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INFOBRIEF EAP Der Einheitliche Ansprechpartner in der zweiten Generation – Projekt EA 2.0 Änderung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen Neues vom Binnenmarkt-Informations- system (IMI) Die Normprüfung NormAn ab dem 31. Dezember 2015 nicht mehr online EINHEITLICHER ANSPRECHPARTNER BRANDENBURG 1 2015

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Page 1: Infobrief EAP - Gründungsnetz EAP_ … · INFObRIeF eAP Der Einheitliche Ansprechpartner in der zweiten Generation – Projekt EA 2.0 Änderung der Richtlinie über die Anerkennung

INFObRIeF eAP

■ Der Einheitliche Ansprechpartner in der zweiten Generation – Projekt EA 2.0

■ Änderung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifi kationen ■ Neues vom Binnenmarkt-Informations-

system (IMI)

■ Die Normprüfung NormAn ab dem 31. Dezember 2015 nicht mehr online

EINHEITLICHER ANSPRECHPARTNER BRANDENBURG

1 2015

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InfobrIef eAP AusgAbe 1/2015

organisatorisches und Kontaktdaten

Die Landtagswahlen im Land brandenburg im Herbst 2014 haben zu einer Neustrukturierung der Landesregie-rung geführt. so gab es auch im Ministerium für Wirtschaft und energie des Landes brandenburg im Jahr 2015 eini-ge organisatorische Veränderungen. Der einheitliche An-sprechpartner brandenburg wurde dem neuen Referat 44 angegliedert. Leiterin des Referates ist Frau Weitzel (Tele-fonnummer 0331/866-1716).

Ihre Ansprechpartner beim einheitlichen Ansprechpartner brandenburg:

Herr Roland Acker(grundsatz- und Rechtsfragen)Tel.: 0331/866-1676 [email protected]

Herr Dirk Milius(eAP-Portal und binnenmarktinformationssystem (IMI))Tel.: 0331/[email protected]

Frau Christina Kasüschke (Normenprüfung und Information)Tel.: 0331/[email protected]

Kontakt allgemein:Tel.: 0331/866-1818Fax: 0331/[email protected]

Und natürlich finden Sie unseren Service online untereap.brandenburg.de.

Ihre Fragen und Anregungen nehmen wir gern entgegen! Rufen sie uns an oder schreiben sie uns! ■

Inhalt, Organisatorisches und Kontaktdaten

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Fast sechs Jahre sind seit der einrichtung des einheit-lichen Ansprechpartners brandenburg zum 28. Dezem-ber 2009 vergangen. Nach der Eingliederung in das Wirtschaftsministerium mit Wirkung zum 1. Oktober 2013 wurden inzwischen die Weichen für Neuerungen gestellt, die im Jahr 2016 zum Tragen kommen:

Im Zuge der neustrukturierung des Ministeriums für Wirt-schaft und energie zu beginn des Jahres 2015 haben sich für den einheitlichen Ansprechpartner brandenburg (eAP) vor allem personelle Veränderungen ergeben. Unsere ak-tuellen Kontaktdaten finden Sie auf Seite 2.

Mit der entwicklung einer strategie für einen zukunftsfähi-gen einheitlichen Ansprechpartner der zweiten generati-on beschäftigt sich die bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Dienstleistungsrichtlinie. Im Oktober 2015 informierte das bMWi die einheitlichen Ansprechpartner der bundesländer im Rahmen einer Konferenz über die eckpunkte des Pro-jektes eA 2.0. Informationen hierzu finden Sie auf Seite 3.

Auch das Internetportal des einheitlichen Ansprech-partners erhält in Zukunft (nicht nur) ein neues gesicht. Mit der umsetzung der richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen werden die Aufgaben des ein-heitlichen Ansprechpartners erweitert und das eAP-Portal dementsprechend auch inhaltlich überarbeitet. siehe hier-zu seite 3. Die zunehmende Ausweitung des Anwendungs-gebiets des binnenmarktinformationssystems – kurz: IMI – wirkt sich ebenfalls aus, lesen sie hierzu: seite 4.

