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INFORMATIONEN FÜR VERANSTALTER EINES K ONZERTES Stand Jänner 2015

INFORMATIONEN FÜR VERANSTALTER EINES · PDF fileSiae-Autorensteuer • Personalausweis der ansuchenden Person Sollte der rechtliche Vertreter des Vereins etc. nicht selbst zur SIAE

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INFORMATIONEN FÜR VERANSTALTER

EINES KONZERTES

Stand Jänner 2015

SIAE/Autorensteuer: Welche Unterlagen werden bei der Anmeldung einer Veranstaltung in einem SIAE-Büro benötigt:

Siae-Autorensteuer

• Personalausweis der ansuchenden Person

Sollte der rechtliche Vertreter des Vereins etc. nicht selbst zur SIAE gehen können, muss er der beauftragten Person eine Vollmacht (Delega) mit allen fiskalischen Daten ausstellen und eine Kopie des Ausweises und Steuernummer mitgeben.

Siae-Autorensteuer

• Daten der Veranstaltung

• Wann und wo findet die Veranstaltung statt?

• Beginnzeit: ??

Siae-Autorensteuer

• Welche Bands spielen?

• Welcher DJ legt auf?

Siae - Autorensteuer

• Eintrittspreis:

• Tickets: welche Tickets kann man verwenden

• Kann man eigene Tickets drucken lassen oder einfache Blöcke ankaufen oder muss man sich an ein reguläres Ticketsystem wenden?

Siae - Autorensteuer

• Getränkeverkauf:

• Essen- und Getränke-Preisliste:

• in dreifacher Ausgabe mitbringen

Siae - Autorensteuer

• Kaution:

• Die Kaution die für die Veranstaltung in Bar oder mittels Scheck zu hinterlegen ist, wird aufgrund der zu erwartenden Personen und dem Eintrittspreis vom Siae-Büro berechnet.

Siae - Autorensteuer

• ANDERE EINNAHMEN:

• Sponsoren: 5 % des Betrages netto Mwst.

• (Berechnung: 1000 Euro – 50% = 500 Euro. Davon werden 10 % = 50 Euro) also die anfänglichen erwähnten 5 % als Autorenrechte bezahlt.

Siae - Autorensteuer

• Kontrolle:

• Bei einer Kontrolle von Seiten der SIAE oder anderen Behörden, müssen alle Dokumente für die Veranstaltung / Unterlagen die die Veranstaltung betrifft beim Eingang aufliegen, sodass eine schnelle Kontrolle möglich ist.

• Der Verantwortliche der Veranstaltung sollte während der Veranstaltung anwesend sein bzw. erreichbar sein.

Siae - Autorensteuer

• Abrechnung:

• Spätestens fünf Tage nach der Veranstaltung muss man im SIAE Büro den Abschluss /die Abrechnung der Veranstaltung vornehmen.

• Für die Abrechnung benötigt man das C1, (eine Aufstellung der effektiv verkauften Tickets)

• Für die Rückerstattung der bezahlten Kaution, benötigt man einen gültigen Personalausweis.

Siae - Autorensteuer

• Beispiel für die Berechnung der Steuern:

• Wie nehmen an, es werden 100 Eintrittskarten verkauft – zum Preis von Euro 15,00 pro Karte (inkl. 1 Getränk), weiters werden Sponsorengelder in Höhe von Euro 1.000,00 kassiert, sowie 500 Euro an Losen und 250 Euro an Rosen verkauft; an Speisen und Getränken werden 5.000,00 umgesetzt:

Lizenz

• Lizenz für die Abhaltung eines Balls/Veranstaltung:

• Der Veranstalter muss um eine Veranstaltungslizenz bei der jeweiligen Gemeinde mindestens 10 Tage vor der Veranstaltung ansuchen.

• In den meisten Fällen sind zwei Stempelmarken a 16,00 dafür nötig. (Ausgenommen sind Onlus-Vereine)

Brandschutz/Brandaufsicht

• Sofern von der Gemeinde in der Lizenz vorgeschrieben, ist ein Brandschutz bzw. eine Brandaufsicht durch die örtliche Feuerwehr zu gewährleisten.

