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Informationen über die gymnasiale Oberstufe

Informationen über die gymnasiale Oberstufe. Am WG Waiblingen kann erworben werden: der schulische Teil der Fachhoch- schulreife unter bestimmten Voraussetzungen

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Informationen über die gymnasiale Oberstufe

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Am WG Waiblingen kann erworben werden:

• der schulische Teil der Fachhoch-schulreife unter bestimmten Voraussetzungen frühestens nach der Jahrgangsstufe I

• die allgemeine Hochschulreife (mit zwei Fremdsprachen)

oder

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Welche Fremdsprachen muss wer besuchen, um die allg. HSR zu erwerben?

Herkunft Vorkenntnisse in der

zweiten Fremdsprache

Unterrichtsbesuch in einer zweiten Fremdsprache

Niveau A: weitergeführt Niveau B: neu beginnend

Wahlpflichtfach Franz. mit Unterricht in den Klassen 7

bis 10: Mit der zweiten Pflichtfremdsprache in den Klassen 7 bis 10 sind die

Voraussetzungen zum Erwerb der allg. HSR erfüllt

freiwilliger Besuch von Niveau A in der weitergeführten Fremdsprache

oder freiwilliger Besuch von Niveau B in einer neu

beginnenden Fremdsprache (Spanisch)

Realschule

kein oder kein ausreichender Unterricht in einer zweiten Fremdsprache (z.B. Arbeitsgemeinschaft)

Niveau B wahlweise Franz. oder Spanisch in der

Eingangsklasse und in den J ahrgangsstufen 1 und 2

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Berufsfach- oder Berufsaufbauschule

kein oder kein ausreichender

Unterricht in einer zweiten

Fremdsprache (z.B. Arbeitsgemeinschaft)

Niveau B wahlweise Franz. oder

Spanisch in der Eingangsklasse und

in den J ahrgangsstufen 1

und 2

Gymnasium

Mit der zweiten Pflichtfremdsprache in den Klassen 7 bis

10 sind die Voraussetzungen zum Erwerb der

allgemeinen Hochschulreife erfüllt

freiwilliger Besuch von Niveau A in der

fortgeführten Fremdsprache

oder freiwilliger Besuch von Niveau B in

einer neu beginnenden

Fremdsprache (Spanisch)

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Grundsätzliches zu den Jahrgangsstufen 1 und 2

• Unterricht erfolgt in einem Pflichtbereich und in einem Wahlbereich (untergliedert in drei Aufgabenfelder sowie dem Fach Sport)

• Unterrichtsfächer werden in Kursen angeboten. Ein Kurs = ein halbes SchuljahrJgst. 1/I Jgst. 1/II Jgst. 2/I Jgst. 2/II

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• Die Benotung in den Kursen erfolgt nach Punkten:Note 1: 15 / 14 / 13 Punkte je nach TendenzNote 2: 12 / 11 / 10 Punkte je nach TendenzNote 3: 9 / 8 / 7 Punkte je nach TendenzNote 4: 6 / 5 / 4 Punkte je nach TendenzNote 5: 3 / 2 / 1 Punkte je nach TendenzNote 6: 0 Punkte

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Mindestanzahl der Klausuren

J gst. 1/ I

J gst. 1/ I I

J gst. I I 2/ I

J gst. 2/ I I

Profilfach Wirtschaft 3 3 3 2

vierstündige Kurse 2 2 2 1

zweistündige Kurse 1 1 1 1

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• Neben den Klausuren müssen im Verlauf der Jgst. 1 und 2 in mind. drei unterschiedlichen Fächern andere gleichwertige Leistungsnachweise erbracht werden (z.B. Hausarbeit, Referat, Projekt)– jeder Leistungsnachweis wird wie eine

Klausur gewichtet

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Folgende Kurse sind in den Jgst. 1 und 2 verbindlich zu belegen:

Wochenstunden

J ahrgangsstufe 1 J ahrgangsstufe 2 Aufga-benfeld Fach

I I I I I I

D 4 4 4 4 1.

sprachlich literarisch künst-lerisch FS A o. B 4 4 4 4

GGK 2 2 2 2

WGeo 2 2 2 2

Rel. /Ethik 2 2 2 2

Glob. Stu. 4 4 4 4

2. gesell- schafts- wissen- schaftlich

Wirtschaft 6 6 6 6

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J gst. 1/ I J gst. 1/ I I

J gst. 2/ I J gst. 2/ I I

M 4 4 4 4

Ph

Ch

Bio

4 2 4 2 4 2 4 2 3. mathem.- natur- wissensch.