Die für die normenprüfung zur Verfügung gestellte An-wendung ist in die Jahre gekommen. Lesen sie hierzu Nä-heres auf seite 4 f.

Wie informiert der einheitliche Ansprechpartner branden-burg Nutzer und zuständige stellen und wie können Sie uns hierbei unterstützen? Antworten auf diese Fragen gibt der beitrag auf seite 5 f.

Ihr einheitlicher Ansprechpartner brandenburg

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Mit der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie von 2006 wurden zahlreiche Verfahren und gesetzliche An-forderungen für Dienstleistungsunternehmen im euro-päischen Binnenmarkt vereinfacht oder aufgehoben. Mit den einheitlichen Ansprechpartnern wurden darüber hinaus in allen eu-Mitgliedstaaten zentrale Anlaufstellen geschaffen, über die eine Vielzahl von Informationen und Verfahren verfügbar gemacht wurden – und dies vor allem online. Dies, insbesondere die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen, hat eine beachtliche Weiterentwicklung von e-Government ausgelöst. so ist es heute im Land brandenburg möglich, dass gewer-beanzeige- oder Erlaubnisverfahren online abgewickelt oder über das binnenmarkt-Informationssystem (IMI) die Gültigkeit von ausländischen Dokumenten bzw. das Vor-liegen von ausländischen Berufsqualifikationen überprüft werden.

Die europäischen Kommission drängt darauf, die Mehr-sprachigkeit und die nutzerfreundlichkeit der Angebote zu optimieren. Auch sollen die einheitlichen Ansprech-partner für alle behördlichen Verfahren im Lebenszyk-lus eines Unternehmens genutzt werden können.

In einer Selbstverpflichtung der Mitgliedstaaten, der so-genannten eA-Charta, wurden im Jahr 2013 eckpunkte

Der Einheitliche Ansprechpartner der zweitenGeneration – Projekt EA 2.0

und Maßnahmen festge-legt, die die künftige Aus-richtung als schaffung der zweiten generation der einheitlichen Ansprech-partner beschreiben. In Deutschland wird im Rah-men des bund-Länder-Projekts „eA 2.0“ seither an deren detaillierter be-schreibung gearbeitet. es stehen Themen im Fokus, wie etwa die schaffung ei-ner bundesweit einheitlich strukturierten Bedienungsoberfläche, die Verknüpfung aller technischen (Portale) und physischen Komponen-ten zu einem umfassenden eA-Netzwerk sowie die Ver-ständigung auf einheitliche IT-standards (z. b. für die Registrierung und Identifizierung von Antragstellern, für die Datenübernahme in behördliche Fachverfahren, Be-zahlplattformen, etc.).

ein nun erreichter Meilenstein ist der beschluss der Wirt-schaftsministerkonferenz vom 9./10.12.2015, die im Pro-jekt entwickelten strategischen Maßnahmen zügig in die Praxis umzusetzen. ■

Änderung der Richtlinie über die Anerkennungvon Berufsqualifikationen

Neben der Verbesserung der einheitlichen Ansprech-partner und weitere Verfahren im Rahmen des Projekts eA 2.0 werden diese künftig auch durch Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufs-qualifikationen neue Aufgaben wahrnehmen. So sind ab dem 18.01.2016 umfassende Informationen über in Deutschland reglementierte berufe sowie über die Verfahren zur Anerkennung ausländischer berufs-qualifikationen online bereitzustellen. Auch die An-

erkennungsver-fahren selbst müssen künftig elektronisch über das eAP-Portal und die für die Anerkennung zu-ständigen Stellen abgewickelt wer-

den können. gegenwärtig werden die bereitzustellenden Informationen mit den zuständigen behörden abgestimmt und eine erste Lösung für die Online-Verfahrensabwick-lung umgesetzt. Die betroffenen zuständigen behörden werden zur einrichtung der entsprechenden behörden-konten bzw. der für die Anerkennungsverfahren zustän-digen Nutzer direkt vom Einheitlichen Ansprechpartner angeschrieben.

