielen, die Darstellung der Unternehmensentwicklung auf Grundlage des glaubwürdigsten

Page 25: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 25

Gewinns und der Wahrung des Grundsatzes der Kapitalerhaltung, gerecht zu werden,

schlägt Moxter die Aufstellung von zwei (Handels-)Bilanzen vor (vgl. Abbildung 1).3

Glaubwürdigste

Bewertung

Vorsichtigste

Bewertung

Glaubwürdigste

Bewertung

Vorsichtigste

Bewertung

Anlagevermögen Anlagevermögen Eigenkapital Eigenkapital

Umlaufvermögen Umlaufvermögen Fremdkapital Fremdkapital

Glaubwürdigste

Bewertung

Vorsichtigste

Bewertung

Glaubwürdigste

Bewertung

Vorsichtigste

Bewertung

Aufwendungen Aufwendungen Erträge Erträge

Bilanz

Aktiva Passiva

Gewinn- und Verlustrechnung

Abbildung 1: Mehr-Spalten-Bilanz nach Moxter

2.3 Mehr-Spalten-Bilanz, W. Ballwieser, 1982

Zur Befriedigung verschiedener Informationsinteressen schildert Ballwieser die Möglich-

keit zur Aufstellung einer Mehr-Spalten-Bilanz, die in jeder Spalte ein anderes Informati-

onsziel befriedigt (vgl. Abbildung 2).4

Interesse A Interesse B Interesse n Interesse A Interesse B Interesse n

Anlagevermögen Anlagevermögen Anlagevermögen Eigenkapital Eigenkapital Eigenkapital

Umlaufvermögen Umlaufvermögen Umlaufvermögen Fremdkapital Fremdkapital Fremdkapital

Interesse A Interesse B Interesse n Interesse A Interesse B Interesse n

Aufwendungen Aufwendungen Aufwendungen Erträge Erträge Erträge

Bilanz

Gewinn- und Verlustrechnung

Aktiva Passiva

Abbildung 2: Mehr-Spalten-Bilanz zur Erfüllung verschiedener Informationsziele nach Ballwieser

Dabei schließt er den Vorschlag mit der Frage ab, wie viele Spalten diese Bilanz auszu-

weisen hat, da solch ein Konzept für das bilanzierende Unternehmen mit erheblichen Kos-

ten verbunden sei. Ein anderes Problem bei dieser Konzeption, welches er vor dessen

Beschreibung schildert, könnte vor allem darin bestehen, dass die jeweilige Gruppe der

3 Vgl. Moxter (1962), S. 630 f.

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Drei-Spalten-Bilanz │ 26

Adressaten wiederum keine homogenen Informationswünsche an das Unternehmen rich-

tet. Er verdeutlicht diesen Aspekt insbesondere an der Gruppe der Anteilseigner, die auf-

grund ihrer unterschiedlichen Anlagestrategien keine homogene Gruppe darstellen und in-

folgedessen unterschiedliche Informationswünsche an das Unternehmen richten.5

2.4 Zwei-Spalten-Bilanz, T. Siegel, 1997

Im Zusammenhang mit dem Gläubigerschutz beschreibt Siegel den Ansatz eines Jahres-

abschlusses mit zwei Spalten. In diesem Ansatz könnten sowohl die Bilanz als auch die

Gewinn- und Verlustrechnung eine informations- sowie eine ausschüttungsorientierte

Spalte ausweisen (vgl. Abbildung 3). Jedoch lehnt er diese Möglichkeit nach der Themati-

sierung mit dem Verweis auf den Anhang ab.6

Informations-

orientiert

Ausschüttungs-

orientiert

Informations-

orientiert

Ausschüttungs-

orientiert

Anlagevermögen Anlagevermögen Eigenkapital Eigenkapital

Umlaufvermögen Umlaufvermögen Fremdkapital Fremdkapital

Informations-

orientiert

Ausschüttungs-

orientiert

Informations-

orientiert

Ausschüttungs-

orientiert

Aufwendungen Erträge Aufwendungen Erträge

Bilanz

Aktiva Passiva

Gewinn- und Verlustrechnung

Abbildung 3: Zwei-Spalten-Bilanz nach Siegel

2.5 Zwei-Spalten-Bilanz, D. Ordelheide 1997

Zur Erfüllung der Anlegerinteressen und des Gläubigerschutzes erwägt Ordelheide die

Möglichkeit zur Aufstellung einer Zwei-Spalten-Bilanz, die sowohl die Ermittlung des anle-

gerorientierten, prognosefähigen Gewinns als auch das gläubigerschützende Reinvermö-

gen ausweist (vgl. hierzu Abbildung 1). Jedoch sieht er diese Möglichkeit als eine Art Ma-

ximallösung und sie erscheint ihm demnach nicht erforderlich. Seine Ablehnung begrün-

4 Vgl. Ballwieser (1982), S. 778.

5 Vgl. Ballwieser (1982), S. 778.

6 Vgl. Siegel (1997), S. 135.

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Drei-Spalten-Bilanz │ 27

det er aus dem Standpunkt heraus, dass es im Gläubigerschutz vordergründig auf die Er-

mittlung eines ausschüttungsfähigen Gewinns und eines vorsichtig berechneten Reinver-

mögens ankommt. Hierzu schildert er den Vorschlag, dass Vermögen, Schulden, Aufwen-

dungen und Erträge anlegerorientiert ausgewiesen werden und in der Gewinn- und Ver-

lustrechnung unterhalb des Periodenergebnisses ein Sonderposten auszuweisen ist, der

das Periodenergebnis zu einem ausschüttungsfähigen Gewinn als weitere Ergebnisgröße

überleitet. Analog müsste dann im Eigenkapital ein korrespondierender Sonderposten zur

Aufnahme der kumulierten Korrekturen beider Ergebnisse ausgewiesen werden.7

2.6 Bandbreitendarstellung, B. Pellens, R. U. Fülbier und J. Gassen, 1997

Pellens, Fülbier und Gassen beschreiben keine konkrete Konzeption einer Mehr-Spalten-

Bilanz. Da der Gedanke jedoch in einer Mehr-Spalten-Bilanz mündet, soll dieser kurz skiz-

ziert werden. Im Zusammenhang mit der Bedeutung der Risikopublizität greifen die Auto-

ren die Frage auf, ob der mehrwertige Ausweis eines Vermögenswertes durch die Dar-

stellung einer Bandbreite dem Bilanzadressat die Möglichkeit einräumt, das unternehme-

rische Risiko besser abzuschätzen. Jedoch sehen die Autoren im Zusammenhang mit der

Umsetzung der Möglichkeit Probleme aufgrund der jahrhundertalten Tradition, die hinter

der Buchführung steht. Des Weiteren würde das Bestreben nach einer eindeutigen Be-

wertung die finanzielle Publizität erschweren, da sie dadurch die ökonomische Unsicher-

heit des bilanzierenden Unternehmens verzerrt widerspiegelt.8 Die Autoren greifen ferner

den Gedanken auf, neben dem Publizieren von Bandbreiten auch klassische Wertansätze

wie die historischen Kosten, den aktuellen Marktwert oder den Fair Value auszuweisen,

um es dem Informationsempfänger zu ermöglichen, seine Präferenzen entsprechend den

Wertansätzen auszuwählen und seine Ergebnisse mit anderen Wertansätzen zu verglei-

chen. Als problematisch erachten die Autoren bei einer Vielzahl an Daten die Nachprüf-

barkeit, da sie größtenteils auf subjektive Einschätzungen des Managements beruhen.9

7 Vgl. Ordelheide (1998), S. 31.

8 Vgl. Pellens/Fülbier/Gassen (1998), S. 66.

9 Vgl. Pellens/Fülbier/Gassen (1998), S. 66.

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Drei-Spalten-Bilanz │ 28

2.7 Reporting Comprehensive Income, IASB und ASB 2001 - 2003

2.7.1 Grundkonzept

Grundidee des IASB war die formale Darstellung des Erfolgs eines Unternehmens.10 Hier-

zu sollte der Ausweis der Eigenkapitalveränderung in einer Gesamt-Reinvermögens-Än-

derungsrechnung, dem Statement of Comprehensive Income erfolgen.11 Im Vergleich zu

den Regelungen der IAS/IFRS, die kein geschlossenes Gliederungsschema mit einem

Mindestausweis an Positionen vorschreiben, wurde mit dem Reporting Comprehensive In-

come-Projekt eine stärker detaillierte Gliederung für die Gewinn- und Verlustrechnung an-

gestrebt. Hierdurch wären die Freiheitsgrade des Bilanzierenden bei der Aufstellung der

Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS deutlich reduziert worden.12

Das Comprehensive Income stellt vereinfachend den Differenzbetrag zwischen sämtli-

chen Eigenkapitalveränderungen mit Ausnahme der Transaktionen mit den Anteilseignern

dar, d.h., es handelt sich um das sich aus dem Gewinn oder Verlust sowie dem sonstigen

Ergebnis zusammengesetzte Gesamtergebnis. Im Rahmen der Darstellung dieser Ergeb-

nisgröße erfolgt ihre Zerlegung in bestimmte Ergebniskomponenten, wodurch die Progno-

serelevanz verbessert werden soll. Zudem besteht ein zentrales Ziel des Konzeptes in der

Vermeidung von unterschiedlich eigendefinierten Ergebnisgrössen13 durch eine Standar-

disierung der Ergebnisgröße. Dies soll die zwischenbetriebliche Vergleichbarkeit erhöhen

und die Analysen von Jahresabschlüssen erleichtern.14

Ein weiteres Spezifikum dieses Konzeptes ist im Gegensatz zur herkömmlichen Gewinn-

und Verlustrechnung die Aufstellung des Statement of Comprehensive Income in einer

Matrixdarstellung, anstatt in Staffelform. In dieser Darstellung sind alle Aspekte der finan-

ziellen Leistung des Unternehmens in Spalten und Zeilen zu ordnen, um eine adäquate

Disaggregation der Daten zu erlauben.15 Die Zeilen der Matrix liefern eine Darstellung der

10

Das Projekt wurde von 2001 – 2003 gemeinsam mit dem britischen Standardsetzer ASB durchgeführt, wobei sich der Projektname wiederholt änderte. Zur Geschichte des Projektes vgl. Bogajewskaja 2007, S. 246 f. 11

Vgl. IASB (2003a): Reporting Comprehensive Income. 12

Vgl. Kirsch (2008), S. 268. 13

Z. B. wird der EBIT international in verschiedenen Spielarten publiziert. Vgl. Weißenberger (2006), S. 62 f. 14

Vgl. IASB (2003a): Reporting Comprehensive Income. 15

Vgl. IASB (2003a): Reporting Comprehensive Income.

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Drei-Spalten-Bilanz │ 29

Ergebnisquellen des Unternehmens, die nach den folgenden fünf Hauptgruppen geglie-

dert ist:

(1) Allgemeine Geschäftstätigkeit (untergliedert in operatives Ergebnis, anderes Ge-

schäftsergebnis und Finanz- und Beteiligungsertrag),

(2) Zinsaufwand,

(3) Ertragssteuern,

(4) Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen und

(5) Zeitwertänderungen aus Cashflow-Hedges.16

Für jede dieser Ergebniskategorien werden in der Matrix drei Spalten ausgewiesen. Ne-

ben einer Spalte für den Gesamtbetrag (total) werden innerhalb jeder Kategorie die Er-

gebniseffekte getrennt in den beiden Spalten Ergebnis vor Neubewertung (income before

re-measurement) und Ergebnis aus Neubewertungen (re-measurement) ausgewiesen.17

Abbildung 4 gibt eine grobe Darstellung des Statement of Comprehensive Income.

TotalIncome before

ReseasurementRemeasurement

Allgemeine Geschäftstätigkeit

- Operatives Ergebnis

- Anderes Geschäftsergebnis

- Finanz- und Beteiligungsertrag

Zinsaufwand

Ertragssteuern

Ergebnis aus aufgegebenen

Geschäftsbereichen

Zeitwertänderungen aus Cash-Flow

Hedges

Comprehensive Income

Abbildung 4: IFRS-GuV nach dem Reporting Comprehensive Income, in Anlehnung an Kirsch (2008), S. 268

16

Vgl. IASB (2003a): Reporting Comprehensive Income. 17

Vgl. IASB (2003a): Reporting Comprehensive Income.

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Drei-Spalten-Bilanz │ 30

2.7.2 Vertikale Gliederung des Statement of Comprehensive Income

Mit der Kategorie Allgemeine Geschäftstätigkeit definiert das IASB eine Residualkatego-

rie, in der sämtliche Erfolgskomponenten zu erfassen sind, die nicht eine der anderen Ka-

tegorien zuzuordnen sind.18 Das Ergebnis dieser Kategorie informiert über den Erfolg des

Unternehmens unabhängig von seiner Kapitalstruktur. Diese Größe stimmt mit dem ope-

rativen Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) überein und soll eine Berechnung des

Wertes des Gesamtkapitals ermöglichen.19

Die Kategorie Zinsaufwand enthält über den Zinsaufwand an sich sämtliche Aufwendun-

gen an die Kapitalgeber. Die Zielsetzung des IASB mit der Definition dieser Kategorie ist

es, dass das Format des Statement of Comprehensive Income eine Differenzierung der

Verzinsung des Gesamtkapitals von der Verzinsung des Eigenkapitals ermöglichen soll.

Dahinter steht somit die Überlegung, dass beim Berechnen des Comprehensive Income

Zinsaufwendungen und andere Zahlungen an die Fremdkapitalgeber als Abzug zu be-

rücksichtigen sind.20

Der Ausweis von Ertragsteuern und Ergebnissen aus aufgegebenen Geschäftsbereichen

als weitere Ergebniskategorien im Statement of Comprehensive Income richtet sich nach

den Zielsetzungen von IAS 12 (Income Taxes)21 und IFRS 5 (Non-current Assets Held for

Sale and Discontinued Operations)22 und wurde vom IASB nicht weiter diskutiert.23

Die Abgrenzung der Kategorie Zeitwertänderungen aus Cashflow-Hedges ergibt sich aus

den Regelungen des IAS 39 (Financial Instruments, Recognition and Measurement).24

18

Vgl. IASB (2003a): Reporting Comprehensive Income. 19

Vgl. Ballwieser/Hettich (2004), S. 81. 20

Vgl. IASB (2003a): Reporting Comprehensive Income. 21

Vgl. Die Zielsetzung des IAS 12 ist es eine periodengerechte Abgrenzung des Steueraufwands/-anspruchs zu finden, um somit eine zutreffende und einheitliche Darstellung der Vermögenslage des bilanzierenden Unternehmens zu gewährleisten. Vgl. Tanski (2010), S. 115. 22

Zielsetzung des IFRS 5 ist es, dem Jahresabschlussadressaten eine bessere Einschätzung der Entwicklung der fortgeführten Geschäftstätigkeit durch den gesonderten Ausweis des Ergebnis nach Steuern des oder der aufgegebenen Geschäftsbereiche zu ermöglichen. Vgl. Scheffler (2009), S. 202. 23

Vgl. IASB (2003a): Reporting Comprehensive Income. 24

Zielsetzung des IAS 39 ist es, die Wertänderungen der Sicherungsinstrumente und der abgesicherten Geschäfte einander kompensierend, ergebniswirksam oder ergebnisunwirksam zu erfassen und darzustellen. Vgl. Scheffler (2009), S. 183 ff.

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Drei-Spalten-Bilanz │ 31

Diese Hauptkategorie soll die Zwischenlagerung der Ergebnisse aus dem Einsatz von Si-

cherungsinstrumenten zum Cashflow-Hedge ermöglichen.25

Die Zusammenfassung der Ergebnisse aus den fünf Ergebnisquellen bildet in der Sum-

menzeile der Matrix das Comprehensive Income. Diese Ergebnisgröße bildet die Grundla-

ge zur Berechnung des Eigenkapitalwertes.26

2.7.3 Horizontale Gliederung des Statement of Comprehensive Incomes

In der horizontalen Einteilung des Statement of Comprehensive Income sind für jede Er-

gebniskategorie drei Spalten ausgewiesen. Neben einer Spalte für den Gesamtbetrag

(total) werden innerhalb jeder Kategorie die Ergebniseffekte getrennt ausgewiesen nach

Ergebnis vor Neubewertung (income before re-measurement) und Ergebnis aus Neube-

wertungen (re-measurement).27

In der Spalte Ergebnis aus Neubewertungen werden Erträge und Aufwendungen erfasst,

die aus der Veränderung der Buchwerte von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten als

Folge von Preis- oder Schätzungsänderungen entstehen (denkbar sind z. B. Goodwillab-

schreibungen, Zeitwertänderungen bei Finanzierungsinstrumenten oder die Neubewer-

tung von Sachanlagevermögen). Demgegenüber werden in der Spalte Ergebnis vor Neu-

bewertung alle übrigen Erträge und Aufwendungen erfasst. Die Spalte Gesamtbetrag bil-

det eine Zusammenfassung der beiden Spalten.28

Das IASB begründet diese Untergliederung der Ergebnisrechnung in die Kategorien Er-

gebnis vor Neubewertung und Ergebnis aus Neubewertungen mit der unterschiedlichen

Prognosequalität dieser Kategorien. In der Kategorie Ergebnis aus Neubewertungen sol-

len jene Aufwendungen und Erträge erfasst werden, die schwer zu prognostizieren sind

und infolgedessen nur einen geringen oder gar keinen Vorhersage- und Rückkopplungs-

charakter besitzen (z.B. Anpassung langfristiger Rückstellungen). Demnach soll der ge-

trennte Ausweis zu einer Verbesserung der Prognoseeignung der dargestellten Informati-

onen führen.29

25

Vgl. IASB (2003a): Reporting Comprehensive Income. 26

Vgl. Ballwieser/Hettich (2004), S. 81. 27

Vgl. IASB (2003a): Reporting Comprehensive Income. 28

Vgl. IASB (2003a): Reporting Comprehensive Income. 29

Vgl. IASB (2003a): Reporting Comprehensive Income.

Page 32: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 32

2.7.4 Kritische Würdigung

Mit der vorgeschlagenen Struktur des Statement of Comprehensive Income könnten die in

der IFRS-Rechnungslegung vorhandenen Ermessensspielräume deutlich abnehmen.

Dies begründet sich aus dem Gedanken, dass die Effekte der Bewertungsalternativen in

der Neubewertungsspalte ausgewiesen werden. Betroffen hiervon ist z. B. die Bilanzie-

rung von Finanzinstrumenten und Hedge Accounting nach IAS 39.30

Die bedeutendsten Auswirkungen des Reporting Comprehensive Income-Projekts auf die

Jahresabschlussanalyse ergeben sich auf Ebene der Erfolgsstrukturanalyse. Im Gegen-

satz zum derzeitigen Konzept der Erfolgsspaltung erlaubt diese Ergebnisrechnung eine

zusätzliche Darstellung der Effekte aus der Neubewertung. Dadurch, dass das Statement

of Comprehensive Income die Ergebniseffekte aus der Neubewertung als eigene Ergeb-

nisebene ausweist, bietet es den Abschlussadressaten zusätzliche Möglichkeiten zur Er-

folgsstrukturanalyse. Jedoch greift der Gedanke des IASB, diese Ergebniseffekte pau-

schal als nicht regelmäßig wiederkehrende zu klassifizieren, zu kurz. Beispielsweise ist

die Zeitwertbewertung von Finanzinstrumenten regelmäßig durchzuführen und folglich

eine regelmäßig auftretende (wenngleich nicht nachhaltige bzw. unrealisierte) Ergebnis-

komponente.31

Darüber hinaus sind beim Reporting Comprehensive Income-Projekt folgende Punkte kri-

tisch zu diskutieren:

Das Projekt liefert kein Definitionsangebot für die Größe Income. Es widmet sich

vor dem ersten Schritt, der Gewinndefinition, dem zweiten Schritt, der Gewinndar-

stellung. Somit ist im Statement of Comprehensive Income die formale Darstellung

der Gewinngröße von zentraler Bedeutung, anstatt der Anspruch an seine wün-

schenswerten Eigenschaften. Das Comprehensive Income stellt den Gewinn als

Reinvermögensänderung ohne Einlagen oder Entnahmen der Gesellschafter dar.

