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Info-Block (Stand 12 06 2017) Änderungen vorbehalten

Info-Blockbaywobau.info/Pasing/906_1_Infoblock.pdf · 2018. 7. 26. · Private staatlich anerkannte Lukas-Realschule Helmpertstr. 9 80687 München ca. 4.0 00 m Städtische Carl-Spitzweg-Realschule

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  • Info-Block (Stand 12 06 2017)

    Änderungen vorbehalten

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    INHALTSVERZEICHNIS

    DIE LAGE MIT UMGEBUNG

    ALLGEMEINES................................................................................................................................... 3 GRUNDSTÜCKSLAGE ...................................................................................................................... 3 INFRASTRUKTURDATEN ................................................................................................................. 4 Verkehrsanbindung ....................................................................................................................... 4 Öffentliche Verkehrsmittel ............................................................................................................. 4 Kindergarten/-krippe/-hort .............................................................................................................. 5 Schulen .......................................................................................................................................... 5 Kirchen ........................................................................................................................................... 6 Polizei, Feuerwehr ......................................................................................................................... 6 Ärztliche Versorgung ..................................................................................................................... 6 Apotheken...................................................................................................................................... 7 Krankenhäuser .............................................................................................................................. 7 Banken........................................................................................................................................... 8 Einkaufsmöglichkeiten ................................................................................................................... 8 Bäckereien ..................................................................................................................................... 8 Einkaufszentrum Pasing Arcaden ................................................................................................. 8 Gastronomie .................................................................................................................................. 8 Schnellrestaurant ........................................................................................................................... 9 Freizeit und Sport .......................................................................................................................... 9 GRUNDSTÜCKSSITUATION ........................................................................................................... 10 VERMESSUNG ................................................................................................................................ 10 GRUNDBUCHDATEN ...................................................................................................................... 10 ERSCHLIESSUNG ........................................................................................................................... 10 BAUGENEHMIGUNG / BAUBEGINN / FERTIGSTELLUNG ........................................................... 10 LAGEPLAN ....................................................................................................................................... 11

    WOHNUNGSEIGENTUM / GEMEINSCHAFTSEINRICHTUNGEN

    WOHNUNGSEIGENTÜMER – GEMEINSCHAFT ........................................................................... 12 TEILUNGSERKLÄRUNG ................................................................................................................. 12 GEMEINSCHAFTSORDNUNG ........................................................................................................ 12 SONDERNUTZUNGSRECHT .......................................................................................................... 13 HAUSORDNUNG ............................................................................................................................. 13 GEMEINSCHAFTSEIGENTUM ........................................................................................................ 13 EIGENTÜMERVERSAMMLUNG ...................................................................................................... 13 VERWALTUNGSBEIRAT ................................................................................................................. 13 VERWALTER ................................................................................................................................... 13 AUSSENANLAGEN .......................................................................................................................... 14 GARTENANTEILE........................ .................................................................................................... 14 FAHRRADRÄUME/KINDERWAGENABSTELLFLÄCHEN........................ ...................................... 14 OBERIRDISCHE FAHRRADABSTELLPLÄTZE........................ ....................................................... 14 MÜLL........................ ........................................................................................................................ 14 HAUSMEISTER-SERVICE ............................................................................................................... 15 WARTUNG ....................................................................................................................................... 15 HAUSMEISTER-GERÄTEZUSCHUSS ............................................................................................ 15 HEIZUNG.. ........................................................................................................................................ 15 KELLERABTEILE ............................................................................................................................ 15 LÜFTUNG DER KELLERRÄUME.. .................................................................................................. 16 FERSEHANSCHLUSS.. ................................................................................................................... 16 AUFZÜGE.. ....................................................................................................................................... 16 TIEFGARAGE / TIEFGARAGEN-STELLPLÄTZE........................ .................................................... 16

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    HAUSGELD (WOHNGELD), HEIZKOSTEN .................................................................................... 16 UMZUGSPAUSCHALE .................................................................................................................... 17 INSTANDHALTUNGSRÜCKLAGE................................................................................................... 17 BUDGET ........................................................................................................................................... 18 AUFSTELLUNG DER MITEIGENTUMSANTEILE/HAUSGELD BEHEIZBARE WOHN-/NUTZFLÄCHE / HEIZKOSTENVORAUSZAHLUNG... ............................... 19

    TECHNISCHE ANGABEN

    A Überblick einiger Details zum Bauvorhaben und zur Baubeschreibung ...................................... 24 B Baubeschreibung ......................................................................................................................... 27 GEWÄHRLEISTUNG, WARTUNG, PFLEGE, ZWISCHENANSTRICHE ........................................ 56 SCHALLSCHUTZ ............................................................................................................................. 56 WÄRMESCHUTZ ............................................................................................................................. 57 BRANDSCHUTZ ............................................................................................................................... 58 EINIGE HILFREICHE ABER AUCH NOTWENDIGE HINWEISE .................................................... 58 Möblierung ................................................................................................................................... 58 Regelmäßiges Heizen und Lüften ............................................................................................... 58 WOHNUNGSAUSSTATTUNG ......................................................................................................... 59 Sonderwünsche ........................................................................................................................... 59 Einzelwünsche ............................................................................................................................. 59 Abwicklung und Termine ............................................................................................................. 59

    FINANZIELLE ANGABEN

    FINANZIERUNG ............................................................................................................................... 61 KAUFVERTRAG ............................................................................................................................... 61 ZAHLUNG DES KAUFPREISES ...................................................................................................... 62 NOTAR- UND GRUNDBUCHGEBÜHREN ...................................................................................... 62 STEUERN UND STEUERVORTEILE .............................................................................................. 62 Förderung der vermieteten Eigentumswohnung ......................................................................... 62 Lineare Abschreibung ................................................................................................................. 62 Werbungskosten bei Vermietung der Eigentumswohnung ........................................................ 62 Berechnungsbeispiel für Selbstbezieher ..................................................................................... 63 Einkommensteuerpflicht bei Weiterverkauf ................................................................................. 63 GRUNDERWERBSTEUER .............................................................................................................. 64 MEHRWERTSTEUER ...................................................................................................................... 64 ALLGEMEINE PROSPEKTVORBEHALTE ...................................................................................... 64 HINWEISE ZU DEN UMSTÄNDEN DES GESCHÄFTS und z. Wesen d. Vertragsobjekts ............. 64 IHRE PARTNER ............................................................................................................................... 67

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    Peter-Anders-Straße 6, 8, 12 – Berduxstraße 15

    ALLGEMEINES

    Das Bauvorhaben Anders Wohnen liegt im Stadtbezirk 21 – Pasing-Obermenzing - der bayerischen Landeshauptstadt München. Pasing wurde 763 erstmals als Villa Pasingas urkundlich erwähnt. Benannt wurde es nach Paoso, einem Bajuwaren, der sich wohl um das Jahr 500 hier mit seiner Sippe niederließ. Pasing war lange die fünftgrößte Stadt in Oberbayern, 1938 wurde es in das deutlich jüngere München eingemeindet. In kultureller Hinsicht tut sich einiges in Pasing-Obermenzing. Dazu trägt neben der Internationalen Jugendbibliothek im Schloss Blutenburg und der größten Zweigstelle des Münchner Bibliotheksystems der Stadtbiblio-thek Pasing vor allem die Pasinger Fabrik (Au-gust-Exter-Straße 1) bei. Dort gibt es nicht nur zahlreiche Theateraufführungen, Konzerte und Ausstellungen, sondern auch Freizeiteinrich-tungen für Kinder, Jugendliche und Familien. Weiterhin sind das Vereinshaus "Carlhäusl" (An der Würm) und das „Zehentstadel“ (Zeh-entstadelweg 6) zu nennen. Geschäftig geht es in Pasing künftig nicht nur in der Gleichmannstraße zu, die vom Marien-platz zum Pasinger Bahnhof führt und bisher das Einkaufszentrum der Stadt war. Denn die Gleichmannstraße hat Konkurrenz bekommen: Die „Pasing Arcaden“, die am 15.3.2011 eröff-net haben. Auf den drei Etagen der "Pasing Arcaden" sind auf rund 14.000 Quadratmetern Fläche 90 Läden untergebracht. Im Untergeschoss findet man den Gastronomie-Bereich, genau wie im restaurierten denkmalgeschützten Bürk-lein-Bahnhof mit seiner auffallenden roten Backsteinfassade direkt neben den "Arcaden". Der Verkaufsschwerpunkt liegt in den meisten

    Geschäften bei Kleidung, Schuhen, Kosmetik und modischen Accessoires. Aber auch Opti-ker, ein Drogeriemarkt, eine Buchhandlung, Dienstleister und ein Discounter finden sich im neueröffneten Einkaufszentrum. In der Tiefga-rage stehen derzeit 660 Stellplätze zur Verfü-gung. Anschließend folgt auf dem südlich an-grenzenden Gelände, auf dem derzeit Hit und C&A angesiedelt sind, ein zweiter Neubau mit weiteren 320 Tiefgaragen-Stellplätzen und Platz für großflächige Läden. Den maroden, aber denkmalgeschützten Bürklein-Bau des alten Pasinger Bahnhofs aus dem Jahr 1848 hat mfi zu einer „Visitenkarte Pasings“ gemacht. Ein britischer Großgastro-nom hat für das „Alex“ im Bahnhof rund 1,5 Millionen Euro in den Innenausbau des kom-plett sanierten Bürklein Bahnhofs investiert. Die Sanierung des Bürklein-Baus alleine kos-tete ebenfalls mehr als eine Million. Eine Men-ge Geld. Doch das Resultat ist mehr als ge-lungen.

    GRUNDSTÜCKSLAGE Gründe für die herausragende Lage des Grundstücks sind die Nähe zum Stadtteilzent-rum Pasing mit dem Marienplatz (ca. 300 m), die gute Verkehrsanbindung (ÖPNV/PKW) sowie hervorragende technische, bildende, sportliche und kulturelle Infrastruktureinrich-tungen. Auch Pasing hat einen Marienplatz mit Mari-ensäule. Anders als im Zentrum Münchens herrschte hier bisher reger Autoverkehr. Mit der Nordumgehung Pasing (NUP) wird sich das jedoch grundlegend ändern. In Pasing (mit Obermenzing) leben insgesamt 65.000 Be-wohner. Pasing grenzt im Osten an Laim, im Süden an die Blumenau und Lochham. Die Bahnstrecken nach Starnberg und Augsburg trennen das Viertel von Aubing. Mit dem Auto sind Sie in einer halben Stunde im Fünf-Seen-Land (Ammer-, Starnberger-, Wörth-, Weßlinger und Pilsensee).

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    INFRASTRUKTURDATEN Verkehrsanbindung Unser Bauvorhaben ist direkt über die Paul-Gerhardt-Allee an das Zentrum Pasing ange-schlossen. In ca. 14 Minuten erreicht man den Pasinger Bahnhof. Von Pasing Bf. verkehren folgende Bahnen, Richtung Innenstadt ca. alle 5 Minuten (ICE, IC, RB, RE und S-Bahnlinien

    ). Die Autobahnanschlussstelle A 8 Richtung Stuttgart ist ca. 9 Fahrminuten entfernt. Die A 95 Richtung Garmisch ist in 20 Minuten und die A 96 Richtung Lindau in etwa 11 Fahrminu-ten zu erreichen. Öffentliche Verkehrsmittel – Buslinie Die Bushaltestelle Peter-Anders-Straße ist nur wenige Gehminuten vom Objekt entfernt (ca. 220 m).

    http://www.mvv-muenchen.de/de/home/fahrgastinformation/mvv-netz/sis/liniendatenblatt/s-bahn/s3/index.htmlhttp://www.mvv-muenchen.de/de/home/fahrgastinformation/mvv-netz/sis/liniendatenblatt/s-bahn/s3/index.htmlhttp://www.mvv-muenchen.de/de/home/fahrgastinformation/mvv-netz/sis/liniendatenblatt/s-bahn/s6/index.htmlhttp://www.mvv-muenchen.de/de/home/fahrgastinformation/mvv-netz/sis/liniendatenblatt/s-bahn/s6/index.htmlhttp://www.mvv-muenchen.de/de/home/fahrgastinformation/mvv-netz/sis/liniendatenblatt/s-bahn/s20/index.html