Das erste gesetz zur Änderung des brandenburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und zur Än-derung weiterer gesetze (u. a. des gesetzes über den einheitlichen Ansprechpartner für das Land brandenburg) wurde vom Landtag in der ersten Lesung am 18.11.2015 an den federführenden Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie an den Rechtsausschuss verwiesen. Dieses Gesetz soll ebenfalls spätestens am 18.01.2016 in Kraft treten. ■

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Durch die Änderung der Richtlinie 2005/36/eg über die Anerkennung von Berufsqualifikationen wird es ab dem 18.01.2016 im Modul „Berufsqualifikationen“ zwei neue Instrumente im IMI geben:

Der europäische berufsausweis

um einen reglementierten beruf im europäischen Aus-land ausüben zu können, ist ein mitunter langwieriges Anerkennungsverfahren zu durchlaufen. Für bestimmte berufe, die eine besondere grenzüberschreitende Mo-bilität unter den berufsangehörigen aufweisen (Kran-kenschwestern, Krankenpfleger, Apotheker, Physiothe-rapeuten, bergführer und Immobilienmakler) ist künftig die beantragung und Ausstellung eines europäischen berufsausweises möglich. Dieser berufsausweis ist das ergebnis eines elektronischen Verfahrens, mit dem ein Inhaber einer ausländischen Berufsqualifikation eine schnelle Anerkennung erhalten und nachweisen kann. Die beantragung des berufsausweises erfolgt über eine separate Webseite der europäischen Kommission, die die Informationen über den Antragsteller elektronisch in das IMI überträgt. Die Ausstellung des Ausweises erfolgt in Form einer IMI-Datei, die den zuständigen Anerken-nungsbehörden im In- und Ausland über das IMI jeder-zeit zugänglich ist. Diese IMI-Datei enthält neben den persönlichen Daten und den Legitimationsdaten des Antragstellers die Angaben zu vorhandenen Berufs-qualifikationen und Sprachkenntnissen, zu einer bereits erfolgten Anerkennung oder zu erforderlichen Anerken-nungsvoraussetzungen.

Neues vom IMI – Europäischer Berufsausweis undVorwarnmechanismus für Berufsqualifikationen

Vorwarnmechanismus

Wird einem berufsangehörigen durch gerichtliche ent-scheidung oder durch Verwaltungsakt die Ausübung eines in Artikel 56a Absatz 1 der Richtlinie 2005/36/eg über die Anerkennung von Berufsqualifikationen genannten regle-mentierten berufs (berufe im gesundheits-, Veterinär- und Erziehungswesen) ganz oder teilweise – auch vorüberge-hend – untersagt, so hat künftig die zuständige stelle die zuständigen stellen der anderen eu/eWR-Mitgliedstaaten sowie der anderen bundesländer durch eine Vorwarnung zu unterrichten. Die Vorwarnung muss spätestens drei Tage nach Wirksamwerden der untersagungsentschei-dung über das IMI erfolgen. gewarnt wird auch dann, wenn durch einen berufsangehörigen die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation beantragt wurde und später von einem Gericht rechtskräftig festgestellt wird, dass die Person dabei gefälschte Qualifikationsnach-weise im Sinne der §§ 267 bis 271 StGB verwendet hat.

Durchführungsrechtsakte und weitere Informationen

Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/983 vom 24.06.2015 enthält Ausführungsbestimmungen über die Verfahren „europäischer berufsausweis“ und „Vorwarn-mechanismus“. Das künftige erste gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Berufsqualifikationsfeststellungs-gesetzes und zur Änderung weiterer gesetze wird weitere landesspezifische Bestimmungen insbesondere zu den Zuständigkeiten enthalten. ■

Die Normprüfung NormAn ab 31. Dezember 2015 nicht mehr online.