Auf eine Darstellung der Gewinngröße als ein Konzept wie Jahresüberschuss im

Sinne der herkömmlichen Gewinn- und Verlustrechnung wird in diesem Konzept

verzichtet. Auch wenn es relativ klar ist, was die Ergebnisgröße Comprehensive In-

30

Vgl. Kirsch (2008), S. 271. 31

Vgl. Kirsch (2008), S. 271f.

Page 33: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 33

come darstellen soll, lässt das Konzept dessen materiellen Gehalt vermissen. Je-

doch ist es für das Verständnis der Ergebnisdarstellung erforderlich, den materiel-

len Gehalt der Gewinnkennzahl zu kennen.32

Die Darstellung des Statement of Comprehensive Income erfolgt in einer (6,3)-

Matrix. Vorjahreswerte finden in dieser Darstellung keine Berücksichtigung, sie sind

in einem getrennten Schema zu veröffentlichen oder noch zu integrieren. Im Sinne

der IFRS soll der aufgestellte Abschluss dem Investor, als wichtigsten Adressaten,

entscheidungsnützliche Informationen bereitstellen. Nach dem Rahmenkonzept der

IFRS ist eine Information dann entscheidungsnützlich, wenn sie es dem Investor

ermöglicht, vergangene, gegenwärtige oder künftige Ereignisse zu beurteilen und

gegebenenfalls seine vergangene Entscheidung zu revidieren.33 Durch das Fehlen

der Vorjahreswerte stehen dem Investor keine Referenzwerte zur Verfügung, was

dem Abschlussadressaten den Vergleich des Erfolgs vom abgelaufen und vergan-

gen Geschäftsjahr sowie die Beurteilung der künftigen Erfolgsaussichten er-

schwert.

Fraglich ist bei diesem Konzept auch die Verlässlichkeit der Informationen. Die Ver-

lässlichkeit der Abschlussinformationen festigen die IFRS unter anderem mit der

Forderung nach ihrer Neutralität (IASB F.QC12).34 Zielsetzung des Grundsatzes

“Faithful representation“ ist eine fehlerfreie, vollständige sowie neutrale (wertfreie

und objektive) Abbildung der Jahresabschlussinformationen. Die Abschlussinfor-

mationen sind dann neutral dargestellt, wenn ihre Darstellung nicht darauf ausge-

richtet ist, ein bestimmtes Ereignis zu erreichen oder den Bilanzadressaten zu ei-

nem bestimmten Handeln zu veranlassen.35 Jedoch hängt die Neutralität der Infor-

mationen von den bilanzpolitischen Spielräumen ab, die dem Bilanzersteller im

Rahmen der Abschlusserstellung gewährt werden. Da im Statement of Compre-

hensive Income die Zuordnung der Erfolge in der Matrix sowie die gewährten Mög-

lichkeiten für den Bilanzierenden nicht genau definiert sind, lässt dies die Frage

32

Vgl. Ballwieser/Hettich (2004), S. 82 und 85. 33

Vgl. Tanski (2010), S. 37. 34

Vgl. Tanski (2010), S. 43. 35

Vgl. Kirsch (2008), S. 37.

Page 34: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 34

nach den Spielräumen unbeantwortet. In diesem Zusammenhang stellt sich die

Frage, ob die Abgrenzung der Erfolgspositionen überschneidungsfrei und greifbar

vorgenommen wird. Sollte das Konzept keine überschneidungsfreie und eindeutige

Zuordnung der Erfolgskomponenten vorgeben, hat das Management die Möglich-

keit, je nach Zweck die Informationen an geeigneten Stellen auszuweisen.36

Übersichtlichkeit und Transparenz bietet das Statement of Comprehensive Income

im Vergleich zur bisherigen Gesamtreinvermögensrechnung durch eine im Ver-

gleich zum bisherigen Stand weitergehende Definition der Anzahl der auszuwei-

senden Posten, deren Reihenfolge, deren Bezeichnungen und Inhalte. Die weiter-

gehende inhaltliche Abgrenzung der einzelnen Erfolgskomponenten ist dabei Aus-

druck der Ausweitung der horizontalen wie auch der vertikalen Gliederung. Zudem

sinken für den Abschlussadressaten die Suchkosten dadurch, dass dieses Konzept

die Gesamtreinvermögensänderungsrechnung in einem Statement zusammen-

fasst, anders als die herkömmliche Jahresabschlussrechnung, welche die Daten

trotz Möglichkeit des One Statement Approach in der Gesamtergebnisrechnung

häufig noch auf mehrere Orte verteilt. Dies erhöht zudem die Transparenz in der

Berichterstattung. Jedoch ist an diesem Konzept die Komplexität und mangelnde

Übersichtlichkeit bei der formalen Ergebnisdarstellung kritisch zu sehen. Im Gegen-

satz zur gängigen Ergebnisrechnung, die aus den einzelnen Positionen für Aufwen-

dungen und Erträgen sowie den zugehörigen Zahlen des Vorjahres bestand, sieht

das Statement of Comprehensive Income für das aktuelle Geschäftsjahr die Matrix-

darstellung vor, welche letztlich die in der Gewinn- und Verlustrechnung und im

OCI des Eigenkapitalspiegels enthaltenen Informationen zusammenfasst.37 Resü-

mierend bleibt festzuhalten, dass insbesondere die unselektierte Darstellung unter-

schiedlicher Gewinnkomponenten des Statement of Comprehensive Income bei

den Abschlussadressaten im Sinne eines Information Overloads zu einem schlech-

ten Informationsstand führen kann respektive zumindest nicht zu einer Zielerrei-

chung.

36

Vgl. Ballwieser/Hettich (2004), S. 84. 37

Vgl. Ballwieser/Hettich (2004), S. 84.

Page 35: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 35

Die zwischenbetriebliche Vergleichbarkeit erhöht das Statement of Comprehensive

Income vor allem durch eine feste Normierung der Darstellung der Ergebnisrech-

nung auf Grundlage gleicher Regelungen. Dies trägt zum einen zur Objektivierung

bei und erleichtert zum anderen den Vergleich von Abschlüssen verschiedener Un-

ternehmen. Des Weiteren entfällt hierdurch ein Teil der Suchkosten und dem bilan-

zierenden Unternehmen wird das Privileg genommen, die Bezeichnung von Bilanz-

posten selbst zu wählen. Dies wäre insofern als Nachteil anzusehen, wenn in Ein-

zelfällen eine andere Postenbezeichnung passender wäre.38

Das interne Rechnungswesen wiederum kann von dem Konzept unter Umständen

profitieren, da unrealisierte Daten aus den Bereichen Steuern, Kosten aus einzu-

stellenden Geschäftsbereichen oder Hedges für viele interne Rechenzwecke von

untergeordnetem Interesse sind. Aus Sicht des externen Rechnungswesens ist da-

gegen die Zusammenführung der bisherigen Gewinn- und Verlustrechnung und

des Other Comprehensive Income positiv aufzufassen, was inzwischen mit der

Gesamtergebnisrechnung jedoch auch erreicht wird. Ferner ist die Aufspaltung der

Gewinnkomponenten in Abhängigkeit des Risikogehalts in realisiert und unrealisiert

zu begrüßen.39

Hinsichtlich der internen Unternehmenssteuerung stellt sich die Frage, ob die dis-

aggregierte Darstellung im Statement of Comprehensive Income Komponenten lie-

fert, die für diesen Zweck von Interesse sind.40 Das Fehlen einer klassischen Ge-

winngröße (Jahresüberschuss) ist aus Sicht der internen Steuerung als ein Nach-

teil zu klassifizieren, da derartige Kennzahlen im operativen Management von zent-

raler Bedeutung sind.

38

Vgl. Ballwieser/Hettich (2004), S. 84 f. 39

Vgl. Ballwieser/Hettich (2004), S. 87. 40

Vgl. Ballwieser/Hettich (2004), S. 87.

Page 36: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 36

2.8 Zwei-Spalten-Rechnungslegung, I. M. Schmidt 2007

Schmidt erwägt im Zusammenhang mit der Fair-Value-Bilanzierung die Möglichkeit, mit

einer Zwei-Spalten-Rechnungslegung neben den fortgeführten (historischen) Kosten die

vollständigen beizulegenden Zeitwerte in einer zweiten Bilanzspalte auszuweisen. Seine

anschließende Ablehnung begründet er damit, dass weder die Bilanztheorie noch die Un-

ternehmenspraxis solch ein Konzept angenommen hat.41 Ein derartiges Konzept scheint

aus der Entstehungsgeschichte der Bilanzierung schwer vorstellbar.42 Zudem sieht er als

ein wesentliches Argument für die Ablehnung die Gefahr der Verwirrung der Rechnungs-

legungsadressaten durch eine Informationsüberflutung, da solch eine Bilanzkonzeption

nicht weniger als vier Bilanzspalten auszuweisen hätte.43

2.9 Financial Statement Presentation, IASB und FASB seit 2003

2.9.1 Grundlegendes

Im Oktober 2003 hat sich das IASB dazu entschieden, die Aktivitäten zur Erfolgsberichter-

stattung gemeinsam mit dem FASB durchzuführen.44 Im Verlauf des Gemeinschaftspro-

jektes haben die Boards den Projektumfang auf die Darstellung der Bilanz sowie der Kapi-

talflussrechnung ausgeweitet und den Arbeitstitel des Projektes in Financial Statement

Presentation geändert.45 Das Projekt wurde in die drei Phasen A bis C unterteilt. Phase A

hatte die kurzfristige Angleichung beider Rechnungslegungssysteme zum Ziel und wurde

bereits im September 2007 mit der Veröffentlichung der überarbeiteten Version des IAS 1

(rev. 2007) abgeschlossen.46 Im Zentrum stand hierbei die Trennung eigentümerbezoge-

nen und nicht-eigentümerbezogenen Veränderungen des Eigenkapitals,47 welche mit der

Ausgliederung der Komponenten des Other Comprehensive Income in die als One state-

ment approach oder als Two statement approach aufzustellende Ergebnisrechnung er-

reicht wurde. Da die Phase C (Zwischenberichterstattung) von nachgelagerter Bedeutung

41

Vgl. Schmidt (2007). S. 141. 42

Vgl. Schmidt (2007). S. 141; ähnlich Pellens/Fülbier/Gassen (1998), S. 66. 43

Vgl. Schmidt (2007), S. 141; ähnlich Siegel (1997), S. 135. 44

Vgl. IASB (2003b), S. 11. 45

Zur Historie vgl. Bogajeskaja 2007, S. 266-268 m.w.N. 46

Vgl. Zülch/Salewski (2010), S. 425. 47

Zum Stand vor der Einführung des IAS 1 (rev 2007) vgl. Bogajewskaja 2007, S. 194-210.

Page 37: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 37

ist, wird nachfolgend lediglich auf die im Rahmen der Phase B bisher unterbreiteten Vor-

schläge zur Änderung der Darstellung eingegangen.48

Im Rahmen des aktuellen Gemeinschaftsprojekts vom IASB und FASB verfolgen die

Standardsetter das Ziel, die Regelungen in IAS 1 und SFAS 130 einander anzugleichen

und zu vereinheitlichen.49 Hierzu erarbeiten die beiden Gremien innerhalb des Projekts

ein gemeinsames Format für die Abschlussdarstellung. Inhaltlich umschließt das Projekt

neben einer Neuregelung zur Darstellung des Abschlusses in IAS 1 auch eine Neurege-

lung für die Kapitalflussrechnung in IAS 7.50 Mit dem Projekt reagieren die beiden Gremi-

en auf die Kritik der Bilanzadressaten an der gängigen Abschlussdarstellung. Als Kritik-

punkte nennen die Standardsetter, dass die Unternehmen ihre Abschlussdaten in unüber-

schaubaren und inkonsistenten sowie in zu hoch aggregierten Formaten präsentierten.51

Das zentrale Ziel dieses Projekts ist es, ein international anerkanntes, einheitliches und

verbessertes Format für die Abschlussdarstellung zu entwickeln, welches den Investoren

durch eine höhere Transparenz und Vergleichbarkeit der Abschlüsse entscheidungs-

nützlichere Informationen bereitstellt.52

Die Projektphase B wurde vom IASB im Oktober 2010 aufgrund von Kapazitätsengpässen

auf unbestimmte Zeit verschoben.53 Darüber hinaus werden aktuell weitere Feldversuche

vorgenommen, um Kosten und Nutzen des Projektes besser abschätzen zu können. Da

die diskutierten Neuerungen Lösungsvorschläge für auch vom Facharbeitskreis ausge-

machte Kritikpunkte der derzeitigen Rechnungslegung darstellen, werden die wichtigsten

Vorschläge hier dargelegt. Im nachfolgenden Abschnitt wird somit auf das Discussion Pa-

per aus dem Oktober 2008 (i.F.: DP) eingegangen sowie im darauffolgenden Abschnitt

kurz dargestellt, welche Änderungen sich aus dem im Juli 2010 veröffentlichten Staff Draft

of Exposure Draft (i.F. SD FSP) ergeben.

48

Für einen Überblick über die Projektphasen vgl. Zülch/Salewski 2010, S. 425. 49

Vgl. Zülch/Salewski (2010), S. 425. 50

Vgl. IASB (2010a). 51

Vgl. IASB (2008), S1. 52

Vgl. IASB (2008), 1.6. 53

Vgl. IASB (2010c), IASB Update October 2010, S. 8.

Page 38: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 38

2.9.2 Darstellung des Abschlusses gemäß Diskussionspapier, IASB 2008

2.9.2.1 Gliederung gemäß der drei Leitprinzipien

Dem Diskussionspapier der Standardsetter zum neuen Abschlussformat liegen die fol-

genden drei Leitprinzipien zugrunde:54

Erstes Leitprinzip (Cohesiveness objective): Die vom Unternehmen ausgewiesenen

Informationen im Abschluss sollen ein zusammenhängendes und übergreifendes Bild

über seine wirtschaftlichen Aktivitäten wiedergeben.55

Zweites Leitprinzip (Disaggregation objective): Das Unternehmen soll die Informatio-

nen innerhalb des Abschlusses soweit aufgliedern, dass sie es ermöglichen, künftige

Cashflows zu prognostizieren.56

Drittes Leitprinzip (Liquidity and financial flexibility objective): Die im Abschluss darge-

stellten Informationen sollen es dem Adressaten ermöglichen, die Liquidität und Inves-

titionsfähigkeit des Unternehmens zu beurteilen.57

Da die Neuerungen der Darstellung aus den Prinzipien abgeleitet wurden, werden diese

nachfolgend unter den entsprechenden Leitprinzipien erörtert.

2.9.2.2 Erstes Leitprinzip: Cohesiveness objective

Mit dem ersten Leitprinzip ist eine grundlegende Neuausrichtung des IFRS-Abschlusses

verbunden. Die Abschlussbestandteile Bilanz, Gesamtergebnisrechnung und Kapitalfluss-

rechnung sollen künftig vertikal untergliedert werden nach den Bereichen Business, Fi-

nancing, Income Taxes, Discontinued Operations und Equity bzw. Other Comprehensive

Income (vgl. Abbildung 5).58 Neben diesen über alle drei primären Abschlussbestandteile

einheitlichen Bereichen fordern die Standardsetter zudem, dass auch die weitere Unter-

gliederung in einzelne Abschlussposten (line item cohesiveness) einheitlich erfolgt, so-

54

Vgl. IASB (2008), S3. 55

Vgl. IASB (2008), 2.5. 56

Vgl. IASB (2008), 2.7. 57

Vgl. IASB (2008), 2.12. 58

Vgl. IASB (2008), S4 f.

Page 39: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 39

dass die Auswirkungen eines Geschäftsvorfalles in allen drei Rechenwerken leicht zu

identifizieren sind.59

Statement of Financial PositionStatement of Comprehensive

IncomeStatement of Cashflows

Bilanz Gesamtergebnisrechnung Kapitalflussrechnung

Business Business Business

Operating Assets and Liabilities

Operating Income and

Expenses Operating Cashflows

Investing Assets and Liabilities

Investment Income and

Expenses Investing Cashflows

Financing Financing Financing

Investing Assets and Liabilities Financing Asset Income Financing Asset Cashflow

Financing Liability Financing Liability Expense Financing Liability Cashflow

Income Taxes Income Taxes Income Taxes

Continuing Operations

Discontinued Operations Discontinued Operations Discontinued Operations

Net of Tax

Other Comprehensive Income

Net of Tax

Equity Equity

Abbildung 5: Grundstruktur des Financial Statement Presentation, in Anlehnung an IASB (2008), S. 5

2.9.2.3 Zweites Leitprinzip: Disaggregation objective

Im Sinne des zweiten Leitprinzips fordern die Standardsetter eine Disaggregation der In-

formationen in den jeweiligen Abschlussbestandteilen. Sachverhalte, die bisher als Einzel-

posten ausgewiesen wurden, sollen nunmehr weiter herunter gebrochen werden, sodass

sie eine bessere Prognose der künftigen Cashflows des Unternehmens erlauben.

Auf Ebene der Bilanz soll der Ausweis von Vermögenswerten und Schulden, denen unter-

schiedliche Bewertungsverfahren zugrunde liegen, nicht mehr in einem zusammengefass-

ten Posten erfolgen.60 Zudem sind für einzelne Posten der Vermögenswerte und Schul-

den im bilanziellen Ausweis kurz- und langfristige Subkategorien vorgesehen, sofern

59

Vgl. IASB (2008), 2.16.