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    Kindergarten/-krippe/-hort Joki Kinderbetreuung Pasing Haidelweg 46 81241 München ca. 3.500 m Minimucs GmbH Marschnerstraße 8 81245 München ca. 2.100 m Kindergarten Solln u. Obermenzing, e.V. Frauendorferstraße 67 81247 München ca. 1.000 m Kinderhaus Wunderkind Gottfried-Keller-Straße 2 81245 München ca. 1.100 m Kinderhaus Floßmannstraße e.V. Floßmannstraße 1 81245 München ca. 1.300 m Eltern-Kind-Initiative Rote Rüben e.V. August-Exter-Straße 1 81245 München ca. 1.400 m Minihaus München Rainer Eckerl Pippinger Str. 22 81245 München ca. 2.000 m Evangelischer Kindergarten der IM München - Himmelfahrtskirche Pasing Alte Allee 5 81245 München ca. 2.000 m Kindergarten Leiden Christi Passionistenstraße 3 81247 München ca. 2.500 m Kindergarten Ingrid Hein e.V. Ziegelhofstraße 4 81247 München ca. 2.400 m Schulen Grundschule Grundschule Schererplatz Schererplatz 3 81241 München ca. 2.000 m Jan Amos Comenius Grundschule Kaflerstr. 14 81241 München ca. 2.000 m Grundschule Oselstraße Oselstraße 21 81245 München ca. 1.700 m

    Grundschule Bäckerstraße Bäckerstraße 58 81241 München ca. 3.000 m Grundschule Peslmüllerstraße Peslmüllerstraße 8 81243 München ca. 3.600 m Grundschule Ravensburger Ring Ravensburger Ring 37 81243 München ca. 3.800 m Realschule Städtisch Anne-Frank Realschule Bäckerstr. 58 81241 München ca. 2.600 m Städtische Realschule an der Blutenburg Grandlsstr. 5 81247 München ca. 2.300 m Private staatlich anerkannte Lukas-Realschule Helmpertstr. 9 80687 München ca. 4.000 m Städtische Carl-Spitzweg-Realschule Zwiedinecksstr. 35 80999 München ca. 3.800 m Gymnasium Elsa-Brändström-Gymnasium Ebenböckstr. 1 81241 München ca. 1.600 m Karlsgymnasium Am Stadtpark 21 81243 München ca. 3.000 m Bertolt-Brecht-Gymnasium Peslmüllerstr. 6 81243 München ca. 3.600 m Max-Planck-Gymnasium Weinbergerstr. 29 81241 München ca. 2.500 m Obermenzinger Gymnasium der Münchner Schulstiftung Freseniusstr. 45-49 81247 München ca. 2.300 m Erasmus-Grasser-Gymnasium Fürstenrieder Str. 159 81377 München ca. 5.500 m

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    Ludwigsgymnasium Fürstenrieder Str. 159a 81377 München ca. 5.500 m Hochschule/Universität Munich Business School Elsenheimerstraße 61 80687 München ca. 5.100 m FOM Fachhochschule für Ökonomie & Ma-nagement GmbH Schachenmeierstr. 35 80636 München ca. 6.400 m Marcromedia Fachhochschule der Medien Gollierstraße 4 80339 München ca. 6.900 m Technische Universität München Arcisstr. 21 80290 München ca. 8.000 m Kirchen Katholisch St. Wolfgang Pasing-Obermenzing 81245 München ca. 2.200 m Maria Schutz Bäckerstraße 19 81241 München ca. 2.000 m Leiden Christi Passionistenstraße 12 81247 München ca. 2.500 m St. Lukas Aubinger Str. 63 81243 München ca. 3.600 m Neuapostolische Kirchengemeinschaften Helmpertstraße 7 80639 München ca. 3.600 m Evangelisch Himmelfahrt Kirche Marschnerstraße 3 81245 München ca. 2.000 m Evang. Luth. Pfarramt Paul-Gerhardt Kirche Mathunistraße 23 80686 München ca. 4.000 m

    Polizei Polizeiinspektion München 45 - Pasing Institutstraße 1 81241 München ca. 2.100 m Polizeiinspektion München 41 – Laim Rapotostraße 1 80687 München ca. 3.500 m Feuerwehr Feuerwache 6 Bassermannstraße 20 81245 München ca. 2.500 m Ärztliche Versorgung Ärzte allgemein Dr. med. Christian Schött Paul-Gerhardt-Allee 54 81245 München ca. 400 m Praxis Dres. Bauer / Bertheau-Reith / Wehrig Schmaedelstraße 29 81245 München ca. 450 m Dr.med. Ulf Riker Wensauerpl. 10 81245 München ca. 1.500 m Dr. med. Marcus Gnad August-Exter-Straße 4 81245 München ca. 1.400 m Suzie Lee Kaspar-Kerll-Straße 47 81245 München ca. 900 m Dr. med. Christoph Hundemer Offenbachstraße 29 81245 München ca. 1.200 m Zahnärzte Dr. Anton Bichlmaier Josef-Lang-Straße 25 81245 München ca. 750 m Beate Dorothee Tallmann Kaspar-Kerll-Straße 47 81245 München ca. 900 m

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    Lara Muncker Wouters - Smile Pasing Kief-erorthopädie Fritz-Reuter-Straße 20A 81245 München ca. 1.500 m Augenarzt Dr. Martin Bechmann Bauseweinallee 2 81247 München ca. 1.600 m Hals-, Nasen-, Ohrenarzt HNO-Praxis Dr. Godzik Bäckerstraße 1 81241 München ca. 1.700 m Dr. med. Christoph Becker-Lienau Bachbauernstraße 2 81241 München ca. 2.000 m Dr. med. Sebastian Bürger Bauseweinallee 2 81247 München ca. 1.600 m Homöopathie Homöopathisches Ärztehaus München Offenbachstraße 9 81245 München ca. 1.200 m Marion Zachmann Chopinstraße 33 81245 München ca. 1.400 m Frauenärzte Irina Straub Kaspar-Kerll-Straße 45 81245 München ca. 900 m Frauenarztpraxis Dr. med. Andrea Gingelmaier Dr. med. Katharina Jundt August-Exter-Straße 4 81245 München ca. 1.400 m Dr. med Holger Czock Kaflerstraße 8 81241 München ca. 1.800 m

    Kinderärzte Kids Dental Care für Kinderzahnheilkunde Lena Piehlmeier und Niran Hajek-Al-Khatar August-Exter-Straße 4 81245 München ca. 1.400 m Dr. med. Andrea Bachmeyr Kaflerstraße 8 81241 München ca. 1.800 m Apotheken Sibelius-Apotheke Kaspar-Kerll-Straße 47 81245 München ca. 850 m Wensauer Apotheke August-Exter-Straße 2 81245 München ca. 1.400 m Bavaria Apotheke e.K. Bauseweinallee 2 81247 München ca. 1.600 m Enzian Apotheke Verdistraße 54 81247 München ca. 1.600 m Verdi Apotheke Verdistraße 71 81247 München ca. 1.800 m Krankenhäuser/Radiologie Kreisklinik München-Pasing Gefäßchirurgische Klinik Steinerweg 5 81241 München ca. 2.500 m Frauenklinik München West Schmiedwegerl 2-6 81241 München ca. 2.200 m Kinderklinik des Klinikums Dritter Orden Franz-Schrank-Straße 8 80638 München ca. 3.300 m Neurozentrum Nymphenburg Romanstraße 93 80639 München ca. 3.200 m Radiologische Zentrum München-Pasing Pippinger Str. 25 81245 München ca. 2.000 m

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    Banken/Sparkassen/Geldautomaten Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Verdistraße 98 81247 München ca. 1.200 m Stadtsparkasse München Verdistraße 85 81247 München ca. 2.000 m HypoVereinsbank UniCredit Bank AG Verdistraße 48 81247 München ca. 1.600 m Genossenschaftsbank eG Freseniusstraße 2 81247 München ca. 1.800 m Postbank Finanzcenter Kaflerstraße 2 81241 München ca. 1.800 m Commerzbank München-Pasing Gleichmannstraße 4 81241 München ca. 1.900 m Sparda-Bank München eG Spiegelstraße 3 81241 München ca. 2.000 m Deutsche Bank Bäckerstraße 10 81241 München ca. 1.900 m Santander Consumer Bank AG Gleichmannstraße 5A 81241 München ca. 1.900 m ING-DiBa – Geldautomat Verdistraße 68 81247 München ca. 1.900 m Einkaufsmöglichkeiten in der näheren Um-gebung In der Umgebung befinden sich eine Vielzahl von Einkaufsmöglichkeiten, so dass im Fol-genden nur ein kleiner Auszug aus der nähe-ren Umgebung aufgezeigt wird. NORMA Berduxstraße 1-3 81245 München ca. 400 m REWE Paul-Gerhardt-Allee 30-32 81245 München ca. 270 m

    Lidl Paul-Gerhardt-Allee 34 81245 München ca. 270 m Tengelmann Kaspar-Kerll-Straße 47 81245 München ca. 1.100 m Aldi Süd (Pasing Arcaden) Pasinger Bahnhofspl. 5 81241 München ca. 1.800 m Bäckereien Bäckerei Hörtl Verdistraße 135 81247 München ca. 2.700 m Bäckerei Peter Müllritter Sibeliusstraße 20 81245 München ca. 1.000 m Ludwig Stocker Hofpfisterei GmbH Verdistraße 74 81247 München ca. 2.000 m Bäckerei Wimmer Pasinger Bahnhofspl. 5 81241 München ca. 1.800 m Einkaufzentrum Pasing Arcaden Pasinger Bahnhofspl. 5 81241 München ca. 1.800 m Dieser Link beinhaltet alle Geschäfte in den Pasing Arcaden: http://www.pasing-arcaden.de/shops/ Gastronomie In der Umgebung befinden sich eine Vielzahl von Restaurants, so dass im Folgenden nur ein kleiner Auszug aus der näheren Umge-bung aufgezeigt wird. Speisemeisterei La Trattoria Westerholzstraße 1 81245 München ca. 1.900 m Il Torrente Baumbachstraße 9 81245 München ca. 700 m

    http://www.pasing-arcaden.de/shops/

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    Luisengarten Orthstraße 13 81245 München ca. 1.400 m Osteria Bàcaro August-Exter-Straße 3 81245 München ca. 1.500 m Pumpwerk Kaflerstraße 16 81241 München ca. 2.000 m Hickory Grill & Smokehouse Landsberger Str. 447 81241 München ca. 2.100 m Essence • Restaurant & Lounge Gottfried-Keller-Straße 35 81245 München ca. 1.400 m Bayerisches Schnitzel- & Hendlhaus Landsberger Str. 499 81241 München ca. 1.700 m India King Landsberger Str. 491 81241 München ca. 1.600 m Taverna Naxos Verdistraße 33 81247 München ca. 1.800 m Da Wirtshauser Robert Koch Agnes-Bernauer-Straße 239 81241 München ca. 2.700 m Ristorante G. Verdi Gebhardweg 3 81247 München ca. 1.700 m Café Incanto Josef-Felder-Straße 53 81241 München ca. 1.800 m Schnellrestaurants Burger King Landsberger Str. 426 81241 München ca. 2.400 m McDonald's Restaurant Landsberger Str. 412 81241 München ca. 2.700 m McDonald's Restaurant Pasinger Bahnhofspl. 5 81241 München ca. 1.800 m

    Pizza-Express Paul-Gerhardt-Allee 52 81245 München ca. 400 m Freizeit und Sport Die Sport- und Freizeitmöglichkeiten sind in großem Umfang vorhanden, hier ist für jede Altersgruppe etwas geboten. Kultur und Freizeit Schloss Nymphenburg Schloß Nymphenburg 1 80638 München ca. 2.800 m Hirschgarten Hirschgarten 1 80639 München ca. 3.500 m Pasinger Stadtpark Hugo-Fey-Weg 1 81241 München ca. 2.600 m Schlosskapelle Blutenburg Schloss Blutenburg 81247 München ca. 2.700 m Schloss Blutenburg Seldweg 15 81247 München ca. 2.700 m Stadtbibliothek Pasing Bäckerstraße 9 81241 München ca. 1.800 m Sport Tennisclub Blutenburg e.V. Meyerbeerstraße 113 81247 München ca. 2.000 m TC Blutenburg Meyerbeerstraße 113 81247 München ca. 2.000 m Pasinger Stadtpark Hugo-Fey-Weg 1 81241 München ca. 2.600 m Bezirkssportanlage Meyerbeerstraße 115 81247 München ca. 2.100 m Freibad West Weinbergerstraße 11 81241 München ca. 2.600 m

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    Eis- und Funsportzentrum West Agnes-Bernauer-Straße 241 81241 München ca. 2.700 m

    ESV München Sportkomplex Margarethe-Danzi-Straße 21 80639 München ca. 2.600

    GRUNDSTÜCKSSITUATION Im Zuge der Neubebauung entstehen auf dem das Grundstück 11 Hauseingänge mit insge-samt 172 Wohnungen, eine Tiefgarage mit 172 PKW-Stellplätzen, 18 Motorroller/-rad-stellplätzen sowie 2 Elektroladeeinstellplätze und Nebenanlagen. Die zwei Elektroladeein-stellplätze erhalten gemeinsam eine Elektrola-destation. Die Nutzer dieser Ladestation kön-nen sich per separates Bezahlsystem die Elektroladezeiten kaufen. Die Tiefgarage wird über eine auf dem Grundstück gelegene Zu- und Ausfahrtsrampe bei Haus 1 erschlossen.