• Diesbezüglich muss man mit dem örtlichen Kommandant Kontakt aufnehmen und sich den Brandschutz schriftlich bestätigen lassen. Die Kosten dafür gehen zu Lasten des Veranstalters.

Security • Security:

• Viele Gemeinden, Vermieter von Vereinshäusern bzw. Hallen, schreiben seit einiger Zeit vor, dass man auch einen Sicherheitsdienst/Kontrolldienst vorsehen muss. Es gibt in der Zwischenzeit einige – auch in Südtirol ansässige Firmen – die diese Dienstleistung übernehmen.

• Voraussetzung ist, dass die Personen, die dafür eingesetzt werden, den Qualifikations-Kurs der Quästur besucht haben.

Ex-ENPALS • Grundlegende Informationen • • Die „ENPALS“ (Ente Nazionale di Previdenza e di Assistenza per i

Lavoratori dello Spettacolo) ist die Pensionskassa für Musiker, Schauspieler und Künstler.

• Werden Honorare an Künstler, Schauspieler oder Musiker ausbezahlt, so fallen ENPALS-Pflichtbeiträge in der Höhe von 33% an.

• Diese gehen zu 1/3 (9,19 %) zu Lasten des Auftragnehmers und zu 2/3 (23,81%) zu Lasten des Auftraggebers.

• Die Einzahlung erfolgt in der Regel durch den Auftraggeber mit dem Mod. F24. (ab Jänner über UniEMense) http://www.inps.it/portale/default.aspx?iMenu=1&itemDir=7048

INPS

• In Südtirol übt nun die INPS die ENPALS-Dienste aus.

• Die konkreten Aufgaben eines Veranstalters sind, je nachdem in welcher steuerrechtlichen Situation ein Musiker, bzw. Künstler oder eine Musikgruppe sich befindet, unterschiedlich:

Ex-Enpals/INPS

Musiker, die kostenlos auftreten: • In diesem Falle ist die Unbedenklichkeitserklärung

(permesso di agibilità) erforderlich. Wenn ein Musiker ohne Gage auftritt, sind auf den Minimumbetrag von 43,49 Euro die 33 % mittels F 24 an die Enpals einzuzahlen.

• Die Meldung kann der Musiker machen, aber auch der Veranstalter. Die Einzahlungen an die Enpals müssen entweder durch den Lokalbetreiber/Veranstalter oder durch den Musiker, sofern dieser die Voraussetzungen erfüllt (Freiberufler – Lavoratore autonomo) erfolgen. Auch wenn er ohne Gage spielt – siehe oben.

Ex-Enpals/INPS

• Musiker, die nur gelegentlich auftreten, auch Hobbymusiker genannt, sind sofern sie in eine der folgende Kategorien fallen, von den Enpalsabgaben befreit:

Ex-Enpals/INPS

• Wie bei allen Berufen ist es Pflicht Musiker, Deejays offiziell anzumelden und die Sozialbeiträge einzuzahlen.

• Im Veranstaltungsbereich gibt es allerdings Ausnahmen:

Ex-Enpals/INPS

• Musiker, die nur gelegentlich auftreten, auch Hobbymusiker genannt, sind sofern sie in eine der folgende Kategorien fallen, von den Enpalsabgaben befreit:

Ex-Enpals/INPS

• Als Hobbymusiker werden folgende Musiker /Künstler eingestuft sofern sie folgende Vorausetzungen erfüllen:

Ex-Enpals/INPS

• Musiker/Künstler, die in der Pensionskasse des NISF/INPS für Arbeitnehmer eingetragen sind, oder in einer anderen Pensionskasse eingetragen sind und über diese ihre staatlich vorgesehenen Sozialbeiträge einzahlen

Ex-Enpals/INPS

• Student

• Jugendliche(r) unter 18 Jahren

• Pensionist

• und ein Jahresbruttoeinkommen aus Künstlertätigkeit von 5.000,00 Euro nicht überschreitet und deshalb als Hobbymusiker von den ENPALS- Abgaben befreit ist.