Page 40: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 40

solch eine Untergliederung unter Liquiditätsgesichtspunkten entscheidungsnützlichere

Abschlussinformationen bietet.61

Auf Ebene der Gesamtergebnisrechnung beabsichtigen die Standardsetter, sämtliche Er-

gebnisbestandteile in einer einzelnen Rechnung, dem Single statement approach, zu er-

fassen.62 Hierdurch ist eine Abschaffung des Wahlrechts zur Anwendung des Two state-

ment approach vorgesehen.63 Bei einer Gesamtergebnisrechnung nach dem Two state-

ment approach wird als erstes Rechenwerk die gesonderte Gewinn- und Verlustrechnung

zur Herleitung des Gewinn- und Verlusts (profit and loss) der Periode aufgestellt. Aufbau-

end auf dem Gewinn und Verlust wird dann als zweites Rechenwerk die Gesamtergebnis-

rechnung aufgestellt. In diesem Rechenwerk sind die erfolgsneutralen Eigenkapitalbe-

standteile, Other Comprehensive Income, zusätzlich zu erfassen, um letztendlich das ge-

samte Periodenergebnis herzuleiten.64 Dagegen sieht der Single statement approach die

Aufstellung eines einzelnen Rechenwerkes vor, in dem zur Herleitung des gesamten Pe-

riodenergebnisses sowohl die Ergebniskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung

als auch die erfolgsneutralen Eigenkapitalbestandteile zu erfassen sind.65 Zudem sollen

Aufwendungen und Erträge entsprechend den vorgegebenen Bereichen sowie den diesen

untergeordneten Kategorien des ersten Leitprinzips zugeordnet werden. Innerhalb dieser

Kategorien sind schließlich die Erfolgskomponenten nach Funktionsbereichen zuzuord-

nen, sofern hierdurch eine verlässlichere Prognose künftiger Cashflows möglich ist.66

Demnach ist nur noch in Fällen, in denen aus Sicht des Managements solch eine Gliede-

rung nicht zu einer entscheidungsnützlicheren Darstellung der Abschlussinformationen

führt, das Gesamtkostenverfahren im Rahmen der Gesamtergebnisberechnung anzuwen-

den.67

Darüber hinaus sieht das Diskussionspapier eine weitere Aufspaltung der Gesamtergeb-

nisrechnung in Form einer Mehrspaltendarstellung vor, welche die einzelnen Posten des

60

Vgl. IASB (2008), 3.19. 61

Vgl. IASB (2008), 3.19 ff. 62

Vgl. IASB (2008), 3.31 63

Vgl. Zülch/Salewski (2010), S. 425. 64

Vgl. Coenenberg (2009), S. 571. 65

Vgl. Coenenberg (2009), S. 574. 66

Vgl. IASB (2008), 3.44. 67

Vgl. Zülch/Salewski (2010), S. 426.

Page 41: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 41

Gesamtergebnisses auf die betreffenden Posten der Kapitalflussrechnung überleitet.68

Ziel der Überleitungsrechnung ist es, die Komponenten der Gesamtergebnisrechnung

wieder im Hinblick auf die Kriterien Ermessensspielraum (Subjectivity) und Regelmäßig-

keit (Persistence) zu disaggregieren. Hierbei sind generell die folgenden vier Spalten zu

unterscheiden:

Ein- oder Auszahlungen (cash flows), die nicht auf Transaktionen mit Anteilseigner

beruhen,

Abgrenzungen (accruals) (inklusive vertraglicher Abgrenzungsposten und systema-

tischer Periodisierungen von Kosten als Aufwendungen), welche nicht aus Neube-

wertungen resultieren,

Neubewertungen (remeasurements) aufgrund von wiederkehrenden Änderungen

des beizulegenden Zeitwertes oder wiederkehrenden Bewertungsanpassungen

Neubewertungen, die nicht wiederkehrender Natur sind.69Als Neubewertung gilt

dabei die durch eine Preis- oder Schätzungsänderung induzierte Veränderung des

Buchwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld.70

Die Spalten der Überleitungsrechnung ergeben sich somit wie durch das nachfolgende

Beispiel veranschaulicht:

Kapitalflussrechnung Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4

Postenbezeichnung

Ein- oder Auszahlungen,

exklusive solcher mit

Anteilseignern

Abgrenzungen und

Periodisierungen

Wiederkehrende

Neubewertungen und

Bewertungs-

änderungen

SonstigeWert (Summe

Spalten 1 bis 4)

Posten-

bezeichnung

Beispiel

Umsatzeinzahlungen + 300 + 20 - 3 0 + 317 Umsatzerlöse

Gesamtergebnisrechnung

Abbildung 6: Beispielhafte Überleitung von der Gesamtergebnisrechnung zur Kapitalflussrechnung71

Auf Ebene der Kapitalflussrechnung intendieren die Standardsetter die Darstellung72 des

Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit künftig nur noch auf Grundlage der direkten Metho-

68

Vgl. IASB (2008), 3.80. 69

Vgl. IASB (2008), 4.19. 70

Vgl. IASB (2008), Fußnote 16, S. 87. 71

Quelle: Eigene Darstellung.

Page 42: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 42

de und schließen infolgedessen die alternative Anwendung der indirekten Darstellungs-

methode aus.73 Im Rahmen der direkten Methode wird der Cashflow auf Grundlage der

Daten der Buchhaltung als der Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen berechnet.

Hierzu sind einzelne Komponenten aus dem Tagesgeschäft detailliert aufzuschlüsseln.

Damit bietet die direkte Methode einen höheren Informationsgehalt hinsichtlich der Liqui-

ditätsbewegung des Unternehmens. Nachteilig ist an der direkten Methode der damit ver-

bundene Arbeitsaufwand, denn die liquiditätswirksamen Geschäftsvorfälle müssen vorerst

aus der Datengrundlage herausgearbeitet werden. Demgegenüber wird der Cashflow im

Rahmen der indirekten Methode auf Grundlage des Nettoergebnisses dargestellt. Diese

Größe ist um Transaktionen und Änderungen in den Vermögenswerten zu ergänzen, die

nicht zu einer Veränderung in der Liquidität des Unternehmens führten.74 Den Vorschlag,

künftig den Cashflow ausschließlich auf Grundlage der direkten Methode darzustellen, be-

gründen die Standardsetter aus den drei zentralen Zielen der Neuausrichtung des Ab-

schlusses heraus, dass der Abschluss ein zusammenhängendes und übergreifendes Bild

der wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens darstellt und es dem Adressaten er-

möglicht künftige Cashflows des Unternehmens zu prognostizieren sowie seine Liquidität

und Investitionsfähigkeit zu beurteilen.75

2.9.2.4 Drittes Leitprinzip: Liquidity and financial flexibility objective

Zur Erfüllung des dritten Leitprinzips beabsichtigen die Standardsetter eine Trennung der

wertgenerierenden Unternehmensaktivitäten innerhalb der mit der ersten Zielsetzung de-

finierten Bereiche der Abschlussbestandteile.76 Hierzu sollen die Bereiche (sections) wei-

ter in Kategorien (categories) und Subkategorien (subcategories) untergliedert werden.

Im Bereich Business sind alle Vermögenswerte und Schulden sowie deren Wertänderun-

gen zu erfassen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der gewöhnlichen Geschäftstä-

tigkeit des Unternehmens stehen.77 Diese Kategorie ist weiter zu untergliedern in die bei-

72

ZumUnterschied zwischen direkter und indirekter Darstellung sowie zur direkten und indirekten Berechnung vgl. Eiselt/ Müller 2008, S. 30 f. sowie S. 43. 73

Vgl. IASB (2008), 3.75. 74

Vgl. Tanski (2010), S. 88 f. 75

Vgl. IASB (2008), 3.78. 76

Vgl. Zülch/Salewski (2010), S. 426. 77

Vgl. IASB (2008), 231.

Page 43: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 43

den Kategorien Operating und Investing. In der Kategorie Operating sind alle Posten zu

erfassen, die nach Ansicht des Managements im direkten Zusammenhang mit der betrieb-

lichen Sachzielerreichung stehen, während in der Kategorie Investing alle übrigen Posten

aus dem Bereich Business zu erfassen sind.78 Demgegenüber sind im Bereich Financing

sämtliche Vermögenswerte und Schulden sowie deren Wertänderung zu erfassen, die im

Zusammenhang mit der Finanzierung des Unternehmens stehen.79

Die Einordnung der Vermögenswerte und Schulden in die verschiedenen Bereiche Busi-

ness und Financing soll die tatsächliche Nutzung bestmöglich wiederspiegeln, bei mehre-

ren Segmenten ist auf die Nutzung im jeweiligen Segment abzustellen.80 Das IASB be-

zeichnet dies als Management Approach. Für den Fall, dass dem Unternehmen keine Zu-

ordnung möglich ist, soll vereinfachend eine Erfassung in der Kategorie Operating vorge-

nommen werden.81 Für die Zuordnung von Vermögenswerten und Schulden in die Berei-

che Equity82, Income Taxes83 und Discontinued Operations84 sind die jeweiligen Regelun-

gen der IFRS grundlegend.85

2.9.3 Darstellung gemäß Staff Draft of Exposure Draft, IASB 2010

Der von den fachlichen Mitarbeitern des IASB angefertigte Staff Draft of Exposure Draft

Financial Statement Presentation (i.F. SD FSP) stellt die aktuellste, in sich geschlossene

Verlautbarung zum Projekt dar und berücksichtigt die vom Board nach der Veröffentli-

chung des DP in 2008 bis April 2010 getroffenen vorläufigen Entscheidungen (tentative

decisions).86

Die Änderungen im Vergleich zum Discussion Paper sind dabei im Wesentlichen durch

zwei Dinge bedingt. Zum einen wurden neue Erkenntnisse zu den Problembereichen bei

78

Vgl. IASB (2008), 2.32 f. 79

Vgl. IASB (2008), 2.34. 80

Vgl. IASB (2008), 2.27. 81

Vgl. IASB (2008), 2.35. 82

F49 und F65 bis 68 liefern Definitionen und Regelungen zum Ansatz des Eigenkapitals in der Bilanz. Vgl. Tanski (2010), S.48 f. Zur Darstellung als Eigen- oder Fremdkapital siehe IAS 32 (vgl. IAS 32.16). 83

Die Zielsetzung des IAS 12 ist es eine periodengerechte Abgrenzung des Steueraufwands/-anspruchs zu finden, um somit eine zutreffende und einheitliche Darstellung der Vermögenslage des bilanzierenden Unternehmens zu gewährleisten. Vgl. Tanski (2010), S. 115. 84

Zielsetzung des IFRS 5 ist es, dem Jahresabschlussadressaten eine bessere Einschätzung der Entwicklung der fortgeführten Geschäftstätigkeit durch den gesonderten Ausweis des Ergebnis nach Steuern des oder der aufgegebenen Geschäftsbereiche zu ermöglichen. Vgl. Scheffler (2009), S. 202. 85

Vgl. IASB (2008), 2.36 ff.

Page 44: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 44

der Implementierung der vorgeschlagen Neuerungen bekannt, auf welche das IASB mit

Erleichterungen und Konkretisierungen reagiert hat.87 Zum anderen haben verschiedene

Adressatengruppen Kritik am Mehrwert einiger Vorschläge sowie der Wahrung der Kos-

ten-Nutzen Relation geäußert,88 so dass sich das Board für eine Streichung bzw. Modifi-

kation einiger geplanter Neuerungen entschieden hat.

Die wesentlichen Veränderungen des SD FSP im Vergleich zum DP sind wie folgt:

Die mehrspaltige, postenspezifische Überleitung von der Gesamtergebnisrechnung

zur Kapitalflussrechnung wurde gestrichen und durch eine im Anhang darzustel-

lende bilanzpostenspezifische Überleitung vom Anfangs- auf den Endbestand er-

setzt.89 Die konkrete Ausgestaltung der Unterteilung in z.B. Abgrenzungen, Wert-

minderungen, Bewertungsänderungen etc. lässt allerdings wiederum die Bedeu-

tung der Kriterien Regelmäßigkeit und Ermessensspielraum erkennen.90 Die pos-

tenspezifische Überleitung ist jedoch nur für vom Management besonders wichtig

erachtete Posten vorzunehmen.

Da das IASB aber für die operative Kategorie eine Abstimmung von Ergebnis und

Cashflow als wichtig erachtet, soll die weiterhin nach der direkten Methode darzu-

stellende Kapitalflussrechnung durch eine Überleitung des Ergebnisses aus der

operativen Kategorie auf die entsprechende Cashflows ergänzt werden.91 Diese

Überleitung ist methodisch mit der bisherigen indirekten Darstellung der Kapital-

flussrechnung vergleichbar.92

Das noch im DP als dritte Leitprinzip explizit fixierte Ziel der Darstellung der Liquidi-

tät und finanziellen Flexibilität (Liquidity and financial flexibility objective) wurde

86

Vgl. IASB (2010d), S. 1. 87

Ähnlich vgl. Kirsch (2011), S. 341. 88

Vgl. Heintges/Wulbrand (2011), S. 11-12 sowie die empirische Analyse von Scherr/Klein/Grimmig (2010). 89

Vgl. Kirsch (2011), S. 343. 90

Vgl. IAS (2010c), Rn. 244. 91

Vgl. McConnell, P. (2010), o.S. sowie den betreffenden Absatz im DP (IASB (2010c), Rn. 172). 92

Zur den darzustellenden Komponenten siehe im Detail IASB (2010c), Rn. 173. Zur Begründung vgl. ebenda, BC 182-185.

Page 45: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 45

nicht in den SD FSP übernommen, da man diesem Aspekt durch das Framework-

Projekt bereits abgedeckt sieht.93

Inhalt und Abgrenzung der Bereiche und Kategorien:

Während das Eigenkapital (equity) im DP einen eigenen Bereich darstellt, soll

das Eigenkapital nun eine Kategorie des erweiterten Bereichs Financing dar-

stellen, welche neben dem Eigenkapital auch die Schulden (debt category)

enthält.94

Der Kategorie Operating sollen neben den operativen Vermögenswerten auch

die operativen Schulden zugewiesen werden, diese sind jedoch gesondert

von den Vermögenswerten darzustellen. In die sog. Operating finance subca-

tegory gehören die im Rahmen des Tagesgeschäfts eingegangenen Schulden

wie z.B. Schulden aus langfristigen Leasingverträgen.95

Darüber hinaus wurde zur Darstellung der Netto-Effekte von bestimmten nicht

eindeutig zuordenbaren Transaktionen eine Multi-category transaction section

eingeführt. In dieser sollen die Netto-Effekte aus z.B. bestimmten Unterneh-

menserwerben auf die Gesamtergebnisrechnung sowie die Kapitalflussrech-

nung dargestellt werden.96

Trotz der geänderten Abgrenzung zwischen den Bereichen ist die beabsichtigte Trennung

der wertgenerierenden Unternehmensaktivitäten von den Finanzierungs- und sonstigen

Aktivitäten weiterhin erkennbar.

2.9.4 Darstellung des Other Comprehensive Income, IASB 2011

Aufgrund einer Vielzahl von Wechselwirkungen zu anderen ausstehenden Projekten hat

sich das IASB zwischenzeitlich dazu entschieden, die Änderung der Darstellung des

Other Comprehensive Income im Rahmen der Phase B des Financial Statement Projects

vorzuziehen. Wechselwirkungen bestanden insbesondere zu den Projekten Financial In-

93

Vgl. Heintjes/Wulbrand 2011, S. 8 m.w.N. Für die Verankerung der verbleibenden Leitprinzipien im SD FSP Rn. 44. 94

Vgl. IASB (2010c), Rn. 62 sowie im Detail Rn. 86-94. 95

Vgl. IASB (2010c), Rn. 62 und 74.

Page 46: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 46

struments (IFRS 9) und Post-employment Benefits, bei denen zu erwarten war, dass im

Rahmen der ausstehenden Projektphasen weitere Sachverhalte aufgedeckt werden, die

als Other Comprehensive Income zu erfassen sind.97 Die Änderungen der Darstellung

des Other Comprehensive Income konnte im Juni 2011 vom IASB im Rahmen der Ergän-

zung des IAS 1 verabschiedet werden.98 Dem war bereits der Standardentwurf (Exposure

Draft) vom Mai 2011 vorausgegangen.99

Gegenstand des Exposure Draft bildete noch die verpflichtende Darstellung der Bestand-

teile des Other Comprehensive Income innerhalb nur einer einzigen Ergebnisrechnung.100

Das IASB bekräftigte damit erneut die Forderung zur Abschaffung des Wahlrechts, die Er-

gebnisrechnung auch in Form des Two statement approach aufzustellen. Eine weitere

Neuerung der Gesamtergebnisrechnung, auf die das IASB an mehreren Stellen im Expo-

sure Draft eingeht, sollte die Umbenennung des Statement of Comprehensive Income in

Statement of Profit or Loss and Other Comprehensive Income bilden. Jedoch wollte der

IASB es den bilanzierenden Unternehmen weiterhin freistellen, andere Titel für die Ge-

samtergebnisrechnung zu verwenden.101 Die Rückmeldungen bezüglich der Abschaffung

des Aufstellungswahlrechts waren aufgrund der möglichen Bedeutungsverlustes der Grö-

ße „Jahresüberschuss“ (profit and looss) sowie der konzeptionellen Unklarheiten weit

überwiegend ablehnend, so dass sich das IASB entschieden die Verpflichtung zur Aufstel-

lung einer einzigen Ergebnisrechnung zunächst nicht vorzuschreiben.102

Beibehalten und verabschiedet wurde jedoch die Neuerung, die Komponenten des Other

comprehensive income nach zwei Kategorien zu untergliedern.103 Der ersten Kategorie

sind jene Bestandteile zuzuordnen, denen möglicherweise eine künftige Umbuchung in

die Gewinn- und Verlustrechnung bevorsteht (sog. Recycling). Der zweiten Kategorie sind

die Komponenten des Other Comprehensive Income zuzuordnen, die keiner Umbuchung

in die Gewinn- und Verlustrechnung bedürfen (wie z.B. die erfolgsneutral erfassten versi-

96

Vgl. IASB (2010c), Rn. 62 sowie im Detail Rn. 100-102. 97

Vgl. IASB (2010b), BC22 ff. 98

Vgl. IASB (2011a). 99

Vgl. IASB (2010b). 100

Vgl. IASB (2010b), S. 4. 101

Vgl. IASB (2010b), BC5, BC8, BC21. 102

Vgl. IASB (2011b), S. 10. 103

Vgl. IASB (2011b), S. 9.

Page 47: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 47

cherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus der Bilanzierung von Pensionsver-

pflichtungen (sog. Option 3))104 (vgl. Abbildung 7). Analog zur der Einteilung der einzelnen

Komponenten sind auch die auf das Other comprehensive income entfallenden Steuern

auf beide Kategorien aufzuteilen, wobei das Wahlrecht des Brutto- oder Nettoausweises

beibehalten wurde.

Items that will not be reclassified subsequently to profit or loss

Items that may be classified subsequently to profit or loss

Other Comprehensive Income

Abbildung 7: Unterteilung der Komponenten des OCI gemäß den Neuerungen des IAS 1

2.9.5 Kritische Würdigung

Die mit dem Gemeinschaftsprojekt verbundene zentrale Zielsetzung der beiden Standard-

setter, durch ein einheitliches Abschlussformat den Investoren eine höhere Transparenz

in der Berichterstattung und eine Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu bieten, ist grundsätz-

lich zu begrüßen. Insbesondere, da die Standardsetter ihre Denkanstöße für das Projekt

aus der Kritik der Unternehmenspraxis, der uneinheitlichen Abschlussdarstellung und Un-

zulänglichkeiten der Abschlussinformationen entnahmen. Die Vergleichbarkeit der Ab-

schlüsse wird mitunter durch die künftigen Gliederungs- und Aufbaureglungen der Ab-

schlussbestandteile Rechnung getragen. Jedoch bleibt es den Unternehmen freigestellt,

wieterhin auch andere Bezeichnungen, Posten oder Zwischensummen zu verwenden,

wenn dies im Rahmen der externen Berichterstattung zu einem besseren Verständnis

über die Unternehmenslage führt, was für das Ziel der Vergleichbarkeit nicht förderlich

ist.105

Bei der grundlegenden Neukonzeption der Bilanz erscheint es fraglich, ob diese den tat-

sächlichen Informationswünschen der Investoren entspricht. Eine Untergliederung der Bi-

lanz in die Rubriken Business, Financing, Income Taxes und Equity ist auch ohne Aufga-

be der traditionellen Unterteilung in Aktiva und Passiva möglich.106 Zusätzliche Informatio-

nen dürfte hingegen die Operating financing category bringen.