    VERMESSUNG Das Grundstück wurde so vermessen und aufgeteilt, dass ein eigenes, rechtlich vereinig-tes Grundstück gebildet werden konnte.

    GRUNDBUCHDATEN Die Grundstücke, auf denen das Bauvorhaben „Anders Wohnen“ verwirklicht wird, wurden durch die Anders Wohnen GmbH erworben. Sie wird vertreten durch die Baywobau Baube-treuung GmbH als deren bevollmächtigte Be-treuerin. Die Grundstücke werden im Grund-buch wie folgt vorgetragen: Grundbuch des Amtsgerichtes München von Pasing Blatt 29505 Flst. Nr. 971 Peter-Anders-Straße 6, 8, 12 Berduxstraße 15 Gebäude- und Freifläche zu 9.444 m² Dieses Grundstück ist im Grundbuch derzeit wie folgt belastet: Abteilung II - Rechte für eine Anschluss- und Übergabe-

    anlage und für Stromkabel für die Landes-hauptstadt München

    - Geh-, Radfahr- und Leitungsrecht für die Landeshauptstadt München

    Abteilung III Grundschuld ohne Brief zu 40 Mio. Euro für die Bayerische Landesbank Falls zur Finanzierung und der Durchführung der Baumaßnahme eine Grundschuld not-wendig werden sollte, kann diese noch einge-tragen werden. Eine den gesetzlichen Vor-schriften der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) entsprechende Freistellungserklärung wird bei Beurkundung der notariellen Kaufver-träge vorgelegt. Vorbehalten bleibt die Eintragung weiterer beschränkt persönlicher oder Grunddienstbar-keiten in Abteilung II des Grundbuches, die zur Regelung von bauordnungsrechtlichen oder nachbarschaftlichen Belangen erforderlich werden (z.B. Ver- und Entsorgungsleitungs-rechte, Feuerwehrzufahrtsrechte, Abstandsflä-chensicherung, Bebauungsverbote, Tiefgara-genzufahrtsmitbenützung etc.).

    ERSCHLIESSUNG Das Baugrundstück ist voll erschlossen. Sämt-liche Erschließungskosten gemäß Baugesetz-buch (BauGB) sind im Kaufpreis enthalten. Im Kaufpreis enthalten sind auch die Anschluss-kosten für die Ver- und Entsorgungsträger (Kanal, Wasser, Strom und Telefon) und die Hausanschlusskosten.

    BAUGENEHMIGUNG Für das Baugrundstück liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan der Landeshauptstadt Mün-chen vor. Die Baugenehmigung wurde am 22.02.2017 von der zuständigen Baubehörde, der Lokalbaukommission München, erteilt.

    BAUBEGINN/FERTIGSTELLUNG Mit den Bauarbeiten wird in Abhängigkeit von den zu erstellenden Ausführungsplänen der Architekten- und Fachingenieure voraussicht-lich im Sommer 2017 begonnen.

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    Bis zur Fertigstellung sind Bauzeiten von 28 Monaten nach Baubeginn geplant. Die Fertig-stellung wird für Herbst 2019 angestrebt.

    LAGEPLAN

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    WOHNUNGSEIGENTUM GEMEINSCHAFTSEINRICHTUNGEN

    Das Wohnungseigentum findet seine rechtliche Grundlage im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aus dem Jahre 1951. Neben den grund-sätzlichen Regelungen der Begründung von Wohnungseigentum und den Rechtsbeziehun-gen der Wohnungseigentümer untereinander sind dort auch so wichtige Einrichtungen wie die Wohnungseigentümerversammlung, der Verwaltungsbeirat (der sich aus Wohnungsei-gentümern zusammensetzt) und der Verwalter erfasst. Vor dem Hintergrund der geänderten praktischen Bedürfnisse und der jüngeren Rechtsprechung wurde durch den Gesetzgeber die Novellierung des Wohnungseigentumsge-setzes beschlossen. Die Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes sind am 1. Juli 2007 in Kraft getreten.

    Das Wohnungseigentum und das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander werden im Übrigen durch die Teilungserklärung geregelt, die auch die Gemeinschaftsordnung, eine Hausordnung und ggf. die Verwalterbestellung enthält. Die Teilungserklärung erhalten Sie zusammen mit der Einladung zum Beurkun-dungstermin für den Kaufvertrag beim Notar. Sie stellt sozusagen die „Verfassung“ der Woh-nungseigentümergemeinschaft dar.

    WOHNUNGSEIGENTÜMER-GEMEINSCHAFTEN Nachfolgend sind die wichtigsten Informationen zum Wohnungseigentum (Gemeinschaftsord-nung) der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) des Bauvorhabens „Anders Wohnen“ zusammengestellt.

    TEILUNGSERKLÄRUNG In der Teilungserklärung erklärt die Grund-stückseigentümerin gegenüber dem Grund-buchamt, dass das Baugrundstück in einzelne Miteigentumsanteile aufgeteilt werden soll. Das Miteigentum am Grundstück wird in 1000stel Anteilen bemessen und in der Teilungserklä-rung mit dem so bezeichneten "Sondereigen-tum" an einer ganz bestimmten Wohnung

    (Wohnungseigentum) verbunden. Die Tiefgara-genstellplätze werden den einzelnen Wohnun-gen als Sondernutzungsrecht zugeordnet. Zur Anlage der einzelnen Wohnungseigentums-Grundbuchblätter ist die Einreichung der so genannten Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich, in der die Genehmigungsbehörde, die Landeshauptstadt München, bescheinigt, dass es sich um abgeschlossene Einheiten im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes han-delt. Sie kann erst nach Erhalt der Baugeneh-migung erteilt werden. Das Wohnungseigentums-Grundbuch ist nach den gleichen Prinzipien aufgeteilt wie alle Grundbücher. Im Bestandsverzeichnis wird der Gegenstand genau beschrieben (hier die Ei-gentumswohnung). In Abteilung I ist der jeweili-ge Eigentümer verzeichnet. In Abteilung II und III sind die Belastungen enthalten. So werden z.B. in Abteilung II dingliche Rechte wie Auflas-sungsvormerkung, Dienstbarkeiten etc. aufge-führt. Durch die Auflassungsvormerkung ist die Umschreibung des Eigentums gewährleistet, die dann vollzogen wird, wenn alle Formalitäten erfüllt sind. Dies ist in der Regel kurz nach Be-zugsfertigkeit und Übergabe der Fall. Die für die Finanzierung erforderlichen (Grund-) Pfand-rechte (Hypotheken und Grundschulden) der an der Kaufpreisfinanzierung beteiligten Kreditinsti-tute werden in Abteilung III eingetragen.

    GEMEINSCHAFTSORDNUNG Im Zusammenhang mit der Erklärung der Tei-lung des Grundstücks gemäß WEG wird die Gemeinschaftsordnung aufgestellt, welche die erforderlichen Regelungen über das Gemein-schaftseigentum und das Zusammenleben der Eigentümer einer Wohnungseigentumsanlage enthält. Sie beruht auf den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes und berücksich-tigt die speziellen Anforderungen des Bauvor-habens sowie seine Besonderheiten. In dieser Gemeinschaftsordnung wird genau bestimmt, was Gemeinschaftseigentum und was Sondereigentum ist. Gleichzeitig werden die Rechte der Miteigentümer untereinander festgelegt und damit ein möglichst reibungslo-ses Zusammenleben in der Anlage gewährleis-tet. Auch die Vereinbarung über die Bestellung

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    des Verwalters und die Regelungen zur Ab-rechnung sind in der Gemeinschaftsordnung enthalten.

    SONDERNUTZUNGSRECHT Sondernutzungsrecht bedeutet, dass einem Wohnungseigentümer das alleinige Nutzungs-recht an Teilen des Gemeinschaftseigentums (z. B. dem Gartenanteil bei einer Erdgeschoss-wohnung, Tiefgaragenstellplatz) eingeräumt wird, wodurch zugleich der Mitgebrauch durch die anderen Wohnungseigentümer beschränkt bzw. ausgeschlossen wird. Sondernutzungs-rechte werden in der Teilungserklärung den betreffenden Wohnungen zugeordnet und im Grundbuch eingetragen. Damit werden die Rechte der betreffenden Wohnungseigentümer gesichert. Sondernutzungsrechte werden u.a. an Terras-sen- und Gartenflächen im Erdgeschoss sowie an Tiefgaragenstellplätzen begründet.

    HAUSORDNUNG Die Hausordnung regelt die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen. Gegenstand der Hausordnung sind außerdem die allgemein ortsüblichen Regelungen wie das Schließen der Haustüren und Rücksichtnahme auf andere Mitbewohner (keine Ruhestörung während der Mittagszeit etc.). Allzu weitgehen-de Reglementierungen, wie sie bei Mietanlagen üblich sind, enthält die Hausordnung nicht.

    GEMEINSCHAFTSEIGENTUM Das Baugrundstück bleibt gemeinschaftliches Eigentum aller Eigentümer der Eigentumswoh-nungsanlage. Jeder Eigentümer erwirbt mit seinem Miteigentumsanteil am Grundstück und dem Sondereigentum an der Wohnung einen Anteil am Gemeinschaftseigentum. Zu diesem gehören neben dem Grundstück samt Außen-anlagen, z. B. die Außenfassaden, tragende Bauteile, Treppenhäuser etc. Auch die Instand-haltungsrücklage gehört zum Gemeinschaftsei-gentum.

    EIGENTÜMERVERSAMMLUNG Mindestens einmal im Jahr tritt auf Einladung des Verwalters die Versammlung der Woh-nungseigentümer zusammen. Jeder Eigentü-mer ist Mitglied der Versammlung und hat für jede Wohnung eine Stimme Die Eigentü-merversammlung prüft jährlich die Abrechnung des Verwalters über die tatsächlich entstande-nen allgemeinen Hauskosten und beschließt – auf der Abrechnung des Vorjahres fußend – den Wirtschaftsplan für das nächste Jahr. Au-ßerdem werden in der Eigentümerversammlung allgemeine Fragen und Probleme der gesamten Wohnanlage behandelt und darüber Beschlüs-se gefasst. Schließlich wählt die Eigentü-merversammlung den Verwaltungsbeirat und den Verwalter, wenn dessen "Amtszeit" (maxi-mal 3 Jahre bei Erstbestellung) abgelaufen ist.

    VERWALTUNGSBEIRAT Bei der ersten Eigentümerversammlung, wel-che etwa ein halbes bis ein Jahr nach Bezugs-fertigkeit stattfindet, wird aus dem Kreis der Eigentümer ein Verwaltungsbeirat mit bis zu 3 Mitgliedern gewählt. Aufgabe des Verwaltungs-beirats ist es, den Verwalter bei der Durchfüh-rung seiner Aufgaben zu unterstützen. Er ist zugleich Sprachrohr aller Eigentümer und be-schäftigt sich mit allgemeinen, die Eigentümer betreffenden Fragen. Seine Rechte und Pflich-ten sind in der Teilungserklärung bzw. im Woh-nungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.

    VERWALTER Dem Verwalter obliegt die Betreuung des ge-meinschaftlichen Eigentums. Zugleich ist er entweder vom Gesetz oder durch Vollmacht bestimmter Vertreter der Eigentümergemein-schaft. Er hat dafür zu sorgen, dass die Best-immungen der Teilungserklärung, Gemein-schaftsordnung und Hausordnung eingehalten werden. Er zieht das Hausgeld und die Heiz-kostenvorauszahlung ein, bezahlt die allgemei-nen Hauskosten, schließt die für die Eigentü-mergemeinschaft erforderlichen Verträge ab und verwaltet die Instandhaltungsrücklage. Schließlich erstellt er die jährliche Abrechnung und leitet die Wohnungseigentümerversamm-lung. Pflichten und Rechte des Verwalters sind in der Teilungserklärung und der Gemein-schaftsordnung niedergelegt.

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    Die Verkäuferin (Bauträgerin) wird einen erfah-renen und ihr für die Wohnanlage geeignet erscheinenden

    V e r w a l t e r für die ersten drei Jahre, rechtzeitig bis zur Bezugsfertigkeit mit der Verwaltung beauftra-gen. Die Verkäuferin vereinbart mit diesem ersten Verwalter, dass dieser spätestens sechs Monate nach Bezugsfertigkeit der letzten Woh-nung eine erste Wohnungseigentümerver-sammlung einberufen wird. Es wird zur Zeit damit gerechnet, dass die mo-natlichen Gebühren für den Verwalter ca. 21 - 23,-- € je Wohnung und ca. 2 – 4,-- € je Tiefga-ragenstellplatz ausmachen werden. Näheres wird im Verwaltervertrag festgelegt.

