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www.frankfurt-main.ihk.de A 4836 IHK WirtschaftsForum Unternehmermagazin für die Region FrankfurtRheinMain Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main 136. Jahrgang 06.13 EUROPÄISCHES KOMPETENZZENTRUM – FINANZMARKTREGULIERUNG – EIOPA – PRINZIP AKTIE – HOUSE OF FINANCE FINANZPLATZ FRANKFURT JETZT AUCH DIGITAL ! STANDORTPOLITIK FrankfurtRheinMain: So international wie nie zuvor 31 UMWELT Emissionen: Neues Industrieanlagen- recht in Kraft 40 STEUERN IHK-Bezirk Frankfurt: Kommunen erhöhen Steuern 46 08-29

Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Mai n J ik W ... · mit den Kammern in Spanien, Italien und Griechenland bestehe bereits. Foto: g ettyim A ges / John C A rey Foto: e. b

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www.frankfurt-main.ihk.de A 4836

IHK WirtschaftsForumUnternehmermagazin für die Region FrankfurtRheinMain

Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Mai n 136. Jahrgang 06.13

EuropäischEs KompEtEnzzEntrum – FinanzmarKtrEguliErung – Eiopa – prinzip aKtiE – housE oF FinancE

Finanzplatz FrankFurt

JEtzt auch

Digital !stanDortpolitiK FrankfurtRheinMain: So international wie nie zuvor 31

umwElt Emissionen: Neues Industrieanlagen-recht in Kraft 40

stEuErn IHK-Bezirk Frankfurt: Kommunen erhöhen Steuern 46

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3IHK WirtschaftsForum 06.13

Liebe Leserinnen, liebe Leser!

Die Skyline des Bankenviertels ist ein unverwechselbares Marken-zeichen der Region FrankfurtRheinMain. Die meisten Frankfurter empfinden trotz aller berechtigten Kritik an mancher jüngeren

Entwicklung Stolz, wenn von ihrer Stadt als Mainhattan die Rede ist – zu Recht, wie ich finde. Denn wir wissen sehr genau, dass nicht zuletzt die besondere Konzentration der Finanzbranche den Wohlstand unserer Region zu einem guten Teil geschaffen hat.

Dieses Asset dürfen wir nicht aufs Spiel setzen. Ohne Zweifel gab es hausgemachte Fehlentwicklungen, die abgestellt werden müssen. Den-noch dürfen Politik und Aufsicht das Kind nicht mit dem Bade ausschüt-ten. Denn ein funktionierender Finanzplatz ist kein Selbstzweck, sondern erfüllt eine wichtige Funktion bei der Finanzierung der Realwirtschaft. Dieses gedeihliche Miteinander war bislang eine große Stärke des Fi-nanzplatzes Frankfurt – und so muss es auch bleiben. Deswegen be- obachte ich mit großer Sorge, wie manch einseitiger Schritt der Politik – etwa die geplante Einführung einer Finanztransaktionssteuer in Teilen der EU – den Finanzplatz in seiner Funktionsfähigkeit massiv gefährdet.

Am Ende zählen Augenmaß und eine berechenbare Politik. Wir sollten insofern nicht nur in Regulierungsfragen zu einer neuen Sachlichkeit im Umgang mit der Finanzwirtschaft zurückkehren. Zugleich ist auch die Finanzbranche aufgefordert, ein klares Bekenntnis zu ihrer Verantwor-tung gegenüber ihren Kunden und dem Standort zu geben. Wenn uns das gelingt, bin ich guten Mutes, dass Frankfurt seine Position als füh-render Finanzplatz in Kontinentaleuropa weiter ausbauen kann.

Prof. Dr. Mathias MüllerPräsident, IHK Frankfurt

Asset nicht aufs Spiel setzen

„Die Skyline ist ein unverwechselbares

Markenzeichen.“

Editorial

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4 IHK WirtschaftsForum 06.13

Editorial 3

03 Asset nicht aufs Spiel setzen Prof. Mathias Müller, Präsident, IHK Frankfurt

06 KurzmEldungEn 3

spEcial Finanzplatz FranKFurt 3

08 Frankfurt Europäisches Kompetenzzentrum

10 Eiopa Starkes Signal für Frankfurt

12 Eiopa Unabhängige Stimme

14 Realwirtschaftlich orientierte Banken stärken den Finanzplatz Frankfurt

16 Finanzplatz Frankfurt Gut aufgestellt

18 Mittelstand Hart umkämpfter Markt

20 Globale Universalbanken Managed in Germany

24 Auslandsbanken Vom Wettbewerb profitieren

26 House of Finance Auf gutem Weg zur Spitze

28 Unternehmensfinanzierung Das Prinzip Aktie

inHalt 06.13

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5IHK WirtschaftsForum 06.13

intErnational 3

42 E-Commerce Der persönliche Kontakt zählt

44 Hessischer Außenwirtschaftstag Alte und neue Wachstumsmärkte

rEcHt und stEuErn 3

46 IHK-Bezirk Frankfurt Kommunen erhöhen Steuern

50 Kommunale Finanzen Schuldenberg steigt weiter an

52 Gesetzentwurf Unseriöse Geschäftspraktiken

iHK-EHrEnamt 3

53 Ausschuss Bau- und Immobilienwirtschaft Alleinstellungsmerkmale sichern

54 Einzelhandelsausschuss Dynamik der Branche nutzen

67 vorscHau | imprEssum | BEim namEn gEnannt 3

standortpolitiK 3

30 EU-Berufskraftfahrer Schulungen rechtzeitig buchen

31 Wirtschaft International So international wie nie zuvor

untErnEHmEnsFördErung und startHilFE 3

32 Leasing Flexible Finanzierungslösung

34 Existenzgründung Durchstarten mit der KfW

aus- und wEitErBildung 3

36 IHK-Bildungszentrum38 20. Berufsbildungsmesse Berufe zum Anfassen

innovation und umwElt 3

40 Emissionen Neues Industrieanlagenrecht

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Beilagenhinweis: In dieser Ausgabe sind Beilagen der Dell Halle GmbH / Saale und der Ford Werke GmbH / Köln beigelegt. Wir bitten um freundliche Beachtung!

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Ausbildung

Jugendarbeitslosigkeit in der EUFür praxisnähere Berufsausbildung warb DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben kürzlich im Eu-ropäischen Parlament. Dass die Ju-gendarbeitslosigkeit in Deutschland so niedrig sei, läge an der dualen Be-rufsausbildung, so Wansleben. Er be-richtete über den von der IHK-Or-ganisation initiierten „Nationalen

Ausbildungspakt“, durch den viele Tausend neue Ausbildungsplätze geschaffen wurden. „Wir teilen un-ser Wissen gern mit anderen Län-dern“, erklärte Wansleben auf dem Treffen „Youth employment and re-thinking education“. Eine Kooperation mit den Kammern in Spanien, Italien und Griechenland bestehe bereits. ❙

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6 IHK WirtschaftsForum 06.13

„Frankfurt bewirbt sich als Haupt-stadt des fairen Handels“, so Ober-bürgermeister Peter Feldmann. Um ein Gütesiegel der besonderen Art gehe es bei diesem Wettbewerb, der Städte und Gemeinden in Deutsch-land auszeichnet, die sich für fairen Handel starkmachen. Der Titel gehe an Kommunen, die global verant-wortungsvolles Handeln als kommu-nales Thema begreifen, ihre Bürger für den fairen Handel begeistern und das Thema mit Engagement und Ide-enreichtum voranbringen. Seit 2003 richtet die Servicestelle „Kommunen in der Einen Welt“ alle zwei Jahre den Wettbewerb aus. Hauptstadt

des fairen Handels ist zurzeit Bre-men. Bereits im Januar 2011 wurde Frankfurt als Fairtrade-Stadt ausge-zeichnet. In diesem Jahr möchte die Mainmetropole den nächsten Schritt machen und sich bis Mitte Juli um den Hauptstadt-Titel bewerben. Da-mit Frankfurt sich in dem Wettbe-werb von anderen Städten absetzt, konzentrieren sich die Organisatoren der Kampagne vor allem auf zwei ty-pische Aspekte: Frankfurts Prägung durch ein vielschichtiges internatio-nales und multikulturelles Miteinan-der und Frankfurt als Bankenmet-ropole. Weitere Infos online unter www.fairtradetown-frankfurt.de. ❙

stAndortpolitik

Bewerbung als Hauptstadt des fairen Handels

ihk intern

Hessischer Verdienstorden für Prof. Wilhelm BenderAnfang Mai hat Jörg-Uwe Hahn (1. v. r.), stellvertretender hessischer Ministerpräsident, den frühe-ren Fraport-Vorstandsvorsitzen-den, Prof. Wilhelm Bender (2. v. l.), mit dem Hessischen Verdienstor-den ausgezeichnet. „Mit seinem vorbildlichen Einsatz hat Wilhelm Bender die wirtschaftliche Situ-ation, die Kultur und das öffent-liche Leben in Frankfurt jahrzehn-telang geprägt. Er ist ein brillanter Kommunikator und Mediator, der zu den herausragenden Persön-lichkeiten in Frankfurt, Hessen und Deutschland zählt“, sagte Hahn in der Laudatio. Bender war in ver-schiedenen führenden Funktionen tätig, bevor er 1993 Vorstandsvor-sitzender der damaligen Flugha-fen AG und der heutigen Fraport wurde. In den 17 Jahren an der Spitze des Unternehmens forcierte Bender die Internationalisierung des Konzerns sowie den Ausbau

des Flughafens. Unter seiner Regie hat sich der Flughafen Frankfurt als Weltflughafen und Drehkreuz im internationalen Luftverkehr im Herzen Europas etabliert. „Unter seiner erfolgreichen Leitung und seinem ehrgeizigen Investitions-programm verhalf er der Region zu einem Aufschwung des Wirt-schaftsstandorts Frankfurt und da-mit auch zu neuen Arbeitsplätzen“, so Hahn. Darüber hinaus engagiere sich der 69-Jährige in wirtschaftli-chen, sportlichen sowie kulturellen Bereichen. So ist er unter ande-rem Vorsitzender des Aufsichtsrats der Eintracht Frankfurt Fußball AG, seit Juli 1993 beratendes Mitglied der IHK-Vollversammlung, Vorsit-zender des Kuratoriums der Gesell-schaft der Freunde und Förderer des jüdischen Museums und Mit-begründer der Wirtschaftsinitiati-ve FrankfurtRheinMain, deren Vor-sitz er 2005 übernahm. ❙

Kurzmeldungen

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ihk intern

Goethe-Universität: Weltoffen, forschungsstark und bürgernahWährend der jüngsten Sitzung der IHK-Vollversammlung stellte Prof. Werner Müller-Esterl, Präsident der Goethe-Universität, die Highlights des Jubiläumsjahrs der Frankfurter Alma Mater in 2014 vor. Unter dem Motto „100 Jahre Goethe-Universität. Weltoffen, forschungsstark, bürger-nah“ sind neben dem Neujahrsemp-fang der Universität im Januar unter anderem ein Zubin-Mehta-Konzert in der Alten Oper (18. Februar), ein Festakt zum 100-jährigen Bestehen in der Paulskirche mit Bundespräsi-dent Joachim Gauck (18. Oktober) sowie die Ausstellung „100 Jahre – 100 Objekte“ (Oktober) geplant. Mül-ler-Esterl erinnerte in seinem Vortrag

daran, dass die Goethe-Universität mit ihrer Umwandlung in eine Stif-tungsuniversität in 2008 an ihre Tra-dition wiederangeknüpft habe, denn sie sei 1914 von Frankfurter Bürgern gegründet und privat finanziert wor-den. Als Stiftungs- und Bürgeruniver-sität sichere sich die Universität eine Autonomie, die ihre Positionierung als eine der führenden Forschungs- und Lehruniversitäten sichere. Der-zeit zählt die Goethe-Universität rund 43 000 Studenten, 600 Pro-fessoren und 2 200 wissenschaft-liche Mitarbeiter. Foto: Prof. Mathias Müller (l.), Präsident, IHK Frankfurt, und Prof. Werner Müller-Esterl (r.), Präsident, Goethe-Universität. ❙

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8 IHK WirtschaftsForum 06.13

Der Finanzplatz Frankfurt hat sich in den vergangenen Jahren eine Reputation erarbeitet, die weit über Euroland und den Kontinent hinaus ausstrahlt. Im Verlauf der beiden vergangenen Dekaden

konnte Frankfurt im Vergleich zu den anderen nationalen Finanzplät-zen stetig gewinnen. Die Mainmetropole steht daher heute in der Wahr-

nehmung nationaler wie auch internationaler Finanzmarktakteure als Synonym für den Finanzstandort Deutschland. Von den 206 Auslands-banken hierzulande haben sich allein 156 in der Metropolregion an-gesiedelt, dazu die Deutsche Börse. Darüber hinaus hat hier mit Clear-stream nicht nur eine der größten, sondern auch technisch führenden Abwicklungs- und Verwahrgesellschaften für den internationalen Wert-papierhandel ihren Sitz. Die mehr als 200 Banken in der Stadt beschäf-tigen stabil über 74 000 Mitarbeiter. Nach jüngsten Prognosen dürfte dies auch so bleiben.

Nicht zuletzt wegen dieser Stabilität steht Frankfurt auch als Sy-nonym für Besonnenheit. Denn im Gegensatz zu anderen Finanzzentren hat die Frankfurter Finanzwirtschaft stets ihre enge Bindung zur Real-wirtschaft beibehalten. Auch deshalb hat es in der Mainmetropole selbst auf dem Höhepunkt der Finanzkrise nie Exzesse oder Entlassungswel-len wie an anderen internationalen Finanzplätzen gegeben. Die Akteure am Finanzplatz Frankfurt waren immer von der Überzeugung geleitet,

FrankFurt

EuRoPäISCHES KoMPEtENzzENtRuMDer Finanzplatz Frankfurt hat sich in den vergangenen Jahren eine hervorragende Position für die Zukunft erarbeitet. neben dem ausbau der eigenen Stärken tragen auch kooperationen dazu bei, diese Position langfristig zu sichern.

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Frankfurt steht als Synonym für den Finanzstandort Deutschland.

FINANzPlAtzDAtENBANK

Mit der Finanzplatzdatenbank unterstützt Frankfurt Main Finance unternehmen aus der Region FrankfurtRheinMain darin, Geschäfte im Ausland anzubahnen. Die Datenbank veranschaulicht das leistungs-angebot des Finanzplatzes Frankfurt in den Dimensionen teilnehmer, Produkte sowie Grad der Internationalisierung. Sie zeigt damit inter-nationalen Geschäftspartnern Möglichkeiten für Kooperationen mit hei-mischen Anbietern auf. Kostenfreie Eintragung online unter www.frank-furt-main-finance.com/fcm.

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9IHK WirtschaftsForum 06.13

dass die wichtigste Aufgabe eines Finanzplatzes darin besteht, langfris- tigen Kapitalbedarf mit langfristigem Investitionsbedarf zusammenzu-führen, um so das Wirtschaftswachstum zu unterstützen. Wenn sich die maßgeblichen Akteure weiter auf diese Funktion besinnen, tragen sie dazu bei, nach vielen Jahren der Krisenbewältigung den Blick wie-der stärker auf die Wachstumschancen der Weltwirtschaft zu lenken.

zwei wesentliche Faktoren haben zu der Stärke Frankfurts als in-ternationales Finanzzentrum beigetragen: zum Ersten hat die Ansied-lung der Europäischen zentralbank (EzB) wesentliche Impulse gesetzt, von denen die Stadt als Ganzes profitiert. Frankfurt war schon immer eine sehr offene Stadt und hat sich dank der EzB vielleicht sogar zur europäischsten aller Städte entwickelt. zum zweiten steht die Politik unmissverständlich zum Finanzplatz. Die geplante Einführung einer Fi-nanztransaktionssteuer mag bei dem einen oder anderen zweifel we-cken. Doch als Finanzplatzinitiative sieht Frankfurt Main Finance ein klares Bekenntnis vonseiten der Politik für den Standort, alleine deshalb, weil die Stadt Frankfurt und das land Hessen als ordentliche Mitglieder tragende Säulen der Initiative sind. Frankfurt, Hessen und Deutschland wollen einen starken, stabilen, weltoffenen und zur Wohlfahrt des lan-des beitragenden Finanzplatz. Dieser gesellschaftliche Konsens steht außer Frage. Die Frage der genauen Ausgestaltung wird jedoch legi-timerweise durchaus kontrovers diskutiert: Was ist stark? Was ist sta-bil? und was trägt zur Wohlfahrt bei? Diese Fragen sind in erster li-nie von der Politik zu beantworten, die sich dabei auch die Expertise vom Finanzplatz holt.

Ausruhen darf sich Frankfurt auf dem Erreichten freilich nicht. Der Wettbewerb unter den Finanzzentren ist intensiv. und er tut Europa gut, denn er sorgt für innovative, transparente und fair gepreiste Produkte für die Realwirtschaft. Den Wettbewerb hintanstellen jedoch sollten die Akteure, wenn es darum geht, sich mit engen Kooperationen für mög-lichst einheitliche Rechtsräume einzusetzen und gemeinsam neue wirt-schaftliche Herausforderungen zu meistern. So ist Frankfurt Main Fi-nance Gründungsmitglied des European Financial Centres Roundtable der europäischen Finanzplätze Frankfurt, München, Edinburgh, london, luxemburg, Madrid, Paris und Stockholm. In diesem Kreis arbeiten die europäischen Finanzplätze unter anderem bei Fragen der Regulierung zusammen, ohne dass gleich die vollständige Übereinstimmung in in-haltlichen Positionen angestrebt würde.

unabhängig davon wird es auch weiterhin für jeden einzelnen Fi-nanzplatz darum gehen, seine eigenen Kernkompetenzen optimal zu entwickeln. Fragt man auf Delegationsreisen oder bei internationalen Konferenzen nach dem Bild des Finanzplatzes Frankfurt, so gleichen sich die Antworten von Riad bis São Paulo: Die Finanzmetropole am Main steht für Stabilität und Wertarbeit, für technologieführerschaft im zah-lungsverkehr, für zuverlässigen voll integrierten Börsenhandel, für den Mittelpunkt des europäischen Anleihegeschäfts und nicht zuletzt für eine solide Geldpolitik. Die Konzentration der europäischen Instituti-onen zur Gestaltung der neuen Finanzarchitektur am Standort Frank-furt wird darüber hinaus das Image Frankfurts als Center of Excellence für Regulierung weiter stärken. Denn Frankfurt hat mittlerweile eine einzigartige Expertise auf den Feldern Risikomanagement und Regulie-rung aufgebaut – mit dem Sitz der EzB, der Versicherungsaufsicht Eio-pa, dem European Systemic Risk Board und demnächst auch der euro-

päischen Bankenaufsicht liegt in Frankfurt das unbestrittene zentrum der europäischen Infrastruktur in der Finanzmarktaufsicht.

zugleich steht der Finanzplatz Frankfurt für exzellente, praxisnahe Forschung und lehre im Bereich der Wirtschafts- und Finanzwissen-schaft. Dies belegen die hier angesiedelten Forschungs- und Ausbil-dungseinrichtungen sowie deren enge Vernetzung mit Banken, Versi-cherungen und anderen Finanzdienstleistern. Allein im House of Finance an der Goethe-universität Frankfurt forschen und lehren etwa 150 Wis-senschaftler. Mit der Frankfurt School of Finance & Management hat ein weiteres top-Institut seinen Sitz in der Finanzmetropole. Hinzu kommen private Hochschulen von internationalem Rang mit einer de-zidierten Spezialisierung auf das Finanzwesen, zum Beispiel die WHu – otto Beisheim School of Management oder, in der weiteren Region, die European Business School. Ein weiterer gewichtiger Schritt beim Aus-bau des europäischen Kompetenzzentrums war die Gründung des Frank-furter Instituts für Risikomanagement und Regulierung (Firm). Mit die-sen und weiteren Institutionen gehört der Finanzplatz Frankfurt zu den führenden europäischen Kompetenzzentren der Finanzwissenschaft.

Diese Kernkompetenz verhilft Frankfurt zu einer hervorragenden Startposition in einem Wettbewerb neuer Qualität: Es sind insbesonde-re die Finanzplätze der aufstrebenden Nationen, die Emerging Financial Centers, die im Sog der Dynamik ihrer Volkswirtschaften zu immer stär-keren Wettbewerbern werden. Für den Finanzplatz Frankfurt bedeutet das eine komplexe Herausforderung: Es geht nämlich nicht ausschließ-lich darum, die Geschäftschancen zu erschließen und die eigene Wett-bewerbsposition zu festigen, sondern ebenso darum, die Beziehungen als wertvolle Dialogpartner zu pflegen und auszubauen. In diesem zu-sammenhang herrscht mittlerweile eine große Übereinstimmung da-rüber, dass Finanzplätze mit einem komplementären leistungsangebot von Widersachern zu Partnern werden können.

Hier nicht nachzulassen, ist einer der entscheidenden Faktoren für die zukunft des Finanzplatzes. Denn die Vorrangstellung aller etablier-ten Finanzzentren in der Welt ist ständig herausgefordert – auch die von Frankfurt. Nichts illustriert das besser als der Global Financial Cen-tres Index (GFCI): Während 2007 noch 24 von 50 aufgeführten Finanz-plätzen in Europa lagen, waren es 2012 nur noch 34 von 77. Von dieser Dynamik kann Frankfurt profitieren. Die Voraussetzungen hierfür sind gut, denn Frankfurt hat sich als verlässlicher und kenntnisreicher Part-ner für den Aufbau der Finanzzentren in den Emerging Markets profi-liert. Viele ausländische Dialogpartner haben vor diesem Hintergrund bereits eine klare Vorstellung davon, was der Finanzplatz Frankfurt ih-nen zu bieten hat. Auch dabei zeigen Stadt und land großes Engage-ment. Die bereits bestehenden, guten Kontakte zu Peking, Istanbul und Moskau sind hier nur der Anfang. ❙

AutoRDR. lutz RAEttIGSprecher des Prä- sidiums, Frankfurt Main Finance, Frankfurt, feed- [email protected]

Finanzplatz Frankfurt

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10 IHK WirtschaftsForum 06.13

Es war ein wahres Meisterstück von Bundes- und landespolitik, Stadt und regionaler Wirtschaftsförderung, die Ansiedlung der European Insu-rance and occupational Pensions Authority (Eiopa) in Frankfurt durch-

zusetzen. zugleich war es auch ein starkes Signal für den internationalen Fi-nanzplatz Frankfurt, neben der Europäischen zentralbank und dem Rat für systemische Risiken eine weitere wichtige Institution der europäischen Fi-nanzaufsichtsarchitektur in die Mainmetropole zu holen. Der Erfolg gibt all

jenen Recht, die sich damals besonders engagiert hatten: Die Institution Ei-opa und ihre 100 Mitarbeiter sind in Frankfurt und der RheinMain-Region angekommen, die Anbindung an den Finanzplatz wird immer enger.

Wenn nun auch noch die europäische Bankenaufsicht bei der Eu-ropäischen zentralbank (EzB) ihre Arbeit aufnimmt, hat sich Frankfurt endgültig als europäische Supervisory-Hauptstadt etabliert. Insofern ist die bevorstehende Überprüfung der Standortentscheidung von Ei-opa im Jahr 2014 eher als eine zusätzliche Chance zu werten, einmal mehr in Europa auf die großen Potenziale des Finanzplatzes Frankfurt aufmerksam zu machen. Aus Sicht der Versicherungswirtschaft wird die räumliche Nähe zu Eiopa dazu beitragen, die großen Herausfor-derungen, vor denen die Assekuranz aktuell steht, besser zu bewälti-gen. Dazu gehört zuvorderst der gesamte themenkomplex Solvency II.

Die deutschen Versicherer haben die Einführung von Solvency II im-mer befürwortet. Allerdings stellen sie mit Blick auf die radikal verän-derten Rahmenbedingungen die Frage, ob wirklich inmitten der schwers-ten Finanzkrise der jüngeren Geschichte ein Aufsichtsrecht eingeführt werden kann, das ursprünglich einmal unter völlig anderen Prämissen angedacht worden ist. Die historisch niedrigen zinsen von heute schla-

eiopa

StARKES SIGNAl FÜR FRANKFuRtFrankfurt ist nicht nur Bankenmetropole, sondern auch bedeutender Standort für Versicherungen. nicht zuletzt die ansiedlung der europäischen Versicherungsaufsicht hat den Finanzplatz aufgewertet.

SolVENCy II

Der Kern von Solvency II ist die künftige Verpflichtung von Versiche-rungsunternehmen, ihre Geschäftsrisiken exakt zu bewerten und ad-äquat mit Risikokapital zu hinterlegen. Gleichzeitig wird ein neuer Rahmen für die interne Risikoorganisation geschaffen, um Geschäfts-verantwortung und Risikokontrolle strenger voneinander zu trennen. zur Verbesserung der Markttransparenz schreibt Solvency II zudem neue offenlegungsvorschriften vor. Auch die Beaufsichtigung des Versiche-rungssektors wird neu geordnet und soll kooperativ durch nationale und europäische Behörden wie Eiopa erfolgen.

eines der wichtigsten Ziele von Solvency II ist es unter anderem, den Schutz der Versicherten zu stärken und einheitliche Wettbe- werbsstandards im Versicherungs- sektor des europäischen Binnen-marktes zu etablieren.

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gen sich beispielsweise in den noch in den Vorkrisenjahren festgelegten Modellannahmen nicht nieder. Dadurch sind die Mindestkapitalanfor-derungen, die sich aus Solvency II ergeben, gegenwärtig nur schwer zu realisieren. Nicht zuletzt wegen derartiger Inkonsistenzen verzögert sich die Einführung von Solvency II immer weiter. Schon ist von 2016 oder gar noch später die Rede.

Damit Solvency II ein Erfolg werden kann, sind noch wichtige än-derungen, Anpassungen und Klarstellungen nötig. Neben der Frage des umgangs mit der niedrigen zinssituation muss etwa sichergestellt wer-den, dass die Versicherer auch künftig lebenslange Garantien für die Altersvorsorge anbieten können. Die langfristigkeit der Kapitalanlage darf nicht gefährdet werden. Auch dürfen kleine und mittlere Versiche-rungsunternehmen aufsichtsrechtlich nicht überfordert werden, wenn sie weiter am Markt bestehen sollen. unternehmensspezifische Über-gangsregeln in das neue System sind unbedingt nötig.

Doch selbst wenn Solvency II in diesem Sinne überarbeitet und er-gänzt wird, ändert das nichts daran, dass auch dieses Regelwerk noch keine zufriedenstellende Antwort auf die Grundsatzfrage gibt, wie das Verhältnis von Wettbewerb und Sicherheit in der Versicherungsbran-che zukünftig austariert werden soll. Hinreichende Wettbewerbsinten-sität auf der einen Seite, Konkurssicherheit der Versicherungsunterneh-men und risikolose Vorsorge der Versicherungsnehmer auf der anderen Seite: Beides zugleich geht nicht. und Solvency II hält hier mit der Fo-kussierung auf die Eigenkapitalunterlegung keine restlos überzeugende lösung parat.

ob nun am Ende dieser gordische Knoten durchschlagen werden kann oder nicht: So oder so muss die Regulierung immer zum Geschäftsmo-dell der regulierten Branche passen. Denn die Versicherungswirtschaft hat nun einmal ein ganz besonderes Geschäftsmodell. Dieses unterschei-det sich durch seine langfristigkeit, das eingeschränkte liquiditätsri-siko und die geringe Verflechtung der Assekuranz untereinander signi-fikant vom unternehmenskonzept anderer Branchen. Insofern müssen diese Besonderheiten der Versicherungswirtschaft auch und gerade bei allen Regulierungsbestrebungen auf nationaler und europäischer Ebe-ne berücksichtigt werden.

Dies gilt im Übrigen auch für die fortdauernde Diskussion um die Ausgestaltung einer Finanztransaktionssteuer. Einmal abgesehen davon, dass die nunmehr geplante Einführung einer solchen Steuer nur in tei-len der Eu dem Finanzplatz Frankfurt massiv schadet, muss den poli-tisch Verantwortlichen auch klar sein, dass eine solche Steuer die Rendi-te der privaten und betrieblichen Altersvorsorge deutlich mindern wird. Die Kosten der Kapitalanlage werden für die Versicherungsunternehmen aufgrund der zusätzlichen Steuerbelastung steigen, entsprechend ver-ringern sich die möglichen Erträge. Am Ende ist der Versicherungsneh-mer der Dumme. ob sich dieser Mechanismus durch Ausnahmetatbe-stände wirksam außer Kraft setzen lässt, wie die Politik angekündigt hat, muss angesichts der hochkomplexen Materie stark bezweifelt werden.

Der Versicherungsstandort FrankfurtRheinMain steht und fällt mit den Geschäftsaussichten seiner unternehmen. und hier gibt es trotz der aktuell zu beobachtenden Marktkonzentration durchaus einigen Grund zu optimismus. Denn der Bedarf an der Absicherung der lebens-risiken Alter, Gesundheit, Pflege und Vermögensverlust in der Bevölke-rung wächst weiter. Hinzu kommen besondere Standortvorteile der Re-gion – etwa der internationale Flughafen, die digitale Infrastruktur, die Qualität von Forschung und lehre, aber auch die Nähe zu Eiopa –, die FrankfurtRheinMain bei vielen ausländischen Versicherungskonzernen in den Fokus des Interesses rücken dürften. Wenn es also gelingt, auch in regulatorischer Hinsicht die Rahmenbedingungen für die Versiche-rungsunternehmen hinreichend attraktiv zu halten, wird der Finanz-platz Frankfurt auch in zukunft einen starken Versicherungssektor mit vielen tausend Arbeitsplätzen beheimaten. ❙

AutoRPRoF. WolFRAM WRABEtzBeauftragter der hessischen landes- regierung für den Versicherungsbe-reich, [email protected]

Finanzplatz Frankfurt

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uNABHäNGIGE StIMMEein Gespräch mit Gabriel Bernardino, Vorsitzender der europäischen aufsichtsbehörde für das Versicherungs- wesen und die betriebliche altersversorgung (eiopa) mit Sitz in Frankfurt.

Herr Bernardino, wie erleben Sie persönlich Frankfurt?BERNARDINo: Mir persönlich gefällt Frankfurt sehr gut. Es ist eine in-ternational aufgestellte Stadt, und ihr Standort im Herzen von Euro-pa eignet sich hervorragend für unsere tätigkeit als Aufsichtsbehörde im Finanzwesen. Ich fühle mich in Frankfurt zu Hause, auch wenn ich mir gelegentlich etwas mehr Sonne wünschen würde. In meiner Eigen-schaft als Vorsitzender von Eiopa möchte ich mich bei der Stadt Frank-furt und dem land Hessen für ihre Aufnahme und ihre unterstützung bedanken. Eiopa gefällt Frankfurt – eine Stadt, die zunehmend inter-nationale Bedeutung als Schwerpunkt für Regulierung und Aufsicht im globalen Finanzsystem erhält. Wir freuen uns auf die fruchtbare Fort-setzung unserer Kooperation.

Hat sich Eiopa als neue Behörde in Frankfurt und in Europa bereits in der Finanzmarktstruktur etabliert?BERNARDINo: Eiopa entstand 2011 als teil des neuen europäischen Systems der Finanzaufsicht. In den vergangenen zwei Jahren hat sich Eiopa etabliert, und ich denke, dass wir inzwischen von den verschie-denen Marktteilnehmern als bedeutende, unabhängige Stimme in der Aufsichtsstruktur der Finanzmärkte, sowohl in Europa als auch auf glo-baler Ebene, wahrgenommen werden. Eiopa ist auch teil des Europä-ischen Ausschusses für Systemrisiken und arbeitet eng mit der Euro-päischen zentralbank, insbesondere im Bereich der Finanzstabilität, zusammen. Dabei hilft es natürlich, dass sowohl EzB als auch Eiopa ih-ren Sitz in Frankfurt haben.

Solvency II ist eine der Top-Prioritäten von Eiopa. Was muss ge-schehen, um die Solvency-II-Regulierung voranzubringen? BERNARDINo: Nach der zustimmung der politischen Institutionen der Europäischen union hat Eiopa eine Auswirkungsstudie zu den langfris-tigen Garantien begonnen. Wir unterstützen diesen Ansatz. Denn es ist von wesentlicher Bedeutung für den Schutz der Versicherungsnehmer und die finanzielle Stabilität, dass Solvency II die langfristige Finanzpo-sition und die Risikoexposition von unternehmen im langfristigen Ver-sicherungsgeschäft zutreffend abbildet. Wir brauchen einen robusten Rahmen, der alle Vertragsoptionen korrekt bepreist und die wirtschaft-liche Realität der Anlagen und Verbindlichkeiten von Versicherungsge-sellschaften erfasst. Wir müssen sehen, dass Garantien einen Preis ha-ben; es gibt eben nun einmal nichts umsonst. Ich bin aber zuversichtlich, dass die unabhängige Beurteilung der Eiopa als Aufsichtsbehörde eine verlässliche Grundlage für eine aufgeklärte politische Entscheidung zu langfristigen Garantien in Solvency II ermöglichen wird.

Was sind die nächsten Schritte?BERNARDINo: Wir werden bis zum Herbst leitlinien veröffentlichen. Sie sollen sicherstellen, dass die nationalen Aufsichtsbehörden bestimmte

wichtige Aspekte des neuen prospektiven und risikoorientierten An-satzes ab 1. Januar 2014 umsetzen können. Diese leitlinien werden grundlegende Bereiche einer wirkungsvollen Vorbereitung auf Solven-cy II umfassen, etwa das Governance-System, einschließlich eines Risi-komanagements, eine in die zukunft gerichtete Beurteilung der eigenen Risiken des unternehmens sowie die unterbreitung von Informationen gegenüber der nationalen Aufsichtsbehörde und eine erste Anwendung interner Modelle. Dabei obliegt es aber den nationalen Aufsichtsbehör-den, festzulegen, wie die Eiopa-Richtlinien auf geeignete Art und Wei-se in die jeweiligen Aufsichtsrahmen integriert werden. In der Vorbe-reitungsphase sollte dabei auch die Verhältnismäßigkeit der Mittel zur Anwendung kommen, was sich im Übrigen auch in den leitlinien nie-derschlagen wird. uns geht es aber nicht darum, Solvency II zu antizi-pieren, sondern die Aufsichtsbehörden und unternehmen konsequent auf das neue System vorzubereiten.

Bedeutet das, dass Solvency II als Optimierung bei laufendem Be-trieb verstanden werden kann?

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Gabriel Bernardino, Vorsitzender, eiopa: „Mir persönlich gefällt Frankfurt sehr gut. Ich fühle mich hier zu Hause, auch wenn ich mir gelegentlich etwas mehr Sonne wünschen würde.“

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13IHK WirtschaftsForum 06.13

BERNARDINo: Solvency II verfolgt das ziel, den Versicherungsnehmer stärker zu schützen. Dabei nutzen wir die neuesten internationalen Er-kenntnisse auf den Gebieten der risikobasierten Aufsicht, versiche-rungsmathematischer Wissenschaft und Risikomanagement. In der zwi-schenzeit hat die Finanzkrise natürlich eine Reihe von Auswirkungen auf die Diskussionen zu Solvency II gehabt. Einige davon wurden be-reits zu Anfang des Projekts berücksichtigt und führten auch zu Ver-besserungen des Systems. Gleichwohl müssen wir auch nachjustieren: So hat sich beispielsweise die sehr hohe Marktvolatilität als Herausfor-derung in einem marktnahen System, insbesondere in Bezug auf lang-fristige Garantien, erwiesen. ohne diese Herausforderungen herunter-spielen zu wollen, glaube ich, dass es zeit ist, den nächsten Schritt zu machen. Die Reform ist wichtig und erforderlich. um die Dynamik auf-rechtzuerhalten, müssen wir jetzt weiterkommen.

Wie schätzen Sie die Situation, insbesondere der deutschen Ver-sicherungsgesellschaften, angesichts der niedrigen Zinsen und der Herausforderungen von Solvency II ein?BERNARDINo: Anhaltend niedrige zinsen wirken sich unterschiedlich auf die Versicherungsgesellschaften in den einzelnen ländern aus. Auf der Passivseite führen sie zu einer Erhöhung der Verpflichtungen der Gesellschaften und demzufolge zu einer Beeinträchtigung ihrer finan-ziellen Position. Auf der Aktivseite haben die zinsen einen negativen

Effekt auf die Anlageerträge und erhöhen das Wiederanlagerisiko. Die-ses Problem verstärkt sich noch, wenn den Versicherungsnehmern Ga-rantiezinsen versprochen worden sind.

Was unternimmt Eiopa, um das Niedrigzinsproblem besser ein-schätzen zu können? BERNARDINo: um das langfristig niedrige zinsniveau anzugehen, hat Eiopa vor Kurzem den Aufsichtsbehörden empfohlen, die Auf-sicht über Versicherungsgesellschaften, die höheren Risiken auf-grund niedriger zinssätze ausgesetzt sind, zu intensivieren und den potenziellen umfang und den Maßstab dieser Risiken aktiv zu be-werten. Auch wir bei Eiopa werden demnächst das Ausmaß und die Größenordnung der Risiken, die sich aus einem solchen umfeld er-geben, quantifizieren. ❙

INtERVIEWDR. MAttHIAS SCHoDERGeschäftsführer, Finanzplatz, unter- nehmensförderung, Starthilfe, IHk Frank- furt, [email protected]

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14 IHK WirtschaftsForum 06.13

Die Finanzkrise hat eine Regulierungswelle in bisher ungekanntem umfang angestoßen. Die liste der Veränderungen ist lang. Die neuen regulatorischen Anforderungen umfassen viele Aspekte, die

sich für Finanzinstitute in höheren Kosten niederschlagen: Die quan-titativen und qualitativen Anforderungen an das Eigenkapital steigen. Parallel wird eine höhere Qualität der Wertpapiere zur liquiditätssteu-erung eingefordert. Dies alles kostet Geld und die Überwälzbarkeit die-ser Kosten dürfte kaum möglich sein. Die Rentabilität der Institute wird entsprechend geschwächt.

Neben den genannten Regulierungsmaßnahmen belasten bereits heute Bankenabgabe und die ständig steigenden Bankstrukturkosten die Branche. Sie erhöhen den Kostendruck und verkleinern den Spiel-raum zur thesaurierung des dringend benötigten Eigenkapitals. Sie ste-hen damit dem ziel entgegen, dass Banken sich aus eigener Kraft heraus stärken. zusätzlich belastend wirkt die Diskussion um die Einführung eines trennbankensystems oder auch die geplante Finanztransaktions-steuer. Im zuge dieser vielschichtigen Veränderungen sind alle Finanz-institute gehalten, ihre Geschäftsmodelle zu prüfen und anzupassen.

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eine große Chance für den Finanzplatz Frankfurt ist die künftige einheitliche Bankenaufsicht unter dem Dach der europäischen Zentralbank.

REAlWIRtSCHAFtlICH oRIENtIERtE BANKEN StäRKEN DEN FINANzPlAtz FRANKFuRtDie Finanzkrise hinterlässt ihre Spuren: Die neuen, schärferen regulierungsvorschriften und das anhaltend schwie-rige Marktumfeld haben Banken dazu gezwungen, ihre Geschäftsmodelle auf den Prüfstand zu stellen und neu aus-zurichten. Dieser entwicklung können sich auch die akteure am Finanzplatz Frankfurt nicht entziehen. allerdings spricht einiges dafür, dass der Beschäftigungsabbau an Deutschlands führendem Finanzzentrum moderater ausfällt als andernorts. ein Grund hierfür ist, dass am Finanzplatz Frankfurt realwirtschaftlich orientierte beziehungsweise im rahmen von Verbünden arbeitende Banken einen großen Stellenwert haben.

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15IHK WirtschaftsForum 06.13

Es ist mittlerweile unbestritten, dass insbesondere an der Realwirt-schaft ausgerichtete Geschäftsmodelle nachhaltig erfolgreich und kri-senresistent sind. Indikatoren eines solchen Geschäftsmodells sind hohe Anteile des Kunden- und auch des Verbundgeschäfts am Bilanz- und Er-tragsprofil einer Bank. Im zuge ihrer umstrukturierungsmaßnahmen und Geschäftsmodellanpassungen setzen zahlreiche Institute deshalb verstärkt auf das Geschäft mit großen und mittelständischen Firmenkunden sowie auf das Privatkundengeschäft, insbesondere im Inland und in ausgewähl-ten Kernregionen. Diese Ausrichtung ist naheliegend und nachvollzieh-bar, birgt aber auch Risiken. Denn selbst in Deutschland – dem land des Mittelstands – dürfte das Geschäftspotenzial in diesem Segment kaum ausreichen, um alle Kreditinstitute geschäftlich zu alimentieren, die sich jetzt neu auf das regionale Mittelstandsgeschäft konzentrieren.

Abgesehen von der Ausrichtung der Geschäftsmodelle bedeutet re-alwirtschaftliche orientierung auch, dass sich die Wachstumsraten des Finanzsektors an denen der Realwirtschaft zu orientieren haben. Be-stehen hier dauerhafte Divergenzen, liegt eine Entkoppelung und Ver-selbstständigung des Finanzsektors vor. Es besteht gesellschaftlicher Konsens, dass ein solcher Rückfall in zeiten vor Ausbruch der Finanz-marktkrise nicht wünschenswert ist.

Diesem Ansinnen läuft die aktuelle Diskussion um die Einführung eines trennbankensystems zuwider: Das universalbankensystem ist mit der deutschen Wirtschaft historisch gewachsen. Hausbankprinzip und universalbank gehen Hand in Hand. Sie sind die Voraussetzung für ein breites, differenziertes und kundenorientiertes Angebot von Finanzpro-dukten und Finanzdienstleistungen. Eingriffe in diese Geschäftsmodel-le würden die Funktionsfähigkeit der deutschen Kreditwirtschaft und damit auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher unter-nehmen beeinträchtigen. Der aktuelle Gesetzesentwurf berücksichtigt darüber hinaus nicht ausreichend die besonderen Strukturen von Ver-bundsystemen. Bewährte stabile und arbeitsteilige Verbundstrukturen werden infrage gestellt. Diese Ausgestaltung des Gesetzesentwurfs ist mit der Forderung nach einem stärker realwirtschaftlich orientierten Finanzsektor wohl kaum in Einklang zu bringen. Betroffen hiervon sind die genossenschaftlichen Verbünde genauso wie die Verbundzusam-menarbeit im Sparkassen- und landesbankensektor.

Realwirtschaftlich ausgerichtete und in Verbünden organisierte Ins-titute mit Bezug auf das Corporate- und das Private Banking sind für den Finanzplatz Frankfurt von besonderer Bedeutung. Schließlich gilt Frankfurt traditionell als das deutsche zentrum für das Kreditgeschäft. In dieser Fokussierung ist unter anderem auch begründet, dass der Be-schäftigungsabbau im Bankensektor in Frankfurt moderater verläuft als beispielsweise im Investmentbanking-zentrum london. Für die Main-metropole erwartet die Helaba, dass die zahl der Bankbeschäftigten bis 2014 nur rund drei Prozent unter dem Höchststand von 2008 lie-gen dürfte. In london dagegen ist vor allem aufgrund der Rückführung des Investmentbankings die zahl der im Finanzgewerbe Beschäftigten zwischen 2007 und 2012 bereits um rund ein Drittel zurückgegangen. Frankfurt profitiert aktuell auch davon, dass die anhaltende Konsoli-

dierung im Bankensektor mit der verstärkten Konzentration von Ge-schäftsaktivitäten auf den Standort Frankfurt einhergeht. Parallel steigt aufgrund der sich verschärfenden aufsichtsrechtlichen Rahmenbedin-gungen der Bedarf an hoch qualifizierten Fachkräften, zum Beispiel im Risikomanagement.

Eine große Chance für den Finanzplatz Frankfurt ist die Schaffung einer einheitlichen Bankenaufsicht unter dem Dach der Europäischen zentralbank (EzB). Frankfurt avanciert damit zum zentrum der europäi- schen Geld- und Bankenpolitik und könnte so im internationalen Stand-ortwettbewerb weiter Boden gutmachen. Nach ersten Schätzungen dürften mittelfristig bis zu 2 000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

Die stark international getriebene Regulierungswelle setzt nicht nur die leitplanken für die Neuausrichtung von Geschäftsmodellen. Sie ist auch maßgeblich für die künftige Positionierung und den Erfolg von Fi-nanzplätzen. Nicht zu unterschätzen ist deshalb die nachteilige Wirkung der Ausgestaltung einzelner Regulierungsmaßnahmen. So dürfte etwa die geplante Einführung einer Finanztransaktionssteuer in ausgewähl-ten Eu-Staaten – ohne Großbritannien – Wettbewerbsnachteile für den Börsenplatz Frankfurt bringen. Betroffene Geschäfte würden in london und nicht wie bisher in Frankfurt ausgeführt. Eine derartige Entwick-lung scheint sich seit der Einführung der Börsenumsatzsteuer in Frank- reich im August des letzten Jahres am Börsenplatz Paris abzuzeich-nen. Im Falle der Finanztransaktionssteuer würde die Regulierung der Finanzmärkte auf dem Rücken des hiesigen Finanzplatzes ausgetragen und damit in letzter Konsequenz auch auf dem Rücken der hier ansäs-sigen Institute und deren Beschäftigten. Das Beispiel Finanztransakti-onssteuer zeigt: Es muss Sorge dafür getragen werden, dass im zuge neuer Regulierungsmaßnahmen keine einzelstaatlichen Aktionen vo-rangetrieben werden, die letztendlich wettbewerbsverzerrend wirken.

Wie entscheidend die umsichtige und maßvolle Einführung von neu-en regulatorischen Anforderungen für das Gesamtziel Finanzmarktsta-bilität ist, zeigt auch der Blick auf die einzelnen Kreditinstitute. Denn so wichtig die Stabilisierung des Gesamtsystems ist, so problematisch ist aber auch, dass häufig nur regulatorische Einzelmaßnahmen im Vor-dergrund der Betrachtung stehen, nicht aber die Gesamtwirkung aller Maßnahmen. Eine ganzheitliche Sicht aller regulatorischen Maßnahmen und ihrer Auswirkungen ist dringend geboten; denn nur so ist gewähr-leistet, dass Kreditinstitute, die über zukunftsfähige Geschäftsmodel-le verfügen, auch künftig erfolgreich im Sinne ihrer Kunden am Markt aktiv sein können. ❙

AutoRHANS-DIEtER BRENNERVorsitzender des Vorstands, Helaba, Frankfurt, hans- [email protected]

Finanzplatz Frankfurt

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16 IHK WirtschaftsForum 06.13

Der Finanzplatz Frankfurt hat sich in der Finanzkrise gut geschla-gen. Die Auswirkungen der Krise auf die zahl der bei Banken so-zialversicherungspflichtig Beschäftigten hat sich in Frankfurt in

Grenzen gehalten. Als sich Mitte 2007 die Probleme in den uSA auch in Deutschland bemerkbar machten, lag die Anzahl der in der Bankbran-che direkt Beschäftigten bei 73 400. Nach lehman Brothers im Herbst 2008 sank die Beschäftigtenzahl zunächst auf 72 500. Mitte 2012 lag die Mitarbeiterzahl aber mit 74 400 sogar wieder höher als 2007. Die Entwicklung der Anzahl der Banken mit Sitz in Frankfurt ist ähnlich ver-laufen: Nach einem tief in 2010 mit 215 Banken gab es einen zuwachs auf 221 Banken Ende 2012, darunter 156 Auslandsbanken sowie zu-sätzlich 38 Repräsentanzen.

Ganz anders und deutlich schlechter sieht hingegen die Entwick-lung am Finanzplatz london, dem großen europäischen Konkurrenten von Frankfurt, aus. Dort sank die Mitarbeiterzahl bei Wholesale-Ban-ken seit 2007 bis Ende 2012 um fast ein Drittel auf noch etwa 250 000. Diese unterschiedliche Entwicklung liegt daran, dass vor allem Aktivi-

täten im Investmentbanking seit Beginn der Finanzkrise rückläufig sind. Geringere umsätze im Handel mit Aktien, Anleihen, Devisen und Deri-vaten führten ebenso zum Personalabbau wie ein rückläufiges M&A-Geschäft. Dies stellt insofern auch eine Korrektur des zuvor übermäßi-gen Wachstums des Investmentbankings dar.

Am Finanzplatz Frankfurt waren Banken nie derart breit im Invest-mentbanking aufgestellt wie in london. Das vorherrschende Geschäfts-modell ist die universalbank, die eine Vielzahl unterschiedlicher Dienst-leistungen und Geschäfte aus einer Hand anbietet. Diese Diversifikation der Geschäftsfelder trägt zur Stabilität der Ertragslage bei. Geringe Er-träge oder Verluste in manchen Geschäftsfeldern können durch Ge-winne in anderen ausgeglichen werden. Das mildert den wirtschaftli-chen Druck, unmittelbar Personal freizusetzen. Übrigens sieht die bei Banken künftig gesetzlich vorgesehene Abtrennung bestimmter Han-delsaktivitäten und deren Risiken nicht die Abschaffung des universal-bankprinzips vor, da über eine Holdingstruktur weiterhin alle Bankakti-vitäten in einer rechtlichen Einheit verbunden sein können.

FInanZPlatZ FrankFurt

Gut AuFGEStElltDie Finanzkrise hat einmal mehr vor augen geführt, dass die Branche einer verstärkten regulierung bedarf. Ziel muss es sein, das gesamte Finanzsystem für die Zukunft stabiler und krisenresistenter zu machen.

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Der Finanzplatz Frankfurt profitiert von einer starken realwirtschaftlichen Verankerung der Banken.

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17IHK WirtschaftsForum 06.13

Von Vorteil ist auch die starke realwirtschaftliche Verankerung der Banken in Frankfurt. Sie finanzieren durch Kredite an unternehmen so-wohl deren Investitionen als auch deren Handelsgeschäfte im In- und Ausland. zudem bieten sie weitere leistungen für exportorientierte un-ternehmen an, wie zum Beispiel Wechselkursabsicherungen oder die Ab-wicklung des zahlungsverkehrs.

Von der raschen wirtschaftlichen Erholung der deutschen Volkswirt-schaft nach dem Einbruch in 2009 und der generell starken Stellung der deutschen unternehmen im internationalen Wettbewerb haben die Banken in Frankfurt entsprechend profitiert. Diese, der Realwirtschaft dienende Funktion des Finanzdienstleistungsgewerbes lässt sich auch an ihrem Anteil an der gesamten Bruttowertschöpfung der Wirtschaft ablesen: So betrug der Anteil des Finanzsektors – also der Banken und Versicherungen – im Jahr 2011 in Deutschland 5,2 Prozent an der ge-samten Wirtschaftsleistung. Im Vereinigten Königreich war dieser An-teil mit 9,4 Prozent wesentlich höher. Dies deutet darauf hin, dass dort deutlich mehr Geschäfte seitens des Finanzsektors getätigt wurden.

Ein Stabilitätsfaktor in zeiten der Krise waren auch die am Finanz-platz Frankfurt betriebenen leistungsfähigen Finanzmarktinfrastrukturen, die jederzeit stabil funktionierten. Die Frankfurter Wertpapierbörse ist die umsatzstärkste deutsche Börse und genau wie die in Frankfurt an-sässige terminbörse Eurex von internationaler Bedeutung. Frankfurt ist auch Sitz des einzigen deutschen zentralen Verwahrers für Wertpapiere Clearstream sowie von Eurex Clearing, die als zentrale Gegenpartei bei der Verrechnung von Handelsgeschäften agiert.

Im Hinblick auf aktuell diskutierte Regulierungsvorhaben sind die Frankfurter Infrastrukturen bereits gut aufgestellt. So gibt es beispiels-weise schon die im zusammenhang mit dem sogenannten Hochfre-quenzhandel geforderten Gebühren für eine übermäßige Nutzung der Systeme und auch eine automatische Volatilitätsunterbrechung des Handels, sobald sehr starke Schwankungen bei Wertpapierkursen auf-treten. Frankfurt ist auch einer von drei europäischen Betriebsstandor-ten für das wichtigste europäische zahlungssystem target2, über das arbeitstäglich durchschnittlich zahlungen im Wert von rund 2 500 Mil-liarden Euro abgewickelt werden. Frankfurter Banken sind die größten deutschen teilnehmer am von den europäischen zentralbanken betrie-benen target2. Auch in der Krise konnten sie sich auf den stabilen und leistungsfähigen Betrieb von target2 verlassen.

Die Krise hat gezeigt, dass es einer verstärkten Regulierung der Fi-nanzbranche bedarf, um das gesamte Finanzsystem künftig stabiler und krisenresistenter zu machen. Frankfurt war schon vor der Krise ein wichtiger Regulierungsstandort und profitiert nun auch von den stär-keren Regulierungsaktivitäten sowie der Neujustierung der Aufsicht. Mehrere nationale und europäische Behörden, die in die Regulierung oder Beaufsichtigung von Marktteilnehmern und Geschäften einge-bunden sind, haben schon länger ihren Sitz in Frankfurt; so die Euro-päische zentralbank (EzB), die Deutsche Bundesbank und teile der Bun-desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, also teile der Bafin. Eine weitere europäische Behörde, die European Insurance and occupatio-

nal Pensions Authority (Eiopa) wurde mit Sitz in Frankfurt neu gegrün-det. Eiopa ist für die Regulierung von Versicherungen und Betriebsren-ten zuständig. Sie ist teil des neu etablierten europäischen Systems der Finanzaufsicht, zu dem auch der Europäische Ausschuss für Systemri-siken, kurz ESRB, gehört.

Dieser 2011 gegründete, ebenfalls in Frankfurt ansässige ESRB über-nimmt hierbei die Aufgabe der makroprudenziellen (systembezogenen) Überwachung in der Eu. Werden ernsthafte Risiken oder ungleichge-wichte im europäischen Finanzsystem identifiziert, kann der ESRB War-nungen und Empfehlungen gegenüber der Eu, Mitgliedsstaaten oder Auf-sichtsbehörden aussprechen. Wenn voraussichtlich ab 2014 die EzB als neue Aufgabe die Beaufsichtigung der größten und wichtigsten euro-päischen Banken übernimmt, wird Frankfurt endgültig zum wichtigsten Aufsichtsplatz in Europa aufsteigen.

Die Anwesenheit der Behörden bringt dem Finanzplatz Frankfurt Vorteile in mehrerer Hinsicht. Die öffentlichen Stellen bieten qualifi-zierte Arbeitsplätze in Frankfurt an. zugleich etablieren sich Experten für das umsetzen bankenaufsichtlicher oder anderer Regelungen. Da-ran sind neben Bankbeschäftigten häufig auch unternehmensberater, externe Juristen oder Wirtschaftsprüfer beteiligt. Die räumliche Nähe zwischen Behörden und Marktteilnehmern erleichtert den persönlichen Meinungs- und Gedankenaustausch, der eine sachgerechte Regulierung und deren Implementierung fördert. Auch deshalb suchen Marktteil-nehmer bewusst die räumliche Nähe zu den Regulatoren. Dies dürfte dazu beigetragen haben, dass in Krisenzeiten Banken eher an anderen Standorten als in Frankfurt Personal abbauten.

Seit einigen Jahren befassen sich auch verstärkt wissenschaftliche Einrichtungen in Frankfurt mit der Erforschung der ursachen und der Vermeidung von Krisen sowie mit weiteren Finanzmarktfragen. Bei-spielhaft sei hier nur das im House of Finance an der Frankfurter uni-versität angesiedelte Center for Financial Studies genannt. Im zusam-menspiel aller Beteiligten, also der Behörden, der Wissenschaftler und Banken, konnte sich Frankfurt den Ruf als Stabilitätszentrum erwer-ben, als ort, wo Stabilität produziert wird und wo stabile Rahmenbe-dingungen herrschen. Diese Reputation ist eine zusätzliche Stärke des Finanzplatzes Frankfurt neben der zentralen lage in Europa, einer her-vorragenden Verkehrsinfrastruktur, kurzen Wegen und vergleichswei-se preiswertem Büroraum. Diese Entwicklungen verdeutlichen, dass die Aussichten für einen weiterhin starken Finanzplatz Frankfurt hervorra-gend sind. ❙

AutoRDR. ANDREAS DoMBREtVorstand, Deutsche Bundesbank, Frank- furt, [email protected]

Finanzplatz Frankfurt

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18 IHK WirtschaftsForum 06.13

Der Mittelstand wurde über Jahrzehnte als klassisches Betätigungs-feld von Genossenschaftsbanken und Sparkassen gesehen. Nun steht der Mittelstand verstärkt im Fokus des Wettbewerbs.

Regulierung, abhanden gekommene Geschäftsmodelle, die Rückbesinnung auf Heimatmärkte – ausgelöst durch die Finanzmarkt- und Staatsschulden-krise – und die Stärke der deutschen Volks-wirtschaft machen dies möglich. Kurzum, die Rückbesinnung auf die Realwirt-schaft lässt dem Mittelstand seitens der Banken die Aufmerksamkeit zu-teilwerden, die ihm aufgrund sei-ner herausragenden Stellung für die Volkswirtschaft auch zusteht.

Die neu entdeckte liebe zum Mittelstand überrascht zumindest mit Blick auf manche Groß- und Auslandsbank, haben sie sich doch nach dem Ausbruch der Finanz-marktkrise gezielt und sichtbar aus dem Markt zurückgezogen, wie Bundesbankstatistiken belegen. Die Suche nach tragfähigen Geschäfts-modellen reanimiert die Bereitschaft, das Geschäft mit deutschen unternehmen wieder auszuweiten. ob die entsprechenden Marktinitiativen bei einer Kundengruppe, für die unter anderem Nachhaltigkeit, Vertrauen und Begegnung vor ort sehr wichtig sind, erfolgreich sein werden, muss sich zeigen. Der Gewinner auf dem hart um-kämpften Markt steht bereits heute fest – der Mittelstand. Er hat-te selbst in der Hochphase der Finanzmarkt- und Staatsschuldenkrise keine Kreditklemme zu beklagen. Hierzu trugen gemäß Bankenstatistik der Deutschen Bundesbank insbesondere Volksbanken, Raiffeisenbanken und Sparkassen bei, da diese bei einem insgesamt zurückgehenden Vo-lumen an Firmenkundenkrediten seit Ende 2008 ihr Kreditengagement zum teil deutlich ausgebaut haben. und der zunehmende Wettbewerb wird auch künftig für einen guten zugang zu Finanzierungsmitteln sor-gen, auch wenn die verschiedenen Regulierungen im Bankensektor zu einer Verteuerung dieser Mittel führen könnten.

Die aktuelle Finanzierungssituation des deutschen Mittelstands ist gut: So schätzen gemäß einer umfrage des Bundesverbands mit-telständische Wirtschaft gut 80 Prozent der Klein- und Mittelbetriebe ihre lage als befriedigend, gut oder sehr gut ein. zu analogen Ergebnis-sen kommt eine gemeinsame Studie der Intes Akademie für Familien-unternehmen und der Dz Bank. Dies trifft auch auf die liquiditätsaus-

stattung zu und wird durch eine stabilere Eigenkapitalquote, die sich von rund 20 Prozent in Richtung 30 Prozent bewegt, unterstützt. Mit Blick in die zukunft bleibt eines wohl unverändert: Die Innenfinanzie-rung und der klassische Bankkredit werden weiterhin im Mittelpunkt der unternehmensfinanzierung stehen.

Gleichwohl müssen sich unternehmen und Banken mit einer Viel-zahl an trends und Entwicklungslinien befassen. So stellen beispiels-weise die zunehmende Internationalisierung, die Energiewende, die unternehmensnachfolge, die zunehmende Digitalisierung von Gesell-schaft und Wirtschaft und nicht zuletzt die stärkere Inanspruchnah-me der Kapitalmärkte Herausforderungen dar, die es zu meistern gilt. Im Folgenden werden zwei trends – nämlich Internationalisierung und Kapitalmarktorientierung – näher betrachtet.

Bei einer Exportquote der deutschen Wirtschaft von 41,5 Prozent ist es naheliegend, dass sich die Mehrzahl der mittelständischen unter-nehmen nicht mehr ausschließlich auf das inländische Geschäft konzen-

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HARt uMKäMPFtER MARKtDer deutsche Mittelstand ist bei Banken so beliebt wie wohl nie zuvor: es vergeht beinahe kein Monat, in dem sich nicht ein Finanzinstitut öffentlich auf dieses kundensegment besinnt und es als strategisch apostrophiert.

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Bei kleinen und mittelständischen unternehmen wird auch künftig der klassische Bankkredit im Fokus der unternehmensfinanzierung stehen.

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19IHK WirtschaftsForum 06.13

triert. und dies ist nicht nur eine Angelegenheit, die große Mittelständ-ler oder bestimmte Branchen betrifft. So kommt die Studie „Mittelstand im Mittelpunkt“ der Dz Bank zu dem Ergebnis, dass auch immer mehr kleinere unternehmen den Einstieg in das internationale Geschäft ge-wagt haben. Für Banken bedeutet dies, dass das Auslandsgeschäft inte-graler Bestandteil einer ganzheitlichen und bedarfsorientierten Betreu-ung mittelständischer unternehmen sein muss. Dies umfasst nicht nur das reine Produkt- beziehungsweise Dienstleistungsangebot, wie Han-dels- und Exportfinanzierung, Auslandszahlungsverkehr oder die Absi-cherung von Währungsrisiken. Vielmehr erwarten die Kunden, mittels eigener Auslandsstützpunkte oder Korrespondenzpartnern in den rele-vanten Auslandsmärkten, vollumfänglich begleitet zu werden.

Insbesondere für große mittelständische unternehmen wird die Erschließung der Kapitalmärkte als alternative Finanzierungsquelle und für das Risikomanagement an Bedeutung gewinnen. Das Interes-se der unternehmen an einer Diversifizierung ihrer Kapitalgeber be-ziehungsweise an alternativen Finanzierungsquellen wurde nicht zu-letzt durch die Entwicklungen der vergangenen Krisenjahre geweckt. Gesucht werden alternative Finanzierungsinstrumente, Kapitalge-ber für die Aufnahme von Eigenkapital über die Börse oder neue In-vestoren in Anleiheemissionen. In diesem Kontext muss der Schuld-schein als kapitalmarktnahes Finanzierungsinstrument angesprochen werden, der gerade für den Mittelstand und Investoren eine interes-sante Alternative darstellt.

Der Schuldschein ist ein geeignetes Instrument, um die Investoren-basis zu verbreitern, sich unabhängiger von der Bankenfinanzierung zu machen und sich Kapitalmarktusancen anzunähern. In der Regel bewe-gen sich die Emissionsvolumina zwischen 50 und 300 Millionen Euro. Neben den verschiedenen Finanzierungsarten entfalten die Kapital- märkte eine zusätzliche Relevanz im Risikomanagement der unterneh-men, wenn es darum geht, eingegangene Risiken mittels zins- und Wäh-rungsmanagement auszusteuern.

Diese zunehmende Kapitalmarktorientierung macht exemplarisch deutlich, wie wichtig ein international bedeutender Finanzplatz mit einem gut vernetzten Finanzsektor für die deutsche Volkswirtschaft ist. und Frankfurt ist dieser bedeutende Finanzplatz: unangefochtener, nationaler Champion mit weltweit führender Rolle. 260 Kreditinstitute mit knapp 75 000 Mitarbeitern, hierunter die vier größten deutschen Banken und rund 200 Auslandsbanken aus 40 ländern, unterstreichen dies. Frankfurt beheimatet daneben mit der Deutschen Börse einen der weltweit führenden Marktplatzbetreiber sowie bedeutende Instituti-onen, wie die Europäische zentralbank, die Deutsche Bundesbank oder die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge.

Die wesentliche Stärke des Finanzplatzes Frankfurt ist seine breite Aufstellung, die von universalbanken kontinentaleuropäischer traditi-on geprägt ist. Diese in der Vergangenheit oftmals als konservativ und langweilig bezeichnete Ausprägung zeigte in der Finanzkrise ihre gan-ze Stärke: Sie verlieh Stabilität und hat sich als äußerst stressresistent erwiesen. Dies kommt der mittelständisch geprägten deutschen Wirt-schaft zugute, weil eine Vielzahl von Finanzdienstleistern für Experti-se, Innovation und Wettbewerb stehen. Das dreigliedrige deutsche Ban-kensystem mit Genossenschaftsbanken, öffentlich-rechtlichen Banken

und Privatbanken hat sich in der Krise bewährt und ist ein Garant für Stabilität und Wettbewerb.

Die leistungsstärke des deutschen Bankensystems ist im Ausland allerdings nicht überall bekannt. Dies gilt es immer wieder zu betonen: Nicht als Selbstzweck, sondern um darauf hinzuweisen, dass nationale Besonderheiten bei den aktuellen Regulierungsüberlegungen zwingend berücksichtigt werden müssen, um funktionierende Strukturen nicht zu beschädigen. Die Notwendigkeit von regulatorischen Maßnahmen soll hier nicht in Abrede gestellt werden. Aber eine Regulierung, die eine Schwächung stabiler Strukturen bedeutet, geht fehl – auch aus Sicht der unternehmen. Es gilt, sich gemeinsam für eine gute und differenzierte Regulierung im Interesse der Industrie- und Exportnation Deutschland einzusetzen, damit Banken auch zukünftig in der lage sind, ihre Finan-zierungsfunktion erfüllen zu können. ❙

AutoRWolFGANG KöHlERMitglied des Vor- stands, DZ Bank, Frankfurt, [email protected]

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20 IHK WirtschaftsForum 06.13

Niemand wird ernsthaft bestreiten, dass die Bewältigung der Fi-nanzmarktkrise von herausragender Wichtigkeit für die künftige gesamtwirtschaftliche Entwicklung Deutschlands ist. Seit Aus-

bruch der Krise in 2008 wurde von der Politik ein vielfältiges Bündel von Regulierungsvorhaben auf den Weg gebracht, teilweise in konzer-tierten, supranationalen Beschlüssen, teilweise im Alleingang auf nati-onaler Ebene. unerwartet schnell wurden gut durchdachte und zielfüh-rende Maßnahmen beschlossen, die einerseits das Auftreten künftiger Schocks auf Ebene einzelner Institute vermeiden helfen (Prävention), an-dererseits das Banken- und Finanzsystem als Ganzes vor Ansteckungs-gefahren schützen sollen (Quarantäne).

Es ist im Sinne aller Marktteilnehmer, dass der Steuerzahler nicht noch einmal zur Rettung von Banken herangezogen wird. Im zwei-fel sollen Banken Pleite gehen können, ohne dass das gesamte Sys-tem unter unkalkulierbaren Stress gesetzt wird. Insofern umfassen die Quarantäne-Maßnahmen unter anderem ein einheitliches Restruktu-

rierungs- und Abwicklungsregime sowie die Schaffung einer europäi-schen Bankenaufsicht.

Die Prävention auf Ebene einzelner Institute wiederum zielt im We-sentlichen auf eine drastisch höhere Kernkapitalausstattung als Risi-kopuffer für unerwartete Verluste, auf eine deutlich verbesserte liqui-ditätsausstattung zwecks Überbrückung von Stresssituationen in den Geldmärkten sowie auf eine solidere, fristenkongruente Refinanzie-rung der Aktivseite.

Die beschlossenen Maßnahmen scheinen insgesamt gut geeignet, dem Finanzsystem eine neue, nachhaltige Stabilität zu verschaffen. Sie verdienen die unterstützung aller Marktteilnehmer, zumal die umset-zung von Basel III helfen wird, verloren gegangenes Vertrauen in den Finanzsektor wiederherzustellen. Allerdings, die sich aus den Regulie-rungsmaßnahmen ergebenden Herausforderungen für die Anpassung der Geschäftsmodelle jeder einzelnen Bank könnten kaum größer sein. und dies wird potenziert durch zusätzlichen massiven Gegenwind auf-

GloBale unIVerSalBanken

MANAGED IN GERMANyDeutsche unternehmen sind exportstark. einhergehend mit der zunehmenden Wettbewerbsfähigkeit auf internationa-len Märkten ändert sich zugleich deren risikoprofil. Dies stellt auch die Banken vor neue Herausforderungen.

Die Internationalisierung der Geschäftsbeziehungen hat auch das risikoprofil deutscher unternehmen verändert.

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Soziale Marktwirtschaft für Europa

Symposium zu Ehren des ehemaligen Kuratoriumsvorsitzenden der INSM Prof. Dr. Hans Tietmeyer

Referenten u.a.: Wolfgang Clement (Kuratoriumsvorsitzender der INSM), Prof. Dr. Otmar Issing (ehemaliger Chefvolkswirt EZB), Martin Kannegiesser (Ehrenpräsident Gesamtmetall), Klaus Regling (Direktor des ESM) und Gesine Schwan. Am 1. Juli ab 10:30 Uhr

im Gesellschaftshaus des Frankfurter Palmengarten. Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung! [email protected]

Mit Sicherheit gerecht: Soziale Marktwirtschaftinsm.de facebook.com/marktwirtschaft

Am 1. Juli 2013 ab 10:30 Uhr

im Gesellschaftshaus des Frankfurter Palmengarten

Wolfgang Clement Prof. Dr. Otmar Issing Martin Kannegiesser Klaus Regling Prof. Dr. Gesine Schwan Prof. Dr. Hans Tietmeyer

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22 IHK WirtschaftsForum 06.13

grund national-politisch motivierter Regulierungsvorhaben, wie Grö-ßenbeschränkungen (Stichwort leverage Ratio), trennbankensystem, Gehaltsdeckelungen. Es ist mehr als zweifelhaft, ob diese on-top-Be-schränkungen einen Beitrag zur Stabilisierung des Finanzsektors leisten.

In jedem Fall wird es aber massive Eingriffe in die Wettbewerbsbe-dingungen für global agierende Finanzinstitute aus Deutschland und Europa geben. Als Konsequenz ist ein weiterer Konsolidierungsschub im Bankensektor zu erwarten. Bereits in den vergangenen 15 Jahren hat sich die Anzahl der Kreditinstitute signifikant reduziert – in Deutsch-land um 45 Prozent, in der Eu um 34 Prozent, in den uSA um 33 Pro-zent. Mit umsetzung aller Regulierungsmaßnahmen wird sich dieser trend fortsetzen.

Die Befürchtungen vieler Beobachter, dass die Anpassungen der Geschäftsmodelle zu einem Rückzug der Banken auf nationales terrain führen werden, sind nicht von der Hand zu weisen. Allein die Notwen-digkeit, die Handelsaktivitäten im Investmentbanking künftig mit einem Vielfachen an hartem Kernkapital zu unterlegen, löst eine Neudefiniti-on aus in der Frage, was künftig noch Kerngeschäft ist und was nicht. zusätzlich belastend wird hierbei auch die von den uS-amerikanischen Regulierern ins Feld geführte Anforderung wirken, dass Geschäftsakti-vitäten ausländischer Bankinstitute eine von der Kapitalausstattung des Gesamtkonzerns unabhängige, sozusagen „eingezäunt“ separate und da-mit additive Kernkapitalausstattung vorweisen müssen. Hier werden die Wettbewerbsbedingungen für global agierende Finanzinstitute, das so-genannte level-Playing-Field, zulasten der europäischen Institute aus-gehebelt, die ohnehin aufgrund der sich abzeichnenden zersplitterten Regulierung einen deutlichen Mehraufwand zu leisten haben werden.

Als zwischenfazit sei daher die Prognose erlaubt, dass es in weni-gen Jahren nur noch wenige global agierende universalbanken geben wird, davon vielleicht noch ein bis zwei Institute aus Europa. Was zu der Frage überleitet, ob deutsche unternehmen globale universalban-ken - und damit auch das Investmentbanking – überhaupt brauchen?

Die Wettbewerbsfähigkeit deutscher unternehmen hat sich im ver-gangenen Jahrzehnt deutlich verbessert und erreicht internationales Spitzenniveau. Eine wesentliche Erkenntnis ist, dass diese Entwicklung nicht trotz der Globalisierung eingetreten ist, sondern wegen der Glo-balisierung. Deutsche unternehmen haben sich im besonderen Maße die Vorteile der sich neu öffnenden Märkte für die eigene Wertschöp-fungskette zunutze gemacht. Aus „Made in Germany“ wurde „Mana-ged in Germany“.

zwangsläufig hat die Internationalisierung aber auch das Risikopro-fil deutscher unternehmen verändert. Die Komplexität steigt, die Ab-hängigkeiten werden vielfältiger. Neue länderrisiken, neue lieferanten, neue Abnehmer, neue Währungen, neue Finanzierungsanforderungen in neuen Märkten, neue Kulturen im unternehmen, neue Netzwerke: Es liegt auf der Hand, dass für die Steuerung und das Management die-ser Risiko- und Erfolgsfaktoren ein großer Bedarf an unterstützung und lösungsangeboten besteht. Hierbei können globale universalban-ken von besonderem Nutzen sein, was an einigen Beispielen verdeut-licht werden soll.

zugang zum Netzwerk: Die Vernetzung innerhalb einer globalen universalbank stellt sicher, dass der unternehmenskunde im Wege der

koordinierenden Funktion seines Bankbetreuers quasi aus einer Hand die erforderlichen Bankkonten für tochtergesellschaften im Ausland einrichten kann. zugleich erhält der Kunde zugang zum lokalen Netz-werk der Bank, wenn es vor ort beispielsweise um die Suche nach gu-ten Rechtsanwälten oder Beratern geht.

zahlungsströme: Globale universalbanken investieren nachhaltig in ihre zahlungsabwicklungssysteme. Für den Kunden bedeutet dies Si-cherheit, Schnelligkeit und transparenz bei der Abwicklung des inter-nationalen zahlungsverkehrs. Dies umfasst natürlich auch die zeitnahe und kostengünstige Durchführung aller relevanten Währungszahlungen.

Finanzierungen: lokale Finanzierungen in lokaler Währung für toch-tergesellschaften deutscher unternehmen gehören für globale univer-salbanken zum Standardangebot. Auch hier erweist sich die koordi-nierende Rolle des Bankbetreuers im Heimatmarkt als sehr vorteilhaft. Dies umso mehr, wenn sich die Anforderungen der internationalisie-renden Kunden weiterentwickeln. So werden die Finanzierungserfor-dernisse mehrerer tochtergesellschaften einer bestimmten länderre-gion, zum Beispiel Südostasien, immer häufiger gemeinsam gesteuert, was durch das Aufsetzen eines umbrella-Kreditrahmens sinnvoll un-terstützt werden kann.

Investmentbanking: Der Nutzen des Investmentbankings für deut-sche unternehmen wird in weiten teilen der Wirtschaft immer noch unterschätzt. Dies erstaunt umso mehr, als viele lösungsangebote des Investmentbankings seit Jahren eine etablierte Anforderung der Firmen-kunden darstellen. Das Investmentbanking ist fester Bestandteil eines gesamtwirtschaftlich nützlichen Bankgeschäfts, da es sich am Bedarf der Kunden ausrichtet. zum einen ermöglicht es den unternehmen, sich gegen elementare Risiken abzusichern und diese auf die Bank zu übertragen. Hierunter fallen Risiken aus zins-und Wechselkursschwan-kungen sowie Rohstoff- und Energiepreisentwicklungen, aber auch zah-lungs- und länderrisiken. zum anderen gewinnen Investmentbanking-Produkte gerade für größere mittelständische unternehmen stark an Bedeutung. Dies beginnt bei syndizierten Krediten und geht über Pri-vatplatzierungen und unternehmensanleihen bis hin zur Beschaffung von Risikokapital über die Börse. Hierbei verschafft die Investmentbank dem unternehmen den zugang zum Kapitalmarkt, übernimmt Koordinie-rungs- und Vermittlungsfunktion und sichert das Platzierungsrisiko ab.

Globale universalbanken bieten somit lösungsangebote aus einer Hand, sowohl durch einzelne optimal aufeinander abgestimmte Finan-zierungsbausteine als auch durch die Übernahme vielfältiger Risiken entlang der Wertschöpfungskette. Sie erfüllen somit eine elementare Funktion zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher unter-nehmen. ❙

AutoRtIlMAN WIttERSHAGENMitglied der Geschäftsleitung, Deutsche Bank, Filiale Deutschland-geschäft, [email protected]

Finanzplatz Frankfurt

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Frankfurt ist der Platz in Deutschland, an dem es mehr Banken aus-ländischer Herkunft als Inlandsbanken gibt: Von den 221 Banken am Standort sind 156 töchter oder Niederlassungen von Auslands-

banken; 38 ausländische Institute sind zumindest mit einer Repräsen-tanz vertreten. Beachtlich ist dabei das hohe Maß an Kontinuität, mit dem die Institute ihre Präsenz in Frankfurt verfolgen. Auch im zuge der Krise waren mit Ausnahme von fusions- oder übernahmebedingten Ab-gängen keine nennenswerten Verluste zu verzeichnen. Auch steigt das Geschäftsvolumen der in Frankfurt vertretenen Auslandsbanken trotz der schwierigen Rahmenbedingungen an den Kapitalmärkten – von 409 Milliarden Euro in 2011 auf 486 Milliarden Euro in 2012. Damit er-reichen sie – gemessen an der Bilanzsumme – einen Marktanteil von gut zwölf Prozent; vor 30 Jahren waren es noch vier Prozent.

Der Standort Frankfurt ist bei Auslandsbanken deshalb so attraktiv, weil sie von dort den zugang zur stärksten und krisenfestesten Volks-

wirtschaft der Europäischen union für die Entwicklung ihrer Geschäfte nutzen können. Immerhin wird in Deutschland für 2013 ein – wenn auch geringes – Wirtschaftswachstum prognostiziert, wohingegen in der Eu ein Rückgang von 0,2 Prozent erwartet wird. Gerade für Banken, deren Heimatmärkte weniger stark von der Industrie geprägt sind, gewinnt der deutsche Markt an Attraktivität durch die enge Verbindung der Finanz-industrie mit der sogenannten Realwirtschaft. Hinzu kommt ein eher politisches, schwer messbares Argument: Frankfurt ist mit dem Sitz der EzB und anderer Institutionen eine Art Kompetenzzentrum für die Re-gulierung der Finanzindustrie. Dieser Aspekt gewinnt mit der Banken-union und der Beförderung der EzB zur Aufsichtsbehörde für die großen europäischen Banken noch an Gewicht.

Viel wichtiger als die Frage nach den Standortvorteilen ist aber die Frage nach den Vorteilen, die Kunden von der starken Präsenz der Aus-landsbanken haben. zunächst: Bankbeziehungen auf mehrere Adressen

auSlanDSBanken

VoM WEttBEWERB PRoFItIERENDas Zusammentreffen von deutschen Banken und auslandsbanken stimuliert den Wettbewerb. Denn letztere ergänzen mit ihrer meist stärkeren kapitalmarktorientierung das leistungsangebot der heimischen Institute.

attraktiver Standort: In Frankfurt gibt es mehr Banken ausländischer Herkunft als Inlandsbanken.

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zu verteilen, das entspricht schlicht dem unternehmerischen Grundsatz einer vernünftigen Diversifikation. Genauer betrachtet sind es aber vor allem die großen Herausforderungen der Internationalisierung, die Aus-landsbanken auch für die deutsche mittelständische Wirtschaft zuneh-mend interessant machen. Denn trotz der jüngsten Entwicklungen wie der europäischen Staatsschuldenkrise und nachlassender Dynamik in China: Am großen trend, dass eine teilhabe an prosperierenden Märk-ten nur über die Internationalisierung des Geschäfts erreichbar ist, än-dert sich wenig.

Ebenso wenig mangelt es an Instrumenten für die Erschließung von chancenreichen Märkten für den Außenhandel. Ein differenzierter Blick auf die Außenhandelsstatistik zeigt jedoch: Das Potenzial für die ent-scheidenden Wachstumschancen deutscher unternehmen liegt nicht dort, wo dank der einheitlichen Währung die Abwicklung am einfachs-ten ist. Diese Verschiebung in der Bedeutung der Exportmärkte führt notwendigerweise zu der Frage nach den wichtigen und notwendigen Bankdienstleistungen.

Ein entscheidender Erfolgsfaktor ist bei internationaler Vernetzung außerhalb des Euroraums das Management von Währungsrisiken. Die Absicherungsinstrumente dafür liefern vor allem internationale Ban-ken, die auf allen Märkten zu Hause sind. Auch bei der Beurteilung von Risiken hilft die internationale Perspektive. So kann etwa bei einer lie-ferantenfinanzierung ein internationales Haus durch die Kenntnis der lokalen Marktverhältnisse, lokaler Produktionsstrukturen sowie einzel-ner zulieferer einen Mehrwert bieten. Kapitalstärke und Internationali-tät einer Bank kommen den unternehmen zugute, wenn es darum geht, transaktionsrisiken mitzutragen. Dies gilt für große Übernahmen oder Infrastrukturprojekte ebenso wie für kleine und mittlere unternehmen.

Generell nehmen mit zunehmender Komplexität des Geschäfts die Risiken zu. Ein wirksames Risikomanagement zu etablieren, gehört des-halb auch für mittlere unternehmen zu den größten Herausforderungen. Es geht darum, eine Kultur des Risikobewusstseins auf allen Entschei-dungsebenen zu etablieren. Vor allem wenn es um ganzheitliches Ri-sikomanagement geht, haben die während der Finanzkrise gemachten Erfahrungen dafür gesorgt, dass Banken hier mittlerweile Beratungs-expertise bieten können.

um langfristige Stabilität und Wachstum zu sichern, stellen un-ternehmen ihre Finanzierung zunehmend breiter auf und öffnen sich auch stärker den Kapitalmärkten. Dies bedeutet nicht zwangsläufig den Abschied vom klassischen Bankkredit. Der spielt mit seiner Flexibilität und den Möglichkeiten einer optimalen Abstimmung auf die Kundenbe-dürfnisse nach wie vor eine entscheidende Rolle im Finanzierungsmix. Auf diesem Feld dominieren weiterhin die deutschen Banken, Sparkas-sen und Volksbanken. unter den 25 Häusern mit den größten Enga-gements im Kreditgeschäft mit Firmenkunden sind jedoch immerhin 13 Auslandsbanken zu finden.

Nicht zuletzt wegen der steigenden Eigenkapitalanforderungen an die Banken wird die Finanzierung der unternehmen über den Kapital-

markt künftig zunehmen. Dabei kommt es noch stärker auf die intel-ligente und durchdachte zusammenstellung aller zur Verfügung ste-henden Instrumente an. In den nächsten drei bis vier Jahren stehen im Emea-Raum hohe Volumina an Refinanzierungen an. Was den deutschen unternehmen dabei hilft, ist ihr starkes Kreditprofil. International stark vernetzte Banken sind in der lage, die Refinanzierung zu diversifizieren – nach Märkten, Währungen und Investorengruppen.

Dasselbe gilt für die Platzierung von Eigenkapital: Die Platzierungs-kraft einer international vernetzten Bank kann eine Kapitalerhöhung deutlich erleichtern. Das gilt auch für eigenkapitalbezogene Instru-mente wie Hybrid- und Wandelanleihen. Viele unternehmen steuern ihre Verbindlichkeitsprofile auch dadurch, dass sie bereits begebene An-leihen zur Verlängerung des laufzeitenprofils zurückkaufen oder um-tauschen. unternehmen brauchen weltweit vernetzte und in komplexen Finanzierungen erfahrene Banken, um diese Instrumente gewinnbrin-gend für sich einzusetzen.

Je unsicherer die Kapitalbeschaffung über die Fremd- und Eigen-kapitalmärkte, umso mehr gewinnt die Eigenfinanzierungskraft durch ein überlegtes Management der Betriebsmittel an Bedeutung. Das vo-rübergehende Austrocknen der kurzfristigen Kapitalmärkte oder die substanzielle Verteuerung von Kreditlinien haben die Absicherung und optimierung der unternehmensinternen liquidität über regionale Cash-Management-Konzepte, sogenannte Inhouse Banks, und die zentrale Steuerung des zahlungsverkehrs in den Blick gerückt. Generelles ziel solcher Instrumente ist es, Prozesse zu vereinfachen und zu beschleuni-gen sowie einer stringenten Kostenkontrolle zu unterwerfen. Dies kann dadurch erreicht werden, dass in Wachstumsregionen – wie beispiels-weise Asien – bestehende lokale Bankverbindungen bei einer global tä-tigen Bank zusammengeführt und die internen Cash-Management- und treasury-Funktionen vereinheitlicht werden.

Künftig wird es verstärkt auf das zusammenspiel der einzelnen Wert-schöpfungsstufen und -orte ankommen: Waren- und zahlungsströme werden von den jeweiligen Interessenlagen und Entscheidungsfaktoren der Beteiligten gesteuert und bestimmen wiederum die bestmöglichen umschlagplätze, liquiditätsanforderungen und Kapitalsammelstellen. Ein derart verstandenes Netz reflektiert sich am besten in der Aufstel-lung einer internationalen Bank. Die zunehmende Integration der inter-nationalen Finanzsysteme ermöglicht eine effizientere Verteilung von Kapital und sorgt so für mehr Wachstum. ❙

AutoRINDR. INGRID HENGStERCountry executive, royal Bank of Scot- land in Deutsch-land, Österreich und der Schweiz, Frankfurt, [email protected]

Finanzplatz Frankfurt

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Die Europäische zentralbank wurde 1998 gegründet und hat in den Folgejahren weitere europäische Finanzinstitutionen nach Frank-furt gezogen, wie beispielsweise die europäische Versicherungs-

aufsicht. Ein Jahr später stieß das land Hessen die Neubauplanung für die Goethe-universität an. Parallel zu der baulichen Neuausrichtung hat der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften in den vergangenen 15 Jah-ren – auch mit nachdrücklicher Begleitung aus Wirtschaft und Politik – drei wesentliche Innovationen vollzogen:

Nur qualitativ hochwertige Forschung ist mit Blick auf Einzelin-teressen neutral und verspricht nachhaltige Ergebnisse. Daher erfolgt seither eine verschärfte und konsequent an der internationalen Spitze orientierte Betonung der Forschungsqualität – mit nachweisbarem Er-

folg. Gemessen an weltweit weitgehend anerkannten internationalen Rankings liegen die Frankfurter Wirtschaftswissenschaften in Deutsch-land (über alle teildisziplinen hinweg) inzwischen etwa auf Platz drei, in Europa etwa auf Platz 25.

Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften hat die Einführung der Bachelor- und Master-Studiengänge zu einer tief greifenden Reorga-nisation seiner Ausbildungsprogramme verwendet. Auch hier eine jün-gere Kennziffer als Beleg für den Erfolg: Die New york times und die International Herald tribune haben im November 2012 die Ergebnisse einer weltweiten umfrage unter 2 500 Vorstandsvorsitzenden und 2 200 Spitzenverantwortlichen für Personal veröffentlicht, wonach im Ran-king der Qualität der Bachelorprogramme für Wirtschaftswissenschaf-

HouSe oF FInanCe

AuF GutEM WEG zuR SPItzEDie vergangenen 15 Jahre waren von massiven Veränderungen im Wissenschaftsbetrieb geprägt. Sie haben zugleich die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, öffentlichen Institutionen und Politik nachhaltig verändert.

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House of Finance.

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ten die universität Frankfurt als beste universität in Kontinentaleuropa weltweit auf Platz zehn steht – unmittelbar hinter klanghaften Namen wie Harvard, yale, oxford und Cambridge.

Die Doktoranden des House of Finance, in dem neben 25 wirtschafts-wissenschaftlichen Professuren auch sechs juristische Professuren eng kooperieren, sind sehr wichtige treibräder des wissenschaftlichen Fort-schritts und der weltweiten Anerkennung. Es wurden im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften kumulative Dissertationen eingeführt, bei denen die Doktoranden nachdrücklich angehalten werden, bereits kurz nach Beginn ihrer Forschung in anerkannten wissenschaftlichen Medi-en erste zwischenergebnisse zu publizieren und sich auf diesem Weg internationalen doppeltblinden Peer-Reviews zu stellen. In einer stei-genden Anzahl von internationalen Spitzenkonferenzen stellen inzwi-schen die zur Veröffentlichung angenommenen Beiträge aus der deut-schen oder deutschsprachigen Community nach den Amerikanern die zweitgrößte Gruppe dar – und Frankfurt ist in den Communities ein herausragender Vertreter. Diese Neuorientierung schlägt sich auch in den Bewerberzahlen nieder: Für die beiden Bachelor-Ausbildungspro-gramme des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften bewerben sich derzeit pro Semester für 550 Studienplätze bis zu 7 000 Interessen-ten – mit einem steigenden Anteil von ausländischen Bewerbern – und der Quotient steigt weiter an.

Über die Neubauten hinaus engagiert sich Hessen seit Anfang die-ses Jahres erneut substanziell für die finanzwirtschaftliche Forschung, Weiterbildung und den Wissenstransfer in Frankfurt. Über seine Exzel-lenzinitiative loewe (landesoffensive zur Entwicklung wissenschaftlich-ökonomischer Exzellenz) fördert das land – nach einer wettbewerb-lichen Auswahl – für zunächst drei Jahre ein neues zentrum im House of Finance zur Erforschung einer nachhaltigen europäischen Finanzar-chitektur: Sustainable Architecture for Finance in Europe (Safe) wird zehn zusätzliche Professuren schaffen plus 40 weitere Stellen für wis-senschaftliche Mitarbeiter. Der Schwerpunkt Finanzen und Geldtheorie wird damit um weitere 20 Prozent auf mehr als 220 Forscher anwach-sen. Damit wird das Gewicht der universität als wissenschaftlicher Part-ner am Finanzplatz Frankfurt und als Player im internationalen Netz-werk von Finanzen und Geldtheorie zusätzlich gestärkt.

Doch trotz dieser Erfolgsmeldungen ist der eingeschlagene ände-rungsweg erst zur Hälfte zurückgelegt. Hier sollen nur zwei Gründe an-geführt werden: Je stärker man in der Forschungsqualität nach oben kommt, umso aufwendiger wird jeder weitere Fortschritt – die luft wird dünner. Darüber hinaus fühlt sich in den teildisziplinen der Wirtschafts-wissenschaften ein unterschiedlich hoher Prozentsatz der Forscher be-reits voll und ganz dieser neuen Welt verpflichtet – und damit vollzieht sich die Durchsetzung in einigen Bereichen langsamer als in anderen. Es gilt also, diesen Weg konsequent fortzusetzen.

ohne die intellektuelle und finanzielle unterstützung der Wirt-schaft und der öffentlichen Institutionen wären die genannten Fort-schritte nicht möglich gewesen. Der Betrieb des House of Finance

wird zu gut 30 Prozent aus Drittmitteln aus der Wirtschaft finanziert. zeugnis der quantitativ wie auch qualitativ intensivierten zusammen-arbeit mit der Wirtschaft geben zehn Stiftungsprofessuren allein im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften sowie eine große Anzahl von lehrbeauftragten wie auch Gastrednern aus der Wirtschaft in vielen lehrveranstaltungen. Hinzu kommt eine maßgebliche Anzahl von ge-meinsam betriebenen Forschungsprojekten, in denen beispielsweise auch international sehr erfolgreich publizierende Promovenden aus unternehmen mitarbeiten. äußere zeichen dieser zusammenarbeit sind die Besetzung des Kuratoriums des House of Finance durch Spit-zenpersönlichkeiten aus Wirtschaft und Politik sowie die House-of-Finance-Stiftung, die 2011 mit Startzusagen von rund 16 Millionen Euro gegründet wurde.

Mit dieser Erfolgsgeschichte ist jedoch auch eine Herausforderung verbunden, die sich zukünftig weiter verschärfen wird: Kritiker in Wis-senschaft und öffentlichkeit bemängeln, dass sich die Wirtschaft durch selektive Finanzierung von wissenschaftlichen Einrichtungen ihr genehme Forschungsergebnisse kaufen könne. Diesem Vorbehalt ist die Goethe-universität dadurch begegnet, dass sie – durch Senatsbeschluss und im Einklang mit den Sponsoren – einen Stiftungskodex verabschiedet hat, der die unabhängigkeit der Wissenschaft bei Annahme von Drittmitteln vorschreibt und Vertragsbestandteil jeder neuen zuwendung ist.

In diesem Netzwerk – bestehend aus Politik, unternehmen, öffent-lichen Institutionen und universität – lassen sich gemeinsame Struk-turmerkmale erkennen: Jede Gruppe muss natürlich primär ihre eigenen ziele und Notwendigkeiten verfolgen. Die unternehmen streben zum Beispiel nach hervorragenden Innovationen, die universität nach her-vorragenden Publikationen. Gleichzeitig besteht der immer intensiver verfolgte Wunsch, auch über die Gruppengrenzen hinweg konstruktiv zusammenzuarbeiten. Grundlegende Neuerungen innerhalb der einzel-nen Gruppen schieben im lauf der zeit eine Reihe von Folgeinnovationen an, die den Veränderungs- und damit auch den gemeinsamen Verbes-serungsprozess verstetigen und vertiefen. Eine dauerhafte Kooperation aller vier Gruppen schafft somit die Grundlage für Synergien, von de-nen alle Seiten profitieren. Das heißt beispielsweise aus Sicht der Wis-senschaft: Die in Frankfurt ausgebildeten Studenten werden von Jahr zu Jahr besser. und es liegt auf der Hand, dass die Wirtschaft wie auch die öffentlichen Institutionen in Frankfurt und umgebung davon un-mittelbar profitieren. ❙

AutoRPRoF. WolFGANG KöNIGGeschäftsführender Direktor, House of Finance, Goethe- universität, Frank- furt, [email protected]

Finanzplatz Frankfurt

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Gäbe es die Aktie nicht, müsste man sie erfinden.“ Diese Aussage ist bei den vielen Vorteilen, die die Aktie für unternehmensfi-nanzierung und Vermögensbildung bietet, ohne zweifel richtig.

tatsächlich wurde die Aktie jedoch nicht erfunden, sondern das Prinzip Aktie wurde entdeckt. Dieses Prinzip ist wie alle genialen Entdeckungen einfach, und gerade deshalb ist es so wirkungsvoll.

Im Kern besagt das Prinzip Aktie, dass viele Anleger kleinere oder größere Beträge beisteuern, um gemeinsam eine große Investition zu finanzieren. Erst dies ermöglichte Innovationen und Investitionen, die ganze zeitalter prägten, beispielsweise die Eisenbahn, ohne die die in-dustrielle Revolution nie stattgefunden hätte. Heute sind angesichts des Kapitalbedarfs der arbeitsteiligen Wirtschaft Großunternehmen in der Automobil- oder Chemieindustrie kaum ohne eine Finanzierung via Aktie denkbar. Kurzum: unser aller Wohlstand beruht auf der Aktie.

um die gemeinsame Kapitalaufbringung herum ergeben sich positive Effekte. Sie werden vordergründig als selbstverständlich wahrgenom-men, weil die Anleger seit langem daran gewöhnt sind. Ein einzelner Anleger kann seine Ersparnisse dank kleiner Stückelung in viele verschie-dene Aktien investieren. Das ermöglicht die notwendige Risikostreuung. Gleichzeitig kann das Risiko des Scheiterns eines einzelnen unterneh-mens auf viele Anleger verteilt werden und wird dadurch erst tragbar.

Die Aktie ist nach einem langen juristischen optimierungsprozess ein sehr standardisiertes Instrument. Wer eine beliebige deutsche Aktie kauft, kann seine Anlegerrechte dem Aktiengesetz und dem Corporate- Governance-Kodex entnehmen. Bei unternehmen anderer Rechtsformen muss der jeweilige Gesellschaftsvertrag individuell geprüft werden. Ak-tien können darüber hinaus dank ihrer Fungibilität einfach und kosten-günstig von einem Eigentümer zum nächsten weitergegeben werden.

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DAS PRINzIP AKtIEDeutsche unternehmen sind vergleichsweise zurückhaltend, wenn es darum geht, sich über aktienemissionen zu finanzieren. Die Gründe für diese abstinenz sind vielfältig, oft aber auch unbegründet.

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Wenn ein Aktionär sich von seinem Investment trennen möchte, be-deutet das keinen Kapitalabfluss aus dem unternehmen. Besonders ein-fach ist der Eigentümerwechsel, wenn die Aktie börsennotiert ist. Die technisch, organisatorisch und rechtlich hoch entwickelten Börsen ge-währleisten den Anlegern eine extrem hohe liquidität, Rechtssicher-heit und zuverlässigkeit beim Kauf und Verkauf von Aktien und ande-ren Wertpapieren.

Eigentum und Management können bei der Aktiengesellschaft ge-trennt sein, müssen es aber nicht. Das ermöglicht, die jeweils fähigsten Vorstände und Aufsichtsräte zu engagieren, unabhängig davon, ob diese bereits Miteigentümer des unternehmens sind oder nicht. Kleine Stü-ckelung und leichte Übertragbarkeit ermöglichen auf einfachste Weise die Beteiligung der Mitarbeiter. Dies trägt auch zur Finanzierung bei, vor allem entfaltet es aber eine Identifikations- und Motivationswir-kung. Beteiligte Arbeitnehmer agieren anders – beteiligt eben. und zu guter letzt: Aktien erzielen als unternehmerische Beteiligung eine Ei-genkapitalrendite, die langfristig und im Durchschnitt der unterneh-men über der Rendite für Fremdkapital, zum Beispiel festverzinsliche Papiere, liegt. Dies ist zugleich ein Vorteil für die langfristige Anlage, etwa im Rahmen der privaten Altersvorsorge.

Bei all diesen Vorteilen müsste die Aktie sich höchster Beliebtheit bei Anlegern, unternehmen, Politik und Gesellschaft erfreuen. Dem ist jedoch nicht so. Deutschland ist kein land der Aktionäre und nur be-grenzt ein land der Aktiengesellschaften. Rund 4,2 Millionen Anleger halten direkt Aktien; das entspricht 6,5 Prozent der Bevölkerung über 14 Jahren. 5,1 Prozent des Geldvermögens der Deutschen ist in Ak-tien angelegt. Im Durchschnitt kommen sie auf ein Depotvolumen von 29 120 Euro. Allerdings ist das Aktienvermögen sehr ungleich verteilt. Die Hälfte aller Aktiendepots enthält nach aktuellen Angaben der Bun-desbank weniger als 8 600 Euro.

Auch auf der Finanzierungsseite wird die Aktie in Deutschland nicht so intensiv genutzt. Börsengänge finden seit der Subprime-Krise und dem Konkurs von lehman Brothers kaum noch statt. Kapitalerhöhungen be-reits börsennotierter Aktiengesellschaften sind zwar erfolgreich, doch für eine kapitalintensive und auf Innovationen angewiesene Wirtschaft wie die deutsche ist dies auf Dauer nicht ausreichend. unternehmen finan-zieren sich in anderen ländern viel stärker über Aktienemissionen, wäh-rend in Deutschland andere Quellen, unter anderem der klassische Bank-kredit, stark genutzt werden: Die Börsenkapitalisierung – der Gesamtwert aller börsennotierten Aktien – liegt in Deutschland bei rund 40 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, in Japan bei über 75 Prozent, in den uSA bei über 100 Prozent und in Großbritannien sogar über 150 Prozent.

In Politik und Gesellschaft ist die Aktie und mit ihr die Institution der Börse ebenfalls nicht ausreichend anerkannt. Die ursachen für die aktuelle Euro-Krise und die vorangegangene Subprime-Krise werden von vielen Politikern, aber auch einem teil der Medien, oftmals pau-schalisiert „der Börse“, „den Märkten“ oder „den Spekulanten“ zuge-schrieben. Aktie und Börse haben in weiten Kreisen eine schlechte Re-putation, und ihr tatsächlicher oder bei intensiverer Nutzung möglicher Nutzen wird verkannt.

Die Gründe für diese schlechte Reputation sind vielfältig. Ein Schlüs-selfaktor liegt in der Abstraktheit und Komplexität der themen rund um Finanzmärkte und der Schwierigkeit, sie allgemeinverständlich zu erklä-ren. Menschen tendieren dazu, alles abzulehnen, was sie nicht verste-hen und ihnen bedrohlich erscheint. Nur wirkliches Verständnis schafft die notwendige gesellschaftliche und politische Akzeptanz von Kapital-märkten. Dieses Verständnis zu schaffen, ist eine Daueraufgabe – auch, aber nicht nur für das Deutsche Aktieninstitut. Es liegt im Interesse al-ler am Finanzmarkt beteiligten Akteure, ihr Handeln besser zu erklären.

Daneben ist einzugestehen, dass es im Finanzbereich Entwicklungen gibt, deren negative Aspekte nicht verschwinden, auch wenn man sie deutlicher erklärt und besser versteht. Einige Beispiele: Aktienkurse sind eben volatil und schwanken in Abhängigkeit von vielen Faktoren. Manche Manager oder Mitarbeiter erliegen trotz aller gesetzlichen Vor-schriften der Versuchung, Insiderwissen auszunutzen. Betrüger nutzen immer wieder die Gutgläubigkeit privater Anleger aus und vertreiben Schneeballsysteme, an denen niemand verdient außer ihnen selbst. All dies trägt nicht zur Reputation von Finanzmarkt, Aktie und Börse bei, selbst wenn zum Beispiel bei Schneeballsystemen weder Aktie noch Börse genutzt werden, sondern obskure Steuersparmodelle oder ähn-liches. Dieses Beispiel zeigt, wie Fehlverhalten und Fehlverständnis sich unheilvoll ergänzen und vermischen können.

Angesichts des komplexen ursachenbündels ist ein ganzes Bündel von Maßnahmen erforderlich, um eine bessere Akzeptanz der Aktie zu erreichen. Die liste beginnt bei der Beseitigung der doppelten Besteue-rung der Aktienanlage auf unternehmens- und Anlegerebene und reicht über eine behutsame Fortentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedin-gungen bis hin zur intensiveren Nutzung der Aktie als Instrument der ergänzenden privaten Altersvorsorge.

Das sind aber alles eher technische Maßnahmen, die auf einer grund-sätzlich positiven Einstellung fußen müssen: Der Kapitalmarkt ist, obwohl oft suggeriert, nicht die ursache aller Probleme. oft werden Probleme anderer Genese an den Kapitalmärkten, etwa an Börsenkursen, erstmals für eine größere öffentlichkeit sichtbar. Aber: Das Fieberthermometer trägt keine Schuld an der Grippe. Die Grundüberzeugung, die Voraus-setzung für eine tragfähige und nachhaltige Aktienkultur ist, lautet: Die unternehmen am Finanzplatz stellen lösungen für wirtschaftliche und gesellschaftliche Probleme bereit. Dafür brauchen sie ordnungspo-litische Hilfestellung durch die Politik in Form angemessener Rahmen-bedingungen. Nur dann können Aktie, Börse und der Finanzplatz ihre Stärken voll zur Geltung bringen. ❙

Finanzplatz Frankfurt

AutoRENDR. CHRIStINE BoRtENläNGERGeschäftsführendes Vorstandsmitglied, Deutsches aktien- institut, [email protected]

DR. FRANz-JoSEF lEVENDirektor, Deutsches aktieninstitut, Frank- furt, [email protected]

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30 IHK WirtschaftsForum 06.13

Fahrer, die gewerblich tätig sind und Fahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen (ohne Fahrer) im Per-sonenverkehr oder Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamt-gewicht größer 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (auch Werk-verkehr) lenken, müssen eine be-sondere Qualifizierung nachwei-sen. Diese wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führer-schein bestätigt.

Alle Fahrer, die vor dem 10. September 2008 die Fahrer-laubnis für eine D-Klasse bezie-hungsweise vor dem 10. Sep-tember 2009 für eine C-Klasse erworben haben, müssen gemäß Berufskraftfahrerqualifikations-gesetz ihre erste Weiterbildung absolvieren. Diese umfasst min-destens 35 Unterrichtseinheiten und muss – je nach Gültigkeit der Fahrerlaubnis – für den Personen-verkehr in den Zeiträumen vom 10. September 2013 bis 10. Sep-tember 2015 beziehungsweise im Güterverkehr im Zeitraum vom 10. September 2014 bis 10. Sep-tember 2016 nachgewiesen wer-den. Da das Schulungsangebot an Weiterbildungen nicht unbegrenzt ist, rät die IHK Frankfurt ihren Mitgliedsunternehmen, frühzei-tig mit der Suche nach einem ge-eigneten Veranstalter zu beginnen.

Dabei sollten die Unternehmen auf eine Anerkennung der Schu-lungsveranstalter achten. Denn nur anerkannte Institutionen sind berechtigt, eine Weiterbildungs-veranstaltung oder den Lehrgang als Zulassungsvoraussetzung zur beschleunigten Grundqualifika-tionsprüfung durchzuführen. Die Anerkennung muss sich auf das

Unternehmen und die Schulungs-räume beziehen. Anerkannte Aus-bildungsstätten sind Fahrschulen mit einer aktiven Fahrschulerlaub-nis für CE oder DE, Ausbildungs-stätten mit einer Anerkennung der zuständigen Länderbehörde oder Ausbildungsbetriebe nach Berufs-bildungsgesetz, sofern sie eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb durchführen. Die Ausbildungsbe-triebe nach Berufsbildungsgesetz benötigen als Nachweis eine Be-scheinigung der zuständigen In-dustrie- und Handelskammer.

In der Praxis kommt es al-lerdings vor, dass die Lehrgänge auch von Veranstaltern angeboten werden, die hierzu nicht berech-tigt sind. Der zuständige Fachar-beitskreis der Bundesländer hat

sich mit dieser Thematik beschäf-tigt und entschieden, dass Weiter-bildungsnachweise, die von einer dazu nicht berechtigten Ausbil-dungsstätte ausgestellt wurden, nicht mehr anerkannt werden. Das gilt auch für den Fall, dass der Lehrgang in einem nicht ge-nehmigten Schulungsraum durch-geführt wurde.

Gleiches gilt für die Grund-prüfung vor der Industrie- und Handelskammer: Die IHKs sind angehalten, vor Zulassung des Teilnehmers zur Prüfung zu über-prüfen, ob der Lehrgang durch ei-nen anerkannten Veranstalter in einem genehmigten Schulungs-raum durchgeführt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Teilnehmer nicht zur Prüfung zu-gelassen werden.

Unternehmen sollten darauf achten, dass ihre Fahrer rechtzei-tig geschult werden. Die Nachfra-ge nach geeigneten Schulungen wird in den nächsten Wochen stark zunehmen. Damit die einzu-haltenden Fristen nicht versäumt werden und es nicht zu einer Ord-nungswidrigkeit kommt, die sich auch gegen den Unternehmer richten kann, sollten die Unter-nehmen schon jetzt Schulungs-termine für ihre Fahrer buchen. ❙

EU-BErUfskraftfahrEr

SCHULUNGEN rECHTZEITIG BUCHENBerufskraftfahrer müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen, die im führerschein durch eine schlüsselzahl dokumentiert wird. arbeitgeber sollten sich rechtzeitig darum kümmern, schulungstermine für ihre fahrer zu buchen.

AUTOrHArALD KrEISreferent, standort- politik, Ihk frank- furt, h.kreis@frank- furt-main.ihk.de

arbeitgeber sollten darauf achten, dass sie ihre fahrer aus-schließlich bei anerkannten anbietern weiterbilden lassen.

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Standortpolitik

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31IHK WirtschaftsForum 06.13

Die Attraktivität der region Frank-furt hat in den Augen ausländischer Unternehmen in den vergangenen Jahren weiter zugenommen. In-zwischen haben von den mehr als 100 000 Mitgliedsunternehmen im Bezirk der IHK Frankfurt rund 16 000 ausländische Wurzeln. Das ist eine Zunahme um mehr als 3 000 Unternehmen seit der letz-ten Erhebung im Jahr 2010. Damit fällt rund jedes sechste Unterneh-men im Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis und der Stadt Frank-furt in diese Kategorie.

Nach Herkunftsländern aufge-schlüsselt sind die Unternehmen aus Polen am häufigsten im IHK-Bezirk Frankfurt vertreten. Insge-samt haben 5 544 Unternehmen einen polnischen Hintergrund. Auf den Plätzen zwei und drei der häufigsten Vertreter finden sich die Türkei und Italien wieder, die mit 2 434 und 1 547 Unternehmen in der region vertreten sind.

Bei der Unterscheidung nach Unternehmen, die in das Handels-register eingetragen sind (29 Pro-zent der ausländischen Unterneh-men im IHK-Bezirk Frankfurt) und Kleingewerbetreibenden (71 Pro-zent), ergibt sich für die ins Han-delsregister eingetragenen Unter-nehmen ein anderes Bild: Unter den knapp 4 600 internationa-

len in das Handelsregister einge-tragenen Unternehmen sind die Türkei mit 537 Unternehmen, die USA (520) sowie Großbritannien und Nordirland (427) die stärksten Nationen. Bei den etwa 11 400 Kleingewerbetreibenden liegen aber wiederum die polnischen (5 326), türkischen (1 897) und italienischen (1 192) Unterneh-men auf den vordersten Plätzen.

Neben den in der region an-sässigen ausländischen Unterneh-men nahm auch die Zahl der hier

lebenden Ausländer deutlich zu. Seit 2008 sind mehr als 10 000 Personen neu in die region ge-zogen, sodass in der Zwischen-zeit knapp 234 000 ausländische Staatsangehörige hier leben. Be-sonders stark ist die Zahl der Zu-wanderer aus Polen und Spanien gestiegen. Aber auch die Zahl der Zuwanderer aus den europäischen Nicht-EU-Staaten hat – mit Aus-nahme der Türkei – merklich zu-genommen. Gleiches gilt für den asiatischen raum, von wo es ins-besondere Inder, Koreaner und Chinesen in den IHK-Bezirk Frank-furt gezogen hat. Vergleichsweise gering fiel dagegen die Zuwande-rung vom amerikanischen Konti-nent aus.

rund drei Viertel der Unter-nehmen mit ausländischen Wur-zeln haben ihren Sitz in der Stadt Frankfurt (12 038). Das verblei-

bende Viertel verteilt sich zu an-nähernd gleichen Teilen auf die Landkreise Hochtaunus und Main-Taunus. Hier haben 1 919 bezie-hungsweise 2 025 Unternehmen ihren Sitz. Eine ähnliche Vertei-lung zeigt sich bei den ausländi-schen Bevölkerungsgruppen. Ins-gesamt leben auch hier fast drei Viertel der ausländischen Staats-angehörigen in der Stadt Frank-furt (173 642 Personen). 28 896 Ausländer leben im Hochtaunus-kreis, im Main-Taunus-Kreis sind es 31 364 Personen. ❙

AUTOrrENé rIMPLErreferent, Wirt- schaftspolitik und Metropolen-entwicklung, Ihk frankfurt, r.rimpler @frankfurt-main.ihk.de

WEITErE INFOS

Die Studie Wirtschaft Internati- onal ist eine gemeinsame Initia- tive der IHK Frankfurt mit der FrankfurtrheinMain International Marketing of the region, des Sta-tistischen Amtes der Stadt Frank-furt und der Wirtschaftsförderung Frankfurt. Kontakt: IHK Frankfurt,

Wirtschaftspolitik und Metropolen-entwicklung, rené rimpler, E-Mail [email protected]. Die Studie kann online unter www.frankfurt-main.ihk.de (Suchbegriff „Wirtschaft International“) abge-rufen oder als Printversion bei der IHK Frankfurt bestellt werden.

WIrtschaft IntErnatIonal

SO INTErNATIONAL WIE NIE ZUVOrdie studie Wirtschaft International untersucht in regelmäßigen abständen die anzahl der ausländischen Unternehmen und die Zahl der im Ihk-Bezirk frankfurt lebenden ausländer. die neuauflage 2013 liegt vor.

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Standortpolitik

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32 IHK WirtschaftsForum 06.13

Es gibt kaum ein Objekt, das nicht mit Leasing angeschafft werden kann: vom schlichten Computer oder Auto über die Spritzgieß- oder Werkzeugmaschine mit Son-derausstattung bis zur individuell konfigurierten Produktionsanla-ge samt Fabrikhalle. Auch Immo-bilien oder Großobjekte wie Bah-nen, Schiffe oder Flugzeuge lassen sich mit Leasing anschaffen. Zu-dem ermöglicht Leasing Kom-plettlösungen: vom Einkauf bis zur Weitervermarktung, von der Bera-tung und Machbarkeitsstudien bis hin zum Management von kom-plexen Projekten. Weiterhin lassen sich begleitende Dienstleistungen wie Wartung und Versicherung im Rahmen eines Leasing-Vertrags berücksichtigen.

Bei der Auswahl einer Leasing-Gesellschaft sollten Unternehmer darauf achten, dass umfassende Objektexpertise – auch Asset-Know-how genannt – vorhanden ist. Seriöse Asset-Finance-Anbieter können ihren Kunden versprechen, dass sie nur Geschäfte machen, die sie auch tatsächlich verstehen. Im Vordergrund steht für sie die Auf-gabe, die Branchen und Märkte ih-rer Kunden zu kennen sowie re-alistisch den aktuellen Wert und künftigen Wertverlauf des Inves-titionsobjekts beurteilen zu kön-nen. Das erfordert insbesondere die genaue Beobachtung von Märkten besonders werthaltiger Maschinen wie Bodenverdichter und Straßen-fräsmaschinen, Mähdrescher und Harvester für die Forstarbeit, aber auch Druckmaschinen und Produk-tionsanlagen, Flugzeuge und Lo-komotiven oder ganze Produkti-onsanlagen.

Mittelständische Kunden kön-nen weiterhin von einer besonders nutzerorientierten Vertragsge-staltung profitieren: Kurze Lauf-zeiten mit entsprechenden Rück-gabeoptionen wie beispielsweise ein vereinfachter Austausch von Geräten ist vor allem dann ge-fragt, wenn es um Investitions-güter mit kurzen Innovationszyk- len geht, zum Beispiel im Bereich der Informations- und Kommunika-tionstechnologie. Dies gilt vor allem dann, wenn eine neue, leistungsfä-higere Geräte- oder Maschinenge-neration dem Nutzer-Unternehmen deutliche Kosten- oder Qualitäts-vorteile in einem hart umkämpf-ten Markt verspricht.

Ein wichtiger Flexibilitätsas-pekt ist auch die grundsätzlich nutzungsabhängige Kalkulation der Leasing-Raten. Das Spektrum reicht dabei von Kilometerverträ-gen im Auto-Leasing, die eine be-stimmte Fahrleistung zugrunde le-gen, bis zum Pay-as-you-earn, also der Möglichkeit, die Kosten einer Investition sukzessive aus den da-

mit erwirtschafteten Erträgen zu begleichen. Zum Beispiel können saisonale Umsatzschwankungen, wie sie für Bauunternehmen oder Landwirte typisch sind, bei der Fest-legung der Leasing-Raten berück-sichtigt werden.

Ein weiterer Vorteil ist der Zeit- faktor. Je erfahrener der Asset-Fi-nance-Anbieter und je leistungsfä-higer die unterstützenden IT-Syste-me sind, desto schneller lässt sich die Entscheidung über den Vertrags-abschluss treffen. Bei Standardver-trägen für kleinere Investitionsvo-lumina oder gängige Objekte ohne großen Beratungsbedarf kann sich die Bearbeitungsdauer von der Da-teneingabe bis zur Bestätigung mit-hilfe IT-gestützter Systeme sogar auf Minuten reduzieren. Davon profitie-ren auch Händler: Sie können über das zur Verfügung gestellte Online-Tool ihre Produkte plus Leasing-Lö-sung anbieten.

Asset-Finance-Anbieter können aufgrund ihrer Objektexpertise zu-dem zusätzliche Dienstleistungen rund um die Investition anbieten

und zu umfassenden Servicepa-keten schnüren, die den Leasing-Nehmer von administrativen Funk-tionen entlasten. So können sich die Unternehmen auf ihre Kernkom-petenzen konzentrieren und sich nachhaltig Wettbewerbsvorteile verschaffen. Ein Beispiel dafür ist das Fuhrparkmanagement: Neben der Finanzierung übernehmen As-set-Finance-Anbieter alle Service-leistungen von der Versicherung über Wartung und Kostencontrol-ling bis zur Verwertung der Fahr-zeuge. Durch die Einkaufsvorteile eines Anbieters, der zum Beispiel 100 000 Fahrzeuge im Bestand hat, und durch eine IT-unterstützte Flot-tenoptimierung lassen sich Kosten-einsparungen von bis zu 30 Prozent realisieren.

Ein weiteres Plus einer asset-orientierten Leasing-Gesellschaft erfährt der Kunde am Ende der Ver-tragslaufzeit. Denn je genauer ein Anbieter am Anfang der Laufzeit ab-schätzen kann, wie sich die Werte unterschiedlichster Objekte in Ab-hängigkeit von Einsatz, gewöhn-

Leasing

FLExIBLE FINANZIERUNGSLöSUNGMittelständler haben hohe anforderungen an ihre Finanzdienstleister. Bei investitionen wird daher ein spezielles Objekt-Know-how erwartet. in diesem Punkt richtungsweisend sind Leasing-gesellschaften.

Unternehmensförderung und Starthilfe

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33IHK WirtschaftsForum 06.13

licher Nutzungsdauer und branchen-typischen Marktzyklen entwickeln und welche Objektwerte in drei, fünf oder zehn Jahren zu erwarten sind, desto besser kann auch die Wie-dervermarktung des Leasing-Ob-jekts eingeschätzt werden.

Besonders einfach ist die Rück- gabe der Leasing-Objekte, wenn der Anbieter über eigene leistungsfä-hige Vermarktungskanäle, wie beispielsweise ein Gebrauchtwa-genhändler, verfügt. Und auch Part-nerschaften mit Händlern und Her-stellern aus der Maschinenindustrie ermöglichen einfache Rückgabe-möglichkeiten.

Asset-Finance-Anbieter reali-sieren nur Geschäfte, die sie auch verstehen. Durch ihre Orientierung an Objekten sind Leasing-Gesell-schaften mit Asset-Know-how zudem fest in der Realwirtschaft verankert. Für mittelständische Unternehmen bedeutet dies größt-

mögliche Flexibilität bei der Um-setzung ihrer Investitionsvorha-ben. So können Mittelständler mit einer individuellen Vertrags-gestaltung rechnen. Begleitende Dienstleistungen oder umfassende Servicepakete runden die Investiti-on ab und entlasten Mittelständ-ler von administrativen Aufgaben. Zudem können mittelständische Unternehmen von den Einkaufs-vorteilen des Anbieters profitieren. Zusammen bedeutet das Zeit- und Geldersparnis. So können sich mit-telständische Unternehmen auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. ❙

AUTORKAI OSTERMANNVorstandsvorsit-zender, Deutsche Leasing, Bad Hom- burg, [email protected]

Leasing

Bestellung von GeldwäschebeauftragtenIm Rahmen einer Allgemeinver-fügung hat das Regierungsprä-sidium Darmstadt entschieden, dass sogenannte Ein-Objekt-Leasinggesellschaften in der Regel keinen Geldwäschebe-auftragten bestellen müssen, wenn sie von einem Institut im Sinne des § 1 Abs. 1b des Kreditwesengesetzes verwaltet werden. Grundsätzlich sind alle Finanzunternehmen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Ge-setzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straf-

taten (Geldwäschegesetz) ver-pflichtet, einen Geldwäsche-beauftragten zu bestellen und diesen auch namentlich der zu-ständigen Aufsichtsbehörde – in Hessen den Regierungs-präsidien – mitzuteilen. Mit der neuen Verfügung will die Behörde nun vermeiden, dass von der Ausnahme erfasste Unternehmen im Einzelfall um Freistellung von dieser Pflicht bitten müssen. Weitere Infos online unter www.rp-darm-stadt.hessen.de. ❙

Übersetzen u. Dolmetschen in allen Weltsprachen

Sprachentrainingfür Fach- u. Führungskräfte

KERN AG, Sprachendienste, Kurfürstenstraße 1,60486 Frankfurt am Main · Telefax (069) 74 99 98 [email protected] · [email protected]

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34 IHK WirtschaftsForum 06.13

Das Gründungsgeschehen in Deutschland ist seit Jahren rück-läufig. Zu Beginn des neuen Jahr-tausends, während der Rezessi-onsjahre nach dem New Economy Boom, gab es einen Anstieg der Gründerzahlen. Doch zwischen 2003 und 2008 halbierten sich die Gründerzahlen nahezu. Nach einer kurzen Erholung in den Jah-

ren 2009 und 2010 setzt sich die-ser rückläufige Trend nun fort. Im Jahr 2012 haben in Deutschland rund 775 000 Personen eine selbst-ständige Tätigkeit begonnen. Dies ist der niedrigste Stand seit dem Jahr 2000.

Von der konjunkturellen Ent-wicklung und der Situation auf dem Arbeitsmarkt gehen we-

sentliche Effekte auf die Grün-dungsaktivität aus. Bei geringer Arbeitslosigkeit und guten Karri-eremöglichkeiten in abhängiger Beschäftigung wird eine Selbst-ständigkeit als Erwerbsalterna-tive weniger häufig in Betracht gezogen. Die seit dem Jahr 2005 tendenziell zurückgehenden Ar-beitslosenzahlen reduzierten ent-

sprechend den Druck, sich für eine Selbstständigkeit zu entscheiden. Zudem hat die Ausgestaltung des Instrumentariums zur Förderung der Selbstständigkeit durch die Bundesagentur für Arbeit Einfluss auf das Gründungsgeschehen.

Die Finanzierungsstruktur von Gründungen zeigte sich in den ver-gangenen Jahren relativ stabil. In 2012 benötigten rund zwei Drittel der Gründer finanzielle Mittel für den Start in die Selbstständigkeit. Das andere Drittel kam völlig ohne Mittel oder allein mit Sachmit-teln – wie dem eigenen Auto oder Computer – aus. Besteht Finan-zierungsbedarf für eine Existenz-gründung, ist dieser oft gering: Bei rund der Hälfte aller Gründer, die eine Finanzierung genutzt haben, bleibt er unter 5 000 Euro.

Die Unterstützung von Exis-tenzgründern und jungen Unter-

existenzgrünDung

DURCHSTARTEN MIT DER KFWDamit der start in die selbstständigkeit gelingt, unterstützt die KfW Mittelstandsbank gründer und junge unternehmen nicht nur durch verschiedene Finanzierungsangebote, sondern auch durch Beratungen im Vorfeld der gründung.

WEITERE INFOS

❙❙ Gründer können sich online unter https://gruenden.kfw.de informieren, welche Finanzierungs- und Beratungsangebote für sie geeignet sind. Zudem können dort Checklisten für die Orientierungs-, die Planungs- und die Umsetzungs- phase abgerufen werden.

❙❙ Unter der kostenfreien Telefon-nummer 0 800 / 5 39 90 01 erfolgt eine telefonische Erstberatung zu den KfW-Programmen. Weitere

Infos über das KfW-Angebot für Existenzgründer online unter www.kfw.de/gruenden.

❙❙ Darüber hinaus können Gründer mittels „Gründercoaching Deutsch- land“ auch Zuschüsse für eine qualifizierte Beratung zur Unter- stützung in finanziellen, wirt-schaftlichen und organisatori-schen Fragen in einer Höhe von bis zu 90 Prozent des Beratungs-honorars beziehungsweise ma-

ximal bis zu 4 500 Euro erhalten. Interessierte gehen mit dem aus-gefüllten Antrag zu einem Regi-onalpartner vor Ort (IHKs, HWKs, Wirtschaftsfördergesellschaften). Weitere Infos online unter www.kfw.de/gruendercoaching.

❙❙ Kontakt: IHK Frankfurt, Stefan Müller, Finanzplatz, Unterneh-mensförderung, Starthilfe, Tele- fon 0 69 / 21 97-12 77, E-Mail [email protected].

Die richtigen Finanzierungsangebote verhelfen gründern dabei, der geschäftsidee den richtigen schub zu geben.

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35IHK WirtschaftsForum 06.13

nehmen ist ein zentrales Förderfeld der KfW. Seit dem vergangenen Jahr wird die KfW-Gründungsför-derung vollständig aus den ERP-Mitteln des Bundeswirtschafts-ministeriums angeboten. Das Finanzierungsangebot für Grün-der reicht von Krediten über ei-genkapitalverstärkende Nachrang-darlehen bis hin zu Beteiligungen an jungen Technologieunterneh-men. Kredite und Nachrangdarle-hen werden vom Gründer über ein Kreditinstitut seiner Wahl – in der Regel die Hausbank – bei der KfW beantragt.

Klassisches Fremdkapital (Kre-dite) für Gründer bietet die KfW mit dem Programm ERP-Grün-derkredit an. Dieser ist umfas-send einsetzbar, sodass damit alle möglichen Kosten und Arten einer Existenzgründung finanziert wer-den können, wie Investitionen und betriebsnotwendige Kosten inklu-sive Anlaufkosten. Es können zu-dem Vorhaben gefördert werden, bei denen die Existenzgründer ihre Selbstständigkeit zunächst nur als Nebenerwerb ausüben möchten oder die in der Vergangenheit ein-mal gescheitert sind.

Für die Finanzierung von Nach-folgeregelungen im Zuge von Über-nahmen und Beteiligungen wird oftmals der ERP-Gründerkredit- Universell genutzt, da auch große Vorhaben – mit Einzelkrediten von bis zu zehn Millionen Euro – mitfi-nanziert werden können. Auch Fes-tigungsmaßnahmen bereits beste-hender Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren

nach Gründung oder Änderung des Unternehmens (zum Beispiel Auf-nahme eines neuen Gesellschaf-ters in eine OHG) können finan-ziert werden.

In der typischen Neugrün-dungssituation mit begrenztem Finanzierungsbedarf, aber ver-gleichsweise hohen Risiken, bietet sich die Variante ERP-Gründerkre-dit-StartGeld an: Dessen wesent-liches Merkmal ist die 80-prozen-tige Haftungsfreistellung. Die KfW entlastet dadurch die Hausbank von einem Großteil der mit der Kreditvergabe verbundenen Ri-siken. Diese Haftungsentlastung wird von der KfW gemeinsam mit dem Europäischen Investitions-fonds (EIF) getragen. Im Ergebnis ist der ERP-Gründerkredit-Start-Geld eine Komplettlösung für Gründer mit einem überschau-baren Fremdfinanzierungsbedarf bis maximal 100 000 Euro.

Gründern fehlen häufig aus-reichende Sicherheiten und Ei-genkapital. Gerade bei größeren Investitionsvolumina kommt eine Finanzierung in der Regel nur un-ter Einsatz von hinreichendem Ei-genkapital zustande. Um dies zu ermöglichen, vergibt die KfW im Programm ERP-Kapital für Grün-dung Nachrangdarlehen an Exis-tenzgründer, die nicht über einen ausreichenden Grundstock an Ei-genkapital verfügen. Das Nach-rangdarlehen wird dem Existenz-gründer persönlich gewährt und ist von ihm eigenkapitalwirksam in sein Unternehmen einzubrin-gen. Durch den Verzicht auf Be-

sicherung, die lange Laufzeit von 15 Jahren, die lange tilgungsfreie Zeit von sieben Jahren, die Ge-währung in der Privatsphäre des Gründers und die Nachrangigkeit im Insolvenzfall haben die Nach-rangdarlehen eigenkapitalähn-lichen Charakter. Sie verbessern das Rating und bilden die Basis für die günstigere Aufnahme von Fremdkapital.

Besonders schwer haben es meist junge, innovative Technolo-gieunternehmen, die nicht nur mit hohen Markt- und Technologie-risiken kämpfen, sondern zudem regelmäßig einen hohen Finan-zierungsbedarf haben und daher verstärkt auf Finanzierungspart-ner angewiesen sind. Mit dem Programm ERP-Startfonds geht die KfW zusammen mit einem privaten Kapitalgeber im Kofinan-zierungsmodell „pari passu“ Wag-niskapitalbeteiligungen ein. Klei-ne Unternehmen, die höchstens zehn Jahre alt sind, können aus dem Programm maximal fünf Mil-lionen Euro an Beteiligungskapi-tal erhalten.

Die Motive für Gründungen sind vielfältig. Gründer nehmen mit dem Beginn einer Selbststän-digkeit in der Regel eine persön-liche Chance wahr. Sie möchten beispielsweise eine Geschäftsidee umsetzen, sehen eine Alternati-ve zu abhängiger Beschäftigung, treten eine Unternehmensnach-folge an oder wollen als eigener Chef sich selbst verwirklichen. Sie tragen das Risiko, ob sich ihr Ge-schäftsmodell am Markt durch-

setzen kann. Auch die Finanzie-rung durch Kapitalgeber ist kein Selbstläufer. Die oft kleinen Kre-ditgrößen, das noch nicht er-probte Geschäftskonzept und das Erfordernis zu speziellen Rating-verfahren stellen Finanzierungs-hemmnisse dar. Entsprechend muss eine Gründung wirtschaft-lich durchdacht sein und die Fi-nanzierungsplanung hohe Priori-tät genießen. Immer wieder zeigt sich: Wer sich vor und nach dem Gründen beraten lässt, dem berei-tet der Start oft weniger Schwie-rigkeiten.

Existenzgründung bleibt – trotz oder gerade wegen der zur-zeit eher geringen Gründerzahlen – ein zentrales Themenfeld der Wirt-schaftsförderung in Deutschland. Die KfW bietet ein vielfältiges Fi-nanzierungs- und Beratungsan-gebot für Gründer und kooperiert mit den Kammern in mehrfacher Hinsicht: Diese beurteilen im Rah-men des Programms ERP-Kapital für Gründung als fachlich kom-petente Stelle die Gründungsvor-haben, sind Regionalpartner in der Beratungsförderung und ein wichtiger Multiplikator in der Ver-mittlung von Informationen und Know-how. ❙

AUTORINDR. KATRIN LEONHARDTDirektorin, KfW Mittelstandsbank, Frankfurt, info- [email protected]

Unternehmensförderung und Starthilfe

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36 IHK WirtschaftsForum 06.13

IHK-SemInare

Der Weg in Die SelbStStänDigkeit 150 euroab 10. Juni 2013 / 20 UE / 5-Abende-Seminar Telefon – 14 03

Der Weg in Die SelbStStänDigkeit 150 euroab 8. Juli 2013 / 20 UE / 5-Abende-Seminar Telefon – 14 03

HauSverWaltung eigentum – grunDlagen Der verWaltung von eigentumSWoHnungen 475 euro14. / 15. August 2013 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon – 12 99

immobilien-Wertermittlung, teil 1 475 euro19. / 20. August 2013 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon – 12 99

Projektmanagement 395 euro22. / 23. August 2013 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon – 12 32

intervieW- unD FragetecHniken bei einStellungSgeSPräcHen, teil i 300 euro22. / 23. August 2013 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon – 12 95

cHangemanagement 300 euro23. / 24. August 2013 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon – 14 15

erFolgreicHer verkauF 300 euro26. / 27. August 2013 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon – 14 15

bucHFüHrung i, grunDlagen 325 euroab 27. August 2013 / 32 UE / circa 4 Wochen/ dienstags und donnerstags Telefon – 14 05

beStanDen WirD im koPF 195 euro11. September 2013 / 8 UE / eintägiges Seminar Telefon – 12 95

einFüHrung in DaS immobilien-geScHäFt 475 euro11. / 12. September 2013 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon – 12 99

grunDlagen Der bautecHnik Für nicHt-tecHniker 475 euro16. / 17. September 2013 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon – 12 99

BerufSBegleItende ZertIfIKatSleHrgänge

Projektleiter/-in (iHk) 1 100 euroab 8. Juli 2013 / 80 UE / Vollzeit Telefon – 12 32

betriebSWirtScHaFtlicHe grunDlagen Für FacH- unD FüHrungSkräFte 1 950 euroab 21. August 2013 / 256 UE / circa 1 Jahr / mittwochs und freitags, gelegentlich dienstags Telefon – 14 15

grunDlagen Der loHn- unD geHaltSbucHHaltung 875 euroab 21. August 2013 / 130 UE / circa 6 Monate/ montags und mittwochs Telefon – 12 06

eFFektive Werbung Für kleine unD mittlere unterneHmen (kmu) 460 euroab 22. August 2013 / 60 UE / circa 3 Monate / donnerstags Telefon – 14 15

grunDlagen DeS SteuerrecHtS 495 euroab 2. September 2013 / 56 UE / circa 3 Monate/ montags und mittwochs Telefon – 14 03

grunDlagen Der vWl / bWl 535 euroab 12. September 2013 / 80 UE / circa 4 Monate/ dienstags und donnerstags Telefon – 12 95

BerufSBegleItende leHrgänge mIt IHK-Prüfung

gePrüFte/-r bilanzbucHHalter/-in 4 100 euroab 3. September 2013 / 820 UE / 2 Jahre Telefon – 14 05

gePrüFte/-r PerSonalFacHkauFmann/-Frau 2 650 euroab 30. Oktober 2013 / circa 500 UE / 18 Monate Telefon – 12 99

Preise zuzüglich Prüfungsgebühr nach der jeweils gültigen gebührenordnung.

lehrgänge, die auf iHk-Prüfungen vorbereiten, werden auch von verschiedenen privaten anbietern durchgeführt. anschriften solcher anbieter können im internet über die Seite www.wis.ihk.de/ihk-pruefungen/anbieterliste abgerufen oder bei der iHk Frankfurt telefo-nisch unter 0 69 / 21 97-12 32 erfragt werden. änderungen vorbehalten.

iHk-bilDungSzentrumNähere Informationen zu den nachfolgenden Bildungsangeboten erhalten Sie unter der Rufnummer 0 69 / 21 97 + Durchwahl sowie unter www.frankfurt-main.ihk.de/ihk-bildungszentrum oder [email protected].

auSbilDungSverträge

letztmalig leichter zuwachsDer DiHk rechnet für 2013 mit einem leichten Plus von einem Pro-zent bei den ausbildungsverträ-gen im bereich von industrie, Han-del und Dienstleistungen. 2013 wird damit als letzter ausreißer in die ausbildungsstatistik eingehen. „vor allem durch die doppelten abi- turjahrgänge in nordrhein-West-falen und Hessen kann noch ein-mal ein kleiner zuwachs gelingen",

sagte achim Dercks, stellvertre-tender DiHk-Hauptgeschäftsführer des Deutschen industrie- und Han-delskammertages (DiHk). er stellte am 16. april 2013 in berlin die aus-bildungsumfrage 2013 vor. ihr lie-gen über 15 000 unternehmens-antworten zugrunde. ab 2014 gebe es dann nur noch einen trend: Die zahl der Schulabgänger und damit auch der ausbildungsverträge wer-de stetig zurückgehen. „Schon im nächsten jahr werden 65 000 junge leute weniger die Schulen verlas-

sen", so Dercks. Der run auf die Hochschulen tue ein übriges.Welche Folgen das haben wird, zeigt der blick zurück: Schon seit 2006 gibt es in Deutschland von jahr zu jahr weniger bewerber. Da-durch blieben immer mehr lehr-stellen unbesetzt. 2012 konnten allein die unternehmen im iHk-be-reich für 70 000 lehrstellen keine geeigneten bewerber finden. „ge-rade kleine betriebe sind bei die-sem Wettbewerb die verlierer", so Dercks. Seit 2006 hat sich der an-

teil der betriebe, die keine bewer-bung erhalten, fast verfünffacht. Dercks erläuterte, unternehmen, die immer weniger oder gar keine Plät-ze besetzen können, passten sich der Situation an: „Sie reduzieren ihr angebot oder bilden gar nicht mehr aus." trotzdem bieten die betriebe insgesamt auch 2013 wieder deut-lich mehr Stellen an, als junge leu-te auf den ausbildungsmarkt kom-men. Denn die große mehrheit der betriebe (62 Prozent) hält das aus-bildungsplatzangebot konstant.

Aus- und Weiterbildung

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37IHK WirtschaftsForum 06.13

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38 IHK WirtschaftsForum 06.13

20. BeRufSBIlDuNgSmeSSe

beruFe zum anFaSSenDie Berufsbildungsmesse Rhein-main findet in diesem Jahr zum 20. mal statt. ein gespräch mit Klaus-Jürgen Schlotte, Inhaber, Sigma Studio marketingsysteme, frankfurt, über die Bedeutung der Berufsbildungsmesse in Zeiten von sozialen Netzwerken.

Herr Schlotte, Sie haben sei-nerzeit als Veranstaltungspart-ner gemeinsam mit der Indus-trie- und Handelskammer, der Handwerkskammer, der Stadt und der arbeitsagentur die Be-rufsbildungsmesse aus der tau-fe gehoben. aus heutiger Sicht scheint eine messe als forum für arbeitgebermarketing lo-gisch – aber war es das vor 20 Jahren auch schon?ScHlotte: ende der achtzigerjah-re bestand verstärkt der Wunsch, für die berufliche zukunft der ju-gendlichen aktiv zu werden. im bund junger unternehmer, dessen vorsitz ich damals hatte, wurde ein konzept entwickelt, um Schülern

umfangreiche informationen über die möglichkeiten der berufswahl und berufsausbildung zu geben. ziel war es, aussteller zu finden, die bereit waren, über ihre ausbil-dungsmöglichkeiten zu informieren. mein persönliches netzwerk durch die ehrenämter bei verschiedenen verbänden war bei der motivation weiterer mitmacher besonders hilf-reich. Der messebeirat, der sich aus mitgliedern der iHk, Handwerks-kammer, der Stadt Frankfurt, der arbeitsagentur und mir zusammen-setzte, beschloss dann 1994, diese erste berufsbildungsmesse auf dem börsenplatz in einer damals einma-ligen open-air-version stattfinden zu lassen.

gegen welche Widerstände setz- ten Sie damals Ihre Idee durch?ScHlotte: gegen allgemeine zweifel, dass die umsetzung ei-ner solchen veranstaltung erfolg-reich sein könnte. aber der be-such von 30 000 Schülern, lehrern und eltern sowie die beteiligung von bald über 100 ausstellern hat auch die kritiker nach der ers-ten veranstaltung vom Sinn und zweck der berufsbildungsmesse überzeugt.

Inzwischen gibt es auch andern- orts ähnliche Veranstaltungen. Was ist das Besondere an der Berufsbildungsmesse rhein-main?

ScHlotte: Die berufsbildungs-messe ist ein regionaler markt-platz der engagierten unterneh-men, institutionen und verbände dieser Stadt. mit ihren auszubil-denden und den ausbildern ste-hen die Firmen für alle interes-sierten menschen – vorrangig natürlich für die jugendlichen auf dem Weg in die berufsfindung – vor ort für Fragen zu beruflichen Perspektiven bereit. Darüber hi-naus gibt es events, vorträge, praktische Darstellungen der be-rufsbilder. außerdem bietet die messe eine fröhliche atmosphä-re – begleitet durch eine tolle ko-operation mit den Schulen und lehrern aus der umgebung.

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Berufe zum anfassen: Das war schon das motto der ersten Berufsbildungsmesse Rhein-main.

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Wie sorgen Sie dafür, dass die Schüler nicht nur vorbeikom-men, um Kugelschreiber und andere give-aways abzugreifen?ScHlotte: Wir pflegen schon lan-ge zeit einen sehr guten aus-tausch mit engagierten lehrern in den Schulen in der region. Dadurch haben sich in den vergangenen jah-

ren die messegespräche zwischen Schülern und ausstellern verbes-sert. mit aufgaben ausgestattet, können so die gespräche eingeleitet werden – da wird der kuli schnell für die notizen notwendig. natür-lich gibt es auch auf der berufsbil-dungsmesse die kulisammler – und es wird sie auch in der zukunft wei-terhin geben. vielleicht sollte man das als ein Signal verstehen, dass nicht jeder leicht mit fremden men-schen ins gespräch kommt. an den Ständen, an denen die azubis im vordergrund stehen und die Din-

ge zum anfassen als kommunika-tionsbrücke vorhanden sind – da sind die kulis ganz schnell verges-sen. im vorfeld der messe auf den ausstellertreffen wird das auch im-mer thematisiert und darum gebe-ten, die give-aways zu reduzieren und als bonbon nach einem guten gespräch rauszuholen.

gibt es unternehmen, die von anfang an dabei waren und auch dieses Jahr wieder ausstellen?ScHlotte: natürlich gibt es auch bei messen einen bedarfswandel oder auch -wechsel. Wir haben rund 65 Prozent der aussteller, die mehr als 15 messen mitgemacht haben. es gibt auch aussteller, die bei der ersten und zweiten mes-se noch nicht dabei waren, seit-her aber regelmäßig teilnehmen. es gibt auch einige unterneh-men, die ausgesetzt haben und dann wiedergekommen sind. zum

20. mal dabei sind die Frankfurter allgemeine zeitung, das bildungs-werk bau, die Hessische berufsa-kademie, Siemens, die Stadtver-waltung Frankfurt und natürlich die Schirmherren.

20 Jahre Berufsbildungsmesse bedeuten eine Vielzahl von Kon-takten zwischen ausbildungs-unternehmen und Schülern, el-tern und lehrern. Was war Ihr schönster moment dabei?ScHlotte: zu den schönsten mo-menten gehören die augenblicke, in denen der ein oder andere aus-zubildende berichtet, dass er sei-nerzeit selbst besucher der messe war und dort seinen ausbildungs-platz und Wunschberuf gefun-den hat. Sicherlich war aber auch ein schöner moment, dass rota-ry, ebenfalls motiviert durch die idee der berufsbildungsmesse, in der iHk Frankfurt und hessenweit einen zusätzlichen info-abend für gymnasiasten aufgebaut hat. Während die berufsbildungsmesse der einstieg in die vielfalt der be-rufswelt ist, bietet der rotarische berufsinformationstag das eins-zu-eins-gespräch mit berufsprak-tikern aller Sparten.

Junge leute tummeln sich eher in sozialen netzwerken als auf dem Börsenplatz: Hat die Berufs- bildungsmesse eine Zukunft?ScHlotte: Diese messe ist treff-punkt und fester bestandteil im Frankfurter veranstaltungska-lender, sie bietet jungen men-schen berufe zum anfassen. So-ziale netzwerke sind wichtig und der zeit entsprechend das, wo sich junge menschen treffen und aus-tauschen. erfahrungen sammelt man aber nur in echtzeit und im persönlichen miteinander. Was nutzt der beste Film auf Youtube über ein berufsbild des gärtners, wenn ich nicht ausprobiert habe, wie es sich anfühlt, mit meinen

Händen bäume zu pflanzen, oder mir keiner eine rückmeldung gibt, ob ich für den beruf die vorausset-zungen mitbringe, um später damit auch zufrieden zu sein? Dennoch müssen sich veranstaltungskon-zepte den aktuellen bedürfnissen anpassen. Die messe nutzt ein klassisches Format, denn auf dem markt treffen sich anbieter und nachfrager. anschauen muss man sich, wie die beiden zukünftig noch kontinuierlicher zueinander kom-men. Hierfür arbeiten wir gerade ganz intensiv mit dem Staatlichen Schulamt, lehrern sowie den bei-ratsmitgliedern an verfeinerungen, die dann idealerweise zwei ziele vereinen: die Darstellung der aus-bildungsvielfalt in Frankfurtrhein-main und eine optimale berufsori-entierung mit Praxisbezug. ❙

intervieWDr. brigitte ScHeuerlegeschäftsführerin, aus- und Weiter- bildung, IHK frank- furt, b.scheuerle @frankfurt-main.ihk.deKlaus-Jürgen Schlotte, Inhaber, Sigma Studio

Marketingsysteme, Frankfurt: „Soziale netz-werke sind wichtig. erfahrungen sammelt man aber nur in echtzeit und im persönlichen mit-einander. Was nutzt der beste Film auf Youtu-be über das berufsbild des gärtners, wenn ich nicht ausprobiert habe, wie es sich anfühlt, mit meinen Händen einen baum zu pflanzen?“

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Premiere der Berufsbildungsmesse in 1994: Horst abt, Präsident, Hand-werkskammer, andreas von Schoeler, oberbürgermeister, Prof. Karl-Hans laermann, Bundesbildungsminister, und Dr. frank Niethammer, Präsident, IHK frankfurt, durchschneiden das rote Band (v. l.).

Aus- und Weiterbildung

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40 IHK WirtschaftsForum 06.13

EmissionEn

Neues INdustrIeaNlageNrechtFür die Genehmigung und den Betrieb von industrieanlagen gilt seit dem 2. mai neues Recht. Auf die Betreiber von etwa 9 000 industrieanlagen werden dadurch in Zukunft deutlich mehr Pflichten und Kosten zukommen.

hintergrund des neuen Industrie-anlagenrechts ist die eu-richtlinie über Industrieemissionen, die gera-de in deutsches recht umgesetzt wurde. die am 2. Mai in Kraft ge-tretenen Änderungen stellen neue anforderungen für genehmigung und Betrieb von Industrieanlagen auf, und zwar nicht nur für Neuan-lagen, sondern auch für Bestands-anlagen. erfasst werden in erster li-nie aber nur solche anlagen, die in der richtlinie ausdrücklich genannt werden (sogenannte Ied-anlagen).

geändert wurden im Zuge der umsetzung der richtlinie viele umweltgesetze wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Was-serhaushaltsgesetz oder das Kreis-laufwirtschaftsgesetz. daneben wurden zahlreiche untergesetz-liche Verordnungen geändert. Im Wesentlichen werden drei Be-reiche neu geregelt: erstens wird der europäische „stand der tech-nik“ (Beste verfügbare techniken, abgekürzt BVt) gestärkt und da-mit verbindlicher für die Indus-

trieanlagen, zweitens die Über-wachung von Industrieanlagen sowie drittens bei Betriebsein-stellung die rückführungspflicht betreffend das anlagengrundstück und dementsprechend die Pflicht zur erstellung eines Berichts über den ausgangszustand des anla-gengrundstücks spätestens bis zur Inbetriebnahme der anlage. dane-ben werden eine reihe neuer In-formationspflichten eingeführt, die die Betreiber von Industrie-anlagen zu erfüllen haben.

Obwohl jetzt erst in Kraft ge-treten, haben die behördlichen Überwachungen der Ied-anlagen auf der grundlage von Überwa-chungsplänen und -programmen schon begonnen. Pflicht ist nun eine turnusmäßige Überwachung der anlagen in abständen zwi-schen einem und drei Jahren, und zwar in der regel durch Vor-Ort-Besichtigungen. die häufigkeit der Überwachung richtet sich nach der risikoeinstufung der je-weiligen anlage. die Kriterien für

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Das industrieanlagenrecht ist komplexer geworden, und zahlreiche Rechtsfragen sind noch nicht gelöst. Was aber schon feststeht ist die tatsache, dass auf die Unternehmen ein erheblicher finanzieller und personeller mehraufwand zukommt.

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41IHK WirtschaftsForum 06.13

diese systematische Beurteilung der umweltrisiken einer anlage sind zum einen anlagenbezogen, zum anderen werden der stand-ort der anlage und die Zuverläs-sigkeit des Betreibers berück-sichtigt. die risikoeinstufung der jeweiligen Industrieanlage durch die Überwachungsbehörden ist – in Vorbereitung auf die anste-hende Vor-Ort-Besichtigung – schon erfolgt.

Nach der Überwachung fertigt die Überwachungsbehörde einen Bericht an, der binnen zwei Mo-naten an den Betreiber übersandt und binnen vier Monaten der Öf-fentlichkeit zugänglich gemacht wird. die Veröffentlichungspflicht wird von den Behörden weit ver-standen. das heißt, der Bericht wird – mitsamt den festgestellten Mängeln – ins Internet gestellt. die festgestellten Mängel sind zu beseitigen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die genehmigung führt die Behörde innerhalb von sechs Monaten eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung durch.

gerade der ausgangszustands- bericht wird für die betroffenen unternehmen zu einem erheb-

lichen finanziellen Mehraufwand führen und kann Investitionsmaß-nahmen zeitlich verzögern. Künf-tig ist den genehmigungsunter-lagen für die Neuerrichtung oder Änderung von Ied-anlagen, in de-nen relevante gefährliche stoffe verwendet, erzeugt oder freige-setzt werden, ein Bericht über den ausgangszustand des Bodens und des grundwassers beizufügen.

dieser ausgangszustandsbe-richt hat allein eine Beweissiche-rungsfunktion. sofern durch die relevanten gefährlichen stoffe nämlich erhebliche Boden- und grundwasserverschmutzungen verursacht werden, ist das un-ternehmen bei einstellung des Betriebs verpflichtet, das an-lagengrundstück in den aus-gangszustand zurückzuführen. Mit anderen Worten: es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Verschmutzungen zu beseiti-gen, nach diesen Vorschriften al-lerdings nur solche, die nach dem Jahr 2013 entstanden sind.

In der Verwaltungspraxis sind noch viele Fragen zum ausgangs-zustandsbericht ungeklärt, insbe-sondere zu dessen notwendigem

umfang und Inhalt. Bereits vor-handene Informationen über grund und Boden sollen in den Bericht eingestellt werden. In-wieweit das unternehmen aber zu neuen Messungen verpflich-tet werden kann, ist noch offen. ungeklärt ist ferner das Verhält-nis dieser Neuregelungen zu den altlastenregelungen im Boden-schutzrecht. denn anders als im Bodenschutzrecht sind die unter-nehmen nun verpflichtet, von sich aus Boden und grundwasser zu untersuchen und die ergebnisse den Behörden quasi auf dem sil-bertablett zu präsentieren. ergibt sich bei der erstellung des aus-gangszustandsberichts ein alt-lastenverdacht, kann dies dann gegebenenfalls zu sofortigem sa-nierungsbedarf auf dem anlagen-grundstück führen.

der von der europäischen Kommission erarbeitete „stand der technik“ wird durch die im eu-amtsblatt veröffentlichten BVt-schlussfolgerungen in Zu-kunft mehr Bedeutung erlan-gen. diese eu-rechtlichen Vor-gaben sollen dafür sorgen, dass europaweit einheitliche emissi-onsgrenzwerte für die Industrie-anlagen gelten, die umweltstan-dards also angeglichen werden. aber: die BVt-schlussfolgerungen sind nach der Industrieemissions-richtlinie innerhalb von vier Jah-ren nach ihrer Veröffentlichung

umzusetzen. diese Pflicht wirft erhebliche Praktikabilitätsprob-leme auf. Neue emissionsgrenz-werte sind nicht nur in das deut-sche, untergesetzliche regelwerk aufzunehmen, sondern Bestands-anlagen müssen sich innerhalb dieser Frist auch an die neuen grenzwerte anpassen. sind hierfür technische oder bauliche Ände-rungen notwendig, müssen diese einschließlich genehmigungsver-fahren innerhalb der Vier-Jahres-frist abgeschlossen sein.

das Industrieanlagenrecht ist länger und komplexer geworden und wirft zahlreiche rechtsfra-gen auf, die die Verwaltungspra-xis und die unternehmen künf-tig noch beschäftigen werden. auf die unternehmen wird er-heblicher finanzieller und per-soneller Mehraufwand zukom-men. Ob demgegenüber die Ziele des neuen rechts, also eine an-gleichung von umweltstandards und Wettbewerbsbedingungen innerhalb der eu, überhaupt er-reicht werden können, bleibt ab-zuwarten.

autOrINclaudIa schOPPeNRechtsanwältin, Partnerin, Luther Rechtsanwalts- gesellschaft, [email protected]

checKlIsteN

Kriterien der Beurteilung einer Industrieanlage❙❙ Potenzielle und tatsächliche

auswirkungen der betreffen- den anlage auf die menschliche gesundheit und auf die umwelt❙❙ standort, wie etwa Natur-

schutzgebiete in der umgebung❙❙ art der emissionen❙❙ unfallrisiko❙❙ Bisherige einhaltung der

genehmigungsauflagen❙❙ teilnahme an emas

empfehlungen für die Vorbereitung der Vor-Ort-Besichtigung❙❙ Bereithalten der genehmi-

gungsunterlagen

❙❙ Prüfung, ob alle relevanten Nebenbestimmungen der geneh-migung eingehalten werden❙❙ Bereitstellung von Personal für

die Vor-Ort-Besichtigung

tipp für die Praxisaufgrund der Übergangsfristen sollte geprüft werden, ob Inves- titionen noch in das Jahr 2013 vorgezogen werden können. denn vom grundsatz her ist ein ausgangszustandsbericht hin-sichtlich der gesamten Industrie-anlage erst im rahmen eines Än-derungsgenehmigungsverfahrens nach dem 7. Januar 2014 erfor-derlich.

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42 IHK WirtschaftsForum 06.13

Online einkaufen wird immer be-liebter. Nicht nur bei den Konsu-menten, vor allem auch im Ge-schäftskundenbereich spielen elektronische und insbesonde-re Online-Bestellwege eine große Rolle. So macht der B2B-E-Com-merce über 95 Prozent des ge-samten E-Commerce-Marktvolu-mens aus. Druckerpapier, Stifte, aber auch Marketingmaterialien sowie Rohre oder Verpackungs- materialien werden heute auf elektronischem Wege über das In-ternet bestellt. Geschäftskunden sorgen so für insgesamt 870 Milli-arden Euro Umsatz im Online-Ge-schäftsverkehr, wie eine IFH-Studie nun erstmals beziffert hat. Anteils-mäßig beläuft sich der Umsatz, der im B2B-Geschäft über Onlineshops generiert wird, aber gerade einmal auf ein Prozent. Grundsätzlich hat der Markt aber enormes Potenzi-al: Geschäftskunden übertragen ihr privates Einkaufsverhalten und damit verbunden die Erwartungen an den Handel zunehmend auch in den Geschäftsalltag.

Wie die B2B-Multi-Channel-Studie des ECC Köln in Zusammen-arbeit mit Hybris zeigt, wünschen die Kunden in ihrem Geschäfts-umfeld auch Cross-Channel-Ser-vices, die sie aus ihrem privaten

Gebrauch kennen. Beispielsweise erhoffen sich etwa zwölf Prozent der Geschäftskunden vielfältigere Liefer- und Retouren-Optionen. Hierzu zählt, das Produkt online zu bestellen und anschließend stationär zu bezahlen, abzuholen oder gegebenenfalls zu retournie-ren. Auch mit der Angabe eines ex-akten Lieferdatums und flexiblen Lieferzeiten können Unternehmen im B2B-Bereich punkten. Da im Ge-schäftskundenumfeld häufig auch beratungsintensivere Produkte ge-

kauft werden, erwarten viele Kun-den, bei offenen Fragen einfach und direkt Kontakt mit dem Anbieter aufnehmen zu können – auch on-line. Neben der telefonischen Bera-tung werden Live- beziehungsweise Video-Chat-Funktionen verstärkt nachgefragt.

Die Kombination von Ver-triebskanälen im Kaufentschei-dungs- beziehungsweise Be-schaffungsprozess ist somit kein alleiniges Phänomen des B2C-Handels, sondern auch im Ge-schäftskundenbereich verstärkt zu beobachten. Die Mehrheit der Geschäftskunden kann durchaus als Multi-Channel-Käufer be-zeichnet werden: Vor Bestellungen in Printmedien informieren sich 73,1 Prozent der Kunden in einem oder zwei weiteren Kanälen, vor Käufen im persönlichen Kontakt sind es sogar 79,6 Prozent und vor Online-Bestellungen 50,6 Prozent.

Obwohl das Internet (Suchma-schinen, Marken- oder Hersteller-Websites) als Hauptinformations-quelle herangezogen wird, zahlt sich jedoch vor allem die persön-liche Beratung von Kunden vor ei-ner Online-Bestellung aus: Über 60 Prozent der Geschäftskunden geben an, dass die persönliche Beratung letztlich ausschlagge-bend für die Online-Bestellung bei diesem Anbieter war. Diese Bedeutung wird durch die Um-satzzahlen noch einmal verstärkt: Drei Viertel des in Onlineshops generierten Umsatzes wird durch persönlichen Kontakt vorbereitet, im Bereich der Printmedien sind es sogar über 90 Prozent.

Nur die Unternehmen, die sich dieser Wechselwirkungen zwischen den Vertriebskanälen bewusst sind, können ihre Strategie gezielt dem vertriebskanalübergreifenden Ver-halten ihrer Kunden anpassen. Die Online-Beschaffung wird hierbei in der Zukunft weiter an Bedeu-tung gewinnen: Für das Jahr 2017 sind 1 372 Milliarden Euro Umsatz prognostiziert, 60 bis 90 Milliar-den Euro davon werden über On-lineshops generiert. Allerdings un-terstreichen die Studienergebnisse auch die Bedeutung der persön-lichen Beratung und der Printme-dien, weswegen eine weitere Kanal-verknüpfung unerlässlich ist. ❙

E-CommErCE

DER PERSöNLICHE KONtAKt ZäHLtAuch im Großhandel hat das Internet eine enorme Bedeutung. Denn nicht nur bei den Konsumenten, sondern auch im Geschäftskundenbereich hat sich das Informations- und Beschaffungsverhalten zunehmend verändert.

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AUtORINDR. EVA StÜBERsenior Projektma-nagerin, E-Business- Lotse, Köln, e.stue- [email protected]

Im Geschäftskundenbereich wird auch im Internetzeitalter etwa drei Viertel des in onlineshops generierten umsatzes durch persönlichen Kontakt vorbereitet.

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Großhandelstag FrankfurtRheinMainMittwoch, 12. Juni, 9.30 bis 17 Uhr, IHK Frankfurt

Der Großhandel in Deutschland ist mit etwa 1,2 Millionen Be-schäftigten ein größerer Arbeit-geber als jede Industriebranche. Der Großhandelsplatz Frank-furt ist aufgrund des Flugha-fens und der Region RheinMain mit mehr als fünf Millionen Ein-wohnern nach Hamburg einer der größten Standorte. Im IHK-Bezirk Frankfurt gehören rund 5 400 Mitgliedsunternehmen der Großhandels-Branche an. Sie be-schäftigen knapp 26 000 sozial-versicherungspflichtige Mitarbei-ter und generieren einen Umsatz in Höhe von rund 20 Milliarden Euro. Funktionell erfüllt der Groß-handel eine wichtige Scharnier-

funktion zwischen den Herstellern und den verschiedenen Ab-nehmerbranchen. Zielgruppe der Veranstaltung sind Großhandel-

sunternehmen sowie deren un-mittelbare Geschäftspartner, wie Banken, Logistikdienstleister, und deren Kunden, wie Einzelhänd-

ler und Handwerker. Die Veran-staltung bietet den Unternehmen ein Forum für den Informations-austausch und die Vernetzung. themenschwerpunkte sind un-ter anderem Erfolgsperspektiven für Großhandelsunternehmen und Fachkräfte. Dabei werden neue Kommunikations-, Produktions- und Vertriebsstrategien diskutiert. Ein Panel wird sich zudem damit befassen, wie sich die Dreistufig-keit weiterentwickeln wird. Infos und Anmeldung: IHK Frankfurt, International, Hasan Kara, te-lefon 069 / 21 97-14 36, E-Mail [email protected], Internet www.frankfurt-main.ihk.de/veranstaltungen. ❙

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44 IHK WirtschaftsForum 06.13

Hessische Unternehmen sind im Bundesvergleich überdurchschnitt-lich stark international ausgerich-tet. Aktuell realisieren die hes-sischen Unternehmen mehr als 52 Prozent ihres Umsatzes mit aus-ländischen Kunden, der Bundes-durchschnitt liegt bei knapp 47 Pro- zent. In der wichtigsten hessischen Exportbranche, der chemischen und pharmazeutischen Indus-trie, die allein für rund 28 Pro- zent der hessischen Exporte steht, werden sogar 72 Prozent des Um-satzes im Ausland erwirtschaftet. In der RheinMain-Region liegt der Anteil durch alle Branchen bei 59 Prozent.

Das Jahr hat für die hessische Exportwirtschaft gut begonnen. Die Ausfuhren legten im Janu-ar um sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr zu, im Februar war es ein Plus von vier Prozent. 2012 hingegen war für die hessische wie für die deutsche Exportwirt-schaft insgesamt kein einfaches Jahr. Die Nachfrage aus den eu-ropäischen Nachbarmärkten hatte deutlich nachgelassen. Das spür-

ten die Unternehmen, da nach wie vor über die Hälfte, genau 56 Pro-zent, der hessischen Exporte in den EU-Raum gehen. Besonders deut-lich waren die Bremsspuren in den südeuropäischen Krisenländern.

Die hessischen Exporte nach Portugal, Spanien, Italien und Grie-chenland gingen um insgesamt knapp zehn Prozent zurück. Ge-toppt wurde das aber noch durch den Rückgang der Exporte ins Ver-einigte Königreich, immerhin nach Frankreich wichtigster europä-ischer Absatzmarkt der deutschen Wirtschaft. Das Minus betrug rund zwölf Prozent. Die britische Wirt-schaft war im vergangenen Jahr im Rückwärtsgang, das haben die hessischen Exporteure deutlich ge-merkt. Stabil waren dagegen die unmittelbaren Nachbarländer – nämlich Benelux, Frankreich, Po-len, tschechien, Ungarn, Slowakei, österreich und die Schweiz. In die-se Richtung haben die Exporte teils nur leicht abgenommen, teils so-gar deutlich zugelegt.

Auch die Wachstumsabschwä-chung in den Schwellenländern hat sich teilweise negativ ausgewirkt. So verzeichneten die hessischen Ex-porte nach China seit vielen Jahren erstmals einen Rückgang von fast vier Prozent. Die Lieferungen nach Indien sanken sogar um elf Pro-zent, das Land steckt im Reform-stau. Positiv entwickelten sich im asiatischen Raum die Exporte nach Japan und Korea. Der Zuwachs von 15 Prozent bei den Exporten nach Japan ist aber wohl im Wesent-lichen eine Normalisierung nach der Fukushima-Krise im Jahr 2011. Bei der zehnprozentigen Steigerung der hessischen Exporte nach Südkorea hat sich das neue Freihandelsab-kommen zwischen der EU und Ko-rea, das seit Mitte 2011 in Kraft ist, deutlich positiv ausgewirkt.

Eine sichere Bank für hessische Exporteure ist nach wie vor Russ-land. Obwohl die russische Wirt-schaft selbst an Schwung verloren hat und 2012 nur um vier Prozent wuchs, verzeichneten die hes-

sischen Lieferungen im gleichen Zeitraum ein fulminantes Plus von 20 Prozent. Andere positive Überra-schungen waren die türkei und der arabische Raum, wo die deutschen Ausfuhren jeweils zweistellig zu-legten. Die türkei wiederum durch-lebt eine anhaltende Wachstums-phase. Und insbesondere die Länder der arabischen Halbinsel investieren massiv in den Ausbau von Industrie und moderner Infrastruktur. Dyna-misch entwickelten sich auch die hessischen Lieferungen nach Aus-tralien. Das Land erlebt einen Roh-stoffboom, von dem auch hessische Unternehmen profitieren. Eine un-erwartete Stütze der hessischen Ex-portwirtschaft war im vergangenen Jahr die Nachfrage aus dem US-amerikanischen Markt mit einem Plus von acht Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die USA sind nach Frankreich der zweitwichtigste Ziel-markt hessischer Exporte, insofern wirkte sich diese Zunahme in der Gesamtexportbilanz deutlich aus und kompensierte die Verluste in Südeuropa.

Die hessischen Exporteure sind somit vergleichsweise gut durch das vergangene Jahr ge-kommen, weil sie breit aufgestellt sind und besonders in Zukunfts-märkten ihre Aktivitäten konse-quent ausbauen. Diese zentrale Botschaft spiegelt sich in den Ak-tivitäten und Schwerpunkten der hessischen IHKs und der Landes-regierung wider.

Das wichtigste außenwirt-schaftliche Event des Jahres, der Hessische Außenwirtschaftstag 2013, wird sich am Dienstag, 2. Juli, unter dem Motto „Neue

HEssIsCHEr AussEnwIrtsCHAftstAG

ALtE UND NEUE WACHStUMSMäRKtEAm 2. Juli findet in der IHK frankfurt der Hessische Außenwirtschaftstag statt. Die teilnehmer können sich bei Vorträgen und in workshops darüber informieren, wo es interessante wachstumsmärkte gibt. zudem beraten Auslandshandelskammern individuell zu rund 40 Auslandsmärkten.

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Internationaler StammtischMontag, 10. Juni und 2. September, jeweils 18.30 Uhr, SilversBar im English theatre, Kaiserstraße 34, Frankfurt, telefon 0 69 / 71 91 65 81, E-Mail [email protected], Internet www.newcomers-net-work.de/stammtisch

Verleihung des Hessischen Exportpreises 2013 / Hessischer Außenwirtschaftstag 2013Montag und Dienstag, 1. und 2. Juli, IHK Frankfurt, telefon 0 69 / 21 97-12 94, Internet www.hessischer-exportpreis.de

Weitere Infos und Anmeldung zu den Veranstaltungen online unter www.frankfurt-main.ihk.de/veranstaltungen.de.

und alte Wachstumsmärkte – wo spielt künftig die Musik" mit die-sen aktuellen Veränderungen im internationalen Geschäftsumfeld beschäftigen. Mit einem Vortrag über wichtige makroökonomische trends in Europa und der Welt wird der Präsident des Deutschen Ins-tituts für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher, den Außen-wirtschaftstag eröffnen.

Anschließend wird in einer Diskussionsrunde erörtert, aus welchen Märkten künftig die we-sentlichen Impulse für Wachstum kommen werden. Im Zentrum steht wie beim Pilot-Event 2011 der Er-fahrungsaustausch. Rund 20 hes-sische Unternehmen bringen ihre Expertise in das Programm ein. Die Workshops beschäftigen sich in diesem Jahr mit den Regionen Eu-ropa, Nord- und Südamerika, Süd-ostasien und Subsahara-Afrika. Die türkei, die aktuell besonders gute Chancen für deutsche Exporteure bietet, steht mit einem eigenen Länderworkshop im Fokus.

Am Vorabend des Hessischen Außenwirtschaftstages wird der Hessische Exportpreis 2013 verlie-hen. Er prämiert herausragende in-ternationale Geschäftserfolge hes-sischer Unternehmer und schafft Anreize für andere, diesen Beispie-len zu folgen. Knapp 60 Unterneh-men haben sich in den Katego-rien „Innovative Exportstrategien", „Service und Beratung Internati-onal" und „Handwerk grenzenlos

erfolgreich" beworben. träger des Exportpreises sind die hessischen IHKs, die hessischen Handwerks-kammern und die Landesregierung. Schirmherr ist Hessens Wirtschafts-minister Florian Rentsch, der den Exportpreis im Rahmen einer Feier-stunde am 1. Juli in der IHK Frank-furt überreichen wird.

Neben dem Hessischen Au-ßenwirtschaftstag bieten die hes-sischen IHKs in diesem Jahr zahl-reiche weitere Veranstaltungen für exportorientierte Unterneh-men an. Die großen Wachstums-märkte außerhalb Europas und der USA spielen dabei eine be-sonders große Rolle, da dort im-mense Chancen oft einhergehen mit besonderen Risiken oder Hür-den. Aller Bemühungen der WtO zum trotz, versuchen vor allem die großen Märkte wie Russland, Brasilien oder Indien, wichtige Industriesektoren vor allzu gro-ßer Konkurrenz zu schützen. Der Beratungsbedarf der Unterneh-men steigt hierdurch. Im Verbund mit den deutschen Auslandshan-delskammern bieten die IHKs hier konkrete Hilfestellungen an. ❙

AUtORDR. JÜRGEN RAtZINGERGeschäftsführer, International, IHK frankfurt, j.ratzinger@frank- furt-main.ihk.de

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46 IHK WirtschaftsForum 06.13

IHK-BezIrK FranKFurt

Kommunen erhöhen SteuernDie Gewerbe- und Grundsteuerhebesätze sind in vielen Kommunen des IHK-Bezirks gestiegen. Damit verspielen die Städte und Gemeinden zunehmend einen Wettbewerbsvorteil des Wirtschaftsstandorts.

Im Bezirk der IhK Frankfurt erhö-hen viele Kommunen ihre Steu-ern: Sechs von 25 Gemeinden den Gewerbesteuerhebesatz, 14 den Grundsteuerhebesatz B und neun den Grundsteuerhebesatz A. Sen-kungen nimmt keine vor. Dieses er-gebnis ergab eine umfrage der IhK Frankfurt, zu deren Bezirk die Stadt Frankfurt sowie die Städte und Ge-meinden der Landkreise hochtau-nus und main-taunus mit Ausnah-me von hochheim gehören.

Zwei Kommunen erhöhen ih-ren Gewerbesteuerhebesatz auf 310, vier auf 330 Prozent. mit 30 Prozentpunkten – von 300 auf 330 – liegt usingen an der Spitze. es folgen mit jeweils 20 Punkten hat-tersheim und Weilrod (neu 330) so-wie Sulzbach (neu 310). hofheim und Liederbach erhöhen um 15 Punkte, von 315 auf 330 bezie-hungsweise von 295 auf 310 Pro-zent. Die Spanne der Gewerbesteu-erhebesätze reicht im IhK-Bezirk Frankfurt von 280 Prozent in Bad

Soden und eschborn bis 460 Pro-zent in Frankfurt.

In den zurückliegenden Jahren ist ein kontinuierlicher Anstieg der Gewerbesteuerhebesätze zu ver-zeichnen. Von 2011 bis 2013 stieg der durchschnittliche Gewerbesteu-erhebesatz im hochtaunuskreis von 322 auf 331 Prozent, im main-tau-nus-Kreis von 306 auf 316 Prozent. Durch diese Steigerungen werden insbesondere Gesellschaften mit beschränkter haftung (Gmbh) und Aktiengesellschaften (AG) stärker belastet. ob die erhöhungen bei Personenunternehmen eine zu-sätzliche Belastung verursachen, muss – wegen der bestehenden Verrechnungsmöglichkeit mit der einkommensteuer – im einzelfall geprüft werden. Zu den Personen-gesellschaften zählen vor allem einzelunternehmen, Gesellschaf-ten bürgerlichen rechts (Gbr), of-fene handelsgesellschaften (ohG) und Kommanditgesellschaften (KG).

Durch die ständigen erhöhung-en geht langsam ein Wettbewerbs-vorteil des Wirtschaftsstandorts ver-loren. Die IhK Frankfurt fordert die Kommunen daher auf, vor Steuerer-höhungen alle sich bietenden ein-sparmöglichkeiten umzusetzen. Dies gilt umso mehr, da 14 der 25 Kom-munen auch den Grundsteuerhebe-satz B zum teil merklich anheben.

hier liegt Schmitten mit 150 Pro-zentpunkten von 300 auf 450 Pro-zent vorne. mit 100 Punkten folgen Bad Soden (von 350 auf 450 Pro-zent) sowie Friedrichsdorf und Kriftel (jeweils von 300 auf 400 Prozent). Auch in Frankfurt ist der Grundsteu-erhebesatz B angehoben worden - und zwar von 460 auf 500 Prozent. Da der Grundsteuerhebesatz B für alle Grundstücke mit Ausnahme der land- und forstwirtschaftlichen gilt,

werden von dessen Anhebung un-ter anderem auch unternehmer und mieter betroffen. ❙

AutorALFreD SIeGLStellvertretender Geschäftsführer, recht und Steuern, IHK Frankfurt a.siegl@frankfurt- main.ihk.de

LInK Zum themA

eine Gesamtübersicht über die kommunalen Steuern im IhK-Bezirk Frankfurt online unter www.frankfurt-main.ihk.de (Suchbegriff „real-steueratlas“).

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Ranking geweRbesteueRhebesätze 2013 des ihk-beziRks FRankFuRt1 (stadt FRankFuRt, hochtaunuskReis, Main-taunus-kReis)

1 Da noch nicht alle Kommunen ihren Haushalt 2013 verabschiedet haben, können sich noch Änderungen ergeben.2 IHK-Bezirk Wiesbaden

Hebesätze 2013 Hebesätze 2012, wenn im Jahr 2013 eine Hebesatzänderung erfolgte

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47IHK WirtschaftsForum 06.13

✔ Einkommensteuergesetz: Merkblatt zum Kindergeld 2013

Das Bundeszentralamt für Steuern hat ein merkblatt zum Kindergeld 2013 veröffentlicht. es gibt einen Überblick über das Kindergeld-recht nach dem einkommensteu-ergesetz. Weitere Infos online unter www.bzst.de (Suchbegriff „Kindergeld 2013“).

✔ DBA Deutschland-Türkei in Kraft getreten

Im Bundesgesetzblatt, teil II, vom 20. märz 2013 wurde bekannt ge-geben, dass das Abkommen vom 19. September 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der republik türkei zur Vermei-dung der Doppelbesteuerung und

der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom einkom-men am 1. August 2012 in Kraft getreten ist.

✔ Belegschaftsfotos: Nur mit Einwilligung der Mitarbeiter

Wenn ein Arbeitnehmer die ein-willigung zur Verwendung eines Fotos durch den Arbeitgeber erteilt hat, das nur der allgemeinen un-ternehmensdarstellung dient und keine Person besonders heraus-stellt, kann eine weitere Verwen-dung auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt sein. Das hat das Landesarbeitsge-richt rheinland-Pfalz im Fall eines Anlagenmonteurs entschieden, dessen Arbeitgeber ein gemein-sames Belegschaftsfoto nach Be-schäftigungsende weiterhin auf der Internetseite verwandte. Acht mo-

nate später widerrief der ehemalige mitarbeiter das einverständnis zur Fotoverwendung und verlangte die entfernung seiner Person auf der Internetseite binnen Wochenfrist. Der Arbeitgeber kam der Forderung etwa sechs Wochen nach erhalt dieser Aufforderung nach. In seiner Begründung weist das Gericht da-rauf hin, dass eine vom Arbeitneh-mer erteilte einwilligung zur Ver-wendung eines Belegschaftsfotos auch über das ende der Beschäfti-gung hinausreichen könne, wenn es nur allgemeiner Illustration diene und den Arbeitnehmer nicht beson-ders herausstelle. Zwar könne ein Arbeitnehmer seine einwilligung widerrufen, allerdings unterliege auch diese rechtsausübung dem Grundsatz von treu und Glauben. Dabei habe der ehemalige Arbeit-nehmer auch rücksicht zu nehmen

auf Arbeitgeberinteressen wegen damit verbundenem Aufwand und Kosten. In Anbetracht des mit der herstellung eines aktualisierten Gruppenfotos verbundenen Auf-wands sei eine Frist von sechs Wochen für die rücksichtnahme-pflicht als angemessen anzusehen (urteil des Landesarbeitsgerichts rheinland-Pfalz vom 30. no-vember 2012; Az.: 6 Sa 271/12). unternehmen sollten vor der An-fertigung von Belegschaftsfotos, die der unternehmensdarstellung dienen sollen, die einwilligung der mitarbeiter einholen. Dabei sollte gleichzeitig geregelt werden, inwie-weit die fortgesetzte Verwendung nach Beendigung von Arbeitsver-hältnissen möglich sein soll und welche Fristen bei Widerruf der Verwendung aus organisatorischen Gründen geboten sind. ❙

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StaatssteuernAm 10. Juni 2013 werden fäl-lig: Vorauszahlung auf die Kör-perschaftsteuer sowie die ein-kommensteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und gege-benenfalls Kirchensteuer der Ver-anlagten für das zweite Quartal

2013. umsatzsteuer- / mehrwert-steuer-Vorauszahlung für den monat mai 2013 der monatszah-ler. monatszahler ist jeder unter-nehmer, dessen umsatzsteuer im Kalenderjahr 2012 mehr als 7 500 euro betragen hat; monatszahler sind auch solche unternehmer,

die ihre berufliche oder gewerb-liche tätigkeit im Jahr 2012 oder 2013 aufgenommen haben (exis-tenzgründer).Im mai 2013 einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer sowie einbe-haltener Solidaritätszuschlag, wenn die für das Kalenderjahr

2012 abzuführende Lohnsteuer mehr als 4 000 euro betragen hat.Im mai 2013 einbehaltene Bau-abzugsteuer (Abführung an das für den beauftragten Bauunter-nehmer zuständige Finanzamt; Infos online unter www.finanz-amt.de).

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50 IHK WirtschaftsForum 06.13

Kommunale FInanzen

SchuLDenBerG SteIGt WeIter Anum die Sanierung kommunaler Finanzen ging es am 9. april bei einer Diskussionsveranstaltung in der IHK Frankfurt. Hierbei wurden möglichkeiten aufgezeigt, wo bei der Haushaltskonsolidierung angesetzt werden kann.

Die Diskutanten waren sich darin einig, dass die kommunalen haus-halte insbesondere über die Aus-gabenseite saniert werden müs-sen. Dies betonte auch Joachim Papendick, Vorstandsvorsitzender, Bund der Steuerzahler hessen, in seinem eingangsreferat. er berich-tete, dass die Gesamtverschuldung der hessischen Kommunen Jahr für Jahr zunehme. ende 2011 habe sie mehr als 23 milliarden euro be-tragen – über 3 800 euro pro ein-wohner. Gleichzeitig stiegen die einnahmen aller hessischen Kom-munen seit Jahren an.

Für dieses Jahr wird prognos-tiziert, dass die kommunalen Steu-ereinnahmen in hessen die Spit-zenwerte aus dem rekordjahr 2008 übertreffen. Pro einwohner lägen sie über allen anderen Flächenlän-dern: „man kann also sagen, dass die hessischen Kommunen in ihrer Gesamtheit kein einnahmeproblem, sondern ein Ausgabenproblem ha-ben“, so Papendick. Steuererhö-hungen seien deshalb aus Sicht des Bundes der Steuerzahler der falsche Weg zur haushaltskonso-lidierung. Papendick empfiehlt, zu-nächst alle möglichkeiten für ein-

sparungen auszuschöpfen. Diese reichten von einer konsequenten Aufgabenkritik (welche Aufgaben muss eine Kommune zwingend wahrnehmen, auf welche kann sie verzichten) über effizienzsteige-rungen, Standardabbau, Zusam-menarbeit mit nachbarkommunen, ermutigung zu ehrenamtlichem en-gagement, Schließung von einrich-tungen bis hin zu Privatisierungen und öffentlich-privaten Partner-schaften. Das eine Patentrezept zur Sanierung der Kommunalhaus-halte gebe es allerdings nicht. Da-für seien die Voraussetzungen zu

unterschiedlich. Bei der Suche nach Wegen zur kommunalen haushalts-sanierung müsse deshalb immer sehr genau der jeweilige einzelfall angeschaut werden.

Dr. thomas Schäfer, hessischer Finanzminister, bemerkte in der Dis-kussion, er sehe auch auf der ein-nahmeseite der Kommunen noch Potenzial. Dies betreffe insbesonde-re die Grundsteuer B, die in hessen 60 Punkte unter dem Bundesdurch-schnitt liege. Dr. matthias Leder, Fe-derführer Steuern, IhK-Arbeitsge-meinschaft hessen, schloss weitere Steuererhöhungen für unternehmer

Von links: Prof. manfred eibelshäuser, Präsident, Hessischer rechnungshof, antje Köster, Bürgermeisterin, Hattersheim, uwe Becker, Stadtkämmerer, Frankfurt, Joachim Pa-pendick, Vorstandsvorsitzender, Bund der Steuerzahler Hessen, Dr. matthias leder, Federführer Steuern, IHK-arbeitsgemeinschaft Hessen, und Werner Schlierike, moderator.

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51IHK WirtschaftsForum 06.13

und Bürger aus. „An der Steuer-schraube kann nicht mehr gedreht werden“, meinte er. Dagegen sollte verstärkt über den Abbau von kom-munalen Standards und eine erwei-terung der kommunalen Zusam-menarbeit nachgedacht werden. Auch sollte das ehrenamtliche en-gagement der Bürger mehr geför-dert werden. hier gingen die IhKs mit gutem Beispiel voran. So habe die IhK Gießen-Friedberg 80 haupt-amtliche, aber 1 800 ehrenamtliche mitarbeiter. Außerdem gelte bei Po-litikern häufig das motto „viel hilft viel“. Politiker sollten dagegen nicht nur den Input, also die höhe des eingesetzten Betrags, bewerten, sondern verstärkt auch das ergeb-nis, das mit einer bestimmten Sum-me erreicht worden sei.

Auf die Frage, wie verhindert werden könne, dass Projekte der öffentlichen hand letztlich teurer würden als ursprünglich geplant, antwortete Prof. manfred eibels-häuser, Präsident des hessischen rechnungshofes, wichtig seien eine exakte Planung, eine zügige Verwirklichung und möglichst we-nig Abweichungen vom ursprüng-lichen Plan. Für haushaltsschief-lagen seien häufig hausgemachte Probleme verantwortlich. Dies hän-ge mit „haben und Wollen“ zu-sammen. Auf der einen Seite seien welche, die haben wollen, auf der anderen Seite welche, die beglü-cken wollen. Diese Allianz führe oftmals zu erhöhten Ausgaben. So könne er beispielsweise nicht nach-vollziehen, warum es in einer Kom-mune in jedem Stadt- oder ortsteil ein Bürgerhaus geben müsse. Die-se müssten alle unterhalten wer-den. Außerdem müssten Bund und Land aufhören, immer höhere Stan-dards zu setzen.

Schäfer forderte die Kommunen auf, ihre ermessensspielräume zu

nutzen. So seien beispielsweise die kommunalen Pro-Kopf-Ausgaben im Sozialbereich in hessen wesentlich höher als in Baden-Württemberg. hier müssten Anpassungen erfol-gen. Zudem erläuterte der Finanz-minister den kommunalen Schutz-schirm des Landes hessen. Ziel sei die Wiederherstellung der finanzi-ellen Leistungsfähigkeit in aktuell besonders konsolidierungsbedürf-tigen Kommunen und Landkreisen.

mit entschuldungs- und Be-ratungshilfen des Landes sollen in den Kommunen, die den Schutz-schirm in Anspruch nehmen, bis spätestens 2020 ausgeglichene haushalte vorgelegt werden. Die entschuldungshilfe betrage 46 Prozent der Kreditmarktschulden und Kassenkredite der Gebietskör-perschaft zum Stichtag 31. Dezem-ber 2009. Das Land hessen über-nehme die tilgung der abgelösten kommunalen Darlehen (Gesamt-volumen 2,8 milliarden euro) und leiste zusätzlich Zinsdiensthilfen bis zu zwei Prozentpunkten (Ge-samtvolumen 400 millionen euro). Pro Jahr belaste dies das Land mit rund 100 millionen euro. um zu verhindern, dass die entlasteten

Kommunen erneut notleidend wer-den, müssten sie sich verpflichten, ihren haushalt schnellstmöglich und anschließend dauerhaft jah-resbezogen auszugleichen. Die entscheidung über einzelne Kon-solidierungsmaßnahmen träfen die Städte und Gemeinden in kommu-naler Selbstverantwortung vor ort. Die Fortschritte bei der haushalts-konsolidierung würden regelmä-ßig überprüft.

Antje Köster, Bürgermeisterin der Schutzschirmgemeinde hatters-heim, hob hervor, wie wichtig es sei, die Bürger frühzeitig in Vorhaben und Projekte einzubeziehen. Dies sei in hattersheim erfolgt. In Bürger-werkstätten, Bürgerversammlungen und öffentlichen Arbeitskreissit-zungen seien mögliche Sanierungs-maßnahmen diskutiert worden. Am ende hätten eklatante einschnitte gestanden: Grund-, Gewerbesteu-er und Kita-Gebühren steigen, eine Zweitwohnsitzsteuer werde einge-führt, die Verwaltung werde ver-schlankt und biete weniger Dienst-leistungen an. Des Weiteren würden die Angebote im Senioren-, Ju-gend- und Kulturbereich reduziert, für die erhaltung des hattershei-

mer Schwimmbads sei ein Förder-verein gegründet worden. Ziel die-ser maßnahmen sei, zusammen mit den entschuldungshilfen des Lan-des bis 2016 einen ausgeglichenen haushalt vorzulegen.

Auch in der reichen Wirtschafts- metropole Frankfurt müssten, wie Stadtkämmerer uwe Becker sagte, die Ausgaben und Strukturen an-gepasst werden. Deshalb gebe es ein haushaltssicherungskonzept. Dieses sehe auch eine erhöhung der Grundsteuer B vor. eine An-hebung der Gewerbesteuer so-wie die einführung neuer Steuern lehne er hingegen ab. Ziel sei, die hohe Attraktivität der mainmetro-pole zu erhalten. öffentlich-pri-vate Partnerschaften seien für ihn keine Ideologie, sondern eine be-sondere Form der Finanzierung. Bei vier Schulprojekten habe Frankfurt gute erfahrungen gemacht. Vo-raussetzung hierfür seien eine or-dentliche Planung und Kalkulation sowie ein „vernünftiger“ Vertrag.

Abschließend gaben die Po-diumsteilnehmer dem Frankfurter Stadtkämmerer noch Anregungen mit auf den Weg, wie der städtische haushalt saniert werden könnte. Sie schlugen zum Beispiel vor, die städ-tische It-technik zu zentralisieren, neue Patenschaften, beispielsweise für Schwimmbäder und Sportplät-ze, anzuwerben sowie bei den re-gionalen marketinggesellschaften an einem Strang zu ziehen und so vermehrt internationale unterneh-mensansiedlungen zu gewinnen. ❙

AutorALFreD SIeGLStellvertretender Geschäftsführer, recht und Steuern, IHK Frankfurta.siegl@frankfurt- main.ihk.de

Recht und Steuern

Dr. thomas Schäfer, hessischer Finanzminister, erläuterte den zuhörern, wie der kommunale Schutzschirm des landes Hessen funktioniert.

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52 IHK WirtschaftsForum 06.13

GeSetzentWurF

unSerIöSe GeSchäFtSPrAKtIKenDie Bundesregierung hat im Februar einen entwurf für ein Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vorgelegt. Das artikelgesetz enthält unter anderem regelungen zum abmahnunwesen im Wettbewerbs- und urheberrecht.

InkassodienstleistungenBeim Inkasso-Wesen muss künf-tig aus der rechnung klar hervor-gehen, für wen ein Inkassounter-nehmen arbeitet, warum es einen bestimmten Betrag einfordert und wie sich die Inkassokosten berechnen. Die Aufsichtsbehör-den können vor dem Widerruf der registrierung schärfere Sankti-onen gegen in- und ausländische Inkassodienstleister aussprechen. neue Bußgeldtatbestände und die Anhebung des höchstsatzes von 5 000 auf 50 000 euro sol-len die Sanktionsmöglichkeiten verstärken.

TelefonwerbungGewinnspiele können von un-ternehmen künftig nicht mehr massenhaft per Anruf verabre-det werden. In Zukunft ist eine Gewinnspielabrede nur wirksam,

wenn sie in textform abgeschlos-sen wird. telefonwerbung kann künftig auch bei automatischen Anrufmaschinen geahndet wer-den. hier bestand bislang eine Gesetzeslücke. Die maximalen Bußgelder für unerlaubte Wer-beanrufe werden von 50 000 auf 300 000 euro versechsfacht.

Abmahnunwesen im WettbewerbsrechtDurch die in dem entwurf enthal-tenen regelungen sollen finan-zielle Anreize für Abmahnungen deutlich verringert werden. es hat sich gezeigt, dass viele Ab-mahnungen nicht zum Schutz des Wettbewerbs oder zum Schutz des eigenen unterneh-mens verschickt werden, sondern weil es sich um eine lukrative einnahmequelle handelt. Durch die eingabe eines Suchbegriffs im

Internet ist es sehr leicht, auch kleinste rechtsverstöße ausfindig zu machen und den mitbewerber mit einer teuren Abmahnung zu überziehen. Berechtigte Abmah-nungen sollen dadurch aber nicht verhindert werden, da ein mitbe-werber ein Interesse an der ra-schen Beseitigung einer rechts-widrigen Werbemaßnahme hat.

Der Gegenanspruch bei miss- bräuchlichen Abmahnungen wird gestärkt. Der rechtsmissbräuch-lich Abgemahnte kann die zu seiner rechtsverteidigung er-forderlichen Aufwendungen ein-fordern.

Fliegender GerichtsstandDer fliegende Gerichtsstand für uWG-Streitigkeiten soll abge-schafft werden. Bei dem flie-genden Gerichtsstand ist das Gericht zuständig, in dessen Be-zirk die Verletzungshandlung be-gangen wurde. Begehungsort ist in diesen Fällen nicht der Stand-ort des Servers, sondern der ort, an dem die Information dritten Personen zur Kenntnis gebracht wird. Bei einem Internet-Abruf in Deutschland kann sich daher der Kläger aus mehreren Gerich-ten bisher das für ihn vermeint-lich günstigste aussuchen. Daher soll der fliegende Gerichtsstand künftig nur noch in Ausnahme-fällen gewählt werden können.

UrheberrechtAuch das neue urheberrechts-Ge- setz soll vor überzogenen mas-senabmahnungen bei Bagatell-verstößen gegen das urheber-recht schützen. Deshalb sollen vor allem die Abmahngebühren

für rechtsanwälte gesenkt und damit die Kosten für die erste Abmahnung an einen privaten nutzer gedeckelt werden. Der Streitwert soll für bestimmte Verletzungen, die durch Privat-leute erfolgen - sofern es sich um deren erste Verfehlung ge-genüber dem rechteinhaber han-delt – auf 1 000 euro begrenzt werden. Zudem werden beson-dere inhaltliche Anforderungen für urheberrechtliche Abmah-nungen festgelegt. Für den emp-fänger der Abmahnung soll klar erkennbar sein, wessen recht er durch welche handlung verletzt haben soll und welche Zahlungen im einzelnen verlangt werden.