104

Vgl. IASB (2010b), 82A. 105

Vgl. Zülch/Salewski (2010), S. 428. 106

Vgl. Fülbier/Maier/Sellhorn (2009), S. 409.

Page 48: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 48

Mit der Aufgabe des traditionellen Bilanzsystems geht auch die einfache Gliederung von

Vermögenswerten nach Fristigkeit und ihrem Liquiditätsaspekt sowie Schulden nach ihrer

Fälligkeit verloren. Die Neugliederung von Vermögenswerten und Schulden nach Funkti-

onsbereichen und die weitere Untergliederung nach Subkategorien unter Berücksichti-

gung des zeitlichen Aspekts verlangen sowohl vom Bilanzbuchhalter als auch vom Bilanz-

adressaten eine Umstellung und künftig mehr Ressourcen für das Erstellen und Analysie-

ren des Abschlusses. Im Umstellungszeitpunkt sind insbesondere die Kontenpläne sowie

die Kontierungs- und Bilanzierungsrichtlinie anzupassen z.B. kann es im Einzelfall dazu

kommen, dass bisherigen Abschlussposten im Zuge der Einteilung in Bereiche und Kate-

gorien auf mehrere Konten aufzuspalten sind.107 Vor allem wird den Erstellern und Adres-

saten, die mit dem alten System aufgewachsen sind, eine hohe Last aufgebürdet.108

Zudem dürfte sich die Zuordnung der Bilanzpositionen zu den vorgeschlagenen Katego-

rien in vielen Fällen als schwierig erweisen. Gerade in diversifizierten Unternehmen kann

ein Bilanzposten in verschiedenen Bereichen der Erfüllung von verschiedenen Zwecken

dienen. Bei einem Automobilkonzern, zu dessen Konzernverbund üblicherweise auch ein

Bankbereich gehört, hat das Finanzierungsinstrument eine ganz andere Bedeutung als im

produzierenden Bereich.109

Fraglich ist auch die Eignung des Gesamtperiodenerfolgs Total Comprehensive Income

als Maßstab zum Erfolgsausweis, da diese Größe neben erfolgswirksamen Ergebniskom-

ponenten auch erfolgsneutrale Komponenten enthält.110 Obgleich das IASB die Verpflich-

tung zum One Statement Approach aktuell nicht vorgeschrieben hat, behält es sich vor,

dies weiter zu überdenken. Da das Total Comprehensive Income eine verzerrte Darstel-

lung der Ertragskraft des Unternehmens liefert, wäre es wünschenswert zuerst die kon-

zeptionellen Probleme des Ansatzes und der Bewertung von OCI-Komponenten anzu-

gehen. Insbesondere lässt sich durch diese Größe nur unter erschwerten Bedingungen

die Profitabilität des Unternehmens bei der Erfüllung des betrieblichen Sachzwecks beur-

teilen. In diesem Zusammenhang stellt sich analog zum damaligen Reporting Compre-

107

Vgl. Kirsch (2011), S. 341. 108

Zum letztgennannten vgl. Fülbier/Maier/Sellhorn (2009), S. 410. 109

Vgl. Fülbier/Maier/Sellhorn (2009), S. 409. 110

Vgl. Zülch/Salewski (2010), S. 428.

Page 49: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 49

hensive Income Projekt111 die Frage, ob das Total Comprehensive Income international

Akzeptanz als zukünftige Größe des Erfolgsausweises findet. Zu sehr werden die ver-

schiedenen Aufwendungen und Erträge vermengt. So wäre eine interne Erfolgsspaltung

in regelmäßig wiederkehrende und unregelmäßige sowie in betriebliche und finanzielle

Aspekte sinnvoll,112 von denen dann externe Interessenten auch weitere Kennzahlen ziel-

orientiert ableiten können, wie etwa wertorientierte Kennzahlen (z.B. Economic Value Ad-

ded oder Return on Capital Employed).

Schließlich besteht auch Diskussionsbedarf hinsichtlich der Eignung des neuen Ab-

schlussformats für interne Steuerungszwecke, da die für externe Adressaten geltenden

Aussagen für interne Zwecke ebenfalls gelten. Fraglich bleibt auch hinsichtlich der inter-

nen Steuerung der Mehrwert der gesamten Uniformität des Abschlussformats und der ho-

hen Disaggregation der Daten.

2.10 Mehrspaltenbilanz, M. Gros 2010

Gros schlägt zur Erfüllung der Informations- und der Zahlungsbemessungsfunktionen vor,

die Ausschüttungs- und Steuerbilanz zu koppeln. Hierzu schildert er zum einen die Mög-

lichkeit das Informations- und Zahlungsbemessungsziel durch eine Überleitungsrechnung

in einem Abschluss abzubilden. Zum anderen schildert er in Analogie zu Moxter113 die

Möglichkeit zur Aufstellung einer Mehrspaltenbilanz, die jeweils beide Bewertungen für

Aktiva und Passiva nebeneinander ausweist.114 Abbildung 8 enthält eine Zusammenfas-

sung des Vorschlags.

111

IASB-Projekt zur Darstellung der Gesamtergebnisrechnung aus dem Jahre 2003. 112 Dieser Effekt kann allerdings aufgrund der inhärenten Subjektivität begrenzt sein. So kann hiermit nur schlecht die

notwendige Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit gewährleistet werden. Eine Ausnahme dürften allerdings die

aufgegebenen Geschäftsbereiche darstellen. Im Detail vgl. Bogajewskaja (2007), S. 77-79.

113 Vgl. Moxter (1962), S. 630-631.

114 Vgl. Gros (2010), S. 198 f.

Page 50: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 50

Instrumente der Gewinn-

ermittlung / AnwenderSteuerbilanz Jahresabschluss Konzernabschluss

Kapitalmarktorientierte

Unternehmen

Zahlungsbemessungs-bilanz

nach steuerrechtlichen

Vorschriften / IFRS-

Überleitungsrechnung

IFRS-Einzelabschluss +

Überleitungsrechnung auf

Zahlungsbemessungs-basis

(ggf. Mehrspaltenbilanz)

IFRS-Pflicht

Abbildung 8: Vorschlag für eine künftigen Rechnungslegungskonzeption, in Anlehnung an Gros (2010), S. 203

Als eine Notwendigkeit zur Umsetzung des Konzepts in kapitalmarktorientierten Unterneh-

men sieht der Autor, dass der Gesetzgeber den kapitalmarktorientierten Unternehmen auf

Ebene des Einzelabschlusses die vollumfängliche Anwendung der IFRS ermöglicht bzw.

fordert. Hierdurch stände den kapitalmarktorientierten Unternehmen der Rückgriff auf ein

einheitliches System bei ihren Einzel- und Konzernabschlüssen zur Verfügung, wodurch

die Notwendigkeit der Doppelbilanzierung nach zwei unterschiedlichen Systemen entfal-

len würde. Die Kapitalmarktteilnehmer würden hierdurch einen umfassenderen Einblick in

die wirtschaftliche Lage insbesondere jener Unternehmen bekommen, die in komplexen

Konzernstrukturen organisiert sind. Schließlich würden durch diesen Schritt, vor dem Hin-

tergrund der Annährung des Corporate Governance-Systems deutscher kapitalmarktori-

entierter Unternehmen an ein Outsider-System, die Kontrollmöglichkeiten der Kapital-

marktteilnehmer und damit die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes gestärkt.115

115

Vgl. Gros (2010), S. 200.

Page 51: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 51

3 Konzept der Mehrspaltendarstellung des ICV

3.1 Vision

Aus Sicht der Controller kann die in Kapitel 2 in verschiedenen Varianten dargestellte Idee

mit vertretbarem Aufwand mehr Transparenz für externe und auch interne Abschluss-

adressaten bringen: Abkehr von der eindimensionalen Darstellung der Bilanz und GuV

(bzw. Gesamtergebnisrechnung) hin zu einer Mehrspaltendarstellung.

Grundidee ist, die gesetzlich geforderte Handelsbilanz in den Kontext der operativen und

strategischen Unternehmensziele zu stellen. In operativer Hinsicht streben Unternehmen

nach Liquiditätserhaltung und Periodenerfolg. In strategischer Hinsicht verdrängt das Ziel

der Schaffung und Erhaltung von Erfolgspotenzialen die Orientierung am Periodenerfolg.

Hieraus resultieren zunächst drei voneinander zu trennende Rechnungszwecke: (1) ope-

rative Liquidität (darzustellen in Spalte 1), (2) operativer bilanzieller Periodenerfolg (darzu-

stellen in den Spalten 2 und 3 [s.u.] und (3) strategisches Erfolgspotenzial (optionale Spal-

te 4).

Die Handelsbilanz verfolgt nach dem Willen des Gesetzgebers nicht nur das Ziel der Er-

mittlung des unbedenklich ausschüttungsfähigen Periodenerfolgs. Seit Inkrafttreten des

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) soll der handelsrechtliche Jahresab-

schluss auch das Informationsziel stärker gewichten. Dabei will der Gesetzgeber beste-

hende Zielkonflikte zwischen Ausschüttungs- und Informationsziel durch das Institut der

Ausschüttungssperre lösen. Indem aber ein Sonderausweis des ausschüttungsfähigen

Periodenerfolgs(potenzials) nicht obligatorisch ist, kann der Jahresabschlussadressat

nicht zwischen diesen Jahresabschlusszwecken differenzieren. Um diese Transparenz

herzustellen, soll der bilanzielle Periodenerfolg in zwei Schritten in separaten Spalten –

einer Ausschüttungs- und einer Informationsspalte – ermittelt werden.

Bei den Spalten 1 bis 3 geht es somit primär um eine andere, besser strukturierte Darstel-

lung von ganz überwiegend bereits jetzt verpflichtend anzugebenden Informationen. Dies

unterscheidet sie von der Spalte 4.

Page 52: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 52

Die bisherigen Vorüberlegungen im Facharbeitskreis IFRS und Controlling des ICV zur

vierten Spalte weisen eine große Bandbreite auf. Sie reichen von einer Quantifizierung

des Erfolgspotenzials bis hin zu einer systematisierten Sammlung von Informationen, die

außerhalb von Bilanz und GuV (z.B. im Lagebericht) gemacht werden müssen oder kön-

nen und sich somit nicht an der Gliederung von Bilanz- und Erfolgsrechnung orientieren

müssen. Ebenso vielfältig sind die bestehenden Alternativen zur „Quantifizierung“ des Er-

folgspotenzials. Sie reichen von outputorientierten (Gesamtbewertungs-) Ansätzen, wie

der Angabe eines Unternehmenswerts nach einem Discounted Cashflow-Verfahren – ggf.

differenziert nach Strategischen Geschäftseinheiten –, bis hin zu inputorientierten (Einzel-

bewertungs-) Ansätzen, die die immateriellen – den langfristigen Geschäftswert bildenden

- Inputfaktoren (Ressourcen) bewerten. Hierbei kommen entweder diskontierte Rückflüsse

oder (z.B. über die Totalperiode oder über fünf Jahre) kumulierte Ausgabenzahlungen zur

Schaffung und Erhaltung der langfristigen immateriellen Vermögenswerte in Betracht.

Diese Intellectual Capital-Komponenten könnten – dem DRSC folgend116 – in Human Ca-

pital, Customer Capital, Supplier Capital, Investor Capital, Process Capital, Location Capi-

tal und Innovation Capital unterteilt werden.117

Die Spalte 4 bietet also grundsätzlich Raum, um auf freiwilliger Basis einen unterneh-

mensindividuellen Quantifizierungsversuch von nicht-finanziellen Leistungsindikatoren

vorzunehmen und insoweit das bilanzielle Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

um einen Einblick in das Intellectual Capital zu vervollständigen. Eine solche Erweiterung

der gesetzlichen Konzeption eröffnet zwar einen erheblichen Ermessensspielraum, lässt

sich aber mit der Steuerungsrelevanz der Zusatzinformationen begründen. Sie darf des-

halb hier bei der Kennzeichnung der Vision einer Mehr-Spalten-Bilanz (aus Controlling-

perspektive) nicht unerwähnt bleiben (vgl. Abbildung 9 und Abbildung 10). Somit kann die

Spalte 4 auch nur eine interne Darstellung sein, wenn diese Informationen nicht extern

kommuniziert werden sollen.

In der Geschäftsberichterstattung ist eine restriktive (konservative) Informationspolitik vor-

herrschend. Folglich ist eine breite Akzeptanz für eine freiwillige Erweiterung der externen

116

Vgl. DRS 12.33 – aufgehoben 2005 bzw. 2010. 117

Vgl. DRS 5.

Page 53: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 53

Berichterstattung um sensible Informationen nicht zu erwarten. Deshalb beschränken sich

die folgenden Ausführungen auf die ersten drei Spalten (Liquiditäts-, Ausschüttungs- und

Informationsbilanz) und mithin auf die Rechnungszwecke operative Liquidität und operati-

ver bilanzieller Periodenerfolg.

Liquidität

Liquiditäts-darstellung

Einzahlungen

Auszahlungen

Ausschüttungs-darstellung

Strenges Realisationsprinzip

Keine Wahlrechte

Keine Neubewertung

Informations-darstellung

Abbildung gem. des Rechnungslegungs-konzepts, ggf. weiter

unterteilt

Erfolg (HGB oder IFRS)Erfolgs-

potential

(freiwillige)(Zusatz-)Informationen Chancen Risiken Stille Reser-

ven / Lasten

Liquiditäts-

Perspektive

Intellectual

Capital-

Perspektive

Abbildung 9: Vision einer Mehr-Spalten-Bilanz

3.2 Formelle Aspekte der Drei-Spalten-Bilanz

Das Grundkonzept der Drei-Spalten-Bilanz besteht in der Schaffung von Transparenz in

Bezug auf die operative Cashflow- und Erfolgserzielung. In formeller Hinsicht können pla-

kativ die Spalten mit Liquidität, Ausschüttung und Information überschrieben werden. Der

Liquiditätsdarstellung dient die Spalte 1. Die Ausschüttungsspalte (Spalte 2) kann mehr

oder weniger konservativ ausgestaltet werden. Die Informationsspalte (Spalte 3) beinhal-

tet die zu veröffentlichende Bilanz und die zugehörige Erfolgsrechnung (z.B. nach HGB

oder nach IFRS). Der Inhalt der Spalte 2 und damit die Unterschiede zwischen einer Infor-

mationsbilanz HGB und einer Ausschüttungsbilanz auf Basis des HGB sind hingegen von

der Definition des ausschüttungsfähigen Periodenerfolgs abhängig:

Bei strenger Orientierung am bilanzrechtlichen Status Quo würde eine Spalte 2 je-

ne Bilanzposten bzw. Bewertungen nicht enthalten, für die der Gesetzgeber eine

explizite Ausschüttungssperre fordert. Die Unterschiede zwischen Spalte 2 und 3

Page 54: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 54

können auf gesetzliche Vorschriften (z.B. Pflicht zur Zeitwertbewertung des De-

ckungsvermögens) oder auf Wahlrechtsausübungen durch den Bilanzierenden

(z.B. Aktivierung von Entwicklungskosten) zurückzuführen sein. In diesem Fall wird

die Drei-Spalten-Bilanz nur zur Transparenzschaffung genutzt.

Bei Orientierung an einer anderen Vorstellung von ausschüttungsfähigem Perio-

denerfolg könnte die Spalte 2 weitergehend von allen Bilanzposten und Bewertun-

gen freigehalten werden, die von zweifelhaftem Gehalt oder stark ermessensbe-

dingt bzw. noch unrealisiert sind. Die Unterschiede zwischen Spalte 2 und 3 könn-

ten dann z.B. von dem Geschäfts- oder Firmenwert, der nach dem Wortlaut des

Gesetzes nur als abnutzbarer Vermögensgegenstand gilt, oder von Verluste kom-

pensierenden Zeitwertbewertungen im Rahmen von antizipativen Bewertungsein-

heiten herrühren, die noch unrealisiert sind. In diesem Fall wäre indes das gesetzli-

che Ausschüttungspotenzial aus der Drei-Spalten-Bilanz nicht ersichtlich.

Insofern kann auch die Informationsspalte in Abhängigkeit von aktuellen Rechnungsle-

gungssystemen bzw. weiterentwickelten Konzeptionen mehr oder minder informativ aus-

fallen. Das Grundkonzept der Drei-Spalten-Bilanz zeigt die Abbildung 10. Es wird nach-

folgend erläutert.

"Eigene Normen"

Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4

Liquidität Ausschüttung Information (z.B. BilMoG)

- Einzahlungen

- Auszahlungen

- Strenges Realisationsprinzip

- Keine Wahlrechte

- Keine Neubewertung

- Goodwillaktivierung und plan-

mäßige Goodwillabschreibung

- Wahlrechte, wie Bilanzierung

von Entwicklungskosten

freiwillige

(Zusatz)Angaben

- Deckungsvermögen zu Zeitwerten

- Bewertungseinheiten

- Aktive latente Steuern

- …

Rechnungslegungsvorschriften

Ausschüttung gemäß dem niedrigeren Betrag von

kumuliert erwirtschafteter Liquidität

(Spalte 1) und kumuliert erwirtschaftetem

Periodenerfolg (Spalte 2)

Abbildung 10: Grundkonzept der Drei-Spalten-Bilanz (Idealbild, prinzipienorientierte Darstellung)

Page 55: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 55

3.2.1 Spalte Liquidität

In einer ersten Spalte ist jeweils der originäre Finanzfluss im Sinne der Änderung der li-

quiden Mittel darzustellen. Ergebnis ist in der Bilanz eine Darstellung der Auszahlungen

bei den Aktiva und auf der Passivseite der Einzahlungen beim Eigen- und Fremdkapital.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wird so dem Jahresergebnis der operative Cashflow

gegenübergestellt und durch Ergänzung um Investitions- und Finanzierungszahlungen ist

die informative Kapitalflussrechnung in die Erfolgsrechnung integriert. Die Darstellung der

Bilanz mit den kumulierten Auszahlungen des Anlagevermögens und den erhaltenen Ein-

zahlungen im Kapital betont hier aus Sicht des Controllings den Anspruch, dass sich die

Rentabilitätserwartungen und die Investitionsrechnung zunächst auf die Darstellung der

ursprünglichen Zahlungen zu beziehen haben.

3.2.2 Spalte Ausschüttung

In der zweiten Spalte stehen dann die Werte der Erfolgsdarstellung. Bei der Darstellung

der Ausschüttungsbemessung sind die notwendigen Abgrenzungsrechnungen für eine

periodengerechte Erfolgsermittlung zu berücksichtigen. Diese Darstellung fußt auf dem

HGB unter strenger Beachtung des Vorsichtsprinzips. Im Konzernabschluss wäre auf ak-

tueller Gesetzesgrundlage die Bezeichnung „Ausschüttung“ zu ersetzen. Da jedoch auch

zumindest als strategische Überlegung eine Ausschüttungsbemessungsinformation im

Konzernabschluss sinnvoll erscheint, sollte diese Spalte dort als „Ausschüttungsfähig“ be-

zeichnet und mit einer konzerneinheitlichen konservativen Bilanzierung ausgestaltet wer-

den. Konkret wäre aus prinzipienorientierter Betrachtung als Idealbild eine Ausschüttung

aus dem niedrigerem Betrag von kumuliert erwirtschafteter Liquidität (Spalte 1) und ku-

muliert erwirtschaftetem Periodenerfolg (Spalte 2) plausibel, da nur so ein Substanzver-

zehr durch Ausschüttung ausgeschlossen wäre. Die kumulierte erwirtschaftete Liquidität

wäre in diesem Fall der kumulierte operative Cashflow, der mit den kumulierten unter Be-

achtung der strengen Normen der Spalte 2 zustande gekommenen Jahresergebnissen zu

vergleichen wäre. Auf Basis der jährlichen Betrachtung wäre ein Vergleich von operativem

Cashflow und Jahresergebnis vorzunehmen. Auf Basis der aktuellen handelsrechtlichen

Gesetzeslage wären allerdings einzig die kumulierten Jahresergebnisse der Spalte Aus-

Page 56: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 56

schüttung relevant, wobei die Spalte 2 dann den Jahresabschluss ohne die ausschüt-

tungsgesperrten Posten zeigen würde.