• Es gibt dafür eigene Formulare dem eine Kopie des Ausweises beigefügt werden sollte

Steuerrechtliches

Wenn ein Musiker/Künstler aufgrund der vorgenannten Voraussetzungen von der Enpals-Abgabe befreit ist, muss er für die Gage eine Honorarnote mit einem 20 % Steuerrückbehalt ausstellen.

Steuerrechtliches • Kostennote

• KÜNSTLER / KÜNSTLERIN • ____________________________________________________________________________________ • _____________________ ___________________Steuernummer ____________________________ •

• VERANSTALTER • ______________________________________________________________________________ • ____________________ ___________________Steuernummer ___________________________ • • • Datum:___________ am ____________________

• Kostennote für gelegentliche Mitarbeit lt. Art. 61 Absatz 2 des Legislativdekretes Nr. 30/2003 • • Entgelt für gelegentliche Mitarbeit • • Entgelt für musikalische Darbietung ___________________________ Euro • Steuerrückbehalt 20 % ___________________________ Euro • Nettobetrag / Mein Guthaben ___________________________ Euro

• Der Steuerrückbehalt muss innerhalb 16. des Folgemonats nach Zahlung mittels F24 (vereinheitlichtes Einzahlungsformular) einbezahlt werden.

Ex-Enpals/INPS

• Musiker welche von einer Genossenschaft (Doc Servizi, etc. ) verwaltet werden

• Die Genossenschaft stellt für die geleistete Tätigkeit eine Rechnung mit MwSt. aus. Die Sozialbeiträge werden von der Genossenschaft an das Rentenversicherungsinstitut ENPALS einbezahlt.

Ex-Enpals/INPS

• Musikgruppen als Unternehmer •

– Musikgruppen, welche in einer Vereinigung/Firma zusammen geschlossen sind, müssen die Unbedenklichkeitserklärung (permesso di agibilitá) selbst beantragen;

– Die Musikgruppe händigt dem Auftraggeber vor Beginn der Veranstaltung eine Kopie der Unbedenklichkeitserklärung aus;

– Die Musikgruppe stellt für die Leistungen eine Rechnung mit Mehrwertsteuer aus;

– Die Sozialbeiträge an das Versicherungsinstitut ENPALS werden von der Musikgruppe selbst eingezahlt.

Ex-Enpals/INPS

• Ausländische Musikgruppen • • Für ausländische Musiker bzw. Musikgruppen sind in

Italien keine Versicherungsbeiträge an die ENPALS abzuliefern, sofern die Künstler den Nachweis erbringen. Das als MODELL A1/E101 bekannte Formular bestätigt, dass der/die Musiker/Künstler ihre Beiträge an die Pensionsversicherung im jeweiligen Herkunftsland entrichten. Dieses Formular muss mindestens 5 Tage vor der Veranstaltung beim Veranstalter als Original aufliegen. Kopien und Fax sind nicht gültig!

Ex-Enpals/INPS

• Ausländische Musikgruppen

• Musiker aus USA, UK, Kanada werden das Social security Formular vorlegen, das dem A1/E101 entspricht, also ist der Veranstalter von der Enpals befreit. Was man als Veranstalter in diesen beiden letzten Fällen berücksichtigen sollte, dass man die AgibilitÀ trotzdem machen muss, auch wenn man das A1 /E101 in den Händen hat.

Ex-Enpals/INPS

• Stand Jänner 2015

• Da die Integrierung der Ex-Enpals in die INPS nun voll im Gang ist, kommen jede Woche neue Informationen und Aufgaben auf die Mitarbeiter der INPS dazu. Für alle Neuerungen stehen wir – sofern bereits Informationen vorhanden sind – selbstverständlich zur Verfügung.

Haben sie Fragen im Bereich Siae/Ex-Enpals??

Sie erhalten kostenlos Informationen entweder persönlich in unserem

Info-Point in Bozen, Mustergasse 10, telefonisch unter 0471 980455 oder per Email [email protected]

jeden Montag und Donnerstag von 9-13 Uhr unterstützt durch: