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Fachinformationsdienste fr die Wissenschaft
Information zur nderung der Frderbedingungen zum Januar 2017 und Hinweise zur Beantragung zustzlicher Mittel
Stand November 2016
1. Entscheidung zur nderung der Frderbedingungen
Ab dem 1. Januar 2017 gelten auf Beschluss des Hauptausschusses der DFG fr alle zu die-
sem Zeitpunkt laufenden und neu eingerichteten Projekte im Programm Fachinformations-
dienste fr die Wissenschaft genderte Frderbedingungen. Die nderungen betreffen fol-
gende Programmdokumente:
12.10: Programmmerkblatt (http://www.dfg.de/formulare/12_10/12_10_de.pdf) 12.101: Grundstze fr den Erwerb von Publikationen in den DFG-gefrderten Fachinfor-mationsdiensten fr die Wissenschaft (http://www.dfg.de/formulare/12_101/12_101_de.pdf)
In den Richtlinien fr die Fachinformationsdienste wurden zum gleichen Zeitpunkt nur redak-tionelle nderungen durchgefhrt (http://www.dfg.de/formulare/12_102/12_102_de.pdf).
a) Absenkung der finanziellen Eigenleistung fr Erwerbungen
Die nderungen im Programmmerkblatt betreffen die festgelegte finanzielle Eigenleistung fr
die Erwerbung und Lizenzierung. Bislang galt die Regelung, dass sich die Einrichtungen im
Rahmen ihrer Projekte pauschal in der Hhe von einem Drittel an den Gesamtkosten fr die
Erwerbung beteiligen. Die neue Regelung sieht folgende Eigenleistung vor:
15% Beteiligung an den gesamten Kosten fr die Lizenzierung von digitalen Medien, die
berregional in digitaler Form bereitgestellt werden knnen (so genannte FID-Lizenzen).
30% Beteiligung an den Kosten fr die Erwerbung aller anderen Medien.
Mit dieser Entscheidung wird der Empfehlung des Ausschusses fr Wissenschaftliche Biblio-
theken und Informationssysteme Rechnung getragen, der eine Absenkung der Eigenleistung
vorgeschlagen hatte, um gezielt einen Anreiz fr den hufigeren Abschluss von Lizenzen zu
setzen und den beteiligten Einrichtungen einen greren finanziellen Spielraum zu ermgli-
chen. Im Hintergrund stand dabei auch die Einschtzung, dass einem starken Engagement
auf berregionaler Ebene besonders im Fall der so genannten FID-Lizenzen kein vergleich-
http://www.dfg.de/formulare/12_10/12_10_de.pdfhttp://www.dfg.de/formulare/12_101/12_101_de.pdfhttp://www.dfg.de/formulare/12_102/12_102_de.pdf
Fachinformationsdienste: Information zu genderten Frderbedingungen und Zusatzantrgen 2
bar hoher Nutzen fr die Standorte der Einrichtungen mehr gegenber steht. Diese Empfeh-
lungen sind ein Ergebnis der Zwischenbilanz der Frderung, die der Ausschuss im April 2016
beraten und verabschiedet hat (http://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/pro-
gramme/lis/fid_zwischenbilanz_umstrukturierung_foerderung_sondersammelgebiete.pdf).
b) Bedingungen fr Lizenzverhandlungen und Lizenzen
In den Grundstzen fr den Erwerb von Publikationen in den DFG-gefrderten Fachinforma-
tionsdiensten fr die Wissenschaft (12.101) wurde die Regelung ergnzt, dass im Rahmen
eines Fachinformationsdienstes Lizenzabschlsse, die ohne Untersttzung des DFG-gefr-
derten Kompetenzzentrums fr Lizenzierung gettigt werden, an das Kompetenzzentrum ge-
meldet werden mssen (Abschnitt II, S. 2). Auch der Beginn entsprechender Verhandlungen
sollte in der Regel dem Kompetenzzentrum mitgeteilt werden. Durch diese nderung soll ein
vollstndiger und aktueller berblick ber laufende Verhandlungen und verfgbare Lizenzen
ermglicht werden.
Auerdem wurden in den Grundstzen fr die Erwerbung an wenigen Stellen weitere Ausnah-
meregelungen eingefhrt (Abschnitte II.A.5, II.B.18, 20 u. 21). Durch diese leichte Flexibilisie-
rung soll insbesondere der Abschluss von Lizenzpaketen erleichtert werden, bei denen u. U.
nur im Einzelfall bestimmte Bedingungen nicht erfllt werden knnen. Diese Ausnahmen sind
jedoch aus fachlicher Perspektive zu begrnden. Im Projektbericht ist auf solche Ausnahmen
ausdrcklich einzugehen.