3.2.3 Spalte Information (darzustellender Jahresabschluss)

Zur Erfüllung der Informationsansprüche enthält diese Spalte zusätzliche oder abwei-

chend bewertete Vermögenswerte und Schulden sowie die korrespondierenden Aufwen-

dungen und Erträge, die keine Ausschüttungsrelevanz entfalten sollen. Nach aktueller Ge-

setzeslage würde in dieser Spalte die Darstellung der Bilanz und der GuV unter Beach-

tung des HGB nach BilMoG oder bei Anwendung der IFRS unter Beachtung der jeweils

anwendungspflichtigen Normen aus der EU-Verordnung erfolgen. Hier wäre auch der Be-

reich, in der der Gesetzgeber zukünftig ggf. weitere Angaben bezüglich der Informa-

tionsbereitstellung fordern bzw. freiwillig zulassen könnte, die aber das Ausschüttungs-

potenzial nicht verändern sollen. Bislang behilft sich der Gesetzgeber hier teilweise mit

einer Ausschüttungssperre für bestimmte Sachverhalte sowie mit Zusatzinformationen im

Anhang, die letztlich dem Zweck der Trennung der Abschlusszwecke zwar gerecht wird,

aber doch wenig transparent ist. Um die Einflüsse der Bilanzierenden hinsichtlich des Er-

messens besser einschätzen zu können, könnte hier eine Unterteilung der verpflichtenden

Informationsdarstellung in ein „wohl begründetes (geringes) Ermessen“ und in „weitere

gesetzlich erlaubte Informationsbilanzierung“ vorgenommen werden.

3.2.4 Spalte Eigene Normen

Da der extern darzustellende Jahresabschluss nicht alle internen Informationsbedürfnisse

zu decken vermag, kann intern bzw. auf freiwilliger Veröffentlichungsbasis eine wietere

Ergänzung in Richtung der Abbildung von Potenzialen, auch verstanden als Chancen und

Risiken, im Rahmen z.B. einer wertorientierten Betrachtung oder eines Intellectual Capital

Berichts ergänzt werden. Da dies jedoch die reine freiwillige interne Betrachtung darstellt,

soll an dieser Stelle lediglich auf diese konzeptionelle Möglichkeit hingewiesen werden

und auf konkrete Ausgestaltungsvorschläge verzichtet werden. Im Folgenden steht somit

nur die Darstellung eines nach den bisher vorliegenden Rechtsnormen erstellten Jahres-

abschlusses in den drei Spalten Liquidität, Ausschüttung und Information im Mittelpunkt

der Betrachtung.

Page 57: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 57

3.3 Materielle Aspekte

3.3.1 Abgrenzung von Liquiditäts- und Ausschüttungsspalte

Entsprechend der obigen Konzeption stellt die Spalte 1: Liquidität nur auf Ein- und Aus-

zahlungen ab. Berücksichtigung finden daher alle Barkäufe und –verkäufe, wohingegen

Zielgeschäfte nicht erfasst werden. Die Bewertung von Vermögen und Schulden erfolgt

zum Zugangswert. Dies sind im Falle von Vermögensgegenständen die Auszahlungen für

Anschaffungs- oder Herstellungskosten und im Falle von Verbindlichkeiten der Rückzah-

lungsbetrag. Rückstellungen finden in der Liquiditätsbilanz keine Berücksichtigung, weil

ihre Bildung nicht zahlungswirksam ist. Ebenso bleiben andere erfolgswirksame Ge-

schäftsvorfälle, die nicht zahlungswirksam sind, wie z. B. Auflösung von Rückstellungen,

Zuschreibungen und Abschreibungen, unberücksichtigt. Die Inanspruchnahme von Rück-

stellungen durch Zahlungsleistung fließt dagegen in die Liquiditätsbetrachtung ein. Dem-

entsprechend wird der Aufwand für die Zuführung zu Rückstellungen erst gebucht, wenn

der „Verlust“ realisiert wird. Das Imparitätsprinzip findet in der Liquiditätsspalte ebenso

wenig Berücksichtigung wie das Prinzip der periodengerechten Erfolgsermittlung.

Im Gegensatz zur Liquiditätsspalte haben in der Spalte 2: Ausschüttung das Imparitäts-

prinzip und auch das Prinzip der periodengerechten Erfolgsermittlung eine große Bedeu-

tung. In der Folge werden Rückstellungen im Zeitpunkt der Verursachung gebucht. Auch

sind die anderen nicht zahlungswirksamen Buchungen in der Ausschüttungsspalte zu er-

fassen. Dazu zählen zum einen die erfolgswirksamen Geschäftsvorfälle ohne Geldfluss,

wie z. B. Abschreibungen, Zuschreibungen und Auflösung von Rückstellungen, und zum

anderen nicht zahlungswirksame Geschäftsvorfälle ohne GuV-Wirkung, wozu die „auf

Ziel“-Geschäfte gehören. Gemeinsam ist der Liquiditäts- und Ausschüttungsbetrachtung

die Bewertung zu Zugangswerten für Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten.

Die folgenden Beispiele verdeutlichen die Unterschiede zwischen diesen beiden Spalten

des Jahresabschlusses.

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Drei-Spalten-Bilanz │ 58

Beispiel 1:

Barverkauf von fertigen Erzeugnissen

(595 EUR = 500 EUR + 95 EUR USt); die Erzeugnisse sind zu 300 EUR aktiviert

Zielverkauf von diversen Erzeugnissen

(11.900 EUR = 10.000 EUR + 1.900 EUR USt); Lagerabbau: 6.000 EUR

Lösung:

Bilanz- / GuV-Posten Liquditätsspalte Überleitung Ausschüttungsspalte

Vorräte -300 -6.000 -6.300

Forderungen 11.900 11.900

Liquide Mittel 595 595

So. Verbindlichk. (USt) 95 1.900 1.995

Umsatzerlöse 500 10.000 10.500

Herstellungskosten -300 -6.300

JE (vor Steuern) 200 4.000 4.200

Abbildung 11: Beispiel für Positionsbewertungen im Kontext von Verkäufen

Während in der Liquiditätsspalte nur die Geschäftsvorfälle ausgewiesen sind, die zah-

lungswirksam sind, finden zur Überleitung auf die Spalte Ausschüttung zusätzlich relevan-

te Geschäftsvorfälle Berücksichtigung. Die Spalte Ausschüttung zeigt schließlich die sich

für die Ausschüttung ergebenden Wertansätze der Periode.

Wenn die Herstellungskosten vollständig zahlungswirksam wären, bräuchte keine Tren-

nung der Herstellungskosten in zahlungswirksam und nicht zahlungswirksam vorgenom-

men werden. Die folgende Abbildung verdeutlicht die Kostenermittlung für die fertigen Er-

zeugnisse (FE), die sowohl Vorräte umfassen, die zum Verkauf anstehen, als auch selbst

erstellte Anlagen, die im Unternehmensprozess eingesetzt werden.

Da in der Regel jedoch keine vollständige Zahlungswirksamkeit der in die Herstellungs-

kosten einfließenden Material- und Personalkosten unterstellt werden kann, ist eine zwin-

gende Trennung der jeweiligen Konten notwendig, um die zahlungswirksamen Geschäfts-

vorfälle für die Liquiditätsspalte direkt herleiten zu können. Gleiches gilt für die Konten der

Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie weitere Kosten, wie z.B. Versicherungsbeiträge,

Steuern und sonstige Kosten.

Page 59: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 59

Die Auswirkungen einer Trennung der Herstellungskosten nach der Zahlungswirksamkeit

zeigt das folgende Beispiel.

Beispiel 2:

Barverkauf von fertigen Erzeugnissen

(595 EUR = 500 EUR + 95 EUR USt); die Erzeugnisse sind zu 300 EUR aktiviert

Annahme: 70% der Herstellungskosten sind zahlungswirksam

Lösung:

Bilanz- / GuV-Posten Liquditätsspalte Überleitung Ausschüttungsspalte

Vorräte -210 -90 -300

Liquide Mittel 595 595

So. Verbindlichk. (USt) 95 95

Umsatzerlöse 500 500

Herstellungskosten -210 -90 -300

JE (vor Steuern) 290 -90 200

Abbildung 12: Beispiel für Positionsbewertungen im Kontext von Herstellungsvorgängen

Der Barverkauf wird in der Liquiditäts- und Ausschüttungsspalte identisch abgebildet. Da-

gegen fallen die Herstellungskosten in der Spalte 1 mit 210 EUR geringer aus als in der

Spalte 2, weil annahmegemäß 70% der Herstellungskosten in Höhe von 300 EUR zah-

lungswirksam sind. In der Ausschüttungsbilanz sind sowohl die Herstellungskosten als

auch der korrespondierende Abgang der Vorräte mit 300 EUR berücksichtigt. In der Folge

sind das Jahresergebnis geringer und der Wertansatz der Vorräte in der Ausschüttungsbi-

lanz höher als in der Liquiditätsbilanz. Läge bei ansonsten unverändertem Sachverhalt ein

Zielverkauf vor, wäre in der Liquiditätsbilanz ein Verlust in Höhe von -210 EUR ausgewie-

sen. In der Ausschüttungsbilanz würde der Jahresüberschuss nach wie vor auf +200 EUR

lauten, wobei anstelle der liquiden Mittel die Verbindlichkeiten steigen würden. Damit wird

deutlich, dass die Unterschiede zwischen Spalte 1 und Spalte 2 in Einzelfällen sehr hoch

sein können. Dies resultiert aus den unterschiedlichen Zielen der Liquiditäts- und Aus-

schüttungsbilanz. Ziel der Liquiditätsbilanz ist die Ableitung eines operativen Cashflows,

während die Ausschüttungsbilanz auf die Sicherung der Ausschüttungsfunktion abzielt.

Page 60: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 60

3.3.2 Abgrenzung von Ausschüttungs- und Informationsspalte (Abschluss)

Nach der aktuellen Gesetzeslage unterschieden sich diese beiden Spalten lediglich durch

die ausschüttungsgesperrten Sachverhalte, die in § 268 Abs. 8 HGB dargestellt sind. Kon-

kret wären dies die aktivierten selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände

des Anlagevermögens, ein aktivierter Überhang an latenten Steuern sowie die Buchge-

winne aus aktiviertem Deckungsvermögen im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtun-

gen, jeweils korrigiert um latente Steuern. Zudem sind die Anteile an einem herrschenden

oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen ausschüttungsgesperrt.

Entsprechend dem idealtypischen Ziel der Spalte Ausschüttung, die Ausschüttungsfunk-

tion zu sichern, ist dagegen zum einen das Imparitätsprinzip und das Prinzip der perio-

dengerechten Erfolgsermittlung bedeutsam. Zum anderen finden Aktivierungswahlrechte

keine Anwendungen, während Passivierungswahlrechte zwingend zu berücksichtigen

sind. Demzufolge sind ein Disagio, aktive latente Steuern und selbst erstellte immaterielle

Anlagen sofort als Aufwand zu verrechnen. Deckungslücken von Pensionsverpflichtungen

sind zu passivieren. Dies betrifft bspw. die sog. Pensions-Altzusagen und die Verrech-

nung der Zuführungsbeträge zu Pensionsrückstellungen aufgrund der geänderten Bewer-

tungsvorschriften (Art. 67 Abs. 1 EGHGB). Aufgrund der Dominanz des Vorsichtsprinzips

dürfen Einbeziehungswahlrechte in die Herstellungskosten keine Berücksichtigung finden,

so dass Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Aufwendungen für soziale Einrichtun-

gen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversor-

gung als Aufwand zu verrechnen sind. Ebenso dürfen keine Bewertungseinheiten gebildet

werden. Vermögensgegenstände dürfen nicht über die Zugangswerte bzw. fortgeführte

Anschaffungs- oder Herstellungskosten hinaus bewertet werden. Eine Bewertung des

Fondsvermögens darf damit nicht in der Ausschüttungsbilanz vorgenommen werden.

Die Spalte Information wird dagegen von den zugrunde gelegten Bilanzierungsvorschrif-

ten, z. B. HGB (nach BilMoG) oder IFRS, beeinflusst. Diese Spalte enthält die Bilanz- und

die Gewinn- und Verlustrechnung unter Berücksichtigung der unternehmensindividuellen

Bilanzpolitik. Im Folgenden wird den Bilanzierungsvorschriften des HGB (nach BilMoG)

gefolgt. In dieser Spalte wird ein „wohl begründetes (geringes) Ermessen“ unterstellt, wo-

Page 61: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 61

hingegen eine weitere Sicht zu einer weiteren Spalte als “Potenzialbilanz“118 mit freiwilli-

gen Zusatzangaben führt.

Die Unterschiede zwischen Spalte 2 und 3 – vereinfachend als Ausschüttungs- und Infor-

mationsbilanz (Abschluss) bezeichnet – werden am Beispiel von selbst geschaffenen im-

materiellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens aufgezeigt.

Beispiel 3:

Die R-AG aktiviert erstmals selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstän-

de des Anlagevermögens. Insgesamt fallen 240.000 EUR Forschungs- und Ent-

wicklungskosten an, von denen 80.000 EUR als Forschungskosten und 160.000

EUR als aktivierungsfähige Entwicklungskosten zu qualifizieren sind. Die Abschrei-

bungen auf den aktivierten Anteil beginnen nach Fertigstellung 3 Monate vor dem

Geschäftsjahresende, die Abschreibungsdauer wird mit 4 Jahren festgelegt.

Lösung:

Bilanz- / GuV-Posten Ausschüttungsspalte Überleitung Informationsspalte

selbst geschaf. IAV 150.000 150.000

Abschreibungen IAV 10.000 10.000

Aufwand F&E 240.000 -160.000 80.000

JE (vor Steuern) -240.000 150.000 -90.000

Abbildung 13: Beispiel für Positionsbewertungen im Kontext von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des AV

In der Spalte Ausschüttung erfolgt entsprechend dem strengen Realisationsprinzip ein

Nichtansatz der selbst geschaffenen Werte, so dass der komplette Aufwand für For-

schung und Entwicklung in der GuV ergebnismindernd berücksichtigt wird. In der Informa-

tionsspalte wird das Ansatzwahlrecht genutzt, so dass das Vermögen um 150.000 EUR

steigt (160.000 EUR Zuführung abzüglich der Abschreibungen von 10.000 EUR). In der

GuV verbleiben als Aufwand lediglich die Forschungskosten von 80.000 EUR sowie die

Abschreibungen von 10.000 EUR. Insgesamt ergibt sich ein Jahresergebniseffekt vor

Steuern von 150.000 EUR, die die Informationsspalte höher ausfällt als die Ausschüt-

tungsspalte.

118

Siehe Abbildung 9 (Kapitel 3.1)

Page 62: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 62

Im folgenden Kapitel werden weitere Beispiele mit Relevanz für die Informationsbilanz

(Abschluss) dargestellt, die einerseits die Unterschiede zur Liquiditäts- und Ausschüt-

tungsbilanz sowie andererseits Probleme aufzeigen sollen.

3.3.3 Abgrenzung von Liquiditäts-, Ausschüttungs- und Informationsspalte

(Abschluss)

Das folgende Beispiel verdeutlicht die Unterschiede zwischen den drei Spalten Liquidität-,

Ausschüttung- und Information bei idealisierter Betrachtung hinsichtlich der Behandlung

von Einbeziehungswahlrechten von Kostenkomponenten in die Herstellungskosten. Nach

dem aktuellen Rechtsstand wäre der Unterschied zwischen der Ausschüttungs- und der

Informationsspalte lediglich in der Ausschüttungssperre zu sehen.

Beispiel 4:

Die Gesamtaufwendungen für eine selbst erstellte Maschine betragen 9.000 EUR,

davon Verwaltungs- und Vertriebskosten: 2.000 EUR und 500 EUR. Der Ansatz er-

folgt zu Vollkosten (incl. angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwal-

tung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs,

für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung (hier zu-

sammengefasst als Verwaltungskosten)); Annahme: 70% der Aufwendungen sind

zahlungswirksam.

Lösung:

Bilanz- / GuV-Posten Liquiditätsspalte Ausschüttungsspalte Überleitung Informationsspalte

Anlagevermögen 4.550 6.500 2.000 8.500

Liquide Mittel -6.300 -6.300

Verbindlichk. aus L+L 2.700 2.700

Herstellungskosten -4.550 +4.550 -1.950 +1.950 0

Verwaltungskosten -1.400 -2.000 2.000 0

Vertriebskosten -350 -500 -500

Abbildung 14: Beispiel für Bewertungen im Kontext von selbst erstellten Vermögensgegenständen

Gemeinsam ist allen drei Spalten die Abbildung der liquiditätswirksamen Geschäfte. Über-

einstimmend werden die liquiden Mittel um 6.300 EUR reduziert. Das Zielgeschäft über

2.700 EUR findet aber nur in der Ausschüttungs- und Informationsbilanz Berücksichti-

Page 63: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 63

gung. Größere Unterschiede bestehen beim Wertansatz der Maschine sowie bei den Auf-

wandspositionen. Während in Spalte 1 nur die zahlungswirksamen Vertriebskosten in Hö-

he von 350 EUR (= 500 * 70%) angesetzt werden, erhöhen sich die Vertriebskosten für

die Ausschüttungs- und Informationsbilanz um 150 EUR und betragen somit insgesamt

500 EUR.

Analog fallen in Spalte 1 nur auszahlungsgleiche Herstellungskosten über 4.550 EUR (=

6.500 * 70%) an. In der Spalte 2 und 3 werden zusätzlich Herstellungskosten über 1.950

EUR berücksichtigt. Die Höhe der Verwaltungskosten ist in allen drei Spalten unterschied-

lich. Während in der Liquiditätsbilanz nur der zahlungswirksame Teil in Höhe von 1.400

EUR Berücksichtigung findet, wird in der Ausschüttungsbilanz auch der nicht zahlungs-

wirksame Teil in Höhe von 600 EUR angesetzt. In der Ausschüttungsbilanz werden die

Verwaltungskosten nicht aktiviert, wohl aber in der Informationsbilanz.

In der Folge wird in der Ausschüttungsbilanz die Maschine - ohne Einbeziehung von Ver-

waltungs- und Vertriebskosten zu 6.500 EUR (= 4.550 + 1.950) angesetzt. Demgegen-

über ist der Wertansatz in der Liquiditätsbilanz um 1.950 EUR geringer und beträgt 4.550

EUR. In der Informationsbilanz werden alle einbeziehungsfähigen Kostenbestandteile ak-

tiviert, so dass der Wertansatz die Verwaltungskosten einschließt und im Vergleich zur

Ausschüttungsbilanz um 2.000 EUR höher ist. Letztlich lautet der Wertansatz in der Infor-

mationsbilanz auf 8.500 EUR.

