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IN H · Tauziehen um BGS-Gesetz 2 Reform im Werden 3 Beendigung der Dienstzeit. 6 Der "Grenzjäger" informiert 8 Genscher will BGS verstärken 9 Verstärkte Verbrechensbekämpfung

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Aufruf-These 4:

"Der BGS ist organisatorisch unfähig, die ihmdurch den Entwurf des BGS-Gesetzes zugeteil­ten Aufgaben zu erfüllen."

Der BGS-Verband hat kein Verständnis dafür,daß sich offenbar unter dem Eindruck solcherKritik die Beratungen im Innenausschuß desBundestages verzögern. Oder wird der BGS, denBundestagsabgeordnete aller Fraktionen immergern gesehen haben, nunmehr das Opfer poli­tischer Auseinandersetzungen?

Politische Bedenken anzumelden, wenn derBGS nicht nur in der Praxis, sondern auch gesetz­lich als "zusätzliches Sicherheitspotential zurUnterstützung der Länderpolizei " verstandenwerden soll, heißt, den Staat lieber vor dieHunde gehenzulassen, als das Kompetenzbrettvor dem Kopf zu durchbohren. Oder ist das viel­leicht der Weisheit letzter Schluß, daß der Staatfür jeden von Verbrechern erschossenen Polizei­beamten den Hinterbliebenen eine "tröstende"Abfindunq zahlt?

Wir sehen nicht hinter die politischen Inter­essen und enthalten uns eines Urteils über sie.Innenminister Genseher können wir nur beschei­nigen, daß er den Schwebezustand des BGS end­lich durch eine nach dem Sicherheitsinteresseund in der Sache vernünftigen Lösung beendenwill. Sein Amtsvorgänger Benda hat entschei­dende Vorarbeiten dazu geleistet. Sonst aber hatseit 1956 keiner versucht, die Probleme des BGSzu lösen. Man hat sich begnügt mit der Rolle desBGS als "Mädchen für alles". Das Tauziehen umden Entwurf eines neuen BGS-Gesetzes ist daherfür uns nur beschämend. l1li

Wir meinen: Darüber zu diskutieren ist über­flüssig. Der BGS hat durch seine Einsätze in derFlughafensicherung, in der bundesweiten Fahn­dung nach Verbrechern, in der Kontrolle desurenzüberschreitenden Verkehrs und bei Kata­strophen seit Jahren seine organisatorischenFähigkeiten bewiesen. Dies wurde von Politi­kern, Polizei und Bevölkerung immer lobend an­erkannt. Und dies, obwohl er seit 1956 mangelsvernünftiger struktureller Maßnahmen für Lauf­bahn und Besoldung der BGS-Beamten untereiner starken Personalfluktuation leidet und iJmer wieder zum "Organisieren" gezwungen ist.Deshalb halten allerdings auch wir die Regelungder Grenzschutzdienstpflicht im neuen BGS­Gesetz für wenig sinnvoll.

In der Stellungnahme der GdP "BGS - Militäroder Polizei?" führt GdP-Vorsitzender KuhlmannRechtsstaatsprinzipien ins Feld. Eine Trennungzwischen Polizei und BGS, argumentiert er, seiauch aufgrund von Ausrüstung und Bewaffnunggeboten. Wenn man sich aber auf den Rechts­staat beruft, muß man eigentlich wissen, daß sichein Waffengebrauch streng an das Gesetz zuhalten hat. Er befürchtet weiter, daß der BGS br '"Arbeitskämpfen" eingesetzt werden könntWenn man sich aber auf den Rechtsstaat beruft,dürfte man nicht verschweigen, daß die Polizeiin Arbeitskämpfe nicht eingreifen darf, sofernnicht die Grundrechte anderer verletzt werden.

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Wir meinen: Gerade diejenigen, welche sichals "Hüter des Grundgesetzes" aufspielen,schießen hier übers Ziel hinaus. Die Verfas­sungswidrigkeit eines Gesetzes festzustellen, istnach dem Grundgesetz ausschließlich Sache desBundesverfassungsgerichtes. Jede Vorwegnahmeist Polemik und führt zur Aushöhlung der Ver­fassung.

Aufruf-These 2:

"Dieser Gesetzentwurf enthält Regelungen, dieverfassungswidrig sind."

\!\Tir meinen: Dies ist eine böswillige Ver­fälschung des Sachverhaltes. Der BGS ist einePolizei des Bundes, auch beim Einsatz in derGrenzsicherung, stützt dieser sich doch späte­stens seit 1956 auf die "Polizeipuffer-Theorie".Das Bundespolizeibeamtengesetz ist ein weite­rer Beweis. Der von den Kritikern herangezoge­ne Kombattantenstatus dient allein dem Schutz­bedürfnis der an der Grenze eingesetzten Be­amten. Er kann in dem Augenblick entfallen, indem eine Internationale Polizeikonvention die­sen Schutz gewährt. Man hat jedoch den Ein­druck, daß die Gegner des Kombattantenstatusdie Einbeziehung des BGS in diese InternationalePolizeikonvention mit den gleichen, nur andersakzentuierten Argumenten hintertreiben.

Aufruf-These 1:

"Der Bundesgrenzschutz ist eine paramilitäri­sche Organisation."

Wir meinen: Der BGS als Polizei des Bundesist ein notwendiger Beitrag zu einer zeitgemäßenund dem Schutzbedürfnis des Bürgers vor derzunehmenden Gewalt-Kriminalität dienlichenKonzeption von Bund und Ländern. Die Aus­sprache im Bundesrat hat dies bestätigt. Nichtvon ungefähr hat der Bundesrat auf "drückendeLast zunehmender Sicherungsaufgaben" hinge­wiesen, "die von den Länderpolizeien angesichtsihrer personellen und sächlichen Kapazität kaumnoch bewältigt werden können."

Aufruf-These 3:

"Der Einsatz von Einheiten des BGS im Innernist politisch bedenklich."

Lübecker Polizeivollzugsbeamten im BGS, diemorgens zum Dienst gingen, wurde er vor ihrerUnterkunft in die Hand gedrückt: der Aufrufeines sogenannten "Verbandes zur Förderungder Information im BGS". Mit der Unterschriftvon BGS-Beamten sollte er die Bundestagsabge­ordneten auffordern, den Entwurf des BGS­Gesetzes abzulehnen.

Dieser Verband, für den ein Herr Mathies ausHamburg verantwortlich zeichnet, mache sich, sostand zu lesen, die Argumente der Gewerkschaftder Polizei zu eigen. Daher also! Die GdP be­teuert immer wieder, keine BGS-Beamten zu or­ganisieren, um demonstrativ zwischen Polizeiund Paramilitär zu trennen. Versucht nun derMathies-Verband, sozusagen durch die kalteKüche, den BGS dazu zu bringen, sich durchGdP-Argumente selbst in Frage zu stellen?

Setzen wir uns nochmals mit den bekanntenArgumenten auseinander!

IndiesenTagen:

I Der Grenzjäger . Seite 2 I

Fachzeitschrift des Bundes­grenzschutz-Verbandes e.V.im DBB für

Aufsätze mit Verfasserangabe geben nichtimmer die Meinung des Bundesgrenzschutz­Verbandes e. V. wieder.

Unserer heutigen Ausgabe liegt einProspekt des Finanzierungsbüros vonArnim bei.

Wir bitten unsere Leser um gefälligeBeachtung.

Tauziehen um BGS-Gesetz 2

Reform im Werden 3

Beendigung der Dienstzeit. 6

Der "Grenzjäger" informiert 8

Genscher will BGS verstärken 9

Verstärkte Verbrechensbekämpfung 9

Was bekommt der BGS-Beamtebeim Ausscheiden? 10

BGS-Geschehen nahgesehen . 12

Polizeibeamte als Freiwild? 13

Zum Nanga Parbat 14

Grenzjäger-Verkehrsquiz 15

Unterhaltungsseite 16

wurf gegenüber anderen PersonalrätenEinschränkungen vor. Auch für dieGrenzschutzpersonalräte ist das Mitbe­stimmungsrecht in Personalangelegenhei­ten eingeräumt bei Einstellungen, Höher­gruppierungen und Ubertragung einerhöher zu bewertenden Tätigkeit sowieRückgruppierungen, ferner beim Hinaus­schieben des Eintritts in den Ruhestandwegen Erreichens der Altersgrenze undbei der Genehmigung einer Nebentätig­keit. Abweichend von den allgemeinenMitbestimmungsrechten ist bei Beförde­rungen, Versetzungen zu einer anderenDienststelle und Umsetzungen innerhalbder Dienststelle, wenn sie mit einemWechsel des Dienstortes verbunden sind,schließlich bei Abordnungen für eineDauer von mehr als sechs Monaten fürGrenzschutzpersonalräte nur ein Mitwir­kungsrecht vorgesehen.

In sozialen Angelegenheiten hat derPersonalrat mitzubestimmen bei der Ge­währung von Unterstützungen und ent­sprechenden sozialen Zuwendungen,wenn der Bedienstete es beantragt, beiZuweisungen von Wohnungen, über diedie Dienststelle verfügt, sowie bei Zu­weisung von Dienst- und Pachtland undder Festsetzung von Nutzungsbedingun­gen.

Ein Mitbestimmungsrecht wird demPersonalrat auch zustehen über Beginnund Ende der täglichen Arbeitszeit undder Pausen, Zeit und Ort der Auszahlungder Dienstbezüge, Aufstellung des Ur­laubsplanes, über den Inhalt von Perso­nalfragen, Beurteilungsrichtlinien, Richt­linien über die personelle Auswahlbei Einstellungen, Versetzungen, Um­gruppierungen und Kündigungen, soweitnicht bereits gesetzliche Regelungen be­stehen.

In Fragen der Fortbildung tritt an dieStelle der Mitbestimmung für den Grenz­schutzpersonalrat die Mitwirkung. Diesgilt auch in Angelegenheiten in bezug aufdie Errichtung und Auflösung von Wohl­fahrtseinrichtungen, )I>

Die Reform des Personalvertretunqsrechtes beim Bund rückt näher.Wie bereits berichtet, haben sich die Koalitionsparteien über den Ent­wurf eines Gesetzes zur Ä.nderung des Personalvertretungsgesetzesgeeinigt. Nach einer Besprechung mit den Spitzenorganisationen derBeamtengewerkschaften wird er voraussichtlich Anfang Juni in dieerste Lesung des Bundestages gehen.

Die interessanteste Nachricht für die Polizeivollzugsbeamten imBGS: Künftig wird es kein eigenes BGS-PersVG mehr geben. Diebesonderen Belange der Polizei des Bundes sind jedoch in dem Gesetz­entwurf durch Spezialvorschriften berücksichtigt. Auch für die Polizei­vollzuqsbeamten im BGS, die Verbänden, Einheiten oder Schulenangehören, soll also in Zukunft das allgemeine Personalvertretungs­gesetz des Bundes gelten, jedoch mit folgenden Abweichungen:

Die Polizeivollzugsbeamten wählenGrenzschutzpersonalvertretungen

(Grenzschutzpersonalrat, -bezirksperso­nalrat und -hauptpersonalrat) . Je eineGruppe bilden die Grenzjäger (BesGr A 1~ A 4), die Unterführer (BesGr A 5 ~ A10) und die GS-Offiziere (BesGr A 9 undhöher). Wahlberechtigt sind nur die Poli­zeivollzugsbeamten, die sich am Wahltagnicht in der Grundausbildung befinden. InAngelegenheiten, die lediglich die Po li­zeivollzugsbeamten in der Grundausbil­dung betreffen, wird der Grenzschutzper­sonalrat nicht beteiligt. Auch die Vor­schriften über die Jugendvertretung gel­ten nicht für die Polizeivollzugsbeamten.Die Polizeivollzugsbeamten in derGrundausbildung und die Dienstleisten­den im BGS (§ 42 ades Wehrpflichtgeset­zes) wählen stattdessen gemeinsam einenVertrauensmann und zwei Stellvertreter.Für die vVahl, die Amtszeit und die Auf­gaben des Vertrauensmannes gelten be­sondere Bestimmungen.