2. Bedingungen und Hinweise fr die Beantragung zustzlicher Mittel ab Januar 2017
Da die genderten Frderbedingungen fr alle laufenden Vorhaben gelten sollen, kann sich
fr diese Projekte ein finanzieller Mehrbedarf ergeben. Hierfr knnen prinzipiell Zusatzan-
trge gestellt werden.
Die ohnehin vorhandene Mglichkeit, Zusatzantrge auch aus anderen Grnden zu stellen,
die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht absehbar waren, bleibt unberhrt. Dazu zhlt
z. B. auch weiterhin eine substantiell vernderte Angebotssituation fr lizenzpflichtige Medien,
die fr das Erwerbungsprofil eines Fachinformationsdienstes hohe Relevanz haben.
a) Frderbedingungen fr Zusatzantrge
Fr Zusatzantrge, die aufgrund der genderten Frderbedingungen eingereicht werden, gel-
ten die folgenden Bedingungen:
http://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/programme/lis/fid_zwischenbilanz_umstrukturierung_foerderung_sondersammelgebiete.pdfhttp://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/programme/lis/fid_zwischenbilanz_umstrukturierung_foerderung_sondersammelgebiete.pdf
Fachinformationsdienste: Information zu genderten Frderbedingungen und Zusatzantrgen 3
Im Antrag muss nachvollziehbar dargelegt werden, dass die ursprnglich fr die Erwer-
bung und Lizenzierung bewilligten Mittel unter Ansetzung der neuen Eigenleistungsquoten
(15% bzw. 30%) fr die restliche Laufzeit des Vorhabens nicht ausreichen werden.
Hierfr muss der Antrag eine plausible Kalkulation des Mittelbedarfs enthalten. Als Grund-
lage fr die Berechnung des Mehrbedarfs sind dabei die im Vorhaben bislang eingeplan-
ten, jedoch zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht verausgabten Erwerbungsmittel
anzusetzen. Bereits abgerufene Mittel und die auf diese Mittel bezogenen Eigenleistungs-
anteile (nach der bisher geltenden 33%-Regel) sind nicht in die Kalkulation des Mehrbe-
darfs einzubeziehen. Die Hhe der bereits verausgabten Erwerbungsmittel (DFG-Anteil
und Eigenleistungs-Anteil) sollte jedoch als Information im Antrag enthalten sein.
Im Antrag muss angegeben werden, fr welche konkreten Lizenzangebote und vorherseh-
baren Ausgaben fr Printerwerbungen (z. B. vorliegende Subskriptionspreise fr Printzeit-
schriften, Durchschnittspreise und voraussichtliche Zugangszahlen fr Monographien)
Kosten im Rahmen der verbleibenden Antragslaufzeit anfallen werden. Bezogen auf diese
voraussichtlichen Gesamtkosten fr die restliche Laufzeit sollte im Antrag angegeben sein,
welche Eigenleistung jeweils fr die Lizenz- und Printausgaben eingebracht werden sollen
(15%- bzw. 30%-Regelung) und welche Betrge jeweils zu Lasten der DFG-Mittel. Die
Antragssumme des Zusatzantrags kann hchstens der Differenz entsprechen, die sich aus
dem berechneten Bedarf an DFG-Mitteln und den bereits bewilligten Erwerbungsmitteln
ergibt.
Wenn der voraussichtliche Mehrbedarf nicht durch konkrete Lizenzangebote oder eine
nachvollziehbare Ausgabenplanung fr Printerwerbungen begrndet werden kann, ist die
Bearbeitung des Zusatzantrags nicht mglich.
b) Hinweise fr die Antragstellung
Antrge knnen ab dem 1. Januar 2017 zu jedem Zeitpunkt eingereicht werden.
Die Antrge mssen die eben beschriebenen Bedingungen erfllen.
Ansonsten gelten fr die Form, Begutachtung und Entscheidung der Antrge die beste-
henden Regeln. Die Ausfhrungen im Antrag knnen sich jedoch auf die Umstnde, die
den Zusatzantrag begrnden und weitere Angaben, die zur Beurteilung ntig sind, be-
schrnken (whrend beispielsweise Angaben zu Erwerbungsstrategie und -profil hilfreich
sind, ist eine erneute Darstellung der Ausgangslage, des Ziels oder Arbeitsprogramms des
Fachinformationsdienstes im Ganzen nicht notwendig).
Fr Rckfragen stehen in der Geschftsstelle folgende Ansprechpartner zur Verfgung:
Fachinformationsdienste: Information zu genderten Frderbedingungen und Zusatzantrgen 4
Dr. Michaela Bilic-Merdes: Tel. +49 228 885-2857, [email protected]
Christoph Dinklage: Tel. +49 228 885-2402, [email protected]