Klarstellend sei betont, dass den vorstehenden Beispielen nicht die bilanzrechtliche Aus-

schüttungsfähigkeitsdefinition, sondern eine strengere zugrunde liegt (vgl. Abbildung „Ide-

alfall“).

Page 64: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 64

3.4 Konzernspezifika

3.4.1 Theoretische Vorüberlegungen

Wie zuvor erwähnt zielt die Drei-Spalten-Bilanz auf eine bessere und transparentere Dar-

stellung von Jahresabschlüssen. Ein Eingriff in die Bewertungs- und Bilanzierungsvor-

schriften erfolgt insgesamt – über die Summen der Spalten – nicht, wenn gleichwohl für

die einzelnen Spalten dedizierte Bewertungsvorschriften existent sind. Insofern gelten die

zuvor gemachten Ausführungen zum Einzelabschluss analog für den Konzernabschluss.

Der Konzernabschluss soll die Gesamt der in den Konzernabschluss einzubeziehenden

Unternehmen unter der Fiktion der wirtschaftlichen Einheit abbilden (als wenn alle Unter-

nehmen des Konsolidierungskreises rechtlich ein Unternehmen bilden). Insofern sind die

konzerneinheitlichen Bewertungs- und Bilanzierungsrichtlinien von allen Unternehmen

des Konsolidierungskreises anzuwenden. Mit Blick auf die Drei-Spalten-Darstellung kann

also jede Spalte aus dem Einzelabschluss eines Unternehmens Modifikationen aufgrund

der gebotenen Vereinheitlichungen (von Stichtag, Währung, Ausweis, Bilanzierung und

Bewertung) sowie der vorzunehmenden Konsolidierungen aufweisen. Neben den durch-

zuführenden Bewertungs- und Konsolidierungsmaßnahmen innerhalb einer Spalte kön-

nen in der Konsequenz auch spaltenübergreifende Effekte vorkommen.

Page 65: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 65

HB II

Anpassungen

Liquiditäts-

spate

HGB-

Einzelabschluss

IFRS Konzern-

abschluss

HGB-

Einzelabschluss

HB I Anpassungen

HB II

Anpassungen

Summenbilanz

Spalten-

konsolidierung

Saldierungen, Konzernkorrekturen

Ausschüttungs-

spalte

HGB-

Einzelabschluss

HB III

Anpassungen

HB III

Anpassungen

Informations-

spalte

HB I Anpassungen HB I Anpassungen

HB II

Anpassungen

HB III

Anpassungen

Summenbilanz Summenbilanz

Spalten-

konsolidierung

Spalten-

konsolidierung

Kreuzkonsolidierung

IFRS Konzern-

abschluss

IFRS Konzern-

abschluss

Abbildung 15: Spaltenweise Überführung der Einzelabschlüsse zum Konzernabschluss

Anders als der Einzelabschluss, der für die Ausschüttungsbemessung von Bedeutung ist,

steht beim Konzernabschluss der Informationszweck im Vordergrund. Insofern ist für

Zwecke des Konzernabschlusses die Bezeichnung der zweiten Spalte irreführend, da der

Konzern keine Ausschüttung vornehmen kann. Hier bietet sich als mögliche Alternativbe-

zeichnung für die Spalte der Begriff „Ausschüttungsfähigkeit“ an. Dabei stellt die Aus-

schüttungsfähigkeit das Potenzial der Ausschüttung auf allen Ebenen des Konzerns dar,

Page 66: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 66

unabhängig davon, ob innerhalb des Konzerns oder an die Anteilseigner der Konzern-

mutter ausgeschüttet wird.

3.4.2 Rechnungslegungsanpassungen

Ist im Rahmen eines Konzernabschlusses der Übergang von einem Rechnungslegungs-

system auf ein anderes Rechnungslegungssystem erforderlich, sind teilweise Neubewer-

tungen bzw. abweichende Bilanzierungen von Sachverhalten erforderlich, die üblicherwei-

se auf der HB-II Ebene abzubilden sind. Da es sich hier um Bewertungssachverhalte han-

delt, sind Anpassungen in der Liquiditätsbilanz nicht erforderlich. Diese Anpassungen

kommen nur innerhalb und zwischen der Ausschüttungs- und Informationsbilanz vor.

3.4.3 HB-II Anpassungen

HB-II Ebene die Anpassung an die konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungs-

vorschriften. Sind Ausweis-, Bewertungs- und Bilanzierungsunterschiede zu bereinigen,

lassen sich die Effekte prinzipiell in drei Kategorien einordnen:

Anpassungen innerhalb einer Spalte

Verschiebungen zwischen den Spalten

Umgliederungen

Anpassungen innerhalb einer Spalte kommen dann vor, wenn Sachverhalte im Einzelab-

schluss und im Konzernabschluss identisch gewürdigt werden und damit auch der Ansatz

identisch ist, die Bewertung jedoch unterschiedlich erfolgt. Als Beispiel seien hier Ab-

schreibungen genannt, bei denen unterschiedliche Abschreibungsmethoden verwendet,

Nutzungsdauern und Restwerte angesetzt werden. Unter die Anpassungen in einer Spalte

fallen auch Sachverhalte, die für den Einzelabschluss andere Regelungen bestehen als

im Konzernabschluss. In diesem Fall ist auf der HB-II Ebene komplett neu zu bewerten

und zu bilanzieren. Als Beispiel ist hier die Percentage of Completion (PoC)-Methode ge-

nannt. Ihre Anwendung ist im Einzelabschluss nach HGB unzulässig. Im Konzernab-

schluss nach IFRS besteht hingegen im Abschluss des Auftragsnehmers eines Ferti-

gungsvertrags oder eines Dienstleisters eine Anwendungspflicht, wenn die Vorausset-

Page 67: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 67

zungen hierfür vorliegen. Anpassungen können nur in der Ausschüttungs- und Informa-

tionsspalte vorkommen, nicht jedoch in der Liquiditätsspalte.

Beispiel:

Im Rahmen der konzerneinheitlichen Bewertungs- und Bilanzierungsvorschriften sind Ab-

schreibungen auf Sachanlagen ausschließlich linear vorzunehmen. Das Tochterunterneh-

men schreibt sein Anlagevermögen jedoch teilweise degressiv ab. Auf HB-II Ebene sind in

der Ausschüttungsfähigkeitsspalte Bewertungsanpassungen in Höhe von 35.000 EUR

vorzunehmen.

Bilanz- / GuV-Posten

Einzelabschluss HB-II Adjustiert

Sachanlagen 4.500.000 520.000+35.000 5.055.000

Gewinnrücklagen -9.000.000 -520.000 9.520.000

Abschreibungsaufwand 400.000 -35.000 365.000

Ausschüttungsspalte InformationsspalteLiquditätsspalte

Abbildung 16: Anpassung der Bewertung aufgrund von anderen Abschreibungsregeln

Verschiebungen zwischen den Spalten treten dann auf, wenn Sachverhalte unterschied-

lich zu würdigen sind und damit unterschiedliche Bilanzierungen vorzunehmen sind. Als

Beispiel sei hier die Anwendung von Bewertungseinheiten genannt. Liegt auf Ebene des

Einzelabschlusses anders als aus Konzernsicht keine Sicherungsbeziehung vor (z.B. sog.

konzerninternes Hedging), sind Korrekturen sowohl in der Ausschüttungs- als auch in der

Informationsspalte notwendig. Generell ist vorstellbar, das Verschiebungen zwischen al-

len Spalten vorkommen können, je nachdem, welcher Geschäftsvorfall wie zu würdigen

ist, wobei die Liquiditätsspalte eher selten betroffen sein dürfte, da hier Bewertungseffekte

irrelevant sind.

Umgliederungen kommen dann vor, wenn Sachverhalte identisch hinsichtlich der Bewer-

tung sind, aber ein abweichender Ansatz (der Stelle nach) / Ausweis erfolgt. Derartige

Umgliederungen sind identisch mit Umgliederungen im herkömmlichen Einzelabschluss,

sind aber aufgrund der zahlungswirksamen Komponenten über mehr als eine Spalte vor-

zunehmen. Als Beispiel seien hier Steuerforderungen genannt, die sowohl geleistete

Steuervorauszahlungen als auch Steuerforderungen aufgrund von entstandenen Verlus-

ten des Geschäftsjahres beinhalten können. Diese können als sonstige Forderungen

Page 68: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 68

(nach dem HGB) als auch als Steuerforderungen (nach den IFRS) ausgewiesen werden.

Umgliederungen sind innerhalb einer Spalte und über mehrere Spalten vorstellbar.

3.4.4 HB-III Anpassungen

Im Rahmen von Kaufpreisallokationen aufgedeckten stillen Reserven, stillen Lasten und

nicht bilanzierten Vermögenswerten werden auf der HB-III Ebene erfasst, da diese nur

aus Konzernsicht entgeltlich erworben wurden. Da auf Ebene des Einzelabschlusses kei-

ne korrespondierenden Vermögenswerte vorhanden sind, ist somit eine Differenzbetrach-

tung nicht erforderlich. Sämtliche Vermögenswerte dieser Ebene können analog den ent-

geltlich erworbenen Vermögensgegenständen in Rahmen eines Einzelabschlusses ange-

setzt werden. Hier gelten die entsprechenden Regeln des Einzelabschlusses für die Liqui-

ditäts-, Ausschüttungs- und Informationsbilanz. Ein typisches Beispiel ist die Bilanzierung

eines Kundenstamms. Die Anschaffungskosten sind in der Liquiditätsbilanz zu zeigen, die

Abschreibungen auf den Kundenstamm werden in der Ausschüttungsbilanz ausgewiesen.

3.4.5 Konsolidierung

Komplexer als die Anpassungen der HB-I bis HB-III Ebene ist die Konsolidierung. Je nach

Spalte und je nach Sachverhalt sind unterschiedliche Konsolidierungsvorgänge erfor-

derlich. Generell gilt, dass jede Spalte für einen Konzernabschluss auf Konsolidierungs-

sachverhalte zu untersuchen ist. Danach richten sich dann die vorzunehmenden Konso-

lidierungsbuchungen. Prinzipiell können zwei Arten von Konsolidierungen vorkommen:

Spaltenkonsolidierung

Kreuzkonsolidierung

Eine Spaltenkonsolidierung ist eine Konsolidierung innerhalb einer Spalte. Diese Art der

Konsolidierung kommt dann zur Anwendung, wenn die konzerneinheitlichen Bewertungs-

und Bilanzierungsvorschriften von allen Unternehmen auf einen Sachverhalt identisch an-

gewendet werden. Eine Umwidmung oder Neubewertung von Sachverhalten ist nicht er-

forderlich.

Page 69: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 69

Beispiel zur Spaltenkonsolidierung:

In Anlehnung an die zuvor aufgeführten Beispiele sollen zum einen Waren im Wert von

595 EUR (brutto) gegen bar und Waren im Wert von 11.900 EUR (brutto) auf Ziel von ei-

nem Konzernunternehmen an ein anderes Konzernunternehmen verkauft werden. Im

Rahmen der Spaltenkonsolidierung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

Bilanz- / GuV-Posten

Summenbilanz Konsolidierung Finale Bilanz Summenbilanz Konsolidierung Finale Bilanz

Forderungen 11.900 -11.900 0

Vorsteuern 95 95 1.900 1.900

Liquide Mittel 595-595 0

Verbindlichkeiten -11.900 11.900

Umsatzsteuer -95 -95 -1.900 -1.900

Umsatzerlöse -500 500 0 -10.000 10.000 0

Materialaufwand 500 -500 0 10.000 -10.000 0

AusschüttungsspalteLiquditätsspalte Informationsspalte

Abbildung 17: Beispiel für eine Spaltenkonsolidierung bei konzerninternen Liefergeschäften

Eine Kreuzkonsolidierung ist eine spaltenübergreifende Konsolidierung. Diese ist dann

vorzunehmen, wenn Sachverhalte und Geschäftsvorfälle innerhalb des Konzerns bei den

betroffenen Unternehmen unterschiedlich bilanziert werden. Durch diese unterschiedliche

Bilanzierung können Geschäftsvorfälle in unterschiedlichen Spalten erfasst werden.

Prinzipiell gelten die Spalten- und Kreuzkonsolidierungen für alle Arten von Konsolidie-

rungen, für Kapital-, Schulden- und Ertragskonsolidierungen. Eine besondere Betrachtung

erfahren dabei Aufrechnungsdifferenzen und Zwischengewinne, wobei eine gesonderte

Betrachtung für echte und unechte Aufrechnungsdifferenzen vorzunehmen ist.

Echte Aufrechnungsdifferenzen haben ihren Ursprung in den Ansatz- und Bewertungsvor-

schriften, wobei die beteiligten Unternehmen einen Sachverhalt trotz einer konsistenten

Anwendung unterschiedlich bewerten müssen. Als Beispiel seien hier Wechselkursdiffe-

renzen genannt. Derartige Differenzen folgen immer den zugrundeliegenden Sachver-

halten und kommen typischerweise bei Spaltenkonsolidierungen vor.

Unechte Aufrechnungsdifferenzen entstehen typischerweise durch Fehlbuchungen oder

zeitliche Buchungsunterschiede (hier: ein Unternehmen hat den Geschäftsvorfall noch

nicht erfasst). Sofern diese nicht bereits auf der HB-II Ebene bereinigt wurden, sind sie im

Rahmen der Konsolidierung zu bereinigen. Sachverhalte mit unechten Aufrechnungsdiffe-

renzen können Spalten- als auch Kreuzkonsolidierungen auslösen.

Page 70: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 70

Beispiel zur Kreuzkonsolidierung:

Ein Unternehmen hat einem anderen Unternehmen Waren zu einem Betrag in Höhe von

11.900 EUR (brutto) geliefert. Die Rechnung wurde ein Tag vor dem Bilanzstichtag begli-

chen, beim liefernden Unternehmen ist der Betrag aufgrund der Banklaufzeiten noch nicht

eingegangen. Dieser Vorgang löst eine Kreuzkonsolidierung aus:

Bilanz- / GuV-Posten

Summenbilanz Konsolidierung Finale Bilanz Summenbilanz Konsolidierung Finale Bilanz

Forderungen 11.900 -11.900 0

Vorsteuern 1.900 1.900

Geldtransit 11.900 11.900

Liquide Mittel -11.900 -11.900

Verbindlichkeiten

Umsatzsteuer -1.900 -1.900

Umsatzerlöse -10.000 10.000 0

Materialaufwand 10.000 -10.000 0

AusschüttungsspalteLiquditätsspalte Informationsspalte

Abbildung 18: Beispiel für eine Kreuzkonsolidierung bei der Schuldenkonsolidierung

Eine Zwischengewinneliminierung wird beispielsweise dann erforderlich, wenn sich Waren

aus Liefer- & Leistungsbeziehungen zum Bilanzstichtag noch am Lager befinden. Dann

sind die Vorräte um die Gewinne des liefernden Unternehmens zu korrigieren. Die Kor-

rekturen sind üblicherweise im Rahmen einer Spaltenkonsolidierung vorzunehmen. Wur-

den die konzerninternen Lieferungen beglichen, erfolgt eine Zwischengewinneliminierung

in der Liquiditätsbilanz, andernfalls in der Ausschüttungsbilanz. Eine Kreuzkonsolidierung

ist nur dann erforderlich, wenn sich bei der Zwischengewinneliminierung unechte Auf-

rechnungsdifferenzen einstellen.

Ein Sonderfall liegt bei Unternehmenserwerben vor. Der Aufgrund der Einheitstheorie sind

die Anschaffungskosten auf die erworbenen Vermögensgegenstände aufzuteilen und im

Konzernabschluss darzustellen, egal ob diese bilanziert sind oder nicht. Somit ist auch

der sich aus der Kaufpreisallokation ergebende Goodwill Bestandteil eines entgeltlichen

Anschaffungsvorgangs und demnach in der Liquiditätsspalte auszuweisen. Gleiches gilt

für Rückstellungen. Auch diese sind unabhängig von der Entstehung im Rahmen der Fol-

gekonsolidierung – bedingt durch den Anschaffungsvorgang – in der Liquiditätsspalte

auszuweisen.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Drei-Spalten-Darstellung in der

Konsolidierung einen geringen Mehraufwand auslöst: Einerseits ist die Identifikation der

Page 71: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 71

zu konsolidierenden Sachverhalte das Hauptproblem, so dass die dann folgenden Konso-

lidierungsmaßnahmen systemunterstützt ablaufen können, andererseits ist durch die ge-

setzliche Verpflichtung, neben der Konzernbilanz und –GuV auch eine –Kapitalflussrech-

nung zu erstellen, auch bereits aktuell das Denken in Liquiditätsströmen bei der Konso-

lidierung notwendig.119

119

Vgl. zur Erstellung von Konzernkapitalflussrechnungen AK Finanzierungsrechnungen der SG (Hrsg.) (2012) sowie Eiselt, A./Müller, S. (2008), S. 57-75.

Page 72: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 72

4 Beispielanwendung: Anwendungsherausforderungen,

Nutzen

4.1 Grundsachverhalte der Beispielanwendung

Zur praktischen Verdeutlichung der bisherigen Ausführungen und als Erfahrungsbericht

wird im Folgenden die Anwendung der Drei-Spalten-Bilanz exemplarisch aufgezeigt. Bei

dem Beispielunternehmen handelt es sich um ein Unternehmen der Metall verarbeitenden

Industrie, in welchem Stanzteile für unterschiedliche Abnehmer, wie insbesondere Auto-

mobilindustrie, Maschinenbau oder Flugzeugbau, hergestellt werden. Es handelt sich um

ein mittelständisches Unternehmen mit ausgewogenen Bilanzstrukturen. Bei einer Bilanz-

summe (Information) von 26,75 Mio. EUR im Jahr 2010 machen Anlagevermögen und

Umlaufvermögen in etwa je die Hälfte der Bilanzsumme aus. Der Eigenkapitalanteil (Infor-

mation) beträgt 33,0 %, was als auskömmlich gelten kann. Rückstellungen von 26,5 %

und Verbindlichkeiten von 37,2 % in 2010 wirken in der Informationsspalte ebenfalls nicht

problematisch. Das Unternehmen hat bei der Umstellung auf das BilMoG die Beibehal-

tungswahlrechte des Art. 67 EGHGB genutzt und weist daher z.B. noch einen Sonderpos-

ten mit Rücklageanteil aus, der in den Folgejahren aufgelöst wird. Mit der Trennung von

Ausschüttung und Information hätten diese Übergangsvorschriften, die etwa die Zufüh-

rung zu den Pensionsrückstellungen aufgrund der nötigen Höherbewertung durch den

verlangten Ansatz zum Erfüllungsbetrag über 15 Jahre strecken oder die Beibehaltung

niedriger Vermögensansätze aufgrund von steuerlichen Mehrabschreibungen erlauben,

nicht so überaus konziliant vom Gesetzgeber eingeräumt werden müssen, da in der drit-

ten Spalte zur Information die Werte nach dem BilMoG bereits hätten gezeigt werden kön-

nen, ohne dass dies Konsequenzen für die Ausschüttung gehabt hätte.