Derzeit ist noch fraglich, ob das Gesetz bis zum ende der Legisla-turperiode verabschiedet werden kann. es ist zwar keine Zustim-mung des Bundesrats erforder-lich, allerdings gibt es einige umstrittene regelungen. Dies be-trifft auch die regelungen zum urheberrecht. Kritiker vertreten die Auffassung, dass die Inte-ressen der Verletzten nicht aus-reichend berücksichtigt werden, da eine seriöse rechtsdurchset-zung in unzulässiger Weise er-schwert würde. Aufgrund dieser Abstimmungsschwierigkeiten ist der Zeitplan offen. ❙

AutorInchrIStIne SeItZreferentin, recht und Steuern, IHK Frankfurt, c.seitz @frankfurt-main.ihk.de

e-commerce- und InternetrechtInfoveranstaltung / Donnerstag, 13. Juni, 15 bis 17.30 uhr, IhK FrankfurtProf. thomas hoeren, Insti-tut für Informations-, tele-kommunikations- und medi-enrecht, universität münster, referiert über aktuelle ent-wicklungen des e-commerce- und Internet-rechts. er infor-miert insbesondere über neue deutsche und europäische ge-setzliche regelungen (zum Beispiel Button-Lösung und Widerrufsregelungen) sowie die rechtsprechung der Ge-richte. Weitere themen sind

unter anderem urheberrecht, Datenschutzrecht, Domain-recht, onlinewerbung, Infor-mationspflichten und haf-tungsfragen. Die teilnahme kostet 75 euro. Anmeldung online unter www.frankfurt-main.ihk.de/veranstaltungen. Kontakt: IhK Frankfurt, recht und Steuern, Sabine helmke, telefon 0 69 / 21 97-13 11, Fax 0 69 / 21 97-14 87, e-mail [email protected]. ❙

Recht und Steuern

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53IHK WirtschaftsForum 06.13

Herr Prof. Müller, Frankfurt wurden in einer Studie des Hamburgischen Weltwirtschafts-instituts HWWI aktuell die besten Zukunfts-aussichten aller Städte in Deutschland attes-tiert. Wundert Sie das?MÜLLER: Nein. Wir haben das besondere Glück, als Wirtschaftsstandort sehr breit aufgestellt zu sein. Wir werden zwar häufig in erster Linie als der Finanzplatz Kontinentaleuropas wahrgenom-men, und es besteht auch kein Zweifel daran, dass der Dienstleistungssektor den Arbeitsmarkt inzwi-schen dominiert. Gleichwohl haben wir trotz des Strukturwandels nie die Old Economy aus den Au-gen verloren. Die Industrie erwirtschaftet 20 Pro-zent der Wertschöpfung und leistet somit einen wertvollen Beitrag dazu, dass FrankfurtRheinMain insgesamt wirtschaftlich sehr solide dasteht.

Welche entscheidenden Standortvorteile bie-tet FrankfurtRheinMain?MÜLLER: Mit der Verkehrsinfrastruktur haben wir einen Standortvorteil erster Güte – selbst aus der Bundeshauptstadt führt der Weg in die Welt immer noch über Frankfurt. Nicht zuletzt haben wir eine exzellente Bildungsinfrastruktur, wodurch die Unternehmen einen guten Zugang zur Ressource Wissen haben. Wir haben hier ein überdurchschnittlich hohes Maß an hoch qua-lifizierten sozialversicherungspflichtig Beschäf-tigten. Zudem verlassen in Frankfurt nur 3,6 Pro-zent der Jugendlichen die Schule ohne Abschluss. In jeder anderen Stadt Deutschlands ist diese Quote weitaus höher.

Also alles im grünen Bereich?MÜLLER: Es wäre das falsche Signal, sich jetzt zurückzulehnen. Die Konkurrenz schläft schließ-lich nicht – vor allem der internationale Stand-ortwettbewerb nimmt stetig zu. Das bedeutet: Die Alleinstellungsmerkmale, die wir haben, müs-sen wir uns auch bewahren. Wenn wir die Zu-kunftsfähigkeit von FrankfurtRheinMain erhalten und nachhaltig sicherstellen wollen, müssen wir uns auf unsere Stärken konzentrieren und diese weiterentwickeln. Der Masterplan Industrie ist in

diesem Zusammenhang beispielsweise ein erster Schritt, um dem Wirtschaftszweig innerhalb der Stadt Investitionssicherheit zu geben. Die nächste Aufgabe wird sein, diesen Plan auch für die Regi-on zu entwickeln. Das ist zumindest ein Wunsch, der im November vergangenen Jahres im Rah-men des Frankfurter Immobilien-Kolloquiums for-muliert wurde.

Eine Forderung des Kolloquiums wurde ja be-reits erfolgreich umgesetzt: der Runde Tisch Wohnen. Jetzt müssen nur noch Lösungen für den Büroimmobilienmarkt gefunden werden, zwei Millionen Quadratmeter Leerstand sind kein Pappenstiel.MÜLLER: In der Tat müssen wir uns ein paar in-telligente Antworten für die Frage einfallen las-sen, wie wir mit den Überkapazitäten umgehen. Denn eines ist sicher: Trotz solider Umsatzvolu-mina ist es bislang nicht gelungen, den Anteil leer stehender Flächen deutlich zu verringern. Gleich-zeitig kommen jedes Jahr neue Projekte auf den Markt. Die Handlungsnotwendigkeit, sich mit der Leerstandsthematik auseinanderzusetzen, wird in

Zukunft also eher noch zu- als abnehmen. Wir ha-ben hier jedoch die besten Voraussetzungen, um die anstehenden Aufgaben kreativ zu lösen. Denn in FrankfurtRheinMain zählt die Bau- und Immo-bilienwirtschaft zu den wirtschaftlichen Schwer-gewichten. Ein immobilienwirtschaftliches Cluster in dieser Größe und Ausprägung gibt es so kein zweites Mal in Deutschland. Mit dem Frankfurter

Immobilien-Kolloquium hat die IHK Frankfurt ein Forum geschaffen, um den interdisziplinären Aus-tausch unter allen Akteuren zu fördern. Denn der Umgang mit den Überkapazitäten stellt schließ-lich auch die Stadtentwicklung vor neue Heraus-forderungen. ❙

Ausschuss BAu- und ImmoBIlIenwIrtschAft

ALLEINSTELLUNGSMERKMALE SICHERNein Gespräch mit Prof. mathias müller, IhK-Präsident und Vorsitzender des Ausschusses Bau- und Immobilienwirt-schaft, über den runden tisch wohnen und Überkapazitäten im frankfurter Büroimmobilienmarkt.

INTERVIEWALExANDRA MAyInhaberin, Investor & Public relations, [email protected]

Baustelle des taunusturms.

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Prof. Mathias Müller, Präsident und Vorsitzender, Ausschuss Bau- und Immobili-enwirtschaft, IHK Frankfurt: „In FrankfurtRheinMain zählt die Bau- und Immo-bilienwirtschaft zu den wirtschaftlichen Schwergewichten.“

IHK-Ehrenamt

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54 IHK WirtschaftsForum 06.13

IHK-Ehrenamt

Mitarbeiter und Kunden mit Migrati-onshintergrund spielen für den Ein-zelhandel eine zunehmend wichtigere

Rolle. Welche Geschäftschancen sich daraus ergeben, thematisierte jüngst der IHK-Einzel-handelsausschuss. Ohne diese Mitarbeiter und Käufergruppe wären weder der Vertrieb noch der Umsatz in dem derzeitigen Umfang denk-bar. Dies gilt insbesondere in einer Stadt wie Frankfurt, wo 42 Prozent der Bürger einen Mig-rationshintergrund haben.

Aufmerksamkeit für die Mitarbeiter und Kunden mit anderem kulturellen Hintergrund ist für den geschäftlichen Erfolg somit von er-heblicher Bedeutung. Mitarbeiter mit Migrati-onshintergrund erleichtern die Ansprache von Kunden mit gleichem kulturellen Background. Kommunikative Fallen entstehen auf diese Art erst gar nicht und der Kunde hat keine Barri-eren zu überwinden. Auch zielgruppenspezi-fische Angebote können zusätzliche Umsät-ze eröffnen.

Erfolgsfaktoren für Shoppingcenter und ihre Auswirkungen auf ihr Umfeld waren ein weiteres Thema im Ausschuss. Hier wurde deutlich, dass neue Einkaufszentren heute auf-grund planungsrechtlicher Vorgaben meist in Innenstädten entstehen. Die Integration sol-cher Handelsgroßprojekte in vorhandene Ein-kaufsbereiche gelingt nicht immer. Bisweilen gelingen auch die räumliche Anbindung sowie die Ergänzung des vorhandenen Sortiments zu dem jeweiligen innerstädtischen Einkaufsbe-reich nicht. Eine vorgestellte Untersuchung von Ecostra kommt zu dem Ergebnis, dass im Durchschnitt die großen Shoppingcenter bes-ser abschneiden als die kleineren und die äl-teren besser als die jüngeren Center. Zudem dokumentiert die Studie, dass die Shopping-center auf der grünen Wiese erfolgreicher sind als die in der Innenstadt.

Den Einzelhandelsausschuss haben wieder-holt stadtplanerische und -gestalterische Fra-gen beschäftigt, die unter anderem mit dem

Bürgermeister und Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt, Olaf Cunitz, diskutiert wur-den. Hier ging es um die Weiterentwicklung der Aufenthaltsqualität in den Einkaufsstra-ßen und die gute Erreichbarkeit der Innen-städte. Wie wirken sich Bauprojekte auf den Einzelhandel aus? Wie kann die Verkehrsfüh-rung optimiert werden? Wo bedarf es Investi-tionen in Straßen und Plätze seitens der öf-fentlichen Hand? Was ist finanzierbar und wie sollte man die Prioritäten setzen in Zeiten not-wendiger Einsparungen zur Entlastung öffent-licher Haushalte? Wo und in welchem Umfang darf der Einzelhandel durch Werbung auf sich aufmerksam machen? Wie sollten die Rah-menbedingungen für großflächige Werbung auf städtischem Grund ausgestaltet werden?

Wie Einkaufsstraßen im Sinne eines Quar-tiersmanagements zu betreuen sind, erörterten die Ausschussmitglieder mit Frank Diergardt, Faja Immobilien und Facility Management. Er wurde von der Anliegergemeinschaft Neue Zeil als Quartiersmanager beauftragt. Ein ho-hes Maß an Aufmerksamkeit hinsichtlich der

Notwendigkeiten für eine solche Einkaufsstra-ße und eine vielfältige Kommunikation mit den Partnern der Stadt sind in diesem Kontext er-forderlich, um eine Einkaufsstraße attraktiv zu erhalten. Zu den Partnern zählen Behörden oder Vertreter der Politik, die Eigentümer der Immo-bilien, die Betreiber der Geschäfte oder weitere Interessenvertreter, wie Verbände oder die IHK. Auch die Öffentlichkeitsarbeit gehört zu den Aufgaben des Quartiersmanagers wie auch die Organisation von Veranstaltungen oder die Kon-zeption einer neuen Weihnachtsbeleuchtung. Sicherheit und Sauberkeit der Straße sind die Grundvoraussetzung für eine Aufenthaltsqua-lität, die Kunden beim Einkauf erwarten. ❙

eInzelhAndelsAusschuss

DyNAMIK DER BRANCHE NUTZENden einzelhandel in seiner Komplexität und Veränderungsdynamik zu erfassen, darüber zu diskutieren und die entsprechenden schlussfolgerungen daraus zu ziehen, ist eine Aufgabe des IhK-einzelhandelsausschusses.

AUTORDR. JOACHIM STOLLVorsitzender, einzelhandelsaus-schuss, IhK frankfurt, und persönlich haftender Gesell-schafter, leder-stoll, [email protected]

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die mitglieder des einzelhandelsausschusses beschäftigten sich jüngst mit den erfolgs-faktoren für shoppingcenter und deren Auswirkungen auf den einzelhandel vor ort.

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55IHK WirtschaftsForum 06.13

Amtliches

Die Vollversammlung der Industrie- und Handels-kammer Frankfurt am Main (IHK) hat am 25. April 2013 gemäß § 4 Satz 2 Ziffer 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 3 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 61 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044), folgende Wahlordnung beschlossen:

§ 1 WahlmodusDie IHK-Zugehörigen wählen nach den folgenden Bestimmungen in gleicher, allgemeiner, unmittel-barer, geheimer und freier Wahl für die Dauer von 5 Jahren 89 Mitglieder der Vollversammlung.

§ 2 Nachrücken, Nachfolgewahl(1) Für Mitglieder der Vollversammlung, die vor Ab-lauf ihrer Amtszeit ausscheiden, rücken diejenigen Bewerber nach, die bei der Wahl in der gleichen Wahlgruppe die nächsthöchste Stimmzahl erreicht haben (Nachfolgemitglied). Die Namen der ausge-schiedenen und der nachgerückten Mitglieder sind gemäß § 16 bekannt zu machen.(2) Ist kein als Nachfolgemitglied qualifizierter Be-werber vorhanden, so wird die Vollversammlung den freigewordenen Sitz im Wege der mittelbaren Wahl durch die Vollversammlungsmitglieder besetzen. Bewerber müssen der Wahlgruppe des ausscheiden-den Mitglieds angehören und vom Präsidium und von mindestens 5 Mitgliedern der Vollversammlung vorgeschlagen werden. Die mittelbar gewählten Mitglieder sind gemäß § 16 bekannt zu machen.(3) Falls der Anteil der in mittelbarer Wahl gewähl-ten Mitglieder der Vollversammlung 20 v. H. der zulässigen Höchstzahl aller Sitze erreicht, ist die mittelbare Wahl weiterer Vollversammlungsmit-glieder ausgeschlossen. In diesem Falle kann die Vollversammlung die Durchführung einer unmit-telbaren Nachfolgewahl beschließen. Diese erfolgt für die restliche Amtsperiode des ausgeschiedenen Mitglieds. Sie wird entsprechend den Vorschriften dieser Wahlordnung durchgeführt. Das gewählte Nachfolgemitglied muss der Wahlgruppe des aus-geschiedenen Mitglieds angehören.

§ 3 Wahlberechtigung(1) Wahlberechtigt sind die IHK-Zugehörigen.(2) Jeder IHK-Zugehörige kann sein Wahlrecht nur einmal ausüben.(3) Das Wahlrecht ruht bei IHK-Zugehörigen, solan-ge ihnen von einem Gericht das Recht, in öffent-lichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stim-men, rechtskräftig aberkannt ist.

§ 4 Ausübung des Wahlrechts(1) Das Wahlrecht wird ausgeübta) für IHK-zugehörige natürliche Personen von die-sen selbst, falls Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung besteht, durch den gesetzlichen Ver-treter,b) für juristische Personen des privaten oder öffent-

lichen Rechts, Handelsgesellschaften und nicht-rechtsfähige Personenmehrheiten durch eine Per-son, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt ist.(2) Das Wahlrecht kann auch durch einen im Han-delsregister eingetragenen Prokuristen ausgeübt werden.(3) Für IHK-Zugehörige, deren Wohnsitz oder Sitz nicht im IHK-Bezirk gelegen ist, kann das Wahl-recht durch einen Wahlbevollmächtigten ausgeübt werden. Dies gilt jedoch nur, soweit nicht eine im IHK-Bezirk gelegene Zweigniederlassung, Betriebs-stätte oder Verkaufsstelle von einem gesetzlichen Vertreter oder einem im Handelsregister eingetra-genen Prokuristen geleitet wird.(4) In den Fällen der Absätze 1 lit. b, 2 und 3 kann das Wahlrecht jeweils nur von einer einzigen dazu bestimmten Person ausgeübt werden.(5) Das Wahlrecht kann nicht von Personen aus-geübt werden, bei denen der Tatbestand des § 3 Abs. 3 vorliegt.(6) Auf Verlangen ist dem Wahlausschuss die Be-rechtigung, das Wahlrecht auszuüben, durch einen Handelsregisterauszug oder in sonstiger geeigne-ter Weise nachzuweisen. Bei Wahlbevollmächtig-ten bedarf es einer zu diesem Zweck ausgestell-ten Vollmacht.

§ 5 Wählbarkeit(1) Wählbar sind natürliche Personen, die spätestens am letzten Tag der Wahlfrist volljährig sind, das IHK-Wahlrecht auszuüben berechtigt sind und wenn siea) selbst IHK-Zugehörige sind oder b) allein oder zusammen mit anderen zur gesetzli-chen Vertretung einer IHK-zugehörigen juristischen Person, Handelsgesellschaft oder nichtrechtsfähi-gen Personenmehrheit befugt sind, oderc) in das Handelsregister als Prokuristen eingetra-genen sind, oderd) besonders bestellte Bevollmächtigte von IHK-Zugehörigen sind. (2) Als besonders bestellte Bevollmächtigte von IHK-Zugehörigen werden solche natürliche Personen an-erkannt, deren besondere Bevollmächtigung weitge-hende Vertretungsrechte für das Vollmacht gebende Unternehmen beinhaltet und deshalb einhergehta) mit einer hervorgehobenen und unternehme-rische Verantwortung beinhaltenden Stellung bei dem IHK-Zugehörigen, der die besondere Bevoll-mächtigung erteilt hat, oderb) mit einer Position, kraft derer sie die Geschäfts-tätigkeit des IHK-Zugehörigen, der die besondere Bevollmächtigung erteilt hat, maßgeblich prägen; von einer solchen maßgeblich prägenden Position wird insbesondere dann ausgegangen, wenn der besonders bestellte Bevollmächtigte Allein- oder Mehrheitsgesellschafter des IHK-Zugehörigen ist.Zur Darlegung der Voraussetzungen für die An-erkennung der besonderen Bevollmächtigung ist der Betroffene verpflichtet, der IHK eine Erklärung des Vollmacht gebenden Unternehmens nach dem Muster der Anlage zu dieser Vorschrift vorzule-

gen; die IHK ist berechtigt, sich die Sachverhalte zur Ausfüllung der Voraussetzungen gemäß Satz 1 Buchst. a) oder b) ergänzend erläutern oder be-stätigen zu lassen.(3) Nicht wählbar ist, wer die Fähigkeit, öffentli-che Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentli-chen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.(4) Für jeden IHK-Zugehörigen kann sich nur ein Kandidat zur Wahl stellen. Ist bereits ein Vertreter eines IHK-Zugehörigen Mitglied der Vollversamm-lung, kann ein weiterer Vertreter dieses IHK-Zuge-hörigen weder nachrücken noch mittelbar oder un-mittelbar gewählt werden.(5) Ist eine natürliche Person in verschiedenen Wahl-gruppen wählbar, kann sie nur einmal kandidieren.

§ 6 Dauer und Beendigung der Mitgliedschaft(1) Die Amtszeit der Mitglieder der Vollversamm-lung beginnt jeweils mit dem 1. April des Wahljah-res und endet mit dem 31. März des fünften auf die Wahl folgenden Jahres. Die Vollversammlungsmit-glieder nehmen bis zur konstituierenden Sitzung der neuen Vollversammlung ihr Amt weiter wahr. Die neu gewählte Vollversammlung ist innerhalb von 6 Wochen nach dem Beginn der Amtszeit zu ihrer konstituierenden Sitzung einzuberufen.(2) Die Mitgliedschaft in der Vollversammlung en-det vor Ablauf der in Abs.1 vorgesehenen Amts-zeit durch Tod, Amtsniederlegung oder wenn die Voraussetzungen der Wählbarkeit im Zeitpunkt der Wahl nicht vorhanden waren oder nachträglich ent-fallen sind, oder die Wahl aus sonstigen Gründen für ungültig erklärt wird. Die Mitgliedschaft in der Vollversammlung bleibt unberührt, wenn die Wähl-barkeitsvoraussetzungen des § 5 Abs.1 lit a) – d) le-diglich vorübergehend entfallen, längstens jedoch für die Dauer von einem Monat.(3) Das Vollversammlungsmitglied hat, sofern im Verlauf der Amtsperiode Umstände oder Änderun-gen eintreten, die die Voraussetzungen der Wähl-barkeit betreffen, diese unverzüglich dem Präsi-denten zur Kenntnis zu bringen.(4) Die Mitgliedschaft in der Vollversammlung wird nicht berührt durch den Wechsel in eine andere Wahlgruppe. Die Mitgliedschaft bleibt gleichfalls unberührt, soweit Mitglieder der Vollversammlung nach Beginn ihrer Mitgliedschaft durch Unterneh-mensfusion, -zusammenschluss oder -wechsel ihre Wählbarkeit von demselben IHK-Zugehörigen ab-leiten.(5) Die Gültigkeit von Beschlüssen und Wahlen wird nicht davon berührt, dass die Voraussetzungen der Wählbarkeit bei mitwirkenden Mitgliedern der Voll-versammlung nicht vorlagen oder zu einem späte-ren Zeitpunkt entfallen sind.

§ 7 Wahlgruppen(1) Die IHK-Zugehörigen werden gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 IHKG zum Zwecke der Wahl unter Berück-sichtigung der wirtschaftlichen Besonderheiten des IHK-Bezirks sowie der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Gewerbegruppen in Wahlgruppen

NEUFASSUNG DER WAHloRDNUNG DER INDUSTRIE- UND HANDElSKAMMER FRANKFURT AM MAIN

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56 IHK WirtschaftsForum 06.13

Amtliches

eingeteilt. Die Größe der Wahlgruppen richtet sich insbesondere nach Höhe der Kammerbeiträge, An-zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftig-ten und der Zahl der ihnen zuzurechnenden IHK-Zugehörigen.

(2) Es werden folgende Wahlgruppen gebildet:

01 – Industrie:IHK-Zugehörige, die ausschließlich oder überwie-gend Stoffe oder Waren gewinnen, erzeugen, ver-edeln, bearbeiten, instand halten oder verwand-te Dienstleistungen erbringen. Hierzu zählen auch Betriebe des Druckgewerbes, der Energie- und Wasserversorgung, der Forschung und Entwick-lung, Ingenieurbüros sowie Betriebe, die sich mit der Erzeugung und Verarbeitung von land- und forstwirtschaftlichen Produkten beschäftigen. Zu dieser Wahlgruppe gehören auch Unternehmen, deren überwiegende Tätigkeit in der Verwaltung von Anteilen am Kapital von Unternehmen, die nach Satz 1 und 2 in die Wahlgruppe 01– Industrie – ein-geteilt sind sowie Beteiligungs- und Holding-Ge-sellschaften von Unternehmen dieser Wahlgruppe.

02 – Groß- und Außenhandel, Handelsvertreter und -makler:IHK-Zugehörige, die überwiegend nicht selbst her-gestellte Waren im Inland, in der Regel nicht an Konsumenten, absetzen oder hauptsächlich nicht von ihnen selbst hergestellte Waren exportieren oder importieren oder Transitgeschäfte tätigen so-wie jeweils verwandte Dienstleistungen erbringen. Zu dieser Wahlgruppe gehören auch IHK-Zugehö-rige, die sich mit der Vertretung fremder Firmen oder der Vermittlung von Handelsgeschäften be-fassen, soweit sie nicht in einer anderen Wahlgrup-pe erwähnt sind.

03 – Einzelhandel:IHK-Zugehörige, die überwiegend nicht selbst her-gestellte Waren in der Regel an Konsumenten ab-setzen oder verwandte Dienstleistungen erbringen.

04 – Kreditinstitute und Wertpapierbörse:Kreditinstitute im Sinne des KWG sowie Börsen-gesellschaften und zur Teilnahme am Börsenhan-del zugelassene Unternehmen.

05 – Versicherungen:Versicherungsunternehmen und bevollmächtigte Geschäftsstellen.

06 – Finanzdienstleistungen:Vermögensverwaltungen, Beteiligungsgesellschaf-ten (mit Ausnahme von Beteiligungsgesellschaften mit Schwerpunkt im produzierenden Gewerbe), lea-singunternehmen, Vermittlung von Versicherungs-verträgen, Wertpapieren, Hypotheken, Bausparver-trägen und sonstigen Finanzierungen, Vermietung von beweglichen Sachen.

07 – Verkehr:IHK-Zugehörige, die sich mit Beförderung, lage-rung, Umschlag und verwandten Dienstleistungen befassen oder solche leistungen vermitteln.

08 – Tourismus-, Freizeit- und Gesundheitswirt-schaft:IHK-Zugehörige, die sich mit der Verpflegung und Beherbergung befassen, Reisen veranstalten oder vermitteln, die in den Bereichen Kultur, Sport, Un-terhaltung, Gesundheit und Körperpflege tätig sind sowie soziale Einrichtungen.

09 – Medien, Information und Kommunikation:IHK-Zugehörige der Werbe- und Verlagswirtschaft, PR-Agenturen, Datenverarbeitung, Informations-dienstleister, auch soweit sie Netze zur Nachrich-tenübermittlung betreiben, Rundfunk, Filmproduk-tion und jeweils verwandte Betriebe.

10 – Bau- und Immobilienwirtschaft:Bauwirtschaft, Wohnungsunternehmen, Grund-stücks- und Wohnungsvermittlung und -verwaltung, Architekturbüros sowie verwandte Dienstleistungsbetriebe.

11 – Wirtschafts- und Unternehmensberatung so-wie sonstige Dienstleistungen:Wirtschaftliche Unternehmensberatung, Wirt-schaftsprüfung, Steuerberatung, Personal- und Si-cherheitsberatung, Markt- und Meinungsforschung sowie Unternehmen, die nicht den Wahlgruppen 1 bis 10 und 12 angehören.

12 – Bildungswirtschaft:Private und öffentliche Bildungsträger, selbststän-dige lehrer, Schreib- und Übersetzungsbüros sowie verwandte Dienstleistungen.

(3) Die IHK-Zugehörigen wählen in ihrer Wahlgrup-pe jeweils die folgende Anzahl von Mitgliedern der Vollversammlung:

Wahlgruppe: Mitglieder: 01 13 02 6 03 7 04 10 05 2 06 7 07 6 08 9 09 8 10 8 11 11 12 2

§ 8 Wahlausschuss, Wahlfrist(1) Die Vollversammlung wählt zur Durchführung jeder unmittelbaren Wahl einen Wahlausschuss, der aus 5 Mitgliedern und 3 Stellvertretern besteht. Der Wahlausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsit-zenden. Er wird durch den Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch das älteste Wahlausschussmit-glied vertreten. Der Wahlausschuss ist beschluss-fähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend oder durch einen Stellvertreter vertre-ten sind. Der Wahlausschuss kann durch die Ge-schäftsführung benannte Personen als Wahlhelfer bestimmen und sich bei der Wahrnehmung seiner Tätigkeit deren Unterstützung bedienen. Er kann

einzelne Aufgaben auf die Wahlhelfer übertragen.Mitglieder der Vollversammlung und Bewerber kön-nen dem Wahlausschuss nicht angehören.(2) Der Wahlausschuss bestimmt die Frist, in wel-cher die Stimmzettel bei der IHK eingehen müs-sen (Wahlfrist).

§ 9 Wählerlisten(1) Die IHK stellt nach den Vorgaben des Wahl-ausschusses zur Vorbereitung der Wahl getrennt nach Wahlgruppen listen der Wahlberechtigten auf (Wählerlisten) und legt sie dem Wahlausschuss zur Bestätigung vor. Die Wählerlisten können auch in Dateiform erstellt werden. Sie enthalten Angaben zu Name, Firma, Anschrift, Wahlgruppe, Identnum-mer und Wirtschaftszweig der Wahlberechtigten.(2) Bei der Aufstellung der Wählerlisten ist von den der IHK vorliegenden Unterlagen auszugehen. Danach sind die Wahlberechtigten auf Grundla-ge der Vorgaben des Wahlausschusses den ein-zelnen Wahlgruppen zuzuweisen. Wahlberechtig-te, die mehreren Wahlgruppen angehören, werden vom Wahlausschuss einer Wahlgruppe zugeordnet. Wahlberechtigte, die ausschließlich als persönlich haftende Gesellschafter eines anderen Wahlberech-tigten oder als Besitzgesellschaft für einen anderen Wahlberechtigten tätig sind, sind der Wahlgrup-pe dieses anderen Wahlberechtigten zuzuordnen.(3) Die Wählerlisten können für die Dauer von einer Woche durch die Wahlberechtigten oder ihre Bevollmächtigten eingesehen werden. Die Einsicht-nahme beschränkt sich auf die jeweilige Wahl- gruppe.(4) Anträge auf Aufnahme in eine Wahlgruppe oder auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgrup-pe sowie Einsprüche gegen die Zuordnung zu ei-ner Wahlgruppe können binnen einer Woche nach Ablauf der in Absatz 3 genannten Frist eingereicht werden. Einsprüche gegen die Wählerlisten sind schriftlich beim Wahlausschuss einzulegen. Der Wahlausschuss entscheidet darüber und stellt nach Erledigung aller Einsprüche und Anträge die ord-nungsmäßigkeit der Wählerlisten fest.(5) Wählen kann nur, wer in den festgestellten Wählerlisten eingetragen ist oder bis eine Woche vor Ablauf der Wahlfrist (§ 8 Abs. 2) nachweist, dass sein Wahlrecht erst nach Ablauf der Frist des § 9 Abs. 4 entstanden ist.(6) Die IHK ist berechtigt, Name, Firma und An-schrift von Wahlberechtigten an Bewerber (§ 11) oder deren Bevollmächtigte zum Zwecke der Wahl-werbung zu übermitteln. Die Bewerber oder de-ren Bevollmächtigte haben sich dazu schriftlich zu verpflichten, die übermittelten Daten ausschließ-lich für Wahlzwecke zu nutzen und sie spätestens nach der Wahl unverzüglich zu löschen bzw. zu vernichten.§ 10 Bekanntmachungen des Wahlausschusses betreffend Wahlfrist, Einsichtnahme in die Wäh-lerlisten, Einspruchsfrist und Wahlvorschläge(1) Der Wahlausschuss macht die Wahlfrist (§ 8 Abs. 2) sowie Zeit und ort für die Einsichtnahme der Wählerlisten mit dem Hinweis auf die in § 9 Abs. 4 genannten Möglichkeiten der Einreichung von Anträgen und Einsprüchen einschließlich der dafür vorgesehenen Fristen bekannt.

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57IHK WirtschaftsForum 06.13

Amtliches

(2) Der Wahlausschuss fordert in der Bekanntma-chung die Wahlberechtigten auf, binnen drei Wo-chen nach Ablauf der in § 9 Abs. 4 genannten Frist für ihre Wahlgruppe Wahlvorschläge bei ihm ein-zureichen. Er weist darauf hin, wie viele Mitglie-der in jeder Wahlgruppe zu wählen sind.

§ 11 Kandidatenliste(1) Die wahlberechtigten IHK-Zugehörigen kön-nen für ihre Wahlgruppe schriftliche Wahlvor-schläge einreichen, wobei auch eine Übermitt-lung per Fax zulässig ist. Zulässig ist ebenfalls die Übermittlung eines eingescannten Dokuments per E-Mail. Bewerber können nur für die Wahlgruppe benannt werden, für die sie selbst wahlberechtigt sind. Die Summe der gültigen Wahlvorschläge für eine Wahlgruppe ergibt die Kandidatenliste. Die Bewerber werden in der Kandidatenliste in der alphabetischen Reihenfolge ihrer ersten Famili-ennamen aufgeführt, bei Namensgleichheit ent-scheidet der Vorname. Bei vollständiger Namens-gleichheit legt der Wahlausschuss die Reihenfolge durch losentscheid fest.(2) Die Wahlvorschläge sind mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf oder Stellung, Be-zeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufzuführen. Außerdem ist eine Erklärung jedes Bewerbers beizufügen, dass er zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihm keine

Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit nach dieser Wahlordnung ausschließen.(3) Der Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützung.(4) Der Wahlausschuss prüft die Wahlvorschläge. Er kann Authentizitätsnachweise verlangen. Er for-dert den Kandidaten unter Fristsetzung auf, heilba-re Mängel zu beseitigen. Besteht ein Wahlvorschlag aus mehreren Kandidaten, so ergeht die Aufforde-rung an jeden Kandidaten, auf den sich die Män-gel beziehen.(5) Ein unheilbarer Mangel liegt insbesondere vor, wenna) die Einreichungsfrist nicht eingehalten wurde,b) das Formerfordernis nicht eingehalten wurde,c) der Bewerber nicht wählbar ist,d) der Bewerber nicht identifizierbar ist,e) die Zustimmungserklärung des Bewerbers fehlt.(6) Jede Kandidatenliste soll mindestens ein Drit-tel Bewerber mehr enthalten, als in der Wahlgrup-pe zu wählen sind. Geht für eine Wahlgruppe kein gültiger Wahlvorschlag ein oder reicht die Zahl der gültigen Wahlvorschläge nicht aus, um die Bedin-gung des Satzes 1 für eine Kandidatenliste zu er-füllen, so setzt der Wahlausschuss eine angemesse-ne Nachfrist und wiederholt die Aufforderung nach § 10 Abs. 2. Bei fruchtlosem Ablauf dieser Nach-frist findet eine auf die gültigen Wahlvorschläge beschränkte Wahl statt.(7) Der Wahlausschuss macht die gültigen Kandi-

datenlisten mit folgenden Angaben der Kandida-ten bekannt: Familienname, Vorname, Beruf oder Stellung, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Un-ternehmens. Ergänzende Angaben kann der Wahl-ausschuss beschließen. Im Falle von Abs. 6 werden Nachfrist und Aufforderung zur Einreichung weite-rer Wahlvorschläge vom Wahlausschuss ebenfalls bekannt gemacht.