    AUSSENANLAGEN Mit der gärtnerischen Gestaltung der Außenan-lagen wurde ein versierter Landschaftsarchitekt beauftragt. Der „Außenanlagenplan“ ist Be-standteil der Baugenehmigung und insoweit nimmt auch die Landeshauptstadt München Einfluss auf die Gestaltung des Grundstücks. Im Bereich der Außenflächen werden neue Bäume und Gehölze gepflanzt, Fahrradabstell-flächen geschaffen, Kinderspielflächen mit ver-schiedenen Spielgeräten und Sandkästen an-gelegt und Sitzgelegenheiten geschaffen. Die Wohnungen im Erdgeschoss mit vorgela-gerten Terrassen und Gartenanteilen erhalten an diesen Sondernutzungsrechte eingeräumt, die größtenteils mit Hecken und Zäunen zuei-nander und zu den Gemeinschaftsflächen hin abgegrenzt werden. Bei der Gestaltung Ihres Gartenanteils haben die Eigentümer und Be-wohner zusätzlichen Gestaltungsspielraum. Bitte beachten Sie den Außenanlagenplan in der Grundrissmappe. Einzelne Änderungen bleiben im Zuge der noch laufenden Planung und der Ausführung vorbehalten.

    GARTENANTEILE Die Terrassen- und ggf. Gartenanteile der Wohnungen Nr. 1.0.001, 1.0.002, 1.0.003, 2.0.024, 2.0.025, 3.0.038, 3.0.039, 4.0.055, 4.0.056, 5.0.072, 5.0.073, 5.0.074, 6.0.087,

    6.0.088, 7.0.104, 7.0.105, 7.0.106, 8.0.127, 8.0.128, 8.0.129, 8.0.130, 9.0.143, 9.0.144, 10.0.153, 10.0.154, 11.0.163 und 11.0.164 im Erdgeschoss stehen den Eigentümern und Bewohnern der jeweils dazugehörenden Woh-nung zur alleinigen Nutzung zur Verfügung (Sondernutzungsrecht). Die Terrassen und Gartenanteile der Wohnun-gen im Erdgeschoss werden zueinander und zu den Gemeinschaftsflächen hin durch Schnitthe-cken abgegrenzt. Die Gartenanteile einschließlich der Anpflan-zungen und Zäune sind von den betreffenden Wohnungseigentümern auf Ihre Kosten zu pfle-gen und zu unterhalten. Die zur Abtrennung zwischen den Gärten gepflanzten Hecken sind auf eine Höhe von 1,80 m zu beschneiden.

    FAHRRADRÄUME/KINDERWAGEN-ABSTELLFLÄCHEN Im Kellergeschoss der Häuser 1, 2, 6, 9, 10 und 11 sind Abstellmöglichkeiten für Fahrräder vor-gesehen. In den Häusern 1, 2 und 6 befinden sich Stellplätze für Kinderwägen und Mobilitäts-hilfen für die Bewohner.

    OBERIRDISCHE FAHRRADSTELL-PLÄTZE Gemäß dem Freiflächengestaltungsplan befin-den sich bei den Häusern 9, 10 und 11 jeweils Fahrradstellflächen mit Fahrradparkern zum vorübergehenden Abstellen von Fahrrädern.

    MÜLL Es befinden sich zwei Müllhäuser im Bereich der Außenanlagen. Die Müllhäuser werden jeweils mit der für die Mülltrennung erforderli-chen Anzahl an Müllbehältern nach den Best-immungen des Amts für Abfallwirtschaft der Landeshauptstadt München ausgestattet. Gegen eine Zusatzgebühr betreten die Entsor-gungsdienste den Innenhof und holen zur tur-nusgemäßen Abfallentsorgung die Müllbehälter aus den Müllhäusern im Innenhof.

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    HAUSMEISTER – SERVICE Die ordnungsgemäße Betreuung einer Wohn-anlage durch einen fachkundigen Hausmeister gehört heute zu den wesentlichen und wichti-gen Gemeinschaftsaufgaben. Dies kann durch einen eigens angestellten Hausmeister oder ein versiertes Dienstleistungsunternehmen (Haus-meister-Service) erfolgen. Für die Wohnanlage wurde davon abgesehen, eine eigene Hausmeisterwohnung einzuplanen. Zum einen wäre ein Hausmeister mit der Be-treuung dieser Wohnanlage nicht ausgelastet, zum anderen zeigen die Erfahrungen, dass bedeutende Einsparungen erzielt werden kön-nen, wenn für die Übernahme der Hausmeister-tätigkeit ein entsprechendes Dienstleistungsun-ternehmen (Hausmeister-Service) oder ein Hausmeister z.B. aus der Nachbarschaft beauf-tragt wird (es besteht auch die Möglichkeit, dass ein interessierter Wohnungseigentümer oder Mieter der Wohnanlage (nebenberuflich) die Hausmeistertätigkeit übernimmt). Im Kellergeschoss des Hauses 1 ist ein Haus-meisterraum vorgesehen. Einsparmöglichkeiten können sich unter Um-ständen auch durch eine gemeinsame Beauf-tragung eines Hausmeister-Services für be-nachbarte Eigentümergemeinschaften ergeben. Entscheidungen darüber trifft der Verwalter bzw. die Eigentümergemeinschaft in Verbin-dung mit den Eigentümern, den Verwaltungs-beiräten bzw. den Verwaltern der Nachbar-Eigentümergemeinschaften.

    WARTUNG Für die technischen Installationen und einige bauliche Anlagen – Aufzüge, Heizungsanlage, Lüftungsinstallationen, Mehrfachparker, Brand-schutzeinrichtungen, TG-Tor, TG-Beschichtung und dergleichen, werden Wartungsverträge mit Fachfirmen abgeschlossen, die von der Eigen-tümergemeinschaft übernommen werden.

    HAUSMEISTER-GERÄTEZUSCHUSS Um der Wohnungseigentümergemeinschaft im ersten Jahr „den Start zu erleichtern“, leistet die Bauherrin für die WEG einen zweckgebunden Zuschuss in Höhe von € 15.000,-- für die An-

    schaffung von (Hausmeister-) Geräten. Diesen Betrag ruft der Verwalter ab. Die Kontrolle über die Verwendung erfolgt durch die Wohnungsei-gentümergemeinschaft.

    HEIZUNG Die Gesamtwohnanlage wird mit umweltfreund-licher Fernwärme der Stadtwerke München versorgt. Die gemeinsame Heizungsanlage befindet sich in der Heizzentrale im Kellerge-schoss von Haus 3. In den modernen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen der Stadtwerke München werden Strom und Fernwärme gleichzeitig mit einem Gesamt-Wirkungsgrad von bis zu 90 % erzeugt. Die eingesetzte Energie (Müll, Kohle, Gas, Klärschlamm) wird etwa doppelt so effektiv genutzt wie in herkömmlichen Kraftwerken. Durch die Nutzung der Abwärme aus der Stromproduktion als Fernwärme werden im Jahr rund 4 Milliarden Kilowattstunden Hei-zenergie eingespart. Müsste diese Heizenergie-Menge stattdessen mit Heizöl erzeugt werden, würde man die Münchner Luft mit etwa einer Million Tonnen Kohlendioxid (CO2) zusätzlich belasten. Durch die Kraft-Wärme-Kopplungs-Technologie der Stadtwerke München wird dieser Schadstoffausstoß – er entspricht in etwa der Hälfte der CO2-Jahresbelastung des Münchner Straßenverkehrs – vermieden (Quel-le: Stadtwerke München).

    KELLERABTEILE Zu jeder Wohnungseinheit gehört ein Kellerab-teil mit derselben Nummer wie die dazugehöri-ge Wohnung. Es wird Bestandteil des Son-dereigentums der entsprechenden Eigentums-wohnung. Jedes Kellerabteil erhält eine eigene Beleuchtung und eine Steckdose (der Strom-verbrauch wird über den Zähler der Wohnung abgerechnet). Die in den einzelnen Kellerabteilen erforderli-chen Abfluss- und Entlüftungsrohre sowie Hei-zungsleitungen sind durch die jeweiligen Eigen-tümer zu dulden und jederzeit zugänglich zu machen für Wartungs- und Instandhaltungsar-beiten.

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    LÜFTUNG DER KELLERRÄUME Für die Lüftung der Kellerabteile in Räumen, die an Außenwände angrenzen, sind Kellerfens-ter/Schächte vorgesehen. Räume mit Kellerab-teilen die nicht an Außenwände angrenzen, werden mechanisch elektrisch entlüftet bzw. sind teilweise an Luftschächte angeschlossen. Es steht nicht für jedes Kellerabteil ein Fenster zur Verfügung, es werden also teilweise mehre-re Kellerabteile durch ein Fenster bzw. Luft-schacht belüftet. Die Kellerabteile sind zum großen Teil luftdurchlässig mit Metallverschlä-gen abgetrennt. Damit die Durchlüftung ge-währleistet bleibt, ist es unzulässig, die Luftzir-kulation durch Einbauten z. B. das Anbringen von Platten o. ä. zu behindern. Eine entspre-chende Lüftung ist durch Öffnen der Fenster zu gewährleisten. Alle Kellerräume sollen bei hohen Außenluft-temperaturen nicht gelüftet werden, da sonst die Gefahr von Tauwasserbildung in den Keller-räumen besteht. Kellerräume sollten in der warmen Jahreszeit nur mit kühler Nachtluft belüftet werden.

    FERNSEHANSCHLUSS Für die Wohnanlage ist eine geleaste (gemiete-te) Kabelfernsehempfangsanlage mit Gebäu-deanschluss an das Glasfasernetz in der Stra-ße vorgesehen. In den Wohnungen wird für Antenne und Telefon ein 4-reihiger Kommuni-kationsverteiler ausgeführt, von diesem stern-förmig in jeden Aufenthaltsraum (Wohn-, Schlaf-, Kinder- und Arbeitszimmer) zwei Leer-rohre führen (TV/Tel), für den Rundfunk- und Fernsehempfang mit Antennenkabeln und -anschlussdosen ausgestattet. Das Leerrohrnetz bzw. die Trassen für Antenne und Telefon sowie die Kommunikationsverteiler werden bauseits errichtet. Die übrigen Leistun-gen (Antennenkabel, Antennenanschlussdosen, Verstärkerbauteile und weitere Anlagenbau-teile) werden geleast (gemietet) und verursa-chen mit dem Rundfunk- und Fernsehsignal neben den GEZ-Gebühren monatliche Gebüh-ren. Diese werden über das Hausgeld oder den Kabelfernsehprovider direkt erhoben. Für den Abschluss des erforderlichen Leasing-(Miet) Vertrag (für sämtliche Wohnungen) ist im Kauf-vertrag eine spezielle Vollmacht enthalten.

    AUFZÜGE In jedem Treppenhaus der Häuser 1 bis 8 be-findet sich ein Personenaufzug für etwa 10 Personen bzw. für die Aufnahme von einem Rollstuhlfahrer oder 1 Krankentrage. In den Häusern 9 bis 11 befindet sich jeweils ein Per-sonenaufzug für etwa 6 Personen bzw. für die Aufnahme von einem Rollstuhlfahrer. Haltestel-len befinden sich in allen Aufzuggeschossen, wobei die Kellerräume sind nur über Differenz-stufen erreichbar. Im Bedientableau der Personenaufzüge befin-det sich jeweils ein Alarmknopf zur Herstellung der automatischen Sprechverbindung zu einer ständig besetzten Außenstelle (Aufzugsherstel-ler oder externes Serviceunternehmen).

    TIEFGARAGE TIEFGARAGEN-STELLPLÄTZE Unter dem Baugrundstück wird eine Tiefgarage mit insgesamt 172 Stellplätzen (132 Einzelstell-plätze, 8 Stellplätze auf 2-fach-Parksystemen und 32 Stellplätze auf 4-fach-Parksystemen), 14 Motorrollerstellplätze, 4 Motorradstellplätzen sowie zwei Stellplätze mit Elektroladestation errichtet. Die Zu- und Ausfahrt zur Tiefgarage erfolgt von der Peter-Anders-Straße. Für jede Wohnung ist ein PKW-Abstellplatz in der Tiefgarage vorgesehen. Den Eigentümern der Wohnungen werden an den zugeordneten Stellplätzen Sondernutzungsrechte eingeräumt. In der Teilungserklärung wird bestimmt, dass die Unterhalts- und Wartungskosten der Hebe-bühnen gleichmäßig auf alle Mehrfachparker-stellplätze und die übrigen Kosten der Tiefgara-ge (für Unterhalt, Strom, Instandsetzung und Wartung der Lüftung, Beleuchtung und der Toranlage) auf alle Stellplatzinhaber zu glei-chen Teilen verteilt werden.