Page 73: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 73

4.2 Darstellung der Drei-Spalten-Bilanz

Das Unternehmen hat die Drei-Spalten-Bilanz in deren integrierter Erfolgs- und Finanz-

planung120 für den Einzelabschluss umgesetzt, wobei die dritte Spalte dem (geplanten)

Bild des Jahresabschlusses entspricht. Das Planungsmodell ist an den handelsrechtlichen

Gliederungsvorgaben der §§ 266 und 275 HGB ausgerichtet, wobei das Gesamtkosten-

verfahren verwendet wird und nach den Möglichkeiten von § 265 Abs. 5 HGB insbeson-

dere in der Gewinn- und Verlustrechnung zur besseren Führungsunterstützung Zwischen-

zeilen zur Erfolgsspaltung in ordentliche, unregelmäßige und außerordentliche Ergebnisse

bzw. Betriebs- und Finanzergebnisse eingezogen sind. Da einige theoretisch denkbare

Positionen mit Pflichtgliederungsausweis derzeit nicht vom Unternehmen genutzt werden,

ergeben sich in dem Excel-Tool Leerzeilen, die nicht beseitigt wurden. Planeinheit ist Mio.

EUR.

Erstes Anwendungsjahr war das Geschäftsjahr 2010, wobei zur Ermittlung der Werte der

Liquiditätsspalte noch mindestens das Vorjahr benötigt wird, worauf im Bereich Liquidi-

tätsdarstellung noch eingegangen wird. Die im Folgenden mit dargestellten Jahre 2011

und 2012 sind Teil der Fünfjahresplanung, die das Unternehmen durchführt. Aus diesem

Grund sind die Jahresspalten mit einem „e“ für erwartete Werte gekennzeichnet. An Ent-

scheidungen im Zusammenhang mit dem BilMoG wurde die Nutzung der Übergangswahl-

rechte des Art. 67 EGHGB in der Form genutzt, dass die niedrigeren Wertansätze durch

die steuerlichen Mehrabschreibungen sowie der Sonderposten mit Rücklagenanteil beibe-

halten werden. Zudem werden jährlich seit 2010 0,5 Mio. EUR an Entwicklungskosten als

selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in der In-

formationsspalte aktiviert, die Abschreibung erfolgt linear über 5 Jahre. Die Buchgewinne

aus Planvermögen im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen werden ebenfalls seit

Anwendung des BilMoG im Geschäftsjahr 2010 in der Informationsspalte berücksichtigt.

Des Weiteren werden latente Steuern in der Informationsspalte aktiviert, wobei in der Pla-

nung vereinfacht ein Steuersatz von 50% angenommen wird. Dies hat insbesondere Aus-

wirkung durch die hohen Verlustvorträge im Planjahr 2011.

120

Zur zugrunde liegenden integrierten Erfolgs-, Bilanz- und Finanzplanungskonzeption vgl. Lachnit, L. (1992), S. 39-74 und Müller, S. (2003), S. 371-396.

Page 74: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 74

Um die Darstellung der drei Spalten über mehrere Jahre zu ermöglichen, wurde die fol-

gende Darstellung gewählt: In der jeweils ersten Wertespalte sind die Ein- und Auszahlun-

gen, in der zweiten die für die Bestimmung der Ausschüttung notwendigen Werte und in

der dritten Spalte die Werte des Jahresabschlusses nach HGB in der Fassung des Bil-

MoG dargestellt. Auf die Darstellung der um interne Aspekte erweiterten vierten Spalte

wird auch hier wie im Kapitel 3 verzichtet. Sie stellt letztlich den Übergang zur weiteren

strategischen Planung dar.

Page 75: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 75

Bilanz-Darstellung

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Anlagevermögen 16,70 13,55 14,05 15,25 11,05 11,95 15,85 10,80 12,00

Immaterielle

Vermögensgegenstände 0,50 0,40 0,90 0,50 0,20 1,10 0,50 0,00 1,20

Sachanlagen 10,30 7,65 7,65 10,90 7,30 7,30 11,20 6,95 6,95

Finanzanlagen 5,90 5,50 5,50 3,85 3,55 3,55 4,14 3,85 3,85

Umlaufvermögen 5,92 12,70 12,70 5,86 15,56 15,56 6,95 16,25 16,25

Vorräte 4,86 7,20 7,20 5,30 7,80 7,80 5,60 10,40 10,40

Forderungen und sonstige VG 0,35 4,79 4,79 0,20 7,40 7,40 0,20 4,70 4,70

Liquide Mittel 0,71 0,71 0,71 0,36 0,36 0,36 1,15 1,15 1,15

Aktive Latente Steuern 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,35 0,00 0,00 0,85

Aktiva 45,24 52,50 53,50 42,22 53,22 56,37 45,59 54,10 57,35

Eigenkapital (aus Planung) 15,02 8,41 8,71 11,41 5,71 7,61 16,22 7,17 8,83

Sonderposten 0,70 0,70 0,70 0,70 0,30 0,30

Rückstellungen 7,20 7,10 8,00 7,80 8,20 7,80

Verbindlichkeiten 7,60 9,94 9,94 9,70 12,20 12,20 6,58 10,94 10,94

Verb. ggü. Kreditinstituten 7,00 7,00 7,00 8,90 8,90 8,90 6,18 6,18 6,18

Erhaltene Anzahlungen 0,10 0,10 0,10

Verb. aus L&L 3,63 3,63 5,50 5,50 4,70 4,70

sonstige Verbindlichkeiten 15,62 15,62 15,62 12,11 12,11 12,11 16,61 16,61 16,61

PRAP 0,80 1,45 1,99

Passiva 45,24 52,50 53,50 42,22 53,22 56,37 45,59 54,10 57,35

EK-Darstellung

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Gezeichnetes Kapital 2,70 2,70 2,70 2,70 2,70 2,70 2,70 2,70 2,70

Kapitalrücklage 1,21 1,21 1,21 1,21 1,21 1,21 1,21 1,21 1,21

Gewinnrücklage 11,11 4,50 4,80 7,50 1,80 3,70 10,69 1,64 3,30

Bilanzgewinn 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,62 1,62 1,62

2010 2011e 2012e

2012e2011e2010

Abbildung 19: Kurzdarstellung der Bilanz und des Eigenkapitalspiegels in drei Spalten für die Jahre 2010-2012

Die GuV in der Form des Gesamtkostenverfahrens bzw. die Kapitalflussrechnung in der

direkten Darstellungsform haben in dieser Darstellungsweise das folgende Aussehen:

Page 76: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 76

GuV-Darstellung

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Umsätze 16,61 17,30 17,30 19,44 21,60 21,60 17,50 15,10 15,10

Bestandsänderungen

Erzeugnisse -0,30 -0,30 0,30 0,30 4,60 4,60

Aktivierte Eigenleistungen

Sonstige Einzahlungen /

Erträge 2,40 1,50 1,50 0,60 1,10 1,10 1,25 1,45 1,45

Gesamtleistung 19,01 18,50 18,50 20,04 23,00 23,00 18,75 21,15 21,15

Material 9,76 10,20 10,20 16,57 16,43 16,43 7,30 11,60 11,60

Personal 3,62 4,02 4,02 4,51 4,81 4,81 4,30 4,50 4,50

Abschreibungen 0,00 0,85 0,85 0,00 1,15 1,25 0,00 0,85 1,05

Sonstige betr. Auszah-lungen

/ Aufwendungen 2,20 2,40 1,80 2,65 3,15 2,55 2,25 2,25 1,55

Sonstige Steuern 0,10 0,10 0,10 0,00

Betriebsergebnis 3,33 0,93 1,53 -3,69 -2,54 -2,04 4,90 1,95 2,45

Beteiligungen 0,30 0,30 0,30 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Wertpapiere u. Ausleih. 0,10 0,10 0,10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Zinseinzahlungen / -erträge 0,11 0,11 0,11 0,20 0,20 0,20 0,10 0,10 0,10

Abschreibungen FAV 0,00 0,40 0,40 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Zinsauszahlungen / -

aufwendungen 0,53 0,53 0,53 0,32 0,32 0,32 0,32 0,32 0,32

Finanzergebnis -0,02 -0,42 -0,42 -0,12 -0,12 -0,12 -0,22 -0,22 -0,22

AO Ergebnis 0,30 0,30 0,30 -0,05 -0,05 -0,05 0,20 0,20 0,20

Ertragssteuern 0,40 0,40 0,70 0,00 0,00 -1,10 0,47 0,47 1,21

davon latente Steuern 0,00 0,00 0,30 0,00 0,00 -1,10 0,74

Cash-Flow / Jahresergebnis 3,21 0,41 0,71 -3,86 -2,71 -1,11 4,41 1,46 1,22

Desinvestitionseinnahmen 1,10 2,55 0,00

Investitionsausgaben 4,00 1,20 0,60

Zahlungswirkung

Investitionsbereich -2,90 1,35 -0,60

Einzahlungen EK-Bereich 0,41 0,00 0,00

Auszahlungen EK-Bereich 0,40 0,00 0,00

Einzahlungen FK-Bereich 0,00 2,15 0,00

Auszahlungen FK-Bereich 1,60 0,00 3,02

Zahlungswirkung

Finanzbereich -1,59 2,15 -3,02

Zahlungen der Periode -1,28 -0,36 0,79

2012e2011e2010

Abbildung 20: Kurzdarstellung der GuV und der Kapitalflussrechnung in drei Spalten für die Jahre 2010-2012

Page 77: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 77

Die GuV ist gekennzeichnet durch ein starkes Umsatzerlöswachstum, bereits im Jahr

2010 von 25,4 % und im Jahr 2011 steigen die Umsatzerlöse um ein weiteres Viertel. Für

2012 wird dann allerdings ein deutlich rückläufiger Umsatz (Ausschüttung) geplant, da die

in der Vergangenheit akquirierten Aufträge wenig gewinnträchtig waren. So stiegen Mate-

rialaufwand und Personalaufwand stark an. Überdies ist das Jahr 2010 durch das Sonder-

ereignis eines Betriebsbrandes verzerrt, welches zum einen eine Versicherungszahlung

aus der Betriebsunterbrechungsversicherung in Höhe von 1,0 Mio. EUR (im sonstigen be-

trieblichen Ertrag) sowie zusätzliche sonstige betriebliche Aufwendungen zur Entsorgung

des Schutts der Brandstelle durch ein Spezialunternehmen in Höhe von 0,50 Mio. EUR

erfordert, die jedoch noch nicht im Jahr 2010 geleistet wurden. Diese unregelmäßigen Be-

standteile werden in dem Schema für bessere Auswertungsmöglichkeiten jeweils durch

die Trennung von unregelmäßigen und ordentlichen (nachhaltig wiederkehrenden) geson-

dert in der Erfolgsrechnung ausgewiesen. Trotz der beachtlichen Zunahme des Umsatzes

sinkt das in der Informationsspalte dargestellte Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstä-

tigkeit auf 0,70 Mio. EUR im Jahr 2010 und wird zu einem bedrohlichen Verlust im Jahr

2011 von 1,10 Mio. EUR, der nur durch die Aktivierung latenter Steuern auf die Verlust-

vorträge so gering ausfällt. So zeigt die Liquiditätsspalte nach einem noch erfreulich ho-

hen Cashflow von 3,21 Mio. EUR in 2010 einen negativen Cashflow von 3,85 Mio. EUR in

2011, der nur durch Einzahlungen im Finanzbereich teilweise ausgeglichen werden kann,

und die Ausschüttungsspalte, die ohne die aktiven latenten Steuern ermittelt wird, ein Er-

gebnis von -2,70 Mio. EUR. Die Planung ist bereits das Ergebnis des Gegensteuerns des

Managements, da im Jahr 2011 das Expansionsprogramm aufgrund des scharfen Ergeb-

nisrückgangs in 2010 und der negativen Aussichten für 2011 gestoppt wurde und zur Li-

quiditätsgenerierung bereits eine Beteiligung verkauft wurde.

Diese jahresbezogene komprimierte Sicht auf die in Liquiditäts- sowie in strenge Bewer-

tung und Informationsdarstellung unterteilte Erfolgswirkung ermöglicht es der Unterneh-

mensführung, wie auch externen Interessenten am Jahresabschluss deutlich besser als

bisher, diese Zusammenhänge zu erkennen, wenngleich weiterhin natürlich jeweils nur

das aktuelle Jahr und das Vorjahr darzustellen sind.

Page 78: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 78

Zur exemplarischen Verdeutlichung sind die Erfolgsgrößen Cashflow und Jahresergebnis

für Ausschüttung und Information in folgender Grafik dargestellt. Da eine Abweichung zwi-

schen Ausschüttung und Information im konkreten Beispiel erst mit der Einführung des

BilMoG und insbesondere mit der einhergehenden Aktivierung von selbst geschaffenen

immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und aktiven latenten

Steuern auftrat, sind die Jahresergebnisse der Jahre 2006 bis 2009 identisch.

-1,3

2,3

-0,3

2,2

3,2

-3,9

4,4

1,6

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

Liquidität

0,90,5 0,6 0,6 0,4

-2,7

1,5

0,6

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

Ausschüttung

0,90,5 0,6 0,6 0,7

-1,1

1,2

0,7

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

Information

Abbildung 21: Entwicklung von Cashflow sowie Jahresergebnis (Ausschüttung und Information) für die Jahre 2007-2014

Es ist gut ersichtlich, wie die Jahresergebnisse durch die periodengerechte Gewinnermitt-

lung deutlich weniger schwanken als der Cashflow, der die Ein- und Auszahlungen aus

operativer Tätigkeit des Jahres darstellt. Bezüglich des Jahresergebnisses aus dem Blick-

winkel der Ausschüttungsbemessung und der Information können keine klaren Aussagen

getroffen werden. Einerseits kommt es durch die aktiven wie passiven latenten Steuern zu

einem stärkeren Ausgleich zwischen den Perioden, da etwa der hohe Verlust im Jahr

2011 durch die Aktivierung des Werts des Verlustvortrags abgeschwächt wird. Anderer-

seits sorgt die 2010 beginnende Aktivierung der selbst geschaffenen immateriellen Ver-

mögensgegenstände des Anlagevermögens zunächst für eine einseitige Entlastung der

Aufwendungen, bis dann später mit den zunehmenden Abschreibungen auch ein ausglei-

chender Effekt auf die konkreten Entwicklungszyklen auftritt.

4.3 Besonderheiten der Liquiditätsspaltenermittlung

In der Liquiditätsspalte der Bilanz werden auch die für die Vermögensgegenstände und

Eigen- und Fremdkapitalbeträge erfolgten Ein- und Auszahlungen ausgewiesen. Wie ge-

nerell bei der Generierung von Liquiditätszahlen sind zwei Ermittlungsvarianten denkbar.

Page 79: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 79

Einerseits kann eine originäre Herleitung in der Form erfolgen, dass in der Buchhaltung

durch entsprechende Kontierung und Buchung die Ein- und Auszahlungen direkt gebucht

werden. Dies erfordert jedoch ggf. einen erheblichen Aufwand bei Einrichtung, Pflege und

Einsatz des Systems. Andererseits kann eine derivative Ableitung aus den Daten des

über die klassische Buchhaltung hergeleiteten Jahresabschlusses erfolgen.

So können aufgrund des Anlagespiegels zunächst die historischen Anschaffungskosten

für das Anlagevermögen verwendet werden. Das Anlagevermögen wird somit für die Dau-

er der Betriebszugehörigkeit brutto ausgewiesen und kann so für investitionsorientierte

Betrachtungen verwendet werden bzw. wird sofort der Grad der Abgeschriebenheit im

Vergleich zu den beiden Erfolgsspalten deutlich. Sollten hier Zuschüsse oder andere nicht

zahlungsmittelbegleitete Vorgänge enthalten sein, so sind diese zu korrigieren. Dies be-

trifft insbesondere selbst geschaffene Vermögensgegenstände, da hier ggf. auch Ab-

schreibungen angesetzt werden würden, die keine Auszahlungen darstellen. Allerdings

wird diese genaue Vorgehensweise auch bei der Erstellung von Kapitalflussrechnungen

(hier Investitionsauszahlungen) bislang nur dann vorgenommen, wenn die Beträge tat-

sächlich wesentlich sind. Ansonsten erfolgt häufig eine Nichtberücksichtigung der Position

beim operativen Cashflow, da es sich ja nicht um Einzahlungen handelt, d.h. die Auszah-

lungen für Material und Personal werden nicht korrigiert, und bei den Investitionsauszah-

lungen wird diese Position von den Zugängen lt. Anlagespiegel abgezogen (da die damit

zusammenhängenden Auszahlungen bereits im operativen Cashflow erfasst sind). Sinn-

voller ist jedoch an diesen Stellen die für die Erstellung der Eigenleistungen benötigten

Auszahlungen anzusetzen, die über eine Cash-orientierten Kosten- und Leistungs-

rechnung zu ermitteln wären. Allerdings bedingt dieses Vorgehen eine Analyse der Ver-

gangenheitswerte, da in der Bilanz ja die kumulierten Werte auszuweisen sind, was einen

erheblichen Aufwand verursachen dürfte.

Da Vorräte dagegen Teil des Working Capitals sind, erfolgt hier die Berücksichtigung der

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, so dass die Anschaffungskosten ge-

mindert dargestellt werden und letztlich nur die für den Erwerb erfolgten Auszahlungen

dort ausgewiesen sind. Forderungen sind dann nicht auszuweisen, da kein Geldabfluss

Page 80: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 80

erfolgte.121 Somit sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nicht anzusetzen.

Dagegen sind z.B. Darlehensforderungen gegen verbundene Unternehmen auszuweisen,

soweit ein Geldtransfer stattgefunden hat (z.B. ausgereichte Kredite). Ebenso sind Wert-

papiere des Umlaufvermögens sowie die Liquiden Mittel auszuweisen. Rechnungsabgren-

zungsposten und latente Steuern dienen lediglich der periodengerechten Erfolgsermitt-

lung und sind daher nicht auszuweisen.

Auf der Passivseite gilt dies analog für Rückstellungen, die keine Zahlungswirkung haben

und daher nicht anzusetzen sind. Als Verbindlichkeiten sind die erhaltenen Einzahlungen

darzustellen, d.h. etwa Bankdarlehen oder Ausleihungen. Die Verbindlichkeiten aus Liefe-

rungen und Leistungen sowie die i.d.R. ebenfalls damit in Verbindung stehenden Wech-

selverbindlichkeiten sind dagegen bei den Vorräten verrechnet.

Das Eigenkapital ist die Saldogröße von Auszahlungen für Vermögensgegenstände auf

der Aktivseite mit den Einzahlungen der Fremdkapitalgeber auf der Passivseite. Diese

Zahl ist ebenso wie der Cashflow nicht mit dem nach handelsrechtlichen Normen ermittel-

ten Eigenkapital gleichzusetzen, da Risiken in Form von Rückstellungen bzw. der kumu-

lierte Werteverzerr des (Anlage-)Vermögens nicht berücksichtigt sind. Allerdings fehlen

auch die schwebenden Einzahlungen aus Forderungen. Letztlich stellt diese Summe aber

den aktuell den Eigenkapitalgebern zuzurechnende Einzahlungsbetrag dar, d.h. den ku-

mulierten operativen Cashflow vermengt mit den zahlungswirksamen Transaktionen mit

den Anteilseignern. Dieser steht aber aus den zuvor dargestellten Gründen, d.h. insbe-

sondere den schwebenden Verpflichtungen bzw. Werteverzehren, nicht zur Ausschüttung

zur Verfügung. So belastet ein Abgang einer abgeschriebenen Maschine das Eigenkapital

in der Liquiditätsdarstellung, da erst dann die Nettozahlungswirkung von An- und Ver-

kaufsbetrag als Eigenkapitalminderung erfasst wird. Aus diesem Grund ist das so darge-

stellte Eigenkapital nicht anfällig für Verzerrungen durch ansonsten notwendige Bewertun-

gen von Anlagen, Forderungen oder Rückstellungen, was allerdings dazu führt, dass es

ebenso wie der operative Cashflow keine Ausschüttungswirkung haben kann.