Befindet sich eine Grenzschutzabteilungim Einsatz, so ruhen die Rechte und Pflich­ten der zuständigen Grenzschutzpersonal­vertretung und des Vertrauensmannes.Entsprechendes gilt beim Einsatz einesGrenzschutzkommandos oder des gesam­ten Bundesgrenzschutzes. Einsatz ist da­bei die Verwendung von Kräften desBundesgrenzschutzes zur Erfüllung poli­zeilicher Aufgaben unter einheitlicherFührung mindestens im Rahmen einerGrenzschutzabteilung. Beginn und Endedes Ruhens der Befugnisse der Grenz­schutzpersonalvertretung und des Ver­trauensmannes _sind durch die Grenz­schutzmittelbehörde jeweils für ihren Be­reich festzustellen und bekanntzugeben,beim Einsatz des gesamten BGS durch denBundesminister des Innern. Diese Vor­schriften folgen meist den Bestimmungendes bisherigen BGS-PersVG.

Beereuzte Mitbestimmung fürFür die Mitbestimmung der Grenz­

schutzpersonalräte sieht der Gesetzent-

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"Der Grenzjäger" erscheint monatlich.

Herausgeber:Bundesgrenzschutz-Verband e. V.

Redaktion:Helmut Pfeffer, 53 Bann, Beethovenstraße 34Telefon: Bann 638590(Bankverbindung des Bundesgrenzschutz­Verbandes e. V.: Sparkasse Bann,Konto-Nr. 33 301 250

Postscheckamt Köln, Konto-Nr. 4897)

Verlag: Ehrlich & Sohn KG,24 Lübeck 1, Dr.-Julius-Leber-Straße 3-7

Verantwortlich für den Verlag:Gerhard Hauchwitz

Verantwortlich für den Anzeigenteil:Jürgen Wilke

Z. Z. Preisliste Nr. 6 vom 1. 4. 1969Bezugsgebühr: Einzelpreis 50 Pf(einschI. 5,5 % Mehrwertsteuer)

Druck: Graphischer Großbetrieb LN-Druck,24 Lübeck 1

I Der Grenzjäger • Seite 3 I

Auf den leib geschneidert

Das neue Personalvertretungsgesetz,wenn es im wesentlichen so verabschiedetwird, wie es im Referentenentwurf ge­plant ist, bringt - und das kann als gro­ßer Erfolg des DBB gewertet werden ­alles das, was an wesentlichen Punktenvom Deutschen Beamtenbund gefordertworden ist. Diese Forderungen sind z. T.sogar wörtlich übernommen worden.

Aus diesem Grunde heißt es bereits beider Konkurrenz:

"Bisher sind die Referentenentwürfesowie die Erklärungen des Ministers demBeamtenbund auf den Leib geschneidert."

So der stell vertretende Vorsitzende derOTV, Hoffmann, in einern Interview mitder Frankfurter Rundschau am 14. 1. 1972.Diese Aussage entspricht voll den Tatsa­chen. Sie macht zugleich deutlich, wo al­lein die Gegner zu finden sind.

Die unterschiedlichen Auffassungenzwischen dem Deutschen Gewerkschafts­bund und dem Deutschen Beamtenbund inder Novellierung des Personalvertre­tungsgesetzes sind besonders deutlichgeworden in diesem Interview Hoffmannsmit der Frankfurter Rundschau, dem Pa­rallelinterview derselben Zeitung mit demVorsitzenden der DBB-Kommission fürMitbestimmung und Personalvertretungs­recht, Minde, sowie in einer Sendung desSüdwestfunks am 5. Februar 1972 mit demDBB-Referenten, Dr. Ilbertz und Hoffmann(OTV). Diese unterschiedlichen Auffas­sungen dürften in den kommenden Mona­ten sehr oft im Mittelpunkt von Diskus­sionen stehen.

Widersprüche beim DGB

Die wesentlichen Meinungsunterschie­de zwischen dem DGB und dem DBB lie­gen in einem jeweils andersartigen Ver­ständnis von Demokratie und vom Rechtder Einzelperson. Solange es noch eineDreiteilung in der Beschäftigungsstrukturgibt und das wird nach dem gegenwär­tigen Stand der Reformbemühungen nochlange sein -, muß das Recht auf Wahr­nehmung und Vertretung der Interessenjeder Gruppe respektiert werden. Wennman wie das Bundesverwaltungsgesetzes immer wieder betont hat demokra­tischen Gepflogenheiten folgen will, dannist auf die Entscheidung der Beamten-,Angestellten- und Arbeitergruppe Rück­sicht zu nehmen und zu verhindern, daßeine dieser Gruppen von den anderen,nicht unmittelbar betroffenen Gruppenüberstimmt wird. Das will der DBB inUbereinstimmung mit dem Referenten­entwurf gegen den V'v-illen des DGB ver­hindern. Und er will weiter verhindern,daß der einzelne Dienstnehmer in eineAbhängigkeit zum Personalrat gerät undsogar in höchstpersönlichen Angelegen­heiten nicht mehr frei entscheiden kann,ob er den Personalrat unterstützend bei­zieht oder nicht.

Der DGB fordert "die Beseitigung derGruppenrechte für Arbeiter, Angestellteund Beamte zugunsten der Gesamtver­antwortung des Personalrats". Er sprichtin diesem Zusammenhang immer wiedervom Dreiklassenrecht im öffentlichen

I Der Grenzjäger . Seite 4

Dienst. Damit bringt er eine Polemik indie Diskussion, die im Interesse der Sachevermieden werden sollte.

Der Begriff Dreiklassenrecht weckt dieVorstellung, als gebe es im öffentlichenRecht Gruppen mit sehr vielen und Grup­pen mit sehr wenigen Rechten. Und dieBeamten werden dann immer als die hin­gestellt, die mit Privilegien angeblich soreich gesegnet sind. Andererseits wirdaber vorn DGB - wenn es um dasStreikrecht auch für Beamte geht - dar­auf hingewiesen, daß der Beamte nichtlänger mehr ein Bürger zweiter Klassesein dürfe, dem als einzigem in diesemRechtsstaat verboten sei, von dem selbst­verständlichen Recht des Streikes Ge­brauch zu machen. So widerspricht derDGB sich immer wieder, so bringt er im­mer wieder Argumente, die nur für einenkleinen Bereich Gültigkeit haben undversagen, wenn man sie einheitlich an­wenden will.

Es braucht heute unter Sachkennernnicht mehr diskutiert zu werden, daß dasderzeitige Dienstrecht nicht länger mehrBestand haben darf insofern, als entgegender Verfassung Angestellte und Beamtedie gleichen Aufgaben erfüllen. Insofernsind sich alle darüber einig, daß es einerDienstrechtsreform bedarf. In diesem Zu­sammenhang aber den Begriff .Dreiklas­senrecht" zu prägen, bedeutet, die Dis­kussion zu verschärfen und die Problemenicht einer sachlichen Lösung zuzuführen.Von der Aufgabenstellung her haben nuneinmal Arbeiter, Angestellte und Beamteim öffentlichen Dienst unterschiedlichePositionen. Und diesen unterschiedlichenPositionen muß dann auch konsequenter­weise im PersonalvertretungsgesetzRechnung getragen werden, weil die un­terschiedliche Interessenlage verlangt,daß jeder Gruppe das Recht zustehenmuß, nach gemeinsamer Beratung im Per­sonalrat innerhalb ihrer Gruppe unbeein­Ilußt von den Interessen anderer Gruppenberaten und beschließen zu können.

Damit ist nichts gesagt über die Dienst­rechtsreform, insbesondere nichts dar­über, ob es ein vereinheitlichtes Dienst­recht geben soll und wie es auszugestal­ten ist. Die Dienstrechtskommission, vomBundesinnenminister einberufen, sollhierzu Vorschläge erarbeiten. Diese Vor­schläge werden vom Parlament geprüft;entsprechende Änderungen der einschlä­gigen Gesetze evtl. vorgenommen. Daswird aber noch eine Zeitlang dauern. Eswäre wenig sinnvoll, entgegen der tat­sächlichen Interessenlage bereits jetzt sozu verfahren, als gebe es ein Dienstrecht,das nur noch den Einheitstyp des öffent­lichen Bediensteten kennt.

Die Kernpunkte des Meinungsstreits

Warum aber der DGB schon heute sotut, als gebe es ein einheitliches Dienst­recht und den "einheitlichen Bedienste­ten" das weiß jeder, der die gewerk­schaftlichen Auseinandersetzungen in­nerhalb der einzelnen Verwaltungen inden vergangenen Jahren kennengelernthat. Das Bundesverwaltungsgericht hateinmal ausgeführt, "daß die Interessen­gegensätze innerhalb des Personalrates

vielfach nicht zu sehr durch die Zugehö­rigkeit zu verschiedenen Gruppen alsvielmehr zu verschiedenen Gewerkschaf­ten ausgelöst werden". Diese Interessen­gegensätze zwischen den verschiedenenGewerkschaften will der DGB beseitigen.Dieses Ziel kann er dann erreichen, wenndie einzelnen Gruppen nicht mehr dasRecht haben, über ihre Interessen geson­dert abzustimmen. Dann nämlich kannbeispielsweise die Arbeiter- und die An­gestelltengruppe die Beamtengruppe je­derzeit überstimmen. Die dem DGB ange­hörenden Arbeiter und Angestellten imPersonalrat sind dann jederzeit in derLage, die anderen Gewerkschaften ange­hörenden Personalratsmitglieder zu über­stimmen. Auf diese Weise würde ein Zielerreicht, das der DGB zunächst noch durcheine weitere Änderung des Gesetzes er­reichen will. Der Personalrat soll nichtmehr die Vertretung der Interessen allerBediensteten sein, sondern nur noch der­jenigen, die auch DGB-Mitglieder sind.Das will der DGB u, a. dadurch erreichen,daß in das Personalvertretungsgesetz eineBestimmung aufgenommen wird, nach derPersonalratsmitglieder sich in der Diens:stelle als Mitglieder ihrer Gewerkscha..betätigen dürfen.

Darüber hinaus wird es in einem wei­teren Punkt zu einem heftigen Meinungs­streit kommen:

Der DGB fordert die Mitbestimmung derPersonalräte in allen personellen Ange­legenheiten der Beamten und die Einfüh­rung eines paritätisch besetzten Bundes­personalvertretungsausschusses als letzteInstanz für strittige Personafragen. Auchder DBB will eine Mitbestimmung in per­sonellen Angelegenheiten der Beamteninsofern erreichen, als im Nichteinigungs­falle zwischen Dienststelle und Personal­rat die unabhängige Einigungsstelle an­gerufen werden kann. Nun soll aber dieseEinigungsstelle keine für die Dienststelleendgültig bindende Entscheidung treffenkönnen, weil das Bundesverfassungsge­richt bereits im Jahre 1959 eine solcheRegelung für verfassungswidrig im Hin­blick darauf erklärt hat, daß den oberstenDienstbehörden in der Regel alleine dEntscheidung darüber zustehen muh,welche Dienstposten sie mit welchen Be­amten besetzen will. Andernfalls wäre dieVerantwortung der Regierung gegenüberdem Parlament nicht mehr aufrechtzuer­halten. Die Regierung könne sich stetsdarauf berufen, auf die Durchführung be­stimmter Maßnahmen deshalb keinenEinfluß mehr zu haben, weil es ihr ver­wehrt sei, die von ihr für geeignet gehal­tenen Bediensteten auf bestimmteDienstposten zu "setzen".

Zusätzliche Einigungsstelle

Diese Entscheidung des Bundesverfas­sungsgerichts bindet den Gesetzgeber. In­folgedessen kann der Bundestag keinPersonalvertretungsgesetz beschließen,das die Möglichkeit einer die obersteDienstbehörde bindenden Entscheidungseitens einer Einigungsstelle vorsieht. Eswäre daher wenig sinnvoll, dennoch einesolche Forderung an den Gesetzgeber zustellen. Sinnvoll erscheint es vielmehr,

nach Lösungen zu suchen, die unterhalbjener Ebene liegen.

