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Februar 2010 BGI/GUV-I 504-30 504-30 Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaſtlichen Grundsatz G 30 „Hitze“

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische … · 2015-08-26 · tivtemperatur von NET = 37°C gemessen wurde. Danach geht er in einen Leitstand mit NET = 25°C

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Februar 2010

BGI/GUV-I 504-30504-30

Information

Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorgenach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 30 „Hitze“

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Herausgeber Deutsche GesetzlicheUnfallversicherung (DGUV)

Mittelstraße 5110117 BerlinTel.: 030 288763800Fax: 030 288763808E-Mail: [email protected]: www.dguv.de

Arbeitskreis 1.8 „Hitze“des Ausschusses ARBEITSMEDIZIN der DGUV.

Ausgabe Februar 2010

BGI/GUV-I 504-30, zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger.Die Adressen finden Sie unter www.dguv.de

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BGI/GUV-I 504-30 Februar 2010

Information

Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorgenach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 30 „Hitze“

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Diese Handlungsanleitung basiert auf den rechtlichen Vorgaben der Verordnung zur arbeits-medizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und enthält für den Unternehmer ergänzende Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises.

Vorbemerkungen

1 Rechtsvorschriften

Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen kön-nen, werden im Anhang Teil 3 (1) der ArbMedVV aufgeführt. Die Veranlassung arbeitsmedizi-nischer Vorsorgeuntersuchungen durch den Arbeitgeber regelt § 4 Absatz 1 ArbMedVV.

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Erstuntersuchungen sind vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen. Für Nachunter-suchungen gelten in der Regel die nachstehend genannten Fristen:

Untersuchungsarten, Fristen

Erstuntersuchung Vor Aufnahme einer Tätigkeit

Nachuntersuchungen • Personenbiszu50JahrenvorAblaufvon60MonatenundbeiBeendigung der Tätigkeit *

• Personenüber50JahrevorAblaufvon24MonatenundbeiBeendigung der Tätigkeit *

Vorzeitige Nachunter suchung

• NachmehrwöchigerErkrankungoderkörperlicherBeeinträch-tigung, die Anlass zu Bedenken gegen die Fortsetzung der Tätigkeit geben könnte

• NachärztlichemErmesseninEinzelfällen(z.B.beibefristetengesundheitlichen Bedenken)

• AufWunscheinesBeschäftigten,dereinenursächlichenZu-sammenhang zwischen seiner Erkrankung und seiner Tätigkeit amArbeitsplatzvermutet

*) Nachuntersuchungen bei Beendigung der Tätigkeit sind anzubieten, wenn während der Tätigkeit Pflichtuntersuchungen erforderlich waren.

Die Vorsorgeuntersuchungen sind von einem Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedi-zin“oderZusatzbezeichnung„Betriebsmedizin“entsprechenddemBerufsgenossenschaft-lichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 30 „Hitzearbeiten“ durchzuführen.

2 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

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Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind zu veranlassen bei Tätigkeiten mit extre-mer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können.

BeideninAbschnitt4.1beispielhaftaufgeführten„Arbeitsverfahren/-bereichenundTätig-keiten mit erhöhten gesundheitlichen Risiken“ sind in der Regel arbeitsmedizinische Vorsor-geuntersuchungen (Pflichtuntersuchungen) zu veranlassen.

BeideninAbschnitt4.3.beispielhaftaufgeführten„Arbeitsverfahren/-bereichenundTätig-keiten mit sehr geringen gesundheitlichen Risiken“ müssen in der Regel arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungennichtveranlasstwerden(siehehierzuauchAbschnitt3.2.„Spezifi-scheEmpfehlungen“).

3.1 Gefährdende Tätigkeiten

DieHitzebelastungamArbeitsplatzwirdbeurteiltmitHilfederNormaleffektivtemperaturfürdenbekleidetenMenschen(NormaleffektivtemperaturNETnachYaglouin°C,einKlimasum-menmaßfürdasmenschlicheKlimaempfinden,sieheNomogramm)unddereffektivenBe-strahlungsstärke.

Beispiel:GemessenwurdeneineTrockentemperaturvon40°C(Schritt1),einerelativeLuftfeuchtevon50%(Schritt2),waseinerFeuchttemperaturvon30,5°C(Schritt3)entspricht,undeineLuft-geschwindigkeitvon0,5m/s(Schritt4).NachdemNomogrammvonYagloufürdenbekleide-tenMenschen(sieheAbbildung1)beträgtdanndieEffektivtemperaturNET32,5°C(Schritt5).