121

An dieser Stelle könnte als eine weitere Verbesserung des Systems auch darüber nachgedacht werden, die für die Erstellung der Leistungen benötigten Auszahlungen anzusetzen. Dafür wäre eine Verknüpfung mit einer Cash-orientierten Kosten- und Leistungsrechnung erforderlich.

Page 81: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 81

In der Gewinn- und Verlustrechnung/Kapitalflussrechnung wird analog der in der ersten

Spalte darzustellenden Cashflow auf derivative Art zu ermitteln und in der direkten Form

darzustellen sein, solange keine originäre Ermittlung aus der Buchhaltung heraus erfolgen

kann. Dabei erfolgt, wie auch bei der Erstellung der Kapitalflussrechnung üblich, die deri-

vative Ableitung aus den Daten des aktuellen Jahresabschlusses und der Vorjahres-

bilanzzahlen. Konkret wird etwa die Umsatzeinzahlung ermittelt über die Umsatzerlöse

korrigiert um die Veränderung der Forderungen und erhaltenen Anzahlungen, die Materi-

aleinzahlungen durch Berücksichtigung der Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lie-

ferungen und Leistungen sowie geleisteten Anzahlungen usw. Letztlich kann durch die

Berücksichtigung der nicht zahlungsmittelbegleiteten Buchungen von Ertrag und Aufwand

an den jeweiligen Zahlungspositionen eine sehr treffende Liquiditätsdarstellung erfolgen.

Dafür sind allerdings kleine Unterteilungen der GuV notwendig, konkret immer an den

Stellen, wo zahlungsmittelbegleitete mit nicht zahlungsmittelbegleiteten Buchungen in ei-

ner Position erfasst werden. Die ist insbesondere bei den sonstigen betrieblichen Erträgen

und Aufwendungen oder beim außerordentlichen Ertrag und Aufwand der Fall. Bei den

Steuern vom Einkommen und Ertrag sind die zu eliminierenden latenten Steuern bereits

vom Gesetzgeber her getrennt auszuweisen. Durch das BilMoG sind zudem neue Stellen

zur Korrektur nötig, so etwa bezüglich des Aufzinsungsbetrags der Rückstellungen, die

dann zu einer genaueren Ermittlung der Zinsauszahlungen führen.

Unterhalb des Cashflows aus operativer Tätigkeit ist nur in der Spalte „Liquidität“ noch die

Darstellung der Cashflows aus dem Investitions- und Finanzierungsbereich angehängt.

Eine analoge Betrachtung als Periodenveränderung der Bilanzpositionen in den Spalten

Ausschüttung sowie Information ist zwar denkbar, erbringt aber hier keinen großen zu-

sätzlichen Nutzen, so dass vor dem Hintergrund der Übersichtlichkeit darauf verzichtet

wurde. Zudem ergeben sich Ermittlungsprobleme, wenn das Prinzip der Darstellung der

Kapitalflussrechnung beibehalten wird, dass die Beträge brutto, d.h. unsaldiert auszuwei-

sen sind. Im Bereich der Investitionstätigkeit könnten die Daten aus dem Anlagespiegel

entnommen werden und würden diesen letztlich mit der nötigen Untergliederung der Dar-

stellung sogar überflüssig machen können. Für die Finanzierungssachverhalte müsste

Page 82: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 82

aber eine entsprechende Kontierung eingeführt werden, die z.B. die Zugänge bei den Ver-

bindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von den Tilgungen trennt.

4.4 Ausgestaltungsvarianten der Drei-Spalten-Bilanz

Für den zu veröffentlichenden Jahresabschluss kann diese kompakte Darstellung der

Werte der drei Spalten variiert werden, da bislang gem. § 265 Abs. 2 HGB nur die Angabe

der Vorjahreszahlen notwendig ist. Am Beispiel der Jahre 2010 und 2011 sollen im Fol-

genden die sinnvoll erscheinenden Darstellungsformen aufgezeigt werden. Dabei sind in

die Erfolgsrechnung der GuV nach § 275 Abs. 2 HGB bzw. der Kapitalflussrechnung nach

der direkten Ermittlung einige Zwischenergebniszeilen eingefügt, die einer Erfolgsspaltung

hinsichtlich Ergebnisqualität und betrieblichen und finanziellen Anteil ermöglicht. Zur bes-

seren Verdeutlichung der unterschiedlichen Betrachtungsgegenstände werden links die

Ein- und Auszahlungen der Kapitalflussrechnung auch als solche bezeichnet, während in

der rechten Textspalte die Aufwendungen und Erträge gem. § 275 HGB stehen. Unterhalb

des Cashflows aus operativer Tätigkeit ist dann nur in dieser Spalte noch die Darstellung

der Cashflows aus den Investitions- und Finanzierungsbereichen angehängt.

Page 83: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 83

Kapitalflussrechnung GuV

20

11

20

10

20

11

20

10

20

11

20

10

20

11

20

10

20

11

20

10

Umsatzeinzahlungen 19,44 16,61 2,16 0,69 21,60 17,30 0,00 0,00 21,60 17,30 Umsätze

0,30 -0,30 0,00 0,00 0,30 -0,30

Bestandsänderungen

Erzeugnisse

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Aktivierte Eigenleistungen

Sonstige Einzahlungen 0,60 2,40 0,50 -0,90 1,10 1,50 0,00 0,00 1,10 1,50 Sonstige Erträge

Gesamtleistung 20,04 19,01 2,66 -0,21 23,00 18,50 0,00 0,00 23,00 18,50 Gesamtleistung

Materialauszahlungen 16,57 9,76 -0,14 0,44 16,43 10,20 0,00 0,00 16,43 10,20 Materialaufwand

Personalauszahlungen 4,51 3,62 0,30 0,40 4,81 4,02 0,00 0,00 4,81 4,02 Personalaufwand

1,15 0,85 0,10 0,00 1,25 0,85 Abschreibungen

Sonstige betr. Auszah-lungen 2,65 2,20 0,50 0,20 3,15 2,40 -0,60 -0,60 2,55 1,80 Sonstige betr. Aufwendungen

Gezahlte sonstige Steuern 0,00 0,10 0,00 0,00 0,00 0,10 0,00 0,00 0,00 0,10 Sonstige Steuern

Betriebsergebnis -3,69 3,33 2,00 -1,25 -2,54 0,93 0,50 0,60 -2,04 1,53 Betriebsergebnis

Beteiligungen 0,00 0,30 0,00 0,00 0,00 0,30 0,00 0,00 0,00 0,30 Beteiligungen

Wertpapiere u. Ausleih. 0,00 0,10 0,00 0,00 0,00 0,10 0,00 0,00 0,00 0,10 Wertpapiere u. Ausleih.

Zinseinzahlungen 0,20 0,11 0,00 0,00 0,20 0,11 0,00 0,00 0,20 0,11 Zinseinerträge

Abschreibungen FAV 0,00 0,00 Abschreibungen FAV

Zinsauszahlungen 0,32 0,53 0,00 0,00 0,32 0,53 0,00 0,00 0,32 0,53 Zinsausaufwendungen

Gewinngemeinschaften 0,00 0,10 0,00 0,00 0,00 0,10 0,00 0,00 0,00 0,10 Gewinngemeinschaften

Finanzergebnis -0,12 0,08 0,00 0,00 -0,12 0,08 0,00 0,00 -0,12 0,08 Finanzergebnis

AO Ergebnis -0,05 0,20 0,00 0,00 -0,05 0,20 0,00 0,00 -0,05 0,20 AO Ergebnis

Ertragssteuern 0,00 0,40 0,00 0,00 0,00 0,40 -1,10 0,30 -1,10 0,70 Ertragssteuern

davon latente Steuern 0,00 0,00 -1,10 0,30 -1,10 0,30 davon latente Steuern

Cash-Flow / Jahresergebnis -3,86 3,21 2,00 -1,25 -2,71 0,81 1,60 0,30 -1,11 1,11 Cash-Flow / Jahresergebnis

Desinvestitionseinnahmen 2,55 1,10 Desinvestitionseinnahmen

Investitionsausgaben 1,20 4,00 Investitionsausgaben

Zahlungswirkung

Investitionsbereich 1,35 -2,90

Zahlungswirkung

Investitionsbereich

Einzahlungen EK-Bereich 0,00 0,41 Einzahlungen EK-Bereich

Auszahlungen EK-Bereich 0,00 0,40 Auszahlungen EK-Bereich

Einzahlungen FK-Bereich 2,15 0,00 Einzahlungen FK-Bereich

Auszahlungen FK-Bereich 0,00 1,60 Auszahlungen FK-Bereich

Zahlungswirkung

Finanzbereich 2,15 -1,59

Zahlungswirkung

Finanzbereich

Zahlungen der Periode -0,36 -1,28 Zahlungen der Periode

AB Liquide Mittel 0,72 2,00 Einzahlungen FK-Bereich

EB Liquide Mittel 0,36 0,72 Zahlungen der Periode

Liquidität Unterschiede Ausschüttung Unterschiede Information

Abbildung 22: Kapitalflussrechnung / GuV für die Jahre 2010 / 2011

Page 84: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 84

Alternativ sind auch andere Darstellungsformen denkbar, wie etwa:

Verzicht auf die Angabe der Differenzen zwischen den Spalten.

Kapitalflussrechnung GuV

20

11

20

10

20

11

20

10

20

11

20

10

Umsatzeinzahlungen 19,44 16,61 21,60 17,30 21,60 17,30 Umsätze

0,30 -0,30 0,30 -0,30

Bestandsänderungen

Erzeugnisse

0,00 0,00 0,00 0,00 Aktivierte Eigenleistungen

Sonstige Einzahlungen 0,60 2,40 1,10 1,50 1,10 1,50 Sonstige Erträge

Gesamtleistung 20,04 19,01 23,00 18,50 23,00 18,50 Gesamtleistung

Liquidität Ausschüttung Information

Abbildung 23: Alternativdarstellung Vorjahreswerte Variante 1

Ausgliederung der Vorjahreswerte in ein separates Gliederungsschema.

Kapitalflussrechnung Liquidität Unterschiede Ausschüttung Unterschiede Information GuV

2011 2011

Umsatzeinzahlungen 19,44 2,16 21,60 0,00 21,60 Umsätze

0,30 0,00 0,30

Bestandsänderungen

Erzeugnisse

0,00 0,00 0,00 Aktivierte Eigenleistungen

Sonstige Einzahlungen 0,60 0,50 1,10 0,00 1,10 Sonstige Erträge

Gesamtleistung 20,04 2,66 23,00 0,00 23,00 Gesamtleistung

Abbildung 24: Alternativdarstellung Vorjahreswerte Variante 2

Angabe der Vorjahreswerte unterhalb der aktuellen Jahreswerte

Kapitalflussrechnung Liquidität Unterschiede Ausschüttung Unterschiede Information GuV

2011 (2010 ) 2011 (2010 )

Umsatzeinzahlungen 19,44 2,16 21,60 0,00 21,60 Umsätze

0,30 0,00 0,30

Bestandsänderungen

Erzeugnisse

0,00 0,00 0,00 Aktivierte Eigenleistungen

Sonstige Einzahlungen 0,60 0,50 1,10 0,00 1,10 Sonstige Erträge

Gesamtleistung 20,04 2,66 23,00 0,00 23,00 Gesamtleistung

Vorjahr (16,61) (0,69) (17,3) (0,0) (17,3) Vorjahr

Abbildung 25: Alternativdarstellung Vorjahreswerte Variante 3

Auf diese Weise erscheint die Anwendung der Drei-Spalten-Bilanz für den Jahresab-

schluss ähnlich übersichtlich wie aktuelle Darstellungen von Bilanz, GuV und Kapitalfluss-

rechnung.

Page 85: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 85

5 Zusammenfassung, Umsetzungschancen, Ausblick

Die gegenwärtigen Regeln der Rechnungslegung stellen Kompromisse dar zwischen di-

vergierenden Abbildungszwecken der dokumentierten Geschäftsvorfälle: Ausschüttungs-

und Steuerbemessungszweck, Führungs- und Steuerungszweck sowie Informations-

zweck. Daraus entsteht ein Dilemma zwischen angestrebter Verlässlichkeit der Aussagen

auf der einen Seite und der Relevanz für unternehmerische Entscheidungen auf der ande-

ren Seite. Die hier vorgestellte Drei-Spalten-Darstellung kann das Dilemma weitgehend

aufheben. Sie schafft zugleich die Möglichkeit, Klarheit und Transparenz der Rechnungs-

legung deutlich zu steigern. Die derzeit im HGB mit dem Konstrukt der Ausschüttungs-

sperre umgesetzte duale Zielerfüllung von Ausschüttungs- und Informationszweck kann

mit der Drei-Spalten-Darstellung deutlich transparenter umgesetzt werden. Dabei erfolgt

die Ausgestaltung der Bilanz und der GuV unterteilt in die drei Spalten „Liquidität“, „Aus-

schüttung“ und (gesetzlich vorgeschriebene) „Information“. Darüber hinaus ist es sinnvoll,

eine weitere Spalte für die Eigeninformation anzufügen, was aber eine rein interne Ange-

legenheit des Controllings ist. Während die Liquiditätsspalte die Aus- und Einzahlungen

darstellt, finden sich in der Ausschüttungs- sowie Informationsspalte die Aufwendungen

und Erträge. Hierbei kann die Abgrenzung wie im Kapitel 3 dargestellt mit einer sehr en-

gen betriebswirtschaftlichen Definition in Form einer sehr konservativen Bilanzierung un-

ter Beachtung des Imparitätsprinzips und ohne alle Wahlrechtenutzungen oder gemäß der

derzeit im HGB in der Fassung des BilMoG festgeschriebenen Ausschüttungskonzeption

erfolgen. Im zweiten Fall werden erst in der Spalte Information Geschäftsvorfälle berück-

sichtigt, die der Gesetzgeber mit expliziten Ausschüttungssperren belegt. Konkret sind

dies

die ausschüttungsgesperrten (als nicht realisiert angesehenen) Gewinne aus akti-

ven latenten Steuern, aus der Marktzeitwertbewertung des saldierten Deckungs-

vermögens im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen und aus den aktivier-

ten selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermö-

gens sowie

Page 86: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 86

die Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen.

Würde sich der Handelsbilanzgesetzgeber die Drei-Spalten-Konzeption zu Eigen

machen, könnten weitere Schritte zur Stärkung der Informationsfunktion der Han-

delsbilanz erfolgen. Durch die erhöhte Transparenz wäre es in weiteren gesetzli-

chen Schritten denkbar, die Informationsdarstellung weiter zu verbessern und hier-

zu beispielsweise die Teilgewinnrealisation aus langfristigen Fertigungsprojekten

vorzuschreiben. Diese wäre dann nur in der Informationsspalte, nicht aber in der

Ausschüttungsspalte zu zeigen.

Die Integration der Liquiditätsdarstellung in die Erfolgs- sowie Vermögens- und Kapitaldar-

stellung der GuV bzw. Bilanz erhöht die Beachtung dieser ebenfalls zentralen Darstellung

sowohl von externen wie auch internen Abschlussadressaten. Wenngleich eine derartige

Darstellung des Jahresabschlusses nicht für alle Unternehmen verpflichtend sein sollte,

könnte eine Ausstrahlungswirkung auf kleinere und mittelständische Unternehmen durch-

aus gewollt sein, um die Qualität der dort verwendeten Steuerungsinformationen weiter zu

erhöhen – schließlich ist die Illiquidität einer der häufigsten Insolvenzgründe.

Dabei ist die Idee der Drei-Spalten-Bilanz nicht neu, es liegen, wie gezeigt, bereits einige

Vorschläge von Praktikern, Wissenschaftlern und auch von den Standardsettern vor. Kon-

kret arbeitet das IASB an einem umfassenden Entwurf zur Überarbeitung der in IAS 1 und

IAS 7 kodifizierten Regelungen zur Darstellung des Jahresabschlusses. Dabei ist zu er-

warten, dass auch die in diesem Papier vorgeschlagene direkte Darstellung der Cash-

flows in der Kapitalflussrechnung verpflichtend vorgeschrieben wird, so dass für IFRS-Bi-

lanzierer der Aufwand zur Erstellung einer Drei-Spalten-Bilanz weiter sinken dürfte.

Controller sind der Transparenz von Unternehmensdarstellungen verpflichtet und gehen

mit mehrdimensionalen Abbildungen bereits seit Jahrzehnten um, so dass eine Darstel-

lung von Liquiditäts-, Ausschüttungs- und Informationsdaten in einem Schema keine grö-

ßeren Verständnisprobleme, sondern eine intensivere Nutzung nach sich ziehen würde.

Diese intensivere Nutzung kann durch die freiwillige Verwendung weiterer Spalten für un-

ternehmensinterne Steuerungsinformationen ergänzt werden. So sind hier z.B. Potenzial-

darstellungen oder die Bilanzierung künftiger Erfolgsfaktoren vorstellbar.

Page 87: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 87

Letztlich liegt es aber am Willen des Gesetzgebers, diese sinnvolle Änderung der Darstel-

lung zu bewirken. Dafür sind noch ein intensiver Diskussionsprozess aller Beteiligten und

vermehrte Praxisversuche nötig.

Page 88: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 88

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Page 93: Impulspapier drei spalten-bilanz

Drei-Spalten-Bilanz │ 93

Über den Facharbeitskreis

Der Facharbeitskreis IFRS und Controlling beschäftigt sich an der Schnittstelle zwischen

Rechnungswesen und Controlling mit den Auswirkungen der externen Rechnungslegung

auf das Controlling. Ziele der Arbeit des Facharbeitskreises sind die Unterstützung der

Controller bei der Bewältigung der sich verändernden Rechnungslegungslandschaft und

die Erstellung von Beiträgen bei der Weiterentwicklung der externen Rechnungslegung

aus Controllersicht.

Der Facharbeitskreis setzt sich zusammen aus Praktikern aus dem Controlling von Unter-

nehmen, Wissenschaftlern, Unternehmensberatern und Wirtschaftsprüfern. Alle Mitglieder

engagieren sich ehrenamtlich im Facharbeitskreis.

An diesem Impulspapier haben mitgearbeitet:

Manfred Blachfellner

Thomas Budny Commerzbank AG

Christian Engelbrechtsmüller KPMG Alpen-Treuhand GmbH

Enver Hirsch

Stefan Hirsch HEC

Thorsten Kempe Deloitte & Touch GmbH

Dr. Markus Kreipl Helmut-Schmidt-Universität, Universität der Bundeswehr

Andreas Krimpmann Krimpmann MBA CPA

Norbert Mayer Webasto AG

Prof. Dr. Stefan Müller Helmut-Schmidt-Universität, Universität der Bundeswehr

Danilo Lehmann Kone GmbH

Prof. Dr. Peter Lorson Universität Rostock

Dr. Walter Schmidt ask Schmidt

Wolfram Spengler PPI AG

Lasse Tausch

Prof. Dr. Inge Wulf Technische Universität Clausthal