Der DBB hat einen entsprechendenVorschlag in seinen Forderungen zur An­derung des PersVG gemacht. Dieser Vor­schlag sieht die Einschaltung einer zu­sätzlichen Instanz vor: die Einigungsstelledagegen kann unter Berücksichtigung derEntscheidung des Bundesverfassungsge­richts nach Meinung des DBB nur eineEmpfehlung in diesen Fällen an die ober­ste Dienstbehörde aussprechen. Dies hätteden Vorteil, daß die oberste Dienstbe­hörde ihre Entscheidung begründen mußund infolgedessen nur in äußersten Aus­nahmefällen von der Empfehlung derEinigungsstelle abweichen könnte.

Der DGB strebt demgegenüber ein Mo­dell an, das - um es polemisch zu formu­lieren - schon schizophren zu nennen ist.Er will und das ist nun allerdings dasgemeinsame Ziel aller - "auch bei per­sonellen Angelegenheiten, die Beamtebetreffen, das Beteiligungsrecht des Per­sonalrats" verstärken. Zu diesem Zweckeschlägt er einen .Bundespersonalvertre­tungsausschuß" aus zehn Mitgliedern und

inem Vorsitzenden vor. Fünf der Mit­glieder sowie den Vorsitzenden benenntder Bundesminister des lnnern. Die wei­teren fünf Mitglieder werden von dengewerkschaftlichen Spi tzenorganisai tonenbenannt.

Der DGB behauptet, das vorgeschlageneVerfahren sei verfassungskonform undlasse sich mit der Entscheidung des Bun­desverfassungsgerichts vereinbaren. Bei

der Besetzung des Bundespersonalvertre­tungsausschusses sei die Berücksichti­gung der politischen Verantwortung durchdie Besetzung sechs zu fünf gewährleistet.

Das aber ist trotz der Beteuerung desDGB nicht der Fall. Denn es ist nicht aus­zuschließen, daß das zahlenmäßig zwarvorhandene Ubergewicht der vom Bun­desinnenminister benannten Mitgliederdadurch aufgehoben wird, daß eines jenerMitglieder aus dem Block "Regierungs­vertreter" ausbricht und sich zu den Block"Gewerkschaftsvertreter" schlägt. Dannaber ist die politische Verantwortungdurch die Besetzung nicht gewährleistet.

Sollte aber der DGB - was er in seinenVorschlägen allerdings bisher nicht hatdeutlich werden lassen - von einer Bin­dung der Regierungsvertreter an die Auf­träge des Ministers ausgehen, dann kannder Bundespersonalvertretungsausschußnicht geeignet sein, "auch bei personellenAngelegenheiten der Beamten das Betei­ligungsrecht des Personalrats zu verstär­ken". Denn in diesem Falle stände vonvornherein fest, daß stets ein Ubergewichtbei der anderen Seite liegt. Die von denSpitzenorganisationen der Gewerkschaf­ten benannte Gruppe würde also stetsüberstimmt werden.

Die Forderung des DGB nach Mitbe­stimmung in personellen Angelegenhei­ten enthält noch eine weitere Variante:

"Eine der entscheidenden Forderungenist, für die Personalräte das Mitbestim­mungsrecht bei der Besetzung der Stellenmit Personalführungsaufgaben und der

Besetzung der Stellen der Leiter von Per­sonalabteilungen zu erringen."

Die Begründung hierzu lautet:"Ohne das Vertrauen des Personals

können Kräfte mit Personalführungsauf­gaben auf die Dauer nicht wirken. DieZustimmung des Personalrats wird ihnenihre schwierige Arbeit erleichtern. Dar­über hinaus ist mit der Verwirklichungeiner solchen Forderung eine Verbesse­rung des Betriebsklimas und der zwi­schenmenschlichen Beziehungen verbun­den."

Abhängige Personalführunq?

Wie die zwischenmenschlichen Bezie­hungen sich insbesondere dann gestaltenwerden, wenn es gilt, unter mehrerenBewerbern den geeigneten für eine Per­sonalführungsaufgabe herauszufinden,das braucht wohl nicht näher ausgeführtzu werden.

Sicherlich dürfte es von Vorteil sein,wenn ein mit PersonalführungsaufgabenBetrauter sich auf eine breite Vertrau­ensbasis stützen kann. Demgegenüber istaber eine Reihe von Schwierigkeiten zuerwarten, die die Zustimmung zu jenemvom DGB vorgeschlagenen Verfahrennicht empfehlen. Wem es gelungen ist,mit Zustimmung der Mehrheit eines Per­sonalrats, die in der Regel derselben Ge­werkschaftsorganisation angehören wird,mit einer Personalführungsaufgabe be­traut zu werden, der wird dieser Mehrheitzu immerwährendem Dank verpflichtet

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I Der Grenzjäger . Seite 5 I

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war beabsichtigt, die vorgesehenen Ver­besserungen allen in Betracht kommendenPolizeivollzugsbeamten i. BGS zugutekommen zu lassen. Die Dienstzeiten die­ser Beamten sind daher ggf. neu zu be­rechnen und festzusetzen. Erhebt ein Po­lizeivollzugsbeamter gegen diese Neu­festsetzungen Einwendungen,weil er sichim Vertrauen auf die Weitergeltung sei­ner bisherigen Dienstzeitfestsetzung au"den darin festgelegten Entlassunqsta.,eingerichtet hat, ist von einer Neufest­setzung abzusehen.

Der Deutsche Beamtenbund legt Wertauf eine sachverständige Beratung derPersonalratsmitglieder. Dies vor allemdeshalb, weil die meisten Mitglieder ebennicht freigestellt sind und man von ihnennicht verlangen kann, sich in ihrer Freizeitumfassend mit allen Problemen des Per­sonalvertretungsrechts bekannt zu ma­chen.

Zum Schutze der Beamten, Angestelltenund der Arbeiter, die sich im Einzelfallnicht der Protektion der Mehrheit im je­weiligen Personalrat erfreuen, wäre esaber sehr zu bedauern, würde die Ver­stärkung der Beteiligungsrechte der Per­sonalvertretung zur Abhängigkeit desPersonals vom Personalrat führen. DasRecht eines jeden einzelnen Bedienstetenmuß weiterhin unangetastet bleiben, dasRecht, bestimmten Organisationen beizu­treten oder ihnen fernzubleiben. Der ein­zelne darf nicht unter dem Druck stehen,sich der jeweiligen Mehrheit des Perscnalrats anzupassen, um keine persönli­chen Nachteile zu erleiden.

Ein Zeltsoldat (212) schrieb mir neulich:"Ich benötige einen Kredit von DM8000,-, den ich in einer einmaligenTilgung am 1. 5. 1975 zurückzahlenmöchte. Monatliche Rückzahlungsver­pflichtungen von DM 200,- und mehrkann ich mir nicht erlauben, da icheine Familie mit 2 Kindern zu unter­halten habe."

Er hat vollkommen recht. Aber kannman ihm helfen?Ja man kann, und zwar mit sehr günsti­gen Konditionen. Wenn Sie auch einesolche Erleichterung bei Ihren Kredit­verpflichtungen wünschen, dann schrei­ben Sie mir bitte.Bernd Moll, Wirtschaftskredite für Fest­besoldete, 6800 Mannheim 1, L 14, 16-17

sprochenen Bediensteten das Gewicht desPersonalratsamtes mit ins Spiel."

Hechte des einzelnen wahrem

3 zu den §§ 8 und 27 Abs, 2 RP,nIR~

r

Beteiligungsrechte und seiner allgemei­nen Aufgaben macht es notwendig, daßder Personalrat alles vermeidet, was ge­eignet ist, seine Stellung als Repräsentantder Gesamtheit der Bediensteten und alsneutraler Sachwalter ihrer Interessenzweifelhaft erscheinen zu lassen. "

Und weiter führt das Bundesverfas­sungsgericht aus:

"Im Hinblick auf die Einflußmöglich­keiten des Personalrats auf den berufli­chen Werdegang der Bediensteten kannvon den Personalratsmitgliedern in derDienststelle ein Verhalten verlangt wer­den, das nicht einzelnen BedienstetenAnlaß zu der Befürchtung gibt, bei derAusübung der gesetzlichen Beteiligungs­rechte werde die Mitgliedschaft in einerbestimmten Gewerkschaft eine Rollespielen. Ein Personalratsmitglied kann inseiner Dienststelle und während derDienstzeit seine Eigenschaft, Mitglied desPersonalrats zu sein, nicht ablegen. Diesgilt insbesondere für solche Personalrats­mitglieder, die vom Dienst freigestelltsind. Jede gewerkschaftliche Werbungdurch ein Personalratsmitglied in derDienststelle bringt deshalb, wenn auchun beabsichtigt, für den werbend ange-

Nach der allgemeinen Verwaltungs vor­schrift Nr. 1 Abs. 5 zu den §§ 8 und 27Abs. 1 BPolBG endet die Dienstzeit einesBeamten, der am Ersten eines Monatseingestellt worden ist, nach acht, vier oderzwei Jahren mit Ablauf des vorherge­henden Monats. Das gleiche gilt auch inden Fällen, in denen der Beamte, weil derErste des Monats ein Sonn- oder Feiertagist, seinen Dienst weisungsgemäß am er­sten darauf folgenden Werktag angetre­ten hat, an dem allgemein Dienst zu lei­sten ist. Es wurden Zweifel darüber ge­äußert, ob diese Regelung uneinge­schränkt für alle in Betracht kommendenPolizeivollzugsbeamten - ohne Rücksichtauf den Einstellungsjahrgang - gilt oderaber, ob sie nur auf die Polizeivollzugs­beamten anwendbar ist, die seit Inkraft­treten der Verwaltungsvorschrift am 1.Oktober 1970 (Nr. 9) eingestellt wordensind.

Hierzu hat BMI am 4. Oktober 1971folgendes bemerkt:

Eine der Vwv Nr. 1 Abs. 5 Satz 3 ent­sprechende Regelung wurde bereits mitErlaß vom 26. November 1969 - OS rr 6(9-10) - 66003111 (MBIBGS Nr. 55/69 S.669) getroffen. Dieser Erlaß wurde mitInkrafttreten der Vwv aufgehoben.

Sowohl mit dem Erlaß vom 26. Novem­ber 1969 als auch mit der Vwv Nr. 1 Abs, 5

Wichtig!

Anwendunq der Vwv NI". 1 Abs. 5

Daß dies eine Schwarzmalerei ist, erhel­len praktische Erfahrungen im Umgang mitdem Personalvertretungsrecht. Zur Ver­deutlichung sei auf einen relativ neuenBeschluß des Bundesverfassungsgerichstzurückgegriffen, das im vergangenen Jahrim Zusammenhang mit einer gewerk­schaftlichen Werbung von seiten einesPersonalratsvorsitzenden u. a. folgendesausgeführt hat:

"Der Personalrat hat nach der beste­henden gesetzlichen Regelung in zahlrei­chen sozialen und personellen Angele­genheiten mitzuwirken oder mitzube­stimmen. In Personalangelegenheitenweist ihm das Gesetz eine Reihe vonwichtigen Mitsprachbefugnissen zu, durchderen Ausübung der berufliche Werde­gang des Bediensteten innerhalb derDienststelle von der Einstellung bis zurEntlassung maßgeblich beeinflußt werdenkann. Diese Beteiligung des Personalratsan den personellen und sozialen Angele­genheiten kann aber nur dann sinnvollzur Gestaltung des Arbeitslebens beitra­gen, wenn der Personalrat gl e i c h ­m ä ß i g die Interessen aller Bedienstetenvertritt und wenn das Vertrauen der Be­diensteten in die Objektivität und Neu­tralität der Mitglieder des Personalratsnicht erschüttert wird. Das Gewicht seiner

sein. Dieser Dank kann zur Abhängigkeitführen. Und das kann weiter dazu führen,daß bei evtl. Meinungsverschiedenheitenvon beiden Seiten um es einmal vor­sichtig zu formulieren nicht immersachgerecht argumentiert wird.

Die bereits angesprochene Betätigungder Personalratsmitglieder in der Dienst­stelle als Mitglieder der Gewerkschaftenist ein weiterer Punkt, der zwischen denSpitzenorganisationen DGB und DBBstrittig ist. Der DGB begründet seine For­derung damit, das vom Grundgesetz ga­rantierte Recht, sich gewerkschaftlich zubetätigen, müsse auch für Gewerkschafts­mitglieder, die Mitglieder eines Personal­rats seien, gewährleistet sein.

Niemand will einem Mitglied einesPersonalrats verwehren, weiterhin dieInteressen der Gewerkschaft zu vertreten,der er angehört. Wer sich als Personal­ratsmitglied in der Dienststelle aber ge­werkschaftlich betätigt, der muß doch er­hebliche Zweifel daran aufkommen las­sen, ob er wirklich der Vertreter der In­teressen aller Bediensteten ist.

Es kann nicht von der Hand gewiesenwerden, daß Mitglieder der Personalver­tretung und das hat die Praxis bishersehr oft gezeigt - sich selbst oder aberevtl. auch ihre Gewerkschaft aufzuwertenversuchen. Und das läßt sich besondersgut machen mit einem Personalvertre­tungsgesetz, das der Personalvertretungeine weit größere Einflußmöglichkeit bie­tet als bisher. So könnte es beispielsweisegeschehen, daß ein Mitglied des Vor­stands oder des Plenums des Personalratseinem Bediensteten deutlich macht, daßder günstige Zuspruch von seiten derPersonalvertretung von dem Eintritt ineine bestimmte Gewerkschaftsorganisa­tion abhängig gemacht werde.

Personalrat ein neutraler Sachwalter

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I Der Grenzjäger - Seite 7 I

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grenzjäger informiert • zuverlässige

BGS auf 23 000

(Bonn) Die Personalstärke des Bundes­grenzschutzes soll in diesem Jahr auf23 000 Mann erhöht werden. In dem vomBundesinnenministerium veröffentlichtenBGS-Tätigkeitsbericht 1971, in dem auchdie Situation an den deutschen Grenzen,besonders zur DDR, dargestellt wird, wirddie derzeitige Zahl der Grenzschützer auf19000 beziffert. Außer an den Grenzender Bundesrepublik ist der Grenzschutznoch in Bonn an Regierungsgebäuden undauf Flughäfen mit Sicherungsaufgaben be­traut.

Der BGS-Verband im Deutschen Beam­tenbund hat inzwischen die Bemühungenum eine personelle Verstärkung des BGSbegrüßt. Er sieht darin vor allem einenFortschritt in der Sicherheitskonzeptiondes Bundes, die auch der Unterstützungder Länder in derVerbrechensbekämpfungdurch die Polizei des Bundes zugutekommt.

Besonders der personelle Nachholbedarfdes Grenzschutz-Einzeldienstes, bewirktdurch die personalaufwendige Dezentrali­sation in der grenzpolizeilichen Kontrolle,müsse in den kommenden Haushalten aus­geglichen werden. Der BGS-Verband hältin diesem Zusammenhang für dringendgeboten, die Beratungen im Bundestagüber den Entwurf eines neuen BGS-Geset­zes zügig abzuwickeln, damit auch in dergesetzlichen Aufgabenstellung der Polizeides Bundes Klarheit herrsche.

Jubiiäumszuwendungen erhöhen

(Bann) In einem Schreiben an den Bun­desminister des Innern hat sich der DBBerneut für eine Anhebung der Jubiläums­zuwendung ausgesprochen mit dem Ziel,die derzeitigen Sätze um mehr als dasDoppelte zu erhöhen.

Auch Rheinland-Pfalz hat die Bundes­regierung zu einer fühlbaren Erhöhungaufgefordert.

Neue Abzeichen für BGS geplant

(Bann) Die Uniformen der BGS-Beamtensollen neue Abzeichen erhalten. Im BMIwerden Pläne erwogen, das Ärmelabzei­chen mit dem Bundesadler zu ergänzen mitder Aufschrift "Bundesgrenzschutz". Fer­ner sollen auf dem Ärmel künftig beson­dere Abzeichen auf die Zugehörigkeit zueinem Kommandobereich hinweisen.

Der BGV hat in einem Schreiben an denBundesminister des Innern vorgeschlagen,das Hoheitsabzeichen auf dem Uniform­ärmel entweder mit der Umschrift "Bun­desgrenzschutz - Polizei des Bundes" zuergänzen oder ein neues Ärmelabzeicheneinzuführen, das den Polizeistern mit demBundesadler zeigt.

Ziel solcher Änderungen müsse auf je­den Fall sein, den BGS künftig mehr alsbisher als Polizei des Bundes anzuspre­chen und zu bewerten.

I Der Grenzjäger . Seite 8

Kein Arbeitgeberanteil fürKrankenversicherung der Beamten

(Bann) Der Bundestagsabgeordnete LeoWagner (CDU/CSU) hat an die Bundes­regierung die schriftliche Frage gerichtet,ob sie bereit sei, im Rahmen der herbei­zuführenden Vereinheitlichung und An­passung des Beihilferechts für den Bereichder Beamten eine Regelung zu treffen, diedem Zweiten Krankenversicherungsände­rungsgesetz entspreche, wonach auch fürnicht versicherungspflichtige Angestellteein Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversi­cherung zu gewähren sei.

Staatssekretär Dr. Hartkopf vom Bun­desministerium des Innern hat diese Frageschriftlich verneint.

Nach seiner Auffassung könnte dieUbernahme einer solchen Regelung für Be­amte wegen der unterschiedlichen Syste­matik zu einer erheblichen Ausweitungdes Beihilferechts führen, eine Vereinheit­lichung dieses Rechtsgebiets erschweren,wenn nicht unmöglich machen. Sie sei auchaus finanziellen Erwägungen vorerst nichtzu verwirklichen.

BGV-Juqendlelterin Bad Münstereifel

(Bad Münstereifel) Die Landesjugend­leiter im BGV tagten vom 20. bis 24. März1972 im Haus der DBB-Jugend, Bad Mün­stereifel, über Organisationsfragen derJugendarbeit im BGS. BundesjugendleiterEberhard Arent will, daß attraktivere Lei­stungen in der BGV-Jugendarbeit den jun­gen GS-Beamten zugute kommen.

Erhöhung der Einkommensgrenzefür Fahrkostenzuschuß

(Bann) Der Bundesminister des Innernhat mit Schnellbrief vom 3. Februar 1972eine Neufassung der Fahrkostenzuschuß­regelung für die regelmäßigen Fahrtenzwischen Wohnung und Dienststätte fürBundesbedienstete bekanntgegeben. DieseNeuregelung ist am 1. Januar 1972 in Kraftgetreten und tritt an die Stelle des Erlas­ses des Bundesministers des Innern vom23. Dezember 1970.

Die Neufassung enthält als materielleÄnderung insbesondere die Erhöhung derEinkommensgrenze von 1310 auf 1390 DMmonatlich. Die Einkommensgrenze wirddamit an die allgemeine Lohn- und Ge­haltsentwicklung angepaßt. Den wieder­holten Bemühungen des DBB, die Einkom­mensgrenze für die Fahrkostenzuschuß­regelung der allgemeinen Einkommens­entwicklung anzugleichen, ist damit grund­sätzlich stattgegeben worden.

Mehrarbeitsentschädigungim Kreuzfeuer -BGS erneut benachteiligt?

(Bonn) Der vom BMI vorgelegte Ent­wurf einer Verordnung über die Mehr­arbeitsentschädigung zu § 36a BBesG soll

geben berufliche

nicht für den ganzen öffentlichen Dienstgelten. Eine Regelung, die aber mehr oderweniger willkürlich in einem Falle denFreizeitausgleich in Geld vorsieht, in ei­nem anderen aber nicht, und damit demBeamten praktisch seinen gesetzlichen An­spruch auf Freizeitausgleich ersatzlos ent­zieht, widerspricht rechtsstaatlichen Grund­sätzen. Nach dem Gesetz soll der - in er­ster Linie zustehende Anspruch aufFreizeitausgleich wegen Mehrarbeit durcheine finanzielle Entschädigung abgegoltenwerden, soweit der Freizeitausgleich ausdienstlichen Gründen (wie z. B. Personal­mangel) nicht gewährt werden kann.

Der Regierungsentwurf bezieht zwarauch den polizeilichen Vollzugsdienst indie finanzielle Mehrarbeitsentschädigungein, unseren Informationen zufolge solljedoch das BMF Einwände gegen die Ein­beziehung des BGS erhoben haben.

Der BGV warnt in diesem Zusammen­hang vor einer erneuten Diskriminierunund Benachteiligung des Polizeivollzuqs­dienstes im BGS. Die Polizeivollzugsbe­amten im BGS haben genug von der Fehl­bewertung ihres Dienstes in der Polizeides Bundes und werden sich eine weitereböswillige Benachteiligung nicht längerbieten lassen.

Unzureichend bleibt ferner die vorqe­sehene Höhe der Entschädigung. Damitentsteht die Gefahr, daß der Staat wegender grundsätzlichen Verpflichtung der Be­amten zur Leistung von Mehrarbeit sichauf diesem Wege "billigeZwangsarbeiter"verschafft und sich künftig weniger umdie Beseitigung personeller Engpässe be­müht.

Der DBB hat sich vor allem dafür ein­gesetzt, die überarbeitete Verordnung zum1. 7. 1971 in Kraft zu setzen. Zu diesemZeitpunkt nämlich war die gesetzliche Re­gelung in Kraft getreten. In Verbindungdamit sind die Beamten von den oberstenDienstbehörden aufgefordert worden, dirangeordnete Mehrarbeit wegen der seidem 1. 7. 1971 geänderten Rechtslage "an­zuschreiben" .

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PersonalienLüneburg. Mit Ablauf des Monats Ja­

nuar trat unser langjähriges Verbands­mitglied, Hauptmann i. BGS GerhardRu ge, Sachbearbeiter Waffenwesen, inden Ruhestand. Wir wünschen ihm nochviele Jahre bei bester Gesundheit imverdienten Ruhestand.

Neutramm. Der bisherige Vorsitzendedes BGV-Ortsverbandes Neutramm, PeterSe 1be r , übergab den Vorsitz an Joa­chim Hof f man n. Der BGV hat dem al­ten Vorsitzenden für die unermüdlicheund erfolgreiche Arbeit für unsere Mit­glieder und gemeinsamen Ziele gedankt.Auch dem neuen Vorsitzenden gilt unser'Wunsch, Freude und Erfolg in der Ver­bandsarbeit zu finden.

r ill

(B 0 n n], Der Bundesgrenzschutz soll bis 1973 auf mehr als 22000 Mannverstärkt werden. Dies sei, so erklärte Bundesminister Hans-Dietrich Genschervor der Presse in Bonn, notwendig, um den BGS in den Stand zu setzen, "seinenFunktionen als Polizei des Bundes nachzukommen und jederzeit als Reserve fürpolizeilich,e Spitzenbelastungen im Rahmen der gemeinsamen Sicherheitskon­zeption von Bund und Ländern zur wirksameren Verbrechensbekämpfung ver­fügbar zu sein. H

Der Grenzschutz-Einzeldienst, vor allemauf den internationalen Großflughäfen,soll verstärkt, eine Hubschrauberstaffelzur erhöhten Beweglichkeit der vorhan­denen Einheiten aufgestellt, der Funk­beobachtungsdienst als Hilfsmittel bei derSpionagebekämpfung für den Verfas­sungsschutz ausgebaut und die Fernmelde­'''lchnik modernisiert werden. Dafür sind

ü Schwerpunktprogramm "Innere Sicher­heit" der Bundesregierung für 1973 zu­sätzlich 62 Millionen DM vorgesehen.

Der Bundesgrenzschutz-Verband be­grüßt diese Maßnahmen als 'einen ent­scheidenden Schritt zu einer wirksamerenVerbrechensbekämpfung unter Einbezie­hung des BGS als Polizei des Bundes. Die

zusätzliche Bereitstellung von Mitteln fürdas Jahr 1973 zeigt wie der dem Deut­schen Bundestag vorliegende Entwurfeines neuen Gesetzes über den Bundes­grenzschutz den festen Willen der Bundes­regierung, dem Schutzbedürfnis des Bür­gers gegen das Anwachsen der Krimina­lität entschlossen Rechnung zu tragen.

Nach Ansicht des BGV ist es aber miteiner Erhöhung der Personalstärke desBGS allein nicht getan. Die Wirkung die­ser Maßnahme dürfte verpuffen, wenn diePlanstellen mit dem bisherigen hohenAnteil an Kurzdienenden, die nur ihreWehrpflicht im BGS ableisten wollten, be­setzt werden könnten. Der BGV hält da­her eine Reform des Berufsbildes im BGS

nach den vom Verbandstag 1971 aufge­stellten Grundsätzen für dringend erfor­derlich. Eine wirkliche Erhöhung des Ein­satzwertes der Polizei des Bundes kannnach Auffassung des BGV nur durch un-

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verzügliche Maßnahmen in Bildung,Werdegang und Besoldung der Polizei­vollzugsbeamten im BGS mit dem Ziel derAngleichung an die Polizei der Länder er­reicht werden.

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28,1 Millionen Mark. Sie sollen füreine bessere Ausstattung verwendetwerden. Dabei werden die Kosten fürmodernstes Fernmeldegerät, zusätz­liche Kraftfahrzeuge und sonstiges po­lizeitaktisches Gerät vom Bund über­nommen, Im übrigen wollen die Län­der bis 1975 die Stärke der Bereit­schaftspolizei von gegenwärtig 18000auf 22300 Beamte erhöhen.

• Bundesgrenzschutz: 61,5Millionen DM.Damit steigen die für 1973 vorgesehe­nen Mittel gegenüber 1972 auf 565,4Millionen Marle Mit ihrer Hilfe sollder BGS im nächsten Jahr auf eineStärke von 22 159 Mann gebracht wer­den.

• Ausländerzentralregister: 2,3 Millio­nen DM. Damit stehen dem Register1973 insgesamt 7,4 Millionen Mark zurVerfügung, die vor allem dem Ausbauder Datenverarbeitung zugute kom­men sollen.

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Banden- und Gewaltkriminalität, derWirtschaftskriminalität und des Rausch­gifthandels verwendet werden. DieRauschgiftkriminalität bereitet, nachden Worten des Bundesinnenministers,durch die Zunahme im letzten Jahr ummehrere hundert Prozent größte Sorge.

Verfassungsschutzamt: 14 MillionenDM. Diese Summe erhöht die Mittelvon 1972 auf 1973 auf 62,1 MillionenMark, die für die Spionageabwehr, dieBeobachtung radikaler Ausländerorga­nisationen und im Kampf gegen denpolitischen Radikalismus eingesetztwerden. Vorgesehen ist auch der Aus­bau der Verfassungsschutzschule.

• Länderbereitschaftspolizei ; 17,4 Millio­nen DM. Diese Summe steigert dieMittel von 1972 im Jahre 1973 auf

[Bonn}. Mehr Geld für eine wirksamereVerbrechensbekämpfnng will die Bundes­regierung für das kommende Haushalts­jahr zur Verfügnng stellen. Bundesinnen­minister Genscher legte der Presse in"onn ein Schwerpunktprogramm "Innere

rcherheit" vor, das eine personelle undtechnische Verstärkunq der Sicherheits­organe des Bnndes und der Länder miteinern finanziellen Aufwand von zusätz­lich 142 Millionen DM vorsieht. Bundes­justlzmlnlster Jahn plant außerdem alskorrespondierende Maßnahme, den Ab­lau! von Strafverfahren zu beschleunigen.

Als wichtigste Entscheidung dieses Pro­gramms zur wirksameren Bekämpfung derwachsenden Kriminalität verkündete Gen­scher die über die mittelfristige Finanz­planung hinausgehende Steigerung derPersonal- und Sachkosten für das Bundes­kriminalamt, das Bundesamt für Verfas­sungsschutz und die Bereitschaftspolizeider Länder um 142 Mill. DM. Sie verteilensich wie folgt:

• Bundeskriminalamt: 46,8 Millionen DM.Diese Summe erhöht sich im Rahmender mittelfris tigen Finanzplanung für1972 im Jahre 1973 auf 122 Millionen.Sie sollen u. a. für die Bekämpfung der

I Der Grenzjäger • Seite 9 I

brutto: 1200,- DM164,40 DM Sozialabgaben205,81 DM Steuern

netto: 829,79 DM

brutto: 1100,- DM152,08 DM Sozialabgaben178,44 DM Steuern

brutto: 1400,- DM193,18 DM Sozialabgaben182,71 DM Steuern

netto: 1024,11 DM

netto:

Verheiratete, 1 Kind:

brutto: 1300,-DM176,74 DM Sozialabgaben160,71 DM Steuern

netto: 962,55 DM

viel der einzelne in der "freien Wirt­schaft" mehr verdient hätte, müßte ge­prüft werden (einige vergleichende Bei­spiele sind aufgeführt). Außerdem ist zuberücksichtigen; daß nach vier Dienst­jahren bis zu sechs Monate Fachausbil­dung gewährt und somit zusätzlich bis zu5000,- DM netto gezahlt werden können.

Alles Nähere ist - wie die gesamte Be­rufsförderung - bei den GS-Fachschulenzu klären.

Verheiratete, 2 Kinder:

brutto: 1500,- DM205,50 DM Sozialabgaben174,35 DM Steuern

netto: 1120,15 DM

1667,02 DM

1428,54 DM

1477,31 DM

1308,13 DM

1245,45 DM

1095,19 DM

1313,01 DM

1149,11 DM

brutto:

netto:

brutto:

netto:

brutto:

netto:

brutto:

netto:

Beim BGS: In der "Freien Wirtschaft":

Ein GOJ, A3, 21-22 Jahre, verdient: Ein Arbeitnehmer hat z. B. als Ange-

brutto: 801,42 DMstellter folgende Abzüge:(Gültig ab 1. 1. 72)

netto: 693,84 DM o1. Rentenversicherung 8,52. Krankenversicherung: 4,35-4,5 Ofo3. Arbeitslosenversicherung: 0,85 Ofo

Ein GHJ, A4, 23-24 Jahre, verdient: 4. Steuern: s. Beispiele

brutto: 855,83 DM Beispiele:

netto: 737,14 DM Ledige:

brutto: 1000,-DM

Ein HW, A6, 23-24 Jahre, verdient:135,64 DM Sozialabgaben152,90 DM Steuern

brutto: 948,15 DM netto: 711,46 DM

netto: 807,90 DM

Ein MR, A7, 27-28 Jahre, verheiratet,

1 Kind, verdient:

Offiziersausbildung (Ablegen der Offi­ziersprüfung vor Vollendung des 2. Dienst­jahres) soll bei den Abiturienten mehr In­teresse geweckt und dem großen Bedarfan Offizieren abgeholfen werden.

Besonders bestechend und von den Ver­längerungswilligen zunächst am meistenbevorzugt ist die Dienstzeitverlängerungvon zwei auf vier Jahre: Dadurch erhältder Beamte für weitere zwei Dienstjahreca. 10000,- DM netto mehr. Ob und wie-

Ein MR, A7, 31-32 Jahre, verheiratet,

2 Kinder, verdient:

Ein OLT, AI0, 27-28 Jahre, verheira­

tet, 1 Kind, verdient:

Ein HW, A6, 27-28 Jahre, verheiratet,

1 Kind, verdient:

Mit dem Gesetz zur Änderung desBPolBG v. 22. 12.71 (verkündet am 24. 12.im BGBL Nr. 134) kann ab Januar 72 dieFachausbildung 1/2 Jahr früher als bisherbegonnen werden; bei achtjähriger Dienst­zeit also nach dem siebenten Jahr und beizwölfjähriger Dienstzeit nach 10112 Dienst­jahren bei vollen Dienstbezügen und wei­terbestehendem Beamtenverhältnis.

Ferner erhalten nach der neuen Fas­sung des § 10 BPolBG auch Offiziere, diekraft Gesetzes ausscheiden, Berufsförde­rung. Richtlinien darüber liegen aller­dings noch nicht vor. So ist z. B. zu klä­ren, ob bei erfolgreicher Offiziersausbil­dung das bei der Sonderstufe der GS-Fach­schule erworbene Abitur sowie die Ausbil­dung zum Ingenieur durch den BGS nichtals bereits erhaltene Fachausbildung bzw.als Vorbereitung darauf gewertet wird.

Durch diese gesetzliche Regelung sowiedurch die bevorstehende Verkürzung der

Jeder BGS-Beamte a. W" der die Al­ternative - kraft Gesetzes auszuschei­den - dem Verbleib als BaL vorziehtoder nicht BaL werden kann, hat sich mehroder weniger Gedanken über die für ihnmögliche und vor allem finanzierbare Aus­bildung gemacht.

''''Vie allen bekannt ist, gibt es viel zuwenige Interessenten, die 8 Jahre oderlänger beim BGS bleiben wollen (bis 1967konnte man sich nur für 8 bis 12 Jahreverpflichten). Dadurch steigt für die Ka­meraden mit festgesetzter Dienstzeit ­vor allem in verantwortlichen Positionen- die Belastung proportional mit Ab­nahme der Anzahl derVerpflichtungswilli­gen.

Da der BGS aber auf qualifizierte unddaraus folgend auf längerdienende Be­amte angewiesen ist, wurden - entspre­chend der Regelung bei der Bundeswehr- die Bedingungen für die B. a. W. stän­dig verbessert: Es wurden die vierjährigeDienstzeit sowie Dienstzeitprämien einge­führt (durch das Sechste Gesetz zur Än­derung des Bundesbesoldungsgesetzes v.28. 7. 1969 [BGBL I S. 1004]).

Mit der zu erwartenden erneuten Än­derung des § 47 c BBesG ist für die BaWder Grenzjäger- und Unterführerlaufbahn.die in der Zeit vom 1. 1. 72 bis zum 31. 12.1974 eingestellt werden, bei zweijährigerDienstzeit eine Dienstzeitprämie von1000,- DM vorgesehen, die bisherigenDienstzeitprämien sollen um diesen Betragerhöht werden. Die Prämie für zweiDienstjahre soll verhindern, daß - be­dingt durch den verkürzten Wehrdienst­die Zahl der Bewerber für eine zweijäh­rige Dienstzeit absinkt.

I Der Grenzjäger . Seite 10 I

Raimund

on den in der Aufstellung erläutertenischen Beispielen kann fast jeder die

zustehende Summe abschätzen oderchnen.

Bei Vergleichen z. B. mit bisher ge-zahlten Beträgen - muß berücksichtigtwerden, daß die Nettobezüge im Einzel-

fall erheblich differieren können, da Be­soldungsdienstalter, Familienstand undSteuerklasse von den Beispielen, die derTabelle zugrunde gelegt wurden, abwei­chen können. So wurden z. B. die Uber­gangsgebührnisse nach der höchstenSteuerklasse berechnet.

Zum Schluß noch ein Hinweis:

Ab 1. 7. 1972 gibt es gern. 1. Bes.VNGfür GJ (SB) 20,- DM, für Unterführer34,- DM und für Offiziere 50,- DM mehrals Harmonisierungszulage, die erst 1973fester Bestandteil des Grundgehaltes wird.

(ohne Gewahr)

Ausscheiden kralt Gesetzes nach 2 Jahren 4 Jahren 4 Jahren 8 Jahren 8 Jahren 8 Jahren 12 JahrenDienstgrad beim Ausscheiden GOJ GHJ HW HW MR OLT MRBesoldungsgruppe b.Ausscheiden A3 A4 A6 A6 A'l AlO A'lAlter beim Ausscheiden bis 22 Jahre 23-24 Jahre 23-24 Jahre 27-28 Jahre 27-28 Jahre 27-28 Jahre 31-32 JahreFamilienstand beim Ausscheiden ledig ledig ledig verh., 1 Kind verh., 1 Kind verh., 1 Kind verh., 2 Kinder

Bruttogehalt (0. Gratifikat.)

a) Grundgehalt 586,42 DM 640,83 DM 733,15 DM 795,45 DM 863,01 DM 1195,02 DM 925,31 DMb) Ortszuschlag (S) 206,-DM 206,-DM 206,-DM 400,-DM 400,-DM 422,-DM 452,-DMc) Kinderzuschlag - - - 50,-DM 50,-DM 50,-DM 100,-DMSumme (brutto) 801,42 DM 855,83 DM 948,15 DM 1245,45 DM 1313,01 DM 1667,02 DM 1477,31 DMN etlogehalt 693,84 DM 737,14 DM 801,90 DM 1095,19 DM 1149,tl DM 1428,54 DM 1308,13 DM

Al Dienstzeitprämie (brutto) - 4000,-DM 4000,-DM 6000,-DM 6000,-DM keine: 6000,-DM

(befristet: 1. 10. 67 bis 31. 12. OA,Offz.

1972) netto ca. - 3172,-DM 3172,- DM 4757,-DM 4151,-DM - 4151,-DM

B) Ubergangsgebührnisse

(§ 17 BPolBG)1. Dauer der Zahlung - 6 Monate 6 Monate 18 Monate 18 Monate 18 Monate 36 Monate2. Höhe: 75 Ofo des letzten

Bruttogehaltes - 641,87 DM vu.n DM 896,60 DM 947,26 DM 1212,77 DM 1070,48 DM+ Kindergeld - - - 50,-DM 50,-DM 50,-DM 100,-DMbrutto monatlich - 641,87 DM 711,tl DM 946,60 DM 997,26 DM 1262,77 DM 1170,48 DMnetto monatlich - 508,22 DM 562,83 DM 749,15 DM 789,36 DM 997,34 DM 925,40 DM

3. Gesamtsumme netto - 3049,32 DM 3376,98 DM 8084,70 DM 14208,48 DM 11952,12 DM 33314,40 DM

Cl Ubergangsbeihille (§ 18 3 Mon.-Geh. 7 Gehälter 7 Gehälter 12 Gehälter 12 Gehälter 12 Gehälter 15 Gehälter

BPoIBG; Ledige voller Ortsz.)Summe (steuerfrei) 2672,76DM 6617,31 DM 7263,55 DM 14945,40 DM 15756,12 DM 20004,24 DM 22159,65 DM

D) Auf Antrag gem. § 12 BPoIBGFACHAUSBILDUNG nein ja ja ja ja ja ja

1. Freistellung vom Dienstab Januar 1972 bis zu - - 12 Monate 12 Monate 12 Monate 18 MonateSumme der Nettogehälter - - - 13142,28 DM 13789,32 DM 17142,48 DM 23546,34 DM

2. a) Dauer d.Fachausbildunginsgesamt bis - 6 Monate 6 Monate 18 Monate 18 Monate 18 Monate 36 Monate

(Bei Verlängerung bis) (24 Monate) (24 Monate) (24 Monate) (48 Monate)

b) mtl.Ausbildunqszusdruß15 % v, letzten Gehaltnur während der Uber- - 128,37 DM 142,22 DM 179,32 DM 189,45 DM 242,55 DM 206,60 DMgangsgebührnisse(nicht vom Kindergeld!)

c) Summe der Zuschüsse - 770,22 DM 853,32 DM 3227,76 DM 3410,10 DM 4365,90 DM 7437,60 DM

d) TE für Verheiratete(steuerfrei) pro Tag - 12,-DM 12,-DM 12,-DM 12,-DM 12,-DM 12,-DMIn (Semester-) Ferienpro Tag - 4,-DM 4,-DM 4,-DM 4,-DM 4,-DM 4,-DM

e) Summe TE netto('/4 Ferien) 2184,-DM 2184,-DM 7280,-DM 1280,-DM 7280,-DM 14572,-DM

f) Steuerfreie Erstattung v.1. notwendigen Aus-

bildungskos1en und2. Lernmitteln bis

(gern. Satz/Semester) 2000,-DM 2000,-DM 4000,-DM 4000,-DM 4000,-DM 5000,-DM

Gesamtaufwendungen

des Bundes für ausscheidendenBGS-Beamten bis zu ca, 2673,-DM 17793,-DM 18850,-DM 55437,-DM 63201,-DM 70 744,-DM 110 781,-DM

Außerdem Rentennachverstdie-rung bei Bundesversichernngs-Anstalt Berlin, wenn kein neuesBeamtenverhältnis = 17 0J0 dergesamten Bezüge während derDienstzeit, ca. 2600,-DM 5000,-DM 5300,-DM 10 tOO,-DM 11 OOO,-DM 19000,-DM 18000,-DM

I Der Grenzjäger • Seite 11 I

BGS-Pioniere schufen TierparkGroße Freude bei der Lübecker Bevölkerung

Anläßlich eines Eisbeinessens wurde der Pionierhundert­schaft Küste für ihren jahrelangen Einsatz bei der Neugestal­tung des Tierparks Israelsdorf herzlich gedankt. Im Beiseinvon Konsul Ehr I ich, der sich als Förderer dieses Projektesgroße Verdienste erworben hat unel zu dieser Zusammenkunfteingeladen hatte, eies Kommaneleurs der GSG 7, Dr. Te i c h­man n, des Chefs der Pionierhunelertschaft, H. Sperwien,sowie eies Architekten Fenne wies der Vorsitzende der Tier­parkgesellschaft, Dr. K 0 k e, darauf hin, daß die Pionierevorzügliche Arbeit geleistet unel elurch ihren ehrenamtlichenEinsatz Werte von rund einer Million Mark geschaffen hätten.

Grenzüberwachung Auch unübersichtliches Wald- undWiesengelände, wie hier im Osten Lübecks, ist für die Grenzstreifendes BGS kein Hindernis. Foto: Schumann T

OlympiateilnehmerWalter Demel geehrt

Die Grenzschutzabteilung 1/2 ehrte am22. Februar 1972 während eines feierlichenAppells ihres Olympioniken, HMR WalterDemel.

Der Kommandeur, OTL Sanner, würdigtedabei in seiner Ansprache die hervorragen­den Leistungen Demeis während der Olym­pischen Spiele in Sapporo.

Walter Demei, der innerhalb von acht Ta­gen allein 105 Wettkampfkilometer in der"Loipe" zurücklegte, erzielte dabei folgendeErgebnisse:

5. Platz im 30-km-Lauf,7. Platz im 15-km-Lauf und5. Platz im 50-km-Lauf.

Außerdem lief er die drittbeste Zeit beim4 x 10-km-Staffelwettbewerb.

OTL Sanner bezeichnete im weiteren Ver­lauf seiner Rede Demel als den bekannte­sten und erfolgreichsten Sportler im Bun­desgrenzschutz.

"Wenn Sie auch keine Medaille gewin­nen konnten, für uns sind und bleiben Sieder Goldjunge", führte er weiter aus.

Als Anerkennung für diese großartigenErfolge überreichte er dem verdientenSportler drei wertvolle Goldmünzen.

Bereits am Tage seiner Rückkehr aus Ja­pan ehrte die Stadt Bayreuth ihren großenSportler.

Nach einem begeisterten Empfang durchdie Bevölkerung, die zu Tausenden jubelndan den Straßen stand, verlieh der Oberbür­germeister der Stadt Bayreuth im Sitzungs­saal des Rathauses dem Bayreuther Spitzen­sportler für seine hervorragenden Leistun­gen während der XI. Olympischen Winter­spiele den Goldenen Ehrenring der StadtBayreuth.

Die Stadt Bayreuth ehrte damit einengroßartigen Sportler, der seit über zehn Jah­ren immer wieder durch Weltklasseleistun­gen aufhorchen ließ.

Auch wir wünschen dem sympathischenund immer bescheidenen Sportler weiterhinviel Erfolg.

So lacht man in Ratzeburg ll>-

Es tun dies von links nach rechts:Hauptmann l, BGS Horst U II r ich, erlacht, weil er in RATZEBURG sein darf. Ne­ben ihm strahlt Oberstleutnant i. BGS Wil­helm Sc h u I z e (auch er ist Mitglied desBGV). Der Innenminister des Landes Schles­wig-Holstein, Rudolf T i t z c k , freut sichüber das hervorragende Verhältnis zwischenBehörden und BGS. Ganz rechts Kreisprä­sident des Kreises Herzogtum LauenburgGustav D re v s (er ist noch nicht Mitglieddes BGV). Foto: RuschFra g e : "Hat dort jemand gelacht?"

I Der Grenzjäger • Seile 12 I

Der Bundestagsabgeordnete Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPDlfragte die Bundesregierung, ob es zutreffe, daß mit der Eröff­nung des Terminals Mitte die personelle Lage des Grenzschutz­Einzeldienstes im Flughafen Frankfurt/Main noch schwieriger fürdie dortigen Mitarbeiter werde und daß auch bei anderenDienststellen des Grenzschutz-Einzeldienstes über die schwie­rige Personalsituation geklagt werde.

Der Abgeordnete wollte auch wissen, was Zug um Zug zurBeseitigung dieser Schwierigkeiten geschehen könne.

Bundesminister Genseher hat diese Fragen schriftlich wie folgtbeantwortet:

"Mit dem Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main soll dieFlugabfertigung u. a. dadurch erleichtert werden, daß die Wegefür die Fluggäste verkürzt werden. Das zwingt zu einer Dezen­tralisation der grenzpolizeilichen Kontrolle, die wesentlich per­sonalaufwendiger ist.

Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß dadurch eine wei­tere personelle Verstärkung der Grenzschutzstelle auf dem Flug­hafen Frankfurt/Main notwendig wird. Diese GrenzschutzsteIlewar schon in den vergangenen Jahren wegen des ansteigendenVerkehrsaufkommens laufend zu Lasten anderer Grenzschutz­steIlen verstärkt worden. Bis zur Zuweisung neuer Stellen mußauf weitere Beamte von anderen Grenzschutzstellen zurück­gegriffen werden.

Der Bundesregierung ist darüber hinaus bekannt, daß die per­sonelle Ausstattung des Grenzschutzeinzeldienstes generell un­zureichend ist. Seine Aufgaben sind in den vergangenen Jahrendurch den starken Anstieg des grenzüberschreitenden Verkehrswesentlich gestiegen, ohne daß zusätzliche Planstellen geschaf­fen worden sind. Das lag daran, daß zeitweilig der Weiter­bestand des Grenzschutzeinzeldienstes in Frage gestellt wordenwar. Nachdem jedoch Ubereinstimmung über die Notwendigkeitdes Fortbestandes des Grenzschutzeinzeldienstes erzielt ist, geheich davon aus, daß in den kommenden Haushalten der personelleNachholbedarf abgebaut werden kann."

Die Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund (PDB) hatan die im Bundestag vertretenen politischen Parteien das nach­stehende Schreiben gerichtet:

Die ersten beiden Monate des Jahres 1972 sind im Bereich derinneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland dadurch ge­kennzeichnet, daß sie den traurigen Ruhm erlangen werden, nachder Normalisierung der Verhältnisse in den Jahren 1945 bis 1948,die Monate zu sein, in denen die meisten Polizeibeamten in Aus­iibung ihres Dienstes von Rechtsbrechern getötet worden sind.

Diese bestürzende Entwicklung macht deutlich, daß der Poli­zeibeamte sowohl als Schützer der Allgemeinheit und auch alsMensch in den Augen und Handlungen bestimmter Gruppen un­serer Gesellschaft als Freiwild angesehen wird.

Die Ursachen hierfür sind mannigfacher Art. Zu einem wesent­lichen Teil führen wir diese Entwicklung auch darauf zurück, daßpolitisch extreme Kräfte seit einigen Jahren einen Freibrief zuhaben scheinen, blindlings die Institution "Polizei" in der Of­fentlichkeit zu diffamieren. Das beginnt bereits an den Schulenund endet dort, wo die politisch Verantwortlichen in Bund undLändern sich nicht schützend vor die Polizei stellen und es dabeibewenden lassen, gelegentlich die Einsatzfreudigkeit der Polizeiöffentlich zu loben.

An Stelle solcher mehr deklamatorischer Erklärungen müssennach unserer Auffassung sofort klare Entscheidungen treten.

Geburtstagsständchen für Bundesinnenminister Gen s c her am21. 3. 72 auf dem Vorplatz des Hochhauses im BM!. Neben demMinister Staatssekretär Dr, H a r t k 0 pfund Generalmajor i. BGSGrüner.

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Die Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund hält dieumgehende Verwirklichung folgender F 0 r der u n gen fürer f 0 r der I ich und wäre Ihnen dankbar, wenn Sie in IhrerPartei alles unternehmen würden, um in Bund und Ländern diegegebenenfalls erforderlichen Gesetzesinitiativen ergreifen zulassen:

• Der Erwerb und Besitz von Schußwaffen ist durch Gesetz aufBerufs- und Jagdaufgaben zu beschränken.

• Die Justizbehörden sind zu veranlassen, bei gefährlichen Wie­derholungs- und Serientätern von der Möglichkeit der An­ordnung der Untersuchungshaft mehr als bisher Gebrauchzu machen.

• Das besondere Risiko der Verbrechensbekämpfung muß imFalle der Dienstunfähigkeit oder des Todes des Polizeibeam­ten durch Gewährung einer einmaligen Entschädigung inHöhe von 40 000,- DM abgedeckt werden.

Die Netto-Beamtenpension bleibt in den BesoldungsgruppenA 2 bis A 15 in einem erschreckenden Maße hinter der aus So­zial- und Zusatzrente bestehenden Gesamtversorgung der Be­hördenangestellten zurück. Das ist das Ergebnis eines im Deut­schen Verwaltungsblatt (Januar 1972) erschienenen Aufsatzes"Zur versorgungs- und besoldungsrechtlichen Gleichbehandlungim öffentlichen Dienst".

Der Bund der Ruhestandsbeamten und Hinterbliebenen im DBBhat den Rückstand der Beamtenversorgung als einen Skandal be­zeichnet, gleichzeitig aber auch den Weg für die Beseitigung deraufgezeigten Benachteiligungen der Ruhestandsbeamten und Be­amtenhinterbliebenen aufgezeigt:

Die steuerliche Gleichbehandlung der Beamtenpensionen mitder Versorgung der ehemaligen Behördenangestellten,

• die nachhaltige Verbesserung der Krankenfürsorge für dieEmpfänger beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge und

• die durchgehende Verbesserung der Versorgung bei Früh­pensionierung.

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Der Grenzjäger . Seite 13

Raab:

In Staubsturm und nachfolgendem Gewitter erreichen wir Ka­bul. Unser Fahrplan stimmt, so können wir uns morgen noch denvorgesehenen Rasttag leisten. Den füllen wir gut aus mit Stadt­bummel und Einkäufen (preiswert). Arme und ärmste Bevölke­rung nebeneinander, hier werden die Menschen nicht mehr regi­striert, keine Altersangabe.

Mit "freundlichen Grüßen aus München" schreibt sich die Ex­pedition im Königspalast in das Protokollbuch ein. Der deutscheBotschafter lädt uns trotz Zeitbedrängnis zu einem Umtrunk inseine Residenz.

Der letzte Reisetag bricht an. Um 5 Uhr am 26. April verlassenwir Kabul, In schöner Fahrt geht es durch schluchtenreiche Bergeabwärts nach Osten, wieder steigend auf 2400 m mit dem Aus­blick auf die Hindukusch-Kette, allmählich fallend in ein langes,grünes Hochtal, das sich zu einem mächtigen Kessel erweitertund schließlich zum stark befestigten Khyberpaß, dem Tor nachIndien, hinaufführt. Die Regimentstafeln an der Paßstraße spre­chen von den Opfern (30 englische Regimenter) in Englands Ko­lonialgeschichte.

In Rawalpindi war das Klima für unser Unternehmen zunächstnicht freundlich. Das Wetter war seit Tagen schlecht, die Straßenach Gilgit durch mehrere Erdrutsche blockiert und der Einflugwegen Siclltbehinderung nicht möglich. Wir konnten also unserGepäck weder auf dem Land- noch auf dem Luftwege in das Hi­malayastädtchen Gilgit transportieren und waren für zehn Tagezum Hotelgastleben verurteilt. Endlich, am 7. Mai 1970, fliegenwir weiter nach Gilgit (600 km nördlich von Rawalpindi), einemkleinen Bergstädtchen mit touristischen Ambitionen, auf 1800 mHöhe. Von dort aus geht es weiter mit fünf Jeeps und sechsTraktoren, über zum Teil halsbrecherische Wege und Pfade. Dochvorzeitig wird unsere Fahrt im oberen Industal unterbrochen, dadurch die Unwetter der letzten Tage die "Straße" völlig zerstörtund erst wieder in sechs Wochen befahrbar ist. Dies bedeuteteFußmarsch (ca, 80 km) und Vergabe des Gepäcks an 400 Kulis,welche die etwa 27 kg schweren Tonnen, Säcke und Alu-Kistenbis zu unserem Hauptlager hochschleppen.

Bei Regen marschieren wir das Rupal-Tal hoch und erreichenmit achttägiger Verspätung am 15. Mai 1970 unseren Haupt­lagerplatz (3600 m) auf der Hochweide .Tap ". Von hier aus hatman einen herrlichen Einblick in die Rupal-Flanke, eine unheim­liche Wand aus Fels und Eis, welche übermächtig über uns auf­ragt. Beim ersten Anblick beschleicht uns alle so eine Art vonFurcht, eine Reaktion, die wohl manchen überkommt, der "nor­male" alpine Maße gewöhnt ist.

Es folgen nun sechs schöne Tage, und wir kommen mit demAufbau der Lager gut voran.

So steht bereits zwei Tage nach unserer Ankunft Lager I in4700 m Höhe, zwei Tage später wird Lager II in einem Eisbruch,unmittelbar unter einer 300 m hohen und ca. 60 Grad steilenEiswand erstellt (5600 m). Wir sind voller Zuversicht und Hoff­nung!

Während der Weg zu Lager III erkundet wird, werden vomRest der Mannschaft und unseren Hochträgern täglich 250 kgLasten nach Lager I bzw. Lager II gebracht. Am 22. Mai 1970 istdie Eiswand bis Lager III (6000 m) versichert. Innerhalb von sechsTagen wurden 6000 m erreicht, drei Lager errichtet, und dieStrecke versichert. Wir halten unseren Zeitplan.

Doch das unberechenbare und berüchtigte Nanga-Wetterdämpft bald unseren Optimismus, auf Lager II 70 cm, auf LagerIII über 1 m Neuschnee, wegen starker Lawinengefahr könnenkeine Lasten hochgebracht werden, die Verpflegung wird knapp,die Zelte vom Schnee eingedrückt. Die Lage ist für die nächstenTage aussichtslos, und so bleibt uns allen nichts anderes übrig,trotz Lawinengefahr ins Hauptlager abzusteigen. Doch wir sitzendort nicht untätig herum, sondern machen Bergtouren auf dieumliegenden Gipfel, um in Form zu bleiben. So gelingt mir mitzwei Kameraden eine Erstbesteigung, über die Nord-Flanke, aufdie Rupal-Pyramide, 5100 m hoch.

I Der Grenzjäger . Seite 14 I

29. Mai 1970, wir wollen trotz des Schnees versuchen, Lager Iund Lager II mit Verpflegung zu versorgen, es gelingt und auchdas Wetter bessert sich.

Am 3. Juni 1970 steigt eine vier Mann starke Spitzengruppebis auf Lager IV (6600 m), doch wegen Höhensturms undWetterverschlechterung kann kein Zelt aufgebaut werden. Diehochgebrachten Lasten werden an einem sicheren Platz veran­kert, und so steigen sie wieder ab auf Lager III, um besseresWetter abzuwarten. Ein neuerlicher Wettersturz macht unsereweiteren Aufstiegspläne zunichte.

Am 5. Juni 1970 ist die Situation in den Lagern unhaltbar ge­worden; wir kämpfen verzweifelt gegen den Schnee, es schneitdie Zelte zu, die Schlafsäcke und Daunensachen sind nicht mehrtrocken zu bekommen.

Uber Lager II und dem Hauptlager geht eine Staublawinehinweg, der kostbare Proviant wird knapp. Abermals steigt diegesamte Mannschaft ab ins Hauptlager. Wir benützen die Tagezum längst fälligen Waschen und ausgiebigen Kochen von Lieb­lingsgerichten. Trotz schlechten Wetters ist die Stimmung in­nerhalb der Mannschaft gut.

Am 11. Juni 1970 wieder strahlendes Wetter. Ein neuerlicherSturm auf den Berg beginnt. Die Lager werden instandgesetzt.Doch nur kurz ist die Schönwetter-Freude. Am 13. Juni 1970 istdas Wetter dann hoffnungslos schlecht, der Schnee türmt sich aufLager III höher als die Zelte, viele Zelte sind vom Schnee ein­gedrückt, die Zeltstangen gebrochen. Es bleibt uns, trotz Lawl­nengefahr, kein anderer Ausweg als abzusteigen ins Hauptlager.Diese Schlechtwetterperiode dauert bis zum 19. Juni 1970. DStimmung ist gedrückt, und unsere Hoffnung auf einen Gipfelsie"schwindet mit jedem Tag.

Nach Tagen des Wartens ist der Nanga Parbat am 19. Juni1970 in seiner vollen Größe zu sehen.

Pausenlos donnern Lawinen über die Flanke. Plötzlich hörtman wieder ausgelassenes Lachen. Die Stimmung ist bestens,Rucksäcke werden gepackt, alles drängt nach oben.

"'lir wissen, es ist die letzte Chance, und die ist gertng. Ab 25.Juni 1970 muß mit Monsun gerechnet werden, es gibt einenWettlauf mit dem Wetter. Der entscheidende Angriff läuft, in derNacht großer Aufbruch zu den Hochlagern. Wir finden die Zelteeingestürzt und zerrissen. Schnell wird improvisiert; man weiß,lange kann es nicht mehr dauern. Der vierte und hoffentlichletzte Angriff läuft. Nun geht es Schlag auf Schlag. Am 24. Juni1970 steht Lager IV (6600 m), zwei Tage später ein Zelt auf LagerV (7400 m), dem Ausgangslager zum Gipfel. Das Wetter ist zwarnoch gut, jedoch im Süden und Westen türmen sich drohendWolken auf, und es naht unaufhaltsam der Monsun, den wir alleso fürchten. In der Nacht zum 27. Juni 1970 verlassen die BrüderReinhold und Günther Messner Lager V, um die unbekannteMerkel-Rinne zu erkunden und bei günstigen Voraussetzungenweiterzusteigen bis zum Gipfel.

28. Juni 1970. Scholz und Kuen sind heute ebenfalls zum Gipfelaufgestiegen und waren letztmals um 8 Uhr in der Eisrinne :sehen. Wir sind beunruhigt, die Brüder Messner müßten allmäh­lich zurückkommen. Doch bis abends keine Spur, das Wetter bes­sert sich zwar, jedoch wird es bitter kalt.

29. Juni 1970. Der Gipfel ist gefallen und somit die höchsteSteilwand der Erde bezwungen. Scholz und Kuen erreichten um16 Uhr des 28. Juni 1970 den Nordgipfel nach einer Gehzeit von16 Stunden. Auf der Südschulter (8042 m) biwakieren sie und sindam 29. Juni 1970, 15 Uhr, unversehrt wieder im Lager IV. Mess­ners sind immer noch nicht zurück!

Tage später, als schon längst die Suche nach den Messnerseingeleitet worden war, erfahren wir den tragischen Ausgang.Die Brüder standen am 27. Juni 1970 abends ebenfalls auf demGipfel. Nach einem Biwak in rund 8000 m Höhe entschieden siesich, da Günther stark höhenkrank war, über einen leichten Ab­stieg, die Diamir-Flanke, abzusteigen. Dabei geriet GüntherMessner nach Aussage seines Bruders unter eine mächtige Eis­lawine. Er selbst zog sich schwerste Erfrierungen an Händen undFüßen zu. Qualvoll konnte er sich mit letzter Kraft zur erstenmenschlichen Behausung schleppen.