    HAUSGELD (WOHNGELD) HEIZKOSTEN Zu den allgemeinen Hauskosten zählen die Gebühren für Wasserverbrauch und Kanalbe-nutzung, Kosten für Treppenhaus-, Keller- und Außenbeleuchtung, die Straßenreinigung, Müll-abfuhr, Kosten für den Hausmeister-Service (Reinigung, Überwachung, Pflege) und die Bei-träge zu den notwendigen Hausversicherungen

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    (Brand-, Haftpflicht-, Sturmschaden-, Hagel- und Leitungswasserversicherung), also all die-jenigen Bewirtschaftungskosten, welche die Eigentümer gemeinschaftlich zu tragen haben. Im Wirtschaftsplan werden u. a. auch die mo-natlichen Vorauszahlungen festgesetzt, mit denen die allgemeinen (gemeinschaftlichen) Hauskosten beglichen werden. Dabei handelt es sich um vorausgeschätzte Kosten, die je-weils nach Ablauf eines Jahres mit den tatsäch-lich entstandenen Kosten verglichen werden. Über die Verwendung von Überschüssen ent-scheidet die Wohnungseigentümerversamm-lung, Unterdeckungen müssen ausgeglichen werden. Außerdem werden Instandhaltungs-rücklagen gebildet, also nach und nach Gelder angespart, aus denen in Zukunft notwendig werdende Reparaturen bezahlt werden können, ohne den einzelnen Eigentümer über Gebühr zu belasten. Jeder Wohnungseigentümer leistet für die Heizkosten (einschließlich Warmwasser) mo-natlich eine Vorauszahlung. Die tatsächlich entstandenen Kosten werden einmal jährlich abgerechnet, wobei anhand von geleasten Messeinrichtungen, die im Heizkreisverteiler und an den Warmwasserleitungen angebracht sind, der Verbrauch der einzelnen Wohnungen ermittelt wird. Die digitalen Wasserzähler sind eichpflichtig und müssen nach dem Gesetz über das Mess- und Eichwesen alle 5 Jahre ausge-tauscht/erneuert werden. Die Stromversorgung erfolgt über eine leistungsfähige „6-Jahres-Batterie“. Ein Austausch der eingesetzten Bat-terien in digitalen Wasserzählern ist bis zur deren Austausch/Erneuerung nicht notwendig. Die Kosten für den Austausch/die Erneuerung der digitalen Wasserzähler sind im Leasingver-trag mit der WEG enthalten. Die Rauchwarnmelder werden per Funk über-wacht und soweit notwendig mit den Messein-richtungen für Heizung/Wasser ausgetauscht. Die Montage, Miete und der Prüfservice sind im Leasing-Vertrag mit der WEG enthalten. Bei der Raumheizung werden die entstandenen Kosten zu 70 % nach dem tatsächlichen Ver-brauch entsprechend dem Ableseergebnis der einzelnen geleasten Wärmemesser und zu 30 % nach beheizbarer Fläche (ohne Ansatz von Balkonen, Loggien, Terrassen und Dach-terrassen). Die Aufteilung der Kosten für Warmwasser erfolgt zu 70 % nach dem tat-

    sächlichen Verbrauch und zu 30 % nach der Fläche, die der Raumheizung zugrunde liegt. Hausgeld und Heizkosten werden i. d. R. über Banklastschriftverfahren vom Verwalter einge-zogen. Ein eventueller Mehrverbrauch, der über die Vorauszahlungen des monatlichen Hausgeldes hinausgeht, ist nach Abrechnung des Wirt-schaftsjahres nachzuzahlen. Eine sparsame Wirtschaftsweise führt unter Umständen im Ein-zelfall zu einer Rückzahlung. Ebenso können die monatlichen Vorauszahlungen entspre-chend angepasst werden. Darüber beschließt die Eigentümerversammlung. Im Falle der Vermietung sind die Kosten für Heizung/Warmwasser und die allgemeinen Hauskosten mit Ausnahme der Reparaturen, Zinsen und Bankgebühren auf die Mieter umla-gefähig. In der Regel weist der Verwalter die umlagefähigen Kosten als Service gesondert aus.

    UMZUGSPAUSCHALE Umzüge führen leider immer wieder zu größe-ren oder kleineren Beschädigungen des ge-meinschaftlichen Eigentums "Treppenhaus", „Aufzug“, etc. Um die durch die Instandhaltung bedingten finanziellen Belastungen der (unbe-teiligten) Eigentümer etwas zu mindern, wird in der Teilungserklärung eine so genannte "Um-zugspauschale" festgesetzt. Die Höhe der Um-zugspauschale wird auf € 100,00 je Woh-nungswechsel (Auszug des alten und Einzug des neuen Bewohners) festgesetzt. Die Repa-ratur von Schäden, deren Verursacher festzu-stellen sind, bleibt davon unberührt.

    INSTANDHALTUNGSRÜCKLAGE Gemäß § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG gehört zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung des gemein-schaftlichen Eigentums der Wohnungseigentü-mer die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage. Die Instandhaltungs-rücklage dient der wirtschaftlichen Absicherung künftig notwendig werdender Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Mit der Bil-dung dieser Instandhaltungsrücklage sollen die Wohnungseigentümer Vorsorge treffen, dass auch unerwartete Maßnahmen ohne Verzöge-rung durchgeführt werden können. Dies soll

    http://www.immobilienmanagement.de/weg.html#� 21 (5)

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    verhindern, dass die im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile verwahrlo-sen, weil es den Wohnungseigentümern an den zur Instandhaltung erforderlichen finanziellen Mitteln fehlt. Für das erste Wirtschaftsjahr wird ein Betrag von 4,17 € pro 1/1.000stel Miteigentumsanteil für alle Eigentümer von Wohnungen als Zufüh-rung zur Instandhaltungsrücklage festgelegt. Für die Tiefgarage wird eine eigene Instandhal-tungsrücklage gebildet. Hier wird ein Betrag in Höhe von 7,27 € pro Stellplatz und Monat fest-gelegt. Durch Beschluss können die Woh-nungseigentümer diese „Vorsorge“ auch erhö-hen.

    BUDGET Als langjährig erfahrenes Wohnungsunterneh-men (früher waren wir mit eigenem Personal

    selbst als Verwalter unserer Wohnanlagen tä-tig) vergleichen wir laufend die bei „unseren“ Wohnanlagen anfallenden Neben- und Heiz-kosten, um bei der Konzeption neuer Teilungs-erklärungen/Gemeinschaftsordnungen wirklich-keitsnahe Einschätzungen der auf die Eigentü-mer zukommenden Kosten abgeben zu kön-nen. Dazu erstellen wir für jedes neue Bauvor-haben eine Art „Budget“ und errechnen daraus die Vorauszahlungen für das erste Wirtschafts-jahr. So erhält jeder Erwerber einer Wohnung ein Mehr an Sicherheit, was auf ihn als Woh-nungseigentümer zukommt! Beim Budget han-delt es sich jedoch um Prognosewerte (Schätzwerte) aus heutiger Sicht, die in die Zukunft gerichtet sind und nicht um gesicherte Zahlenwerte. Schließlich lässt sich sowohl das kostenverursachende Verhalten der künftigen Bewohner als auch etwaige Preissteigerungen bei Energiekosten und Gebühren nur schwer voraussagen!

    Kostenart (Wohnungen) Jahresbetrag Wasser / Kanal € 30.500 Heizung (Strom) € 174.950 Strom (ohne Heizung) € 12.800 das sind 1,20 € /m² beheizbare Fläche

    /Monat Müll € 27.400 Hausmeister/Reinigung € 70.000 Instandhaltungsrücklage

    Gebäude auf 5 Jahre € 250.000

    Versicherungen € 11.000 das sind ca. 4,17 € pro 1/1.000 MEA / Monat Aufzüge € 38.100 Außenanlagen € 12.200 Erwartete Verwalterkosten € 46.440 Instandhaltung/Wartung € 5.700 das sind ca. € 22,50 /Whg i. Monat Fernsehen € 22.700 Verschiedenes/Reserve € 4.500

    Summe € 234.900 das sind ca. € 19,58 pro 1/1.000 MEA/ Monat

    Kostenart (Tiefgarage) Jahresbetrag Erwartete Verwalterkosten € 6.192 Strom € 3.900 das sind ca. € 3,00 je Stellplatz i. Monat Hausmeister/Reinigung € 9.300 Versicherungen € 2.700 Instandhaltungsrücklage

    Tiefgarage auf 5 Jahre € 75.000

    Instandhaltung/Wartung € 8.000 das sind ca. € 7,27 pro Stellplatz / Monat

    Summe € 23.900 das sind ca. € 11,58 € pro Stellplatz / Monat

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    AUFSTELLUNG DER MITEIGENTUMSANTEILE/HAUSGELD BEHEIZBARE WOHN-/NUTZFLÄCHE / HEIZKOSTENVORAUSZAHLUNG Die Berechnung der Miteigentumsanteile (die Maßstab für die Verteilung gemeinschaftlicher Kosten sind), orientiert sich primär an den Wohnflächen der Wohnungen. Die nachfolgen

    de Übersicht soll Ihnen die soeben erläuterten Zusammenhänge auf einen Blick sichtbar ma-chen und Ihnen ein Gefühl und eine Orientie-rung der auf Sie zukommenden Kosten geben.

    Wohn- MEA allgem. Instand- Verwalter- gesamtes beheizbare Heizkosten-

    interne fläche Haus- haltungs- honorar Hausgeld Wohnfläche voraus-

    Bezeich- laufende ca. kosten rücklage ca. ca. zahlung

    nung Nr. m ² 1000stel € € € € m² €

    1 2 3 1 + 2 + 3

    1.0.001 1 105,22 8,08 158,21 33,69 22,50 214,40 100,40 120,48

    1.0.002 2 53,40 4,15 81,26 17,31 22,50 121,07 51,60 61,92

    1.0.003 3 64,39 4,98 97,51 20,77 22,50 140,78 60,30 72,36

    1.1.004 4 105,22 8,13 159,19 33,90 22,50 215,59 100,40 120,48

    1.1.005 5 36,60 2,93 57,37 12,22 22,50 92,09 34,80 41,76

    1.1.006 6 34,08 2,73 53,45 11,38 22,50 87,33 34,10 40,92

    1.1.007 7 82,54 6,41 125,51 26,73 22,50 174,74 79,20 95,04

    1.2.008 8 105,22 8,18 160,16 34,11 22,50 216,77 100,40 120,48

    1.2.009 9 36,60 2,98 58,35 12,43 22,50 93,28 34,80 41,76

    1.2.010 10 34,58 2,82 55,22 11,76 22,50 89,48 34,60 41,52

    1.2.011 11 82,54 6,46 126,49 26,94 22,50 175,93 79,20 95,04

    1.3.012 12 105,22 8,23 161,14 34,32 22,50 217,96 100,40 120,48

    1.3.013 13 36,60 3,03 59,33 12,64 22,50 94,47 34,80 41,76

    1.3.014 14 34,58 2,87 56,19 11,97 22,50 90,66 34,60 41,52

    1.3.015 15 82,54 6,51 127,47 27,15 22,50 177,12 79,20 95,04

    1.4.016 16 111,18 8,73 170,93 36,40 22,50 229,83 100,40 120,48

    1.4.017 17 36,60 3,08 60,31 12,84 22,50 95,65 34,80 41,76

    1.4.018 18 34,58 2,92 57,17 12,18 22,50 91,85 34,60 41,52

    1.4.019 19 82,54 6,56 128,44 27,36 22,50 178,30 79,20 95,04

    1.5.020 20 105,22 8,33 163,10 34,74 22,50 220,34 100,40 120,48

    1.5.021 21 36,60 3,13 61,29 13,05 22,50 96,84 34,80 41,76

    1.5.022 22 34,58 2,97 58,15 12,38 22,50 93,03 34,60 41,52

    1.5.023 23 82,54 6,61 129,42 27,56 22,50 179,48 79,20 95,04

    2.0.024 24 105,22 8,08 158,21 33,69 22,50 214,40 100,40 120,48

    2.0.025 25 53,40 4,15 81,26 17,31 22,50 121,07 51,60 61,92

    2.1.026 26 105,22 8,13 159,19 33,90 22,50 215,59 100,40 120,48

    2.1.027 27 36,60 2,93 57,37 12,22 22,50 92,09 34,80 41,76

    2.1.028 28 49,95 3,94 77,15 16,43 22,50 116,08 48,00 57,60

    2.1.029 29 86,67 6,72 131,58 28,02 22,50 182,10 84,00 100,80

    2.2.030 30 105,22 8,18 160,16 34,11 22,50 216,77 100,40 120,48

    2.2.031 31 36,60 2,98 58,35 12,43 22,50 93,28 34,80 41,76

    2.2.032 32 50,45 4,03 78,91 16,81 22,50 118,22 48,50 58,20

    2.2.033 33 86,67 6,77 132,56 28,23 22,50 183,29 84,00 100,80

  • 26 08 16 / Ks Paul-Gerhardt-Allee/1 B VI 0.1

    20

    2.3.034 34 105,22 8,23 161,14 34,32 22,50 217,96 100,40 120,48

    2.3.035 35 36,60 3,03 59,33 12,64 22,50 94,47 34,80 41,76

    2.3.036 36 50,45 4,08 79,89 17,01 22,50 119,40 48,50 58,20

    2.3.037 37 86,67 6,82 133,54 28,44 22,50 184,48 84,00 100,80

    3.0.038 38 99,42 7,64 149,59 31,86 22,50 203,95 94,70 113,64

    3.0.039 39 83,46 6,43 125,90 26,81 22,50 175,21 78,60 94,32

    3.1.040 40 83,26 6,46 126,49 26,94 22,50 175,93 81,40 97,68

    3.1.041 41 49,95 3,94 77,15 16,43 22,50 116,08 48,00 57,60

    3.1.042 42 86,67 6,72 131,58 28,02 22,50 182,10 84,00 100,80

    3.2.043 43 83,26 6,51 127,47 27,15 22,50 177,12 81,40 97,68

    3.2.044 44 50,45 4,03 78,91 16,81 22,50 118,22 48,50 58,20

    3.2.045 45 86,67 6,77 132,56 28,23 22,50 183,29 84,00 100,80

    3.3.046 46 83,26 6,56 128,44 27,36 22,50 178,30 81,40 97,68

    3.3.047 47 50,45 4,08 79,89 17,01 22,50 119,40 48,50 58,20

    3.3.048 48 86,67 6,82 133,54 28,44 22,50 184,48 84,00 100,80

    3.4.049 49 83,26 6,61 129,42 27,56 22,50 179,48 81,40 97,68

    3.4.050 50 50,45 4,13 80,87 17,22 22,50 120,59 48,50 58,20

    3.4.051 51 123,54 9,67 189,34 40,32 22,50 252,16 111,80 134,16

    3.5.052 52 83,26 6,66 130,40 27,77 22,50 180,67 81,40 97,68

    3.5.053 53 50,45 4,18 81,84 17,43 22,50 121,77 48,50 58,20

    3.5.054 54 117,58 9,27 181,51 38,66 22,50 242,67 111,90 134,28

    4.0.055 55 84,07 6,48 126,88 27,02 22,50 176,40 78,40 94,08

    4.0.056 56 114,93 8,82 172,70 36,78 22,50 231,98 109,40 131,28

    4.1.057 57 86,67 6,72 131,58 28,02 22,50 182,10 84,00 100,80

    4.1.058 58 50,45 3,98 77,93 16,60 22,50 117,03 48,50 58,20

    4.1.059 59 98,82 7,64 149,59 31,86 22,50 203,95 96,10 115,32

    4.2.060 60 86,67 6,77 132,56 28,23 22,50 183,29 84,00 100,80

    4.2.061 61 50,45 4,03 78,91 16,81 22,50 118,22 48,50 58,20

    4.2.062 62 98,82 7,69 150,57 32,07 22,50 205,14 96,10 115,32

    4.3.063 63 86,67 6,82 133,54 28,44 22,50 184,48 84,00 100,80

    4.3.064 64 50,45 4,08 79,89 17,01 22,50 119,40 48,50 58,20

    4.3.065 65 98,82 7,74 151,55 32,28 22,50 206,33 96,10 115,32

    4.4.066 66 79,23 6,31 123,55 26,31 22,50 172,36 70,70 84,84

    4.4.067 67 50,45 4,13 80,87 17,22 22,50 120,59 48,50 58,20

    4.4.068 68 98,82 7,79 152,53 32,48 22,50 207,51 96,10 115,32

    4.5.069 69 73,27 5,91 115,72 24,64 22,50 162,86 70,70 84,84

    4.5.070 70 50,45 4,18 81,84 17,43 22,50 121,77 48,50 58,20

    4.5.071 71 98,82 7,84 153,51 32,69 22,50 208,70 96,10 115,32

    5.0.072 72 105,22 8,08 158,21 33,69 22,50 214,40 100,40 120,48

    5.0.073 73 53,40 4,15 81,26 17,31 22,50 121,07 51,60 61,92

    5.0.074 74 84,12 6,48 126,88 27,02 22,50 176,40 78,50 94,20

    5.1.075 75 105,22 8,13 159,19 33,90 22,50 215,59 100,40 120,48

    5.1.076 76 36,60 2,93 57,37 12,22 22,50 92,09 34,80 41,76

    5.1.077 77 49,95 3,94 77,15 16,43 22,50 116,08 48,50 58,20

    5.1.078 78 86,67 6,72 131,58 28,02 22,50 182,10 84,00 100,80

  • 26 08 16 / Ks Paul-Gerhardt-Allee/1 B VI 0.1

    21

    5.2.079 79 105,22 8,18 160,16 34,11 22,50 216,77 100,40 120,48

    5.2.080 80 36,60 2,98 58,35 12,43 22,50 93,28 34,80 41,76

    5.2.081 81 50,45 4,03 78,91 16,81 22,50 118,22 48,50 58,20

    5.2.082 82 86,67 6,82 133,54 28,44 22,50 184,48 84,00 100,80

    5.3.083 83 105,22 8,23 161,14 34,32 22,50 217,96 100,40 120,48

    5.3.084 84 36,60 3,03 59,33 12,64 22,50 94,47 34,80 41,76

    5.3.085 85 50,45 4,08 79,89 17,01 22,50 119,40 48,50 58,20

    5.3.086 86 86,67 6,82 133,54 28,44 22,50 184,48 84,00 100,80

    6.0.087 87 105,61 8,11 158,79 33,82 22,50 215,11 100,20 120,24

    6.0.088 88 83,46 6,43 125,90 26,81 22,50 175,21 78,60 94,32

    6.1.089 89 89,58 6,94 135,89 28,94 22,50 187,33 87,10 104,52

    6.1.090 90 50,45 3,98 77,93 16,60 22,50 117,03 48,50 58,20

    6.1.091 91 86,67 6,72 131,58 28,02 22,50 182,10 84,00 100,80

    6.2.092 92 89,58 6,99 136,86 29,15 22,50 188,51 87,10 104,52

    6.2.093 93 50,45 4,03 78,91 16,81 22,50 118,22 48,50 58,20

    6.2.094 94 86,67 6,77 132,56 28,23 22,50 183,29 84,00 100,80

    6.3.095 95 89,58 7,04 137,84 29,36 22,50 189,70 87,10 104,52

    6.3.096 96 50,45 4,08 79,89 17,01 22,50 119,40 48,50 58,20

    6.3.097 97 86,67 6,82 133,54 28,44 22,50 184,48 84,00 100,80

    6.4.098 98 89,58 7,09 82,10 29,57 22,50 134,17 87,10 104,52

    6.4.099 99 50,45 4,13 47,83 17,22 22,50 87,55 48,50 58,20

    6.4.100 100 123,54 9,67 111,98 40,32 22,50 174,80 111,80 134,16

    6.5.101 101 89,58 7,14 82,68 29,77 22,50 134,95 87,10 104,52

    6.5.102 102 50,45 4,18 48,40 17,43 22,50 88,33 48,30 57,96

    6.5.103 103 117,58 9,27 107,35 38,66 22,50 168,51 111,80 134,16

    7.0.104 104 83,46 6,43 74,46 26,81 22,50 123,77 78,60 94,32

    7.0.105 105 49,86 3,88 44,93 16,18 22,50 83,61 48,10 57,72

    7.0.106 106 62,76 4,86 56,28 20,27 22,50 99,05 60,10 72,12

    7.1.107 107 86,67 6,72 77,82 28,02 22,50 128,34 84,00 100,80

    7.1.108 108 49,95 3,94 45,63 16,43 22,50 84,56 48,60 58,32

    7.1.109 109 34,58 2,77 32,08 11,55 22,50 66,13 34,60 41,52

    7.1.110 110 62,76 4,91 56,86 20,47 22,50 99,83 60,10 72,12

    7.2.111 111 86,67 6,77 78,40 28,23 22,50 129,13 84,00 100,80

    7.2.112 112 50,45 4,03 46,67 16,81 22,50 85,98 48,60 58,32

    7.2.113 113 34,58 2,82 32,66 11,76 22,50 66,92 34,60 41,52

    7.2.114 114 62,76 4,96 57,44 20,68 22,50 100,62 60,10 72,12

    7.3.115 115 86,67 6,82 78,98 28,44 22,50 129,92 84,00 100,80

    7.3.116 116 50,45 4,08 47,25 17,01 22,50 86,76 48,60 58,32

    7.3.117 117 34,58 2,87 33,23 11,97 22,50 67,70 34,60 41,52

    7.3.118 118 62,76 5,01 58,02 20,89 22,50 101,41 60,10 72,12

    7.4.119 119 79,28 6,31 73,07 26,31 22,50 121,88 70,70 84,84

    7.4.120 120 50,45 4,13 47,83 17,22 22,50 87,55 48,50 58,20

    7.4.121 121 34,58 2,92 33,81 12,18 22,50 68,49 34,60 41,52

    7.4.122 122 62,76 5,06 58,59 21,10 22,50 102,19 60,10 72,12

    7.5.123 123 73,32 5,91 68,44 24,64 22,50 115,58 70,70 84,84

  • 26 08 16 / Ks Paul-Gerhardt-Allee/1 B VI 0.1

    22

    7.5.124 124 50,45 4,18 48,40 17,43 22,50 88,33 48,50 58,20

    7.5.125 125 34,58 2,97 34,39 12,38 22,50 69,27 34,60 41,52

    7.5.126 126 62,76 5,11 59,17 21,31 22,50 102,98 60,10 72,12

    8.0.127 127 69,91 5,40 62,53 22,52 22,50 107,55 65,80 78,96

    8.0.128 128 40,23 3,15 36,48 13,14 22,50 72,12 37,50 45,00

    8.0.129 129 40,15 3,14 36,36 13,09 22,50 71,95 37,40 44,88

    8.0.130 130 73,55 5,68 65,77 23,69 22,50 111,96 71,80 86,16

    8.1.131 131 88,82 6,89 79,79 28,73 22,50 131,02 85,20 102,24

    8.1.132 132 40,23 3,20 37,06 13,34 22,50 72,90 37,50 45,00

    8.1.133 133 40,15 3,19 36,94 13,30 22,50 72,74 37,40 44,88

    8.1.134 134 73,55 5,73 66,35 23,89 22,50 112,74 71,80 86,16

    8.2.135 135 88,82 6,94 80,37 28,94 22,50 131,81 85,20 102,24

    8.2.136 136 40,23 3,25 37,64 13,55 22,50 73,69 37,50 45,00

    8.2.137 137 40,15 3,24 37,52 13,51 22,50 73,53 37,40 44,88

    8.2.138 138 73,55 5,78 66,93 24,10 22,50 113,53 71,80 86,16

    8.3.139 139 88,82 6,99 80,94 29,15 22,50 132,59 85,20 102,24

    8.3.140 140 40,23 3,30 38,21 13,76 22,50 74,47 37,50 45,00

    8.3.141 141 40,15 3,29 38,10 13,72 22,50 74,32 37,40 44,88

    8.3.142 142 73,55 5,83 67,51 24,31 22,50 114,32 71,80 86,16

    9.0.143 143 96,09 7,39 85,58 30,82 22,50 138,90 92,60 111,12

    9.0.144 144 115,10 8,83 102,25 36,82 22,50 161,57 108,00 129,60

    9.1.145 145 96,09 7,44 86,16 31,02 22,50 139,68 92,60 111,12

    9.1.146 146 71,86 5,60 64,85 23,35 22,50 110,70 68,30 81,96

    9.1.147 147 66,26 5,17 59,87 21,56 22,50 103,93 62,80 75,36

    9.2.148 148 96,09 7,49 86,73 31,23 22,50 140,46 92,60 111,12

    9.2.149 149 71,86 5,65 65,43 23,56 22,50 111,49 68,30 81,96

    9.2.150 150 66,26 5,22 60,45 21,77 22,50 104,72 62,80 75,36

    9.3.151 151 96,09 7,55 87,43 31,48 22,50 141,41 92,60 111,12

    9.3.152 152 129,38 10,07 116,61 41,99 22,50 181,10 114,40 137,28

    10.0.153 153 96,09 7,39 85,58 30,82 22,50 138,90 92,60 111,12

    10.0.154 154 115,10 8,83 102,25 36,82 22,50 161,57 108,00 129,60

    10.1.155 155 96,09 7,44 86,16 31,02 22,50 139,68 92,60 111,12

    10.1.156 156 71,86 5,60 64,85 23,35 22,50 110,70 68,30 81,96

    10.1.157 157 66,26 5,17 59,87 21,56 22,50 103,93 62,80 75,36

    10.2.158 158 96,09 7,49 86,73 31,23 22,50 140,46 92,60 111,12

    10.2.159 159 71,86 5,65 65,43 23,56 22,50 111,49 68,30 81,96

    10.2.160 160 66,26 5,23 60,56 21,81 22,50 104,87 62,80 75,36

    10.3.161 161 96,09 7,55 87,43 31,48 22,50 141,41 92,60 111,12

    10.3.162 162 129,38 10,07 116,61 41,99 22,50 181,10 114,40 137,28

    11.0.163 163 96,09 7,39 85,58 30,82 22,50 138,90 92,60 111,12

    11.0.164 164 115,10 8,83 102,25 36,82 22,50 161,57 108,00 129,60

    11.1.165 165 96,09 7,44 86,16 31,02 22,50 139,68 92,60 111,12

    11.1.166 166 71,86 5,60 64,85 23,35 22,50 110,70 68,30 81,96

    11.1.167 167 66,26 5,17 59,87 21,56 22,50 103,93 62,80 75,36

    11.2.168 168 96,09 7,49 86,73 31,23 22,50 140,46 92,60 111,12

  • 26 08 16 / Ks Paul-Gerhardt-Allee/1 B VI 0.1

    23

    11.2.169 169 71,86 5,65 65,43 23,56 22,50 111,49 68,30 81,96

    11.2.170 170 66,26 5,23 60,56 21,81 22,50 104,87 62,80 75,36

    11.3.171 171 96,09 7,55 87,43 31,48 22,50 141,41 92,60 111,12

    11.3.172 172 129,38 10,07 116,61 41,99 22,50 181,10 114,40 137,28

    Die Kosten für die Stellplätze betragen jeweils € 11,58 Hausgeldvorauszahlung, € 7,27 Instandhal-tungsrücklage sowie € 3,00 Verwaltergebühr. In den genannten Hauskosten sind Kosten für abzuschließende Wartungsverträge (z.B. für Heizung, Lüftung, TG-Beschichtung etc.) nicht enthalten. Hinsichtlich der Tiefgaragenstellplätze erhält jede Wohnung einen zugeordneten Tiefgaragenstellplatz. Die Zuordnung der Stellplätze zu den Wohnungen erfolgt in der Teilungserklärung.