DV 2 2 - 2 - 2

4 Kurse in einer NW 4-stündig und DV in J gst. 1 oder 4 Kurse in einer NW 2-stündig und DV in J gst. 1 und 2

Sport 2 2 2 2

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Zusätzlich können folgende Fächer freiwillig belegt werden:

Wochenstunden Fach J gst.

1/ I J gst. 1/ I I

J gst. 2/ I

J gst. 2/ I I

Sem.-kurs

3 3 -- --

Literatur -- -- 2 2 Wahlbereich

Philo- sophie

-- -- 2 2

Außerdem sind folgende

Fächer zusätzliche Fächer des

Wahlbereichs

E A / F A F B / Sp B

Ph Bio Ch DV

s.o. s.o. s.o. s.o.

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Bei den Fächern lassen sich folgende Besonderheiten unterscheiden:

• Profilfach: Wirtschaft

• Kernkompetenzfächer: Mathematik, Deutsch und Fremdsprachen (weitergeführt oder neu beginnend)

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Bei der Berechnung der Gesamtqualifikation zählen die Noten der

jeweiligen Kurse nicht alle gleich. Man unterscheidet:

• Zweifach gewertete Kurse– das Profilfach Wirtschaft– ein weiteres Fach nach Wahl des Schülers.

Es muss sich dabei um ein schriftlich geprüftes Kernkompetenzfach handeln. D.h. zur Wahl stehen Mathematik, Deutsch, Englisch oder Franz. A (Die Wahl erfolgt spätestens am Schultag nach der Zeugnisausgabe für den 1. Kurs der Jahrgangsstufe 2)

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• Einfach gewertete Kurse (In den Jgst. 1 und 2 müssen mind. 25 einfach gewertete Kurse besucht werden)

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Abiturprüfung

• Fünf Prüfungsfächer– vier schriftliche Prüfungen (in den vier

Fächern der schriftlichen Prüfung kann freiwillig bzw. auf Wunsch des Prüfungsvorsitzenden auch eine zusätzliche mündliche Prüfung stattfinden. In diesem Fall wird die schriftliche und mündliche Leistung im Verhältnis 2:1 gewichtet).

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Mögliche Prüfungsfächerkombinationen

1. Wirtschaft

2. Mathematik

oder3. DeutschEnglisch, Franz. A

oder

4.ggf.

besondere Lern-leistung

GGK, Religion bzw. Ethik, Global Studies, Chemie, Physik, Biologie

Englisch, Franz. ADeutsch, Englisch, Franz. A, GGK, Religion oder Ethik, Global Studies, Chemie, Physik, Biologie

5.ggf.

besondere Lernleistung

Englisch, Franz. A, Franz. B, Spanisch B

Englisch, Franz. A, Franz. B, Spanisch B, GGK, Religion bzw. Ethik, Global Studies, Chemie, Physik Biologie, DV, Sport

Deutsch, Englisch, Franz. A, Franz. B, Spanisch B, GGK Religion bzw. Ethik, Global Studies, Chemie, Physik, Biologie, DV, Sport

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Gesamtqualifikation

• Die Gesamtqualifikation (Notendurch-schnitt des Abiturzeugnisses) setzt sich aus drei Blöcken zusammen. In jedem Block muss eine bestimmte Mindestqualifikation erreicht werden.

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• Erster Block (einfach gewertete Kurse)– 22 einfach gewertete Kurse mit zusammen

mind. 110 Punkten (d.h. Durchschnitt von mind. 5 Punkten) müssen angerechnet werden

– höchstens 5 der abzurechnenden 22 Kurse dürfen unter 5 Punkten liegen (Kurse mit 0 Punkten gelten als nicht besucht)

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• Unter den 22 anzurechnenden einfach gewerteten Kursen müssen sein:– die ersten drei Kurse (1/I, 1/II, 2/I) der drei

einfach gewerteten Prüfungsfächer (die Kurse 2/II dieser drei Fächer zählen zum dritten Block)

– folgende Kurse (sofern sie nicht schon durch die Prüfungsfächer eingebracht werden):