Die Richtlinie 2006/123/eg des europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleis-tungen im Binnenmarkt sieht vor, dass alle Mitgliedstaa-ten ihr gesamtes dienstleistungsrelevantes Recht auf die Vereinbarkeit mit den bestimmungen der Richtlinie überprüfen. Über den stichtag für bestehendes Recht, den 28. Dezember 2009, hinaus sind alle Neuregelungen und Rechtsänderungen auf das bestehen einer Dauerbe-richtspflicht hin zu untersuchen. Dauerberichtspflichten nach der Dienstleistungsrichtlinie ergeben sich aus den Artikeln 15 Absatz 7 und 39 Absatz 5 unterabsatz 2 der Richtlinie.

Jede normsetzende Körperschaft in Deutschland ist hier-bei für die Prüfung der von ihr erlassenen Normen selbst verantwortlich. Daher prüfen der Bund das Bundesrecht, die bundesländer das jeweilige Landesrecht, die Kommu-nen die betreffenden Kommunalnormen und die Religi-onsgemeinschaften, Zweckverbände und Berufskammern die im Rahmen ihrer Rechtsetzungsbefugnis erlassenen Normen auf ihre Relevanz für den Zugang zu Dienstleis-tungsmärkten (etwa Friedhofbenutzungsregelungen mit beschränkungen hinsichtlich der dort zugelassenen gar-tenbauer, Steinmetze und sonstigen Anbieter von Dienst-leistungen).

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Für Deutschland hatten der bund und einige Länder als Hilfestellung für die Normenprüfung ein elektronisches und internetbasiertes Normenprüfraster (NormAn online) entwickelt. Neben zahlreichen erläuterungen bietet dieses Prüfraster, welches durch den Freistaat bayern technisch umgesetzt wurde, eine strukturierte Anleitung durch den Prozess der Normenprüfung. Mit Hilfe aufeinander aufbau-ender einzelfragen kann die neue Norm geprüft werden. Als Resultat wird der Nutzer darüber informiert, ob bei der Rechtsnorm Anpassungsbedarf besteht oder nicht.

Diese Möglichkeit besteht nur noch bis zum Jahresende 2015. Zwar wurde die Anwendung vor einem Jahr aktu-alisiert. Jedoch ist die IT-umgebung aus der Anfangszeit grundlegend zu erneuern. Der Aufwand für die Anpassung der Anwendung wird nicht mehr getragen. Die Normprü-fung muss in Zukunft „von Hand“ mit einem nur schriftli-chen Prüfraster erfolgen. Eine bestehende Berichtspflicht wird sodann über das binnenmarktinformationssystem (IMI) erledigt werden.

Achten sie bitte auf die Änderungen, die auf der Website „Die Normprüfung“ im Internetangebot des Ministeriums für Wirtschaft und energie des Landes brandenburg unter der Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.176921.de zum Jahreswechsel erfolgen. ■

Information und Schulungen

Der Einheitliche Ansprechpartner ist ein Service für Exis-tenzgründerinnen und -gründer wie auch für beste hende Dienstleistungsunternehmen. um seine Leistungen bes-ser zugänglich zu machen und eine intensivere Nutzung seines Angebotes zu erreichen, setzt der einheitliche Ansprechpartner verschiedene Maßnahmen um.

Präsentation auf Gründermessen

Auf gründermessen und anderen Veranstaltungen gibt das Team des einheitlichen Ansprechpartners brandenburg über seinen Service Auskunft und stellt das Internetportal eap.brandenburg.de vor. In diesem Jahr konnten Sie das Team auf dem Potsdamer gründertag, auf der INKONTAKT in schwedt (Oder) und der deguT in berlin antreffen. Auch im Jahr 2016 stehen diese Veranstaltungen für März, Juni und Oktober als „fixe“ Termine im Kalender des Einheitlichen Ansprechpartners brandenburg. unter der Rubrik Aktuelles des Web-Portals finden Sie Hinweise zu diesen Veranstal-tungen.

