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Seite 1 von 44 Infektionsschutzkonzept der Friedrich-Schiller-Universität vom 12. Januar 2021 Das vorliegende Infektionsschutzkonzept greift die in dem Rahmenhygieneplan der Friedrich- Schiller-Universität Jena vorgesehenen Maßnahmen auf und ist nach Maßgabe der §§ 3 bis 5 der 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO verfasst und im Sinne der Allgemeinverfügung der Stadt Jena für einzelne Bereiche spezifiziert. Der bisherige Rahmenhygieneplan behält seine Gültigkeit und ist Bestandteil des Konzeptes. Verweis auf geltendes Thüringer Recht Es wird auf die Regelungen folgender Vorschriften in den jeweils gültigen Fassungen verwiesen: - Zweite Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Zweite ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO) vom 7. Juli 2020, zuletzt geändert durch Thüringer Verordnung zur nochmaligen Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, zur Verlängerung der allgemeinen Infektionsschutzregeln sowie zur Verlängerung und Änderung der Fünften Thüringer Quarantäneverordnung vom 9. Januar 2021 - Jenaer Allgemeinverfügung vom 11. Januar 2021 (Jenaer Allgemeinverfügung) - Fünfte Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Fünfte Thüringer Quarantäneverordnung) vom 8. November 2020, zuletzt geändert durch Thüringer Verordnung zur nochmaligen Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, zur Verlängerung der allgemeinen Infektionsschutzregeln sowie zur Verlängerung und Änderung der Fünften Thüringer Quarantäneverordnung vom 9. Januar 2021 - Dritte Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 9. Januar 2021 (Dritte Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung -3. ThürSARS-CoV-2- SonderEindmaßnVO-) Gleichstellungsbestimmung Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Infektionsschutzkonzept gelten jeweils für alle Geschlechter.

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Infektionsschutzkonzept

der Friedrich-Schiller-Universität

vom 12. Januar 2021

Das vorliegende Infektionsschutzkonzept greift die in dem Rahmenhygieneplan der Friedrich-Schiller-Universität Jena vorgesehenen Maßnahmen auf und ist nach Maßgabe der §§ 3 bis 5 der 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO verfasst und im Sinne der Allgemeinverfügung der Stadt Jena für einzelne Bereiche spezifiziert. Der bisherige Rahmenhygieneplan behält seine Gültigkeit und ist Bestandteil des Konzeptes.

Verweis auf geltendes Thüringer Recht

Es wird auf die Regelungen folgender Vorschriften in den jeweils gültigen Fassungen verwiesen:

- Zweite Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Zweite ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO) vom 7. Juli 2020, zuletzt geändert durch Thüringer Verordnung zur nochmaligen Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, zur Verlängerung der allgemeinen Infektionsschutzregeln sowie zur Verlängerung und Änderung der Fünften Thüringer Quarantäneverordnung vom 9. Januar 2021

- Jenaer Allgemeinverfügung vom 11. Januar 2021 (Jenaer Allgemeinverfügung)

- Fünfte Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Fünfte Thüringer Quarantäneverordnung) vom 8. November 2020, zuletzt geändert durch Thüringer Verordnung zur nochmaligen Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, zur Verlängerung der allgemeinen Infektionsschutzregeln sowie zur Verlängerung und Änderung der Fünften Thüringer Quarantäneverordnung vom 9. Januar 2021

- Dritte Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 9. Januar 2021 (Dritte Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung -3. ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO-)

Gleichstellungsbestimmung

Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Infektionsschutzkonzept gelten jeweils für alle Geschlechter.

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Verantwortlich nach §5 Abs. 2 der 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO

Verantwortlich für das Vorhalten des Infektionsschutzkonzepts ist der Präsident der Friedrich-Schiller-Universität Jena:

Prof. Dr. Walter Rosenthal Fürstengraben 1 07743 Jena

+49 3641 9-401000 [email protected]

Verantwortlich für das Erstellen des Infektionsschutzkonzepts: Dr. Klaus Bartholmé Fürstengraben 1 07743 Jena

+49 3641 9-402000 [email protected]

Inhaltsverzeichnis: Seite

1. Stufenkonzept ............................................................................................................... 3 - 10

2. Angaben zu Grundstücksflächen im Außenbereich ......................................................... 11

3. Angaben zur raumlufttechnischen Ausstattung ....................................................... 12 - 13

4. Maßnahmen zur regelmäßigen Be- und Entlüftung ......................................................... 13

5. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands .......................................... 13 - 14

6. Maßnahmen zur Beschränkung des Publikumsverkehrs ........................................ 14 - 15

7. Maßnahmen zur Einhaltung der Infektionsschutzregeln .......................................... 15- 17

8. Maßnahmen zur Sicherstellung des speziellen Schutzes der Arbeitnehmer ................. 17

Anhang 1 - Angaben zur genutzten Gebäudefläche ......................................................... 18 - 20

Anhang 2 - Raumaufstellung (Seminarräume – Hörsäle) ............................................... 21 - 27

Anhang 3 - Raumaufstellung Laborräume ....................................................................... 28 - 32

Anhang 4 - Aufstellung der Gebäude mit mechanischer Be- und Entlüftung ........................ 33

Anhang 5 - Rahmenhygieneplan der Friedrich-Schiller-Universität ................................ 34 - 37

Anhang 6 - Spezielles Hygienekonzept ThULB ................................................................ 38 - 39

Anhang 7 - Spezielles Infektionsschutzkonzept psychologische Ambulanz ................ 39 - 41

Anhang 8 - Checkliste zum Infektionsschutzkonzept ...................................................... 42- 44

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Stufenkonzept

Auf das konkrete Infektionsgeschehen wird grundsätzlich in drei Stufen reagiert, wobei abweichende dem Ziel des Infektionsschutzkonzepts dienliche Regelungen im Einzelfall vorbehalten bleiben.

Für alle Stufen gilt: Zeigen sich während des Dienstes bei einem Mitarbeiter Symptome, die einen Verdacht auf eine Covid-19-Infektion nahelegen, wird für den Mitarbeiter Homeoffice (Mobile Arbeit) angeordnet und er aufgefordert, einen Arzt zu kontaktieren. Wird bei einem Mitarbeiter eine Covid-19-Infektion bekannt, wird für alle Personen mit direktem dienstlichem Kontakt vorsorglich bis zur Mitteilung des Gesundheitsamtes zu den behördlich festgestellten Kontaktpersonen und den zu ergreifenden Maßnahmen (z.B. Quarantäne) vorübergehend Homeoffice (Mobile Arbeit) angeordnet. Das Betreten der Universität durch Personen mit nachgewiesener Covid-19-Infektion ist untersagt. Stufe 1 – Regelbetrieb mit vorbeugendem Infektionsschutz

Grundsätzlich herrscht normaler Präsenzbetrieb. Homeoffice und Schichtbetrieb können durch die Leiter der Struktureinheiten als Maßnahme eingesetzt werden, um die Zahl anwesender Mitarbeiter zu begrenzen. Durch die Leiter der Struktureinheiten ist zu bestätigen, dass die Dienst-/Arbeitspflichten auch in anderer Weise als in Präsenz erledigt werden können. Die Erreichbarkeit der sich im Homeoffice befindlichen Beschäftigten ist sicherzustellen.

Für die Organisationseinheiten bzw. Tätigkeitsfelder gelten folgende Regelungen: ThULB (siehe Anhang 6): Die Mitarbeiter werden durch auf dem Tresen platzierte Plexiglasscheiben von den Kunden abgeschirmt. Mitarbeiter im Tresenbereich tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB). Ausleihende Personen haben beim Betreten der ThULB eine geeignete MNB anzulegen. Mit ärztlichem Attest darf die ThULB auch ohne MNB betreten werden, dabei soll eine alternative Schutzvorrichtung verwendet werden (z. B. ein Gesichtsschild). Nach Einnahme des gebuchten Arbeitsplatzes kann die MNB abgenommen werden.

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Mitarbeiter arbeiten bevorzugt im Homeoffice. Für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs unbedingt erforderliches Personal wird soweit wie möglich auf unterschiedliche Gebäudebereiche verteilt. Die Besetzung von Büros ist so zu organisieren und die Präsenz so weit zu reduzieren, dass der Mindestabstand von 1,50 m eingehalten werden kann. Erforderlichenfalls werden die Öffnungszeiten der ThULB eingeschränkt. WLAN-Arbeitsplätze und Lesesaalplätze werden durch Kennzeichnungen/Absperrungen reglementiert. Buchretouren liegen mindestens einen Tag in einem separaten Bereich (z. B. in einem Transportwagen oder in einer Box), bevor sie wieder in die Ausleihe gegeben werden. Die Reservierung von Arbeitsplätzen erfolgt über ein Buchungssystem, die Erfassung Anwesender erfolgt durch ein QR-Code-basiertes System. Eine ggf. erforderliche Infektionsnachverfolgung ist über das Buchungssystem bzw. das QR-System gewährleistet. LABORE für Lehrveranstaltungen: Die Praktikumsplätze sind gemäß Covid-19-Vorgaben erforderlichenfalls auf mehrere Veranstaltungen zu verteilen. Die Studierenden und die Lehrpersonen tragen bei Unterschreitung des Mindestabstandes MNB. Können Abstände von mindestens 2,00 m zur nächsten Person eingehalten werden, ist das Tragen einer MNB aufgrund der hohen Luftwechselrate nicht erforderlich. Sobald der genannte Abstand unterschritten wird – auch kurzzeitig –, ist von den beteiligten Personen eine MNB zu tragen. Nach dem Laborpraktikum ist die Laborausstattung zu desinfizieren und für den nächsten Gebrauch vorzubereiten. Die Kontaktnachverfolgung ist über die Laboranmeldung bzw. den Belegungskalender der jeweiligen Arbeitsbereiche zu gewährleisten. LABORE für Wissenschaft und Forschung: Die Laborräume dürfen nur mit einer unter Covid-19-Bedingungen möglichen Maximalpersonenzahl genutzt werden. Erforderlichenfalls geschieht dies im rotierenden Wechsel bzw. im Schichtsystem. Die Mitarbeiter tragen, sobald ein Sicherheitsabstand von 2,00 m nicht eingehalten werden kann, eine MNB. Werden die Sicherheitsabstände an den Arbeitsplätzen eingehalten, kann die Maske abgenommen werden. Das gleiche gilt, wenn im Labor eine Person allein tätig ist. Sobald der Sicherheitsabstand unterschritten wird – auch kurzzeitig –, ist von den jeweils beteiligten Personen eine MNB zu tragen. Wird das Labor verlassen, ist im Gebäude eine MNB gemäß Rahmen-Hygieneplan zu tragen. Die Kontaktnachverfolgung ist über die Laboranmeldung bzw. den Belegungskalender der jeweiligen Arbeitsbereiche zu gewährleisten.

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BÜROBEREICHE: Die Mitarbeiter tragen, sobald ein Sicherheitsabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann, eine geeignete MNB. Werden die Sicherheitsabstände an den Arbeitsplätzen eingehalten, kann die MNB abgenommen werden. Das gleiche gilt, wenn im Büro eine Person allein tätig ist. Sobald der Sicherheitsabstand unterschritten wird – auch kurzzeitig –, ist von den jeweils beteiligten Personen MNB zu tragen. Wird das Büro verlassen, ist im Gebäude die MNB gemäß Rahmen-Hygieneplan zu tragen. In Räumen, in denen Personen tätig sind, die zu einer gesundheitlichen Risikogruppe zählen, werden an den Arbeitsplätzen trennende Plexiglasscheiben aufgestellt. VERWALTUNG mit externem Publikumsverkehr: Mitarbeiter im administrativen Bereich sind durch Plexiglasscheiben von den Besuchern abgetrennt, zusätzlich muss jede Person, die den Raum betritt, eine MNB tragen. Nach Kontakt mit von Besuchern übergebenen Materialien wird das Händewaschen bzw. die Händedesinfektion gemäß Rahmen-Hygienekonzept durchgeführt. Um Schlangenbildungen auszuschließen und ein mögliches Infektionsrisiko bei Besuchern zu senken, werden Termine nur nach vorheriger Absprache durchgeführt. DIENSTREISEN: Auslandsdienstreisen können nur genehmigt werden, wenn das Reiseland vom RKI für den Reisezeitraum nicht zum Risikogebiet erklärt wurde oder wenn im Einzelfall ein triftiger Grund vorliegt. Im Übrigen gelten die behördlichen Bestimmungen. DIENSTWAGEN: Im Dienstwagen kann auf die MNB verzichtet werden, wenn sich ausschließlich der Fahrer im Fahrzeug befindet. Sobald sich weitere Personen im Fahrzeug aufhalten, ist von allen anwesenden Personen eine MNB zu tragen. Nach Ende der Fahrt sind Kontaktstellen so weit wie möglich zu reinigen bzw. zu desinfizieren. LEHRE: Lehrveranstaltungen sollen in digitalen Formaten durchgeführt werden. Für Präsenzveranstaltungen werden in den Lehrräumen Sitzplatzreglementierungen durch-geführt. Die Abstände zwischen den Sitzplätzen betragen mindestens 1,50 m im Radius. Bewegliches Mobiliar wird in den Räumen von den Hausmeistern entsprechend aufgestellt.

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Gesperrte Sitz-/Arbeitsplätze sind mit rot-weißer Kunststofffolie gekennzeichnet. Nach dem Betreten des Gebäudes und vor Erreichen des Sitzplatzes ist das Tragen der MNB verpflichtend. Nach Erreichen des Sitzplatzes kann die MNB abgelegt werden. Am Ende der Veranstaltung ist die MNB von allen anwesenden Personen wieder aufzusetzen. Die QR-Code-basierte Anwesenheitserfassung ist zu nutzen, um eine Nachverfolgung möglicher Kontaktpersonen zu gewährleisten. Die Zeitspanne zwischen zwei Veranstaltungen beträgt mindestens 30 Minuten, um einen begegnungsfreien Ab- und Zugang zu gewährleisten und bei Nichtvorhandensein automatischer Lüftungsanlagen eine ausreichende Raumlüftung zu ermöglichen. AMBULANZ (siehe Anhang 7):

Therapeuten, Patienten und Supervisoren halten in den Einzeltherapieräumen einen Mindestabstand von 1,5 m in der Sitzanordnung ein. Einzeltherapien mit Risikopatienten (> 60 J., Personen mit chron. Erkrankungen etc.) finden in den größeren Gruppenräumen (ggf. Seminarräumen) statt. Gruppentherapien (betrifft Patienten der Ambulanz für Forschung und Lehre, Personen > 60 J.) finden im großen Seminarraum statt, der Mindestabstand von 1,50 m zwischen den Teilnehmern ist einzuhalten. Unmittelbar vor oder nach einer Gruppensitzung finden keine weiteren Gruppenveranstaltungen statt, um Ansammlungen von wartenden Patienten zu vermeiden. Patienten werden verpflichtet, vor, während und nach der Gruppensitzung auf ausreichenden Abstand zu achten. Supervisionsgruppen finden in den Seminarräumen statt und sind auf maximal fünf Teilnehmer beschränkt. In den Computerarbeitsräumen wird an den PC-Arbeitsplätzen durch die vorgegebene Sitzordnung der Mindestabstand eingehalten. Therapeuten sind angehalten, Einzeltherapieräume als Arbeitsplätze zu nutzen. Die Nutzung der Arbeitsräume im 2.OG ist auf maximal zwei Personen je Raum begrenzt. Ein entsprechendes Hinweisschild an den Türen ist angebracht. Die Pflicht zum Tragen einer MNB besteht sowohl für Personal wie auch für Patienten entsprechend dem Rahmen-Hygieneplan der Universität Jena beim Betreten und Verlassen des Gebäudes, innerhalb des Gebäudes und beim Bewegen in den Behandlungs-/ Seminarräumen.

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Ein Hinweisschild ist am Gebäudeeingang angebracht. Kontaktflächen werden nach dem Patientenbesuch desinfiziert. Eine fortlaufende Nachverfolgung ist anhand der Patientendokumentation vorhanden.

SPORTWISSENSCHAFTEN: Universitäre Sportveranstaltungen sind unter Einhaltung der Hygieneregeln in Präsenzform gestattet. Umkleideräume dürfen nur unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden; das Betreten dieser Räume ist ausschließlich mit MNB erlaubt. Um möglichen Infektionsausbreitungen entgegenzuwirken, ist die Nutzung von Duschen untersagt. Kontaktsportarten sind nur im Rahmen von Prüfungen zugelassen. Eine fortlaufende Nachverfolgungsdokumentation ist sicherzustellen. ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHE GÄRTEN: Besucher sind verpflichtet, in Gebäuden (z. B. Gewächshäuser) eine MNB zu tragen. In den Außenbereichen kann auf das Tragen von MNB verzichtet werden, wenn ein Mindestabstand von 1,50 m eingehalten wird.

Mitarbeiter sind verpflichtet, eine MNB anzulegen, wenn der Mindestabstand zu Kollegen oder Besuchern unterschritten wird oder der Publikumsverkehr im unmittelbaren Arbeitsumfeld hoch ist. Der Zugang zum Botanischen Garten wird durch Personal kontrolliert und eine Nachverfolgung durch Erfassung der Besucherdaten sichergestellt. Bei allen Gärten werden Hinweisschilder hinsichtlich des Einhaltens der Sicherheitsabstände angebracht. Stufe 2 – Eingeschränkter (Präsenz-)Betrieb mit erhöhtem Infektionsschutz Die Stufe 2 erfasst ein erhöhtes Infektionsgeschehen.

Der Präsident entscheidet auf der Grundlage behördlicher Bestimmungen und betrieblicher Gegebenheiten, welche Schutzmaßnahmen zusätzlich zu Stufe 1 zu ergreifen sind und welche präventiven Maßnahmen darüber hinaus ergriffen werden können. Ziel ist die möglichst weitgehende Aufrechterhaltung des Betriebs der Universität unter Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsbestimmungen.

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Mögliche Maßnahmen sind u. a., die Präsenzzeiten in den Gebäuden und Anlagen der Universität durch Homeoffice (Mobile Arbeit) und Schichtbetrieb auf das notwendige Minimum zu beschränken und Hygienemaßnahmen zu verschärfen. Die Erreichbarkeit im Homeoffice ist durch die Mitarbeiter weiterhin sicherzustellen. Von den Möglichkeiten der gegenseitigen Vertretung, der Einrichtung von Rufumleitungen, der Zusammenlegung von Arbeitsplätzen (z. B. Sekretariate) und der Kommunikation mittels E-Mail oder Video-Konferenzen ist Gebrauch zu machen. Die Vorgaben im Rahmen-Hygieneplan sind von allen Personen, die universitäre Einrichtungen nutzen, weiterhin einzuhalten. Über die Stufe 1 hinaus gelten für die Organisationseinheiten bzw. Tätigkeitsfelder folgende weitergehende Regelungen: ThULB (siehe Anhang 6): Die MNB ist durchgängig zu tragen. LABORE für Lehrveranstaltungen: Umkleidebereiche müssen einzeln betreten werden. Vor Beginn des Praktikums wird bei allen Studierenden mittels kontaktloser Temperaturmessung die Körpertemperatur festgestellt. Bei Unterschreitung des Mindestabstands von 2 m – auch kurzfristig – werden FFP2-Masken getragen. LABORE für Wissenschaft und Forschung: Umkleidebereiche müssen einzeln betreten werden. BÜROBEREICHE: Es gilt die Regelung der Stufe 1. VERWALTUNG mit externem Publikumsverkehr: Die Mitarbeiter im administrativen Bereich arbeiten weitestgehend auf elektronischem Weg. Um zusätzlichen Schutz herbeizuführen, werden an den Arbeitsplätzen Plexiglasscheiben aufgestellt.

Das Tragen von MNB ist für alle im Raum anwesenden Personen verbindlich. Eingereichte Dokumente werden mindestens einen Tag lang nicht bearbeitet, um ggf. eine Dekontamination zu ermöglichen.

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DIENSTREISEN: Es gelten grundsätzlich weiterhin die Regelungen der Stufe 2, wobei an die Notwendigkeit einer Dienstreise ein besonders strenger Maßstab anzulegen ist. Die Möglichkeit elektronischer Kontaktaufnahmen ist bevorzugt zu nutzen. DIENSTWAGEN: Die längere Nutzung eines Dienstfahrzeugs mit mehreren Personen ist nur zulässig, wenn geeignete Schutzmasken der Schutzgüte FFP2 genutzt werden. LEHRE: Lehrveranstaltungen finden in elektronischer Form statt, sofern nicht aus didaktischen Gründen die Durchführung in Präsenz notwendig und behördlich zugelassen ist. Die für die Aufzeichnung erforderlichen Geräte sind in geeigneter Weise vor Virenverbreitung zu schützen. Zwischen zwei Aufzeichnungen von Lehrveranstaltungen ist der betreffende Raum ausreichend zu lüften, sofern keine automatische Lüftung vorliegt. Soweit Lehrveranstaltungen (einschließlich Prüfungen) in Präsenz stattfinden, haben alle anwesenden Personen MNB bzw. bei Unterschreitung des Abstands von 2 m in Praktika FFP-2 Masken zu tragen. Eine darüber hinaus reichende Einschränkung des Lehrbetriebs bis hin zur vollständigen Aussetzung von Präsenzveranstaltungen bleibt vorbehalten. AMBULANZ (siehe Anhang 7): Therapien werden bis auf solche, deren Ausfall einen Rückschritt des Behandlungserfolgs nach sich ziehen würden, ausgesetzt.

SPORTWISSENSCHAFTEN: Praktische Lehrveranstaltungen im Außenbereich einschließlich Prüfungen bleiben unter Einhaltung der Hygieneregeln gestattet, soweit keine anderslautenden Entscheidungen getroffen werden. Umkleideräume und Nasszellen dürfen nicht mehr genutzt werden, entsprechende Räume werden verschlossen. Kontaktsportarten sind nicht mehr zugelassen. ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHE GÄRTEN: Der Botanische Garten der Universität wird geschlossen. Die Mitarbeiter stellen im erforderlichen Umfang die notwendige Betreuung der Pflanzen sicher. Stufe 3 – Notbetrieb

Aufgrund stark gestiegener Infektionszahlen außerhalb und innerhalb der Universität, behördlicher Vorgaben oder betrieblicher Notwendigkeiten kann eine vorläufige Beendigung des laufenden Betriebs der Universität durch den Präsidenten erforderlich werden. Bis auf das für die Aufrechterhaltung der Kernfunktionalitäten der Universität erforderliche Personal („Notbesetzung“) befinden sich alle Beschäftigten im Homeoffice (Mobile Arbeit) oder es wird von Formen der Freistellung von den Dienst- oder Arbeitspflichten Gebrauch gemacht. Zuvor benannte Mitarbeiter halten die unverzichtbaren Dienste und Funktionen aufrecht, insbesondere Postdienste, Sicherheitsdienst, Finanz- und Personalverwaltung,

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Gebäudetechnik, Laborinfrastruktur, Hausmeisterei, Kleintierhaltung, Universitätsrechenzentrum, unverzichtbare wissenschaftliche Labortätigkeiten. Der Präsenzlehrbetrieb ruht. Über die Stufe 2 hinaus gelten für die Organisationseinheiten bzw. Tätigkeitsfelder folgende weitergehende Regelungen: ThULB (siehe Anhang 6): Nur unbedingt notwendige Arbeiten werden aufrechterhalten (Sicherheitsdienst, Verwaltungsbereich, Restaurationswerkstatt, Literaturlager, Buchaufbereitung). LABORE für Lehrveranstaltungen: Präsenzveranstaltungen finden nicht mehr statt und werden nach Möglichkeit verlegt. LABORE für Wissenschaft und Forschung: Die Arbeit ist so organisiert, dass ein begrenzter und namentlich fixierter Personenkreis die erforderlichen Tätigkeiten gewährleistet. Der Personenkreis ist so klein wie möglich zu halten. BÜROBEREICH: Nur die für die Sicherstellung des Notbetriebs der Universität erforderlichen Mitarbeiter sind vor Ort. Insbesondere folgende Bereiche sind dem Notbetrieb zuzurechnen: insbesondere Postdienste, Sicherheitsdienst, Finanz- und Personalverwaltung, Gebäudetechnik, Laborinfrastruktur, Hausmeisterei. VERWALTUNG mit externem Publikumsverkehr: Notdienste werden auf der Internetseite der Universität mitgeteilt und können telefonisch oder per E-Mail erreicht werden. Vor-Ort-Termine mit Studierenden sind ausgesetzt. Das Tragen von MNB ist für alle anwesenden Personen verbindlich. Die Bearbeitung eingehender Dokumente erfolgt frühestens 24 Stunden nach Posteingang. DIENSTREISEN: Es gilt die Regelung der Stufe 2. DIENSTWAGEN: Dienstfahrten finden nur noch im unbedingt erforderlichen Umfang statt. Ein Dienstfahrzeug ist mit maximal drei Personen mit FFP2-Masken zu belegen (ein Fahrer und bis zu zwei Fahrgäste auf den hinteren Sitzen). LEHRE: Lehrveranstaltungen finden ausschließlich in digitalem Format statt. Prüfungen können unter Beachtung der Hygienevorschriften in Präsenz dann stattfinden, wenn sie in digitaler Form nicht durchgeführt werden können.

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AMBULANZ (siehe Anhang 7): Es wird individuell entschieden, ob Therapien durchgeführt werden können oder ein Verschieben eine mögliche Alternative darstellt. Sollte ein Verschieben aus gesundheitlichen Aspekten nicht ratsam sein, ist gemäß Stufe 2 zu verfahren. SPORTWISSENSCHAFTEN: Alle Lehrveranstaltungen werden eingestellt. Eine Ausnahme bildet die Abnahme von Prüfungsleistungen, wobei Kontaktsportarten nur mit MNB und einer im Vorhinein erstellten Gefährdungsbeurteilung zulässig sind. ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHE GÄRTEN: Es gilt die Regelung der Stufe 2.

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Angaben zu Grundstücksflächen im Außenbereich

Campus am Ernst-Abbe-Platz: Die Freifläche wird durch das Ordnungsamt der Stadt Jena beaufsichtigt Sitzgelegenheiten auf dem Areal sind durch Absperrbänder reglementiert Frei-Sportanlagen: Sportplätze:

- Seidelstr. 20 (Fläche 37,032 m2, abzüglich der Gebäudefläche) - Oberaue 1 (Fläche 39.118 m2, abzüglich der Gebäudefläche)

Tennisplätze:

- Oberaue 2 (Fläche 47.787 m2, abzüglich der Gebäudefläche) Bootshäuser:

- Burgauer Weg 5 (Fläche 1.242 m2, abzüglich Gebäudefläche) - Oberaue 3 (Fläche 2.232 m2, abzüglich Gebäudefläche)

Biodiversitätsforschung - Versuchsfeld Saaleaue:

- Wiesenstraße 104 (Fläche 102.946 m2)

Gärten - Botanischer Garten:

Fürstengraben 26 (Fläche 33.518 m2, abzüglich Gebäudefläche) - Schillers Gartenhaus Schillergässchen (Fläche 2.469 m2) - Griesbachgarten Am Planetarium 8 (Fläche 22.243 m2) - Frommannscher Garten

Fürstengraben 14-18 (Fläche 2.718 m2)

Angaben zur raumlufttechnischen Ausstattung

Alle chemisch, pharmazeutisch und biologisch genutzten Labore (sowohl für Lehrveranstaltungen als auch für Wissenschaft und Forschung) haben einen ständigen mindestens achtfachen maschinellen Luftwechsel. - siehe hierzu TRGS 526 (Technische Regeln für den Laborbereich) und - VDI 6022 (Hygieneregelungen für Raumlufttechnische Anlagen) Auch alle großen Hörsäle in den Hauptbereichen des Campus sowie an den dezentralen Standorten, einzelne Konferenzräume und das Hauptgebäude der ThULB sowie die Teilbibliothek Carl-Zeiss-Straße 3 sind an mechanisch betriebene Lüftungsanlagen angeschlossen. Obwohl das Gros der Anlagen im Automatikmodus weitestgehend selbstregelnd ist und aus energetischen Aspekten bei niedrigen Außentemperaturen üblicherweise Umluftanteile

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hinzugemischt werden, wurden, um einer möglichen Virenverschleppung durch kontaminierte Aerosole entgegenzuwirken, die Lüftungsanlagen komplett auf Außenluftbetrieb umgestellt. Eine Zumischung von Raumluft ist während der andauernden Pandemiezeit komplett unterbunden. In Anhang 4 dieses Infektionsschutzkonzeptes sind die Lüftungsanlagen einzeln aufgeführt.

Maßnahmen zur regelmäßigen Be- und Entlüftung

(1) Siehe Angaben zur raumlufttechnischen Ausstattung.

(2) Die Räume der Arbeitsstätte sind regelmäßig zu lüften, sofern sie nicht an eine mechanisch betriebene Lüftungsanlage angeschlossen sind. Die Lüftungsdauer ist vom Raumvolumen und der jeweiligen Fenstergröße abhängig. Als Faustregel für Büroräume gilt: stündlich über die gesamte Fensterfläche zwischen 3 Minuten (als Minimum im Winter) und 10 Minuten lüften; Besprechungs- und Seminarräume, sowie Hörsäle ohne maschinelle Lüftung sollen alle 20 Minuten gelüftet werden. Zusätzlich ist nach jeder Lehrveranstaltung 15 Minuten lang zu lüften, spätestens jedoch alle 90 Minuten. Eine Ausnahme stellen Außenstellen der ThULB dar, bei denen ein stündlicher Lüftungsrhythmus vorzusehen ist.

(3) Pausenzeiten sollten möglichst im Freien verbracht werden. Bei niedrigen Außentemperaturen oder regnerischem/stürmischem Wetter im Herbst und Winter sollen die Pausenzeiten unter den Mitarbeitern so aufgeteilt werden („Schichten“), dass die maximal erlaubte Anzahl von Personen in den gelüfteten Sozialräumen nicht überschritten wird.

Maßnahmen zur weitgehenden Gewährleistung des Mindestabstands nach § 1 Abs. 1 der 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO

(1) Bei Präsenz in der Friedrich-Schiller-Universität ist ein Mindestabstand zwischen zwei

Personen von mindestens 1,5 m einzuhalten. Eine Ausnahme bilden Labore, bei denen der Mindestabstand 2,00 m beträgt.

(2) Pro Mitarbeiter wird nach Möglichkeit ein Arbeitsplatz von 10 m2 zur Verfügung gestellt.

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(3) Der Zutritt und Aufenthalt in der Friedrich-Schiller-Universität wird ausschließlich Personen gewährt, die eine MNB tragen. Die Pflicht zum Tragen einer MNB gemäß der Jenaer Allgemeinverfügung und § 6 Abs. 3 - 5 der 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO gilt mit dem Betreten der universitären Gebäude. In den Büroräumen kann auf das Tragen von MNB verzichtet werden, wenn alle Regeln des Rahmen-Hygienekonzepts der Universität (siehe Anhang 5) verbindlich eingehalten werden.

(4) Sozialräume wie die Teeküchen in den einzelnen Abteilungen sind ausschließlich einzeln zu nutzen. Auf die Einhaltung des Mindestabstandes und auf ausreichende Frischluftzufuhr durch regelmäßiges (Stoß-)Lüften (siehe Rahmen-Hygienekonzept) ist zu achten. Mahlzeiten sind möglichst allein im Büro oder einem Sozialraum bzw. (bei entsprechender Witterungslage) im Freien mit mindestens 1,50 m Abstand einzunehmen. Alle Flächen, z. B. Tische, ggf. Stühle, Küchenarbeitsflächen und Türklinken sind regelmäßig vor und nach Benutzung zu reinigen bzw. zu desinfizieren.

(5) Bei Nutzung gemeinschaftlich genutzter Objekte / Geräte (z. B. Mikroskop, Tastaturen, Maus, Laptops etc.) sind die Hände vorab und danach zu reinigen. Vor und nach Benutzung sind die Objekte / Geräte, wenn möglich, mit einem Desinfektionstuch abzuwischen.

Maßnahmen zur angemessenen Beschränkung des Publikumsverkehrs

(1) Aus-, Fort- und Weiterbildung finden nur eingeschränkt statt. Vorlesungen werden online gehalten. Experimentelle Lehrveranstaltungen wie Praktika in Laboratorien werden auf das Mindestmaß beschränkt und Teilnehmerzahlen begrenzt. Anwesende Teilnehmer arbeiten mit den oben genannten Kontaktbeschränkungen bzw. Mindestabständen und es gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gemäß Jenaer Allgemeinverfügung und § 6 Abs. 3-5 der 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO. Mund-Nasen-Bedeckungen werden zur Verfügung gestellt.

(2) Veranstaltungen wie Konferenzen, Institutssitzungen, Beratungen, Seminartreffen, Lern- und Arbeitsgruppen u. ä. sollen möglichst telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden oder abgesagt bzw. verschoben werden. Präsenzbesprechungen sollten beschränkt werden und bei Bedarf nur in Räumen mit einer den Infektionsschutzbedingungen und der Personenzahl angepassten Grundfläche stattfinden.

(3) Wenn eine telefonische oder digitale Durchführung von Veranstaltungen nach den Sätzen (1) und (2) nicht möglich sein sollte und Präsenz zwingend erforderlich ist, sollte das Raum-/Hörsaalmanagement der Universität eingeschaltet werden, um in diesem Punkt Unterstützung zu bekommen.

(4) Alle Seminar-, Arbeits- und Vortragsräume der Universität wurden dauerhaft unter Beachtung der Mindestabstände bestuhlt.

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Welche Räume mit welchen – unter Covid-19-Bedingungen – Maximalplätzen ausgewiesen sind, ist den Anhängen 2 und 3 zu entnehmen.

(5) Besuche von Kooperationspartnern, Vortragenden und Gastwissenschaftlern werden abgesagt oder online durchgeführt. Nur in zwingenden Ausnahmefällen (beispielsweise Notwendigkeiten im Bereich Wissenschaft und Forschung) sollte von dieser Regelung abgewichen werden.

(6) Dienst- und Serviceleistungspersonal ist und wird wiederkehrend eingehend belehrt und eingewiesen. Es besteht die Verpflichtung zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung gemäß Jenaer Allgemeinverfügung und § 6 Abs. 3 - 5 der 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO.

Maßnahmen zur Einhaltung der Infektionsschutzregeln nach den §§ 3 und 4 der 2.

ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO

(1) An der Friedrich-Schiller-Universität sind die Infektionsschutzregeln entsprechend den aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und gemäß den Vorgaben der jeweiligen Arbeitsschutzbehörden einzuhalten.

(2) Entsprechendes gilt hinsichtlich der Schutzvorschriften für Personal und anwesende Personen, insbesondere Dienst- und Serviceleistungspersonal.

(3) Ziele der Infektionsschutzregeln sind die Reduzierung von Kontakten, der Schutz des Personals vor Infektionen durch Tröpfchen und Aerosole sowie die möglichst weitgehende Vermeidung von Schmierinfektionen über Vehikel und Gegenstände.

(4) Das Infektionsschutzkonzept wird insbesondere durch die Anbringung von Warnhinweisen in den jeweiligen Eingangsbereichen, Wegweisern, Absperrungen und ggf. Bodenmarkierungen sowie ein verstärktes Reinigungs- und Desinfektionsprocedere, z. B. zusätzliche Händedesinfektionsgeräte in den Eingangsbereichen und vor den Sanitärräumen umgesetzt. Es sind vorsorglich ausreichend Vorräte an Desinfektionsmittel und Mund-Nasen-Schutzmasken angelegt worden.

(5) Den Mitarbeitern der Friedrich-Schiller-Universität werden bei Bedarf Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung gestellt. Die Möglichkeit der Händehygiene ist in allen Gebäuden der Universität gegeben. Händedesinfektion ist überall dort möglich, wo sie bereits durch Verordnungen/ Regelungen/Vorschriften notwendig ist.

(6) Es erfolgt eine Steuerung und Begrenzung des Personals durch Schichtdienstpläne, Homeoffice-Anweisungen und das Führen von abteilungsinternen Anwesenheitskalendern.

(7) Personen, die innerhalb der letzten sieben Tage Symptome einer Covid-19-Erkrankung gemäß Jenaer Allgemeinverfügung und §3 Abs. 3 Satz 1 der 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO aufgewiesen haben (erhöhte Körpertemperatur über 37,5 Grad Celsius,

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trockener Husten, Atemprobleme/Kurzatmigkeit, Lungenschmerzen, akuter Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn, erhebliche Hals- und Gliederschmerzen, sprich grippale Symptome) oder diese aktuell noch aufweisen, dürfen während des Vorliegens der Symptome die Gebäude der Friedrich-Schiller-Universität nicht betreten. Den betroffenen Personen wird dringend geraten sich zeitnah mit einem Arzt und ggf. dem Gesundheitsamt der Stadt Jena in Verbindung zu setzen.

(8) Es erfolgt der Ausschluss von Personen der Friedrich-Schiller-Universität gemäß §11 Abs. 1 der 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO, die direkten Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person im Sinne des § 2 Abs. 2 der Verordnung hatten und daher als Ansteckungsverdächtige im Sinne des § 2 Nr. 7 IfSG gelten. Dies gilt nicht, wenn eine SARS-CoV-2-Infektion labordiagnostisch mit einem negativen Befund ausgeschlossen worden ist und/oder die Quarantäne vom Gesundheitsamt schriftlich aufgehoben wurde.

(9) Die Genehmigung von Dienstreisen wird für jeden Einzelfall geprüft. Dienstreisen sollten nach ihrer Genehmigung mit umfangreichen Stornooptionen für Reise und Hotelübernachtung gebucht werden. Von einer Genehmigung ausgeschlossene Reiseziele sind die durch das RKI veröffentlichten Risikogebiete (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html).

Touristische Reisen (Urlaub) in vom RKI genannte Risikogebiete sollen vermieden werden. Es wird darauf hingewiesen, dass sich eine Reise mit einem vor Reiseantritt als o.g. Risikogebiet definierten Reiseziel entsprechend der gesetzlichen Regelungen auf die Entgeltfortzahlung während der Quarantäne nach Rückkehr auswirken kann. Dies wird für jeden Einzelfall geprüft.

Generell besteht in der Friedrich-Schiller-Universität ein Betretungsverbot für Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland direkt oder indirekt über ein anderes Bundesland nach Thüringen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Gebiet, das zum Zeitpunkt der Einreise als Risikogebiet nach § 1 Absatz 4 der Vierten Thüringer Quarantäneverordnung gilt, aufgehalten haben. Dies gilt nicht, wenn eine SARS-CoV-2-Infektion labordiagnostisch ausgeschlossen worden ist und dies vom Gesundheitsamt Jena schriftlich bestätigt wurde. Die Meldung beim Gesundheitsamt Jena erfolgt gemäß Jenaer Allgemeinverfügung unverzüglich nach Reiserückkehr entweder bei der Hotline 03641 / 49 22 22 oder über das online-Formular: https://gesundheit.jena.de/webform/corona2.

Die Friedrich-Schiller-Universität ist ebenfalls unverzüglich per E-Mail oder telefonisch zu informieren (jeweiliger Vorgesetzter und [email protected], Tel. 03641 – 9-415000) und entscheidet über die Aufhebung des Betretungsverbots nach Erhalt des negativen Testergebnisses und der schriftlichen Bestätigung (per E-Mail) des Gesundheitsamts Jena. Des Weiteren ist in den FAQ´s der Universität neben allgemeinen Hinweisen zum Verhalten bei Covid-19-Verdacht auch ein Kontaktformular enthalten, das ausgefüllt an das Dezernat 5 zu senden ist. Um Kollegen und Mitarbeiter der Universität nicht zu gefährden, wird außerdem an alle Mitarbeiter appelliert, auch Reisen in innerdeutsche Risikogebiete entsprechend

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der Liste des RKI (https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/), in denen die Inzidenz von maximal 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen überschritten wurde oder wird, zu vermeiden.

(10) Arbeitsplätze werden, wo erforderlich, mit Plexiglasscheiben ausgestattet (Anmerkung: Plexiglasscheiben reduzieren die im Hygienekonzept festgelegten Fenster-Lüftungsintervalle nicht).

(11) Eine aktive und geeignete Information der anwesenden Personen über allgemeine Schutzmaßnahmen, insbesondere Händehygiene, Mindestabstand, Rücksichtnahme auf Risikogruppen sowie Husten- und Niesetikette und das Hinwirken auf deren Einhaltung erfolgt durch folgende Kommunikationskanäle: Aushänge in den Eingangsbereichen, die Website der Universität Jena sowie persönlich durch die jeweiligen Vorgesetzten.

(12) Die Überprüfung der Einhaltung des Infektionsschutzkonzepts und der Beachtung der Infektionsschutzregeln liegt in der Verantwortung der jeweiligen Vorgesetzten.

Maßnahmen zur Sicherstellung des spezifischen Schutzes der Arbeitnehmer im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes vom7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) in der jeweils geltenden Fassung Es ergeben sich keine weiteren zusätzlichen spezifischen Schutzmaßnahmen aufgrund von SARS-CoV-2, die nicht durch die vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen sowie dieses Infektionsschutzkonzept bereits abgedeckt sind. _____________________________ Die ständige Überprüfung der hier genannten infektionsschutzrechtlichen Festlegungen und die jederzeitige Anpassung und Änderung dieses Infektionsschutzkonzepts bleiben vorbehalten. Jena, den 13.01.2021 Bestätigt:

------------------------------------ ------------------------------------- Prof. Dr. Walter Rosenthal Dipl. Ing. Frank Brinkmann Präsident Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Anhang 1- Angaben zur genutzten Gebäudefläche

Nr.

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Lage

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Sons

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Fläc

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amt

0111 Auf d. Höhe 7 (Remderoda) 34 74 108 0212 Moxa 118 167 14 127 45 471 0216 Moxa 9 9 0221 Plauen 20 20 0311 Großschwabhausen 104 42 22 50 19 237 1111 Fürstengraben 1 3.182 67 619 854 80 1.519 483 6.803 1115 Schloßgasse 18 39 5 44 1116 Löbdergraben 15a 130 6 137 1119 Fürstengraben 11 404 31 435 1120 Fürstengraben 13 624 40 664 1121 Fürstengraben 6 629 91 40 760 1122 Bibliotheksplatz 2 2.554 38 9.851 347 129 222 13.140 1124 Zwätzengasse 4 342 120 203 665 1125 Zwätzengasse 3 657 20 677 1127 Fürstengraben 27 201 55 47 433 736 1136 Am Planetarium 7 245 245 1151 Johannisstraße 13 325 325 1191 Fürstengraben 26 192 19 30 102 343 1193 Fürstengraben 26 57 57 1194 Fürstengraben 26 8 1.402 1.411 1195 Fürstengraben 26 45 3 49 1196 Fürstengraben 26 511 511 1197 Fürstengraben 26 22 145 167 1198 Fürstengraben 26 84 84 1199 Fürstengraben 26 114 114 1215 Am Planetarium 1 129 239 134 132 49 20 703 1217 Philosophenweg 16 253 77 29 21 381 1218 Philosophenweg 16 20 20 1219 Fürstengraben 26 8 8 1231 Fürstengraben 30 331 45 376 1321 Philosophenweg 14 180 460 224 67 17 948 1323 Philosophenweg 14 33 33 1341 Philosophenweg 12 508 1.123 252 89 66 26 2.064 1342 Philosophenweg 12 69 69 1343 Philosophenweg 12 28 15 44 1411 Neugasse 24 185 644 164 27 32 1.052 1412 Neugasse 24 44 44 1415 Neugasse 23 211 238 71 38 35 593 1417 Neugasse 23 104 104 1421 Neugasse 25 188 244 77 26 13 20 567 1510 Vor dem Neutor 1 139 33 119 20 294 563 1.168 1521 Erbertstraße 1 549 445 287 246 80 31 1.636 1531 Löbdergraben 32 1.704 1.353 68 167 297 177 105 9 3.879 1611 Schillergässchen 2 66 8 94 167 1612 Schillergässchen 2 6 6 1613 Schillergässchen 2 9 9 1622 Schillergässchen 2 289 23 42 13 22 17 407 1623 Schillergässchen 2 228 88 10 327 1630 Berggasse 7 108 59 51 34 192 445

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Nr.

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Pfla

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Lage

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Fläc

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sges

amt

1641 Sellierstraße 6 198 69 15 381 115 778 1642 Sellierstraße 6 48 48 1651 Kahlaische Straße 1 507 52 74 634 1711 Fürstengraben 28 47 47 1714 Fürstengraben 25 563 292 855 1716 Jenergasse 8 197 46 243 1812 Fürstengraben 14 116 116

1813 Fürstengraben 16 177 177 1814 Fürstengraben 18 356 63 43 36 43 41 581 1815 Fürstengraben 18 239 239 1831 Carl-Zeiß-Straße 3 5.754 278 2.236 3.239 3.551 43 133 53 15.288 1832 Ernst-Abbe-Platz 8 2.387 27 60 98 901 111 35 3.620 1920 Leutragraben 1 2.840 276 51 328 3.495 1923 Ernst-Abbe-Platz 3-4 373 149 258 3 784 1925 Ernst-Abbe-Platz 1-2 3.322 225 61 739 1.385 11 72 5.815 1927 Carl-Zeiß-Platz 1 304 30 56 390 1931 Zwätzengasse 9 398 33 432 1932 Zwätzengasse 12/12a 299 137 435 1933 Zwätzengasse 2 185 185 1935 Johannisplatz 26 77 77 1941 Grietgasse 6 827 22 127 7 983 1961 Am Planetarium 4 828 303 7 1.138 1962 Am Planetarium 8 278 278 1971 Unterm Markt 8 387 387 1981 Löbdergraben 24a 343 74 24 18 459 1985 Löbdergraben 24a 24 24 2211 Max-Wien-Platz 1 1.298 976 945 472 130 219 400 374 4.814 2215 Philosophenweg 7 789 1.261 66 10 2.127 2221 Lessingstraße 10 108 751 217 63 16 1.155 2222 Lessingstraße 10 25 10 36 2224 Lessingstraße 10 95 95 2231 Helmholtzweg 3 444 439 41 86 17 1.028 2234 Helmholtzweg 3 7 7 2235 Helmholtzweg 3 48 305 353 2240 Helmholtzweg 4 1.057 527 120 173 163 140 12 2.191 2241 Helmholtzweg 5 521 397 145 288 64 255 77 41 1.788 2244 Helmholtzweg 5 26 135 13 175 2247 Helmholtzweg 5 10 17 28 2251 Fröbelstieg 1 843 202 451 48 24 29 72 1.669 2252 Fröbelstieg 3 67 225 292 2311 Fraunhoferstraße 6 276 671 30 208 20 160 68 1.433 2312 Fraunhoferstraße 6 105 105 2313 Fraunhoferstraße 6 55 55 2314 Fraunhoferstraße 6 61 61 2341 Lessingstraße 8 586 1.304 163 92 17 161 2.323 2411 August-Bebel-Straße 2 513 556 224 82 40 23 1.438 2431 Am Steiger 3, Haus IV 54 117 281 393 101 947 2441 Humboldtstraße 10 324 1.193 456 32 33 47 61 29 2.175 2451 August-Bebel-Straße 4 322 82 176 1.185 23 59 1.848 2460 Humboldtstraße 8 574 1.555 547 126 184 90 339 34 3.450 2511 Am Steiger 3, Haus I 1.193 62 17 44 73 50 270 1.710 2516 Am Steiger 3, Haus V 116 21 16 153 2541 Wildstraße 1 194 194

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Lage

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amt

2551 Humboldtstraße 11 659 67 61 285 17 19 1.108 2611 Beethovenstraße 6 14 14 2616 Jahnstraße 8a 36 36 2641 Humboldtstraße 34 228 31 26 19 304 2642 Humboldtstraße 27 226 12 7 19 264 2643 Humboldtstraße 26 259 259 2681 Semmelweisstraße 10 203 255 97 59 613 2682 Semmelweisstraße 10 17 17 2916 Philosophenweg 7a 557 909 5 29 1.501 2918 Schützenhofstraße 17 234 234 2921 Mälzerstraße 4 482 26 3.902 26 25 4.459 3261 Bachstraße 18k 2.018 59 55 162 118 17 2.429 3288 Semmelweisstraße 12 630 78 19 48 776 3439 Lessingstraße 8a 55 55 3456 Am Johannisfriedh. 2 489 399 42 26 50 1.005 4111 Nollendorfer Straße 26 758 555 488 1.801 4115 Nollendorfer Straße 26 56 87 55 197 4121 Dornburger Straße 24 304 419 27 46 796 4122 Dornburger Straße 24 26 263 11 119 418 4130 Dornburger Straße 25-27 25 25 4131 Dornburger Straße 25-27 408 370 105 62 105 52 22 1.123 4132 Dornburger Straße 29 188 129 41 357 4138 Dornburger Straße 23 171 171 4141 Thomas-Mann-Straße 44 35 114 15 164 4142 Thomas-Mann-Straße 44 13 13 4262 Dornburger Straße 159 900 719 173 105 188 167 179 66 2.497 4263 Dornburger Straße 159 32 32 4264 Dornburger Straße 159 39 71 111 221 4266 Steubenstraße 4 219 219 4311 Karl-Günther-Straße 11/13 185 14 387 585 4344 Burgweg 11 889 428 52 74 130 26 80 33 1.713 4345 Burgweg 11 127 91 24 242 4351 Wöllnitzer Straße 7 183 185 112 35 515 4378 Seidelstraße 20 561 126 74 57 195 211 80 875 148 2.328 4379 Seidelstraße 20 19 73 61 43 196 4415 Oberaue 3 61 61 4512 Hans-Knöll-Straße 2 345 558 32 11 31 5 982 4521 Albert-Einstein-Straße 2 20 17 172 209 4522 Albert-Einstein-Straße 15 530 575 20 36 20 1.182 4525 Albert-Einstein-Straße 15 343 177 20 27 567 4526 Albert Einstein-Straße 6 890 1.096 196 374 24 229 17 2.825 4552 Carl-Pulfrich-Straße 2 93 10 38 722 863 4941 Wöllnitzer Straße 42 291 80 57 18 220 668 4952 Otto-Schott-Straße 41 69 524 24 15 632 4953 Carl-Zeiss-Promenade 10 516 816 7 63 1.401 4955 Winzerlaer Straße 2 398 505 302 142 99 18 1.465

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Anhang 2 - Raumaufstellung Hörsäle / Seminarräume inkl. Covid-19- bedingt reduziertem Platzangebot

Adresse Objektnr. Raum-Nr.

Raumbezeichnung m² Sitzplätze

verbleibende Anzahl

Sitzplätze nach

Absperrung

Am Johannisfriedhof 3 3491 E001 SR 1 42,6 20 8 Am Johannisfriedhof 3 3491 E002 SR 2 32,2 15 7 August-Bebel-Straße 4 2451 E013A SR 013 a 47,3 26 12 August-Bebel-Straße 4 2451 E013B SR 013 b 48,4 26 12 August-Bebel-Straße 4 2451 E017 SR 17 38,5 22 12 August-Bebel-Straße 4 2451 E018 SR 18 36,2 24 12 August-Bebel-Straße 4 2451 E019 SR 19 38,7 20 12 August-Bebel-Straße 4 2451 E020 SR 20 36,3 22 8 August-Bebel-Straße 4 2451 E021 SR 21 40,4 20 8 August-Bebel-Straße 4 2451 E023 SR 23 40,4 20 8 August-Bebel-Straße 4 2451 E024 SR 24 40,4 20 8 August-Bebel-Straße 4 2451 E025 SR 25 99,2 60 30 August-Bebel-Straße 4 2451 102 SR 102 48,2 24 12 August-Bebel-Straße 4 2451 103 SR 103 50,5 30 12 August-Bebel-Straße 4 2451 104 SR 104 91,2 40 18 August-Bebel-Straße 4 2451 106 SR 106 42,8 20 9 August-Bebel-Straße 4 2451 107 SR 107 43,7 20 9 August-Bebel-Straße 4 2451 108 SR 108 50,6 30 12 August-Bebel-Straße 4 2451 111 Matthias-Domaschk HS 176,5 100 40 August-Bebel-Straße 4 2451 114 SR 114 51,6 30 13 August-Bebel-Straße 4 2451 115 SR 115 20,3 12 5 August-Bebel-Straße 4 2451 116 SR 116 47,1 30 15 August-Bebel-Straße 4 2451 117 SR 117 38,6 20 9 August-Bebel-Straße 4 2451 119 SR 119 41,5 20 9 August-Bebel-Straße 4 2451 120 SR 120 41,8 20 9 August-Bebel-Straße 4 2451 121 SR 121 38,5 24 12 August-Bebel-Straße 4 2451 122 SR 122 37,0 24 12 Bachstraße 18k 3261 E024 Hörsaal KU 162,0 189 32 Bachstraße 18k 3261 E042 Seminarraum 59,8 36 13 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 E007 HS 4 150,5 150 26 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 E008 HS 5 155,5 150 25 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 E012 HS 2 431,4 451 82 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 E016 HS 1 551,1 652 103 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 E018 HS 3 300,2 304 56 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 1006 HS 7 103,8 100 18 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 1007 HS 8 104,5 100 24 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 1008 HS 9 109,1 100 28

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Adresse Objektnr. Raum-Nr. Raumbezeichnung m² Sitzplätze

verbleibende Anzahl

Sitzplätze nach

Absperrung Carl-Zeiß-Straße 3 1831 1012 HS 6 156,2 150 40 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 1013 SR 113 104,5 60 22 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 1014 SR 114 103,4 60 31 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 1020 SR 120 45,9 24 6 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 1021 SR 121 44,2 24 12 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 1022 SR 122 44,2 24 12 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 1023 SR 123 32,2 16 8 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 1024 SR 124 44,2 24 12 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 1025 SR 125 42,8 24 12 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 1027 SR 127 44,4 24 12 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 1028 SR 128 44,7 24 12 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 1029 SR 129 32,5 16 8 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 1030 SR 130 44,7 24 11 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 1031 SR 131 44,7 24 10 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 2006 SR 206 77,6 50 25 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 2007 SR 207 78,3 50 25 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 2008 SR 208 78,3 50 25 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 2009 SR 209 82,8 34 17 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 2021 SR 221 68,7 38 19 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 2022 SR 222 67,1 40 20 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 2023 SR 223 54,6 30 15 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 2024 SR 224 65,3 38 18 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 2025 SR 225 66,2 38 19 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 2026 SR 226 54,6 30 12 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 2027 SR 227 21,5 10 4 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 2074 SR 274 98,0 60 22 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 3006 SR 306 78,2 50 25 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 3007 SR 307 78,7 50 25 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 3008 SR 308 78,7 50 25 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 3009 SR 309 83,7 50 25 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 3014 SR 314 77,3 50 25 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 3015 SR 315 78,7 50 25 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 3016 SR 316 78,7 50 25 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 3017 SR 317 78,7 50 25 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 3018 SR 318 43,7 24 12 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 3084 SR 384 113,9 50 24 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 3085 SR 385 100,4 50 23 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 4119 SR 4119 113,6 50 29 Ernst-Abbe-Platz 8 1832 301 SR 301 49,1 30 15 Ernst-Abbe-Platz 8 1832 401 SR 401 48,1 30 15 Ernst-Abbe-Platz 8 1832 D601 SR 601 49,1 30 15 Fürstengraben 1 1111 Aula 68 Fürstengraben 1 1111 E024 HS 24 146,7 150 30 Fürstengraben 1 1111 E028 SR 28 43,8 30 9 Fürstengraben 1 1111 E029 SR 29 42,6 30 9 Fürstengraben 1 1111 132 Senatssaal 48 10

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Adresse Objektnr. Raum-Nr. Raumbezeichnung m² Sitzplätze

verbleibende Anzahl

Sitzplätze nach

Absperrung Fürstengraben 1 1111 141 SR 141 37,4 24 9 Fürstengraben 1 1111 144 HS 144 98,5 99 18 Fürstengraben 1 1111 145 Aula 68,2 104 22 Fürstengraben 1 1111 146 HS 146 66,3 104 22 Fürstengraben 1 1111 147 SR 147 47,7 30 14 Fürstengraben 1 1111 166 SR 166 37,4 24 8 Fürstengraben 1 1111 219 SR 219 46,4 24 8 Fürstengraben 1 1111 221 SR 221 35,4 24 6 Fürstengraben 1 1111 223 SR 223 43,2 24 8

Fürstengraben 1 1111 232 Fakultätensitzungs- zimmer 20 9

Fürstengraben 1 1111 235 HS 235 115,3 130 33 Fürstengraben 1 1111 250 HS 250 99,4 87 23 Fürstengraben 1 1111 259 SR 259 50,5 32 14 Fürstengraben 1 1111 270 SR 270 18 7 Fürstengraben 1 1111 275 SR 275 28,8 18 6 Fürstengraben 1 1111 276 SR 276 31,3 20 6 Fürstengraben 6 1121 E003 SR E 003 51,4 30 6 Fürstengraben 6 1121 E004 SR E 004 39,4 20 6 Helmholtzweg 4 2240 E026 Hörsaal 120,0 100 20

Helmholtzweg 5 2241 E014 HS 4 Physik (Jenoptik-HS) 202,3 240 45

Humboldtstraße 8 2460 E017 Hörsaal IAAC 126,2 120 32 Humboldtstraße 8 2460 124 SR 1 54,7 24 9 Humboldtstraße 8 2460 223 SR 2 70,4 40 16 Humboldtstraße 8 2460 224 SR 3 58,7 32 13 Humboldtstraße 11 2551 115 SR 115 36,4 20 6 Lessingstraße 8 2341 113 SR 1 TO 52,3 36 8 Neugasse 23 1415 103 HS Neugasse 70,6 70 12 Philosophenweg 14 1321 102 Hörsaal 66,8 54 14 Sellierstraße 6 1641 109 Hörsaal 68,6 44 15 Unterm Markt 8 1971 101 Astoria-Hörsaal 267,3 199 64 Zwätzengasse 4 1124 E003 SR Zwätzengasse 4 120,1 50 19 6740 2126

weitere DZ- Räume

Albert-Einstein-Str. 6 4526 E001 Seminarraum 100,2 48 21 Albert-Einstein-Str. 6 4526 E003 PC-Pool 58,6 24 12 Albert-Einstein-Str. 6 4526 E007 Seminarraum 45,7 24 9 Albert-Einstein-Str. 6 4526 E014 Multimedia-Saal 169,2 130 28 Albert-Einstein-Str. 15 4525 156 Besprechungsraum 71,8 10 Am Planetarium 1 1215 E001 Hörsaal 132,2 148 16 Am Planetarium 4 1961 E001 SR 1 100,1 20 Am Planetarium 4 1961 E002 SR 2 94,1 10 Am Planetarium 4 1961 215 Modellraum 55,1 16 14

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Adresse Objektnr. Raum-Nr. Raumbezeichnung m² Sitzplätze

verbleibende Anzahl

Sitzplätze nach

Absperrung Am Planetarium 4 1961 313 Modellraum 27,3 2 Am Planetarium 4 1961 314 Modellraum 26,9 2 Am Planetarium 7 1136 D201 SR 61,4 7 Am Steiger 3, Haus 1 2511 E009 SR 009 44,1 30 8 Am Steiger 3, Haus 4 2431 111 Döbereiner Hörsaal 393,5 462 87 August-Bebel-Straße 2 2411 E003 SR E003 39,9 30 9 Bachstraße 18k 3261 102 SR 57,8 28 12 Bibliotheksplatz 2 1122 102 Vortragsraum 163,0 100 17 Burgweg 11 4345 E003 PR 2 51,8 24 12 Burgweg 11 4344 H107 MZR 20 8 Burgweg 11 4344 H308 SR H308 55,6 20 11

Burgweg 11 4344 H219 PC-Pool 74,4 22 11

Burgweg 11 4344 H114 HS H114 74,7 48 15 Burgweg 11 4344 H122 PR 1 55,9 22 12 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 E 036A SR E 036A 38,0 8 8 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 E 036B SR E 036B 35,0 6 4 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 E037 28,0 16 6 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 E 055 PC-Pool 100,1 20 15 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 1098 Studio 7 180,6 ? Carl-Zeiß-Straße 3 1831 1095 Videokonferenz-raum 1 21,5 8 ? Carl-Zeiß-Straße 3 1831 1096 Videokonferenz-raum 2 43,4 14 ? Carl-Zeiß-Straße 3 1831 1100 PC-Pool 89,9 25 12

Carl-Zeiß-Straße 3 1831 2043 Fakultäten- sitzungszimmer 89,6 41 12

Carl-Zeiß-Straße 3 1831 2014 PC-Pool 64,6 20 20 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 2016 PC-Pool 65,1 20 20 Carl-Zeiß-Straße 3 1831 2017 PC-Pool 176,2 49 49

Charlottenstraße 23 4317 CE07 Besprechungsraum 95,6 30 13

Dornburger Str. 25-27 4131 BR Beratungsraum 12 Dornburger Str. 25-27 4131 102 Hörsaal 61,8 80 16 Dornburger Str. 25-27 4131 203 SR 2 58,6 26 6 Dornburger Str. 159 4262 302 SR 302 58,9 32 10 Dornburger Str.159 4262 401 Großer HS 104,9 60 8 Dornburger Str.159 4262 407 PC-Pool 32,6 16 16 Dornburger Str. 159 4262 D501 Seminarraum 2 96,6 30 10 Erbertstr. 1 1521 117/1 KR 1 40 12 Erbertstr. 1 1521 117/2 KR 2 40 16 Erbertstr. 1 1521 E001 Kleiner HS 82,6 81 15 Erbertstr. 1 1521 E017 Großer HS 163,0 192 36 Erbertstr. 1 1521 E013 KR 3 64,4 20 8 Ernst-Abbe-Platz 1-2 1925 3237 PC-Pool 39,3 20 10 Ernst-Abbe-Platz 1-2 1925 3310 PC-Pool 34,5 15 6 Ernst-Abbe-Platz 1-2 1925 3319 SR 319 42,1 20 6 Ernst-Abbe-Platz 1-2 1925 3325 SR 3325 53,4 24 12 Ernst-Abbe-Platz 1-2 1925 3413 Linux-Pool 1 72,8 20 10

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Adresse Objektnr. Raum-Nr. Raumbezeichnung m² Sitzplätze

verbleibende Anzahl

Sitzplätze nach

Absperrung Ernst-Abbe-Platz 1-2 1925 3410 Linux-Pool 2 103,5 24 12 Ernst-Abbe-Platz 1-2 1925 3415 Winpool 1 109,8 24 12 Ernst-Abbe-Platz 1-2 1925 3417 Winpool 2 126,6 20 10 Ernst-Abbe-Platz 1-2 1925 3423 SR 3423 50,9 20 9 Ernst-Abbe-Platz 1-2 1925 3517 R 3517 66,5 30 10 Ernst-Abbe-Platz 1-2 1925 220 SR 39,9 8 Ernst-Abbe-Platz 8 1832 E028 HS 028 97,6 50 22 Ernst-Abbe-Platz 8 1832 201 SR 201 43,8 8 6 Ernst-Abbe-Platz 8 1832 202 PC-Pool 64,1 14 20 Ernst-Abbe-Platz 8 1832 204 PC-Pool 98,8 24 20 Ernst-Abbe-Platz 8 1832 205 PC-Pool 60,6 18 9 Ernst-Abbe-Platz 8 1832 214 Seminarraum 32,6 16 3 Ernst-Abbe-Platz 8 1832 216 PC-Pool 100,1 24 12 Ernst-Abbe-Platz 8 1832 217 PC-Pool 100,1 24 12 Ernst-Abbe-Platz 8 1832 218 SR 218 100,1 50 6 Ernst-Abbe-Platz 8 1832 220 SR 220 42,0 16 3 Ernst-Abbe-Platz 8 1832 221 SR 221 23,4 8 2 Ernst-Abbe-Platz 8 1832 515 GR 515 37,8 20 5 Fraunhoferstr. 6 2311 E001 SR 29,6 14 6 Fraunhoferstr. 6 2311 E006 Hörsaal 208,5 170 36 Fröbelstieg 1 2251 120 HS 1 Abb 146,3 150 30 Fröbelstieg 1 2251 102 SR 102 Abb 48,2 24 13 Fröbelstieg 1 2251 119 HS 2 Abb 101,3 57 15 Fröbelstieg 1 2251 201 HS 3 Abb 48,9 42 9 Fröbelstieg 1 2251 301 HS 5 Abb 47,5 24 6 Fröbelstieg 1 2251 316 HS 4 Abb 107,0 74 14 Fürstengraben 1 1111 E069 Gr. SR SSZ 53,2 40 10 Fürstengraben 1 1111 E070 Kl. SR SSZ 21,4 12 5 Fürstengraben 1 1111 244 AVT Raum 20 16 Fürstengraben 1 1111 272 SL 272 39,3 16 6 Fürstengraben 1 1111 273 SL 273 45,5 18 6 Fürstengraben 1 1111 274 SL 274 28,7 3 3 Fürstengraben 11 1119 E003 R E003 30,0 16 7 Fürstengraben 13 1120 E003 Seminarraum 39,8 30 10 Fürstengraben 18 1814 103A Gute Stube 24,5 5 Fürstengraben 18 1814 103 Blauer Salon 18,2 10 4 Fürstengraben 18 1814 203 SR 203 From. Haus 43,4 30 6 Fürstengraben 25 1714 101 SR 41,5 20 12 Fürstengraben 27 1127 103 SR 103 69,0 28 11 Fürstengraben 27 1127 102 Gr. Sitzungssaal 168,3 120 42 Fürstengraben 27 1127 101 Kl. Sitzungssaal 162,4 56 25 Fürstengraben 27 1127 106 SR Renaissance-flügel 33,1 14 6 Fürstengraben 30 1231 101 Seminarraum 45,2 16 9 Grietgasse 6 1941 121 PC-Pool 44,7 13 12 Grietgasse 6 1941 122 PC-Pool 82,6 21 21 Helmholtzweg 3 2231 103 HS 3 Physik 86,1 59 10

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Adresse Objektnr. Raum-Nr. Raumbezeichnung m² Sitzplätze

verbleibende Anzahl

Sitzplätze nach

Absperrung Helmholtzweg 4 2240 E025 PC Pool 46,5 21 9 Helmholzweg 4 2240 D214 Besprechungsraum 41,2 14 8 Helmholtzweg 4 2240 E003 SR 5 43,5 30 9 Helmholtzweg 4 2240 E004 SR 6 28,9 18 4 Helmholtzweg 4 2240 111 SR 7 24 8 Helmholtzweg 5 2241 111 HS 2 Physik 86,1 70 15 Helmholtzweg 5 2241 116 SR 2 Physik 63,6 48 12 Helmholtzweg 5 2241 D209 PR D209 120,5 18 Humboldtstraße 10 2441 D307 PC-Pool 32,0 8 5 Humboldtstraße 11 2551 122 SR 122 24,1 14 7 Humboldtstraße 34 2641 E006 SR E006 31,3 30 6 Jenergasse 8 1716 E002 SR Accouchierhaus 45,9 22 7 Jenergasse 8 1716 101 SR 101 4 Johannisstraße 13 1151 107 Auditorium zur Rosen 107,9 80 13 Löbdergraben 24a 1981 205 SR 205 40,3 20 9 Löbdergraben 24a 1981 E003 SR E003 33,5 24 7 Löbdergraben 32 1531 E032 HS E032 67,8 60 10 Löbdergraben 32 1531 123 SR 123 70,1 36 16 Löbdergraben 32 1531 127 SR 127 41,1 25 11 Löbdergraben 32 1531 135 PC Pool 135 12 Löbdergraben 32 1531 PC Pool 123A 29,7 Löbdergraben 32 1531 222 SR 222 54,4 36 9 Löbdergraben 32 1531 234 HS 234 98.90 100 22 Max-Wien-Platz 1 2211 215 HS 1 Physik 471,8 546 97 Max-Wien-Platz 1 2211 D417 SR 1 65,2 32 7 Max-Wien-Platz 1 2211 E013A SR 3 34,5 24 6 Max-Wien-Platz 1 2211 E013B SR 4 Physik 30,6 22 5 Max-Wien-Platz 1 2211 Lesesaal 13 Neugasse 23 1415 101 Seminarraum 37,7 20 11 Philosophenweg 7 E021 HS ZAF 80 30 Philosophenweg 12 1341 124 SR 124 22 11 Philosophenweg 12 1341 225 SR 225 51,1 36 18 Philosophenweg 12 1341 316 SR 316 38,0 20 10 Schillergässchen 2 1622 E004 SR Sternwarte 23,0 14 4

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Adresse Objektnr. Raum-Nr. Raumbezeichnung m² Sitzplätze

verbleibende Anzahl

Sitzplätze nach

Absperrung Seidelstraße 20 4378 118 SR 4 (Anbau) 95,1 46 24 Seidelstraße 20 4379 E001 SR 1 (Flachbau) 61,0 36 16 Seidelstraße 20 4378 SR 2 24 12 Seidelstraße 20 4378 E008 SR 3 (Mittelbau) 39,5 22 11 Seidelstraße 20 4379 E009 Lauflabor

Seidelstraße 20 4378 E017 HS E 017 57,2 60 15 Semmelweisstr. 12 3288 E005 Besprechungsraum 17 Semmelweisstr. 12 3288 204 Probandenraum 42,6 10 6 Semmelweisstr. 12 3288 304 R. 304 12 5 Wöllnitzer Str. 7 4351 E002 Hörsaal 112,5 70 25 Wöllnitzer Str. 42 4941 105 Seminarraum 57,5 30 15 Zwätzengasse 3 1125 004 Besprechungsraum 24,1 10 3 Zwätzengasse 4 1124 E001 SR E001 6 Zwätzengasse 9a 1931 E003 Z 3 33,4 15 4 Zwätzengasse 12 1932 E007 Z 1 95,1 68 15 Zwätzengasse 12 1932 113 Z 2 41,5 14 6

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Anhang 3 - Raumaufstellung Labore inkl. Covid-19-bedingt reduziertem Platzangebot

Adresse Objektnr. PLZ Raumbe-zeichnung m²

verbleibende Anzahl

Plätze nach Absperrung

Institut Etage

Albert-Einstein-Straße 2 4521 07745 KR 101 48,63 Inst. Biochemie/Biophys. 1. OG Albert-Einstein-Straße 2 4521 07745 KR 104 123,14 Inst. Biochemie/Biophys. 1. OG Am Planetarium 1 1215 07743 PR 103 133,60 Allgemeine Botanik Am Steiger 3 Haus 1 07743 PL 010 9,50 1 Inst. Psychologie EG Am Steiger 3 Haus 1 07743 PL 010 A 9,08 1 Inst. Psychologie EG Am Steiger 3 Haus 1 07743 PL 010 B 8,41 1 Inst. Psychologie EG Am Steiger 3 Haus 1 07743 PL 010 C 8,15 1 Inst. Psychologie EG Am Steiger 3 Haus 1 07743 PC Pool 007 47,30 5 Inst. Psychologie EG Am Steiger 3 Haus 4 2431 07743 E006 62,59 15 IAAC Am Steiger 3 Haus 4 2431 07743 E007 62,61 15 IAAC Am Steiger 3 Haus 4 2431 07743 E014 93,69 21 IAAC Am Steiger 3 Haus 4 2431 07743 E015 61,99 15 IAAC Am Steiger 3 Haus 5 2516 07743 PR E009 20,74 AG Biologiedidaktik EG August-Bebel-Straße 2 2411 07743 PR E005 41,24 7 IAAC EG August-Bebel-Straße 2 2411 07743 PR E006 32,27 7 IAAC EG August-Bebel-Straße 2 2411 07743 SL E008 41,25 8 IAAC EG August-Bebel-Straße 4 2451 07743 PR E006 40,32 Physikdidaktik EG August-Bebel-Straße 4 2451 07743 PR E012 41,48 Physikdidaktik EG Burgweg 11 4344 07749 PR E002 39,24 Inst. Geowissenschaften EG Burgweg 11 4344 07749 PR H117 13,90 Inst. Geowissenschaften 1. OG Burgweg 11 4344 07749 H 002 / H 003 35,25 3 Institut für Geowissenschaften Carl-Zeiß-Straße 3 1831 07743 Cafeteria Dezernat 4 EG

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Adresse Objektnr. PLZ Raumbe-zeichnung m²

verbleibende Anzahl

Plätze nach Absperrung

Institut Etage

Dornburger Straße 24 4121 07743 PR 101 11,66 Inst. Ernährungswissenschaften 1. OG

Dornburger Straße 24 4121 07743 PR 103 15,64 Inst. Ernährungswissenschaften 1. OG

Dornburger Straße 24 4121 07743 PR 107 14,50 Inst. Ernährungswissenschaften 1. OG

Dornburger Straße 24 4121 07743 PR 108 12,40 Inst. Ernährungswissenschaften 1. OG

Dornburger Straße 25 4131 07743 PL K001 19,47 Inst. Ernährungswissenschaften KG

Dornburger Straße 25 4131 07743 PL K002 12,95 Inst. Ernährungswissenschaften KG

Dornburger Straße 25 4131 07743 PL K003 12,34 Inst. Ernährungswissenschaften KG

Dornburger Straße 25 4131 07743 PL K004 15,03 Inst. Ernährungswissenschaften KG

Dornburger Straße 25 4131 07743 PL K005 11,47 Inst. Ernährungswissenschaften KG

Dornburger Straße 25 4131 07743 PL K006 19,86 Inst. Ernährungswissenschaften KG

Dornburger Straße 25 4131 07743 PL K009 13,67 Inst. Ernährungswissenschaften KG

Dornburger Straße 159 4262 07743 PR E103A 80,62 Allg. Botanik EG Dornburger Straße 159 4262 07743 PR E103B 27,14 Allg. Botanik EG Dornburger Straße 159 4262 07743 PR 308 25,76 Inst. Biodiversität 2. OG Dornburger Straße 159 4262 07743 PR 308A 39,60 Inst. Biodiversität 2. OG Ernst-Abbe-Platz 1-2 1925 07743 PR 3228 60,65 Institut für Informatik 2. OG Ernst-Abbe-Platz 1-2 1925 07743 3346 6 FMI 3. OG Erbertstraße 1 1521 07743 KR 3 E013 64,40 FBW Erbertstraße 1 1521 07743 KR 2 117 133,10 FBW Erbertstraße 1 1521 07743 KR 1 117A 89,70 FBW

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Adresse Objektnr. PLZ Raumbe-zeichnung m²

verbleibende Anzahl

Plätze nach Absperrung

Institut Etage

Hans-Knöll-Straße 1 07745 HS E1.3.101 195,00 39 Helmholtzweg 3 2231 07743 PR E008 40,50 4 PAF Helmholtzweg 4 2241 07743 Labor K007B 27,00 4 Inst. Physikal. Chemie Helmholtzweg 4 2241 07743 Labor 034 Pharmazeutische Technologie Helmholtzweg 4 2241 07743 Labor K038 13,00 2 Inst. Physikal. Chemie Helmholtzweg 4 2241 07743 Computerpool

K016 28,00 5 Inst. Physikal. Chemie Helmholtzweg 5 2241 07743 PR D210 24,62 PAF E-Praktikum DG Humboldtstraße 8 2460 07743 PR E014 166,20 20 IAAC EG Humboldtstraße 8 2460 07743 PR E015 190,01 21 IAAC EG Humboldtstraße 8 2460 07743 PL 115 47,61 IAAC 1.OG Humboldtstraße 8 2460 07743 PL 123 47,61 IAAC 1.OG Humboldtstraße 8 2460 07743 PL 214 47,61 IAAC 2.OG Humboldtstraße 8 2460 07743 PL 314 47,61 IAAC 2.OG Humboldtstraße 10 2441 07743 PL E001 61,40 IOMC EG Humboldtstraße 10 2441 07743 PL E002 65,54 IOMC EG Humboldtstraße 10 2441 07743 PL E003 98,92 8 IOMC EG Humboldtstraße 10 2441 07743 PL E006 99,27 8 IOMC EG Humboldtstraße 10 2441 07743 PL E007 65,54 5 IOMC EG Humboldtstraße 10 2441 07743 PL E008 65,04 4 IOMC EG Lessingstraße 8 2341 07743 Praktikum 5

(E009) 40,55 Inst. Pharmazie EG

Lessingstraße 8 2341 07743 Praktikum 3 (E012) 49,50 Inst. Pharmazie EG

Lessingstraße 8 2341 07743 PR (E017) 72,99 Inst. Pharmazie EG Lessingstraße 8 2341 07743 Praktikum 1

(E023) 42,90 Inst. Pharmazie EG

Lessingstraße 8 2341 07743 Praktikum 2 (E023A) 70,77 Inst. Pharmazie EG

Lessingstraße 10 2221 07743 K 005 35,00 5 Inst. Physikal. Chemie KG

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Adresse Objektnr. PLZ Raumbe-zeichnung m²

verbleibende Anzahl

Plätze nach Absperrung

Institut Etage

Lessingstraße 10 2221 07743 K 009 17,00 3 Inst. Physikal. Chemie KG Lessingstraße 10 2221 07743 PR E022 99,92 Inst. Physikal. Chemie EG Lessingstraße 10 2221 07743 PR E024 82,44 Inst. Physikal. Chemie EG Lessingstraße 10 2221 07743 PR E025 34,84 Inst. Physikal. Chemie EG Lessingstraße 10 2221 07743 E026 26,00 4 Inst. Physikal. Chemie Lessingstraße 10 2221 07743 R135 26,00 4 Inst. Physikal. Chemie Lessingstraße 10 2221 07743 R139 17,00 3 Inst. Physikal. Chemie Lessingstraße 10 2221 07743 R249 35,00 5 Inst. Physikal. Chemie Lessingstraße 10 2221 07743 R252 18,00 3 Inst. Physikal. Chemie Lessingstraße 10 2221 07743 R257 35,00 5 Inst. Physikal. Chemie Löbdergraben 32 1531 07743 PR 137 67,80 OSIM Max-Wien-Platz 1 2211 07743 PR

Grundpraktikum 530,00 53 PAF 1. OG Max-Wien-Platz 1 2211 07743 PR F-Praktikum 51,18 40 PAF 1. OG Max-Wien-Platz 1 2211 07743 PR F-Praktikum 2 7,17 PAF 1. OG Neugasse 24 1411 07743 PR S1 E002 53,57 Inst. Mikrobiologie Neugasse 24 1411 07743 PR E003 54,43 Inst. Mikrobiologie Neugasse 24 1411 07743 PR 111 56,44 Inst. Mikrobiologie Neugasse 25 1421 07743 PS S1 E004 76,58 Inst. Mikrobiologie Otto-Schott-Straße 41 4952 07745 PR 107 69,18 Inst. Pharmazie 1. OG Otto-Schott-Straße 41 4952 07745 PR 109 65,00 Inst. Pharmazie 1. OG Philosphenweg 7 07743 Labor E011 ZAF/IPC Philosphenweg 7 07743 Space Box 018 6 ZAF/IOMC Philosphenweg 7 07743 Space Box 116 6 ZAF/IOMC Philosphenweg 7 07743 Space Box 218 6 ZAF/IPC Philosphenweg 7 07743 Space Box 317 6 ZAF/PAF Philosophenweg 12 1341 07743 PR S1 204 96,00 Genetik Philosophenweg 12 1341 07743 PR S1 204 96,00 Inst. Mikrobiologie Philosophenweg 14 1321 07743 PR E001 31,35 Institut für Pharmazie Philosophenweg 14 1321 07743 PL 101 67,02 Institut für Pharmazie

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Adresse Objektnr. PLZ Raumbe-zeichnung m²

verbleibende Anzahl

Plätze nach Absperrung

Institut Etage

Philosophenweg 14 1321 07743 PL 104A 47,55 Institut für Pharmazie Philosophenweg 14 1321 07743 PL 104B 78,56 Institut für Pharmazie Philosophenweg 16 1217 07743 KR D202 28,95 Spezielle Botanik Seidelstraße 20 4378 07749 Empore 107 40,61 Sportwissenschaften 1. OG Seidelstraße 20 4378 07749 Empore 116 33,83 Sportwissenschaften 1. OG Seidelstraße 20 4378 07749 PC Pool 119 60,72 Sportwissenschaften 1. OG Seidelstraße 20 4378 07749 Spielhalle E022 413,00 30 Sportwissenschaften EG Seidelstraße 20 4378 07749 Kleine Turnhalle

E023 294,00 24 Sportwissenschaften EG

Seidelstraße 20 4378 07749 Judoraum D211 95,00 8 Sportwissenschaften

Seidelstraße 20A 07749 Dreifelderhalle 1.200,00 60 Sportwissenschaften EG Seidelstraße 20A 07749 Multifunktionsraum

EG031 100,00 20 Sportwissenschaften EG

Seidelstraße 20A 07749 Fitnessstudio 1003 240,00 24 Sportwissenschaften 1. OG Semmelweißstraße 10 2681 07743 PR 108 42,60 Inst. Pharmazie 1. OG Semmelweißstraße 10 2681 07743 PR 109 54,10 Inst. Pharmazie 1. OG Semmelweißstraße 12 3288 07743 203A 9,21 Institut Psychologie 2. OG Semmelweißstraße 12 3288 07743 204 42,62 Institut Psychologie 2. OG Winzerlaer Straße 2 4955 07745 PR 303 48,96 Inst. Pharmazie Modul 2 Winzerlaer Straße 2 4955 07745 PR 304 49,63 Inst. Pharmazie Modul 2 Winzerlaer Straße 2 4955 07745 PR 305 48,98 Inst. Pharmazie Modul 2 Winzerlaer Straße 2 4955 07745 PR 306 49,63 Inst. Pharmazie Modul 2 Winzerlaer Straße 2 4955 07745 PR 307 51,93 Inst. Pharmazie Modul 2 Winzerlaer Straße 2 4955 07745 PR 308 52,60 Inst. Pharmazie Modul 2

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Anhang 4 - Hörsäle, Bibliotheksräume und andere Bereiche mit maschineller Belüftung

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Anhang 5 - Rahmenhygieneplan der Friedrich-Schiller-Universität Jena Stand 14.1.2021 Allgemeines Die nachfolgenden Ausführungen und Hinweise sind Bestandteil des Infektionsschutzkonzepts der Friedrich-Schiller-Universität Jena im Sinne der Allgemeinverfügung der Stadt Jena. Das Konzept ersetzt nicht bereits bestehende spezielle gesetzlich vorgeschriebene Hygieneanforderungen, wie die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (100 - Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien; 500 - Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen) oder die Technischen Regel für Gefahrstoffe (401 - Gefährdung durch Hautkontakt (Feuchtarbeiten); 406 - Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege). Belehrungen über Allgemeinverfügungen der Stadt Jena und Verordnungen des Freistaates Thüringen Die Universitätsangehörigen sind verpflichtet, die jeweils gültigen Allgemeinverfügungen der Stadt Jena und Verordnungen des Freistaates Thüringen zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten. Stadt Jena: https://rathaus.jena.de/de/allgemeinverfuegung-corona Freistaat Thüringen: https://corona.thueringen.de/ Das Arbeiten in der Universität erfolgt unter Einhaltung der folgenden Hygieneregeln. Hygienemaßnahmen Betretungsverbot und Maßnahmen bei Symptomen Personen mit COVID-19-Symptomatik und respiratorischer Symptomatik, d.h. mit Zeichen einer Erkältung oder einer Grippe, dürfen die Liegenschaften der Universität nicht betreten. Besteht der Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion, welcher sich insbesondere durch akutem Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn, Fieber, Husten und Atemnot ergeben kann, sind die betroffenen Personen durch den Arbeitgeber/Vorgesetzten/Lehrenden aufzufordern, die Arbeitsstätte/Universität unverzüglich zu verlassen und sich gegebenenfalls in ärztliche Behandlung zu begeben. Betroffene melden sich bei der für ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsbehörde (für Jena: Coronahotline der Stadt Jena unter 03641/49-2222 oder unter [email protected]). Studierende zeigen dies zusätzlich im Dezernat 1 – Studierende unter [email protected] und Beschäftigte im Dezernat 5 – Personal unter https://www.uni-jena.de/kontaktformular_corona_sachverhalt oder [email protected] bzw. bei allgemeinen Fragestellungen unter https://www.uni-jena.de/kontaktformular_corona_information an.

Physical Distancing

• Die WHO empfiehlt einen Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 m zu anderen Menschen. • Vermeidung jeglichen Körperkontakts; Verzicht auf Händeschütteln sowie Umarmungen bei

Begrüßungen oder Verabschiedungen • Kein direktes Ansprechen des Gegenübers, sondern „aneinander vorbeireden“ • Wenn dies nicht möglich sein sollte, sollen nach jedem Körperkontakt die Hände gewaschen

werden, insbesondere sollte vermieden werden, mit ungewaschenen Händen Augen, Nase oder Mund zu berühren!

• Meetings möglichst telefonisch oder über Videokonferenzen durchführen. Sollte dies nicht möglich sein, sind Treffen nur in gut belüfteten Räumen möglich. Treffen möglichst kurzhalten (der Faktor Zeit hat bei der Vermeidung einer Ansteckung hohe Relevanz) und auf den nötigen Sicherheitsabstand achten. Dabei ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

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• Falls möglich, in getrennten Büros arbeiten oder Arbeitsplätze nutzen, die sich möglichst weit voneinander entfernt befinden (mind. 1,5 m).

Mund-Nasen-Bedeckung Mund-Nasen-Bedeckung ist unter zusätzlicher Beachtung des Stufenplans des Infektionsschutzkonzeptes für nicht-medizinisches Personal zu tragen:

• bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 m • generell auf allen öffentlich zugänglichen Flächen innerhalb der Universitätsgebäude (z. B.

Flure, Sozialräume, Toiletten) • in Lehrveranstaltungen und an öffentlich zugänglichen PC-Arbeitsplätzen (z. B. URZ, PC-

Pools).

Beim Anziehen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden. Die Mund-Nasen-Bedeckung muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein (Nase und Mund vollständig bedecken) und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Entweichen von Luft an den Seiten zu minimieren. Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Mund-Nasen-Bedeckung genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern. Eine durchfeuchtete Mund-Nasen-Bedeckung sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden. Die Außenseite der gebrauchten Mund-Nasen-Bedeckung ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden. Nach Absetzen der Mund-Nasen-Bedeckung sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife). Die Mund-Nasen-Bedeckung sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o. ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über eine möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden. Jeder ist für die hygienische Aufbereitung seiner (auch selbst hergestellten) Mund-Nasen-Bedeckung selbst verantwortlich. Diese sollte nach Nutzung idealerweise bei 95°C, mindestens aber bei 60°C gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Das anschließende heiße Bügeln ist für die Wiederaufbereitung von entscheidender Bedeutung. Dabei sind eventuelle Herstellerangaben zur maximalen Zyklusanzahl zu beachten, nach der die Festigkeit und Funktionalität noch gegeben ist. Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise beachtet werden. Unterstützendes Schulungsmaterial (Videos): https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutz-durch-hygiene.html Lüften Die Räume der Arbeitsstätte sind regelmäßig zu lüften (z.B. Stoßlüften; Lüftungsanlage). Die Lüftungsdauer ist vom Raumvolumen und der jeweiligen Fenstergröße abhängig. Als Faustregel für Büroräume gilt: stündlich über die gesamte Fensterfläche zwischen 3 Minuten (im Winter) und 10 Minuten (im Sommer) lüften; Besprechungs- und Seminarräume, sowie Hörsäle ohne maschinelle Lüftung sollten alle 20 Minuten gelüftet werden. Zusätzlich ist nach jeder Lehrveranstaltung 15 Minuten lang zu lüften (spätestens jedoch alle 90 Minuten). Bei Nachfragen stehen die Beschäftigten des Sachgebiets Technische Sicherheit (Arbeitssicherheit) beratend zu Seite. In der Heizperiode sind –wo möglich – während des Lüftens die Thermostate zurückzudrehen.

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Hygiene am Arbeitsplatz

• Bei Nutzung gemeinschaftlich genutzter Objekte/Geräte (z.B. Mikroskop, Tastatur, Maus, etc.): Reinigung der Hände vorab und danach. Vor und nach Benutzung sind die Objekte/Geräte wenn möglich mit einem Desinfektionstuch abzuwischen.

• In Laboren: Mindestens 1,5 m Abstand halten – weiterhin auf die Arbeitssicherheit achten und die vorgegebene Mindestanzahl an Mitarbeitern in Laboren mit Gefahrstoffen einhalten.

• Persönliche Utensilien, insbesondere Essgeschirr, Besteck u. ä., sollen nicht mit anderen geteilt werden.

• Mahlzeiten/Pausen möglichst allein (z. B. im Büro) • Auf Sauberkeit an gemeinsam genutzten Orten, z. B. in Teeküchen achten. Zum Putzen und

Abwaschen sind idealerweise Einwegputzlappen zu nutzen. Regelmäßige Reinigung bzw. Desinfektion von Orten, die von vielen Personen genutzt werden, wie Türgriffe, Tasten in Fahrstühlen u. ä., und Betätigung dieser nach Möglichkeit mit dem Unterarm oder Ellenbogen.

• Wenn möglich, für den Arbeitsweg keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, sondern auf Fahrrad und eigenes Auto umsteigen oder zu Fuß gehen.

Handschuhe (Einweghandschuhe) Handschuhe werden beim Umgang mit Geld, Akten oder beim Naseputzen verunreinigt (kontaminiert) und sind bei Kontamination zu wechseln. Vor und nach der Benutzung von Handschuhen sind die Hände gründlich zu waschen. Vor dem Anziehen der Handschuhe, müssen die Hände unbedingt trocken sein und die Handschuhe sind auch nur einmal zu verwenden. Bei Verwendung von medizinischen Einmalhandschuhen sollte dies nur für kurze Dauer sein und wenn unbedingt notwendig. Die Tragzeit sollte zusammengerechnet nicht mehr als 2 Stunden am Tag betragen. Geht die Tragzeit darüber hinaus, können Schäden an der Haut auftreten. Eine geschädigte Haut lässt sich schlechter reinigen und bietet Keimen einen guten Nährboden. Händewaschen Die Universität folgt den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Händehygiene. Regelmäßiges gründliches Händewaschen – mindestens 20 Sekunden lang mit reichlich Seife – vor Dienstbeginn, -ende, nach jedem Toilettengang und bei Verunreinigung sowie vor und nach der Benutzung von Handschuhen ist unerlässlich. Die Seifenspender in den Universitätsgebäuden werden regelmäßig neu bestückt. Sollten die Spender dennoch einmal leer sein, können Beschäftigte sich an den jeweiligen Hausmeister wenden. https://www.uni-jena.de/unijenamedia/universität/abteilung+hochschulkommunikation/presse/corona/hausmeister+02-2020.pdf Wann sind die Hände mindestens zu waschen?

• nach Betreten des Gebäudes bzw. beim Ankommen am Arbeitsplatz • nach dem Besuch der Toilette • nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen • nach dem Kontakt mit Abfällen • vor den Mahlzeiten bzw. vor und nach der Zubereitung von Speisen (z. B. in der Pause) • vor dem Hantieren mit Medikamenten oder Kosmetika (z. B. Cremes, Lippenpflege etc.) • vor und nach dem Körperkontakt mit Kolleginnen und Kollegen, falls dieser nicht vermeidbar ist

Wie wasche ich richtig?

• Die Hände unter fließendes Wasser halten. Die Wassertemperatur hat keinen Einfluss auf die Reduktion von Krankheitserregern.

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• Die Hände gründlich für circa 20 bis 30 Sekunden einseifen (Handinnenflächen, Handrücken, Fingerspitzen, Fingerzwischenräume, Daumen, Fingernägel). Wenn möglich, Flüssigseifen in ausreichender Menge nutzen.

• Hände unter fließendem Wasser abspülen. Zum Schließen des Wasserhahns ein Einweghandtuch oder den Ellenbogen benutzen.

• Hände sorgfältig und idealerweise mit Einmalhandtüchern abtrocknen – dabei die Fingerzwischenräume nicht vergessen!

Hygiene beim Husten und Niesen Wie schützt man Mitmenschen vor einer Ansteckung?

• Husten oder Niesen möglichst weit von anderen Personen entfernen und wegdrehen. • Nutzung von Einwegtaschentüchern. Dies nur einmal nutzen und anschließend entsorgen und

Händewaschen. • Ist kein Taschentuch griffbereit, Husten oder Niesen in die Armbeuge, nicht in die Hand!

Reinigungs- und Desinfektionsregime

Stark frequentierte Flächen und Räume (wie Toiletten und Flure) werden in kürzeren Intervallen gereinigt.

Versorgung bzw. Bereitstellung von Produkten für die Händehygiene und/oder Mund-Nasen-Bedeckung

Den Universitätsangehörigen werden bei Bedarf Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung gestellt. Die Möglichkeit der Händehygiene ist in allen Gebäuden der Universität gegeben. Händedesinfektion ist überall dort möglich, wo sie gesetzlich vorgeschrieben ist.

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Anhang 6 - Spezielles Hygienekonzept ThULB Spezielles Hygienekonzept für die Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek

Jena Stand: 11. Januar 2021

In Ergänzung zum Hygiene- und Infektionsschutzkonzept der Friedrich-Schiller-Universität Jena

https://www.hanfried.uni-jena.de/vhbmedia/corona/rahmenhygieneplan+der+fsu+jena.pdf

gelten an der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek für die Bibliotheksnutzung die folgenden

Bestimmungen:

Zugang und Aufenthalt in den Teilbibliotheken der ThULB

In der Bibliothek besteht die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske / Mund-Nase-Bedeckung im

Umfang entsprechend der für die Universität geltenden Festlegungen.

Auf die geltenden Verhaltensregeln wird in Schriftform und mit Piktogrammen hingewiesen. Auf

die Besucherlenkung und Abstandsregelung von 1,5 m wird zusätzlich durch Bodenmarkierungen

hingewiesen, insbesondere in Ein- und Ausgangsbereichen. Bei Engpässen besteht die Pflicht zum

Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung generell.

Alle Ausstattungen (Arbeitsplätze, Selbstverbucher, Kopier-, Scan- und Druckstationen) sind unter

Beachtung der Abstandsregeln aufgestellt und zugänglich. Nicht nutzbare Ausstattungen sind für

den Zugang gesperrt.

An zentralen Stellen (Eingänge / Treppen) wurden Desinfektionsmittelspender installiert.

Je nach Lockdown-Phase wird zwischen drei Formen des Betriebes unterschieden:

- Komplette Schließung der Gebäude für die Bibliotheksnutzer

- Öffnung der Gebäude nur für den Ausleihbetrieb ohne Aufenthalt in der Bibliothek

- Öffnung der Gebäude für Ausleihbetrieb und Aufenthalt mit Nutzung der Arbeitsplätze nach

vorab erfolgter personenbezogener Arbeitsplatzbuchung

Die maximale Nutzerzahl wird entsprechend den geltenden Bestimmungen des Hygiene- und

Infektionsschutzkonzeptes beschränkt. Die Zahl variiert je nach Standort. Zum Zweck der

Nachverfolgung von Infektionsketten müssen für den Aufenthalt in der Bibliothek Arbeitsplätze

vorab gebucht werden. Die Kontaktinformationen werden datenschutzkonform dokumentiert.

Die ThULB wird durch regelmäßige Kontrollgänge mit Unterstützung durch den

Sicherheitsdienstleister darauf hinwirken, dass die AHAL-Regeln eingehalten werden.

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Nutzung von Arbeitsplätzen

Die zur Verfügung gestellten Plätze werden zahlenmäßig so reduziert, dass die geltenden

Abstandsregeln eingehalten werden. Die Nutzung aller Arbeitsplätze ist an eine vorherige Buchung

über das Arbeitsplatzbuchungssystem gebunden. Die Plätze werden eindeutig mittels

Nummerierung ausgewiesen. Die im Bibliothekssystem datenschutzkonform enthaltenen

Buchungs- und Kontaktdaten werden für die Nachverfolgung von Infektionsketten in digitaler Form

zur Verfügung gestellt.

Auskunfts- und Informationstheken

Die Theken wurden durch transparente Schutzwände gesichert. Die Einhaltung der Abstandsregeln

wird zusätzlich durch die Thekenmöbel unterstützt. Bei anderweitigem Kontakt mit Nutzer tragen

die Mitarbeiter eine Mund-Nase-Bedeckung. Längere Beratungsgespräche, Führungen oder

Schulungsangebote werden in virtuellen oder digitalen Formaten angeboten.

Entsprechend der betrieblichen Erfordernisse sind die Mitarbeiter*innen in den Standorten vor Ort tätig.

Für alle Arbeitsräume und Bereiche wurden Maßnahmen zur Einhaltung der Bestimmungen und

Verhaltensregeln umgesetzt, insbesondere zur Einhaltung des Mindestabstandes zwischen den

Arbeitsplätzen. Wann immer die betrieblichen Prozesse dies ermöglichen, sind die Mitarbeiter im

Homeoffice tätig.

Alle pandemiebedingten Maßnahmen wurden und werden in Abstimmung mit dem Sachgebiet

Technische Sicherheit des Dezernates 4 der FSU festgelegt und umgesetzt.