3 Untersuchungsanlässe

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Abb.1NomogrammzurErmittlungderEffektivtemperaturfürdenbekleidetenMenschen

Der Arbeitsenergieumsatz kann messtechnisch ermittelt werden. Zur Grobabschätzung dient Tabelle 1 (umseitig).

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Tabelle 1: Einteilung des Arbeitsenergieumsatzes (AU) und Gesamtenergieumsatzes (EU) nach Tätigkeitsarten (in Anlehnung an DIN EN ISO 8996, Januar 2005)

Energieumsatz Beispiele für Tätigkeiten

Stufe 0RuhezustandEU:100–125WAU:20–45W

Sitzen oder Stehen im Ruhezustand

Stufe 1Leicht: AU ca. 100 WEU:etwa125–235WAU:etwa45–155W

leichteHandarbeit(Schreiben,Tippen,Zeichnen,Nähen,Buchfüh-•rung)TätigkeitenmitHandundArm(kleineHandwerkzeuge,Inspektion,•Zusammenbau oder Sortieren von leichten Gegenständen)Tätigkeit mit Arm und Bein (Fahren eines Fahrzeuges unter üblichen •Bedingungen, Betätigen eines Fußschalters oder Pedals)Kontrollgänge,KranführerallerArt,FahrervonFlurförderzeugen,•Elektriker für Steuer- und Regelanlagen, Tätigkeiten in Schaltwarten, Brenner in der keramischen Industrie

Stufe 2Mittelschwer: AU ca. 200 WEU:etwa235–360WAU:etwa155–240W

Ununterbrochene Hand- und Armarbeit (Einschlagen von Nägeln, •Feilen)Arm-undBeinarbeit(FahrenvonLKW,TraktorenoderBaufahrzeugen•im Gelände)Arm-undKörperarbeit(ArbeitenmitPresslufthammer,Zugmaschi-•nen, Pflasterarbeiten, ununterbrochenes Handhaben von mittel-schwerenMaterialien,SchiebenundZiehenvonleichtenKarrenoderSchubkarren, Schmieden)Anfänger“ an Glasöfen, Betriebsschlosser, Abbrechen von Glas •mittels Brecher, Eisengießer mit Hebezeug, Vulkaniseur

Stufe 3Schwer: AU ca. 300 WEU:etwa360W–465WAU:etwa240W–385W

IntensiveArm-undKörperarbeit(TragenvonschweremMaterial,•Schaufeln, Arbeiten mit Vorschlaghammer, Sägen; Bearbeiten von hartem Holz mit Hobel oder Stechbeitel, Graben, Schieben oder Zie-hen schwer beladener Handwagen oder Schubkarren, Zerschlagen vonGussstücken,LegenvonBetonplatten)Ein- und Aussetzen in der grobkeramischen Industrie, Ofenmaurer •beiHeißreparaturen,GemengeeinlegervonHandinGlashütten,Schmelzer, Eisengießer (Handguss), Handflämmer

Stufe 4Sehr schwer: AU > 300 WEU:abetwa465WAU:abetwa385W

SehrintensiveArm-undKörperarbeitmithohemArbeitstempo•(Arbeiten mit der Axt, intensives Schaufeln oder Graben, Besteigen vonTreppen,RampenoderLeitern,schnellesGehenmitkleinenSchritten)

DieBestimmungderNormaleffektivtemperatur(NET)solltebeiAußentemperaturenzwischen15°Cund20°Cerfolgen.

DieHitzebelastungamArbeitsplatzkannauchdurchdieWärmestrahlungalleinhervorge-

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rufen oder durch diese erheblich verstärkt werden. Falls sie nicht direkt gemessen werden kann,kanneineAbschätzung–allerdingsnurbeikonstantenKlimabedingungen–mitHil-feeinesGlobe-Thermometersdurchgeführtwerden.BeideutlichemWärmestrahlungsanteil(StrahlungstemperaturoberhalbTrockentemperatur)anHitzearbeitsplätzenkannzurorien-tierendenBeurteilungderHitzebelastunginTabelle2auchvondenNET-Wertendernächst-höheren Arbeitsenergieumsatzstufe ausgegangen werden. Für diesen Fall verringert sich der Richtwertum2°CNET.

3.2 Spezifische Empfehlungen

RichtwertederNormaleffektivtemperaturunddereffektivenBestrahlungsstärkefürdenzuuntersuchenden Personenkreis sind den Tabellen 2 und 3 zu entnehmen, die den Arbeits-energieumsatzunddieExpositionszeitberücksichtigen.Eswerden2Gruppenmitjeweils4Expositionszeitstufenunterschieden:

1.hitzeadaptierteBeschäftigte2.gelegentlichexponierte,nichthitzeadaptierteBeschäftigte.

