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Information: Insolvenzerklärung / Privatkonkurs Solvenz = Zahlungsfähigkeit Insolvenz = Zahlungsunfähigkeit Siehe http://www.schulden.ch • Tipps bei Geldproblemen • Privatkonkurs

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Information: Insolvenzerklärung / Privatkonkurs

Solvenz = ZahlungsfähigkeitInsolvenz = Zahlungsunfähigkeit

Siehe http://www.schulden.ch

• Tipps bei Geldproblemen• Privatkonkurs

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Ziele der Infoveranstaltung

• Verständnis für Insolvenzerklärung/Privatkonkurs fördern

• Wissen was ein Privatkonkurs kann und was nicht

• Wissen wie man sich nach Konkurs richtig gegenüber Gläubigern verhält

• Gespräch über Schulden erleichtern

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• WAS

Art. 191 SchKG Schuldbetreibungs- und KonkursgesetzB. Auf Antrag des Schuldners1 Der Schuldner kann die Konkurseröffnung selber beantragen, indem er sich beim Gericht zahlungsunfähig erklärt.2 Der Richter eröffnet den Konkurs, wenn keine Aussicht auf eine Schuldenbereinigung nach den Artikeln 333 ff. besteht.

Konkursrecht: http://www.admin.ch/ch/d/sr/281_1/index.html#id-6

• DER KONKURS IST ALSO EINE NOTLÖSUNG

Die fünf W’s

WAS - WOZU - WANN -WIE - WAS DANACH

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• WOZU

• Stop aller Pfändungen• Konkursverlustscheine = Zins-Stop• Besseres Budget nach Konkurs

Art. 1971 Sämtliches pfändbare Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Konkurseröffnung gehört, bildet, gleichviel wo es sich befindet, eine einzige Masse (Konkursmasse), die zur gemeinsamen Befriedigung der Gläubiger dient.

HIER DER VERMÖGENSBERG …… ..…DORT DAS SCHULDENLOCH

Die fünf W’s

WAS - WOZU - WANN -WIE - WAS DANACH

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• WANN

Stabilität: Einkommen, Beruf, Wohnung, familiäre Verpflichtungen sind geklärt und voraussehbar.

Genügendes Einkommen: Es ist deutlich über dem Existenzminimum plus monatlich berechnete Steuern.(Sanierungsbudget)

Steuern: Die laufende Steuerrate wird im Budget einkalkuliert und spätestens ab Ende des Konkursverfahrens monatlich einbezahlt.

Wissen: wie man nach Abschluss des Konkursverfahren mit den Gläubigern umgehen muss.

Die fünf W’s

WAS - WOZU - WANN -WIE - WAS DANACH

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• WIE

• Antragsformular ausfüllen und• Unterlagen dem Konkursamt zustellen• Vollständige Gläubigerliste erstellen Gläubigerliste

• Kostenvorschuss organisieren Kostenvorschuss muss beim Konkursamt einbezahlt sein

• Termin mit Konkursamt vereinbaren

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• WIE

1. Konkursamt und Richter/in2. Gant für Wertsachen, Konti und Hausbesuch3. Termin Juristin für Schuldengeschichte4. Publikation Kantonsblatt und Schweizerisches Handelsamtsblatt5. Gläubiger melden Höhe der Schulden6. Dubiose Schulden: nicht anerkennen7. Verteilungsplan 1. 2. 3. Klasse8. Verteilung des Vermögens9. Konkursverlustscheine für den Rest10. Nach einem Jahr längstens abgeschlossen11. Die grosse Chance zum Aufräumen und Sich erholen……

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• WAS DANACH

Bei Zahlungsbefehl nach Konkurs

„Fehlendes neues Vermögen Art. 265a SchKG“ ankreuzenoder

"Ich erhebe Rechtsvorschlag. Ich bin seit meinem Konkurs nicht zu neuem Vermögen gekommen„

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• WAS DANACH

Ausrechnen: Das Budget nach KonkursSiehe www.schulden.ch Tipps bei Geldproblemen

Privatkonkurs rechte Spalte = Excel-Tabelle!

Die fünf W’s

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Ich bin nach dem Konkurs nicht zu neuem Vermögen gekommen und habe auch kein vermögensbildendes Einkommen. Ich bitte Sie um Kenntnisnahme. Oder:Ich habe kein neues Vermögen und kein vermögensbildendes Einkommen. Langfristig plane ich eine Sanierung meiner Schulden aus dem Konkurs. Dabei will ich allen Gläubigern eine prozentual gleich hohe Ablösesumme anbieten.Zu gegebener Zeit werde ich mich mit Ihnen in Verbindung setzen.  Oder:Ich plane die Sanierung meiner Schulden aus dem Konkurs. Dabei will ich allen Gläubigern eine prozentual gleich hohe Ablösesumme anbieten.Zur Vorbereitung der Sanierung (Organisation der Ablösesumme, eventuell erhalte ich dafür die Hilfestellung von dritter Seite) brauche ich noch etwas Zeit.Ich werde mich mit Ihnen per Ende …………………….. in Verbindung setzen.

Was danach, wenn die Sanierung nicht möglich ist......

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Ansparen für Rückkauf der Verlustscheine oder Hilfe von lieben Menschen erhalten: Für eine Teil-Erlass Sanierung zum Beispiel zu 50%

Sehr geehrte Damen und Herren Sie haben einen Konkurs-Verlustschein aus meinem Konkurs über Fr. .............. Mir ist es möglich geworden, Ihnen Fr. ................ per Saldo aller Ansprüche zu überweisen. Mehr ist nicht möglich. Ich habe kein vermögensbildendes Einkommen, mein Einkommen deckt die laufenden Ausgaben.  Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass Sie mit einem Rückkauf des Verlustscheines mit der obengenannten Zahlung per Saldo aller Ansprüche einverstanden sind und schicken Sie mir einen Einzahlungsschein.  Ich zahle Ihnen diesen Betrag umgehend nach Erhalt Ihres Schreibens ein. Sie schicken mir dann das Original des Konkursverlustscheines zurück mit dem Vermerk „Bezahlt per Saldo aller Ansprüche“ und mit Orts- und Datumsangabe und Ihrer Unterschrift auf der Vorderseite des Originals. Ich bedanke mich für Ihr Entgegenkommen.

Was danach, wenn die Sanierung möglich ist......