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– Deutsch 4 KurseFremdsprache (Niveau A oder B) 4 KurseMathematik 4 KurseGGK 4 KurseNaturwissenschaft 4 KurseDV bzw. GS 2 KurseFranz. B bzw. Sp. B 1 Kurs aus Jahrgangsstufe 2 (nur für die Schüler, die den für die Zuerkennung der allg. HSR erforderlichen Unterricht in der zweiten Fremdsprache noch nachweisen müssen und als verpflichtend zu belegende Fremdsprache Englisch gewählt haben)

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• Die Pflichtkurse sind durch die besten weiteren Kurse aus beiden Jahrgangsstufen auf 22 aufzufüllen. (Wenn die verbindlich einzubringenden Kurse die Anrechnung von Religions- oder Ethikkursen nicht mehr zulassen, können bis zu 2 Kurse aus GGK der Jgst. 1 ausgetauscht werden).

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• Zweiter Block (zweifach gewertete Kurse)Von den beiden zweifach gewerteten Fächern werden jeweils die Kurse aus 1/I, 1/II und 2/I doppelt gewertet. Dazu kommen die Kurse aus 2/II dieser beiden Fächer mit einfacher Wertung.

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– höchstens 2 der 6 doppelt gewerteten Kurse dürfen unter 5 Punkten liegen

– im zweiten Block müssen zusammen mind. 70 Punkte erreicht werden. (Das entspricht einem Durchschnitt von 5 Punkten)

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• Dritter Block (Abiturprüfungsblock)Hierzu zählen– die Ergebnisse der 5 Prüfungsfächer

in dreifacher Wertungund

– die Kurse 2/II in den 5 Prüfungsfächern in einfacher Wertung

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• Im Abiturprüfungsblock müssen insgesamt mind. 100 Punkte erreicht werden. (Das entspricht einem Durchschnitt von 5 Punkten)

• In zwei Prüfungsfächern, darunter einem doppelt gewerteten Fach, müssen jeweils mind. 20 Punkte erreicht werden

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Besondere Lernleistung / Seminarkurs

• Im Rahmen eines Seminarkurses kann eine besondere Lernleistung erbracht werden. Der Seminarkurs findet in den Jahrgangsstufen 1/I und 1/II mit drei Wochenstunden statt.

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• Die besondere Lernleistung kann nach Wahl und unter bestimmten Voraussetzungen entweder die 4. schriftliche Abiturprüfung, sofern das Prüfungsfach nicht zweifach gewertet wird, oder die 5. mündliche Abiturprüfung ersetzen.

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• Voraussetzungen:– in der besonderen Lernleistung

wurden mind. 5 Punkte erreicht– fachlicher Schwerpunkt weist

Profilbezug auf– besondere Lernleistung kann darüber

hinaus eindeutig einem Fach zugeordnet werden, das als schriftliches Prüfungsfach hätte gewählt werden können

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– die vorgeschriebene Prüfung in einer Fremdsprache kann nicht durch eine besondere Lernleistung ersetzt werden

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– Falls die Anrechnung erfolgt, geht die besondere Lernleistung in vierfacher Wertung in den Abiturprüfungsblock ein.

– Wenn die besondere Lernleistung nicht auf das vierte Prüfungsfach oder die mündliche Abiturprüfung angerechnet wird, besteht die Möglichkeit die erzielten Punkte in zweifacher Wertung in die Gesamtqualifikation einzubringen

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Termine

Vor Eintritt in J ahrgangsstufe 1 Entscheidung über

Kursbelegung

2 Wochen nach Beginn von J ahrgangsstufe 2

Festlegung der schriftlichen Prüfungsfächer. Entscheidung

über Anrechnung der besonderen Lernleistung statt

des schriftlichen 4. Fachs.

Einen Tag nach Zeugnisausgabe 2/ I

Entscheidung über das doppelt gewertete Kompetenzfach.

Entscheidung über mündliches 5. Prüfungsfach

Zwei Tage nach Bekanntgabe der schriftlichen

Prüfungserbebnisse

Entscheidung über Anrechnung der besonderen Lernleistung statt des 5. Prüfungsfachs.

Meldung für mdl. Prüfungen in den schriftlichen Fächern

Zwei Tage nach Zeugnisausgabe 2/ I I

Einbringung der zusätzlichen Kurse im Block 1