Die Teilnahme an der Deutschen Nanga-Parbat-Expedition1970 war für mich ein großes und einmaliges Erlebnis und inmeinem bisherigen bergsteigerischen Werdegang der Höhe­punkt. Obwohl wir durch die Strapazen des öfteren bis aufs äu­ßerste belastet wurden, möchte ich selbst keine Stunde am Nan­ga Parbat missen. II!

renzjäger-Verkehrsquiz

Antwort:,,1. Im Fall links wird die Sperrlinie überfahren, im Fall rechts

befindet sich das Fahrzeug vollständig auf der anderen Seite derSperrlinie, somit auf der Fahrbahn des Gegenverkehrs."

Ob diese Fehler im Genuß von Alkohol zu suchen sind, mußdahingestellt bleiben; auszuschließen ist es nicht, weil Alkohol­genuß nun mal leichtsinnig macht.

,,2. Aus diesem Fehlverhalten muß die Schlußfolgerung gezo­werden, alleine schon aus dem Selbsterhaltungstrieb vor

bzw. an Kuppen scharf rechts zu bleiben und sogar ein Uberholen

Der Konsum von Alkohol steigt und leider auch die Unfall­ziffer, denn immer noch wissen verantwortungslose KraftfahrerL e n k rad und Alk 0 hol nicht zu trennen.

Es müßte doch inzwischen allgemein bekannt sein, daß geradedie für die Kraftfahrt so notwendigen Fähigkeiten durch Alkoholbeeinträchtigt werden. Um nur einige zu nennen:- Verlängerung des Reaktionsvermögens.- Nachlassen der Denkfähigkeit, der Selbstkritik.

Man fährt schneller als sonst, riskiert etwas, schafft somit Un­fallgefahren für sich selbst und für die anderen.

Man soll und muß grundsätzlich Alkohol meiden, wenn manfahren will oder muß, es gibt keine andere Wahl.

Kraftfahren bei der heutigen Verkehrsdichte grenzt nun mal an"geistige Schwerarbeit" und fordert den "ganzen Mann". Un­widerrufliche Entscheidungen müssen in Bruchteilen von Sekun­den getroffen werden. Es gibt die StVO mit ihren Regeln, mansollte auf Einhaltung vertrauen können ... sollte. Der Mensch istjedoch unzulänglich, es geschehen Fehler, bewußt oder unbe­wußt. Wer sich darauf einstellt, sich den .Kreftfuhrersinn" an­eignet, wird in der Lage sein, ggf. Fehler anderer durch eigenesHandeln rechtzeitig auszumanövrieren. Um hierzu eine Anre­gung zu geben, zeigen wir zwei Fotos und fragen:

,,1. Was wird in den gezeigten Verkehrslagen falsch gemacht?2. Welche Schlußfolgerung ist daraus zu ziehen?"

zu unterlassen, auch wenn es die Gegenfahrbahn (siehe Fotorechts) eventuell zuließe, denn man muß mit unmöglich handeln­den Gegenkommern (schwarzer Pkw) rechnen."

Hierzu an diejenigen ein Wort, welche meinen, es nicht lassenzu können.

"Wer sich bewußt über geltendes Recht, über Regeln derStVO, hinwegsetzt, gewöhnt sich daran, tut es immer wieder (esging ja bisher gut) und eines Tages kommt ,sein' Unfall aus die­ser Gewöhnung heraus; dann aber ist es zu spät, Regeln zu be­achten!"

BüchereckeGrenzsicherung gestern und heute. ­

Von Günter Dickten. Eine vergleichendeStudie über Organisation und AUfgabenvon Grenzstcherungsorganen in Deutsch­land und in anderen Staaten. Osang Ver­lag, Bad Bonnef, Paperback, 139 Seiten, 33Abb., 16 DM.

Das Problem Grenzsicherung ist in den ver­gangenen Monaten mehr und mehr in denBlickpunkt der Offentlichkeit gerückt. AußererAnlaß: der Entwurf eines neuen Gesetzes fürden Bundesgrenzschutz, der zur Beratung inunseren parlamentarischen Gremien ansteht.Die von ihm ausgelöste Diskussion um Orga­nisation und Aufgaben der Grenzsicherungs­organe in den siebziger Jahren kann abernicht darüber hinwegtäuschen, daß der Infor­mationsstand in Sachen Grenzschutz relativniedrig ist. Hierzulande wissen beispielsweisenur wenige, wie andere Staaten ihre Grenzensichern. Einer von ihnen ist Günter Dickten,seines Zeichens Oberstleutnant im Bundes­grenzschutz. Er hat seine Kenntnisse zu einemBuch zusammengefaßt, das jetzt unter dem Ti­tel "Grenzsicherung gestern und heute" im

Osang Verlag, Bad Honnef, erschienen ist. In­teressant an Dicktens Ubersicht: Sie umfaßtnicht nur Grenz- und Sicherheitstruppen derNATO, sondern auch des Warschauer Pakts,der blockfreien Staaten Europas. Nord- undSüdamerikas, Asiens, Afrikas, Australiens undNeuseelands. Das Buch bietet in der sachlich­knappen Form der Uberschau eine erstmaligeOrientierungshilfe über diese Truppen. Wer inder Diskussion um den Grenzschutz mitredenwill, ist - das sei ohne jede Ubertreibunggesagt - auf den "neuen Dickten" einfachangewiesen.

Personalvertretung:Auch Wahlordnung reformieren

Im Zusammenhang mit der angekün­digten Novellierung des Bundespersonal­vertretungsrechts will der DeutscheBeamtenbund auch eine Anderung derWahlordnung durchsetzen. Die Ande­rungsvorschläge des DBB beziehen sichauf die Wahlvorbereitung und auf dasWahlverfahren. Ziel der Anträge ist es,

Manipulationen auszuschließen, die in derVergangenheit möglich wurden, weil dieWahlordnung selbst nicht hinreichendklare Bestimmungen enthielt. Insbeson­dere die Briefwahl muß nach Meinung desDBB gegenüber allen möglichen Manipu­lationen abgesichert werden.

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Der Grenzjäger . Seite 15 I

land­schahs­form

Verhält­niswort

AUFLÖSUNG von 25

MARMELADEEleAeODERLeBUSSARDKURS8111NeEIIlCl»IlIITRAINAVENUEIIlSIilHOFlilElIISTENRePLAKATElIllllELlIIIRENARRellllIIRlDSEESOLISTESlDETA~IAGNET

Strom inFrank­reich

der - e - ger - gungsme - na - nei - re

8 '.AIörter folgender B:

10/15

olbcn ,Münze

Kirchen­galerien

griech.Göttin

röm ,

Kaiser

Lebens­ab­schnitt

FlußdurchJena

Herbst­blume

[cp •Bühnen­stück

Skat­ausdruck

spon ,weibl.Anrede

Die Auflösungen finden Sie in unserer nächsten Ausgabe!

Auflösung unseres Silbenrätsels Nr. 4

1. Gegensatz zu Kaltdurst

2. Flächenmaß der letzten span. Königin

3. schiefer Lebensbund

4. Längenmaß des frz. Adelsprädikates

5. in einer Trinkstube gehaltene Hirscharl

6. Geldinstitut eßbarer Meermuscheln

7. Schicksalsendsilbe

8. aasiges Dasein

Die Anfangsbuchstaben - von oben nach unten gelesen - er­geben ein Tanzfest für ein Greiforgan.

Aus den Silben:

1. Schneekoppe, 2. Yukatan, 3. Mayonnaise, 4. Polenta, 5. He­lios, 6. Oldenburg, 7. Niederschlag, 8. Immortelle, 9. Eintopfessen,10. Originalausgabe, 11. Revolver, 12. Champagner, 13. Heil­stätte, 14. Eifersucht, 15. Saxophon, 16. Trave, 17. Effekten, 18.

_ Rösselsprung. - Symphonieorchester/Pastorale, Beethoven.

Die Gäste waren hell begei- _stert über das wirklich herrli- ­ehe Stück. Und Gloria war eitelFreude. "Vor allem muß manbedenken", erklärte sie, "daßes volle vierzig Jahre ge-_dauert hat, bis alle diesewundervollen Stickereien fer­tig waren."

"Erstaunlich", ließ sich daGlorias Kollegin und FreundinPia Riva vernehmen, "wirklicherstaunlich. Besonders, daß dudie Geduld besessen hast, so _lange daran zu arbeiten ... "

kt.

Gloria Minozzi ist eine vonHollywoods beliebtesten ju-­gendlichen Liebhaberinnen. In =schier unzähligen Filmen hat _ihre strahlende Schönheit be- ­reits zum Erfolg beigetragen. ­Gloria Minozzi ist eben eine _Diva, ein ganz großer Star.

Von Henry Kayser

Freilich gibt es mißgünstige ­Leute genug, die behaupten, ­Gloria könne ihre jugendli- ­ehen Rollen längst nur noch _dank der Nachhilfe einer be- ­sonders geschickten Kosmeti- _kerin einigermaßen glaubhaft =spielen. Aber das ist sicher ­übertrieben. Gloria Minozziliebt nicht nur ihren Beruf, siehat auch noch ein besondersextravagantes Hobby. Siesammelt alte Kunstwerke - _Bilder, Statuen, kostbare Tep- ­piche und was es sonst so gibt. _Ihre Villa ist längst voll da- ­von. Dennoch sammelt die_Diva eifrig und unentwegt­weiter.

UnterFreundinnen

Kunstwerke aber sind dazuda, bewundert zu werden. Und -deshalb lädt Gloria all ihre - Lustiges Silbenrätsel Nr. 218vielen Freunde und Bekanntenjedesmal ein, wenn es ihr_wieder gelungen ist, ein sel- - a - au - bank - bar - ben - detenes und kostbares Stück zu - - he - heiß - hun - le - 10 - luergattern. - ren - stern - sung - ter - sind

- deutungen zu bilden:Wieder einmal war eine-

solche Besichtigungsparty fäl- ­lig. Strahlend wies die Schau- ­spielerin ihren Gästen ihre_neueste Erwerbung vor: Einen ­schwerseidenen Gobelin mitüberaus kunstvoller Gold- und ­Silberstickerei.

kt.

Von Henry Kayser

Ganzunmöglich

"Man kann sich auf nie­manden mehr verlassen",schimpfte Freund Peter, alswir in unserem Hotelzimmererwachten und feststellenmußten, daß die Uhr bereitseinige Minuten nach zehn an­zeigte. Ich konnte nicht umhin,ihm beizupflichten. Schließlichhatten wir ja dem Pförtnerausdrücklich gesagt, er mögeuns pünktlich um sechs Uhrwecken, da wir bereits eineStunde später mit dem Früh­zug nach Hause zu reisen ge­dachten.

Wir waren zu einer Tagungin die Stadt gekommen. Na­türlich hatten wir diese Gele­genheit zu einem kleinenNachtbummel genutzt. Es warsehr schön gewesen - abernun saßen wir da und unserZug war bereits über alleBerge. "Dem Portier werde ichaber Bescheid stoßen", ver­kündete Peter und steckte denKopf unter den eiskaltenStrahl der Wasserleitung. Erhatte sich wohl einen kleinenKater eingehandelt. Ichstimmte ihm wiederum zu undvereint marschierten wir hin­unter, um die Pflichtverges­senheit des Portiers zu rügen.

Wir nahmen kein Blatt vorden Mund, aber der dienstbareGeist zeigte sich nur mäßigbeeindruckt. "Ich habe wirk­lich versucht, Sie zu wecken,meine Herren", beteuerte er,"jedoch es war unmöglich,ganz unmöglich."

"Nichts ist unmöglich",grollte Peter. "Sie hätten mirein Glas Wasser über denKopf schütten sollen. Sie hät­ten mich aus dem Bett werfenkönnen. Meinetwegen hättenSie sogar einen Revolver ab­schießen können. Dann wärenwir bestimmt aufgewacht.""All das hätte ich getan", ver­sicherte der Portier, "aber esging wirklich nicht."

"Gewäsch", knurrte Peter,"warum ging es nicht?"

Der Portier lächelte fein:"Weil", sagte er, "weil dieHerren um sechs Uhr noch garnicht in ihr Zimmer zurückge­kehrt waren."

I Der Grenzjäger . Seite 16 I