Tabelle 2: Richtwerte der Normaleffektivtemperatur in °C in Abhängigkeit von der maximal zulässigen Expositionszeit Arbeitsenergieumsatz AU [W]

Expositionszeit *< 15 Min.

Expositionszeit* 15 - 30 Min.

Expositionszeit* 31 – 60 Min.

Expositionszeit* > 60 Min.

Gruppe 1: hitzeadaptierte Beschäftigte

Stufe1:100W — > 36 36 34

Stufe2:200W — 36 34 32

Stufe3:300W — 34 32 30

Stufe4:>300W 35 32 30 (entfällt)

Gruppe 2: gelegentlich exponierte, nicht hitzeadaptierte Beschäftigte

Stufe1:100W — > 36 34 (entfällt)

Stufe2:200W — 34 32 (entfällt)

Stufe3:300W 35 32 30 (entfällt)

Stufe4:>300W 35 30 28 (entfällt)

*ununterbrocheneExpositionszeit

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BeispielzurBewertungeinesHitzearbeitsplatzesnachNET:

EinhitzeadaptierterBeschäftigterarbeitetmiteinemArbeitsenergieumsatzvon200W(mit-telschwereArbeit)20MinutenununterbrochenineinemBereich,indemeineNormaleffek-tivtemperaturvonNET=37°Cgemessenwurde.DanachgehterineinenLeitstandmitNET=25°C.EstrittkeinemerklicheWärmestrahlungauf.DerRichtwertliegtfürdieobengenanntenRandbedingungenbeiNET=36°C.MesswertNET=37°C,RichtwertNET=36°CDer Richtwert wird überschritten. Der Beschäftigte ist in die Vorsorgeuntersuchungen aufzu-nehmen.

Tabelle 3: Richtwerte der effektiven Bestrahlungsstärke in W/m² in Abhängigkeit von der maximal zulässigen ExpositionszeitArbeitsenergieumsatz AU [W]

Expositionszeit *< 15 Min.

Expositionszeit* 15 - 30 Min.

Expositionszeit* 31 – 60 Min.

Expositionszeit* > 60 Min.

Gruppe 1: hitzeadaptierte Beschäftigte

Stufe1:100W 1000 750 500 300

Stufe2:200W 750 500 300 200

Stufe3:300W 500 300 200 100

Stufe4:>300W 250 200 100 (entfällt)

Gruppe 2: gelegentlich exponierte, nicht hitzeadaptierte Beschäftigte

Stufe1:100W 1000 500 300 (entfällt)

Stufe2:200W 750 300 200 (entfällt)

Stufe3:300W 500 200 100 (entfällt)

Stufe4:>300W 250 100 35 (entfällt)

*ununterbrocheneExpositionszeit

BeispielzurBewertungeinesHitzearbeitsplatzesnachEeff:

EinhitzeadaptierterBeschäftigterarbeitetmiteinemArbeitsenergieumsatzvon200W(mit-telschwereArbeit)20MinutenununterbrochenineinemBereich,indemeineeffektiveBe-strahlungsstärke von Eeff=600W/m²gemessenwurde.DanachgehterineinenLeitstandmitEeff=35W/m².Der Richtwert liegt für die oben genannten Randbedingungen bei Eeff=500W/m².

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Messwerte: Eeff,1=600W/m²fürt1=20MinutenundEeff,2=35W/m²fürt2=10Minuten

Das zu betrachtende Zeitintervall beträgt 30 Minuten, so dass als zeitgewichteter Mittelwert

MW(Eeff)=

und mit den Messwerten

MW(Eeff)= =411,67W/m²

sich eine Einhaltung des Richtwertes ergibt. Die maximale Belastung darf nicht so groß sein, dass dies zu einer Verbrennung der Haut führt.

Hinweise:DieGruppe1umfasstdenPersonenkreis,derbeiseinerTätigkeitarbeitstäglicheinerHitze-•belastung ausgesetzt ist. Die Beschäftigten gelten aufgrund der ständig wiederkehrenden HitzeexpositionamArbeitsplatzalshitzeadaptiert.

DieGruppe2umfasstdenPersonenkreis,derbeiseinerTätigkeitnurgelegentlicheiner•Hitzebelastungausgesetztist(z.B.beiWartungs-undInstandhaltungsarbeiten).