§ 12 Durchführung der Wahl(1) Die Wahl erfolgt schriftlich (Briefwahl).(2) Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel, welche für die Wahlgruppe die Kandidatenliste sowie ei-nen Hinweis auf die Anzahl der in der Wahlgrup-pe zu wählenden Kandidaten enthalten. Die Kan-didaten werden in der alphabetischen Reihenfolge ihrer ersten Familiennamen aufgeführt. Bei Na-mensgleichheit entscheidet der Vorname. Bei voll-ständiger Namensgleichheit legt der Wahlausschuss die Reihenfolge durch losentscheid fest.(3) Die IHK übermittelt dem Wahlberechtigten fol-gende Unterlagen:a) einen Vordruck für den Nachweis der Berechti-gung zur Ausübung des Wahlrechts (Wahlschein),b) einen Stimmzettel,c) einen neutralen Umschlag der Bezeichnung "IHK-Wahl" (Wahlumschlag),d) einen Umschlag für die Rücksendung der Wahl-unterlagen (Rücksendeumschlag).

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58 IHK WirtschaftsForum 06.13

Amtliches

(4) Der Wahlberechtigte kennzeichnet die von ihm gewählten Kandidaten dadurch, dass er de-ren Namen auf dem Stimmzettel ankreuzt. Er darf höchstens so viele Kandidaten ankreuzen, wie in der Wahlgruppe zu wählen sind.(5) Der Wahlberechtigte hat den von ihm gemäß Abs. 4 gekennzeichneten Stimmzettel in dem von ihm verschlossenen Wahlumschlag unter Beifügung des von ihm oder dem oder den Vertretungsberech-tigten unterzeichneten Wahlscheins in dem Rück-sendeumschlag so rechtzeitig an die IHK zurück-zusenden, dass die Unterlagen innerhalb der vom Wahlausschuss für die Ausübung des Wahlrechts festgelegten Frist bei der IHK eingehen. Die recht-zeitig bei der IHK eingegangenen Wahlumschlä-ge werden nach Prüfung der Wahlberechtigung unverzüglich ungeöffnet in die Wahlurne gelegt.

§ 13 Gültigkeit der Stimmen(1) Über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen und über alle bei der Wahlhandlung und bei der Er-mittlung des Wahlergebnisses sich ergebenden Um-stände entscheidet der Wahlausschuss.(2) Ungültig sind insbesondere Stimmzettela) die Zusätze, Streichungen oder Vorbehalte auf-weisen,b) die die Absicht des Wählers nicht klar erken-nen lassen,c) in denen mehr Kandidaten angekreuzt sind, als in der Wahlgruppe zu wählen sind,d) die nicht in einem verschlossenen Wahlumschlag eingehen.Mehrere in einem Wahlumschlag enthaltene Stimmzettel gelten als nur ein Stimmzettel, wenn ihre Kennzeichnung gleichlautend oder nur einer von ihnen gekennzeichnet ist; andernfalls sind sie sämtlich ungültig.(3) Rücksendeumschläge, die lediglich den Wahl-umschlag, nicht jedoch den Wahlschein enthal-ten, werden zurückgewiesen. Das gilt auch, falls der Wahlschein im Wahlumschlag versendet wur-de oder nicht vollständig ausgefüllt ist.

§ 14 Wahlergebnis(1) Gewählt sind in den einzelnen Wahlgruppen die-jenigen Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das los, welches ein Mitglied des Wahlausschusses zieht; das gleiche gilt für die Festlegung der Nach-folgemitglieder (§ 2).(2) Unverzüglich nach Abschluss der Wahl stellt der Wahlausschuss das Wahlergebnis fest, fertigt über die Ermittlung des Wahlergebnisses eine Nie-derschrift an und macht die Namen der gewählten Kandidaten bekannt.(3) Über die Veröffentlichung weiterer Informati-onen zum Wahlergebnis entscheidet die Vollver-sammlung. Sollen weitere Informationen veröf-fentlicht werden, ist darüber rechtzeitig in einer Wahlbekanntmachung zu informieren.

§ 15 Wahlprüfung(1) Einsprüche gegen die Feststellung des Wahl-ergebnisses müssen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich beim Wahlausschuss eingegangen sein. Der Einspruch ist

auf die Wahl innerhalb der Wahlgruppe des Wahl-berechtigten beschränkt. Über Einsprüche gegen die Feststellung des Wahlergebnisses entscheidet der Wahlausschuss. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben wer-den. Hierüber entscheidet die Vollversammlung.(2) Einsprüche gegen die Feststellung des Wahler-gebnisses und Widersprüche gegen die Entschei-dung des Wahlausschusses sind zu begründen. Sie können nur auf einen Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften gestützt werden, durch die das Wahlergebnis beeinflusst werden kann. Gründe können nur bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist vorgetragen werden. Im Wahlprüfungsverfahren einschließlich eines gerichtlichen Verfahrens wer-den nur bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist vor-getragene Gründe berücksichtigt.

§ 16 BekanntmachungDie in der Wahlordnung vorgesehenen Bekannt-machungen erfolgen auf der Homepage der IHK.

§ 17 InkrafttretenDiese Wahlordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-öffentlichung im Mitteilungsblatt in Kraft. Gleich-zeitig tritt die Wahlordnung vom 26. November 1957 in der Fassung vom 10. Juni 2008 außer Kraft.

Anlage zu § 5 Abs. 2 Wahlordnung der IHK Frankfurt am Main

MusterBesonders bestellter Bevollmächtigter

FirmaNameFunktionAnschrift

Besondere Bevollmächtigung

Hiermit bevollmächtigen wir Herrn/Frau … stellver-tretend für unser/das Unternehmen … im Jahr … für die Wahl der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main als Bewerber zu kandidieren, um bei erfolgreicher Kandidatur Mit-glied in der Vollversammlung zu werden.

Herr/Frau … ist besonders bestellte/r Bevollmächtigte/r (siehe hierzu die Erläuterungen auf der Rückseite) im Sinne von § 5 Absatz 2 Satz 2 IHK-Gesetz sowie § 5 Absatz 2 der Wahlordnung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, da er/sie die in der Anlage näher aufgeführten unternehmerischen Aufgaben für unsere Firma wahrnimmt. Bei der Aus-übung dieser Tätigkeit stehen ihm/ihr die in der Anlage ebenfalls im Einzelnen beschriebenen Vertre-tungsrechte für unser Unternehmen zu.

DatumUnterschriftBesonders bestellte Bevollmächtigtenach § 5 Abs. 2 des IHK-Gesetzes

Wichtig ist, dass die von einem kammerzugehöri-gen Unternehmen erteilte besondere Bevollmäch-

tigung einhergeht mit einer hervorgehobenen und unternehmerischen Verantwortung beinhaltenden Stellung des besonders Bevollmächtigten bei die-sem Unternehmen. Diese Stellung muss insbeson-dere durch weitgehende Vertretungsrechte für das Vollmacht gebende Unternehmen zum Ausdruck kommen und dokumentiert werden. Solche Vertre-tungsrechte können sowohl aus Gesetz als auch aus einer Vereinbarung heraus resultieren.

Das Gesetz sieht bewusst von einer Einordnung des besonders Bevollmächtigten in die vom HGB und dem jeweiligen Gesellschaftsrecht geschaf-fenen Typen der Unternehmensvertreter ab. Durch die Wählbarkeit des besonders Bevollmächtigten soll vielmehr dem Umstand Rechnung getragen werden, dass es im Wirtschaftsleben leitende Per-sonen gibt, die weder Prokurist noch Geschäfts-führer sind.

Die qualitativen Anforderungen an die besonde-re Bevollmächtigung sind auch zu bejahen, wenn der Bevollmächtigte das Geschäft des kammerzu-gehörigen Unternehmens mit maßgeblich prägt. Ein denkbares Beispiel ist die Stellung als Allein- oder Mehrheitsgesellschafter im Unternehmen, insbe-sondere in einem Familienunternehmen, der nicht die Funktion eines Vorstandsmitglieds, Geschäfts-führers oder Prokuristen ausübt, gleichwohl aber aufgrund ihm eingeräumter, weitreichender Ver-tretungsrechte maßgeblichen Einfluss auf das Ge-schick des Unternehmens nimmt.

Frankfurt am Main, 25. April 2013Industrie- und HandelskammerFrankfurt am Main

Prof. Dr. Mathias Müller Matthias GräßlePräsident Hauptgeschäftsführer

Die Änderungen wurden vom Hessischen Ministe-rium für Wirtschaft, Verkehr und landesentwick-lung am 17. Mai 2013 (AZ III 5-2 – 041-d-06-0004#002) genehmigt.

Die vorstehenden Änderungen werden hiermit aus-gefertigt und öffentlich bekannt gemacht.

Frankfurt am Main, 27. Mai 2013

Industrie- und HandelskammerFrankfurt am Main

Prof. Dr. Mathias Müller Matthias GräßlePräsident Hauptgeschäftsführer

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59IHK WirtschaftsForum 06.13

Verlagsthema Führungskräfte & Personalmanagement

Impressum

Konzept Verlagsgesellschaft mbHHeike Allendörfer, GeschäftsführerinLudwigstraße 33–3760327 Frankfurt am MainTel.: 0 69 / 97460-640Die Textbeiträge in diesem Verlagsthema wurdenvon den werbenden Unternehmen verfasst.

Verlagsthema

FührungskräFte & Personalmanagement

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Ausgezeichnet! durch zufriedene MitArbeiter.

Seit 2008 erhielten wir jedes Jahr die Auszeichnung Deutschlands Beste Arbeitgeber. Darauf sind wir stolz und freuen uns. Das ist der Motor, der uns bei Hofmann Personal antreibt, mit Engagement und Herzblut jeden Tag alles zu geben. Wir unterstützen Sie an über 80 Standorten und mit rund 15.000 Mitarbeitern in ganz Deutschland. Egal ob Sie einen Job suchen oder für Ihr Unternehmen die richtigen Mitarbeiter finden wollen. www.hofmann.info

Hofmann Personal zählt zum sechsten Mal in Folge zu Deutschlands hundert besten Arbeitgebern.

Durchschnittlich 15.000 Mitarbeiter be-schäftigt der Personaldienstleister Hofmann Personal in Deutschland. Sie alle konnten im letzten Jahr in zwei Mitarbeiterbefragungen ihren Arbeitgeber und ihren Arbeitsplatz bewerten. Durchgeführt wurden die Umfra-gen von dem unabhängigen Institut Gesell-schaft für Konsumforschung (GfK) und dem Great Place to Work Institute in Kooperation mit der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) und dem Bundesministerium für Ar-beit und Soziales.

„Ich gehe gerne zur Arbeit“, sagt eine große Mehrheit (94 Prozent) der befragten Hof-mann-Zeitarbeitsmitarbeiter, und mehr als drei Viertel (88 Prozent) bestätigen, dass sie mit ihrer derzeitigen Arbeit bei Hofmann zu-frieden sind.

Die Hofmann-Kundenunternehmen schnei-den ebenfalls gut ab: Rund 90 Prozent der Hofmann-Mitarbeiter fühlen sich bei ihren Einsätzen gut integriert, respektiert, und die Unternehmen würdigen ihre Leis tung. Auch „die körperliche Sicherheit am Arbeitsplatz ist gewährleistet“, sagen 94 Prozent der be-fragten Zeitarbeitsmitarbeiter. Dieses Er-gebnis deckt sich mit den Ergebnissen der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), die bescheinigt hat, dass die Unfallzahl bei Hofmann Personal weit unter dem Bran-chendurchschnitt liegt.

„Meine derzeitige Tätigkeit entspricht mei-nen Fähigkeiten und Stärken“; für 84 Pro-zent der befragten Mitarbeiter trifft diese

Aus sage zu. „Ich empfinde diese Zahl zwar als positiv, sehe aber trotzdem Handlungs-bedarf bei der Weiterqualifizierung“, sagt Ingrid Hofmann. Seit Anfang 2012 bietet Hofmann Personal seinen Mitarbeitern gemeinsam mit dem TÜV Rheinland eine Personenzertifizierung einschließlich Schu-lungen an. So können die Mitarbeiter ihre während der Arbeitseinsätze erworbenen Kenntnisse nachweisen und durch ein unab-hängiges Institut zertifizieren lassen.

„Die Befragungen unserer Mitarbeiter im internen Bereich und der Mitarbeiter im Kundeneinsatz helfen uns, anschließend gezielt Maßnahmen abzuleiten“, sagt die Geschäftsführerin Ingrid Hofmann und er-gänzt: „Unsere Mitarbeiter leisten einen bedeutenden Beitrag für Unternehmen, die auf Flexibilität angewiesen sind. Es wäre schön, wenn diese Dienstleistung auch in der öffentlichen Meinung die Anerkennung bekäme, die sie verdient.“

ZENTRALER KoNTAKT:

I. K. Hofmann GmbH Lina-Ammon-Str. 19, 90471 Nürnberg Telefon: +49 911 989930 Infoline: +49 180 3237236* E-Mail: [email protected] Internet: www.hofmann.info *9 ct/Min. aus dem T-Com Festnetz. Aus anderen Netzen gelten ggf. andere Gebühren

Mitarbeiter stimmen für „great“ANZEIGE

Ingrid Hofmann gratuliert Kevin Väth zu seiner bestandenen Personenzertifizierung, die gemein-sam mit dem TÜV Rheinland umgesetzt wird.

95 %

94 %

94 %

Abschließende Beurteilung

”Wenn ich vor der Wahl stehen würde, würde ich mich wieder für Hofmann Personal als Arbeitgeber entscheiden.“

”Ich kann mich auf meinen Arbeitgeber Hofmann Personal verlassen.”

”Ich freue mich, dass meine Meinung für meinen Arbeitgeber Hofmann Personal wichtig ist.”

”Meine derzeitige Tätigkeit entspricht meinen Fähigkeiten und Stärken.”

”Ich fühle mich in meinen Kundeneinsätzen gut integriert und respektiert.“

”Meine körperliche Sicherheit am Arbeitsplatz ist gewährleistet.”

”Ich gehe gerne zur Arbeit.”

”Alles in allem bin ich sehr zufrieden mit meinem Arbeitgeber Hofmann Personal.”

84 %

91 %

84 %

90 %

88 %

Quelle: GfK-Umfrage 2012

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Ausgezeichnet! durch zufriedene MitArbeiter.

Seit 2008 erhielten wir jedes Jahr die Auszeichnung Deutschlands Beste Arbeitgeber. Darauf sind wir stolz und freuen uns. Das ist der Motor, der uns bei Hofmann Personal antreibt, mit Engagement und Herzblut jeden Tag alles zu geben. Wir unterstützen Sie an über 80 Standorten und mit rund 15.000 Mitarbeitern in ganz Deutschland. Egal ob Sie einen Job suchen oder für Ihr Unternehmen die richtigen Mitarbeiter finden wollen. www.hofmann.info

Hofmann Personal zählt zum sechsten Mal in Folge zu Deutschlands hundert besten Arbeitgebern.

Durchschnittlich 15.000 Mitarbeiter be-schäftigt der Personaldienstleister Hofmann Personal in Deutschland. Sie alle konnten im letzten Jahr in zwei Mitarbeiterbefragungen ihren Arbeitgeber und ihren Arbeitsplatz bewerten. Durchgeführt wurden die Umfra-gen von dem unabhängigen Institut Gesell-schaft für Konsumforschung (GfK) und dem Great Place to Work Institute in Kooperation mit der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) und dem Bundesministerium für Ar-beit und Soziales.

„Ich gehe gerne zur Arbeit“, sagt eine große Mehrheit (94 Prozent) der befragten Hof-mann-Zeitarbeitsmitarbeiter, und mehr als drei Viertel (88 Prozent) bestätigen, dass sie mit ihrer derzeitigen Arbeit bei Hofmann zu-frieden sind.

Die Hofmann-Kundenunternehmen schnei-den ebenfalls gut ab: Rund 90 Prozent der Hofmann-Mitarbeiter fühlen sich bei ihren Einsätzen gut integriert, respektiert, und die Unternehmen würdigen ihre Leis tung. Auch „die körperliche Sicherheit am Arbeitsplatz ist gewährleistet“, sagen 94 Prozent der be-fragten Zeitarbeitsmitarbeiter. Dieses Er-gebnis deckt sich mit den Ergebnissen der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), die bescheinigt hat, dass die Unfallzahl bei Hofmann Personal weit unter dem Bran-chendurchschnitt liegt.

„Meine derzeitige Tätigkeit entspricht mei-nen Fähigkeiten und Stärken“; für 84 Pro-zent der befragten Mitarbeiter trifft diese

Aus sage zu. „Ich empfinde diese Zahl zwar als positiv, sehe aber trotzdem Handlungs-bedarf bei der Weiterqualifizierung“, sagt Ingrid Hofmann. Seit Anfang 2012 bietet Hofmann Personal seinen Mitarbeitern gemeinsam mit dem TÜV Rheinland eine Personenzertifizierung einschließlich Schu-lungen an. So können die Mitarbeiter ihre während der Arbeitseinsätze erworbenen Kenntnisse nachweisen und durch ein unab-hängiges Institut zertifizieren lassen.

„Die Befragungen unserer Mitarbeiter im internen Bereich und der Mitarbeiter im Kundeneinsatz helfen uns, anschließend gezielt Maßnahmen abzuleiten“, sagt die Geschäftsführerin Ingrid Hofmann und er-gänzt: „Unsere Mitarbeiter leisten einen bedeutenden Beitrag für Unternehmen, die auf Flexibilität angewiesen sind. Es wäre schön, wenn diese Dienstleistung auch in der öffentlichen Meinung die Anerkennung bekäme, die sie verdient.“

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I. K. Hofmann GmbH Lina-Ammon-Str. 19, 90471 Nürnberg Telefon: +49 911 989930 Infoline: +49 180 3237236* E-Mail: [email protected] Internet: www.hofmann.info *9 ct/Min. aus dem T-Com Festnetz. Aus anderen Netzen gelten ggf. andere Gebühren

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Ingrid Hofmann gratuliert Kevin Väth zu seiner bestandenen Personenzertifizierung, die gemein-sam mit dem TÜV Rheinland umgesetzt wird.

95 %

94 %

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Abschließende Beurteilung

”Wenn ich vor der Wahl stehen würde, würde ich mich wieder für Hofmann Personal als Arbeitgeber entscheiden.“

”Ich kann mich auf meinen Arbeitgeber Hofmann Personal verlassen.”

”Ich freue mich, dass meine Meinung für meinen Arbeitgeber Hofmann Personal wichtig ist.”

”Meine derzeitige Tätigkeit entspricht meinen Fähigkeiten und Stärken.”

”Ich fühle mich in meinen Kundeneinsätzen gut integriert und respektiert.“

”Meine körperliche Sicherheit am Arbeitsplatz ist gewährleistet.”

”Ich gehe gerne zur Arbeit.”

”Alles in allem bin ich sehr zufrieden mit meinem Arbeitgeber Hofmann Personal.”

84 %

91 %

84 %

90 %

88 %

Quelle: GfK-Umfrage 2012

Als Lern- und Arbeitshilfe zur Berufsorientierung bündelt der Berufswahlpass alle Informationen für den Übergang von der Schule in den Beruf. Davon profi tieren die ausbildenden Unternehmen, denn sie:

erhalten frühzeitig Kontakt zu Auszubildenden, wecken Interesse für ihren Betrieb, fördern spezifi sche Kompetenzen und reduzieren Ausbildungsabbrüche.

Im Interesse der ausbildenden Betriebe sind Schülerinnen und Schüler ab der siebten Klasse dank des Berufswahlpasses

besser auf das Arbeitsleben vorbereitet, realistischer in der Einschätzung ihres Leistungsvermögens und in der Wahl des „richtigen“ Ausbildungsberufs deutlich

besser orientiert.

Gefördert aus Mitteln des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, des Hessischen Kultusministeriums, der Bundesagentur für Arbeit und der Europäischen Union – Europäischer Sozialfonds.

ORIENTIERUNG FÜR JUGENDLICHE UND BETRIEBE: DER BERUFSWAHLPASS

Europäischer Sozialfondsin Hessen Investition in Menschen

Europäischer Sozialfonds Für die Menschen in Hessen

Informationen zum Berufswahlpass erhalten Sie bei:Daniela Evermann, Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e. V., Telefon: 0641 – 98238-27; E-Mail: evermann.daniela @bwhw.de; www.kompo7.de

ORIENTIERUNG FÜR JUGENDLICHE UND BETRIEBE: DER BERUFSWAHLPASS

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• Herr Klotz, worauf kommt es bei der Berufswahl an?

Berufswahl bedeutet zunächst einmal sich selbst zu evaluieren, d. h. sich selbst einzu-schätzen. Dazu gehört es Antworten auf folgende Fragen zu finden: Welche Interessen habe ich? Welche persönlichen Stärken und Schwächen zeichnen mich aus? Unterbleibt diese Selbsteinschätzung oder wird sie unzureichend vorgenommen, so ist ggf. Frustration vor-programmiert.

• Welche Praktikums- und Ausbildungschancen Chancen haben Jugendl iche bei Ihnen im Unternehmen?

Neben Praktikumstellen bieten wir natürlich auch Ausbildungsplätze an. Im Praktikum kön-nen die jungen Menschen erste berufliche Erfahrungen sammeln und in der Ausbildung den gewählten Beruf genau kennenlernen und erlernen. In der Regel sind unsere Auszu-bildenden sehr jung, so dass wir als Ausbildungsbetrieb eine besondere Verantwortung tragen. Deshalb investieren wir viel Zeit in den Reifeprozess der Jugendlichen, sowohl in fachlicher als auch in zwischenmenschlicher Hinsicht. Natürlich profitieren wir davon, denn unser vorrangiges Ziel ist die Übernahme der Auszubildenden in eine Festanstellung. Und das gelingt uns sehr oft.

• Was ist Ihnen besonders wichtig, wenn sich Jugendliche bei Ihnen um einen Praktikums- oder Ausbildungsplatz bewerben?

Bei einem Vorstellungsgespräch räumen wir den Hobbys, den Freizeitbeschäftigungen und den Neigungen der Bewerberinnen und Bewerber viel Raum ein. Da die Bewerberinnen und Bewerber noch keine konkrete Berufserfahrung mitbringen, möchten wir feststellen, ob sie überhaupt eine Leidenschaft oder ein Interesse für den gewählten Beruf haben. Aus-

schlaggebend sind neben den Stärken und Interessen natürlich Praktika, die während der Schulzeit oder freiwillig in den Ferien absolviert wurden. Außerdem schätzen wir es, wenn Neugierde erkennbar ist oder Zusammenhänge hinterfragt werden. Wir hoffen auf genauso viele kluge Fragen wie Antworten.

• Welche Vorteile bietet Ihnen der Berufswahlpass im Vorstellungsgespräch?

Wir sehen wie engagiert sich die Bewerberin bzw. der Bewerber um einen Ausbildungsplatz beworben hat, aber auch wie akkurat wichtige Unterlagen geführt sind. Außerdem können wir sehen, wie sich die Bewerberinnen und der Bewerber selbst einschätzen und warum sie sich für den gewählten Beruf und unsere Hotels entschieden haben. Mit Hilfe des Berufs-wahlpasses können wir einschätzen, wie die Berufswahlentscheidung zustande gekommen und wie tragbar diese ist.

• Welche Tipps können Sie den Jugendlichen für die Berufsorientierung geben?

Erster Tipp: Neugierig sein! Viele verschiedene Praktika und Schnuppertage absolvie-ren, um einen Einblick in verschiedene Berufe zu erhalten. Nützlich sind auch Gesprä-che über Berufe mit der Familie oder mit Freunden. Ebenso wichtig ist es, sich sel-ber richtig einschätzen zu können, sich einen Beruf zu wählen der zu einem passt. Als introvertierter Typ gehe ich nicht in ein Hotel, wo ich viel mit Menschen in Kontakt stehe.

Berufswahlpass: Das Engagement der Bewerber/-innen erkennenInterview zum Berufswahlpass mit Herrn Klotz, Ausbildungsleiter der Hotels Victoria und Hamburger Hof in Frankfurt am Main

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Ministerpräsident Volker Bouffier, Wirtschaftsminister Florian Rentsch und Professor Dieter Weidemann, Präsident der Vereinigung der hes-sischen Unternehmerverbände (VhU), zeichneten im letzten Jahr im Wiesba-dener Kurhaus die „Hessen-Champi-ons 2012“ aus.Gesucht wurden in Kooperation mit der Mittelständischen Beteiligungsge-sellschaft MGB H Firmen, die in ihrer Branche weltweit führend sind sowie Unternehmen, die – unter Berück-sichtigung der Unternehmensgröße – überdurchschnittlich viele neue Ar-beitsplätze in Hessen geschaffen ha-ben. Auch Firmen mit innovativen Pro-dukten und Ideen waren aufgerufen, sich zu bewerben.Vor 1.400 geladenen Gästen erhielt die Schunk Group aus Heuchelheim die Auszeichnung in der Kategorie

„Weltmarktführer“. Der internationa-le Technologiekonzern mit mehr als 60 operativen Gesellschaftern, rund 8.300 Beschäftigten in 27 Ländern und knapp 1 Mrd. Euro Umsatz pro-duziert u.a. Kohlebürsten, die für per-fekte Stromübertragung in Elektromo-toren sorgen. Allein 500 Mio. Stück liefert das Unternehmen jährlich für die Automobilindustrie.Gewinner in der Kategorie „Jobmo-tor“ wurde die Fritz Winter Eisengie-ßerei GmbH & Co. KG aus Stadtallen-dorf. Die größte konzernunabhängige Gießerei Europas produziert Fertig-teilkomponenten und Systembauteile für die Automobil-, Nutzfahrzeug- und Hydraulikindustrie. Das Unternehmen steigerte 2011 im zweiten Jahr in Fol-ge die Beschäftigung um zwölf Pro-zent auf 3.712 Mitarbeiter.In der Kategorie „Innovation“ hat

die ISRA VISION AG aus Darmstadt gewonnen. Der „Griff in die Kiste“, nämlich das angepasste Herausho-len eines erkannten Gegenstandes, galt für Roboter bislang als unlös-bare Aufgabe – und ist der Wettbe-werbsbeitrag von ISRA VISION. Das Unternehmen ist Technologieführer von sehenden Systemen für Roboter. Als Spin-Off der TU Darmstadt ge-gründet, beschäftigt das Unterneh-men inzwischen über 500 Menschen an 25 Standorten.70 Unternehmen haben sich im Jahr 2012 am Wettbewerb beteiligt. Acht Bewerber erreichten das Finale. Alle Fi-nalisten wurden im Rahmen der Preis-verleihung urkundlich ausgezeichnet.

Werden Sie Hessen-Champion 2013 und bewerben Sie sich online unter www.hessen-champions.de.

GeWinner und FinaliSten „HeSSen-CHampionS 2012“

Finalisten „Hessen-Champions 2012“, Kategorie „Weltmarkt-führer“: PVA TePla AG, Wettenberg Schunk Group, Heuchelheim

Finalisten „Hessen-Champions 2012“, Kategorie „Jobmotor“: Continental Teves AG & Co.

oHG, Frankfurt am Main Fritz Winter Eisengießerei

GmbH & Co. KG, Stadtallendorf Knaus Tabbert GmbH, Sinntal-

Mottgers Finalisten „Hessen-Champions 2012“, Kategorie „innovation“: HÜBNER GmbH, Kassel ISRA VISION AG, Darmstadt Krautzberger GmbH, Eltville

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Unternehmen für herausragende Leistungen auszuzeichnen, ist das Ziel des Wettbewerbs „Hessen-Champions“. Gesucht werden Firmen, die in ihrer Branche weltweit führend sind, überdurchschnittlich viele neue Arbeitsplätze in Hessen geschaffen oder neue Produkte bzw. Verfahren entwickelt haben.

Als wichtigster und größter Unternehmenswettbewerb stellt der Inno-vations- und Wachstumspreis des Landes Hessen die wirtschaftliche Bedeutung von zukunftsfähigen Unternehmen heraus und gibt Impulse für ein aktives Ideenmanagement. Der Wettbewerb „Hessen-Champions“ vergibt Preise in den Kategorien:

Innovation Weltmarktführer Jobmotor

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Bewerben können sich alle Firmen mit Sitz in Hessen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sind eingeladen, sich am Wettbewerb in der Kategorie Innovation zu beteiligen. Bewerben Sie sich ab dem jetzt unter:

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Mitteilungen der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main

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HerausgeberIndustrie- und Handelskammer Frankfurt am MainBörsenplatz 460313 Frankfurt am Maintelefon 0 69 / 21 97- 0Fax 0 69 / 21 97-14 24Internet www.frankfurt-main.ihk.de

Verantwortlich für den InhaltReinhard Fröhlich, geschäftsführer, Unternehmens kommunikation, IHK Frankfurt

Chefredakteurin petra Menketelefon 0 69 / 21 97 - 12 03E-Mail wirtschaftsforum@ frankfurt-main.ihk.de

Abonnements, AdressänderungenAngelika Borztelefon 0 69 / 21 97 - 12 04E-Mail [email protected]

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AnzeigenleitungAlexandra luegtelefon 0 69 / 9 74 6 0 - 6 33Fax 0 69 / 9 74 60 - 86 33E-Mail [email protected]

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Der Bezug des IHK-Magazins erfolgt im Rahmen der grundsätzlichen Beitrags-pflicht als Mitglied der IHK. Das IHK Wirt - schaftsForum ist für Mitgliedsunternehmen der IHK Frankfurt am Main kostenlos. Nicht - mitglieder können das Unternehmermagazin für FrankfurtRheinMain abonnieren. Das Jahresabo kostet für Nicht mitglieder 30 Eu-ro, das Einzelexemplar 2,50 Euro. Das IHK WirtschaftsForum erscheint am Anfang je-den Monats, Doppel ausgaben im Juli/August und Dezember/Januar.

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40 JahreWilhelm Repp, Hetra Hein-rich Hettler Spedition-Spezi-altransporte, Frankfurt

25 JahreWolfgang Kohl, Deutscher Fachverlag, FrankfurtFrank Römer, EppsteinFoils, EppsteinHiltrud Scharmann, Poly-clip System, HattersheimKarlheinz Hilbert, Württember-gische Versicherung, Frankfurt

Stefan AderAm 2. April feierte Stefan Ader seinen 50. geburts-tag. Der gebürtige Hat-tinger war zunächst in Düsseldorf und Aachen für Accor tätig, bevor er im März 2005 als Di-rektor das Mercure Ho-tel Eschborn Helfmann park über-nahm, anschließend das Mercure Hotel Eschborn ost. Später war er als Directeur Délégué verantwort-lich für die drei Mercure Hotels in Eschborn sowie das in Wetzlar. 2009 wechselte er in das größte Accor-Hotel in Deutschland, das

Mercure Hotel & Resi-denz Frankfurt Messe. Inzwischen ist Ader als Regionaldirektor verant-wortlich für die Mgal-lery und Mercure Hotels im RheinMain-gebiet. Seit April 2011 ist er Re-

lais Einkauf der Marke Mercure; als Verantwortlicher der Arbeitsgruppe Food & Beverage ist er seither für die Ausrichtung der Mercure Ho-tels in Deutschland verantwortlich. Ehrenamtlich engagiert sich Stefan Ader seit 2007 im IHK-Ausschuss für tourismus. ❙

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Die nächste Ausgabe des IHK WirtschaftsForums erscheint am 2. Juli 2013.

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