  • 15 11 2016 / Mat 906/1 Paul-Gerhardt-Allee/1 B VI 0.1; B VIII 1.1

    24

    B A U B E S C H R E I B U N G

    (– aufgestellt während Anfertigung der Entwurfs- und Genehmigungspläne –)

    A ÜBERBLICK EINIGER DETAILS ZUM BAUVORHABEN UND ZUR BAUBESCHREIBUNG:

    Alle Außen- und tragenden Innenwände so-

    wie Wohnungstrennwände aus Stahlbeton

    – bei Wohnungstrennwänden zur Einhaltung

    des erhöhten Luftschallschutzes nach DIN

    4109 (1989), Beiblatt 2;

    nichttragende Innenwände als beidseitig

    doppelt beplankte Trockenbauwände für ma-

    ximale Grundrissflexibilität und reduzierter

    Schalllängsleitung (Flankenübertragung);

    Nachhaltigkeit und hohe Energieeffizienz

    durch den energetischen Standard nach

    KfW-Effizienzhaus 55 („EnEV 2016“), weitere

    Ausführungen siehe am Ende der Baube-

    schreibung im Kapitel Wärmeschutz;

    umweltfreundliche Energieversorgung durch

    Fernwärme der Stadtwerke München;

    innen und außen umweltfreundliche natürliche

    mineralische Putze auf massiven Wänden,

    außen auf Außenputz des Wärmedämmver-

    bundsystems Farbbeschichtung mit bioziden

    Wirkstoffen gegen Algen und Pilze;

    Innenwandfarbe mit „blauem Engel“ und

    auszeichneten Eigenschaften, z. B. lösemittel-

    und weichmacherfrei, frei von foggingaktiven

    Substanzen;

    Holzfenster der Wohnungen mit 3-fach-

    Verglasung und „warmer Kante“ (Wärmebrü-ckenreduzierung durch einen wärmetechnisch

    verbesserten Randverbund) sowie Schall-

    schutzverglasung nach Schallschutzgutach-

    ten;

    alle Wohnungen mit Senkrechtmarkisen;

    höhere Wohnräume mit lichten Raumhöhen

    von mind. 2,55 m (lt. Bauordnung 2,4 m gefor-

    dert);

    weiß lackierte Wohnraumtüren mit erhöhter

    Durchgangshöhe (etwa 2,1 m) und Türblät-

    tern mit Rundkante;

    Wohnungsabschlusstüren mit erhöhter

    Durchgangsbreite (mind. 90 cm, Rohbautür-

    breite 1,135 m) und erhöhter Schallschutzan-

    forderung (Rw,R = 42 dB statt Rw,R = 27/37 dB)

    einschl. doppelter absenkbarer Bodendichtung

    („Schallex“) und einbruchhemmender Türaus-

    hebelsicherung (Sicherungszapfen greifen in

    die Stahlblechzarge);

    ausgesuchte EDELSTAHL-Türbeschläge von

    Europas größtem Baubeschlag-Hersteller

    – HOPPE, Typ AMSTERDAM;

    Video-Gegensprechanlage mit Farbbild-

    schirm;

    Beläge im Treppenhaus sowie Innenfenster-

    bänke in Wohnungen aus NATURSTEIN;

    in den Wohnungsbädern sanitäre Designer-

    Einrichtungsgegenstände, zum Beispiel:

  • 15 11 2016 / Mat 906/1 Paul-Gerhardt-Allee/1 B VI 0.1; B VIII 1.1

    25

    Wandhänge-Tiefspül-Klosetts und Waschti-

    sche aus Kristallporzellan des Markenherstel-

    lers IDEAL STANDARD, Typ CONNECT

    CUBE;

    Körperform-Badewannen von KALDEWEI

    – Europas Nr. 1 in Badewannen, vom Designer Ettore Sottsass;

    bodengleiche Duschwannen von KAL-

    DEWEI, Typ SUPERPLAN ("universal design

    award" 2008, Innovationspreis "architecture +

    health 2008"in der Kategorie "Produkt von ho-

    her architektonischer Qualität") mit Echtglas-

    Duschtrennwand;

    Aufputz-Sanitärarmaturen von GROHE,

    Serie CONCETTO (weltweit führender Einzel-

    markenhersteller von Sanitärprodukten);

    EDELSTAHL-Trinkwassersteigleitungen für

    hohe Hygiene und Korrosionssicherheit;

    Waschmaschinenanschluss und – mit we-

    nigen Ausnahmen – Kondensattrockneran-schluss in Wohnungen;

    Fußbodenheizung in den Wohnungen;

    Handtuchheizkörper im Bad und Duschbad;

    großformatige Fliesen in Bädern, Duschbä-

    dern, WCs sowie geschlossenen Küchen und

    separaten Abstellkammern in Wohnungen von

    MARAZZI (internationaler Branchenführer in

    der Herstellung von Keramikfliesen);

    EICHEN-Zweischichtparkett in sämtlichen

    Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmern, Dielen/Fluren

    und offenen Küchen, von BAUWERK (größter

    europäischer Zweischichtparketthersteller) mit

    lösungsmittelfreier Deckschicht;

    in Dielen/Fluren und offenen Küchen nach

    Wahl des Käufers Fliesen oder Parkett (ohne

    Mehrkosten);

    Fernseh- und Rundfunkversorgung über ei-

    ne geleaste Kabelempfangsanlage (Glasfa-

    seranschluss) und Anschlussdosen in jedem

    Wohnraum wie Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmer;

    Glasfaseranschluss (Kabelempfangsanlage

    und Telekom) für sehr schnelles Internet

    (käuferseitiger Antrag beim Kabelfernsehbe-

    treiber oder der Telekom notwendig);

    Wohnungen mit einem ausgewählten

    Schalterprogramm des Marktführers

    BUSCH-JAEGER, Programmtyp FUTURE

    LINEAR (oft in Hochglanzprospekten wegen

    seines reduzierten Designs und seiner geradli-

    nigen Schönheit als Architektenprogramm be-

    zeichnet);

    Aufzüge in den Treppenhäusern, mit Haltestel-

    len in allen Geschossen (siehe Gewerk 24);

    2 Tiefgaragen-Elektroladestellplätze mit

    Schnellladestation(en) (befindet sich noch in

    Planung) für die Nutzer der gesamten Tiefga-

    rage;

    Ein- und Ausfahrtstor der Tiefgarage per

    Fernbedienung zu öffnen (ohne Schlüssel und

    „Fensterkurbeln“);

    Verbrauchserfassung für Warm- und Kalt-

    wasser und Heizung mit Fernmessung/-

    abfrage per Funk (die Wohnungen müssen für

    die Ablesung i. d. R. nicht betreten werden);

  • 15 11 2016 / Mat 906/1 Paul-Gerhardt-Allee/1 B VI 0.1; B VIII 1.1

    26

    Architektur eines renommierten Architekturbü-

    ros, das sich bei diesem Bauvorhaben in einem

    Realisierungswettbewerb gegen 8 weitere Ar-

    chitekten mit dem 1. Preis durchgesetzt hat;

    Gartenarchitektur durch das vielfach ausge-

    zeichnete und im Realisierungswettbewerb

    gemeinsam mit meck architekten mit dem

    1. Preis ausgezeichnete Landschaftsarchi-

    tekturbüro studio B.

    B BAUBESCHREIBUNG:

    Hinweis: Die Bauherrin verwendet bei jedem Bauvorhaben für gleiche Leistungen/Bauteile dieselben (Ordnungs-) Ziffern innerhalb der Gewerke. Diese Baubeschreibung enthält nur die bei diesem Bauvorhaben vorkommenden Abschnitte/Ziffern entsprechend den vorhan-denen Bauteilen.

    Weitere wichtige Hinweise siehe am Ende der Baubeschreibung.

    Bauherrin: Anders Wohnen GmbH, Südliche Münchner Straße 2 a, 82031 Grünwald, c/o Baywobau Baubetreuung GmbH, Geyerstraße 32, 80469 München.

    1 Planung 1.1 Gebäudeplanung allgemein 1.1.1 Entwurf, Genehmigungsplanung Architekt will nicht genannt werden.

    1.1.2 Ausführungsplanung Baywobau Baubetreuung GmbH, Geyerstraße 32, 80469 München.

    1.2 Bebauungsplanung Landeshauptstadt München, Referat für Stadtpla-nung und Bauordnung, Bebauungsplan mit Grün-ordnung Nr. 2058a, Bereich Paul-Gerhardt-Allee (östlich), Bärmannstraße (südlich), Bahnlinie Mün-chen-Ingolstadt (westlich), Bahnlinie München-Augsburg (nördlich), Baumbachstraße (östlich) so-wie Teile des sog. Gleisinsel.

    1.3 Grünflächen (Freianlagenplanung) studio B Landschaftsarchitektur, Nordendstraße 2, 80799 München.

    1.4 Baugrunduntersuchung Mull & Partner Ingenieurgesellschaft GmbH, Frau-enstraße 30, 80469 München; Nickol & Partner GmbH, Umweltschutz Geotechnik, Oppelner Straße 3, 82194 Gröbenzell.

    1.5 Bauphysikalische Beratung, Energiebedarfsnachweis, Energieausweis Müller-BBM GmbH, Schalltechnisches Beratungs-büro, Robert-Koch-Straße 11, 82152 Planegg.

    1.6 Schallschutz-Beratung Müller-BBM GmbH, Robert-Koch-Straße 11, 82152 Planegg.

    1.7 Lüftungs-Gutachten Sachverständigen-Büro Klaus Albert, Dipl.-Ing. Klaus Albert, Dorfstraße 32, 82541 Degerndorf.

    1.8 Medien (Telefon, TV u. a.), 3 Technische Ausrüstung – Planung 3.1 Heizungsplanung, 3.2 Sanitärplanung, 3.3 Elektroplanung 3.4 Lüftungsplanung Witte Ingenieure, Nußbaumstraße 12, 80336 Mün-chen.

    1.9 Vermessungsingenieur GEODIS München GmbH, Vermessung und Pla-nung, Nymphenburger Straße 58–60, 80335 Mün-chen.

    1.10 Brandschutzberatung 1: Brandschutznachweis/-konzept: Dipl.-Ing. Thanos Peikos, Hauptstraße 84, 82140 Olching; 2: Prüfingenieur/Prüfsachverständiger: Dr. Rainer Jaspers, Ingenieur & PrüfConsult, Galg-heide 12, 41366 Schwalmtal.

    1.11 Dichtungstechnik (Planung) Entfällt.

    2 Tragwerksplanung 2.1 Statik allgemein haushofer ingenieure GmbH, Marzell 6, 85579 Markt Schwaben.

    2.2 Prüfstatik Henke Rapolder Frühe Ingenieurgesellschaft mbH, Dr.-Ing. Markus Rapolder, Leonrodstraße 52, 80636 München.

  • 15 11 2016 / Mat 906/1 Paul-Gerhardt-Allee/1 B VI 0.1; B VIII 1.1

    27

    4 Bauleitung Baywobau Baubetreuung GmbH, Geyerstraße 32, 80469 München.

    Hinweis: Die Beauftragung anderer bzw. wei-terer Sonderfachleute bleibt vorbehalten.