Qr-Code

Mit Hilfe des Internetportals des ein-heitlichen Ansprechpartners können sich grün dungsinteressierte sowie bereits bestehende Dienstleistungs-unternehmen über die Anforderungen

an die Aufnahme bzw. Ausübung ihrer Tätigkeiten infor-mieren und erforderliche Verwal tungsverfahren direkt dort

ab wickeln. seit Mitte des Jahres kann unser Web-Portal auch über unseren QR-Code aufgerufen werden, der auf den Roll ups und den Informati onsmaterialien des einheit-lichen Ansprechpartners Brandenburg zu finden ist.

Multiplikatoren gewinnen

Das Team des einheitlichen Ansprechpartners branden-burg kann nicht im ganzen Land vor Ort sein, um über seine Leistungen zu informieren. Daher sind wir bestrebt, andere geeignete einrichtungen als Multiplikatoren zu ge-winnen, die ihr Leistungsangebot mit Informationen zum Einheitlichen Ansprechpartner vervollständigen, indem sie beispielsweise unsere Flyer und Werbematerialien weiter-geben. In diesem Jahr haben sich u. a. • die ZukunftsAgentur brandenburg• die Handwerkskammern• die Industrie- und Handelskammern• die Investitionsbank des Landes Brandenburg • das World Trade Center Frankfurt(Oder)-Słubice• einige Lotsendienste sowie• einrichtungen zur unternehmensberatung

dazu bereit erklärt, im Rahmen von Beratungsgesprächen und Veranstaltungen auf den Service des Einheitlichen Ansprechpartners brandenburg hinzuweisen und/oder von ihren Webseiten Verlinkungen auf das Webportal des einheitlichen Ansprechpartners brandenburg einzurichten. Den zuständigen Personen in den genannten Institutionen dan ken wir für Ihre unterstützung!

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Wir freuen uns, wenn auch Sie auf den einheitlichen An-sprechpartner aufmerksam machen!

gern stellen wir Ihnen hier-für unsere Info-flyer (in deutscher, englischer und polnischer sprache) sowie weitere Werbematerialien zur Verfügung. Für eine Ver-linkung auf das eAP-Portal übersenden wir Ihnen gern unser Logo und einen Text-vorschlag. Für bedarfsanmeldungen oder bei Fragen nutzen Sie unsere Servicenummer 0331/866-1818 oder unsere e-Mail-Adresse [email protected]!

Schulungen für behördliche nutzer

Im Jahr 2016 wird der einheitliche Ansprechpartner bran-denburg erneut schulungen zu Themen wie Normen-prüfung, binnenmarktinformationssystem (IMI) und zur Nutzung des eAP-Webportals anbieten. Wir möchten sie bereits jetzt dazu einladen, Ihr Wissen über das „Wie und Warum“ und insbesondere auch das Prozedere der genannten Prüfanforderungen und Informationssysteme aufzufrischen oder – falls sie noch nicht so lange mit dem einheitlichen Ansprechpartner brandenburg zu tun haben – sich mit den Hintergründen und Verfahren vertraut zu machen. genaueres erfahren sie im Newsletter des einheitlichen Ansprechpartners und auf dem eAP-Portal unter Aktuel-les. ■

Das Team des einheitlichen Ansprechpartners brandenburg wünscht Ihnen frohe Weihnachten und

einen guten Start ins Jahr 2016!

Impressum

Ministerium für Wirtschaft und energie des Landes brandenburg Referat 44einheitlicher Ansprechpartner Heinrich-Mann-Allee 10714473 Potsdam

T: 0331/866-1818F: 0331/866-1810W: eap.brandenburg.deM: [email protected]

bildnachweis:s. 1: © Rawpixel – Fotolia.coms. 3: © electra kay-smith – Fotolia.com s. 5: © ioannis kounadeas – Fotolia.com

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