Die in den Tabellen aufgeführten Richtwerte berücksichtigen bei diesen Beschäftigten, •dasssieohneHitzeadaptionunterHitzebelastungarbeiten.BeiAnwendungderindenTabellenaufgeführtenRichtwertegiltgenerell,dasseinArbeitsenergieumsatzvon300W(körperlicheSchwerstarbeit)nurkurzzeitigerbrachtwerdenkann,dadieserWertoberh-albderDauer-LeistungsgrenzedesMenschenliegt.ÄhnlichesgiltfürnichthitzeadaptierteBeschäftigtebeigeringeremArbeitsenergieumsatzundeinerExpositionszeitübereinerStunde.

DieEinhaltungderRichtwertekannauchdurchVerkürzungderExpositionszeiterreicht•werden.

NachHitzeexpositionsindausreichendeEntwärmungsphaseneinzuhalten.Wirddieeffek-•tive Bestrahlungsstärke direkt gemessen, so kann zur Beurteilung der Hitzebelastung in-folgeWärmestrahlungvondenRichtwertenderTabelle3ausgegangenwerden.

Eeff,1 ∗ t1 + Eeff,2 ∗ t2

600 ∗ 20 + 35 ∗ 10

t1 + t2

20 + 10

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Die im Folgenden aufgelisteten Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten sind keine ver-bindliche und abschließende Auswahl von Arbeitsbereichen im Hinblick auf die Notwen-digkeit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen. Vielmehr wird mit der dortigen bei-spielhaftenAufzählungeineHilfestellungzurGefährdungsbeurteilunggegeben,beiwelchenArbeitsverfahren/-bereichenoderTätigkeiteneineGefährdungaufgrunddesExpositionsni-veaus gegeben sein kann. Die Entscheidung, ob eine Vorsorgeuntersuchung zu veranlassen ist, kann nur in Abhängigkeit von der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung vor Ort und so-mitbezogenaufdenEinzelfallgetroffenwerden.

4.1 Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit erhöhten gesundheitlichen Risiken

In Abhängigkeit von der Technologie können sich erhebliche Abweichungen von den angege-benenWertenundvonderGruppenzuordnunginnachfolgenderTabelleergeben.

Arbeitsenergieumsatz (W) Effektivtemperatur (NET) °C

Gruppe 1: hitzeadaptierte Beschäftigte

Schmelzer Elektroofen >300 31

Flämmer, Gießbetrieb 200 32

Gruppe 2: gelegentlich exponierte, nicht hitzeadaptierte Beschäftigte

Schweißarbeiten, vorgewärmte Werkstücke

200 35

Befahren bzw. Besteigen von Behältern,Kesseln,Industrieöfen und dgl.

200 35

Auswechseln von Steigrohren an Koksgruppe

>300 35

4 Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten

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4.2 Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit gesundheitlichen Risiken

entfällt

4.3 Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit sehr geringen gesundheit-lichen Risiken

VondeninnachfolgenderTabelleangegebenenWertenkönnensichinAbhängigkeitvonderTechnologieerheblicheAbweichungenfürdiehierbeispielhaftaufgeführtenTätigkeitenergeben.

Arbeitsenergieumsatz (W) Effektivtemperatur (NET) °C

Wannenschmelze,Pb-Glas 150 23

Pressenführer, Pb-Glas 150 27

Glasbläser 100 20

Behälterglasherstellung, Vorformseite 100 30

Kölbelmacher 150 17

Verzinkerei, Großteile 200 21

Freiformschmiede, Hammerbedienung 300 19

Kokerei,Teerschieber 300 23

Walzwerk,Scherenmann 300 18

Stahlwerk,Konvertermann >300 18

Kesselleitstand,Blasstahlwerk 250 25

Der Verzicht auf zu veranlassende arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen muss in Fäl-len, in denen Tätigkeiten vorliegen, die nicht in den Abschnitten 4.1 und 4.3 genannt sind, im Einzelnen durch die Gefährdungsbeurteilung begründet werden.

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5 Bemerkungen

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Zusätzliche Aussagen über Gesundheitsgefahren sowie Sicherheitshinweise sind enthalten in:

Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit •“Hitzearbeit Erkennen – beurteilen – schützen“ (BGI 579)

Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit “Ge-•sundundfitimKleinbetrieb BeurteilungvonHitzearbeit–EineHandlungshilfefürkleineund mittlere Unternehmen“ (BGI 7002)

DIN EN ISO 8996 “Ergonomie der thermischen Umgebung - Bestimmung des kör-pereigenenEnergieumsatzes“

DIN33403Teil2undTeil3 “KlimaamArbeitsplatzundinderArbeitsumgebung“DIN-Fachbericht128 “KlimaamArbeitsplatzundinderArbeitsumgebung-Grundla-

genzurKlimaermittlung“

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Deutsche GesetzlicheUnfallversicherung (DGUV)

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