Verantwortlich

Michael Lörzer, Leitender Direktor

Ansprechpartner

Ines Schmidt, Leiterin der Abteilung Benutzung

Dörte Böhner, Sachgebietsleiterin Teilbibliothek Geisteswissenschaften

Petra Lenck, Sachgebietsleiterin Teilbibliothek Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Christine Freier, Sachgebietsleiterin Teilbibliothek Naturwissenschaften

Susannen Schneider, Sachgebietsleiterin Teilbibliothek Medizin

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Anhang 7 - Spezielles Infektionsschutzkonzept psychologische Ambulanz

Spezielles Infektionsschutzkonzept Ambulanz des Weiterbildenden Studiums Psychologische Psychotherapie sowie der Ambulanz für Forschung und Lehre der FSU Jena gemäß 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO

1. Verantwortlicher Prof. Dr. Gabriele Wilz Tel.: +49 3641 9-45171 [email protected] Humboldtstraße 11 07743 Jena 2. Raumgröße

- Einzeltherapieräume je 10,5 qm - Gruppentherapieräume 15 – 17,5 qm - Seminarräume 42qm und 32 qm - Computerarbeitsräume Therapeuten 14,7qm und 17,5 qm

3. Raumlufttechnische Ausstattung

- Keine Klimatisierung vorhanden

4. Be- und Entlüftung gem. §3 Abs. 2

- Therapie- und Seminarräume werden vor und nach den Therapie- und Supervisionssitzungen,

sowie bei Bedarf zwischendurch durch die vollständig zu öffnenden Fenster stoßgelüftet; I - in Gruppentherapien der Ambulanz für Forschung und Lehre (Patienten > 60 J.) muss aller 30

min für 5 min eine Stoßlüftung erfolgen - Im Therapeutenarbeitsbereich (2.OG) wird regelmäßig stoßgelüftet

5. Maßnahmen zur weitgehenden Gewährleistung des Mindestabstands nach § 1 Abs. 1

- Therapeut und Patient / Supervisand und Supervisor halten in den Einzeltherapieräumen

einen Mindestabstand von 1,5 m in der Sitzanordnung ein (Tischgröße von 1,40 m gewährleistet die Einhaltung)

- Einzeltherapien mit Risikopatienten (> 60 J., Personen mit chron. Erkrankungen etc.) sollen in den Gruppenräumen (15 – 17,5 qm) stattfinden, Approbierte Therapeuten können ggf. auf die Seminarräume ausweichen

- Gruppentherapien (betrifft Patienten der Ambulanz für Forschung und Lehre, Personen > 60 J.) finden im großen Seminarraum (42 qm) mit max. 6 Personen incl. Therapeuten statt, der Mindestabstand zwischen den Teilnehmern ist gewahrt (Platzierung der Einzeltische und Stühle mit mind. 1,5 m Abstand); direkt vor oder nach einer Gruppensitzung finden keine anderen Gruppen statt, um Ansammlungen von wartenden Patienten zu vermeiden; Patienten werden mündlich dazu verpflichtet kurz vor und während und nach der Gruppensitzung auf ausreichend Abstand zu achten

- Supervisionsgruppen finden ebenfalls in den Seminarräumen statt (max. 5 Teilnehmer)

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- In den Computerarbeitsräumen wird an den PC-Arbeitsplätzen durch die Sitzordnung der Mindestabstand eingehalten; Therapeuten sind angehalten, Einzeltherapieräume als Arbeitsplätze zu nutzen und nicht >2 Personen pro Arbeitsraum im 2.OG (Hinweisschild an den Türen)

6. Maßnahmen zur angemessenen Beschränkung des Publikumsverkehrs

- Patienten werden angehalten, erst kurz vor vereinbartem Termin zu erscheinen - Bestuhlung im Wartebereich ist unter Einhaltung des Mindestabstandes begrenzt - Der Wartebereich ist auf den Bereich im EG ausgedehnt (gut sichtbare Hinweisschilder weisen

explizit auf die Einhaltung des Mindestabstands sowie auf das evt. notwendige Ausweichen in den zweiten Wartebereich im EG hin) gem. § 4 Abs. 3

- Zusätzlich finden Videotherapien statt, wenn diese den Therapieprozess nicht benachteiligen, um den Patientenverkehr im Gebäude zu reduzieren

7. Maßnahmen zur Einhaltung der Infektionsschutzregeln nach § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 4,

- Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Gebäude (Hinweisschild am Gebäudeeingang) sowie beim Betreten und Verlassen oder Bewegen (bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 m) in den Räumen

- Handdesinfektionsmittel stehen in jedem Therapieraum sowie in den sanitären Anlagen zur Verfügung

- Patienten/Mitarbeiter werden darauf hingewiesen, bei Krankheitssymptomen einer COVID-19-Erkrankung das Gebäude nicht zu betreten (Hinweisschild am Gebäudeeingang)

- Risikopatienten (> 60 J. u.a.) werden gebeten, möglichst ohne öffentliche Verkehrsmittel zur Therapie zu kommen

- Mitarbeiter sind über den Hygienerahmenplan der FSU Jena informiert (Mailverteiler und liegt im Arbeitsbereich 2.OG aus

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Anhang 8 - Checkliste zum Infektionsschutzkonzept

Checkliste Covid-19 (Anlage zum Infektionsschutzkonzept) Stand: 12.1.2020

Pos. Benennung Schutzziel erreicht

JA NEIN Nicht zutreffend

Allgemein A1 Genutzte Arbeitsbereiche wurden soweit wie möglich in Bezug auf

eine mögliche Covid-19-Infektionsgefahr umgestaltet.

A2

Die Mitarbeiter/innen wurden über die im Rahmenhygieneplan genannten und in Verbindung mit dem Covid-19-Virus einzuhaltenden Schutzmaßnahmen mittels Rundschreiben, Dienstanweisungen, Aushängen und Internetinformationen informiert.

x

A3 Der Rahmenhygieneplan und das Infektionsschutzkonzept sind allen in der FSU tätigen Personen (Mitarbeiter/innen, Studierende, Besucher) über die Internetseite der Universität zugänglich.

x

A4 Beschäftigte/Studierende, die einer Risikogruppe angehören, werden mit gesonderten Schutzmaßnahmen versorgt (bspw. zusätzliche Plexiglasscheiben, höherwertige FFP-Atemmasken, Vollvisiere).

x

A5 Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) wird den Beschäftigten vom Arbeitgeber bei Bedarf zur Verfügung gestellt. x

A6 Wieder verwendbare Mund-Nasen-Bedeckungen werden von den Trägern/Trägerinnen regelmäßig gereinigt/desinfiziert.

A7

Arbeitsmaterialien, die von unterschiedlichen Personen genutzt werden müssen, werden vor der Übergabe (sofern die Notwendigkeit vorhanden ist) desinfiziert (z. B. Mikroskope/ Messinstrumente bei notwendigen Forschungsarbeiten oder Laborpraktika).

A8 Eine gefährdungsspezifische Beratung – in Bezug auf die Covid-19-Pandemie – durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist gewährleistet.

x A9 Eine gefährdungsspezifische Beratung – in Bezug auf die Covid-19-

Pandemie – durch den betriebsärztlichen Dienst ist gewährleistet. x

A10 Spezielle Fragen zu den Arbeitsvorgaben, die im Zusammenhang mit dem Covid-19-Virus zu sehen sind, können mit der Mitarbeitervertretung besprochen werden.

x A11 In den Arbeitsbereichen wird (gemäß Rahmenhygieneplan) ein

Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m eingehalten.

A12 Ist ein direkter Kontakt zwischen Kollegen/innen unter Covid-19-Arbeitsbedingungen nicht zu vermeiden, werden geeignete Schutzmaßnahmen durchgeführt (z. B. Plexiglasscheiben).

A13 Arbeitsabläufe wurden so organisiert bzw. umgestaltet, dass der Kontakt untereinander weitestgehend vermieden wird (z.B. Homeoffice, unterschiedliche Arbeitszeiten, getrennte Aufenthaltsbereiche).

A14 Büro-/Verwaltungstätigkeiten werden im Rahmen mobiler Arbeit / Homeoffice ausgeführt, sofern Präsenz nicht unverzichtbar ist.

A15 Physische Präsenz ist nur gestattet, wenn keine Covid-19-typischen Symptome vorhanden sind oder auftreten. x

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A16 Im Arbeitsbereich stehen den Beschäftigten geeignete Waschgelegenheiten und Seife bzw. wo erforderlich Desinfektionsmittelspender und Papierhandtücher zur Verfügung.

A17 In den Gebäuden der FSU wird durch Aushänge auf das regelmäßige Händewaschen/Händedesinfizieren hingewiesen. x

A18 In den Gebäuden der FSU wird durch Aushänge auf das verbindliche Tragen von MNB hingewiesen – Verstöße werden sanktioniert. x

Fahrzeugnutzung

B1 Betriebliche Fahrzeuge werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert.

B2 In betrieblichen Fahrzeugen, die zum selben Zeitpunkt von mehreren Personen genutzt werden müssen, herrscht Maskenpflicht für alle Mitfahrer.

Tierhaltung

C1

In den Tierhaltungsbereichen der FSU ist die Anwesenheit der Mitarbeiter/innen so organisiert, dass im rotierenden Wechsel gearbeitet wird – eine Überschneidung von mehreren Beschäftigten im direkten Arbeitsbereich wird vermieden.

C2 Den Beschäftigten stehen geeignete Wasch- oder wo erforderlich Desinfektionsmöglichkeiten zur Verfügung.

C3

Sollten aus organisatorischen Gründen mehrere Personen an einem Projekt arbeiten müssen, sind hier die notwendigen Kontaktdaten eingepflegt und die hierfür erforderlichen Schutzmaßnahmen werden eingehalten (Atemschutz, Schutzhandschuhe, Schutzbrille ggf. Einwegschürze).

Botanik

D1 Die Gewächshäuser des Botanischen Gartens sind für die Öffentlichkeit nur zugänglich, wenn die Infektionslage der Stadt Jena dies zulässt.

D2 Für Freiflächen/Gärten, sofern diese geöffnet sind, gelten die für öffentliche Plätze geltenden Hygienevorschriften.

D3 Die Mitarbeiter/innen des Botanischen Gartens werden so eingeteilt, dass die Abstandsvorgaben untereinander eingehalten werden können.

D4 Sollten Arbeitsbereichsüberschneidungen organisatorisch nicht ausgeschlossen werden können, sind die hierfür notwendigen Kontaktdaten erfasst.

D5 Bei Arbeitsbereichsüberschneidungen besteht für alle betroffenen Personen Maskenpflicht.

Sportbereich

E1 Sportliche Veranstaltungen im Innenbereich sind nur zulässig, wenn sowohl die Infektionslage als auch die Allgemeinverfügungen von Stadt und Land dies zulassen.

E2

Sportliche Veranstaltungen im Außenbereich werden nur zugelassen, wenn die zulässige Höchstteilnehmerzahl nicht überschritten wird, die Mindestabstandregeln eingehalten werden können und die Allgemeinverfügungen von Stadt und Land dies zulassen.

E3 Umkleideräume und Nasszellen sind bei hoher Inzidenz gesperrt und können erst nach Rücksprache beim Krisenstab freigegeben werden.

x

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E4 Es sind nur zwingend notwendige Präsenzveranstaltungen (z. B. Leistungsprüfungen) unter Einhaltung der Covid-19-Bedingungen zulässig.

E5 Obwohl Kontakte bei den unter E4 genannten Prüfungsveranstaltungen nicht vorkommen können, werden die Kontaktdaten der Teilnehmer/innen dokumentiert.

Labornutzung

F1 Die Labore im Arbeitsbereich entsprechen in der lüftungstechnischen Ausstattung der TRGS 526, der DIN 1946 und der VDU 6022.

x

F2 Die Laborräume sind im Zusammenhang mit den Covid-19-Vorgaben belegungstechnisch neu bewertet worden, die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Personen wurde stark reduziert.

F3 Personen, die in Arbeitsgruppen gleichzeitig in Laboren tätig sein müssen, werden dokumentiert.

F4

In den für Präsenzveranstaltungen notwendigen Laboren werden die Studierenden in die besonderen Verhaltensweisen bzgl. den Covid-19-Regularien eingewiesen – Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss.

F5 In den für Präsenzveranstaltungen genutzten Laboren sind geeignete Wasch- oder erforderlichenfalls Desinfektionsmöglichkeiten vorhanden.

F6 Die Kontaktdaten der Teilnehmer/innen bei Präsenzveranstaltung sind bzgl. möglicher Nachverfolgungen erfasst (z. B. über QR-Code).

F7 Präsenzveranstaltungen (z. B. Laborpraktika finden nur nach Maßgabe des Rahmen-Hygieneplans sowie des Infektionsschutzkonzepts der FSU statt.

Haustechnik / Hausmeistertätigkeiten (nur Dezernat 4 betreffend)

G1 Mitarbeiter, die Reparaturen in einem "Covid-19-Quarantäne/ Infektionsbereich" durchzuführen haben, sind entsprechend eingewiesen.

G2

Für Arbeiten, die in einem Quarantäne-/Infektionsbereich ausgeführt werden müssen, steht geeignete Schutzausrüstung (im Set) zur einmaligen Benutzung zur Verfügung: - Einweg-Schutzoverall mit Kapuze - Einweg-Nitrilhandschuhe - Einweg-Überschuhe - FFP2 Maske - Abwasch- und desinfizierbare Schutzbrille oder Gesichtsschild (Mehrfachnutzung)

G3 Schutzausrüstung, die in einem Quarantäne-/Infektionsbereich getragen wurde, wird in einen gesonderten Müllbeutel gesteckt und fest verschlossen dem Restmüll zugeführt.

G4 Die Hygieneregeln werden von den im Quarantäne-/Infektionsbereich tätigen Beschäftigten konsequent eingehalten.

Datum: ____________________________________________________________________________________________

Fakultät/Fachbereich/Arbeitsbereich: ______________________________________________________________

Unterschrift: _______________________________________________________________________________________