    5 Erdarbeiten 3: Höchstgrundwasserstand (HHW): 518,30 ü. NN. (inkl. Sicherheitszuschlag) = ca. 4,5 m (gerundet) unter Fertigfußboden im Erdgeschoss; 4: Aushub der Deckschichten (Oberboden) und Auffüllungen (voraussichtlich anzutreffen bis zu ca. 1,3 m bzw. 3.3 m Tiefe, siehe Ziffer 1) und/oder vorhandener Böden geringer Tragfähigkeit bis zur Gründungssohle bzw. bis zum tragfähigen Boden; Einbau eines in Lagen einzubauenden und zu ver-dichtenden Kieskoffers (Bodenaustausch) bis zur Gründungssohle – wo notwendig; Hinterfüllung der Arbeitsräume mit versickerungs-fähigem Kiesmaterial und/oder Betonrecyclingma-terial, Geländeauffüllung bis Unterkante Oberbo-den, Rohplanie (jeweils nach Bodengutachten).

    5.1.1 Dekontamination 2: Aushub und Entsorgung von lokal vorhandenem anthropogen verunreinigtem Bodenmaterial im Be-reich des zu errichtenden Gebäudes und darüber hinaus soweit behördlich gefordert.

    5.1.2 Kampfmittelsondierung Kampfmittelsondierung der Baugrube bzw. im Be-reich von Verbaumaßnahmen – soweit notwendig. 5.2 Abbruch 1: Beseitigung von nicht erhaltenswerten Sträu-chern und zur Fällung genehmigten bzw. beauflag-ten Bäumen; Abbruch der auf dem Baugrundstück vorhandenen durch die Neubaumaßnahme zu ersetzenden Ge-bäude samt Keller, Zurückbauen und/oder Verfül-len von ggf. vorhandenen Versitzgruben, Sicker-schächten, Revisionsschächten, Absetzschächten, Versorgungskanälen, Oberflächenbefestigungen – jeweils soweit vorhanden und notwendig – und Abtransport und Entsorgung des vorhandenen Ab-bruchmaterials.

    5.3 Verbau-Gründungsmaßnahmen 2: Sicherung der Baugrube wo notwendig durch Verbaumaßnahmen durch z. B. Bohrpfahlwände, Spund- und/oder Trägerbohlwände (Berliner Ver-bau) o. ä.

    5.3.1 Wasserhaltung Entfällt.

    6.1 Bauhauptarbeiten 6.1.1 Beton- und Stahlbetonarbeiten

    Hinweis: Betongüte, Dicke und Bewehrung al-ler Beton- und Stahlbetonteile nach Trag-werksplanung;

    es bleibt grundsätzlich vorbehalten, die Be-ton-/Stahlbetonbauteile aus Ortbeton, Fertig-teilen oder Elementen herzustellen.

    1: Gründung mit Streifen- und Einzelfundamenten aus Beton/Stahlbeton, bei Stahlbeton auf Sauber-keitsschicht oder Trennlage, wo notwendig Fun-damentbodenplatten; 2: Kellerboden aus Beton/Stahlbeton mit hohem Wassereindringwiderstand (frühere Bezeichnung: Wasserundurchlässiger (WU-)Stahlbeton) gegen nichtdrückendes Wasser; 3.1: Kelleraußenwände aus Beton/Stahlbeton mit hohem Wassereindringwiderstand, gegen nichtdrü-ckendes Wasser, unverputzt (mit ausgeschalter Betonoberfläche), Beton-/Dämmoberflächen innen weiß beschichtet; 3.2: Außenwände über Gelände aus Be-ton/Stahlbeton; 3.3: tragende und nichttragende Kellerinnenwände aus Beton/Stahlbeton, unverputzt (mit ausgeschal-ter Betonoberfläche), Beton-/Dämmoberflächen in-nen weiß beschichtet; (Trennwände Kellerabteile siehe auch Ge-werk 18.4); 3.3.1: Überströmöffnung vom Aufzugsschacht ins Treppenhaus – soweit brandschutztechnisch not-wendig – im obersten Geschoss oberhalb von Auf-zugstüren z. B. mit Metallgittern; 3.4: tragende Trennwände (Innenwände) in Woh-nungen aus Beton/Stahlbeton; (nichttragende Trennwände in den Wohnungen siehe Gewerk 6.3); 3.5: Wohnungstrennwände aus Beton/Stahlbeton, 2-schalige Wohnungstrennwand ab Erdgeschoss zwischen Häusern nach Tragwerksplanung aus Stahlbeton, in Trennfuge Mineralfaserplatten; 3.6: Treppenhauswände aus Beton/Stahlbeton, im Kellergeschoss – wo notwendig – kellerseitig (auf der unbeheizten Seite) mit Wärmedämmung – wo und soweit nach Energiebedarfsnachweis gefor-dert; 3.7: Aufzugsschachtwände aus Beton/Stahlbeton; 4: Stützen soweit gemäß Tragwerksplanung not-wendig in einigen Wohnungen sowie im Kellerge-schoss (einschl. Kellerabteile) aus Beton/Stahl-beton; 5: Geschossdecken als Stahlbetonmassiv- oder Elementdecken (Filigrandecken mit Aufbeton); Deckenabsenkungen im Kellergeschoss – wo not-wendig –, z. B. unter Erdgeschossterrassen, lichte Raumhöhe unter Deckenabsenkungen im Keller-geschoss einschl. Kellerabteilen mind. 2 m, unter Ver- und Entsorgungsleitungen vor Wänden lichte Höhe ggf. geringer; über den Kellerabteilen der Wohnungen 16, 34, 51 und 54 im Kellergeschoss unter der Tiefgaragen-rampe geneigte Decke, Decke bzw. Ram-

  • 15 11 2016 / Mat 906/1 Paul-Gerhardt-Allee/1 B VI 0.1; B VIII 1.1

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    penboden 2-schalig, lichte Höhe in Teilbereichen (siehe Plan) zwischen 2 m und 1 m; Rampenausbildungen (geneigte Oberflächen) in Gemeinschaftsverkehrsflächen wie z. B. Tiefgara-genzugänge und Schleusen, Fluren – soweit not-wendig; in Kellerräumen einschl. Kellerabteilen und Trep-penhäusern etc., ggf. vereinzelt in Wohnungen – wo tragwerkplanerisch notwendig – sichtbare Un-terzüge und wegen Leitungsverzügen abgehängte Decken; Aufkantungen am Flachdachrand (Attikaaufkantun-gen) aus Stahlbeton, thermisch getrennt durch Dämmelemente und/oder wärmegedämmt; (siehe auch Vorbehalt Gewerk 6.1.2); 6: Fensterstürze – soweit vorhanden – aus Stahl-beton; 8: Kragplatten der Loggien (Loggien im Erdge-schoss siehe nachfolgend Ziffer 9) aus Stahlbeton-Fertigteilen, mit hohem Wassereindringwiderstand (ohne Trittschallschutz-Maßnahmen), thermisch getrennt durch Dämmelemente, fertige Oberflä-chen in Sichtbeton bzw. geglättet; lange Fertigteilplatten bzw. -kragplatten durch Fu-gen unterteilt, Abdeckung durch fast bodenbündige Fugenbleche; massive Brüstungen der Loggien aus Stahlbeton, wenn möglich in einem Stück mit den Kragplatten der Loggien und innen mit Sichtbetonoberfläche, nach weiterer Detailplanung ggf. abweichend; Entwässerung der Kragplatte über Rinne zu Di-rektablauf, in massiver Brüstung Notüberlauf als Wasserspeier; (Loggiengeländer siehe Gewerk 18.1); 9.1/2: Boden der Dachterrassen und Loggien im Erdgeschoss über Kellerräumen als Stahlbeton-Massivplatte (Geschossdecke), mit Flachdachauf-bau (siehe Gewerk 8.2, Ziffer 6); teilweise massive Brüstungen aus Stahlbeton – wo notwendig thermisch getrennt; (Entwässerung siehe Gewerk 9.1, Ziffer 2.3); (Dachterrassengeländer siehe Gewerk 18.1); 10.3: Überdachung der Hauseingänge als Krag-platte aus Stahlbeton-Fertigteilen, thermisch vom Gebäude getrennt; Oberflächenausbildung mit Neigung zum Einlauf, mit Ablaufrohr sowie Sickerdole – nach Detailpla-nung; 11: Kellerlichtschächte aus glasfaserverstärktem Polyester bzw. Kunststoff und/oder – wo notwendig – Stahlbeton mit feuerverzinkter Gitterrostabde-ckung, gegen Abheben gesichert (soweit im Be-reich von Erdgeschossterrassen engmaschig 10 mm x 30 mm); Trafo-Einbringschacht und Pumpenschacht aus Stahlbeton, mit feuerverzinkter Gitterrostabde-ckung, engmaschig z. B. 10 mm x 30 mm bzw. Ausführung nach Abstimmung mit den SWM (Pumpe siehe Gewerk 9.3);

    12.1: Treppenhauspodeste als Stahlbeton-Massiv-platten; 12.2: Treppenläufe in Treppenhäusern aus Stahl-beton-Fertigteilen, schallentkoppelt auf Treppen-hauspodesten und wo notwendig auf Wänden mit-tels Wandtronsolen aufgelagert; 12.4: Kellertreppen (Schleusen) aus Stahlbeton, schallentkoppelt, Schiebespuren, wo notwendig Geländer bzw. Handläufe, im Haus 2 statt Treppen Rampe mit Zwischenpodest, ca. 13 % geneigt; 12.6: Stufe (innen) bei Haus 3, 6 und 7 vor einer 2-flügeligen Fenstertür zur Dachterrasse, bei Haus 9-11 durchlaufend vor den Fenstertüren zur Dachter-rasse) vor einer 2-flügeligen Fenstertür zur Dach-terrasse aus Beton/Stahlbeton; (Belag der Stufe siehe Gewerk 12); 15: Wände unbeheizter Kellerräume, Tiefgaragen-wände – soweit an beheizte Treppenhäuser oder andere beheizte Räume angrenzend – auf der un-beheizten Seite mit Wärmedämmplatten, unver-putzt (z. B. TEKTALAN) – wo nach bauphysikali-schen Untersuchungen notwendig; Decken unbeheizter Kellerräume einschl. Tiefgara-ge unter beheizten Räumen unterseitig sowie teil-weise angrenzende Wände/Stützen/Unterzüge – wo nach bauphysikalischem Untersuchungen notwendig – mit Wärmedämmung, unverputzt; Kellerumfassungswände außen mit Wärmedämm-platten – wo nach bauphysikalischen Untersuchun-gen notwendig; 16.1: Kellerfenster (Gemeinschaftsräume und Kel-lerabteile) als verzinkte Stahlfenster als Fertigele-ment mit Glasflügel, mit Einfachverglasung und außenliegendem Stahlgitterflügel; (es bleibt vorbehalten, Kunststofffenster ggf. ohne außenliegenden Stahlgitterflügel auszuführen); 16.2: im Bereich von Fluchtwegen, Tiefgaragen-schleusen und Technikräumen feuerhemmende bzw. feuerbeständige oder rauchdichte selbst-schließende Stahlblechtüren – wo notwendig ge-mäß Brandschutzkonzept –, Knopf bzw. Drücker aus Kunststoff, mit Schließungsdämpfer oder Obentürschließer (lichte Höhe etwa 1,95 m, Roh-baurichtmaß 2,01 m); (siehe auch Gewerk 6.2, Ziffer 8); 16.5: Fahrradraumtüren als Gittertüren, jeweils zur Tiefgarage luftdurchlässig, außen Knopf, innen Drücker, Zylinderschloss; (es bleibt vorbehalten, zur Tiefgarage geschlosse-ne Stahlblechtüren auszuführen); 18: massive Sichtschutzwände zwischen bzw. seit-lich von Erdgeschossterrassen und Loggien (ge-mäß Planung) aus Stahlbeton, wo notwendig ther-misch getrennt, mit Wärmedämmverbundsystem wärmegedämmt.

  • 15 11 2016 / Mat 906/1 Paul-Gerhardt-Allee/1 B VI 0.1; B VIII 1.1

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    6.1.2 Mauerarbeiten (Es bleibt vorbehalten, die Aufkantungen am Flachdachrand (Attikaaufkantungen) aus Mauer-werk herzustellen).

    6.1.3 Putzarbeiten 2.1: Kellergeschoss-Betondecken/-wände unver-putzt (mit ausgeschalter Betonoberfläche), Beton-/Dämmoberflächen im Kellergeschoss weiß be-schichtet (siehe Gewerk 17 Malerarbeiten); (Treppenhaus siehe Ziffer 2.2); 2.2: massive Wände in Wohnräumen und Trep-penhäusern mit Kalkgipsputz, geglättet; massive Wände im Bad, Duschbad, WC mit Kalk-zementputz, sichtbare Putzflächen (siehe auch Gewerk 14 Fliesen) geglättet bzw. für eine geglät-tete Oberfläche nachbehandelt; massive sichtbare Decken in Wohnräumen und Treppenhäusern (Podeste/Treppenläufe) gespach-telt – wo notwendig – auf Malervliesgewebe; Oberflächenqualität Q3; alle sichtbaren